Diskussion:Fahnenflucht

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Phil Buchenrauch in Abschnitt Liste der Perönlichkeiten

Frage

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Was soll der zusammenhanglose Satz Zur Tradition der sowjetisch/russischen Truppen gehört bis heute teilweise die menschunwürdige Behandlung der neu eingezogenen Rekruten (Dedowschtschina).  ? Der sollte wenn in einem Abschnitt Gründe für Fahnenflucht stehen oder löschen --Jurgen 12:24, 15. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Ferdinand Schörner

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Wie sah das strafrechtlich von 1945 bis 1957 aus? Ferdinand Schörner soll 1957 wegen einer Fahnenflucht im Mai 1945 (!) verurteilt worden sein. --Jurgen 12:29, 15. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Nein, er wurde wegen der von ihm ausgesprochenen Todesurteile bei Kriegsende zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, nach zwei Jahren aber wieder entlassen --Peter

Herkunft Deserteur

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Da unteranderem die lateinische Sprache Grundlage für die Englische ist, ist der engl./franz. Ausdruck "desert" als Vergleich/ Ursprung nicht erwähnenswert, da er ja auch von "deserere" abgeleitet ist. z

USA: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22705/1.html

Desertion - Desertation?

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"Desertation" bringt bei google immer noch über 23 000 Treffer... Das Wort ist also nicht unüblich, und ich kannte es bisher ausschließlich... Saxo 20:32, 14. Jun 2006 (CEST)

so gings mir auch, habe desertation als dritte wortwahl in form eines oders eingefüght. Tito 15:19, 28. Jul 2006 (CEST)

Glücklicherweise geht's nicht danach, was dieser oder jener zu kennen meint. Der Duden, der ja mit Formulierungen wie "auch ..." schon alle möglichen ehemals als falsch angesehenen Wörter erlaubt, kennt das Wort Desertation noch nicht, also wartet damit noch eine Weile, eure Zeit kommt bestimmt. --88.72.200.0 16:05, 17. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Auch jemand mit guter Grundbildung in und gewissenhafter Haltung gegenüber der der deutschen Sprache, kann nicht alles wissen. Über den Duden herrschen geteilte Meinungen, den lasse ich hier erst mal weg. Auch mir ist in meiner langen Lebensgeschichte trotz Vorfahren aus Kriegszeiten, Geschichtsunterricht und diverer TV-Dokus bislang häufig das Wort Desertation untergekommen, jedoch hier erstmals die deutsche Form Desertion. Das schließt einen geläufigen Fehler natürlich nicht aus, jedoch sollte man diesen gerade deshalb im Artikel extra klarstellen. -- 80.108.107.62 16:44, 20. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

NS-Militär-Urteile

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heute im Bundestag - 27.06.2006 "Zu Recht eine pauschale Aufhebung von NS-Militärjustizurteilen verweigert" Recht/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Das Parlament hat sich nach Auffassung der Bundesregierung zu Recht dafür entschieden, eine pauschale Aufhebung von Urteilen der NS-Militärjustiz abzulehnen und es bei der Einzelfallprüfung zu belassen. Dies teilt sie in ihrer Antwort (16/1849) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/1749) mit. Die Frage, ob der Verrat des nationalsozialistischen Vernichtungskriegs verurteilenswert sei, lasse sich nur im konkreten Einzelfall beantworten. Dabei komme es darauf an, ob infolge des Verrats zusätzliche Opfer unter der Zivilbevölkerung oder deutschen Soldaten zu beklagen waren oder ob infolge des Verrats derartige Opfer gerade vermieden wurden. Das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege erfasse unter anderem strafgerichtliche Entscheidungen, die unter Verstoß gegen elementare Gedanken der Gerechtigkeit nach dem 30. Januar 1933 zur Durchsetzung oder Aufrechterhaltung des NS-Unrechtsregimes aus "militärischen" Gründen ergangen seien. Dementsprechend seien grundsätzlich auch Urteile wegen Kriegsverrats, die diese Voraussetzungen erfüllten, bereits heute durch Gesetz aufgehoben. Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_199/05 (Hervorhebung von mir)

M.E. ist der Satz im Artikel "Im Mai 1999 beschloss darauf hin der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Rehabilitierung der Deserteure und eine symbolische Entschädigung der Überlebenden und ihrer Angehörigen." so nicht richtig. Hat jemand einen Link auf das Gesetz?

