Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2019/01

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Habitator terrae in Abschnitt Michael Baral Foto hochladen

Datei:Manuel Just.JPG

Für die hochgeladene Bilddatei "Manuel Just" wurde ein Lizenzproblem gemeldet. Es steht nun die Löschung bevor. Das Bild wurde allerdings von mir persönlich aufgenommen. Ich bin Pressesprecher der Stadt Weinheim und habe mein Werk bei der Bekanntgabe des Wahlsiegs von Manuel Just an die Pressevertreter verteilt. Es wurden keine Rechte bei der Verteilung abgetreten. (nicht signierter Beitrag von Roland Kern (Diskussion | Beiträge) 10:08, 4. Jan. 2019 (CET))

Bitte signiere deine Diskussionsbeiträge. Außerdem bist du hier falsch: Für das weitere Vorgehen befolge bitte die Anweisung auf der Bildseite bei Commons, d.h. Umwandlung in einen regulären Löschantrag und Darstellung deiner Position. --Magnus (Diskussion) 10:12, 4. Jan. 2019 (CET)
Jetzt haben die mir das Bild weggelöscht, bevor meine Info da gespeichert wurde. Löschender Admin ist angeschrieben (commons:User_talk:Hedwig_in_Washington#File:Manuel_Just.jpg). Ansonsten haben wir ja noch File:Manuel Just, 2018.jpg als Bebilderung. In solch einem Fall @Roland Kern: wichtige Infos direkt auf der Dateiseite unter den Löschantrag schreiben, da wird es am schnellsten gelesen. --Quedel Disk 10:47, 4. Jan. 2019 (CET)
So, Datei wiederhergestellt. Bitte denke daran, falls du hier öfter Bilder aus deinem beruflichen Umfeld / Aufgabenfeld hochladen willst, dass du die Richtlinien zum Umgang mit bezahlten Schreiben beachtest. Vielleicht legst du dir auch ein Benutzerkonto als "Pressestelle" an und verifizierst es (WP:Benutzerverifizierung) und nutzt ein anderes Konto privat. Es ist auch möglich. Das nur als Hinweis für die Zukunft. --Quedel Disk 10:55, 4. Jan. 2019 (CET)

Alte Stiche aus Buch

Da gibt es noch etliche alte Stiche, Aquarelle und Radierungen, im gegebenen Fall aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, die ich in einem Buch abgedruckt finde und ganz gern scannen würde. Urheberrecht sollte abgelaufen sein, selbst wenn der Stich etc. 1830 von einem Zehnjährigen angefertigt worden wäre, der 120 Jahre alt geworden ist. Das Buch ist von 1970, womit editio princeps wohl auch durch wäre. Nun steht aber zu befürchten, dass der Herausgeber des Buchs (der Deutsche Kunstverlag) von Museen Fotos hat anfertigen lassen, um diese abdrucken zu können. Es könnte auch gescannt sein, am Bild kann ich das nicht unterscheiden, aber bei dem Alter des Abdrucks habe ich da gewisse Zweifel und tippe eher auf Fotografien. Der Fotograf ist natürlich unbekannt und wohl auch kaum noch zu recherchieren und mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit schon verstorben. Ich weiß, dass einige meinen, man soll einfach alles machen und muss das vor Gericht durchkämpfen. Ich weiß auch, dass einige meinen, man solle das doch einfach anonym hochladen. Ich weiß aber auch, dass anonym nicht völlig anonym ist. Und ich weiß, dass unabhängig von irgendwelchen Urteilen und Zwangsmaßnahmen gegen einen Hochlader hier wieder einige sagen, das sei nicht das Problem der Wikipedia, sondern des Hochladers, und eine Löschung käme auch dann nicht infrage, wenn dem Hochlader hohe Strafen drohen, wenn er nicht in der Lage ist, es löschen zu lassen. Aber unabhängig von dem allen will ich keine Rechtsverletzung begehen, egal ob man es verfolgen kann oder nicht. Das ist möglicherweise für einige nicht nachvollziehbar, aber für mich die einzige Weg. Verstehe ich es richtig, dass ich das unter diesen Umständen halt jetzt noch nicht hochladen kann? Dass aber spätestens in zwei Jahren der Schutz abgelaufen wäre, weil es maximal als Lichtbild geschützt sein kann und die Buchveröffentlichung 1970 + Zeit bis zum Jahresende + 50 = frei zum 1.1.2021 ergibt? --2003:E4:5BDF:1509:4216:7EFF:FE2A:7A33 22:25, 16. Jan. 2019 (CET)

Wenn es um eine detailgetreue Reproduktionsfotografie geht der alten Stiche, wäre tatsächlich hier das Lichtbildprinzip anwendbar, also 2021. Editio Princeps haste dir ja bereits selbst beantwortet. Vielleicht findest du die Bilder ja bereits in früheren Büchern oder einer früheren Edition / Ausgabe? --Quedel Disk 23:03, 16. Jan. 2019 (CET)
Merci beaucoup! Das irgendwo in einer älteren Veröffentlichung zu finden wäre wahrscheinlich mehr Glück als Verstand. Eine frühere Ausgabe des Buches gab es nicht, Aber es ist ja nicht mehr allzu lange hin.
Wie ist das eigentlich mit Photographien von Bildern in Rahmen - ist das dann dreidimensional und ein Lichtbildwerk oder immer noch ein "einfaches" Lichtbild? Beispiele: [1], [2] (nur zufällig gewählte Beispiele aus demselben Museum, um das es bei einem anderen von mir anvisierten Objekt ginge). --2003:E4:5BDF:1509:4216:7EFF:FE2A:7A33 09:25, 17. Jan. 2019 (CET)
Nur um kurz gegenüber der unangemeldeten IP ("wenn dem Hochlader hohe Strafen drohen, wenn er nicht in der Lage ist, es löschen zu lassen.") eine Sache klarzustellenPA entfernt --Habitator terrae   15:29, 17. Jan. 2019 (CET): NIEMAND KANN FÜR ETWAS BESTRAFT WERDEN, WAS ER*SIE NICHT DIREKT ODER DURCH UNTERLASSEN TUT ODER TAT. DIE EINZIGE RECHTSWIDRIGE HANDLUNG, DIE VON EINEM*R HOCHLADER*IN GEMACHT WERDEN KANN IST DAS HOCHLADEN. Es wird nur häufig verzichtet gegen das Hochladen vorzugehen, wenn die Dateien nicht mehr zugänglich sind.
Und nun zur SachePA entfernt --Habitator terrae   15:29, 17. Jan. 2019 (CET): Um welche konkreten Bilder handelt es sich überhaupt? --Habitator terrae   13:37, 17. Jan. 2019 (CET)
Vielen Dank für die Klärung. Auch meinerseits eine Klärung: Formax mag an vielem schuld sein, aber dies hier ist nicht auf seinem Mist gewachsen und ich bin auch nicht er. Und meine Behauptungen bezogen sich auch nicht auf kürzlich hier diskutierte Dinge, sondern auf irgendeine schon Jahre zurückliegende Löschdiskussion auf Commons, die ich vielleicht auch falsch in Erinnerung habe und nicht so schnell wiederfinde. Ich bitte um Entschuldigung für die Unterstellungen, die Einmischung, die Verständnislosigkeit, meine Existenz und überhaupt alles. Um welche Bilder es konkret geht, spielt wahrscheinlich keine Rolle mehr, und die öffentliche Kundgabe könnte eventuell auch nachteilig sein. --2003:E4:5BDF:1509:4216:7EFF:FE2A:7A33 14:56, 17. Jan. 2019 (CET)
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Bilder von COOP! consulting and Operations GmbH des Nutzers Thomaxgold

