Diskussion:Reisepass/Archiv

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von JøMa in Abschnitt Zugangsnummer (CAN)

Wozu dieser Artikel?

Es gibt rechtlich und praktisch gesehen keinen Unterschied zwischen einem "Reisepass" und einem "Pass". Jeder Reisepass ist ein Pass, und jeder Pass ist gleichzeitig ein Reisepass (ja, AUCH Diplomatenpässe und Dienstpässe! Auf der Rückseite der Plastikkarte steht bei denen auch "Europäische Union – Bundesrepublik Deutschland – Reisepass". Kann man im Bundesanzeiger bei den Passmustern nachgucken, hab grad keinen Link dazu). Der größte Teil dieses Artikels gehört somit inhaltlich in den Artikel Reisepass, die Informationen zur Ausweispflicht und zu Passersatzdokumenten haben hier gar nichts verloren, sondern gehören in deren jeweilige Artikel. Damit hat dieser Artikel IMHO keine Existenzberechtigung—das Lemma sollte vielmehr auf Reisepass weiterleiten. 84.147.128.180 14:17, 24. Sep 2006 (CEST)

Das stimmt einfach nicht, schaue mal in § 1 Abs. 2 des erst jüngst novellierten Passgesetzes:
"Als Pass im Sinne dieses Gesetzes gelten:
  1. Reisepass,
  2. Kinderreisepass,
  3. vorläufiger Reisepass,
  4. amtlicher Pass
a) Dienstpass,
b) Diplomatenpass,
c) vorläufiger Dienstpass,
d) vorläufiger Diplomatenpass."
Damit wird wohl eindeutig geregelt, dass ein Reisepass eine Unterform des Passes ist. Wie die Plastikkarten in den Pässen aussehen, ist dabei irrelevant. 194.95.177.101 10:19, 16. Nov. 2007 (CET)
Nach der Logik wäre aber auch ein "vorläufiger Reisepass" kein Reisepass. Im Sinne des PassG ist "Reisepass" die Bezeichnung für den bordeauxroten EU-Reisepass mit MRZ und RFID-Chip, für Deutsche Staatsbürger, 6 oder 10 Jahre gültig, Datenblatt eingeschweißt, mit Identigram etc. Wikipedia befasst sich aber nicht mit dem Passgesetz, sondern mit der Welt allgemein im großen und ganzen. Und da ist ein Reisepass nur mal ein Ausweisdokument für den grenzüberschreitenden Reisevekehr, für gewöhnlich in Buchform mit mehreren Seiten für das Anbringen von Visa etc. Diese ganze Diskussion mit Pass, Reisepass, Reiseausweis kann ja gerne in einem eigenen Abschnitt in den Artikel eingebaut werden, aber deshalb einen eigenen Artikel aufzumachen ist ja wohl unnötig. --Harald Meier 19:30, 24. Jan. 2011 (CET)
Ich sehe das auch so wie Harald. Alle genannten Pässe sind spezielle Formen des Reisepasses. Die oben zitierte Unterscheidung bezieht sich lediglich auf das deutsche Passgesetz ("Als Pass im Sinne dieses Gesetztes gelten..."). Dieses hat einen eigenen Artikel. Sowohl dieser als auch der Artikel Reisepass behandeln dagegen Dokumente zum grenzüberschreitenden Reiseverkehr (auch Reisepass genannt) wie es sie auf der ganzen Welt in unterschiedlichster Form gibt. Die beiden Artikel sind damit redundant. --Nicor 18:54, 16. Jun. 2011 (CEST)
Nochmal kurz gesagt: Oben genannte Unterscheidung der IP ist eine Besonderheit des deutschen Passgesetzes und gehört auch nur in die Artikel Passgesetz und ggf. Reisepass (Deutschland). Ich führe die beiden Artikel daher jetzt mal zusammen. --Nicor 19:14, 16. Jun. 2011 (CEST)

Geschichte von Pässen

Zur Geschichte des Passes gibt es ausführliche Aufsätze von Jansen in ZAR (=Zeitschrift für Ausländerrecht) 1998, 70 und in VerwArch (=Verwaltungsarchiv) 1999, 267, mit vielen weiteren Nachweisen. Vielleicht möchte sich mal jemand der Sache annehmen? Dan

Die Bemerkung "Das Wort Pass leitet sich vom Namen der handlichen Ausweistafeln "Paizas" ab, die im mongolischen Großreich im 13. Jhh. verwendet wurden." wurde herausgenommen - sie ist bitte zu belegen. Es ist eher davon auszugehen, dass die mongolischen "Paizas" vom lateinischen "Pass" abgeleitet sind (auf der Seidenstrasse war damals schon einiges los - dass da Worte für exotische Dinge etwas verfälscht auf die Reise gehen, ist alles andere als aussergewöhnlich.


Naja, mal nur ein kurzer Zwischenruf: Was war denn in Europa los, als die Mongolen loszogen? Verwirrte Einzelstaaten, Päpste und Könige mit letzten Kreuzzugsplänen. Von ganzen 3 Reisenden aus dem Westen haben wir Berichte aus dem Osten....es war was los.. aber es war eine Bewegung von Waren und Ideen Richtung Westen..noch ein Jahrhundert nach dem Ende der Mongolenherrschaft über China korrespondierte der Vatikan mit diesem Land auf mongolisch, weil das die Sprache war, mit der die Diplomaten voran kamen....also nicht ganz so Romano-imperial bitte, aber wie gesagt nur ein Zwischenruf... Paiza ist übrigens das chinesische Wort...mongolisch hießen die mehrsprachigen Metalltafeln gereg...es war das novum fürs legitimierte reisen über große distanzen...die lösung fürs europäische kleinstaatengehoppele ;-) 2 von den 3 reisenden in die frühe Mongolei kamen aus Italien, einer aus Frankreich...Zufall, daß dort 2 Jhh später die ersten Passports auftauchen ?? Werner Kleefeld


Mit vernünftiger Quellenangabe, und falls dies als gesicherte Erkenntnis unter Historikern gelten sollte, kann man das ja - bitte mit Quellenangabe - in den Artikel aufnehmen. Sofern dies aber eine persönliche Meinung sein sollte, hat es in Wikipedia nichts zu suchen. Dies ist ein Lexikon und keine Plattform für persönliche Hypothesen und Aufsätze. --DanSchultz 18:18, 26. Jan. 2008 (CET)

Guten Tag, die oben genannte Bemerkung zum Thema "Pass leitet sich vom mongolischen PAIXAS ab" möchte ich noch einmal aufgreifen. Dabei handelt es sich um belegte Tatsachen und nicht um persönliche Hypothesen. Im Juni 2005 wurde dies in der ZDF-Dokumentation "terra X: Das Ende des Mongolenreiches" (in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Michael Weiers von der Universität Bonn) erläutert. Die Seriosität dieses Dokumentationsformats ist sicherlich unbestritten. In dieser Dokumentation ist nachzusehen /-lesen:

"Paixas" weisen einen Reiter als Kurier aus. - Nachrichten in jeden Winkel - Bevorzugte Behandlung genießen sonst ausschließlich die Träger von bestimmten Siegeln. Die so genannten "Paixas" weist einen Reiter als Kurier aus, der Erlasse und Botschaften im Auftrag des Khan zu überbringen hat. Unser Wort Pass leitet sich vom mongolischen "Paixas" ab. Kurierreiter haben Vorrang vor anderen Reisenden..... http://terra-x.zdf.de/ZDFde/inhalt/18/0,1872,2306994,00.html?dr=1

In der Epoche der größten, westlichen Ausdehnung des Mongolischen Reiches überwog der Wissens- und Handelstransfer von Ost nach West, statt von West nach Ost, wodurch sich auch die Übertragung in die europäischen Sprachen erklären lassen. Vor allem der Franziskanermönch Wilhelm von Robruk, der Mitte des 13. Jh. mit seiner Missions- und Forschungsreise bis nach Karakorum kam, zeichnete sich durch seinen Reisebericht verantwortlich, daß Wissen aus und über Zentralasien nach Europa gelang. Der angesprochene Zusatz über die mongolische Herkunft des Wortes "Pass" sollte also wieder in den Artikel mit eingefügt werden.

