Mitglieder der Württembergischen Landstände 1851 bis 1856
Diese Liste umfasst die Mitglieder der Württembergischen Landstände des Königreichs Württemberg in der Wahlperiode von 1851 bis 1856.
Während dieser Wahlperiode tagte der 19. ordentliche Landtag vom 6. Mai 1851 bis zum 20. August 1855.[1]
Das Präsidium der Ersten Kammer (Kammer der Standesherren)
BearbeitenPräsident: Herzog Friedrich von Württemberg amtierte zunächst im Mai und Juni 1851, ehe Fürst Ernst I. zu Hohenlohe-Langenburg sein Amt als regulärer Präsident der Kammer antrat
Vizepräsident: Fürst Karl Egon II. zu Fürstenberg gefolgt 1852 von Fürst Friedrich von Waldburg zu Wolfegg und Waldsee
Die Mitglieder der Ersten Kammer
BearbeitenPrinzen des Hauses Württemberg
Bearbeiten- Kronprinz Karl von Württemberg
- Königlicher Prinz Paul von Württemberg († 1852)
- Königlicher Prinz Friedrich von Württemberg
- Königlicher Prinz August von Württemberg war in dieser Wahlperiode nie persönlich anwesend
- Herzog Alexander Paul Ludwig Konstantin von Württemberg war in dieser Wahlperiode nie persönlich anwesend
- Herzog Eugen II. von Württemberg
- Herzog Eugen III. Alexander Erdmann von Württemberg war nie persönlich anwesend
- Herzog Wilhelm von Württemberg war in dieser Wahlperiode nie persönlich anwesend
- Herzog Nikolaus von Württemberg seit 1855 Mitglied der Kammer, in dieser Wahlperiode jedoch nie persönlich anwesend
- Herzog Paul Wilhelm von Württemberg war in dieser Wahlperiode nie persönlich anwesend
- Herzog Maximilian von Württemberg
- Herzog Friedrich Alexander von Württemberg war nie persönlich anwesend und ließ sich vertreten
- Herzog Ernst Alexander von Württemberg war nie persönlich anwesend
Standesherren (Fürsten)
Bearbeiten- Fürst Karl Egon II. zu Fürstenberg († 1854)
- Fürst Karl Friedrich Ludwig zu Hohenlohe-Kirchberg war in diese Wahlperiode nie persönlich anwesend
- Fürst Ernst I. zu Hohenlohe-Langenburg
- Fürst Friedrich zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst war in dieser Wahlperiode nie anwesend
- Fürst August zu Hohenlohe-Öhringen († 1853), vertreten von seinem Sohn und Nachfolger Hugo zu Hohenlohe-Öhringen, der ebenfalls in dieser Wahlperiode nie persönlich anwesend war und sich vertreten ließ
- Fürst Karl zu Hohenlohe-Bartenstein wurde zeitlebens wegen mangelnder Befähigung durch andere Standesherrn vertreten.
- Fürst Albert zu Hohenlohe-Bartenstein-Jagstberg war seit 1851 Standesherr, wurde jedoch wegen Minderjährigkeit in dieser Wahlperiode von anderen Standesherrn vertreten
- Fürst Karl Friedrich Kraft zu Oettingen-Wallerstein vertreten durch seinen Onkel Karl Anselm Kraft zu Oettingen-Wallerstein
- Fürst Maximilian Karl von Thurn und Taxis war nie persönlich anwesend
- Fürst Karl zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg wegen Minderjährigkeit nicht anwesend und auch nicht vertreten
- Fürst Otto zu Oettingen-Spielberg
- Fürst Leopold von Waldburg zu Zeil und Wurzach, seit 1853 vertreten durch seinen Sohn Karl von Waldburg zu Zeil und Wurzach
- Fürst Konstantin von Waldburg zu Zeil und Trauchburg
- Fürst Friedrich von Waldburg zu Wolfegg und Waldsee
- Fürst Alfred zu Windischgrätz war nie persönlich anwesend
- Fürst Ferdinand zu Solms-Braunfels
- Fürst Georg zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg, seit 1851 vertreten durch seinen Sohn Adolf zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg
Standesherren (Grafen)
Bearbeiten- Graf Franz von Königsegg-Aulendorf vertreten von seinem Sohn Gustav von Königsegg-Aulendorf
- Graf Hugo Waldbott von Bassenheim war nie persönlich anwesend.
