Diskussion:Liste von in der DDR hingerichteten Personen
Zur Verschiebung
BearbeitenGehörte Berlin (Ost) nicht zur DDR? --Komischn 16:34, 19. Sep. 2011 (CEST)
- +1, das kann man problemlos weglassen. --NiTen (Discworld) 17:06, 19. Sep. 2011 (CEST)
- +1 und hingerichtet wurden nur Verurteilte. --Marcela 17:09, 19. Sep. 2011 (CEST)
- Ost-Berlin war die Hauptstadt der DDR, da wird sie wohl auch zur DDR gehört haben. Bitte zurückverschieben! --Rita2008 17:12, 19. Sep. 2011 (CEST)
- +1, begrüßenswerte Verschiebung, auch wenn Erbsenzähler von der Fehlerhaftigkeit des Lemmas überzeugt sind, siehe dort. Allerdings sollten wir hier in größerer Runde weiterdiskutieren, falls es noch etwas zu diskutieren gibt. -- · peter schmelzle · · d · @ · 15:37, 20. Sep. 2011 (CEST)
- +1 und hingerichtet wurden nur Verurteilte. --Marcela 17:09, 19. Sep. 2011 (CEST)
Vorschlag Liste der in der DDR hingerichteten Personen. Vielleicht mag sich ja RR mal äußern. Gruß, --NiTen (Discworld) 17:23, 19. Sep. 2011 (CEST)
- <Ad-Personam-Ausführungen entfernt> --dealerofsalvation 06:07, 21. Sep. 2011 (CEST)
- „Liste der“ (bestimmter Artikel) geht nur bei vollständigen Listen, ansonsten stimme ich meinen Vorrednern zu. Verschoben. --Komischn 14:13, 20. Sep. 2011 (CEST)
- Als ursprünglicher Anleger der Liste und des Lemmas bin ich neutral. Ich kann im Grunde mit jeder Variante leben. Den Zusatz "zum Tode verurteilter" hatte ich weiland nur vorsichtshalber in das Lemma eingebaut um es unmißverständlich zu machen, dass es sich bei den gelisteten Personen um solche handelt, die ganz offiziell hingerichtet wurden, d.h. deren Hinrichtung auf ein Gerichtsurteil folgte und vor allem auch von den offiziellen Stellen eingeräumt wurde. Bei einer Diktatur ist es ja nicht ausgeschlossen, dass weitere Leute bei "Nacht und Nebel" und ohne Gerichtsurteil auf Veranlassung der Staatsführung "hingerichtet" wurden, zumal der sowjetische Geheimdienst und die sowjetischen Militärgerichte bis in die 1950er Jahre auch eine Reihe von Menschen unter meist recht fadenscheinigen Bedingungen zum Tode verurteilten, was m.M.n. von den offiziellen Hinrichtungen des DDR-Staates zu separieren ist. Dass Menschen ohne Todesurteil hingerichtet wurden, indem sie z.B. auf eine einsame Waldlichtung geführt und dort per Genickschuss beseitigt wurden oder heimlich einer regulären Hinrichtungsprozedur, wie der Enthauptung mit dem Fallbeil, zugeführt wurden, ist mir zwar nicht bekannt, ich bin aber auch nicht so tief in der Materie drin, dass ich das ausschließen kann. De jure wäre eine solche Tötung ohne Gerichtsurteil, die nicht von einem Gericht sondern von politischen oder polizeilichen Stellen veranlasst wurde, natürlich was anderes - aber ich wollte das ganze eben eindeutig machen und möglichst wenig Interpreationsspielraum lassen, da das Wort Hinrichtung im Allgemeinen Sprachgebrauch ja ziemlich unterschiedlich benutzt wirdZsasz 16:32, 20. Sep. 2011 (CEST)
Und mal wieder ein Beispiel, wie durch Handeln mehrerer Benutzer, denen Korrektheit anscheinend egal ist, die Wikipedia leider nicht besser wird, sondern schlechter. Der Anleger hatte das Lemma völlig berechtigt gewählt, und begründet hat er es auch stimmig. Sowohl die Info, dass es sich um Hinrichtungen in Verbindung mit einem Todesurteil handelt, als auch die Tatsache, dass Ost-Berlin nicht Teil der DDR war und daher extra erwähnt werden soll, wurden bei der Lemma-Wahl sinnigerweise berücksichtigt, aber man lässt das dann lieber unter den Tisch fallen, ist ja auch egal, da Korrektheit in Wikipedie anscheinend nachrangig beurteilt wird. Hauptsache kurz, egal ob es dadurch missverständlich wird. Früher galt mal die Devise, dass Lemmata unmissverständlich sein sollen. Aber dann knüppeln einzelne Benutzer, von denen es man nicht anders gewohnt ist, lieber wieder auf einen Benutzer los, statt argumentativ zu diskutieren. Bravo. Es macht wirklich keinen Spaß mehr. --Roterraecher !? 21:38, 20. Sep. 2011 (CEST)
Wurde denn überhaupt jemand in Ost-Berlin hingerichtet? In der Liste steht niemand. 79.217.174.85 22:59, 20. Sep. 2011 (CEST)
Was sind denn nun die Fakten?
