Diskussion:Kopftuchstreit

Letzter Kommentar: vor 2 Tagen von Carolin in Abschnitt Iran
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Kopftuchstreit“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Belege!

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Der Artikel hat etwas von einem Besinnungsaufsatz; viel Spekulation, wenig Belegtes--Atalanta 21:42, 22. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Der AGG Abschnitt ohne jegliche Belege ist reine WP:TF. Also bitte belegen, oder ist einmal lassen.--Atalanta 23:39, 22. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Eigene Meinung gehört nicht in Wikipedia-Beiträge! (nicht signierter Beitrag von 82.83.95.216 (Diskussion) 20:56, 25. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Der gesamt Abschnitt "Das Kopftuch im privaten und öffentlichen Diskurs" hat keine Belege. Wo kommt diese Meinung her und wer ist Peter Kühn. Sollte man zu einem so sensiblen Thema nicht mehr Quellen angeben können? Oder stellt dieser Abschnitt eine Meinung dar? --Savinien2002 (Diskussion) 09:46, 5. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Zustimmung. Ich habe deshalb (wegen im Detail jeweils etwas verschiedener Probleme) den Abschnitt über Peter Kühn stark gekürzt (mit diesem Edit und den folgenden), den Abschnitt „Historische Aspekte“ gelöscht (vgl. nächster Diskussionsabschnitt), den sehr langen Abschnitt über Rommelspacher gestrafft (mit diesem Edit und den folgenden) und zwei weitere Absätze gelöscht (mit diesem Edit und den folgenden).
Der Abschnitt hat jetzt noch drei Unterabschnitte (siehe aktueller Stand), zuvor waren es sechs.
In den restlichen Teilen des Abschnitts fehlen nach wie vor Belege.
Übrigens hatte das Wort „private“ in der Überschrift nichts verloren. Ich habe es geändert. --Lektor w (Diskussion) 12:27, 23. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Die historischen Aspekte wurden klar mit Quellen belegt. Insofern muss eine Löschung auch begründet werden. --Christianju (Diskussion) 09:41, 12. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Ich hatte ursprünglich nicht entfernt, würde die Entfernung aber inhaltlich als gerechtfertigt ansehen. Von dem Absatz über die Geschichte des Islams bezöge sich nur die Aussage des Historikers Ansary überhaupt auf das Tragen von Kopftüchern bei Frauen, bei den Handelsreisenden handelt es sich offenkundig um Männer. Überdies müßten die Aussagen in indirekter Rede wiedergegeben werden; Beim Rest der Passage handelt es sich ohnehin um Vermutungen. Entscheidend ist jedoch vor allem, daß es sich hier um den Artikel „Kopftuchstreit“ handelt, die Passage ging jedoch auf soziale Aspekte des Kopftuchtragens an sich ein. Ich habe sie daher wieder herausgenommen. --Turris Davidica (Diskussion) 10:01, 12. Dez. 2016 (CET)Beantworten

(folgender Abschnitt steht zur Disposition --Christianju (Diskussion) 14:25, 12. Dez. 2016 (CET))Beantworten

Nach Tamim Ansarys Werk Die unbekannte Mitte der Welt über die Geschichte des Islams war das Fehlen der Kopfbedeckung bei muslimischen Frauen im 17. Jahrhundert ein Indikator dafür, dass es sich um Angehörige der unteren Schichten handelte, um Bäuerinnen etwa (im Gegensatz zu europäischen Bräuchen, wo Kopftücher oftmals von Bäuerinnen getragen wurden), s. Seite 200. Auch Krünitz' Oeconomische Encyclopädie aus dem 18. Jahrhundert geht auf derartige Schichtzugehörigkeiten ein, indem im Artikel Kopf-Putz europäische Handelnde in Ägypten beschrieben werden, die es sich zum Brauch gemacht hatten, Kopftücher zu tragen, um nicht vom „Pöbel“ angesprochen zu werden. Es ist davon auszugehen, dass derartige Traditionen auch heute noch unterschwellig fortleben, obwohl das ursprünglich auf materiellen Wohlstand hinweisende Distinktionsmerkmal in Zeiten der modernen Textilmanufakturen nichtig geworden ist. Die Differenzierung findet heute nicht mehr auf der Ebene des Habens oder Nicht-Habens statt, sondern manifestiert sich am gekauften Modell: Kopftücher können sich in ihrer Qualität und in ihrem Warenpreis zum Teil erheblich unterscheiden.

