Oberschleichach
Oberschleichach ist ein Gemeindeteil der Gemeinde Oberaurach im unterfränkischen Landkreis Haßberge in Bayern.[2] Am 1. Mai 1978 wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Oberschleichach im Zuge der Gebietsreform in Bayern in die neu gebildete Gemeinde Oberaurach eingegliedert.[3]
Oberschleichach Gemeinde Oberaurach
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Koordinaten: | 49° 57′ N, 10° 36′ O |
Einwohner: | 540 (31. Dez. 2020)[1] |
Eingemeindung: | 1. Mai 1978 |
Postleitzahl: | 97514 |
Vorwahl: | 09529 |
Katholische Pfarrkirche St. Laurentius (2022)
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Geographie
BearbeitenDas Pfarrdorf liegt an der Staatsstraße 2276 und am Seebach, einem linken Zufluss der Aurach, eines orografisch linken Nebenflusses der Regnitz. Südöstlich verläuft die Staatsstraße 2258 und – entlang der St 2276 und der Aurach – erstreckt sich das rund 203 ha große Naturschutzgebiet Tretzendorfer Weiher. Nordwestlich des Ortes erstreckt sich das rund 25 ha große Naturschutzgebiet Naturwaldreservat Mordgrund.
Baudenkmäler
BearbeitenIn der Liste der Baudenkmäler in Oberaurach sind für Oberschleichach sechs Baudenkmale aufgeführt, darunter die katholische Pfarrkirche St. Laurentius, ein giebelständiger Saalbau mit eingezogenem Chor, Satteldach, verschiefertem Dachreiter und Werksteingliederungen in Sandstein, bezeichnet „1614 renoviert unter Fürstbischof Julius Echter von Mespelbrunn“. Das Langhaus wurde im Jahr 1883 erweitert.
Weblinks
Bearbeiten- Oberschleichach in der Ortsdatenbank des bavarikon.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Zahlen und Daten – Gemeinde Oberaurach. Abgerufen am 2. April 2022.
- ↑ Gemeinde Oberaurach, Liste der amtlichen Gemeindeteile/Ortsteile im BayernPortal des Bayerischen Staatsministerium für Digitales, abgerufen am 27. Dezember 2024.
- ↑ Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 760 (Statistische Bibliothek des Bundes und der Länder [PDF]).