Wikipedia:Meinungsbilder/Neuorganisation der Meinungsbildvor- und -nachbereitung
In diesem Meinungsbild soll ein Vorschlag zur Ersetzung der Unterstützerregel und der Abstimmung über die formale MB-Annahme der Gemeinschaft zur Abstimmung vorgelegt werden.
Initiatoren und Unterstützer
BearbeitenInitiatoren
BearbeitenUnterstützer
BearbeitenDie Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Bitte trage dich deshalb erst ein, wenn das Meinungsbild startbereit und auch grundsätzlich sinnvoll ist. Solltest du das Meinungsbild unterstützen wollen, es aber noch unfertig vorfinden, beteilige dich stattdessen an der Fertigstellung, bevor du dich einträgst. Falls du feststellen solltest, dass du dich bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen. Nach Start des Meinungsbildes sind Ein- oder Austragungen nicht mehr möglich und ändern nichts an der Gültigkeit des Meinungsbildes. Die Unterstützung ist unabhängig von der Befürwortung oder Ablehnung der Fragen im inhaltlichen Teil des Meinungsbildes. (mind. 10 stimmberechtigte Unterstützer erforderlich; Stimmberechtigung überprüfen)
Hintergrund
BearbeitenWie sich gezeigt hat, werden trotz der verpflichtend vorhandenen 10 Unterstützer Meinungsbilder von der Gemeinschaft formal abgelehnt. Seit der Einführung der Unterstützerregel am 1. November 2010 waren das fünf von 36 abgehaltenen: Sperrprüfung ab Mindestlimit (72,3 % formale Ablehnung), Moderator (56,9 % formale Ablehnung), Artikellemma Beschneidung und Verstümmelung weiblicher Genitalien (64,7 % formale Ablehnung), Kategorien (76,3 % formale Ablehnung), WP:WWNI, Punkt 8 (89,9 % formale Ablehnung). Andererseits werden Meinungsbilder formal von der Gemeinschaft akzeptiert, die nicht den Richtlinien für Meinungsbilder entsprechen und daher formal an sich ungültig wären, wie zum Beispiel Wiedereinführung von KLA (wurde mit nur 9 Unterstützern und ohne festgelegte Auswertungsmodalitäten gestartet, was beides den Richtlinien widerspricht, und dennoch von 71,3 % der Abstimmenden formal angenommen).
Vorherige Meinungsbilder und Diskussionen
BearbeitenVorschläge
Bearbeiten- Welche der hier entwickelten Vorschläge letztlich zur Abstimmung gestellt werden, wird später entschieden.
Vorschlag 1 (Schiedsgericht befindet grundsätzlich über die formale Zulässigkeit von MBs)
BearbeitenIch schlage daher vor, dass die Unterstützerregel und die Abstimmung über die formale Zustimmung durch die Gemeinschaft durch eine verbindliche formale Beurteilung durch das Schiedsgericht ersetzt werden. Die Begründung für die einzelnen Sätze der vorgeschlagenen Neuformulierung kann auf der Diskussionsseite nachgelesen werden.
Die entsprechenden Abschnitte auf Wikipedia:Meinungsbilder/Regelungen sollen demnach wie folgt geändert werden:
- Gesamter Abschnitt Notwendige Unterstützer für den Start eines Meinungsbildes wird ersetzt durch:
- Ein Meinungsbild muss mindestens 7 volle Tage vor dem angekündigten Start dem Schiedsgericht zur formalen Prüfung vorgelegt werden. Das Schiedsgericht kann innerhalb von 7 Tagen durch einen mehrheitlich gefassten Beschluss Einspruch gegen den Start einlegen, wenn es befindet, dass das Meinungsbild
- nicht den auf dieser Seite aufgeführten Regelungen entspricht, insbesondere dass die Auswertungsmodalitäten widersprüchlich oder nicht anwendbar sind oder gar nicht auf der Meinungsbildseite erklärt werden oder
- im Fall einer Annahme bestehenden Regeln und Konventionen zuwiderlaufen würde, deren Änderung nicht ausdrücklicher Bestandteil des Meinungsbilds war.
- Sollte das Schiedsgericht nur geringfügige formale Mängel erkennen, die einen Start nicht direkt zulassen, jedoch schnell behoben werden können, so kann das Schiedsgericht einem Start unter der Auflage der Behebung der angesprochenen Mängel vor dem Start des Meinungsbilds zustimmen. Das Schiedsgericht darf nicht über den Inhalt oder Sinn des Meinungsbilds urteilen. Der Einspruch des Schiedsgerichts muss ausschließlich mit den vorhandenen Regelungen des Projekts begründet werden. Das Meinungsbild darf nach Vorlage beim Schiedsgericht nicht mehr verändert werden, von Fehlerkorrekturen und von der Beseitung der durch das Schiedsgericht beanstandeten formalen Mängel abgesehen. Weist das Schiedsgericht ein Meinungsbild aus formalen Gründen ab, so muss ein neuer Starttermin festgelegt werden und es darf erst wieder zum Start angemeldet werden (7 Tage vor Start), wenn alle angesprochenen Mängel beseitigt wurden. Es muss dann erneut dem Schiedsgericht vorgelegt werden.