Holland

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In Hlooand fordert der Politiker Geert Wilders KEIN Kopftuchverbot, jedoch eine Steuer auf das Tragen eines Kopftuchs.93.202.118.15 09:44, 15. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Spiegel-Artikel vom 11. August 2014

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http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-128629139.html

In den Artikel ? --Neun-x (Diskussion) 21:19, 10. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Urteil Bundesverfassungsgericht#Erster Senat

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Im Kindergarten ist das Kopftuch erlaubt , es sei denn es gibt konkrete Gefahren für den Schulfrieden. Az: 1 BvR 354/11

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/10/rk20161018_1bvr035411.html

Ich hab im Augenblick leider keine Zeit, das in den Artikel einzuabreiten. Erbarmt sich jemand ? --Neun-x (Diskussion) 19:05, 29. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Türkeiabschnitt

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Den ganzen langen Absatz hindurch immer nur schreiben dass und seit wann das Verbot aufgehoben wurde und niemals das Vorhergehende zu beschreiben bzw. einfach chronologisch, das findet man halt auch nur in Wikipedia. Der Leser darf wohl annehmen dass ein Kopftuchverbot schon mit dem Urknall eingesetzt hat oder gar vom Propheten in Kraft gesetzt wurde. --  itu (Disk) 20:30, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten


Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg

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Am 14. März 2017 urteilte der EuGH, das ein Kopftuchverbot durch private Arbeitgeber zulässig ist, wenn weltanschauliche Zeichen generell in dem Unternehmen verboten sind und es gute Gründe gibt.

--EughBeobachter (Diskussion) 10:13, 14. Mär. 2017 (CET)Beantworten


Van der Bellen

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Vielbeachtete Äusserung siehe hier.--  itu (Disk) 01:27, 3. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Soso. Ja Wahnsinn. Aber: Nein. --JosFritz (Diskussion) 06:55, 3. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Aber: ja.--Fiona (Diskussion) 10:19, 3. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Aber nein. Was sollen dergleichen Bonmots in einem lexikalischen Artikel?--Turris Davidica (Diskussion) 10:21, 3. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Bonmots? Nee, da hat sich der österreichische Bundespräsident positioniert.--Fiona (Diskussion) 18:37, 3. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Mein Sachargument ist, dass die Äußerung vdBs nicht in dieses Lemma gehört. Wenn er sich demnächst zum Thema Gender oder Feminismus äüßert, gehört das auch nicht in die entsprechenden Lemmata. Das kann man natürlich anders sehen, aber diese Linie vertrete ich durchgängig. --JosFritz (Diskussion) 09:11, 4. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Ich sehe das genauso. --Turris Davidica (Diskussion) 09:15, 4. Mai 2017(CEST)
Wenn Ihr das so seht, ist es ok. Ich habe auch nicht dafür argumentiert, dass die Äußerung Van der Bellens in den Artikel eingearbeitet wird; das hatte Itu übrigens auch nicht. Ich hatte dem widersprochen, dass sie keine vielbeachtete sei. Vielbeachtet ist sie zweifellos, noch heute Morgen war sie Thema in den Nachrichten. Mal sehn, wie der Diskurs zu Islamophobie und Kopftuch in Ö weitergeführt wird.--Fiona (Diskussion) 07:42, 6. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Frauenrechtsorganisation "Terre des Femmes" fordert gesetzliches Verbot

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2017 forderte die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes in einer Stellungnahme das gesetzliche Verbot von Kopftüchern für Schülerinnen.

