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Georg Heinrich Maier (1907–1945) war ein deutscher Rechts­wissen­schaftler und Jour­nalist. Er begann seine akademische Laufbahn in Berlin unter Ernst Rabel, die jedoch 1934 aufgrund seiner Kritik an den National­sozia­listen endete. Maier wandte sich dem Journa­lismus zu und ver­öffent­lichte bis 1936 Artikel, in denen er national­sozia­listische Vorhaben kriti­sierte. Seine Beiträge erschienen haupt­säch­lich in der Vossischen Zeitung und der Frank­furter Zeitung. Thematisch befasste er sich mit justiz­poli­tischen Fragen, juris­tischen Veran­staltungen und Hoch­schul­politik. Seine Publi­kationen führten zu Konflikten mit dem NS-Regime. Um weiteren Repres­salien zu entgehen, trat Maier 1939 der Wehrmacht bei. Er starb 1945 in sowje­tischer Kriegs­gefangen­schaft und hinterließ eine Frau und vier Kinder. Posthum wurde ihm 1967 eine Professur zuer­kannt. Fach­kollegen bewerteten seinen frühen Tod als großen Verlust für die Wissen­schaft des Römischen Rechts der Nach­kriegs­zeit.