Diskussion:Zeugen Jehovas
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BearbeitenSteht JW in URL und Logo für Jehova(s) und Watchtower? --Helium4 (Diskussion) 11:12, 13. Apr. 2024 (CEST)
- Nee, es steht für Jehovah's Witnesses (=Zeugen Jehovas). MfG, GregorHelms (Diskussion) 11:19, 13. Apr. 2024 (CEST)
- Es kommt vom Englischen her, also muss es im Deutschen Jehovas Zeugen heißen. Auf diese Reihenfolge legt auch die deutsche Gemeinschaft wert! --Albert Müller • Diskussion • Bewertung 10:20, 23. Mai 2024 (CEST)
- Signatur: --Monolog2008 (Diskussion) 19:43, 30. Mai 2024 (CEST)
- Wo hast du die Weisheit her?
- Ja klar, sie haben ihren Verein offiziell als „Jehovas Zeugen in Deutschland“ angemeldet - aber da muss man sich ja wohl festlegen. Ich glaube der Beamte hätte denen einen Vogel gezeigt, wenn sie sich als „Jehovas Zeugen oder Zeugen Jehovas“ hätten anmelden wollen.
- Ansonsten ist es von der Satzstellung abhängig, was zu erst kommt. Es heißt ja übersetzt so viel wie „Zeugen für Gott (und alles was er so getan hat)“.
- Wenn das dann alleine steht, dann ist es im Deutschen üblich den Bezeichner als zweites zu setzen, weil wir das bei den Zusammengesetzten Substantiven ja so gewohnt sind: Ziegenkäse bezeichnet den Käse und nicht die Ziege. „Gottes Kinder“ bezeichnet die Kinder. - Nicht desto trotz kann man das im Deutschen beliebig umkehren, da die Bezugsverhältnisse durch das Genitiv angezeigt werden und nicht durch die Position. Zum Beispiel „Die Kinder Floras“ statt „Floras Kinder“ als Bezeichnung für Blumen in der Operette „Vetter von Dingsda“.
- Langes Schwafel das (sorry).
- Wenn die Organisation referenziert wird, benutzt man logischerweise „Jehovas Zeugen“ (Genitivattribut = „Was für eine Sorte Zeuge?“ „Einer von Jehova“) Wie die Organisation auch gemeldet ist. Wenn es aber die Satzstellung erfordert, dann drehen die das auch freiwillig um: „Wie wird man ein Zeuge Jehovas?“ (Genitivobjekt = „Ein Zeuge vom wem oder was?“). Wenn man es umdrehen würde, wäre es irgendwie falsch: „Wie wird man ein Jehovas Zeuge?“ (ahhh meine Finger weigern sich das zu tippen) klingt gar nicht gut.
- Und das sehen die selbst auch so; hier beide Varianten:
- https://www.jw.org/de/jehovas-zeugen/oft-gefragt/ansicht-zu-zionismus/
- https://www.jw.org/de/jehovas-zeugen/oft-gefragt/wie-werde-ich-zeuge-jehovas/
- Im Englischen ist das – soweit ich sehe – nicht so, zumindest brachte die Suche nach “Witness of Jehovah“ keine Treffer. --Monolog2008 12:51, 30. Mai 2024 (CEST) (unvollständig signierter Beitrag von Monolog2008 (Diskussion | Beiträge) )
- Es kommt vom Englischen her, also muss es im Deutschen Jehovas Zeugen heißen. Auf diese Reihenfolge legt auch die deutsche Gemeinschaft wert! --Albert Müller • Diskussion • Bewertung 10:20, 23. Mai 2024 (CEST)
- Nee, es steht für Jehovah's Witnesses (=Zeugen Jehovas). MfG, GregorHelms (Diskussion) 11:19, 13. Apr. 2024 (CEST)
Nicht wählen
BearbeitenGrundsätzlich zu empfehlen, an demokratischen Wahlen nicht teilzunehmen ist rechtlich erlaubt? --Helium4 (Diskussion) 11:35, 13. Apr. 2024 (CEST)
- Ja, in einer freiheitlichen Gesellschaft sind ganz fürchterlich viele Dinge erlaubt. Grüße --h-stt !? 14:01, 13. Apr. 2024 (CEST)
- Diese Frage war Bestandteil des Anerkennungsverfahrens, hier entschied das Bundesverfassungsgericht: "Allein das religiöse Verbot der Teilnahme an staatlichen Wahlen rechtfertige die Versagung des Körperschaftsstatus nicht. Auch wenn das Grundgesetz an seine Bürger die Erwartung richte, dass sie die ihnen eröffneten Möglichkeiten demokratischer Mitwirkung wahrnähmen, bestehe hierzu keine Rechtspflicht. Das Einverständnis der Bürger mit der vom Grundgesetz geschaffenen Staatsordnung, ohne die die freiheitliche Demokratie nicht leben könne, lasse sich nicht durch eine Verpflichtung zum Gehorsam oder durch Sanktionen erzwingen. Vielmehr schaffe erst die freie geistige Auseinandersetzung die motivierenden Kräfte, die die Bereitschaft der Bürger zur Teilnahme an den demokratischen Wahlen hinreichend, wahrscheinlich sogar besser gewährleisten würden. Die weder politisch begründete noch intentional auf eine Schwächung der Demokratie gerichtete Enthaltsamkeit der Beschwerdeführerin gegenüber staatlichen Wahlen betreffe das Demokratieprinzip daher nicht in seinem normativen Gehalt, sondern in seinen tatsächlichen Voraussetzungen. Die Beschwerdeführerin wolle nicht die Demokratie durch eine andere Staatsform ersetzen, sondern sie verfolge einen apolitischen Lebensentwurf."
