Schöpfungshöhe?

 

Hallo zusammen. Ich bin bei Urheberrechten eine vollkommene Niete und möchte mich deshalb hier versichern: Hat der nebenstehende Handzettel Schöpfungshöhe? Ich bin mir da nicht sicher. Damit ihr mir weiterhelfen könnt, hab ichs mal hochgeladen. Sollte das Bild nicht nutzbar sein, bitte ich dann auch um die Löschung. Gruß --Julius1990 Disk. 14:14, 1. Mai 2008 (CEST)

Ich seh da nix mit Schöpfungshöhe. Christian Bier (Disk.) (+/-) 15:15, 1. Mai 2008 (CEST)
Nein, hat keine Schöpfungshöhe. Ich habe den enstsprechenden Baustein gesetzt. Aber als Urheber darfst du dich da nicht eintragen. -- Chaddy - DÜP 15:30, 1. Mai 2008 (CEST)
Schon klar ;-) Danke. Julius1990 Disk. 15:44, 1. Mai 2008 (CEST)

SH eines „Dragonball“-Bilds

Hat ein von mir erstelltes Bild eines Dragonballs bzw. das „Motiv einer Kristallkugel mit vier Sternen drin“ eine Schöpfungshöhe? Es geht um die SVG-Fassung, dieses Bilds. :: defchris ]  : 02:57, 2. Mai 2008 (CEST)

Nein, das hat keine SH. -- Chaddy - DÜP 14:17, 2. Mai 2008 (CEST)

Bild:Tonio Kröger 11.10.2007.jpg

Das gleiche Bild wurde bei Wikibooks hochgeladen. Ich habe es als Urheberrechtsverletzung deklariert und folgendermaßen argumentiert:

Der Satz des Textes an sich erreicht wohl keine Schöpfungshöhe. Jedoch ist der Autor des Textes (Thomas Mann) noch keine 70 Jahre tot (gestorben 1955). Der Text (auch als Auszug) erreicht aber wohl Schöpfungshöhe. Folglich ist eine Abbildung eine URV. (b:Wikibooks:Löschkandidaten/ Urheberrechtsverletzungen#Bild:Originalbroschur des_Erstdruckes 1953.jpg)

In der Folge verweist mich der Uploader auf das hiesige Bild und die vorliegende Lizenz (Bild-PD-alt).

Was ist richtig?

-- heuler06 18:22, 3. Mai 2008 (CEST)

Ja, das ist eine URV. Der Urheber ist Thomas Mann und der ist noch lange keine 70 Jahre tot. Ergo muss das Bild hier und auch auf Wikibooks weg. -- Chaddy - DÜP 18:26, 3. Mai 2008 (CEST)
Gelöscht. Warten auf die Freigabe durch Manns Thomas sing Erbens wäre wohl wie nach leckerem Bier in Düsseldorf fragen: sinnlos. sугсго 18:31, 3. Mai 2008 (CEST)

Erneut: Zu schwache Formulierung bei den Lizenzbestimmungen

Vor einigen Wochen wurde hier darüber diskutiert, dass die von Mathias Schindler vorgenommene Änderung am Abschnitt über das sogenannte Gentleman Agreement in Wikipedia:Lizenzbestimmungen nicht der herrschenden Meinung entspricht, siehe Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2008/April#Zu schwache Formulierung bei den Lizenzbestimmungen. Als ich nun den entsprechenden Abschnitt in den vorherigen Zustand gebracht hatte, nahm h-stt diese Bearbeitung per Knopfdruck zurück, als handelte es sich um Vandalismus und begrüßte mich auf meiner Diskussionsseite mit der Aufforderung, als Benutzer ohne nennenswerte Editzahlen auf die Bearbeitung der Lizenzbestimmungen zu verzichten. Mal abgesehen davon, dass ich dieses Verständnis vom Wiki-Prinzip etwas befremdlich finde, habe ich nicht die Lizenzbestimmungen bearbeitet, sondern eine von der Mehrheit der Leute mit Ahnung vom Urheberrecht abgelehnte Interpretation derselben, was h-stt als erfahrener Benutzer eigentlich wissen sollte. Ich bitte daher darum, dass ein Benutzer mit nennenswerten Editzahlen die entsprechende Änderung erneut vornimmt. Gruß --Lagron 11:34, 2. Mai 2008 (CEST).

Herzlichen Dank an Syrcro. Gruß --Lagron 17:10, 2. Mai 2008 (CEST)

Ich bin gegen die Selbstabschwächung durch Syrcro. Übrigens hatte ich diese in der Versionsgeschichte gesehen, aber - als IP - nicht im Artikel. Ein Cache-Leeren mittels Shift-Aktuelle Seite neu laden half nichts. Erst nach Anmeldung sah ich den aktuellen Stand. Erklärung? --Historiograf 19:36, 2. Mai 2008 (CEST)

Schon seit längerem immer mal wieder auftretende Chache-Probleme der Server. Aus welchem Grund auch immer kann es passieren, dass IPs nicht die aktuellste Version der Artikel zu Gesicht bekommen. -- Chaddy - DÜP 19:39, 2. Mai 2008 (CEST)
@Histo: Die alte Fassung tat in den Augen weh und war auch nicht ganz zutreffend. Das vollständige Widersprechen der GFDL ist umstritten - es gibt ja tatsächlich zumindest selbsternannte Frei-Inhalts-Kenner die es anders sehen. sугсго 16:49, 3. Mai 2008 (CEST)
Syrcro: Deine jetzige Fassung ist tendentiell schwächer als die vorherige: „dass statt einer wörtlichen Auslegung der Lizenz [...] durch folgenden Satz unter jeden übernommenen Artikel [...] der Geist der Lizenz gewahrt bleibt.“ ist eine vorsichtigere Formulierung als dein „dass die Autoren damit einverstanden seien, dass statt einer wörtlichen Auslegung der Lizenz [...] folgender Satz unter jeden übernommenen Artikel [...] gestellt wird.“ Ich schlage vor, diesen Teil wieder auf die vorherige (meine) Fassung zurück zu setzen - und die Seite wieder voll zu sperren. Die Lizenz ist der Kern des Projektes, da hat einfach niemand dran rumzufummeln. --h-stt !? 12:26, 4. Mai 2008 (CEST)

Noch erlaubtes Zitat?

Bitte schaut doch einmal unter Günter Ederer#Lob vorbei, ob das noch in Ordnung ist (ich finde nicht, aber unter Diskussion:Günter Ederer#Angebliche URV als Grund für inhaltliche Löschung sind da einige anderer Meinung. Grüße --Simon-Martin 08:36, 2. Mai 2008 (CEST)

Hallo? (Gegen das Autoarchiv) --Simon-Martin 14:22, 4. Mai 2008 (CEST)

Technische Anleitung ohne Copyrightvermerk, Adresse, usw.

Ich habe im Internet folgende techn. Anleitung in englischer Sprache gefunden: HK MP5 Armorers Manual.

Die Anleitung stammt von einer (US-amerikanischen ?) Tochterfirma von Heckler & Koch und stellt technische Details sowie (Explosions-)Zeichnungen dar.

Auf jeder Seite steht zwar in der Fußzeile "H&K International Training Division", es sind jedoch keine Adressen, Autoren oder Copyrightvermerke enthalten.

Da hier ja auch immer wieder die Schöpfungshöhe im Zusammenhang mit technischen Erklärungen/Zeichnungen angesprochen wird und ich letztens von einem Film las der "pd" ist weil man das Coyprightvermerk in Nachspann vergaß, bin ich mir jetzt natürlich unsicher ob hier ggf. Zeichnungen / Fotos übernommen werden können, insb. da es sich eben meist um Schemazeichnungen handelt. Wer kennt sich da aus? --Wiki-Chris 14:00, 4. Mai 2008 (CEST)

Technische Zeichnungen unterliegen dem Prinzip der Kleinen Münze und sind daher in der Regel urheberrechtlich geschützt. Urheberrechtsvermerke, Adressen etc sind für einen Schutz nicht erforderlich, ob sie angebracht sind oder nicht, ist völlig unerheblich. --h-stt !? 17:05, 4. Mai 2008 (CEST)
Das mit dem Film ist/war eine Lücke im Amerikanischen Copyright vergleiche 1923 through 1977
Die Lücke wurde geschlossen und ob du dich als nicht Amerikaner darauf berufen kannst/solltest ist ebenfalls nicht ganz klar.
Noch ein Tipp: Durchsuche das Dokument nach Patentnummern, denn die Zeichnungen in Patenten sind per Definition Gemeinfrei.
-- MichaelFrey 18:54, 4. Mai 2008 (CEST)

Erlaubtes Zitat?

Meine Version von Reichle-Stecker stellte "nach einem Hinweis eines IP-Benutzers" für Benutzer:Stefan eine Urheberrechtsverletzung dar und er löschte sie deshalb. Es lag wohl vor allem an dem Bild und das habe ich nun durch ein eigenes ersetzt. Ausser dem Bild hatte ich auch noch ein Zitat in den Artikel eingefügt. Nun bin ich der Meinung, dass meine Version des Artikels, auch mit dem Zitat in Ordnung ist. Stefan hat mir, nach einer Diskussion, empfohlen, hier nachzufragen. Was meint ihr also dazu? Geht das Zitat in Ordnung? --Patrick2000 22:13, 4. Mai 2008 (CEST)

Bilderübernahme aus engl. WP möglich / nicht möglich?

Ich arbeite an einem Artikel über die Künstlerin Sarah Morris. Sehe ich das richtig, dass ich keines der Bilder aus der englischen WP [1] dafür übernehmen darf? --Sverrir Mirdsson 18:13, 1. Mai 2008 (CEST)

Die drei Bilder, die nur die Kunstwerke selbst zeigen, gehen nicht. Bei den anderen beiden, den Gebäuden im öffentlichen Raum, wäre es durch Panoramafreiheit möglich, allerdings ist eines dieser Kunstwerke in Paris und Frankreich gilt Panoramafreiheit nicht. Damit wäre das erste (das aus NY) das einzig verwendbare, allerdings ist die Bildbeschreibung für eine Platzierung auf Commons denkbar schlecht, speziell bei dieser Auflösung. -- Cecil 18:36, 1. Mai 2008 (CEST)
(BK) Nein. Da keines der Bilder die Werke zeigen unter die Panoramafreiheit fallen, und die Werke in en: als fair use eingestellt wurden (bzw. deswegen behalten werden können). Da wir hier das fair use wegen anderer Rechtsprechung nicht akzeptieren können, müssten diese Bilder auf de: gelöscht werden.Bobo11 18:37, 1. Mai 2008 (CEST)

Das sollte helfen: Wikipedia:Bildrechte#Panoramafreiheit, demnach wäre hier auf de.wikipedia natürlich alles erlaubt, was permantent im öffentlichen Raum installiert ist - egal wo. --Herby 22:33, 1. Mai 2008 (CEST)

Na ja, nur zeigen die Fotos keine Werke die vom öffentliche Strassenraum aus aufgenommen wurden. Der Aufnahmestandpunkt ist bei der Panaoramafreiheit der entscheidende Punkt, welcher hier eben nicht gegeben ist. Bobo11 22:40, 1. Mai 2008 (CEST) Z.B das Bild vom Palais de Tokyo liegt 1. In Frankreich das keine Panoramafreiheit kennt 2. Ist es eine Innenaufnahme, was selbst in Deutschland nie unter die Panoramafreiheit fählt
Das erste Bild im en-Artikel dürfte schon unter Panoramafreiheit fallen würde ich sagen.-- Wiggum 22:57, 1. Mai 2008 (CEST)
ACK- das erste Bild rechts ist wohl recht deutlich durch die Panoramafreiheit abgesichert, beim zweiten fehlen nähere Informationen. Auch wenn solche Fotos in Frankreich aufgenommen wurden, gilt für uns Panoramafreiheit (nicht aber auf .en und Commons) --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:31, 4. Mai 2008 (CEST)
Gut, ich habe dieses Bild eingefügt. --Sverrir Mirdsson 20:10, 5. Mai 2008 (CEST)

Recht am eigenen Bild - Zustimmung notwendig?

Hallo! Eine Nachfrage:

Angenommen, ich will ein selbstgemachtes Foto hochladen, wo eine Person ein nicht unwesentliches Merkmal des Bildes darstellt. (zB Straße mit gut sichtbarem Bettler, etc.)

Genügt es in der Bildbeschreibung die Vorlage {{Recht am eigenen Bild}} zu benutzen, oder bräuchte ich auch noch die Zustimmung der abgelichteten Person?

Ich habe auch Portraitfotos von Politikern gemacht. (Die Zustimmung zum Ablichten habe ich bekommen, sind also keine Paparazzi-Fotos). Sollte ich auch hier diese Vorlage verwenden? Bei der Politikerin Bild-Gabi Burgstaller wurde es angegeben. Danke --Pressemappe 15:05, 3. Mai 2008 (CEST)


Zusatzfrage: Wie sieht das aus, wenn auf den Panoramafotos die Kfz-Kennzeichen deutlich sichtbar sind? --Pressemappe 15:47, 3. Mai 2008 (CEST)

Auf Commons stellen alle geschilderten Sachverhalte (m.W.) kein Problem dar. In der de-WP wird von einigen Benutzern die Ansicht vertreten, dass bei Personen, die nicht Personen der Zeitgeschichte sind, eine dokumentierte Zustimmung erforderlich ist. Gemäß den Caroline-Urteilen (das wäre dann für Deutschland im Besonderen und die EU im Allgemeinen relevant) sind bei Personen der Zeitgeschichte auch nur nicht-private Bilder zulässig, also solche, die z.B. die Person im Rahmen öffentlicher Auftritte o.ä. zeigen. Sowas wie das Recht am eigenen Bild gibt es nicht in allen Rechtsordnungen, daher wird das wie gesagt auf Commons auch großzügiger gehandhabt. Die Kfz-Kennhzeichen stellen kein urheberrechtlich geschütztes Werk dar, daher in dieser Hinsicht so oder so unproblematisch.-- Wiggum 16:12, 3. Mai 2008 (CEST)

Danke! Also ist es am "sichersten", solche Fotos auf Commons hochzuladen (was ich auch vorhatte übrigens.)
Ich würde gerne zB die zwei Fotos hochladen Bild:OmaFenster.jpg & Bild:Schulzentrum_Ungargasse.jpg.
Die Autokennzeichen könnte ich problemlos mit Photoshop retouchieren, aber dann sieht das Foto ein wenig unnatürlich aus. Auch habe ich was wegen Datenschutz-Bedenken gelesen. --Pressemappe 17:38, 3. Mai 2008 (CEST)
Wahrscheinlich kein Rechtsproblem (???), aber das Bild mit der Dame finde ich gerade unter dem Dateinamen unglücklich. Könnte gut verstehen, wenn die sich aufregt. --Simon-Martin 18:24, 3. Mai 2008 (CEST)
Siehe Beiwerk, insbesondere Beiwerk#Recht_am_eigenen_Bild_in_Deutschland hinsichtlich des "Oma-Bildes".--Berlin-Jurist 18:31, 3. Mai 2008 (CEST)
Wenn ich diese Sichtweise (kann ohne Änderung des Bildcharakters weggedacht werden) vertreten wollte, würde ich den Dateiname aber ändern. --Simon-Martin 19:01, 3. Mai 2008 (CEST)
Also dann doch konkret: Für mich ist es - unabhängig vom Bildernamen - ziemlich klar, dass die alte Dame im hiesigen Beispiel eine zentrale Rolle im Bild einnimmt und kein bloßes Beiwerk ist.--Berlin-Jurist 19:21, 3. Mai 2008 (CEST)
Die Dame ist kein Beiwerk, das Bild muß gelöscht werden, wenn sie nicht zugestimmt hat. Autokennzeichen müssen nur selten retuschiert werden, ich mache das nur in sehr wenigen Fällen (Unfall o.ä.). Bekannte Politiker als Personen der Zeitgeschichte müssen nicht gefragt werden, der gute Ton macht es aber sympathischer, wenn man dennoch fragt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:26, 3. Mai 2008 (CEST)
@ "Oma-Bild" +Beiwerk: Und es reicht nicht aus, die Vorlage:Recht am eigenen Bild anzufügen?
Ich habe dieses Foto nicht "wegen" der Frau gemacht, sondern betrachte es als gelungenen Schnappschuss, und stellvertretend für die - meist älteren - Personen, die gerne aus dem Fenster rausschauen und als Zeitvertreib das Geschehen auf der Straße beobachten. Zudem das alte, verfallende Haus mit den hohen Fenstern. Und dieses Bildnis ist auch ein typisches Wr. Stadtbild (wie in vielen Städten auch.) --Pressemappe 13:41, 4. Mai 2008 (CEST)
Die ältere Dame (vielleicht hat sie ja gar keine Enkel...) ist kein Beiwerk. Das Bild kann man also so nicht lassen. -- Chaddy - DÜP 17:02, 4. Mai 2008 (CEST)
Okay danke. Also könnte ich es nicht einmal auf Commons hochladen? (Wenn ich mir die Women-Galerie auf Commons ansehe, bezweifle ich, dass alle Abgelichteten eine Zustimmung erteilt haben [2])
Angenommen, ich will einen Bauarbeiter bei seiner Arbeit fotografieren, dann bräuchte ich also auch seine Einwilligung? Was passiert denn im schlimmsten Fall, wenn ich ohne Einwilligung solche Fotos zB hochlade? Danke. --Pressemappe 14:05, 5. Mai 2008 (CEST)
Die meisten Personen in dieser Commons-Galerie sind relative oder gar absolute Personen der Zeitgeschichte. Diese haben nur ein eingeschränktes Recht am eigenen Bild, dürfen also zumindest in der Öffentlichkeit ohne Zustimmung fotografiert werden (anders sieht es in ihrer Privatspäre aus). Die Volleyball-Spielerinnen z. B. sind relative Personen der Zeitgeschichte (sie nehmen an einer öffentlichen Versammlung teil, viel mehr noch, sie sind ja sogar Gegenstand dieser Versammlung, da müssen sie schon damit rechnen, auch fotografiert zu werden). Die Renate Künast z. B. ist eine bekannte Politikerin, sie dürfte durchaus bekannt genug sein, um als absolute Person der Zeitgeschichte durchzugehen. Die Oma (bzw. ältere Dame ;) ) ist aber gar nichts von beiden. Du brauchst also ihre Zustimmung oder musst warten, bis sie mindestens zehn Jahre lang verstorben ist (dann erlischt nämlich das Recht am eigenen Bild).
Um auf das Beispiel mit dem Bauarbeiter zu kommen: Ja, du bräuchtest dann seine Zustimmung. Genauso wie z. B. auch Lidl-Mitarbeiter zustimmen müssen, wenn sie bei ihrer Arbeit gefilmt bzw. fotografiert werden (um mal einen aktuellen Fall als Beispiel herzunehmen). Und was passiert im schlimmsten Fall? Die Abgebildeten könnten dich verklagen. Das wird dann wohl nicht billig für dich werden. Also kurz: Wenn du Fotos von Personen veröffentlichen willst, brauchst du deren Zustimmung und speziell für Wikipedia deren Zustimmung zur Verbreitung unter einer freien Lizenz (also muss man dann z. B. das Foto auch so bearbeiten dürfen, dass der Bauarbeiter wie ein Clown aussieht - doofes Beispiel, ich weiß). Nur eben bei relativen und absoluten Personen der Zeitgeschichte oder bei seit mindestens zehn Jahren verstorbenen Menschen braucht man keine Zustimmung. -- Chaddy - DÜP 15:17, 5. Mai 2008 (CEST)
DAs gilt übrigens nur für Fotos, die in Ländern gemacht werden, die ein Recht am eigenen Bild kennen. Fotografierst du einen Bauarbeiter in den USA, kannst du das Bild einfach so hochladen. --h-stt !? 20:28, 5. Mai 2008 (CEST)
Das Recht am eigenen Bild orientiert sich am Veröffentlichungsort. Wenn Du Deutscher in Deutschland bist, gilt das auch für Fotos von Amis aus Amerika, wenn Du Ami in Amerika bist, kannste das auch für Bilder von Deutschen aus Deutschland ignorieren. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist kein Deutschengrundrecht und die Drittwirkung schützt nicht nur Deutsche. sугсго 20:39, 5. Mai 2008 (CEST)
(BK) Gemäß dem Schutzlandprinzip gilt auch für das Abbild eines US-Bauarbeiters deutsches Recht, und zwar dann, wenn das Foto in DACH veröffentlicht wird (also z. B. in de-WP verwendet wird). -- Chaddy - DÜP 20:43, 5. Mai 2008 (CEST)
@Autokennzeichen: Wie man hier erkennen kann (Meine Galerie), habe ich bisher fast nur Politikerfotos gemacht und hochgeladen. Jetzt habe ich einige Fotos von Wiki-relevanten Gebäuden, wo es nicht zu vermeiden ist, ein Fahrzeug mit sichtbaren Autokennzeichen zu fotografieren. Das kann ich getrost so lassen? --Pressemappe 13:41, 4. Mai 2008 (CEST)
Ja, das kannst duso lassen. -- Chaddy - DÜP 17:02, 4. Mai 2008 (CEST)

Urheberrechtsverletzung?

Im Artikel Michael Geißler wurden ganze Sätze aus diesem Forum kopiert. Ich bin mir nicht sicher, ob das ein Urheberrechtsverletzung ist. Könnte es bitte überprüft werden. --Booklovers 08:59, 5. Mai 2008 (CEST)

WP:TP lesen bildet. Die Sätze haben keine Schöpfungshöhe, also keine URV. Man kann sie allerdings etwas umformulieren, und man sollte versuchen, eine zuverlässigere Quelle aufzutun --Historiograf 13:29, 5. Mai 2008 (CEST)

Deutscher Sprachatlas

Ich hätt gern mal 'ne Meinung zum Deutschen Sprachatlas. Sind die als Digitaler Wenker-Atlas unter http://diwa.info/ verfügbar gemachten Karten für Wikipedia in irgendeiner Weise nutzbar (in Form von Kartenausschnitten zur Visualisierung von Isoglossen beispielsweise)? Der Atlas hat ja keinen einzelnen Urheber, sondern wurde über einen Zeitraum von 35 Jahren (1888 bis 1923) von einer Vielzahl unterschiedlicher Mitarbeiter erstellt, die sich wohl für die einzelne Karte kaum einzeln ermitteln lassen. Fällt das irgendwie unter anonyme Werke oder wie ist das zu bewerten? --::Slomox:: >< 17:09, 5. Mai 2008 (CEST)

Naja, da man nicht genau zuordnen kann, wer welche Karte gamcht hat und wahrscheinlich mehrere Leute an der selben Karte gewerkelt haben, fände ich es am sinnvollsten, das Todesdatum des langlebigsten Urhebers herzunehmen. Wenn keine Lebensdaten (oder gar die Urheber selbst) ermittelbar sind, dann gilt PD-alt-100. Dazu muss man dann aber wieder das Veröffentlichungsdatum der einzelnen Karten wissen. -- Chaddy - DÜP 17:41, 5. Mai 2008 (CEST)

hallo?

Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Fazit ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 06:57, 6. Mai 2008 (CEST)

Recht am eigenen Bild bei Personen des öffentlichen Lebens

Moin, eigentlich ist meine Frage keine Urheberrechtsfrage, aber sie scheint mir hier am besten aufgehoben zu sein. Jüngst habe ich drei Personen des öffentlichen Lebens bei einer öffentlichen Veranstaltung im öffentlichen Raum fotografiert, ein Mitglied des Bundestags, ein Landtagsmitglied, einen Generalsuperintendenten, also ein hochrangiges Kirchenmitglied. Alle drei sind mit Artikeln in WP vertreten. Die beiden Abgeordneten habe ich direkt darauf angesprochen, dass ich sie für Wikipedia fotografieren möchte; sie haben sich bereitwillig für ein Foto aufgebaut. Den Generalsuperintendenten habe ich auf einer Bühne stehend am Mikrophon während seiner Rede fotografiert. Einer der Abgeordneten hatte bereits ein Foto im Artikel gehabt, das von der Fraktion zur Verfügung gestellt worden war und wegen Lizenzproblemen gelöscht wurde.

Könnte es angesichts der Lizenzen Probleme bei einer Weiterverwendung solcher Fotos geben? Ich meine kommerzielle Nutzung, wobei ich nicht die Rechte des Fotografen sondern der Fotografierten meine. Ist ein Hinweise auf {RaE} gleich beim Hochladen sinnvoll? Welche Lizenzangabe wäre am sinnvollsten, um zu verhindern, dass sich die Abgelichteten womöglich in einer Werbung für Schlankheitsmittel oder in einer Zeitungsanzeige eines Friseurs wiederfinden? Wenn meine Frage hier ganz falsch gestellt ist, bitte auf eine geeignetere Seite verschieben. --MrsMyer 08:42, 6. Mai 2008 (CEST)

Die von dir angesprochenen Personen sind für uns völlig unproblematisch. Dass Personenfotos nicht ohne gesonderte Zustimmung für Werbung eingesetzt werden dürfen, hat nichts mit unseren freien Lizenzen zu tun und muss von jedem Nachnutzer selbstständig beachtet werden. --h-stt !? 09:43, 6. Mai 2008 (CEST)

Commons-Rigorismus

Bei einem 1855 geborenen Maler darf man einigermaßen davon ausgehen, dass der länger als 70 Jahre tot ist. Lupo sieht das anders. Solche Bilder sind im Prinzip auch für andere deutschsprachige und europäische Projekte interessant, das fragliche Bild ist in den USA PD (vor 1923), daher sollte es nicht nur hier, sondern auch auf Commons vorhanden sein. Hier einen etxremen Rechercheaufwand zu fordern, ist nutzloser Fanatismus. --Historiograf 19:36, 2. Mai 2008 (CEST)

Er darf maximal 82 Jahre alt geworden sein (1937-1855=82). Naja, das ist schon ein hohes Alter, aber es ist nicht so, dass die Wahrscheinlichkeit, dieses Alter zu erreichen, verschwindend gering wäre... Wenn es in den USA PD ist, heißt das aber noch lange nicht, dass wir es in de-WP nach deutschem Recht verwenden dürfen.
Hier würde das Bild aber trotzdem auf jeden Fall mit PD-alt-100 gehen. Und ich denke, auch auf Commons kann man das Riskio eingehen, denn 82 Jahre alt muss man auch erst mal werden... -- Chaddy - DÜP 19:44, 2. Mai 2008 (CEST)
Der von Historiograf als "Fanatiker" hingestellte Benutzer Lupo hat auf den Commons auch durchaus nicht stur für eine Löschung des Bildes plädiert, sondern will es nur dann löschen, wenn nicht sauber aufgeführt wird, welche Quellen für das Todesdatum des Malers erfolglos konsultiert wurden, und natürlich überhaupt der Urheber mit den zu ermittelnden Daten klar angegeben wird, ausserdem will er das Bild mit einem Tag versehen, wodurch klargestellt wird, dass es nicht zweifelsfrei frei ist. Die Commons wollen ja nur Bilder, die sowohl in den USA als auch im Ursprungsland frei sind; hier geht es um eines, das in den USA zwar klar PD ist, in Deutschland aber gemeinfrei nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit, die zwar hoch, aber nicht extrem hoch ist, so lange uns das Todesdatum des Künstlers unbekannt bleibt. Gestumblindi 05:24, 4. Mai 2008 (CEST)
Es geht einfach darum, dass der Benutzer Historiograf bitteschön seine "gründliche Recherche", so wie sie z.B. beim Richtlinienvorschlag gefordert wurde, auch entsprechend on-Wiki und verifizierbar dokumentiert. Wenn nicht einmal Historiograf, der ja durchaus die Quellen dazu hat, bereit ist, eine solche Recherche durchzuführen und zu dokumentieren, ist dieser Richtlinienvorschlag wohl nicht umsetzbar.
Auf Commons, wo sich dieses Bildchen befindet, ist dies umso wichtiger, als dortige Bilder auch in anderen Projekten verwendet werden können, die u.U. mit einer "100-Jahre-Regel" (oder dem obigen Richtlinienvorschlag) nicht einverstanden sind. Zudem haben viele der nicht-deutschsprachigen Commons-Nutzer weder den Hintergrund noch die Kenntnis über mögliche Quellen, um sich ein Bild über den Status dieser Illustration zu machen. Somit ist also eine Dokumentation und auch eine entsprechende Markierung solcher Bilder nötig. Das Bild ist nicht einfach PD-Old, es ist "wahrscheinlich PD-Old". Darauf sollten Drittnutzer aufmerksam gemacht werden, damit sie selbst entscheiden können, was sie mit so einem Bild machen wollen.
Im Übrigen ist m.E. ein Nachschlagen in den verschiedenen einschlägigen Werken (Thieme-Becker, Vollmer, Ries, AKL, Bénézit, ..., oder spezialisierte Illustratoren-Lexika, wie sie in grösseren Bibliotheken zur Verfügung stehen) keineswegs ein "extremer Recherche-Aufwand". Eine Anfrage bei der Berliner Einwohnermeldekartei (EMK) (kostenpflichtig, 8,18€) wäre evtl. als solcher einzustufen... oder auch nicht, weshalb ich diese Frage ja auch aufgeworfen habe (als Frage, wohlgemerkt). Lupo 16:37, 6. Mai 2008 (CEST)

Bilder von Solomon D. Butcher

Hallo. Über die Suchengine der Library of Congress (hier einzusehen) sind neben vielen weiteren auch Bilder des Nebraska-Fotografs Solomon D. Butcher zu finden. Meine Frage ist nun, ob diese Bilder nicht eigentlich gemeinfrei sein müssen, da Butcher 1927 starb. Meiner Rechnung nach hätten die Bilder seit 1. Januar 1998 gemeinfrei sein müssen. Hier kann man jedoch nachlesen: Any other use, for example in web pages, documentary films, or publications of any kind, must be approved by the Nebraska State Historical Society. Da eine direkte Anfrage an die Nebraska Historical Society leider unbeantwortet blieb, wollte ich hier mal nachfragen, da diese Bilder eine große Bereicherung für die WP bzw. die Commons wären. Wenn diese Bilder also tatsächlich NICHT einfach benutzt werden dürfen, würde mich interessieren, wie es dazu kommen kann, bzw. warum in diesem Fall nicht der {{pd-old}}-Tag verwendet werden darf. Vielen Dank für die Mühen im Voraus. --Gavin Mitchelltalktome 17:43, 5. Mai 2008 (CEST) --Gavin Mitchelltalktome 17:43, 5. Mai 2008 (CEST)

Können ohne Probleme übernommen werden, da der urheberrechtliche Schutz abgelaufen ist und die Reproduktion nicht die nötige Schöpfungshöhe aufweist um neuen urheberrechtlichen Schutz zu erzeugen. Wenn sie sagen, dass sie ein Urheberrecht hätten (hab mir den Text nicht weiter durchgelesen), dann wäre das Copyfraud --jodo 18:03, 5. Mai 2008 (CEST)

WP und Commons sind gesondert zu betrachten. Nach deutschem Recht sind die Bilder frei, soweit sie nicht erst in den letzten 25 Jahren erstveröffentlicht wurden (Editio princeps). Für Commons müssen die Bilder in den USA PD sein, was i.w. nur der Fall ist, wenn sie nachweislich vor 1923 veröffentlicht wurden. Ansonsten gilt Hirtles Chart http://www.copyright.cornell.edu/public_domain/ --Historiograf 17:05, 6. Mai 2008 (CEST)

Allg. Anfrage bzgl. URV

Folgende Situation: Es wird eine neue Seite im Benutzernamensraum (genauer: auf einer Benutzerunterseite) erstellt. Diese beinhaltet eine URV. Ist es von Wikipedia auch hier gewünscht, einen entsprechenden URV-Eintrag vorzunehmen, oder ist es eine Art "graue Zone" bzw. sogar erlaubt, da sich der Artikel noch nicht im Artikelraum steht? http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Unterseiten#Zul.C3.A4ssige_Verwendungen ist in diesem Punkt zu ungenau. --Valentim 01:10, 6. Mai 2008 (CEST)

Wikipedia:URV#Urheberrechtsverletzungen (URV) ist ziemlich eindeutig. Nutzer ansprechen und ggf. sogar gleich einen SLA stellen. Um was geht's denn konkret? --Isderion 01:48, 6. Mai 2008 (CEST)
Danke für die Antwort, sofern der Benutzerraum uneingeschränkt zur Wikipedia gehört bin ich nun auch deiner Meinung. Hier der konkrete Fall:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/5._Mai_2008#Benutzer:LungSao.2FMissing-Link_Martial_Arts_Federation
--Valentim 15:40, 6. Mai 2008 (CEST)

Schöpfungshöhe bei einem politischen Plakat

Dieses Plakat erreicht meiner Meinung nicht die Schöpfungshöhe. Müsste man dann doch hier einsetzen können. Seht ihr das anders? --Atomiccocktail 13:59, 6. Mai 2008 (CEST)

sehe ich wie du --Isderion 14:13, 6. Mai 2008 (CEST)
Jaja, die Sozen, keine Schöpfungshöhe und dann auch noch Rechtschreibfehler im Plakat. (ausserordentlich) :-) sугсго 14:39, 6. Mai 2008 (CEST)
Ein scharfes “ß” ist jedoch grafisch betrachtet kein schöner Buchstabe :) --Isderion 14:56, 6. Mai 2008 (CEST)
Danke Kollegen für die Antwort. --Atomiccocktail 15:05, 6. Mai 2008 (CEST)

Postkarte von 1907

Ich habe eine Postkart von 1907, auf der Rückseite steht der Urheber oder Verleger drauf. Sind die Schutzfristen hier nicht schon abgelaufen? 1907 galten 10 Jahre Urheberschutz - also bis 1917 1934 wurde dann erst die Schutzfrist auf 25 bis 30 Jahre setzt, da war die Postkarte doch schon gemeinfrei oder? --Brandenburgref 14:46, 6. Mai 2008 (CEST)

Die Schutzfristenänderungen galten alle rückwirkend. Aktuell gilt also für alle Bilder, auch wenn sie von 1907 sind, 70 Jahre pma. Bilder sind also bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. Kennst du die Lebensdaten des Urhebers? -- Chaddy - DÜP 14:54, 6. Mai 2008 (CEST)
Die Chronik der Verlängerungen und Übergangsfristen wird so einigermaßen gut in Bildrechte dargestellt. Nach der jetzigen EU-Rechtslage wäre dieses Bild wohl noch in Spanien geschützt gewesen, als die EU-Bestimmungen in Kraft traten, die EU-Bestimmungen also anzuwenden. Den spanischen Gesetzestext habe ich aber nie selbst gesehen. – Simplicius vier Jahre 16:40, 6. Mai 2008 (CEST)

Danke. --Brandenburgref 00:12, 7. Mai 2008 (CEST)

Dokumentenentnahme

Ich würde gerne dieses Dokument von der Seite entnehmen. Es handelt sich um den die behördliche Erlaubnis eines Flugscheins eines 1982 verstorbenen Physikers. Die Erlaubnis selber ist von 1937. Darf ich das hochladen und wenn ja, welche Lizenz wäre dafür zuständig? --Gwynplain 15:25, 6. Mai 2008 (CEST)

Reiner Text unterhalb der Schöpfungshöhe. Du kannst das Bild auf de hochladen und mit {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} markieren. Es darf aber nicht auf die Commons geladen werden. Nur wozu will man so ein Bild verwenden? --h-stt !? 18:00, 6. Mai 2008 (CEST)
Nun, es gab da kleine Differenzen wegen der Tansliteration des Namens "Zworykin" bzw. "Sworykin" und dem dazugehörigen Lemma und der korrekten Anwendung der kyrillischen Namenskonventionen. Mir wurde auf meiner Diskuseite eine VM wegen des Verschiebens der Seite angedroht, aber es hat sich erledigt. Rein informativ: Sworykin vs. Zworykin. Ich wollte mir den Vandalismusvorwurf nicht gefallen lassen und - wichtiger - das korrekte Lemma haben. Deswegen. Verständlich? --Gwynplain 18:20, 6. Mai 2008 (CEST)
Da ist ein englischsprachiges Dokument doch völlig ungeeignet, weil die Translitteration im Englischen anders sein kann als im Deutschen. --h-stt !? 18:45, 6. Mai 2008 (CEST)
Da der Mann in die USA ausgewandert ist und dort unter diesem Namen seine Patente angemeldet hat gilt folgendes: Beachtet werden sollte aber, dass es in einzelnen Fällen auch sinnvoll sein kann, eine fremde, etwa die englische oder französische, Transkription zu verwenden. Diese ist meist dann üblich, wenn Personen aus Staaten mit kyrillischer Schrift ausgewandert sind, im Ausland zu Ruhm kamen, dort ihren Namen in der Landessprache transkribierten und diese Transkription auch im deutschen Sprachraum verwendeten. In solch seltenen Fällen sollte aber ebenfalls ein Artikel mit der deutschen Transkription angelegt werden, diesmal als Wikipedia-Weiterleitung in die andere Richtung. Im übrigen schreibt es z.B. auch der Brockhaus so und mein dtv-lexikon und mein meyers-lexikon. Und das sind etablierte Lexika, nicht unsere Namenskonventionen. --Gwynplain 18:51, 6. Mai 2008 (CEST)

Schlingensief

In Wikipedia Diskussion:Vandalismusmeldung#Christoph Schlingensief Wikipedia-Eintrag hat eine IP darum geben, daß nicht die Persönlichkeitsrechte von Schlingensief verletzt werden. Es geht der IP offensichtlich um diesen Absatz. Wie das das zu bewerten? viele Grüße --axel 18:58, 6. Mai 2008 (CEST)

Verständlich: bei uns steht es als Fakt drinnen, aber das ist es nicht. Es wird vermutet. --Gwynplain 18:59, 6. Mai 2008 (CEST)

Bildnutzung in der eigenen Homepage

Ich habe auf der Seite "Harz (Mittelgebirge)" das Bild "Harz map.png" (Author ist Bamse) gefunden. Ich möchte Teile dieses Bildes bzw. dieses Bild in meine privaten Homepage einbauen. Das Bild möchte ich nutzen um von mir Wanderwege durch den Harz einzuzeichnen. Was muß ich tuen um die Lizenzrechte für diese Verwendung dieses Bild zubekommen.