Die Bilder sind identisch, habe den Nutzer darauf angesprochen, siehe: Benutzer Diskussion:Thomaxgold. Wenn der Hinweis hier falsch aufgehoben ist, dann bitte verschieben oder Löschen. -- Lord van Tasm «₪» ‣P:MB 14:54, 17. Jan. 2019 (CET)

Scheinbar schon geklärt, Mails an OTRS sind wohl raus. -- Lord van Tasm «₪» ‣P:MB 16:24, 17. Jan. 2019 (CET)
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Gemeinfreies Bild einscannen

Darf ich aus einem Buch ein gemeinfreies Bild (zB. das Wappen von NRW) einscannen und beliebig weiterverbreiten, obwohl im Vorwort des Buches darauf hingewiesen wird, dass keinerlei Teile des Buchs kopiert und veröffentlicht werden dürfen? (nicht signierter Beitrag von Fornax (Diskussion | Beiträge) 16:48, 4. Jan. 2019)

Ja, jemandem ist das Buch kaputt gegangen und du hast das Buch ohne diesen Hinweis auf einem Flohmarkt gekauft. Ehrlich, selbst wenn du hier gegen eine mögliche "Buch-AGB" verstößt ist dir das wirklich schwer nachzuweisen. Habitator terrae   16:53, 4. Jan. 2019 (CET)
Und wenn es sich um ein Bild handelt, bei dem die Schutzfrist schon lange abgelaufen ist, ZB. ein Bildnis von 1650 ?--Fornax (Diskussion) 16:55, 4. Jan. 2019 (CET)
Darauf hat sich ja meine Antwort bezogen, anderfalls darfst du es natürlich nicht einscannen. Gemeinfrei ist es aber nur wenn kein Lichtbildschutz besteht. Habitator terrae   16:58, 4. Jan. 2019 (CET)
Die amtlichen Wappen der Körperschaften des öffentlichen Rechts genießen in Deutschland keinen urheberrechtlichen Schutz, da sie amtliche Werke sind. Um bei einer Datei dieses zu kennzeichnen, ist folgender Baustein zu benutzen:

{{Bild-PD-Amtliches Werk}}

MfG --Kreuzfahrer 17:16, 4. Jan. 2019 (CET)

Weshalb ist es möglich, aus einem Buch ein Bild zu kopieren und zu verbreiten, dessen Schutzfrist abgelaufen ist, obwohl der Buchverlag dies untersagt und Copyright beansprucht? Weshalb ist es nicht möglich, in einem Museum ein Bild zu fotografieren und zu verbreiten, dessen Schutzfrist abgelaufen ist, weil das Museum dies verbietet?--Fornax (Diskussion) 20:22, 4. Jan. 2019 (CET)

Nun ums nochmal klarzustellen, so pauschal geht es nicht. Eine gemeinfreie Abbildung aus einem Buch einzuscannen ist erlaubt. Ein Foto eines gemeinfreien Werkes aus einem Buch abzuscannen wiederum ist nicht erlaubt. Ursache: Fotos haben immer ein Lichtbildschutz (50 Jahre ab Herstellung), daher sind Reproduktionen von Fotos (innerhalb der 50 Jahre) nicht möglich. Den eigentlichen Kern (du meinst sicherlich AGB des Museums) muss dir jemand anderes erklären. --Quedel Disk 20:32, 4. Jan. 2019 (CET)
Danke für die Klarstellung!--Fornax (Diskussion) 05:50, 6. Jan. 2019 (CET)
Die 'Beschwörungsformel' am Anfang des Buchs hat rechtlich ganz einfach keinerlei Bedeutung. Es kommt darauf an, was du einscannst, das heißt, ob der von dir eingescannte Teil urheberrechtlich geschützt ist oder nicht. Und Wappen sind eben nicht geschützt. So etwas wie "Buch-AGB" gibt es nicht. Mehr zu diesem Thema findest du unter einer historischen Perspektive unter Buchfluch. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:47, 6. Jan. 2019 (CET)

c:Commons:Deletion requests/File:Logo Kachel Ohne Schutzzone CMYK Farbe 450mm.png

Kann die Datei lokal hochgeladen werden? Habitator terrae   13:34, 6. Jan. 2019 (CET)

Da gehts um die Schöpfungshöhe -> Benutzer:Ralf Roletschek fragen. --Túrelio (Diskussion) 16:08, 6. Jan. 2019 (CET)

US vs Deutsches Urheberrecht

@Racconish: Spezial:Diff/184904653, das ist für das US-Urheberrecht entscheident aber doch nicht für das deutsche, nach dem das Werk noch Schutz genießt (Charlie Chaplin starb 1977), oder? Habitator terrae   17:05, 20. Jan. 2019 (CET)

See section 121 of UrhG and Berner Übereinkunft . — Racconish 📥 17:07, 20. Jan. 2019 (CET)
understand --Habitator terrae   17:13, 20. Jan. 2019 (CET)
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Lizenzvorlage für Commons

Welche Lizenzvorlage für Commons wäre am besten für ein Foto geeignet, dessen Urheber nicht bekannt ist, die Schutzfrist von 70 Jahren jedoch abgelaufen ist, da es zB. nachweislich im Jahr 1944 erstmals veröffentlicht worden ist?--Fornax (Diskussion) 05:49, 6. Jan. 2019 (CET)

c:Template:PD-anon-70-EU. --Túrelio (Diskussion) 10:01, 6. Jan. 2019 (CET)
@ Benutzer:Fornax: das PD-anon-70-EU solltest du erst angeben, wenn du den Artikel Verwaistes Werk studiert hast und du dir deiner Rechercheergebnisse sicher bist. --Goesseln (Diskussion) 10:13, 6. Jan. 2019 (CET)
@Fornax, Túrelio: {{PD-anon-70-EU}} geht meistens für solche Werke nicht, da in Deutschland ein sehr strenges Übergangsrecht gilt. Habitator terrae   13:13, 6. Jan. 2019 (CET)
@Habitator terrae: Und was geht dann meistens für solche Werke?--Fornax (Diskussion) 14:26, 6. Jan. 2019 (CET)
nicht hochladen, außer es kommt nicht aus Deutschland --Habitator terrae   15:55, 6. Jan. 2019 (CET)
Auf Commons kommt außerdem dazu, dass da auch US-Copyright beachtet wird. Und das sieht für deutsche Werke von 1944 i.d.R. vor (wegen des Uruguay Round Agreements Act), dass sie noch bis Ende 2039 geschützt sind. --Rosenzweig δ 11:21, 9. Jan. 2019 (CET)

