Wikipedia:Redaktion Film und Fernsehen/Richtlinien
Diese Richtlinien sollen für den Themenbereich Film und Fernsehen Richtlinien zum Schreiben von Artikeln zusammenstellen, die im Laufe der Zeit durch die Redaktion Film und Fernsehen entwickelt wurden. Dabei stellen viele Punkte zur Gestaltung der Artikel Empfehlungen dar und in begründeten Fällen darf von ihnen abgewichen werden, und Neuerungen, die den Fachbereich weiterbringen, sind gerne gesehen.
Für die Bereiche Film und Fernsehen gelten die allgemeinen Grundsätze der Wikipedia: nur bekanntes Wissen (keine Theoriefindung), neutraler Standpunkt, enzyklopädische Relevanz, enzyklopädische Sprache und Belege der Inhalte durch Einzelnachweise. Besonders wichtig: Filme oder Künstler selbst dann, wenn man deren Fan ist, mit kritischer Distanz zu behandeln. Besondere Sorgfalt ist beim Verfassen von Artikeln über lebende Personen gefordert. Ein guter Filmartikel gründet auf der Auswertung seriöser Literatur, legt Fakten, die sich manchmal widersprechenden Argumente, Analysen, Deutungen und Wertungen dar und erlaubt dem Leser, sich mit ihnen und dem Film auseinanderzusetzen und eine Meinung zu bilden.
Mindestanforderungen
BearbeitenWP:MAFF
Artikel zu Filmen oder Fernsehserien sollten mindestens eine ausgefüllte Infobox, eine Einleitung, eine Inhaltsangabe und Informationen zur Veröffentlichung sowie zur Produktion oder Rezeption (Kritiken, Auszeichnungen) enthalten.
Sind die Mindestkriterien nicht erfüllt, sollte der Artikel in die Qualitätssicherung eingetragen werden. Außerdem sollte der Autor des Artikels angesprochen und auf die Mängel hingewiesen werden. Bessert sich der Zustand des Artikels in absehbarer Zeit nicht, kann dies eine Löschung rechtfertigen.
Wurde der Film oder die Serie noch nicht veröffentlicht, sollte der Artikel in der „Glashütte“ angelegt werden. Für eine Verschiebung des Artikels in den Artikelnamensraum sollten fünf verschiedene Berichte aus reputablen Quellen verarbeitet worden sein (keine Pressemitteilungen, kein Boulevard), die erheblich über die Eckdaten in der Infobox hinausgehen.
Lemma
BearbeitenArtikel zu Filmen und Fernsehserien sollen unter deren deutschen Veröffentlichungstiteln angelegt werden. Wenn keine Veröffentlichung im deutschen Sprachraum stattgefunden hat, ist der Titel in der Originalsprache (gegebenenfalls einer Transkription aus der Originalsprache) zu wählen. Für Filme können die deutschen Veröffentlichungstitel mithilfe des Lexikon des Internationalen Films ermittelt werden (online abrufbar unter Filmdienst.de).
Bei Doppeldeutigkeit ist in Klammern das Jahr der Erstaufführung anzufügen. Möglich ist auch eine thematische Abgrenzung unter der Angabe von … (Film) oder … (Fernsehserie). Existieren zwei Fernsehserien oder Filme mit exakt dem gleichen Titel, so kann nach Produktionsland (Serie) oder Regisseur (Filme) unterschieden werden. Bei Eindeutigkeit des Lemmas ist ein Zusatz nicht erwünscht.
Gliederung
BearbeitenÜber die Mindestanforderungen hinaus können weitere Abschnitte angelegt werden. Empfehlungen dazu bieten die Vorlagen:
- Formatvorlage Film und die
- Formatvorlage Fernsehsendung sowie die
- Formatvorlage Biografie (für Personenartikel).
