Diskussion:Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Fit in Abschnitt Verlinkung in Gesetzeszitaten

Empfehlung des Instituts für Menschenrechte: Begriff "Rasse" entfernen

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mMn könnte man einen Abschnitt über die Kritik des Instituts für Menschenrechte (auf Empfehlung des Deutschen Bundestages gegründet) am Begriff "Rasse" aufnehmen.

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/aktuell/news/meldung/archive/2010/april/article/pressemitteilung-menschenrechtsinstitut-begriff-rasse-im-grundgesetz-durch-rassistisch-ersetze.html?tx_ttnews%5Bday%5D=13&cHash=b01c9f16dcc294df830e192cf89d29aa

Es wurde vorgeschlagen, statt dem Begriff "Rasse" ein Verbot "rassistischer" Benachteiligung oder Bevorzugung einzufügen. (nicht signierter Beitrag von 141.3.208.8 (Diskussion) 12:13, 6. Feb. 2014 (CET))Beantworten

Ist das relevant im Sinne von mehrheitsfähig? 109.43.255.127 00:45, 9. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Der Begriff kommt in der aktuellen Version nur einmal vor, im wörtlichen Zitat von Art. 3 GG, und wenn es so in der Verfassung steht, kann der Begriff natürlich nicht einfach durch einen anderen ersetzt werden.--Aschmidt (Diskussion) 00:28, 16. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Diskriminierung und Bevorzugung

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Die Aussage „Der Artikel 3 […] verbietet Diskriminierung und Bevorzugung aufgrund bestimmter Eigenschaften.“ ist falsch: Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden. Eine Bevorzugung ist nicht verboten. Vgl. GG Art. 3 (3). Entsprechend sollte die genannte Aussage abgeändert werden in ein logisches Oder oder anderweitig korrigiert werden. (nicht signierter Beitrag von 77.9.132.29 (Diskussion) 16:23, 27. Mai 2015 (CEST))Beantworten

Ist das nicht "linke Tasche, rechte Tasche"? Wenn ich jemand aufgrund Merkmal A bevorzuge, benachteilige ich gleichzeitig alle, die Merkmal A nicht haben und das ist ja verboten.

-> Schon, aber man darf aufgrund einer Nicht-Behinderung ggü. Behinderten benachteiligt werden, laut Gesetz. --2003:E5:271A:7077:48C0:E52B:B454:F062 13:19, 17. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Änderungen

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Wie wäre es denn, nicht nur den aktuellen Wortlaut wiederzugeben, sondern auch die historischen Versionen des GG-Artikels im Wortlaut darzustellen? --Jobu0101 (Diskussion) 12:53, 24. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Siehe Fußnote 1 < https://lexetius.com/GG/3,2 > --Vsop (Diskussion) 20:30, 1. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Ausgangspunkt für die Änderung des Grundgesetzes

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Der Ausgangspunkt für die Änderung des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 2 GG) war der Einigungsvertrag (einigvtr Art 31 Familie und Frauen). Nachweis z.B. Buch „Der Preis der deutschen Einheit: Die Wiedervereinigung und die Krise des Sozialstaats“ Seite 258 - 259 Und die Gründe für die Passage im Einigungsvertrag wiederum sollte man kurz mit anführen. Also die (zum großen Teil) schon verwirklichte Gleichberechtigung in der DDR und das für ostdeutsche Bundesbürger die damaligen Verhältnisse der BRD in dem Bereich ein Rückschritt waren.

siehe auch Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 238. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 30. Juni 1994 http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/12/12238.pdf Seite 51 bzw. 20993 (Rede damalige Bundesministerin Dr. Angela Merkel)

und siehe "25 Jahre Deutsche Einheit Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit in Ostdeutschland und Westdeutschland" https://www.bmfsfj.de/blob/jump/93168/25-jahre-deutsche-einheit-gleichstellung-und-geschlechtergerechtigkeit-in-ostdeutschland-und-westdeutschland-data.pdf Seite 17 und 18

Rasse  ?

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Wieso steht "Rasse" im GG? Dachte es gibt keine Menschenrassen? --80.187.107.121

Steht im Artikel. --Roger (Diskussion) 12:27, 30. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Mehr zum Streit/Disput unter Rassentheorie#Kritik_und_Überwindung.--Pistazienfresser (Diskussion) 19:11, 21. Jun. 2020 (CEST) P.S.: Man könnte überlegen, den Disput besser hier bei Art. 3 zu behandeln, die Beispiele aus den Landesverfassungen würden wohl gerade auch noch dazu passen.--Pistazienfresser (Diskussion) 20:44, 21. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Fände das hier im Artikel auch sinnvoller untergebracht. Polibil (Diskussion) 16:10, 22. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Geschlecht

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Wie kann es sein das Intersexualität von 1950 bis 2018 in Deutschland ignoriert bzw. illegal war z.B. Zwangsoperationen an Babys und Kleinkindern worden ist bzw. noch heute durchgeführt werden. Darüber kam bzw. kommt kaum etwas in den Medien. --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 12:51, 11. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Art. 137