Anm.: Es handelt sich hierbei um meinen ersten Beitrag, daher bin ich mit den Formaten hier noch nicht so firm und bitte etwaige Makel zu entschuldigen. Vielen Dank. -- h_sapiens_s 88.73.86.146 06:32, 28. Nov. 2010 (CET)

Auch von mir nochmals der Hinweis auf „Die Mongolen (2/2) - Das Erbe des Dschingis Khan“, Dokumentation von Christian Twente, heute (31. Mai 2011) gesehen auf Phoenix. Hier wurde während der Erklärung auch das siegelartige Accessoire gezeigt (sah irgendwie wie eine Gürtelschnalle oder etwas derartiges aus, nur größer), dazu die oben im Wortlaut wiedergegebene Erklärung. Wenn man vergleicht, was für Webquellen sonst so in der WP anerkannt werden, ist eine wissenschaftlich begleitete Reportage des öffentlich-rechtlichen Fernsehens sicherlich seriös genug für eine legitime Quelle. --77.190.41.73 21:46, 31. Mai 2011 (CEST)
PS: Damit mutmaßliche Einzelmeinungen, die begrenzte Verbreitung gefunden haben, keine Verwirrung stiften (vgl. z.B. Anfrage bei Wer-weiss-was.de), hab ich mal die These zur besseren Einordnung genannt und gemäß Verbreitung rezeptiv gewürdigt. Hoffe das passt so. --77.190.41.73 23:30, 31. Mai 2011 (CEST)

Paß (Umgangssprache)

Zumindest in der deutschen Umgangssprache ist der Personalausweis nicht nur „Paßersatzpapier“, sondern wird umgangssprachlich auch selbst Paß genannt. Auch die Behörde, die den Personalausweis ausstellt, heißt „Paßamt“. Ich würde mir da eine Erwähnung wünschen. --84.154.78.151 14:12, 7. Sep 2005 (CEST)

Umgangssprachliche Ungenauigkeiten gibt es in diesem Bereich zuhauf. Man sollte sie m.E. in einem Lexikon nicht als Tatsache darstellen. Gelegentlich wurde darauf hingewiesen ("Flüchtlingspass", "Mutterpass"). Die Bezeichnung eines Personalausweises als "Pass" dürfte aber selten und sowohl historisch als auch hinsichtlich der Bedeutung recht falsch sein, und ausgestellt werden diese Ausweise in der Regel beim "Bürgeramt", "Einwohnermeldeamt" etc. Insofern halte ich eine Aussage, wonach es sich bei einem Personalausweis um einen Pass handele, eher für irreführend.

Pass oder Reisepass?

Das meiste in dem Artikel gehört eigentlich in den Artikel Reisepass, denn ein Pass kann von irgendjemanden für irgend einen Zweck ausgestellt werden, nicht nur umgangssprachlich. Der Artikel könnte allein schon eigentlich ein Begriffsklärung für alle Arten Pässe sein --K@rl 22:04, 8. Okt 2005 (CEST)

Nein, das sehe ich anders. Im deutschen und - wie ich nun ausdrücklich nachgeschlagen habe - im österreichischen Recht sind die Begriffe wie folgt geordnet:

  • Für die "kleinen Büchlein, die man zum Reisen benötigt":
  1. Oberbegriff: Pass.
  2. Unterbegriffe: Reisepass, Diplomatenpass, usf.

Ergo: Ein Diplomatenpass ist kein Reisepass.

  • Die anderen Pässe (Mutterpässe, Freizeitpässe) sind Begriffsbildungen, die an den Begriff mit der Hauptbedeutung angelehnt sind. So ähnlich, wie man unter dem Begriff Auto nicht das Rutschauto für Kinder erwähnen muss, gehört der Mutter-und-Kind-Pass in aller Ausführlichkeit beim "Pass (Dokument)" erläutert. (Entschuldigung für diesen Vergleich, das ist nicht despektierlich gemeint, mir fiel einfach nichts Besseres ein.)

Ich erlaube mir die abschließende Bemerkung, dass der Artikel zum "Reisepass" stark überarbeitungsbedürftig ist, was sich allein schon anhand seiner Deutschlandlastigkeit zeigt.

--Dan


Und was ist mit einem Fahradpass oder ähnlichem, mit dem die Polizei darum wirbt Daten zu dokumentieren, für den Fall eines Verlustes etc.?

Dass der Begriff auch für andere Dokumente (meist in Form der Zusammensetzung) verwendet wird, steht ja nun im Artikel, und das sollte reichen. Oder sollen wir noch eine lange Rubrik zum Thema "Laufpass" aufnehmen? DanSchultz 11:21, 30. Nov. 2007 (CET)

Der Satz: "Ausweisfunktionen erfüllen auch weitere alternativen Identifizierungsnachweise, wie zum Beispiel die Sozialversicherungskarte in den Vereinigten Staaten." ist völliger Käse. Ich habe nie jemanden gesehen, der die Sozialversicheruiungskarte vorzeigt. Zwar wird bei jedem möglichen Formular als Angabe die Sozialversicherungsnummer verlangt, aber diese weiss man nach den ersten paar Formularen auswendig. Zur Identifizierung dienen eher zum Beispiel der Führerschein "driver's license".Mfranck 09:28, 27. Nov 2005 (CET)

Impfpass, Mutterpass etc. brauchen eine Begriffsklärung, aber keinen zusammenfassenden Artikel. Sie haben nämlich nichts miteinander gemeinsam außer der Tatsache dass es sich um Dokumente im weitesten Sinne handelt. --Nicor 19:18, 16. Jun. 2011 (CEST)

Historisches

 

leider fehlt das historische in beiden artikeln, siehe dazu auch die arbeiten von valentin groebner --Histo Petition für Open Access 20:08, 26. Jan. 2007 (CET)

Aktuelles

IP: bitte mal diese Seite anschauen. Danke. --BLueFiSH  (Klick mich!) 02:38, 21. Feb. 2007 (CET)

Geschichte des (Reise)passes -- wo bitteschön?

Ich habe eine prima Quelle von 1905 gefunden, die sich mit der Geschichte des (Reise)passes beschäftigt und einige Dinge, die schon kenne, erhärtet. Bloß: wohin damit?

Hier bei "Pass (Dokument)" gibt es keine Geschichtssektion, beim Reisepass erst recht nicht. Hab ich was übersehen? -- Maximilian Schönherr 00:47, 18. Mär. 2011 (CET)

Allgemeine Ausweis- oder Passpflicht im Schengenraum

Zitat: Je nach Staat ist der Besitz oder sogar das Mitführen eines Passes oder Ausweises ab einem bestimmten Alter zwingend, so zum Beispiel in Deutschland, wo der Besitz und das Mitführen eines Reisepasses bei Grenzübertritt, jedoch nicht im Inland vorgeschrieben ist.

