Wikipedia:Redaktion Medizin/Archiv/2018/01

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Uwe Gille in Abschnitt Iodunverträglichkeit (erl.)

Antioxidans

Moin, da wurden 10 KB mit Belegen und Kritik aus dem Artikel entfernt, mit Verweis auf Zentrum der Gesundheit. Hatte einmal revertiert und wurde revertiert, nun sind besser Andere dran. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 10:12, 17. Jan. 2018 (CET)

Dankeschön an Gleiberg, hier m.E. erledigt, Grüße, --Ghilt (Diskussion) 15:11, 20. Jan. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Ghilt (Diskussion) 15:11, 20. Jan. 2018 (CET)

Geschichte des Strahlenschutzes

Ich erlaube mir den Hinweis auf die KALP des Artikels. Grüße --Partynia RM 10:37, 9. Jan. 2018 (CET)

Kann man jetzt ja erlen, BTW gut gemacht! :-) lg -- Andreas Werle (Diskussion) 09:30, 27. Jan. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Andreas Werle (Diskussion) 09:30, 27. Jan. 2018 (CET)

Fentanyl

Was ist denn von dieser Rücksetzung zu halten? Gemäß WP:RMLL#M gilt ja: „In Artikeln über […] Medikamente […] ist die Auflistung aktueller oder historischer Betroffener unerwünscht […] Die Erwähnung […] des Medikamentengebrauchs gehört (verlinkt) in den entsprechenden Personenartikel […]“. Ich hatte deswegen solche Angaben mit entsprechendem Verweis entfernt (auch wenn bzw. eben weil der Medikamentengebrauch nicht bestimmungsgemäß und mit tragischem Ende erfolgte). Inhalte dieser Art stellen m.E. keine enzyklopädische Information zum Artikelthema dar. Vergleichbaren Fall gab es etwa auch schon mit Propofol und Michael Jackson... --Benff 15:08, 26. Jan. 2018 (CET)

Vergleichbare Fälle wären zudem auch der Tod von Rudi Carrell durch Tabakrauch sowie der Tod vieler Prominenter durch Dauergebrauch oder durch "Überdosierungen" der Substanz Ethanol. MfG, Georg Hügler (Diskussion) 15:40, 26. Jan. 2018 (CET)
Dieses Argument ist nicht überzeugend, da Tabak und alkoholische Getränke nichts mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu tun haben. Das gehört mit gutem Grund in den Personenartikel, da kann es in einen vernünftigen enzyklopädischen Zusammenhang gestellt werden. Für das Arzneimittel ist das eine Nullinformation und hat aus gutem Grund dort nichts zu suchen. Daher lösche ich das Ganze mal gemäß der RMLL raus. --Gleiberg (Diskussion) 09:11, 27. Jan. 2018 (CET)
Absatz bleibt draußen. (diff) Siehe auch Artikeldisk. --grim (Diskussion) 12:12, 27. Jan. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: grim (Diskussion) 12:12, 27. Jan. 2018 (CET)

Kategorie:Krankheitsbild in Orthopädie und Unfallchirurgie

Nach der üblichen Kategorie-Nomenklatur ist diese Kategorie umzubenennen in Kategorie:Krankheitsbild in Orthopädie oder Unfallchirurgie, denn viele der eingeordneten Krankheitsbilder betreffen nicht die Unfallchirurgie. --PM3 18:29, 26. Jan. 2018 (CET)

Die Verbindung von "und" und Substantiven ist in der deutschen Sprache keine logische Konjunktion und setzt daher keine Gleichzeitigkeit oder vollständige Kongruenz voraus. Es ist die Verbindung von Gruppen nicht deren Kongruenz. So ist es im Übrigen in der Logik der Kategorien für alle medizinischen Fachgebiete korrekt angelegt (Kategorie:Krankheit). Von einer Umbenennung würde ich abraten. --Gleiberg (Diskussion) 09:22, 27. Jan. 2018 (CET)
+1, ich rate auch davon ab und bin auch nicht "Facharzt für Orthopädie oder Unfallchirurgie"... Das ist ja keine Frage von und/oder/weder-noch, sondern für den feststehenden Begriff "Orthopädie und Unfallchirugie". Viele Grüße oder schönes Wochenende, --Goris (Diskussion) 10:44, 27. Jan. 2018 (CET)
So sind diese Wikipedia-Kategorien für Krankheiten, Symptome, Untersuchungen, Therapien, Personen ja auch historisch entstanden. Sie orientieren sich an (zugegebenermaßen deutschen) Facharztkategorien. Entsprechend ist eine Klammer mitzulesen: Krankheitsbild in einem bestimmten Fachgebiet, der Name dieses Fachgebiets lautet "Orthopädie und Unfallchirurgie". --Drahreg01 (Diskussion) 11:41, 27. Jan. 2018 (CET)
Genauso ist das. -- Andreas Werle (Diskussion) 12:06, 27. Jan. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Andreas Werle (Diskussion) 12:06, 27. Jan. 2018 (CET)

