Liste der Baudenkmäler in Schönbrunn im Steigerwald

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberfränkischen Gemeinde Schönbrunn im Steigerwald zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 24. Oktober 2024 wieder und enthält 14 Baudenkmäler.

Baudenkmäler nach Gemeindeteilen

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Nähe Friedhofsweg
(Standort)
Kruzifix Ende 19. Jahrhundert D-4-71-186-16 BW
Pfarrgasse 7
(Standort)
Katholische Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt Viergeschossiger Chorflankenturm, 14. Jahrhundert, Obergeschosse und welsche Haube, 1736, Saalbau mit Walmdach, neubarock, 1922 von Otto Schulz, Sakristeianbau; mit Ausstattung D-4-71-186-1  
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Riedleite
(Standort)
Heiligenhäuschen Pyramidendach mit Ziegeln, zweite Hälfte 18. Jahrhundert D-4-71-186-2 BW
Zettmannsdorfer Straße 13
(Standort)
Wohnhaus Zweigeschossiger Mansardhalbwalmdachbau, genutete Eckpilaster, Fensterbankgesimse, bezeichnet „1837“ D-4-71-186-3 BW
Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Frenshofer Hauptstraße 2
(Standort)
Ehemaliges Amtshaus, heute Gasthaus Zweigeschossiger Mansardwalmdachbau mit Ecklisenen, Wappenkartusche über dem Eingang, bezeichnet „1743“ D-4-71-186-13  
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Kapellenplatz 1
(Standort)
Katholische Kapelle Dreiseitig geschlossener Saalbau mit Satteldach und Glockenreiter, bezeichnet „1894“; mit Ausstattung D-4-71-186-14  
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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Gruber Hauptstraße 23
(Standort)
Katholische Kapelle St. Trinitas Saalbau aus Bruchsteinmauerwerk, abgesetzte Taufkapelle, Satteldach, Giebelreiter mit Zwiebelhaube, 1951; mit alter Ausstattung D-4-71-186-4 BW
Gruber Hauptstraße 28
(Standort)
Wegkapelle Pyramidendach mit Ziegeln, Mitte 18. Jahrhundert D-4-71-186-5 BW
Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Halbersdorfer Hauptstraße 9
(Standort)
Hofanlage Ehemaliges Wohnstallhaus, eingeschossiger, giebelständiger Satteldachbau, Putzfassade mit Stichbogenrahmen und Ecklisenen, Sandstein, 3. Viertel 19. Jhd. D-4-71-186-17 BW
Halbersdorfer Hauptstraße 9
(Standort)
Holzlege Zweigeschossiger Frackdachbau, 1908 D-4-71-186-17 BW
Halbersdorfer Hauptstraße 9
(Standort)
Stadel Eingeschossiger, verputzter Massivbau mit Satteldach, Lisenengliederung und Thermenfenstern, 1927 D-4-71-186-17 BW
Halbersdorfer Hauptstraße 15
(Standort)
Bauernhaus Zweigeschossiger, verputzter Fachwerkbau mit Satteldach und geohrten Holzfensterrahmen, 1. Drittel 18. Jhd. D-4-71-186-6 BW
Halbersdorfer Hauptstraße 24
(Standort)
Ehemaliges Gasthaus Steigerwald Zweigeschossiger, giebelständiger Satteldachbau, bezeichnet „1786“, mit Veränderungen D-4-71-186-7 BW
Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Steinsdorfer Hauptstraße 25
(Standort)
Katholische Kapelle Pilastergliederung, Dachreiter mit Spitzhelm, um 1900, Inneres modernisiert; mit Ausstattung D-4-71-186-9  
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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Zettmannsdorfer Hauptstraße 19
(Standort)
Katholische Kapelle Satteldach mit Giebelreiter, neuromanisch, 1894; mit Ausstattung D-4-71-186-10 BW
Zettmannsdorfer Hauptstraße 19, gegenüber der katholischen Kapelle
(Standort)
Kruzifix Zweite Hälfte 19. Jahrhundert D-4-71-186-11 BW

Siehe auch

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Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

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