Kategorie:Kleingebäck
Definition: Kleingebäck entspricht der Definition von Brot, außer Bestimmungen weichen davon ab. Das Gewicht des Einzelstücks liegt nicht über 250 g.
Unterkategorien
Diese Kategorie enthält folgende Unterkategorie:
In Klammern die Anzahl der enthaltenen Kategorien (K), Seiten (S), Dateien (D)
M
- Markenname (Salzgebäck) (11 S)
Einträge in der Kategorie „Kleingebäck“
Folgende 44 Einträge sind in dieser Kategorie, von 44 insgesamt.