Inhalt
BearbeitenArtikel zu Filmen und Serien sollten die Fakten enthalten, die die Individualität des Werks klarmachen oder seinen Einfluss auf die Filmgeschichte. Ein exzellenter Artikel sollte all jene Aspekte eines Werks, welche die anerkannte Literatur wiederholt behandelt und erwähnt, enthalten. Ein lesenswerter Artikel sollte immerhin die wichtigsten Aspekte, die in einer überschaubaren Anzahl Quellen behandelt werden, umfassen.
Nicht erwünscht sind dabei übliche Filmfehler ohne besondere Rezeption oder Auswirkungen. Außerdem sollen die Informationen und ihr Zusammenhang nach Möglichkeit im Fließtext und in passenden Abschnitten untergebracht sein, nicht in Sammelabschnitten stichpunktartig vermerkt.
Filmmusik
BearbeitenIn der Infobox soll immer nur der Komponist der Originalmusik genannt werden, also jene Musik, die bei der ersten Veröffentlichung gespielt wurde. Andere Komponisten, die für Neuvertonungen des Werks oder bei der Veröffentlichung als Video/DVD verantwortlich waren (insbesondere bei Stummfilmen häufig der Fall), sollen, sofern als relevant empfunden, nicht in der Infobox, sondern im Artikeltext erwähnt werden.
Eigene Artikelabschnitte zur Filmmusik können im Fall von Soundtracks im Sinne originärer Musik als Liste mit Angabe von Titeln und Interpreten angelegt werden (Beispiele: [1], [2]), gegebenenfalls mit Chartplatzierungen. Bei Filmmusik im Sinne von Neueinspielungen ist eine reine Auflistung nicht sinnvoll (Beispiele: [3], [4]), hier sollte stattdessen eine Einordnung und Analyse der Filmmusik im Fließtext stattfinden.
Auszeichnungen
BearbeitenBitte wähle für die Auszeichnungen eine geeignete Darstellungsform, in vielen Fällen bietet sich die Listenform an. Wichtig sind das Jahr der Verleihung, der Preis, die Kategorie, ob es eine Nominierung oder eine Prämierung war, und eventuell die individuellen Preisträger. Auch dazu gehört, wenn sich ein Fernsehpreis auf eine bestimmte Folge bezieht, nicht jedoch die anderen Nominierten. Mit einem zusammenfassenden Einleitungsabsatz kann man dem Leser in einer längeren Aufzählung zusätzlichen Überblick vermitteln. Beachte aber: Wikipedia ist keine Datenbank! Wird der Abschnitt zu umfangreich (vgl. Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel#Länge eines Artikels), bietet sich die Beschränkung auf wesentliche Auszeichnungen (z. B. nur Preise mit eigenen Wikipedia-Artikeln, nur Prämierungen) an. Weitere Anregungen für eine vorbildliche Gestaltung findest du bei den ausgezeichneten Artikeln aus dem Film- und Fernsehbereich.
Filmografien
BearbeitenAllgemeines
BearbeitenBei Schauspielern
BearbeitenFilmografien sind ein integraler und relevanter Teil von Filmpersonenartikeln. Sie müssen nicht zwingend vollständig sein, sollen aber in jedem Fall alle bereits veröffentlichten Filme enthalten, zu denen Lemmata existieren oder die im Text erwähnt werden. Die Filmografie wird aufsteigend sortiert, d. h. sie beginnt mit dem ältesten Film und endet mit dem jüngsten Film. Die Reihenfolge von Filmen innerhalb eines Jahres spielt keine Rolle. Angegeben werden das Jahr der Veröffentlichung, der deutsche Titel nicht kursiv und der Originaltitel kursiv in Klammern (Kursivschreibung abweichend von der Wikipedia-Typografie-Richtlinie für Fließtext).
