Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2008/08
Ausschnitt
Könnte ich theoretisch aus diesem Bild das Kernkraftwerk Woronesch (ganz links) herausschneiden und vergrößert wieder hochladen? Ich würde selbstverständlich als Quelle das bestehende Bild angeben. Ist das möglich oder URV? Gruß -- Felix König ✉ +/- 15:19, 1. Aug. 2008 (CEST)
- Natürlich ist das möglich, schließlich steht das Bild unter einer freien Lizenz. Allerdings musst du dann bei Urheber den Originalurheber eintragen und auch wieder die selbe Lizenz nehmen (wobei das bei diesem speziellen Fall gar nicht mal nötig wäre, da das Bild PD ist). -- Chaddy - DÜP 15:28, 1. Aug. 2008 (CEST)
- OK, vielen Dank. Ich hatte übersehen, dass das PD ist. Da müsste ich also theoretisch den Original-Urheber gar nicht eintragen (was ich trotzdem machen werde)? Gruß -- Felix König ✉ +/- 15:33, 1. Aug. 2008 (CEST)
- Richtig, das wird bei der Lizenz nicht verlangt. Zumindest WP-intern gehört das aber trotzdem zum guten Stil. -- Chaddy - DÜP 16:26, 1. Aug. 2008 (CEST)
- Wie gesagt, ich werde ihn schon angeben. Vielen Dank für die Infos. Gruß -- Felix König ✉ +/- 16:31, 1. Aug. 2008 (CEST)
Emergency Room
Ist bei diesen Bildern (http://i159.photobucket.com/albums/t139/tvdocs/ER/Logo-ER.jpg bzw. http://members.fortunecity.com/jerrica76/er/images/logo.jpg) keine Schöpfungshöhe gegeben, sodass eines davon auf die Wikipedia heraufgeladen und in den Artikel Emergency Room - Die Notaufnahme eingebaut werden könnte? --Ochsenfrosch 17:44, 2. Aug. 2008 (CEST)
- Beide Logos haben keine Schöpfungshöhe und können verwendet werden. -- Chaddy - DÜP 22:31, 2. Aug. 2008 (CEST)
Verwendung von bestehenden Bildern anderer Artikel
Hallo, ich schreibe gerade einen Artikel über einen ägyptischen Tempel. In einem Artikel über eine ägyptische Stadt ist ein Bild von diesem Tempel vorhanden. Kann ich dieses Bild einfach in meinen Artikel übernehmen? Gruß--Ignati »Игнатий« 00:18, 3. Aug. 2008 (CEST)
- ja, problemlos. --RalfR → DOG 2008 01:14, 3. Aug. 2008 (CEST)
- Vorausgesetzt aber, es ist ein Artikel in der deutschen Wikipedia, der das erwähnte Bild enthält. Wenn nicht, käme es auf den Einzelfall an. -- Rosenzweig δ 01:33, 3. Aug. 2008 (CEST)
- Rosenzweig hat nicht unrecht ich würde es anders formulieren. Um ein Ja geben zu können, muss das Bild auf De: oder commons liegen. In denn andern Fällen muss abgeklärt werden warum es nicht auf die Commons kann, und ob es ggf trozdem bei uns verwendet werden kann (Einzelfall Endscheidung). Dafür muss es aber von der andersprachigen Version nach De: überführt werden. Bobo11 09:11, 3. Aug. 2008 (CEST)
- Vorausgesetzt aber, es ist ein Artikel in der deutschen Wikipedia, der das erwähnte Bild enthält. Wenn nicht, käme es auf den Einzelfall an. -- Rosenzweig δ 01:33, 3. Aug. 2008 (CEST)
Bild: 795px-Brueghel-tower-of-babel.jpg
Sehr geehrte Wikipedianer: habe in einem Beitrag über den Maler Brueghel das oben genannte Bild gefunden. Wir würden es gerne in einer Einladung zu einer Messe verwenden. Bitte sagen Sie mir, ob wir das können? und welche Lizenzkosten es bedeuten Würde. Auflage 6.000 St. verbreitung in Deutschland. Vielen Dannk - Bitte bald antworten, die Einladungen müssen bald in Druck. beckerspaeth (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag (siehe dazu Hilfe:Signatur) stammt von Beckerspaeth 2:35, 4. Aug. 2008 (CEST))
Hallo! Bild:Brueghel-tower-of-babel.jpg steht unter public domain. -- Martina Nolte Disk. 12:23, 4. Aug. 2008 (CEST)
Ausschnitt aus einem Poster zulässig als Zitat?
Hallo, die Biochemical Pathways liegen als Wandposter in einer Größe von 1,40 Meter Breite und einem Meter Höhe vor. Das ganze ist hier in digitaler Form zu finden, eingeteilt in 220 Quadrate von A bis V und 1 bis 10 (hier mal ein solches Quadrat als Beispiel). Wäre es urheberrechtlich zulässig (z.B. als Zitat aus dem Gesamtwerk), ein repräsentativ herausgegriffenes Quadrat als Illustration in den Artikel einzubinden? -- Uwe 00:20, 2. Aug. 2008 (CEST)
- Du sollst wenigstens ne Antwort bekommen. Zitatrecht wird hier nicht akzeptiert, obwohl es rechtlich möglich wäre. Und bei der SH bin ich mir unsicher. --RalfR → DOG 2008 21:19, 4. Aug. 2008 (CEST)
Löschinvasion französischer Bilder
Bin grad über dieses Bild http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Passerelle_Simone_de_Beauvoir_de_nuit.jpg gestolpert, das zur Wahl für ein Qualitätsbild stand und nun zur Löschung ansteht. Ferner finde ich diese Seite http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Deletion_requests/French_architects, wo anscheinend in großem Umfang "aufgeräumt" wird. Weil Panoramafreiheit in Frankreich nicht gilt ? Kann man nach dem Schutzlandprinzip solche Bilder nicht in der deutschen WP hochladen? --Anghy 20:18, 2. Aug. 2008 (CEST)
- Ja, man kann. Und man sollte. --RalfR → DOG 2008 22:07, 2. Aug. 2008 (CEST)
- Mache ich auf Zuruf gerne. Code·is·poetry 22:34, 2. Aug. 2008 (CEST)
Besonders erbärmlich, dass sich ein deutschsprachiger Benutzer Cecil als Löschantragsteller hervorgetan hat --Historiograf 23:45, 2. Aug. 2008 (CEST)
- eine mehr technische Frage: kommt man (oder ein Administrator) an die gelöschten Bilder eigentlich nochmal ran ... entweder zum Hochladen oder zum Anschauen, was da alles gelöscht wurde.
- Nebenbei: es gab ja so einige "oppose"-Stimmen, die ungehört blieben ... !?
- Gibts eine Löschprüfung auf Commons ? --Anghy 00:52, 3. Aug. 2008 (CEST)
- Commons-Admins (wie Codeispoetry) kommen an die Dateien samt Beschreibungsseiten ran, auch wenn sie gelöscht sind. -- Rosenzweig δ 01:36, 3. Aug. 2008 (CEST)
- Ach, Cecil mal wieder? -- Smial 02:16, 3. Aug. 2008 (CEST)
- Als Commons-Admin ist ihr LA verständlich. Dort gilt das Schutzlandprinzip nicht. Ich werde sie ansprechen, daß sie die Bilder hier wieder einstellt. --RalfR → DOG 2008 02:26, 3. Aug. 2008 (CEST)
- danke :) Anghy 22:24, 3. Aug. 2008 (CEST)
- Die Liste unter Benutzer:Cecil/French architects sollte in den nächsten Tagen schön langsam blau werden, zumindest großteils. Manche der Bilder sind auch für de nicht geeignet, auch wenn Smial anscheinend glaubt, daß ich aus reiner Zerstörungswut handle. Aber ist hier eine typische Haltungsweise: für Bilder, die absolut nichts mit Deutschland zu tun haben, sollen auch in internationalen Projekten die deutschen Gesetze gelten. -- Cecil 19:37, 4. Aug. 2008 (CEST)
- danke :) Anghy 22:24, 3. Aug. 2008 (CEST)
- Als Commons-Admin ist ihr LA verständlich. Dort gilt das Schutzlandprinzip nicht. Ich werde sie ansprechen, daß sie die Bilder hier wieder einstellt. --RalfR → DOG 2008 02:26, 3. Aug. 2008 (CEST)
Tennenbacher Güterbuch
Habe die Eingangsseite des Güterbuchs hochgeladen, entstanden vor 1341 und von mir aus einer Edition von 1969 gescannt. Gemäß dem Text auf WP:BR müsste also alles in Ordnung sein. Hier nur, weil dort unter "nachgelassene Werke" steht, dass in diesem Fall immer nachgefragt werden soll... -- Pischdi >> 11:09, 3. Aug. 2008 (CEST)
- Ehm, nachfragen must du eigentlich nur wenn es noch keine 25 Jahre her ist, dass das Buch erschienen ist. Ist das Buch älter als 25 Jahre und das Bild darin zeigt ein 2D-Reproduktion die ganz klar zu alt ist um unters Urheberrecht zu fallen, dann besteht niemals mehr ein Recht das verletzt werden kann (trift ja in deinem Fall zu Urheberrecht nach heutigen Rechtsprechung ja seit Ewigkeiten abgelaufen, und Buch mit seine 39 Jährechen ja auch älter als 25 jahre). Problematisch sind nur Fälle die jünger als 25 Jahre sind. Sprich wenn es unklar ist, ob das Bild im Werk (Werk noch keine 25 Jahre alt) zu erstenmal puplizert wurde oder nicht. Bobo11 12:12, 3. Aug. 2008 (CEST)
- Da es um Bild:Tennenbachergueterbuch.jpg geht, kann man klar sagen, dass es keinerlei Probleme gibt. PD-old bzw. PD-art sind vollkommen in Ordnung. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 15:56, 4. Aug. 2008 (CEST)
Verbandsabzeichen eines Truppenübungsplatzes
Bevor ich mich in die Nesseln setze, ist dieses Verbandsabzeichen des Truppenübungsplatzes Oberlausitz hier hochladbar? Der Seeadler dürfte die Schöpfungshöhe bereits überschreiten und ich weiß nicht, welchen rechtlichen Status militärische Abzeichen in Deutschland haben. --32X 15:25, 4. Aug. 2008 (CEST)
- Ich seh da nix mit Schöpfungshöhe, würde aber vorschlagen, das Bild gleich in die Grafikwerkstatt zu schicken. Qualitativ is das nicht gerade der Hit. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 15:49, 4. Aug. 2008 (CEST)
- So geschehen. --32X 16:31, 4. Aug. 2008 (CEST)
Urheberrecht bei Passbildern und Post- oder Ansichtskarten
Sehr geehrte Damen und Herren,
können Sie mir die Situation zum Urheberrecht bei Passbildern und Post- oder Ansichtskarten klären?
Vielen Dank im voraus, --Michael Drewes 15:49, 4. Aug. 2008 (CEST)
- Paßbilder vom Fotografen sowie Postkarten unterliegen ganz normal dem Urheberrechtsschutz, sind bis 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen geschützt. Paßbilder vom Automaten werden unter Umständen (nicht zwangsläufig) als Lichtbilder angesehen. Es kommt auf den konkreten Fall an. --RalfR → DOG 2008 15:52, 4. Aug. 2008 (CEST)
- Na, bei Paßbildern vom Automaten ist der einzige der da eine schöpferische Leistung erbringt der der im Gerät sitzt und sich sinnvoll postiert. Damit ist er doch gleichzeitig Fotograph und Fotographierter und man braucht nur eine Erlaubnis um das Bild zu veröffentlichen. Kersti 18:06, 4. Aug. 2008 (CEST)
- Nicht zwingend. Der Abgebildete oder eine dritte Person kann durchaus eine schöpferische Leistung erbringen, wenn er die Szene entsprechend arrangiert. Dementsprechend ist nicht immer der, der den Auslöser drückt der Urheber. --RalfR → DOG 2008 18:51, 4. Aug. 2008 (CEST)
- Automatenbilder sind wohl der klassische Fall von reinen Lichtbildern. Da ist nix mit 70 pma, höchstens 50 ab Knipsen. sугсго 20:38, 4. Aug. 2008 (CEST) (Gilt nur Passbilder, andere können auch mal Werke sein.)
- Auch Automaten-Paßbilder können Werke sein, das ist aber die absolute Ausnahme. --RalfR → DOG 2008 21:15, 4. Aug. 2008 (CEST)
- Automatenbilder sind wohl der klassische Fall von reinen Lichtbildern. Da ist nix mit 70 pma, höchstens 50 ab Knipsen. sугсго 20:38, 4. Aug. 2008 (CEST) (Gilt nur Passbilder, andere können auch mal Werke sein.)
- Nicht zwingend. Der Abgebildete oder eine dritte Person kann durchaus eine schöpferische Leistung erbringen, wenn er die Szene entsprechend arrangiert. Dementsprechend ist nicht immer der, der den Auslöser drückt der Urheber. --RalfR → DOG 2008 18:51, 4. Aug. 2008 (CEST)
- Na, bei Paßbildern vom Automaten ist der einzige der da eine schöpferische Leistung erbringt der der im Gerät sitzt und sich sinnvoll postiert. Damit ist er doch gleichzeitig Fotograph und Fotographierter und man braucht nur eine Erlaubnis um das Bild zu veröffentlichen. Kersti 18:06, 4. Aug. 2008 (CEST)
- Geht es um einen konkreten Fall innerhalb der Wikipedia? Wenn nein: Wir dürfen hier keine Rechtsberatung anbieten, also dann doch lieber einen Rechtsanwalt aufsuchen. -- Chaddy - DÜP 18:32, 4. Aug. 2008 (CEST)
PD-US-no notice
Kurz und schmerzlos: US-Bilder ohne © von 1923–1977 also {{PD-US-no notice}}
sind doch auf de:WP nicht ok, oder? Finde die Erklärung auf Commons dazu gerade nicht. Danke + Grüße --Telrúnya 06:31, 5. Aug. 2008 (CEST)
- In der Regel nicht. Das fehlen einer Copyrightnotice kümmert in den Rechtsordnung der Urheberrechtstradition niemanden. Aber es lohnt sich immer mal wieder zu prüfen, ob das Bild nicht aus anderen Gründen zulässig ist (es soll ja zwischen 1923 und 1937 verstorbene Urheber geben). sугсго 08:44, 5. Aug. 2008 (CEST)
Bild unter der GPL
Ich würde gerne unter anderem dieses Icon in meinem Programm verwenden. Das Bild steht aber unter der GPL (was ich ungewöhnlich finde). Was muss ich beachten, bzw. ist eine Namensnennung notwendig? --OnlineT ✉ Post für mich? 15:38, 4. Aug. 2008 (CEST)
- Dem würde ich glatt die SH absprechen. --RalfR → DOG 2008 15:40, 4. Aug. 2008 (CEST)
- Ich auch. Also wäre das gemeinfrei. Im Zweifelsfall gelten aber ganz normal die Bestimmungen der GPL. -- Chaddy - DÜP 18:27, 4. Aug. 2008 (CEST)
- Die da wären? ;-) Die GPL ist hauptsächlich für Programme ausgelegt. --OnlineT ✉ Post für mich? 20:38, 4. Aug. 2008 (CEST)
- GFDL war das ursprünglich auch. Wir haben hier viel zu viele Bilder unter GFDL oder sonstwas, die die SH nicht erreichen, auch da müßte mal aufgeräumt werden. --RalfR → DOG 2008 21:17, 4. Aug. 2008 (CEST)
- Die GFDL war ursprünglich für Handbücher gedacht (als Ergänzung zur GPL: die Software steht unter der GPL und das dazugehörige Handbuch dann gleich unter der GFDL). Für Bilder sind beide Lizenzen ungeeignet. Die Bedingungen der GPL dürften so ziemlich die selben, wie die der GFDL sein. -- Chaddy - DÜP 21:30, 4. Aug. 2008 (CEST)
- Richtig, die GPL ist eine Lizenz die für Bilder eigentlich vollkommen ungeeignet, da sie sich hauptsächlich auf die Software bezieht. Am Ende ist sie wie Chaddy schon sagte das analoge Gegenstück zur GFDL. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 09:45, 5. Aug. 2008 (CEST)
- So, ich habe jetzt einfach mal einen Link auf den Ersteller der Grafiken untergebracht, den Lizenztext per richTextbox ins Programm gepackt. --OnlineT ✉ Post für mich? 16:57, 5. Aug. 2008 (CEST)
- Richtig, die GPL ist eine Lizenz die für Bilder eigentlich vollkommen ungeeignet, da sie sich hauptsächlich auf die Software bezieht. Am Ende ist sie wie Chaddy schon sagte das analoge Gegenstück zur GFDL. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 09:45, 5. Aug. 2008 (CEST)
- Die GFDL war ursprünglich für Handbücher gedacht (als Ergänzung zur GPL: die Software steht unter der GPL und das dazugehörige Handbuch dann gleich unter der GFDL). Für Bilder sind beide Lizenzen ungeeignet. Die Bedingungen der GPL dürften so ziemlich die selben, wie die der GFDL sein. -- Chaddy - DÜP 21:30, 4. Aug. 2008 (CEST)
- GFDL war das ursprünglich auch. Wir haben hier viel zu viele Bilder unter GFDL oder sonstwas, die die SH nicht erreichen, auch da müßte mal aufgeräumt werden. --RalfR → DOG 2008 21:17, 4. Aug. 2008 (CEST)
- Die da wären? ;-) Die GPL ist hauptsächlich für Programme ausgelegt. --OnlineT ✉ Post für mich? 20:38, 4. Aug. 2008 (CEST)
- Ich auch. Also wäre das gemeinfrei. Im Zweifelsfall gelten aber ganz normal die Bestimmungen der GPL. -- Chaddy - DÜP 18:27, 4. Aug. 2008 (CEST)
Faksimilieabbildungen alter Schriften
Unter dieser Web-Adresse findet man Scanns alter Bücher, unter anderem aus der Stiftsbibliothek St. Gallen. Die Seite ist mit diesen Nutzungsbestimmungen belegt, die explizit eine kommerzielle Verwendung der Inhalte ohne Rückfrage ausschliessen, was sie also für die Wikipedia leider nicht verwendbar macht. Die Frage ist nun: Dürfen die hier die kommerzielle Nutzung ausschliessen? Die Schutzdauer der Werke ist ja schon seit Ewigkeiten abgelaufen. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 20:46, 4. Aug. 2008 (CEST)
- Meist Copyfraud. bei erstmals veröffentlichen Werken muss man aber editio princeps beachten. sугсго 20:50, 4. Aug. 2008 (CEST)
- (BK) Typischer Fall von Copyfraud. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 20:51, 4. Aug. 2008 (CEST)
- Also im Klartext: Nein, die dürfen keine Urheberrechte an diesen Werken geltend machen. Und editio princeps gibts gemäss Artikel in der Schweiz (noch) nicht, zieht also auch nicht. Wobei es selbst dann schwierig wäre, etwas als erstmaliges Erscheinen zu deklarieren, wenn das Buch (bei Handschriften dem Wesen entsprechend Einzelwerke) jahrhundertelang in einer eigentlich frei zugänglichen Bibliothek auflag. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 21:10, 4. Aug. 2008 (CEST)
- ACK, die Abbildungen sind nicht geschützt, die Nutzungsbedingungen können ignoriert werden. --RalfR → DOG 2008 21:14, 4. Aug. 2008 (CEST)
- Also im Klartext: Nein, die dürfen keine Urheberrechte an diesen Werken geltend machen. Und editio princeps gibts gemäss Artikel in der Schweiz (noch) nicht, zieht also auch nicht. Wobei es selbst dann schwierig wäre, etwas als erstmaliges Erscheinen zu deklarieren, wenn das Buch (bei Handschriften dem Wesen entsprechend Einzelwerke) jahrhundertelang in einer eigentlich frei zugänglichen Bibliothek auflag. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 21:10, 4. Aug. 2008 (CEST)
- Derjenige, der einen Schutz unter editio princeps geltend machen will, muss nachweisen, dass er auch wirklich der Erstveröffentlicher ist. Das dürfte aber reichlich schwer sein (deshalb ignorieren wir auch das Urteil zur Himmelsscheibe von Nebra). Übrigens, auch wenn es das in der Schweiz nicht gibt, müssen wir uns wegen dem Schutzlandprinzip Gedanken darüber machen. Ich sehe dennoch keine Probleme bei diesen Büchern. -- Chaddy - DÜP 21:37, 4. Aug. 2008 (CEST)
Gegen vertragsrechtliche Bindungen helfen Sockenpuppen --Historiograf 00:27, 5. Aug. 2008 (CEST)
Ach Chaddy, erklär mir doch bitte mal das Schutzlandprinzip. Wenn ein Schweizer Urheber den Schutz in D beansprucht, aufgrund welcher Rechtsvorschrift sollte er eine Inländerbehandlung durchsetzen können? --Historiograf 00:31, 5. Aug. 2008 (CEST)
- Ich soll dir was bzgl. Urheberrecht erklären? Falls ich was falsches geschrieben habe, kannst du es mir auch einfach gleich sagen, ohne mich vorher zu testen... -- Chaddy - DÜP 00:59, 5. Aug. 2008 (CEST)
- Der ist nur zickig, weil er selber mal einen Wikipediaartikel geschrieben hat, wo er sich bis auf die Knochen blamiert hat und wo es um diese Frage ging. Der Histo hat doch glatt die Schweiz in den EWR eintreten lassen. sугсго 10:36, 5. Aug. 2008 (CEST) (Und editio princeps ist bei in der Schweiz für wissenschaftliche Institutionen tätige gar nicht so abwegig, da sollen fast 50% der wissenschaftlichen EWR- oder US-Bürger sein, die in D alle wie Inländer behandelt werden.)
Von einem WP-Artikel weiss ich nichts und von einer Blamage auch nichts. Ich habe allerdings mal wie alle Menschen mal einen Fehler gemacht und die Schweiz vor Jahren dem EWR irrtümlich zugeordnet. Die Häme von Syrcro ist unangemessen --Historiograf 12:17, 5. Aug. 2008 (CEST)
Ok, können wir uns wieder vertragen? Oder zumindest wo anders persönliche Differenzen ausdiskutieren? Diese Seite hier ist dafür ein eher ungeeigneter Ort. -- Chaddy - DÜP 17:16, 5. Aug. 2008 (CEST)
Einfügen von Original-Dokumenten - http://de.wikipedia.org/wiki/HafenCity -
Ich habe die Frage, wie ich 4 originale Redetexte als Dokumente einfügen kann.
Auf der Wikipedia-Seite gibt es über die HafenCity in Hamburg zur Zeit noch vergleichsweise wenig zu lesen.
Ich habe die Entstehungsgeschichte seit 1997 persönlich mitbekommen und kenne Dr. Henning Voscherau, den damaligen Bürgermeister, auf dessen Initiative das HafenCity-Projekt zurückzuführen ist.
Auf meine Bitte hin hat Dr. Henning Voscherau mir 4 seiner Reden gemailt, damit ich für Wikipedia verwenden kann. Ich habe sie als WORD-Dateien und habe sie umgewandelt in PDF-Dateien.
Wie kann ich sie als Dokumente einfügen, ohne Probleme zu bekommen und Gefahr zu laufen, dass sie herausgenommen werden?