FoP und Naturpark-Karte in Commons

Hallo zusammen, seit weit über einem Jahr ist eine Karte des Naturparks Niederlausitzer Heidelandschaft in Grünewalde (Lauchhammer) ausgehangen / angeklebt. Das Foto wird gerade auf Commons angefochten, muss und kann ich das hier hochladen oder ist das überflüssig ? Falls das bei Commons richtig ist, könnte ich argumentative Hinweise oder Unterstützung brauchen. Danke und Grüße --Wilhelm (Diskussion) 23:19, 8. Jan. 2019 (CET)

Das ist doch eigentlich ein ganz klassisches Beispiel für Panoramafreiheit, bei dem man sogar noch etwas vom Kontext der Anbringung erkennt. Und es ist nicht mal ein möglicherweise unrechtmäßig ein Teleobjektiv simulierender Ausschnitt aus einer hochauflösenden Aufnahme, weil man auch als Wanderer vor Ort sich auf Nasenlänge vor die Tafel stellen und dann die Druckpixel zählen kann... Also repliziert dieses Bild definitiv eine auch von einem "normalen Menschen" wahrnehmbare Ansicht, was ja der Sinn der Schranke von §59UrhG ist (keine Einschränkung in der Ablichtung von durch Jedermann öffentlich und bleibend wahrnehmbare Werke). Habe mich entsprechend auf Commons geäußert. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 23:38, 8. Jan. 2019 (CET)
Ah, JCB. Verstehe. Einer der unfähigsten Commons-Admins überhaupt. Er hat z. B. das Stadtwappen von Venedig gelöscht und bei einem anderen Fall verkündet, dass er mich "beobachten" wolle. Auf den braucht man nicht viel geben.
Zur Sache: Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was JCB da beanstandet. Scheinbar hat er aber schlicht Panoramafreiheit nicht verstanden. Passt jedenfalls ins Bild, sonst hat er auch keinerlei Plan vom Urheberrecht. -- Chaddy · D   01:09, 9. Jan. 2019 (CET)
Das ist exakt die Problematik, die ich angesprochen habe [3]. Wenn Commons ausschließlich hochgeladene Dateien gestattet, (lt. überhaupt möglicher Lizenz), die jegliche Änderungen am Bild erlauben müssen, kommt es mit "unserer deutschen" Panoramafreiheit zwangsläufig zu Konflikten. M.E. werden wir zukünftig noch "viel Spaß" mit der "Panoramafreiheit" auf Commons bekommen.--Fornax (Diskussion) 10:35, 9. Jan. 2019 (CET)
Das ist aber nicht der Fall und war auch noch nie so. Auch auch Commons geht es um die urheberrechtliche Freiheit, nicht um etwaige Zusatzrechte. Sonst müsste der halbe Bestand auf Commons gelöscht werden. Die Argumentation zeugt lediglich von fehlender Regelkenntnis seitens des Antragsstellers. -- Chaddy · D   13:50, 9. Jan. 2019 (CET)
Dank Argumentations- und Interpretationshilfen läuft die Disk auf Commons so, dass das Bild voraussichtlich behalten wird. --Wilhelm (Diskussion) 11:31, 9. Jan. 2019 (CET)
Selbst wenn alle auf Behalten votieren, sagt das auf Commons noch gar nichts aus. --M@rcela   14:07, 9. Jan. 2019 (CET)
So ist es (leider)😁--Fornax (Diskussion) 14:26, 9. Jan. 2019 (CET)

Albumcover

Ist das Albumcover von Safe Trip Home ([4]) urheberrechtlich geschützt? Es basiert schließlich auf einem gemeinfreien NASA-Bild und sonst nur Schrift.--Toledo JTCEPB (Diskussion) 17:54, 20. Jan. 2019 (CET)

Sehe keine Schöpfungshöhe. Habitator terrae   18:33, 20. Jan. 2019 (CET)
Wäre das auch schlicht die c:Template:NASA-image als Lizenz oder muss noch etwas anderes angegeben werden?--Toledo JTCEPB (Diskussion) 02:09, 22. Jan. 2019 (CET)

Am besten mit

For [[File:Astronaut-in-space.jpg|backround image]]: {{PD-USGov-NASA}} For text: {{PD-text}}{{TM}}

hochladen. Habitator terrae   11:52, 22. Jan. 2019 (CET)

Vielen Dank.--Toledo JTCEPB (Diskussion) 16:46, 23. Jan. 2019 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Toledo JTCEPB (Diskussion) 16:46, 23. Jan. 2019 (CET)

Textübernahme aus Wikipedia

Sehr geehrte Damen und Herren , ich habe vor eine Selbsthilfegruppenseite Depresssionen zu erstellen. Auf dieser Seite möchte ich Texte aus Wikipedia übernehmen z.b. https://de.wikipedia.org/wiki/Depression. Anzeichen, Ursachen,Therapien. Wie bekomme ich das ohne eine Urheberrechtsverletzung hin? mfg Jochem Borghorst (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:204C:D100:35EA:7BFA:CC2A:77D2 (Diskussion) 14:53, 12. Jan. 2019 (CET))

Bitte lies mal Wikipedia:Weiternutzung. Das sollte Dir weiterhelfen. Gruß --tsor (Diskussion) 15:10, 12. Jan. 2019 (CET)

Bremer Aufbau-Bank

Anscheinend Textplagiat. Auch in der ersten Version. Justlettersandnumbers (Diskussion) 10:43, 21. Jan. 2019 (CET)

Ganz offensichtlich keine Schöpfungshöhe, da Standartphrase um Kredite zu bewerben, wörtliche Übernahme aus einem Werbetext, gehört aber trotzdem nicht in einen Artikeltext. Habitator terrae   10:49, 21. Jan. 2019 (CET)
Bitte auch hier sehen. Justlettersandnumbers (Diskussion) 21:19, 21. Jan. 2019 (CET)
Plagiate interessieren uns hier nicht, solange die Urheberrechte nicht betroffen sind. Und dies ist hier der Fall, da keine Schöpfungshöhe vorliegt. --M@rcela   21:14, 22. Jan. 2019 (CET)
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Panoramafreiheit und Änderungsverbot hinsichtlich Freistellen und Entzerrung

Allseits bekannt, Panoramafreiheit verbietet Änderungen am geschützten Objekt. Nun hat (anscheinend) wdwd (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch) auf die Datei:Kleinkastell Maisel - Kleinkastell Lochmühle - Ringwall Hünerber 069.JPG DÜP gestellt mit dem Hinweis „FoP impliziert Änderungsverbot am dargestellten Werk“. Es handelt sich um eine Grafik auf einer Hinweistafel, die Pano.-fr.-gemäß korrekt fotografiert wurde. Nun wurde aber eine entzerrte und zugeschnittene Fassung drübergeladen. Daher die erste Frage: ist Freistellen und Perspektivkorrekturen an solch einem Foto erlaubt in dieser Art und Weise? Zweite Frage dazu: links unten wurde ein übergelagertes Eckchen entfernt, was durchaus eine Änderung (wenn auch nicht an der Zeichnung selbst) darstellt - ist das erlaubt? --Quedel Disk 12:15, 12. Jan. 2019 (CET)