- Ostberlin war Hauptstadt der DDR und somit auch irgendwie dazugehörig.
- in Ostberlin gab es keine Hinrichtungsstätte, das war für die DDR erst Dresden, dann Leipzig.
- niemand wurde ohne Verurteilung hingerichtet. Eine Tötung ohne Verurteilung war nach DDR- Recht Mord, mindestens aber Totoschlag. Es mag eventuell sein, daß es solche Fälle gab, sie waren jedoch nach damaligem und heutigem Recht keine Hinrichtungen
- würde man willkürliche Tötungen durch Staatsorgane der DDR in dieser Liste erfassen, so gehörten u. a. auch die Maueropfer hier rein. Das ist gleich zweimal falsch, weil das damals bestehende Recht zu betrachten ist, Tötungen an der Mauer waren ebensowenig Hinrichtungen wie irgendwelche Aktionen von Geheimdienst & Co., die oben angesprochen wurden.
- Laut Strafgesetzbuch der DDR wurde Mord mit dem Tod bestraft. Zumindest im Fall Hagedorn fand dies auch breite Zustimmung in der Bevölkerung
Die Langfassung des Seitentitels ist nicht nur falsch, sie ist suggestiv und POV. Es wird suggeriert, daß Ostberlin kein Teil der DDR gewesen wäre, was falsch ist. Es wird ausgesagt, daß in Ostberlin hingerichtet wurde, was falsch ist. Falls es Fälle gab, in denen verurteilt, aber nicht hingerichtet wurde, könnte man den Titel dahingehend ändern, ansonsten ist er jetzt jedoch korrekt. --Marcela 06:54, 21. Sep. 2011 (CEST)
- Die Langfassung ist weder "falsch" noch "suggestiv", das verdreht die Tatsachen genau ins falsche. Die Langfassung ist die einzig korrekte Variante. Ost-Berlin war kein Teil der DDR, vielleicht solltest du, bevor du dich falsch äußerst, erstmal Erkundigungen einholen. Genau deswegen reagiere ich zunehmend genervt auf deine Äußerungen, jedesmal aufs neue versuchst du deine ursprüngliche Meinung zu verteidigen, selbst wenn die Tatsachen auf dem Tisch liegen und deine Äußerungen klar erkennbar falsch sind. Ost-Berlin war einig und allein in der Sprache der DDR Hauptstadt der DDR. Aus jeder anderen Sicht war Ost-Berlin kein Teil der DDR. Und eben um die Geschichtsverdrehung, die du hier auch noch unterstützen willst, nicht auch noch im Lemmata zu verewigen, ist eine Rückverschiebung unumgänglich. Außer du möchtest gern den DDR-Sprech in Wikipedia übernehmen. --Roterraecher !? 21:51, 1. Okt. 2011 (CEST)
- Du irrst, und das wird durch Wiederholung nicht richtiger. Ost-Berlin war faktisch Teil der DDR, West-Berlin Teil der BRD. Die rechtliche Stellung war umstritten und ist bis heute ungeklärt (ist ja inzwischen auch nicht mehr aktuell wichtig). In der WP richten wir uns im Zweifel nach den Fakten, nicht nach rechtlichen Fiktionen. -- Perrak (Disk) 18:59, 3. Okt. 2011 (CEST)
- Die Langfassung ist weder "falsch" noch "suggestiv", das verdreht die Tatsachen genau ins falsche. Die Langfassung ist die einzig korrekte Variante. Ost-Berlin war kein Teil der DDR, vielleicht solltest du, bevor du dich falsch äußerst, erstmal Erkundigungen einholen. Genau deswegen reagiere ich zunehmend genervt auf deine Äußerungen, jedesmal aufs neue versuchst du deine ursprüngliche Meinung zu verteidigen, selbst wenn die Tatsachen auf dem Tisch liegen und deine Äußerungen klar erkennbar falsch sind. Ost-Berlin war einig und allein in der Sprache der DDR Hauptstadt der DDR. Aus jeder anderen Sicht war Ost-Berlin kein Teil der DDR. Und eben um die Geschichtsverdrehung, die du hier auch noch unterstützen willst, nicht auch noch im Lemmata zu verewigen, ist eine Rückverschiebung unumgänglich. Außer du möchtest gern den DDR-Sprech in Wikipedia übernehmen. --Roterraecher !? 21:51, 1. Okt. 2011 (CEST)
- Berlin oder Teile von Berlin war völkerrechtlich kein(e) Teil(e) der beiden deutschen Staaten, sondern ein durch die vier Besatzungsmächte verwaltetes Gebiet (eigentlich gemeinschaftlich, aber das endete recht früh). Ost-Berlin stellt das recht genau dar, dass man in der DDR was anderes in der Schule gelernt hat, macht es nicht richtiger. Die DDR hat das übrigens gegen Ende auch wieder so anerkannt: Wie heißt es so schön im Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland (2+4-Vertrag)
- Art. 1 Abs. 1 S. 1 : „(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.“.
