Wikipedia:WikiProjekt Recht/Qualitätssicherung/Archiv/2021

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Pistazienfresser in Abschnitt Rechtskreistheorie

roter Kreis Gerichtsstein

Hallo, freundlicher Hinweis auf Wikipedia:Löschkandidaten/10._Februar_2021#Gerichtsstein. Ich vermute, dass das ein (historisches) Rechtsthema ist, bin mir aber nicht sicher. Deswegen auch erstmal kein QS-Recht im Artikel. Da der Artikel derzeit keine Kats zum Thema Recht hat (welche wäre das, Kategorie:Gerichtsbarkeit??) dürfte er bei Euren Bot Listen durchfallen. Viele Grüße, --Fano (Diskussion) 03:30, 11. Feb. 2021 (CET)

Das ist nicht zwangsläufig eine juristische Fragestellung. Ich habe aber trotzdem mal darauf geantwortet. Der Artikel sollte wenn dann auch entsprechend ausgebaut sein. Ich denke, damit ist das aber auch hier erledigt. --Chz (Diskussion) 12:50, 11. Feb. 2021 (CET)
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Fahrtkosten (Krankenversicherung)

Ein durchaus engagierter Benutzer/Benutzerin hat diesen Artikel mit einem Aufsatz zur stufenweisen Wiedereingliederung ergänzt, der in keinster Weise den Richtlinien entspricht. Im Übrigen sollte der Artikel wieder auf Fahrkosten (ohnt t) zurückverschoben werden, denn so heißt das amtlich. -- 95.223.230.222 16:28, 18. Jan. 2021 (CET)

@„... Aufsatz, der in keinster Weise den Richtlinien entspricht. Im Übrigen sollte der Artikel wieder auf Fahrkosten (ohnt t) zurückverschoben werden, denn so heißt das amtlich.“
  • Welcher zitierte „Aufsatz“ ist denn da konkret gemeint? Geht’s evtl. etwas präziser, damit man sich auch konkret damit befassen könnte? Das wäre dann konstruktiv! So ist das viel zu pauschal. Danke!
  • JA, bitte diesen „Artikel“ wieder auf Fahrkosten (statt Fahrtkosten) verschieben, da verwirrend — weil Schreibweise (mit t) in keinem einzigen Buch des SGB vom Gesetzgeber verwendet wird! Einige Instanzengerichte haben‘s zwar noch immer nicht gecheckt, aber relevant ist nun mal der jeweilige „amtliche“ Gesetzestext. Danke! Doris02 (Diskussion) 18:04, 18. Jan. 2021 (CET)

Ich habe die Verschiebung vorgenommen, da Fahrkosten in der Tat der richtige Rechtsbegriff ist. Der Artikel ist etwas ungewöhnlich geschrieben, aber kein QS Fall im eigentlichen Sinne. Eine oberflächliche summarische Prüfung ergab keine gravierenden Unstimmigkeiten. Daher setze ich das auf erledigt. --Chz (Diskussion) 00:07, 28. Feb. 2021 (CET)

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Rechtsfortbildung

Der Artikel wurde vor Wochen stark bearbeitet, dabei blieben die Belege unformatiert auf der Strecke, außerdem blieben unten ältere Abschnitte 'hängen'. --Gerbil (Diskussion) 20:18, 22. Feb. 2021 (CET)

Danke, Gerbil! Werde in den nächsten Tagen auf den Artikel zurückkommen und habe den Benutzer:Rolf.wank angesprochen und um Verifizierung gebeten. Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 00:10, 23. Feb. 2021 (CET)
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Insubordination

  Hier gibt es einen WP-Artikel mit einem Begriff aus dem Wehrrecht. Sicherlich ist das ein Thema für Spezialisten. Ich hoffe mal, dass der Artikel bei euch in guten Händen liegt. Gruß --A.Abdel-Rahim (Diskussion) 08:28, 19. Apr. 2020 (CEST)