--92.72.102.103 13:25, 25. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Ein Kommentar von Pelinka zur politischen Debatte

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Hier ein Hinweis auf etwas, das unter Diskussion:Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz#im Artikel erwähnen ? kurz diskutiert wurde. In einem Kommentar in Die Zeit kritisiert Anton Pelinka, Jurist und Politikwissenschaftler auf dem Gebiet der Demokratietheorie, den Umgang der Politik in Österreich mit dem Thema. Das könnte man so formulieren:

Anton Pelinka kritisierte, in Bezug auf den Umgang mit dem Kopftuch schaffe die österreichische Regierung Scheinprobleme. Sie erzeuge mit erfundenen Bedrohungen Angst und mobilisiere die auf diese Weise hervorgebrachten Emotionen. Es sei gefährlich, auf dieser Basis Grundrechte einzuschränken. Dies – und nicht etwa die politische und religiöse Vielfalt – gefährde die demokratische Grundordnung. (Erfundene Bedrohung, Zeit online, 2. Dezember 2018)

Eventuell könnte man das in einem neuen, zusätzlichen Unterabschnitt unter Kopftuchstreit#Das Kopftuch im wissenschaftlichen und öffentlichen Diskurs darstellen. Ich denke, man könnte das hier im Artikel ergänzen, muss man aber nicht. Falls die politische Debatte in Österreich um Kopftuchverbote in Kindergärten und Schulen an Gewicht zunimmt, könnte man diesen Aspekt jedenfalls mit aufnehmen. --Carolin 14:08, 9. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Hallo Carolin, vorerst danke für den Hinweis. Ich finde es ein bisschen komisch, wie hier manche Sachen vermischt werden: Das Kopftuchverbot im Kindergarten ist ein Beschluss ALLER Parteien im Nationalrat und die Kritik auf die Regierung exklusiv zu reduzieren ist daher mMn falsch. Das Kopftuchverbot in der Volksschule ist zwar wie das im Kindergarten auch ein Vorschlag der Regierung, wird aber von der Opposition (NEOS, SPÖ) eher neutral aufgenommen und daher gilt das gleiche wie vorher: Man kann die Kritik nicht auf die Regierung reduzieren. Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz hier einzubauen finde ich sowieso falsch, weil es bei dem Gesetz ganz klar nicht um Kopftücher geht. Mein Fazit dazu ist daher, dass ich gegen einen Einbau in den oder den Artikel zum AGesVG bin, weil sich Hr. Pelinka hier meiner Meinung nach nicht wirklich differenziert mit dem Thema auseinandersetzt und die negativen Aspekte daran hauptsächlich auf die Regierung abschieben möchte. Grüße, --DONT TALK TO MY CAT (Diskussion) 15:10, 9. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Hallo DONT, danke für die Antwort. Da hast du einen Punkt, dass er sich ziemlich weitschweifend auf die Regierung bezieht. Er hat es wohl auch nicht als differenzierte Analyse gemeint, sondern eher als einen etwas provokativen Debattenbeitrag. Man kann daher erst einmal abwarten, ob von ihm oder von anderen Juristen, Politikern, Wissenschaftlern usw. noch weitere Aussagen dazu kommen.
Die Erwähnung des AGesVG im Abschnitt "Österreich" halte ich für durchaus sinnvoll, allerdings nicht als "Hauptartikel", wie es jetzt dasteht: Vielmehr müssten hier die Gründe für das Gesetz und ein Bezug zum Kopftuch dargestellt werden, zumindest in kurzer Form. --Carolin 15:34, 9. Dez. 2018 (CET)Beantworten

EuGH: Mittelbare Diskriminierung

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https://www.tagesschau.de/inland/religionsfreiheit-arbeit-kopftuch-103.html