Wenn eine Deseration dazu geführt hat dass zusätzliche Opfer unter den Soldaten zu beklagen waren, kann man es dann nicht als Widerstand werten ? Warum wird nicht anerkannt, dass jede Form des Ungehorsams während der NS-Zeit richtig war, d.h. warum werden nicht ALLE Urteile von damals als Unrecht angesehen  ? Meiner Meinung nach ist jeder ja wirklich jeder der damals verurteilt wurde, ein Teil des Widerstands gewesen, denn ein Verbrechen gegen den NS-Staat ist kein Verbrechen! Hanabambl 04:03, 14. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Am 28. Mai 1998 hat der Deutsche Bundestag die NS-Unrechtsurteile gegen Kriegsdienstverweigerer, Wehrkraftzersetzer, Landesverräter und Spione aufgehoben, nicht jedoch die Urteile gegen "Wehrmachtdeserteure". Fahnenflüchtige wurden erst mit dem am 23.05.2002 beschlossenen Gesetz rehabilitiert. Urteile gegen Kriegsverräter sind bis heute gültig, obwohl häufig die selben Tatbestände wie bei den Deserteuren vorliegen. JM 12:46 23.04.2009 (ohne Benutzername signierter Beitrag von 217.232.60.44 (Diskussion | Beiträge) )

Hallo. Ich habe vielleicht einige Ideen zur Verbesserung des Abschnittes über "Fahnenflucht aus Streitkräften zur Zeit des Nationalsozialismus": Am 09. September 2009 wurde mithilfe aller Parteien im Bundestag auch die Rehabilitierung der Soldaten, die durch die Wehrmachtsjustiz wegen Kriegsverbrechen verurteilt wurden, durchgesetzt. zB nach Frankfurter Rundschau, Bundestag rehabilitiert "Kriegsverräter", 08.09.2009 (nicht signierter Beitrag von 92.228.140.162 (Diskussion) 20:04, 29. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

Stagnation

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Der Arikel "Fahnenflucht" kommt nicht voran, solange selbsternannte "Seiten-Wächter" eine historisch-inhaltliche Erweiterung der Seite verhindern. Dabei gibt es - in Friedenszeiten - kaum ein Land, das wie Deutschland in den Jahren zwischen 1945 (1949) und 1990 so viele Fahnenfluchten zu verzeichnen hatte (Deutsche Demokratische Republik, (alte) Bundesrepublik). Der Hinweis auf Links zu z. T. tendenziösen Internetseiten behebt nicht den Mangel.

Doch steigen wir an einem Punkt in die Materie ein. So ist es z. B. charakteristisch für ein jeweiliges Rechtssystem, wie Deserteure strafrechtlich behandelt werden. Anders als die Bundesrepublik (Verbot von Ausnahmegerichten durch das Grundgesetz) kannte die DDR etwa eine besondere Militärgerichtsbarkeit, von der das Militärische und Militärpersonen betreffende Straftatbestände abgeurteilt wurden.

Nur ANDERS organisiert, nur anders, vgl.: Truppendienstgericht und daß die, die u.a. "die in das Ausland entsandt" sind, noch nicht den Wehrstrafgerichten unterliegen, ist eine Frage der reinen Zweckmäßigkeit. --Peter
... nicht ganz: Die Militärgerichte der DDR waren primär STRAFGERICHTE, nicht Disziplinargerichte!
Wenn wir so genau sind: Aber erst und nur, wenn die Straftat nach dem StGB "erheblich gesellschaftswidrig" und eine gerichtliche Bestrafung notwendig war. Die Anwendung der Dienstvorschrift "Disziplinarbefugnisse und disziplinare Verantwortlichkeit" durch den Kommandeur war viel weitgehender, als das die BRD / BW kannte und kennt. Insoweit war nämlich die Strafgewalt des Kommandeurs an das System der "gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit" in der DDR (Schieds-, Konfliktkommision) angelehnt. So sollen im Jahr 1980 insgesamt 19,2 Prozent der [Straftaten] in der NVA an den Kommandeur abgegeben worden sein. Im Zivilleben wurden zum Vergleich lediglich 11,8 Prozent an die Konflikkommissionen der DDR abgegeben. Siehe dazu Schwedt und vor allem Die Strafgewalt der Kommandeure in der Nationalen Volksarmee (NVA) --Peter