Insubordination ist im Wehrdisziplinarrecht und im Wehrstrafrecht relevant und sollte dort mit Fällen aus der Rechtsprechung insb. des Bverwgs und des BGHs erläutert werden. Würde längerfristig Artikel dazu erarbeiten bzw. erweitern. Dann wäre kein Bedarf mehr für den Artikel. Gruß --Alphahunterde (Diskussion) 11:59, 3. Mai 2020 (CEST)
Der Artikel ist nur eine Auflistung ohne Erkenntnisgewinn. Sollte richtigerweise im Wehrstrafrecht oder an anderer Stelle konsumiert werden, da es nur ein Synonym für eine Straftat gegen die Pflichten des Untergebenen ist. Chz (Diskussion) 20:04, 27. Jun. 2020 (CEST)
Insubordination ist übersetzt eine fehlende Unterordnung und das geschieht auch außerhalb des Militär. Der Begriff mag aus dem Wehrrecht stammen, lässt sich aber auf alle gesellschaftlichen Hierarchien gleichsam anwenden, denn fehlende Insubordination außerhalb von Befehlsketten wird meist auch negativ sanktioniert. Oder wer will hier Beispiele bringen, in denen Insubordination positiv sanktioniert wird? s.a. Artikeldisk -- Ron®   DISK   09:23, 14. Mär. 2021 (CET)
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Grobes Verschulden (173 AO)

WAR: Grobes Verschulden des Steuerpflichtigen im Sinne des §173 Abgabenordnung--Pistazienfresser (Diskussion) 02:23, 7. Mär. 2015 (CET) BKLs auflösen, Lemmafrage. -- ColdCut (Diskussion) 17:44, 17. Feb. 2015 (CET)

Zur Lemmafrage: Bin kein Steuerrechtler, FA für Steuerrecht oder StB, aber wie wäre es mit Grobes Verschulden (173 AO)?--Pistazienfresser (Diskussion) 20:38, 4. Mär. 2015 (CET)
Zu „BKLs auflösen”, @ColdCut: Was ist genau gemeint? Die Weiterleitung von Grobes Verschulden auf diesen Artikel? Da wäre ich stark für löschen, da ich es sehr bezweifele, dass grobes Verschulden auf der ganzen Welt und in allen Rechtsgebieten der verschiedensten Rechtsordungen das gleich bedeute wie gerade in § 173 AO des Steuerrechts Deutschlands. Diese Aussage hat aber im Grunde die Weiterleitung unter Grobes Verschulden.--Pistazienfresser (Diskussion) 13:43, 5. Mär. 2015 (CET)
@Pistazienfresser: Nein, mit "BKLs auflösen" ist das genauere Verlinken von Begriffsklärungslinks auf konkretere Zielartikel gemeint. Im Artikel sind dies die Links auf Willkür, Ausgaben, Geschäftsführer, GmbH, Anmeldung,
  Danke, also nur das Übliche. Dann eröffne ich errichte ich für das Löschen der bedeutungsverzerrenden Weiterleitung einen eigenen Abschnitt.--Pistazienfresser (Diskussion) 15:43, 5. Mär. 2015 (CET)
Verschoben wie zuvor vorgeschlagen (s. o.).--Pistazienfresser (Diskussion) 02:23, 7. Mär. 2015 (CET)
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gelber Kreis Hausdurchsuchung

In diesem Artikel fehlen noch folgende wichtige Informationen:

  • einschlägige §§
  • wegweisende Urteile
  • seriöse Belege zur Kritik
  • geltendes Recht in anderen Staaten

--Kulturkritik (Diskussion) 19:49, 12. Jan. 2021 (CET)

Ich nehm ihn mal auf meine Liste. --Chz (Diskussion) 00:00, 28. Feb. 2021 (CET)

StPO-Text könnte wohl von Durchsuchung_(Recht)#Hausdurchsuchung übernommen werden, oder?--Pistazienfresser (Diskussion) 19:32, 26. Apr. 2021 (CEST)
Oder besser ganz in Durchsuchung (Recht) integrieren und diesen Artikel in eine Weiterleitung umwandeln,--Pistazienfresser (Diskussion) 19:38, 26. Apr. 2021 (CEST)
Ersteres ist sehr knapp und letzteres bedarf auch strafprozessual der Überarbeitung. Aber eine Weiterleitung auf Durchsuchung (Recht) ist eine gute Lösung, wenn man dort den Artikel später korrigieren/ausbauen würde. Ich mach das jetzt mal. --Chz (Diskussion) 21:00, 26. Apr. 2021 (CEST)

Damit haben wir eine Lösung. Danke Dir. --Chz (Diskussion) 21:04, 26. Apr. 2021 (CEST)