Portal als Teilgebiet für Kurzliste des Wissens der Welt

Hallo, ich will auf eine interne Wiki-Seite hinweisen, die eine Kurzliste des Wissens der Welt repräsentieren soll: Wikipedia:Artikel, die es in allen Wikipedias geben sollte/Erweitert. Ich habe den Inhalt eben aktualisiert und will hier anregen sowohl diese Liste als auch das Portal hier bzw. dessen Inhalt zu verbessern. Das Portal Medizin bildet thematisch eines der elf Hauptgebiete ab: 8. Gesundheitswissenschaft. Vielleicht macht es auch Sinn, hier in diesem Portal auf diese Liste zu verlinken. --Mrmw (Diskussion) 14:52, 20. Jan. 2018 (CET)

Es gibt Laut der Liste also 37 Medizinartikel die wichtiger sind als die Anderen und 7 besonders wichtige (Medizin, Krebs (Medizin), Krankheit, Gesundheit, Malaria, AIDS und Viren). Wer hat das entschieden? Nach welchen Auswahlkriterien? Inwiefern soll das hilfreich sein? --grim (Diskussion) 14:28, 27. Jan. 2018 (CET)
Man könnte es natürlich im Portal unter „Angebote“ verlinken, als Meta-Möglichkeit sich den medizinischen Artikeln zu nähern. Y not. --grim (Diskussion) 14:40, 27. Jan. 2018 (CET)
Ich habe es unter "Angebote" im Portal verlinkt.--Partynia RM 15:12, 27. Jan. 2018 (CET)
Danke! --grim (Diskussion) 15:41, 28. Jan. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: grim (Diskussion) 15:41, 28. Jan. 2018 (CET)

Tubendilatation / Adminentscheidung nötig

Unter Wikipedia:Löschprüfung#Tubendilatation sollte bitte ein Admin aus eurem Beritt eine abschließende Klärung herbeiführen. Die von mir dort als Begründung für bleibt gelöscht zitierte Studie erschien zwar erst 2018 in print, aber bereits im Herbst 2017 online und überschnitt sich mit einer anderen Studie, die man dort erst nach meiner Entscheidung präsentierte. Ich bin zwar immer noch der Meinung, dass kein LD-Abarbeitungsfehler vorliegt und die Studienlage zu dünn ist, wäre aber auch nicht empfindlich, wenn jmd. anderes nunmehr zu einem anderen Ergebnis kommen würde. --Gerbil (Diskussion) 16:54, 30. Jan. 2018 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Uwe G. ¿⇔? RM 15:30, 2. Feb. 2018 (CET)

Button "Zufälliger Medizinartikel"

funktioniert nicht! (nicht signierter Beitrag von 82squaremetres (Diskussion | Beiträge) 12:35, 23. Jan. 2018 (CET))