Viele freundliche Grüße aus Hamburg Hhbrmbk am 2.August 2008 (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag (siehe dazu Hilfe:Signatur) stammt von Hhbrmbk 22:33, 2. Aug. 2008 (CEST)) -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 00:17, 3. Aug. 2008 (CEST)
- Hallo, zuerst einmal brauchst du die Erlaubnis des Urhebers (also Dr. Henning), diese Texte unter einer freien Lizenz, bevorzugt der GFDL, zu veröffentlichen. Eine Erlaubnis zur Verwendung in Wikipedia reicht hier nicht aus. Bitte, erkläre das Dr. Henning und bitte ihn, eine Freigabe an permissions-de@wikimedia.org zu senden. Am besten verwendet er dafür die Textvorlage von Wikipedia:Textvorlagen#Einverständniserklärung für Textfreigaben, aber bitte darauf achten, dass anstatt eines Artikellinks der Link zum hochgeladenen Dokument angegeben wird. Du kannst derzeit (falls du seine Zustimmung bekommst) die PDF-Dateien auf Wikipedia hochladen und einen kleinen Kommentar hinterlassen, dass die Freigabe per Mail nachkommt. Die Links der hochgeladenen Dateien gibst du Dr. Henning, damit dieser sie in der Mail mitschicken kann. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 00:17, 3. Aug. 2008 (CEST)
Hallo ChrisiPK! Danke für die nützlichen Infos, aber ich bin neu bei Wikipedia, und deshalb bin ich noch ziemlich "schwer von Begriff". Deshalb weiß ich nicht, wie ich einen Text hochladen kann. In der linken Spalte steht in der Rubrik "Werkzeuge" nur etwas zum Hochladen von Bildern. Macht es Dir große Mühe, mir eine "Gebrauchsanweisung" zu schicken, die die Schritte im einzelnen beschreibt, wie ich die PDF-Texte auf Wikipedia hochladen kann? Vielen Dank und viele Grüße von Hhbrmbk aus Hamburg
- PDF-Dateien solltest du genauso hochladen können wie Bilder. --/home/Wuzur /Diskussion/Bewertung 14:25, 6. Aug. 2008 (CEST)
Bild gestohlen?
Schaut mal bitte jemand auf die Diskussion bei Kompostwurm. M.E. ist das von WP benutzte Bild von einer kommerziellen Webseite entnommen, die ich entdeckt habe. Oder sogar umgekehrt? --HCass 19:30, 6. Aug. 2008 (CEST)
- Unsere Datei: Orginalhintergrund vom Photographieren, 58.31 KB (59707 Bytes), ihre Datei: weiß retouchiert, 8.85 KB (9064 Bytes). Ich würde sagen das Orginal kommt von uns. jodo 19:38, 6. Aug. 2008 (CEST)
- Da ist aber beim Umzug nach Commons was schiefgegangen, der Uploader existiert nicht: http://en.wikipedia.org/wiki/User:Mihaidu --RalfR → DOG 2008 19:51, 6. Aug. 2008 (CEST)
- Doch, er existiert. Contributions sind da, nur keine Benutzerseite und seine Diskussionsseite ist auch leer geblieben. -- Cecil 20:06, 6. Aug. 2008 (CEST)
- Hab mal den englischen Admin Howcheng drauf angesetzt und er meint, dass der Uploader auf en.WP Mihai Duguleana heißt und der Weblink in der Bildbeschreibung auch auf den Log zeigt. Angesichts des Kommentars von Jodo würde ich sagen, der Webshop ist 'böse'. -- Cecil 20:13, 6. Aug. 2008 (CEST)
- (BK)Der existiert schon, hat aber halt keine Benutzerseite und nur sehr wenig Beiträge. Da der angegebene Weblink nicht (mehr?) funktioniert ist ist die Bemerkung "Licence doubtful" durchaus nachzuvollziehen. --Isderion 20:22, 6. Aug. 2008 (CEST)
- "Böse" kann der Webshop gar nicht sein, denn der Wurm ist PD --Anghy 23:08, 6. Aug. 2008 (CEST)
- Was wir aber erst seit heute wissen :) jodo 23:11, 6. Aug. 2008 (CEST)
- ähm ... ja ... stimmt. --Anghy 09:41, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Was wir aber erst seit heute wissen :) jodo 23:11, 6. Aug. 2008 (CEST)
- "Böse" kann der Webshop gar nicht sein, denn der Wurm ist PD --Anghy 23:08, 6. Aug. 2008 (CEST)
- Da ist aber beim Umzug nach Commons was schiefgegangen, der Uploader existiert nicht: http://en.wikipedia.org/wiki/User:Mihaidu --RalfR → DOG 2008 19:51, 6. Aug. 2008 (CEST)
Hochladen von PDF-Texten
Unter den "Werkzeugen" habe urheberrechtliche Informationen gefunden zum Hochladen von Bildern. Aber wie kann ich PDF-Texte auf Wikipedia hochladen? Ich bin neu bei Wikipedia, und deshalb noch ziemlich "schwer von Begriff". Ich würde mich sehr freuen, wenn ich irgendwo eine ausführliche "Gebrauchsanweisung" finden könnte, die die Schritte im einzelnen beschreibt, damit ich nichts verkehrt mache hinsichtlich des Urheberrechts. Vielen Dank!!! Hhbrmbk (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag (siehe dazu Hilfe:Signatur) stammt von Hhbrmbk 14:00, 5. Aug. 2008 (CEST)) -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:56, 5. Aug. 2008 (CEST)
- Hallo Hhbrmbk, bitte achte darauf, deine Diskussionsbeiträge mit --~~~~ zu unterschreiben. Zu deiner Frage: PDF-Dateien kannst du mit demselben Formular hochladen, mit dem man auch Bilder hochladen kann. Anstelle des Bildes gibst du einfach die PDF-Datei an. Der Urheber ist der Erschaffer des Textes, ich nehme mal an, es geht hier noch um die Frage von weiter oben, dann ist das Dr. Henning. Bitte achte auch darauf, dass du dann die entsprechende Freigabe an permissions-de@wikimedia.org sendest, wie ich das bereits weiter oben erläutert habe. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:56, 5. Aug. 2008 (CEST)
- Nur damit mein Schmunzeln über dein Dr.Henning aufhören kann. Hhbrmbk meint Henning Voscherau. duckundweg :-)) -- Martina Nolte Disk. 16:06, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Zum Ausgleich doch noch was zur Sache:
- Hallo Hhbrmbk, hier ist eien Anleitung. Da steht zwar, dass nur Bider hochgeladen werden sollen, aber du kannst das ignorieren. Nach dem Klick auf "durchsuchen" einfach dein pdf hochladen. Auch hier gibt's Antworten auf häufige Fragen zum Hochladen.
- An die älteren Hasen: wieso bezieht sich das Tutorial eigentlich nur auf die Commons? Das würde mich als Einsteiger auch irritieren. -- Martina Nolte Disk. 16:30, 7. Aug. 2008 (CEST)
Weiternutzungsfrage
Hi,
meine Frage betrift die Weiterverwendung von Artikeln inclusiv Bilder.
ich möchte eine komerzielle Seite erstellen, die ein bestimmtes Thema aufgreift und Infos dazu liefert. Diese Informationen werden zum größten Teil aus Wikipedia stammen (Artikel + Bilder). Meine Frage ist jetzt wie muss ich mich absichern damit ich keine rechtlichen Probleme bekome. Reicht es wenn ich zu jedem Bild den Text "Quellen: Wikipedia" hinzufüge und zusätzlich jedem Artikel diesen Text beifüge "Dieser Artikel basiert auf dem Artikel XYZ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar". Und wie muss ich mich verhalten wenn ich die Artikel etwas Mdifizier zb. einzelne Wörter durch unterstreichen hervorheben.
Bitte schnellstmöglich um Antwort
Danke im voraus
- Wikipedia:Lizenzbestimmungen und Wikipedia:GNU Free Documentation License. Die Wirksamkeit des auf ersterer Seite vorgeschlagenen Variante ist höchst umstritten. Das Modifizieren ist erlaubt, soweit Du die GFDL einhältst, Dein Ergebnis also auch unter der GFDL freigibst. sугсго 11:45, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Bilder dürfen nicht einfach mit "Quelle: Wikipedia" versehen werden, dazu gilt jeweils die angegebene Lizenz auf der Bildbeschreibungsseite (auf das Bild klicken). --/home/Wuzur /Diskussion/Bewertung 15:43, 7. Aug. 2008 (CEST)
Hallo, wurde von Streifengrasmaus auf diese Seite verwiesen. Also stelle ich hier meine Frage nochmal bzw. verweise auf meine erste eigentlich nicht genügend beantwortete Frage hin. Diese findet sich unter:
Das hochgeladene Bild hat in Frankreich die Lizenz Public domain. Ich fand aber hier bei der Deutschen WP keine entsprechende Kategorie, um diese Lizenz als auch hier in Deutschland gültig einzuordnen bzw. einzusetzen (Eingabezeile mit verschiedenen alternativen Lizenzmodi). Ich habe mich also vorsichtig verhalten, um nichts Falsches anzugeben. Darauf erschien folgende Meldung:
„Wird diese Information nicht vollständig und nachvollziehbar nachgereicht, so wird die Datei 14 Tage nach Benachrichtigung des Benutzers gelöscht.“
Ist mir ein Fehler unterlaufen? Oder was muß ich also jetzt noch tun? Gruß --Anaxo 14:37, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Die Lizenz Public Domain gilt weltweit, d.h. auch in Deutschland. Da du beim Hochladen jedoch keine Lizenz angegeben hast, erschien der Text. Du kannst die Lizenz einfach nachtragen, indem du auf die Bildbeschreibungssiete gehst und dort unter dem Abschnitt "Lizenz" einfach die passende Vorlage einträgst. Hee Haw Waylon Diskussion 15:27, 7. Aug. 2008 (CEST)
Ich bin ein wenig irritiert darüber, daß auf der französischen Seite, von der mein Bild stammt, ausdrücklich erwähnt ist, daß das Bild nicht für Commons zur Verfügung steht! Ich sehe dazu einen gewissen Widerspruch zu weltweiter Gültigkeit der Lizenz!
Siehe unter Quellenangabe auf der hochgeladenen Datei. Dort ist zu lesen:
Attention, l’utilisation de cette licence est obsolète sur Commons car la licence ne précise pas le droit applicable au plan international. Veuillez indiquer une licence plus précise. Cette image ne devrait pas être transférée sur Commons car la licence équivalente est obsolète.
Ich übersetze vorsichtshalber mal nur auszugsweise: Achtung, der Gebrauch dieser Lizenz ist nicht anwendbar auf Commons. Dies ist unüblich, weil die Lizenz nicht auf internationaler Ebene anwendbar ist. Daher nicht auf Commons übertragen ...
Auch heißt es im WP-Hilfetext, daß „die Vorstellung einer weltweiten "Public domain" hinsichtlich dieser Bilder irreführend ist"
--Anaxo 16:27, 7. Aug. 2008 (CEST)Außerdem habe ich angefragt unter WP:DÜP/F:
Ergänzung: Habe bereits eine Anfrage beim allemeinen Portal Fragen an WP gestellt, bin aber etwas irritiert trotzdem. Siehe Bereits erhaltene Antwort
--Anaxo 16:33, 7. Aug. 2008 (CEST)Auch bei der französichen WP habe ich zwei Anfragen losgelassen:
Französische Rechtsexperten
und bei:
Französische Bildexperten
Damit hoffe ich nun, alle Hebel in Bewegung gesetzt zu haben! Ich übe mich jetzt erst mal in Geduld!
--Anaxo 17:25, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Das Problem war einfach, dass du beim Hochladen keine Lizenz ausgewählt hast. Deswegen ist das Bild direkt an die Dateiüberprüfung übergeben worden. Es ist vollkommen in Ordnung. Und der Baustein ist inzwischen auch wieder draußen. jodo 19:14, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Hallo Anaxo, ich war mal so frei, wenigstens deine Anfragen innerhalb der deutschen Wikipedia hier in grau einzufügen. An dieser Stelle direkt ein Rat für die Zukunft: Anfragen solltest du niemals an mehreren Stellen gleichzeitig stellen, sondern immer nur an einer. So ist klar, wo die Diskussion verläuft und Teilnehmer müssen nicht auf unendlich vielen verschiedenen Seiten nachsehen, um den Verlauf zu verfolgen.
- Zu deinem Problem: In der französischen Wikipedia war nicht der korrekte Lizenzbaustein gesetzt. Dort war der allgemeine PD-Baustein gesetzt, der keine Auskunft darüber gibt, wieso das Bild in der PD ist. Der Benutzer selbst hat das Bild jedoch als eigenes Foto ohne Coypright hochgeladen, es also selbst in die PD übergeben. Solche Fotos können selbstverständlich auch auf Commons hochgeladen werden. Ich habe auch auf der Beschreibungsseite in der deutschen WP jetzt den richtigen Lizenzbaustein gesetzt. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 19:18, 7. Aug. 2008 (CEST)
Besten Dank für die umgehende Bearbeitung! --Anaxo 21:38, 7. Aug. 2008 (CEST)
URV Bild? (erl.)
Un zwar mein ich das hier: [1] und das Orginal? [2] evtl. Schöpfungshöhe? --k4ktus 18:24, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Nö. ST ○ 18:27, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Also keine Schöpfungshöhe? deine Anwort kann alles sagen :D --k4ktus 18:29, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Die Frage war auch etwas unklar. Nein, wo sollte hier eine Schöpfungshöhe zu erkennen sein? ST ○ 18:34, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Dann sollte man aber die Lizenz dementsprechend ändern oder? --k4ktus 18:45, 7. Aug. 2008 (CEST)
- So besser? ST ○ 18:49, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Bist ein Schatz :) --k4ktus 18:53, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Pst, leise! Das schadet meinem Image ;-) ST ○ 18:56, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Bist ein Schatz :) --k4ktus 18:53, 7. Aug. 2008 (CEST)
- So besser? ST ○ 18:49, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Dann sollte man aber die Lizenz dementsprechend ändern oder? --k4ktus 18:45, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Die Frage war auch etwas unklar. Nein, wo sollte hier eine Schöpfungshöhe zu erkennen sein? ST ○ 18:34, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Also keine Schöpfungshöhe? deine Anwort kann alles sagen :D --k4ktus 18:29, 7. Aug. 2008 (CEST)
Ich wurde darüber informiert, dass dieses Bild auf Commons gelöscht werden soll, weil die Quelle von demjenigen nicht angegeben wurde, der das Bild dort hochgeladen hat. Das Bild stammt laut Beschreibung ursprünglich von der deutschen Wikipedia - vielleicht gab es dort eine Herkunftsangabe? (Hochgeladen von de:Benutzer:Snoyes, zuletzt aktiv 2004.) Jedenfalls ist offensichtlich, dass das Bild ein alter Kupferstich ist, wäre schade, wenn das Bild gelöscht werden würde. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 15:45, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Das Bild bei uns (Logbuch) enthielt nur die Angabe "Giordano Bruno - Mehrmals im Internet mit PD-Hinweis gefunden". Wenn dem so ist, müsste man ja problemlos irgendeine Quelle nachtragen können.-- Wiggum 16:10, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Danke. Das hässlich dunkle, gestreifte und gerasterte Bild im deutschen Artikel Giordano Bruno scheint identisch zu sein, wenn ich mir die Haare so anschaue. Es scheint mit dem anderen Bild identisch zu sein, wenn man sich die Locken anschaut: Image:Giordano_Phillipo_Bruno_-_Livre_du_recteur_-_1578.jpg. Reicht das, um die Quelle zu übertragen? --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 16:19, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Ansonsten kannst du auch einfach irgendeine Quelle aus dem Internet nehmen: [3] jodo 16:23, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Erledigt, ich hoffe, das kann man so lassen. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 16:46, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Also wenn jetzt noch jemand meckert gibts Haue :) jodo 16:55, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Erledigt, ich hoffe, das kann man so lassen. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 16:46, 8. Aug. 2008 (CEST)
Was ist der Unterschied zwischen cc-by und cc-by-sa?
Bei der Lizenz cc-by ist eine Weitergabe und eine Bearbeitung erlaubt. Es heißt aber dann im allgemeinverständlichen (??) Lizenztext: "Im Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen die Lizensbedingungen, unter welche dieses Werk fällt, mitteilen." Heißt das, bei einer Verbreitung muss das Bild wieder unter die cc-by-Lizens gestellt sein? Und was ist, wenn ich eine Bearbeitung verbreite?
Im Lizenztext cc-by-sa steht dieser Satz ebenfalls. Ist das nicht doppelt gemoppelt? Bedeutet "Weitergabe unter gleichen Bedingungen nicht das Selbe? --Albärt 20:06, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Das -sa erlaubt ausdrücklich die Weiterverabeitung unter der gleichen Lizenz. Bei CC-by ist eigentlich nur die Weitergabe des Originalswerkes unter der selben Lizenz gestattet, ohne allerdings eine Weiterverabeitung ausdrücklich verboten ist (das -nd ist das Gegenstück zu -sa). Wenn du also eine Bild weiterverarbeites, das nur unter CC-by steht, stehst du einbisschen im rechtsfreien Raum. Auch bist du theoretisch nicht gezwungen, dein daraus entstandenes Werk unter CC-by zu stellen, solange du die Quelle korrekt nennst. Von CC-by ohne Zusatz -sa oder -nd (keine Bearbeitung) ist abzuraten. Ich hoffe ich hab den Unterschied verstädlich formuliert. Bobo11 21:06, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Bei der CC-by ist eine Bearbeitung laut Text nicht nur nicht verboten, sondern ausdrücklich erlaubt; bei der Bearbeitung muss dann wohl der Name des Urhebers genannt sein, aber es muss nicht mehr unter CC-by gestellt werden. Oder? Das heißt, wenn ich ein Bild nur etwas beschneide, habe ich eine Bearbeitung gemacht und muss keine Lizens mehr nennen. Witzlos, wenn ich das recht verstehe.--Albärt 22:03, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Nein, so einfach ist das nicht. Es muss bei deiner Bearbeitung ein neues Werk entstehen, das ist beim Beschneiden aber nicht der Fall. Deine Bearbeitung muss also Schöpfungshöhe erreichen. Der Unterschied zwischen CC-by und CC-by-sa ist ganz einfach der, dass bei der -sa eine weitere Bedingung gilt: Die abgeleiteten Werke müssen auch wieder unter dieser Lizenz stehen. Bei der CC-by muss das neue Werk nicht mehr unter dieser Lizenz stehen. -- Chaddy - DÜP 22:25, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Bei der CC-by ist eine Bearbeitung laut Text nicht nur nicht verboten, sondern ausdrücklich erlaubt; bei der Bearbeitung muss dann wohl der Name des Urhebers genannt sein, aber es muss nicht mehr unter CC-by gestellt werden. Oder? Das heißt, wenn ich ein Bild nur etwas beschneide, habe ich eine Bearbeitung gemacht und muss keine Lizens mehr nennen. Witzlos, wenn ich das recht verstehe.--Albärt 22:03, 8. Aug. 2008 (CEST)
Quellenangabe
Angenommen eine Firma veröffentlicht ihre Firmengeschichte auf ihrer eigenen Homepage. Ausgehend von diesen Fakten und Jahreszahlen möchte ich einen eigenen Text über die Firmengeschichte schreiben und diesen bei wikipedia veröffentlichen.
Muss ich als Quelle dann die Homepage der Firma angeben?--Starkoch 00:52, 9. Aug. 2008 (CEST)
- Urheberrechtlich nicht, da Fakten nicht geschützt sein können sondern nur die textliche Darstellung. Trotzdem ist es gut wenn du sie als Quelle nennst, da wir dann wissen woher die Informationen kommen. jodo 00:52, 9. Aug. 2008 (CEST)
- Es ist nicht nur gut, sondern notwendig. Nicht urheberrechtlich, aber nach den Grundsätzen von Wikipedia:Belege. Es sollte immer möglichst vollständig nachvollziehbar sein, auf welche Quellen sich unsere Artikel stützen. Gestumblindi 07:40, 9. Aug. 2008 (CEST)
Daten aus USA
Liebe Rechtsspezialisten, kann ich Daten mit diesem Copyright:
- © COPYRIGHT 2007 BY THE UNITED STATES GOVERNMENT.
- NO COPYRIGHT CLAIMED UNDER TITLE 17 U.S.C.
Für WP verwenden? Was genau muss ich dann in WP angeben?
Gruss, --Markus 15:00, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Wenn das so in einer Veröffentlichung (Website, Broschüre, etc...) der US-Regierung oder einer US-Bundesbehörde steht, kannst du die Daten ruhig verwenden, da solche Veröffentlichungen dort nicht urheberrechtlich schützbar sind (→Werk der Regierung der Vereinigten Staaten). Für Bilder gibt es dafür den Lizenz-Baustein {{Bild-PD-US}}. Bei der Übernahme von Texten immer die Quelle angeben (WP:REF), ansonsten sind reine Fakten und Daten als solche auch erstmal nicht urheberrechtlich schützbar (Hilfe:FAQ Rechtliches#Darf ich Tabellen, Listen oder statistische Daten übernehmen?). --Kam Solusar 03:57, 9. Aug. 2008 (CEST)
- Danke Sam für die Erläuterung. Was mich gewundert hatte was, dass dieselben (von einem Amt erfassten) Daten in deutscher Sprache in D geschützt sind, in den USA in englischer Sprache aber nicht. Gruss, --Markus 21:24, 9. Aug. 2008 (CEST)
- Die Sprache ist hier nicht relevant. Amerikanische Bundesbehörden bzw. deren Bedienstete haben in den Vereinigten Staaten keinen Anspruch auf Schutz ihres Urheberrechts für Werke, die sie im Zusammenhang mit ihrer Aufgabe/Beschäftigung erzeugt haben. Sie haben auch kein Recht, diesen Schutz in anderen Ländern anzustreben. Grundgedanke ist, dass solche, letztendlich von Steuerzahlern bezahlte Werke, jedem frei zur Verfügung stehen sollen. Bei deutschen Behörde bzw. Beamten sieht das (leider) anders aus. sebmol ? ! 21:37, 9. Aug. 2008 (CEST)
- Danke Sebmol für diese Erläuterung. Aber wenn die Deutschen bei denselben Daten auf Copyright bestehen, und die Amerikaner diese frei verteilen - da müsste doch ein Konflikt entstehen? Man könnte ja so das deutsche Copyright einfach umgehen, indem man die Daten stattdessen von den Amerikanern nimmt... Gruss, --Markus 23:33, 9. Aug. 2008 (CEST)
Im Grunde genommen hängt alles daran, dass du überhaupt nicht sagst, um welche Arten von Daten es sich handelt. Ohne diese Basisinformation kann niemand IRGEN ETWAS valides sagen. Daten als solche sind urheberrechtlich nicht geschützt --Historiograf 00:55, 10. Aug. 2008 (CEST)
- Und das deutsche Urheberrecht (nicht Copyright, das gibts hier nicht) kann man nicht "einfach umgehen", das ist per gesetz festgeschrieben. --RalfR → DOG 2008 01:17, 11. Aug. 2008 (CEST)
Urheberrechtshöhe?
Hallo, ich würde gerne das Logo des Kernkraftwerks Ignalina von Hier Hochladen. Hat das Bild genügend Urheberrechte? Oder kann ich es als nicht genügend Schöpfungshöhe angeben? Grüße TZV ☢/ ☣Sprich mich an! 21:26, 10. Aug. 2008 (CEST)
- Es geht um Schöpfungshöhe ("Urheberrechtshöhe" gibt's nicht). Das verlinkte Logo kann mit dem Baustein
{{LogoSH}}
hochgeladen werden. --Isderion 21:47, 10. Aug. 2008 (CEST) - PS: Deine Signatur sieht im Quelltext einfach nur grausam aus.