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Beschränkt-öffentlicher Weg

Die gesetzlichen Regelungen zu diesem Thema sind in Deutschland nach meiner Ansicht nach Ländersache. I.d.S. ist fraglich, ob hier eine allgemeingültige Definition für diesen Rechtsbegriff gefunden werden kann. Auch sind nur drei allgemeine Gesetze angegeben - die Konkrete Fundestelle bzw. §§ fehlen. Können hier verständige ÖffRechtler drüberschauen? VG --Studiosus iurisdictionis (Diskussion) 22:25, 23. Apr. 2021 (CEST)

Man könnte überlegen, ob das Ganze nicht eher in den Artikel Widmung (Straßen- und Wegerecht) eingebaut werden sollte, falls jemand mit Literatur dazu käme, jenen Artikel zu überarbeiten.--Pistazienfresser (Diskussion) 17:09, 28. Apr. 2021 (CEST)
Der Artikel Straßensystem in Deutschland verweist jetzt auf Beschränkt-öffentlicher Weg, außerdem ist die straßenrechtliche Bedeutung der Widmung dargestellt. QS sollte damit erledigt sein. R2Dine (Diskussion) 11:08, 1. Jun. 2021 (CEST)
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Equity (Recht)

Hier werden Begriff und Bezeichnung verwechselt. Es ist auch nicht klar, ob Equity und Billigkeit tatsächlich verschiedene Begriffe sind. --Universalamateur (Diskussion) 01:46, 30. Jun. 2019 (CEST)

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Vollstreckungsauftrag

Grundlegender Artikel, dem jegliche Literaturangabe und die einleitende Definition fehlt --Domitius Ulpianus (Diskussion) 17:06, 27. Jan. 2019 (CET)

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Good Distribution Practice (Drug Product)

Ist da auch im deutschsprachigen wirklich die englische Bezeichnung die gebräuchliche? Die zugrundeliegende Leitlinie gibt es ja auch in Deutsch(gute Vertriebspraxis von Humanarzneimitteln). --S.K. (Diskussion) 23:02, 6. Jun. 2020 (CEST)

Ich halte hier analog zu Gute Herstellungspraxis Gute Vertriebspraxis für ein sinnvolles Lemma. Mir begegnet zumindest die deutsche Bezeichnung ebenso häufig wie die englische. In jedem Fall halte ich jedoch den Klammerzusatz für unnötig. --Ameisenigel (Diskussion) 13:53, 10. Okt. 2020 (CEST)
Vorschlag: Beide Artikel unter beiden Namen anlegen und von einem einen Redirect auf den anderen. --Cms metrology (Diskussion) 10:37, 15. Apr. 2021 (CEST)
Ich habe den Artikel einmal zu Gute Vertriebspraxis von Humanarzneimitteln verschoben mit entsprechenden Weiterleitungen. M.E. damit erledigt. --S.K. (Diskussion) 08:27, 19. Jun. 2021 (CEST)
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Doppelfunktionale Maßnahme

Der Text ist frei von Belegen und nur bedingt verständlich. Die ewig langen Gesetzeszitate, die wohl Gegenüberstellungen sich entsprechender Eingriffsbefugnisse nach Polizei- und Strafverfolgungsrecht sein sollen, tragen zum Verständnis nicht bei. --2A02:908:1A8:5B40:6829:C903:92BF:D482 23:07, 12. Jan. 2019 (CET)