Ich habe ihn mal ausgeblendet. --Partynia RM 19:54, 23. Jan. 2018 (CET)
Noch besser wäre Reparatur. So ein Zufallsartikel aus einer bestimmten Rubrik ist eine nützliche Funktion. (nicht signierter Beitrag von 82squaremetres (Diskussion | Beiträge) 24. Januar 2018, 15:08 Uhr (CET))
Das glaube ich Dir, aber dann musst Du erst einen user finden, der sich mit dem Tool erwin85 auskennt und sich des Problems annimmt.--Partynia RM 17:23, 24. Jan. 2018 (CET)
"Auskennt" ist nicht das Problem, da kann man sich recht schnell einlesen. Die Berechtigung ist das Problem. Man kann dort zwar gucken, aber ohne Schreibrechte geht nicht mehr. Bleibt nix anderes übrig, als einen der 9 Maintainer zu bitten, sich des Problems anzunehmen. --Wurgl (Diskussion) 21:25, 24. Jan. 2018 (CET)
Scheinbar ist das Problem in Phabricator bekannt. Einer der 9 Betreuer des tools meinte, das Tool müsste völlig neu geschrieben werden. Ob dies geschieht steht in den Sternen.--Partynia RM 06:39, 25. Jan. 2018 (CET)
Hab mal kurz in den Phabricator reingeguckt. Der technische Hintergrund für ein Neuschreiben ist wohl eine Änderung bei den Berechtigungen durch Umzug der replizierten Datenbanken auf neue Server (das Umschalten war irgendwann Mitte Dezember, die Ankündigung ein Monat vorher). Vorher durften einige Tools (darunter wohl auch dieses) in diesen replizierten Datenbanken eigene Tabellen anlegen, das ist jetzt nicht mehr möglich. Und ja, so eine Änderung bewirkt eine größere Änderung, da kann ein Neuschreiben schon mal geringerer Aufwand sein, das Ding soll ja nicht nur funktionieren, sondern auch schnell sein. --Wurgl (Diskussion) 08:37, 25. Jan. 2018 (CET)

elektronischer Heilberufsausweis

Der Artikel Elektronischer Heilberufsausweis muss entweder sofort gelöscht (Schnelllöschung) oder sofort vollständig überarbeitet werden. Sogar Ärztekammern und Elektronikanbieter glauben vermutlich an die Richtigkeit der Wikipedia-Darstellung. Es ist jedoch alles falsch. ERKLÄRUNG: Schon immer gab es von der Landesärztekammer einen Arztausweis in Papierform. Seit einigen Jahren ist von allen diesen alten Arztausweisen die Gültigkeit abgelaufen. Jetzt kann man bei seiner Landesärztekammer keine Verlängerung des alten Papierausweises beantragen. Man bekommt vielmehr einen neuen Arztausweis in Scheckkartenform mit Chip. Das ist also der neue elektronische Arztausweis. - Für die neue Informationstechnologie (IT) der Vertragsärzte benötigen alle Kassenärzte spätestens ab dem 1.1.2019 dagegen neben dem elektronischen Praxisausweis zusätzlich einen elektronischen Heilberufsausweis. Krankenhausärzte benötigen ihn nicht. Er ist frühestens ab Sommer 2018 lieferbar. Nur eine Firma stellt ihn her. Er ist kostenpflichtig und zusätzlich muss man Monatsgebühren bezahlen. Nur so kann man die Elektronische Gesundheitskarte (G2 = zweite Generation) in den drei Lesegräten der Praxisverwaltungssysteme verwenden. Jedes Jahr ohne diesen Heilberufsausweis führt seitens der kassenärztlichen Vereinigung zu einer pauschalen Kürzung der Jahresvergütung um ein Prozent mit Steigerungen um einen weiteren Prozentpunkt pro Kalenderjahr. Auch dieser elektronische Heilberufsausweis ist bei der zuständigen Ärztekammer zu beantragen. Diese Beantragung ist äußerst kompliziert; man muss mit mehreren Gesellschaften kooperieren, mehrere Verträge abschließen und zusätzlich bei Behörden sein Identität persönlich nachweisen. Bei der Kammer unterscheidet man zwischen dem elektronischen alten "normalen" Arztausweis und dem neuen elektronischen Heilberufsausweis. Sogar Standespolitiker und Fachjournalisten kennen diese wichtige Unterscheidung nicht. Der Arztausweis dient nur zur Legitimation als approbierter Arzt. Damit kann man elektronische Arztbriefe signieren und sich bei dem Ärztlichen Versorgungswerk legitimieren. Den elektronischen Heilberufsausweis benötigt man als Kassenarzt dagegen für die Quartalsabrechnung. Zuständig ist jedoch nicht die Ärztekammer, sondern die KV. - Viele Kassenärzte wollen diese neue Informationstechnologie boykottieren. Sie nehmen die Bestrafung in Kauf, auch in der Hoffnung, dass diese Geldstrafen zur Reduzierung der Verwaltungsgebühren verwendet werden müssen. Die Geldstrafe ist für sie also quasi ein Nullsummenspiel, wenn sich alle Kassenärzte daran beteiligen. Außerdem ist ein Nutzen der neuen IT nicht erkennbar; bestenfalls kann man damit (ohne Zusatzgebühren) die Adresse des Patienten aktualisieren. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 08:54, 24. Jan. 2018 (CET)