Wat ein Kappes. Benutzer:Frank Winkelmann hatte das Bild hochgeladen, Benutzer:Marsupilami am selben Tag beschnitten und entzerrt und ich habe es ein paar Monate später gephotoshopped. Wäre ich mit einer gescheiten Kamera selber vor Ort gewesen, hätte ich es auch direkt so aufnehmen können. Hartmann Linge (Diskussion) 13:19, 12. Jan. 2019 (CET)
Das dargestellte Werk selbst wurde ja nicht verändert, es wurde lediglich die Qualität der Fotografie verbessert. Das Änderungsverbot der Panoramafreiheit betrifft aber nur das Werk, nicht die Fotografie. -- Chaddy · D   13:38, 12. Jan. 2019 (CET)
Wie befürchtet geht der Wahnsinn weiter und es ist kein Ende abzusehen...--Fornax (Diskussion) 14:47, 12. Jan. 2019 (CET)
Um hier nochmal etwas zusätzlichen "Sand ins Getriebe zu streuen": Es wird hier ständig argumentiert, dass das Änderungsverbot der Panoramafreiheit lediglich das Werk, nicht jedoch die Fotografie betrifft. Weshalb hat dann das OLG Köln entschieden, dass bei der Fotografie "Liebe deine Stadt" auch die Farbe des Himmels nicht verändert werden darf, die nun wirklich nichts mit dem Werk selbst zu tun hat. (OLG Köln, Urteil vom 9. März 2012, 6 U 193/11)?--Fornax (Diskussion) 15:07, 12. Jan. 2019 (CET)
Nun die dortige Bearbeitung betraf nicht nur den Himmel (Umfärbung in Rosa), sondern auch das Werk an sich (Umfärbung in rot), insofern ist das was anderes. Schwierig wird, weil das dortige Urteil eine „möglichst getreue Wiedergabe der äußeren Ansicht des im öffentlichen Stra­ßen­raum befindlichen Werks“ als Ziel formuliert und damit Blenden-, Belichtungs- sowie Farb- und Kontrastwertanpassung erlaubt ist, eine Farbanpassung mittels Farbfilter aber gleichzeitig als nicht erlaubt einstuft, ebenso wie jegliche digitale Bildbearbeitung und Retusche (solange es keine reine technische Größenanpassung ist), da es eine Wirklichkeitsverfälschung darstellt. Daher würde - ich persönlich(!) - die Entzerrung als okay empfinden, aber die Retusche des linken unteren Bildrandes nicht. Was machen wir nun mit dem Bild? Zurücksetzen? --Quedel Disk 18:26, 12. Jan. 2019 (CET)
Um noch einmal zum angesprochenen Urteil [5] zurückzukommen: Es handelt sich um einen nicht selber schützbaren Schriftzug "Liebe deine Stadt", dessen Instalation an einem bestimmten Ort aber nach dem OLG ein Werk darstelle. Hier könnte somit auch eine Kontextbearbeitung (Farbe und Himmel) eine Bearbeitung des abgebildeten Werkes darstellen. Habitator terrae   18:40, 12. Jan. 2019 (CET)

Mal im Bezug auf ein anderes Bild: Sollte ich mich angehalten fühlen sollen, auf diese Abänderung einen Löschantrag zu stellen? Habitator terrae   21:31, 12. Jan. 2019 (CET)

Wohl eher nicht. Davon abgesehen sind Richter auch nur Menschen. Allerdings Menschen mit dem festen Glauben an die eigene Unfehlbarkeit, was das Urteilsvermögen weiter einschränkt und zu einer gewissen Vorsicht mahnt, alles für bare Münze zu nehmen, was Richter für richtig halten. Vor Gericht bekommt man bekanntlich ein Urteil und nicht zwingend Recht. -- ST 22:16, 12. Jan. 2019 (CET)
Ja, am besten schaffen wir uns auch noch selber direkt ab, statt alle paar Jahre ein paar Kapitalknechte nach Brüssel zu wählen, die dann die Abschaffung für uns übernehmen. Hartmann Linge (Diskussion) 21:46, 12. Jan. 2019 (CET)
Bitte lasst uns festhalten: Bildkorrekturen fallen nicht unter das Änderungsverbot. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:22, 13. Jan. 2019 (CET)

Logo Warenhäuser Theodor Althoff

Ich würde gern das Logo der Warenhäuser von Theodor Althoff (1858-1931) hochladen und verwenden (nicht nachweisbarer Urheber). Die Bildvorlage stammt von 1914, das Logo wurde bis 1920 verwendet, danach gingen Althoffs Warenhäuser in die Karstadt AG über. Gibt es da eventuell urheber- oder markenrechtliche Bedenken? Beste Grüße, Kuhn73 (Diskussion) 15:48, 13. Jan. 2019 (CET)

Geht's um das hier? Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 16:00, 13. Jan. 2019 (CET)
@Kuhn73: Markenrechtlich wäre es unproblematisch, urheberrechtlich eventuell. Wenn du sagst, dass die Warenhäuser in die Karstadt AG übergingen, dann dürften die doch Rechteinhaber sein. Dort könntest du also nachfragen, von wem das Logo ist (evtl. ists ja bereits gemeinfrei) oder ob sie uns eine Freigabe erteilen. --Quedel Disk 16:05, 13. Jan. 2019 (CET)
Es geht um dieses Motiv: Logo Althoff Leipzig 1914, eventuell nicht einmal ein generelles Logo, sondern nur filialbezogen. Nach 1920 wurden die Warenhäuser von Althoff zwar unter ihrem Namen weitergeführt, aber sie waren abgesehen vom Namen quasi nicht mehr existent. Besitzer der Warenhäuser war die Karstadt AG, das Logo wurde nicht mehr verwendet. Dann werde ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen, bei Karstadt/Kaufhof nachfragen zu müssen... Besten Dank. Kuhn73 (Diskussion) 16:24, 13. Jan. 2019 (CET)
@Kuhn73: Also bei dem Logo sehe ich keine Schöpfungshöhe. Habitator terrae   16:34, 13. Jan. 2019 (CET) PS: Aber bitte neu nachzeichnen, da das verlnkte möglicherweise Lichtbildschutz hat und es neu schöner aussieht. Habitator terrae   16:35, 13. Jan. 2019 (CET)
Besten Dank für die Antwort. Das verlinkte Bild war erst einmal nur ein schnell angefertigter Scan aus der Werbeschrift von 1914... Gruß, Kuhn73 (Diskussion) 16:42, 13. Jan. 2019 (CET)
Eingestellt unter  , besten Dank allerseits. Kuhn73 (Diskussion) 20:08, 14. Jan. 2019 (CET)
Das Logo ist mangels SH problemlos, hier lokal geht auch auch mit PD-alt-100. -- Chaddy · D   01:38, 14. Jan. 2019 (CET)