Mit freundlichen Grußen --217.88.42.155 22:43, 6. Mai 2008 (CEST)

Einmal posten reicht voll und ganz...
Du bist die Lizenzbestimmungen beachten. WP:WN solltest du auch mal lesen. -- Chaddy - DÜP 22:57, 6. Mai 2008 (CEST)

Spätmittelalterliche Glasfenster

Gelten in Blei gefasste Glasmalereien noch als 2-D Kunstwerke? Als Quelle für die eingescannten Versionen sind folgende Signaturen angegeben:

Corpus Vitrearum Deutschland. Forschungsinstitut für mittelalterliche Glasmalerei, Freiburg i. Br. Sign. F.s II, 7a n.R. Alternativ bei einem anderen Werk:
Staatliches Hochbauamt, Reutlingen, Sign. n II 1a und n. II 1c

Deren Fotografen sind natürlich noch keine 70 Jahre tot. --Wuselig 11:10, 4. Mai 2008 (CEST)

Nein, hier würde die 2D-Annahme zu weit gehen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:25, 4. Mai 2008 (CEST)
Also Löschantrag auch für dies und das? Und die anderen erst gar nicht hochladen.--Wuselig 11:41, 4. Mai 2008 (CEST)
Ralf irrt. Glasmalereien sind 2D, die Bilder sind völlig in Ordnung. --h-stt !? 12:27, 4. Mai 2008 (CEST)
ACK --Historiograf 15:50, 4. Mai 2008 (CEST)
Die Sache ist nicht halb so eindeutig bei Kirchenfenstern, wie hier dargestellt: Der BGH lehnt den Schutz von Repros ab; Vielmehr ist ein Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung erforderlich, die dann zu verneinen ist, wenn ein Lichtbild oder ein ähnlich hergestelltes Erzeugnis nicht mehr als die bloße technische Reproduktion einer vorhandenen Darstellung ist. ('Telefonkarte'). Kirchenfenster sind aber in der Wirkung stark Tageszeitabhängig: Bei Dämmerung bröckelt Licht ab. Der Einfall der Sonne verändert fortwährend die Farbwirkung. Bleiben bei gutem Tageslicht blaue Zonen dunkel und tief in der Gesamtkomposition versenkt und treten dabei rote Zonen konvex hervor, so stellt sich bei abschwächendem Licht die Wirkung auf den Kopf: das Rot verliert an Helligkeit und tritt in den Hintergrund, das Blau nimmt an Leuchtkraft zu. (Ein Ozean aus Glas im Kölner Dom, Von Werner Spies, F.A.Z., 25.08.2007, Nr. 197 / Seite Z1: FAZ.Kritik zu meinem Lieblingsfenster im Dom.) Die Handlung des Fotografen ist also nicht ledigliche Repro, sondern Auswahl einer Belichtung, die eben nicht jeder handwerklich fähige Kollege gleich wählen würde, sondern je nach gewünschter Wirkung des einzelnen Fensterfotos recht unterschiedlich gewählt sein kann. Das kann man sehr wohl als ein gewisses Maß der persönlichen Schöpfung ansehen. sугсго 23:20, 4. Mai 2008 (CEST)

Halte ich für völlig übertrieben. Dokumentarische Bilder, um die es uns hier geht, streben Originalgetreue an und keine künstlerischen Effekte. Die Wahl der Tageszeit ist kein schöpferischer Akt. Originalgetreue und schöpferische Originalität schließen sich aus. Daher sind dokumentarische Fotos von Glasbildern nicht schutzfähig, basta --Historiograf 13:34, 5. Mai 2008 (CEST)

Dir fällt aber auf, daß "basta" hier nicht weiterhilft? Du verlagerst das Problem nur auf die Definition "Was ist dokumentarisch". -- Smial 13:55, 5. Mai 2008 (CEST)
Wenn es eine offensichtliche gewollte neutrale (dokumentarisch ist eine äußerst schlechte Wortwahl) Durchlichtaufnahme ist, ist es eine reine Repro. Wenn es aber nicht mehr um eine neutrale Ablichtung, sondern schon um die Dokumentation einer bestimmten Stimmung duch nicht-neutrales Licht (zB. Abendsonne) würde ich das nicht mehr als ledigliche Ablichtung, sondern auf eine Stufe mit klassischen Passfotos (als man noch lächeln durfte und sie noch nicht wie Mugshots aussahen) stellen. Der Fotograf hat einen Spielraum, den man nicht mehr gesetzmäßig technisch fassen kann, sondern der seinem eigenen Ausdruck Spiel lässt. Das hat nichts mit Kunst zu tun, sondern mit der Lobbyarbeit der Ablichterverbände, die auch Nicht-Werke unter einen Leistungsbezogenen Monopolanspruch stellt. sугсго 15:52, 5. Mai 2008 (CEST)
Dokumentarisch ist keine äußerst schlechte Wortwahl, sondern ein eingeführter Fachausdruck für originalgetreue nicht-künstlerische Fotografie: dokumentarische Fotografie , siehe z.B. Google und http://www.buchfreund.de/pl/1,33739269/33739269.html --17:24, 6. Mai 2008 (CEST)
Die Wortwahl ist deshalb schlecht, da auch dokumentarische Fotos Lichtbilder sein können. Aber das weisste ja selber histo. sугсго 18:48, 6. Mai 2008 (CEST)

Meine Frage stellte eigentlich auf meine Unsicherheit dahingehend ab, dass wenn die wenigen Millimeter Erhabenheit bei einer Münze, oder einem Siegel für die Aberkennung der 2-D Eigenschaft ausreicht, wie das bei den Bleikonturen zu bewerten sei, die sich ja ebenfalls aus der Fläche herausheben.
Syrcos Argumentation geht aber mal wieder voll am Thema vorbei. Die von ihm beschrieben Farbeffekte sind das Ergebnis der kreativen Arbeit für die sich Gerhard Richter Künstler nennen darf. Wenn sich ein Fotograf also für die Wiedergabe dieser vom Künstler intendierten Effekte eine schöpferische Leistung anrechnen lassen will, dann dürfte Herr Richter darüber zu Recht verärgert sein. Falls der Fotograf hinter den Fenstern grüne, gelbe, blaue, oder rote Lampen aufstellt, dann entsteht dadurch ein eigenständiges Kunstwerk. Aber dagegen wird sich Herr Richter zu wehren wissen. --Wuselig 14:35, 5. Mai 2008 (CEST)

Ein Nur-Lichtbild - also ohne die nötige Werkqualität für ein Lichtbildwerk - zeichnet sich gerade durch ein fehlen einer für ein Werk nötigen Schöpfungshöhe, dort genügt jeglicher eigener Ausdruck des Fotografen. sугсго 15:52, 5. Mai 2008 (CEST)
Hallo Syrco: Du würdest also dies und das als "eine offensichtliche gewollte neutrale Durchlichtaufnahme [..., also ...] eine reine Repro" bezeichnen, da ja keine Stimmungen wiedergegeben werden sollten? --Wuselig 16:50, 5. Mai 2008 (CEST)
Ich würde niemandem widersprechen, der das so sehen würde. sугсго 15:10, 6. Mai 2008 (CEST)
 

Das ist kein Repro einer 2D-Vorlage. --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:00, 7. Mai 2008 (CEST)

Stellt sich die interessante neue Frage: Gesetz den Fall der Künstler der Glasfenster ist mehr als 70 Jahre tot, worüber ich mir bei diesen Fenstern nicht 100% sicher bin, was ist wenn ich das mittlere Fenster freistelle und das Originalbild nicht, wie hier, unter GFDL-Lizenz steht. Ja, was ist, wenn ich das freigestellte Fenster ohne Nennung Ralfs und der GFDL-Lizenz veröffentliche, da dieses freigestellte Bild "nur" das gemeinfreie Kunstwerkwerk darstellt und nicht einmal mehr "den eigenen Ausdruck des Fotografen" wiederspiegelt? (wenn ich mir über das Todesdatum des Glaskünstlers sicher wäre, würde ich ein Beispiel erzeugen, aber ich denke ihr könnt Euch das auch so vorstellen)--Wuselig 01:09, 8. Mai 2008 (CEST)

Mögliche URV in Stiller (Max Frisch)

Hallo,

könnte bitte mal jemand einen Blick hierauf werfen? Die dort verlinkte Webseite behauptet, dass unser Text aus einem 1999er-Referat stammt – ob es dessen Autor war, der das als IP bei uns eingestellt hat oder wer anders, lässt sich vermutlich nicht mehr feststellen. Soll ich mir die Mühe machen, am Wochenende in der Bibliothek zu prüfen, ob schon das Referat aus Königs Erläuterungen abgeschrieben ist, oder muss der Text ohnehin gelöscht werden?

Beste Grüße --Thomas Schultz 23:32, 6. Mai 2008 (CEST)

Ich sehe den Verdacht auf Urherberrechtsverletzung durchaus als begründet. Deshalb ist wohl der Einsatz der Vorlage {{URV}} angebracht. --norro 11:52, 8. Mai 2008 (CEST)

Piano (Löschdiskussion ohne Ergebnis)

Das Bild Piano (http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Piano.jpg) steht zur Löschdiskussion ... doch diese verlief im Februar im Sande. Kann man das Bild entweder löschen oder den Löschvermerk entfernen ? --Anghy 14:43, 7. Mai 2008 (CEST)

Auf Wikimedia Commons ist es durchaus nicht unüblich, dass bis zur gültigen Löschen/Behalten-Entscheidung über 6 Monate vergehen. --Isderion 15:00, 7. Mai 2008 (CEST)
danke für die Info --Anghy 22:05, 7. Mai 2008 (CEST)
Gelöscht.[3] --norro 11:50, 8. Mai 2008 (CEST)

Übernahme von GFDL-Texten aus fremden Wikis

Hier wurde dieser Artikel ohne Quellenangabe aus der Jedipedia praktisch übernommen. Als Schmankerl sind auch noch einige Halbsätze aus der Produktbeschreibung des Herstellers dabei. Reicht es da einfach die Versionsgeschichte mit Link auf die Disk. zu kopieren? Der Text ist übrigens so nicht unbedingt brauchbar.--80.145.65.134 15:29, 7. Mai 2008 (CEST)

Ohne jetzt weiter darauf einzugehen. Die Quelle gibt eindeutige Anweisungen zur Entnahme an. hier --Trac3R 16:04, 8. Mai 2008 (CEST)

Komplizierter Sachverhalt für Profis

Ich habe da eine etwas komplizierte Anfrage.

Ich glaube es ist unbestreitbar, daß geographische Koordinaten nicht schützbar sind. Das heißt, im Prinzip darf jeder eine Karte anhand von Koordinaten zeichnen, die allgemein bekannt sind.

1. Aspekt

Oder sie aus allgemein zugänglichen Karten selbst ermitteln. Rein technisch ist mMn das übermalen einer heruntergeladenen Karte nichts anderes, als das adaptieren von Kartenablesungen gewonnen Informationen geographischer Koordinaten (wenngleich diese beim Übermalen praktisch gar nicht ausgelesen sondern direkt verworfen werden).

2. Aspekt

Es gibt diese Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen, nach denen amtliche Werke weltweit unbegrenzt in der PD sind. (Aufgrund dieser Regelung etwa übernimmt Wikisource UN-Resolutionstexte) Voraussetzung ist: a.) keine dritte Partei hat Rechte an dem konkreten Inhalt und b.) das jeweilige Dokument muß mit dem Logo der Vereinten Nationen versehen sein.

3. Aspekt

Werke von US-Regierungsangestellten sind gemeinfrei. Dies umfaßt u.a. Werke der NASA, des USGS oder der NOAA.

Kommen wir zum Problem.

Es gibt eine Unterorganisation der Vereinten Nationen, UNOSAT, die aufgrund von Satellitenbildern solutions for all anbietet.

Die Intention dieser Institution ist vor allem, humanitären Hilfsorganisationen Informationen über Krisengebiete anzubieten.

Ist nun die Karte hier (PDF auf der verlinkten Seite, Hotlink ist mW nicht möglich) urheberrechtlich geschützt, anbetracht der Tatsache, daß

  • nicht schützbare GIS-Daten dargestellt werden
  • gemeinfreie MODIS-Satellitendaten der NASA verwendet werden
  • gemeinfreie Informationen der NOAA genutzt werden
  • UN-Veröffentlichungen frei sind, wenn keine Rechte Dritter vorhanden sind.
  • Daten Dritter in unbekanntem Ausmaß bei der Kartenerstellung verwendet werden, diese Daten aber sicherlich nicht schützbar sind (Zyklon Nargis als Naturereignis hat keinen [nicht] dem Urheberrecht unterliegenden Schöpfer bin katholisch, das ist also durchaus zweideutig!).

Kann nun eine solche Abbildung in WP eingestellt werden, oder muß ich diese vollständig neuzeichnen? --Matthiasb 17:22, 7. Mai 2008 (CEST)

Ist mir etwas zu speziell. Solltest du dem Benutzer Lupo auf Commons vortragen, vielleicht hat der Lust Stellung zu nehmen --Historiograf 22:40, 9. Mai 2008 (CEST)

Eigenen Text in die Wikipedia einbringen.

Hallo.

Ich habe kürzlich eine schriftliche Ausarbeitung zu einem Thema verfasst, das in der Wikipedia noch nicht vertreten ist. Ich würde diese Ausarbeitung gerne in Form eines Wikipedia-Artikels einbringen. Rechtlich ist die Sache okay, da ich dann sowohl Urheber der Ausarbeitung als auch des Wikipedia-Artikels bin. Mit einigen Änderungen was die Form des Textes und einige Wikipedia-Konventionen angeht, werden aber vermutlich 80% des Artiels mit der Ausarbeitung übereinstimmen. Da die Ausarbeitung auf meiner Homepage zur Verfügung steht, könnten fleißige Wikipedianer eine Urheberrechtsverletzung vermuten. Dies will ich im Vorfeld ausschließen. Aber wie?

Ich weiß, dass es die Möglichkeit gibt, eine Erlaubnis zur Veröffentlichung an das OTRS zu schicken. Allerdings will ich nicht die Ausarbeitung auf meiner Homepage unter eine freie Lizenz stellen. Wie könnte also eine E-Mail an das OTRS sinnvoll aussehen? Einfach eine Versicherung, dass ich als Urheber des Artikels auch Urheber der Ausarbeitung bin?

Ich bin für euren Rat dankbar. --norro 11:30, 8. Mai 2008 (CEST)

Wenn die Texte zu 80% übereinstimmen, dann verstehe ich nicht ganz, warum du diesen nicht auch unter eine freie Lizenz stellen und somit das Problem umgehen möchtest. Aber nun gut... ;-) Ich würde es so machen: Artikel reinstellen, als Quelle auf den Artikel deiner HP verlinken und in Klammern dahinter (OTRS folgt) setzen. Ans OTRS schreiben mit Angabe des Artikels und der Versicherung, dass Du der Urheber bist. Wenn die Rückmeldung kommt, den OTRS-Link dazusetzen. :-) --Connum 13:52, 8. Mai 2008 (CEST)
Der Grund sind hauptsächlich die in der Ausarbeitung enthaltenen Grafiken. Die vorgeschlagene Vorgehensweise hört sich für mich vernünftig an, ich danke Dir. Gruß, --norro 16:32, 8. Mai 2008 (CEST)
Die Grafiken gehören ja nicht zum Texte, also sind die Grafiken von einer evtl. Freigebe des Textes auf deiner Homepage eigentlich ja gar nicht betroffen, aber egal.
Zum Thema: OTRS ist zwar die ganz "professionelle" Veriante, es genügt aber doch schon, wenn du irgendwo auf deiner Homepage vermerkst, dass du als Inhaber der Homepage mit dem Benutzer:norro aus der Wikipedia identisch bist. Ins Impressum sollten die fleißigen URV-suchenden Wikipedianer nämlich schon mal schauen, bevor sie eine URV vermuten. -- Chaddy - DÜP 16:37, 8. Mai 2008 (CEST)

Ich möchte dieses Schullogo von dieser Website in der deutschen Wikipedia hochladen. Geht dies ohne weiteres? Jedoch weiß ich nicht, wer der Urheber ist. Sollte ich zunächst die Schulleitung dieser Bildungseinrichtung fragen, ob ich das Logo hochladen darf und wer der Urheber ist? – ★ PsY.cHo ★, 12:53, 8. Mai 2008 (CEST)

Ich sehe darin keine Schöpfungshöhe und meiner Meinung nach stünde einem Uplaod nichts im Wege (außer dass die Qualität eher bescheiden ist...) Gruß --Connum 13:45, 8. Mai 2008 (CEST)
Soll ich dann das Feld Urheber nicht ausfüllen? Und was ist mit dem Feld Genehmigung und der Lizenzart? – ★ PsY.cHo ★, 14:16, 8. Mai 2008 (CEST)
Die Felder Beschreibung und Quelle ausfüllen, der Rest kann leer bleiben. Darunter schreibst du dann {{LogoSH}}. --Isderion 14:31, 8. Mai 2008 (CEST)
Danke. – ★ PsY.cHo ★, 15:22, 8. Mai 2008 (CEST)

Postkarte in Buch

Hallo,

ich habe eine schöne Postkarte gefunden, die nach Beschriftung 1906 verschickt wurde. Das Bild darauf würde gut zu einem Artikel passen, daher würde ich es gerne verwenden. Nun ist die Karte aber in einem Buch (1987) abgedruckt. Wie sieht da die Rechtslage aus?

Gruß --MdE 14:39, 8. Mai 2008 (CEST)

Soweit ich weiß, zählt nur das Veröffentlichungsdatum des Bildes, nicht der Quelle. Bzw. es zählt das Todesdatum des Fotografen/Malers. Ist dieser seit mehr als 70 Jahren tot, kannst Du das Bild von der Karte oder aus dem Buch oder sonstwoher abscannen. Außerdem greift die 100-Jahre-Regel, denn es ist davon auszugehen, dass der Künstler über 70 Jahre tot ist. --Connum 15:10, 8. Mai 2008 (CEST)
Die 100-Jahre-Regel greift dann, wenn der Urheber des Bildes bzw. dessen Lebensdaten nicht mit vertretbarem Aufwand zu ermitteln sind und die Erstveröffentlichung des Bildes (also nicht unbedingt der Postkarte selbst) mehr als 100 Jahre zurückliegt. -- Chaddy - DÜP 16:40, 8. Mai 2008 (CEST)
Unter der Karte ist der Name des Fotografen/Verlegers abgeruckt. Der Nachname kommt auch noch öfters im Ort vor, ich werde mich mal über Bekanntschaften schlau machen, ob jemand das Todesdatum kennt. Danke schonmal für die Infos. Gruß --MdE 21:06, 8. Mai 2008 (CEST)
P.S.: Ist das Bild hier oder auf Commons besser aufgehoben? Gruß --MdE 21:09, 8. Mai 2008 (CEST)
Ich glaube auf Commons wird die 100-Jahre-Regel nicht anerkannt... Ich müsste jetzt auch nochmal explizit bei den Bildrechten vorbeischauen, aber ich glaube Du findest das dort auch selbst heraus! ;-) --Connum 08:52, 9. Mai 2008 (CEST)
Für mich stellt sich bloß die Frage, was „vertretbarer Aufwand“ ist. Abgesehen vom Internet habe ich nämlich nur die angesprochene Möglichkeit, und wenn die nicht weiterhilft, kann ich die Regel wohl nicht anwenden? Gruß --MdE 11:37, 9. Mai 2008 (CEST)
Du kannst Buchautor und -verlag anschreiben, im Heimatmuseum nachfragen, einen (soweit vorhanden) Ortschronisten befragen, bei der Tagespresse nachfragen (die haben manchmal gut sortierte Archive). Nicht unterschätzen sollte man die kirchlichen Archive, die heben auch alles auf. --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:58, 9. Mai 2008 (CEST)

URV-Paranoia ?

Dieser Edit sieht mir wie klassisch falsche Auslagerung aus oder sehe ich rosa Schweinchen am Himmel? Siehe auch Disk. des Artikels. --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:53, 9. Mai 2008 (CEST)

Das sind keine rosa Schweinchen, sondern Abmahnanwälte in schwarzen Anzügen. ;) Ja, das ist eine URV. -- Chaddy - DÜP 14:15, 9. Mai 2008 (CEST)

Rot-Weiß-Rot-Buch

Ich habe den Artikel Rot-Weiß-Rot-Buch geschrieben und möchte gerne ein Bild vom Buchcover hochladen und hinzufügen. Das Buch ist 1946 von der damaligen Österreichischen Regierung herausgegeben worden und bei der Staatsdruckerei gedruckt worden. Es hat keinen namentlich genannten Autor, sondern nur die Regierung wird als Herausgeber erwähnt. Das Cover ist einfach in rot-weiß-rot gehalten, den österreichischen Landesfarben, abgebildet ist der Bundesadler, also auch ein gemeinfreies Bild, und der Buchtitel ist zu lesen. Meiner Meinung nach könnte es also aus zwei Gründen gemeinfrei sein:

  • keine ausreichende Schöpfungshöhe
  • amtliches gemeinfreies Werk der Republik Österreich

Zum zweiten Punkt habe ich mir auch den genauen Gesetzestext durchgelesen. Als freies Werk gemäss österreichischem Urheberrecht gilt:

§ 7. (1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlässe, Bekanntmachungen und Entscheidungen sowie ausschließlich oder vorwiegend zum amtlichen Gebrauch hergestellte amtliche Werke der im § 2 Z. 1 oder 3 bezeichneten Art genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.

Und Paragraph 2 Ziffer 1 und 3 sagen:

§ 2. Werke der Literatur im Sinne dieses Gesetzes sind:
1. Sprachwerke aller Art einschließlich Computerprogrammen (§ 40a);
2. Bühnenwerke, deren Ausdrucksmittel Gebärden und andere Körperbewegungen sind (choreographische und pantomimische Werke);
3. Werke wissenschaftlicher oder belehrender Art, die in bildlichen Darstellungen in der Fläche oder im Raume bestehen, sofern sie nicht zu den Werken der bildenden Künste zählen.

Meiner Meinung nach ist ein Buchcover auf jeden Fall ein Sprachwerk nach Ziffer 1 oder ein wissenschaftliches oder belehrendes Werk gemäss Ziffer 3 und weil das Buch ausschließlich bzw. vorwiegend zum amtlichen Gebrauch hergestellt wurde, ist auch Paragraph 7 erfüllt. Der genaue Buchtitel ist auch: Rot-Weiß-Rot-Buch, Darstellungen, Dokumente und Nachweise zur Vorgeschichte und Geschichte der Okkupation Österreichs (nach amtlichen Quellen); Österreichische Staatsdruckerei, Dezember 1946

Was glaubt ihr, kann ich es hochladen? --El bes 18:13, 9. Mai 2008 (CEST)

Genau wie du sagst mit den beiden Bausteinen. Das Wappen ist ein amtliches Werk oder alternativ auch PD aufgrund des Alters und der Rest hat keine Schöpfungshöhe jodo 18:26, 9. Mai 2008 (CEST)
Danke für die Antwort. Hab's gleich bei Commons hochgeladen unter http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Rot-Weiss-Rot-Buch_1946.jpg --El bes 18:58, 9. Mai 2008 (CEST)

So macht das echt keinen Spaß

Könnten wir mal Rückmeldungen hier bekommen? Ansonsten ziehe ich das halt einfach durch. ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 18:56, 9. Mai 2008 (CEST)

ja mach doch. hat ja offebar keiner was gegen einzusetzen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:29, 9. Mai 2008 (CEST)
Ja, 17 sind ja auch keiner. Also 24:17 sieht für mich eindeutig so aus, dass man das nicht einfach durchziehen kann. -- Chaddy - DÜP 20:54, 9. Mai 2008 (CEST)
Die Abstimmung hat keinen Konsens erbracht. Als Reaktgion auf die trotzdem höhere Zustimmung und darauf, dass es von anfang an deutlich war, dass dies kein entscheidendes Meinungsbild ist, halte ich die Kompromiss Variante von Histo auf Probe für angebracht. Sollte niemand sich an der Diskussion darüber konstruktiv und argumentativ beteiligen, so betrachte ich diesen Vorschlag als angenommen. ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 22:04, 9. Mai 2008 (CEST)
ich auch, immerhin gab es eine mehrheit und die probephase kann aufschluß bringen, ob das modell geeignet ist. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:07, 9. Mai 2008 (CEST)
Eine Probephase für stabile Versionen ist ja ok, eine Probephase für eine neue lizentechnische Richtlinie, die uns rechtlichen Ärger bringen kann, ist aber nicht ok. Außerdem ist bei solchen Themen eine Abstimmung auch nicht wirklich sinnvoll. Oder soll ich jetzt eine Abstimmung machen, ob die Community fair use wünscht? Was würdet ihr machen, wenn die Mehrheit wirklich fair use wünscht? -- Chaddy - DÜP 22:22, 9. Mai 2008 (CEST)
Mehrheitsentscheidungen gibt es doch nur beim Verfassungsgericht, oder? scnr. -- Smial 22:20, 9. Mai 2008 (CEST)

Wir sollten die Probephase umsetzen und Schluss. Wir haben ein klares Meinungsbild mit einer deutlichen Mehrheit. Wir hatten vor einigen Jahren ein umfangreiches MB, bei der bildrechtliche Lockerungen mit hauchdünner Mehrheit befürwortet wurden. Es wurde dann aber nicht durchgesetzt, obwohl etwa die Hälfte der aktiven Wikipedianer sich für eine liberalere Bildrechte-Regelung ausgesprochen hatte. Wieso kann eine Minderheit hier mit dogmatischen Argumenten alles blockieren, was unserem Bildungsauftrag hilft? Hier geht es nicht um eindeutige URV oder fair use, sondern um Bilder, die womöglich zu einem großen Teil tatsächlich gemeinfrei sind, ohne dass wir es wissen bzw. weil wir bei anonymen Werken übervorsichtig sind. Müssen wir wirklich ein großes und offizielles Meinungsbild vorbereiten, damit die Minderheit sich als fairer Verlierer erweist? Ich empfinde Chaddys Haltung als ausgesprochen unfair. --Historiograf 22:34, 9. Mai 2008 (CEST)

So eine deutliche Mehrheit war das auch nicht. -- Chaddy - DÜP 23:24, 9. Mai 2008 (CEST)
<drängel>Wieso kann eine Minderheit hier mit dogmatischen Argumenten alles blockieren, was unserem Bildungsauftrag hilft? passt nicht zu deinen sonstigen Aussagen, dass das Urheberrecht und die Lizenzen über allem stehen und man sich nur danach auszurichten hätte. Das scheint mir ein Eigentor zu sein. ;-) -- 89.204.129.239 09:39, 10. Mai 2008 (CEST)</drängel>
Danke für deinen sehr geistreichen Beitrag... Dir ist vielleicht aufgefallen, dass diser Abschnitt nur ein Hinweis auf den Probevorschlag ist. Also würde ich dir empfehlen, dazu Stellung zu beziehen oder diese Diskussion hier zu unterlassen, da sie zu nichts führt (ist das nicht ein kreterium für trolle?) ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 12:19, 10. Mai 2008 (CEST)

Leider geht hier eben nicht alles nach der Meinung des werten Benutzers Historiograf und damit ist halt nicht einfach Schluss. Ich würde mal an deiner Stelle etwas zurückhaltender auftreten, wenn du diese Richtlinie wirklich willst. Danke. Eine Mehrheit, die rechtfertigen würde, die Richtlinie mit dieser Mehrheit zu begründen liegt nicht vor. Ich weiß nicht, wie deine mathematischen Fähigkeiten ausgeprägt sind, aber du wirst vielleicht erkennen, dass deine Mehrheit eine Mehrheit von 8,5x2 % ist. Insofern hör bitte endlich damit auf, von einer Mehrheit zu sprechen; das ist lächerlich. Inwiefern Chaddys Position unfair ist, erschließt sich mir auch nicht. In jedem Fall halte ich ein "richtiges" MB in Fragen, in denen es um Urheberrechtsrichtlinien geht für absolut unangebracht - das siehst du wahrscheinlich ähnlich. Du hast aber einen wirklich guten Vorschlag mit der Probe geliefert und da hier Argumente und keine Zahlen zählen wird man erstmal diesen Vorschlag kritisch auseinandernehmen müssen, um zumindest die Proble zu verhindern. Sollte dies keiner erfolgreich abschließen bin ich in jedem Fall bereit, deinen probe-Vorschlag so engagiert wie ich nur kann zu unterstützen. Schnell-schnell wird das nicht gehen, damit wirst du dich abfinden müssen, aber wenn du deine Kompetenz, die sicherlich - daran zweifel ich gar nicht - enorm ist, darein investierst und bei der Bewertung mithilfst, wird es sich meiner Meinung nach gar nicht abwenden lassen, die Proberichtlinie aufzustellen und auch das Kippen der RIchtlinie hinterher wäre sicherlich nicht einfach. It's up to you. ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 23:27, 9. Mai 2008 (CEST)

Entnehmen von Daten aus dem Fischer Weltalmanach

Hallo. Ich würde gerne für die Liste unabhängiger Staaten nach Einwohnerzahl die Einwohnerzahlen aus dem Fischer Weltalmanach verwenden. Ist das urheberrechtlich unbedenklich? Die gesamte Liste würde dann aus den Daten des Weltalamanaches bestehen, wenn auch in aggregierter Form. Danke, Sergio Delinquente 19:04, 9. Mai 2008 (CEST)

Das werden wir dir hier nicht sagen. (Nein, werden wir nicht.) Du trägst die Verantwortung allein. Lies dir den Artikel Schöpfungshöhe durch und dann sollte das klar sein. ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 19:16, 9. Mai 2008 (CEST)
Ja, werden wir das nicht? Bist heute etwas schlecht gelaunt, oder? Ich habe jetzt zwei Wochen Pfingstferien, da bin ich nicht gar so schlecht drauf. ;)
@Sergio: Daten sind nicht schützbar. Einwohnerzahlen kannst du bedenkenlos übernehmen. -- Chaddy - DÜP 19:43, 9. Mai 2008 (CEST)
Werden wir nicht, weil Rechtsberatung und Garantien woanders gefragt sind. Eigenveraltwortung ist das Schlagwort und nicht Editzusammenfassung "Wurde mir von den selbsternannten Experten auf WP:UF erlaubt". Das ist einfach unwahr. ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 20:26, 9. Mai 2008 (CEST)
Wo wurde eine solche Edit-Zusammenfassung verwendet? -- Chaddy - DÜP 20:52, 9. Mai 2008 (CEST)
Ich erinnere mich an ein sehr ironisches Beispiel. Du kannst es aber nicht mehr nachvollziehen. ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 22:05, 9. Mai 2008 (CEST)

Danke euch beiden. Ich kann Forrester gut verstehen. Nach Lektüre von Schöpfungshöhe hatte ich eigentlich eher davon Abstand genommen, die Daten zu verwenden. Offenbar fehlt mir einfach die Erfahrung und das Wissen, die dortigen Informationen für diesen Fall richtig zu interpretieren. Das letztendlich ich selbst die Verantwortung trage, ist mir klar. --Sergio Delinquente 09:00, 10. Mai 2008 (CEST)

Wenn du das so verstehst, ist es in Ordnung. Wir können hier einfach keine SH-Beratung machen, mit der sich die Uploader sicher fühlen. ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 09:34, 10. Mai 2008 (CEST)

Entnehmen von Informationen

Hallo. Ich habe mal eine Frage bezüglich Urheberrechte. Also ich habe ein Buch bzw. Heft, welches ich gerne verwenden würde, um einen Artikel etwas auszubauen. Nun ist es aber so, dass es in diesem Heft keine Hinweise auf Urheberrechte gibt, also kein Copyright oder Ähnliches. Es gibt lediglich ein kleines Impressum, wo allgemeine Angaben gemacht werden, wie z.B. „Autorenkollektiv“. Es gibt natürlich auch einige Autoren, die genannt werden, aber dabei steht meist nur „Textentwurf“. Bei dem Text handelt es sich meist nur um Fakten, die ja eigentlich nicht dem Urheberrecht unterliegen, aber an machen Stellen wäre es nützlich die Formulierungen, die ab und zu auftreten und die ich als sehr gelungen einschätze, zu übernehmen. Und dass Bilder immer sehr hilfreich sind, ist ja klar. Einige Bilder würden dabei aus einem Gemeinde- und Staatsarchiv stammen, wo es also keine konkreten Angaben zu den Fotographen gibt. Darüber hinaus wären auch manche Bilder gemeinfrei, da sie Abbildungen (z.B. Karte) zeigen, die älter als 100 Jahre sind. Mache Bilder sind aber auch erst vor kurzem entstanden und lassen sich eindeutig einen Fotographen zuordnen. Aber wie gesagt, es gibt keinen Hinweis, dass die Bilder oder Texte unter Urheberrechtsschutz stehen. Nun ist meine Frage, ob ich Bilder und Textteile aus diesem Heft im Artikel verwenden darf. Oder anders: Reicht es aus, wenn ich dieses Heft als Quelle nenne oder darf ich nicht ohne Zustimmung der Autoren Texte und Bilder (gescannt) in die Wikipedia übernehmen? Ich bin für euren Rat dankbar. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Stevenbary (DiskussionBeiträge) -- Chaddy - DÜP 19:16, 10. Mai 2008 (CEST))

Auch wenn kein explizieter Vermerk vorhanden ist, ist das Buch urheberrechtlich geschützt. Wenn die Bilder also nicht aufgrund ihres Alters gemeinfrei sind musst du dir eine Freigabe des Photographen suchen. Wenn die Texte nicht reine Fakten sind (siehe Wikipedia:Textplagiat) brauchst du eine Freigabe des Schreibers oder auch der Schreiber die an dem Text mit Schöpfungshöhe mitgewirkt haben. jodo 18:43, 10. Mai 2008 (CEST)

OK, Vielen Dank für deine Antwort, werde es so machen.-- Stevenbary 20:44, 10. Mai 2008 (CEST)

Mehrere weitere Vorschläge

1. Die 100-Jahre-Regel wird wie folgt umformuliert, um sie logisch einwandfreier und präziser zu machen:

Die Wikipedia akzeptiert Dateien, deren bildrechtlich relevanter Inhalt nachweislich vor 100 Jahren oder mehr erstellt wurde, sofern der Urheber oder dessen Todesdatum auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden konnte.

2. Ferner möchte ich vorschlagen, aus der 100-Jahre-Regel den Passus "oder dessen Todesdatum" rauszunehmen, da dies das ganze auf anonyme Werke begrenzt, die auch explizit einen (in der Regel) schwächeren Schutz haben und ich es für durchaus verhältnismäßig halte, das wenn ich den Urheber kenne, ich auch irgendwie das Todesdatum herauskriegen kann.