Gilt das auch für den Schengen-Raum? --Nicor 01:19, 17. Jun. 2011 (CEST)

Das Symbol auf dem Reisepass

 
Symbol für biometrische Pässe, in der Regel auf die Vorderseite des Passes gedruckt

Was bedeutet eigentlich das Symbol, dass auf den meisten Pässen verzeichnet ist? Ich meine den Kreis mit links und rechts je einem Strich [-o-]. Kann das jemand im Artikel ergänzen? --Imzadi 20:19, 13. Jul. 2011 (CEST)

Meines Wissens ist dieses Zeichen erst seit der Einführung der Chips auf die Pässe gedruckt und soll auf diesen verweisen. --Docvalium 11:32, 14. Jul. 2011 (CEST)
Alsolut richtig beantwortet. Das Symbol wurde weltweit harmonisiert und ist auf allen Pässen aufgedruckt (bzw. geprägt), in denen ein Chip für die biometrischen Funktionen integriert ist (siehe auch Abbildung).--Detlef Emmridet 19:41, 14. Jul. 2011 (CEST)

Gefälschte Pässe

Ich hab vor ein paar Wochen auf irgendeinem Privatsender (wohl Pro7 oder Sat1, vielleicht aber auch 3Sat) eine Doku über gefälschte Reisepässe und ihre Sicherheitsmerkmale gesehen. U.A. hat mich fasziniert, mit was für Pässen Leute über Internationale Grenzen gekommen sind, z.B. mit Papieren der "Neuen Republik Utopia" oder "Nord Inkassachstan". Ich würde mir mehr zum Thema wünschen, auch wennmir nicht einfällt, was man da schreiben könnte, hoffe, jemand nimmt sich Zeit.--83.78.104.195 21:59, 4. Apr. 2007 (CEST)

Das ist das klassische Phänomen der Phantasie- und Pseudopässe. Dazu gibt es nicht sonderlich viel zu schreiben, außer, dass es eben solche Papiere gibt und sie nicht als Pässe gelten. DanSchultz 11:19, 30. Nov. 2007 (CET)

Wenn diese Reisepässe von einen Amt ausgestellt wurden, das Gebietskörperschaft besitzt, so sind diese Reisepässe International als gültig anzuerkennen. Das ist Völkerrecht. zwoologe --89.247.7.253 17:03, 31. Jul. 2011 (CEST)

Mich würde die Geschichte von (Reise)pässen interessieren, weiss jemand was darueber?möchte wissen ,kann man zwei deutsche pässe haben... willi --217.232.123.84 22:34, 1. Sep 2004 (CEST)

Staatsangehörigkeit

Hat der Pass im Allgemeinen mit der Staatsangehörigkeit wirklich was zu tun? Einen Mutter-Kind-Pass bekommt in Ö jeder da wohnende und nicht Staatsangehöriger. Das ist nur ein Beipiel von vielen. --K@rl 13:40, 2. Sep 2005 (CEST)

Der Ausdruck "Mutter-Kind-Pass" zeigt deutlich, dass der Begriff häufig für zahlreiche personalisierte Dokumente benutzt wird, die in Buchform ausgegeben werden. Dies ist im Artikel deutlich genug hervorgehoben. Die Hauptbedeutung des Wortes ist aber das Grenzübertrittspapier, was sich bereits an der Ethymologie zeigt ("passer"). Zur Geschichte des Passes kann ich nochmals auf die beiden angegebenen Aufsätze hinweisen.

Im Artikel steht aber umgangssprachlich, bei uns (in Ö) sind das auch offizielle Dokumente, wie eben der Mutter Kind Pass, der Strahlenschutzpass, etc. --K@rl 00:03, 23. Sep 2005 (CEST)

Anwort: ein Pass (i.S. eines Reisepasses) wird nicht nur von einem Staat herausgegeben, er ist auch in Staatseigentum, solange er gültig bleibt. In gewissen Ländern ist dies auch irgendwo im Pass vermerkt.

Ein Reisepass der Bundesrepublik Deutschland sagt nicht aus das dessen Inhaber auch tatsächlich Deutscher Staatsbürger ist. Der BRD-Reisepass gibt nur den Anlass zur Vermutung, es könne sich bei dem Inhaber um einen Menschen mit Deutscher Staatsangehörigkeit handeln. Zum einen gibt es keine Staatsangehörigkeit "Bundesrepublik Deutschland" zum anderen kann man sich für 25€ Beurkundenn lassen, das man "Deutscher" Staatsbürger ist. Nur dann hat man auch einen Nachweis über die eigene Staatsbürgerschaft. zwoologe--89.247.66.126 17:19, 9. Aug. 2011 (CEST)

Farbgebung der Reisepässe

Im Artikel wird nicht erwähnt, wann und warum Reisepässe rot, grün oder blau gestaltet werden. Blau wird für den Pass benutzt wenn dieser in einen freien Land mit freier Entscheidungsgewalt ausgestellt wurde. Grün wird benutzt für provisorische Reisepässe. Im fall der BRD waren die Reisepäße/Personalausweise (Personalausweis auch aufklappbar) grün, ein provisorium für einen teil Deutschlands, sprich für Länder die zeitlich begrenzt Fremdverwaltet werden wie einst die Wirtschafts und verwaltungszone BRD. Rot wird für die Pässe benutzt wenn das Land welches diesen Pass ausgestellt hat,auf unbegrenzte Zeit Militärisch besetztes Gebiet ist oder eben keinen Land mit freier Entscheidungsgewalt mehr entspricht. zwoologe --89.247.7.253 16:58, 31. Jul. 2011 (CEST)

Ist das tatsächlich ein internationales Phänomen oder beschränkt es sich auf einige Länder? Dann käme es nur in die entsprechenden Artikel (siehe Kategorie:Reisepass nach Staat). --Nicor 17:20, 31. Jul. 2011 (CEST)
Ich halte dies nicht für korrekt: Diplomatenpässe waren in Deutschland schon immer blau, Dienstpässe waren früher in einem dem heutigen bordeauxrot des EU-Passes ähnlichen Ton gehalten. Amerikanische Pässe sind meines Wissens nach schwarz. Die Farbgebung hängt also großer Wahrscheinlichkeit nach nicht von einem besonderes Status des Landes ab.--HolgerB 11:53, 1. Aug. 2011 (CEST)

Diplomatenpässe sind Pässe wo vorn auch Diplomatenpass draufsteht. Die Farbe des Passes allein macht keinen Diplomaten aus dir. zwoologe--89.247.66.126 16:57, 9. Aug. 2011 (CEST)

Das nicht, aber wenn die Farbe etwas bedeuten würde, dann hieße es, wenn ich einen grünen deutschen Pass hatte, ich komme aus einem fremdverwalteten Land, wenn ich dagegen den blauen deutschen Diplomatenpass besitze aus einem freien Land und wenn ich den roten Dienstpass hatte aus einem dauerhaft besetzen Land??? Damit wäre dann Deutschland in alle drei Kategorien gewesen... denk mal über diese Logik scharf nach.--HolgerB 19:51, 26. Aug. 2011 (CEST)

Eine zeitlang war das tatsächlich so, ein Diplomatenpass war hellblau und es stand auch nicht Diplomatenpass darunter. Das ist aber nach dem 2. Weltkrieg geändert oder angepasst worden, so das Diplomatenpass dabei stehen muss.