- Ja ich meine Schöpfungshöhe. Oke dann lade ich es hoch. Danke. PS: Die Formatierung meiner Unterschrift muss ich Ändern. Das stimmt, die ist zu lang. Grüße TZV ☢/ ☣Sprich mich an! 22:16, 10. Aug. 2008 (CEST)
Amtliche Werke
Durch Zufall bin ich auf einen traurigen Umstand aufmerksam geworden. Benutzer:Ixitixel hat einige Siegel amerikanischer Städte gelöscht mit der Begründung es wären keine amtlichen Werke aus DACH. Siehe dazu das Logbuch. Ohne den Hinweis auf meiner Disk wäre ich gar nicht aufmerksam darauf geworden. Ich habe Ixitixel zwar schon darauf geantwortet, dass hier im Rahmen des Schutzlandprinzip auch ausländische Wappen und Siegel außerhalb des DACH-Raumes als Amtliche Werke akzeptiert werden, nur möchte ich bitten, dass hier ein anderer Admin bitte mal entsprechend diese (vorher nicht abgesprochenen) Löschungen rückgängig macht. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 13:12, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Mir erscheint Christans Argumentation falsch. Auf jeden Fall heißt es hier (Wikipedia:Bildrechte#Amtliche_Werke): „und die Wappen deutscher Körperschaften des öffentlichen Rechts.“ Falls Christians Argemntation also stimmen sollte, müsste das wohl auch geändert werden. Und weiter hinten auch: „Üblicherweise richtet sich die deutschsprachige Wikipedia nach dem Recht der deutschsprachigen Länder, akzeptiert also die Panoramafreiheit nach deutschem Recht. Es gibt allerdings noch keinen Konsens, ob aus Gründen der Risikoverminderung Abbildungen von Objekten aus Ländern, die keine Panoramafreiheit kennen (wie Frankreich) grundsätzlich unzulässig sind.“--Ixitixel 13:47, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Den Begriff "Amtliches Werk" ist hier im Sinne der Rechtslage in DACH erklärt. Du könntest dir aber auch Amtliches Werk und Amtliches Wappen durchlesen. Die dort zitierten Paragraphen machen keine Einschränkung bezüglich NUR deutscher Wappen. Und wie gesagt wir haben auch noch Schutzlandprinzip. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 13:52, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Und warum kann man dann bei einer isländischen Briefmarke so nicht argumentieren? (Siehe Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle)? --Ixitixel 13:55, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Weil Briefmarken nicht immer von "staatlicher Stelle" herausgegeben werden. In Deutschland ist das so (Die Post gibt die Briefmarken ja im Auftrag des BMF heraus). Deshalb gilt dann jeweils Landesrecht. Auf Commons wurde eine Liste erarbeitet, welche Länder gemeinfreie Briefmarken verausgaben, und welche nicht. Die ausländischen Briefmarken wurden vor gut einem Jahr mal diskutiert, jedoch wurde die Anwendung der "Amtliche Werke" Regelung auf ausländische Briefmarken in der DE-WP seinerzeit abgelehnt, wohl aus gutem Grund. Die Diskussion führten damals auch schon Juristen, also keine Halbfachleute. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 14:02, 7. Aug. 2008 (CEST)
- im übrigen ist die Liste auf commons bzgl. der Briefmarken falsch, siehe dazu den Nigeria fall im archiv bei schwierige Fälle, hab aber keine Zeit dazu was zu schreiben. Grüsse --Meisterkoch 15:38, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Ich hätte dennoch gerne einmal die Meinung eines Dritten.--Ixitixel 14:04, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Dann wende dich bitte mal an Benutzer:Steschke. Das ist der Wappenguru hier und kann dir das alles gerne von A-Z erklären, so dass du es auch verstehst. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 14:07, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Also bitte, wenn schon dann Wappen-Papst! --RalfR → DOG 2008 15:15, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Ich bin zwar gerade motzig, aber wenn ich so nett gefragt werde ;-) ... Ich sehe da eine Schwierigkeit: Ist die Eigenschaft, ein amtliches Werk zu sein, direkt auch auf vergleichbare ausländische Werke übertragbar? Was ist in diesem Falle vergleichbar? In Deutschland ist ein Wappen (einer Körperschaft, Anstalt, Stiftung - ich spreche hier also nicht von Privatwappen) ein amtliches Werk. Das steht so aber nicht eindeutig im Gesetz, sondern leitet sich als Analogie ab (siehe Schwaneberger-Urteil). Das Werk ist in Deutschland amtlich, weil es verschiedene Voraussetzungen erfüllen muss, die einem amtlichen Werk innewohnen. Erfolgt der Vergleich im Rahmen des DACH-Prinzips nun direkt, ist ein amerikanisches Wappen, Siegel, Briefmarke etc. ein amtliches Werk, weil ein entspechendes deutsches Wappen, Siegel, Briefmarke etc. ein amtliches Werk wäre oder ist es nur dann ein amtliches Werk, wenn die gleichen Voraussetzungen erfüllt sind, die bei einem deutschen amtlichen Werk erfüllt sein müssten? Diese Frage geht mir aber einen Schritt zu weit, um hier ein eindeutiges Ja oder Nein sagen zu wollen. Amtliche Werke sind in ihrer Wirkung natürlich enteignend und damit eine Einschränkung für den Urheber, für die er in Deutschland durch sein Honorar entgeltet wird. Für die Eigenschaft eines amtlichen Werkes spricht, dass die Siegel, Wappen etc. auch im Ausland die Eigenschaft eines Hoheitszeichen genießen und etwa im Reisepass Wirksamkeit entfalten. Es wäre eher merkwürdig, ja fast unerträglich, wenn eine Privatperson im Ausland auf Hoheitszeichen/Namenszeichen die Urheberrechte geltend machen und die Nutzung und Anerkennung quasi aushebeln und ad absurdum führen könnte. Ausgehend von der zweiten Überlegung, würde ich die ausländischen Wappen, Siegel, Flaggen etc. (Briefmarken sind ein eigenes Kapitel) wie deutsche amtliche Werke behandeln und ihnen ein Schutzrecht des Urhebers absprechen. ST ○ 18:18, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Sorry aber das geht so nicht, kenn mich mit den Amis nicht so aus, aber für UK gilt o.g. sicher nicht. Mehr später, morgen im L. der Woche, wenn ich Zeit hab. --Meisterkoch 19:25, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Das Vereinigte Königreich ist am 05.12.1887 der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst beigetreten. --RalfR → DOG 2008 22:00, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Alle amtlichen Werke sind generell in UK urheberechtlich geschützt.--Meisterkoch 01:32, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Das Vereinigte Königreich ist am 05.12.1887 der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst beigetreten. --RalfR → DOG 2008 22:00, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Sorry aber das geht so nicht, kenn mich mit den Amis nicht so aus, aber für UK gilt o.g. sicher nicht. Mehr später, morgen im L. der Woche, wenn ich Zeit hab. --Meisterkoch 19:25, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Ich bin zwar gerade motzig, aber wenn ich so nett gefragt werde ;-) ... Ich sehe da eine Schwierigkeit: Ist die Eigenschaft, ein amtliches Werk zu sein, direkt auch auf vergleichbare ausländische Werke übertragbar? Was ist in diesem Falle vergleichbar? In Deutschland ist ein Wappen (einer Körperschaft, Anstalt, Stiftung - ich spreche hier also nicht von Privatwappen) ein amtliches Werk. Das steht so aber nicht eindeutig im Gesetz, sondern leitet sich als Analogie ab (siehe Schwaneberger-Urteil). Das Werk ist in Deutschland amtlich, weil es verschiedene Voraussetzungen erfüllen muss, die einem amtlichen Werk innewohnen. Erfolgt der Vergleich im Rahmen des DACH-Prinzips nun direkt, ist ein amerikanisches Wappen, Siegel, Briefmarke etc. ein amtliches Werk, weil ein entspechendes deutsches Wappen, Siegel, Briefmarke etc. ein amtliches Werk wäre oder ist es nur dann ein amtliches Werk, wenn die gleichen Voraussetzungen erfüllt sind, die bei einem deutschen amtlichen Werk erfüllt sein müssten? Diese Frage geht mir aber einen Schritt zu weit, um hier ein eindeutiges Ja oder Nein sagen zu wollen. Amtliche Werke sind in ihrer Wirkung natürlich enteignend und damit eine Einschränkung für den Urheber, für die er in Deutschland durch sein Honorar entgeltet wird. Für die Eigenschaft eines amtlichen Werkes spricht, dass die Siegel, Wappen etc. auch im Ausland die Eigenschaft eines Hoheitszeichen genießen und etwa im Reisepass Wirksamkeit entfalten. Es wäre eher merkwürdig, ja fast unerträglich, wenn eine Privatperson im Ausland auf Hoheitszeichen/Namenszeichen die Urheberrechte geltend machen und die Nutzung und Anerkennung quasi aushebeln und ad absurdum führen könnte. Ausgehend von der zweiten Überlegung, würde ich die ausländischen Wappen, Siegel, Flaggen etc. (Briefmarken sind ein eigenes Kapitel) wie deutsche amtliche Werke behandeln und ihnen ein Schutzrecht des Urhebers absprechen. ST ○ 18:18, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Also bitte, wenn schon dann Wappen-Papst! --RalfR → DOG 2008 15:15, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Dann wende dich bitte mal an Benutzer:Steschke. Das ist der Wappenguru hier und kann dir das alles gerne von A-Z erklären, so dass du es auch verstehst. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 14:07, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Weil Briefmarken nicht immer von "staatlicher Stelle" herausgegeben werden. In Deutschland ist das so (Die Post gibt die Briefmarken ja im Auftrag des BMF heraus). Deshalb gilt dann jeweils Landesrecht. Auf Commons wurde eine Liste erarbeitet, welche Länder gemeinfreie Briefmarken verausgaben, und welche nicht. Die ausländischen Briefmarken wurden vor gut einem Jahr mal diskutiert, jedoch wurde die Anwendung der "Amtliche Werke" Regelung auf ausländische Briefmarken in der DE-WP seinerzeit abgelehnt, wohl aus gutem Grund. Die Diskussion führten damals auch schon Juristen, also keine Halbfachleute. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 14:02, 7. Aug. 2008 (CEST)
- Und warum kann man dann bei einer isländischen Briefmarke so nicht argumentieren? (Siehe Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle)? --Ixitixel 13:55, 7. Aug. 2008 (CEST)
Nur kurz: Wie D. Newton schon schrieb: However a senior person in OPSI which administers Crown copyright for the British Government has stated quite clearly that they view the expiration of copyright in the UK as also applying worldwide. Und genau das sehe ich auch so. Im Übrigen führt das im Schutzlandprinzip genannte Allgegenwartsprinzip zu einer breiten Reihe von Anwendbarkeiten nationaler Rechtsordnungen. Es wird davon ausgegangen, dass in einzelnen Fällen jenes Gesetz angewandt werden sollte, dass die grösste Begünstigung der geschädigten Partei zuspricht[1]. Einige lehnen diese Wahlrechte aber auch ab.[2] Alles in allem super tricky, aber bzgl. UK bin ich mir absolut sicher.
- ↑ BGH, NJW 1981, 1606 „Benomyl”; NJW 1964, 2012., Bachmann in: Lehmann (Hrsg.), Internet- und Multimediarecht (Cyberlaw), p. 169, 181.; Schack,, UFITA 108, 51, 63, 66.
- ↑ Kropholler, IPR, 2. ed. 1994, § 53 IV, p. 444; v.Bar, IPR vol. 2 1991, n. 668.
Grüsse --Meisterkoch 01:16, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Nein, das Hundertwasserurteil steht dagegen. Das ist ein BGH-Urteil. --RalfR → DOG 2008 01:24, 8. Aug. 2008 (CEST)
- wie meinen? ich kenne das HW Urteil, aber was meinst du? --Meisterkoch 01:33, 8. Aug. 2008 (CEST)
Crown-Copyrigth gilt weltweit, aber nur soweit, wie das Urheberrecht für Ausländer/ausländische Staaten in der jeweiligen Rechtsordnung gilt. In Deutschland (A, Lux, Lie auch) werden alle EWR-ler als Inländer behandelt. Für amtliche Werke iSd UrhG gibt es in Deutschland keinen urheberrechtlichen Schutz. Also auch nicht für UK-Crown-Werke. Der Schricker sagt das ausdrücklich so: Gilt nicht nur für inländische amtliche Werke. sугсго 10:01, 8. Aug. 2008 (CEST)
Wir richten uns nach DACH Recht, was bedeutet, dass Werke, die hier amtliche Werke wären (z.B. Gesetze) es für uns weltweit sind. --FrobenChristoph 16:57, 8. Aug. 2008 (CEST)
- If the local law does not make specific reference to foreign official material, the question arises as to whether such material is protected in the respective EU States, all of which are members of the Berne Union. (...) Certainly, then, a Berne Union country may specifically exclude from protection material of the type in which Crown copyright subsists. It is, however, thought that Union countries are bound to protect the authors of Crown copyright material, who qualify under Article 3(1), unless specific exclusion has been enacted, or unless the jurisprudence of the country concerned excludes foreign material in this connection. Mehr hab ich nicht mehr dazu zu sagen. Wieso nicht einfach das UK Wappen de:WP hochladen? --Meisterkoch 21:36, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Ich verstehe von dem englischen Zitat so gut wie nichts, stimme aber deiner deutschen Bemerkung zu, auf .de ist das ok. --RalfR → DOG 2008 22:04, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Freie schlechte Übersetzung: Wenn die nationalen Gesetze keinen spezifischen Hinweis auf ausländisches amtliches Material enthalten, stellt sich die Frage, ob dieses Material in den jeweiligen EU-Staaten, die alle Mitglieder der Berner Union sind, geschützt ist. (...) Sicherlich, dann, ein Berner Union Land kann ausdrücklich den Schutz von Material der Art, in der das crown copyright besteht, ausschließen. Es ist jedoch so gedacht, dass EU-Länder verpflichtet sind, den Urheber von Crown copyright Material zu schützen, sofern nicht ein besondere Ausschluss erlassen worden ist, oder es sei denn, die Rechtsprechung des betreffenden Landes schliesst ausländisches Material in diesem Zusammenhang aus. --Meisterkoch 22:32, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Danke für die Übersetzung, das sieht für mich eindeutig danach aus, daß solche Bilder auf .de in Ordnung sind, auf Commons aber nichts zu suchen haben. --RalfR → DOG 2008 22:35, 8. Aug. 2008 (CEST)
- ? Und wo befindet sich im UrhG der Hinweis, das sich dies auch auf nicht-deutsches Werke bezieht? --Meisterkoch 22:41, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Az. I ZR 192/00 BGH-Urteil mit Abbildung des Hundertwasserhauses (PDF), das ist ein österreichisches Werk. --RalfR → DOG 2008 22:47, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Äh ja? und?... Meine Beiträge bezogen sich auf amtliche Werke und crown copyright. --Meisterkoch 22:59, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Az. I ZR 192/00 BGH-Urteil mit Abbildung des Hundertwasserhauses (PDF), das ist ein österreichisches Werk. --RalfR → DOG 2008 22:47, 8. Aug. 2008 (CEST)
- ? Und wo befindet sich im UrhG der Hinweis, das sich dies auch auf nicht-deutsches Werke bezieht? --Meisterkoch 22:41, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Danke für die Übersetzung, das sieht für mich eindeutig danach aus, daß solche Bilder auf .de in Ordnung sind, auf Commons aber nichts zu suchen haben. --RalfR → DOG 2008 22:35, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Freie schlechte Übersetzung: Wenn die nationalen Gesetze keinen spezifischen Hinweis auf ausländisches amtliches Material enthalten, stellt sich die Frage, ob dieses Material in den jeweiligen EU-Staaten, die alle Mitglieder der Berner Union sind, geschützt ist. (...) Sicherlich, dann, ein Berner Union Land kann ausdrücklich den Schutz von Material der Art, in der das crown copyright besteht, ausschließen. Es ist jedoch so gedacht, dass EU-Länder verpflichtet sind, den Urheber von Crown copyright Material zu schützen, sofern nicht ein besondere Ausschluss erlassen worden ist, oder es sei denn, die Rechtsprechung des betreffenden Landes schliesst ausländisches Material in diesem Zusammenhang aus. --Meisterkoch 22:32, 8. Aug. 2008 (CEST)
Meisterkoch, es wurde dir doch schon die Fundstelle angegeben. Schrickers Urheberrechtskommentar. § 5 Rz. 64f.: ausländ. amtl. Werke nach dt. Recht also § 5 UrhG zu beurteilen --Historiograf 01:00, 10. Aug. 2008 (CEST)
Ich habe die Siegel jetzt unter Wikipedia:Löschprüfung#Siegelbilder zur Löschprüfung gestellt. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 17:54, 11. Aug. 2008 (CEST)
Stich als Reproduktion eines Gemäldes
Mich interessiert die Situation für das Heraufladen eines Stichs, der die Reproduktion eines Gemäldes ist. Der Maler ist bekannt, geboren 1877, Sterbedatum unbekannt. Das Gemälde wurde belegt 1909 an einer Ausstellung gezeigt. Der Urheber des Stichs ist unbekannt, ebenso das Erstelldatum. Gilt in diesem Fall zur Beurteilung Alter und Herkunft des Gemäldes oder des Stichs? Der Stich ist eine reine Reproduktion und auch mit dem Namen des Malers signiert. Falls Heraufladen möglich ist, mit welcher Lizenz wäre er zu versehen? -- Хрюша ?? 08:03, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Ich fürchte ein Stich ist keine "reine Reproduktion" - z.B. hat der Stecher die Auswahl gehabt wie er einzelne Farben darstellt. Und geboren 1877 plus 65 macht 1938 - also auch da ist Gemeinfreiheit noch nicht sicher erreicht. --84.142.78.62 08:51, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Sehe ich auch so, ein Stich ist durch die Schraffur ergänzt um Strukturinformation, was eine ausreichend kreative Leistung IMO ist. Anders wäre das nur bei einer automatisierten Umsetzung der Hell-Dunkel-Unterschiede. --Kolossos 09:30, 8. Aug. 2008 (CEST)
Was ist mit der Signatur? Ist ja die des Malers. Ist damit der Stich ebenfalls ein Werk des Malers? Oder war es auch üblich - im Sinn des Kopierens - eine Signatur zu übernehmen?
Btw. @ IP84.142.78.62: 2008 - 70 = 1938, 1877 + 65 = 1942. -- Хрюша ?? 09:47, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Das könnte ein Fall für die (probeweise) 1923er Regel sein. --RalfR → DOG 2008 12:12, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Das könnte schwierig werden. Wenn das Erstelldatum des Stichs unbekannt ist, müsste man nachweisen, dass er vor 1923 veröffentlich wurde. Hast du dazu Informationen? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 13:56, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Ich bin in Kontakt mit einem Besitzer des Stichs. Werde mal um evtl. vorhandene Details nachfragen. Für mich hat das Ganze schon recht viele Unbekannte: Todesdatum des Malers unbekannt; Maler = Stecher (oder wie wird der genannt?) unklar; Veröffentlichung des Stichs unbekannt. Hinweis: beim Bild handelt es sich um dieses hier. Recherche zu Maler und Bild: sehr spärlich, zum Stich: gleich Null -- Хрюша ?? 14:22, 8. Aug. 2008 (CEST)
Ich kann nicht erkennen, dass die Ergänzung einer Schraffur eine ausreichende kreative Leistung darstellt --FrobenChristoph 16:54, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Das sehe ich genau so! Dazu möchte ich festhalten: die Herstellung eines Stichs konnte zur damaligen Zeit einen ähnlichen Stellenwert haben wie das Fotografieren eines Gemäldes heute. Zur Illustration - z.B. der Tagespresse - wurden tausende Stiche anonym hergestellt. Gibt es jemanden, der sich in diesem Bereich rechtlich wirklich auskennt? Im erfragten Zusammenhang ist der Stich nichts anderes als eine Kopie. Andernfalls soll mir jemand plausibel erklären, dass es damals zulässig gewesen wäre, ein Kunstwerk (Gemälde) 1:1 zu kopieren und als eigenständiges Œuvre zu deklarieren. Ich bin kein Kunstfachmann, würde aber behaupten, dass so etwas schon zur damaligen Zeit rechtlich keinen Halt gehabt hätte. Und nochmals: der Stich ist mit den Initialen des Malers signiert, was für mich nur zweierlei bedeuten kann: entweder der Maler ist auch der Autor des Stichs oder der Stich ist eine 'anonyme' Dokumentations-Kopie. -- Хрюша ?? 22:02, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Rechtlich kennt sich da wirklich nur Histo aus, auch wenn seine Einschätzungen hier manchmal nicht allen gefallen. --RalfR → DOG 2008 22:32, 8. Aug. 2008 (CEST)
Histo schließt sich FrobenChristoph an --Historiograf 23:03, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Was dann für meine Eingangsfrage heissen würde? ... ... Hochladen ja oder nein? Wenn ja, wie lizenziert? Und zu guter letzt: Commons oder 'nur' de:WP? Maler des (Ursprungs-)Bildes mit Titel Construction d'un viaduc ist Henri-Marcel Magne, 1877 - ?, vielleicht hilft das noch etwas zur Beurteilung des Falls. Das Bild (von dem ich nur das oben verlinkte, schlechte Foto finden konnte) hat übrigens rechts unten in der Ecke wo der Stich mit H. M. Magne signiert ist keine Signatur. -- Хрюша ?? 23:44, 8. Aug. 2008 (CEST)
- Ich habe den Stich ja noch nicht gesehen, aber wenn es sich um Linienführungen handelt, die wirklich der Kontur folgt (wie z.B. beim Fürstenzug) dann wollt ihr dem wirklich die Schöpfungshöhe absprechen? Naja. Also bei aktuellen Werken wäre ich da vorsichtig, da es sich bei dem Bild aber um den Bau einer Brücke geht, halte ich es für überaus wahrscheinlich, dass der Stich zeitnahe mit dem Bau und dem Gemälde für die Berichterstattung entstanden ist. Somit sollte das Werk für Commons geeignet sein. Welche Brücke ist es denn, wann wurde diese gebaut? --Kolossos 01:04, 9. Aug. 2008 (CEST)
- Viaur-Viadukt, entstanden 1896 bis 1902. Gemälde entstand 1909 oder früher, Stich eben unbekannt. Ich habe eine Low-res Version mal hier abgelegt. -- Хрюша ?? 12:44, 9. Aug. 2008 (CEST)
Ich kann da nur den Kopf schütteln über die Ansichten von Kolossos --Historiograf 00:56, 10. Aug. 2008 (CEST)
- Unabhängig von der Frage Stich vs. Gemälde: falls das dieser dieser Henri-Marcel Magne sein sollte, so sei darauf hingewiesen, dass dieser 1877 bis 1946 lebte. Er war Professor am Conservatoire national des Arts et métiers, sein Spezialgebiet scheint die Verbindung Kunst/Technik ("Angewandte Kunst"/"Kunst am Bau"/"Anwendung der Kunst in der Technik") gewesen zu sein. Er war selbst Künstler, z.B. sind von ihm verschiedene Gemälde, Glasmalereien, und Mosaike erhalten (siehe z.B. [4] oder [5] oder [6] oder [7]), daneben veröffentlichte er mindestens ein Buch (Décor du tissue, Librairie Renouard, H. Laurens, Paris, 1933[8] ). Siehe auch [9]... Lupo 15:08, 11. Aug. 2008 (CEST)
- Danke Lupo für diese Recherche. Es dürfte wenig wahrscheinlich sein, dass es mit gleichem Geburtsjahr zwei künstlerisch tätige Henri-Marcel Magne gegeben hat. Ein Leben von 69 Jahren scheint mir auch plausibel. Es wäre schön, wenn du noch etwas über das diskutierte Bild ausfindig machen könntest: wann entstanden? heutiger Verbleib? Mittlerweile hat mir der Inhaber eines Abdrucks des Stichs bestätigt, dass es sich um eine Gemälde-Reproduktion für die damaligen Printmedien handelt. Leider ist auf dem ausgeschnittenen Abdruck weder die Zeitung/Zeitschrift noch ein Datum erhalten. -- Хрюша ?? 16:03, 11. Aug. 2008 (CEST)
- Die Herkunft des Fotos ist hier dokumentiert, inklusive Angabe des Fotografen (François Antoine Vizzavona, 1876-1961). Über das Gemälde an sich habe ich leider nichts herausfinden können. Ein anderes bekanntes Gemälde von Magne, L'architecte, befindet sich im Musée d'Orsay in Paris.[10]. Lupo 16:57, 11. Aug. 2008 (CEST)
- Danke Lupo. Aber eben, ein Foto des Gemäldes! Diese Seite hatte ich auch gefunden, ebenso wie Hinweise zu anderen Werken H.-M. Magnes wie das erwähnte Gemälde L'architecte, das Bild Adam et Eve chassés du Paradis terrestre oder seine Publikationen. Nur das Bild welches mich interessiert, scheint inexistent zu sein =0{. -- Хрюша ?? 19:20, 11. Aug. 2008 (CEST)
- Die Herkunft des Fotos ist hier dokumentiert, inklusive Angabe des Fotografen (François Antoine Vizzavona, 1876-1961). Über das Gemälde an sich habe ich leider nichts herausfinden können. Ein anderes bekanntes Gemälde von Magne, L'architecte, befindet sich im Musée d'Orsay in Paris.[10]. Lupo 16:57, 11. Aug. 2008 (CEST)
- Danke Lupo für diese Recherche. Es dürfte wenig wahrscheinlich sein, dass es mit gleichem Geburtsjahr zwei künstlerisch tätige Henri-Marcel Magne gegeben hat. Ein Leben von 69 Jahren scheint mir auch plausibel. Es wäre schön, wenn du noch etwas über das diskutierte Bild ausfindig machen könntest: wann entstanden? heutiger Verbleib? Mittlerweile hat mir der Inhaber eines Abdrucks des Stichs bestätigt, dass es sich um eine Gemälde-Reproduktion für die damaligen Printmedien handelt. Leider ist auf dem ausgeschnittenen Abdruck weder die Zeitung/Zeitschrift noch ein Datum erhalten. -- Хрюша ?? 16:03, 11. Aug. 2008 (CEST)
- Unabhängig von der Frage Stich vs. Gemälde: falls das dieser dieser Henri-Marcel Magne sein sollte, so sei darauf hingewiesen, dass dieser 1877 bis 1946 lebte. Er war Professor am Conservatoire national des Arts et métiers, sein Spezialgebiet scheint die Verbindung Kunst/Technik ("Angewandte Kunst"/"Kunst am Bau"/"Anwendung der Kunst in der Technik") gewesen zu sein. Er war selbst Künstler, z.B. sind von ihm verschiedene Gemälde, Glasmalereien, und Mosaike erhalten (siehe z.B. [4] oder [5] oder [6] oder [7]), daneben veröffentlichte er mindestens ein Buch (Décor du tissue, Librairie Renouard, H. Laurens, Paris, 1933[8] ). Siehe auch [9]... Lupo 15:08, 11. Aug. 2008 (CEST)
Könnte bitte jemand die dortige US-PD-1923-Problematik erhellen. Danke. --Matthiasb 12:23, 11. Aug. 2008 (CEST)
Wie ich bereits mehrfach schrieb, spricht nichts dagegen, Einbindungen von vor 1923 veröffentlichten Bildern aus Commons zuzulassen, es sei denn, es steht definitiv fest, dass sie hier geschützt sind. Wir richten uns hier nach DACH Recht, aber das heisst nicht, dass alle US-PD-1923-Bilder deshalb automatisch geschützt sind. Offenkundig ist der Fotograf in der NYT-Veröffentlichung nicht angegeben, es liegt also ein Anonymes Werk vor, das 70 Jahre nach Veröffentlichung gemeinfrei ist. --Historiograf 23:25, 11. Aug. 2008 (CEST)
Zitatrecht - Welche Zitate sind zulässig?