Nach dem Bau der Berliner Mauer tagten Militärgerichte der DDR gern in Kasernen der Grenztruppen, um dort Fälle von Fahnenflucht zu verhandeln. Angeklagt waren zumeist aus dem Westen zurückgekehrte Armee- oder Polizeiangehörige. Diese hatten in Westdeutschland nicht Fuß fassen können, weil sie keine Bindungen aufbauen konnten, keine passende Arbeitsstelle fanden, kriminell geworden waren ... oder weil sie schlicht zurück zu den von ihnen in der DDR zurückgelassenen Familien wollten. "Öffentlichkeit" bei derartigen Verhandlungen war Armeepersonal aus den umliegenden Kasernen; in den ersten Reihen des Verhandlungssaals drängten sich die "guten Genossen", denen mitunter im Verlaufe der Verhandlung eine Empfehlung an den Militärstaatsanwalt entfuhr: "Wir fordern die Höchststrafe!" Zweck der Veranstaltung war es, gerade den Angehörigen der Grenztruppen zu signalisieren: Solltet ihr auch nur an Fahnenflucht denken - wir kriegen euch eines Tages doch! Der Zuhörer der Verhandlung konnte sich dann auch in etwa ausrechnen, was ihm nach einer Fahnenflucht, würde er später einmal geschnappt werden, blühen könnte. Tatbestände wie "Unerlaubtes Entfernen von der Truppe", "(bewaffneter) Grenzdurchbruch", "Republikflucht", "Landesverrat", "staatsfeindliche Hetze" u. a. konnten sich schnell zu 6 bis 10 Jahren Zuchthaus hochschaukeln.

Literatur: Rüdiger Wenzke (1998): Die Fahnenflucht in den Streitkräften der DDR. In: Bröckling/Sikora (Hg.), Armeen und ihre Deserteure. Göttingen, 252-287. ISBN 3-525-01365-5


Hinzuzufügen wäre auch ein Abschnitt über die Verhältnisse in Frankreich. Erinnert sei etwa an den Indochina-Krieg, in dem übergelaufene deutsche Fremdenlegionäre auf Seiten des kommunistischen Viet Minh kämpften. - Auch: Dien Bien Phu

Beim Lesen der Auszugs aus Wenzkes's Buch stellt sich mir die Frage, woher er das so genau wusste. War er selber einer der "guten Genossen", daß er das live miterlebt hat, oder ist das ein Stück selbst gedichteter Prosa in einem Werk, das dokumentarischen Anspruch erhebt? Ich hab das Buch nicht, führt er Zeugen an für diese Darstellungen? --92.225.15.135 18:57, 10. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Disziplinarische Ahndung bei der Bundeswehr

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Es kommt im Artikel so rüber, dass man 3 Jahre in den Knast kommt, weil man 3 Tage bei der Bundeswehr blau gemacht hat (unerlaubt abwesend war). Tatsächlich entscheiden aber die Disziplinarvorgesetzten bei der Bundeswehr in der Regel mit Fingerspitzengefühl und es ist selten, dass solche Vergehen ein ordentliches Gericht beschäftigen. Vergleiche auch Wehrdisziplinarordnung, so verfehlt oft schon ein strenger Verweis nicht seine Wirkung. --80.132.164.77 23:23, 12. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Drei Jahre Knast ist abwegig und in der Tat würde, gefühlsmäßig, die Unerlaubte Abwesenheit vermutlich nicht an die Gerichte abgegeben werden (Fahnenflucht gefühlsmäßig schon eher). Einen strengen Verweis kann ich mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen, außer bei einem Rekruten, der gar nicht erst erscheint. Normal ist das, gefühlsmäßig, ein klassischer Fall für Disziplinararrest im Kompaniechefrahmen, vielleicht auch im Bataillonskommandeursrahmen.--2001:A61:260C:C01:D100:4E82:35BA:86 15:06, 20. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Trivia

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Interessant ist, dass unser alter Kaiser am Ende des ersten Weltkrieges ja in die Niederlande flüchtete, ohne seine Abdankung zu unterzeichnen. Somit wurde er selbst Fahnenflüchtig !