Zum einen erfüllten wir doch kategorie grün, da wir (seinerzeit Deutsches Reich) von 4 Fremdmächten besetzt und aufgeteilt und abgetrennt wurden. Demnach unterlagen wir der SHAEF und SMAD gesetzgebung. Nach 1990 hat sich daran leider nichts geändert. Es steht doch sogar im Grundgesetz (neue Fassung) drin das wir noch immer "besetzt" sind.

Zum anderen stellen auch besetzte Nationen ein Diplomatenchor. Diplomaten tragen den status der Vollimunität auch wenn ihre Nation besetzt oder fremdverwaltet wird. Ein Diplomat ist immer ein vollsouverän und wird daher nie mit grünen oder roten Pässen ausgestattet. --zwoologe 15:04, 25. Sep. 2011 (CEST)

Das, was die IP „zwoologe“ da schreibt, ist absolut falsch: Welches Land würde sich denn als „unfrei“ mit „unfreier Entscheidungsgewalt“ darstellen und deshalb keine blauen Pässe ausstellen? Im derzeitigen Verständnis gibt es nur wenige internationale Farbvorgaben bei Pässen: So sind beispielsweise die Pässe für Konventionsflüchtlinge blau bzw. grau und EU-Reisepässe bordeauxrot. Es gibt aber auch landesspezifische und teilweise historisch gewachsene Besonderheiten: Der Schweizer Pass hat z. B. eine Einbanddecke in der Landesfarbe Rot mit weißer Prägung. Ist die Schweiz deshalb ein „militärisch besetztes Gebiet“ oder ein „Land ohne Entscheidungsgewalt“? Deutsche Dienstpässe haben übrigens ebenfalls eine rote Einbanddecke. Und dass grüne Pässe ein Provisorium darstellen, ist gleichwohl aus der Welt der Mythen und entbehrt jeder vernünftigen Erklärung. --Detlef Emmridet 14:01, 2. Aug. 2011 (CEST)

Das was der Nick "Detlef" da schreibt ist absolut falsch: Nach Internationalen Recht ist es so das ein eigener Staat der Völkerrechtlich anerkannt ist einen blauen Reisepass austellt. Ein Staat der unter autonomie steht, aber teileigenständig ist, wie die BRD unter verwaltung nach einen Krieg, besizt einen grünen Pass. Die roten Pässe bekommen alle Länder die in der EU sind, richtig. Diese Länder/Staaten sind ja auch nicht mehr frei. Die EU ist quasi nur eine weitere Britische Kronkolonie. Seit 1969 sind Diplomatenpässe schwarz oder eben sehr dunkel und es steht vorne Diplomatenpass darauf. Das unterliegt alles Internationalen Normen. Die Schweiz hat einen besonderen status der neutralität und der Pass war schon immer rot von denen. Der Pass trägt die Frabe der Nationalflagge von der Schweiz. Die Briten (Mitglied der EU?) haben mittlerweile auch rote Pässe, die waren davor blau. Die Türkei (Mitglied der EU?)bekommt neue rote Pässe, die waren davor blau. Oder schaut euch den neuen IRAKISCHEN PASS mal an, der ist GRÜN! Grün weil der IRAK zurzeit Fremdverwaltet wird. Davor hatten auch die Iraker einen blauen Pass. Oder nehmen wir Belgien, jetzt haben sie rote und davor hatten sie grüne. Belgien ist ein Nichtstaat, richtig? Roter Pass wenn die Nation als das eigentum der Banken gilt. Jetzt könnt ihr von mir aus fröhlich loslachen. zwoologe--89.247.66.126 11:23, 9. Aug. 2011 (CEST)

Danke, ich lache gern und nehme daher das Angebot freudig an. Zur Sache: Die einzige nach internationalem Recht für die Gestaltung von Reisepässen anerkannte Richtlinie ist das Doc 9303 der ICAO, auf der ICAO-Website leicht zu finden. Zur Farbgebung des Umschlags schweigt sich die 9303 komplett aus, während sie sonst jedes Bit des Dokuments haarklein spezifiziert. Beispiele für vereinheitlichte Farbgebung hat Detlef weiter oben aufgezählt, aber die sind eben nicht "internationales Recht", sondern nur Konvention. Nichts für ungut, lieber zwoologe, aber wo hast du diesen Unsinn eigentlich her? Ich fürchte, du hast dir da einen gehörigen Bären aufbinden lassen. Gruß, ColaBear 16:06, 9. Aug. 2011 (CEST)

Aktuell glaube ich das es stimmt was ich da behaupte, da es nichts gibt was dieses widerlegt. Unkenntnis ist kein Gegenbeweis. Das ist Wissen welches nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist. Besatzungsrecht kann man hier in der BRD auch nicht lernen, dazu muss man erst in das Ausland reisen. zwoologe--89.247.66.126 16:57, 9. Aug. 2011 (CEST)

Meinethalben darfst du glauben und behaupten was du willst; da bin ich tolerant. Damit aber auf Wikipedia eine solch umstrittene Behauptung Einfluss in den Artikel fände, müsste neben einer Behauptung schon noch ein bisschen Futter dazu, Quellenangabe und solche Sachen. Besatzungsrecht und HLKO kannste übrigens beispielsweise in Hamburg studieren - oder ist das schon Ausland? Falls es dir eher um den unterhaltenden Effekt geht, hätte ich dann zuletzt noch einen Tipp: die gute alte Bielefeldverschwörung. :) ColaBear 12:55, 11. Aug. 2011 (CEST)


Wenn man seine Augen öffnet sieht man es doch! Japan = roter Pass, Sengegal = schwarz dann grün jetzt rot, Russland = roter Pass usw. Die ganze Welt bekommt gerade rote Pässe verpasst. Die Farbe rot hat demnach nichts mit der EU an sich zu tun. Japan, Russland und Senegal sind ja wohl keine EU-anwärter. zwoologe--89.247.39.253 11:15, 25. Aug. 2011 (CEST)

Lieber zwoologe du schreibst hier was, was angeblich nicht für die Öffentlichkeit bestimmtes Wissen ist. Woher hast du dieses Wissen? Etwa von einer Seite wie dieser: [1]. Für mich hört sich das ehrlichgesagt nach Kommissarischer Reichsregierung und anderen Phantasieprodukten an.--HolgerB 19:51, 26. Aug. 2011 (CEST)

Wenn es sich so für dich (Holger) anhört, dann kann ich dir nur den tip geben, mach deine Ohren zu! Öffne deine Augen und deinen Verstand (Den Verstand hast auch du gratis zu deiner Geburt dazubekommen). Ich habe hier !bewiesen! das die Farbe rot nichts mit der EU zu tun haben kann. Siehe Senegal, Russland, Japan die aktuell rote Pässe ausstellen. Da ich bei der Post arbeite habe ich kontakt zu allen möglichen Nationalitäten. Ich habe mich bei ihnen bezüglich der Pässe durchgefragt. Sie gaben an das ihre Pässe früher blau waren und heute rot. Einige sagten aus das sie aber vor den roten einen grünen hatten. Also googelte ich mich im internet diesbezüglich durch alle Nationen und fand endlich einen weiteren zusammenhang. Alle teilnehmer des 2 Weltkrieges erhalten zurzeit diesen roten Reisepass! Ausser die vereinigten Staaten, welche den Kriegssieger Nummer 1. darstellten und noch immer darstellen. Hast du, HOLGER, dich wirklich angetsrengt oder hast du nur die "übliche Keule" aus den Ärmel geschüttelt? Ich bin "gerade aus", nicht links und nicht rechts, nicht liberal oder konservativ. Ich lebe im "Heute" das von Geschichte kreiert wurde und wird. Ich möchte nur KLARHEIT über Sachverhalte erhalten, wenn ich dabei Fiktionen zerstöre in denen du lebst, dann tut es mir Leid, es war nicht mein Ziel. --zwoologe 13:59, 25. Sep. 2011 (CEST)