3. Abgesehen davon möchte ich eine härtere Gangart bei 100 vorschlagen, wie sie ja bei 1923 auch der Fall wäre: Es muss eine echte Verpflichtung für die Nachweise der Recherche bestehen. Das ist im Moment bei 100 bei praktisch keinem Bild der Fall. Eine gute Möglichkeit, die ich mir vorstellen könnte wäre es, die 100-Uploader davon per Bot zu benachrichtigen und dann nur noch die Bilder zuzulassen bei denen dieser Nachweis vorliegt. Ich möchte daran erinnern: Das ist Richtlinie. Sollte dieser Punkt abgelehnt werden, halte ich es nur für logisch im Umkehrschluss die offizielle Richtlinie auch entsprechend zu lockern. ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 08:36, 10. Mai 2008 (CEST)

zu 1.: Nicht „nachweislich vor 100 Jahren oder mehr erstellt“ sondern veröffentlicht. Ansonsten könnte es mit editio princeps Probleme geben.
zu 3.: Wenn wir schon eine rechtliche Grauzone zulassen, dann sollten wir schon auch dafür sorgen, dass sie eingehalten wird. Darum bin ich mit deinem Vorschlag einverstanden. Er ändert ja eigentlich nicht mal was, eigentlich sollte das jetzt schon eingehalten werden... Allerdings kann man über 100 Jahre alte Bilder etwas lockerer sehen als gerade mal 85 Jahre alte Bilder. -- Chaddy - DÜP 15:39, 10. Mai 2008 (CEST)
zu 3. Ich bin dagegen jetzt plötzlich eine härte Gangart bei PD-100 zu fahren und damit wieder unglaublich viele Hochlader zu verärgern. Wenn ein Hochlader sagt er hat nach seinen Möglichkeiten recherchiert dann sollten wir das glauben. Wenn wir jetzt anfangen die PD-100 Hochlader anzuschreiben können wir 80% der Bilder mit Sicherheit löschen. Das kann doch nicht Sinn und Zweck sein. So weit ich das sehe hatten wir noch nie ein Problem mit einem Urheber eines PD-100-Bildes und somit sehe ich keinen Handlungsbedarf. jodo 15:50, 10. Mai 2008 (CEST)
Chaddy: "die 100 Jahre oder älter sind" steht in der aktuellen Fassung der Richtlinie. Außerdem: Wenn ein nachgelassenes Werk vorliegen würde, so könnte Bild-PD-alt-100 gar nicht mehr greifen können, denn damit ein nachgelassenes Werk vorliegt muss der Urheberrechtsschutz erstmal erloschen sein. Ist dies der Fall, so ist auch bekannt, dass der Urheber mehr als 70 Jahre tot ist und somit ist der Urheber auch nicht unbekannt (zumindest weiß man, dass er noch nicht 70 Jahre tot ist...) und somit greift die 100-Regel eh nicht mehr. Mit "Er ändert ja eigentlich nicht mal was, eigentlich sollte das jetzt schon eingehalten werden... Allerdings kann man über 100 Jahre alte Bilder etwas lockerer sehen als gerade mal 85 Jahre alte Bilder." hast du im ersten Satz voll den Punkt getroffen. Der zweite Satz ist natürlich stark tendenziös, da er einerseits nur Extremwerte darstellt und andererseits andere Vorteile außer Acht lässt.
jodo: "plötzlich": Davon kann man ja gar nicht reden, da diese Gangart von der Regel vorgeschrieben wird. Wenn sich niemand dran halten muss können wir auch gerne (und das emine ich ernst) auf diese Ergänzung verzichten, so ehrlich sollten wir doch ruhig zu uns selbst sein. Ich darf mal die Situation auf den Commons (JAAA BÖSE BÖSE) heranziehen, wo sogar ;) der gesunde Menschenverstand (so etwas gibt es im übrigen nicht) nicht anerkannt wird...manchmal halte ich ein bisschen Commons-Härte auch hier für angebracht. "und damit wieder unglaublich viele Hochlader zu verärgern" <<< ääää sorry, die haben doch unter dieser Richtlinie was hochgeladen und sie nicht befolgt oder? "Wenn ein Hochlader sagt er hat nach seinen Möglichkeiten recherchiert dann sollten wir das glauben." <<< ich hab noch nie einen gesehen, der das sagt. Und: sicherlich glauben wir dem das. er kann ja einfach hhinschrieben was er gemacht hat und dann ist gut. "Wenn wir jetzt anfangen die PD-100 Hochlader anzuschreiben können wir 80% der Bilder mit Sicherheit löschen." >>> Das kann gut sein. "Das kann doch nicht Sinn und Zweck sein." >>> Doch. Genau das ist Sinn und Zweck einer Regel: Regulierung in einem bestimmten Sinne. "So weit ich das sehe hatten wir noch nie ein Problem mit einem Urheber eines PD-100-Bildes und somit sehe ich keinen Handlungsbedarf." >>> Ich bin mir relativ sicher, dass wir auch kein Problem mit einem 1923-Urheber bekommen werden, und? Ich darf wieder an die Commons verweisen: Es geht um freie Medien, nicht nur Medien, an denen man sich nicht die Finger verbrennt. ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 17:28, 10. Mai 2008 (CEST)
(BK) Wenn der Hochlader eine (im Rahmen seiner Möglichkeiten) umfassende Recherche angestellt hat, dann sollte es doch kein Problem sein, dann beim Hochladen mit anzugeben, in welchen Quelle er nachgeforscht hat. Und es würde IMO auch viele Probleme mit dem Commons-Transfer solcher Bilder beseitigen, die es heute mit den PD-100-Bildern gibt.
Eines der Probleme bei den PD-100-Bildern ist für mich bisher, das ich in manchen Fällen ernsthafte Zweifel habe, ob das fragliche Bild wirklich vor diesem Zeitpunkt veröffentlicht wurde und ob der Autor wirklich unbekannt ist - oder ob der Hochlader es sich in diesen Fällen nur einfach macht und durch die Datums-Angabe ("vor 1907") einfach nur einer Löschung ausweichen will. Vor allem, wenn Nutzern alte Bilder/Postkarten gelöscht wurden und dann alle folgenden Uploads plötzlich die Angabe "vor 1906" oder "vor 1907" haben (ohne Angaben von Quellen)... Denn den meisten Nutzern ist die Bebilderung ihrer Artikel wichtiger als das Urheberrecht, was bei uralten Bildern, bei denen es wahrscheinlich nie zu irgendwelchen Problemen kommen wird, auch irgendwie verständlich ist. Ich habs selbst schon mitbekommen, daß Nutzer anderen empfahlen einfach zu behaupten alte Bilder wären vor $heute-100-jahre veröffentlicht worden, damit sie nicht gelöscht werden. Würden hier wenigstens Angaben verlangt, woher der Uploader dieses Wissen hat, würde das vielleicht ein bißchen (wenn auch nicht ganz) eingedämmt. Aber ich finde es wichtig dass wir bei den von uns verwendeten Bildern auch verständlich erklären können, warum wir glauben dass die Bilder von uns und den Weiter-Nutzern unserer Inhalte frei verwendet werden können. Eine Hau-Ruck-Aktion bei bereits vorhandenen Bildern wäre wahrscheinlich etwas zu radikal, aber bei neuen Uploads sollte diese neue Regelung forciert werden. --Kam Solusar 17:32, 10. Mai 2008 (CEST)
Ich stimme dir absolut zu, wirklich absolut. Auch der letzte Punkt stellt eine sehr gute Argumentation dar. Damit es aber eben keine "Hau-Ruck-Aktion" wird und weil Übergangsregelungen einfach beschissen sind, habe ich ja auch vorgehabt, die Uploader deswegen noch zu benachrichtigen und ihnen auch durchaus mehr Zeit zu lassen, als sie durch DÜP bekommen würden. Abgesehen davon müssen wir dann auch nicht ganz so streng sein, wie bei neuen Bildern. Nach und nach könnte man dafür sorgen, dass alle PD-100 Bilder ok nach der Richtlinie sind. ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 17:57, 10. Mai 2008 (CEST)

Wir haben eine eindeutige Mehrheitsentscheidung bezogen auf eine hinreichend präzise Vorlage. Ich bin in keiner Weise damit einverstanden, dass nachträglich herumgemurkst wird. Ich spreche hiermit Forrester mein Mißtrauen aus. Die neuen Vorschläge treten den Intentionen meines Vorschlags ins Gesicht. Die Richtlinie ist so umzusetzen, wie sie eingereicht wurde.

  • Die Richtlinie sollte vorsichtig liberalisieren und bei den anonymen Werken eine übervorsichtige Haltung ablösen. Bei den anonymen Werken könnten wir bis 1937 gehen.
  • Es ist mir wirklich absolut schleierhaft, dass jemand wie Forrester, der nur eine minimale Erfahrung auf diesem Gebiet hat, meint, man könne bei gegebenem Namen das Todesdatum herausfinden.
  • Ich habe unendlich viel zur Erläuterung der neuen Richtlinie geschrieben. Forrester ignoriert das alles, er tut so, als sei seine eigene Einschätzung der einzige Maßstab.

Ich bin stinksauer und denke es ist das beste, die neue Richtlinie vorerst ganz zu begraben, wenn sie zu einer Verschärfung der n-100-Regel führt und entscheidende Punkte nicht umgesetzt werden. --Historiograf 19:41, 10. Mai 2008 (CEST)

Wie gut, dass es nur ein Misstrauen gibt. Meine Vorschläge hier sind unabhängig von dem Ausgang der 1923-Richtlinie zu sehen, das sollte jedem einigermaßen klar sein. Im übrigen: Es wäre ganz nett, wenn du dir mal selbst durchliest, was du so schreibst: "Die Richtlinie ist so umzusetzen, wie sie eingereicht wurde." >> Genau das schlage ich auch vor. Wenn du also meinst, mich so überheblich kritisieren zu müssen bzw. zu dürfen (kannste ruhig machen, ich werde ganz sicher bei keinem KPA-Verstoß zu VM rennen, das ist mir scheißegal...), dann würde ich dir raten, nicht nur auf einen der drei Vorschläge einzugehen. Dass nämlich der zweite keine großen Durchsetzungschancen hat war mir selbst klar. Und noch ein kleiner formaler Zusatz: Autoritären Mangel kann man ebensowenig durch Fettschrift kompensieren, wie man seinen Worten dadurch mehr Bedeutung geben kann, nämlich gar nicht. ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 20:07, 10. Mai 2008 (CEST)

Ich halte es nach wie vor für völlig unangebracht, solange die Richtlinie noch nicht einmal probeweise umgesetzt und wenigstens einige Wochen erprobt wurde, an weiteren Stellschrauben herumzudrehen. Liegen Erfahrungen mit der Dokumentationspflicht vor, kann man sehen, inwieweit es sinnvoll ist, diese auf die n-100-Regel zu übertragen. Wir sollten einen Schritt nach dem andern gehen.

Da die wenigsten hier wirklich kapieren, was bei anonymen Werken (Anonymes Werk sollte man gelesen haben, bevor man sich hier äußert) der Fall ist, sollte man vielleicht die Erfahrungen der Probephase nutzen, eine eigene unabhängige Regelung zu installieren, da verwaiste und anonyme Werke allzu oft in einen Topf geworfen werden.

Handelt es sich bei der Vorlage nicht um ein Werk der bildenden Kunst und ist die vom Urheber autorisierte Veröffentlichung ohne Namensnennung oder Paraphe nachweislich vor über 70 Jahren erfolgt und kann bei sorgfältiger Recherche der anonyme Autor nicht ermittelt werden, wird das Medium akzeptiert

Anonyme Fotos (sie sind keine Werke der bildenden Kunst!) wären damit bis Veröffentlichungsdatum 1936 möglich. Das ist eine glasklare Konsequenz der deutschen Rechtslage. Wenn wir uns strikt an das Urheberrecht halten, sollten wir es auch dann nutzen, wenn wir ausnahmsweise einen Vorteil davon haben. Niemand kann in diesem Bereich eine negative Tatsache beweisen, also dass sich der Autor nie zu seinem Werk bekannt hat. Ergibt eine sorgfältige Recherche keinen Hinweis auf einen Urheber, so ist das Werk als anonym anzusehen und damit auch als gemeinfrei. Die Regelung für anonyme Werke geht ja im Prinzip von der Schwierigkeit aus, dass man ihren Urheber nicht kennt, also einen anderen Anknüpfungspunkt als das Todesjahr haben sollte. De facto ignorieren wir die Regelung für anonyme Werke für 1909-1936. Das erscheint mir nicht hinnehmbar und geht zu Lasten freier Inhalte, denn nur in einem winzigen Bruchteil der Fälle kann tatsächlich der Nachweis geführt werden, dass sich ein Urheber später zu seinem Werk bekannt hat bzw. in der Branche bekannt wurde. Die Beweislast liegt bei dem Kläger (Anspruchsinhaber), nicht bei dem Nutzer! --Historiograf 18:00, 11. Mai 2008 (CEST)

ist die vom Urheber autorisierte Veröffentlichung ohne Namensnennung oder Paraphe nachweislich vor über 70 Jahren erfolgt - Wie zum Teufel sollen wir wissen, ob der Urheber autorisiert hat, oder nicht? sугсго 18:40, 11. Mai 2008 (CEST)

"Wie zum Teufel" ist völlig unangemessen. Die Autorisierung kann grundsätzlich vermutet werden, wenn eine zeitgenössische Veröffentlichung vorliegt --Historiograf 20:42, 11. Mai 2008 (CEST)

Hätte ich zwar nicht gedacht, aber du scheinst ja tatsächlich fähig zu sein, gegen etwas, was dir nicht gefällt, argumentativ vorzugehen....warten wir die ersten Erfahrungen mit 1923 ab. ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 20:48, 11. Mai 2008 (CEST)

Bild von "Onkel Pö" von LP-Cover entnommen

Ich bin mir nicht ganz sicher, was in diesem Fall zu tun ist, daher möchte ich einfach nur auf das Problem hinweisen und den Sachkundigen alles Weitere überlassen. Die Sache ist, daß wir ein Foto vom Eingang der längst dahingeschiedenen legendären Hamburger Jazz-Kneipe Onkel Pö haben, nämlich dieses:

Angeblich handelt es sich um ein eigenes Foto des Uploaders. Allerdings kam mir das Foto verdächtig bekannt vor. Und ich hatte recht - es handelt sich um ein kräftig nachbearbeitetes und an den Rändern stark beschnittenes Bild vom Cover einer Peter Herbolzheimer-LP von 1975: [4]. Das Foto wurde mittels Bildbearbeitung so zurechtgeschnitten, daß die Plattenlabel-Logos unten knapp verschwinden; das Herausretuschieren des "Stempels" aus der Tür hat, wenn man genau hinsieht, noch vage erkennbare Spuren hinterlassen. Ansonsten stimmt alles exakt überein, bis hin zum Inhalt der Schaukästen. Das könnte arge urheberrechtliche Probleme bringen, wenn Polydor davon Wind bekommt. --Der Bischof mit der E-Gitarre 22:46, 10. Mai 2008 (CEST)

Das ist auf jeden Fall zu Löschen! Es sei denn, der Uploader hat das Bild selbst als Auftrag geschossen und das Original nicht mehr gehabt... Aber das ist wohl eher unwahrscheinlich! --Connum 01:52, 11. Mai 2008 (CEST)
Nur nebenbei: In der Schweiz wäre dieses Foto wohl gar nicht schützbar, da in der Schweiz für den urheberrechtlichen Schutz von Fotografien bemerkenswert hohe Ansprüche an die Schöpfungshöhe gestellt werden und auch kein Leistungsschutz für Fotografien existiert (siehe Schöpfungshöhe#Schweiz). Wenn ein Foto nicht "individuell gestaltet" ist, ist es nicht geschützt, und bei einer so simplen Aufnahme eines Kneipeneingangs ist die individuelle Gestaltung wohl zu verneinen (ganz abgesehen davon, dass die Auflösung des Uploads erbärmlich ist). Aber das gilt leider nur für die Schweiz. In Deutschland ist wohl bedauerlicherweise jedes Foto, das nicht eine urheberrechtlich nicht geschützte zweidimensionale Vorlage abbildet, geschützt, und damit wohl auch jenes, das für das Plattencover verwendet wurde. Und wir müssen hier eben auch die deutsche Rechtslage beachten... Gestumblindi 06:35, 11. Mai 2008 (CEST)

Entnahme von Listen

Kann man aus einem Buch, z.B. einer Stadtchronik, bedenkenlos die Liste aller Bürgermeister mit Sterbe- und Todesdatum sowie Wirkenszeit entnehmen? Und wie forumliert man am besten die Erläuterungen um? --92.74.124.174 01:03, 11. Mai 2008 (CEST)

Du kannst die Liste bedenkenlos abtippen (übernehmen), allerdings verstehe ich nicht was du mit den Erläuterungen meinst. Mit freundlichen Grüßen Crownmaster 01:52, 11. Mai 2008 (CEST)
Da die Liste mit dem Jahre 1287 beginnt, sind natürlich einige Erläuterungen zur Liste dabei, schließlich hat sich in über 700 Jahren so einiges geändert. Da stehen z.B. auch die verschiedenen Zünfte dabei, und wie sie - manchmal - einfach erschlossen wurden. --92.74.124.174 02:08, 11. Mai 2008 (CEST)
Siehe dazu Schöpfungshöhe#Sprachwerke, versuche vielleicht diese Erläuterungen einfach so gut es geht umzuformulieren. Falls diese nur kurze Textpassagen sind kannst du sie auch so übernehmen. Mfg Crownmaster 02:14, 11. Mai 2008 (CEST)

Desktopanwendung, rechtlich in Ordnung?

Hi,
ich hab ja schonmal nachgefragt ob es erlaubt ist ein Programm zum parsen von Wiki Seiten zu schreiben.
Da die Antworten eher dürftig waren (1 oder 2 Antworten ohne klare Antwort).
Hab ich erstmal weiter programmiert um jetzt eine vorläufige Version präsentieren zu können.
Unter http://wikiparser.iv-interactive.de gibts Screenshot und das Programm zum downloaden.

Mich würde vorallem interressieren ob ich mit dem Programm schon gegen irgendwas verstoße. Narcotics Agent 18:14, 11. Mai 2008 (CEST)

Wenn du verbindliche Rechtsberatung willst, wirst du dich an einen Anwalt wenden müssen, denn nur der darf das. Meine Meinung dazu: Meines Wissens ist die Wikisyntax von MediaWiki durch nichts geschützt, und ich wüsste nicht, was dagegen spricht, einen alternativen Wikisyntax-Parser zu schreiben. Deiner ist ganz sicher nicht der erste (und, auch wenn das thematisch hier nicht hingehört, nicht der schlechteste; das Ergebnis sieht ja schon ganz passabel aus). --dapeteばか 22:19, 11. Mai 2008 (CEST)
Nein, nein, Rechtsberatung auf keinen Fall. Aber doch zumindest Eindrücke sammeln, wie andere dieses Programm im Sinne einer Urheberrechtsverletzung sehen würden/könnten.
Ich hab natürlich vorher nach anderen Parsern Ausschau gehalten. Und die die ich fand entsprachen nicht meinen Anforderungen. Deshalb entschied ich mich, mit unter anderem, für einen eigenen.
Aber eine Frage hätte ich noch dies bezüglich. Vielleicht ist dafür ja kein teurer Anwalt von nöten ^^.
In meinem Programm kann man direkt auf Special:Export/MeineSeite Xml Dateien runterladen.
Könnte es da Probleme Seitens Wikimedia Foundation geben? Dies bezüglich konnte ich erstmal nichts finden. Narcotics Agent 22:32, 11. Mai 2008 (CEST)
Das mit Special:Export hat an sich nichts mehr mit dem Urheberrechts zutun.
Um aber doch noch auf die Frage einzugehen:
Deine Software dient weder einem Live Mirror, noch scheinst du Massenhaft Seiten zu beziehen.
Es sollte also in Ordnung sein. (Es wäre ja auch Sinnfrei eine Exportschnittstelle zumachen und dann deren Nutzung zu verbieden)
Also wenn du ohne hin nur Seite für Seite beziehst, sehe ich eigentlich kein Problem, ob jemand nun die XML Seite von Hand hollt oder per Tool ist ja das gleiche.
Wenn du aber z.B. eine Funktion hast um ganze Kategorien zu holen, mach noch irgendeine Begrenzung rein (kann vom Benutzer überschreibbar sein), damit es nicht gerade ohne Vorwarnung und Abbruch Möglichkeiten tausend Seiten holt.
-- MichaelFrey 19:56, 12. Mai 2008 (CEST)
Ich glaube ohne weiteres könnte ich auch garnicht ganze Kategorien exportieren das ist ja wieder Wiki gesteuert.
Dort geb ich ja die Kategorie an und das Textfeld (Special:Export Seite) wird mit den jeweiligen Seiten gefüllt.
Zumindest ist mir da bisher kein externer Zugang bekannt. Narcotics Agent 20:24, 12. Mai 2008 (CEST)

USA-gemeinfrei, hier nicht?

In Gemeinfreiheit heißt es wörtlich, So sind etwa Fotos von US-Regierungsbehörden, die in den USA keinem Copyright unterliegen, in Deutschland sehr wohl urheberrechtlich geschützt.

Ich möchte zum Zweck meines Verständnisses und weil ich den Artikel verbessern möchte, gerne ein zwei Beispiele, wann das so ist und wann nicht. Z.B. Auf Commons ist ein Bild einer Pflanze von der US-Agrarbehörde, mit PD-Lizenz versehen. Darf ein hiesiger Webmaster das auf einer kommerz. Seite verwenden, ohne Weiterungen egal welcher Art befürchten zu müssen? Andere Beispiele? --Ayacop 18:25, 12. Mai 2008 (CEST)

Was wer in einem konkreten Fall darf, wird dir hier niemand sagen. Es ist aber so, dass es einerseits das Schutzlandprinzip gibt und andererseits ist wohl zu sagen, dass es vllt nicht besonders rühmlich für den amerikanischen Staat wäre, Sachen im Ausland zu verfolgen, die im Innland per US Code legal sind, oder? >> Werk der Regierung der Vereinigten Staaten. ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 18:35, 12. Mai 2008 (CEST)
Ah danke. --Ayacop 18:41, 12. Mai 2008 (CEST)

Benutzer:Dan Wesson/Kugelkolbenmotor

Dies ist lediglich eine Frage bezüglich des Urheberrechts des Artikels. Inhaltliche Dinge werden woanders diskutiert. In der angegebenen Quelle kann ich keine Exportfunktion erkennen, deshalb habe ich die Versionsgeschichte erstmal unter den Artikel gepackt. Ist das ausreichend dokumentiert? Die Benutzernamen sollten ja eigentlich mit den WP-Namen übereinstimmen...--RalfRBIENE braucht Hilfe 19:51, 13. Mai 2008 (CEST)

Wie sollte es auch mit MediaWiki: 1.2.4 ohne Exportfunktion? ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 20:28, 13. Mai 2008 (CEST)

Übernahme aus anderen Wikis

Es gibt mittlerweile einige Vorlagen wie Vorlage:Indianerwiki. Ich halte es für höchst problematisch, eine Autorennennung nur übere eine extrerne Seite laufen zu lassen (was ist, wenn die gelöscht/verlegt wird oder das Wiki dicht macht). Meinungen? Vorlage:Übersetzung ist zwar weniger problematisch, aber mit der Kombi aus SUL und Import fahren wir imho wesnetlich besser. ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 15:33, 11. Mai 2008 (CEST)

Da gebe ich dir Recht. Und zumindest, wenn das Quellwiki die GFDL als Lizenz hat, reicht das sowieso nicht mehr. Import wäre deutlich sauberer. -- Chaddy - DÜP 13:39, 12. Mai 2008 (CEST)
Eure Überlegungen sind zwar richtig, aber nicht ganz vollständig. Erste Wahl sollte immer der Import der Versionsgeschichte sein. Ist das nicht möglich (z.B. weil die Versionsgeschichte zu umfangreich ist), muss die Versionsgeschichte wie Wikipedia:Übersetzungen beschrieben, die Versionsgeschichte per C&P zusammen mit der aktuellen Artikelversion des Schwesterprojekts übernommen werden. In die Zusammenfassungszeile gehört dann entsprechend der Hinweis auf den Quellartikel und die URL der dortigen, aktuellen Version. Erst im zweiten Schritt wird dann der Artikel übersetzt und die Versionsgeschichte entfernt.
SUL macht es zwar zukünftig leichter, die Autoren projektweit zuzuordnen, ein Ersatz für den Import ist es aber nicht, da keine Garantie für den Erhalt der Versionsgeschichte in anderen Projekten besteht. Der Artikel könnte ja (aus welchen Gründen auch immer) gelöscht oder versionsbereinigt werden.
Insofern können die o.g. Vorlagen bei vollständiger Übernahme aus anderen Wikis nur als Notlösung betrachtet werden. Artikelversionen des anderen Wikis sollten entweder nachimportiert oder in einer neuen Artikelversion gespeichert werden. Anschließend lässt sich der Artikel ja mit dem Hinweis auf den nötigen Import der Versionsgeschichte wieder zurücksetzen. -- Ra'ike Disk. LKU GS 12:13, 13. Mai 2008 (CEST)
Und wie macht man das? Wir haben das Problem gerade hier, und bis auf diese frage konnte ich nix finde. -- Fano 20:03, 14. Mai 2008 (CEST)

Tony Vaccaro

Der Bildband "Entering Germany" liegt mir vor. Welche Fotos daraus wären denn gemeinfrei als Werk eines Soldaten der US-Armee? Ich denke doch die Bilder bis September 1945. Die Bilder im Bildband haben einen Hinweis auf das Aufnahmedatum. Der Bildband wurde veröffentlicht in einem Verlag. Wie ist die Rechtslage? Darf ich für Wikimedia Commons digitalisieren oder muss ich da etwas befürchten. --Nutzer 2206 14:22, 12. Mai 2008 (CEST)

Als Werk eines Angestellten der US-Bundesregierung gilt "a work prepared by an officer or employee of the U.S. government as part of that person's official duties". Ich hatte auf Commons mal nachgefragt, wo da die Grenzen liegen, insbesondere im Hinblick auf "as part of that person's official duties", eine Antwort gab es leider nicht. Im englischen Artikel heisst es "His task as a scout left him with enough free time during the day to shoot photos.", was meiner Ansicht nach gegen die Annahme von PD-USGov spricht.-- Wiggum 18:59, 12. Mai 2008 (CEST)
Im Übrigen siehe auch #Übernahme aus anderen Wikis weiter oben... Lupo 20:47, 14. Mai 2008 (CEST)

Lizenz für eine .svg "Umwandlung"?

Wenn ich ein Logo, 1:1 in eine .svg umwandle, bzw. "nachzeichne", benötige ich dann eine neue Lizenz um sie,z.B. mit den gleichen Informationen, zu ersetzen? --abkha 13:25, 14. Mai 2008 (CEST)

Ich weiß nicht, ob ich dich richtig verstehe...lies dir den Artikel Schöpfungshöhe durch und überleg, ob das Umwandeln in ein anderes Format eine "geistige, persönliche Schöpfung" ist. ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 13:38, 14. Mai 2008 (CEST)
Hallo, die Umwandlung erreicht wohl keine Schhöpfungshöhe, weswegen Du die SVG-Version mit dem Lizenzbaustein und den Urheberangaben hochladen solltest, unter der die Quelle veröffentlicht ist. --Noddy 13:51, 14. Mai 2008 (CEST)
besten Dank!--abkha 14:05, 14. Mai 2008 (CEST)

rettet die panoramafreiheit!

Auf meiner Disku fand ich folgenden Hinweis: http://www.pro-panoramafreiheit.de/2008/04/30/panoramafreiheit-in-gefahr/ --Historiograf 12:24, 13. Mai 2008 (CEST)

Ohje, na hoffentlich setzen die das nicht durch... Aber bei unserer Politik würde mich das auch nicht mehr wundern... --Connum 15:15, 13. Mai 2008 (CEST)
Komm, lass die peinliche "Politiker-sind-doch-eh-alles-nur-Schweine"-Nummer draußen. Da ist sie gut aufgehoben. ...Forrester { Die Dateiüberprüfung }
Der einzige, der jetzt die Politik wirklich ins Zentrum dieser Diskussion rückt, bist gerade Du. Ich habe in keinem Wort irgend ein Berufsfeld oder irgendjemanden persönlich grundsätzlich abgestempelt, noch dazu aufgefordert, darauf einzugehen. Du hättest meinen kurzen Kommentar also auch einfach unbeantwortet lassen können, und fertig. Was soll das also? --Connum 15:53, 13. Mai 2008 (CEST)
Ich werde nun diesen "kurzen Kommentar also auch einfach unbeantwortet lassen". Vielleicht merkst du ja selbst was. ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 16:09, 13. Mai 2008 (CEST)
Danke für den Link. Wo kann man die Petition dagegen einreichen? -- Smial 17:14, 13. Mai 2008 (CEST)
+1 Da krempeln sich bei mir ja die Fußnägel hoch. – Wladyslaw [Disk.] 17:34, 13. Mai 2008 (CEST)

Wer möchte, kann unter [5] einen Kommentar hinterlassen, der nach einer Weile freigeschaltet wird. --134.130.68.65 19:18, 13. Mai 2008 (CEST)

Verstehe die Aufregung nicht. Da steht, eine Vergütungspflicht soll eintreten, wenn die Abbildung eines Werkes im öffentlichen Raum gewerblich verwertet wird. Ist die Verwendung einer Abbildung in WP eine gewerbliche Verwertung? 87.176.197.150 22:21, 13. Mai 2008 (CEST)

Ja, Bilder in der Wikipedia dürfen im Rahmen der jeweiligen Lizenz gewerblich verwendet werden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:24, 13. Mai 2008 (CEST)
Abgesehen davon, dass das aber den Nachnutzerkreis einschränken würde (und damit nicht nach WP-Richtlinien zulässig wäre....wobei wir ja auch in diesem Kontext das Änderungsverbot akzeptieren) geht es hier doch um eine viel grundlegendere urheberrechtliche wenn nicht sogar eher basiskulturelle Frage. ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 22:24, 13. Mai 2008 (CEST)
Das ist schlicht ein weiteres Stück Demokratiedemontage. Paßt ins Bild. -- Smial 22:35, 13. Mai 2008 (CEST)
Gehts auch etwas differenzierter? 87.176.206.145 22:41, 13. Mai 2008 (CEST)
Kopf*Tischplatte*Aua. Fehlt nur noch ein Stasi/Nazi-Vergleich. sугсго 22:46, 13. Mai 2008 (CEST)
So richtig durchdacht hast du diesen Satz jetzt nicht, wonnich? -- Smial 23:12, 13. Mai 2008 (CEST)
Doch, deine Bemerkung ist ähnlich passend, wie die ja dann noch folgende Gleichsetzung mit einer Änderung des Urheberrechtes - in einer Art und Weise, wie sie nur absolute Schurkenfaschostaaten wie Belgien, Frankreich und die USA kennen - mit dem Unrechtsgrenzverbrechensregime der DDR (Selbstschussanlagen). sугсго 23:18, 13. Mai 2008 (CEST)
Danke für die Bestätigung. -- Smial 23:27, 13. Mai 2008 (CEST)
Und es würde neue Bürokratie erzeugt - Du machst ein Foto, musst dann irgendwo nachfragen, nachweisen, wie oft dein Fotobuch verkauft wurde / wird / werden soll, jemand kontrolliert und Du zahlst... Dabei ist es doch heute auch für die Künstler viel besser. Der Bildhauer, der es schafft, dass sein Werk auf den Alexanderplatz gestellt wird, profitiert doch von jeder Postkarte, von jedem Fotobuch, jeder TV-Doku, jeder WP-Seite ("Der Alex, vorne links die Plastik "Berlin bleibt frei" des bekannten Bildhauers Erwin Lindemann"). Der Mann oder die Frau bekommt doch Aufträge noch und nöcher, gerade weil das Ding fotografiert und gezeichnet und abgepaust wird wie wild. Mit diesem komischen Plan bekämen wir die Schäublisierung des öffentlichen Raumes - am besten mit Selbstschussanlagen, die erst schießen und dann fragen, ob der (erschossene) Fotograf denn nicht doch nur privat fotografiert hat... BerlinerSchule 22:50, 13. Mai 2008 (CEST)
Wie paranoid! 87.176.206.145 22:54, 13. Mai 2008 (CEST)
Gehts auch etwas differenzierter? -- Smial 23:09, 13. Mai 2008 (CEST)
Okay: BerlinerSchule: Deine Gleichsetzung des DDR-Grenzmörder- und Totschlägerregimes (Selbstschussanlagen) mit einem Änderungsvorschlag zum Urheberrecht - der inhaltlich zwar äußerst unschön eine Tendenz der Monopolisierung der Kultur wiederspiegelt, jedoch im Ausland eher die Regel, denn die Ausnahme darstellt - ist erstens eine Beleidigung aller an der innerdeutschen Grenze verreckten Opfer des DDR-Untrechts, zweitens zeigt er Dein fehlendes Verständnis für geschichtliche und moralische Zusammenhänge und führt sicher nicht nur bei mir zu Zweifeln bezüglich des Sinns Deiner Teilnahme an diesem Diskussionsforum. sугсго 23:34, 13. Mai 2008 (CEST)

Tut mir Leid, dass Du das falsch verstanden hast. Ich wäre aus verschiedenen Gründen der Letzte, der irgendwie die sogenannten Selbstschussanlagen, also die "SM 70", an der DDR-Grenze verharmlosen wollte oder gar die Opfer des SED&Stasi-Unrechts beleidigen wollte. Der erkennbar übertreibende Vergleich sowohl mit automatisch schießenden Anlagen - es waren selbstverständlich nicht, auch nicht implizit, die SM 70 gemeint - als auch mit Schäubles Überwachungswahn war nur ein (offensichtlich nicht gut angekommener, wie ich einsehe) Ausdruck meiner Abneigung gegen solche Systeme, die ich übrigens gerade (mal wieder) außerhalb Deutschlands miterleben durfte (SIAE). Es ist ein Unding, dass so ein Riesenapparat dazu da ist, eine normale künstlerische und bürgerliche Freiheit nicht nur zu beschneiden, sondern eben durch vorauseilende Furcht von vornherein zu ersticken, wobei - wie ausgeführt - gleichzeitig den Künstlern, deren Werke tatsächlich im öffentlichen Raum stehen, damit wohl eher ein Bärendienst erwiesen wird. BerlinerSchule 00:59, 14. Mai 2008 (CEST)

Spannendes Thema, das ich verfolgen werde, aber darf ich erinnern: "Auf dieser Seite werden Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht diskutiert." Ihr tauscht Meinungen über eine Empfehlung zu einer Rechtsänderung aus. Wäre mE auf einer persönlichen Diskussions-Seite besser aufgehoben. LG, Martina Nolte 18:32, 15. Mai 2008 (CEST)

Wir müssen über den Tag hinausdenken und freie Inhalte frei halten. Daher müssen wir uns mit möglichen Rechtsänderungen beschäftigen, um unsere Aufgabe, eine freie Enzyklopädie zu schaffen, verwirklichen zu können. Daher ist das Thema eindeutig on-topic hier. Die Diskussion allerdings weniger :( --Historiograf 02:16, 16. Mai 2008 (CEST)

Zitat?

Als das Zitat in den Artikel Towel Day eingeführt wurde gab es schon Bedenken, ob es in dieser Länge noch als Kleinzitat durchgeht, jetzt steht dort der komplette Eintrag über Handtücher, wie er im Rahmen des Anhalters aus dem Reiseführer zitiert wird. Bitte prüft das mal, da ich heute ein größeres Problem als einen ultralahmen Editwar habe. -- Achates You’re not at home ... 13:52, 14. Mai 2008 (CEST)

Das geht nicht mehr als Zitat durch. Also brauchen wir eine Versionslöschung (und Editwars kann man doch ganz leicht unterbinden, am besten, in dem man den URV einstellenden Benutzer sperrt). -- Chaddy - DÜP 15:41, 15. Mai 2008 (CEST)
Ich habe jetzt mal das Zitat entfernt und den Artikel bei den Versionslöschungen eingetragen. -- Chaddy - DÜP 15:46, 15. Mai 2008 (CEST)

Verdoppelter Artikel

Hi, ich bin über einen Artikel gestolpert, der offensichtlich kopiert und unter neuem Lemma wieder eingestellt wurde. Bei beiden wurden seither Änderungen vorgenommen. Wie führt man die wieder zusammen ohne die Autorenliste zu verlieren?. --Hela 21:49, 14. Mai 2008 (CEST)

Bevor der Artikel kopiert wurde, hat nur ein einziger Autor (nämlich die IP Benutzer:88.76.143.30) am Artikel gearbeitet. Kopiert wurde der Artikel nun von der IP Benutzer:88.76.155.180. Erstens mal nehme ich an, dass die neiden IPs wohl dem selben Besitzer gehören (sie sind aus dem selben Range, aber das sagt natürlich noch nichts). Aber, da der Urheber eh anonym bleiben wollte, es sich bei diesem Artikel um ein anonymes Werk handelt, ist die Versionsgeschichte jetzt nicht wirklich aussagekräftig. Also kann man sich einen größeren Aufwand (Zusammenführung von Versionen) eigentlich ja sparen. Wenn die Artikel trotzdem wieder zusammengeführt werden sollen, dann wende dich bitte an einen Administrator, das können normale User nämlich nicht. Bei Wikipedia:Administratoren/Anfragen wird dir jemand helfen können. -- Chaddy - DÜP 15:37, 15. Mai 2008 (CEST)

Bilder scannen - Urheberrecht?