Admin JD stellte Löschanträge gegen vier Albenartikel und zwar:
Er begründete dies unter anderem damit, dass externe Kritiken in diesen Artikel
- zu ausführlich zitiert seien ("Vollzitate")
- dass sie für sich alleine stehen und sich die Autoren mit den Kritiken nicht inhaltlich auseinandergesetzt hätten.
Zitat: ::zitatrecht bedeutet nicht, dass wir hier _unkommentiert_ zitate bringen können. die zitate müssen im inhaltlichen kontext stehen. das ist hier nicht gegeben. auch meint das zitatrecht nicht, dass wir hier nach lust und laune egal wie lange zitate anbringen können. [...] --JD {æ} 13:16, 10. Aug. 2008 (CEST)
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls bitte ich um Begutachtung der Argumente von JD an dieser Stelle. Denn wenn als Zitate nur noch extrem kurze Ausschnitte und auch nur im Kontext gebracht werden dürfen, etwa um eigene Stellungnahmen zu belegen oder abzulehnen, würde das bedeuten, dass sie in der Wikipedia überhaupt nicht mehr zulässig wären, da eigene Interpretationen von Kunstwerken nicht gern gesehen sind und so Zitate von Kritikern als einzige Möglichkeit gelten, neben einer stupiden Nacherzählung zumindest ansatzweise eine Einordnung, Interpretation und Bewertung in den Artikel einzubringen. Sollte sich die Sichtweise von JD durchsetzen, würde das den ohnehin miserablen Zustand der meisten Film, Alben etc. Artikel noch einmal erheblich verschlechtern. Meiner Meinung nach wird diese restriktive Interpretation von KD auch nicht vom Wortlaut des §51 UrhG gedeckt. Er verbietet schließlich Vollzitate nicht ausdrücklich und verlangt auch keineswegs grundsätzlich, dass man sich mit ihrem Inhalt auseinandersetzen muss. Auch enthalten die vier Albenartikel gar keine Vollzitate. Neon02 12:53, 11. Aug. 2008 (CEST)
- Vor dem Stellen Deiner Frage solltest Du im Archiv und den Monatsarchiven nach bereits stattgefundenen Diskussionen zum Thema suchen. - [11], weiter interessant auch [12], [13] von nebenan.-- Wiggum 13:12, 11. Aug. 2008 (CEST)
- Wobei die Diskussionen da immer auf ein "der eine juristische Laie meint dies der andere jenes und solang wir keinen Konsens haben, machen wir weiter wie immer" herausläuft. So richtig befriedigend ist das nicht. -- southpark 13:21, 11. Aug. 2008 (CEST)
- Nach dem von h-stt zitierten Urteil scheinen diese Zitate tatsächlich nicht zulässig zu sein. Auch Historiograf hat dem nicht widersprochen. Neon02 13:33, 11. Aug. 2008 (CEST)
- (BK) H-stt hat hinreichend dargelegt, dass das kontextlose hinpappen von Kritikfetzen problematisch ist. Wenn das von der jeweiligen Redaktion, dem Portal, den einzelnen Autoren whoever ignoriert wird kann man auch nix machen. Übrigens bin ich der Meinung, dass der Aspekt "urheberrechtlich problematisch" bei dem Löschantrag im Hintergrund steht. Selbst wenn wir hier jetzt sagen "ist alles ok" (die Länge der Kritikfetzen spricht nicht grad für Werkqualität) ist der LA nicht vom Tisch, was ja vermutlich die Intention des Fragestellers ist.-- Wiggum 13:39, 11. Aug. 2008 (CEST)
- Wobei die Diskussionen da immer auf ein "der eine juristische Laie meint dies der andere jenes und solang wir keinen Konsens haben, machen wir weiter wie immer" herausläuft. So richtig befriedigend ist das nicht. -- southpark 13:21, 11. Aug. 2008 (CEST)
Natürlich sind Zitate nur statthaft, wenn sie im Rahmen einer eigenen Werkleistung herangezogen werden. Auch müssen sie als Zitate kenntlich sein. Ich habe mir aber beispielhaft mal den Artikel Girls in the house angeschaut und hätte Schwierigkeiten in den wenigen Sätzen ein Textwerk zu erkennen. Kein Werk hiesse kein Zitat hiesse kein Problem. --GS 17:07, 11. Aug. 2008 (CEST)
Ich hatte seinerzeit an den Zitaten in den Filmartikeln keinen Anstoß genommen und tue es immer noch nicht. Es ist ein legitimer Zitatzweck, im Rahmen eines enzyklopädischen Artikels kurz über die Aufnahme eines Films zu informieren, was auch aus Gründen des Persönlichkeitsrechts am besten mit wörtlichen Zitaten erfolgt. Wenn diese nicht zu lang und insgesamt nicht zu viele (nicht mehr als 2-3) sind, sollen wir die Kirche im Dorf lassen --Historiograf 23:19, 11. Aug. 2008 (CEST)
Ist dies eine URV von hier? Hintergrund meiner Frage ist diese Anfrage auf der WP:Löschprüfung. Grüße --Engie 00:32, 12. Aug. 2008 (CEST)
Fotos von Kfz-Kennzeichen
Ich würde gerne zum Artikel Kfz-Kennzeichen (Oman) ein Bild hochladen. Im Internet sind welche zu finden, die ich gerne verwenden würden, z. B.
Darf ich diese Bilder verwenden? Auf ein Nummernschild können doch keine Urheberrechte liegen, oder? --Hemeier 01:47, 9. Aug. 2008 (CEST)
- Auf dem Nummernschild nicht, aber das Foto, das es abbildet unterliegt dem Urheberrecht! Natürlich könnte man eine Grafik anfertigen, diese sollte eigentlich bei einem Nummernschild die Schopfungshöhe nicht überschreiten. Bobo11 07:24, 9. Aug. 2008 (CEST)
- Wobei hier wohl viele der Fotos nicht das Mindestmaß an persönlicher Leistung aufweisen, um einen Schutz als Lichtbild zu genießen. Diese Bilder wären dann gemeinfrei, da die Vorlage keine Schöpfungshöhe hat und auch die Reproduktion keinen urheberrechtlichen Schutz hat. Sowas muss aber im Einzelfall diskutiert werden. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:46, 9. Aug. 2008 (CEST)
- M. E. gehen diese Bilder eher in Richtung "handwerkliche" (= nicht so stark geschützte), denn "künstlerische" Leistung; es hat wohl kaum die geforderte Werkhöhe für ein Lichtbildkunstwerk. Aber ich fand den Vorschlag mit den Grafiken nicht schlecht; so sind auch die Persönlichkeitrechte der Fzg.-Halter gewährleistet. Ich bin gerade dabei, die einzelnen Schilder in PowerPoint mit fiktiven Nummern nachzubauen. Hemeier 15:17, 9. Aug. 2008 (CEST)
- Das mit den Persönlichkeitsrechten stellt eigentlich kein Problem dar. -- Chaddy - DÜP 16:47, 9. Aug. 2008 (CEST)
- Aber Achtung. Diesen würde ich zB nicht ohne weiteres die Schöpfungshöhe absprechen. jodo 19:35, 9. Aug. 2008 (CEST)
- ACK Chaddy - es gibt kein Problem mit Prsönlichkeitsrechten, das Unkenntlichmachen von Kennzeichen ist eine Unsitte. --RalfR → DOG 2008 19:46, 9. Aug. 2008 (CEST)
- Wenn, dann nur die von 1984 und 2000. Aber sind Kennzeichen eigentlich nicht amtliche Werke? -- Chaddy - DÜP 20:07, 9. Aug. 2008 (CEST)
- Aber Achtung. Diesen würde ich zB nicht ohne weiteres die Schöpfungshöhe absprechen. jodo 19:35, 9. Aug. 2008 (CEST)
- Das mit den Persönlichkeitsrechten stellt eigentlich kein Problem dar. -- Chaddy - DÜP 16:47, 9. Aug. 2008 (CEST)
Fotos, die ausschließlich das Nummernschild von vorne zeigen, sind wie 2-D-Reproduktionen als gemeinfrei zu behandeln. --Historiograf 00:53, 10. Aug. 2008 (CEST)
- Ja, soweit sind wir auch schon. Trotzdem danke für deine Bestätigung. Wie sieht es aber mit Kennzeichen aus, die Schöpfungshöhe erreichen? Erreichen sie überhaupt Schöpfungshöhe - imho schon (siehe meinen Kommentar von 20:07, 9. Aug. 2008)? Kann man Kennzeichen als amtliche Werke einstufen? -- Chaddy - DÜP 04:59, 10. Aug. 2008 (CEST)
- Sollten fallen mit sehr grösster Wahrscheinlichkeit unter Amtliches Werk (Von den Strafbestimmungen betreffend Missbrauch von Nummernschilder her, muss es ein Amtliches Werk sein), allerdings werden die wenigsten eine Schöpfungshöhe erreichen. Die meisten Nummernschilder sind ja reine Buchstaben- und Nummernkombinationen, und selbst wenn ein Wappen oder so auftaucht wirds kaum reichen. Aber die Idee, alle als amtliches Werk aufzunehmen, ist sicher nicht die dümmste. Bobo11 22:49, 10. Aug. 2008 (CEST)
Wie oft soll ichs denn noch schreiben.
- Ist das fragliche Medium ein Werk der angewandten Kunst?
- Ja / Nein?
Hier Ja (Gebrauchszweck!)
- Fällt mir irgendetwas ein, dass ich in mindestens 4 langen Sätzen begründen kann, wieso dieses Werk ausnahmsweise geschützt ist, weil es DEUTLICH die Durchschnittstätigkeit überragt?
- Ja /Nein/keine Lust
- Falls Ja: die Sätze hier hinschreiben.
- Andernfalls: Bild hochladen oder das Hochladen dulden.
Ist das denn soooooooooo schwierig? Es sollte auch ohne Ausbildung in philosophischer Logik einleuchten, dass etwas schief läuft, wenn man bei Werken der angewandten Kunst so tut, als kjönnten alle irgendwie geschützt sein, wenn man keine Lust hat, eine ausführliche Begründung zu formulieren. Das Gegenteil ist der Fall: Die Gemeinfreiheit ist bei Werken der angewandten Kunst die Regel, nicht die Ausnahme --Historiograf 00:10, 11. Aug. 2008 (CEST)
- Ich kann der etwas genervten Stellungnahme von Histo nur zustimmen. --RalfR → DOG 2008 01:15, 11. Aug. 2008 (CEST)
Ich bin jetzt ein wenig verwirrt. Ich fasse mal die Diskussion zusammen: a) Das Kennzeichen selbst ist - in seiner physischen Originalform - gemeinfrei (urheberrechtlich gesehen). Natürlich ist das Vervielfältigen von physischen Kennzeichen verboten. b) Das Foto von diesem Kennzeichen ist eher etwas Handwerkliches, sind also nicht geschützt. c) Meine Frage: Gebietet es hier nicht der Anstand, den Internet-Seiten-Besitzer zu fragen, ob man die Bilder benutzen darf?
Habe ich das alles richtig verstanden? Viele Grüße, --Hemeier 19:12, 12. Aug. 2008 (CEST)
- Zu c) Nein, der hat keine Rechte an den Kennzeichen, also kann er dir die Verwendung gar nicht erlauben. Du musst nicht fragen. -- Chaddy - DÜP 19:20, 12. Aug. 2008 (CEST)
„aus büchern ‚abgemalt‘“
Hallo! Kann bitte einmal jemand auf meiner Diskussionsseite vorbei schauen und Micha81 antworten? Ich kann ihm leider nicht weiterhelfen. Danke! --Stefan »Στέφανος« ‽ 23:06, 12. Aug. 2008 (CEST)
- Hab dort geantwortet. jodo 23:14, 12. Aug. 2008 (CEST)
Die sagenhaften Begebenheiten im Vorfeld der Schlacht bei Spichern am 6. August 1870
Ehrlcih gesagt geht es mir weniger um den obigen Betreff. Ich möchte vielmehr eine spezielle Frage zum Urheberrecht stellen. Es betrifft das Sagengut, das ja eigentlich gemeinfrei ist, oder? Die meist örtlichen Sagen wurden irgendwann (z.T. erst vor kurzem) gesammelt und in irgendeiner Form (Sagensammlung, Buch, Ortschronik, Zeitschrift, Zeitungsartikel, etc.) veröffentlicht. Sicherlich wird damit allein durch die Sammlung oder das Vorwort eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht, so diese vom Urheberrecht geschützt sind. Wie ist das aber mit dem Sagenstoff selbst? Kann die veröffentlichte Sage an sich (also der Einzelbeitrag) 1:1 für andere Veröffentlichungen (z.B. Darstellung im Internet oder Veröffentlichung einer eigenen Sagensammlung nach einem eigenen Kriterium) verwendet werden? Wenn ja, unter welchen Kriterien? Sicher nicht, wenn der Erstautor oder Sammler Vermerke wie "neu bearbeitet" o.ä. hinzugefügt hat. Wenn nicht ist dann der Sagentext als gemeinfrei anzusehen, weil er wortwörtlich aus mündlichen Erzählungen übernommen wurde? Wenn irgendwo vermerkt ist, dass es sich um die Niederschrift mündlicher Erzählungen handelt, erst recht? Ich bitte um Auskunft. Vielen Dank Ernst(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 193.24.34.77 (Diskussion • Beiträge) 17:27, 12. Aug. 2008 (CEST))
- Wenn es dir um um eine Frage zum Urheberrecht geht. Wir dürfen hier keine Rechtsberatung leisten. jodo 17:59, 12. Aug. 2008 (CEST)
Schau auf Wikisource, dort wurde entsprechendes schon diskutiert. --Historiograf 01:18, 13. Aug. 2008 (CEST)
Wieder mal Frankreich (erl.)
Da bin ich wieder einmal unsicher. Foto einer Büste im öffentlichen Raum, platziert 2002. Künstler ist mir leider nicht bekannt. Für Commons zulässig? Welche Lizenz? Wenn ich dieses Beispiel nehme, sollte es möglich sein. -- Хрюша ?? 10:16, 14. Aug. 2008 (CEST)
- Lad das Bild lieber hier auf DE-WP hoch. Auf Commons würde das Ding sicher nicht lange überleben, da es in Frankreich keine Panoramafreiheit gibt. Bei uns geht es aber wegen Schutzlandprinzip formal in Ordnung. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 10:38, 14. Aug. 2008 (CEST)
- Danke, habe es in de:WP hochgeladen. -- Хрюша ?? 12:37, 14. Aug. 2008 (CEST)
Sämtliche Bilder von EInzelobjekten und aus Innenräumen sind nicht zu verwenden, da der Künstler erst Monatg verstorben ist und offensichtlich nicht von einer persönlichen Freigabe auszugehen ist. Bitte ein Auge drauf haben. Der Einsteller behauptet, das es sich teilweise um Reproduktionen handelt, die er auch panoramafrei aufstellen könnte. --Eingangskontrolle 12:25, 14. Aug. 2008 (CEST)
- Wenn Repros panoramafrei aufgestellt werden, kann sie jeder fotografieren und verbreiten. Es haftet derjenige, der das aufstellt. Allerdings muß dies dauerhaft sein. --RalfR → DOG 2008 14:09, 15. Aug. 2008 (CEST)
- Sind hier aber dem Licht nach geurteilt geschlossene Räume. jodo 19:28, 15. Aug. 2008 (CEST)
Ich hoffe mal, dass ich hier an der richtigen Stelle bin?! Naja aufjedenfall ist mir der Artikel und die Website [15] aufgefallen. Ich hab mich mal dran versucht zu überprüfen was zuerst da war, bin aber anscheinend zu blöd dafür. Könntet ihr einen Blick drauf werfen und mir sagen, wie ich beim nächsten mal richtig vorgehe? Danke MfG --PhiliM 12:22, 15. Aug. 2008 (CEST)
- Melde sowas auf WP:WN/M. Offenbar ist die Seite noch recht frisch, also bei uns abgeschrieben. --RalfR → DOG 2008 14:13, 15. Aug. 2008 (CEST)
Hundertwasserentscheidung
Wer es noch nicht mitbekommen hat: nebenan] läuft eine Löschdiskussion. --RalfR → DOG 2008 14:10, 15. Aug. 2008 (CEST)
Geringe Schöpfungshöhe
Trifft der Baustein Bild-PD-Schöpfungshöhe auf das hier zu?-- Dany3000 ?¿ 22:43, 15. Aug. 2008 (CEST)
- Was ist das? Ein Filmplakat? sугсго 22:48, 15. Aug. 2008 (CEST)
- Ja, das hat keine SH. -- Chaddy - DÜP 22:51, 15. Aug. 2008 (CEST)
- keine SH. --RalfR → DOG 2008 00:04, 16. Aug. 2008 (CEST)
- Danke. @Sycro: Das ist angeblich das Deckblatt zum finalen Scribt von Tarantinos Inglorious Basdarts.-- Dany3000 ?¿ 00:07, 16. Aug. 2008 (CEST)
- keine SH. --RalfR → DOG 2008 00:04, 16. Aug. 2008 (CEST)
Hallo zusammen!
Ich wollte gerne im Artikel über die brasilianische Währung Real Bilder der Geldscheine und Münzen einfügen, so wie in der englischen Version. Da aber bereits Bilder wegen URV gelöscht wurden, wollte ich mal fragen, wie es bei Geldscheinen/Münzen mit dem Urheberrecht aussieht. Der engl. WP zufolge lässt die brasilianische Zentralbank die Veröffentlichung niedrigpixeliger Abbildungen mit Aufdruck "ohne Wert" zu, wenn sie zu Bildungszwecken verwendet werden. Weiß hier jemand mehr dazu? Auf WP-Commons findet sich nichts zum Real, scheinbar gibts da Urheberprobleme. Siehe hier:
Dankeschön! -- Wolfhardt 11:18, 14. Aug. 2008 (CEST)
- Diese Freigabe reicht uns nicht. Wir können auch nicht wie in der englischsprachigen Wikipedia Fair use verwenden. jodo 19:26, 15. Aug. 2008 (CEST)
- Unter welchen Bedingungen darf man denn in der dt. WP Abbildungen von Geldscheinen/Münzen verwenden? Merci! -- Wolfhardt 10:34, 16. Aug. 2008 (CEST)
YouTube Videos
Darf man Videos von YouTube verlinken, auf denen ein Urheberrecht liegt? Immerhin befinden die sich ja nicht auf dem Wikipedia-Servern... --ZaDema 12:42, 16. Aug. 2008 (CEST)
- Man darf, im Biobereich ist es jedoch normalerweise nicht erwünscht, weil sie inhaltlich nicht gut genug sind. Kersti 12:46, 16. Aug. 2008 (CEST)
- Danke für deine Antwort Kersti! In diesem Fall ging es um einen technischen Vorgang. Gruß --ZaDema 14:00, 16. Aug. 2008 (CEST)
Hallo, Anfrage
um einen weiteren Kommentar/Meinung/Ratschlag/Warnung/Entwarnung auf Wikipedia Diskussion:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen#deutscher-tonfilm.de. --Rosenkohl 17:05, 16. Aug. 2008 (CEST)
Institut für Qualitätsentwicklung
Hallo, Ich habe eben den Artikel Institut für Qualitätsentwicklung erstellt. Kann Jemand da nocheinmal nachgucken? Danke. Grüsse --Philipp Wetzlar 14:47, 13. Aug. 2008 (CEST)
- Was nachgucken? jodo 19:21, 15. Aug. 2008 (CEST)
- Ob der Artikel mit den angegebenen Quellen vereinbar ist. --Philipp Wetzlar 09:37, 17. Aug. 2008 (CEST)
Texte abfotografieren
Ist es eigentlich erlaubt, Texte eines Autors, der länger als 70 Jahre tot ist, von einem aktuell erschienenen Buch abzufotografieren? --Anghy 14:01, 13. Aug. 2008 (CEST)
- Wenn keine neueren Leistungen enthalten sin (Bebilderung, ungewöhnliches Layout) ja. Macht aber meines Wissens keinen Unterschied gegenüber Einscannen. --Simon-Martin 14:11, 13. Aug. 2008 (CEST)
- Achtung aber im Fall einer Editio princeps. Wenn der Autor zwar länger als 70 Jahre tot ist, seine Texte aber in diesem aktuellen Buch erstmals erscheinen, können sie je nach Land geschützt sein. Gestumblindi 20:52, 17. Aug. 2008 (CEST)
Fotografieren eines im Teil noch befindlichen Unternehmensgebäude
Hallo zusammen, habe da mal ein paar Fragen, die mir letztens ein Bekannter gestellt hat. Er erzählte, dass er ein "auf der grünen Wiese" befindliches Unternehmensgebäude was gerade gebaut wird, bzw. wurde, ein paar Fotos machen wollte. Hinweis der Bekannte befand sich zu diesem Zeitpunkt auf einer öffentlichen Straße bzw. einem öffentlichen Parkplatz gegenüber des Gebäudes, er benutze keine weiteren technischen Hilfsmittel wie Stative. Das Gebäude ist von allen vier Seiten frei einsehbar, keine (Sichtschutz-)Zäune. Bis der Sicherungsdienst kam und frage was er da wohl mache. Die Antwort war kurz und knapp "Fotos". Daraufhin meinte der Werkschutz, dass das fotografieren von Industriegebäuden (im Bau) nicht erlaubt sei. Dieser Meinung konnte sich mein bekannter nicht anschließen und entgegnete das er auf öffentlichem Boden gemäß Panoramafreiheit fotografieren dürfe. Daraufhin wollte der Sicherheitsdienst den namen wissen bzw. er notierte sich das Autokennzeichen. Meine Frage nun: Wer hat in diesem Falle Recht? gibt es eine Einschränkung der Panoramafreiheit für Unternehmensgebäude? Vielen Dank und Gruß kandschwar 21:26, 15. Aug. 2008 (CEST)
- Hier keine Rechtberatung, die gibts hier sугсго 22:11, 15. Aug. 2008 (CEST)
Achherje, ist das den so kompliziert? Das gleich auf "keine Rechtsberatung" hingeweisen werden muss (was mir natürlich klar ist). Ich wollte doch nur wissen, ob es da tatsächlich sowas gibt, wie eine Einschränkung der Panoramafreiheit gibt. Ich konnte bisher nur § 59 UrhG ausfindig machen. Was es aber erlaubt. Gruß kandschwar 22:55, 15. Aug. 2008 (CEST)
- Ist eine Baustelle bleibend? Sieht man auf dem Foto was urheberrechtlich geschütztes? sугсго 23:02, 15. Aug. 2008 (CEST) (Solltes Du selber beantworten können, beachte aber, dass die BauO Berlin-Brandenburg dazu keine Aussage trifft.)