Die hier geführte Diskussion ist in der Tat sehr amüsant zu lesen! Die haarsträubenden Behauptungen von zwoologe, die mit keiner einzigen Quelle belegt sind, entbehren jeder realistischen Betrachtung. Wie ColaBear bereits erwähnt hat, ist einzig die ICAO weltweit für die Gestaltung von Reisepässen zuständig. Aus meiner beruflichen Erfahrung (ich war 10 Jahre lang Mitglied im Artikel-6-Ausschuss bei der EU-Kommission in Brüssel, der sich mit der europäischen Harmonisierung von Dokumenten, insbesondere Ausländerdokumenten und Reisepässen beschäftigt) kann ich sagen, dass es derartige Farbgebungsvorgaben nicht gibt.
Auf der anderen Seite ist es aber ganz witzig zu lesen, mit welchen Plattitüden hier versucht wird, irgendwelche Behauptungen zu begründen. Ich werde mich zu diesem Diskussionspunkt nicht mehr äußern, aber weiterhin freudig mitlesen: Das Ganze hat einen verhältnismäßig hohen Unterhaltungsfaktor! --Detlef Emmridet 14:30, 25. Sep. 2011 (CEST)

Länderspezifische Details

Ich habe den Abschnitt "Länderspezifische Details" bei: "Einige Staaten, wie beispielsweise Südafrika, haben seit Jahrzehnten Fingerabdrücke auf der Personaldatenseite." korrigiert. Ich habe "Personaldatenseite" zu "Personendatenseite" umbenannt.

Denn, wie man selbst hier bei Wiki nachlesen kann:

Personal

Mit Personal werden die in jeder Art von Organisationen in abhängiger Stellung arbeitenden Menschen bezeichnet, die innerhalb einer institutionell abgesicherten Ordnung gegen Entgelt eine Arbeitsleistung erbringen.[1] In einer wissenschaftlich genaueren Definition wird das Personal als Belegschaft bezeichnet.[2] Als Produktionsfaktor ist das Personal Objekt, hat aber vor allem Subjektcharakter.[3]

Demnach werden Personaldaten in Firmen geführt und nicht in Reisepässen. zwoologe--89.247.66.126 14:53, 9. Aug. 2011 (CEST)

Ich habe den Eindruck, dass der Benutzer zwoologe hier etwas über das Ziel herausschießt. Ein Reisepass ist ein Personaldokument (siehe unter vielen anderen →hier). Ein Ausweis heißt ja auch Personalausweis und nicht Personenausweis. Deshalb wird die Seite des Reisepasses, auf denen die Daten des Inhabers eingetragen werden, als Personaldatenseite bezeichnet. --Detlef Emmridet 14:45, 25. Sep. 2011 (CEST)

Ein Reisepass ist ein Reisedukoment! Deine Bundesdruckerei ist eine private Firma die der Umsatzsteuerpflicht unterliegt! Was eine private Firma erzählt und was sie denkt ist für mich überhaupt nicht bindend. Für dich übrigens auch nicht, du EU-Papiertiger. (: Du mußt mal in der Geschichte zurückblicken. Vor dem 1.Weltkrieg hatten wir PERSONENAUSWEISE mit FAMILIENNAMEN. In der Zeit danach wurden nur noch PERSONALAUSWEISE mit NAMEN (Kein Famlienname mehr)ausgestellt. Dann kam ein Hippie, man sagt aus Österreich, an die Macht und machte aus uns, neben einen haufen anderen Scheiss, wieder Personen mit Familiennamen. Das ende kennen wir. Aber ab diesen punkt bekamen wir wieder PERSONALAUSWEISE mit NAME, also wieder ohne Familienname. Die fakten sind doch alle vorhanden, und wie heist es so schön in der deutschen Juristerei? Eine sache die Offenkundig ist bedarf keiner weiteren beweispflicht. Offenkundig da man nur Grips und Augen brauch und keine beweisführung. Ich muss nicht beweisen das Wasser zu Eis gefrieren kann, versteht ihr? Was auch ausgelassen wird ist das im fall der Berliner, vor 1990, der Ausweis ganz anders hieß als in der BRD.

Berlin = Behelfsmäßiger Personalausweis Brd = Befohlener Personalausweis

Für die Berliner (Sonderstatus, nicht zur BRD gehörend) also nur ein behelf und für die BRD befohlen. Das wir Personalausweise erhalten hat seine speziellen gründe, so wie alles einen speziellen grund hat. Sonst würde man es doch nicht machen, oder? Zumindest bei AUSWEISDOKUMENTEN können wir mit sicherheit sagen das sie nicht zufällig gestalltet werden, alles hat seinen spezielen grund. Warum also das Personal im Ausweis?

Das liegt daran das wir alle statusgemindert worden sind. Der Personalausweis weißt nur eine Firma, Treuhand oder Konzern aus (Juristische Person <-- das bist NICHT du) die aber den gleichen Namen trägt wie du. Wenn du also Hans Mayer (Natürliche Person <-- das bist du) heißt bekommst du, nach dem du FREIWILLIG einen PERSONALAUSWEIS beantragt hast, einen Ausweis in dem aber HANS MAYER (das bist nicht du!) steht. Du bist nur das verwaltende Organ der Firma/Konzern/Treuhand/Stiftung, also für ein Seelenloses objekt, das durch einen Verwaltungsakt kreiert wurde, die dein Personalausweis darstellt. Das ist ein wirklich komplexes Thema und problem in einen. Das was hier bei uns passiert wurde uns von den Siegermächten auferlegt. Die abwicklung von Firma und Organ wird nach UCC (uniform commercial code) betrieben. Für die unkundigen: UCC ist Handelsrecht = Seerecht und als Fausregel gilt: UCC gilt überall da wo Engländer oder Amerikaner mal aufgeschlagen sind. Ich weiß ich schweife ein wenig aus aber ich kann diesbezüglich noch einen hinweis liefern woran man sehen kann ob eine Nation UCC anwendet. :) Wie wir auf Wiki überprüfen können, gibt es keine Schwarz Rot Gold BRD Flagge die eine umrandung mit Goldenen Fransen aufweist. Sie wird weder gelistet noch sonstwie beschrieben. Sie ist der Literaur nach nicht vorhanden. Die Bundeswehr schwöhrt aber ihren Eid auf sie. Sie ist vorhanden und im gebrauch wird aber nirgends beschrieben. Das Gleiche in den USA oder UK, Neuseeland, Australien eben allen common welsh staaten. Diese haben in ihren Gerichten eine Nationalflagge mit goldenen Rahmen. Der goldene Rahmen ist keine Luxusausführung sondern die Britische Admiralitäts Flagge. Quelle: Google :) --zwoologe 16:33, 25. Sep. 2011 (CEST)

Hierauf überhaupt eine Stellungnahme abzugeben, halte ich für gänzlich unnötig, da sich zwoologe mit seinen Äußerungen IMHO selbst disqualifiziert hat. Ich weiß ja nicht, wie andere diese Impertinenz aufnehmen, aber das ist meine Sicht der Dinge und deshalb von meiner Seite: Keine Stellungnahmen hierzu mehr! Nur abschließend ein paar andere „offizielle“ Quellen für den Personalausweis (nicht Personenausweis): [2], [3], [4], [5] etc. Übrigens ist die Bundesdruckerei zwar ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen, gehört aber zu 100 % dem deutschen Staat. Und damit jetzt Schluss. --Detlef Emmridet 10:55, 26. Sep. 2011 (CEST)

Wie wir hier mal wieder beobachten können: Detlef kann überhaupt nicht nachvollziehen worum es geht, sonst würde er mir nicht immer diese dämlichen und unsinnigen Links über den neuen Personalausweis und die Bundesdruckerei posten. Weinigstens das die BD eine private Firma ist hat er zur kenntnis genommen. Ausserdem tut Detlef hier so als würde ich bezweifeln das es einen Personalausweis gibt. Wie dämlich ist das denn? Detlef macht sich nun rar weil ihm die Thematik einfach zu hoch ist.