- Das Lemma ist aber eh Mist, da die meisten Hinrichtungen in der DDR (absolut) durch die SMT erfolgten, hier werden aber nur die DDR-Hinrichtungen aufgezählt. Nacktaffe 09:39, 21. Sep. 2011 (CEST)
- Völkerrechtlich war die Lage Berlins kompliziert und umstritten, eine eindeutige Beurteilung, die nicht umstritten ist, gibt es bis heute nicht. Faktisch war aber Ostberlin Teil der DDR, Westberlin Teil der BRD. In Lemmata so zu tun, als wäre das nicht so gewesen, ist Unfug. In diesem Falle doppelter Unfug, wenn in Ostberlin ohnehin niemand hingerichtet wurde.
- Ermordet werden in Diktaturen immer mal Menschen von den Staatsorganen, das ist bei Diktaturen so üblich (leider auch in manchen Demokratien). Das Wort Hinrichtung impliziert aber eine legale Tötung eines Menschen, das schließt die Verurteilung ein. Oder steht jemand auf der Liste,der tatsächlich hingerichtet wurde, nicht aber vorher verurteilt wurde? -- Perrak (Disk) 18:48, 21. Sep. 2011 (CEST)
- Westberlin war nicht wirklich Teil der BRD. Keine echte Vertretung im Bundestag (Sondern Delegierte ohne echtes Stimmrecht), keine Teilnahme an der eigenen Landesverteidigung und legale Todesstrafe bis 1990.
- Legal muss eine Hinrichtung nicht sein; sonst wäre die Liste recht kurz: Formal war die Rechtsstaatlichkeit in der DDR recht weit entwickelt, Schauprozesse auch dort illegal.
- Die SMT (in den 50er Jahren noch über 1100 Todesurteile, aber nur wenige 1953/54 in der DDR vollstreckt) waren übrigens genauso legal, wie die DDR-Eigenprozesse. Die DDR war zu diesem Zeitpunkt nur sehr begrenzt souverän, sondern stand unter dem Besatzungsregime mit eigener Staatsmacht (Wie die BRD bis 1954/1990 auch). In der BRD wurde übrigens auch noch bis 1951 Hinrichtungen durch die Alliierten durchgeführt. Nacktaffe 08:22, 22. Sep. 2011 (CEST)
- Man muß schon die Rechtssprechung der jeweiligen Zeit berücksichtigen. Nach heutigen Maßstäben wäre ja jede Hinrichtung illegal. Verurteilungen wegen Mord waren selten in der DDR, so wie auch Morde selten waren. Es war halt eine andere Zeit. Dinge, für die in DDR und BRD Leute jahrelang in den Knast gegangen sind, machen wir heute völlig ungestraft (Beispiel Luftbilder...) --Marcela 08:35, 22. Sep. 2011 (CEST)
- Mir ist, wie gesagt, jede der vorgeschlagenen Varianten recht. Idee hinter dem Original-Lemma war halt klarzumachen, dass die Liste der hingerichteten sowohl in der DDR selbst als auch im Sondergebiet Ost-Berlin zum Tode verurteilte Personen umfasst.Zsasz 00:56, 22. Sep. 2011 (CEST)
- Und das war völlig richtig. Die Diskussion hat klar gezeigt, dass auch hier noch Geschichtsmissverständnisse vorhanden sind, und das sollte ein Lemma in Wikipedia nicht unterstützen, sondern ganz im Gegenteil korrekt darstellen. --Roterraecher !? 21:56, 1. Okt. 2011 (CEST)
- Auf deinen Beitrag von 5 Minuten zuvor weiter oben (ich quetsch mich ungerne da auch noch mit rein): Schön und gut, dass du dich auf den Standpunkt stellst, dass Ost-Berlin nicht zur DDR gehört hat. Aber was hat das für eine Bedeutung für das Lemma dieser Liste, wenn in Ost-Berlin niemand hingerichtet wurde? Wenn Ost-Berlin genausowenig zur DDR gehört hat wie z. B. Feuerland, dann wäre doch auch gemäß deinem Standpunkt ein Lemma „Liste der in der DDR und Ost-Berlin hingerichteten Personen“ genauso sinnlos wie eine „Liste der in der DDR und auf Feuerland hingerichteten Personen“. Wenn in Ost-Berlin tatsächlich jemand hingerichtet worden wäre, könnte ich diese Diskussion ja verstehen aber so – ihr seid natürlich frei, als Staatsbürger über historisch-rechtliche Fragen zu diskutieren, aber wenn sie für diesen Artikel keine Bedeutung haben, dann bitte nicht hier. --dealerofsalvation 08:35, 3. Okt. 2011 (CEST)