Die Baustelle ist natürlich nicht bleibend. Allerdings kann ein Laie diese Baustelle auch nur noch daran erkennen, dass der Unternehmensparkplatz noch nicht ganz hergestellt ist. Das Gebäude an sich, sieht von der Seite von der aus es fotografiert wurde fertig aus. Auf den Fotos vom Bekannten konnte ich darüberhinaus auch nichts urheberrechtlich geschütztes feststellen. Nur eben das Gebäude und ein paar Autos die davor stehen. Gruß kandschwar 08:44, 16. Aug. 2008 (CEST)
- Wenn jemand SH behauptet, muß er eine deutlich überragende schöpferische Leistung nachweisen, was bei Gebäuden recht schwierig ist (bzw. die Meßlatte sehr hoch liegt)
- Selbst wenn SH gegeben ist, greift die Panoramafreiheit. Die Baustelle als solche dürfte wohl kaum als Kunstwerk durchgehen und Autos sowieso nicht.
- Wenn vom öffentlichen Grund aus fotografiert wird, greift auch kein Hausrecht.
- Ich sehe keinerlei Grund, warum derartige Fotos untersagt wären. Das Fotografieren an sich sowieso nicht, das Veröffentlichen aber ebensowenig. --RalfR → DOG 2008 08:51, 16. Aug. 2008 (CEST)
- PS: Es gibt kein „Recht am Bild der eigenen Sache“ ;)
- Hallo Ralf, danke Dir, so ähnlich hatte ich das meinem Bekannten auch gesagt. Nur kann ich das Handeln des Sicherheitsdienstes nicht verstehen, der den Namen wissen wollte und sich das Kennzeichen aufschrieb. Nun gut, das geht dann hier zu weit. Also dann vielen Dank und Gruß kandschwar 09:46, 16. Aug. 2008 (CEST)
- PS: Es gibt kein „Recht am Bild der eigenen Sache“ ;)
Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum. Deutliches Überragen gilt nicht für Architektur --Historiograf 14:26, 17. Aug. 2008 (CEST)
- Das sehe ich anders. Nicht alles, was ein Architekt verzapft, ist Kunst. Wenn ein Tischler hergeht und einen Carport baut, trifft das ebensowenig zu wie für eine Abwasserleitung, die ich projektiere oder ein 08/15 Eigenheim oder Industriegebäude. Per Definition (Bauordnungen) sind alles architektonische Werke. Aber in diesem Fall tut das nichts zur Sache. --RalfR → DOG 2008 14:31, 17. Aug. 2008 (CEST)
- Ich habe schon öfters solche Gespräche mit Sicherheitsdiensten gehabt, einmal war ich dabei sogar versehentlich auf Firmengelände (war für mich nicht zu erkennen, ob das noch öffentliche Erschließungsstraße oder schon Werksparkplatz war), man wird da zunächst immer recht barsch angesprochen, aber das ließ sich bisher immer mit ein paar freundlichen Erklärungen ("Kennen Sie Wikipedia bla foo...") problemlos lösen. -- Smial 14:39, 17. Aug. 2008 (CEST)
- Beim Stammtisch Barnim wollten sie uns auch nicht fotografieren lassen, waren regelrecht empört. Das Zauberwort "Wikipedia" bewirkte, daß wir un auf dem Firmengelände frei bewegen durften. --RalfR → DOG 2008 14:43, 17. Aug. 2008 (CEST)
- Ich habe schon öfters solche Gespräche mit Sicherheitsdiensten gehabt, einmal war ich dabei sogar versehentlich auf Firmengelände (war für mich nicht zu erkennen, ob das noch öffentliche Erschließungsstraße oder schon Werksparkplatz war), man wird da zunächst immer recht barsch angesprochen, aber das ließ sich bisher immer mit ein paar freundlichen Erklärungen ("Kennen Sie Wikipedia bla foo...") problemlos lösen. -- Smial 14:39, 17. Aug. 2008 (CEST)
Zons, Lageplan (Schaubild in Zons)
Ich würde folgende 2 Bilder gerne an die Graphikwerkstatt übergeben.
-
Originalbild
-
Originalbild, Nur Ausschnitt für den Bereich 6
Das Bild ist von der Straße aus fotografiert. Die Schautafel (!) befindet sich auf einer Mauer an der Straße, direkt neben dem Bauwerk. Ich denke, ich darf das Bild hier einstellen und es unter einer freien Lizenz veröffentlichen.
Ich habe auch Fotos gemacht, die die Situation deutlicher zeigen. Falls ich falsch liege, wäre eine Erläuterung hilfreich. --Michael Reschke 12:42, 17. Aug. 2008 (CEST)
- Ich gehe mal davon aus, dass das eine Tafel ist, die sich bleibend an einer öffentlichen Straße befindet. In diesem Fall darf sie aufgrund der Panoramafreiheit genutzt werden. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:30, 17. Aug. 2008 (CEST)
- Wenn du ganz sicher gehen willst, kannst du es so machen: Bild:Versuchsfunkstelle-ebw.jpg --RalfR → DOG 2008 14:33, 17. Aug. 2008 (CEST)
GNU-FDL implizit - was heißt das?
Beim Bild Bild:Karte Weichsel.jpg fehlt eine klare Angabe zur Lizenz; es heißt: "GNU-FDL - implizit, da keine Angabe der Quelle auf pl:Grafika:Dem.jpg". Die Quelle isch falsch, es handelt sich um eine Karte aus Italien, nicht um die Weichsel. Frage: Ist es grundsätzlich ausreichend, eine Lizenz zu vermuten (nichts anderes wird hier m.E. gemacht)? Im konkteten Fall scheint aber auch die Vermutung klar wiederlegbar zu sein. --Albärt 22:13, 16. Aug. 2008 (CEST)
- Auf pl gab´s unter dem Name mal eine Datei, die aber gelöscht wurde (siehe [16]). Auf Commons heißt eine Karte genauso, die wird jetzt auch auf pl unter dem Name angezeigt. Die ursprüngliche mittlerweile gelöschte Karte könnte also eine ganz andere gewesen sein. Am besten bittest du einen Admin auf pl, dass er dir den Inhalt der Beschreibungsseite der gelöschten Datei und am besten die gelöschte Datei selbst auch wiederherstellt, damit man das vergleichen kann. -- Chaddy - DÜP 22:19, 16. Aug. 2008 (CEST)
- Auf der Benutzerseite des polnischen Uploaders gibt es anscheinend auch eine Benachrichtigung wegen fehlender Lizenzangaben bei der Datei (so verstehe ich jedenfalls die Google-Übersetzung). --Kam Solusar 22:39, 16. Aug. 2008 (CEST)
- Ich fühle mich nicht in der Lage, mit polnischen Admins über Recherchen zu Lizenzfragen zu verhandeln, ich bin Anfänger.
Ich bitte auch um Antworten zum ersten Teil meiner Frage.--Albärt 23:12, 16. Aug. 2008 (CEST)
- Ich fühle mich nicht in der Lage, mit polnischen Admins über Recherchen zu Lizenzfragen zu verhandeln, ich bin Anfänger.
- Offenbar ist die Argumentation hier „wenn keine Lizenz angegeben ist, wird es wohl GFDL sein“. So einfach ist es leider nicht. Die Lizenz für das Bild müsste ermittelt werden; wenn das nicht möglich ist, muss das Bild weg. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:29, 16. Aug. 2008 (CEST)
- Ich hab jetzt mal für die deutsche Datei DÜP gesetzt und da es inzwischen auf die Commons gewandert ist dort auch als fehlende Quelle gekennzeichnet. jodo 19:34, 17. Aug. 2008 (CEST)
- Die Karte basiert m.E. ganz offensichtlich auf einer Reliefkarte, wie sie z.B. http://maps-for-free.com/ unter der GNU-FDL anbietet. Die Daten von maps-for-free.com basieren in der Regel auf gemeinfreien Daten von US-Behörden. Ausnahmen sind aufgeführt. Da das Relief bei maps-for-free.com nach Aussage der WebSite GNU-FDL ist, gilt dies m.E. auch für die daraus abgeleitete Weichselkarte. --W-j-s 23:12, 18. Aug. 2008 (CEST)
- So können wir das jedenfalls kaum behalten, wenn wir die Quelle nicht kennen. Wenn es kein Problem ist, das zu reproduzieren, sollten wir lieber eine neu erstellte Karte mit Quellangaben erstellen. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 03:58, 19. Aug. 2008 (CEST)
- Offenbar ist die Argumentation hier „wenn keine Lizenz angegeben ist, wird es wohl GFDL sein“. So einfach ist es leider nicht. Die Lizenz für das Bild müsste ermittelt werden; wenn das nicht möglich ist, muss das Bild weg. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:29, 16. Aug. 2008 (CEST)
Diskussion 100
Wollte nur mal auf diese Diskussion http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons_talk:Licensing#How_long_is_enough.3F hinweisen (gefunden hier: http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Forum#Extreme_Positionen. --Anghy 17:11, 17. Aug. 2008 (CEST)
- Ist mir auch schon aufgefallen. Kollege Rama von drüben hat zahlreiche historische Aufnahmen als "no source" gemeldet, für die ich in meinen Eisenbahnartikeln Verwendung gefunden hatte. Jene Quellen, die von den Uploadern nachgetragen wurden, sind ihm offenbar auch nicht vertrauenswürdig genug, wie er mit Blockschrift-Geschrei mitzuteilen pflegt. Auf alten Postkarten steht leider nur sehr selten der Name des Fotografen und wenn, sind dessen Lebensdaten von wenigen sehr bekannten abgesehen, heute nicht mehr in Erfahrung zu bringen. Zahlreiche dieser Aufnahmen dürften wohl auch Scans von Reproduktionen in diversen Büchern sein, deren Autoren selbst schon vor diesem Problem standen. Zur Zeit bleibt wohl nichts übrig, als entsprechend unserer 100-Jahr-Richtlinie hier lokal hochzuladen. --Herby 21:48, 17. Aug. 2008 (CEST)
Ist das denn wirklich so schwer, einen klaren englischsprachigen Beitrag zu verfassen, der unsere Regelung unterstützt? Wir haben hier x Commons-Benutzer, die alle schweigen. Dann können uns natürlich die Englischsprachigen überfahren --Historiograf 14:53, 18. Aug. 2008 (CEST)
GEO-Koordinaten
Woher darf ich erlaubt GEO-Koordinaten entnehmen?
Mögliche Quellen:
- Googel-Earth
- Google-Map
- Yahoo-Map
- Topo-25 -50 -100 ... DE/CH/AT
- Seekarte (elektronische/Papier)
- Tools wie http://www.mcaviglia.ch/gmap/get_coor_ext.asp?l=de
Welche sind erlaubt? Gruss, --Markus 08:39, 16. Aug. 2008 (CEST)
- Alle. Reine Koordinaten sind nicht schutzfähig. --RalfR → DOG 2008 08:54, 16. Aug. 2008 (CEST)
- Das ist ja erfreulich!
- Wie ist es zu beurteilen, wenn ich "mehrere" Koordinaten einer Linie entlang, beispielsweise einer Strasse, entnehme?
- Oder gleich die Linie entnehme und diese mit ein paar Koordinaten "referenziere"?
- Und noch eine Frage zu "reine Koordinate": ich habe ja nicht nur eine Koordinate entnommen, sondern diese ist ja durch mein Wissen oder durch meine Interpretation der Karte mit einer irgendwie gearteten Objekt-Beschreibung gekoppelt ("das ist das Denkmal XY").
- Gruss, --Markus 12:30, 17. Aug. 2008 (CEST)
Alles unproblematisch. Auch eine Linie ist nicht urherrechtlich geschützt --Historiograf 14:24, 17. Aug. 2008 (CEST)
- Noch besser!
- Und wo muss ich anfangen aufzupassen? wie würdest Du die Grenze zum "Abmalen einer Karte" ziehen? (immerhin haben die Kartenhersteller ja Zeit und Geld in ihr Werk investiert) Gruss, --Markus 14:53, 17. Aug. 2008 (CEST)
- Lesestoff: Rechte_an_Geoinformationen#Karten_und_Pläne. Die Grenze zum "Abmalen" dürfte ungefähr an der Stelle anzusetzen sein, bei der man als Zeichner individuellen Spielraum zur Ausgestaltung der Karte hat. Zeit und Geld sind urheberrechtlich belanglose Kategorien.-- Wiggum 15:01, 17. Aug. 2008 (CEST)
- Hatte ich vergessen zu erwähnen: den Lesestoff habe ich gelesen. Dort wird auf ein Urteil des OLG München hingewiesen, nachdem eine "Entnahme von Daten aus der TK25 durch Digitalisierung" lizenzpflichtig sei. Wenn ich nun "von Hand" viele Daten entnehme und diese digitalisiere, oder über mcaviglia.ch oder google? Oder eine Karte georeferenziert abzeichne (und selbstverständlich selbst neu gestalte)? In Openstreetmap sagt man, weder google noch Stadtpläne dürften als Vorlage zur Datenentnahme verwendet werden, Yahoo hätte für die Satellitenbilder aber die Erlaubnis erteilt. Das hat mich verwirrt, weil ich für WP immer google oder mcaviglia.ch benutzt habe. Und wenn ich Dich Wiggum richtig verstehe, darf ich als Zeichner alles abmalen, wenn ich es "individuell" neu gestalte. Für mich als Laie ist das alles etwas verwirrend... Gruss, --Markus 17:38, 17. Aug. 2008 (CEST)
- a) In der EU sind Geodaten als Datenbank geschützt. b) Durch das Benutzen von Google Maps und Co akzeptierst Du zudem deren "Terms of Use", die eine Weiterverwendung der Daten verwehren, bzw. auf eine entspr. Lizenzvereinbarung hinweisen.
- Bzgl Geokodierung bei Google/Yahoo: Mit deren ToU ist übrigens auch das bloße Weiterverwenden einzelner Koordinaten untersagt, die man mit der Ortssuche (Geokodierung) ermittelt hat. Die Koordinaten dürfen *ausschließlich* nur zur Anzeige von Positionen im Kartendienst selbst verwendet werden. Ich denke aber, wenn es um die Georeferenzierung von Wikipdia-Artikeln geht, sollte das Entnehmen *einzelner* Koordinaten gem. den ToU in Ordnung gehen, da Wikipedia ja die Koordinaten nutzt, um Links zurück zu den Kartendiensten wie Google/Yahoo zu erzeugen. Und eine Speicherung in einem Cache (wie die Wikipedia-Georef.-Datenbank) zum Zwecke der Anzeige in Google/Yahoo ist erlaubt.
- Was aber nicht erlaubt ist, ist das "Abmalen" von Karten oder Nachdigitalisieren einzelner Features aus der Karte (egal ob direkt oder indirekt über die Entnahme von Koordinaten)
- Besser mal bei OpenStreetMap vorbeischauen. Grüße, --alexrk 13:45, 18. Aug. 2008 (CEST)
- Egal was Google oder wer auch immer behauptet, die Entnahme von Koordinaten ist problemlos, eine Koordinate (oder ein Straßenzug mit mehreren Koordinaten) besitzt keinerlei Schöpfungshöhe. Wiggum hat es bereits verlinkt: Rechte_an_Geoinformationen#Karten_und_Pläne --RalfR → DOG 2008 01:01, 19. Aug. 2008 (CEST)
- Jup, denke ich auch. Und wie gesagt: das sollte allein schon deshalb OK gehen, da wir ja zu Google zurückverlinken. Und schliesslich hat Google ja selbst auch was davon, wenn sie dann in Google Maps Wikipedia-Artikel einblenden. Was ich meinte, ist die Nutzung der Geokodierungsfunktion (wo es auch eine API gibt). Hier will man sicher unterbinden, dass jemand automatisiert 1000-fach Ortskoordninaten von Google ermittelt und bunkert. --alexrk 12:00, 19. Aug. 2008 (CEST)
- Egal was Google oder wer auch immer behauptet, die Entnahme von Koordinaten ist problemlos, eine Koordinate (oder ein Straßenzug mit mehreren Koordinaten) besitzt keinerlei Schöpfungshöhe. Wiggum hat es bereits verlinkt: Rechte_an_Geoinformationen#Karten_und_Pläne --RalfR → DOG 2008 01:01, 19. Aug. 2008 (CEST)
- Hatte ich vergessen zu erwähnen: den Lesestoff habe ich gelesen. Dort wird auf ein Urteil des OLG München hingewiesen, nachdem eine "Entnahme von Daten aus der TK25 durch Digitalisierung" lizenzpflichtig sei. Wenn ich nun "von Hand" viele Daten entnehme und diese digitalisiere, oder über mcaviglia.ch oder google? Oder eine Karte georeferenziert abzeichne (und selbstverständlich selbst neu gestalte)? In Openstreetmap sagt man, weder google noch Stadtpläne dürften als Vorlage zur Datenentnahme verwendet werden, Yahoo hätte für die Satellitenbilder aber die Erlaubnis erteilt. Das hat mich verwirrt, weil ich für WP immer google oder mcaviglia.ch benutzt habe. Und wenn ich Dich Wiggum richtig verstehe, darf ich als Zeichner alles abmalen, wenn ich es "individuell" neu gestalte. Für mich als Laie ist das alles etwas verwirrend... Gruss, --Markus 17:38, 17. Aug. 2008 (CEST)
- Lesestoff: Rechte_an_Geoinformationen#Karten_und_Pläne. Die Grenze zum "Abmalen" dürfte ungefähr an der Stelle anzusetzen sein, bei der man als Zeichner individuellen Spielraum zur Ausgestaltung der Karte hat. Zeit und Geld sind urheberrechtlich belanglose Kategorien.-- Wiggum 15:01, 17. Aug. 2008 (CEST)
Zwei Quellen
Hallo. Ich habe drei Artikel vom selben Autor auf den entsprechenden Homepages 1:1 wiedergefunden. Leibnitz-Realschule auf [[17]], St.-Ansgar-Kirche (Wolfenbüttel) auf [[18]] und St.-Petrus-Kirche (Wolfenbüttel) auf [[19]]. Die Quelle dieser Inhalte ist laut Autor aber diese:[20] mit gültiger CC Lizenz. Sind die Inhalte dann frei zu verwenden? --Flaschenhals4 09:05, 14. Aug. 2008 (CEST)
Nochmals der Hinweis: Leibniz-Realschule ist keine 1:1 Kopie, einer meiner Quellen ja. Außerdem habe ich ich in der Zwischenzeit die Texte überarbeitet um Textähnlichkeiten zu entfernen, was aber schon wieder als URV angesehen wird. mfg --Autor1956 09:49, 14. Aug. 2008 (CEST)
- Die dort angegebene CC-Lizenz (by-nc-sa) ist für unsere Zwecke nicht zu gebrauchen. Sie schließt eine kommerzielle Verwendung ausdrücklich aus. Diese aber erlaubt die GFDL, weshalb die Lizenzen nicht kompatibel sind. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 18:09, 15. Aug. 2008 (CEST)
- Diese trifft als die beiden Artikel
- Zur Angebliche URV verletzung von [[21]] sehe ich noch keinen Lösungsvorschlag.
--Autor1956 19:17, 17. Aug. 2008 (CEST)
Für die beiden Seiten St.-Ansgar-Kirche (Wolfenbüttel) und St.-Petrus-Kirche (Wolfenbüttel) habe ich einen SLA gestellt. --Autor1956 19:33, 17. Aug. 2008 (CEST)
alle Seiten gelöscht, Teilweise bereits mit neuem Text wieder angelegt --Autor1956 12:42, 19. Aug. 2008 (CEST)
Autor auf Google Knol kopiert weite Teile von Wikipedia Artikel und stellt sie unter Copyright
Hallo,
ich habe leider keine Seite gefunden, wo man Missbrauch dieser Art melden kann. Ein Autor auf Google Knol kopiert weite Teile von Wikipedia Artikeln und stellt sie unter "All rights reserved" gibt auch keine Quelle an. Google zeigt automatisch an, dass der Content zu 80% den der Wikipedia entspricht...
Ich bitte sie deshalb diese Art des Missbrauch an zuständige Stellen weiterzuleiten...
Name der Autoren auf Google Knol: Nguyen Thuy Hoang, Huy Nguyen
Beispielseite...
http://knol.google.com/k/nguyen-thuy-hoang/new-york-city/3lvgys2fkafye/11#
Beste Grüße,
Stefan
- Kanst du eigentlich auch selber, bei Wikipedia:Weiternutzung/Mängel wird dir am ehsten geholfen. Bobo11 17:10, 17. Aug. 2008 (CEST)
- Ich hab mal dort auf den Link "Flag inappropriate content" geklickt und das Problem geschildert. Mal sehen, was die Knolle dazu meint. --Matthiasb 17:14, 17. Aug. 2008 (CEST)
- Ich glaube, für Copyright-Probleme war das die falsche Methode. Hier steht, wie man in diesem Fall vorgehen soll. Freundlicherweise wird man da zuerst einmal darauf hingewiesen, dass man es doch am besten lassen soll, weil die Anwalts- und Gerichtskosten immens sein werden. Zudem ist das Verfahren sehr kompliziert. Scheint, als ob sich Google keine wirklichen Gedanken dazu macht (oder machen will). Da solche Copy-Paste Übernahmen in Zukunft wohl vermehrt zu erwarten sind, denke ich, dass sich da Wikimedia ganz allgemein darum kümmern sollte. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 17:39, 17. Aug. 2008 (CEST)
- Man könnte ja auch sagen: Google will sich nicht darum kümmern, da sonst viele Inhalte auf knol verschwinden müssten, wenn man so restriktiv wie in der Wikipedia vorgeht. jodo 19:32, 17. Aug. 2008 (CEST)
- Ich glaube, für Copyright-Probleme war das die falsche Methode. Hier steht, wie man in diesem Fall vorgehen soll. Freundlicherweise wird man da zuerst einmal darauf hingewiesen, dass man es doch am besten lassen soll, weil die Anwalts- und Gerichtskosten immens sein werden. Zudem ist das Verfahren sehr kompliziert. Scheint, als ob sich Google keine wirklichen Gedanken dazu macht (oder machen will). Da solche Copy-Paste Übernahmen in Zukunft wohl vermehrt zu erwarten sind, denke ich, dass sich da Wikimedia ganz allgemein darum kümmern sollte. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 17:39, 17. Aug. 2008 (CEST)
- Da dürftest Du recht haben. Und sie können es sich wohl problemlos leisten, Urheberrechte einfach mit den Füssen zu treten. Brauchbare Vorschläge? -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 20:17, 17. Aug. 2008 (CEST)
- EN:WP hat dazu en:Wikipedia:Mirrors and forks/Knol --Matthiasb 12:19, 18. Aug. 2008 (CEST)
- Es gibt zu Anzeigen von Urheberrechtsverstößen auch eine deutsche Seite: http://www.google.de/dmca.html. Meinem Verständnis nach geht es aber dort nicht um URVs auf Knol, sondern um urheberrechtsverletzende Seiten, die Google in den Suchergebnisse aufführt. Ggf. wird diese Seite bei Google gesperrt. Also ein ganz anderes Thema. Demnach wäre der Verstoß auf Knol doch über den Button Flag inappropriate content (Report abusive content, dort: Other (additional information required below)) zu melden. Knol ist übrigens auf WP:WN/M schon Thema. -- Martina Nolte Disk. 19:36, 19. Aug. 2008 (CEST)
Eigene Bilder gemeinfrei stellen?