- Graf Maximilian von Törring-Gutenzell war nie persönlich anwesend
- Graf Otto Wilhelm von Quadt zu Wykradt und Isny
- Graf von Plettenberg-Mietingen dessen Stimme ruhte
- Graf Richard von Schaesberg-Thannheim war in dieser Wahlperiode nie persönlich anwesend
Standesherrliche Gemeinschaften
Bearbeiten- Standesherrschaft Löwenstein
- Standesherrschaft Limpurg-Obersontheim
- Standesherrschaft Limpurg-Oberroth und Limpurg-Waldeck
- Standesherrschaft Limpurg-Gaildorf
- Graf Friedrich von Pückler-Limpurg (1852 Mandatsverzicht), gefolgt von seinem Bruder Ludwig Friedrich Graf von Pückler-Limpurg († 1854), gefolgt von seinem Vertreter und Neffen Kurt Graf von Pückler-Limpurg
- Graf Richard zu Waldeck-Pyrmont
Erblich ernannte Mitglieder
Bearbeiten- Graf Albert von Rechberg und Rothenlöwen zu Hohenrechberg
- Graf Alfred von Neipperg seit 1853 vertreten von seinem Bruder Erwin von Neipperg
Auf Lebenszeit ernannte Mitglieder
Bearbeiten- Fidel Baur von Breitenfeld trat 1851 in die Kammer ein
- Josef von Beroldingen
- Graf Friedrich Wilhelm von Bismarck legte sein Mandat 1853 nieder
- Karl von Gärttner
- Heinrich von Harpprecht trat 1851 in die Kammer ein
- Freiherr Karl von Holzschuher
- Freiherr Carl von Linden trat 1853 in die Kammer ein
- Freiherr Eugen von Maucler
- Freiherr Constantin von Neurath trat 1851 in die Kammer ein
- Graf Johann Georg von Sontheim
- Freiherr Karl von Waechter-Spittler
Das Präsidium der Zweiten Kammer (Kammer der Abgeordneten)
BearbeitenAlterspräsident: Friedrich von Römer
Präsident: Friedrich von Römer
Vizepräsident: Alois Wiest
Die 23 bevorrechtigten Mitglieder der Zweiten Kammer
BearbeitenVertreter der Ritterschaft des Neckarkreises
BearbeitenVertreter der Ritterschaft des Jagstkreises
Bearbeiten- Graf Sigismund Clemens Philipp von Adelmann zu Hohenstadt
- Freiherr Louis von Gemmingen-Guttenberg-Bonfeld
- Freiherr Adolf Hofer von Lobenstein
Vertreter der Ritterschaft des Schwarzwaldkreises
Bearbeiten- Freiherr Adolf von Gültlingen 1854 in die Kammer eingetreten
- Freiherr Karl von Linden bis 1853, als er lebenslänglich ernanntes Mitglied der Ersten Kammer wurde
- Freiherr Edmund von Ow
- Freiherr Johann Karl von Ow
Vertreter der Ritterschaft des Donaukreises
Bearbeiten- Freiherr Franz Daniel von Besserer von Thalfingen von 1851 bis 1852
- Freiherr Ludwig von Eyb
- Freiherr Ludwig von Gaisberg eingetreten 1852 als Nachfolger des Freiherrn von Besserer
- Freiherr August von Hornstein-Bußmannshausen bis 1853
- Freiherr Wilhelm König von Königshofen seit 1853
- Freiherr Karl von Palm
Vertreter der evangelischen Landeskirche
Bearbeiten- Generalsuperintendent von Heilbronn: Gottlob Eberhard von Hafner , bis 1852, gefolgt 1853 von Edmund von Sigel
- Generalsuperintendent von Ludwigsburg: Friedrich von Gerok
- Generalsuperintendent von Reutlingen: Sixt Karl Kapff,[2] gefolgt 1852 von Christian Friedrich von Dettinger[2]
- Generalsuperintendent von Schwäbisch Hall: Gebhard von Mehring
- Generalsuperintendent von Tübingen: Christian Gottlob von Moser
- Generalsuperintendent von Ulm: Albert von Hauber
Vertreter des Bistums Rottenburg
Bearbeiten- Bischof von Rottenburg: Josef von Lipp ließ sein Mandat stets ruhen
- Domkapitular von Rottenburg: Anton von Oehler
- Dienstältester katholischer Dekan: Thomas von Maier
Kanzler der Universität Tübingen
BearbeitenDie 70 gewählten Abgeordneten der Zweiten Kammer
BearbeitenDie Abgeordneten der sieben „guten Städte“
BearbeitenDie Abgeordneten der Oberämter des Neckarkreises
BearbeitenDie Abgeordneten der Oberämter des Jagstkreises
BearbeitenDie Abgeordneten der Oberämter des Schwarzwaldkreises
BearbeitenDie Abgeordneten der Oberämter des Donaukreises
BearbeitenAnmerkungen und Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Die Reihenfolge der Personen auf der Liste lehnt sich hier eng an die entsprechenden Vorgaben der Königlich-Württembergischen Hof- und Staatshandbücher an.
- ↑ a b c d e f g h i j k Dieser Mandatsträger ist in den amtlich veröffentlichten Abgeordnetenlisten als promovierter Akademiker ausgewiesen, d. h. dort üblicherweise mit einem vor dem Namen stehenden Doktor-Grad verzeichnet
Literatur
Bearbeiten- Julius Hartmann: Regierung und Stände im Königreich Württemberg 1806–1894 In: Württembergische Jahrbücher 1894, Heft 1, Seiten 1 bis 92
- Königlich Württembergisches Hof- und Staatshandbuch 1854, Seite 86 bis 91
- Frank Raberg: Biographisches Handbuch der württembergischen Landtagsabgeordneten 1815–1933. Im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Kohlhammer, Stuttgart 2001, ISBN 3-17-016604-2.