- Zum einen ist nicht bei allen genannt, wo sie hingerichtet wurden, zum anderen erfolgte die Verurteilung teilweise in Ost-Berlin. Feuerland ist dagegen ein wenig weit hergeholt. --Roterraecher !? 13:59, 3. Okt. 2011 (CEST)
- Es gab in der DDR das Prinzip der Zentralen Hinrichtungsstätte, dies war erst Dresden und dann Leipzig. Andere Hinrichtungsstätten haben nicht existiert. --Marcela 18:12, 3. Okt. 2011 (CEST)
- Burianek wurde 1952 hingerichtet, und zwar lässt sich nicht nachvollziehen wo. --Roterraecher !? 18:48, 3. Okt. 2011 (CEST)
- Es gab in der DDR das Prinzip der Zentralen Hinrichtungsstätte, dies war erst Dresden und dann Leipzig. Andere Hinrichtungsstätten haben nicht existiert. --Marcela 18:12, 3. Okt. 2011 (CEST)
- Zum einen ist nicht bei allen genannt, wo sie hingerichtet wurden, zum anderen erfolgte die Verurteilung teilweise in Ost-Berlin. Feuerland ist dagegen ein wenig weit hergeholt. --Roterraecher !? 13:59, 3. Okt. 2011 (CEST)
- Auf deinen Beitrag von 5 Minuten zuvor weiter oben (ich quetsch mich ungerne da auch noch mit rein): Schön und gut, dass du dich auf den Standpunkt stellst, dass Ost-Berlin nicht zur DDR gehört hat. Aber was hat das für eine Bedeutung für das Lemma dieser Liste, wenn in Ost-Berlin niemand hingerichtet wurde? Wenn Ost-Berlin genausowenig zur DDR gehört hat wie z. B. Feuerland, dann wäre doch auch gemäß deinem Standpunkt ein Lemma „Liste der in der DDR und Ost-Berlin hingerichteten Personen“ genauso sinnlos wie eine „Liste der in der DDR und auf Feuerland hingerichteten Personen“. Wenn in Ost-Berlin tatsächlich jemand hingerichtet worden wäre, könnte ich diese Diskussion ja verstehen aber so – ihr seid natürlich frei, als Staatsbürger über historisch-rechtliche Fragen zu diskutieren, aber wenn sie für diesen Artikel keine Bedeutung haben, dann bitte nicht hier. --dealerofsalvation 08:35, 3. Okt. 2011 (CEST)
- Und das war völlig richtig. Die Diskussion hat klar gezeigt, dass auch hier noch Geschichtsmissverständnisse vorhanden sind, und das sollte ein Lemma in Wikipedia nicht unterstützen, sondern ganz im Gegenteil korrekt darstellen. --Roterraecher !? 21:56, 1. Okt. 2011 (CEST)
- Mir ist, wie gesagt, jede der vorgeschlagenen Varianten recht. Idee hinter dem Original-Lemma war halt klarzumachen, dass die Liste der hingerichteten sowohl in der DDR selbst als auch im Sondergebiet Ost-Berlin zum Tode verurteilte Personen umfasst.Zsasz 00:56, 22. Sep. 2011 (CEST)
Ist das Schicksal dieses Mannes erst neuerdings bekannt geworden? Bisher kannte ich es so, daß Hagedorn der letzte hingerichtete Zivilist war und nach ihm nur noch eine weitere (Werner Teske) folgte. Kommen in der Liste womöglich noch mehr Einträge, ist das Ganze erschöpfend erforscht? Wie sieht die Quellenlage aus? --Marcela 07:13, 22. Sep. 2011 (CEST)
- @Marcela
- Ist das Schicksal dieses Mannes erst neuerdings bekannt geworden?
- Aber nein, überhaupt nicht. Wie aus der Referenzliste ersichtlich, hat der Spiegel schon 1987 über diesen Fall berichtet. Der Mann war aber nach seinem bereits 1970 erfolgten Rausschmiss und nach jahrelangem Alkoholmißbrauch einfach keine wirkliche Topquelle mehr und daher wohl auch nach der Wende nicht sehr von den Medien beachtet.
- Bisher kannte ich es so, daß Hagedorn der letzte hingerichtete Zivilist war und nach ihm nur noch eine weitere (Werner Teske) folgte. Kommen in der Liste womöglich noch mehr Einträge, ist das Ganze erschöpfend erforscht?
- Insgesamt wurden in der DDR (nach dem 7.10.1949) 236 Todesurteile ausgesprochen und 161 vollstreckt (letzte Hinrichtung: Werner Teske am 26.06.1981). Die Liste ist also lediglichein kleiner Ausschnitt.
- ..nach ihm nur noch eine weitere..