Man kann nach wie vor einen Arztausweis (Papier) bei der Kammer beantragen, nur ist dieser dann nicht zum Versenden von eArztbriefen geeignet.--Partynia RM 10:47, 24. Jan. 2018 (CET)
Werde den Artikel überarbeiten. --grim (Diskussion) 15:41, 24. Jan. 2018 (CET)
Eine Trennung zwischen einem Arztausweis der KV und der Ärztekammer kann ich anhand der Quellen nicht nachvollziehen. Einziger Ausgeber für Arztausweise sind die Landesärztekammern. In Zukunft heißt der Arztausweis halt „elektronischer Arztausweis“. Für den Zugriff auf die Gesundheitskarte wird kein Arztausweis benötigt. Er ist Optional. Siehe Diese technische Ausstattung benötigen Praxen. Da auch andere Berufsgruppen in Zukunft digitale Ausweise erhalten/benötigen, ist der Überbegriff „elektronischer Heilberufsausweis“. Falls einzelne kassenärztliche Vereinigungen andere „Arztausweise“ aushändigen, benötige ich Hilfe bei der Einzelnachweissuche. Mein rudimentärer Artikeländerungsentwurf sieht aktuell so aus: Benutzer:Grim/eaw (wird ausgebaut) Gruß --grim (Diskussion) 19:05, 24. Jan. 2018 (CET)
...ein Glück, dass wir mal wieder alles besser wissen. -- Andreas Werle (Diskussion) 06:44, 25. Jan. 2018 (CET)
NEIN. Elektronischer Heilberufsausweis und elektronischer Arztausweis sind zwei völlig verschiedene Dinge. Das Antragsverfahren für den Arztausweis ist einfach. Das Antragsverfahren für den Heilberufsausweis ist sehr kompliziert. Den elektronischen Arztausweis habe ich automatisch bekommen, als eine Verlängerung des alten Papierausweises nicht mehr möglich war. Der Heilberufsausweis ist frühestens im Sommer lieferbar. Gestern hörte ich von der KV, dass der Heilberufsausweis erstmal für die neue Telematikinfrastruktur (nicht IT, sondern TI) nicht erforderlich sein soll. Das wird jedoch von Experten bezweifelt, mit der Begründung, dass der elektronische Praxisausweis bei Gemeinschaftspraxen und ähnlichen Kooperationen nicht zwischen den einzelnen Ärzten unterscheiden kann. Der Heilberufsausweis ist nur für Vertragsärzte beziehbar. Der Arztausweis ist für alle Kammermitglieder (also auch für Krankenhausärzte) beziehbar. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 08:09, 25. Jan. 2018 (CET) Die von Grim angegebene Quelle kenne ich. Diese KBV-Informationen stimmen mit den allerneuesten KVWL-Informationen in "KVWL kompakt" Heft 1/2018 mit der Verlagsbeilage "Wissenswertes zur Telematikinfrastruktur" überein. Trotzdem bleibe ich bei meiner Behauptung, dass Arztausweis und Heilberufsausweis zwei völlig verschiedene Chipkarten sind und dass beide in Arztpraxen erforderlich sind. Den Heilberufsausweis benötigt man für die rechtssichere digitale Unterschrift. Der eA-light, so die offizielle Abkürzung der Ärztekammer für den elektronischen Arztausweis light, bestätigt nur die Zugehörigkeit zur Landesärztekammer. Für die Online-Nutzung muss er zusätzlich freigeschaltet werden. Nach dieser Freischaltung kann man damit elektronische Arztbriefe empfangen und senden, aber nur wenn der Empfänger beziehungsweise Absender selbst freigeschaltet ist. Außerdem kann man digitale Laboraufträge erteilen. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 08:30, 25. Jan. 2018 (CET)
Siehe hier zum (Papier-)Arztausweis und zum elektronischen Arztausweis.--Partynia RM 09:35, 25. Jan. 2018 (CET)
Das ist ja unstrittig. Das wird in Bayern eben so gemacht. Ich behaupte aber, dass auch die Bayrischen Vertragsärzte ab 1.1.2019 zusätzlich einen elektronischen Heilberufsausweis benötigen. - Mir liegt das Vortragsprotokoll des zuständigen IT-Mitarbeiters der Ärztekammer Westfalen-Lippe [Referent Stabsstelle Telematik] zur TI vom 27.11.2017 schriftlich vor. Danach haben 190 Ärzte einen eAlight und nur 10 Ärzte einen eHBA. Es sind also verschiedene Dinge. Der eHBA ist zwingend erforderlich für die Qualifizierte elektronische Signatur im Rahmen der TI ab 1.1.2019. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 11:49, 25. Jan. 2018 (CET)
@Andreas Werle: Ich bin es so müde auf argumentfreie, herablassende Kommentare zu reagieren. Ich wollte den Artikel entlang der verfügbaren Onlinequellen verbessern. Sollte mein Beitrag besserwisserisch geklungen haben, war das nicht meine Intention. Ist dir ne Laus über die Leber gelaufen?
Hallo Dr. Hartwig Raeder, danke für Deine ausführliche Antwort. Ich glaube Deine Ausführungen aufs Wort. Dein Beitrag war meine Motivation mich mit dem Thema zu beschäftigen. Die Digitalisierung bei niedergelassenen Ärzten scheint ein Chaos zu sein. Ich habe mir gestern sehr viel Mühe gegeben die verfügbaren Internetquellen (KBV, ÄK, dkgev, BMG) zu lesen (Inklusive BGB-Änderungen durch's E-Health Gesetz), um den Artikel in deinem Sinne zu ändern. Ich finde es schade, wenn „fachliche“ Infos falsch in der Wiki stehen. Es ist mir aber leider bisher nicht gelungen (Daher BNR und nicht ANR). Ich werde mich jetzt zurückhalten, bis ich über neue Quellen stolpere. Grüße --grim (Diskussion) 13:32, 25. Jan. 2018 (CET)
Könnte es sein, dass es sich beim Arztausweis und beim Heilberufsausweis DOCH um dieselbe Plastikkarte handelt? Dann würde aus dem eA-light durch einen Zusatzantrag bei der Ärztekammer der eA-heavy. Diese Wortprägung stammt von mir. Von einem solchen Umbenennungsverfahren einer bereits vorhandenen Karte habe ich allerdings noch nie etwas gehört. Dann trüge eine solche Plastikkarte im Zeitablauf zwei verschiedene Namen. Es wird immer interessanter. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 14:56, 25. Jan. 2018 (CET)
Ich empfehle auch die website der gematik, auch diese Broschüre.--Partynia RM 12:36, 27. Jan. 2018 (CET)