Könnte man evtl. mit rein nehmen, ist ein interessanter Geschichtspunkt, vor allem weil er von anderen verlangt, was er selbst nicht geben will ; )

Benutzer:Gsus665

das ist Quatsch, da der Kaiser ja der Souverän (oberste Verkörperung der Staatsgewalt) war. Heute ist das Volk der Souverän (Demokratie), und jeder Bürger kann mit einem Flugzeug das Staatsgebiet verlassen. Das würde heute der Republikflucht entsprechen (zum Beispiel, wenn du nach Amerika auswanderst), ist aber seit 1990 nicht mehr strafbar. 93.219.165.51 15:09, 12. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Das würde ja heißen, daß es für den "Sourerän", mithin die Bürger in der "Demokratie", keinen Tatbesand der Fahnenflucht geben kann. Prima, muß ich mir merken.
Allerdings hat der Souverän in unserer "Demokratie" ziemlich wenig zu entscheiden. Sogar die Willenskundgebung durch Volksentscheide wurde schon von Richtern im Namen des Volkes für irrelevant erklärt. Wie passt das zusammen? --92.225.15.135 19:21, 10. Feb. 2014 (CET)Beantworten

freiwillige Gefangennahme

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Habe mal folgendes auskommentiert:

freiwillige Gefangennahme gegen Kriegsende) 

Gemeint ist wahrscheinlich die freiwillige Übergabe in die Gefangenschaft einzelner oder ganzer Einheiten inkl. Offiziere - vom Geschehen ist das noch mal was anderes als Desertion gewesen, weil sozusagen nur noch das vermutetet weniger gefährliche Kriegsgefangenenlager angestrebt wurde. Befehlskette gab es zum Teil nicht mehr. Dabei ist weniger die juristische Beurteilung entscheidend als die historische Lage. Deshalb passt es meines Era. nicht in den gewählten Abschnitt.

Frage: wäre die Zahl durch die Refer. abgedeckt? Das habe ich nicht nachgelesen. Vermute aber, eher nicht. Dann wäre das an dieser Stelle eh schlecht eingeschoben.

Das Thema selbst ist in diesem Artikel zu behandeln. Stelle bei Siehe auch mal Botho Henning Elster ein. Gruß -- Asdfj 20. 4. 07 9:35 Uhr


Ich habe es einfach unter den Paragraf "siehe auch" geschrieben. Weil ohne Erwähnung die Sache sonst unvollständig ist.
Es ist wohl noch besser, die Sache direkt in diesem Artikel zu behandeln. F.G. war in meiner Gegend 1945 sehr häufig. Während einige meinten, einen Endkampf liefern zu müssen (bis zum Endsieg), meinten zunehmend viele, dass der Krieg verloren sei und weiteres Kämpfen sinnlos.
Eine andere Variante war: Vorgesetzte erteilten einen Marschbefehl nicht zur Front, sondern zur Heimatkompanie. Dann kann man weitersehen.
"Die Zahl.." Verstehe ich nicht
Botho Henning Elster passt gut zum Thema. Danke! --Hans Eo 17:19, 20. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Hallo Hans, in dem Absatz war davon die Rede, dass insgesamt etwa 350.000 bis 400.000 Soldaten desertiert sind. Daraus wird eine Desertionsquote errechnet. Vermutlich hat die Fr. Gef.n. nichts mit diesen Zahlen zu tun, weil gar nicht aus demselben Buch zitiert wird. Oder? Gruß zurück --Asdfj 22:16, 20. Apr. 2007 (CEST)

Gegen Kriegsende: Der Sonderfall der freiwilligen Gefangennahme

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Zitat: Gegen Kriegsende kam es immer häufiger zur freiwilligen Gefangennahme beim gegenüberstehenden Feind. Eigentlich ist damit also die mehr oder weniger freiwillige Übergabe einzelner oder ganzer Einheiten inklusive der Offiziere in die Gefangenschaft des Gegners gemeint. Vom Geschehen her ist das etwas anderes als die Desertion gewesen: die Fronten waren zum Teil schon aufgerieben und es gab keine Strukturen, die eine Gefangennahme verhindern wollten und konnten – bis auf die fliegenden Standgerichte. Motiv war meist, die weniger gefährlich erscheinende US-amerikanische bzw. britische Gefangenschaft der sowjetischen vorzuziehen. Sofern der direkte Vorgesetzte insgeheim oder offen mit diesem Übertritt einverstanden war, fand sich auch ein passender Stempel auf dem Marschbefehl in die richtige Richtung, der bei einer doch noch stattfindenden Kontrolle vor dem Schnellgericht schützen konnte. Darüber, in welchem Umfang das geschehen ist, sind allerdings keine späteren Untersuchungen bei Gefangenen bekannt geworden bzw. waren sie wegen der chaotischen Auflösungserscheinungen inclusive Aktenverlust auch gar nicht mehr möglich.