- Der Abschnitt Optionen und Auswertung wird ergänzt um den Absatz:
- Sollte binnen 72 Stunden nach der Auswertung des Meinungsbilds ein begründeter Einspruch gegen das Ergebnis des Meinungsbilds durch einen zum Zeitpunkt des MB-Starts stimmberechtigten Benutzer erfolgen, so wird das Meinungsbild dem Schiedsgericht zur Auswertung vorgelegt. Ein Einspruch soll nicht erfolgen, wenn der Auswerter sich lediglich bei den Stimmen verzählt hat, die korrekten Zahlen jedoch das gleiche Ergebnis des Meinungsbilds zur Folge haben. Der Einsprucherheber muss den Einspruch umfassend und sachlich begründen. Das Schiedsgericht kann den Einspruch abweisen.
- Diese MB-Kompetenz wird außerdem auf den entsprechenden Seiten des Schiedsgerichts aufgeführt.
Vorschlag 2 (Entkoppelung der inhaltlichen von der formalen Unterstützung)
BearbeitenDie Unterstützer werden von der Aufgabe entbunden, die formale Zulässigkeit eines Meinungsbildes zu überwachen. Ihre Stimmen bestätigen nur noch, dass es wenigstens 10 Benutzer gibt, die an einer Klärung der vom Meinungsbild aufgezeigten Problematik interessiert sind. Die formale Zulässigkeit wird anschließend wie in Vorschlag 1 durch das Schiedsgericht bestätigt. Das Meinungsbild kann nur starten, wenn beide Bedingungen erfüllt sind, nicht mehr „automatisch“ beim Erreichen der Unterstützerzahl.
Im Unterschied zu Vorschlag 1 geben weiterhin die Stimmen der Unterstützer den Ausschlag. Das Schiedsgericht wird sich im Allgemeinen auf die Unterstützer berufen und nur in begründeten Fällen eingreifen.
Vorschlag 3 (Neufassung der Unterstützerregel)
BearbeitenDie Unterstützerregel wird geändert. Der Begriff „Unterstützer“ wird durch „Prüfer“ ersetzt, um klarzustellen, dass es dabei um die formale Prüfung der Zulässigkeit des Meinungsbildes handelt, und nicht etwa um die Unterstützung des inhaltlichen Gegenstands des Meinungsbilds.
Damit ein Meinungsbild gestartet werden kann, ist die Bestätigung der formale Prüfung durch mindestens 10 stimmberechtigte Benutzer erforderlich, unter denen sich mindestens:
- 2 Inhaber einer höheren Servicefunktion (Bürokraten, Checkuser, Oversight oder Schiedsgericht), oder
- 1 Inhaber einer höheren Servicefunktion und 4 Administratoren, oder
- 5 Administratoren befinden müssen.
Beschreibungen, Vorlagen und die Kopiervorlage werden entsprechend angepasst.
Vorschlag n (Status Quo)
BearbeitenMuss grundsätzlich enthalten sein, da sonst formal ungültig 212.186.111.156 16:10, 8. Dez. 2011 (CET)
Argumente
BearbeitenPro | Contra |
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Vorschlag 1 (SG entscheidet grundsätzlich) | |
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Vorschlag 2 (Entkoppelung der inhaltlichen von der formalen Unterstützung) | |
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Vorschlag 3 (Neufassung der Unterstützerregel) | |
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Abstimmung
BearbeitenDie formale Annahme muss durch eine Mehrheit (>50%) der gültigen abgegebenen Stimmen erfolgen. Wird das Meinungsbild formal angenommen, erfolgt die Auswertung der inhaltlichen Frage.
Hier ist noch die Abstimmungsmodalität für die Vorschläge zu ergänzen. (Vorschlag 1 benötigt in jedem Fall 2/3-Mehrheit.)
Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer.
Formelle Gültigkeit
BearbeitenIch nehme dieses Meinungsbild an
Bearbeiten- …
Ich lehne dieses Meinungsbild ab
Bearbeiten- …
Enthaltung
Bearbeiten- …
Inhaltliche Abstimmung
BearbeitenHier steht der oben formulierte Vorschlag zur Abstimmung.
Für Vorschlag 1 (Schiedsgericht entscheidet über formale Zulässigkeit von Meinungsbildern)
Bearbeiten- …
Für Status quo (keine Änderung gegenüber der jetzigen Verfahrensweise)
Bearbeiten- …
Enthaltungen
Bearbeiten- …
Auswertung
BearbeitenHier folgt nach Ende des MB die Auswertung.