Bild

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Thema ist das Kopftuch als Symbol muslimischer Religion und ggf Unterdrückung der Frau im muslimischen Kontext. Ein Bild, das erkennbar eine Frau mit Kopftuch ohne jeden Bezug zum Islam zeigt, ist themenfremd und zieht das Thema ins Lächerliche. --ZxmtIst das Kunst? 15:25, 18. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Sie können die Religion einer Person am Foto erkennen? Ghettoblaster (Diskussion) 15:28, 18. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Wir sind uns also einig, dass ein Bezug zum Islam aus dem Bild nicht hervorgeht. Dann ist ja alles gut. --ZxmtIst das Kunst? 15:32, 18. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Es zeigt eine Person, die ein Kopftuch während ihrer Tätigkeit in einem staatlichen Betrieb trägt. Ich sehe da einen klaren Bezug zum Artikel, da es um die Zulässigkeit des Kopftuchs im öffentlichen Dienst und in Unternehmen geht. Ihr "Argument" für die Entfernung ist ja der fehlende "muslimischen Kontext". Woran wollen Sie diesen denn nun erkennen? Ghettoblaster (Diskussion) 15:49, 18. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Nee, im Artikel geht es nicht um irgendwelche Kopftuchträgerinnen, sondern um solche, die in einem muslimischen Kontext stehen. Als bist du (!!!) in der Pflicht, den Bezug zum Islam darzulegen. Da wir uns einig sind, dass dem Bild kein Bezug zu einem religiösen Kontext zu entnehmen ist, passt es nicht. --ZxmtIst das Kunst? 16:10, 18. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Dem Bild und der Quelle ist ein klarer Bezug zum Tragen des Kopftuchs in einem staatlichen Betrieb zu entnehmen. Dies sollte zur Illustration der betroffenen Personen im Kopftuchstreit hinreichend sein. Die Religion einer Person lässt sich nun grundsätzlich nicht an einem Foto erkennen, weswegen dieses nicht als Argument herangezogen werden kann. Die Religion der Person spielt auch in den unten genannten Verboten keine Rolle, da diese Gesetze für alle gelten. Ghettoblaster (Diskussion) 16:36, 18. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Artikel lesen, Kontext verstehen, fertig. Aber du willst sowieso nur mit dem Bild provozieren, ist schon klar. Hol eine 3M wenn du möchtest, es haben bereits mehrere Benutzer das Bild entfernt. --ZxmtIst das Kunst? 16:47, 18. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Das Bild wurde zuvor ohne Argumente und vorherige Diskussion entfernt. Das ist für mich Vandalismus, weshalb ich es wieder hergestellt hatte. Mir ist nicht klar, was an dem Bild nun provokativ sein soll und warte auf Argumente woran man nun den "Bezug zum Islam" im Bild erkennen soll. Ghettoblaster (Diskussion) 17:09, 18. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Ein völlig unpassendes lemmafremdes Bild zu entfernen stellt keinen Vandalismus dar.--Jonski (Diskussion) 18:11, 18. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Ich habe Argumente gebracht, dass das Bild durchaus einen Bezug zum Lemma hat, da es exemplarisch eine Person mit Kopftuch darstellt, die damit in einem staatlichen Betrieb arbeitet. In dem Kopftuchstreit geht es um den Verbot dieser Tätigkeit. Ghettoblaster (Diskussion) 19:03, 18. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Das Bild muss repräsentativ für das Lemma sein. Der Streit muss also irgendwie zum Ausdruck kommen und durch eine willkürlich ausgewählte Frau mit Kopftuch tut es das nicht.--Jonski (Diskussion) 19:17, 18. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Satz in "Empirische Untersuchungen"

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Hallo,

ich möchte nur mal anmerken, dass ein sehr mißverständlicher Satz im Kapitel zu den Empirischen Untersuchungen steht.

Hier liest man: "Im Gegensatz zu 91 Prozent der deutschen Bevölkerung und 98 Prozent der sehr mit der Kirche Verbundenen[11] sähen deswegen offenbar etwa ein Drittel die Menschen vor Gott als ungleich an und zählten sich selbst zu einem „auserwählten, besseren Teil der Menschheit“."

Im "Ist-Zustand" sagt der Satz aus, dass 91 bzw. 98% der Deutschen bzw. Christen die Menschen vor Gott als ungleich etc. ansähen. Anders als bei den Muslimen, wo dies nur ein Drittel täten.

Man müsste entweder von den 9 bzw. 2% sprechen, die im nummerischen Gegensatz zu dem Drittel stehen, oder die Haltung der 91 bzw. 98% erwähnen, die dann im Gegensatz zum Drittel derer mit "Menschen vor Gott als ungleich etc."-Haltung stünde.

Aber um das zu ändern, müsste ich die Quellen kontrollieren...