In der Vorlage Bild-frei wird gesprochen von einer "... im deutschen Sprachraum aber rechtlich nicht möglichen Übergabe in die „public domain“ oder der rechtlich ebenfalls nicht möglichen Deklarierung eigener Werke als „gemeinfrei“ ..."
Ich suche schon lange herum, finde aber keine Quelle, die diese Sache (eigene Werke gemeinfrei stellen) befriedigend erklärt. "Deutscher Sprachraum" heißt D, CH und A, wenn nicht noch mehr (Südtirol usw.). Wenn einmal irgendwo (z.B. in der Diskussion des Artikels Gemeinfreiheit) darauf eingegangen wird, so ist nur von D die Rede; aber niemand nennt und interpretiert konkret Paragraphen usw.). Wie steht es in CH und A? Wer kann mir helfen und/oder eine Quelle angeben? --Albärt 00:48, 19. Aug. 2008 (CEST)
- Public Domain: In den USA ist Public Domain ein rechtlicher Begriff und bedeutet nicht urheberrechtlich geschützt und/oder den vollständigen Rechtsverzicht des Rechteinhabers. - PD gibts nur in den USA, die Rechtslage fast aller anderen Länder sieht es nicht vor, daß man auf seine Rechte verzichten kann - man kann es weder freiwillig noch per Vertrag. Urheberrecht ist nicht übertragbar (für D: § 34 UrhG) --RalfR → DOG 2008 00:56, 19. Aug. 2008 (CEST)
Siehe aber Linux-Klausel. Natürlich kann man auf Rechte verzichten, sogar auf alle Verzichtbaren. Gemeinfrei stellen bedeutet: auf die Verwertungsrechte und den verzichtbaren Teil der Urheberpersönlichkeitsrechte verzichten. Eine Nutzung zu allen Zwecken ist dann moeglich. --134.130.68.200 12:57, 19. Aug. 2008 (CEST)
- Rechtlich gesehen ist das kein Verzicht, sondern wie im angeführten Artikel beschrieben die unentgeltliche Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts für jedermann. -- Rosenzweig δ 17:24, 19. Aug. 2008 (CEST)
Briefmarke=amtlicher Gebrauch=gemeinfrei?
Hallo!
Gelten Briefmarken in Österreich als gemeinfrei? Gruß, Arntantin da schau her 13:08, 19. Aug. 2008 (CEST)
- Leider nein, österreichs Briefmarken sind nicht gemeinfrei. Sie können aber wie gewohnt bei pma 70 (also wenn der Grafker 70 Jahre tot ist) oder PD-Schöpfungshöhe (wenn keine SH vorliegt) eingestellt werden. Alle anderen Fälle gehen derzeit nach unseren Richtlinien nicht. Siehe dazu dann auch Wikipedia:Briefmarken#Österreichische Post Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 14:25, 19. Aug. 2008 (CEST)
Danke für die Erklärung. Gruß, Arntantin da schau her 14:53, 19. Aug. 2008 (CEST)
Grafik (Landkarte) aus SS-Leitheft-Kriegsausgabe 1942
Möchte gern das Lemma "Grenzkolonisation" illustrieren, und zwar mit einer Karte "Ein kleiner Begriff von der Weite des Ostens" aus dem SS-Leitheft-Kriegsausgabe, Jg. 7, Folge 4b, Berlin 1942, wo die Maßstäbe zum Vergleich zwischen Großdeutschem Reich und Russland bis zum Ural und ans Schwarze Meer skizziert sind. Es handelt sich also um ein Magazin für die SS. Habe die Karte bisher nur gescannt und müsste sowieso einen anderen Wikipedianer fragen, ob er sie mir hochladen würde, weil ich keine Ahnung habe. Die Karte ist mit einem Kürzel signiert, aber sonst ohne weitere Copyright-Hinweise versehen. Kann das hochgeladen werden? Danke für die Mühe --Frank Helzel 15:49, 19. Aug. 2008 (CEST)
Commons Policy-Änderung
Alle Reproduktionen zweidimensionalen Public Domain Werken sind ab sofort zulässig auf Commons.
Nach einem offiziellen Statement (engl.) der Foundation im Juli 2008 und einer nachfolgenden Befragung von Commons Benutzern erlaubt Commons nun das hochladen von photographischen Reproduktionen zweidimensionaler Kunstwerke in der Public Domain, selbst wenn die Fotos in bisher ausgenommenen Ländern wie dem U.K. und skandinavischen Länder aufgenommen wurden. Weitere Details können auf Commons:Commons:When to use the PD-Art tag (Übersetzung steht noch aus) nachgelesen werden. Das Commons PD-Art Bapperl wurde entsprechend angepasst.
Als Resultat dieser Änderung müssen photographische Reproduktionen aus Ländern in denen sweat of brow oder vergleichbare Doktrin gelten nicht mehr lokal hochgeladen werden. --Dschwen 01:02, 20. Aug. 2008 (CEST)
Wikipedia-Logo und Vereinbarungen über live mirrors
Moin. Ich hatte ja angekündigt nochmal zu fragen, wenn ich mir auf WP:WN/M nicht sicher bin. Also meine erste Frage: Kennt jemand eine Liste derjenigen Anbieter/Internetseiten, die von der Foundation eine Erlaubnis zur Verwendung des Wikipedia-Logos haben? Wäre praktisch, so eine Übersicht zu haben.
Und gleich die zweite Frage hinterher: gibt es analaog dazu eine Übersicht über mit der Foundation abgestimmte live mirrors? Hier wird diese Möglichkeit erwähnt. -- Martina Nolte Disk. 22:40, 20. Aug. 2008 (CEST)
Wikipedia unterwegs
Listet die Seite Wikipedia:Unterwegs sozusagen "auf Lizenzkonformität geprüfte" Anbieter auf? Das frage ich konkret wegen einem Fall auf der Mängelseite, wo m.E. die GFDL bzgl. Autoren nicht eingehalten wird: WP:WN/M#www.beam-ebooks.de Wie schätzt ihr das ein? -- Martina Nolte Disk. 22:40, 20. Aug. 2008 (CEST)
Schleime
http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Cornelia_Schleime finde ich ganz lehrreich --Historiograf 17:47, 21. Aug. 2008 (CEST)
Vollständiger Zeitungsartikel auf Diskussionsseite
Die Schweizer Boulevardzeitung Blick ist offenbar auf Wikipedia:Meinungsbilder/Aufhebung der schweizbezogen-Regelung gestossen und hat die Gelegenheit für einen Artikel in ihrem üblichen reisserischen Stil genutzt ("Die Deutschen marschieren bei der Wikipedia ein: Sie wollen uns das ß aufzwingen!") Auf der Diskussionsseite zum Meinungsbild wurde nun kürzlich der komplette Text des Blick-Artikels eingefügt. Ist das noch ein im Rahmen dieser Diskussion erlaubtes Zitat (immerhin geht es ganz direkt um dieses Meinungsbild) oder eine URV, die nach Versionslöschung ruft? Sofern der Artikel überhaupt echt ist - im Online-Auftritt des "Blick" kann ich ihn nicht finden, aber ich nehme mal an, dass er aus der Printausgabe abgetippt wurde. Im Artikel Grosszitat steht, dass es nach Schweizer Recht erlaubt sei, ein Werk vollständig zu zitieren, wenn es durch den Zweck gerechtfertigt ist. Gestumblindi 22:42, 21. Aug. 2008 (CEST)
Lassen wir doch ausnahmsweise die Kirche im Dorf. Der Artikel ist kurz und dient zur Erläuterung unserer Diskussion --Historiograf 23:38, 21. Aug. 2008 (CEST)
- Ja, so sehe ich das eigentlich auch. Ich würde sagen, dass die Verwendung des kurzen Artikels in der Diskussion "durch den Zweck gerechtfertigt" ist. Wollte nur sichergehen. Gestumblindi 23:40, 21. Aug. 2008 (CEST)
- Ich seh das Problem, dass Veröffentlichungen in der Wikipedia unter freien Verwendung stehen, und das ist der Beitrag nach dem Willen der Blick-Redaktion sicher nicht (wenn auch nicht lang, so doch ein vollständiger Zeitungsartikel). Online habe ich ihn nicht gefunden, habe heute auch den Blick gelesen, ihn dabei aber auch nicht gesehen. Ein Internet-Link als Beleg und Ersatz für den Volltext wäre sicher vorzuziehen. -- Zehnfinger 02:39, 22. Aug. 2008 (CEST)
Wir lesen mal wieder die FAQ Rechtliches: Ist aller Content unterm Strich frei. Wir haben hier auch sonst Zitate aus geschützten Werken, die nicht frei verwendbar sind. Ob ich 2 Zeilen oder einen kurzen Artikel zitiere macht lizenztechnisch keinen Unterschied: es wird durch den Kontext hier nicht frei, was unfrei ist. --Historiograf 19:02, 22. Aug. 2008 (CEST)
Frage ohne Bezug zur Wikipedia
ich habe bei meinem mann und mir das wohnzimmer gestaltet mit weintrauben , lebe jedoch von ihm jetzt getrent, haber aber das wohnzimmer auf meiner homepage gestellt, er teilte mir mit per sms ich solle dei bilder raus nehmen es sei sein privat leben, jedoch ist es nicht ersichtlich das er da wohnt und wo das wohnzimmer sich befindet??
- Wir können und dürfen hier keine Rechtsberatung vornehmen, dafür gibt es Anwälte. sугсго 12:09, 22. Aug. 2008 (CEST)
- Ich dürfte schon, ich bin nämlich Schweizer, und hier darf jedermann Rechtsberatung vornehmen, siehe Rechtsberatung#Schweiz. Aber auf dieser Seite geht es eben ausschliesslich um Urheberrechtsfragen mit Bezug zur Wikipedia. Gestumblindi 12:56, 22. Aug. 2008 (CEST)
- Es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache. Ich würde glatt behaupten, daß die Sache sogar andersrum aussehen kann. Wenn die Gestaltung Schöpfungshöhe aufweist, besitzt du die Rechte daran. Wenn allerdings dein Mann die Fotos angefertigt hat, hat er die Rechte an den Fotos. Dann könnte er von dir die Entfernung verlangen, dürfte die Fotos aber selbst nicht verwenden. Merke: dies ist lediglich eine private Meinungsäußerung und stellt keine Rechtsberatung dar. --RalfR → DOG 2008 20:15, 22. Aug. 2008 (CEST)
- Ich dürfte schon, ich bin nämlich Schweizer, und hier darf jedermann Rechtsberatung vornehmen, siehe Rechtsberatung#Schweiz. Aber auf dieser Seite geht es eben ausschliesslich um Urheberrechtsfragen mit Bezug zur Wikipedia. Gestumblindi 12:56, 22. Aug. 2008 (CEST)
Bilder von Prominenten
Bei vielen Artikeln über Prominente fehlen entsprechende Bilder von diesen. Wenn man nun an die jeweiligen Leute herantritt und diese um ein Bild bittet, dass man für Wikipedia nutzen darf, welche Nachweise oder Angaben brauche ich dann um das Bild in einen Artikel einzubauen? Ich denke derjenige, der mir das Bild zur Verfügung stellt muss damit einverstanden sein, dass das Bild hier genutzt wird. In welcher Form muss das geschehen? --Master-davinci 13:13, 22. Aug. 2008 (CEST)
- wie bei anderen Bildfreigaben auch, siehe Hilfe:FAQ zu Bildern#Was ist eine Erlaubnis (Permission)/Freigabe? --Isderion 13:16, 22. Aug. 2008 (CEST)
Du nennst die zwei wichtigsten Probleme bereits selbst:
Wenn man nun an die jeweiligen Leute herantritt und diese um ein Bild bittet...' - die abgebildeten Personen sind aber nicht die Fotografen und haben daher in den seltensten Fällen das Urheberrecht oder sonstige weitreichende Nutzungsrechte an den Bildern.
...und diese um ein Bild bittet, dass man für Wikipedia nutzen darf, - genau das sollte man nicht, wenn man fremde Fotografen um Bilder bittet. Eine Freigabe „für Wikipedia“ ist leider höchst kontraproduktiv. Es sollte immer klar rüberkommen, dass nur Bilder genommen werden, die für jedermann zu jedem Zweck nutzbar sind, also auch außerhalb von Wikpedia und sogar für kommerzielle Zwecke. Im Ernstfall darf also z. B. die Konkurrenz Werbung damit machen, oder eine politische Gruppierung, die man als das personifizierte Böse ablehnt. Siehe auch Wikipedia:Lizenzbestimmungen und Wikipedia:Lizenzvorlagen_für_Bilder. --Herby 20:05, 22. Aug. 2008 (CEST)
Anfrage aus polnischer Wikipedia
haie ihrs,
Julo aus pl hat mich gefragt. da ich keine ahnung habe frag ich euch. Er hat Bilder von Postkarten, herausgegeben zwischen 1890-1920 in Tschechien, Sachsen und Österreich von der Kunstanstalt Hermann Poy, Dresden. Jetzt würde er die Bilder gern nutzen, es ist aber kein autor der bilder angegeben und damit ist auch unklar wann derjenig gestorben sein mag. Bsp.: Image:Konigstein81.jpg. Das hat zwar schonmal einen LA überstanden, aber jetzt ist wieder ein no source drin. ... ich hoffe auf eure hilfreiche und fundierte antwort. ...Sicherlich Post 17:40, 22. Aug. 2008 (CEST)
- Liegen die Postkarten alle auf Commons? Dann bist du mit deiner Frage dort besser aufgehoben. -- Chaddy - DÜP 17:44, 22. Aug. 2008 (CEST)
- Yes. See http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Administrators%27_noticeboard#Image:Konigstein81.jpg_and__Image:Basteibrucke78.jpg.E2.80.8E and editions on deletion request page. I would like you to decide, if anonymous German photographer's work, printed in ca. 1900-1920 in the studio in Dresden can be accepted, or do I have to delete it. With my en-2 and de-1 knowledge of languages it is too difficult for me to follow equilibristic arguments in the discussion about "proves"of anonymity. Julo 18:43, 22. Aug. 2008 (CEST)
Schullogos auf der englischen Wikipedia
Dürfen Schullogos, die auf der deutschen Wikipedia liegen, in der englischen Wikipedia hochgeladen werden (wenn die jeweiligen Schulen natürlich einen Artikel haben)? Bzw. mit welcher Lizenz sollen diese hochgeladen werden? Bisher habe ich beim Auswahlmenü „Non-free / fair use“ → „Logo“ verwendet. Ist das so in Ordnung? (Beispiel) Ich bitte um eure Hilfe. Danke. – PsY.cHo, 11:57, 23. Aug. 2008 (CEST)
- Wenn du denen noch sowas in die Beschreibung setzt, dann sollte das in Ordung sein, auch wenn du meiner Meinung nach nur niedrigaufgelöste Versionen hochladen solltest. --/home/Wuzur /Diskussion/Bewertung 13:45, 23. Aug. 2008 (CEST)
- Meinst du die Vorlage Non-free use rationale? Soll ich diese also noch zusätzlich bei allen hochgeladenen Logos einfügen?
Niedrigaufgelöste Versionen? Was wären denn die maximalen Maße ungefähr? Weil das ja jeder etwas anders sehen kann.
Könnten die folgenden Logos auf der englischen Wikipedia (momentan) Probleme bereiten? → 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 – PsY.cHo, 18:26, 23. Aug. 2008 (CEST)- Bloß keine niedrigaufglösten Versionen hochladen wenn SVG oder hopchauflösendes Pixelgrafiken verfügbar sind. Immer die beste Qualität nehmen. FairUse ist auf EN eigentlich für sogut wie alle Logos verwendbar. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 22:07, 23. Aug. 2008 (CEST)
- Meinst du die Vorlage Non-free use rationale? Soll ich diese also noch zusätzlich bei allen hochgeladenen Logos einfügen?
Bild von 1891
Ich habe da ein Bild aus dem Jahre 1891. Normalerweise ist es ja alt genug, doch es stammt aus einem amerikanischen Werbeblatt, des Kings Canyon Nationalparks. Die Amerikaner haben sich ja manchmal ein wenig komisch, wenn man ihre Bilder verwendet, selbst wenn sie schon sehr alt sind. Darf ich das Bild hochladen? -Und welche Lizenz-Kategorie muss ich verwenden? Habe die Frage fälschlicher Weise schon mal in der Bilderwerkstatt gestellt. Gruß Dellex 08:20, 24. Aug. 2008 (CEST)
- Wurde es nachweislich vor 1923 in der USA veröffentlicht? Bobo11 09:16, 24. Aug. 2008 (CEST)
- Wann es veröffentlicht wurde weiß ich nicht. Es steht nur neben dem Foto, daß es 1891 aufgenommen wurde. Bis zum Jahr 1923 ist ja reichlich Zeit gewesen es zu veröffentlichen. Das ist also sehr wahrscheinlich, aber ich weiß es eben nicht mit letzter Sicherheit.--Dellex 09:58, 24. Aug. 2008 (CEST)
- Auf de mit {{Bild-PD-alt-100}} ohne Probleme aufgrund des Schutzlandprinzips verwendbar, wenn der Urheber bzw. dessen Todesdatum trotz Recherche nicht herausfindbar. jodo 11:47, 24. Aug. 2008 (CEST)
- Danke! --Dellex 13:01, 24. Aug. 2008 (CEST)
- Auf de mit {{Bild-PD-alt-100}} ohne Probleme aufgrund des Schutzlandprinzips verwendbar, wenn der Urheber bzw. dessen Todesdatum trotz Recherche nicht herausfindbar. jodo 11:47, 24. Aug. 2008 (CEST)
- Wann es veröffentlicht wurde weiß ich nicht. Es steht nur neben dem Foto, daß es 1891 aufgenommen wurde. Bis zum Jahr 1923 ist ja reichlich Zeit gewesen es zu veröffentlichen. Das ist also sehr wahrscheinlich, aber ich weiß es eben nicht mit letzter Sicherheit.--Dellex 09:58, 24. Aug. 2008 (CEST)
World Wind und Abfotografie
Ich hab mal zwei Fragen: Ich hab mal irgendwo gelesen, dass Screenshots von NASA World Wind in de:WP genutzt werden dürfen. Stimmt das? Aber warum darf man keine Bilder von Google Earth hochladen? Google Earth ist doch nur das Medium, mit dem man die Erde betrachtet, die Satelliten gehören ja auch der NASA. Das ist so, als würde jede Website, die man mit dem Internet Explorer betrachtet, unter das Urherberrecht von Microsoft fallen. Und meine zweite Frage: Wenn ich ein urheberrechtlich geschütztes Bild abfotografiere, ist dann mein Foto auch noch urheberrechtlich geschützt? Weil eigentlich ist es ja dann mein Foto?! SteMichaFragen?
