Samstag

sechster Wochentag im bürgerlichen Kalender

Der Samstag, in Nord- und Ostdeutschland häufig auch Sonnabend,[2][3] ist im bürgerlichen Kalender der Wochentag zwischen Freitag und Sonntag.

Der Samstag, Szene vor der Synagoge in Fürth, die Frauen (links) tragen Kleider im Empire-Stil, die Männer die Festtracht der traditionell lebenden Juden in Süd- und Westdeutschland,[1] Deutschland um 1800

Reihenfolge in der Woche

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Nach traditionell jüdisch-christlicher und mittelalterlicher Wochentagszählung ist er der siebte und letzte Wochentag, nach international standardisierter Zählung (ISO 8601) ist er der sechste.

Im römischen Kalender repräsentierte der Samstag als „Tag des Saturn“ den ersten Tag der Woche, da Saturn unter den Planeten den obersten Rang der sieben Wochentagsnamen in der abwärts ausgerichteten siderischen Rangfolge einnimmt. Cassius Dio verwies auf den ersten direkten Beleg als erster Wochentag im Zusammenhang mit der Stadt Pompeji, die am „vierten Wochentag“ (24. August 79 n. Chr.) durch den Ausbruch des Vesuv zerstört wurde. Im weiteren Verlauf verlagerte sich der Samstag nach christlicher Zählung vom ersten auf den letzten Tag.

In Deutschland ist der Samstag rechtlich ein Werktag, auch wenn er seit den 1950er Jahren in den meisten Berufen des Gewerbes und Handwerks kein Arbeitstag mehr ist.[4]

Bei der Berechnung von Fristen wird der Sonnabend jedoch seit 1965[5] wie ein Sonn- oder Feiertag behandelt: Wenn das Fristende auf einen Sonnabend fällt, so verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB).

Im Judentum stellt er hingegen als Schabbat das Ende der Woche dar und ist (im Gegensatz zum Sonntag) in Israel auch arbeitsfrei.

Weiterhin ist der Samstag international kein Bankarbeitstag und somit auch kein TARGET-Tag; der Elektronische Massenzahlungsverkehr (EMZ) der Bundesbank ruht. Dem steht nicht entgegen, dass manche Kreditinstitute vereinzelt an Samstagen, z. B. an Bahnhöfen oder Flughäfen ihre Filialen für den Publikumsverkehr geöffnet halten.

Bis in die 1970er hinein war der Samstag ein Schultag (wenn auch teilweise mit verkürzten Unterrichtszeiten) – in der DDR sogar über ihr gesamtes Bestehen. Erst 1990 wurde der Samstag deutschlandweit schulfrei.

Bei der Fälligkeit der Miete für eine Wohnimmobilie, geregelt durch § 556b Abs. 1 BGB, welcher besagt: „Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist“, hat der Bundesgerichtshof am 13. Juli 2013 in einem Urteil entschieden, dass Sonnabende hierbei nicht als Werktag zählen.[6]

Etymologie

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Der Tag hat im standarddeutschen Sprachgebrauch zwei Bezeichnungen, die regional unterschiedlich teilweise fast ausschließlich, teilweise parallel, verwendet werden. In jüngster Zeit ist eine Tendenz hin zum Samstag feststellbar.

Der Name Samstag, althochdeutsch sambaztac, kommt von einer erschlossenen vulgärgriechischen Form *sambaton des griechischen Wortes sabbaton, das letztlich auf eine Gleichsetzung der Bezeichnung vom „Tag des Saturn“ (auch „Satertag“) in Anlehnung an den hebräischen Begriff Šabbatai („Stern (Saturn) des Šabbats“)[7] und somit auf Hebräisch schabbath („Ruhe“, „Feiertag“, „Schabbat“) zurückgeht.[8] Er verbreitete sich mit der Missionierung des süddeutschen Sprachraums donauaufwärts und wird heute in Österreich, Süd- und Westdeutschland verwendet. Vor allem in der jüdischen Religion und in der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten gilt er als Feiertag. Die Bezeichnungen in den romanischen Sprachen gehen einheitlich darauf zurück: franz. le samedi, ital. il sabato, span. el sábado.

Sprachwissenschaftlich unhaltbar ist die Deutung, dass die althochdeutsche Form auf S’Ambeths Tag zurückzuführen sei, also auf einen Tag zu Ehren einer angeblich norisch-keltischen Erdgöttin Ambeth, einer der drei Bethen. Diese These scheint zwar die geographische Verbreitung in Österreich und Süddeutschland recht gut zu erklären, aber bereits die Theorie von der Existenz der Bethen als heidnische Göttinnentrinität basiert allein auf den zweifelhaften Deutungen der Laienforscher Hans Christoph Schöll (1936: Die drei Ewigen) und Richard Fester (1962: Sprache der Eiszeit), deren Thesen von Sprachwissenschaftlern praktisch ohne Ausnahme abgelehnt werden.