Cheers, --Anaximenes (Diskussion) 17:07, 3. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Lemma

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Wäre es nicht sachlicher, den Artikel "Kopftuchverbot" zu nennen (oder alternativ die beiden Themen zu trennen)? --Ailura (Diskussion) 11:53, 17. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Na ja, die Verbote waren ein Resultat des Streites - zu Anfang stritt man darüber, ob Kopftücher zulässig sind, dann preschten einige vor, um vom BVerfG eingebremst zu werden, dazu gab es etliche Prozesse, ob und wann Kopftücher nun hingenommen werden müssen, aber: Ein generelles Verbot des Kopftuches - und das würde der Vorschlag suggerieren - stand nie zur Debatte. --Hmwpriv (Diskussion) 15:13, 17. Feb. 2020 (CET)Beantworten

TÜRKEI

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Bitte Türkei auf jeden Fall mit aufnehmen!! Denn selbst in einem muslimischen Land, war es in den 90ern gang und gäbe dass man hier von türkischen Mitschülern zu hören bekam, dass wohlhabende muslimische Türken ihre Kinder ins Ausland schickten ! (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:193:7DC0:B599:9BD5:774D:BE5A (Diskussion) 14:14, 5. Jun. 2021 (CEST))Beantworten

Gerüchte sind nicht berichtenswert ... und es gibt manchmal mehrere Gründe für solche Verschickungen, und viele Familien mit verschiedenen Gründen. --Meerwind7 (Diskussion) 16:11, 18. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Erdogans Töchter

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in den 90ern und 2000ern gab es urban Myth, dass selbst Erdogan seine Töchter ins Ausland schickte, damit die Kopftuch tragen dürfen (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:193:7DC0:B599:9BD5:774D:BE5A (Diskussion) 14:15, 5. Jun. 2021 (CEST))Beantworten

Kopftuchpflicht nur wegen Männern im öffentlichen Raum

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Die Kopftuchpflicht wird aus dem Koran abgeleitet und relativ allgemein formuliert. Wie würden die Autoritäten, die sich für eine Kopftuchpflicht aussprechen bzw. ein Kopftuchgebot in Koran sehen, die Kopftuchpflicht „im öffentlichen Raum“ beurteilen, wenn sich dort zeitweilig keine Männer aufhalten?

Anders gefragt, ist eine ständige Kopftuchpflicht im öffentlichen Raum also lediglich die Folge des ständen Aufenthalts von Männern eben dort? Eine mögliche Alternative zur ständigen Kopftuchpflicht wäre es dann, z.B. ein oder zwei Tage in der Woche festzusetzen, in denen Männer die Vorhänge schließen und den öffentlichen Raum nicht betreten dürfen, damit Frauen dies dann ohne Kopftuch machen können. Das würde eine strenge Auslegung des Islam ggf. besser mit Frauenrechten vereinbar machen. Das Kopftuchverbot wäre dann – erkennt man religiöse Gebote an – in erster Linie der Ausdruck eines privilegierten, ständigen Zugangs von Männern im öffentlichen Raum. Über die Möglichkeit der Einschränkung dieses Zugangs zu bestimmten Zeiten oder Anlässen steht aber nichts im Koran.

Aus muslimisch-feministischer Sicht wäre dann ein Freiraum für Frauen ohne Männer die konsequente Forderung, wo nicht anders machbar, dann eben mit zeitlicher Trennung. Gibt es hierzu Quellen?--Meerwind7 (Diskussion) 16:17, 18. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Männer wegsperren aus muslimisch-feministischer Sicht? Und dafür soll es Quellen geben? --Koenraad 15:31, 19. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Iran

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Meine Einfügung des Kopftuchgesetzes wurden zurückgesetzt, mit der Begründung, dass das das Kopftuchgesetz keine Verschleierungspflicht vorsehe. Abgesehen davon, dass die Einfügung in den bereits bestehenden Abschnitt zum Iran gehört hätte (was mir soeben aufgefallen ist), ist die Änderung jedoch richtig, s. EW. Bitte wiedereinfügen, ggf. in angepasster Form, danke. --Carolin 14:27, 18. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Ich setze den Textabschnitt nun mit angepasstem Wortlaut wieder ein. Siehe die bereits zuvor dort angegebenen Belege. Bei Nichtgefallen bitte hier diskutieren. --Carolin 14:59, 18. Dez. 2024 (CET)Beantworten