- Man findet auch einige Informationen zu den Todesurteilen in den 1970ern, wenn man geduldig sucht. Bei den durch einen konspirativen Revert inspirierten Recherchen zu Werner Teske sind mir noch zwei (allerdings schlecht nachvollziehbare) Hinrichtungen von MfS-Offizieren wieder erinnerlich geworden, über welche die ARD schon einmal in den späten 1970ern, 1980ern oder frühen 1990ern berichtete:
- Egon Glombik, Oberleutnant des MfS in Cottbus (*unbekannt, † 1975)
- Gert Trebeljahr, Major des MfS (* 13.12.1937 , † 10.12.1979)
- Insgesamt findet man jedoch trotz intensiver Suche kaum etwas verwertbares beim Recherchieren. Dazu müsste man wohl zum Archiv der Gauck-Behörde oder des damaligen Militärobergerichtes Berlin gehen. --TK-lion (Diskussion) 16:32, 1. Jun. 2012 (CEST)
Wenn Hass blind macht
BearbeitenDer Eintrag enthält eine Reihe Fehler. Dadurch wird er unglaubwürdig. --Conakry (Diskussion) 22:44, 12. Apr. 2012 (CEST)
- Bitte die Fehler konkret benennen. Und was haben Fehler mit blindem Hass zu tun? --TK-lion (Diskussion) 17:01, 1. Jun. 2012 (CEST)
Hick-Hack
BearbeitenUm das Hick-Hack um die Zugehörigkeit Ost-Berlins zur DDR zu beenden, habe ich, auf Einverständnis hoffend, einige Änderungen gemacht, die ich wie folgt begründe:
Voraussetzung ist, dass es im Lemma um Hinrichtungen auf dem Territorium der DDR geht.
Die Zahl der in der DDR hingerichteten Personen umfasst insgesamt 166 Personen
die Liste umfasst vielmehr die Namen von 166 Personen
die von der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik 1949 bis zur Aussetzung des Vollzugs der Todesstrafe in der DDR 1981
eine „Aussetzung des Vollzugs der Todesstrafe“ hat es nicht gegeben. So eine Aussetzung hätte bedeutet, dass ein Todesurteil zwar gefällt, aber nicht vollstreckt wird. Falls es einen derartigen Fall gegeben hat, bitte ich um seinen Nachweis.
auf Veranlassung
was bedeutet „auf Veranlassung“? Gemeint ist die Vollstreckung eines Todesurteils!
von DDR-Gerichten
das Gericht, das Gladow und die Mörder der Köpenicker Blutwoche verurteilte, war kein DDR-Gericht, sondern das Landgericht Berlin. Das Begnadigungsrecht lag bei Oberbürgermeister Friedrich Ebert, nicht bei Präsident Wilhelm Pieck. Erst im Laufe der Zeit verschmolz Ost-Berlin in einer Folge einseitiger Rechtsakte faktisch mit der DDR. Vollstreckt wurden die Todesurteile, soweit mir bekannt und auch im Text erwähnt, allerdings immer auf dem Territorium der DDR, also außerhalb Ost-Berlins.
[Weiter unten] ... ostdeutscher Gerichte und Militärgerichte ...
„ostdeutsche Gerichte und Militärgerichte“ sind genau wie die wieder fehlenden ostberliner Gerichte deutsche Gerichte und dürfen auch so genannt werden.
Personen, die von Organen der sowjetischen Besatzungsarmee und -behörden exekutiert wurden, sind nicht berücksichtigt diese hat es mit Ausnahme der infolge des Aufstands vom 17. Juni 1953 durch die Sowjetarmee standrechtlich Erschossenen nicht gegeben. Die hier vermutlich Gemeinten, es waren über eintausend, wurden nicht auf dem Territorium der DDR sondern in Moskau erschossen.--Gloser (Diskussion) 22:24, 4. Jun. 2012 (CEST)
- hab mir erlaubt eine kleine Akzentverschiebung vorzunehmen, da ja nur ein Bruchteil der Personen bisher namentlich identifiziert ist; aus Neugier: Sind von den Sowjet wirklich keine Todesurteile zwischen 1949 und 1989 auf dem Gebiet der DDR vollstreckt worden? Nicht mal Militärgerichtsurteile, z.B. gegen Angehörige der Roten Armee? Der Gedanke kam mir beim Lesen der Textes weil einige Formulierungen im Artikel in seiner aktuellen Form von Leuten mit einem Faible für Pedanterie oder Haarspalterei ggf. - also im Falle das andere als DDR-Gerichte Todesurteile auf dem Boden der DDR vollstrecken ließen - auf die Goldwaage gelegt werden könnten Zsasz (Diskussion) 22:45, 4. Jun. 2012 (CEST)
- Ja, gut. Allerdings ist nun eine ostdeutsche Justiz im Einleitungstext, unten wird der Text immerhin präziser.