Das gab es nicht zur gegen Kriegsende, sondern mit zunehmender Häufigkeit seit der Invasion 1944 im Westen. Was hat das ganze mit "Fahnenflucht" zu tun ? Themaverfehlung ! Wenn eine ganze (überlebende) Einheit den Kampf einstellt und mehr oder weniger mit Zustimmung der (überlebenden) Führer in Gefangenschaft geht, war das nie Fahnenflucht, sondern regulärer Kriegsbrauch "Gefangengabe" oder (Ansichtssache) Überlaufen, widerstandsloses Gefangengeben, und das wäre keine Fahnenflucht, sondern Kriegsverrat. --Widlotic (Diskussion) 22:08, 19. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

George Washington

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Georg wird in diesem Artikel als Deserteur benannt, doch im George Washington-Artikel selbst steht nichts davon. Was stimmt nun?--134.155.99.41 17:13, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Seidler

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Das MGFA zu dieser Publikation: "… verletzt Seidler elementare Standards der zeithistorischen wissenschaftlichen Arbeit, was im Ergebnis zu der durchgängig anzutreffenden Tendenz einer nachträglichen Diffamierung und Kriminalisierung der Fahnenflüchtigen führt."

Militärgeschichtliches Forschungsamt: Rolf-Dieter Müller, Hans Erich Volkmann, Die Wehrmacht: Mythos und Realität, Oldenbourg Wissenschaftsverlag 1999, S.593 --Dinalb 12:49, 3. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Oft wird ihm Feigheit unterstellt in der Einbleitung

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„Oft wird ihm Feigheit unterstellt“ in der Einleitung wurde heute von mir wieder entfernt. Es handelt sich hier wohl um die spezifisch innermilitärische Sichtweise, sie ist zwar auch ohne Beleg glaubhaft, ohne die Darstellung der Motive der Desertion - politische, ethische, religiöse - entspricht sie aber nicht einer neutralen Darstellung an dieser prominenten Stelle. −Sargoth 11:20, 1. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Quellen

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Viele der Angaben, besonders die genannten Zahlen, sind nur unzureichend mit Quellen belegt. Besonders prekär ist der Absatz zur „freiwilligen Gefangennahme“: wird hier doch deskriptive Darstellung und moralische Interpretation einfach verwoben. Ganz sicher gibt es Autoren, die die dargestellte Meinung vertreten, ebenso sicher aber auch kritische Gegenstimmen. Eine ausgewogene Wiedergabe beider Positionen mit Quellenangabe zum Weiterlesen und Nachvollziehen der Hintergründe, die zur jeweiligen Interpretation führen, würde der Neutralität des Artikels sicher gut tun. -- 89.247.55.29 14:39, 1. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Nachtrag: Ein Verschieben des Lemmas nach „Desertion“ und die Weiterleitung der als Bezeichnung eines Straftatsbestandes üblichen, aber moralisch eben aus diesem Grunde schon bewertenden Bezeichnung der „Fahnenflucht“ wäre vielleicht ein weiterer kleiner Schritt in Richtung eines neutralen POV ( – es sei gerade an das Beispiel der heute meist positiv konnotierten „freiwilligen Gefangennahme“ zum Ende des 2. Weltkrieges erinnert – )? -- 89.247.55.29 14:43, 1. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Berühmte Deserteure?

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Ich habe nun auch Hans Hermann von Katte gestrichen. Konsequenterweise müsste mit ihm (und sogar vorrangig) Friedrich II. aufgeführt werden; Katte hat ja nur Beihilfe zu einer geplanten, jedoch nicht ausgeführten Flucht des damaligen Kronprinzen Friedrich geleistet. Friedrich II. gilt aber zu Recht nicht als „berühmter Deserteur“, weil allen – auch schon damals, vor allem dem Kriegsgericht – klar war, dass er (wenn auch Offizier und Uniformträger) sich nicht einem militärischen Einsatz entziehen wollte, sondern aus familiären und politischen Gründen nach England fliehen wollte. Der Fall ist nicht „berühmt“ wegen einer angeblichen Desertion, sondern wegen der relativ couragierten Haltung des Kriegsgerichts und der Willkürjustiz des königlichen Vaters Friedrich Wilhelm I..