Ich wollte nur wissen, ob es verboten ist, Bilder aus Büchern z.B. einzuscannen und hochzuladen?! Meines Wissens stehen die Bilder in den Büchern ja unter Copyright und sind somit urheberrechtlich geschützt und dadurch auch nicht erlaubt hochgeladen zu werden. Ist das richtig? --Jacktd 11:39, 3. Mai 2008 (CEST)

Richtig! Wichtigste Ausnahmen: Bilder, deren Fotograf oder Erben(gemeinschaft) einer Veröffentlichung unter freier Lizenz zugestimmt hat oder über 70 Jahre tot ist. --Simon-Martin 11:42, 3. Mai 2008 (CEST)
Simon-Martin hat noch eine Ausnahme vergessen. Bilder die ein freies 2D-Werk (Gemälde usw.) abbilden gelten als Reproduktion und können somit auch verwendet werden.Bobo11 12:53, 3. Mai 2008 (CEST)
Aber nur wenn die Vorlage der 2D-Repro gemeinfrei ist und der Urheber des Orginals länger als 70 Jahre verstorben ist jodo 12:56, 3. Mai 2008 (CEST)
@Jodo, ich hab nicht vergeben ein freies 2D-Werk geschrieben. Bobo11 12:57, 3. Mai 2008 (CEST)
Was so ein kleines Wort alles bewirken kann. Habs überlesen. Genau so ist es jodo 13:05, 3. Mai 2008 (CEST)
Wobei das auch nur zu 95 % sicher ist, siehe Bildrechte#Zweidimensionale Vorlagen. Eindeutiger ist die amerikanische Rechtsprechung. – Simplicius vier Jahre 16:19, 3. Mai 2008 (CEST)
Sagen wir ruhig ein paar Prozent mehr. Die deutsche Rechtssprechung gibt uns nämlich Recht (Histo kann sicher ein paar Gerichtsurteile verlinken, ich habe zwar schon eines dazu mal gelesen, aber nicht als Lesezeichen parat). Und die amerikanische Rechtsprechung ist übrigens hier nicht so ganz anwendbar. -- Chaddy - DÜP 16:34, 3. Mai 2008 (CEST)
Ok, welche Urteile gibt es denn?
Bibelreproduktion, Telefonkarte, Beuys-Gemälde Düsseldorft.
Zweimal meinte das BGH es so, das LG Düsseldorf aber anders.
Dann haben wir noch das Corel Urteil (USA) und ich tendiere sowieso dazu,
die ganze deutsche Rechtsprechung für irrelevant zu halten,
weil Server und Betreiber in den USA sitzen. – Simplicius vier Jahre 16:29, 6. Mai 2008 (CEST)
Du weißt genau (habe ich dir schon mehrmals erklärt), weshalb hier DACH-Recht gilt (noch mal ein kurzes Stichwort, um die grauen Zellen anzuregen: Schutzlandprinzip). Im Gegenteil, für uns hier ist die US-Rechtssprechung irrelevant. -- Chaddy - DÜP 16:59, 6. Mai 2008 (CEST)
Du glaubst, jemand würde die Wikimedia Foundation, Sitz San Francisco, Kalifornien, in Deutschland verklagen bei seinem zuständigen Amtsgericht? Ich kann mir das nicht so recht vorstellen. Gibt's dafür Beispiele? – Simplicius Wiederwahl für Benutzer! 19:58, 6. Mai 2008 (CEST)
Wenn, dann wird der hochladende Benutzer verklagt und der kann sich ja auf deutsches Recht stützen. Die Foundation würde wohl höchstens dazu gezwungen werden, die Dateien von ihren Servern zu entfernen. Und falls die Foundation doch verklagt würde, kann die sich ja trotzdem auf US-Recht beziehen. Da würde das nämlich als fair use durchgehen. Und alles was vor 1923 publiziert wurde und wovon das Urheberrecht nicht erneuert wurde, ist in den USA sowieso PD. In Deutschland aber nicht unbedingt. -- Chaddy - DÜP 22:54, 6. Mai 2008 (CEST)
Oder um die unbeantwortete Frage mal deutlicher zu formulieren:
Kann man die Wikimedia Foundation in zivilrechtlichen Angelegenheiten in Deutschland verklagen? Welchen Sinn würde das machen? – Simplicius 16:10, 7. Mai 2008 (CEST)
Ich hatte eigentlich schon geantwortet, durch einen eigenartigen Unfall ist die Antwort aber wieder gelöscht worden. Jetzt ist sie wieder da. -- Chaddy - DÜP 17:18, 7. Mai 2008 (CEST)
Das [6] war ein krasser edit.
Die wenigsten Benutzer sind unter Echtnamen angemeldet, bei diesen wiederum ist das gar nicht validiert. Also selbst, wenn ich Gustav Smörrebrot auch tatsächlich in Wuppertal im Telefonbuch finde, sagt der längst: Wikipedia? nie gehört!
Ferner sitzen viele mit Socken und Unterhose vor dem PC und dann hätte man einen wertlosen Titel in Händen. Da wird dir also jeder Rechtsanwalt sagen: vergiss es.
Bei hier vorliegendem Problem kann man sich also allein auf das Corel-Urteil berufen. Man kann DACH-Recht getrost vergessen. – Simplicius 09:58, 8. Mai 2008 (CEST)
Genau, du bist ja der Experte... -- Chaddy - DÜP 16:30, 8. Mai 2008 (CEST)
Chaddy, ich wiederhole es gerne noch einmal ganz kindgerecht:
DACH-Recht kann man vergessen. – Simplicius Diskussion 2004-2008 20:48, 11. Mai 2008 (CEST)
Und wenn ich so Zeugs lese wie „Histo kann sicher ein paar Gerichtsurteile verlinken, ich habe zwar schon eines dazu mal gelesen, aber nicht als Lesezeichen parat.“ entsteht bei mir der Eindruck, dass du bislang noch nie was recherchiert hast, sondern hier gut nur gut im Ratespiel bist. – Simplicius Diskussion 2004-2008 19:13, 16. Mai 2008 (CEST)

Mein Aufsatz zum fehlenden Rechtsschutz von Fotos von 2-D-Gemälden in der Kunstchronik gibt Auskunft: http://archiv.twoday.net/stories/4850312/ --Historiograf 15:54, 4. Mai 2008 (CEST)

Okay, danke euch. War mir nicht mehr ganz sicher. Lg, --Jacktd 19:35, 4. Mai 2008 (CEST)

Körperschaft des öffentlichen Rechts ?

(Auf English, da ich Deutsch sehr gut lese, aber nicht gut schreibe): On Commons I have been removing the template PD-Coa-Germany from a number of coats of arms, or better insignia, of German army units. See for example [[7]]. The licese states that it is a coat of arms (which it often is not, often is a logo) and that it belongs to a Körperschaft des öffentlichen Rechts. When looking at the page with that title, I see that the Bundeswehr probably can count as a Körperschaft des öffentlichen Rechts, but individual army units most likely not. Nowhere in the article there is a reference to army units. The question thus is, can anybody clear whether army units are a Körperschaft des öffentlichen Rechts ?? Either all the images need to be deleted if the army units are not a Körperschaft des öffentlichen Rechts; or a new license describing German army units as a variation on the existing template should be created, or a new license with permission of the Bundeswehr should be created. Any ideas ?Knorrepoes 21:51, 11. Mai 2008 (CEST)

Kopier von Café --Matthiasb 21:59, 11. Mai 2008 (CEST)
Und was mit solches [[8]], das sind jedenfalls keine Wappen !Knorrepoes 22:30, 11. Mai 2008 (CEST)
Richtig, das ist ganz sicher kein Wappen, die Bausteine sind daher falsch. Es hat keine Schöpfungshöhe und sollte daher meines Erachtens auf Commons den Lizenzbaustein {{PD-ineligible}} erhalten. -- Rosenzweig δ 18:34, 12. Mai 2008 (CEST)
Die sind korrigiert. Bleiben die Bundeswehr Wappen und Logos. Welche Lizenz ? Knorrepoes 19:13, 12. Mai 2008 (CEST)
Steschke drückt sich … ich bin mir nicht ganz sicher, welche Rechtspersönlichkeit die Bundeswehr hat, sehe aber eigentlich keinen Grund, ihren Abteilungen eine andere Rechtspersönlichkeit zuzuschreiben als der Bundeswehr insgesamt. Wenn wir also von der Bundeswehr als staatlicher Einrichtung ausgehen, wäre KdÖR (bzw. "Abteilung" der Bundesrepublik, die ihrerseits KdÖR ist) meines Erachtens nicht abwegig. Eine Anstalt des öffentlichen Rechts scheint mir die Bundeswehr jedenfalls nicht zu sein. Viele Grüße -- Rosenzweig δ 20:34, 16. Mai 2008 (CEST)
Körperschaft hin oder her, hier liegt keine Schöpfungshöhe vor. --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:41, 16. Mai 2008 (CEST)
Es geht nicht nur um das eine beispielhaft genannte Bild. Mir ist außerdem auch unklar, ob diese "Einheitenlogos" eigentlich Wappen im üblichen Sinne sind, ob sie irgendwie verliehen werden usw. -- Rosenzweig δ 20:51, 16. Mai 2008 (CEST)
Wohl kaum prinzipiell: Ein Wappen ist ein Zeichen in Form eines Schildes für eine Person oder Personengruppe. - das muß Steschke entscheiden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:06, 16. Mai 2008 (CEST)
Ich drücke mich nicht, ich habe aber auch noch ein Leben außerhalb der WP. Bundeswehr ist eine Einrichtung der Körperschaft Bundesrepublik Deutschland und übt hoheitliche Gewalt aus. Somit ist es (ich kenne mich damit nicht aus - das Thema habe ich 1985 für mich erfolgreich beendet) in jedem Falle eine Einrichtung des öffentlichen Rechts die direkt und unmittelbar durch die Bundesregierung - Verteidigungsminister/Kanzler(in) befehligt wird. Ich sehe daher keinen Grund, die Bundeswehr urheberrechtlich anders zu behandeln, als jede andere Dienststelle der Bundesrepublik Deutschland. Gruß ST 21:19, 16. Mai 2008 (CEST)
Zu den Einheitenlogos: Ich kann das nicht mit Sicherheit beantworten. Ich vermute, die Dinger werden irgendwo im Amtsblatt des Verteidigungsministers veröffentlicht. In dem Verein darf doch keiner was machen, ohne dass das von "Oben" abgesegnet ist. Meine Vermutung daher: Amtliches Werk nach § 5 (1) UrhG. Aber das sollte mal geklärt werden. Wer hat noch/schon/gerade Beziehungen zur Bundeswehr? ST 21:46, 16. Mai 2008 (CEST)

Erlaubtes Zitat?

Meine Version von Reichle-Stecker stellte "nach einem Hinweis eines IP-Benutzers" für Benutzer:Stefan eine Urheberrechtsverletzung dar und er löschte sie deshalb. Es lag wohl vor allem an dem Bild und das habe ich nun durch ein eigenes ersetzt. Ausser dem Bild hatte ich auch noch ein Zitat in den Artikel eingefügt. Nun bin ich der Meinung, dass meine Version des Artikels, auch mit dem Zitat in Ordnung ist. Stefan hat mir, nach einer Diskussion, empfohlen, hier nachzufragen. Was meint ihr also dazu? Geht das Zitat in Ordnung? --Patrick2000 12:13, 12. Mai 2008 (CEST)

Nein. Da ist kein Zitat, sondern bloss kopierter Text.-- Wiggum 12:22, 12. Mai 2008 (CEST)
Ok. Danke. Gut. Das ist ein berechtigter Einwand. Nur habe ich immer noch das Problem, dass ich aus Überzeugung zu Faul bin einen solch brillianten Text, der so wie er da steht perfekt in die Wikipedia passen würde, neu noch einmal neu zu schreiben, nur um nicht irgendwelche in diesem Fall als reine Schikane zu betrachtenden Gesetzte nicht zu verletzten. Der Autor scheint das Berechtigungsmail nicht an Wikipedia schiken zu wollen. Wie krieg ich den Text denn nun in die Wikipedia???(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Patrick2000 (DiskussionBeiträge) 15:05, 16. Mai. 2008 (CEST))
Gar nicht, da es eine Urheberrechtsverletzung ist, ganz einfach. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 15:08, 16. Mai 2008 (CEST)
Angenommen, der Autor schikt das Mail doch noch, dann wäre der Artikel mit dem fremden Text ja Gesetzteskonform. Aber wie verweist man denn bei einem fremden Text auf den Autor, wenn nicht duch Zitation? --Patrick2000 15:18, 16. Mai 2008 (CEST)

Fotos aus Familienalben

kann ich ein Foto meines berühmten Großvaters hochladen, das aus unseren Familienalben stammt, aber nicht von mir persönlich genacht wurde? Reicht es, wenn ich der Erbe bin? --Intendant 14:14, 15. Mai 2008 (CEST)

[9]. Entscheide selbst, ob du das darfst. Wir können dir nur sagen, dass es wohl nicht gelöscht werden wird, wenn du irgendwie belegst, dass du der Erbe bist und den anderen (falls es welche gibt) Erben auch nichts dagegen haben. Wende dich dafür am besten an das Wikipedia:Support-Team. ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 14:44, 15. Mai 2008 (CEST)
Du bist der Erbe, gut. Bist du nun der Erbe des Abgebildeten oder des Fotografen? Also ist dein Großvater nun der Fotograf oder der Abgebildete? Wenn er der Fotograf ist, hast du das Urheberrecht an den Bildern geerbet und zwar bis 70 Jahre nach dem Tod deines Großvaters (danach werden die Bilder gemeinfrei). In diesem Fall kannst du die Bilder also hochladen. Wenn dein Großvater aber bloß der Abgebildete ist, dann kannst du die Bilder nicht hochladen. Du bräuchtest dann eine Freigabe des Fotografen. -- Chaddy - DÜP 15:30, 15. Mai 2008 (CEST)

im konkreten fall ist es so, dass ich ein bild verwenden kann, dass definitiv mein vater oder meine großmutter gemacht haben, deren erbe ich sicher bin (meine schwester hat keine einwände). ein anderes bild, das sehr gut passen würde ist ein portrait aus dem 1. weltkrieg aus dem jahr 1918, das im privatbesitz des porträtierten war. der fotograf kann nach menschlichem ermessen kaum mehr leben. er müsste über 100 jahre alt sein. im übrigen wird es ein fotograf gewesen sein, der damals massenweise soldaten abgelichtet hat. und mein großvater war damals noch nicht so bedeutend wie in der rückschau. von diesem bild gibt es genau nur diesen einen abzug, den ich aber bereits in printmedien und auf anderen websites zur veröffentlichung freigegeben habe. würde sowas bei wiki wieder gelöscht werden? --Intendant 10:38, 16. Mai 2008 (CEST)

Wenn der Fotograph nicht ermittelt werden kann, darf das Bild 100 Jahre nach dem das Foto entstanden ist verwendet werden. --/home/Wuzur /Diskussion/Bewertung 10:50, 16. Mai 2008 (CEST)

okay. dann werde ich versuchen, herauszufinden, wer das bild gemacht hat und sehen, ob es schon frei ist. reicht es, wenn ich euch die nötigen angeben zu den fotos (lizenzwunsch, urheber) in einer email mit den anhängenden fotos mache? oder braucht ihr dokumente dazu? und kann ich die fotos per email schicken, statt mich in den komplizierten hochlade- und platzierungsmechanismus einzarbeiten? --Intendant 12:42, 16. Mai 2008 (CEST)

Über Spezial:Hochladen ist das Hochladen von Fotos sehr einfach, auch nicht schwerer, als eine Mail zu schicken. Die Fotos, die von deinen Vorfahren gemacht wurden, kannst du einfach hochladen, bei WP:LFB eine Lizenz heraussuchen und auf der Bildbeschreibungsseite eintragen. Die Fotos von unbekannten Urhebern kannst du nur dann hochladen, wenn sie älter als 100 Jahre sind. Wenn sie das sind, kannst du das ja einfach auf die Bildbeschreibungsseite schreiben. -- Chaddy - DÜP 15:28, 16. Mai 2008 (CEST)

Grundrisse

Ich wüsste gern, wie es mit Grundrissen von Gebäuden aussieht. und zwar solche, die schon über 100 jahre alt sind (viel älter). Kann man die dann einfach aus dem Buch abzeichnen und dann hier hochladen? Grüße --Don-kun 10:50, 16. Mai 2008 (CEST)

Sind die Gebäude oder die Zeichnungen über 100 Jahre alt? Außerdem müsste man im Einzelfall die Schöpfungshöhe abwägen und könnte vielleicht darüber für einen Upload argumentieren. --Connum 10:56, 16. Mai 2008 (CEST)
Die Gebäude sind über 100 Jahre alt, das Buch mit den Zeichnungen von 1976. Meist sind die recht einfach gehalten. Ich kann ja mal ein Beispiel verlinken, da muss ichs aber erstmal zeichnen. Grüße --Don-kun 11:25, 16. Mai 2008 (CEST)

Bild:Norma Casta diva.ogg, Bild:SchorrDutchman.OGG

Ist die Interpretation des UrhG-Paragrafen richtig? Wenn ja, welcher Baustein ist richtig? PD-alt? GFDL sicher nicht. --A.Hellwig 12:42, 16. Mai 2008 (CEST)

Tja, tja da bräuchten wir eigentlich noch einen Extrabaustein: Ein gemeinfreies Bild isses ja nicht. Vorlage:Leistungsschutzrecht-frei: Die Leistungsschutzrechte des UrhG an der Datei sind abgelaufen. sугсго 13:41, 16. Mai 2008 (CEST)
Die Datei darf doch sowieso nur hier sein, wenn sie auch gemeinfrei ist... ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 14:30, 16. Mai 2008 (CEST)
Jedenfalls ist GFDL falsch. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:35, 16. Mai 2008 (CEST)
Vorlage:Freie Musik ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 14:39, 16. Mai 2008 (CEST)
Forrester es geht nicht um die Urheberrechte, sondern die Leistungschutzrechte. Die Musik ist ja ohne Zweifel gemeinfrei, wenn ich jetzt aber Eine feste Burg ist unser Gott singe, bekomme ich 50 Jahre lang ein Verwertungsmonopol an Aufnahmen meines Gesangs (und 223-Anzeigen). sугсго 15:00, 16. Mai 2008 (CEST)
Das weiß ich selber ;) Und? Hochladen darf ich es dann erst nach 50 Jahren. Man kann Freie Musik halt erweitern. ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 15:28, 16. Mai 2008 (CEST)

Verwendung von Wikipedia-Inhalten in Schulungsunterlagen

Ich möchte gerne Teile von Artikeln in Schulungsunterlagen verwenden, die ich für meinen Arbeitgeber erstelle. Wie kann ich das lizenzkonform anstellen? Die Unterlagen würden nicht ausschliesslich von mir verwendet und es würden gedruckte Exemplare an Schulungsteilnehmer verteilt. --Romulus Fragen? 22:25, 16. Mai 2008 (CEST)

Du musst in deinen Unterlagen den kompletten Text der GNU-FDL und die Versionsgeschichte der verwendeten Artikel mit abdrucken . Gestumblindi 00:38, 17. Mai 2008 (CEST)
→ Siehe auch Wikipedia:Weiternutzung.--Luxo 00:44, 17. Mai 2008 (CEST)

Mehr Wappenfragen...

Es gibt verschiedene Bilder die aus die Kaffe Hag Alben stammen, sie dieses :[[10]]. Die Bilder sind gezeichnet von Otto Hupp und es ist hier nicht nur das Wappen, sondern die ganze Marke. Otto Hupp starb in 1949, also sind die Bilder frei ??Knorrepoes 19:19, 12. Mai 2008 (CEST)

Ob es die ganze Marke ist, dürfte unbedeutend sein, das bisschen Text zum Bild hat weder inhaltlich noch grafisch eine ausreichende Schöpfungshöhe. -- Rosenzweig δ 22:52, 16. Mai 2008 (CEST)
Was das ganze mit dem Wappen zu tun hat, verstehe ich nicht. 1949 ist jedenfalls noch nicht lange genug her, es müssen schon 70 Jahre nach dem Tod des Autors sein! Grüße --Connum 15:12, 13. Mai 2008 (CEST)
Aber Wappen an sich sind frei !Knorrepoes 18:49, 13. Mai 2008 (CEST)
Nein, nur wenn sie a) amtliche Werke b) ohne Schöpfungshöhe oder c) das Werk eines seit mindestens 70 Jahren verstorbenen Urhebers sind. -- Chaddy - DÜP 19:16, 13. Mai 2008 (CEST)
Es geht doch hier das Wappen einer ehemaligen deutschen Stadt, oder? Und dann gilt: Einmal PD-Amtliches-Werk, immer PD. ST 21:24, 16. Mai 2008 (CEST)
Gab es amtliche Wappen im hier gemeinten Sinne schon zu der Zeit, in der Hupp tätig war (1913 bis 1938)? Meines Wissens fing die Wappenverleiherei (als staatlicher Verwaltungsakt) erst mit der Deutschen Gemeindeordnung von 1935 an. -- Rosenzweig δ 22:52, 16. Mai 2008 (CEST)
Die Amtliche Nutzung bzw. Führung im Sinne des "Amtlichen Werkes" gab es mE auch schon vor 1935. Christian Bier (Disk.) (+/-) 12:44, 17. Mai 2008 (CEST)

widerspüchliche angaben

saluton, bin da bei ein paar bildern auf, für mich, widersprüchliche angaben gestoßen: bei den bildern wird eine freie lizenz angegeben, darunter jedoch der kommentar "Dieses Bild ist urheberrechtlich geschützt, alle Rechte liegen bei Mirko Hartig!". es betrifft: Bild:Lepomis_megalotis_2.jpg, Bild:Lepomis_cyanellus.jpg, Bild:Centrarchus_macropterus_2.jpg, Bild:Epalzeorhynchos_kalopterus.jpg und evtl. noch mehr. ist das so in ordung? --Kristjan 07:56, 17. Mai 2008 (CEST)

auf den beiden letzten Bildern ist auch eine Signatur drauf, einmal sogar mit Webseiten-Adresse ... finde ich so nicht korrekt. Anghy 12:17, 17. Mai 2008 (CEST)
Auch Bilder, die unter einer freien Lizenz stehen, sind trotzdem urheberrechtlich geschützt. GFDL bedeutet ja nicht, dass man sein Urheberrecht aufgibt (also das Bild gemeinfrei wird). Das ist in Deutschland übrigens gar nicht möglich. Die GFDL (und auch die anderen freien Lizenzen) sind lediglich Verträge, in denen die Nutzungsrechte garantiert werden. Die Signatur im Bild als Wasserzeichen ist aber trotzdem hier unerwünscht. -- Chaddy - DÜP 18:12, 17. Mai 2008 (CEST)

herunterladen von bildern aus deutschen wikipedia dateien

--87.173.201.81 12:33, 17. Mai 2008 (CEST)Sind beim Herunterladen von Bildern aus den einzelnen Wikipedia Seiten (ich benötige sie für Illustrationen eines von mir geschriebenen Buches) urheberrechtliche Fragen zu beachten oder kann ich die frei zugänglichen Bilder bedenkenlos verwenden?

Herunterladen kannst du die Bilder, nutzen nur unter den vorgegebenen Bedingungen. Ist eine CreativeCommons-Lizenz angegeben, musst du direkt an das Bild den Urheber, den Text "Wikipedia" und die URI (Webadresse) der Lizenz angeben. Bei einer GNU-Lizenz den gesamten Lizenztext abdrucken und dein Buch ebenfalls unter diese Lizenz stellen (also wahrscheinlich eher unmöglich, weil dann das Buch auch frei genutzt werden kann). Steht unter dem Bild einfach nur, dass eine Nammensnennung erforderlich ist (aber KEINE CC-Lizenz), dann reicht es den Urherber zu erwähnen, sollte unter dem Bild stehen, dass das Bild frei ohne Auflagen verwendet werden kann, darfst du damit machen, was du möchtest. Sollten mehrere Lizenzen angegeben sein, darfst du dir die am besten passenste aussuchen. Beachte aber, dass wir hier keine verbindliche Rechtsberatung machen können und dürfen. Solltest du eine benötigen, wende dich bitte an einen Anwalt deines Vertrauens. Um welche Bidler geht es denn genau? --/home/Wuzur /Diskussion/Bewertung 12:54, 17. Mai 2008 (CEST)

Hochladen von Gebrauchszeichnungen

--Moritz Saabel 14:19, 17. Mai 2008 (CEST)

Die Frage ist ein bisschen zu allgemein für eine sinnvolle Antwort. Im Grunde muss man wohl "nein" sagen. Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine Wissenschaftsseite oder meinetwegen um yahoo handelt und es ist auch egal, ob sie öffentlich ist. Man müsste die Zeichnungs sehen, bzw. wissen, was du unter "Gebrauchszeichnung" verstehst. Technische Zeichnungen sind im allgemeinen geschützt, es sei denn, man kann sie nur so und nicht anders machen (Beim Schaltbild eines Schwingkreises hat man beispielsweise nur sehr begrenzte Möglichkeiten für eigene Kreativität).-- Wiggum 16:14, 17. Mai 2008 (CEST)

Saabel 18:28 17.05.2008

Kann man imho nicht lassen, da das Bild aber recht simpel ist, dürfte eine Eigenschöpfung schon mit geringen Abweichungen kein Problem darstellen, zumal die Qualität dieses Bildes ziemlich mau ist.-- Wiggum 00:56, 18. Mai 2008 (CEST)

Altbestände

Hallo, früher hat man bei Bildern, die ohne Lizenzangaben, aber mit dem Hinweis selbst erstellt hochgeladen wurden, angenommen sie seien unter der gfdl (diesen Lizenzbaustein hat man dann nachgetragen). Lesematerial gibt's hier und hier. Beispiele für solche Bilder gibt's hier. Die Frage ist, wie die Community heute dazu steht. Lieber nichts tun, DÜP-taggen oder irgendwas anderes? --Isderion 19:00, 17. Mai 2008 (CEST)

Von mir dürfte es auch noch derart schlampig getaggte Bilder geben, dafür entschuldige ich mich schonmal vorsichtshalber. Ich würde sagen, mit gesundem Menschenverstand rangehen.
  • Aktive Benutzer einfach ansprechen
  • inaktive versuchen, per Mail zu erreichen
  • bei toten Benutzern haben wir eine Regelung
  • bei fraglichen Bildern DÜP und gemeinsam entscheiden
Sicher werden wir nicht alle Fragen endgültig und rechtssicher klären können aber sicher viele. --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:44, 17. Mai 2008 (CEST)
Ralf, genau dafür (deine Vorgehensvorschläge) ist DÜP da. Bei DÜP werden die Hochlader benachrichtigt (per Mail, wenn keine Mail angegeben auf der Disku) und gemeinsam versucht, eine Lösung zu finden. Also bitte alle diese Fälle in die DÜP. -- Chaddy - DÜP 20:38, 17. Mai 2008 (CEST)
Oder mir um die Ohren hauen, wenn was auftaucht ;) --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:45, 17. Mai 2008 (CEST)

Böblingen

Das hier war im März 2006: [11], Quelle: [12]. Einige Sätze und Abschnitte sind wörtlich übernommen, einige etwas umformuliert. Reicht es aus, die Sätze weiter umzuformulieren, oder würde eine umfangreiche Versionslöschung kommen?

Da einige Wochen später ein Benutzer:Stadt BB einige Beiträge geleistet hat, könnte es durchaus sein, dass die IP-Beiträge von einem Mitarbeiter des Rechteinhabers kommen. Aber ob man nach 2 Jahren noch die Person (Rathausmitarbeiter?) ausfindig machen kann? Wenn mir jemand Tipps dazu geben könnte, würde ich durchaus gerne versuchen, vom Rathaus eine Genehmigung einzuholen. --dealerofsalvation 23:18, 17. Mai 2008 (CEST)

Es handelt sich um Fakten. Gemäß WP:TP in der Grauzone. Gründlich umformulieren und gut ist --Historiograf 00:48, 18. Mai 2008 (CEST)

Alte Karten

Meine Frage bezieht sich auf die Veröffentlichung von Ausschnitten der Tranchotkarte, auf dessen Disskusionsseite das Problem zuerst erörtert wurde. Die Originalkarte ist lizenzfrei, da die VErfasser seit über 70 Jahren verstorben sind. Wenn ich jedoch nun AUsschnitte der Karte besitze, die ich nicht direkt von der Karte eingescannt habe, also z.B. aus Büchern entnommen habe, unterliegt dies dann einem Urheberrecht des Fotografen? Ich möchte nämlich einen Ausschnitt davon veröffentlichen. Gleichzeitig sind schon einige Ausschnitte bei Wikipedia veröffentlicht, z.B. unter Hürth, wo nur mit der Urheberschaft der Ersteller der Karten argumentiert wird. JEdoch habe ich auch ein Buch mit solchen Ausschnitten, wo extra dem Landesvermessungsamt gedankt wird für die Erlaubnis des Abdrucks. Was ist nun geltend?--Flurax 11:09, 18. Mai 2008 (CEST)

Unproblematisch. Die reine Reproduktion von gemeinfreien zweidimensionalen Vorlagen erzeugt kein neues Urheberrecht. --h-stt !? 11:27, 18. Mai 2008 (CEST)

Historische oder Alltagsgegenständen in Schaufenstern

Hi, wie ist das mit Fotos von Alltagsgegenständen, oder "alten" Gegenständen in Schaufenstern? Als beispiel, kenne ich ein Schaufesnter in dem neben neuen auch ein Altes Vorhangschloß liegt, das sicherlich als Bild intressant für WP wäre. Jetzt beschränkt sich aber die Panoramafreiheit aber doch auf Ausse bei Gebäudebe, und soetwas ist zwar von aussen zu sehen aber doch im Gebäude. --MfG Kollyn Diskussion 15:25, 16. Mai 2008 (CEST)

Panoramafreiheit würde da auch greifen, weil es vom öffentlichen Verkehrsraum aus einsehbar ist. Allerdings nur dann, wenn die Gegenstände dauerhaft im Schaufenster angebracht sind, was wohl eher nicht der Fall ist. Solche Gegenstände wie ein Vorhangschloß werden wohl kaum Schöpfungshöhe erreichen und sind daher nicht geschützt. Du kannst sie also abfotografieren (kommt aber dennoch auf den Einzelfall an) und hochladen. -- Chaddy - DÜP 15:36, 16. Mai 2008 (CEST)
Kann ich das also so verstehen, da es bei von Aussehn einsehbaren Alltagsgegenständen Ohne Künstlerischen Mehrwert kein problem ist. --MfG Kollyn Diskussion 22:37, 18. Mai 2008 (CEST)

Neue Vorlagen

  • Die 1923-Richtlinie steht auf Probe, ich bitte nun die Vorlage zu begutachten:

Vorlage:Bild-PD-alt-1923

  • Die Musik-Vorlagen wurden umbenannt & umgeschrieben aufgrund einer Diskussion (s.o.: Bild:Norma Casta diva.ogg, Bild:SchorrDutchman.OGG), bitte auch bewerten:

Vorlage:Musik-Zitat, Vorlage:Musik-PD (Werk), Vorlage:Musik-PD (Darbietung)

Danke. ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 12:52, 18. Mai 2008 (CEST)

Photographie einer peruanischen Banknote

Eigene Photographien einer peruanischen Banknote 20 Nuevos Soles, sowie gefälschte gelochte peruanische Banknote, ebenfalls 20 Nuevos Soles... weiß rein zufällig irgendwer genaueres? Danke, Erzbischof 15:47, 18. Mai 2008 (CEST)

Die Banknote drinne ist zumindest falsch getaggt (CC mit irgendeiner Website als Urheber). Ist aber auf den Commons zur Löschung vorgschlagen. sугсго 23:36, 18. Mai 2008 (CEST)
Oh, schön, danke für den Hinweis. Webseite gibt an, dass alle Fotos unter CC stehen, aber ob sie dass auch darf, wäre gerade meine Frage. Wegen des Löschantrags wird meine Frage hoffentlich vermutlich in 7 Tagen beantwortet. Also, wenn jemand was weiß, kann er oder sie dass ja auf der Löschseite [13] kundtun. --Erzbischof 00:23, 19. Mai 2008 (CEST)
Löschanträge auf Commons werden eher selten schon nach sieben Tagen abgearbeitet (Stichwort "Admimangel"). -- Chaddy - DÜP 00:36, 19. Mai 2008 (CEST)

Radioaufnahme von 1960

Hallo zusammen. Ist eine Radioaufnahme von 1960 - bei der der Name des Komponisten und der Sängerin genannt wird - geschützt oder nicht? Der Radiosender selber ist unbekannt. Gruss --amstuzmarco 20:48, 18. Mai 2008 (CEST)

Die Aufnahme als solche genießt noch bis zum 1. Januar 2011 Leistungsschutzrechte. Völlig unabhängig von den Rechten des Komponisten am Werk. --h-stt !? 21:10, 18. Mai 2008 (CEST)

Nochmal Glasfenster

Hallo zusammen,

laut unseren Regeln ist das Ablichten von Glasfenstern in (offentlich zugänglichen) Kirchen in Deutschland urheberrechtlich nicht in Ordnung, wenn der Künstler, der das Fenster gefertigt hat noch keien 70 Jahre tot ist. So lautet zumindest die naive Meinung – auch die meinige bis vor einigen Wochen.

Im Zusammenhang mit den Innenraumbildern, die ich für das Breisacher Stephansmünster gemacht habe hat mir der Münsterbauverein versichert, dass die Kirche die Glasfenster dem 1999 verstorbenen Künster abgekauft hätten. Und zwar nicht nur die Fenster sondern auch sämtliche Rechte, was die Vermarktung, etc. anbelangt. Nach deren Wissen liefe es in den meisten Fällen so ab.

