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Emblem des Antarktis-Vertrags

CRAMRA (Convention on the Regulation of Antarctic Mineral Resource Activities) war ein 1988 verab­schiedetes, aber nie in Kraft getretenes inter­natio­nales Abkommen zur Regelung von Berg­bau und Ressourcen­erschließung in der Antarktis. Es sollte die Erkundung und den Abbau von Rohstoffen unter Einhaltung strenger Umwelt­vor­schriften ermög­lichen. Das Abkommen sah verschiedene Insti­tutionen vor, darunter eine Kommission und Regu­lierungs­aus­schüsse, sowie ein verpflich­tendes Streit­bei­legungs­system. CRAMRA enthielt innovative Regelungen zur Staaten­ver­ant­wort­lich­keit und zum Umwelt­schutz. Trotz anfäng­licher Zustimmung vieler Staaten wurde es aufgrund wachsender Kritik von Umwelt­orga­nisationen und einigen Vertrags­staaten nicht rati­fiziert. Statt­dessen wurde 1991 das Umwelt­schutz­protokoll zum Antarktis-Vertrag verab­schiedet, das jeglichen Bergbau in der Antarktis verbietet. Obwohl CRAMRA nie in Kraft trat, beein­flusste es die Weiter­ent­wick­lung des Rechts­regimes der Antarktis und einige seiner Prinzipien wurden in spätere Abkommen über­nommen.