Belege eingefügt und etwas umformuliert. So besser?--Pistazienfresser (Diskussion) 16:04, 27. Apr. 2021 (CEST)
Hallo, Pistazienfresser, schon mal wesentlich besser als vorher. Es fehlt mir noch die Klarstellung, dass eine doppelfunktionale Maßnahme allein ein Problem der Vollzugspolizei ist (also der Polizeibehörden, die nicht nur präventiv handeln, sondern überhaupt auch repressiv tätig werden dürfen). Im Moment liest es sich so, als könnten alle Sicherheitsbehörden sich jeweils die passende Rechtsgrundlage "aussuchen", vgl. Abgrenzung zwischen präventivem und repressivem Polizeihandeln. Grüße, R2Dine (Diskussion) 17:50, 27. Apr. 2021 (CEST)
Hallo R2Dine, jetzt (noch) besser? Grüße --Pistazienfresser (Diskussion) 14:03, 28. Apr. 2021 (CEST)
Durchaus. Aber guck Dir doch noch mal die Definition an. Dass die Maßnahme zwei Zwecken gleichzeitig dienen soll, scheint mir nicht der entscheidende Punkt, sondern dass es jeweils eine Rechtsgrundlage im Polizeirecht und eine in der StPO gibt und im Hinblick auf die rechtlichen Folgen eine Abgrenzung notwendig ist, wenn die Maßnahme von dem Betroffenen als unrechtmäßig vor Gericht gebarcht wird. Grüße, R2Dine (Diskussion) 15:17, 28. Apr. 2021 (CEST)
Mit dem BVerfG könnte man wohl auch die Definition über die Zwecke vertreten. Das Ganze scheint mir sehr den eigentlichen Streitpunkt zu berühren. Aber 'deine' belegte Definition scheint mir meist für den Bürger sinnvoller zu sein. Wobei nach dem BVerwG ja auch in der StPO Regelungen zur Gefahrenabwehr stehen können sollen.
Insgesamt ist das dann wohl keine Frage der QS mehr, oder?--Pistazienfresser (Diskussion) 15:43, 28. Apr. 2021 (CEST)
Stimmt, QS ist nicht mehr nötig. Es kam mir vor allem auf eine laienverständliche Definition an und fand die vom BayVGH recht "griffig". R2Dine (Diskussion) 16:47, 28. Apr. 2021 (CEST)
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Wohnungsverweisung (erl.)

Unbelegter Artikel von fragwürdiger Qualität (polizeiliche Maßnahmen fußen nicht auf dem Gewaltschutzgesetz, das lediglich gerichtliche Ansprüche regelt). -- Liliana 15:48, 3. Nov. 2015 (CET)

Artikel wurde inzwischen mehrfach überarbeitet. Insbesondere werden inzwischen auch die Rechtsgrundlagen in den Polizeigesetzen der Länder genannt.--Pistazienfresser (Diskussion) 20:25, 19. Jun. 2021 (CEST)
Nunmehr ausführlich überarbeitet und mit Quellen belegt, Unbelegtes in eigenem Absatz mit Warnhinweis.--Pistazienfresser (Diskussion) 17:22, 1. Jul. 2021 (CEST)
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Rechtsstaatsbegriff (erl.)

Hier werden umfangreiche Texte mit Bildern unter den Einzelnachweisen gebracht. Das stört den Lesefluss. Die Bildunterschriften wirken nicht NPOV, sondern essayistisch. Außerdem ist nicht nachvollziehbar, was Zitate sind mangels Kennzeichnung. Ein Beispiel ist das Bild von Ulrich K. Preuß: Der Rechtsstaat des 19. Jahrhunderts war keine Erscheinungsform der Demokratie. Ist das ein wörtliches Zitat von ihm? --House1630 (Diskussion) 11:10, 31. Jul. 2016 (CEST)

Inzwischen eine reine Weiterleitung, Komplex wird unten im eigenen Abschnitt besprochen.--Pistazienfresser (Diskussion) 21:01, 1. Jul. 2021 (CEST)
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Sexuelle Handlung (erl.)

Ich bin durch Zufall wegen einer ungesichteten Änderung auf den Artikel gestoßen und habe gleich ein paar Einzelnachweise entfernt, die aus persönlichem Schriftwechsel mit der StA Köln bestanden. Soweit ich das sehe, fehlen vor allem Einzelnachweise, man sollte aber auch nochmal auf Neutralität überprüfen, in dieser Hinsicht habe ich den Artikel jetzt nur überflogen. MfG --Yhdwww (Diskussion) 22:42, 5. Mär. 2021 (CET)

Yhdwww - Grün   Überarbeitet, insbesondere BGH-Rechtsprechung in Einzelnachweisen.--Pistazienfresser (Diskussion) 23:03, 2. Jul. 2021 (CEST)
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gelber Kreis Würde der Kreatur

Bitte um TF-Prüfung der Formulierungen im Artikel. --Tom (Diskussion) 07:41, 12. Feb. 2021 (CET)

