Papstwahl 1181
Die Papstwahl von 1181 folgte auf den Tod von Papst Alexander III. und mündete in der Wahl von Papst Lucius III. Es war die erste Wahl, die in Beachtung des Dekrets Licet de evitanda discordia abgehalten wurde, das das Dritte Laterankonzil 1179 verabschiedet hatte und mit dem die Zweidrittelmehrheit bei Papstwahlen etabliert wurde. Es war jedoch keine Papstwahl in Form eines Konklave, da die Kardinäle nicht für die Dauer der Wahl von den Öffentlichkeit getrennt wurden, diese Form gab es erst knapp hundert Jahre später.
Licet de evitanda discordia
BearbeitenDie doppelte Papstwahl 1159, in der Alexander III. und Viktor IV. gewählt wurden, führte zu einem Schisma in der Katholischen Kirche, das fast 20 Jahre (bis 1178) anhielt. Das Schisma war das Ergebnis der Regeln die Papstwahlen betreffend, die die Einstimmigkeit unter den Wählern für die gültigen Wahlen erforderten. Im Jahr 1159 konnten die Kardinäle keinen Kompromiss erzielen und waren in zwei Parteien aufgeteilt, und jeder von ihnen wählte seinen eigenen Papst. Im August 1178 unterwarf sich Calixtus III., der Nachfolger von Viktor IV. schließlich Alexander III.[1] Auf dem Dritten Laterankonzil im Jahr darauf wurde das Dekret Licet de evitanda discordia verkündet, mit dem die Spaltung in der Zukunft vermieden werden sollte, indem man den Papst mit einer Mehrheit von zwei Dritteln wählen, falls Einstimmigkeit nicht erreicht werden könne. Es bestätigte auch, dass die Kardinäle die alleinigen Wähler des Papstes sind. Beide Regeln sind heute noch in Kraft.
Das Dekret Licet de evitanda discordia war sehr erfolgreich, verhinderte es doch für fast 150 Jahre, dass ein Gegenpapst gewählt wurde.
Wahl von Lucius III.
BearbeitenPapst Alexander III. starb am 30. August 1181 in Civita Castellana. Zwei Tage später, am 1. September, versammelten sich die Kardinäle in Rom (vermutlich in der Lateran- oder Vatikanbasilika) und wählten einstimmig das älteste Mitglied des Kardinalskollegium, Kardinal Ubaldo von Lucca, Bischof von Ostia und Kardinaldekan. Er nahm den Namen Lucius III. an. Am 6. September 1181 wurde er von Kardinal Teodino de Arrone gekrönt.
Wahlberechtigte
Bearbeiten1181 gehörten vermutlich 27 Kardinäle zum Kollegium.[2] Basierend auf der Prüfung der Unterschriften unter den päpstlichen Bullen von 1181 und die verfügbaren Daten über die externen Missionen der Kardinäle ist es möglich, festzustellen, dass nicht mehr als 19 Kardinäle an der Wahl teilgenommen haben:
13 Kardinäle wurden von Alexander III. ernannt, vier von Hadrian IV., je einer von Innozenz II. und Lucius II.
Nicht an der Papstwahl nahmen teil:
Anmerkungen
Bearbeiten- ↑ Der Gegenpapst Innozenz III., der im September 1179 gewählt und im Januar 1180 abgesetzt wurde, war von untergeordneter Bedeutung, vgl. Jaffé, S. 431
- ↑ Die Rekonstruktion basiert auf Brixius, S. 26, Fußnote 8. Brixius führt lediglich 25 Kardinäle an, zwei weitere werden jedoch bei Ganzer, S. 102–104, Nr. 42, und S. 119–121, Nr. 48, erwähnt
Literatur
Bearbeiten- Ian Stuart Robinson, The Papacy 1073–1198. Continuity and Innovation. Cambridge Medieval Textbooks. Cambridge University Press, 1990, ISBN 0-521-31922-6.
- Philipp Jaffé, Regesta pontificum Romanorum ab condita Ecclesia ad annum post Christum natum MCXCVIII, Band 2, Leipzig, 1888
- Johannes Matthias Brixius, Die Mitglieder des Kardinalkollegiums von 1130–1181, Berlin: R. Trenkel, 1912
- Klaus Ganzer, Die Entwicklung des auswärtigen Kardinalats im hohen Mittelalter. Ein Beitrag zur Geschichte des Kardinalkollegiums vom 11. bis 13. Jahrhundert. Bibliothek des Deutschen Historischen Instituts in Rom, Tübingen: Max Niemeyer Verlag, 1963.
- Regesta Imperii, Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz. 2006–2009.