Benutzer:Verwaltungsgliederung/Gebietsreform in Niedersachsen

Das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Raum Northeim/Einbeck/Gandersheim vom 9. April 1973 regelte die kommunale Neugliederung auf dem Gebiet des heutigen Landkreises Northeim im Rahmen der Gebietsreform in Niedersachsen. Zum 1. März 1974 wurde dabei die Anzahl der Gemeinden von ... auf ... durch zahlreiche Eingemeindungen reduziert. Gleichzeitig wurden die bisherigen Landkreise Einbeck und Northeim aufgelöst und an deren Stelle ein neuer Landkreis Northeim gebildet, wobei die Landkreise Gandersheim, Göttingen und Osterode am Harz in ihrem Gebietsumfang verändert wurden.

Änderungen auf Gemeindeebene

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Änderungen auf Kreisebene

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Die bisherigen Landkreise Einbeck und Northeim wurden aufgelöst. Als Rechtsnachfolger wurde ein neuer, vergrößerter Landkreis Northeim aus der Gemeinde Katlenburg-Lindau, den Flecken Bodenfelde und Nörten-Hardenberg, den Städten Dassel, Einbeck, Hardegsen, Morigsen, Northeim und Uslar sowie dem gemeindefreien Gebiet Solling gebildet. Dabei wurden auch der Landkreis Gandersheim sowie in geringerem Maße die Landkreise Göttingen und Osterode am Harz in ihrem Gebietsumfang verändert:

  • Der Landkreis Gandersheim musste die Gemeinden Bartshausen, Brunsen, Hallensen, Holtershausen, Naensen, Stroit, Voldagsen und Wenzen abgeben, die als Teil der Stadt Einbeck zum neuen Landkreis Northeim kamen. Durch die Eingliederung der Gemeinde Harriehausen aus dem Landkreis Osterode am Harz in die Stadt Bad Gandersheim wurde der Landkreis dagegen nur in geringem Umfang vergrößert.
  • Der Landkreis Göttingen verlor die Gemeinden Angerstein, Gladebeck und Parensen, die als Teil der Stadt Hardegsen bzw. des Fleckens Nörten-Hardenberg ebenfalls zum neuen Landkreis Northeim kamen.