Therapeutic Intervention Scoring System

Liebe Leute! Könnte eine(r) von euch den Artikel "Therapeutic Intervention Scoring System" anschauen und Verbesserungsvorschläge (v.a. die Syntax betreffend) machen? Danke! LG --Rante (Diskussion) 13:50, 7. Jan. 2018 (CET)

Ich halte ihn für passabel. Was konkret stört dich? --Uwe G. ¿⇔? RM 16:37, 26. Feb. 2018 (CET)
Das Problem ist nicht die Syntax, sondern die Unverständlichkeit der beiden Kästen. Das muss dringend überarbeitet werden. Siehe auch mein dortiger Diskussionsbeitrag. Außerdem bezweifele ich die Relevanz, ich habe noch nie davon gehört, obwohl ich regelmäßig Intensivpatienten von verschiedenen Intensivstationen behandele.--Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 16:53, 26. Feb. 2018 (CET)

Iodunverträglichkeit (erl.)

Ich kann dem Artikel Iodunverträglichkeit nicht entnehmen, ob Iodunverträglichkeit tatsächlich eine medizinisch bekannte/relevante Erkrankung ist oder umstrittene Erklärung für Symptome oder gar eher aus der alternativmedizinischen Ecke stammt. Die Beiträge auf der Diskussionsseite dazu sind recht alt, lang und klingen nach einem sehr umstrittenem Thema. Der einzig gesicherte Anteil daran ist wohl, dass Unverträglichkeiten/Allergien gegen Röntenkontrastmittel bekannt sind, was wohl aber eher in den Artikel Kontrastmittel gehört. – Sivizius (Diskussion) 00:33, 17. Jan. 2018 (CET)

Eine Google-Buchsuche nach Jodunverträglichkeit führt durchaus zu seriösen Fachbüchern diverser Fachgebiete. --Uwe G. ¿⇔? RM 14:37, 5. Sep. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Uwe G. ¿⇔? RM 14:37, 5. Sep. 2018 (CEST)