CC BY und CC BY-SA

Eine allgemeine Frage zur Verwendung. Darf ich hier CC BY Texte verwenden oder anders gefragt - welche ist die freiere Lizenz der beiden und darf ich diese in der eingeschränkteren Form von wiki zu Wiki bzw. generell dann verwenden? --danke K@rl du findest mich aber hauptsächlich im RegiowikiAT 16:35, 14. Jan. 2019 (CET)

CC-BY bedeutet lediglich Namensnennung, das "-SA" verlangt Weiternutzung unter gleicher Bedingung, also Beibehaltung der Lizenz. Ersteres ist die "freiere" Version, kollidiert aber mit den ursprünglichen Ideen freier Lizenzen, der Viralität. CC-BY ist wie CC0 nicht viral. CC-BY ist unter CC-BY-SA beliebig verwendbar, umgekehrt geht es nicht. --M@rcela   17:18, 14. Jan. 2019 (CET)
das heißt CC-BY darf ich bei CC BY-SA importieren - umgekehrt nicht, oder? --K@rl du findest mich aber hauptsächlich im RegiowikiAT 17:31, 14. Jan. 2019 (CET)
So ist es. --M@rcela   17:38, 14. Jan. 2019 (CET)

@Ralf Roletschek: Das ich dich da korrigieren muss, irretiert mich ein bisschen Nicht ganz: laut CC BY 3.0 gilt:

"Wenn Sie eine Abwandlung vornehmen, müssen Sie auf die Mitteilung eines Lizenzgebers hin von der Abwandlung die in Abschnitt 4.b) [Namensnennung] aufgezählten Hinweise entfernen."

Wenn ich nun dies mit einem CC BY-SA 4.0 lizensierten Werk kombinieren möchte, muss ich dies zwar immer noch machen, aber nur noch, wenn dies vernünftigerweise praktikabel ist. Selbst wenn ich es nur mit einem CC BY-SA 3.0 lizensierten Werk kombiniere, gebe ich ja damit eine Erlaubnis zur Lizensierung von Abwandlungen unter CC BY-SA 4.0 und würde damit auch unterlizensieren. Habitator terrae   17:46, 14. Jan. 2019 (CET)

Also das einzige Problem ist, dass man CC-BY-Urheber, die anonymisiert werden möchten, hier nicht vernünftig anonymisieren kann? Ich glaube der Abschnitt wird eher selten angewendet... --Ailura (Diskussion) 16:32, 15. Jan. 2019 (CET)
was heißt das aber jetzt auf deutsch? :-) - Ich importiere es in ein Wiki und screie und ändere dort ja weiter. was müsste ich da dann angeben? --K@rl du findest mich aber hauptsächlich im RegiowikiAT 17:57, 14. Jan. 2019 (CET)
Das ist einer der vielen Gründe, warum ich die Kaugummilizenz 4 ablehne. Eine Änderung der Bedingungen von CC3 durch CC4 ist in Kontinentaleuropa unzulässig aber das interessiert ja bei Commons niemanden. Man kann keinen Vertrag abschließen, deren Inhalt man nicht kennt. "and any later versions" ist in D und A unzulässig und wirkungslos. --M@rcela   18:01, 14. Jan. 2019 (CET)
Das meinte ich nicht, das Problem besteht auch ohne die "and any later versions"-Kritik. Habitator terrae   18:08, 14. Jan. 2019 (CET)
"-SA" verlangt Nennung der Lizenz, was bei CC-BY nicht gegeben ist. --M@rcela   18:11, 14. Jan. 2019 (CET)
[6] --Habitator terrae   18:14, 14. Jan. 2019 (CET)
Kaugummilizenz 4.0 --M@rcela   18:16, 14. Jan. 2019 (CET)
War übrigens auch schon in CC BY 1.0 drin (4. a.) --Habitator terrae   18:21, 14. Jan. 2019 (CET)

Urheberrechtprüfung

Bitte um Prüfung, ob folgende Artikel/Abbildungen frei in WP verwendet werden können:

  • The Brasiliano collage in South America: a review. [[7]] oder [8]

Open Access-Artikel unter Attribution-NonCommercial 4.0 International (CC BY-NC 4.0)

  • Orogenic systems from Southwestern Gondwana: an approach to BrasilianoPan African cycle and orogenic collage in southeastern Brazil [9]

In Datei-Download keine copyrights aufgeführt.

  • First Direct Evidence of Pan-African Orogeny Associated with Gondwana Assembly in the Cathaysia Block of Southern China

[10] Open Access-Artikel This article is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License

Danke --Chillibilli (Diskussion) 16:22, 15. Jan. 2019 (CET)

Die Links gehen alle auf englische Seiten, gibt es das auch im Original? NC ist hier verboten. --M@rcela   16:33, 15. Jan. 2019 (CET)
<BK> [11], [12] und [13] gehen nach den gegebenen Informationen vermutlich nicht (NonCommercial ist nicht erlaubt und Urheberrechte müssen nicht angegeben werden um zu existieren).
[14] geht, sofern bei den einzelnen Grafiken nichts anders angegeben ist, bitte, falls dies der Fall ist, mit {{CC-BY-4.0}}{{Licensereview}} hochladen und die angegebenen Autoren auch angeben. Habitator terrae   16:37, 15. Jan. 2019 (CET)

Bilder einer Norm (Schöpfungshöhe)

Ich will folgende zwei Bilderauf de.wikipedia hochladen.

Jetzt sind DIN-Normungen Urheberrechlich geschützt, jedoch da die Bilder eine Normative Definition von Biegefestigkeit darstellen, sehe ich keine Schöpfungshöhe, da keine gestalterische Freiheit (Normung).

a)Darf ich die Bilder unter {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} so hochladen? b)Darf ich die Bilder abzeichnen und unter CC-BY-SA 4.0 auf commons hochladen? c)Kann ich den Wortlaut gleich lassen?

 — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 18:45, 18. Jan. 2019 (CET)