Nochmal: Vor dem 1WK hatten wir P e r s o n e n ausweise. Nach dem 1WK hatten wir P e r s o n a l ausweise. Im Dritten Reich hatten wir P e r s o n e n ausweise. In der BRD bis 1990 hatten wir P e r s o n a l ausweise. In der BRD von heute haben wir P e r s o n a l ausweise.

Was Detlef nicht verstehen WILL ist ganz einfach! Freies Deutschland = Personenausweis, besetztes Deutschland = Personalausweis.


Was Detlef auch nicht verstehen WILL ist dieses:

Ein Personalausweis weist eine Juristische Person aus. <-- Juristische Personen sind keine lebendigen Wesen sondern unbeseelte Sachen. Ein Personenausweis weist eine Natürliche Person aus. <-- Natürliche Personen sind Menschen aus Fleisch und Blut, also ein lebendes Wesen. --zwoologe 10:58, 27. Sep. 2011 (CEST)

Möglicherweise bist du ja der einzige, der hier den richtigen Durchblick hat. Allerdings kann ich Detlef sehr gut verstehen, dass ihn die Diskussion mit dir zuviel ist. Würde mir auf Dauer auch so gehen, wenn ich dein unsägliches Geschwafel lese. Was willst du eigentlich? Der Artikel ist bislang sauber recherchiert und rund. Aber nein: Du musst ja hier dein Geschwätz, was im Übrigen durch nichts untermauert ist, kundtun. Bisher bist du auch der einzige, der sich zu dieser Thematik in dieser Form äußert. Das sollte dir zu denken geben! Aber mach ruhig so weiter. Ich bin sicher, dass du wenig Resonanz auf deine „nationalen“ Gedanken ernten wirst. Angiemaus 15:34, 27. Sep. 2011 (CEST)
Danke, ich dachte schon, ich stehe allein auf weiter Flur! --Detlef Emmridet 15:36, 27. Sep. 2011 (CEST)
Verstehe ich das richtig? Weil wir Personalausweise haben, leben wir in einem besetzten Land? Mensch zwoologe, da hab ich ja wirklich in den letzten 20 Jahren was verpasst. Also bitte: Hör auf mit deinem rechten Gesabbel! 80.187.107.147 15:45, 27. Sep. 2011 (CEST)

So wie ich den Artikel verstehe, ist das ja ein allgemein gültiger Artikel für Reisepässe weltweit, also was soll dann die Debatte ob die Seite in Deutschland und um die gehts euch ja bei der Diskussion Personen- oder Personaldatendatenseite heißt. In Österreich habe ich noch nie gehört, dass eine bestimmte Seite eine bestimmte Bezeichnung hat - und auch wird sprechen deutsch und sind Bestandteil der deutschsprachigen Wikipedia. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 17:20, 27. Sep. 2011 (CEST)

Ihr benuzt den immer gleichen totschlagmist. Die BRD kann n a c h Artikel 133 Grundgesetz kein Staat sein! Achtung, der NAZI zitiert jetzt das Grundgesetz: "Artikel 133

Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein." Quelle: http://dejure.org/gesetze/GG/133.html

Die BRD ist also nur eine Verwaltung und das Gebiet das "nur" verwaltet wird ist ein Wirtschaftsgebiet. Wir haben also nur eine Staatliche ordnung aber keinen Staat. Karl Gruber hat also nichts verpasst, er hat nur die letzten 20 Jahre tief und fest geschlafen. Wer schläft sündigt ja bekanntlich nicht, aber man sündigt wenn man anderen vorwirft nicht genauso zu schlafen. --zwoologe 12:19, 29. Sep. 2011 (CEST)

Deutsches Reich/Drittes Reich

Was ist der Unterschied zwischen den beiden Begriffen? Kann man den Absatz nicht zusammenführen? Grüße, tommy / 17:51, 15. Jan. 2012 (CET)

Habs mal geändert :-) Grüße, tommy / 18:46, 16. Jan. 2012 (CET)

Farbe EU-Pässe

Nein, ich möchte nicht die spinnerte Farbentheorie wieder aufnehmen, sondern nur ein Detail klären: Der EU-Ausweis wird 1981 als burgunderrot (in der zitierten Übereinkunft burgundy red) bezeichnet, die aktuellen Ausweise als bordeauxrot. Ist das dasselbe? -- Ralfonso (Diskussion) 12:41, 24. Jul. 2012 (CEST)

In Österreich wird er lt. 1995 hier als Purpurrot bezeichnet ;-) --K@rl ("Vorsicht, Wikipedia geht über") 13:41, 24. Jul. 2012 (CEST)
In den Dokomenten der EU wird Bordeauxrot als Farbe vorgegeben. Rot ist in Deutschland den Dienstpässen vorbehalten. --Detlef Emmridet 13:53, 24. Jul. 2012 (CEST)
Danke. Ich hab mittlerweile auch rausgefunden, dass in der Richtlinie ursprünglich zwar "burgundy red" vorgesehen war. In der ergänzenden Entschließung hat man dann aber konkreter bestimmt, dass die Einbandfarbe der vom deutschen Normungsausschuß erstellten Norm RAL 4004 ( Bordeaux-violett ) möglichst nahekommt.. Richtlinie und Ergänzung sind inzwischen zitiert. -- Ralfonso (Diskussion) 11:41, 9. Aug. 2012 (CEST)

Herzogtum Bayern?

Im Text ist davon die Rede, dass das »...Herzogum Bayern ab Juni 1817...«. Das kann so nicht stimmen, da Bayern 1817 schon ein paar Jahre Königreich war. Andererseits gab es wohl 817 - da war es noch Herzogtum - noch keine Reisepässe; zumindest in Bayern. --MoatlNdb (Diskussion) 09:46, 21. Jan. 2013 (CET)

Ich hab das mal in Königreich geändert, aber ein Beleg für die Aussage wäre ohnehinn sinnvoll. --AndreasPraefcke (Diskussion) 09:54, 21. Jan. 2013 (CET)

Maschinenlesbarer Teil

Gibt's zu den im maschinenlesbaren Teil verwendeten Codes einen Artikel? Z.B. wäre eine Liste der Ausweiscodes interessant: P=Pass, ID=Personalausweis/ID, Vxx=Visum, ...