Sonnabend

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Die Bezeichnung Sonnabend (althochdeutsch: sunnunaband, altenglisch sunnanæfen) ist aus dem Altenglischen in den deutschen Sprachraum gekommen, wohl mit der angelsächsischen Mission.[9][10] Der zweite Teil bedeutete ursprünglich „(Vor-)Abend“.[11] Im frühen Mittelalter erweiterte sich die Benennung auf den gesamten Tag, so wie beim ganzen Tag vor dem ersten Weihnachtstag (Heiligabend oder vor Neujahr, vergleiche auch Englisch New Year’s Eve (Silvester) oder fortnight = 14 Tage aus ags. feorwertyne niht). „Sonnabend“ wird vor allem in Norddeutschland und im Ostmitteldeutschen verwendet.

In Ladenschlussgesetzen einiger nord- und ostdeutscher Länder (beispielsweise in den Ländern Berlin[12], Brandenburg[13], Sachsen[14] und Schleswig-Holstein[15]) sowie im deutschlandweit geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch § 193 wird der Begriff Sonnabend verwendet. Ebenso war Sonnabend in der DDR (entsprechend der vorherrschenden regionalen Verbreitung) die offizielle Bezeichnung. In Österreich, der Schweiz und Süddeutschland ist der Begriff weitgehend ungebräuchlich und ist höchstens im passiven Wortschatz als typisch norddeutsch bekannt.

Weitere Wörter

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In Westfalen und im ostfriesischen Platt hat sich der niederdeutsche Saterdag erhalten (vergleiche niederländisch Zaterdag, Afrikaans Saterdag und englisch Saturday), eine Lehnübersetzung von lateinisch Dies Saturni („Tag des Saturnus“).

Vom russischen Wort für Samstag, Subbota (russisch Суббота), ist der Subbotnik abgeleitet, die freiwillige unentgeltliche Arbeit am Samstag. Solche Arbeitseinsätze gab es zeitweise auch in der DDR häufiger.

Ortsnamen

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Ortsnamen mit „Samstag“ leiten sich von den mittelalterlichen Wochenmärkten und Gerichtstagen an Samstagen ab (lateinisch sabbatum, polnisch sobota, ungarisch szombat). Beispiele sind:

Literatur

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  • Friedrich Fürstenberg, Irmgard Herrmann-Stojanov, Jürgen P. Rinderspacher (Hrsg.): Der Samstag. Über Entstehung und Wandel einer modernen Zeitinstitution (= Forschung aus der Hans-Böckler-Stiftung. Band 14). edition sigma, Berlin 1999, ISBN 3-89404-874-3.
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Commons: Samstag – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Samstag – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Sonnabend – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Nachum T. Gidal: Die Juden in Deutschland von der Römerzeit bis zur Weimarer Republik, Könemann, Köln 1997, ISBN 3-89508-540-5, S. 127.
  2. Pilotprojekt „Umfrage zum regionalen Sprachgebrauch“, Philologisch-Historische Fakultät, Universität Augsburg, mit Karte Samstag / Sonnabend
  3. Im BGB wird nur der Begriff Sonnabend verwendet: §§ 193, 580a und 621.
  4. Zur Einführung des arbeitsfreien Samstags in Deutschland vgl. Sascha Kristin Futh: Der DGB entdeckt die Kampagne. Der Kampf um den arbeitsfreien Samstag. In: Arbeit – Bewegung – Geschichte. Zeitschrift für historische Studien. Heft II/2016.
  5. Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949 - 2022 | Bundesanzeiger Verlag. Abgerufen am 1. Mai 2023.
  6. BGH Urteil vom 13. Juli 2010, Az. VIII ZR 291/09 – Bundesgerichtshof PDF, Abruf 5. April 2018
  7. Emil Schürer: Die siebentägige Woche im Gebrauch der christlichen Kirche der ersten Jahrhunderte. Probeheft der Zeitschrift für die neutestamentliche Wissenschaft (Jahrgang 6), 1905, S. 18–19.
  8. Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache.
  9. Peter Wiesinger: Historische Grundlagen und Voraussetzungen der gegenwärtigen deutschen Wortgeographie. In: Lexicology: an international handbook on the nature and structure of words and vocabularies, hrsg. von D. A. Cruse Berlin 2001, S. 1126.
  10. Stefan Sonderegger: Althochdeutsche Sprache und Literatur: Eine Einführung in das älteste Deutsch. Darstellung und Grammatik. Berlin 2003, S. 373.
  11. https://www.duden.de/rechtschreibung/Sonnabend
  12. Bezirksamt Mitte von Berlin: Gesetzliche Grundlagen zum Ladenschlussrecht. 8. April 2020, abgerufen am 15. September 2023.
  13. Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG). Abgerufen am 15. September 2023.
  14. REVOSax Landesrecht Sachsen - Sächsisches Ladenöffnungsgesetz – SächsLadÖffG. Abgerufen am 15. September 2023.
  15. Gesetz über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz-LÖffZG). Land Schleswig-Holstein, abgerufen am 15. September 2023.