- Dass die Bilder von NASA World Wind frei sind, ist klar, da NASA eine us-staatliche Organisation ist und deren Werke nach einem Gesetzt frei sind. Die Bilder von Google Earth sind jedoch nicht zwingend frei: Die Satelliten gehören vielleicht nicht der NASA, zudem wurden mehrere Fotografien ab Flugzeugen gemacht, etc. --dvdb 14:31, 24. Aug. 2008 (CEST)
- Bei Google Earth steht ja auch immer ein Copyrightvermerk dabei. Da sieht man dann auch, dass die wenigsten Bilder dort von der NASA stammen. Die Bilder, bei denen (c) NASA dabei steht, könnten aber theoretisch hier genutzt werden, wenn ich mich nicht irre. -- Chaddy - DÜP 16:23, 24. Aug. 2008 (CEST)
- Mal ein Lesetipp wie schnell man bei der Google Earth Nutzung von Screenshots abgemahnt werden kann: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,538423,00.html --Kolossos 19:22, 24. Aug. 2008 (CEST)
- (c) NASA ist nicht identisch mit PD-NASA! ;) --RalfR → DOG 2008 01:18, 25. Aug. 2008 (CEST)
- Mal ein Lesetipp wie schnell man bei der Google Earth Nutzung von Screenshots abgemahnt werden kann: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,538423,00.html --Kolossos 19:22, 24. Aug. 2008 (CEST)
Kommerzielle Verwertung
http://www.bildarchivaustria.at/infosite.aspx?dif=barchaut
Unter diesem Link steht 50.000 zeithistorische Bilder … stehen … für kommerzielle … Verwertung zur Verfügung. Heißt das, man darf die Bilder auch auf Wikipedia nutzen?--Arntantin da schau her 23:17, 21. Aug. 2008 (CEST)
Ganz sicher nicht! Du darfst kommerziell verwerten, wenn du bezahlst. Und gemeinfreie Bilder darf man natürlich ohne zu fragen nehmen, sofern es dir gelingt, das Wasserzeichen zu entfernen, auch das sog. Layoutbild --Historiograf 23:36, 21. Aug. 2008 (CEST)
- Bitte keine Rufzeichen, die sind vollkommen unnötig, ich verstehe es auch ohne!!!!!!!!!--Arntantin da schau her 23:54, 21. Aug. 2008 (CEST)
- Ich werde hier mir mit Sicherheit von Dir nicht verbieten lassen, ein (in Zahlen: 1) Rufzeichen zu verwenden!!!!! --Historiograf 19:04, 22. Aug. 2008 (CEST)
- (Bearbeitungskonflikt - im Prinzip das, was Historiograf schrieb, länger ausgeführt:) Für die Nutzung in der Wikipedia gelten die üblichen urheberrechtlichen Einschränkungen. Wenn der Urheber eines Bildes noch nicht seit 70 Jahren verstorben ist, muss es vom Inhaber der Rechte ausdrücklich unter eine freie Lizenz gestellt werden, um hier verwendbar zu sein. Die ÖNB stellt unter http://www.bildarchivaustria.at/infosite.aspx?dif=agb allerlei Bedingungen ("Jede Nutzung von Bildmaterial des Bildarchivs ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen Zustimmung der Österreichischen Nationalbibliothek" etc.), die allerdings bei Werken, deren urheberrechtlicher Schutz abgelaufen ist und die auch nicht den Schutz der Editio princeps geniessen, gegenstandslos sein dürften. Wenn man dort beispielsweise nach "Kupferstich" sucht, handelt es sich bei den meisten Treffern um Hunderte von Jahren alte Stiche, die damals natürlich auch veröffentlicht wurden (der Kupferstich ist ja gerade eine Technik, die der Veröffentlichung in etlichen Exemplaren dient), womit Editio princeps durch die ÖNB wohl kaum bei einem dieser Stiche zutrifft. Wenn einer dieser Stiche also in der niedrigen Auflösung, die dort frei abrufbar ist (mit Klick auf Thumbnail oder das "i") für unsere Zwecke nützlich ist, kann man ihn ohne weitere Nachfrage verwenden. Es lässt sich mit "Layoutbild herunterladen" auch von jedem Stich eine Datei in grösserer Auflösung herunterladen, jedoch mit einem grossen Stempel der ÖNB verunziert; Historiograf würde sicherlich wieder von "Copyfraud" sprechen. Aber zum Teil sind vielleicht auch Ausschnitte dieser Dateien sinnvoll verwendbar. Wenn kein urheberrechtlicher Schutz mehr besteht, können wir sie jedenfalls verwenden. Aber nur dann. Gestumblindi 23:38, 21. Aug. 2008 (CEST)
- Die Stempel kann man entfernen, das sollte für die Leute in der Wikipedia:Bilderwerkstatt kein Problem darstellen. Also bei den urheberrechtlich einwandfreien Bildern am besten immer die am höchsten aufgelöste Version nutzen und die Bilderbastler ein bisschen beschäftigen. Die freuen sich sicher. ;) -- Chaddy - DÜP 08:28, 22. Aug. 2008 (CEST)
- Verstehe ich das wirklich richtig? Wenn es mir gelänge, einen solchen ÖNB-Stempel aus einem Layoutbild (dessen Urheber seit über 70 Jahren verstorben ist) mittels Bildbearbeitung herauszuretuschieren, wäre das Ergebnis als gemeinfrei problemlos in der WP zu verwenden? --Joyborg 12:13, 24. Aug. 2008 (CEST)
- ...auch mit dem Stempel wärs gemeinfrei, sieht aber bescheiden aus. --Btr 12:24, 24. Aug. 2008 (CEST) PS: siehe auch Regelschutzfrist, Copyfraud
- Verstehe ich das wirklich richtig? Wenn es mir gelänge, einen solchen ÖNB-Stempel aus einem Layoutbild (dessen Urheber seit über 70 Jahren verstorben ist) mittels Bildbearbeitung herauszuretuschieren, wäre das Ergebnis als gemeinfrei problemlos in der WP zu verwenden? --Joyborg 12:13, 24. Aug. 2008 (CEST)
- Die Stempel kann man entfernen, das sollte für die Leute in der Wikipedia:Bilderwerkstatt kein Problem darstellen. Also bei den urheberrechtlich einwandfreien Bildern am besten immer die am höchsten aufgelöste Version nutzen und die Bilderbastler ein bisschen beschäftigen. Die freuen sich sicher. ;) -- Chaddy - DÜP 08:28, 22. Aug. 2008 (CEST)
- Da der Stempel ziemlich gross ist, sehe ich das Herausretuschieren unter Qualitätsaspekten als bedenklich an; die entsprechenden Stellen des Bildes müssen doch mehr oder weniger murksig werden, wenn die originale Bildinformation dafür nicht vorhanden ist, auf jeden Fall keine authentische Wiedergabe des ursprünglichen Bildes. Gestumblindi 00:45, 25. Aug. 2008 (CEST)
- Weiterhin ist noch auf Bildrechte#Zweidimensionale Vorlagen hinzuweisen; dort wird hauptsächlich mit Bezug auf die Situation in Deutschland und den USA erklärt, dass Reproduktionen gemeinfreier zweidimensionaler Vorlagen überwiegend als nicht schutzfähig angesehen werden. Von der Situation in Österreich ist dort allerdings überhaupt nicht die Rede; ich will somit nicht ausschliessen, dass alles, was wir hier schrieben, eigentlich ganz falsch ist und die ÖNB für ihre Reproduktionen gemeinfreier Vorlagen in Österreich doch einen Schutz geniesst. Das müsste man wohl noch abklären. Gestumblindi 01:01, 25. Aug. 2008 (CEST)
- Vielleicht. In Deutschland ist das aber jedenfalls nicht so. Und so groß sind die Unterschiede zwischen deutschem, österreichischem und schweizer Recht auch nicht. -- Chaddy - DÜP 01:38, 25. Aug. 2008 (CEST)
Zu Österreich ist mir keine Rechtsprechung bekannt. Wir richten uns hier überwiegend nach deutschem Recht und der inzwischen klaren Position der Wikimedia Foundation und Commons. Es wäre doch reichlich absurd, wenn irgendein Ösi-Bedenkenträger die jahrelange Praxis dieses Projekts beiseiteschieben könnte mit der Konsequenz, dass zwar auf dem gestrengen Commons alle 2-D-Repros zugelassen sind, hier aber solche österreichischen Ursprungs nicht. Österreich ist dazu nicht wichtig genug, basta --Historiograf 04:16, 25. Aug. 2008 (CEST)
- Meiner Meinung nach ist deutsches, österreichisches und Schweizer Recht in der deutschsprachigen Wikipedia von gleich grosser Bedeutung. Es gibt auch einige Punkte, in denen sie sich manchmal überraschend unterscheiden (z.B. laut bundesgerichtlichem Entscheid kein Schutz für die Werke des 1942 verstorbenen deutschen Dramatikers Sternheim in der Schweiz, siehe Urheberrechtsgesetz (Schweiz)#Schutzdauer), wobei wir hier ja sicherheitshalber den kleinsten gemeinsamen Nenner anwenden. Sollten einfache Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen also nach österreichischem Recht einen eigenen Schutz geniessen, müssten wir auf solche aus österreichischen Quellen (wie der ÖNB) wohl verzichten. Aber das ist natürlich pure Spekulation meinerseits, aufgrund der beklagenswerten Abwesenheit von Angaben zur Lage in Österreich hier. Kennt sich denn niemand damit aus? Gestumblindi 04:51, 25. Aug. 2008 (CEST)
Deine Ansicht ist hier nicht relevant. Wir haben hier eine gültige Policy und bei der bleibt es. --Historiograf 10:09, 25. Aug. 2008 (CEST)
- Diktatur schon mal gelesen? Dort sind andere Ansichten auch nicht relevant. -- Cecil 10:19, 25. Aug. 2008 (CEST)
- Und ja, ich weiß, solche Kommentare verbietest du dir natürlich. -- Cecil 10:22, 25. Aug. 2008 (CEST)
- Meine Ansicht ist hier genau so relevant oder irrelevant wie deine (Juristen sind wir beide nicht) und "Policies" muss man auch manchmal ändern. Die Wikimedia Foundation ist kein Weltgesetzgeber und es wird ein österreichisches Gericht nicht scheren, was sie meint. Ich hoffe ja auch, dass die urheberrechtliche Lage in Österreich ähnlich aussieht wie in Deutschland, aber es wäre schön, wenn das jemand bestätigen könnte; und wenn es anders aussieht, sollten wir uns wirklich ernsthafte Gedanken über die Verwendung von Reproduktionen aus österreichischen Quellen machen, denn ich denke, dass sehr viele Mitarbeiter in der deutschsprachigen Wikipedia nicht bereit wären, klar gegen österreichisches Recht zu verstossen, falls dem so wäre. Gestumblindi 12:53, 25. Aug. 2008 (CEST)
- Die Foundation ist laut Impressum immerhin für die Inhalte hier verantwortlich und daher die jenige Stelle, gegen die ein mutmaßlich in seinen Rechten verletzter zu klagen hätte. Wenn sie also per Policy ihren Nutzern eine bestimmte Handlung gestattet, so wird sie hoffentlich wissen, was sie tut. --Herby 13:13, 25. Aug. 2008 (CEST)
Sehr richtig. Übrigens haben an dem Meinungsbild auf Commons meiner Einschätzung nach überwiegend deutschsprachige Benutzer teilgenommen, was ein weiteres klares Indiz dafür darstellt, dass meine Position hier Konsens ist. Wir können im Rahmen unseres Informationsauftrages nicht auf solche Aufnahmen verzichten, und selbst wenn es ein Gerichtsverfahren gäbe, sollte die Foundation im Sinne der Informationsfreiheit durchfechten, denn bei dieser Fallgestaltung geht es einzig und allein darum, gemeinfreie Werke zu monopolisieren --84.62.224.188 15:13, 25. Aug. 2008 (CEST)
- Commons interessiert uns hier nicht. Da gelten andere Regeln. --RalfR → DOG 2008 15:26, 25. Aug. 2008 (CEST)
Erstellen von Artikeln, bei gleichzeitiger Verwendung in meinem Shop
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin derzeit mit der Einrichtung eines Onlineshops beschäftigt. Dieser Shop vertreibt zukünftig auch Fossilien und Mineralien. Für sämtliche Artikel im Shop muss auch eine Beschreibung (teilweise auch mit Taxon) selbst erstellt werden.
Für meine Website mache ich das mit Hilfe von Fachbüchern, sowie eines Paläontologen, d.h. die Beschreibungen sind auch wissenschaftliche wertvoll. Mir kam der Gedanke, diese Beschreibungen 1:1 auch in Wikipedia (natürlich in anderer Gliederung der Seite) einzustellen, da so hunderte neuer Artikeln über die Fossilien dieser Welt in Wikipedia entstünden. Zu 95% der Artikel kann auch eine Literaturangabe gemacht werden.
Nun meine Frage: Bekomme ich letztlich Probleme, weil ich die hier editierten Artikel auch in meinem gewerblichen Shop nutze? Mir ist klar, dass der Text in Wikipedia dann "frei" ist für jedermann. Damit habe ich auch kein Problem, denn es sind ja nunmal wissenschaftl. Fakten und keine selbst verfassten Romane ;)
Freundliche Grüße
edit: als intensiver Wiki-Leser, möchte ich die Artikel nur Interessierten zur Verfügung stellen. Es werden selbstverständlich keinerlei Verlinkungen zum Onlineshop gemacht!
- Du bist wenn du die Texte selbst schreibst Urheber der Texte und darfst damit machen was du willst. Du kannst sie so zum Beispiel für die Wikipedia verwenden (unter der hier geltenden Lizenz (GDFL) freigeben) und gleichzeitig in deinen Shop stellen. Lange Rede kurzer Sinn: Gar kein Problem. jodo 20:04, 24. Aug. 2008 (CEST)
- Genau. Kommerzielle Nutzung der Wikipedia ist erlaubt, wenn Sie lizenzkonform erfolgt: Siehe: Wikipedia:Weiternutzung und Wikipedia:Lizenz.
- Als Urheber hast du hier auch das Recht auf deiner Benutzerseite oder in deinem Benutzernamen einen Hinweis darauf zu geben, dass du die Texte für beide Projekte (Wikipedia und Shop) erstellst und nutzt, dann sollte es auch keine Mißverständnisse geben. --Kolossos 20:13, 24. Aug. 2008 (CEST)
- Wohlgemerkt: für die Verwendung seiner eigenen Texte zu eigenen Zwecken muss der Urheber sich nicht an die GFDL halten, auch wenn er sie unter der GFDL in die Wikipedia stellt. Das würde nur für spätere, von anderen Bearbeitern modifizierte Versionen gelten. Ein Hinweis auf der Benutzerseite wäre aber sicher sinnvoll, um zu vermeiden, dass eifrige Wikipedianer meinen, der Shop kupfere unter Verstoss gegen die Lizenz von der Wikipedia ab oder die Wikipedia-Artikel seien eine "URV" (Urheberrechtsverletzung). Gestumblindi 00:41, 25. Aug. 2008 (CEST)
- Deine eigenen geistigen Schöpfungen kannst du lizensieren, wie es dir Recht ist. Hier unter GFDL, woanders unter anderer Lizenz. Das entscheidest du ganz allein. Wenn du beispielsweise eigene Fotos hier unter GFDL stellst, auf deiner Homepage in höherer Auflösung aber gesetzlich schützt, ist das ok. --RalfR → DOG 2008 01:17, 25. Aug. 2008 (CEST)
- Rein rechtlich ist das ok, ja. Aber etwas unverschämt ist es dann auch (das mit den höheraufgelösten aber nicht freien Versionen). Naja... -- Chaddy - DÜP 01:36, 25. Aug. 2008 (CEST)
- Lieber kleine als keine Bilder - wir schreiben eine Enzyklopädie und keinen Bildband. --RalfR → DOG 2008 01:45, 25. Aug. 2008 (CEST)
- Ist das wirklich so sicher, dass man das so empfehlen kann? Ich weiß, dass wir die Diskussion schon hatten, aber an das Ergebnis erinnere ich mich nicht mehr.-- Wiggum 02:08, 25. Aug. 2008 (CEST)
- Wieso "unverschämt"? Mancher professioneller Fotograf verdient mit seiner Arbeit seinen Lebensunterhalt, wenn der uns geringer aufgelöste Bildversionen unter Umständen einmaliger Motive zur freien Verwendung zur Verfügung stellt, sollten wir dankbar sien und nicht von Unverschämtheit schwafeln. Wenn wir das eine oder andere Bild z.B. aus der "GEO" in 1024*768 oder auch nur 800*600 kriegen könnten, würde ich hüpfen und nicht knurren. -- Smial 13:50, 25. Aug. 2008 (CEST)
- Sehe ich ebenso. Von unverschämt kann keine Rede sein - sonst könnten wir uns nämlich auch Versuche wie Benutzer:Ralf Roletschek/kommerzielle Bilder ganz sparen. Keiner kann von einem Profi verlangen, sein Hab und Gut zu verschenken. --RalfR → DOG 2008 15:36, 25. Aug. 2008 (CEST)
- Lieber kleine als keine Bilder - wir schreiben eine Enzyklopädie und keinen Bildband. --RalfR → DOG 2008 01:45, 25. Aug. 2008 (CEST)
- Rein rechtlich ist das ok, ja. Aber etwas unverschämt ist es dann auch (das mit den höheraufgelösten aber nicht freien Versionen). Naja... -- Chaddy - DÜP 01:36, 25. Aug. 2008 (CEST)
- Deine eigenen geistigen Schöpfungen kannst du lizensieren, wie es dir Recht ist. Hier unter GFDL, woanders unter anderer Lizenz. Das entscheidest du ganz allein. Wenn du beispielsweise eigene Fotos hier unter GFDL stellst, auf deiner Homepage in höherer Auflösung aber gesetzlich schützt, ist das ok. --RalfR → DOG 2008 01:17, 25. Aug. 2008 (CEST)
- Wohlgemerkt: für die Verwendung seiner eigenen Texte zu eigenen Zwecken muss der Urheber sich nicht an die GFDL halten, auch wenn er sie unter der GFDL in die Wikipedia stellt. Das würde nur für spätere, von anderen Bearbeitern modifizierte Versionen gelten. Ein Hinweis auf der Benutzerseite wäre aber sicher sinnvoll, um zu vermeiden, dass eifrige Wikipedianer meinen, der Shop kupfere unter Verstoss gegen die Lizenz von der Wikipedia ab oder die Wikipedia-Artikel seien eine "URV" (Urheberrechtsverletzung). Gestumblindi 00:41, 25. Aug. 2008 (CEST)
Übernahme von Inhalt aus englischsprachigen auf deutschsprachige Artikel
Sehr geehrte Damen und Herren,
ist es möglich/ rechtens, in der deutschsprachigen Wikipedia einen neuen Artikel zu erstellen, als dessen Grundlage der äquivalente englischsprachige Artikel dient?
Inwiefern müssen dann die im englischsprachigen Artikel enthaltenen Quellen aufgeführt werden und inwieweit ist der Autor dann für diese Quellen verantwortlich? Oder genügt nur ein Hinweis auf die betroffenen Quellseite der englischsprachigen Enzyklopädie?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
--Dave S 16:16, 25. Aug. 2008 (CEST)
- Über die Seite Wikipedia:Übersetzungen/Importwünsche kann man sich von einem Administrator den gewünschten englischsprachigen Artikel samt Autoren-Verzeichnis als Übersetzungsgrundlage kopieren lassen. Die im englischen Artikel genannten Quellen und Literaturangaben sollten idealiter eingesehen & geprüft werden, ich glaube aber, dass regelmäßig nur der Artikel ohne weitere inhaltliche Prüfung übersetzt wird.-- Wiggum 16:45, 25. Aug. 2008 (CEST)
auto-reporter.net
Hallo, hat sich schonmal jemand mit diesem "Free News Network" in Verbindung gesetzt, ob wir Bilder oder andere Informationen von ihnen hier verwenden dürfen (bzw. hätte einer der Fachleute hier Lust dazu)? Ich könnte mir vorstellen, daß sich ein Lizenzbaustein dafür finden oder schaffen ließe. In den AGBs heißt es: "Digitale Medien, Foren und Portale sind grundsätzlich willkommen, müssen aber besondere Verfahren anwenden, die wir auf Anfrage gerne mitteilen." Ich bin darauf gestoßen auf der Suche nach einem freien Foto des neuen Conti-Chefs Karl-Thomas Neumann. --Rmeier 16:36, 25. Aug. 2008 (CEST)
- Eine Einschränkung auf bestimmte Personen, Gruppen, Medien oder bestimmte Verwendungszwecke akzeptieren wir grundsätzlich nicht. Die Nutzungsbedingungen der Seite sind zu allen unseren Lizenzen inkompatibel.-- Wiggum 16:40, 25. Aug. 2008 (CEST)
zu dem den artikel einleitenden langen zitat (welches ich persönlich gut & passend finde!) ist leider keine quelle angegeben. auch aus dem im artikel genannten weblink scheint die textpassage offenbar nicht zu stammen. --Eifeljanes 11:45, 26. Aug. 2008 (CEST)
- WP-Version vom 30. Dez. 2007 scheint eine URV zu sein, möglicherweise von hier (12.01.2005) -- Martina Nolte Disk. 12:01, 26. Aug. 2008 (CEST)
- Artikelabschnitt markiert und auf Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen#26._August eingetragen -- Martina Nolte Disk. 12:10, 26. Aug. 2008 (CEST)
Steamship Weser 1850
Darf der Landes-Kanu-Verband Niedersachsen e.V. das Bild als Motiv für seine Weser-Medaille 2008 verwenden?
Elisabeth Thielbörger Landes-Kanu-Verband Niedersachsen e.V. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 89.182.135.29 (Diskussion • Beiträge) 16:45, 26. Aug. 2008 (CEST))
- Welches Bild? --RalfR → DOG 2008 16:52, 26. Aug. 2008 (CEST)
- Gemeint sein könnte ein Bild des Raddampfers Die Weser, allerdings irritiert mich das "1850", denn dieser Raddampfer wurde laut Artikel bereits 1833 abgewrackt. Frau Thielbörger, bitte geben Sie einen Link zum genauen Bild in der Wikipedia an, das Sie meinen, damit wir hier möglicherweise eine Auskunft geben können. Wenn das fragliche Bild nicht aus der Wikipedia stammt, können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen. Gestumblindi 20:48, 26. Aug. 2008 (CEST)
Ich bin freie Mitarbeiterin der schweizerischen TV-Kochsendung al dente und stelle Bilder für Quizfragen zusammen. Unter anderem benötige ich ein Zimmerlindenblatt. In WIKIPEDIA habe ich nun obengenanntes Foto gefunden. Zu den Nutzungsrechten steht dabei "Diese Datei wurde unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation veröffentlicht." Heißt das nun, dass wir das Bild in der Sendung vom 20.10.08 lizenzfrei zeigen dürfen? Leider ist das nur ohne jede Quellenangabe möglich. Freundliche Grüsse Ursula Thüler (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 83.76.90.116 (Diskussion • Beiträge) 12:49, 25. Aug. 2008 (CEST))
- Ich habe den Bildautoren mal angesprochen. Die Verwendung ohne Einhaltung der GFDL ist nur mit Zustimmung von ihm möglich. --RalfR → DOG 2008 12:54, 25. Aug. 2008 (CEST)
- Von meiner Seite als Bildautor des genannten Bildes gibt es keine Bedenken, das Bild kann verwendet werden. Gruß Martin Bahmann 20:04, 27. Aug. 2008 (CEST)
Hallo und guten Tag,
habe diese Bild hochgeladen. Es steht auf meiner Seite. Obiger Betreff ist als Link einzugeben. Das Bild ist ein scan einer alten Ansichtskarte. Hier ausnahmsweise mit Verlagsangabe.
Da ich mich mit alten Ansichtskarten beschäftige, möchte ich regelmäßig hübsche und passende Motive hier einstellen. Reichen die von mir gemachten Angaben zum Bild aus? (Sonst wäre alle weitere Mühe illusorisch...)
Beste Grüße aus Korntal Michel Pornitz (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Pornitz (Diskussion • Beiträge) 16:42, 27. Aug. 2008 (CEST))
- 1. Bitte immer unterschreiben. 2. Ist der Urheber des Fotos bekannt? Wenn ja: Ist er vor mehr als 70 Jahren gestorben? Wenn ja, dann ist das Bild ok. Wenn nein, dann muss das Bild gelöscht werden. Fotos von unbekannten Urhebern sind nur ok, wenn das Foto mindestens 100 Jahre alt ist. Auf jeden Fall falsch ist die Angabe deines Namens unter "Urheber". Du hast das Foto wohl kaum aufgenommen... Das Foto der Postkarte, das ja von dir stammt, ist nur eine nicht schützbare 2D-Reproduktion. -- Chaddy - DÜP 18:05, 27. Aug. 2008 (CEST)
Bis zum Jahresende läuft die Evaluation der 1923-Regel, von daher ist es falsch zu sagen, dass Fotos unbekannter Urheber nur ok sind, wenn sie mindestens 100 Jahre alt sind. Mehr dazu unter Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923 --Historiograf 20:03, 27. Aug. 2008 (CEST)
Zur Erinnerung: "Damit diese Datei in der Wikipedia bleiben kann, muss hier nachgewiesen werden, dass
- das Bild vor 1923 veröffentlicht (in der Regel: gedruckt) wurde (Herstellung vor 1923 ist nicht ausreichend) und
- der Name des Urhebers auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann.
Die Erfüllung beider Bedingungen ist durch Angabe von Quellen zu belegen." --Historiograf 20:04, 27. Aug. 2008 (CEST)
According to Japanese Copyright Law
Hab gerade dieses Bild von Commons in den Artikel Hinrichtung eingebaut. Jetzt habe ich gerade in der Bildbeschreibung folgenden Hinweis bemerkt: According to Japanese Copyright Law the copyright on this work has expired and is as such public domain ... - kann ich das Bild in einem deutschen Artikel verwenden?--134.34.5.218 15:34, 23. Aug. 2008 (CEST)
- Hast du doch schon. Wenn jemand anderer Ansicht ist, wirst dus auf deiner Beobachtungsliste sehen. Falls Japan keinen eigenen Staatsvertrag mit D hat, gilt laut EU-Richtlinie der Schutzfristenvergleich oder einfach ausgedrückt:
- Werke, deren Schutzfrist im Nicht-EU-Ausland (mit Ausnahme der EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz und der USA) als Ursprungsland (Land, dem der Urheber als Staatsangehöriger angehört) abgelaufen ist, können hier grundsätzlich hochgeladen und eingebunden werden.
Begründung:
Für Nicht-EU-Ausland gilt in der EU (D, Ösiland) aufgrund der Schutzdauerrichtlinie der Schutzfristenvergleich. Ist das Werk im Ursprungsland frei, ist es auch in der EU nicht geschützt.
Staatsangehörige von EWR-Mitgliedstaaten (außer den EU-Staaten: Island, Liechtenstein und Norwegen) sind nach deutschem Recht wie EU-Bürger zu behandeln.
Da wir uns nach D-A-CH-Recht richten, findet bei der Schweiz natürlich kein Schutzfristenvergleich statt, obwohl sie kein EWR-Staat ist.
Die USA hat einen Staatsvertrag mit D, der US-Urhebern die Gleichbehandlung mit D-Urhebern zusichert.
Bilder auf Commons, die in den USA PD sind, müssen hier meiner Ansicht nach nur dann aus den Artikeln entfernt werden, wenn nachweisbar ist, dass der Urheber keine 70 Jahre tot ist bzw. das Bild in D geschützt. Werke von US-Bundesbediensteten, die in den USA PD sind, werden hier akzeptiert.
