Diskussion:Zeugen Jehovas

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Von hamburg in Abschnitt Geändertes Verständnis Gemeinschaftsentzug
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Nicht wählen

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Grundsätzlich zu empfehlen, an demokratischen Wahlen nicht teilzunehmen ist rechtlich erlaubt? --Helium4 (Diskussion) 11:35, 13. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Ja, in einer freiheitlichen Gesellschaft sind ganz fürchterlich viele Dinge erlaubt. Grüße --h-stt !? 14:01, 13. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Diese Frage war Bestandteil des Anerkennungsverfahrens, hier entschied das Bundesverfassungsgericht: "Allein das religiöse Verbot der Teilnahme an staatlichen Wahlen rechtfertige die Versagung des Körperschaftsstatus nicht. Auch wenn das Grundgesetz an seine Bürger die Erwartung richte, dass sie die ihnen eröffneten Möglichkeiten demokratischer Mitwirkung wahrnähmen, bestehe hierzu keine Rechtspflicht. Das Einverständnis der Bürger mit der vom Grundgesetz geschaffenen Staatsordnung, ohne die die freiheitliche Demokratie nicht leben könne, lasse sich nicht durch eine Verpflichtung zum Gehorsam oder durch Sanktionen erzwingen. Vielmehr schaffe erst die freie geistige Auseinandersetzung die motivierenden Kräfte, die die Bereitschaft der Bürger zur Teilnahme an den demokratischen Wahlen hinreichend, wahrscheinlich sogar besser gewährleisten würden. Die weder politisch begründete noch intentional auf eine Schwächung der Demokratie gerichtete Enthaltsamkeit der Beschwerdeführerin gegenüber staatlichen Wahlen betreffe das Demokratieprinzip daher nicht in seinem normativen Gehalt, sondern in seinen tatsächlichen Voraussetzungen. Die Beschwerdeführerin wolle nicht die Demokratie durch eine andere Staatsform ersetzen, sondern sie verfolge einen apolitischen Lebensentwurf."
Laut dem LG Hamburg darf dies allerdings als "aggressive Entfremdung von Gesellschaft und Staat" gesehen werden, demnach sei "rechtlich nicht zu beanstanden, allein schon die konsequente Enthaltung der Teilnahme am politischen öffentlichen Leben als aggressive Entfremdung von Gesellschaft und Staat zu bewerten."
In dem Verfahren vor dem LG Hamburg hatten die ZJ auf das Urteil des BVerfG verwiesen, den Richtern am LG Hamburg zufolge ändert diese Entscheidung aber nichts daran, dass dies äußerst kritisch gesehen werden darf, lediglich der Verleihung der Körperschaftsrechte steht dies (und viele weitere, äußerst kritisch zu sehende Regeln, wobei die ZJ diese teilweise im Anerkennungsverfahren sehr beschönigt dargestellt haben) nicht entgegen. --Von hamburg (Diskussion) 14:56, 13. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Anmerkung hierzu: „darf dies allerdings als "aggressive Entfremdung von Gesellschaft und Staat" gesehen werden“, heißt nicht, dass das Gericht meint, dass das von der Allgemeinheit sog gesehen werden darf/oder sollte (der Satz ist im Deutschen Sprachgebrauch zweideutig).
Es bezieht sich allein auf den angeführten Gerichtsfall in dem die ZJ irgendwen verklagt hatten, der das so geäußert hat (auf Unterlassung soweit ich mich erinnere).
Das Gericht hat also festgestellt, dass es jedem (auch der Beklagten) erlaubt sei, sich kritisch über das Gebaren der ZJ in Hinsicht auf Wahlen zu äußern. Und dass es sogar erlaubt sei, dies als „agressive Entfremdung“ usw. zu bezeichnen. Und demzufolge keine Unterlassung seitens der Beklagten stattzufinden hat.
Im Gegensatz zu einigen anderen Tatsachenbehauptungen, die die Beklagte tatsächlich zu unterlassen hat.
Der Fall war sowieso sehr gemischt. Einige Sachen gehen als Freie Meinungsäußerung durch (u.a. o.a. Zitat), andere Sachen fallen in den Bereich der Beleidigung.
Ich verstehe eh nicht, warum man sich auf so einem Niveau unterhalten muss. Dass die ZJ vieles „nicht dürfen“, ist ja hinlänglich bekannt. Wenn man sich dann entschließt ein ZJ zu werden, is man doch irgendwie auch selbst schuld.
Sie schreiben es ja sogar in den Heftchen und Büchern, die man erstmal alle lesen muss, bevor man ein ZJ werden darf.
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Ich denke hier wird wie immer viel Wind um eine kleine Gruppe tiefgläubiger gemacht, die eigentlich gar nix bewegen. Ich bin ja nicht so gut im Rechnen. Aber mal ehrlich, wenn die ZJ ne eigene Partei gründen würden und alle ZJ diese Partei wählen täten ... Würde diese Partei überhaupt die 5%-Hürde reißen?
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Wenn die Ideologie der ZJ so schlimm ist, wie immer alle sagen, sollte man vielleicht auch ganz froh sein, dass die nicht wählen gehen. Oder? --Monolog2008 13:25, 30. Mai 2024 (CEST) (unvollständig signierter Beitrag von Monolog2008 (Diskussion | Beiträge) )

Fachbegriffe lat. Begriffe

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Hallo Diskussions Gemeinde 😉

meiner Meinung nach sind zu viele Fachbegriffe und Lateinische Worte in diesem Beitrag, ich bin zwar auch nicht dumm aber man könnte den Beitrag auch mal für nicht Theologen und menschen die nicht das große Latinum beherrschen schreiben. Ohne großartig googeln zu müssen!


Med venlig hilsen

André


--77.6.106.85 00:32, 20. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Sehe ich genau so! --Albert MüllerDiskussionBewertung 10:07, 22. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Welche Begriffe sind denn gemeint? Und helfen denn die Wikilinks nicht weiter? --Φ (Diskussion) 10:09, 22. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Geändertes Verständnis Gemeinschaftsentzug

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Ich halte den Edit von @Monolog2008 für viel zu ausführlich und der tatsächlichen Änderung nicht angemessen. Außerdem fehlt mindestens der Kontext, dass die ZJ die Änderung vermutlich nicht wegen eines besseren Verständnisses, sondern wegen des vernichtenden Urteils in Norwegen Änderungen vornahmen. https://cne.news/article/4220-jehovahs-witnesses-ease-shunning-rules-after-blow-in-oslo-court

Zu den Folgen des weiterhin praktizierten Gemeinschaftsentzugs könnte diese Studie eingearbeitet werden: https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/13674676.2023.2255144

Habe aktuell keine Zeit, hier intensiver mitzuarbeiten.

--Von hamburg (Diskussion) 19:04, 12. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Ok, das war zu lang. Habe das zusammengestrichen und deine Quelle mit der vermuteten Verbindung zu Norwegen hinzugefügt.
Zu den Folgen für (ex)-Mitglieder ist an der Stelle genug gesagt. Weiteres zu den Risiken gehört m.A.n. in die Kontroverse. --Monolog2008 (Diskussion) 22:51, 12. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Vielen Dank, konnte die Änderung bisher nur überfliegen, sieht aber deutlich besser aus. Von hamburg (Diskussion) 08:03, 13. Nov. 2024 (CET)Beantworten