Ich habe noch eine Anfrage bei einer anderen Kirche laufen, die mir aber bisher (wahrscheinlich aus Mangel an Kenntnis) nicht geantwortet hat. Kann hier jemand zu diesem Thema etwas stichhaltiges beitragen? Gruß – Wladyslaw [Disk.] 17:45, 6. Mai 2008 (CEST)

Die Verträge bei Kirchenfenstern sehen zwar oft bis nahezu immer ein ausschließliches Verwertungsrecht vor, doch gibt es vielmals einen Genehmigungsvorbehalt bzgl. der Veränderung des Werkes. Und das schließt dann die Freigabe unter freien Lizenzen aus. sугсго 19:42, 6. Mai 2008 (CEST)
Und wo soll denn sowas bitte stehen? Im Kaufvertrag, den ein Künstler mit einer Kirche vereinbart? Klingt nicht sonderlich plausibel. – Wladyslaw [Disk.] 22:45, 6. Mai 2008 (CEST)
Und wo soll denn sowas bitte stehen? Im Kaufvertrag, den ein Künstler mit einer Kirche vereinbart? Klingt nicht sonderlich plausibel. – Wladyslaw [Disk.] 22:45, 6. Mai 2008 (CEST)

Das Veränderungsverbot ignorieren wir ja auch bei der Panoramafreiheit, hier verhält es sich nicht anders. Wenn die Kirchengemeinde gegenüber dem ST (olim OTRS) versichert, Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte zu sein und die Fenster unter eine freie Lizenz stellt, ist alles OK. Voraussetzung ist allerdings, der Künstler wird nicht durch die VG Bild-Kunst vertreten --Historiograf 01:19, 8. Mai 2008 (CEST)

Genau, deshalb haben wir heir und auf den Commons ja auch die ganzen CC-ND-Lizenzen. sугсго 15:04, 19. Mai 2008 (CEST)
Wenn die Kirchengemeinde gegenüber dem ST (olim OTRS) versichert,... - bitte Klartext, ich verstehe nur Bahnhof.---- | peter schmelzle | d | @ | 22:04, 16. Mai 2008 (CEST)
ST = WP:ST, ehemals (lat.: olim, einst) WP:OTRS. -- Rosenzweig δ 22:19, 16. Mai 2008 (CEST)

Wie verhält es sich denn mit (abends/im Winter) von innen beleuchteten Fenstern, die von außen aufgenommen werden? Hier müsste doch wieder die Panoramafreiheit greifen, da die Fenster i.d.R. dauerhaft installiert sind und das entsprechende Foto dann von öffentlichen Straßen/Plätzen aufgenommen werden kann.---- | peter schmelzle | d | @ | 22:14, 16. Mai 2008 (CEST)

Die Außenaufnahme möchte ich sehen, die hier enzyklopädisch verwertbar ist ... Ansonsten: ja, die fallen unter die P. --Historiograf 13:12, 19. Mai 2008 (CEST)

Rechtslage bei alten Bildern aus Album

Ich bin im Besitz zahlreicher alter Bilder, die ich von meinen Großeltern bekommen habe. Teilweise sind sie möglicherweise auch von diesen aufgenommen worden, manche Bilder aber höchstwahrscheinlich auch nicht, die Urheber sind mir also nicht bekannt. Auch das Aufnahmedatum steht auf den wenigsten Bildern. Nun möchte ich die besten Bilder hochladen. Wie sieht es mit dem Urheberrecht aus? -- SteMicha 12:13, 17. Mai 2008 (CEST)

Wenn die Urheber unbekannt sind, wird´s schwierig. Es gibt zwar eine wikipediainterne Ausnahmeregelung, die in solchen Fällen die Verwendung von Bildern gestattet, wenn sie mehr als 100 Jahre alt sind, da du aber das Aufnahmedatum auch nicht kennst, wird´s schwierig. -- Chaddy - DÜP 18:15, 17. Mai 2008 (CEST)
Kannst du so ungefährt einschätzen, aus welchem Jahrzehnt die Bilder sind? Vielleicht kann man es bei einigen ja soweit filtern, dass sie einigermassen sicher 1908 oder früher entstanden sind und vielleicht kannst du ja bei einigen auch mit einiger Sicherheit feststellen, ob sie von deinen Großeltern gemacht wurden oder nicht.-- Wiggum 01:00, 18. Mai 2008 (CEST)
Das liese sich vllt machen, aber wenn sie im Besitz meiner Großeltern waren und jetzt mir gehören, habe ich dann nicht das "Urheberrecht" von ihnen geerbt? Manche der Bilder könnten sogar noch von meinen Urgroßeltern stammen, aber wie gesagt, sicher weiß ich es nicht. Die meisten Bilder sind zwischen 1920 und 1940 aufgenommen worden, soweit ich das anhand der Qualität und den Motiven beurteilen kann. SteMicha 11:48, 18. Mai 2008 (CEST)
Wer ein Bild besitzt, hält nicht automatisch das Urheberrecht daran, das verbleibt beim Urheber bzw. bis 70 Jahre nach seinem Tod bei seinen Erben. Erben werden ggfs. im Testament benannt, aber üblicherweise sind vor den Enkeln erstmal die Kinder (also deine Eltern) dran. Erst wenn die nicht mehr leben, wird das Urheberrecht, sofern nicht abgelaufen, ggfs. weitervererbt. -- Rosenzweig δ 12:48, 18. Mai 2008 (CEST)
Aber meine Großeltern und meine Mutter sind damit einverstanden (bzw. ihnen ist es egal), wenn ich die Bilder zu Darstellungszwecken (also z.B. WP) frei zugänglich mache. SteMicha 13:05, 18. Mai 2008 (CEST)
Ob die einverstanden sind ist nur dann wichtig, wenn sie die Urheberrechte haben. Und außerdem ist "zu Darstellungszwecken" keine ausreichende Lizenz (alle Bilder hier müssen komplett frei sein, man darf also alles damit machen - z. B. verändern, weiterverkaufen usw.). -- Chaddy - DÜP 16:02, 18. Mai 2008 (CEST)

Fazit der Diskussion für mich: lässt sich jeweils nur im Einzelfall klären. Bilder, die irgendwann im Zeitraum 1920 bis 1940 gemacht wurden und von denen nicht bekannt ist, wer sie fotografiert hat, sind nach unseren Richtlinien nicht hochladbar. Wenn einzelne Bilder nachweislich mindestens 100 Jahre alt sind und/oder der Urheber bekannt ist, sind sie u.U. verwendbar. -- Rosenzweig δ 13:35, 18. Mai 2008 (CEST)

Dann soll ich also nur Bilder hochladen, bei denen ich mir ziemlich sicher bin, dass sie entweder a) von meinen Großeltern (oder anderen Vorfahren) aufgenommen wurden oder b)dass sie älter als 100 Jahre sind oder c) dass der Urheber vor min. 70 Jahren gestorben ist? Ok, und was ist mit dem Bild, das ich schon hochgeladen habe? SteMicha 13:46, 18. Mai 2008 (CEST)
Genau. Wenn der Urheber eine Freigabe erteilt hat, dann ist es aber auch ok. -- Chaddy - DÜP 16:02, 18. Mai 2008 (CEST)
Bzgl. des schon hochgeladenen Bildes (Bild:Rathaus Heilbronn.jpg): mit den derzeitigen Angaben (ca. 1927, Fotgraf unbekannt) wird es gelöscht werden. -- Rosenzweig δ 18:57, 18. Mai 2008 (CEST)

Schade. Dann lade ich es eben in 19 Jahren wieder hoch :-) SteMicha 19:18, 18. Mai 2008 (CEST)

Ich möchte hinsichtlich der Auslegung der n-100-Regel zur Präzision mahnen. Bisher wurden plausible Schätzungen über das Alter des Bildes akzeptiert --Historiograf 16:13, 19. Mai 2008 (CEST)

Eine plausible Schätzung wäre ja, dass das Bild um 1910 aufgenommen wurde ;-) Die Angabe "ca 1927" muss ja nicht stimmen .... Wir haben ja noch ein paar Tage Zeit, um zu einem Ergebnis zu kommen. SteMicha 19:02, 19. Mai 2008 (CEST)

Mündlicher Vertrag

Moin. Bezüglich des Artkels möchte ich gerne wissen ob dies eine URV ist oder nicht, da es sich hier um ein Online-Wirtschafts-Lexikon handelt ..‽ Siehe Nutzungsbedingungen. Bitte um Klärung. Danke MfG Gary Dee 02:39, 18. Mai 2008 (CEST)

Das ist keine URV, da der kopierte Text keine Schöpfungshöhe hat. -- Chaddy - DÜP 03:39, 18. Mai 2008 (CEST)
THX Gary Dee 04:03, 18. Mai 2008 (CEST)
Chaddys Antwort ist so nicht aktzeptabel. Woher kommt diese Einschätzung, und womit wird sie ausreichend begründet? Ich betrachte diesen Artikel sehr deutlich als URV. --L5 16:47, 18. Mai 2008 (CEST)
Der Text hat keine besondere schöpferische Formulierungen und kann daher gar nicht geschützt werden, selbst wenn das der Papst wollte. Aber wenn du den Artikeln sehr deutlich als URV betrachtest, ist ja alles gut. Du musst es ja wissen. -- Chaddy - DÜP 16:50, 18. Mai 2008 (CEST)
Lies dir mal die Nutzungsbedingungen der dargestellten Internetseite durch, bevor du derart unsachlich diskutierst. Es gibt nämlich auch noch ein Verwertungsrecht, und dieses ist vom Betreiber ausdrücklich an seine Zustimmung geknüpft. Also bitte nicht anderen Halbwissen vorwerfen, wenn man selbst nicht richtíg gelesen hat. --L5 16:59, 18. Mai 2008 (CEST)
Copyfraud ist dir ein Begriff? -- Chaddy - DÜP 17:04, 18. Mai 2008 (CEST)
URV-Frage vorerst geklärt. Gary Dee 01:59, 19. Mai 2008 (CEST)
Irrtum, die URV-Version ist noch in der Historie. --L5 06:36, 19. Mai 2008 (CEST)
Wie gesagt, es ist keine URV. -- Chaddy - DÜP 15:43, 19. Mai 2008 (CEST)

Wir lesen bitte WP:TP. Nicht jeder Text ist automatisch urheberrechtlich geschützt --Historiograf 13:10, 19. Mai 2008 (CEST)

L5 wird wohl sogar dir nicht glauben wollen... -- Chaddy - DÜP 15:43, 19. Mai 2008 (CEST)
@L5: 1. Die Aussage: „Irrtum, die URV-Version ist noch in der Historie“ zeugt von deinem sturen Irrtumsglauben, denn ob LA, QS, URV oder sonstwas, wird auf EWIG in der History des Artikels bleiben. 2. Bitte verinnerliche den folgenden Satz aus dem Link den dir Historiograf freundlicherweise gepostet hat: „Dass es ein Urheberrecht gibt, wissen wohl die meisten Menschen. Die wenigsten aber verstehen genau, was alles geschützt ist – und sind sich nicht darüber im Klaren, dass sie selbst die Rechtslage falsch einschätzen.“ Grüsse Gary Dee 21:24, 19. Mai 2008 (CEST)

Zahlen - wann geschützt?

Wann sind Zahlen urheberrechtlich geschützt? --Constructor 12:39, 18. Mai 2008 (CEST)

Wenn die Hölle gefriert.-- Wiggum 12:42, 18. Mai 2008 (CEST)
Vorher aber werden Himmel und Hölle aus Kostenspargründen fusioniert... --Voyager 12:48, 18. Mai 2008 (CEST)
...und Petrus geht in Rente. SteMicha 13:25, 18. Mai 2008 (CEST)
Wenn wir zum Beispiel diese Website abspeichern, haben wir eine mehrtausendstellige Zahl gespeichert, die urheberrechtlich geschützt ist, non? --Constructor 13:41, 18. Mai 2008 (CEST)
Du meinst den Binärcode der Seite. Der ist den Richtern eher egal... -- Chaddy - DÜP 16:17, 18. Mai 2008 (CEST)

Worauf willst du hinaus? SteMicha 19:05, 19. Mai 2008 (CEST)

Aufruf zur Entfernung von Urheberrechtsvermerken.

Könnten die fraglichen Nutzer bitte endlich aufhören andere Nutzer aufzufordern, aus Bildern Dritter mit CC- bzw. GFDL die Urheberrechtsvermerke zu entfernen. Das widerspricht den Lizenzen. Bitte solche Latrinenparolen wie:

Genauso dürfte ein (c) Vermerk in Kontinentaleuropa ziemlich bedeutungslos sein.

unterlassen. Wir hier in der deutschen Wikipedia verwenden das (c)-Zeichen auch als Symbol für urheberrechtlichen Schutz - schaut mal in die Lizenzbausteine. Zudem sollten Nutzer, denen Grundregeln der Rechtsfindung wie Falsa demonstratio unbekannt sind, keine Auskunft zu rechtlichen Dingen versuchen. sугсго 19:32, 19. Mai 2008 (CEST)

Wie ist eigentlich mit Bearbeitungen von Bildern umzugehen, die einen Urheber-/Copyrightvermerk haben: Wenn man z.B, von dem hier ein Bild erstellen wollte, das nur die Schwanzflosse zeigt, muß man dann den Copyrightvermerk in die Bearbeitung wieder einfügen? --Noddy 20:34, 19. Mai 2008 (CEST)
Könntest du bitte aufhören dein ausschließlich an einer hochproblematischen Interpretation des Wortlauts ausgerichtetes Wissen über unsere Lizenzen apodiktisch zu verbreiten. Die bestehende GFDL ist in ein paar Wochen oder höchstens Monaten Geschichte, eigentlich wollte die FSF ihre Neufassung noch Ende April veröffentlichen, jetzt verzögert sich das aus nicht publizierten Gründen. Ab dieser neuen Version werden sich die weitaus meisten Probleme mit dem Wortlaut der Lizenz in Wohlgefallen auflösen. Ich sehe keinen Grund in der Zwischenzeit noch hektisch rumzufuchteln. --h-stt !? 20:56, 19. Mai 2008 (CEST)
Das ist gelinde gesagt Blödsinn und das weisste doch selber. Die CC-Lizenzen sind nicht im geringsten von einer Änderung der GFDL getroffen. Und wie drückt es die aktuelle CC-by-sa für Deutschland so schön aus:
Wenn Sie den Schutzgegenstand oder eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, müssen Sie alle Urhebervermerke für den Schutzgegenstand unverändert lassen [...].
Ach ja, der Neuentwurf der GFDL hat immer noch den Wortlaut 4. E. Preserve all the copyright notices of the Work., die Änderung betreffen Bilder nicht wirklich. Für die ist die GFDL auch in der neuen Form eher ungeeignet. sугсго 21:15, 19. Mai 2008 (CEST)
Die bald zu erwartende Version entspricht nicht dem alten veröffentlichten draft, ich kenne sie aber leider auch nicht. --h-stt !? 22:10, 19. Mai 2008 (CEST)

Formular für Bildrecht-Erklärung

Da gibts doch ein Formular, das an eine Mailadresse geschickt werden kann, mit dem ein Rechteinhaber sein Bild für "Hochladen auf WP" irgendwie "freigeben" kann, damit ich es für ihn hochladen kann? Wo finde ich das Formular? wohin muss es geschickt werden? --Markus 23:03, 15. Mai 2008 (CEST)

Auf Wikipedia:Textvorlagen findest du die Texte und die Adresse. --lyzzy 23:06, 15. Mai 2008 (CEST)
Superschnell - danke! (habs bei "Hilfe:Bild" gesucht - und nicht gefunden) --Markus 23:43, 15. Mai 2008 (CEST)

Das Ganze noch in Englisch gibts unter Commons:Email_templates.

Nun brauche ich noch eine englische Erklärung, dass der Fotograf die Zustimmung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung hat.

Hilfreich fände ich, wenn diese Informationen irgendwo auf der Hilfe-Seite stehen würden, damit man nicht lange suchen muss (aber vielleicht habe ich sie ha auch einfach übersehen?). Danke, --Markus 10:27, 20. Mai 2008 (CEST)

Bild von 1913 eines Vereins in dem ich Mitglied bin !

Hallo! Ich habe ein Bild hochgeladen, daß ursprünglich von unserem Verein in 1913 erstellt wurde, daß habe ich eingescannt. Trotzdem bekommen ich die Meldung, daß Urheberrechtsprobleme bestehen ...! Ich weiß nicht, was ich da ausfüllen muß. Bitte um Erklärung. Es besteht kein Urheberproblem, ich bin ja selbst Mitglied und habe dieses Bild selbst als Mitglied bekommen. Danke für schnelle Antwort! Bitte nicht selbst machen, sondern erklären, ich wills lernen!!

--Anmelden2008 13:50, 17. Mai 2008 (CEST)

Es spielt keine Rolle, ob du Mitglied in diesem Verein bist oder nicht. Grundsätzlich ist es hier so, dass alte Bilder hochgeladen werden dürfen, deren Urheber bekannt und mindestens 70 Jahre verstorben ist oder Bilder, deren Urheber nach gründlicher Recherche noch immer nicht gefunden werden kann und die älter als 100 Jahre sind. Könntest du bitte noch die URL des Bildes angeben? Mfg Crownmaster 16:28, 17. Mai 2008 (CEST)

Hi! Danke für die Info! Es gibt aber leider keine URL, da ich das Bild von Papier vom Original eingescannt habe. Der Urheber ist ein Mitglied von damals, daß ich natürlich namentlich nicht kenne, er ist aber jedenfalls schon gestorben. Reicht das? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Anmelden2008 (DiskussionBeiträge) 2:39, 19. Mai. 2008 (CEST))

Wenn er länger als 70 Jahre tot ist, ja. --Connum 12:03, 19. Mai 2008 (CEST)

Ja, ist er! Wie bekomm ich das Bild denn nun auf die Seite? Ich habs bereits hochgeladen, aber es erscheint immer noch nicht dort. Wo befindet sich das Bild denn jetzt und wie bekomm ich es schnellestens auf die Seite? Danke!(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Anmelden2008 (DiskussionBeiträge) 15:07, 19. Mai. 2008 (CEST))

Bist Du Dir da wirklich sicher, wenn Du nicht einmal den Namen weißt? Wie, "es erscheint immer noch nicht dort"? Wenn der Upload erfolgreich war, siehst Du das Bild, ansonsten wird angezeigt, wo der Fehler liegt. Einbinden geht dann über [[Bild:Dateiname.endung|thumb|Text unter dem Bild]]. Unterschreibe Deine Beiträge doch bitte mit --~~~~ --Connum 15:12, 19. Mai 2008 (CEST)
Ach meinst Du dieses Bild? Das geht so natürlich nicht... Nicht das Bild muss älter als 70 Jahre sein, sondern der Todeszeitpunkt des Autors muss mindestens 70 Jahre zurückliegen! Außerdem fehlt ein entsprechender Lizenz-Baustein. Übrigens wurdest Du bereits auf Deiner Diskussionsseite darüber informiert... --Connum 15:16, 19. Mai 2008 (CEST)

Ja, genau das Bild meine ich! Wie konntest Du das denn finden, wenn ich es nichtmal selbst anzeigen kann? Na egal, sowohl das Bild ist älter als 70 Jahre als auch der Autor ist länger als 70 Jahre tot, er war ein Mitglied unseres Vereins! Ist es wirklich erforderlich, daß ich den Namen herausfinde, ich habe mir von anderen Mitgliedern sagen lassen, er sei zwischen 1914-1918 gefallen. Wegen dieser Lizenzfrage komme ich doch überhaupt hierher?? Ich weiß nicht, was ich mit diesem Lizezbaustein machen muß! Aufgrund der Zeitspanne müßte das Bild inzwischen Allgemeingut sein, also was muß ich machen, um das Problem zu lösen, damit ich es auf die Seite stellen kann?? Kannst Du das nicht eben ausfüllen? Mußt Du noch etwas wissen außer oben? --Anmelden2008--

Ich habe das Bild gefunden, indem ich auf deine Benutzerseite gegangen bin und dort auf Benutzerbeiträge. ;) Die Ergänzungen wirst Du schon selbst machen müssen, ich möchte keine Verantwortung übernehmen, falls das doch nicht ganz korrekt ist. Das Bild aufrufen, oben auf "Seite bearbeiten". Bei Urheber "Unbekannt" hinschreiben, bei Genehmigung "Autor 1914-1918 verstorben". Ganz unten == Lizenz ==. Darunter den Baustein {{Bild-PD-alt-1923}} setzen. Du solltest allerdings wirklich nochmal klären, ob das Todesdatum stimmt, oder ob es irgendwelche Erben gibt, die vielleicht noch Rechte daran haben. Wurde das Bild dem Verein vererbt? Dann sollte ein Befugter eine Erlaubnis an das WP:OTRS senden! Du musst das nämlich natürlich belegen. --Connum 09:36, 20. Mai 2008 (CEST)

So, ... nun müßte aber doch alles endlich stimmen?? Das Bild wurde im Auftrage und für den Verein erstellt im Rahmen der Vorstandsstätigkeit des betreffenden Mitglieds. Der Verein und alle seine Mitglieder sind direkt und unmittelbar Rechteinhaber dieses Bildes. Daher habe ich bei Urheber den Namen des Vereins geschrieben. Ich übernehme als eines der berechtigten Mitglieder die gesamte Verantwortung und versichere die Rechteinhaberschaft. Wie wird das denn jetzt freigeschaltet und wer macht das, damit man das endlich auf der Seite sehen kann? --Anmelden2008--

Jetzt noch den Lizenzbaustein wie oben beschrieben einbinden, also unter die Box. Im Artikel kannst Du das Bild dann mit [[Bild:Ripuaren_Couleurkarte.jpg|thumb|Hier noch ein wirklich kurzer Beschreibungstext was auf dem Bild genau zu sehen ist]] z.B. am Artikelanfang einbinden. Ich könnte das natürlich für Dich machen, aber Du sollst hier ja auch was lernen! ;-) Gruß --Connum 11:53, 20. Mai 2008 (CEST)
Bei Urheber musst du den Namen des Fotografen eintragen, nicht den Verein. Und weil der Fotograf unbekannt ist, schreibst du da unbekannt hin. Und da der Urheber deiner Aussage nach zwischen 1914-1918 gestorben ist, hat der Verein gar keine Rechte mehr am Bild. Alle Rechte erlöschen 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen, dann wird das Bild gemeinfrei. Mich wundert nur, dass du das ungefähre Todesdatum des Urhebers kennst, aber nicht den Namen des Urhebers... -- Chaddy - DÜP 16:41, 20. Mai 2008 (CEST)

Eiffelturm bei Nacht (Ausschnitt aus einem Panorama-Bild)

Im Eiffelturm-Wikipedia-Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Eiffelturm steht: "Laut offizieller Webseite der Betreibergesellschaft des Eiffelturms die nächtliche Turmbeleuchtung nach französischem Recht urheberrechtlich geschützt", auf diesem http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Paris_Night.jpg" featured picture" ist er aber zu sehen, wenn auch nicht als alleiniger Bildmittelpunkt.

Da es ja erlaubt ist, dieses Bild weiterzuverwenden, ist es auch erlaubt, einen Ausschnitt dieses Bild zu verwenden. Wer dieses Foto als Wallpaper anbieten wollte, muss sich ja ohnehin für einen Ausschnitt entscheiden. Was ist, wenn in diesem Falle der Bildteil mit dem Eiffelturm genommen wird. Wäre das dann erlaubt ? Müsste da ein Hinweis unters große Bild, dass es Einschränkungen gibt. Oder wie sieht es mit dem Eiffelturm bei Nacht generell aus ? --Anghy 12:13, 20. Mai 2008 (CEST)

Also das Bild ansich ist zunächst mal eine Commons-Angelegenheit. Richtig ist, dass Nachtaufnahmen des Eiffelturms, die nicht ausschließlich privat verwendet werden, einer Lizenz bedürfen. Soweit ich weiß, gilt das nicht, wenn der Turm nur einen Nebenbestandteil des Bildes darstellt. Alleine darüber kann man sich natürlich streiten, und dein Punkt mit dem Ausschnitt ist sicher auch richtig. Aber wie gesagt solltest Du diese Diskussion eher bei den Commons anregen. --Connum 12:59, 20. Mai 2008 (CEST)
Wird bei den Commons deutsch verstanden ? Hast Du einen Link, wo ich das zur Diskussion stellen kann ?--Anghy 13:10, 20. Mai 2008 (CEST)
Vielleicht kann man Dir im Commons-Forum oder hier weiterhelfen. Oder an einer Stelle, die Dir geeigneter scheint einfach mal auf Deutsch versuchen! ;-) Gruß --Connum 13:25, 20. Mai 2008 (CEST)
danke für den Link, ich hab dort gepostet --Anghy
siehe Bild:Eiffelturm_bei_Nacht.jpg#Hinweis und Wikipedia:BR#Panoramafreiheit. --Isderion 13:41, 20. Mai 2008 (CEST)

Ergänzungsfrage

Hm vielleicht werden Ergänzungsfragen gar nicht entdeckt, wenn sie oben gestellt werden? Gruss, --Markus 13:51, 20. Mai 2008 (CEST)

Ein Klick im Textvorlagen-Artikel auf den Interwiki-Link zur englischen Wikipedia hätte es auch getan... ;-) --Connum 14:08, 20. Mai 2008 (CEST)
Autsch, da warn meine Finger mal wieder schneller als mein Hirn! *g* Ich schau mal, ob ich was finde, aber glaube eigentlich nicht, dass es da einen Standard gibt. "All persons on this photograph have agreed with the publication of this image under this license" tuts nicht? Oder suchst Du das entsprechende Formular für die Einwilligung? --Connum 14:10, 20. Mai 2008 (CEST)
Es würde also reichen, wenn der Fotograf sagt, alle hätten zugestimmt? Muss er angeben wer alles zugestimmt hat? Muss er das auch irgendwo hinschreiben? Gruss, --Markus 14:29, 20. Mai 2008 (CEST)
Je mehr Belege es gibt, desto besser. Schriftliche Bestätigung jeder der auf dem Bild erkennbaren Personen ans OTRS wäre natürlich ideal. --Connum 14:33, 20. Mai 2008 (CEST)
Ok, danke, werde ich so weitergeben. Gruss, --Markus 16:22, 20. Mai 2008 (CEST)

Übernahme von Wikipedia-Benutzerseiten in andere Projekte

Hallo, via google - einer der ersten Einträge - bin ich auf eine uralte Version meiner WP-Benutzerseite gestoßen, die unter www.geschi.de kopiert wurde. Soweit ich sehe, wird dort nirgends auf die Herkunft von WP hingewiesen, auch nicht darauf, dass es sich um eine alte Version handelt. Ich habe an den laut Impressum ausgewiesenen Betreiber der Seite gemailt, ohne Erfolg. Gibt es allgemeine/Gewohnheitsregeln, wie man in solchen Fällen vorgehen kann? Es geht mir darum, dass auf dieser Seite mein Name auftaucht, ohne, dass Bezug und Unaktualität klar werden. Gruß und Danke, Ph. Hertzog 18:00, 20. Mai 2008 (CEST)

Das ist einer von vielen ähnlichen Fällen, siehe WP:WN/M. -- Chaddy - DÜP 18:13, 20. Mai 2008 (CEST)

Australischer Dollar

Hallo! Kann man diese dollars uploaden auf Commons? de:Bild:Aud5 front.jpg, usw. hu:user:Szajci 14:12, 20. Mai 2008 (CEST)

Am besten auf Commons fragen, wir sind nicht befugt, die unerforschliche Inkonsequenz von Commons auszulegen --134.130.68.65 17:44, 20. Mai 2008 (CEST)
Möööp, schickt den Jungen doch nicht umher! Na, eigentlich ist es noch fraglich. In Deutschland, Austria und der Schweiz sind alle Abbildungen von Zahlungsmittel urheberrechtlich nicht geschützt (http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/a5.html), aber das sagt auch, dass zum Beispiel der Schweizer Franken in Australien als Abbild nicht urheberrechtlich geschützt ist. Ist nun zu klären, ob ein solcher Paragraph auch in den USA bzw. Australien existiert. Aber da die englische Wikipedia diese Bilder als fair use handelt, nehme ich an, dass man nicht davon ausgehen kann, dass die Banknote frei ist. --dvdb 23:12, 20. Mai 2008 (CEST)
was Commons zu Australischen Dollar meint: commons:Commons:Currency#Australia --Isderion 23:29, 20. Mai 2008 (CEST)
Das stimmt leider nicht: Die Staaten D und A kennen die ausdrückliche Ausnahme für Geld nicht und bejahen beide den Ansprunch der EU auf das Urheberrecht bei Euronoten. (lediglich die amtlichen Werke iSd UrhG, die sie abbilden, sind gemeinfrei). sугсго 11:07, 21. Mai 2008 (CEST)

Grundriss einer Burgruine - Schöpfungshöhe?

Ich habe mich bzgl. Grundrissen durch die Diskussionsarchive gewühlt und auch einige Fälle gefunden, aber letztendlich scheint die Frage nach der Schöpfungshöhe eines Grundrisses eine Einzelfallentscheidung zu sein, daher die Nachfrage hier. Es geht um eine Grundrisszeichnung der Reichelsburg (schon seit Jahrhunderten Ruine, als Bauwerk daher urheberrechtlich eher nicht mehr geschützt), und zwar konkret um diese hier. Hat die Zeichnung Schöpfungshöhe, oder kann man sie mit Bild-PD-Schöpfungshöhe bzw. auf Commons PD-ineligible hochladen? Die Zeichnung ist aus einer Veröffentlichung von 1911 (Die Kunstdenkmäler von Unterfranken I: Bezirksamt Ochsenfurt) gescannt, Urheber ist vermutlich der 1944 gestorbene Hans Karlinger. Viele Grüße -- Rosenzweig δ 21:00, 21. Mai 2008 (CEST)

Moment, wenn Du sagst, die Burg sei seit Jahrhunderten Ruine, dann muss doch der Zeichner (oder jemand anders für ihn oder gemeinsam mit ihm) den Grundriss rekonstruiert haben. Es ist also nicht nur eine einfache Zeichnung, die einen tatsächlichen Zustand technische genau wiedergibt. Und irgendwie charakteristisch gestaltet ist sie ja auch (die Böschungen z.B.). BerlinerSchule 21:20, 21. Mai 2008 (CEST)
Irgendjemand hat sicherlich anhand der Mauerreste, aufgrund archäologischer Befunde etc. den Grundriss festgestellt. Aber das Bauwerk eben nicht erbaut. Die reine Feststellung von Fakten ist aber keine schöpferische Leistung und daher, so wie ich das mitbekommen habe, nach deutschem Recht nicht schützbar, unbeachtlich des Aufwandes. So war auch der Tenor einiger Fälle im Archiv. In anderen Ländern wie Großbritannien ist die Rechtslage u.U. anders (sweat of the brow oder so), aber das dürfte hier unerheblich sein. Meines Erachtens geht es bei der Frage nach evtl. vorhandener Schöpfungshöhe nur um die konkrete Zeichnung. Viele Grüße -- Rosenzweig δ 21:57, 21. Mai 2008 (CEST)
Bei einem einfachen Grundriss (schwarze Linien, ohne Unterscheidung) kann die Schopfünghöhe abgesprochen werden (Ein Rechteck im Verhältnis von 3 zu 4, muss nun mal im Verhältnis von 3 zu 4 gezeichnet werden). Denn dann ist keine persönliche Interpretation (eigene geistige Leitung) möglich. Bei ausführlichen Grundrissen mit Darstellung der einzelnen Bauetappen usw. könnte ggf eine geistige Leitung vorliegen. Betonung auf könnte, heisst muss immer noch nicht (Klarer Einzelfall Endscheidungs Kandidat). Aber selbst dann wäre eine anfertigen eines eigenen einfachen Grundrissen, anhand dieses ausfürlichen Grundrissen sicher möglich. Weil die Daten aus dem der ausfürlichen Grundriss endstanden ist, bei uns (DACH) frei sein solten (Oder jemand muss mir das Urteil zeigen wo dies abgestritten wird). Im vorliegnden Fall, wäre der würde ich dem Grundriss aleine (ohne Schrafierung für Wälle usw), die Schöpfungshöhe absprechen. Aber anhand der Qualität des verlinketn Scanns, wäre ein neuanfertigen sicher besser.--Bobo11 22:06, 21. Mai 2008 (CEST)
Ich sehe in dieser Zeichnung keinerlei künstlerische Schöpfungshöhe. --RalfRBIENE braucht Hilfe 07:14, 22. Mai 2008 (CEST)

Ich auch nicht --Historiograf 00:18, 23. Mai 2008 (CEST)

3 Bilder aus Wiki herunterladen f. gemeinnütziges Webportal?

--88.72.0.251 11:23, 22. Mai 2008 (CEST)

wir sind ein gemeinnütziger Verband. Wir bauen unser Portal "Patienteninformationen" aus und möchten einige Diagnoseverfahren bebildern. Dazu haben wir in Wiki eine MRT Gerät gesehen, eine Angiographieaufnahme und ein CT Gerät; dürfen wir uns diese Bilder abspeichern und auf unsere Homepage "Patienteninformationen" stellen? Müssen wir eine spezielle Bildunterschrift wählen?

MfG Hilke Nissen

Um welche Bilder handelt es sich? Bildernamen? jodo 12:37, 22. Mai 2008 (CEST)
Das hängt von der jeweiligen Lizenz ab, die dem Bild auf der Originalseite gegeben wurde. CT-Angiografie-Haende.jpg zum Beispiel ist gemeinfrei. Modern_3T_MRI.JPG steht unter GFDL. Siehe auch Lizenzbestimmungen. -- Martina Nolte 13:18, 22. Mai 2008 (CEST)

Verwendung von Höhenangaben

Ich entwickle ein Gesellschaftsspiel,in dem Höhen über NN eine Rolle spielen (Höhe des Mount Everest, Höhe des Baikalsees, Höhe von München usw.). Die Angaben entnehme ich unterschiedlichen Quellen, auch Wikipedia. Reicht es aus, wenn ich in der Spielregel die Quellen anführe? Schließlich kann ich doch icht bei jeder Zahl sagen, aus welcher Quelle ich die habe. Für alle Fälle doch meine E-Mail: me.schlegel@t-online.de Herzlichen Dank Martin Schlegel

--91.58.214.64 20:49, 22. Mai 2008 (CEST)

Fakten als solche sind nicht geschützt. Falls du also nur die Höhenangaben aus der Wikipedia verwendest müsstest du urheberrechtlich gar keine Quelle nennen. jodo 20:55, 22. Mai 2008 (CEST)

ESA-Logo (Entertainment Software Association)

Ich kann da keine Schöpfungshöhe entdecken, wollte mich aber lieber bei euch absichern, bevor... --Constructor 10:55, 23. Mai 2008 (CEST)

keine sh --Historiograf 12:12, 23. Mai 2008 (CEST)
Ok, dann werde ich mal versuchen, in nächster Zeit einen Artikel hinzubekommen. --Constructor 13:18, 23. Mai 2008 (CEST)

Christoph Ahlhaus

Ich habe das Foto ChristophAhlhaus.jpg hochgeladen. Wie ist das mit der Lizenz, reicht das so? Laut Quellenangabe sagt der Berechtigte: Die Behörde für Inneres stellt Ihnen hier ein Bild in hochauflösendem Format zur Verfügung. Die Verwendung ist für alle Medien honorarfrei möglich. Obligatorische Quellenangabe: "Behörde für Inneres, Hamburg" oder "www.innenbehoerde.hamburg.de" --Backlit 19:29, 23. Mai 2008 (CEST)

Du meinst wohl dieses Bild: Bild:ChristophAhlhaus.jpg. Das reicht nicht. Es fehlt schon gleich mal ein Lizenzbaustein. Aber auch die Freigabe genügt nicht. Es wird nicht deutlich, dass das Bild explizit zur völlig freien Verwendung freigegeben ist. Das ist aber für Bilder in der Wikipedia nötig. -- Chaddy - DÜP 19:43, 23. Mai 2008 (CEST)
Ja, das meine ich. Warum der Lizensbaustein weg ist, weiß ich nicht. Ich hatte etwas ausgewählt. Wenn die Erklärung nicht reicht, dann muss es halt wieder weg. Auch wenn ich es nicht verstehe. Die offizielle Seite der BFI HH stellte etwas ausdrücklich zur Nutzung zur Verfügung und hier darf es nicht genutzt werden. --Backlit 20:07, 23. Mai 2008 (CEST)
Da steht „Die Verwendung ist für alle Medien honorarfrei möglich.“ In der Wikipedia müssen Bilder aber zu allen Zwecken und von jedem genutzt werden dürfen. -- Chaddy - DÜP 20:33, 23. Mai 2008 (CEST)
Zunächst danke ich für die Aufklärung. An diesem Bild hängt bestimmt nicht mein Herzblut und ich habe demzufolge natürlich auch nichts gegen ein Löschen, möchte nur gerne verstehen. Ich bin eher zufällig auf das Foto des Innensenators (einer Person der Zeitgeschichte) gestoßen. Ich gehe davon aus, wenn es auf der offiziellen Seite der Innenbehörde ausdrücklich zum Download angeboten wird, dass auch der Fotograf der freien Verwendung zugestimmt hat. Ich denke, dass es sich um eine seriöse Quelle handelt. Mit den Angaben „Die Behörde für Inneres stellt Ihnen hier ein Bild ... zur Verfügung. Die Verwendung ist für alle Medien ... möglich ...„ drückt die Innenbehörde m.E. aus, dass das Foto "frei" genutzt werden darf. Somit dürfte dann dieser nachvollziehbare Anspruch: In der Wikipedia müssen Bilder ... zu allen Zwecken und von jedem genutzt werden dürfen, erfüllt sein. --Backlit 23:13, 23. Mai 2008 (CEST)
Naja, zu Medienzwecken darf es frei genutzt werden (also als sog. Pressefoto). Das heißt aber noch lange nicht, dass das Foto zu allen Zwecken genutzt werden kann. Das müsste dann schon ausdrücklich so dranstehen. -- Chaddy - DÜP 23:23, 23. Mai 2008 (CEST)
Das, was wir hier nutzen gehört m.E. zu den Medien. Das Foto wird somit genau so genutzt (wenn es den bleibt), wie es die Innenbehörde geplant hat. Ich danke schon mal für Deine Geduld. --Backlit 23:42, 23. Mai 2008 (CEST)
Für die Wikipedia alleine wäre das sicher kein Problem, Wikipedia wird wohl problemlos unter die Freigabe "für Medien" fallen. Allerdings haben wir uns expressis verbis das Ziel gesetzt, nur freie Inhalte zu hosten. Das bedeutet, dass unsere Bilder entweder urheberrechtsfrei (Public Domain bzw. Gemeinfreiheit) sein oder unter Lizenzen stehen müssen, die die Verwendung durch jedermann (also nicht nur für Medien) zu (theoretisch) jedem Zweck gestatten. Da im Urheberrecht die sog. Zweckübertragungsregel gilt, ist nur das erlaubt, was explizit dasteht und das auch eng ausgelegt. So kann man aus "Die Verwendung ist für alle Medien honorarfrei möglich." im Grunde nur rauslesen, dass die Vervielfältigung zur Berichterstattung kostenlos ist. Alles andere, d.h. dass, was nicht unter "Medien" fällt ist verboten, wahrscheinlich auch die Bearbeitung der Bilder. Daher können wir das Bild nicht nutzen.-- Wiggum 00:17, 24. Mai 2008 (CEST)
Das kann ich nachvollziehen, habe das Foto zur Schnelllöschung vorgeschlagen. Vielen Dank. --Backlit 11:25, 24. Mai 2008 (CEST)

Verwendung des Foto eines Architekturmodells

Hallo! Hier

Datei:Berlin reichstag entwurf norman foster.jpg

das Modell des ursprünglichen (bekanntermassen nicht verwirklichten) Entwurfes von Foster+Partners zur Umgestaltung des Berliner Reichstagsgebäudes. Es wurde von mir in der historischen Dauerausstellung des Deutschen Bundestages im Deutschen Dom am Berliner Gendarmenmarkt fotografiert. Unterliege ich irgendwelchen Einschränkungen bei der Verwendung dieses Fotos? Kann ich es z.B. in den Artikeln Norman Foster, Foster + Partners oder Reichstagsgebäude verwenden? Gäbe es Probleme, falls ich es nach Commons hochladen würde? Besten Dank im Voraus-Gruß --Sir James 10:32, 24. Mai 2008 (CEST)

Das Bild muss weg. Die im Modell verwirklichte Architektur erreicht sicher den Maßstab, der für einen Schutz notwendig ist (selbst wenn man für Werke der Baukunst eine erhebliche über das Normalmaß ragende Schöpfunshöhe verlangt, erreicht dieser Wettbewerbsentwurf diese). Das Bild ist auf nicht durch Sonderregeln des UrhG (Panoramafreiheit) gemeinfrei. sугсго 11:11, 24. Mai 2008 (CEST)
Wie passt diese Aussage [14]: „Werden urheberrechtlich geschützte Werke im öffentlichen Raum veröffentlicht, so sind das Gebot der Quellenangabe und gewisse Einschränkungen des Änderungsrechts zu beachten.“ aus Abkürzung: WP:BR dazu? Gruß --Sir James 12:44, 24. Mai 2008 (CEST)
Ohne das Bild gesehen zu haben (es wurde ja mittlerweile gelöscht). Ich nehme mal an, das Modell ist nicht vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar und dort bleibend angebracht. Das ist aber nötig, um unter die Panoramafreiheit zu fallen. -- Chaddy - DÜP 14:16, 24. Mai 2008 (CEST)

Weshalb fragst du nicht bei Norman Foster an, ob du ein Bild unter freier Lizenz bekommst? Ich kann mir kaum vorstellen, dass sie das ablehnen. Das Bild hier ist technisch nicht ganz auf der Höhe, die Architekturbüros haben oftmals qualitativ sehr hochstehende Fotos. Meint --Ikiwaner 12:51, 24. Mai 2008 (CEST)

Nicht nur das Bild, sondern auch das Modell muss unter einer freien Lizenz stehen. Eine Freigabe für das Modell halte ich aber für unwahrscheinlich. -- Chaddy - DÜP 14:16, 24. Mai 2008 (CEST)

Fragen zur Panoramafreiheit

Es ist ja unstrittig, dass ich auch private Motive (Häuser, Gärten) fotografieren darf, wenn dies von öffentlichem Grund aus geschieht. Ich gehe mal davon aus, dass der Bürgersteig auch öffentlich ist ... also laufe ich an einem Haus entlang, vor dem eine Hecke ist. Dieses Hecke bedeutet ja eigentlich, dass der Besitzer den Willen äußert, dass man ihn vom öffentlichen Bereich aus nicht sehen soll.