Ich meine, Normen dürfen keine persönliche geistige Schöpfung aufweisen, weil sie dann als Norm ungeeignet sind. Alle DIN nach Commons! --M@rcela   18:54, 18. Jan. 2019 (CET)
Habe Das gefunden, nur es fehlt jeglicher Einzelnachweis und der Text sieht aufgrund des ersten Satzes "DIN-Normen sind schöpferische Leistungen und genießen als Sprachwerke den Schutz durch das Urheberrechtsgesetz." (eine solche allgemeine Aussage läßt sich nicht treffen), wie ein teilweise von einer dem DIN nahestehenden Person geschrieber Text aus. Habitator terrae   19:01, 18. Jan. 2019 (CET) Ergänzung: Die Aussage "DIN-Normen sind schöpferische Leistungen und genießen als Sprachwerke den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Dieser Grundsatz wurde auch vom Bundesgerichtshof mehrfach bestätigt. DIN-Normen dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. als Nutzungsrechtsinhaber vervielfältigt und verbreitet oder im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden." stammt offensichtlich aus dem Jahr 2006 von dem Account DINer (seit 2008 inaktiv) --Habitator terrae   19:50, 18. Jan. 2019 (CET)
Ein Rechtsstreit mit Beuth bedeutet eher Sport als Angst... --M@rcela   19:22, 18. Jan. 2019 (CET)
Es gibt eine Offizielle Webseite von den DIN-Normen bezüglich Urheberrecht: https://www.din.de/de/ueber-normen-und-standards/normen-und-recht/normen-und-urheberrecht
Ich werde mal bei https://www.din.de/de/ueber-normen-und-standards/normen-und-recht/normen-und-urheberrecht/vervielfaeltigungsantrag offiziell anfragen und auf diese Diskussion verweisen.
 — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 23:38, 20. Jan. 2019 (CET)
Das wird nicht helfen – die werden sagen "natürlich ist das geschützt". Davon haben wir nix. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:44, 20. Jan. 2019 (CET)
@Gnom: Dann werde ich nachfragen, wer das behauptet und ob das jemals vom Gericht bestätigt wurde. Wenn die das vorweisen können ist es klar dass es schützenswürdig ist, wenn nicht (oder nur in anderen Fällen wo das ganze PDF wortwörtlich veröffentlicht wurde) dann deutet es darauf hin, das die Extrahierung der Bilder nicht untersagt werden kann.  — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 23:49, 20. Jan. 2019 (CET)
Dass die Normen schutzfähig sind, ist von Gerichten bestätigt worden. Aber man muss die Grafiken unabhängig davon sehen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 08:50, 21. Jan. 2019 (CET)
Gerichte erkennen also eine "persönliche geistige Schöpfung"? Oder erkennen sie Datenbankwerk an? --M@rcela   21:17, 22. Jan. 2019 (CET)
Zu DIN-Normen gibt es Urteile, die eine persönliche geistige Schöpfung anerkannt haben. Aber darum geht es hier nicht. Wir müssen hier die Rechtsprechung zu wissenschaftlichen Darstellungen anwenden. Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:04, 23. Jan. 2019 (CET)
Ich aus oben genannten Gründen nicht nachgefragt.
Wenn ich das Bild abzeichne also eine Vektorisierung der Bilder mache, kann ich dann sagen es ist unter der SH.
Wenn ich das Bild hochlade hafte ich als Privatperson dafür, oder kann ich davon ausgehen, dass ich bei so einen Grenzfall verwarnt werden würde?
 — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 18:58, 25. Jan. 2019 (CET)
Da du unter Klarnamen editierst, riskierst du eine Abmahnung und/oder Klage wegen Urheberrechtsverketzung. Ob das eintreten wird, kann niemand vorhersehen. --M@rcela   19:10, 25. Jan. 2019 (CET)
Werde wohl den sicheren Weg gehen und die Bilder nicht hochladen. — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 22:24, 27. Jan. 2019 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von:  — Johannes Kalliauer - Diskussion | Beiträge 22:24, 27. Jan. 2019 (CET)

c:File:Ben Ali Libi.png

Das Bild steht bei Commons unter c:Template:Anonymous-EU. Möglicherweise ist es nicht korrekt lizenziert, siehe diese Diskussion. Ich bitte um Prüfung und Fachmeinungen. Danke! --Dk0704 (Diskussion) 10:08, 15. Jan. 2019 (CET)

Da das Bild wahrscheinlich nicht aus Deutschland sondern aus einem anderen EU-Staat stammt dürfte die Vorlage auf Commons korrekt sein. Nur hier dürften wir sie vorerst nicht einbinden. Habitator terrae   10:27, 15. Jan. 2019 (CET)
Warum nicht? Was ist das für eine widersprüchliche Angabe, mit der AutorInnen aufs Glatteins geführt werden?--Fiona (Diskussion) 10:31, 15. Jan. 2019 (CET)
Das sind lediglich widersprüchliche Rechtsauffassungen in verschiedenen Staaten der EU. --M@rcela   11:07, 15. Jan. 2019 (CET)
Nicht nachvollziehbar. Wenn mir als Autorin unter einem Foto in deutscher Sprache unter 'Genehmigung' mitgeteilt wird: Dieses Medium (Bild, Gegenstand, Tondokument, …) ist gemeinfrei, da das Urheberrecht abgelaufen ist und die Autoren anonym sind. Das gilt in der EU und solchen Ländern, in denen das Urheberrecht 70 Jahre nach anonymer Veröffentlichung erlischt. dann darf ich davon ausgehen, dass das Bild in einem de.Wikipedia-Artikel hochgeladen werden darf.--Fiona (Diskussion) 09:07, 16. Jan. 2019 (CET)
Vlt. das kleingedruckte auch lesen? -- 46.85.178.42 10:28, 16. Jan. 2019 (CET)

@Fiona: Du hast m.E. vollkommen recht. Meine Beiträge werden hier leider zensiert, ansonsten einfach daran halten:[15]--Fornax (Diskussion) 10:33, 16. Jan. 2019 (CET)

Nein, die Lizenangaben müssen für Autoen der Wikipedia klar sein und halten, was sie versprechen, ohne Hintertüren. Ich fülhe mich von einer "Genehmigung", die dann keine ist, veräppelt.--Fiona (Diskussion) 19:26, 16. Jan. 2019 (CET)
So einfach ist das bei Bildlizenzen aber nicht. Was in einem Land erlaubt ist, kann beim Nachbarland teuer werden, Beispiel für Deutschland/Österreich: Hundertwasserentscheidung. Das ist nur ein prominentes Beispiel, man muß aber noch viel mehr beachten. Bilder auf Commons müssen im Ursprungsland und den USA als frei gelten, alle anderen Länder müssen sehen, was für sie gilt. Und selbst da gibt es Ausnahmen. --M@rcela   21:17, 16. Jan. 2019 (CET)
Dann muss die Genehmigung klar formuliert werden. Wenn ein solches Bild in einem Artikel de.Wikipedia nicht hochgeladen werden darf, so ist die Aussage Dieses Medium (Bild, Gegenstand, Tondokument, …) ist gemeinfrei, da das Urheberrecht abgelaufen ist und die Autoren anonym sind. eine Falle.--Fiona (Diskussion) 09:05, 17. Jan. 2019 (CET)

@Ralf Roletschek:Wenn Bilder auf Commons etwa in den USA als frei gelten müssen, weshalb gibt es dann auf Commons (!) die Vorlage c:Template:Anonymous-EU? Wenn sie auf Commons nicht erlaubt ist, aber doch vorhanden, wäre das doch "Veräppelung".--Fornax (Diskussion) 09:38, 17. Jan. 2019 (CET) P.S. Außerdem verstehe ich den Einwand von Habitator terrae in diesem Fall nicht, der behauptet,die Vorlage darf hier vorerst nicht eingebunden werden. Das steht doch im Widerspruch zu dem in der Vorlage genannten Hinweis, dass sie doch eingebunden werden darf, wenn der Nachweis über fehlende Urheberschaft erbracht worden ist.--Fornax (Diskussion) 09:47, 17. Jan. 2019 (CET)