- Laut dem LG Hamburg darf dies allerdings als "aggressive Entfremdung von Gesellschaft und Staat" gesehen werden, demnach sei "rechtlich nicht zu beanstanden, allein schon die konsequente Enthaltung der Teilnahme am politischen öffentlichen Leben als aggressive Entfremdung von Gesellschaft und Staat zu bewerten."
- In dem Verfahren vor dem LG Hamburg hatten die ZJ auf das Urteil des BVerfG verwiesen, den Richtern am LG Hamburg zufolge ändert diese Entscheidung aber nichts daran, dass dies äußerst kritisch gesehen werden darf, lediglich der Verleihung der Körperschaftsrechte steht dies (und viele weitere, äußerst kritisch zu sehende Regeln, wobei die ZJ diese teilweise im Anerkennungsverfahren sehr beschönigt dargestellt haben) nicht entgegen. --Von hamburg (Diskussion) 14:56, 13. Apr. 2024 (CEST)
- Anmerkung hierzu: „darf dies allerdings als "aggressive Entfremdung von Gesellschaft und Staat" gesehen werden“, heißt nicht, dass das Gericht meint, dass das von der Allgemeinheit sog gesehen werden darf/oder sollte (der Satz ist im Deutschen Sprachgebrauch zweideutig).
- Es bezieht sich allein auf den angeführten Gerichtsfall in dem die ZJ irgendwen verklagt hatten, der das so geäußert hat (auf Unterlassung soweit ich mich erinnere).
- Das Gericht hat also festgestellt, dass es jedem (auch der Beklagten) erlaubt sei, sich kritisch über das Gebaren der ZJ in Hinsicht auf Wahlen zu äußern. Und dass es sogar erlaubt sei, dies als „agressive Entfremdung“ usw. zu bezeichnen. Und demzufolge keine Unterlassung seitens der Beklagten stattzufinden hat.
- Im Gegensatz zu einigen anderen Tatsachenbehauptungen, die die Beklagte tatsächlich zu unterlassen hat.
- Der Fall war sowieso sehr gemischt. Einige Sachen gehen als Freie Meinungsäußerung durch (u.a. o.a. Zitat), andere Sachen fallen in den Bereich der Beleidigung.
- Ich verstehe eh nicht, warum man sich auf so einem Niveau unterhalten muss. Dass die ZJ vieles „nicht dürfen“, ist ja hinlänglich bekannt. Wenn man sich dann entschließt ein ZJ zu werden, is man doch irgendwie auch selbst schuld.
- Sie schreiben es ja sogar in den Heftchen und Büchern, die man erstmal alle lesen muss, bevor man ein ZJ werden darf.
- .
- Ich denke hier wird wie immer viel Wind um eine kleine Gruppe tiefgläubiger gemacht, die eigentlich gar nix bewegen. Ich bin ja nicht so gut im Rechnen. Aber mal ehrlich, wenn die ZJ ne eigene Partei gründen würden und alle ZJ diese Partei wählen täten ... Würde diese Partei überhaupt die 5%-Hürde reißen?
- .
- Wenn die Ideologie der ZJ so schlimm ist, wie immer alle sagen, sollte man vielleicht auch ganz froh sein, dass die nicht wählen gehen. Oder? --Monolog2008 13:25, 30. Mai 2024 (CEST) (unvollständig signierter Beitrag von Monolog2008 (Diskussion | Beiträge) )
Fachbegriffe lat. Begriffe
BearbeitenHallo Diskussions Gemeinde 😉
meiner Meinung nach sind zu viele Fachbegriffe und Lateinische Worte in diesem Beitrag, ich bin zwar auch nicht dumm aber man könnte den Beitrag auch mal für nicht Theologen und menschen die nicht das große Latinum beherrschen schreiben. Ohne großartig googeln zu müssen!
Med venlig hilsen
André
--77.6.106.85 00:32, 20. Mai 2024 (CEST)
- Sehe ich genau so! --Albert Müller • Diskussion • Bewertung 10:07, 22. Mai 2024 (CEST)
- Welche Begriffe sind denn gemeint? Und helfen denn die Wikilinks nicht weiter? --Φ (Diskussion) 10:09, 22. Mai 2024 (CEST)
Geändertes Verständnis Gemeinschaftsentzug
BearbeitenIch halte den Edit von @Monolog2008 für viel zu ausführlich und der tatsächlichen Änderung nicht angemessen. Außerdem fehlt mindestens der Kontext, dass die ZJ die Änderung vermutlich nicht wegen eines besseren Verständnisses, sondern wegen des vernichtenden Urteils in Norwegen Änderungen vornahmen. https://cne.news/article/4220-jehovahs-witnesses-ease-shunning-rules-after-blow-in-oslo-court
Zu den Folgen des weiterhin praktizierten Gemeinschaftsentzugs könnte diese Studie eingearbeitet werden: https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/13674676.2023.2255144
Habe aktuell keine Zeit, hier intensiver mitzuarbeiten.
--Von hamburg (Diskussion) 19:04, 12. Nov. 2024 (CET)
- Ok, das war zu lang. Habe das zusammengestrichen und deine Quelle mit der vermuteten Verbindung zu Norwegen hinzugefügt.
- Zu den Folgen für (ex)-Mitglieder ist an der Stelle genug gesagt. Weiteres zu den Risiken gehört m.A.n. in die Kontroverse. --Monolog2008 (Diskussion) 22:51, 12. Nov. 2024 (CET)
- Vielen Dank, konnte die Änderung bisher nur überfliegen, sieht aber deutlich besser aus. Von hamburg (Diskussion) 08:03, 13. Nov. 2024 (CET)