Frage 1 - wenn nun die Hecke Lücken hat oder noch zu niedrig ist, was dann ? Häuslebauerpech ? Was ich sehe, darf ich fotografieren, auch über Hecken und an Hecken vorbei ?

Frage 2 - Über Hecken drüber durch Hochhalten des Armes ... da gehe ich mal davon aus, dass das durch die Panoramafreiheit "nicht" gedeckt ist, weil es ja nicht mehr "einsehbar" ist und die Kamera nicht als sehendes Auge im Sinne des Gesetzes gilt. Allerdings hat in diesem Falle ein Fotograf, der 1,62 Meter groß ist, eine deutlich kleinere Panoramafreiheit als jemand, der 2,02 Meter misst ;).

Frage 3 - Was ist, wenn man durch ein Fenster von der Straßenseite aus den Innenraum eines Hauses sehen kann, weil das Fenster offen steht. Darf man dort, über die Panoramafreiheit gedeckt, hineinfotografieren ? Nee, ich glaube, in Innenräumen nicht, soweit ich das in Erinnerung habe. --Anghy 18:55, 24. Mai 2008 (CEST)

Du verwechselst da was. Du vermischst wohl Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte. Panormafreiheit bedeutet nur, dass du Fotos von urheberrechtlich geschützten Gegenständen, die vom öffentlichen Verkehrsraum aus einsehbar sind und bleibend angebracht sind, veröffentlichen darfst. Da ist es egal, ob nun eine Hecke da steht, oder nicht. Wenn du vom Bürgersteig aus fotografierst, gilt Panormafreiheit. Sie gilt nur dann nicht, wenn du auf einer Leiter o. ä. stehst. Bei einem ganz normalen Wohnhaus wird aber wohl nicht besonders viel urheberrechtlich geschützt sein, weshalb die Panoramafreiheit gar nicht bemüht werden muss.
Eine andere Sache ist, ob du durch die Fotos die Privatsphäre des Hausbesitzers verletzt. Wenn Menschen auf den Fotos abgebildet sind, müssen die einer Veröffentlichung zustimmen. Ob es eine Verletzung der Privatshäre ist, wenn du den vom Straßenraum einsehbaren Innenraum eines Hauses fotografierst, kann ich dir nicht sagen. Das ist aber wohl eher im Einzelfall zu entscheiden. -- Chaddy - DÜP 19:12, 24. Mai 2008 (CEST)

Ich kann nicht erkennen, dass solche spitzfindigen Fragen hier irgendwen weiterbringen. Eine Verletzung von Urheberrechten muss nachgewiesen werden, und ich bezweifle, dass sich jemand die Mühe machen wird wegen 40 cm Unterschied zu klagen. --Historiograf 00:53, 25. Mai 2008 (CEST)

Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923

Wie ich Forrester bereits auf meiner Disku schrieb, rechne ich nicht damit, dass es genügend hartgesottene Masochisten gibt, die die Mühen einer gründlichen Recherche auf sich nehmen, wenn absehbar ist, dass etwa mit 50 prozentiger Wahrscheinlichkeit die Richtlinie negativ (z.B. wegen mangelnder Resonanz) evaluiert und die Medien dann gelöscht werden. Das wird nicht funktionieren, auch wenn ich Werbung für die Probe-Richtlinie mache --Historiograf 14:03, 25. Mai 2008 (CEST)

Ich habe ein erstes Bild unter dieser Richtlinie hochgeladen, bitte dort reagieren! --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:42, 25. Mai 2008 (CEST)

Bild des Kernkraftwerks in Obrigheim

Das Bild:Foto Obrigheim Infozentrum.jpg sieht verdächtig nach URV aus. Es wäre mir neu, dass Fotos in Infozentren automatisch gemeinfrei sind.---- | peter schmelzle | d | @ | 17:54, 25. Mai 2008 (CEST)

Das Bild ist dort an einer Wand. Sonst finde ich vom KWO nur andere Bilder. Das ist kein Bild, das sonst im Internet existiert, das ist auf keinem Plakat, nur auf dieser Wand. Ist das URV? -- Felix König +/- 18:01, 25. Mai 2008 (CEST)
Natürlich braucht es eine Freigabe des Urhebers an dem gezeigten Werk. Hab DÜP gesetzt. Panoramafreiheit trifft nicht zu jodo 18:10, 25. Mai 2008 (CEST)
OK, dann lieber löschen, das wusste ich nicht. -- Felix König +/- 18:11, 25. Mai 2008 (CEST)

Schöpfungshöhe?

Bild:Royal Rangers N.svg. Der Uploader der png-Version Bild:RR-Emblem col2.png ist der Meinung, dass ausschließlich die svg-Version eine URV sei und läuft gerade Amok. --jergen ? 12:31, 21. Mai 2008 (CEST)

Keines der Bilder erreicht Schöpfungshöhe, sie sind somit beide gemeinfrei. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:02, 21. Mai 2008 (CEST)
Eben, so ein Quatsch! Entweder hat beides eine Schöpfungshöhe oder keines von beiden. Ich würde auch sagen keines, denn ich sehe da nur ein paar Achtecke, Dreiecke, Kreise und Schrift, das ganze übereinandergeklatscht. Das ist eher ein typischer Fall von Ich-will-aber-mein-Bild-in-den-Artikeln-haben. Alleine die "Genehmigung" beim PNG: "Erlaubnis vom Webmaster des Urhebers"... --Connum 13:05, 21. Mai 2008 (CEST)

Bei den derzeit mir bekannte Versionen des Royal Rangers Emblems: Bild:RR-Emblem_col2.png, Bild:Royal Rangers N.svg und Bild:Royal Rangers.svg handelt es sich um ein Markenzeichen zu dem es im ursprünglichen Artikel folgenden Rechtshinweis gab:

Im Original:

Royal Rangers Emblem ® 1976 by The General Council of the Assemblies of God; Springfield, Missouri 65802-1894. The Royal Rangers Emblem may not be reproduced, stored in a retrieval system, or transmitted in any form or by any means—electronically, mechanically, photocopies, recording, or otherwise—without prior written permission from the national Royal Rangers Department.

Für Deutschland:

Das Emblem darf lediglich für Stammeszwecke ohne Gewinnerzielungsabsicht verwendet werden. Nach: Homepage Royal Rangers Deutschland: Rechtliches, 7. Mai 2008

Zudem ist das Emblem mit einem ® versehen, und die Marke amtlich registriert. --Manuel Heinemann 13:14, 21. Mai 2008 (CEST)

ja und? Das sagt nichts über die Schöpfungshöhe aus. sугсго 13:20, 21. Mai 2008 (CEST)
Der Markenrechtsschutz wird auch nirgends bestritten, im Gegenteil, genau dafür ist der Logo-SH Baustein da. Bei einem Bild mit geringer Schöpfungshöhe sind die angegebenen Einschränkungen aber unwirksam. Ob diese nun gegeben ist oder nicht, kann nur ein Gericht entscheiden, sonst niemand. Und bis zu dieser Entscheidung und der mehrheitlichen Ansicht, dass keine Schöpfungshöhe existiert, spricht nichts gegen eine Veröffentlichung zu enzyklopädischen Zwecken. Sollte es tatsächlich zu einem Rechtsstreit kommen, mit dem Ergebniss, dass diese Grafik genügend Schöpfungshöhe aufweist, dann wage ich mal zu behaupten, dass dies die Löschung von 50% oder mehr aller Logos zur Folge hätte. --Connum 13:24, 21. Mai 2008 (CEST)
Zur Ergänzung: Rechtsgutachten auf wikimedia.org vom März 2005 (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Connum (DiskussionBeiträge) 14:05, 21. Mai. 2008 (CEST)) --Connum 14:06, 21. Mai 2008 (CEST)
@Manuel Heinemann: Lies mal
Da steht alles drin, das muß man hier nicht wiederholen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:13, 21. Mai 2008 (CEST)

Die PNG-Datei wurde ja nun gelöscht:

10:28, 23. Mai 2008 Wo st 01 (Diskussion | Beiträge) hat „Bild:RR-Emblem col2.png“ gelöscht ‎ (Ersetzt durch: Bild:Royal Rangers N.svg, bessere Version)

Ziel der Royal Rangers war es jedoch die beiden SVGs gelöscht zu sehen und dafü das PNG zu behalten. Grund: SVG kann einfacher weiterverarbeitet werden als PNG.

Vielelicht kann mir jemand aus der Runde weiterhelfen: Wie so verschwand nun also das PNG und nicht die SVGs? --Manuel Heinemann 10:43, 26. Mai 2008 (CEST)

Weil das SVG einfacher weiterverarbeitet werden kann (verlustfreie Skalierung, geringere Dateigröße). --Noddy 11:25, 26. Mai 2008 (CEST)

unbekannter Reisender belichtete mit dem Fotoapparat ...

Bin grad beim Abarbeiten von NC drüber gestolpert. im Bild:Heinemann.jpg von 1953 steht als Author Vorbeieilender, unbekannter Reisender belichtete mit dem Fotoapparat des Franz Rauber. Zunächst war das Bild völlig ohne Lizenz; später ändert eine IP das auf GNU FDL, Publikation mit Genehmigung des Fotografen, wobei der Fotograf ja unbekannt ist. Er kann das also wohl nicht genemigt haben. Inzwischen ist das Bild auch auf commons. Ganz OK ist das ganze wohl nicht. Aber noch akzeptabel oder nicht, das ist hier die Frage. --JuTa Talk 22:33, 25. Mai 2008 (CEST)

Das ist inakzeptabel. Wieso werden solche Bilder einfach ohne Hirn auf Commons geladen? Verstehe ich nicht... Auf Commons LA stellen und hier DÜP rein. -- Chaddy - DÜP 22:36, 25. Mai 2008 (CEST)
Hat jetzt SLA auf Commons und DÜP auf de-WP. -- Chaddy - DÜP 22:43, 25. Mai 2008 (CEST)
OK, danke. Ein für Commons-Admins nachvollziehbbarer Grund sollte noch eingtragen werden. (in englisch). --JuTa Talk 22:47, 25. Mai 2008 (CEST)
Hm, habe ich doch. Keine Ahnung, weshalb das nicht angezeigt wurde... Jetzt kann man das aber lesen. -- Chaddy - DÜP 22:51, 25. Mai 2008 (CEST)
Wozu eigentlich DÜP, bei einem anonymen Bild, das noch keine 70 Jahre alt ist. In sowas gehört (bei Kenntnis des Sachverhaltes) <code>{{Löschen}}. unzureichende Lizenzierung, Freigabe faktisch unmöglich. --~~~~ (CEST)</code>. sугсго 09:19, 26. Mai 2008 (CEST)
Hinzu kommt RaeB, Gerhard Moest ist als Wahlkampfhelfer wohl kaum eine Person der Zeitgeschichte. --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:09, 26. Mai 2008 (CEST)

Benutzung durch Nachrichtenagentur (erledigt)

Gibt es Vorlagen, mit denen man eine Nachrichtenagentur auf die Einhaltung der Lizenz hinweisen kann? Konkret geht es um Bild:RalfMeister.jpg, dass von idea hier ohne jede Attribution verwendet wird. --Concord 03:36, 21. Mai 2008 (CEST)

WP:TV#Hinweis auf Lizenzverstoß bei Weiternutzung. -- Chaddy - DÜP 03:39, 21. Mai 2008 (CEST)
Danke. --Concord 03:50, 21. Mai 2008 (CEST)
Naja, mann sollte immer auch den Urheber (unseren Nutzer) darauf hinweisen. Einige Regeln das recht gut selber. sугсго 11:05, 21. Mai 2008 (CEST)
Der Urheber ist MrsMyer, und ich habe sie informiert, siehe ihre Disk.. Deinen letzten rudimentären Satz verstehe ich nicht, oder meinst du regeln? --Concord 15:51, 21. Mai 2008 (CEST)
Ja, er meint, dass MrsMyer sich evtl. selbst mit dem Nachnutzer einigen kann! ;-) --Connum 16:05, 21. Mai 2008 (CEST)
Ich meine damit, dass -rechtlich gesehen- jeder Wikipedianer für die Durchsetzung seiner freien Lizenzen selbst verantwortlich ist und die WP selber die gar nicht durchsetzen kann.sугсго 17:03, 21. Mai 2008 (CEST)
Vielen Dank, insbesondere an Concord. Bei einem privaten Weiternutzer von Fotos sähe ich persönlich keine Probleme - doch eine Nachrichtenagentur sollte professionell genug sein, eine Lizenz lesen, verstehen und anwenden zu können. Ganz besonders deswegen, weil sie Geld für Berufsfotografen spart, wenn sie sich bei Wikipedia bedient. sугсго hat völlig Recht: WP kann die Durchsetzung des Urheberrechts nicht erreichen. Ich hatte die Regeln aber so verstanden, dass jeder Mitabeiter einen Weiternutzer auf einen Verstoß gegen Lizenzen aufmerksam machen kann und sollte. (Ist in diesem Fall nicht mehr nötig.) Denn gelten diese Regeln nicht mehr, wenn ich morgen tot umfalle, dement werde oder aus anderem Grund daran gehindert bin, den Weiternutzer selbst aufmerksam zu machen? Beim Urheberrecht wäre der Fall anders gelagert; nach meinem Tod müsste sich Witwer Myer darum kümmern. Lizenzverstoß und Urheberrechtsverstoß sind doch rechtlich gesehen zwei Paar Schuhe. --MrsMyer 18:45, 21. Mai 2008 (CEST)
Weiternutzungsmängel sind immer auch URV (Die Copyleft-Lizenzen gehen j nur so weit, wie sie eingehalten werden, darüber Hinaus fehlt es eben an der Einwilligung im Sinn des UrhG). Aufmerksam machen kann die WP, die Lizenzen (außer im Rahmen des Datenbankschutzes) durchsetzen aber nicht, dass kann nur der Lizenzgeber (in der Regel der Urheber). sугсго 06:10, 22. Mai 2008 (CEST)
Ein Idea-Mitarbeiter hat sich entschuldigt und das Foto gegen ein anderes Foto mit Namensnennung ausgetauscht. --MrsMyer 18:42, 26. Mai 2008 (CEST)

Emil Maetzel

Hier ist ein Porträt des Malers Emil Maetzel zu sehen, das seine Ehefrau Dorothea Maetzel-Johannsen - ebenfalls Malerin - 1920 von ihm gefertigt hat. Dieses Porträt würde ich mit den entsprechenden Informationen gern in den Artikel Emil Maetzel einstellen. Ich meine, dass keine Urheberrechte bestehen, da seine Ehefrau bereits 1930, also vor 78 Jahren, verstorben ist. Darüber hinaus ist das im Internet eingestellte Bild eine elektronische Reproduktion des Originals (meine ich jedenfalls). Der Eigentümer des Bildes, die Galerie Herold, verbittet sich die Veröffentlichung der Bilder (siehe oben auf der Internetseite). Zu Recht? Ich glaube, das ist Bluff. Was meinen die Experten? Kann ich das Bild in WP einstellen? Können überhaupt noch Urheberrechte bestehen, wo die Urheberin doch bereits vor 78 Jahren verstorben ist? Danke und Gruß --pincerno 12:37, 26. Mai 2008 (CEST) --pincerno 12:37, 26. Mai 2008 (CEST)

Sowas schreiben Galerien gerne vor, das stimmt aber nicht. Wenn die Frau 1930 gestorben ist, sind ihre Werke gemeinfrei. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:24, 26. Mai 2008 (CEST)
Danke! --pincerno 15:28, 26. Mai 2008 (CEST)

Victor Lustig

In dem folgenden kleinen Radiobeitrag wird über Victor Lustig berichtet. http://www.radioeins.de/programm/sendungen/eins_am_vormittag/geschichte_in_augenblicken/der_mann__der_den.html Ich kann den Beitrag mit meinem Rechner leider nicht öffnen, aber ich kann mich erinnern, dass es einige frappierende Parallellen zu unserem Artikel gibt. (Was nicht sehr überraschend ist, weil es ja um das gleiche Ereignis geht.) Außerdem kommt eine Autorin eines Buches zu dem Thema zu Wort; möglicherweise liegt eine URV in der einen oder anderen Richtung vor. Im besten Fall haben wir eine Quelle für den Artikel. :) --R. Möws 17:47, 21. Mai 2008 (CEST)

Ich kann den Stream leider auch nicht öffnen, aber der Lustig-Artikel ist eines meiner Frühwerke. Soweit ich mich erinnere, ist das im Wesentlichen zusammengegoogelt, daher fehlen auch Quellenangaben. URV möchte ich aber mal ausschliessen.-- Wiggum 02:23, 22. Mai 2008 (CEST)
Der Radiobeitrag ist taufrisch, der Wikipedia-Artikel kann also eigentlich nicht von dort geklaut sein. Habe ihn mir auch angehört, im Kern ein Interview mit Autorin Ursula Muscheler (Autorin von "Die Nutzlosigkeit des Eiffelturms. Eine etwas andere Architekturgeschichte"), konnte in keine der beiden Richtungen eine URV feststellen. Weblinks und Lit. in den Artikel eingetragen. -- Martina Nolte 14:50, 23. Mai 2008 (CEST)
Vielen Dank fürs Anhören und Eintragen; ich hätte, wenn ich könnte. -- R. Möws 17:15, 23. Mai 2008 (CEST)
Kann damit der "fehlende Belege"-Baustein raus? -- Martina Nolte 11:57, 27. Mai 2008 (CEST)

Recht am eigenen Bild

Hallo, so richtig komme ich hier nicht weiter. Reicht es eigentlich, wenn eine Person eine mündliche Zusage gibt ein Bild von ihr in der Wikipedia zu veröffentlichen oder gibt es dazu schriftliche Vorlagen? --"John" 07:22, 26. Mai 2008 (CEST)

Mündliche Zusagen lassen sich halt nicht nachprüfen. Eine schriftliche Einverständniserklärung ans OTRS wäre natürlich optimal! Soweit ich weiß, gibt es nur eine Textvorlage zur Freigabe eines Bildes durch den Autor/Fotografen. Ein kurzer Text zum Einverständnis einer abgebildeten Person sollte sich aber schnell selbst schreiben lassen. --Connum 09:10, 26. Mai 2008 (CEST)
Ein Zusage für die Veröffentlichung in der Wikipedia reicht auch bei den übrigen Rechten, wie beim Urheberrecht nicht. Darauf sollte immer geachtet werden, hilfreich sind übrigens Standardmodellverträge. sугсго 09:16, 26. Mai 2008 (CEST)
Eine schriftliche Zusage ist zwar immer wünschenswert (Modelvertrag z.B.), aber manchmal nicht machbar. Dieser Vertrag ist beispielsweise bei Aktfotos nicht weiterzuleiten, wenn die Klarnamensnennung unerwünscht ist. Würde ich meine Modelverträge ans OTRS schicken, würde ich § 4 dieses Mustervertrages verletzen und wäre schadenersatzpflichtig gegenüber dem Model. Prinzipiell ist ein mündlicher Vertrag rechtlich gültig, es bedarf keiner Schriftform wie z.B. bei Grundstückskäufen. Allerdings hat man im Zweifelsfall keinen Nachweis, das kann im Nachhinein unangenehm werden, wenn sich die abgebildete Person "nicht mehr erinnert". --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:03, 26. Mai 2008 (CEST)
Könnte man das in diesem Fall so lösen, dass er sich einen schriftlichen Nachweis von der Person holt, diesen aber nicht hier mit reinstellt? Dann hätte er im Zweifelsfall etwas in der Hand, und eventuelle Persönlichkeitsrechte werden nicht berührt. --Connum 11:20, 26. Mai 2008 (CEST)
Ob die mündliche Zusage ausreicht, muß jeder selbst entscheiden. Im Zweifelsfall haftet derjenige, der ein Bild hochlädt. Ob "wir" einem Uploader glauben oder nicht steht auf einem ganz anderen Blatt. Eine schriftliche Zusage kann jedenfalls nicht verbindlich gefordert werden, weil dieser Vertrag (Zustimmung zur Veröffentlichung) nach DACH-Recht auch mündlich gültig ist. --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:37, 26. Mai 2008 (CEST)
Diese Deduktion ist Blödsinn: Auch einfaches Nutzungsrecht ohne Einschränkung geht formlos, demnach können wir also in Zukunft ganz auf schriftliche Freigaben verzichten. sугсго 11:47, 26. Mai 2008 (CEST)
Sorry, falsch rübergekommen... Rechtlich gesehen nicht nötig aber empfehlenswert. Ich wollte außerdem darstellen, daß es manchmal unmöglich ist, schriftliche Bestätigungen zu erbringen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:27, 26. Mai 2008 (CEST)

Vielen Dank für Eure Antworten. Das hilft mir schonmal weiter.--Viele Grüße "John" 05:42, 27. Mai 2008 (CEST)

Janusz-Korczak-Gymnasium

Guten Morgen, dieser Artikel hat gerade einen Relevanz-LA überlebt, allerdings scheinen mir alle alten Versionen bis einschließlich dieser eine URV von der Schulwebsite zu sein, die sogar als Quelle angegeben war (warum merkt sowas keiner?). Das Problem sollte in der nächstjüngeren Version durch Umformulierungen beseitigt sein, sehe ich das richtig?

Meine Frage wäre: seht ihr das genauso, und sind da Versionslöschungen nötig bzw. ausreichend oder muss das Ding nach WP:LKU, da ja die "Ursprungsversionen" URV sind? Grüße und danke schonmal, -- BWesten 12:02, 27. Mai 2008 (CEST)

alle Geoinformationen von NRW-Behörden zusammengenommen frei?

Ich bin gerade über commons:Image:North_rhine_w_template_2.svg gestolpert und frage mich nun, ob das alles so rechtens ist. Stichwort NRW-Behörden und Urheberrecht.

"Die einzelnen reinen Geoinformationen (Vermessungsdaten zu den abgebildeten Informationen) genießen zwar als solche keinen Schutz, jedoch kann die sie beinhaltende Datenbank einem Datenbankschutz unterliegen (siehe Rechte an Geoinformationen)." (Wikipedia:Bildrechte#Karten)

Das sieht so aus, als wenn der fleißige Nutzer "sämtliche Datenbanken abgegrast" hat. MfG Blaite 22:42, 26. Mai 2008 (CEST)

Ich kann die Datei nicht sehen aber das ist ne andere Baustelle. Was meint Histo? --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:46, 26. Mai 2008 (CEST)

Die Daten sind frei, der Datenbankschutz kann die Entnahme von Daten nicht verhindern --Historiograf 01:02, 27. Mai 2008 (CEST)

Zumindestens sind die Benutzungshinweise von nrw.de recht einschüchternd. Eigentlich wäre das ja mal eine schöne Möglichkeit, dass in NRW gültige Informationsfreiheitsgesetz einzufordern, schließlich sind die Daten mit Steuergelder entstanden. --Kolossos 23:41, 27. Mai 2008 (CEST)

Schullogo

Darf dieses Schullogo hochgeladen werden (Schöpfungshöhe)? – ★ PsY.cHo ★, 10:47, 27. Mai 2008 (CEST)

Die Europakarte ist nicht geschützt. Sie achteckig zu umrahmen ist keine Schöpfung. Bleibt der Buchstabe "E" - verglichen mit dem laufenden Auge würde ich keine SH sehen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:15, 27. Mai 2008 (CEST)
Kann ich also nun das Logo hochladen oder sollte ich noch auf eine Meinung von jemandem warten? Und wenn das Logo hochgeladen werden darf: welche Vorlage? {{Logo}} oder {{LogoSH}}? – ★ PsY.cHo ★, 14:23, 27. Mai 2008 (CEST)
Endgültige Rechtsberatung kann/will/darf hier sowieso keiner geben. Aber ich persönlich sehe auch keine Schöpfungshöhe und würde {{LogoSH}} verwenden. --Connum 14:32, 27. Mai 2008 (CEST)
Alles klar, danke. – ★ PsY.cHo ★, 20:23, 27. Mai 2008 (CEST)

öffentliche Verwendung von Bildern

Hallo,

wir haben uns das Zunftwappen der Barbiere von der Seite des Betreibers LutzBruno heruntergeladen. Nun ist die Frage, ob wir dieses bei uns im Betrieb und in Zusammenhang mit unserem Betrieb (zb. auf öffentlichen Veranstaltungen (Historischer Handwerkermarkt), unserer Homepage usw.)verwenden dürfen.

Beschreibung der Seite: Description

Zunftwappen Barbiere Source

old Lexica: Ritters geographisch-statistischem Lexikon, 2 Bände (A-K, L-Z) Ed.: J. Penzler, Otto Wiegand, Leipzig Date

1895 Author

LutzBruno Permission (Reusing this image)

see below

Mit freundlichen Grüßen Friseur Bellgardt

--89.53.100.191 16:22, 27. Mai 2008 (CEST)

Das Wappen aus dem oben beschriebenen Lexikon, erschienen im Jahre 1895. Damit ist das Wappen gemeinfrei, weil ihre urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Alle Rechte Meinerseitz an der Datei sind ebenfalls von mir Freigegeben. Sie können das Wappen entsprechend ihrer Wünsche verwenden - viel Erfolg! --LutzBruno 16:49, 27. Mai 2008 (CEST)
Wir dürfen hier keine Rechtsberatung leisten. Wenn ihr eine fundierte rechtliche Meinung haben wollt wendet euch an einen Anwalt eures Vertrauens jodo 17:09, 27. Mai 2008 (CEST)
Hintergrund ist folgender: Auch wenn die Grafik als solche frei ist (der Bundesadler ist auch gemeinfrei), kann es sein, daß das Wappen Nutzungsbeschränkungen nach Namensrecht, § 12 BGB unterliegt. Zunftwappen dürfen oft nur mit Zustimmung der zuständigen Handwerkskammer geführt werden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 17:40, 27. Mai 2008 (CEST)

Herkunft eines Logos

Ist es eigentlich egal, ob ich ein Logo abfotografiere, selber nachmale, einscanne oder mir von der Homepage hole wenn die Schöfungshöhe nicht erreicht ist? --Ifm 23:47, 27. Mai 2008 (CEST)

Falls sich die Frage auf die Verwendung in der Wikipedia bezieht: Ja ist es. jodo 02:41, 28. Mai 2008 (CEST)
Wobei natürlich ein "original" Logo als Vektordatei (z.B. aus einem PDF) einer Rastergrafik oder gar einer "selbstgebastelten" Version des Logos vorzuziehen ist. Falls Du dich selbst nicht mit dem Vektorisieren auskennst, stelle einfach eine Anfrage beim WikiProjekt SVG auf der Wunschliste. --Connum 09:52, 28. Mai 2008 (CEST)
Wenn Du's im Rahmen der Panoramafreiheit ablichtest, kannste das Originalfoto auch bei bestehender Schöpfungshöhe hochladen. Insofern ist das bei Grenzfällen teils anzuraten (wenn die SH fehlt, können die svg-Projekter die Vektorisierung immer noch vornehmen. sугсго 09:59, 28. Mai 2008 (CEST)

Technisches Problem.