Mit Kreatur ist wohl offensichtlich die Schöpfung gemeint, also Natur und Lebewesen. Ich habe Schwierigkeiten mit der Relevanz dieses Artikels. Schön wäre es, wenn ein Schweizer Kollege hierzu etwas sagen könnte. --Chz (Diskussion) 09:58, 12. Feb. 2021 (CET)
Die Frage ist, ob so etwas als Rechtsbegriff etabliert ist. Der im Artikel erwähnt Ig-Nobelpreis lässt mich zweifeln. Eher LA-fähig? Eventuell Auflösung per WL? BTW es ist ein typischer Grigorowitsch/Simplicius Sockenpuppen-Stub-Artikel, den man auch nach WP:Artikelwerkstatt überweisen könnte. Ganz wie es hier gewünscht wird. LG --Tom (Diskussion) 19:28, 12. Feb. 2021 (CET)
Ich würde einen LA unterstützen, sofern sich nicht herausstellen sollte, dass es sich um einen eben in der Schweiz etablierten Rechtsbegriff handelt. Letztlich wäre eine Weiterleitung auf die Würde ausreichend, da dieser Artikel auch die Erweiterung des Begriffs auf die Natur und Tiere behandelt. --Chz (Diskussion) 20:44, 12. Feb. 2021 (CET)

LA gestellt --Chz (Diskussion) 23:56, 27. Feb. 2021 (CET)

Ich habe den LA zurückgezogen, da sich der Begriff in der Schweiz offenbar etabliert hat oder sich am etablieren ist. Der Artikel bleibt allerdings stark überarbeitungsbedürftig, am besten durch einen schweizer Kollegen. --Chz (Diskussion) 09:53, 3. Mär. 2021 (CET)

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Rechtsgrundlage

Ein immer schon schwacher Artikel wurde vollends zur Farce. Wirr und konfus! Vollprogramm. --Stephan Klage (Diskussion) 00:07, 25. Aug. 2021 (CEST)

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Schlüssiges Handeln

Artikel befand sich bis zum 8. Mai 2011 in einem präzisen, knapp gehaltenen und schnellinformierenden Zustand. Danach kam durch einen User Eingriffe, die das Thema nicht betreffende Ausführungen enthalten und den Artikel fachlich zu einer Groteske werden ließen. Hier wünscht sich der Verfasser dieser Zeilen eine Zurücksetzung in den Status quo ante, was zur Ordnungswiederherstellung genügen würde. Ich hatte bereits einen Neuentwurf vorgefertigt, sehe aber nicht ein, dass Autoren, die bis zum o.g. Datum präzise Arbeit geleistet haben „unter den Tisch fallen“.--Stephan Klage (Diskussion) 19:30, 11. Aug. 2021 (CEST)

Hab’s selbst gemacht; Artikel ist mir zu wichtig, als dass ich diesen unsäglichen Mist stehen ließe. Rücksetzung. erledigtErledigt--Stephan Klage (Diskussion) 21:08, 15. Aug. 2021 (CEST)
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Qualifikation (Recht)

Völlig unverständlicher Substub. -- 109.91.35.167 11:55, 21. Jun. 2019 (CEST)

In der Tat, aber ich bin jetzt erst mal weg … --Stephan Klage (Diskussion) 13:39, 21. Jun. 2019 (CEST)
Also meiner Meinung erreicht dieser Artikel keine ausreichende Qualität für Wikipedia. Insbesondere der Satz zum Strafrecht, bei dem die Qualifikation eine wichtige Rolle spielt, kommt hier viel zu kurz. Man könnte der Qualifikation im Strafrecht allerdings einen eigenen Artikel widmen. Vielleicht setze ich mich mal dran, da ich wieder zurück bin. --Chz (Diskussion) 14:05, 15. Okt. 2019 (CEST)
@Stephan Klage:@Chz:Sofern Verbesserungsbedarf gewünscht ist: Mache ich im Dezember.--J2s1a (Diskussion) 22:09, 9. Nov. 2019 (CET)
Wäre prima! --Chz (Diskussion) 11:45, 10. Nov. 2019 (CET)

Am besten wäre es wohl, den Artikel zu löschen und den Artikel Qualifikation (Internationales Privatrecht) auf Qualifikation (Internationales Recht) oder noch besser auf Qualifikation (Kollisionsrecht), ggf. nach Erweiterung, zu verschieben. In all diesen Fällen geht es um die Konkurrenz von Rechtsanwendungen auf einen Tatbestand. --Hajo-Muc (Diskussion) 15:21, 10. Nov. 2019 (CET)

Nicht löschen, ich überarbeite den gerade. Wir können den Artikel auch in meinen Benutzernamensraum verschieben. Weißt nur nicht, wie das geht. --J2s1a (Diskussion) 10:22, 14. Dez. 2019 (CET)

Ester Versuch einer Überarbeitung mit dem Fokus auf das Strafrecht.--J2s1a (Diskussion) 23:07, 27. Dez. 2019 (CET)