Identifiziert sind nach meiner Kenntnis alle. Aber ob die Namen mittlerweile vollständig veröfentlicht sind, kann ich nicht sagen. Und was die von den sowjetischen Militärgerichten verurteilten Sowjetsoldaten betrifft: Wenn schon die deutschen Staatsangehörigen zwecks Erschießung immer nach Moskau transportiert wurden, dürfte mit den eigenen Leuten erst recht so verfahren worden sein. Dazu wird sich bei Ilko-Sascha Kowalczuk, Stefan Wolle: Roter Stern über Deutschland. Sowjetische Truppen in der DDR, Ch. Links, Berlin 2001, ISBN 3861532468 etwas finden lassen.--Gloser (Diskussion) 23:15, 4. Jun. 2012 (CEST)- Oje, de facto hat Ost-Berlin zur DDR gehört. Im normalen Sprachgebrauch ist beim Wort DDR Ostberlin immer inbegriffen. Und wenn wir jetzt in allen Artikel Kopfstände machen müssen, um solchen juristischen Streitpunkten gerecht zu werden, dann Gute Nacht. --Zitronenpresse (Diskussion) 23:56, 4. Jun. 2012 (CEST)
- Immerhin steht schon in der Verfassung von 1949 "Die Hauptstadt der Republik ist Berlin."--Rita2008 (Diskussion) 17:50, 5. Jun. 2012 (CEST)
- Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Formulierung "die Liste umfasst vielmehr die Namen von 166 Personen" wieder geändert werden sollte in "Die Zahl der in der DDR hingerichteten Personen umfasst insgesamt 166 Personen". Wir werden wohl nie alle 166 Namen erfassen können. Deshalb heißt das Lemma ja auch "Liste von in der DDR hingerichteten Personen". --Rita2008 (Diskussion) 17:54, 5. Jun. 2012 (CEST)
- Immerhin steht schon in der Verfassung von 1949 "Die Hauptstadt der Republik ist Berlin."--Rita2008 (Diskussion) 17:50, 5. Jun. 2012 (CEST)
- Oje, de facto hat Ost-Berlin zur DDR gehört. Im normalen Sprachgebrauch ist beim Wort DDR Ostberlin immer inbegriffen. Und wenn wir jetzt in allen Artikel Kopfstände machen müssen, um solchen juristischen Streitpunkten gerecht zu werden, dann Gute Nacht. --Zitronenpresse (Diskussion) 23:56, 4. Jun. 2012 (CEST)
- Ja, gut. Allerdings ist nun eine ostdeutsche Justiz im Einleitungstext, unten wird der Text immerhin präziser.
Unklarheit
BearbeitenIn dieser Liste steht nun der Vermerk "Auszug". Damit ist nicht mal klar, ob es sich hier um die 166 Personen handelt, die in der Einleitung genannt werden, oder nur einen Teil davon.
2009 schrieb die Presse: "Seit Gründung der DDR wurden 164 Todesurteile vollstreckt, so ist zumindest der aktuelle Kenntnisstand." [1]
1990: "Nach westlichen Zählungen sind zwischen 1949 und 1968 in der DDR insgesamt 194 Menschen hingerichtet worden, davon 50 wegen Mordes, 75 wegen NS-Gewaltverbrechen, 69 wegen Agententätigkeit, Spionage oder Sabotage." [2]
Was ist mit Johannes Muras, 1952? [3] Er fehlt.
Generell könnte man wohl noch etwas mehr über dieses Kapitel in der DDR-Geschichte schreiben [4]. -- 31.150.254.51 18:52, 3. Aug. 2014 (CEST)
Horst Fischer
BearbeitenGibt es eine Quelle für die geänderte Hinrichtungsart? Wenn ja, sollte es auch in Horst Fischer (Arzt) entsprechend geändert werden. --Rita2008 (Diskussion) 17:20, 30. Sep. 2014 (CEST)
fehlen komplett. Da Hilde Benjamin den Vorsitz führte, sind das keine Hinrichtungen der SU gewesen - selbst wenn dort die Urteile diktiert worden wären. MfG URTh (Diskussion) 19:17, 7. Jul. 2016 (CEST)
Paul Rebenstock
BearbeitenIn der Auflistung fehlt der Leiter der Kreisdienststelle MfS Paul Rebenstock, vom Obersten Gericht der DDR am 3. März 1954 zum Tode verurteilt und zwei Tage später hingerichtet. Vgl. "Der Akt dauerte 5 Sekunden", in: Der Spiegel, Heft 50/1997, S. 80-85. (nicht signierter Beitrag von Frebbe (Diskussion | Beiträge) 21:09, 4. Sep. 2016 (CEST))
Horst Klinger, Joachim Flegel
BearbeitenDie beiden Zahnärzte gingen nach der Niederschlagung des Volksaufstandes am 17. Juni 1953 ganz bewusst in den Widerstand. Sie wurden beide am 16. Mai 1956 gegen 4 Uhr morgens enthauptet. Klingers Tötung dauerte drei Sekunden. Flegel wehrte sich und schrie "Freiheit". Seine Hinrichtung dauerte acht Sekunden. (nicht signierter Beitrag von Otto Brost (Diskussion | Beiträge) 17:46, 17. Feb. 2017 (CET))