== Filmografie ==
* Jahr: [[Deutschsprachiger Titel]] (Originaltitel)
Verlinkt wird hierbei der deutschsprachige Titel, da Filme auch unter diesem Titel abgelegt werden. Bei deutschen Filmen oder solchen, bei denen der deutsche mit dem Originaltitel identisch ist, wird der Titel nur einmal und nicht kursiv geschrieben. Gleiches gilt, wenn zum Originaltitel kein deutscher Verleihtitel ermittelbar ist. Diese Fälle werden wie folgt in die Filmografie eingegliedert:
* Jahr: [[Originaltitel]]
Ein konkretes Beispiel:
- 1954: Das Fenster zum Hof (Rear Window)
- 1955: Immer Ärger mit Harry (The Trouble with Harry)
- 1958: Twilight for the Gods
Ob Titel, zu denen es noch keine Artikel gibt, verlinkt werden sollen („Rotlinks“), wurde mehrfach diskutiert. Da sie sehr fehleranfällig sind, ist im Regelfall aus praktischen Gründen von solchen Links in Filmografien abzusehen. 2007 wurde die Aufnahme der noch nicht veröffentlichten Filme abgelehnt, 2018 aber unter Umständen und 2021 bei kurz bevorstehenden Premieren erlaubt; 2012 die von Rotlinks in einer Filmografie allgemein abgelehnt. Letzteres wurde erneut 2019 in dieser Diskussion abgelehnt.
In Filmografien von Filmschauspielern stellt der Kino- oder Videospielfilm den Standardfall dar und wird nicht speziell gekennzeichnet. Andere Formen von Einzelwerken tragen den Vermerk (Fernsehfilm), (Dokumentarfilm) oder (Experimentalfilm). Bei Schauspielern, die überwiegend in Fernsehrollen tätig sind, darf man Standard- und Ausnahmefall auch umkehren.
Aus der Filmografie sollte weiterhin die Tätigkeit der Person im jeweiligen Film hervorgehen. Rollennamen werden nicht genannt, weil Rollen, sofern bedeutend, ohnehin im Prosatext zu erläutern sind. Hat eine Person in einem Film mehr als ein Tätigkeitsfeld, ist eine Trennung mit Überschriften möglich. Zum Beispiel „Filme als Regisseur“, „Filme als Drehbuchautor“ oder bei starken Überschneidungen der Tätigkeiten die Trennung per Kürzel:
* Jahr: [[Originaltitel]] (R, D)
R: als Regisseur, D: als Drehbuchautor
Eine Erweiterung der einzelnen Filmografieeinträge um die Angabe des Regisseurs wird von manchen Benutzern als essenziell betrachtet, von anderen als unübersichtlich abgelehnt. Sofern die meisten Filme einer Filmografie als Artikel vorliegen, kann in der Regel auf die Angabe des Regisseurs verzichtet werden. Häufige Zusammenarbeit von Filmschaffenden sollte bevorzugt im Fließtext dargestellt werden.
Theaterrollen sind nicht in Filmografien, sondern in einem eigenen Abschnitt aufzuführen. Für diesen gelten andere Richtlinien.
Bei Synchronsprechern
BearbeitenFilmografien von Synchronsprechern sollten im Allgemeinem dem Aufbau von Filmografien von Schauspielern ähneln, d. h. sie sollten listenartig angelegt und mit einer entsprechenden Unterüberschrift versehen werden. Die Liste sollte dabei aufsteigend sortiert werden, sodass die aktuellsten Einträge am Ende von ihr stehen. In jedem Fall sollte als Erstes das Jahr der Veröffentlichung und im Anschluss der Titel samt kursivem Originaltitel angegeben werden. Danach können Schauspieler und Rolle genannt werden, wobei auf Sonderzeichen wie –
oder …
zu verzichten ist. Denkbar ist folgende Formatierung:
- 2001: Der Herr der Ringe: Die Gefährten (The Lord of the Rings: The Fellowship of the Ring) für Viggo Mortensen als Aragorn
- 2011–2019: Game of Thrones für Peter Dinklage als Tyrion Lennister
Dabei bietet sich eine Trennung in === Filme ===
und === Serien ===
an, um nicht noch eine Bemerkung bzgl. der Art des Mediums angeben zu müssen.