Habe mal den völlig unverständlichen Teil zu den Tötungsdelikten neugeschrieben. LG --Subamaggus (Diskussion) 18:31, 10. Jun. 2020 (CEST)
Danke Dir. Findest Du zur Klarstellung der Literatur-Meinung nicht auch die hM einschlägig? Habe bei Dreher/Tröndle kurz zur Vergewisserung hineingeschaut, dort wird das so gesehen. Über Literatur/EN würde sich das Projekt auch noch freuen. ;-) VG --Stephan Klage (Diskussion) 18:46, 10. Jun. 2020 (CEST)
Was meinst du genau? Bei Fischer, 2017, § 211, Rn. 88ff. steht beispielsweise klar, dass der Qualifikationsaufbau h.M. in der Literatur ist. --Subamaggus (Diskussion) 23:06, 10. Jun. 2020 (CEST)
Ja, dass Du entsprechend verlinkst. Ich mache es selbst. --Stephan Klage (Diskussion) 23:19, 10. Jun. 2020 (CEST)
Du meinst wohl h.L. - Dieses Thema ist sowas wie der Teilchen-Wellendualismus, wobei hier vornehmlich die RSpr. darzustellen wäre. Chz (Diskussion) 23:34, 10. Jun. 2020 (CEST)
Was habe ich gemacht? Ahhhh … --Stephan Klage (Diskussion) 23:39, 10. Jun. 2020 (CEST)
Ich hatte einen anstrengenden Tag und war zu faul nachzuschauen. ;-) Chz (Diskussion) 23:52, 10. Jun. 2020 (CEST)
morgen herrscht Sollemnitas Sanctissimi Corporis et Sanguinis Christi. Ausruhen … ;-) --Stephan Klage (Diskussion) 00:00, 11. Jun. 2020 (CEST)

Es gibt m.E. eine signifikante Redundanz zu Qualifikation (Strafrecht). Und zumindest wenn ich es richtig verstehe hat Qualifikation bei Qualifikation (Recht) im Kern die Bedeutung einer Bewertung/Einschätzung/Zuordnung eines Sachverhalts zu den passenden Rechtsnormen. Bei Qualifikation (Strafrecht) ist Qualifikation mehr im Sinne von erschwerenden Tatbestandsmerkmalen zu verstehen im Gegensatz zu Privilegierungen, die eher eine geringere Schwere der Tat implizieren. Wäre super, wenn sich das noch einmal jemand mit Ahnung anschauen könnte. --S.K. (Diskussion) 20:18, 7. Feb. 2021 (CET)

@Stephan Klage, Chz, Subamaggus: FYI --S.K. (Diskussion) 18:04, 13. Feb. 2021 (CET)

_____ Schon eine Weile her, aber ich plädiere auch für eine Löschung und die Integration des strafrechtlichen Teils in Qualifikation (Strafrecht). Wie S.K. richtig feststellt, meint Qualifikation im IPR "Zuordnung" und im Strafrecht "Verschärfung". Es gibt mE keinen Grund für einen Übersichtsartikel. — Écarté (Diskussion) 23:13, 3. Jul. 2021 (CEST)

Der Artikel wurde nach Diskussion bei Wikipedia:Löschkandidaten/27. Oktober 2021#Qualifikation (Recht) (erl.) auf Qualifikation verschoben und dort in eine BKS umgewandelt, das alte Lemma ist damit gelöscht. In der Löschdiskussion wurden noch einige Punkte angesprochen, die man in "umliegenden" Artikeln anpassen/ergänzen sollte. Soll das hier noch weiter diskutiert werden, gibt es dazu eine neue QS, will jemand Wartungsbausteine setzen? Oder kann man diese QS erlen? --S.K. (Diskussion) 13:27, 6. Jan. 2022 (CET)
Stimmt. Die Verschmelzung einzelner Lemmata untereinander bedarf noch einer konzentrierten Einlassung. Ich weiß noch worum es geht und werde das selbst mal aufgreifen. Das hier angesprochene (Haupt-)Problem ist gelöst. Erle gerne. VG --Stephan Klage (Diskussion) 13:55, 6. Jan. 2022 (CET)
Habe noch die Links auf Qualifikation (Recht) umgebogen (meistens zu Qualifikation (Strafrecht), 1-2 mal zu Qualifikation (Internationales Privatrecht)). Aber bei Qualifikationskonflikt war ich nicht sicher… Wenn jemand will, gerne :-) --S.K. (Diskussion) 17:09, 6. Jan. 2022 (CET)
Prima, danke. Beim Qualifikationskonflikt ist gar kein Lemma einschlägig und zudem ist die dort „geklammerte Qualifikation“ iSd allgemeinsprachlichen Syntax erheben zu zu verstehen. Das werde ich eliminieren. VG --Stephan Klage (Diskussion) 17:20, 6. Jan. 2022 (CET)
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Klarnamenszwang