Zu den Formatierungen von Pässen etc. gibt es eine Empfehlung der ICAO, der internationalen Zivilluftfahrtorganisaton, schlappe 125 Seiten dick und für den lächerlichen Preis von 62 US-Dollar käuflich zu erwerben. Dort sind auch die entsprechenden Codes vorgegeben.
Zusätzliche Infos finden sich im Lemma Machine Readable Travel Documents und den dort angeführten Einzelnachweisen. Doc 9303 der ICAO in der aktuellen Auflage lässt sich online finden. Gruß, Olli1800 (Diskussion) 18:04, 27. Okt. 2016 (CEST)

Allgemeine Ausweis- oder Passpflicht

Im Artikel steht: Je nach Staat ist der Besitz oder sogar das Mitführen eines Passes oder Ausweises ab einem bestimmten Alter zwingend, so zum Beispiel in Deutschland, wo der Besitz und das Mitführen eines Reisepasses bei Grenzübertritt, jedoch nicht im Inland vorgeschrieben ist. Im Inland ist lediglich der Besitz aber nicht das Mitführen eines Personalausweises vorgeschrieben, der aber auch durch den Reisepass ersetzt werden kann (Regelung ab 16 Jahren). Gibt es zu diesem Abschnitt Belege oder Quellen, die man angeben könnte? Olli1800 (Diskussion) 18:00, 27. Okt. 2016 (CEST)

Eine Mitführpflicht ist in Deutschland zwar in ganz wenigen Fällen vorgeschrieben (z.B. nach dem Waffengesetz und nach dem Bundesjagdgesetz; bei bestimmten Amtsträgern auch der Dienstausweis) und bei Grenzübertritt. Die allgemeine Mitführpflicht für amtliche Ausweisdokumente in Deutschland (also für Jedermann) wurde ab 1945 abgeschafft. Jedermann muß nur einen Personalausweis oder einen Reisepaß oder ein Paßersatzpapier oder einen vorläufigen Personalausweis oder einen vorläufigen Reisepaß besitzen (jeweils gültig). Wenn die Person in Lindau ist und der Ausweis in Rostock hat man allerdings ein ziemliches Problem mit der Identitätsfeststellung. Rechtlich darf man wohl solange festgehalten werden (von der Polizei), bis dessen Identität unzweifelhaft geklärt ist; man spricht von rechtmäßigen Personalien. Wie gesagt, wenn keiner mal eben an den Ausweis rankommt (z.B. weil man allein in der Rostocker Wohnung ist und die Mutter mit dem Wohnungsschlüssel in Köln wohnt kann sich die Polizei EVTL. mit den Meldedaten und einer Nachschau am Klingelbrett zufrieden geben (ist aber gewagt, man kann sich nämlich überall ungeprüft anmelden und man kann sich ein Klingelschild erstmal ungestraft überall hinkleben > z.B. leerstehender Schuppen). Komplizierter wird es wenn man als Deutscher im Ausland den dt. Ausweis liegen hat und schon gar nicht mehr in Deutschland gemeldet ist und schon vor Jahrzehnten ausgewandert ist. Wenn gerade paßt, kann sich die Polizei auch an die örtl. Paß- bzw. Personalausweisbehörde wenden und ein Lichtbild des Ausweisdokumentes anfordern (bei ausländischen Staatsangehörigen, die nicht auch die deutsche Staatsangehörigkeit haben, ist es komplizierter).

--2A01:C23:C006:B200:28FE:7CE7:DBCD:DE7C 00:15, 21. Mär. 2017 (CET)

Deutscher Reisepass

Ist das sinnvoll, bei Deutschland, wo es wie bei den anderen Ländern einen Hauptartikel gibt, hier die Ersatzpapiere und andere Nebensächlichkeiten anzuführen. das sollte genauso auf einen oder zwei Sätze reduziert werden. alles andere in den Hauptartikel. --K@rl 08:33, 3. Mai 2018 (CEST)

Litauischer Pass

bitte in Tab einbauen, krieg das nicht hin--Wheeke (Diskussion) 11:40, 28. Aug. 2019 (CEST)

Einreise ohne Pass/Passersatz/Personalausweis

Mit Vielleicht etwa mehr Klarheit. Die Situation von Inländern in Inland muss von der Situation der Ausländer im Ausland unterschieden werden. formulierte Benutzer:Opihuck u.a. wie folgt:

„So benötigen EWR-Bürger innerhalb des EWR-Raums außerhalb ihres eigenen Staates regelmäßig nur einen Personalausweis (Art. 5 Abs. 1 Freizügigkeitsrichtlinie). Kann die Staatsangehörigkeit anderweitig nachgewiesen werden kann, ist nicht einmal dieser erforderlich (Art. 5 Abs. 4 Freizügigkeitsrichtlinie).“

Der zweite Satz ist mE problematisch: Denn besagter Abs. 4 sagt nicht, dass generell kein Reisedokument erforderlich ist, sondern sagt nur, dass bei Nichtverfügbarkeit eines solchen, wenn sonst irgendwie die Staatsbürgerschaft nachgewiesen werden kann, die Person de facto nicht abgeschoben werden bzw. an der Grenze nicht zurückgewiesen werden darf. Im Originalwortlaut des Art. 5 Abs. 4 Richtlinie 2004/38/EG:

Artikel 5

Recht auf Einreise

(4) Verfügt ein Unionsbürger oder ein Familienangehöriger, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, nicht über die erforderlichen Reisedokumente oder gegebenenfalls die erforderlichen Visa, so gewährt der betreffende Mitgliedstaat dieser Person jede angemessene Möglichkeit, sich die erforderlichen Dokumente in einer angemessenen Frist zu beschaffen oder übermitteln zu lassen oder sich mit anderen Mitteln bestätigen zu lassen oder nachzuweisen, dass sie das Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt genießt, bevor er eine Zurückweisung verfügt.

Siehe z.B.: Reisepass#Deutschland (im Difflink: [6]; bei uns in Österreich ist es ähnlich), mit den klaren Regelungen, hier unter dem Unterabschnitt Zugelassene Passersatzpapiere für Ausländer:

  • „Besitzt ein Ausländer keinen Pass und kann er ihn nicht in zumutbarer Weise erlangen, kann ihm ein Ausweisersatz ausgestellt werden, wodurch er im Inland der Ausweispflicht nachkommt (§ 48 Abs. 2 AufenthG, § 55 AufenthV). Unter engeren, genau geregelten Voraussetzungen können deutsche Behörden auch einem Ausländer einen Passersatz ausstellen (geregelt in den §§ 4 bis 13 AufenthV).“
  • Sowie den Unterabschnitt beendend: „Ein Ausländer, der vorsätzlich gegen die Passpflicht verstößt (und auch keinen Ausweisersatz besitzt), macht sich nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG strafbar. Ein fahrlässiger Verstoß ist als Ordnungswidrigkeit bußgeldbewehrt (Geldbuße bis zu 3000 Euro, § 98 Abs. 1 und 5 AufenthG).“

Das heißt also empfindliche Strafe bei Einreise ohne zulässige Reisedokumente. Und nicht nur das, sind die zumindest zeitintensiven Schwierigkeiten (nach vielleicht anderer Sichtweise: Schikanen), die man sich in so einem Fall einhandelt, nicht ohne, auch wenn man dann im Gastland bleiben bzw. doch Einreisen darf. --193.154.13.248 00:15, 21. Jan. 2020 (CET)

