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In Oppeln warten Menschen auf die Veröffentlichung der Abstimmungsergebnisse.

Die Volksabstimmung in Oberschlesien fand am 20. März 1921 statt und sollte über die terri­toriale Zuge­hörigkeit eines Teils der preußi­schen Provinz Ober­schlesien entscheiden. Sie war eine Folge des Versailler Vertrags und wurde von einer Inter­alliierten Kommis­sion durch­ge­führt. Etwa 1,2 Millionen Stimm­berech­tigte wurden befragt, ob Ober­schlesien bei Deutsch­land verbleiben oder an Polen ange­gliedert werden sollte. Die Abstim­mung ergab insgesamt etwa 60 % für Deutsch­land und 40 % für Polen, bei lokal stark abwei­chenden Ergeb­nissen. Der Völker­bund­rat beschloss daraufhin am 20. Oktober 1921 eine Teilung der Region. Der kleinere, stärker industria­lisierte öst­liche Teil ging an Polen, während der größere west­liche Teil bei Deutsch­land verblieb. Die Abstim­mung war von gewalt­samen Aus­einander­setzungen begleitet. Die Gebiets­abtre­tungen wurden von der deutschen Öffent­lich­keit weit­gehend abge­lehnt und waren ein wesent­licher Faktor für die Revi­sions­politik in der Weimarer Republik. Die Volks­ab­stimmung in Ober­schlesien und ihre Folgen hatten lang­fristige Auswir­kungen auf die deutsch-polnischen Bezie­hungen und die poli­tische Land­schaft in der Region.