Bei viel beschäftigten Synchronsprechern sollte die Filmografie aufgrund von WP:WWNI#7 nur eine Auswahl der Synchronarbeiten darstellen. Dabei kann man sich danach richten, ob ein Artikel zum Film existiert, um nur die relevantesten Filme aufzuführen. Rotlinks auf Filmartikel sind wie bei Filmografien von Schauspielern unerwünscht. Im Gegensatz dazu sind Rotlinks auf Schauspieler nicht prinzipiell ausgeschlossen, auch die Rolle darf verlinkt werden, sofern ein Artikel zu ihr existiert.
Ist der Synchronsprecher ein Stammsprecher von Schauspielern, so dürfen diese Schauspieler oberhalb der Liste separat samt Film und Rollen aufgeführt werden, siehe bspw. hier. Bei Zeichentrick- und Animationsfilmen ist auf die Angabe des Originalsprechers aufgrund von fehlendem Informationsgehalt eher zu verzichten.
Gliederung
BearbeitenBei langen Filmografien, etwa ab 50 Filmen, kann eine Mehrspaltigkeit erzeugt werden, z. B. mit
== Filmografie ==<div style="column-width:30em">
- 1954: Das Fenster zum Hof (Rear Window)
- 1955: Immer Ärger mit Harry (The Trouble with Harry)
- …
</div>
Die Spaltenbreite sollte sich mit 30em
an der Spaltenbreite der responsiven Einzelnachweise orientieren. Bei kurzen Zeilenlängen etc. sind auch andere Werte möglich.
Sofern eine maximale Spaltenanzahl angegeben werden soll, kann column-count: 2;
ergänzt werden. Die Spaltenanzahl sollte hierbei auf zwei begrenzt werden, im Einzelfall auf drei Spalten. Als Richtmaß sollte die Anzahl der Spalten sich daran bemessen, dass bei normaler Bildschirmbreite in jeder Spalte mindestens 20 Einträge stehen, das heißt ab ungefähr 60 Filmen sind auch drei Spalten möglich.
Siehe auch: {{Mehrspaltige Liste}}
Bei Reihen und Serien
BearbeitenMehrteilige Werke wie Fernsehserien oder -reihen erhalten den Vermerk (Fernsehserie), (Fernseh-#teiler) oder (Fernsehreihe). Bei einem vom Lemma abweichenden Originaltitel wird dieser dem Vermerk vorangestellt. Bei Serien wird im Fall einer Mitwirkung an mehr als einer Einzelfolge nur die Serie einmal eingetragen. Hingegen dürfen die Beiträge innerhalb von Reihen wie Tatort oder Traumschiff mit ihrem Titel einzeln genannt werden (dabei nur deutsche Titel, keine Originaltitel). Kommt dieselbe Reihe oder Serie in einer Filmografie wiederholt vor, wird der Vermerk (zum Beispiel „Fernsehreihe“) nur beim ersten Eintrag angebracht. Bei Mehrteilern und Folgen aus Reihen kann man den Regisseur nennen. Die folgenden Formatierungsbeispiele können im Detail so angepasst werden, dass innerhalb einer Filmografie ein einheitliches Bild entsteht:
- 1961–1969: Mit Schirm, Charme und Melone (The Avengers, Fernsehserie)
- 1985–1989: Die Schwarzwaldklinik (Fernsehserie)
- seit 1985: Lindenstraße (Fernsehserie)
- 1996: Der Schattenmann (Fernsehfünfteiler) – Regie: Dieter Wedel
- 2010: Bella Block – Das schwarze Zimmer (Fernsehreihe) – Regie: Rainer Kaufmann
Ein Eintrag darf auf den Umfang der Mitwirkung eines Künstlers in einer Serie oder Reihe hinweisen. Freiwillig sind die Staffel- und Folgennummer bei durchgehender Mitwirkung im Format #x##–#x##, bei einzelnen Folgen #x##. Sofern es sich um eine einzige Folge handelt, darf der Folgentitel angegeben werden, bei sporadischer Mitwirkung ab zwei Folgen gibt man nur die Anzahl an.