Erstens verstehe ich nicht, was "Nachweis über fehlende Urheberschaft" bedeutet, da jedes Werk einen Urheber hat. Zweitens ist das Definition eines Anonymen Werkes (falls du das mit "Nachweis über fehlende Urheberschaft" meinst) in den meisten EU-Ländern sehr viel lascher. In Deutschland gab (und die gilt auch noch für die früheren Werke) es eine Regelung, die sehr viel strenger ist, und bei der ohne langen Prozess meistens nicht geklärt werden kann ob ein "Anonymes Werk" vorliegt:

„In Deutschland kann diese Lizenzvorlage bei Werken, die vor 1995 veröffentlicht wurden, daher nur genutzt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Urheber in den 70 Jahren nach Veröffentlichung nicht bekannt wurde oder sich zur Urheberschaft bekannt hat. Dies ist bei verwaisten Werken häufig nicht möglich; in diesem Fall kann dieser Lizenzbaustein nicht genutzt werden.“

{{PD-anon-70-EU}} Das Kleingedruckte
Habitator terrae   13:47, 17. Jan. 2019 (CET)
Wem gegenüber (der Wikipedia?) und in welcher Weise muss der Nachweis denn erbracht werden, dass der Urheber nicht bekannt ist?--Fornax (Diskussion) 17:38, 17. Jan. 2019 (CET)
In der Weise, dass wir uns relativ sicher sein können, dass der Autor nicht irgendwann innerhalb der 70 Jahre nach der Veröffentlichung mal bekannt gemacht hat, dass er Autor ist (praktisch unmöglich, da Autor nicht bekannt) --Habitator terrae   18:03, 17. Jan. 2019 (CET)

Lieferschein auf Commons

Hallo zusammen, wie deklariere ich einen Lieferschein auf Commens? Näherungsweise passt für Text und verwendete Stempel {{PD-textlogo}}, aber veilleicht gibt es etwas besser passenderes. Danke und Grüße --Wilhelm (Diskussion) 21:03, 25. Jan. 2019 (CET)

@Wilhelm Zimmerling PAR: Am besten passt {{Licensed-PD-Art|PD-text|CC-0}} --Habitator terrae   21:21, 25. Jan. 2019 (CET)
ich habe den von mir hochgeladenen c:File:Klaus Mann Wäschezettel 1938.jpg als c:Template:PD-ineligible deklariert. --Goesseln (Diskussion) 23:24, 25. Jan. 2019 (CET)

Danke, Grüße aus Ruhland ! :Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Wilhelm (Diskussion) 23:35, 29. Jan. 2019 (CET)

Anonym abgegebene Fotos für ein Vereinsarchiv

Hallo! Ein Bekannter hat mich gefragt, ob zwei Fotos auf Wikipedia respektive Commons hochgeladen werden können. Sie stammen ursprünglich von einem Hobbyfotografen aus ca. 1985. Entweder dieser selbst oder ein Erbe, Freund oder wer auch immer hatte die Fotos vor wenigen Jahren einem Verein in Papierform ohne weitere Bedingungen überlassen, also für das Vereinsarchiv geschenkt. Bestehen Chancen, dass das machbar ist? Gruß --MdE 01:15, 14. Jan. 2019 (CET)

Das sieht eher schlecht aus. Lässt sich der Fotograf ausfindig machen? -- Chaddy · D   01:38, 14. Jan. 2019 (CET)
Hmm. Soweit mir gesagte wurde, befinden sich keinerlei Namenshinweise hinter/auf den Bildern, und der letzte Besitzer gab sie anonym ab. Gruß --MdE 16:12, 16. Jan. 2019 (CET)
Da das Besitzrecht nicht gleich dem Urheberrecht ist, wäre eine Nutzung nur durch eine Genehmigung durch den*ie Urheber*in, sein*ihrer Rechtsnachfolger oder durch eine Person der die Erteilung dieser Genehmigung von diesen genehmigt wurde. Wurden bei der Schenkung also irgendwie die Urheberrechte erwähnt? Sonst lässt sich da nichts machen. Habitator terrae   16:19, 16. Jan. 2019 (CET)
Nein, die Urheberrechte wurden leider nicht erwähnt. Die einzige Aussage war in etwa „Nehmt euch, was ihr haben wollt, der Rest wird entsorgt“. Gruß --MdE 00:02, 18. Jan. 2019 (CET)

Abgesehen davon bestehen Vereine häufig aus Menschen, die unter Umständen kein Beiwerk sind und von denen mit hoher Wahrscheinlichkeit auch keine Freigabe für eine Veröffentlichung im Internet existiert. --Ailura (Diskussion) 15:12, 17. Jan. 2019 (CET)

Da auf den Fotos nur Gegenstände zu sehen sind, sollte zumindest das ken Problem sein :-) Gruß --MdE 00:02, 18. Jan. 2019 (CET)

FoP Italien

Im Artikel Francesco Paolo Michetti sind Benutzer:Doc Taxon und ich anscheinend unterschiedlicher "Ansicht" hinsichtlich der Panoramafreiheit in Italien.
Das Foto c:File:Monumento a Michetti - panoramio.jpg zeigt eine Statue des Bildhauers it:Nicola D'Antino, der 1966 gestorben ist. Meiner Meinung nach gilt hier c:Template:NoFoP-Italy, und in der Konsequenz müsste das Foto bei Commons gelöscht werden. Auf jeden Fall kann es so hier bei uns nicht eingebunden werden.

Ob das Foto (tricky) nach de:WP überführt werden kann, weil solche Fotos ja in DACH als panoramafrei gelten, ist eine andere Frage, die allerdings berücksichtigen müsste, ob die örtliche Situation tatsächlich "öffentlich" ist und das Foto nicht in einem nicht-öffentlichen Innenhof des Museums aufgenommen wurde. Bitte hier also um Klärung. --Goesseln (Diskussion) 09:34, 22. Jan. 2019 (CET)

Sofern der Innenhof "öffentlich" für die Allgemeinheit zugänglich ist und dafür nicht kontroliert wird sollte es nach deutschem Recht unter die Panoramafreiheit fallen und Doc Taxon hätte hinsichtlich der Regelung zur Panoramafreiheit in der de.wikipedia (was nicht gleich commons.wikimedia oder it.wikipedia ist) recht. Habitator terrae   15:47, 22. Jan. 2019 (CET)
Ja, es steht vor dem Convento Michetti in Francavilla al Mare, an einem Parkplatz ohne Einfriedung, von einer öffentlichen, vorbeiführenden Straße aus gut sichtbar. – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 17:49, 22. Jan. 2019 (CET)

URV beim Artikel ?