- Mal kurz was zum Hintergrund: [5] MfG URTh (Diskussion) 18:05, 17. Feb. 2017 (CET)
Hinrichtungsdatum Paul Feustel fraglich
BearbeitenDas Datum der Hinrichtung von Paul Feustel (8. Mai 1973) erscheint unwahrscheinlich, da im Findbuch der im Bundesarchiv aufbewahrten Akten des Generalstaatsanwalts der DDR noch für 1974 die Ablehnung eines Gnadengesuchs verzeichnet ist. --Koschi73 (Diskussion) 17:20, 3. Aug. 2017 (CEST)
- Was hat die Ablehnung des Gesuches (ein Schreiben von Angehörigen resp. deren Rechtsvertretung ans Gericht oder an Ulbricht) mit der Vollstreckung (ein staatlicher Akt) zu tun? Vorher wäre zu klären, ob die Angehörigen nach Vollstreckung des Urteils immer informiert worden sind oder nicht... MfG URTh (Diskussion) 17:24, 3. Aug. 2017 (CEST)
- Sie wurden oft nicht informiert. --Rodomonte (Diskussion) 18:39, 3. Aug. 2017 (CEST)
- So war auch meine Info - und deswegen kann das Datum nicht ohne weiteres in Zweifel gezogen werden, nur weil die Angehörigen ein weiteres (möglicherweise posthumes) Gnadengesuch gestellt haben... Zumal Findbuch ist erstens OR und zweitens hat "Koschi" die Akten trotzdem nicht gelesen! Damit erübrigt sich m. E. die Sache. MfG URTh (Diskussion) 18:44, 3. Aug. 2017 (CEST)
- Sie wurden oft nicht informiert. --Rodomonte (Diskussion) 18:39, 3. Aug. 2017 (CEST)
Hinrichtung 1978 Johannes Kinder fraglich
BearbeitenLaut dieser sehr informativen Liste: [6] lag in den 1970er Jahren die Spanne zwischen Verurteilung und Hinrichtung bei etwa 5 Monaten (Zeit min. 1-max. 13 Monate=Ges. 124 Monate geteilt durch 24 Hinrichtungen). Johannes Kinder wegen NS-Verbrechen am 11. Juni 1976 BezGericht Karl-Marx-Stadt z. Tode verurteilt, wurde lt. dieser Liste Vollstreckt 21. Oktober 1976, was mit 4 Monaten übliche Zeit ist. In der WP-Liste steht 21. Oktober 1978, bedeutet eine Wartezeit von über zwei Jahren, das wäre die längste überhaupt in der DDR gewesen, und das dann noch für einen NS-Täter, kaum glaubwürdig. Unter EN 12 befindet sich das Buch Henry Leide: NS-Verbrecher und Staatssicherheit. ... 2006, und die Daten sind korrekt zitiert worden, wie hier zu sehen: [7]. Zu dem Datum 21. Oktober 1978 gibt der Autor Henry Leide erfreulicherweise eine Quelle an. Unter 376 las ich zu meiner Überraschung: Die geheime Todesliste des Henkers. In Super Illu v. 30.10.1991 S. 9f. Vielleicht hat ja jemand die Super Illu v. 30.10.1991 um das Datum zu überprüfen :-). Oder man nimmt die anfangs erwähnte Liste, angeblich Publiziert am 25. Januar 2013 von Michael Kirchschlager (keine Ahnung ob das stimmt), als Grundlage, müsste dann allerdings was zu 1978 schreiben, da es sonst ewige reverts gibt. Adelfrank (Diskussion) 15:14, 26. Okt. 2017 (CEST)
Helmut Scheithauer
BearbeitenIst zu dem was näheres bekannt? Kann man hier http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-9283356.html nachlesen, dass er ca. 1967 zum Tode verurteilt worden ist. MfG URTh (Diskussion) 17:01, 26. Apr. 2018 (CEST)
Wolfgang Mischner
BearbeitenWenn eine Mann seine Ehefrau ermordet, so ist das ein Tötungsdelikt, auch wenn er beim MfS gearbeitet hat und kein politisches Urteil. (nicht signierter Beitrag von 88.72.200.114 (Diskussion) 01:07, 6. Jan. 2020 (CET))
166 Personen auf Grund von Urteilen der ostdeutschen Justiz hingerichtet
BearbeitenWenn das in einem Artikel steht, der Hinrichtungen zur Zeit der DDR behandelt, wirkt die Beifügung "ostdeutsch" redundant (könnte allerdings sein, dass mit dieser - Einschränkung ? - stillschweigend Bezug auf Urteile nicht von ostdeutschen, sondern z. B. sowjetischen Gerichten genommen wird, die in dieser Zeit auf dem Territorium der DDR ergangen sind - ?). Denn ansonsten könnte man "ostdeutsch" auch weglassen. --129.187.244.19 11:53, 3. Aug. 2020 (CEST)
die Liste enthält Stand heute 81 von 166 Hingerichteten
BearbeitenKennt jemand Möglichkeiten, weitere Hingerichtete zu finden ? --Präziser (Diskussion) 10:43, 2. Nov. 2022 (CET)
- hier ist eine, eine Frieda Lehmann, 1947, siehe