Wenns keine Widersprüche gibt, schreib ich das so auf WP:BR. --Historiograf 16:42, 23. Aug. 2008 (CEST)
- Danke für die ausführliche Antwort! --134.34.5.230 21:41, 23. Aug. 2008 (CEST)
- Könnten wir bei der Gelegenheit auch gleich die Sache mit den finnischen PD-Bildern klären? Beispiel: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Talvisoda_marski.jpg - ich sehe sie unproblematisch. --RalfR → DOG 2008 21:53, 23. Aug. 2008 (CEST)
- Da gibt's nichts zu klären: Finnland ist Mitglied der EU und somit sind deren Werke in Deutschland geschützt wie die von Inländern (siehe § 120 UrhG). Ein Schutzfristenvergleich findet nur mit Drittstaaten statt (und auch nur wenn es keine bilateralen Verträge gibt). --Isderion 02:38, 24. Aug. 2008 (CEST)
- In Finnland sind die Werke nicht mehr geschützt... --RalfR → DOG 2008 01:20, 25. Aug. 2008 (CEST)
- Da gibt's nichts zu klären: Finnland ist Mitglied der EU und somit sind deren Werke in Deutschland geschützt wie die von Inländern (siehe § 120 UrhG). Ein Schutzfristenvergleich findet nur mit Drittstaaten statt (und auch nur wenn es keine bilateralen Verträge gibt). --Isderion 02:38, 24. Aug. 2008 (CEST)
Da Finnland EU-Mitglied ist und wir uns nach DACH-Recht richten, müssen wir leider auf sie verzichten --Historiograf 04:20, 25. Aug. 2008 (CEST)
- Nö, müssen wir nicht, aber das ist ein altes Thema. --ThePeter 14:37, 28. Aug. 2008 (CEST)
Hallo! Es handelt sich offenbar um eine leicht abgewandelte nicht gekennzeichnete Auslagerung aus Silbersee (Bitterfeld). Nun bin ich mir nicht sicher, ob das bereits von urheberrechtlicher Relevanz ist. --Axolotl Nr.733 12:59, 25. Aug. 2008 (CEST)
- Ich war mal böse. -- Smial 14:00, 25. Aug. 2008 (CEST)
- Hallo Axolotl und Smial, ihr habt recht, mir war nicht bewusst, dass das Auslagern von Textbausteinen aus einem vorhandenen Wikipedia-Lemma in ein neues Wikipedia-Lemma bereits ein URV ist. Deshalb hatte ich ja auch das Quell-Lemma mit verlinkt. Dann seid doch mal konstruktiv und löscht bitte die betroffenen Textbausteine und verschiebt sie erneut mit der Versionsgeschichte in das neue Lemma, damit ich sie entsprechend umstricken und ergänzen kann. Das Lemma Greppiner Klinker war bislang nicht verlinkt, ist aber gewichtigt genug. Danke und Gruß Dieter Weißbach 15:10, 25. Aug. 2008 (CEST)
- Hallo Dieter, wenn ich Ahnung davon hätte, hätte ich nicht hier nachgefragt. ;) --Axolotl Nr.733 17:08, 25. Aug. 2008 (CEST)
- Hallo Axolotl und Smial, ihr habt recht, mir war nicht bewusst, dass das Auslagern von Textbausteinen aus einem vorhandenen Wikipedia-Lemma in ein neues Wikipedia-Lemma bereits ein URV ist. Deshalb hatte ich ja auch das Quell-Lemma mit verlinkt. Dann seid doch mal konstruktiv und löscht bitte die betroffenen Textbausteine und verschiebt sie erneut mit der Versionsgeschichte in das neue Lemma, damit ich sie entsprechend umstricken und ergänzen kann. Das Lemma Greppiner Klinker war bislang nicht verlinkt, ist aber gewichtigt genug. Danke und Gruß Dieter Weißbach 15:10, 25. Aug. 2008 (CEST)
- Hallo, dann warten wir mal ab und hoffen, dass Smial oder ein anderer admin nicht nur böse, sondern auch konstruktiv und hilfreich sein kann ;-) Wie soll es nun weitergehen? Ich kann auf der Basis des Silbersee-Lemmas und meinen eigenen Informationen sofort einen neuen Text schreiben; besser wäre aber eine Verschiebung von Textteilen aus dem Silbersee-Lemma, um darauf weiter arbeiten zu können. Dann wäre die Quelle besser nachvollziehbar. Ein link zwischen Greppiner Klinker und Silbersee ist in jedem Fall notwendig. --Dieter Weißbach 18:23, 25. Aug. 2008 (CEST)
- Hallo admins oder andere Berufene, leider rührt sich Smial nicht. Ich bitte um kurzfristige Entscheidung und Umsetzung, der Sachverhalt ist klar. Wie soll es nun weitergehen? --Dieter Weißbach 16:13, 28. Aug. 2008 (CEST)
Benutzer:DieAlraune hat hier eine URV festgestellt und markiert. Es handelt sich um den Klappentext zu einem Buch; wie es in der Natur solchen Materials liegt, ist dieser Text natürlich an mehreren Stellen im Internet zu finden.
Mir ist nun nicht klar, wie man den Artikel, in dem der fragliche Text etwa 140 Wörter von insgesamt 2100 ausmachte, retten kann. Wenn denn die Verwendung von Werbetexten eine URV darstellt, scheint mir die Entfernung des gesamten Artikels unverständich und unangemessen. Es muss doch eine Möglichkeit geben, solche Mängel zu bereinigen, ohne das Kind mit dem Bade auszuschütten.
Hilfe bitte. -- Michael Bednarek 12:26, 28. Aug. 2008 (CEST)
- Eigentlich wird in solchen Fällen so vorgegangen, dass die Versionen mit URV gelöscht werden. Dies würde hier allerdings die gesamte Artikelhistorie betreffen, da der Text ab der ersten Version eingestellt ist. Dennoch wird wohl nichts anderes übrigbleiben, auch wenn das wohl nicht so ganz GFDL-konform ist. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 13:46, 28. Aug. 2008 (CEST)
- Das ist tatsächlich nicht mit der GFDL vereinbar. Entweder man kann die Textspende in der Versionsgeschichte lassen, oder der ganze Artikel muss weg. sугсго 13:50, 28. Aug. 2008 (CEST)
- Danke für die Hinweise. Da die URV nicht im Text des Artikels stand, sondern nur bei Literatur auf den Inhalt eines dort empfohlenen Werkes verwies, und es "nur" ein Klappentext ist, können wir es wohl bei der Entfernung belassen. --h-stt !? 14:34, 28. Aug. 2008 (CEST)
- Vielen Dank für die freundlichen Hinweise. Wie geht das nun konkret? Macht das ein Administrator, oder soll ich das löschen, oder soll ich den "Nominator" (DieAlraune) (manchmal reicht mein Deutsch nicht ganz) darum bitten? -- Michael Bednarek 15:17, 28. Aug. 2008 (CEST)
- Nein, das war's schon. Es muss und wird nichts weiter passieren. Das ist so zwar keine schöne Lösung, aber alle anderen wären schlechter. --h-stt !? 18:35, 28. Aug. 2008 (CEST)
- Vielen Dank für die freundlichen Hinweise. Wie geht das nun konkret? Macht das ein Administrator, oder soll ich das löschen, oder soll ich den "Nominator" (DieAlraune) (manchmal reicht mein Deutsch nicht ganz) darum bitten? -- Michael Bednarek 15:17, 28. Aug. 2008 (CEST)
Christian Wolff
Hallo, ich bitte um kurze Bestätigung, ob ein seitenweiser Auszug aus dem Google Digitalisat von Chistian Wolff, Philosophia rationale, 1740 als gemeinfrei zu betrachten ist. Die Frist für Lizenzen ist mit Sicherheit abgelaufen. Ich möchte das Titelbild des Werks auf den Server der deutschen WP hochladen. Hier auch die Bildquelle:
Titelbild Philosophia rationalis von Christian Wolff
Ist Hochladen als PDF-Datei möglich? Vielen Dank --Anaxo 11:56, 28. Aug. 2008 (CEST)
- pdf besser nicht, da MediaWiki die nicht in Artikel einbauen kann. Wenn Hochladen, dann also als Bilddatei, bitte ohne Wasserzeichen. Nach deutschem Recht erzeugt ein Einscannen einer Buchseite keine neues Monopolrecht. Das Hochladen wäre also hier erlaubt, da es sich um eine einfache Reproduktion handelt nach den neuen Regeln auch auf den Wikimedia Commons. sугсго 12:20, 28. Aug. 2008 (CEST)
Hallo Syrcro, vielen Dank! Bild ist hochgeladen und inzwischen in den Artikel
Rationale Psychologie
eingebaut. Grüße -Anaxo 11:23, 29. Aug. 2008 (CEST)
Bild:Logo_btfv.jpg erl.
Ich bin mir sicher ob das unters Markenrecht führt. Der Verband ist immerhin ein eingetragener Verein. Ggf. kann ich natürlich als Funktionär eine Freigabe einliefern. --k4ktus 15:31, 29. Aug. 2008 (CEST)
- "Diese Datei erreicht nicht die für einen urheberrechtlichen Schutz nötige Schöpfungshöhe." Wie auch auf der Bildseite angegeben ist die Datei Urheberrechtlich nicht geschützt, es ändert nichts daran ob ein eingetragener Verein das Logo führt. --/home/Wuzur /Diskussion/Bewertung 15:35, 29. Aug. 2008 (CEST)
- ausgezeichnet bzw. eigentlich nicht. Würde das nicht auch bedeuten, das das Logo jeder auf seinen Kickerkasten drucken dürfte? --k4ktus 15:40, 29. Aug. 2008 (CEST)
Boah. Wir habens zwar schon tausendmal erklärt, aber für dich gern nochmal. Unsere freie Lizenz bezieht sich ausschließlich auf das Urheberrecht. Du darfst auch Bilder lebender Personen, die wir hier haben, nicht kommerziell nutzen. Du darfst auch keine Wappen von Gemeinden "führen", die wir hier haben. Und dazu lesen wir alle gemeinsam einmal mehr:
--Historiograf 17:08, 29. Aug. 2008 (CEST)
danke :). Ist doch besser bevor ich URV einstelle oder? --k4ktus 17:37, 29. Aug. 2008 (CEST)
Inhalt findet sich ziemlich 1:1 auf http://www.xj-stammtisch-ac.de/cms/index.php?id=45,0,0,1,0,0 wieder, allerdings wurde unser Artikel auch ziemlich plötzlich ziemlich voll. Keine Ahnung, wer da von wem geklaut hat, jedenfalls finde ich auf der Webseite keine Angaben zu Kopierrecht und Quelle. --Sven Pauli 20:59, 29. Aug. 2008 (CEST)
Dieser Artikel ist in großen Teilen ein Copy-and-Paste aus dem Artikel meines Mannes, Benutzer:H.-L.Meyer Kaiserliche Reichspost (1649–1806)#Ausblick: Die Thurn-und-Taxis-Post im 19. Jahrhundert, aber auch schon vorher. Ich hatte das anfangs überhaupt nicht bemerkt und sogar noch Fehler korrigiert. Eigentlich wollte ich die Redundanzen beseitigen und den Ursprungsartikel kürzen, bin mir aber jetzt nicht mehr sicher, ob hier nicht wegen des Copy-and-Paste eine URV vorliegt (siehe WP:URV). In der Artikeldiskussion zu Thurn-und-Taxis-Post habe ich bereits die Versionsgeschichte des Ursprungsartikels aufgeführt. Der Ersteller des Artikels „Thurn und Taxis-Post“ hatte zwar bei der Erstellung geschrieben: „Quellen: Siehe Literatur, Kaiserliche_Reichspost_(1649–1806), Meyers“, aber genügt das bei Copy-and-Paste? Wie soll ich weiter vorgehen? Auf jeden Fall sind die beiden Artikel in der vorliegenden Form redundant. Grüße und ein schönes Wochenende wünscht --Gudrun Meyer 12:34, 30. Aug. 2008 (CEST) PS. Mein Mann und ich wären selbstverständlich mit einer Auslagerung einverstanden. Muss mein Mann hier auch noch unterschreiben, oder genügt meine Unterschrift?
In einer Anfrage auf meiner Disk wird auf Benutzer_Diskussion:Fritz1912#Bild:StadtbefestigungHO.jpg Bezug genommen. Ich verstehe noch nicht, wer die Zeichnung tatsächlich erstellt hat und kann, weil ich mich mit den Kartenfargen noch nie auseinandergesetzt habe, auch nicht einschätzen, ob Schöpfungshöhe vorliegt oder nicht. Was meint ihr? --lyzzy 19:29, 29. Aug. 2008 (CEST)
- Ich antworte dort. jodo 20:14, 29. Aug. 2008 (CEST)
Ich antworte hier, denn jetzt diskutiere ich nicht mit Fritz1912. Die von Jodo erklärte Großzügigkeit wäre ja erfreulich. Nur: Die fragliche Zeichnung ist nicht bloß eine reproduzierte Grafik, sondern eine "Umzeichnung" plus eigens angefertigter ausführlicher Legende.
(Abgesehen vom Rechtlichen, halte ich die Angabe der "älteren Quelle" nicht für besser, da ja Köllings Buch, aus dem sie kopiert ist, in der Literaturliste des Artikels steht.)
Meine Tendenz war, die strikten Vorgaben von Wikipedia einzuhalten, zumal es in diesem Fall gar nicht nötig ist, irgendwie zu tricksen, denn der Verlag, der die Rechte an Köllings Buch hat, existiert noch - hier ist die Aussage von Fritz1912 schlicht falsch. Wenn Ihr Verantwortliche jedoch meint, man könne in diesem Fall auf die Einholung einer Lizenz verzichten, soll es mir recht sein und ich werde diese Frage nie wieder ansprechen. Schöne Grüße--Henrywilhelm 10:37, 30. Aug. 2008 (CEST)
- Fein, dann sind wir ja alle zufrieden, wenn du für alle Zeiten auf Copyfraud verzichtest --84.60.223.88 22:11, 30. Aug. 2008 (CEST)
Olympiabilder
- Bild:Badrutts park 1928.jpg (IOC/Albert Steiner, auch im offiziellen Report)
- Bild:Ski jumping venue 1928.jpg (IOC, auch im offiziellen Report)
- Bild:Five man bob 1928.jpg (IOC)
- Bild:Figure skating pairs 1928.jpg (IOC)
- Bild:Ski jump 1928.jpg (IOC)
- Bild:Military skiing 1928.jpg (IOC)
- Bild:Sonja henie 1928.jpg (IOC Olympic Museum Collections)
- Bild:Bobsleigh team USA II 1928.jpg (IOC Olympic Museum Collections/Lothar Rübelt)
- Bild:50 km cross-country 1928.jpg (IOC)
- Bild:Ivar Ballangrud 1928.jpg (gar keine Angabe)
- Bild:Ice hockey 1928.jpg (IOC/Albert Steiner)
- Bild:Skijoering 1928.jpg (IOC/Lothar Rübelt)
In Folge einer Lesenswert-Kandidatur sind folgende Bilder zu überprüfen. Dort wo nicht angegeben ist, steht als Herkunft einzig "IOC". Was heisst das jetzt für die Verwendbarkeit? -- Firefox13 00:01, 30. Aug. 2008 (CEST)
- Ich halte ihre Verwendbarkeit für die .de Wikipedia für nicht gegeben, da unsere Richtlinien nicht eingehalten werden. Die behaupteten 70 Jahre pma werden nirgends bewiesen. --RalfR → DOG 2008 00:43, 30. Aug. 2008 (CEST)
- Hat sonst niemand eine Meinung? --RalfR → DOG 2008 00:23, 31. Aug. 2008 (CEST)
- Gleiche Meinung, in DE nicht verwendbar. -- Smial 01:18, 31. Aug. 2008 (CEST)
- Ack, muss gelöscht werden. -- Chaddy - DÜP 01:20, 31. Aug. 2008 (CEST)
- Gleiche Meinung, in DE nicht verwendbar. -- Smial 01:18, 31. Aug. 2008 (CEST)
- Hat sonst niemand eine Meinung? --RalfR → DOG 2008 00:23, 31. Aug. 2008 (CEST)
- Weil mich Ralf angesprochen hat: die Bilder sind auch auf Commons nicht haltbar. Mit 1928 als Entstehungsdatum kommt PD-US (Veröffentlich in der USA for 1923) nicht in Frage, womit AFAIK nur pma überbleibt und die sind nicht bewiesen. Der IOC wird sie ja wohl kaum freigeben, oder seh ich den Verein zu negativ? Ich stell mal einen Löschantrag, vielleicht findet sich im Rahmen der Diskussion noch eine Möglichkeit. -- Cecil 05:21, 31. Aug. 2008 (CEST)
- Commons:Deletion requests/IOC 1928 images wartet auf Kommentare. -- Cecil 05:38, 31. Aug. 2008 (CEST)
Das Bild ist aus der Bildzeitung und angeblich GNU-FDL lizenziert. Kann sich das mal jemand anschauen --Varina 15:43, 30. Aug. 2008 (CEST)
- Hab das Bild aus dem Artikel genommen, damit für hier erledigt. --RalfR → DOG 2008 15:54, 30. Aug. 2008 (CEST)
- Hab das SLA auf Commons gestellt. jodo 16:03, 30. Aug. 2008 (CEST)
- Thx. ich kenne mich mit den LA/SLA auf Commons nicht aus. --RalfR → DOG 2008 16:10, 30. Aug. 2008 (CEST)
- Hab das SLA auf Commons gestellt. jodo 16:03, 30. Aug. 2008 (CEST)
Vorlagen-Subst eine URV?
Hallo, mal eine Frage an die Rechtsexperten hier. Wenn ich {{subst:Seitenname}} verwende, ist das eigentlich eine URV, oder? Der Inhalt von Seitenname wird ja spurenlos übertragen, genau so als hätte ich ihn einfach so kopiert. Sehr ihr darin ein rechtliches Problem? Übrigens wäre es nicht nur ein Rechtsproblem, sondern auch ein ganz praktisches: Die Transparenz ist nicht gerade besonders hoch, wenn gesubst wird, z.B. lässt es sich nicht so einfach feststellen, welche Vorlage ein Benutzer auf eine Benutzerdiskussionsseite gesetzt hat. --Church of emacs D B 00:16, 31. Aug. 2008 (CEST)
- Ich sehe gerade, dass es dazu schon einen Bugreport gibt. Der wurde allerdings zuletzt 2006 angefasst. --Church of emacs D B 00:21, 31. Aug. 2008 (CEST)
- Hmm... Die Begründung, weshalb Vorlagen auf Benutzerdiskussionen gesubstet werden, ist ja, damit vorallem neue Benutzer nicht durch die Vorlageneinbindung irritiert werden (und noch dazu den Eindruck haben, ich hätte den langen Begrüssungstext extra für sie getippt ;-)). Ob das sinnvoll ist, darüber lässt sich schon diskutieren, das hat aber wohl mit der Frage nur am Rande zu tun. Das beste wäre wohl, wenn bei einem "subst:" der Parser automatisch einen Kommentar ins Ziel einfügen würde, der die Herkunft des Textes beschreibt. Das würde nämlich auch das Problem lösen, dass ich mich manchmal gerade bei Benutzerdiskussionen frage, woher die schöne Vorlage jetzt wieder stammt, etwa wenn ich sie auch verwenden möchte. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 10:38, 31. Aug. 2008 (CEST)
Ein rechtliches Problem wärs nur dann, wenn die Vorlage SH hätte, was in der Regel auszuschließen ist --Historiograf 14:30, 31. Aug. 2008 (CEST)
- Naja, (fast) JEDE Wikipediaseite läßt sich als Vorlage einbinden und subsen (es sei denn dies wird explizid verboten). Subserrei ist einfach wie jede Copypasterei zu behandeln, wobei bei Seiten, die extra zum Subsen angelegt werden (Benutzerbegrüßungen, Standardtexte) mal ausnahmsweise von einer stillschweigenden GFDL-Urheberzuschreibungs-Abweichungserlaubnis ausgegangen werden kann. sугсго 17:43, 31. Aug. 2008 (CEST)
- meta:ACP also? Auch gut --Church of emacs D B 17:53, 31. Aug. 2008 (CEST)
Commons-Fanatismus
http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Deletion_requests/Image:Promotion_neumann_1899.JPG Da sich diese Fanatiker wie Forrester auf Commons durchsetzen, müssen wir mit Massenlöschungen unserer n-100-Bilder rechnen. Das fragliche Bild ist eindeutig in den USA PD, es droht also keinerlei Gefahr. Und wenn ihr sagt, ok, dann moven wir die halt auf de: Sie stehen dann für das deutschsprachige Qualitätsprojekt Wikisource und das respektable Projekt Wikiquote ebenfalls nicht mehr zur Verfügung, sondern müssten dort lokal hochgeladen werden. Ich würde gern auf Commons ein Meinungsbild haben, das diese Fragen für europäische verwaiste Bilder klärt. Wer will mir beim Englischen helfen? --Historiograf 20:33, 31. Aug. 2008 (CEST)
- Das Bild ist doch gar kein Waise. Den Urheber kennen wir ja, nur nicht sein Todesdatum. sугсго 20:39, 31. Aug. 2008 (CEST) (PS: Das ist ein Problem der allgemeinen Riskiobewertung der Commons, nicht von Forrester. Admin der WMF-Projekte sollten die jeweiligen Projektregeln befolgen und die sagen auf den Commons nunmal was anders als bei uns.)
Du wirst mich ganz sicher nicht belehren wollen, was ein verwaistes Werk ist oder? Klar ist ein Werk, bei dem nicht feststeht, ob der Urheber 70 Jahre Tod ist - er wurde 1855 (!!!!) geboren - ein verwaistes Werk, da der Rechteinhaber nicht ausfindig gemacht werden kann. Rechteinhaber meint natürlich PD, falls es gemeinfrei ist. --Historiograf 01:52, 1. Sep. 2008 (CEST)
PS: Das Bild befindet sich inzwischen hier, die entsprechende Commons-Feldstruktur wird aber nicht erkannt --Historiograf 01:54, 1. Sep. 2008 (CEST)
"Fanatismus" würde ich es nicht nennen. Auf Commons wird bei alten Bildern eben eine andere Linie gefahren als hier. Hier auf .de hat man eben schwammige Regelungen wie PD-alt-100 eingeführt, bei denen die Uploader geradezu ermutigt werden, am Besten nur schwammige Angaben ("vor 1908") zu machen und bloß nicht zu gründlich zu recherchieren, da das Bild sonst ja je nach Ergebnis nicht verwendbar wäre. Wir haben hier doch wahrscheinlich hunderte von alten Bildern, bei denen mit genügend Recherche (in Büchern, nicht bloß per Google) der Autor und dessen Sterbedatum ermittelt werden könnte. Nur will sich niemand wirklich damit beschäftigen - wozu auch, wenn das nur dazu führen würde daß alte Bilder, bei denen sich doch eh niemand mehr um die Rechte kümmert, gelöscht werden müßten? Auf Commons fahren eben viele die härtere Linie und wollen in solchen Fällen nur die Bilder behalten, bei denen auch eine gründliche (dokumentierte) Recherche keine Ergebnisse gebracht hat, anstatt einfach darauf zu vertrauen, daß Wikimedia eh keiner an den Karren fahren wird. --Kam Solusar 19:13, 2. Sep. 2008 (CEST)
blau wird da nix mehr ...
Nur zur Info ... wollte ich gerade mal nachschauen, was die Liste mit den Bildern aus Frankreich macht (Zitat 4. August: Die Liste unter Benutzer:Cecil/French architects sollte in den nächsten Tagen schön langsam blau werden, zumindest großteils. Manche der Bilder sind auch für de nicht geeignet, auch wenn Smial anscheinend glaubt, daß ich aus reiner Zerstörungswut handle. Aber ist hier eine typische Haltungsweise: für Bilder, die absolut nichts mit Deutschland zu tun haben, sollen auch in internationalen Projekten die deutschen Gesetze gelten. -- Cecil 19:37, 4. Aug. 2008 (CEST) ) ... und stelle fest, dass da nix blau geworden ist, sondern die Liste nicht mehr existiert. --Anghy 10:53, 6. Sep. 2008 (CEST)