Insgesamt zeigt sich, dass dieser Abschnitt „Berühmte Deserteure“ recht problematisch ist. Soeben wurde Tassilo III. gestrichen; ich habe kürzlich Yorck von Wartenburg gestrichen. Bereits früher wurden George Washington und Schörner gestrichen. So viel berühmte (echte) Deserteure scheint es nicht zu geben; vielleicht ist Fahnenflucht eher ein klassisches Delikt des „einfachen Soldaten“. Ich habe daher den Abschnitt umbenannt in „Persönliche Beispiele von Deserteuren“. --Ulrich Waack 12:11, 22. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Man kann das auch komplett streichen. Osika 13:33, 22. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Mir fällt auf Anhieb noch Heinrich Böll und Arminius der Cherusker ein. (nicht signierter Beitrag von 92.228.140.162 (Diskussion) 20:04, 29. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

Grammatikalisch Korrekt?

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Gegen Unteroffiziere musste jedoch auf Degradierung erkannt werden. Ist das so richtig? -- Ishbane 21:58, 12. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Zumindest war es der übliche Sprachgebrauch. Auch heute wird noch vom Gericht "auf Freiheitsstrafe (o. ä.) erkannt". MfG --Ulrich Waack 22:13, 12. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Denkmale für Deserteure -- Stadt vs. Stadtteil

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Erste Initiativen zur Errichtung von Deserteurdenkmälern entstanden bereits 1981 in Kassel und 1983 in Vegesack. -- Kassel ist eine Stadt in Hessen während Vegesack ein Stadtteil der Stadt Bremen im Bundesland Bremen ist. Vegesack ist keinesfalls als Stadt im Bundesland Bremen anzusehen und Vegesack als Stadtteil neben der Stadt Kassel aufzuzählen macht einen unprofessionellen Eindruck. Richtig müsste es also heißen: Erste Initiativen zur Errichtung von Deserteurdenkmälern entstanden bereits 1981 in Kassel und 1983 in Bremen. Entsprechend sind nachfolgende Erwähnungen um die Angabe der Stadt zu ergänzen. Für andere Städte hat's ja auch geklappt. ;-) -- 84.137.117.135 22:15, 15. Mai 2010 (CEST)Beantworten

GSSD der Sowjetarmee

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Anmerkung: "ehemalig" ist hier überflüssig. Die "drakonische Bestrafung" sollte ebenso "belegt" werden wie die Beteiligung der "Kampfgruppen der Arbeiterklasse" an der Suche nach Deserteuren. Die "KG der AK" waren doch gar nicht sofort und ständig verfügbar, bzw. wenig geeignet für sowas. Vermutlich lag eine Verwechslung mit den kasernierten Verbänden der Volkspolizei (paramilitärischen VP-Bereitschaften) vor. --Oenie 09:20, 6. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Sowjetarmee

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Fahnenflüchtige Angehörige der sowjetischen Truppen in der DDR wurden häufig hart bestraft. - aha. Das ist natürlich eine sehr informative Aussage zur Fahnenflucht in der Sowjetunion. Vor allem ohne Beleg oder irgendwelche näheren Details. Respekt ! --88.217.122.31 16:36, 4. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Geschichte

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Ein geschichtlicher Abschnitt fehlt. Fahnenflucht hat es doch auch schon vor dem Kaiserreich gegeben. Gibts da keine Literatur drüber? -- Pohl-rosengarten 12:35, 24. Mär. 2011 (CET)Beantworten

In dem Werk "Armeen und ihre Deserteure. Vernachlässigte Kapitel einer Militärgeschichte der Neuzeit" herausgegeben von Ulrich Bröckling und Michael Sikora, das auch bei der Literatur aufgeführt wird, werden bereits Deserteure der Frühen Neuzeit behandelt. (JM) (nicht signierter Beitrag von 78.49.226.76 (Diskussion) 10:24, 18. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

Das Thema Geschichte wäre sicher noch weiter interessant, aus dem Artikel Kuhreihen: Der Arzt Johannes Hofer in seiner Beschreibung der Schweizerkrankheit von 1688 De Nostalgia vulgo Heimwehe oder Heimsehnsucht berichtet, dass Schweizer Reisläufer beim Anhören von Kuhreihen von Melancholie befallen würden und zur Desertion neigten. -- Ilja (Diskussion) 09:09, 21. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Bausoldaten

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Eventuell würde es Sinn machen, im Abschnitt „Deutsche Demokratische Republik (bis 1990)" einen Vermerk zu Bausoldaten in den Text einzuflechten. Immerhin existierte damit eine Form der Wehrdienstverweigerung, die einige Soldaten vor der Desertion schützen konnte. (nicht signierter Beitrag von 78.49.226.76 (Diskussion) 10:24, 18. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

so ein Unfug. In der Schule wäre das Themaverfehlung, Note 5. --Widlotic (Diskussion) 15:44, 19. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

nur deutschland

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Wieso ist der Artikel nur über Deutschland und das fast auch nur über die NS-Epoche. Ich finde das absurd (nicht signierter Beitrag von 80.121.55.87 (Diskussion) 06:34, 5. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Strafmaß

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"...ist jedoch für den Anstifter ... höchstens auf 3 Jahre und ein dreiviertel Jahr Freiheitsstrafe zu erkennen."
Das macht bei mir in Summe 4 Jahre und neun Monate, ist aber wohl nicht gemeint. Korrigieren!--Mideal (Diskussion) 13:56, 11. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Kaiserreich ?