https://www.stsg.de/cms/dresden/aktuelles/zdf-dokumentation-spektakulaere-kriminalfaelle-der-nachkriegszeit-der-osten-unter --Cholo Aleman (Diskussion) 07:12, 5. Mär. 2023 (CET)
- na gut, das war vor der Gründung der DDR. --Cholo Aleman (Diskussion) 07:14, 5. Mär. 2023 (CET)
- @Präziser@Cholo Aleman: Ich hab mal eine Wikidata-Abfrage erstellt: Abfrage. Das Ergebniss ist nicht perfekt, aber mit anderen Abfragen lief ich immer in die Laufzeitbeschränkung rein. Neu gefunden: Karl Friedrich Steinberg. --sk (Diskussion) 16:44, 6. Mär. 2023 (CET)
- na gut, das war vor der Gründung der DDR. --Cholo Aleman (Diskussion) 07:14, 5. Mär. 2023 (CET)
Textänderungen vom 13. und 14. Juli 2023
BearbeitenDie Anmerkung Mitglied der NSDAP bei zwei rotverlinkten Personen hielt ich für überflüssig, weil die Partei-Mitgliedschaften bei der Verhängung der Todesurteile keine Rolle spielten. Ich habe zugleich belegte Informationen zu den Urteilsgründen ergänzt und die banalen Anmerkungen entfernt. Die erste Rücksetzung meiner Entfernung durch Benutzer:Bernd Bergmann begründete ich mit der Bemerkung: „diese Mitgliedschaften waren für das Todesurteil ohne Bedeutung; Erg. siehe Nachw.“ Dann fügte Bernd Bergmann die Migliedschaft wieder ein, was ich erneut mit der Begründung „es ist niemand hingerichtet worden, weil er NSDAP-Mitgl. war“ rückgängig machte. Um einen Edit-War zu vermeiden, setzte ich den Artikel auf den Stand vor meinen gestern begonnenen Ergänzungen zurück und werde sie nicht fortsetzen. Über meine Änderungen werde ich nicht diskutieren.
Vielleicht äußern sich andere Benutzer zur Unerlässlichkeit der Mitteilung „Mitglied der NSDAP“.--Gloser (Diskussion) 19:46, 14. Jul. 2023 (CEST)
- Ich verstehe nicht, aus welchem sachlichen Grund du deine (aus meiner Sicht durchaus sinnvolle) Ergänzung wieder entfernt hast. --Bernd Bergmann (Diskussion) 12:03, 16. Jul. 2023 (CEST)
- Zustimmung zu Gloser, seiner Begründung ist nichts hinzuzufügen. Es handelt sich hier nicht um eine Ansammlung von Biographieartikeln, sondern es geht um die Verurteilungen.--Tohma (Diskussion) 12:21, 16. Jul. 2023 (CEST)
- (aus meiner Sicht durchaus sinnvolle) Das ist das hüpfende Komma. Gloser hat dazu alles gesagt. Es gab genügend PG, die nicht hingerichtet wurden, als kann die NSDAP-Mitgliedschaft wohl kaum relevant für das Todesurteil sein. Ganz so einfach gehts dann nicht, den Rest würde ich unter POV verbuchen.--scif (Diskussion) 13:42, 16. Jul. 2023 (CEST)
- Zunächst als Anmerkung: Das "meiner Sicht durchaus sinnvolle" bezog sich hier auf Glosers eigene Ergänzung, die er vorgestern wieder entfernt hatte.
- Aber zurück zur ursprünglichen Diskussion: Ich habe an keiner Stelle behauptet, jemand sei hingerichtet worden, weil er NSDAP-Mitglied war. Bitte unterstellt mir nicht etwas, was ich nie behauptet habe. Die betreffende Spalte heißt "Anmerkungen" und enthält bei allen Personen bekannte biografische Details. Wenn dort die Begründung aus den Urteilen hin soll (das kann man durchaus machen), dann aber eindeutig benannt - und vor allem einheitlich für alle Betroffenen. Warum gerade bei der einen Person die NSDAP-Mitgliedschaft entfernt werden soll - und bei anderen (die ebenfalls nicht deswegen hingerichtet wurden) nicht, das erschließt sich mir nicht. Prinzipiell finde ich es aber sinnvoll, nicht nur die Urteilsbegründung in die Spalte zu schreiben, sondern auch andere relevante biografische Details. Die NSDAP-Mitgliedschaft ist für verurteilte Kriegsverbrecher durchaus ein relevantes Detail. Ein Weglassen könnte als "Whitewashing" interpretiert werden (was ich keinem der hier Mitdiskutierenden unterstellen will). --Bernd Bergmann (Diskussion) 16:33, 16. Jul. 2023 (CEST)
- (aus meiner Sicht durchaus sinnvolle) Das ist das hüpfende Komma. Gloser hat dazu alles gesagt. Es gab genügend PG, die nicht hingerichtet wurden, als kann die NSDAP-Mitgliedschaft wohl kaum relevant für das Todesurteil sein. Ganz so einfach gehts dann nicht, den Rest würde ich unter POV verbuchen.--scif (Diskussion) 13:42, 16. Jul. 2023 (CEST)