Dieses Problem ist mir bei einem Bild passiert, dass dann doch aus anderen Gründen de.WP ungeeinet war. A macht ein Foto, stellt es unter CC-By-SA X.Y, B bearbeitet es (Montage mit Foto eines anderen Promis, daher für die WP ungeeignet, B war Urheber des zweiten Fotos). A übt sein Recht aus der CC aus: Entfernung aller Verweise auf ihn im Bild. Also zur Frage: Wie wäre damit in der WP umzugehen, insbesondere welche Nachweise bräuchten wir für eine Aufnahme hier und den Commons. Genügt eine Bestätigung des Bearbeiters, dass der ursprüngliche Urheber gemäß der CC seine Nennung bzgl. der Bearbeitung verboten hat? Oder bräuchten wir das Original, samit der Freigab des Original und der aufforderung zur Nichtnennung? Oder - Mittelding- 1. Eine Erklärung des Originalurhebers, dass er Urheber ist und zudem auf seine Nennung verzichtet hat. sугсго 10:11, 28. Mai 2008 (CEST)

Bilder von Kernkraftwerken

ich kann mich daran erinnern das fotografieren auf dem Kraftwerksgelände strengstens verboten ist zumindest am KKI. Es gibt eine Reihe von Fotos in den commons die das augenscheinlich sein könnten. wie siehts dazu rechtlich aus? --k4ktus 21:42, 26. Mai 2008 (CEST)

Also zumindest das erste (Luftbild) hat eine äußerst seltsame Freigabe/Lizensierung/Urheber, ein Fall für DÜP. Daß Fotos generell verboten sind wage ich zu bezweifeln, der kalte Krieg ist vorbei, auch Luftaufnahmen sind mittlerweile problemlos. Allerdings sollten wir uns diese Fotos mal genauer ansehen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:14, 26. Mai 2008 (CEST)
Beim Luftbild KKI.jpg hab ich auf Commons mal einen "no permission"-Baustein reingesetzt. --Kam Solusar 03:07, 28. Mai 2008 (CEST)

hallo Ralf, ich war vor ca. 5 Jahren auf einer Besichtung im besagten Kraftwerk. Es war strengstens verboten fotos zu machen natürlich nur innerhalb des krafwerksgelände. Ein beispiel das ich gerade gefunden habe: Foto es ist ja angeblich selbst gemacht. Aber wie schon gesagt bezweifle ich das es dann eine erlaubtes Foto ist. Der Umkehrschluss würde natürlich auch gelten; das Foto ist nicht selbst gemacht und es gibt einen anderen Urheber. --k4ktus 22:21, 26. Mai 2008 (CEST)

Wir müssen hier Hausrecht und Urheberrecht auseinanderhalten. Bei Hausrecht haftet der Fotograf/Uploader. Urheberrechte werden aber nicht tangiert. Wenn der Uploader seine Bilder frei gibt, ist die Wikipedia aus dem Schneider, der Fotograf haftet gegebenenfalls wegen Verletzung des Hausrechts. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:34, 26. Mai 2008 (CEST)

Foto: unterstellt man das der Uploader das Hausrecht nicht verletzt hat, hat das Bild einen anderen Urheber. Ist das ein Grund zur Löschung?--k4ktus 12:37, 27. Mai 2008 (CEST)

Das Hausrecht tangiert das Urheberrecht nicht und verhindert auch eine Freigabe unter freier Lizenz durch den Urheber nur dann, wenn in ihm eine wirksame Regelung enthalten ist, die das ausschließliche Nutzungsrecht des Urhebers entzieht/überträgt. (Bei Konzerten wird das bzgl. der Presse immer wieder versucht, doch durch AGB gegenüber Privatleuten halte ich das für faktisch unmöglich.) sугсго 12:54, 27. Mai 2008 (CEST)

hi, ich glaube du hast mich nicht so richtig verstanden. Der Urheber hatte also die Genehmigung des Kraftwerks ein Foto zu machen und zu veröffentlichen. Geht man davon aus das dieser Fall aber überaus selten ist, weil generell strengstes foto verbot herrscht, kommt man doch zum schluss das der Uploader nicht der rechtmäßige Urheber sein kann, weil - zur Verdeutlichung - eine Genehmigung nicht jedem Hans-Wurst erteilt wird.--k4ktus 13:01, 27. Mai 2008 (CEST)

Die "Aktivitäten" des Uploaders sprechen natürlich dafür. Ich weiß nicht, wie man auf Commons mit solchen Fällen umgeht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:12, 27. Mai 2008 (CEST)
Uns ist das egal, ob der Urheber eine Fotoerlaubnis hat. sугсго 14:36, 27. Mai 2008 (CEST)

Warum sollte das Fotografieren verboten sein? Das ist meiner Meinung nach Blödsinn. -- Felix König +/- 19:36, 27. Mai 2008 (CEST)

Hallo Felix. wieder ein sinnloser beitrag von dir. Fotografieren ist auf jeden Betriebsgelände deutscher Kernanlagen grundsätzlich Verboten. Das darf man nur mit einer Genehmigung der Betriebsleitung. Woher ich das weiß? weil ich schon mit anderen Leuten gesprochen habe, die in anderen Kernkraftwerken zu Besuch waren und da hieß neben dem Alkoholverbot auch Fotoverbot. Und, das ist zwar eine mutmaßung, es wird in anderen Ländern nicht anders sein. --k4ktus 20:13, 27. Mai 2008 (CEST)

Stimmt nur halb. Die Pressefreiheit darf auch von KKWs nicht eingeschränkt werden. Ich habe bereits in KKWs, auf Bundeswehr-Flugplätzen und sogar in der Bundesdruckerei fotografiert. Hier gehts aber um was anderes, da hat jemand offenbar eine Sockenpuppe gebastelt um dieses eine Bild hochzuladen. Ob der angebliche Ami jemals in Kursk war werden wir wohl nie erfahren. Es ist auch nicht unser Problem, das Bild liegt auf Commons. Diese Frage gehört nach Commons. --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:43, 27. Mai 2008 (CEST)
Sinnloser Beitrag? Dass du dich da mal nicht irrst! Ich wäre auf diesem Gebiet sehr vorsichtig. Meine Bilder sind völlig erlaubt, obwohl sie auch KKWs zeigen. Teilweise zeigen sie Ausschnitte des Betriebsgeländes. In Kernkraftwerken herrscht Fotoverbot, zumindest in Deutschland. Aber doch nicht in Russland! Wenn der Ersteller das nicht fotografieren durfte, wieso sollte er so hirnrissig blöd sein und das Bild ins Internet hochzuladen? Meiner Meinung ist das nur in Deutschland so streng. Was ist schon dabei, wenn ein Bild vom Reaktorbecken in die Öffentlichkeit gelangt? Nichts! Natürlich gibt es auch in Russland Ausnahmen, wie zum Beispiel bei diesem Bild. -- Felix König +/- 17:18, 28. Mai 2008 (CEST)
Also das zuletzt verlinkte würde ich hier auf .de schnellöschen, das ist niemals frei. --RalfRBIENE braucht Hilfe 17:23, 28. Mai 2008 (CEST)
OK, scheint gemacht worden zu sein. -- Felix König +/- 17:30, 28. Mai 2008 (CEST)

Verwendung einiger Bilder aus 1910 erschienenem Werk

Ich würde gern einige Abbildungen in Wikipedia benutzen, die aus einem 1910 veröffentlichten Standardwerk der Bergbaugeschichte stammen: Heise-Herbst, Bergbaukunde, Springer-Verlag 1910. Jetzt bin ich mir etwas im unklaren über die passenden Bildrechte. 100 Jahre ist das Buch (noch) nicht veröffentlicht, so daß Bild-PD-alt-100 wohl nicht in Frage kommt. Es war mir weiterhin unnmöglich, herauszufinden, wie lange die Autoren bereits verstorben sind. Käme Bild-PD-alt-1923 in Frage? Einige dieser Bilder wären zudem Werksfotografien bzw. Zeichnungen, von denen erst gar kein Urheber außer Firmen, die in der Form gar nicht mehr existieren, genannt ist. Wie kann ich da verfahren? Soll ich's besser bleibenlassen? --Christian Rößler 12:10, 28. Mai 2008 (CEST)

Ich würde mich erstmal an den Springer-Verlag wenden. Vielleicht geben sie die Bilder frei, vielleicht kennen sie die Urheber. --RalfRBIENE braucht Hilfe 12:16, 28. Mai 2008 (CEST)
Ok, wird gemacht! Ich hoff' mal auf deren Freigabe; wenn nicht, habe ich noch einige ältere Wälzer, die ich dann mal durchforste. --Christian Rößler 13:01, 28. Mai 2008 (CEST)

Image:Moisheaf.jpg

Wie siehts damit aus? Ist doch kaum glaubhaft, daß der Wikipedianer das selbst in Teheran aufgenommen hat. --Nuuk 20:10, 28. Mai 2008 (CEST)

Ich persönlich - falls ich mir das in meiner allumfassenden Unwissenheit als Amateur erlauben darf - kann die Zweifel gut verstehen. Auch der dünne schwarze Rahmen sieht aus wie von einer Newsseite oder ähnlichem kopiert. Aber weder die tatsächliche Urheberschaft noch der Vorwurf lassen sich momentan beweisen, daher schlage ich vor, den Uploader einfach mal anzusprechen. Gruß --Connum 20:17, 28. Mai 2008 (CEST)
Geht uns nichts an, das Bild ist auf Commons. --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:25, 28. Mai 2008 (CEST)
Stimmt, wir beide sollten also dort unsere unqualifizierten Kommentare absondern! (okay, das war der letzte bissige Kommentar fürs erste! ;-) Aber mich ärgern solche Vorwürfe nunmal...) Also bitte bei Commons melden, z.B. im Forum oder, wenn Du des Englischen mächtig bist, im Graphics village pump. --Connum 20:31, 28. Mai 2008 (CEST)
Meine Zunge blutet... ;) --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:35, 28. Mai 2008 (CEST)

Bild:Ernesto augusto 3 de brunswick.jpg

Und zum dritten: Muss ich mir sowas sagen lassen, oder wo kann ich die hiesige Bild-Freigabe klären lassen ohne bei Commons rumwurschteln zu müssen? --Nuuk 21:27, 28. Mai 2008 (CEST)

Ja, musst Du! ;) Wenn das Bild in Commons zur Verfügung steht, kannst Du eine Einbingung in Artikeln nicht verhindern. D.h. natürlich kannst Du das, wirst damit aber sicherlich einen Editwar herausvordern (und hast Du sogar ansazweise schon!). Bilder auf den Commons werden auch auf den Commons diskutiert. Anlaufstellen auf Deutsch und Englisch habe ich dir im vorherigen Absatz genannt. Grüße --Connum 21:41, 28. Mai 2008 (CEST)
Warum sollte die auf Commons denn interessieren, daß es in deWP unerlaubterweise eingebunden ist? --Nuuk 21:56, 28. Mai 2008 (CEST)
Im Moment ist erstmal zu klären, ob das Bild überhaupt unerlaubt hochgeladen wurde. Und so lange das nicht bewiesen ist, kannst Du auch niemanden daran hindern, das Bild hier zu verwenden. --Connum 22:09, 28. Mai 2008 (CEST)
Es scheint unwahrscheinlich, daß der Fotograf sicher 70 Jahre tot ist - aber da dies nicht sicher geklärt ist, gehört diese Frage nach Commons. Nur bei klaren URVs werden wir hier auf .de tätig und tragen solche Bilder (sehr selten) in die Blacklist ein. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:14, 28. Mai 2008 (CEST)
Das Bild gehört bei uns entfernt und auf den Commons zur Löschung vorgeschlagen. (Weder haben wir ein Veröffentlichungs- noch ein Werkentstehungsdatum.) sугсго 09:11, 29. Mai 2008 (CEST) Doch, das Bild ist nach 1913 (seiner Amtsübernahme veröffentlicht worden, da er als Herscher gegleitdet ist, wohl auch entstanden).

Bild:Eleonore zu Solms-Hohensolms-Lich.jpg

Reicht dieser Hinweis oder muss das Bild auch auf Commons unter die neue Lizenz gestellt werden? --Nuuk 13:44, 28. Mai 2008 (CEST)

Auf Anhieb kann ich da keine gültige Lizenz erkennen. Ist aber auf Commons. --RalfRBIENE braucht Hilfe 16:28, 28. Mai 2008 (CEST)
Hab den entsprechenden Baustein gesetzt jodo 23:48, 29. Mai 2008 (CEST)

FIFA- und AIESEC-Logos (erledigt)

Ich habe hier zwei Logos, die ein © tragen, meiner Meinung nach aber keine genügende SH dafür haben:

Was meint Ihr? --AFranK99 [Disk.] 20:40, 29. Mai 2008 (CEST)

Sehe keine SH --Historiograf 22:28, 29. Mai 2008 (CEST)

Das (c) ist im deutschen Recht eh unwirksam. Im amerikanischen Rechtsraum dagegen gibt es den Begriff "Schöpfungshöhe" nicht. Betrachten wir das (c) doch ganz einfach als Teil des Logos, dann passt das doch. -- Chaddy - DÜP 23:47, 29. Mai 2008 (CEST)

Siehe beide Vorredner, ich sehe kein Problem. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:27, 30. Mai 2008 (CEST)

Merci! --AFranK99 [Disk.] 07:37, 30. Mai 2008 (CEST)
Das (c) ist im deutschen Recht eh unwirksam. Unwirksam ist es nicht, höchstens eine Falschbezeichnung. (c) wird jeder deutsche Richter zu Recht als Urheber(rechts)vermerk erkennen. Das Urheberrecht entsteht zwar auch ohne Vermerk, aber auch in DACH muss man sich zu seinem Werk bekennen, damit die volle Schutzfrist (70 pma) zur Geltung kommt. sугсго 10:21, 30. Mai 2008 (CEST)
<klugscheissmode>Nicht zu vergessen, dass das (c) im Amiland auch keine Bedeutung jenseits von Urhebervermerk mehr hat.</klugscheissmode>-- Wiggum 13:13, 30. Mai 2008 (CEST)
<mehrklugscheißmode>Für Altfälle schon.</mehrklugscheißmode> sугсго 13:22, 30. Mai 2008 (CEST)

Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923

Bitte mithelfen. ...Forrester { Die Dateiüberprüfung } 14:12, 30. Mai 2008 (CEST)

Public Domain

Ich möchte ein Foto nutzen, welches von einer Autorin als eigenes Werk unter Public Domain in der englischsprachigen Wikipedia hochgeladen wurde. Darf ich das? Muss ich über Commons gehen? Was ist zu tun? Danke Krächz 16:58, 30. Mai 2008 (CEST) --Krächz 16:58, 30. Mai 2008 (CEST)

Um welches Photo handelt es sich? Du willst es hier in der de-Wikipedia verwenden? Wenn du mir sagst welches Photo du meinst kann ich es auf die Commons laden. jodo 17:50, 30. Mai 2008 (CEST)
Das hier: http://en.wikipedia.org/wiki/Image:Little_Richard_in_2007.jpg Krächz 17:56, 30. Mai 2008 (CEST)
Photo ist jetzt auf den Commons [15] jodo 18:24, 30. Mai 2008 (CEST)
Vielen Dank für die schnelle Hilfe. Krächz 18:46, 30. Mai 2008 (CEST)

Bild:Portal-luftfahrt.jpg

Ich bitte um Überprüfung, ob die Lizenz ok ist. Geht die Kombination? Verstehe ich das letzte Bild korrekt als gemeinfrei? --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:43, 30. Mai 2008 (CEST)

Nein, das ist nicht gemeinfrei. Der Baustein enstpricht unserem Bild-by. Da der Urheber aber ein unbeschränktes Nutzungsrecht gewährt hat, ist da kein wirklich großartiger Unterschied zu "gemeinfrei". Die Collage passt so schon. -- Chaddy - DÜP 23:48, 30. Mai 2008 (CEST)
Ich frage ja, weil ich die (französischen?) Lizenzbausteine nicht verstehe...--RalfRBIENE braucht Hilfe 23:54, 30. Mai 2008 (CEST)
Französisch? Du kannst die Sprache der Bausteine einstellen. Einfach auf die gewünschte Sprache klicken, dann wird der Baustein in dieser Sprache angezeigt. -- Chaddy - DÜP 00:24, 31. Mai 2008 (CEST)

LogoSH (Markenrecht/Fair use)

Hi, ich möchte ein logo von en auf de kopieren, gemäß [16]. Reicht das en Bild als Quelle oder muss ich das Ursprungs-PDF angeben oder ist das egal? Winschmidt (talk) (mark) 06:17, 31. Mai 2008 (CEST)

Urheberrechtlich ist es total egal. Du kannst als Quelle angeben was du willst. Nur bitte nicht dich selbst als Urheber hinschreiben jodo 14:44, 31. Mai 2008 (CEST)

PM mit Sperrvermerk

Wie ist eigentlich die Haftungsfrage geregelt, wenn ein Autor eine Pressemeldung mit Sperrvermerk zu früh zitiert? Im Artikel Wer wird Millionär? wurde am 30. Mai um 21.10 lt. Versionshistory aus einer PM zitiert und somit wusste WP rund zwei Stunden vor dem Ablauf des Sperrvermerks von dem zitierten Millionengewinn, bevor der Gewinnfall offiziell hätte eintreten dürfen. Die Meldung wurde zwar zwischenzeitlich entfernt, ist aber danach wieder eingestellt worden, sogar mit Quelle im Artikel selbst vor Ablauf der Sperrfrist. Falls es Ärger gibt: wer haftet? Haften auch Autoren wie ich, die zwar an dem Artikel früher (und danach) mitgearbeitet haben, aber erst nach Ablauf des Sperrvermerks von diesem Vorgang Kenntnis erlangen? Die Quelle befindet sich noch im Artikel, aber der Sperrvermerk ist ja jetzt eh abgelaufen. -- Qhx 10:10, 31. Mai 2008 (CEST)

Haften? Wofür? Ich sehe nichts, was einen Sperrvermerk rechtlich binded machen würde. Wer heutzutage Pressemitteilungen mit Sperrvermerk herausgibt und nicht gleichzeitig die Weitergabe einschränkt, ist selbst Schuld (diese Meldung ist seit fast 24 Stunden für jedermann über Google News auffindbar). --dapete会話 12:27, 31. Mai 2008 (CEST)
Na, dann bin ich aber beruhigt und werde heute Nacht sicher gut schlafen ;-)) Im Ernst, mich hat das beunruhigt, aber Google News ist da wohl ein gutes Argument. -- Qhx 12:44, 31. Mai 2008 (CEST)
Sperrvermerke sind rechtlich rein gar nichts. Auch wenn die entsprechenden Herrausgeber das gerne andeuten. Informationen sind urheberrechtlich nicht schützbar jodo 14:42, 31. Mai 2008 (CEST)

Der entsprechende Artikel dafür Sperrfrist --Musbay 15:05, 31. Mai 2008 (CEST)

Fahndungs- und Polizeifotos

Wie sehen die Bildrechte an Fahndungs- und Polizeifotos aus, wie z. B. die Fahndungsfotos nach dem Opfer im Fall der Entführung von Ursula Herrmann, also Fotos wie das und das hier? Zusatzfrage: was ist mit den Wikimedia Commons? Vielen Dank, Maikel 22:29, 30. Mai 2008 (CEST)

Diese Fotos wurden vielleicht von der Polizei als Fahndungsfotos veröffentlicht. Sie wurden aber nicht von der Polizei angefertigt, zumindest ist dies äußerst unwahrscheinlich. Somit sind sie keine amtlichen Werke. Was aber viel schwerer wiegt ist hier das Recht am eigenen Bild der dargestellten Kinder. Ohne Zustimmung der Eltern und des Fotografen dürfte hier nichts gehen, sorry. --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:51, 30. Mai 2008 (CEST)
Hallo Ralf, Danke für Deine Antwort. Das klingt soweit logisch, aber nach dieer Logik dürften andere Medien diese Bilder eigentlich auch nicht veröffentlichen. Noch problematischer wären dann Fälle wie Fahndungsfotos nach Tatverdächtigen, wo deren Veröffentlichung anders als bei Fahndungsfotos definitiv nicht im Interesse des Abgebildeten liegt. Demnach hätte es also nie ein Fahndungsfoto von Andreas Baader geben dürfen. Maikel 09:22, 31. Mai 2008 (CEST)
Die Presse hat wiederum andere Gesetze als wir, sie dürfen sich im Rahmen des Zitatrechts weit mehr erlauben, notfalls tun sie das in Form eines Ausriß. Was Fahndungsfotos angeht: Gefahr_im_Verzug#Deutschland dürfte einer der Punkte sein, die übers Recht am eigenen Bild hinausgehen, Baader war zudem Person der Zeitgeschichte. Wenn ein Paßbild benutzt wurde, bleiben allerdings in jedem Fall die Urheberrechte des Fotografen erhalten. --RalfRBIENE braucht Hilfe 12:54, 31. Mai 2008 (CEST)
Das brauchste keine Gefahr im Verzug (die liegt bei Fahndungsfotos auch oft nicht vor), da genügt § 24 KunstUrhG:
Für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit dürfen von den Behörden Bildnisse ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden.
sугсго 16:11, 31. Mai 2008 (CEST)
Danke Euch beiden.
Das hier habe ich dazu noch gefunden.
Wie ist Wikipedia denn bildrechtlich einzordnen, sind wir keine Presse? Insbesondere, habe wir kein Zitatrecht? Maikel 20:15, 31. Mai 2008 (CEST)
Nein, wir müssen uns immer voll und ganz an das Urheberrecht halten. Und zwar weniger wegen Wikipedia selber (da würden wir vielleicht schon als "Presse" durchgegen, ähnlich wie der Brockhaus), sondern viel mehr deshalb, weil wir hier ausschließlich freie Inhalte anbieten wollen, die von allen zu allen Zwecken weitergenutzt werden können. -- Chaddy - DÜP 20:31, 31. Mai 2008 (CEST)
(BK) Nö, Wikipedia ist keine "Presse". Hier wird freies Material (freie Enzyklopädie) gehortet, d.h. eine Weiternutzung durch Dritte soll ermöglicht werden. Daher auch der ganze Zirkus mit den Lizenzen - GFDL, CC, oder ganz frei "public domain" besser gemeinfrei. Gruß --Btr 20:33, 31. Mai 2008 (CEST)
Sehr interessant, vielen Dank für die Auskunft. Maikel 09:01, 1. Jun. 2008 (CEST)

Schöpfungshöhe, Teil 1432

SH bei Bild:ZUM-Logo.png? --Noddy 11:45, 28. Mai 2008 (CEST)

Autsch, schrammt verdammt nahe am laufenden Auge vorbei. Schöpfungshöhe#Exemplarische_Darstellung:_Nicht_schutzf.C3.A4hige_Werke_der_angewandten_Kunst ich wage hier keine Aussage. --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:56, 28. Mai 2008 (CEST)
Finde ich auch zu schwierig, da persönlich zu entscheiden. Ich sage mal so, ich würde (bzw. hätte) es nicht hoch(ge)laden. --Connum 12:05, 28. Mai 2008 (CEST)
Imho keine einfache Grafik und auch kein einfacher Schriftzug. Logo-SH gehört eh abgeschafft. Ich halte es inzwischen für verwegen, daß in der WP Amateure über Fragen der Schöpfungshöhe befinden, was anderswo hohe Gerichte und zahlreiche Advokaten beschäftigt. -- Smial 12:13, 28. Mai 2008 (CEST)
Bis auf einige Ausnahmen sind wir hier doch alle "Amateuere". Ist nicht genau das Sinn und Zweck des Wikipedia-Gedankens, dass jeder Mitarbeiten kann? Dass keiner hier endgültige rechtliche Beratung geben kann und darf, steht nicht nur auf vielen der Hilfeseiten ganz oben, sondern wird von den Antwortenden selbst auch immer wieder klargestellt. Also schaffen wir am besten alle Frageseiten hier ab, weil ja eh niemand qualifiziert ist. Und Lizenzbausteine, bei denen es auch nur den geringsten Grund gibt, Zweifel anzubringen, löschen wir gleich samt aller damit verbundenen Uploads mit... Oder wie? --Connum 12:50, 28. Mai 2008 (CEST)
Bei SH-Fragen antworte ich oft mit "ich würde sagen", um auszudrücken, daß das nur eine subjektive Meinung ist. Die Haftung liegt immer beim Uploader, das war auch immer so. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:20, 28. Mai 2008 (CEST)
Eben... Es geht doch hier sowieso nur wieder darum, die Abneigung gegen bestimmte Formate oder Handhabungen zum Ausdruck zu bringen, obwohl dies an anderer Stelle schon zur Genüge getan wurde. Die Diskussion dort war beendet, wenn ich das richtig mitbekommen habe, und sollte daher auch an dieser Stelle - auch nicht durch ständige unterschwellige Andeutungen und ironische Kommentare - nicht fortgeführt werden. --Connum 13:30, 28. Mai 2008 (CEST)
Um zum Thema zurückzukommen... die Freigabe ist nicht ausreichend, der Urheber erklärt ausdrücklich, daß das Bild nicht cc ist, außerdem Das ZUM-Logo ist als Deutsche Marke 397 42 503.1/38 geschützt. Es darf nur im Zusammenhang mit Hyperlinks auf ZUM.DE verwendet werden. - Gut, hätte es keine SH, könnte uns das alles egal sein, aber genau dies wird bei dieser Art Logo immer strittig sein. Ich bin hier für Löschen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:52, 28. Mai 2008 (CEST)
Schließe mich an, löschen. --Connum 14:16, 28. Mai 2008 (CEST)

@Connum:"Es geht doch hier sowieso nur wieder darum, die Abneigung gegen bestimmte Formate oder Handhabungen zum Ausdruck zu bringen" Wie kommst Du auf das dünne Brett? Und was soll das mit Formaten zu tun haben? Lerne differenzieren. -- Smial 10:06, 30. Mai 2008 (CEST)

Eure wahren Absichten erschliessen sich mir nicht ganz. Die Leute vom Zum-Wiki sind in Urheberrechtsfragen bewandert und haben gegen die Verwendung hier nichts einzuwenden. Jegliche Weiterverwendung unterliegt sowieso dem Markenrecht. Weshalb versuchen denn hier ein Haufen Amateure Schöpfungshöhe zu beurteilen? Solange doch nichts dagegen spricht, müsste es unsere Grundhaltung sein, Inhalte zu behalten, nicht zu löschen? Kopfschüttelnd, --Ikiwaner 18:47, 28. Mai 2008 (CEST)

Sie schließen eine Verwendung außer zur Verlinkung ihrer Homepage aus. Dies ist inkompatibel zu allen unseren Lizenzen. Solange sich niemand findet, der mangelnde SH feststellt, sehe ich keine Chance, das Bild zu behalten. --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:59, 28. Mai 2008 (CEST)
Schon wieder so ein "Alles Amateure!"-Schreier... Machen wir doch einfach die Wikipedia dicht und gehen alle an die frische Luft... Hat ja eh keiner Ahnung hier, wozu also noch Helfen, Bilder hochladen, oder gar Artikel schreiben? Überlassen wir das doch lieber den Profis in den großen Verlagen... --Connum 19:29, 28. Mai 2008 (CEST)
Vielleicht hätte man uns ja auch einfach hierauf verweisen können... --Connum 20:37, 28. Mai 2008 (CEST)
Das habe ich ganz bewußt nicht getan, weil die einzige zu klärende Frage ist, ob das Ding mit der Lizenz {{LogoSH}} hochgeladen werden darf und deswegen, ob es SH erreicht. Die Diskussion hätte da auch keine neuen Erkenntnisse gebracht.
Aber jedenfalls Danke für Eure bisherigen Meinungen, ihr Amateure! ;) --Noddy 20:52, 28. Mai 2008 (CEST)

Sehe nur eine handwerkliche Leistung, die nicht die höheren Hürden bei Werken der angewandten Kunst überspringt: keine SH --Historiograf 22:35, 28. Mai 2008 (CEST)

Ich sehe schon SH. -- Chaddy - DÜP 22:42, 28. Mai 2008 (CEST)

Dann hast du zu begründen (und nicht ich), inwiefern du das Durchschnittsgestalten deutlich überragende Leistung siehst. Wie im Zivilprozess liegt die Beweislast bei dir --Historiograf 22:27, 29. Mai 2008 (CEST)

Lassen wir doch diese albernen Spielchen, wir sind beide erwachsene Männer... -- Chaddy - DÜP 23:45, 29. Mai 2008 (CEST)
So wie ich das sehe ist eine Mehrheit für Löschen und gegebene Schöpfungshöhe. jodo 23:50, 29. Mai 2008 (CEST)

Das hat mit einem Spielchen nichts zu tun, sondern ist ein argumentatives Grundprinzip. Wer SH bejaht, kann das auch im Rahmen der Dogmatik begründen --Historiograf 04:46, 30. Mai 2008 (CEST)

Ist es aber nicht so, dass "hat Schöpfungshöhe" erstmal grundsätzlich angenommen werden sollte, und für "hat keine Schöpfungshöhe" ausreichend argumentiert werden sollte? Könnte man sonst nicht alles nach Herzenslust hochladen und abwarten, ob jemand für Schöpfungshöhe argumentiert? fragt sich Connum 08:49, 30. Mai 2008 (CEST)
Bei Gebrauchskunst wie Logos nehme man das BVerG-Urteil: Die Literatur stützt diese Auffassung mit der Überlegung, dass der an sich einheitliche Werkbegriff des § 2 UrhG bei der angewandten Kunst durch den Geschmacksmusterschutz nach Maßgabe des Geschmacksmustergesetzes als lex specialis durchbrochen werde (Nordemann/Vinck, aaO Rn. 21, 52) und die formellen Anforderungen des Geschmacksmustergesetzes – Anmeldung zur Eintragung und Zahlung der Anmeldegebühren – unterlaufen werden könnten, wenn Urheberrechtsschutz auch für die „Kleine Münze“ gewährt würde (vgl. Dreyer, aaO Rn. 59). Im Übrigen gehe es bei Werken der angewandten Kunst darum, zu verhindern, dass nahe liegende Gestaltungselemente monopolisiert würden (vgl. Schack, aaO Rn. 207). und man kann begründet argumentieren, dass wir hier in aller Regel nicht von (hinreichender) Schöpfungshöhe ausgehen müssen.-- Wiggum 18:11, 31. Mai 2008 (CEST)

Da es noch nicht entschieden scheint: Sowohl der Globus, als auch der Tempel sind eher simpel gestrickt, beide Elemente sind jetzt auch nicht wirklich was überraschend/besonderes. Auch die Kombination ist nichts besonderes (Welt als Kugel - wie auch sonst - von dem anderen Bild). Wer da ein über das Übliche hinausragende Maß der Gestaltung findet, sollte das wirklich erklären können. sугсго 18:27, 31. Mai 2008 (CEST)

Na geht doch. Natürlich ist SH/Nicht-SH nicht mathematisch ausrechenbar, aber ein deutliches Überragen muss begründbar sein. Ist also - was bei einem Logo der Fall ist - die Zuordnung zur Gebrauchskunst zu bejahen, gilt eben das Gegenteil von dem, was Connum schrieb: Nur ein kleiner Teil aller Gestaltungen ist urheberrechtlich geschützt, da es eben den Geschmacksmusterschutz gibt - wozu wäre der sonst gut, wenn ohnehin so gut wie alles urheberrechtlich und zwar 70 Jahre pma geschützt wäre? bei einem Werk der angewandten Kunst (also bei Logos) gilt also: SH ist zu begründen und nicht umgekehrt. Wieso verwies hinsichtlich der Weltkugel niemand auf die BGH-Entscheidung Telefonkarte? Und wieso blieb unberücksichtigt, dass der griechische Tempel eher originalgetreu mit sehr geringer illustrativer Abstraktion wiedergegeben ist? --Historiograf 00:54, 1. Jun. 2008 (CEST)

Wieder etwas dazugelernt für die Zukunft... :) Danke Wiggum und Histo für die ausführlichen Erläuterungen! --Connum 13:06, 1. Jun. 2008 (CEST)

Susanne von Paczensky

Siehe bitte Benutzer_Diskussion:Ovrandow#Susanne_von_Paczensky, da wir unterschiedlicher Ansicht bezgl. der Übernahme von ganzen Sätzen und Formulierungen von hier sind, bitte ich um eine dritte und vierte Meinung. Danke! --elya 16:56, 31. Mai 2008 (CEST)

Können wir uns vielleicht darauf einigen, dass man in solchen Fällen erst WP:TP liest und im Zweifel nochmals liest, bevor man hier fragt? Wozu gibt es denn solche Seiten bitteschön? Damit nicht immer alles von neuem haarklein erklärt werden muss. Wo bitteschön enthält der Artikel etwas anderes als nicht schützbare Fakten? --Historiograf 01:04, 1. Jun. 2008 (CEST)
aber natürlich lieber Histo, da aber Fragen offen sind, frage ich hier, genau wie es dort steht. Die übernommenen Formulierungen im Einzelnen:
  • Quelle: „ Der Vater, ein hoher preußischer Beamter mit sozialdemokratischer Tradition, ein getaufter Protestant, wird von einem Tag zum anderen zum Juden gemacht, Susanne wird zum “Mischling“ erklärt. “
    • Artikel: Der Vater war ein hoher preußischer Beamter mit sozialdemokratischer Tradition. Obwohl ein getaufter Protestant, wurde er in der Zeit des Nationalsozialismus von einem Tag zum anderen zum Juden gemacht, Susanne wird zum „Mischling“ erklärt.
  • Quelle: „Die westdeutsche Studentenbewegung entsteht, die Frauenbewegung kommt in die Gänge. An dieser Veränderung will sie teilhaben. Sie schreibt über die Pille, über den Prozess: EMMA gegen STERN, über Reformen im Strafvollzug - und immer wieder über den § 218.“
    • Artikel: „Die westdeutsche Studentenbewegung entstand, die Frauenbewegung kam in die Gänge. An dieser Veränderung wollte sie teilhaben. Sie schrieb über die Pille, über den Prozess: EMMA gegen STERN, über Reformen im Strafvollzug – und immer wieder über den § 218.“
  • Quelle: „Der § 218 war auch ein zentrales Thema jener bemerkenswerten Buchreihe, die Susanne von Paczensky acht Jahre lang herausgab. Frauen aktuell hieß sie schlicht, jedes Jahr erschienen sechs Bände als rororo Taschenbücher zu Themen wie Gewalt in der Ehe, Frauen im Parlament, Türkinnen in der BRD, Väter als Täter, Mütterfeindlichkeit, Frauen als Komplizinnen.“
    • Artikel: “Der § 218 war auch ein zentrales Thema ihrer bemerkenswerten Buchreihe „Frauen aktuell“, die sie von 1977 bis 1983 im Rowohlt-Verlag herausgab. Jedes Jahr erschienen sechs Bände als rororo Taschenbücher zu Themen wie Gewalt in der Ehe, Frauen im Parlament, Türkinnen in der BRD, Väter als Täter, Mütterfeindlichkeit, Frauen als Komplizinnen.“
  • Quelle: „Zu einem Zeitpunkt, an dem viele von uns sich auf den Ruhestand vorbereiten, startet Susanne noch einmal durch. Sie promoviert in Soziologie.“
    • Artikel: „Zu einem Zeitpunkt, an dem viele sich auf den Ruhestand vorbereiten, startete Susanne noch einmal durch und promovierte in Soziologie.“
  • Quelle: „Der Wiedervereinigung, dem Taumel um das einig Volk sah sie mit großer Unruhe und Misstrauen entgegen, “ein Großdeutsches Reich“ wie sie es nannte, wollte sie nicht noch einmal erleben. Die politische Zeitgenossin blieb sie - auch in Berkeley. Sie schreibt für die ZEIT, für die BRIGITTE, für die SZ: nun ist es z.B. der Strafvollzug in den USA, gegen den sie sich engagiert, die Todesstrafe: dass die Bürgerrechte, auf die die US-Amerikaner so stolz sind, für den Verurteilten nicht gelten sollen, das empört sie zutiefst.“
    • Artikel: „ Der Wiedervereinigung, dem Taumel um das einig Volk sah sie mit großer Unruhe und Misstrauen entgegen, „ein Großdeutsches Reich“, wie sie es nannte, wollte sie nicht noch einmal erleben. Die politische Zeitgenossin blieb sie – auch in Berkeley. Sie schreibt für die ZEIT, für die Brigitte, für die Süddeutsche Zeitung. Nun ist es der Strafvollzug in den USA, gegen den sie sich engagiert, die Todesstrafe, dass die Bürgerrechte, auf die die Amerikaner so stolz sind, für den Verurteilten nicht gelten sollen, das empört sie zutiefst.“

Diese Abschnitte bilden den größeren Teil des Artikels und die Formulierungen besitzen m.E. durchaus schützenswerte Originalität (sonst wären sie mir vermutlich gar nicht aufgefallen). Wenn das für Wikipedia in Ordnung ist, beuge ich mich natürlich den Rechtsexperten hier. Wenn es meine Texte wären, wäre ich jedenfalls sauer. Grüße, --elya 13:01, 1. Jun. 2008 (CEST)

Wir sind hier keine Rechtsexperten. Du hast nicht das geringste von dem Sinn von WP:TP verstanden. Diese Seite schlägt für eine breite Grauzone, bei der es im wesentlichen um die Übernahme von Fakten, eine pragmatische Regelung vor: Umformulieren ohne Versionslöschung. Der Autor der Übernahme ist freundlich darauf hinzuweisen, dass er künftig eigenständiger formulieren soll. In der Zeit, die du aufgewendet hast, detailliert Übernahmen zu belegen, die du für eigenschöpferische Beiträge hältst, hättest du ohne weiteres den Artikel in einen akzeptablen Zustand bringen können. Danach hättest du dich dann wegen einer Versionslöschung (für die ich nach wie vor keine Notwendigkeit sehe) an die zuständige Stelle wenden können. Aber darum geht es dir ersichtlich nicht. Du willst rechthaben und störst daher dieses Projekt. Natürlich können wir jetzt endlos darüber diskutieren und ein Meinungsbild machen, ob die einzelnen Formulierungen Schöpfungshöhe haben. WP:TP soll genau diese Diskussionen überflüssig machen aus der Erwägerung heraus, dass es so gut wie ausgeschlossen werden kann, dass ein Rechteinhaber bei Faktenübernahmen die Versionsgeschichte sichtet und anschließend gegen die Wikimedia Foundation (denn die Klone und Offline-Nutzer wie Directmedia bieten ja keine früheren Versionen) vorgeht. --Historiograf 15:05, 1. Jun. 2008 (CEST)

herzlichen Dank für die ausführliche und wie immer freundliche Auskunft in dieser Angelegenheit; einen schönen Tag noch, ich geh jetzt ein Eis essen, statt weiter das Projekt zu schädigen ;-) --elya 15:25, 1. Jun. 2008 (CEST)

Bild:Prince_Albert_Wilhelm_Heinrich_of_Prussia.jpg

Wie siehts mit diesem Bild auf Commons aus? Gilt das in Deutschland als gemeinfrei? --Nuuk 11:01, 31. Mai 2008 (CEST)

Nein, gilt es nicht automatisch. Einz von unzähligen Bildern auf Commons, die wir hier nicht dulden würden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 12:48, 31. Mai 2008 (CEST)
Wird doch in 2 Artikeln verwendet. --Nuuk 14:28, 31. Mai 2008 (CEST)

Noch zwei komische Fälle: Bild:1864 Wilhelm.jpg, auf [17] seh ich nichts davon, daß das 1905 war, und so ein Hoffotograf ist ja selten unbekannt. Und müsste bei Bild:Kronprinz wilhelm axb01.jpg nicht Bild-PD-alt-1923 verwendet werden. Wobei doch vor dem 1.1.1923 gemeint ist, oder? --Nuuk 15:10, 31. Mai 2008 (CEST)

Da das Bild auf einem Frontispiz eines Buches von 1923 auftritt, müsste erst bewiesen werden, dass es vor 1923 erschien, bevor PD-alt-1923 in Betracht käme --Historiograf 01:07, 1. Jun. 2008 (CEST)
Habe bei beiden DÜP gesetzt. Sind so nicht in Ordnung jodo 15:42, 31. Mai 2008 (CEST)
Bei Bild:Kronprinz wilhelm axb01.jpg scheint sogar rechts unten der Fotografenname angegeben zu sein, aber nicht sehr leserlich. --Kam Solusar 20:19, 31. Mai 2008 (CEST)
Ich habe weder die Bilder noch andere der beiden Personen in der Directmedia-Sammlung gefunden, schade. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:28, 2. Jun. 2008 (CEST)

Wiki Artikel auf einer Homepage verlinken

Ist es legal einen Link zu einem Wikipedia Artikel auf einer privaten Homepage zu setzen? Es gibt viele tolle Artikel, die es lohnen einen Link auf die Hompage zu basteln!