Kann das mal einer drüber schauen? Ich seh nicht so recht, wer da von wem abgeschrieben hat? Irgendwo steht zwar , dass eine Erlaubnis vorliegt aber wenn ich das richtig sehe , ist der Urheber nicht mehr in WP angemeldet. Muss man ier tätig werden? Der Text im Artikel Joseph Wolf ist fast gleichlautend mit dem der Homepage des Stadtteils Mörz (https://www.mm-moerz.de/index.php?option=com_content&view=article&id=56:beruehmtheiten&catid=13:kunst-handwerk&Itemid=182)Wichtelman derzweite (Diskussion) 19:59, 22. Jan. 2019 (CET)

Ich glaub ich mail den Hinzufügenden mal an. Habitator terrae   20:12, 22. Jan. 2019 (CET)

Vorlage:Bild PD § 134 KUG

Hat diese Vorlage [16] noch ihre Gültigkeit oder ist die inzwischen überholt und nicht mehr anwendbar?--Fornax (Diskussion) 07:41, 9. Jan. 2019 (CET)

Bearbeitetes Bild

Wir haben auf commons ein Bild von Delbrück . Dieses Foto wurde nach guter Bearbeitung ins Dithmarschen-Wiki übernommen. Erzeugt die Bearbeitung ein neues Urheberrecht oder kann ich das Bild nach commons übertragen? Gruss --Nightflyer (Diskussion) 20:38, 28. Jan. 2019 (CET)

Der Bearbeiter ist aktiv dort im Wiki. Ich würde vorschlagen, ihn zu kontaktieren und die neue Version als separate Datei mit DerivateFX hochlanden, dabei unter Urheber den Vermerk "Bearbeitung: Uwe Möller" mit Link auf seine Seite? --M@rcela   20:46, 28. Jan. 2019 (CET)
mein senf:
es wird kein Entstehungsjahr angegeben, es ist daher nicht auszuschließen, dass das Foto 1921 gefertigt (und veröffentlicht!) wurde.
Das Foto kann in der de-WP nicht gezeigt werden, für unbekannte Fotografen im Herkunftsland Deutschland gilt bei Commons c:Template:PD-old-assumed mit 120 Jahren = 1899 und in der de-WP Vorlage:Bild-PD-alt-100 = 1918. Ab 2022 wäre das Foto mithin hier vorzeigbar. --Goesseln (Diskussion) 18:19, 29. Jan. 2019 (CET)

File:Hannah Arendt 1975.jpg

 
1975

Soweit ich das verstehe müsste das Bild aus den Artikel Hannah Arendt entfernt werden. Habe ich da recht? Habitator terrae   17:58, 29. Jan. 2019 (CET)

Sofern der Lizenzbaustein korrekt übersetzt wurde, müsste das Bild auch auf Commons gelöscht werden, da eine Publikation bis 1977 gefordert wird, lt. BEschreibung das Bild aber bisher unveröffentlicht war. --Quedel Disk 21:20, 29. Jan. 2019 (CET)

Neue URAA-Diskussion bei c:Commons:Village pump/Copyright

Dateien, die jetzt in ihrem Ursprungsland (bspw. die Niederlande, Deutschland, Österreich oder andere Länder mit einer Schutzfrist von 70 Jahren anch dem Tod des Urhebers) gemeinfrei sind, in den USA aber noch für mehrere weitere Jahre (bis zu 25) geschützt sind wegen des Gesetzes Uruguay Round Agreements Act (URAA), machen auf Commons (und hier) weiterhin Probleme. Deshalb habe ich unter Commons:Village pump/Copyright#URAA revisited in 2019 eine Diskussion gestartet. Auf Englisch, damit möglichst viele es verstehen. Schaut rein und kommentiert, wenn ihr denkt, etwas beitragen zu können - auch auf Deutsch, wenn ihr nicht gut genug Englisch könnt. Danke. --Rosenzweig δ 15:36, 20. Jan. 2019 (CET)

Michael Baral Foto hochladen

Hallo mein Name ist Michael Baral, ich bin Schauspieler und möchte ein paar Fotos von mir mit meinen eigenen Rechten hochladen, warum funktioniert das nicht? Viele Grüsse,

Michael Baral (nicht signierter Beitrag von Larableachim (Diskussion | Beiträge) )

(Der Grund ist Commons Filter No. 153. Braucht dich nicht sonderlich zu interessieren.) Gehe direkt auf die Seite https://commons.wikimedia.org/wiki/Hauptseite und lade die Bilder dort hoch, das sollte funktionieren. --PCP (Disk) 13:20, 22. Jan. 2019 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Habitator terrae   17:38, 20. Feb. 2019 (CET)|File:18893110 10213348558335504 5879186981357728979 n Kopie.jpg

File:Eccles-Jordan trigger circuit flip-flip drawings.png

In den Hinweisen zu o.g. Bild wird auf Urheberrecht hingewiesen, sofern der Autor nicht seit 70 Jahren tot ist.

Ich hätte jetzt gedacht, dass das als Schaltplan eh keinen urheberrechtlichen Schutz genießt, weil man da ja beim Zeichnen keine schöpferische Tätigkeit vollzieht. Daher würde ich sagen "keine ausreichende Schöpfungshöhe", oder sehe ich das falsch oder ist das woanders anders? -- Pemu (Diskussion) 12:29, 31. Jan. 2019 (CET)

Würde auch so argumetieren. Es gibt bei Normzeichnungen keinen Freiraum für eigene schöpferische Leistung. Wenn es nur um den Plan selber -und nicht um das Recht am damit gezeigten- geht, seh ich keine schutzfähige Leistung durch den Zeichner. Und mit Schaltplänen werden in der Regel Fakten dargestellt. Die Entwicklung -also das, was mit dem Schaltplan abgebildetet wird-, ist in der Regel nicht über Urheber- sondern über das Patenterecht geschützt. Der Baustein sagt eben "nur" aus, dass es in der USA nicht geschützt ist. Daraus kann man aber keine Ableitung tätigen, ob es bei uns geschützt ist oder nicht.--Bobo11 (Diskussion) 13:33, 1. Feb. 2019 (CET)
Eccles starb 1966, also wäre 70 Jahre später 2037.
Na ja, ich lese gerade "außer es greifen andere Regelungen". Vielleicht sollte man das in der Beschreibung spezifizieren. Wollte da was reinsetzen, bin aber gerade verunsichert, weil ich unter commons:Template:PD-textlogo#Siehe_auch zwar technical images … finde, aber nur … created as part of standard medical diagnostic procedures, was natürlich nicht richtig passt.
-- Pemu (Diskussion) 00:11, 2. Feb. 2019 (CET)

Die Argumentation, dass man bei Schaltplänen "keinen Freiraum für eigene schöpferische Leistung" habe, betritt meiner Meinung nach recht dünnes Eis. Die IEC-Norm legt nur das Aussehen der einzelnen Komponenten fest. Bei der Anordnung der Komponenten ist man dagegen frei. Es gibt unbegrenzt viele Möglichkeiten einen Schaltplan zu zeichnen. Natürlich ist man nicht völlig frei, denn der Schaltplan soll ja eine bestimmte Schaltung darstellen. Aber das ist analog zu einer Gebrauchtsanleitung. Deren Inhalt wird durch das Produkt bestimmt, auf das sie sich bezieht. Das ändert jedoch nichts daran, dass der Text der Gebrauchanleitung dem ganz normalen Urheberrecht unterliegt. Aber ich bin kein Rechtsanwalt. Vermutlich sind Schaltpläne schon gerichtlich auf Urheberrechtsfähigkeit überprüft worden.---<)kmk(>- (Diskussion) 00:22, 15. Feb. 2019 (CET)