Danke IP fürs Anpingen und für deine Rückmeldung. Die Rechtsvorschriften, auf die du dich beziehst - in Deutschland, Österreich und anderen Mitgliedschaftenstaaten - gibt es, dürfen aber nicht mehr angewendet werden, soweit Unionsrecht dem entgegensteht. Dies ist in diesem Punkte der Fall. Sie gelten nur noch für Drittstaatsangehörige ohne Freizügigkeitsstatus. Lies Art. 26 der Freizügigkeitsrichtlinie:
Artikel 26. Kontrolle. Die Mitgliedstaaten können kontrollieren, ob der sich gegebenenfalls aus ihren Rechtsvorschriften ergebenden Verpflichtung für fremde Staatsangehörige nachgekommen wird, ständig die Anmeldebescheinigung oder die Aufenthaltskarte mit sich zu führen, sofern sie diese Verpflichtung ihren eigenen Staatsangehörigen in Bezug auf deren Personalausweis auferlegen. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, so können die Mitgliedstaaten die Sanktionen verhängen, die sie auch gegen ihre eigenen Staatsangehörigen verhängen, die ihren Personalausweis nicht mit sich führen.
In Deutschland ist das Nicht-mit-sich-Führen des Personalausweises nicht strafbar und auch keine Ordnungswidrigkeit. Folglich passiert auch dem freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger und seinem drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, der seine Aufenthaltskarte vergessen hat, an der deutschen Grenze nichts. Beide haben aber ein ganz anderes Problem: Ohne Nachweis der Unionsbürgerschaft und ohne Vorlage der Aufenthaltskarte kommen sie nicht ins Land. Dieses Schicksal kann härter als eine Strafe sein. Beste Grüße --Opihuck 08:11, 21. Jan. 2020 (CET)
Danke für die Antwort. Ich fürchte aber, du irrst: "ergebende Verpflichtung für fremde Staatsangehörige nachgekommen wird, ständig die Anmeldebescheinigung oder die Aufenthaltskarte mit sich zu führen" versus "diese Verpflichtung ihren eigenen Staatsangehörigen in Bezug auf deren Personalausweis". (Die Freizügigkeits-RL zielt ja von ihrer Natur nicht primär aufs Reisen innerhalb der EU, sondern auf Freizügigkeit, sich (ständig) in einem EU-Gastland aufzuhalten und dort zu arbeiten oder mit ausreichender Versorgung (Lebenshaltungskosten) auch ohne Arbeiten sich dort aufzuhalten.) Das enthebt also nicht davon mit einem gültigen Reisedokument einzureisen und im gegebenen Fall sich im Gastland mit dem Reisedokument auszuweisen. Andernfalls bei einer Kontrolle die Möglichkeit besteht, auch anders die Staatsbürgerschaft des/der Ausländers/-in nachzuweisen. Die Möglichkeit zur Strafe, bei fehlendem Reisedokument besteht jedoch, zusätzlich wird ein Ersatzdokument ausgestellt (damit das während des Aufenthalts nicht noch einmal vorkommen kann). Verboten ist jedoch die Abschiebung von EU-Bürger/innen, wegen fehlendem Reisedokument.
Siehe dazu auch im offiziellen Webportal der EU:
  • Reisedokumente für EU-Bürger.
  • Fragen und Antworten - Reisedokumente für EU-Bürger. U.a.: Frage: „Ich bin Portugiese und mache im Sommer Urlaub in Zypern. Wird mein Führerschein an der Grenze als Ausweisdokument anerkannt?“ Antwort: „NEIN – Ein Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.“ (Fette Hervorhebung im Original.)
  • Abgelaufene oder abhanden gekommene Pässe. Hierin: „Laut den EU-Vorschriften müssen alle Reisenden (einschließlich Säuglinge) einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen können.“ / „Da das EU-Recht keine Bestimmung über Reisen ohne gültiges Reisedokument enthält, sind die Bedingungen und Verfahren von Land zu Land ganz unterschiedlich. Außerdem können sie sich von heute auf morgen ändern. […] / Hinweis: Selbst wenn einige Länder Sie ohne ein gültiges Reisedokument ein- oder ausreisen lassen, müssen Sie ein solches eventuell doch in einem der Länder vorzeigen, die Sie durchqueren.“ (Fette Hervorhebung im Original.)
Ich lade aber zur Diskussion auch ein: @Der Polizist, Fachgebiet wie der Benutzername schon aussagt.
Beide haben aber ein ganz anderes Problem: Ohne Nachweis der Unionsbürgerschaft und ohne Vorlage der Aufenthaltskarte kommen sie nicht ins Land. – Das ist nur bedingt so. Innerhalb des Schengenraums gibt es (vom Sonderfall Flugreisen abgesehen, wo man [im grenzüberschreitenden Verkehr] ohne Reisedokument kein Flugzeug besteigen kann) keine Grenzkontrollen. So jedenfalls die Theorie und bis vor ein paar Jahren auch verlässlich so. Seit der Flüchtlingskrise wird ja an einigen Grenzen wieder kontrolliert, jedenfalls stichprobenartig. Die Wahrscheinlichkeit unbehelligt einreisen zu können ist recht hoch. Allenfalls kommst erst hinter der Grenze in eine Schleierfahndung oder überhaupt im Binnenland bei irgendwelchen Kontrollen, also bereits mitten im Gastland. --193.154.13.248 09:20, 21. Jan. 2020 (CET)
Nein, ich sehe, dass du dich versuchst, gut zu informieren und auch passable Websites gefunden hast, aber manchmal reicht das nicht. Zunächst: Die Freizügigkeitsrichtlinie bezieht sich auch auf Kurzaufenthalte (siehe Art. 6). Mein Hinweis bezog sich auf eine Außengrenze, wo eine Grenzkontrolle stattfindet. Innerhalb des Schengen-Raums wird normalerweise nicht kontrolliert. Hier gilt, falls man von der Polizei angehalten wird, wie auch sonst: Personalausweis und Reisepass sind die beste Form, die Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Notwendig ist das aber nicht. Die von dir zitierten Websites sollen darauf hinwirken, dass die Menschen möglichst keine Probleme haben, wenn sie kontrolliert werden. Die Grundregel ist - da hast du völlig Recht: - Pass oder Perso mitnehmen. Ich als Jurist mit dem Interessenschwerpunkt Ausländer- und Asylrecht würde auch niemandem raten, ohne Perso oder Pass durch Europa zu reisen. Die Frage ist aber, was passiert, wenn es doch jemand macht, ob aus Vergesslichkeit oder Unachtsamkeit (Perso verloren) und ob ihm Strafe drohen kann. Die Antwort darauf ist - auch in Österreich - völlig eindeutig: Nein. Wegen Art. 26 Freizügigkeitsrichtlinie ist das ausgeschlossen. Auch nach deutschem nationalen Recht ist das ausgeschlossen, da das AufenthG und die von dir zitierten Vorschriften in Freizügigkeitsfällen nicht gelten (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG). Selbst wenn es diesen Ausschluss nicht gäbe, müsste nationales Recht nach der Rechtsprechung des EuGH außer Anwendung gelassen werden, soweit es mit EU-Recht nicht harmoniert. Was passiert, wenn jemand an der Außengrenze kein Reisedokument vorzeigen kann (Ausstellung eines Ersatzdokuments oder nicht?), hängt vom Einzelfall ab. Das kann man so allgemein nicht sagen (Ausreise? Einreise?) Wenn du mir nicht glaubst, frage einen österreichischen Grenzbeamten; er wird dir das bestätigen. --Opihuck 17:03, 21. Jan. 2020 (CET)

Zugangsnummer (CAN)

Moin!
Ich habe gerade einen neuen Reisepass bekommen, und auf Seite 1 unten steht eine sechsstellige „Zugangsnummer (CAN)“. Erwähnt wird diese CAN bisher nur für den Personalausweis in Personalausweis (Deutschland)#Vorderseite.
Offenbar gibt es diese Funktion nun auch für den Reisepass. Kann jemand etwas dazu hier im Artikel ergänzen?

Vielen Dank! —[ˈjøːˌmaˑ] 10:27, 5. Mär. 2020 (CET)