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was hat diese Passage im Kontext "Kaiserreich" zu suchen, Zitat: Am 23. März 1941 wurde die Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes durch Entlassung ersetzt (§ 44 Abs. 2 Wehrgesetz). - da gerät wohl einiges durcheinander. Danke. --Widlotic (Diskussion) 22:41, 24. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Es wäre in dem Zusammenhang wohl auch angebracht, den Terminus "zweite Klasse des Soldatenstandes" zu erklären bzw. zu verlinken. Denn darunter können sich wohl nur die wenigsten etwas vorstellen (u.a. ich - trotz mehrjähriger Dienstzeit und einem dem Hauptfeldwebel entsprechenden Dienstgrad). --Whisker (Diskussion) 14:46, 3. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Opfer der NS-Militärjustiz

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Betrifft diese Änderung: Warum hast Du den Satz gelöscht? Ich fände ihn eher ausbauenswert, da mir nicht klar ist, ob Verurteilung wegen Fahnenflucht während der Nazizeit grundsätzlich rehabilitiert wurde oder ob auch welche als rechtens angesehen wurden. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 10:11, 7. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Frage Wehrpflichtabschaffung

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Haben sich rechtliche Aspekte der Gegenwart in Bezug auf Desertion oder Fahnenflucht geändert, weil ja in mehreren Staaten Europas keine Wehrpflicht und dementsprechend auch keine Pflicht zum Ersatz bzw. Zivildienst mehr besteht. Gehört nicht eine solche Information darüber in den Artikel? MfG --webcyss (Diskussion der Benutzerin) 13:28, 3. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Mir wurde beim Bund in der Schulung erklärt im Krieg herrsche hier Kriegsrecht.

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Mir wurde beim Bund in der Schulung erklärt im Kriegsfall herrsche auch hier auch Kriegsrecht und Deserteure und Aufständische könnten dann auch völlig legitim erschossen werden, das uns dies gelehrt wurde, dessen bin ich mir sicher. Und dies war eine Schulung von einem Feldwebel im Jahre 1999, auch das es in der hessischen Verfassung nach wie vor das Todesurteil gäbe, es jedoch seit 1949 nicht mehr angewandt worden sei. Was stimmt nun? Oder erzählt hier jeder etwas anderes? (nicht signierter Beitrag von Mesomorphos (Diskussion | Beiträge) 04:10, 31. Mär. 2015 (CEST))Beantworten

Wiederholtes Einfügen einer unbelegten Aussage

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Es geht ursprünglich hierum. Dann mit einem nichtssagenden ENW versehen. Mittlerweile zwar umformuliert, aber an der Erfüllung der Belegpflicht mangelt es nach wie vor.

Ich habe meine Bearbeitungen begründet. Wikipedia:Belege#Grundsätze, Punkt 3. ist eindeutig. Eigentlich gibt es da gar nichts mehr zu diskutieren. --Geri, ✉  11:37, 22. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

So ein Unsinn. Die Zustände dort sind Allgemeinwissen und benötigen keines Beleges. --Two Pines (Diskussion) 14:54, 22. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Die SU gibt es seit 1991, also seit 24 Jahren nicht mehr und Du möchtest tatsächlich behaupten, es sei heute noch Allgemeinwissen – falls es das überhaupt jemals war – wer damals warum Fahnenflucht begangen hat? Ach bitte. --Geri, ✉  18:45, 22. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Ja, das behaupte ich. Der Zweite Weltkrieg ist seit 70 Jahren vorbei und noch immer ist es Allgemeinwissen, daß Deutschland den Krieg begonnen und verloren hat. --Two Pines (Diskussion) 18:53, 22. Sep. 2015 (CEST)PS: Es ist übrigens auch Allgemeinwissen, das unsere Zeitrechnung auf die Geburt eines Zimmermanns vor jetzt fast 2016 Jahren zurück geht :-)Beantworten
Nicht alles, das hinkt, ist ein Vergleich. --Geri, ✉  19:13, 22. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