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„Art. 137 WRV wurde in Anlehnung an die Gleichheitsgewährleistung der französischen Verfassung von 1791 entwickelt.“ Ist hier nicht der Artikel 137 der FRV gemeint? --Domtzan (Diskussion) 17:07, 11. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Verlinkung in Gesetzeszitaten

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Wo steht, dass eine Verlinkung in Gesetzeszitaten keine Verbesserung darstellt ([1])? --Φ (Diskussion) 08:45, 11. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Der Link wirkt willkürlich, außerdem ist es längst schon Wiki-Gewohnheitsrecht, dass in Gesetzeszitaten nicht verlinkt werden sollte. --Benatrevqre …?! 09:49, 11. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Du nennst weder einen Beleg noch ein Sachargument. --Φ (Diskussion) 09:57, 11. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Du kannst gern mal im Portal Recht nachhaken, wenn du unzufrieden mit meiner Antwort bist. --Benatrevqre …?! 10:01, 11. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Gewohnheitsrecht ist Quatsch, denn zum einen gibt es ja keinen Träger dieses Rechts, zum anderen ist die Verlinkung innerhalb zitierter Gesetzestexte durchaus gängig. In Artikel_1_des_Grundgesetzes_für_die_Bundesrepublik_Deutschland#Wortlaut wird es zum Beispiel so gehandhabt, in Artikel_11_des_Grundgesetzes_für_die_Bundesrepublik_Deutschland#Normierung und in Artikel_116_des_Grundgesetzes_für_die_Bundesrepublik_Deutschland#Wortlaut auch, außerdem in Mord_(Deutschland)#Rechtslage und in Betrug_(Deutschland)#Normierung_und_Rechtsgut. --Φ (Diskussion) 10:33, 11. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Ist kein Quatsch. Es leuchtet nicht ein, warum in dem Gesetzeszitat ein Wort willkürlich herausgegriffen und dann interpretativ verlinkt werden müsste. --Benatrevqre …?! 10:37, 11. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Wir stellen also fest, dass Verlinkungen innerhalb zitierter Gesetzestexte nicht gegen das „Wiki-Gewohnheitsrecht“ verstoßen (als deren Träger anscheinend du selbst dich siehst, aber egal). In vielen Wikipedia-Artikeln wird innerhalb von zitierten Gesetzestexten verlinkt.
Eine andere Frage ist es, ob es sinnvoll ist, innerhalb des zitierten Satzes „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ auf Gleichberechtigung zu verlinken. Ich kann nicht erkennen, was daran „willkürlich“ sein soll. Im weiteren Verlauf des Artikeltexts wird er ja durchaus verlinkt. Warum also nicht hier? --Φ (Diskussion) 10:44, 11. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Es gibt keine Regel, die interpretative Links, und innerhalb von Gesetzeszitaten dienen solche Links zweifellos der Interpretation, erlaubt oder für sinnvoll erachtet. --Benatrevqre …?! 10:58, 11. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Das ist kein interpretativer Link. „… sind gleichberechtigt“ meint genau das, was unter Gleichberechtigung ausführlich erklärt wird. Andernfalls müsste ja auch der Link raus, der aktuell im Abschnitt #Entstehungsgeschichte steht.
Ich hol dritte Meinungen ein --Φ (Diskussion) 11:14, 11. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Kannst du machen, aber bitte verzichte auf unsachliche Bemerkungen. Ich habe von Anfang an gesagt, dass solche Links in Gesetzeszitaten willkürlich und unnötig sind. Im Fließtext kann man hingegen ordentlich den Normzweck keiner (gesetzlichen) Vorschrift erläutern und die Begriffe auslegen, natürlich dann auch mitsamt wikitypischen Verlinkungen. --Benatrevqre …?! 11:20, 11. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Du hast geschrieben, sie wären unüblich bzw. es wäre gewohnheitsrechtlich festgelegt, dass sie unterbleiben. Sie sind aber durchaus üblich, wie du mit einem kurzen Blick in ein paar Artikel aus dem Themenfeld Recht rasch hättest ersehen können. --Φ (Diskussion) 11:24, 11. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Ich habe geschrieben, "in Gesetzeszitaten zu verlinken ist keine Verbesserung". Und nur weil es einzelne Artikel gibt, wo in Gesetzeszitaten einzelne Wörter per Verlinkung herausgegriffen und erklärt werden, heißt das nicht, dass das auch gut und sinnvoll so wäre. Ich habe deutlich die Kritik formuliert, warum es das nicht ist. --Benatrevqre …?! 11:27, 11. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Dass es keine Verbesserung wäre, hast du mit deinem fiktiven Wiki-Gewohnheitsrecht begründet, und ansonsten nur behauptet. --Φ (Diskussion) 11:32, 11. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Dass es gewohnheitliche Regeln gibt in der WP, ist nicht fiktiv. --Benatrevqre …?! 11:34, 11. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Fiktiv ist das Wiki-Gewohnheitsrecht, wonach in zitierten Gesetzestexten nicht verlinkt werden solle. Das gibt es nicht, das hast ganz allein du dir ausgedacht. --Φ (Diskussion) 11:36, 11. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Dass solche Links nicht sinnvoll sind, habe ich begründet. Es wird nicht gern gesehen. Ich schrieb ja, dass du gern die Fachmeinungen anderer Kollegen aus dem Rechts-Portal einholen kannst. --Benatrevqre …?! 11:41, 11. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Es wird einzig von dir nicht gern gesehen. Dein persönlicher Geschmack bei der Artikelgestaltung sei dir unbenommen, meiner Meinung nach gilt WP:VL, wonach Begriff beim ersten Auftreten im Text verlinkt werden sollen. Dritte Meinungen sind angefragt, die Kollegen aus dem Rechts-Portal dürfen sich auch gern beteiligen. Ich bin mal sehr gespannt. --Φ (Diskussion) 11:50, 11. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Falsch, es soll nicht zwingend beim ersten Auftreten nach WP:VL verlinkt werden, sondern der Wortlaut ist ein anderer: Wenn ein Begriff im Fließtext mehrmals vorkommt, soll er in der Regel nur beim ersten Auftreten in einem Abschnitt verlinkt werden. Demnach geht es zunächst mal um den Fließtext, gerade nicht um außerhalb hiervon stehende und eigens als solche gekennzeichnete, grafisch herausgestellte Einschübe wie per Vorlage eingebrachte Gesetzeszitate in WP-Artikeln. Zweitens spricht die VL-Regelung hier von "in der Regel", sofern keine begründeten Einwände bestehen. Das ist also keine Muss-Vorschrift, und auch keine mit Ausschließlichkeit. Denn es dürfen ebenso dieselben Links weitere Male in späteren Passagen eingesetzt werden. --Benatrevqre …?! 12:06, 11. Feb. 2023 (CET)Beantworten

