Liste der Baudenkmäler in Rain (Niederbayern)

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der niederbayerischen Gemeinde Rain zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Baudenkmäler nach Ortsteilen

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Dorfstraße 40
(Standort)
Ehemaliges Schlosswirtshaus Im Kern 16./17. Jahrhundert; stark erneuert D-2-78-177-1 BW
Dürnharter Straße 49
(Standort)
Figur Hl. Florian Anfang 18. Jahrhundert; am Feuerhaus D-2-78-177-2 BW
Schloßplatz 1, 2
(Standort)
Schloss Teile einer Vierflügelanlage im Nordflügel und zur Hälfte im Ost- und Westflügel erhalten, Bauzeit 1542 ff., der Hauptturm 1561 vollendet, um 1713 umfassende Umgestaltung; Schlosskapelle, 1712; mit Ausstattung D-2-78-177-3  
weitere Bilder
Weiherweg
(Standort)
Wegkapelle Anfang 18. Jahrhundert; mit Ausstattung; nordöstlich des Schlosses; konchenförmiger Bau mit kleinem Dachreiter D-2-78-177-4  
Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Schafhöfener Straße 2
(Standort)
Katholische Kirche St. Nikolaus Kleine Anlage der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts; mit Ausstattung D-2-78-177-5  
Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
in Wiesendorf
(Standort)
Katholische Kirche St. Johannes Evangelista Gotische Anlage mit barocken Einbauten im Langhaus; mit Ausstattung D-2-78-177-6  

Siehe auch

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Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

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Commons: Baudenkmäler in Rain – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien