Diskussion:Verjährungsskandal
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Yen Zotto in Abschnitt Lemma
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BearbeitenVerjährungsskandal (1968) war ursprünglich eine Überschrift im Artikel Eduard Dreher. Als Lemma ist diese Bezeichnung ungeeignet.
Der Artikel ist teilweise unbelegt. Beispiel 1:
Die bundesrepublikanische Gesellschaft war vor dem Krisenjahr 1968 weitgehend durch einen Konsens darüber geprägt, dass über Ereignisse und Täter aus der Zeit des Nationalsozialismus geschwiegen wurde.
Warum war 1968 ein Krisenjahr? Gab es diesen Konsens wirklich?
Beispiel 2:
Die meisten Abgeordneten dürften bei der Abstimmung über das Gesetz im Deutschen Bundestag gar nicht bemerkt haben, was sie da beschlossen (Quelle: So: Gerhard Lüdecke: Hanauer jüdische Juristen in der Zeit des Dritten Reiches. In: Neues Magazin für Hanauische Geschichte = Mitteilungen des Hanauer Geschichtsvereins 1844 e.V. 2018, S. 206–252 (247).), und diejenigen, die es bemerkten, wagten oder wollten den damals herrschenden „Konsens des Schweigens“ nicht brechen.
Vermutungen eines Historikers über innere Vorgänge in den Köpfen von Abgeordneten sollten als solche gekennzeichnet werden.
Einige Formulierungen sollten überarbeitet werden. Beispiel 3:
Im Bundesministerium der Justiz war an führender Stelle Eduard Dreher, ein bekannter Strafrechtsexperte und Kommentator des Strafgesetzbuches (StGB), mit einschlägig brauner Vergangenheit zuständig.
Beispiel 4:
Der „Trick“
Beispiel 5:
Panne oder Drahtzieherei?
--Bendix Grünlich (Diskussion) 08:56, 27. Jan. 2019 (CET)
- Ärgerlich, wenn ein so unsachliches Zeug in der WP gepostet wird, wohl noch dazu von einem langjährigen (und anerkannten) User. Relevant ist wohl nur die betreffende Regelung im EGOWiG und ihre Anwendung durch die Rechtsprechung. Alles andere ist bestenfalls Kolportage bzw. Spekulation und außerdem im Personenartikel zu Eduard Dreher thematisiert. Eine Darstellung des Zusammenhangs mit dem Artikel Verjährungsdebatte wäre auch wünschenswert. Ich schlage vor, einen Artikel Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten neu anzulegen und dabei auch auf die Neufassung des § 50 Abs. 2 StGB einzugehen. Grüße, R2Dine (Diskussion) 11:16, 27. Jan. 2019 (CET)
- Sorry, aber der Artikel wird nicht dadurch besser, indem man einen neuen Artikel anlegt, der das Thema ebenfalls behandelt. Wir müssen schon entscheiden, was wir mit Verjährungsskandal (1968) anstellen. --Bendix Grünlich (Diskussion) 20:27, 1. Feb. 2019 (CET)
- Ich habe den Artikel zum Verjährungsskandal überarbeitet und halte ihn in der jetzt sehr viel sachlicheren Form für erhaltenswert. Wenn das Lemma -skandal so nicht akzeptabel ist (grenzt in der Tat an Begriffsetablierung), könnte man den Text auch in den Artikel zum EGOWiG integrieren und im Artikel zu Eduard Dreher darauf verweisen. Das würde Redundanz reduzieren. R2Dine (Diskussion) 09:51, 2. Feb. 2019 (CET) Edit: Unter dem Lemma Verjährungsurteil könnte man die Entscheidung des BGH vom 20. Mai 1969 in einem eigenen Artikel (Kategorie:Entscheidung des Bundesgerichtshofs) erörtern und darin Art. 1 Nr. 6 EGOWiG thematisieren.
- Sorry, aber der Artikel wird nicht dadurch besser, indem man einen neuen Artikel anlegt, der das Thema ebenfalls behandelt. Wir müssen schon entscheiden, was wir mit Verjährungsskandal (1968) anstellen. --Bendix Grünlich (Diskussion) 20:27, 1. Feb. 2019 (CET)
- Erst einmal vielen Dank für dein Engagment! Eigentlich müsste man das Thema in einen Gesamtzusammenhang stellen, nämlich in einen Artikel Strafverfolgung von NS-Verbrechen (oder ähnlich). Dazu gibt es aber leider nichts Übergreifendes in der Wikipedia. Insofern müssen wir mit dem leben, was wir haben. Der Artikel ist ja jetzt auf einem deutlich besseren Niveau, so dass wir uns hier aus der Qualitätssicherung verabschieden können. Nur hinsichtlich des Lemmas muss uns noch etwas einfallen, was keine Begriffsfindung ist. Das ist schwierig, da sich die Rechtshistoriker nicht einig sind, ob es sich um eine (geplante) „faktische Teilamnestie von NS-Gehilfen“ handelt oder um eine „gesetzgeberische Panne“. Ein wie auch immer gewähltes Lemma muss neutraler sein als diese Formulierungen. Ich weiß da leider auch keine Lösung. --Bendix Grünlich (Diskussion) 14:15, 2. Feb. 2019 (CET)
Lemma
BearbeitenVorschlag: Verkürzung der Verfolgungsverjährung bei Beihilfe zu NS-Verbrechen. --Bendix Grünlich (Diskussion) 16:59, 2. Feb. 2019 (CET)
- Finde ich viel weniger gut als das jetzige Lemma. Anderer Vorschlag: verschieben auf Verjährungsskandal. Denn für den Klammerzusatz im derzeitigen Lemman Verjährungsskandal (1968) gibt es nach den NK keine Rechtfertigung. --Yen Zotto (Diskussion) 01:08, 26. Aug. 2019 (CEST)
- Das sehe ich auch so. Gab es da mal ein anderes Lemma? --Känguru1890 (Diskussion) 21:41, 21. Sep. 2022 (CEST)
- Und wenn schon, würde das etwas ändern? Viele Links müssten auch nicht umgebogen werden, nur 9 Stück, soweit ich sehe. Gruß, --Yen Zotto (Diskussion) 00:50, 22. Sep. 2022 (CEST)
- Dankeschön, fürs Verschieben <3 --Känguru1890 (Diskussion) 10:04, 23. Sep. 2022 (CEST)
- Danke Dir für die Wortmeldung von vorgestern, die mir auch als Erinnerung an die Sache gedient hat. Gruß, --Yen Zotto (Diskussion) 17:38, 23. Sep. 2022 (CEST)
- Dankeschön, fürs Verschieben <3 --Känguru1890 (Diskussion) 10:04, 23. Sep. 2022 (CEST)
- Und wenn schon, würde das etwas ändern? Viele Links müssten auch nicht umgebogen werden, nur 9 Stück, soweit ich sehe. Gruß, --Yen Zotto (Diskussion) 00:50, 22. Sep. 2022 (CEST)
- Das sehe ich auch so. Gab es da mal ein anderes Lemma? --Känguru1890 (Diskussion) 21:41, 21. Sep. 2022 (CEST)