3M: Ich bin bei Verlinkungen innerhalb von Zitaten generell sehr kritisch, weil sie suggerieren, der Zitierte gebrauche den Begriff im Sinne und vor dem Hintergrund des verlinkten Wikipedia-Artikels (siehe auch hier). Man könnte es sogar als Zitatverfälschung sehen, weil der Verfassungsgeber im Grundgesetz ja keine Wikipedia-Links niedergeschrieben hat. Die Verlinkung bringt hier auch keinen großen Zusatznutzen, weil Gleichberechtigung bereits kurz zuvor in der Einleitung verlinkt ist. Wenn das wiederholt werden soll, bietet sich als Kompromiss der Textabschnitt nach dem Zitat an. --Rudolph Buch (Diskussion) 12:09, 11. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Dritte Meinung: Ich würde auch von einer Verlinkung innerhalb des Zitates absehen, aus demselben Grund wie Rudolph Buch. Das gesamte Spannungsfeld zwischen Gleichberechtigung, Gleichbehandlung und Gleichstellung sollte dafür im Artikel aufgedröselt werden. Gerade der 1994 hinzugefügte Nachsatz Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. geht ja eher in Richtung Gleichstellung. Was ich etwas komisch finde, der Begriff Gleichbehandlung wird nie verlinkt, obwohl er unter Gleichbehandlung definiert wird. Dort jedoch ohne Quelle für die Definition. Je mehr man die Begriffe hinterfragt, je schwurbeliger wird das ganze. Insgesamt nicht sehr befriedigend, aber das ist ein anderes Thema. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 17:44, 11. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Gleichbehandlung halte ich überhaupt nicht für ein geeignetes Lemma, ist ja auch nur WL auf Gleichstellung. Gleichbehandlung könnte statt dessen mit Gleichheitssatz verlinkt werden, auch wenn dieser Artikel in seiner Begründung deutschland-spezifisch ist. Grüße --h-stt !? 20:05, 11. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Im Zitat soll nichts verlinkt werden. Aber direkt nach dem Zitat steht Art. 3 Absatz 1 GG enthält den allgemeinen Gleichheitssatz, der den Staat zur Gleichbehandlung aller Menschen verpflichtet. Es ist nicht ersichtlich, was mit Gleichbehandlung gemeint ist. Schaut man nämlich dort nach steht da Unter Gleichbehandlung versteht man Maßnahmen zur Angleichung benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen. Ich lese aus Art. 3 Absatz 1 jedoch keine "Maßnahmen" heraus. Aber möglicherweise ist auch die Definition unter Gleichbehandlung falsch. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 06:08, 12. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Da steht "verpflichtet", das muss insofern auch Maßnahmen beinhalten. --Benatrevqre …?! 09:30, 12. Feb. 2023 (CET)Beantworten

3M: Nicht verlinken, wie Rudolph Buch. --Mario Berger 777 (Diskussion) 12:40, 12. Feb. 2023 (CET)Beantworten

3M: Nicht verlinken, wie Rudolph Buch und Mario Berger. VG --Fit (Diskussion) 13:56, 12. Feb. 2023 (CET)Beantworten