Meines Erachtens ist dieser Artikel durchdrungen von Theoriefindung, z. B.:

In Deutschland existiert mit § 13 VI Telemediengesetz eine Vorschrift, die einen Klarnamenszwang bei Telemedien verbietet, wenn dies technisch möglich und zumutbar ist. Die Vorschrift lautet: „Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.“

Laut diesem Paragraph ist der Klarnamenszwang nicht verboten, wie in dem einleitenden Satz suggeriert wird. Die Frage ist doch, wie diese Passage in der Rechtssprechung interpretiert wird und nicht wie der Artikelautor sie deutet. Damit ist auch dieser weiter unten stehende Satz m. M. Theoriefindung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Lage ignorieren derzeit viele Foren, darunter auch die großer Verlage, diese gesetzliche Vorschrift und zwingen ihre Nutzer zur Angabe ihrer Klarnamen.

--Holder (Diskussion) 08:23, 4. Apr. 2017 (CEST)

  - Zumindest mir ist der Begriff Klarnamenzwang in der juristischen Sprache nicht bekannt, bzw. dürfte er nicht stark verbreitet sein. Von daher tendiere ich eher zur Löschung wegen Theoriefindung im Ganzen, finde aber, man sollte noch auf weitere Meinungen warten. --Chz (Diskussion) 09:51, 16. Jun. 2017 (CEST)

  - Der Begriff existiert in der öffentlichen Debatte, insbes. in den Medien. Das dürfte gegen Theoriefindung sprechen. Die Rechtsprechung hat sich in der Vergangenheit wiederholt mit der Thematik beschäftigt, das dürfte als Grundlage für einen solchen Artikel in Betracht kommen. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 18:13, 21. Okt. 2018 (CEST)

  - Nachdem die Einwände widerlegt wurden, ist es Zeit den Qualitätssicherungshinweis zu entfernen. Der Artikel übersteigt längst das Niveau anderer Artikel und erfreut sich steigender Beliebtheit und gesellschaftlicher Wichtigkeit und der Hinweis hindert wohl nicht nur mich an Verbesserungs- und Aktualisierungsvorschlägen, denn der nunmehr unbegründete Qualitätsmängelhinweis entwertet den Artikel und entmutigt Bearbeiter. Jan Holsten (nicht signierter Beitrag von 92.116.159.147 (Diskussion) )

Der Text erklärt nicht die Rechtsgrundlagen zum Klarnamenszwang und enthält dazu außer einem § keine Quelle ! Der überwiegende Teil hat nichts mit dem Thema zu tun. --Kulturkritik (Diskussion) 00:49, 24. Apr. 2021 (CEST)

Nachdem die entgegengesetzten Entscheidungen von Kammergericht und OLG München dort wiedergegeben wurden (u. a. von mir erweitert) kann man den Artikel meiner Ansicht nach aus der Qualitätskontrolle nehmen.
Man könnte bei viel Interesse noch einbauen:
OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Juni 2016, Az. 5 Bs 40/16 , war aber nur eine Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz. --Pistazienfresser (Diskussion) 17:02, 28. Apr. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Pistazienfresser (Diskussion) 21:31, 3. Dez. 2022 (CET)

Rechtskreistheorie

Der Artikel wirft m.E. die sog. Rechtskreis- und die Schutzzwecktheorie unzulässig zusammen. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 22:41, 23. Mär. 2019 (CET)

@Domitius Ulpianus Schutzzwecklehre habe ich im Artikel nun erläutert bzw. hergeleitet mit Beleg. Schutzzwecktheorie oder Normzwecktheorie würde ich aus dem Artikel vollständig löschen wollen, sowie die entsprechenden Weiterleitungen ebenso.--Pistazienfresser (Diskussion) 00:47, 1. Jul. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Pistazienfresser (Diskussion) 17:01, 22. Dez. 2022 (CET)