Kategorie Diskussion:ILMR-Mitglied

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Gloser in Abschnitt Dritte Meinung

Dritte Meinung

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Dritte Meinung angefragt

--Über-Blick (Diskussion) 11:59, 12. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Jede Preisträgerin der Carl-von-Ossietzky ist nach der ILMR-Satzung Ehrenmitglied der Liga und erhält alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Aha, soso. Und? Ob diese Rechte auch wahrgenommen wurden, ist eine andere Frage, die nur aus der biographischen Literatur zur so geehrten Person beantwortet werden kann. Ruhende Mitgliedschaften sind nicht kategoriefähig, und die selbstgemachte Schlussfolgerung aus einer Quelle, die die betreffende Person überhaupt nicht erwähnt, ist klar Theoriefindung. Daher Kategorsierungen und Anmerkungen im Artikeltext bitte nur auf der Grundlage der seriösen Literatur zum Lemma vornehmen, danke. --Φ (Diskussion) 12:06, 12. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Nachdem die Kategorie:Träger der Carl-von-Ossietzky-Medaille inzwischen eine Unterkategorie von Kategorie:ILMR-Mitglied ist, macht eine Doppelkategorisierung bei den Personenartikeln doch keinen Sinn mehr und widerspricht auch Wikipedia:Kategorien ("Grundsätzlich soll eine Seite nicht gleichzeitig in einer Kategorie und einer ihrer Ober- oder Unterkategorien eingeordnet werden."). Das wäre nur bei solchen Personen anders zu sehen, bei denen tatsächlich irgendeine Vereinstätigkeit außerhalb der Preisannahme stattgefunden hat und sich, wie es in der Kategoriebeschreibung heißt, "öffentlichkeitswirksam" manifestierte. Deswegen sollte die Kategorie bei den Preisträgern grundsätzlich raus und nur bei den Einzelfällen bleiben, wo es einen konkreten Nachweis auf in der Öffentlichkeit wahrgenommenen Vereinsaktivitäten gab. Gruß --Magiers (Diskussion) 12:16, 12. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Meine dritte Meinung entspricht der von Magiers. --Jürgen Oetting (Diskussion) 18:57, 12. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Das sehe ich auch so. Fehlt in einem Personenartikel der Nachweis durch Fachliteratur, wonach sich ein Engagement in der ILMR in der Übernahme von Vorstandsämtern manifestiert hatte oder öffentlichkeitswirksam gewesen war, gehört die Person defintionsgemäß nicht in die Kategorie:ILMR-Mitglied.--Gloser (Diskussion) 18:32, 13. Dez. 2015 (CET)Beantworten