- 2002–2004: Lindenstraße (Fernsehserie, Folgen 1x01–3x12)
- 2002–2003: Lindenstraße (Fernsehserie, 3 Folgen)
- 2003: Lindenstraße (Fernsehserie, Folge 2x07 Blühende Linden)
- 1966: Mit Schirm, Charme und Melone (The Avengers, Fernsehserie, Folge Die Nacht der Sünder)
Wenn Schauspieler in derselben Serie verschiedene Rollen annehmen, darf dies so vermerkt werden:
- 1998–2008: Siska (Fernsehserie, verschiedene Rollen)
Erweiterte Filmografie
BearbeitenZusätzlich zur normalen Filmografie kann unter <Personenname>/Filmografie eine erweiterte Filmografie in Tabellenform angelegt werden, sofern die Person an mindestens 10 Spielfilmen (Kino/Fernsehen) mitgearbeitet hat. Welche Angaben aussagekräftig und deshalb erweiterungswürdig sind, variiert von Person zu Person; es können beispielsweise Länge, Sprache, Produktionsland, Regisseur, Mitdarsteller, Genre oder eine Kurzbeschreibung sein. Farben sind zurückhaltend und nur inhaltlich begründet einzusetzen.
Quellen
BearbeitenEntsprechend Wikipedia:Quellen sind im Artikel die verwendeten Quellen anzugeben. Unser Vorzug gilt filmwissenschaftlicher Literatur und Veröffentlichungen in Filmfachzeitschriften. Für den Handlungsabschnitt dient der Film selbst als Primärquelle. Siehe die ausführliche Auflistung von Sekundärquellen im Bereich Film und Fernsehen.
Navigation
BearbeitenNavigationsleisten sollen sparsam verwendet werden und sind nur für Filmreihen, Filme einzelner Regisseure und Kategorien von Film- und Fernsehpreisen erlaubt. Zugelassen sind zudem Navigationsleisten, die bereits in ähnlicher Form in der Kategorie:Vorlage:Navigationsleiste Medien einsortiert sind. Nach dem Anlegen neuer Navigationsleisten bitte die Einsortierung in eine dieser Kategorien nicht vergessen:
Kategorisierung
BearbeitenKategorien für Filme sind nach Jahr, Land und Genre angelegt. Im Einzelfall sind Kategorien nach Thema oder Motiv zugelassen. Für diese muss die Kategorienbeschreibung das Thema eindeutig abgrenzen, mindestens 10 Artikel müssen sich zweifelsfrei zuordnen lassen und zusätzlich eine Liste oder ein Artikel bestehen, die dieses als Thema oder Motiv von Filmen behandelt. Die Benennung folgt dem Schema „Film mit XYZ als Thema oder Motiv“ und die Kategorien sind unter der Kategorie:Filmtitel nach Thema oder Motiv einzusortieren. Filmartikel sollen nicht nach Studio kategorisiert werden.
Bilder
BearbeitenBei Wikimedia Commons liegen viele Bilder zur Illustrierung bereit, siehe dazu auch Wikipedia:Wikimedia Commons. Bei der Wahl von Bildern aus Commons ist zu beachten, dass diese Bilder eventuell im deutschsprachigen Raum nicht frei sind. Regelungen wie Fair Use in der englischen Wikipedia für Filmplakate oder Screenshots gelten nur in den USA und Filme, die in den USA public domain sind, können in Europa noch dem Urheberrecht unterliegen.
Nach europäischem Urheberrecht beläuft sich die Schutzdauer für einen Film auf 70 Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge und Komponist der speziell für den betreffenden Film bzw. das audiovisuelle Werk komponierten Musik (Richtlinie 2006/116/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, Artikel 2).