3M: Ganz klar kein Allgemeinwissen, und benötigt einen Nachweis. Und die müssen von dem erbracht werden, der etwas im Artikel haben will. --MathiasNest (Diskussion) 19:58, 22. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Danke für die Einsicht. --Geri, ✉  20:20, 22. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

(Nichtsignierten PA entfernt. Sowas kann wenn notwendig per Versionsgeschichte nachvollzogen werden.) --MathiasNest (Diskussion) 21:44, 22. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Ich verstehe gar nicht, wie man so lange darum streiten kann - steht im verlinkten Artikel Dedowschtschina deutlich beschrieben -- - Majo Senf - Mitteilungen an mich 22:00, 22. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Denkmale für Deserteure – Rätsel

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„Obwohl die Schließung der nach dem Ende des Kalten Krieges überflüssigen Kasernen lange genug zurückliegt, ist die zuvor lebhafte Kontroverse darüber eingeschlafen.“ – Was nur will der Künstler damit sagen? 178.12.62.7 20:45, 14. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Artikel zu neuer Studie

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Nur kurz zu Info: "Fahnenflucht, um zu leben", Spektrum-Artikel zu neuer Studie. Vielleicht kann da jemand neue Daten von übernehmen. Ich selbst kenne mich zu dem Thema zu wenig aus. Lg, Kai --Kyopy (Diskussion) 23:45, 2. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Kyopy meint offenbar diesen Artikel [1] von Winfried Dolderer, der das seit 23. August 2021 im Literturverzeichnis dieses WP-Artikels aufgeführte und im Artikeltext auch verarbeitete Buch Stefan Treiber: Helden oder Feiglinge, Campus-Verlag 2021 rezensiert. Was im WP-Artikel nicht angesprochen wird, ist die von Treiber untersuchte schwierige Frage der Motivation und der Hintergründe von Fahnenflucht. Dazu schreibt Dolderer: Und was sagen dazu die von Treiber erschlossenen Protokolle? Auf den ersten Blick nicht viel Eindeutiges. Wie denn auch: Ein gefasster Deserteur, der sich vor Gericht offen als Regime- und Kriegsgegner bekannt hätte, hätte auf mildernde Umstände kaum rechnen können. Erschließen lassen sich Hintergründe indes aus der in den Akten umfangreich dokumentierten Vorgeschichte der Angeklagten, den Umständen der Tat, Zeugenaussagen. Wo sich Hinweise fanden, dass ein Angeklagter bereits im Zivilleben als Regimegegner aufgefallen war, schien es plausibel, auch für die Desertion ein politisches Motiv anzunehmen. Dies seien aber, so Treiber, seltene Ausnahmen gewesen. Treiber hat 4.000 Akten von Deserteuren untersucht und kommt zu dem Befund, dass nur in einem Prozent aller Fälle politische Gründe, also Widerstand gegen den Krieg oder den Nationalsozialismus, als Motiv glaubhaft sind.
Zur Frage nach Ursachen und Motiven der Desertion findet sich bei Peter Richter, Norbert Haase: Denkmäler ohne Helden, Pabst Science Publishers 2019 eine ausführliche Darstellung einschließlich eines Exkurses über psychotraumatische Ereignisse und posttraumatische Stress-Erkrankungen. --Phil Buchenrauch (Diskussion) 16:45, 8. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Liste der Perönlichkeiten

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Wenn es der Sinn dieser Liste ist, Derserteure aufzuzählen, dann gehören Hermann Fegelein und Botho Henning Elster nicht dazu und sind zu streichen. Fegelein ist nicht desertiert, Elsters Kapitulation war keine Desertion und trug ihm eine Verurteilung wegen falsch verstandener Menschlichkeit ein. Mario Czaja ist der Einberufung zur Bundeswehr nicht gefolgt und wurde wegen Fahnenflucht zu einer geringen Geldstrafe verurteilt. Sein Fall ist nicht gleichzusetzen mit den anderen Fällen in der Liste, die unter Lebensgefahr von der Fahne flohen. Bliebe er in der Liste, müsste eine beträchtliche Zahl von Wehrdienstverweigerern in der Bundesrepublik und der DDR ebenfalls aufgeführt werden. --Phil Buchenrauch (Diskussion) 11:09, 9. Aug. 2022 (CEST)Beantworten