Vielen Dank fürs beantworten und ein schönes Wochenende

wünscht Euch ein glücklicher

Chris --91.8.181.13 22:44, 30. Mai 2008 (CEST)

Links sind auf jeden Fall legal. -- Chaddy - DÜP 22:56, 30. Mai 2008 (CEST)
Hallo glücklicher Chris, natürlich kannst Du auf Wikipedia verlinken. Soviel ich weiß (ich bin kein Experte) darfst Du überhaupt alle legalen Inhalte verlinken, Ausnahmen sind etwa Kinderpornografie, Anleitungen wie man Kopierschutz umgeht oder Bomben baut, etc. Du darfst auch auf einen öffentlichen Zeitschriftenartikel verlinken. Du darfst auch die Wikipediaartikelinhalte selbst in Deine website integrieren, im Zweifel immer Urheber angeben. Maikel 23:14, 30. Mai 2008 (CEST)
Zum Integrieren der Wikipedia-Inhalte. Nicht im Zweifel die Urheber angeben, sondern grundsätzlich immer! Wenn man auf Wikipedia-Artikel nicht verlinkt, sondern sie direkt weiternutzt, dann muss man die Lizenzbestimmungen einhalten. Für alle Texte und viele Bilder gilt die GFDL. Bei Bildern gibt es aber auch viele andere Lizensierungsmöglichkeiten. -- Chaddy - DÜP 23:45, 30. Mai 2008 (CEST)
Danke für die Berichtigung. Maikel 20:18, 31. Mai 2008 (CEST)
Das wurde sogar schon per Urteil erlaubt. --Constructor 19:19, 3. Jun. 2008 (CEST)

GFDL 1.2 only nochmal

Hat sich da eigentlich was neues ergeben? Ich frage u.a. wegen [18] und da mein letzter Stand war, dass wir zumindest erstmal den Fortschritt beim angeregten Rechtsgutachten (obwohl h-stt seine Zweifel geäußert hat) abwarten wollen. Oder ist das was an mir vorbeigegangen?-- Wiggum 22:48, 25. Mai 2008 (CEST)

Es gab nie ein Rechtsgutachten. Es wurde zwar ein Fragenkatalog erstellt, aber dann ist die Sache eingeschlafen. Wie übrigens auch die TUM-Logo-Sache, aber das ist wieder was anderes... -- Chaddy - DÜP 22:54, 25. Mai 2008 (CEST)
Meines Wissens ist das doch an den Verein gegangen, damit die die (finanzielle) Machbarkeit prüfen? Hat jemand noch den Wikilink zum Fragenkatalog parat?-- Wiggum 22:58, 25. Mai 2008 (CEST)
Ich hab´s wieder gefunden: Wikipedia:WikiProjekt Rechtsgutachten 2008. Der Katalog wurde tatsächlich an den Verein übergeben, aber das war Ende Februar. Und aktuelleres dazu gibt es offenbar nicht... -- Chaddy - DÜP 23:26, 25. Mai 2008 (CEST)
Anschließend an die Übergabe des Fragekataloges gab es noch unzählige tel. Nachfragen beim Verein meinerseits. Eigentlich steht noch die Zusage des Vereinsvorsitzenden einige Kernpunkte mit einem Anwalt besprechen zu wollen. Andererseits gab es halt auch immer neue Vertröstungen auf später. Ich werde diese Woche noch mal versuchen Kontakt aufzunehmen und in Abhängigkeit der Antwort sollten wir uns die weiteren Schritte überlegen. Falls die Beantwortung der Fragen über den Verein scheitert, würde ich die Fortsetzung des Wikipedia:Meinungsbilder/GFDL_1.2_Bildlizenz vorschlagen. Gibt es andere Ideen zur Lösungsfindung? Es kann aus meiner Sicht nicht sein, dass hier einzelne Benutzer unser grundlegendsten Lizenzen nach eigener Einschätzung für sittenwidrig postulieren und daraufhin eigene Lizenzbausteine kreieren. So wird Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder ad absurdum geführt. Immerhin ist immer noch die Community dafür verantwortlich, welche Lizenzen für ausreichend frei und zukunftsfähig hier angesehen werden. --Kolossos 11:37, 26. Mai 2008 (CEST)
Ich zitiere mich selbst (von meiner Benutzer-Disk:) Ich halte "only" für nach deutschem Recht gültig und "+" für sittenwidrig. Bis es dazu eine Stellungnahme des deutschen Vereins, ein Rechtsgutachten oder sonstiges gibt, werde ich meine Lizenzvorlage nutzen. Wenn der deutsche Verein oder ein Rechtsgutachten etwas anderes aussagen, werde ich meine Haltung ändern und das ohne Wenn und Aber. - Ein Meinungsbild kann sowas nicht klären, das können nur Anwälte oder eine Office-Action. Falls dann irgendwer irgendwann entscheidet, daß 1.2 only ungültig sei, widerspreche ich ausdrücklich einer Umlizensierung auf 1.2+, die Bilder müssen dann gelöscht werden. Ok, ich werde bis zum 1. Juli keine Bilder mehr als 1.2 only hochladen, bis dahin müßte das klärbar sein. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:30, 26. Mai 2008 (CEST)
Du wirst kaum erreichen können, dass deine Bilder gelöscht werden, denn du hast sie unter der GFDL hochgeladen, egal ob es je tzt "only" oder "+"... -- Chaddy - DÜP 22:41, 26. Mai 2008 (CEST)
Stimmt - aber damit wird doch 1.2 only legalisiert? Entweder meine Lizenz wird akzeptiert oder nicht. Wenn ja ist only gültig, wenn nein haben die Bilder eine ungültige Lizenz und müssen gelöscht werden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:50, 26. Mai 2008 (CEST)
Die "or any later version"-Klausel ist nicht sittenwidrig. Zumindest nach Meinung von Till Kreuzer vom Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software ist ein »Any Later-Version-Hinweis« ... unzweifelhaft zulässig (In Die GPL - kommentiert und erklärt, Seite 129, PDF des entsprechenden Kapitels). Die Ausführungen beziehen sich zwar auf die GPL, dürften aber nach Einschätzung von Till Jaeger (ebenfalls ifrOSS bzw. JBB) in diesem Punkt genauso auf die GFDL zutreffen. Auch der Rest des PDFs empfiehlt sich m.E. zur Lektüre. -- akl 19:07, 28. Mai 2008 (CEST)
Irgendwie widerspricht sich der letzte Satz auf Seite 129. --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:22, 28. Mai 2008 (CEST)

Hier wird gar nix "legalisiert". Im Raum stehen die Fragen, ob die GFDL überhaupt eine Beschränkung auf eine bestimmte Version ohne den Zusatz "und folgende" vorsieht und ob die Klausel "und folgende" überhaupt zulässig wäre. Beide Fragen sind hier nicht abschliessend klärbar und es steht zu erwarten, dass auch die Leistungsfähigkeit eines Rechtsgutachtens in dieser Hinsicht beschränkt ist. Ich halte es für wenig sinnvoll, wenn sich jeder hier auf seiner Position eingräbt, Meinungen wie Ich halte "only" für nach deutschem Recht gültig und "+" für sittenwidrig. sind zwar ok aber bleiben halt nur Meinungen, die wir weder substanziell belegen noch widerlegen können. Im Grunde glaube ich, dass wir diesen ganzen formaljuristischen Quark beiseite lassen können. Wäre "+" unzulässig in DE hätten wir entweder ein sehr großes Problem, weil die gesamte Wikipedia unter einer solchen Lizenz steht (in dem Zusammenhang muss sich jeder, der "+" für sittenwidrig hält eigentlich selbstkritisch fragen, warum er überhaupt mitmacht) oder vielleicht auch gar keins, weil der Foundation das deutsche Rechtssystem egal ist. Wer weiß das schon. Unter diesen Gesichtspunkten halte ich ein Meinungsbild eigentlich nicht für eine schlechte Idee. Wenn wir formal folgende Prämissen zugrunde legen: a) "GFDL-x.y +" ist ok, also nicht sittenwidrig oder sonstwas und b) "GFDL-x.y only" ist ok, verstanden als "ist eine freie Lizenz im Sinne der Wikipedia", dann reduziert sich der ganze Komplex auf eine reine Präferenzentscheidung, die wir per MB treffen können. Nachdem 3 Monate gar nix passiert ist, sollten wir die Sache einfach in die Hand nehmen, selbst wenn Ralf sich jetzt wieder eine Selbstbeschränkung bis anno sonstwann auferlegt, bleibt doch eine für alle Seiten unbefriedigende Situation, die den Streitgegenstand immer weiter in die Zukunft verschiebt. Jedenfalls sollte ein solches MB eine abschliessende Entscheidung bringen (Vorbehalt nur soweit, dass sich irgendwelche juristischen neuerungen ergeben, die eine Neubewertung erzwingen) und es muss dann auch jeder selber entscheiden, ob er unter den abgestimmten Bedingungen Bilder bereitstellen will. Implizite Drohungen wie "Dann lade ich nix mehr hoch" oder "dann lade ich nur noch Bilder in Briefmarkengröße hoch" halte ich für äußerst schlechten Stil. Ob und wenn ja in welcher Form man hier was beiträgt ist jedem selbst überlassen, daran würde sich auch durch eine wie auch immer geartete Entscheidung zur GFDL-x.y only rein gar nichts ändern.-- Wiggum 15:45, 27. Mai 2008 (CEST)

Du hast das sehr gut zusammengefaßt. Meine neuerliche Selbstbeschränkung ist als Zeichen gedacht, daß ich nicht mit dem Kopf durch die Wand will. Wenn schon ein Meinungsbild, dann BitteBitteBitte! eins, was die Abstimmenden auch verstehen. Und bitte fair bleiben. Dies sind die auf dieser Seite aktiven immer gewesen, ich inkludiere hier auch ausdrücklich Kolossos. Nicht so aber manche andernorts geführte Diskussion. Die Mehrzahl der Stimmberechtigten begreifen aber überhaupt nicht richtig, um was es eigentlich geht. Das Meinungsbild sollte kurz und knapp, OMA-gerecht sein. Persönliche Befindlichkeiten gehören da nicht rein, ich muß mich auch zusammenreißen. Also:
  • 1.2 + (pro oder kontra)
  • 1.2 only (pro oder kontra)
Ja, ich meine wie du, wir sollten auch über 1.2 + abstimmen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:01, 27. Mai 2008 (CEST)
Na ja, obwohl aus meiner obigen Argumentation folgt, dass man auch GFDL-x.y + zur Disposition stellen kann, halte ich das für wenig sinnvoll. Wie gesagt stellt diese Lizenz ja die Grundlage der Text-Arbeit in der Wikipedia dar. Man könnte dann zu dem Schluss kommen, dass alle die, die GFDL-x.y + ablehnen, dies grundsätzlich tun, also auch für Texte. Dieser Implikation muss man natürlich nicht folgen, im Grunde können die Lizenzen für Bilder aus Praktikabilitätsgründen von denen der Texte verschieden sein. Ich bin da für (fast) alles offen. Klarheit sollte natürlich darüber bestehen, dass wir eventuell am Ende nur noch CC-BY für Bilder anbieten. Persönlich hätte ich da eigentlich nix dagegen, ich lizenziere immer doppelt. Zur OMA-Gerechtigkeit des MBs stimme ich dir zu, ich würde auf ewig lange Pro-Contra-Listen verzichten, die tendieren imho dazu, marginale oder Scheinargumente aufzulisten. Ich würde einen MB-Vorschlag wie folgt strukturieren:
  • Vordiskussionen / Grund für das MB
  • sehr kurze Argumentation, warum man überhaupt meinungsbildet (also im wesentlichen: Einige Benutzer sind der MEinung, dass wir GFDL-x.y-only aus praktischen Gründen nicht nutzen sollten).
  • kurze Darstellung der bislang diskutierten rechtlichen Punkte, weiterhin das Rechtsgutachten und final noch, dass juristische Erwägungen mangels Quellen und mangels Fortschritt beim Rechtsgutachten für das Meinungsbild außen vorgelassen wurden und das wir von der grundsätzlichen, formalen Zulässigkeit der Lizenz bzw. der beiden Lizenzen ausgehen.
  • Voraussetzungen (hier sollte imho Bestandsschutz für alles, was bis MB-Ende hochgeladen wurde, gelten. Des Weiteren auch keine Einschränkungen für Commons-Bilder, das nur zur Klarheit)
  • Abstimmungsmodus, Stimmberechtigung, Auszählungsmodus
  • mögliche Ergebnisse und deren Konsequenzen
Offene Fragen wären:
  • MB ja oder nein (wie gesagt sollten dann auch alle das Ergebnis akzeptieren)
  • GFDL-x.y + mit einbeziehen?
  • Fragestellung auf GFDL-1.2-only beschränken oder auf GFDL-x.y-only abstrahieren (wenn man mit Praktikabilitätsgründen gegen 1.2-only argumentiert muss man nicht unbedingt gegen 1.3-only sein würde ich sagen)
-- Wiggum 21:48, 27. Mai 2008 (CEST)
Also wenn ich Wiggums Prämisse a) lesen, geht daraus hervor, dass GFDL1.2+ nicht zur Diskussion steht. Aus folgenden zusätzlichen Gründen sehe ich es auch so: Ich keine nur einen der die GFDL hier grundsätzlich in Frage stellen möchte. Es gibt genügend Fotografen und Texter, die genau auf die Lizensierungsmöglichkeit GFDL bzw. GFDL 1.2+ ganz bewusst bestehen/fordern, da dies die einzigste Möglichkeit ist, die Bilder auch die 70 Jahre nach dem Tod des Autors auf einer zeitgemäßen freien Lizenz zu halten und so die Nutzbarkeit sicher zu stellen. Zudem werden neue Lizenzversionen im Geiste der Lizenz ausgeführt, das sage nicht ich, das sagt die Lizenz (siehe Abschnitt 10 „FUTURE REVISIONS OF THIS LICENSE“ des Lizenztextes).
Den Bedarf an einem Bestandsschutz der seit Januar hier hochgeladenen 1.2only Bildern sehe ich aus folgenden Gründen für nicht gegeben: Die meisten Bildernutzungen befinden sich soweit ich weiß noch im Benutzernamensraum. Die genutzten Bilder wären Lizenzkonform und problemlos nach Commons verschiebbar. Zumindestens aber sollte durch ein "substeln" der Vorlagentexte und eine Lösung der Lizenzvorlage eine Weiternutzung bei neuen Bildern unterbunden werden.
Eine Abstraierung der 1.2only auf x.y-only verwirrt glaube ich mehr, als sie hilft. Wenn es mal eine GFDL 1.3 geben sollte (ich glaube eher an eine GFDL2), dann liegt es an den Leuten, die diese Lizenz ausschließlich nutzen wollen, per Meinungsbild die Gemeinschaft hier zu befragen. --Kolossos 22:39, 27. Mai 2008 (CEST)
Fortsetzung: Ggf. ist mein Graben, in dem ich mit meiner Meinung sitze, genau so tief wie der von Ralf, um mal dieses Bild aus dem 1.WK zu nutzen. Wenn dem so ist und ich das nicht ändern kann, so möge man das bei der Beurteilung meinem Kommentaren bitte berücksichtigen, notfalls einfach ignorieren. Soviel dazu.
Zu Prämisse b): Das GFDL1.2only eine freie Lizenz sei, wurde soweit ich weiss nie bestritten. Andererseits sind CC-ND und CC-NC auch freie Lizenzen, diese werden hier aber gemäß gemeinschaftlicher Entscheidung nicht akzeptieren. Auch wenn ich mir meine eigene freie Lizenz ausdenke, hieße das nicht, dass ich hier Bilder damit hochladen könnte. Damit könnte das Meinungsbild unabhängig rechtlicher Fragestellung lauten "Wollen wir GFDL1.2only akzeptieren? Was sind Vor- und Nachteile?"
Ein anderer Punkt, den wir aber wohl auch in einem kleinen Meinungsbild auf dieser Seite entscheiden könnten, wäre, die Frage, was mit den Bildern passiert die vor dem Januar als GFDL 1.2+ hochgeladen waren und die jetzt GFDL1.2only getaggt sind. Mir erscheint die Antwort recht klar. Wollen wir das trotzdem mit ins Meinungbild packen? --Kolossos 23:33, 27. Mai 2008 (CEST)
Ein Mini-MB nur auf dieser Seite? Ich sehe schon, da werden dann wieder einge mit "Hinterhof-MB" usw. kommen... -- Chaddy - DÜP 14:18, 28. Mai 2008 (CEST)
Nur damit der Abschnitt nicht ins Archiv wandert: Es soll in kürze noch eine kurze Antwort vom Verein kommen, danach können wir das Meinungsbild vorbereiten. --Kolossos 09:28, 2. Jun. 2008 (CEST)
@ChaddyKolossos: ND und NC sind keine freien Lizenzen; Open Content oder Freier Inhalt bedarf immer der Möglichkeit der Bearbeitung und der kommerziellen Nutzung.
@all: Ein Meinungsbild über 1.2+ ist Blödsinn (bzw wenn man mal AGF gegen realistische Weltsicht tauscht ein Versuch den Inhalt der Wikipedia mittels treuwidriger Ausnutzung der Schächen der Lizenz unfreier zu machen). Blödsinn aus etwa 10 Gründen: 1. Die GFDL 1.2+ kann nicht zurückgenommen werden,. 2. Die Behauptung dass die GFDL 1.2+ in Deutschland wegen dem + ungültig sei, ist einfach Augenwischerei von Nutzern, die ihr Geschäftsmodell Ich wähle die freie Lizenz, die für die meisten Nutzer nicht nutzbar ist um meine eigene Geschäftsinteressen zu fördern gefährdet sehen. 3. Soweit die GFDL in Deutschland gegen die Regeln für AGB verstößt - und das tut sie wohl offensichtlich - betrifft das nicht den Lizenzgeber, sondern lediglich den Lizenznehmer und das unabhängig der Frage + oder only. 4. Die WMF entscheidet über die Lizenz des Projektes, wem das nicht passt, hat das Recht zu Forken. 5. Der Anbieter ist ein amerikanischer, deutsche Lizenzrechtsfragen sind lediglich Nebenschauplätze. 6. Die WMF hat eine Entscheidung zu einer Annäherung an die CC-by-Sas getroffen, wem das nicht passt - > Right to fork. 7. Meinungsbilder sind zur Feststellung der Wahrheit (rechtl. Zulässigkeit von GFDL 1.2+) vollkommen ungeeignet. Mehr vielleicht später. sугсго 09:46, 2. Jun. 2008 (CEST)
Ich habe nie behauptet, dass ND und NC frei wären... -- Chaddy - DÜP 10:01, 2. Jun. 2008 (CEST)
Tut mir leid, falsche Signatur erwischt: ich meinte Kolossos. 10:10, 2. Jun. 2008 (CEST) (Deine Signatur wird durch meine Monobook hervorgehoben, da sie einen Redir enthält, da bin ich wohl verrutscht)
Ok was NC/ND angeht, hast du mich überzeugt bzw. ich habe mal bei freie Inhalte nachgeschlagen. Ich hatte die Hoffnung damit einen anschaulichen Vergleich für das Procedere zu finden, lag da wohl aber leicht daneben.
Was das Zusammenspiel GFDL und AGBs in Punkt 3 betrifft, so bitte ich um das Lesen von Seite 129 der von Akl oben genannten Quellen, ich denke das ist die beste Aussage die wir zu dem Thema bekommen werden und das diese Sache auch auf uns zutreffend erscheint, wurde zw. Akl und Dr. Till Kreuzer besprochen.
Mich würde halt nur noch interessieren, ob gemäß Syrcros erstem Punkt "Die GFDL 1.2+ kann nicht zurückgenommen werden,", was ja auch so in der Lizenz steht, wir über die Bilder die wir hier schonmal 1.2+ hatten, wirklich noch im Meinungsbild abstimmen müssen, dass diese auch weiterhin 1.2+ sind? --Kolossos 15:23, 2. Jun. 2008 (CEST)

@syrcro: zu deinem Punkt 7 - das war ja der Grund weshalb ich vorschlug, ein solches Meinungsbild nicht zur Findung der Wahrheit, sondern zur Findung der Nutzer-Präferenz zu machen. Welche unserer Lizenzen wir zur Disposition stellen wollen wäre halt noch zu klären. Zu deinem Punkt 4 - Was Bilder angeht lässt die WMF den Projekten doch weitgehend freie Hand. Der Rahmen ist festgelegt, aber innerhalb dessen können wir (mehr oder weniger) machen, was wir wollen.
@Kolossos: Über die Umlizenzierung müssen wir nicht abstimmen. Sofern man die Prämissen akzeptiert, die ich oben vorgeschlagen habe, folgt daraus auch ohne groß legalistisch argumentieren zu müssen, dass die Lizenz so i.O. und die Rücknahme nicht möglich ist - entfernte Lizenzbapperl können ohne weiteres wieder eingefügt werden.
@all: Ein Meinungsbild über 1.2+ wäre kein "Versuch den Inhalt der Wikipedia mittels treuwidriger Ausnutzung der Schächen der Lizenz unfreier zu machen", denn wir sprechen hier ja nur über Bildlizenzen. Je länger ich drüber nachdenke, desto mehr gefällt mir ehrlich gesagt der Gedanke, GFDL als Bildlizenz komplett abzuschaffen. Das würde jedenfalls konsistent mit den Bestrebungen zur CC-Kompatibilität sein. Wie schon gesagt würde ich das als reine Zukunftsperspektive sehen, d.h. Altbestände bleiben logischerweise erhalten.-- Wiggum 16:14, 2. Jun. 2008 (CEST)

Zur Info: Wir haben jetzt unter Wikipedia_Diskussion:WikiProjekt_Rechtsgutachten_2008#HTH die Antwort des Vereins. Mehr wird es erstmal nicht geben. Damit können wir fortfahren das Wikipedia:Meinungsbilder/GFDL_1.2_Bildlizenz zügig vorzubereiten. Ich würde mich dabei auch aus Zeitgründen gerne weitestgehend raushalten und das Feld neutraleren Mitarbeitern überlassen. Kernpunkt wären für mich zwei Fragen: "Wollen wir GFDL1.2only akzeptieren?" (Ja/Nein) und "Was machen wir, wenn die Urheber einer Umlizensierung ihrer Bilder nicht zustimmen mit dem Altbestand der unter GFDL1.2only hochgeladen wurde?" (Löschen/Behalten). --Kolossos 18:51, 4. Jun. 2008 (CEST)

Rechtliche Situation beim Ersetzen eines PNG_Bildes durch SVG

Das PNG-Bild RR-Emblem_col2.png, für das eine OTRS-Freigabe des Urhebers vorlag, wurde durch einen Benutzer in ein SVG-Bild (Royal_Rangers_N.svg) ersetzt. Aufgrund eines SLA habe ich dann das PNG-Bild gelsöcht, allerdings soeben zur Veranschaulichung wieder hergestellt. Nun bemängelt der Rechteinhaber, dass das SVG-Bild nicht freigegeben sei und zudem mangehaft umgesetzt wurde. Kann das PNG-Bild ohne Rücksprache durch ein SVG-Bild ersetzt werden? -- Wo st 01 (Di / ± / MP) 16:10, 26. Mai 2008 (CEST)

Hatten wir das Thema nicht schonmal? Durch die Umwandlung ist kein neues Werk entstanden. Wäre das der Fall, wäre der SVG-Zeichner der Urheber. Hier liegt aber ein ganz anderer Fall vor: Es ist auch für die PNG keine Freigabe notwendig, das Bild erreicht keine Schöpfungshöhe. Demzufolge gibt es auch keinen Urheber im Sinne des Urheberrechts. Wenn dieses Bild Schöpfungshöhe hätte, müßte in der SVG-Version korrekterweise der Urheber genannt werden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 16:16, 26. Mai 2008 (CEST)
Genau, erst vor ein paar Tagen, siehe hier --Connum 16:27, 26. Mai 2008 (CEST)
Zum Thema mangelhaft umgesetzt: Okay, Die Schriftart ist eine andere (sieht man am R) und der rote Rand stimmt von der Breite her nicht ganz. Bei der Qualität des PNGs könnte man es ruhigen Gewissens durch VectorMagic(.com) jagen mit brauchbarem Ergebnis. Ich will aber weder für den Upload verantwortlich sein (nachdem sich dieser Verein so komisch anstellt), noch habe ich genügend Coins oder wie das dort heißt für eine freie Umwandlung übrig. Vielleicht mag sich ja jemand dort anmelden (ist ja kostenlos), man bekommt dann zwei Vektorisierungen umsonst. Das Problem wäre dann aus der Welt. --Connum 16:32, 26. Mai 2008 (CEST)
(Bearbeitungskonflikt)Für diese Situation: Bei beiden Bildern ist die Argumentation, dass kein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung vorliegt (siehe dazu Schöpfungshöhe & Wikipedia:BR#Logos), sodass das Bild nicht urheberrechtlich geschützt ist. Eine Freigabe des Urhebers kann ich zudem nicht erkennen (dann wäre eine richtige Lizenz + Vorlage:logo + Vorlage:OTRS drin). --Isderion 16:22, 26. Mai 2008 (CEST)
Im Ergebnis: Wenn jemand ein SVG (auch wenn es [subjektiv] qualitativ schlecht ist) hat der "Urheber" Pech, dan in unserem Fall keine Schöpfungshöhe gegeben ist. Würdest du das PNG dann trotzdem belassen?-- Wo st 01 (Di / ± / MP) 16:35, 26. Mai 2008 (CEST)
Ja. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:16, 26. Mai 2008 (CEST)
Aber nein! Bei solchen einfachen Sachen können die Bitmaps doch schnellgelöscht werden... SVG sind per Definition besser. -- Smial 12:00, 28. Mai 2008 (CEST)
Ironie-Modus vergessen? ;-) --Connum 12:13, 28. Mai 2008 (CEST)

Danke. -- Wo st 01 (Di / ± / MP) 07:08, 27. Mai 2008 (CEST)

Wenn ein SVG fehlerhaft, falsch oder nicht korrekt ist, ist es zu löschen, und die PNG ist erneut zur Konvertierung zu stellen. So einfach ist die Lage. Christian Bier (Disk.) (+/-) 10:40, 28. Mai 2008 (CEST)
Naja, wenn ein svg fehlerhaft erscheint, sollte man zuerst den Hochlader ansprechen. Teils ist auch das Pixelbild das fehlerhafte (zB. falsche Umsetzung der Unternehmensfarben bei der Pixelierung des Logos). sугсго 10:48, 28. Mai 2008 (CEST)
Das habe ich jetzt einfach mal vorraus gesetzt. ;-) Christian Bier (Disk.) (+/-) 11:00, 28. Mai 2008 (CEST)
Beim Pixelbild kann kaum die Schriftart falsch sein, wenn es ein "Original" ist. -- Smial 11:53, 28. Mai 2008 (CEST)
Hat das wer behauptet das im Pixelbild die Schrift falsch ist? Christian Bier (Disk.) (+/-) 16:08, 28. Mai 2008 (CEST)
Ich habe weiter oben geschrieben, dass im SVG die Schriftart falsch ist, und man das Logo daher korrigieren sollte (am besten über VectorMagic, falls man die Schriftart nicht herausfinden kann). Er dreht jetzt den Spieß um und argumentiert für das PNG, da dort die Schriftart stimmt. Den Einwand mit der Schriftart (und die Tatsache, dass auch der rote Rand des Logos nicht ganz stimmt) finde ich aber berechtigt, muss ich zugeben. Ich wäre daher auf jeden fall für eine Re-Vektorisierung, da sonst auf jeden Fall das "originale" PNG vorzuziehen wäre. Grüße --Connum 16:22, 28. Mai 2008 (CEST)
Am auffälligsten sind übrigens die verschobenen gelben Dreiecke im Stern. Alles in allem etwas schlampig umgesetzt und sollte daher auf jeden Fall schnellstmöglich überarbeitet werden! --Connum 16:25, 28. Mai 2008 (CEST)

Wollte die Herren Grafiker drauf hinweisen, dass nicht nur die Vektorgrafik Bild:Royal Rangers N.svg (Mit "n" war wohl "Neu" gemeint?!) sondern auch die Vektorgrafik Bild:Royal Rangers.svg falsch ist. Da beide vom Original Bild:RR-Emblem_col2.png abweichen, sind sie mE schnellzulöschen.--Manuel Heinemann 00:13, 29. Mai 2008 (CEST)

Ich erkenne keinen Löschgrund für diese SVGs. --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:20, 29. Mai 2008 (CEST)
Sind zwei falschvektorisierte und nicht vom Urheber der PNG-Datei freigegebene Grafiken nicht Löschgrund genug?!--Manuel Heinemann 00:46, 29. Mai 2008 (CEST)
Es gibt nichts freizugeben, die Grafiken erreichen keine Schöpfungshöhe. Natürlich sind korrekte Umsetzungen zu bevorzugen. Da keine Schöpfungshöhe vorliegt, gibt es auch keinen Urheber nach § 2 UrhG. Somit kann jeder daran rumbasteln wie er will. Wir sollten natürlich die korrekten Dateien benutzen, urheberrechtlich ist aber hier keinerlei Handlungsbedarf. --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:55, 29. Mai 2008 (CEST)
Was spricht also dagegen die falschvektorisirte Grafiken zu löschen, solange bis man ein richtigvektorisierte Grafik hat?--Manuel Heinemann 08:35, 29. Mai 2008 (CEST)
Dann binde eben vorübergehend das PNG in den Artikel ein. Ich werde (wenn ich dazu komme) am Wochenende eine exaktere Vektorversion erstellen. Allerdings will ich sie nicht selbst hochladen, sonst bekomme ich wo möglich noch post von einem Anwalt dieses Vereins... Kann es aber gerne jemandem zum Upload überlassen. --Connum 08:47, 29. Mai 2008 (CEST)
@Connum: Vorübergehendes Einbinden des PNGs im Artikel Royal Rangers ist die nächsten 2 Tage nicht möglich. Artikel hat eine Seitensperrung wegen des vielen Hin und Hers kassiert. War ein etwas drastisches Vorgehen von Henriette; Sie hat die 3-Tage-Sperre dann aber auch nachvollziehbar begründet.--Manuel Heinemann 12:23, 29. Mai 2008 (CEST)
Kann eh noch etwas dauern, bis ich zum Vektorisieren komme. Sage dann bescheid und lade das SVG bei irgendeinam Sharedhoster hoch. Ihr dürft euch dann drum kloppen wer es hochläd! ;) --Connum 12:26, 29. Mai 2008 (CEST)
(BK) Nachtrag: Im Hinblick auf die Tatsache, dass nur eine Grafik den Artikel zieren kann und im Hinblick auf die Speicherkapazität der Server sollte man sich sowieso auf eine vektorisierte Grafik (ungachtet der Entscheidung des OTRS-Team bzgl. der Anfrage der Royal Rangers) entscheiden. Rein vom Namen her würde ich mich für die Vektorgrafik Bild:Royal Rangers.svg entscheiden und die Vektorgrafik Bild:Royal Rangers N.svg vom Server schmeißen.--Manuel Heinemann 12:30, 29. Mai 2008 (CEST)
Serverspeicherplatz? Die haben mehr als genug Speicher. Und auch gelöschte Bilder schaffen keinen neuen Speicherplatz, weil sie gar nicht richtig "gelöscht" werden, sondern nur für normale Benutzer "unsichtbar" gemacht werden. Dann besteht nämlich auch die Möglichkeit, sie wiederherszustellen (ist bei Texten auch so).
@Connum: Einweg-Socke, du verstehst? ;) -- Chaddy - DÜP 18:15, 29. Mai 2008 (CEST)
@Chaddy: Einweg-Socke?--Manuel Heinemann 23:53, 29. Mai 2008 (CEST)
@Manuel Heinemann: Es gibt Fälle, da ist ein Bild für die Wikipedia rechtlich unbedenklich, der Hochlader möchte aber verhindern, daß er, weil seine echte Identität bekannt ist, Ärger bekommt. Abmahnungen (selbst wenn sie vor Gericht abgeschmettert werden) können sehr unangenehm werden. Manche Benutzer verwenden deshalb spezielle Accounts, mit denen beispielsweise nur Logos hochgeladen werden. Andere wiederum verwenden Sockenpuppen, die sie nur einmal verwenden, deshalb der Zusatz "Wegwerf-". --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:43, 30. Mai 2008 (CEST)
Das alles hört sich für mich nach einer (halb-)illegalen Sache an. Warum damit die Wikipedia in Mißkredit bringen?! --Manuel Heinemann 01:01, 30. Mai 2008 (CEST)
Das verstehst du falsch. Damit wird niemand in Mißkredit gebracht. Es ist nur eine Schutzmaßnahme vor allzu klagewütigen Anwälten oder Firmen. Das ist auch keineswegs illegal oder halblegal. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:25, 30. Mai 2008 (CEST)
Jedoch ließt sich das alles im Artikel Sockenpuppen irgendwie anderst. Dort wird eine Sochkenpuppe als etwas negatives dargestellt, dass man zu unterbinden habe, was auch mein bisheriges Verständnis war.--Manuel Heinemann 09:19, 31. Mai 2008 (CEST)

Drei Tage sind ins Land gezogen, doch hat sich bei der Vektorgrafik Bild:Royal Rangers.svg und Bild:Royal Rangers N.svg nichts geändert. Immernoch ist die Schriftart eine andere (sieht man am R) und der rote Rand stimmt von der Breite her nicht ganz mit dem PNG Bild:RR-Emblem_col2.png überein. Zudem scheint die Windrose um ein Grad verdreht zu sein.

Aus diesem Grund habe ich Connum sein Vorschlag umgestezt und im Artikel Royal Rangers das falsche SVG erst mal wieder gegen das richtige PNG ersetzt.--Manuel Heinemann 10:08, 3. Jun. 2008 (CEST)

(Konsequenterweise müßten die anscheinend verfälschenden SVG ja nun wech, oder?) -- Smial 10:13, 3. Jun. 2008 (CEST)
Ganz meine Worte!--Manuel Heinemann 11:00, 3. Jun. 2008 (CEST)
Bin am Wochenende nicht dazugekommen, diese Woche schaff ich's auch nicht. Wäre auch dafür, die falschen SVGs zu entsorgen! --Connum 11:29, 3. Jun. 2008 (CEST)
Smial oder Connum, kann sich jemand von Euch um das Löschen kümmern? Ich wüsste jetzt nicht einmal, wo und wie ich eine Bildlöschung richtig beantragen und begründen müsste! Danke und Gruß --Manuel Heinemann 13:13, 3. Jun. 2008 (CEST)
Oder kann mir jemand anderes erklären wo und wie ich eine Bildlöschung richtig beantragen und begründen muss?!--Manuel Heinemann 07:28, 5. Jun. 2008 (CEST)
Ich bin kein admin, sorry. Da es keinen normalen Löschantrag, sondern nur noch SLA oder DÜP für Bilder gibt, jedoch kein offensichtlicher SLA-Grund vorliegt, müßte da wohl ein DÜP-Baustein rein. Was immer dabei herauskommen mag... -- Smial 08:34, 5. Jun. 2008 (CEST) Btw: Hat es schon jemand mit der Grafikwerkstatt versucht? -- Smial 08:38, 5. Jun. 2008 (CEST)
So, hab es mal dort reingepflanzt. -- Smial 08:45, 5. Jun. 2008 (CEST)
  • Dank Ixitixel sind die falschen Vektorgrafiken nun auch endlich mal gelöscht. Das neue Problem, mit jeder Version, die die Jungs in der Grafikwerksatt basteln, die aber nicht dem Orginal-PNG entspricht, fallen neue Vektorgrafiken an, die man dann wieder zu löschen hat.--Manuel Heinemann 13:29, 5. Jun. 2008 (CEST)
Dann hat sich das erledigt, wie ich sehe... Aber nur mal zum Thema "bis ins Detail entsprechend" (siehe hier): Auf der Suche nach einem PDF mit dem Logo im Vektorformat sind mir mehr "offizielle" Versionen (u.a. Anmeldeformulare, Vereinszeitschriften...) in Dunkelrot (bzw. allgemein dunkler) über den Weg gelaufen, als in der von Dir so beharrlich verlangten Farbgebung. So viel zu den Stichworten "original", "bis ins Detail", "richtig"/"falsch", "unbrauchbar"... gell? ;) --Connum 13:58, 5. Jun. 2008 (CEST)
Das mag vielleicht sein, was du mir da versuchst zu erzählen, doch wurde nur das PNG vom Webmaster der Royal Rangers der Wikipedia zur Verfügung gestellt. Jeder SVG-Klon der diesem PNG nicht zu 100&% entspricht ist, wenn ich die mehrere Diskussionen richtig verstanden habe, eine URV, oder?!--Manuel Heinemann 14:54, 5. Jun. 2008 (CEST)
Nein, das ist dann keine URV. Eine Urheberrechtsverletzung liegt nur dann vor, wenn die Urheberrechte verletzt werden. Wenn aber ein sowieso gemeinfreies, also gar nicht urheberrechtlich geschütztes Logo nachgezeichnet wird, ist das keine URV, auch wenn die Nachzeichnung nicht 100%-ig dem Original entspricht. -- Chaddy - DÜP 17:10, 5. Jun. 2008 (CEST)
Das PNG hat aber kein Baustein, das es als gemeinfrei kennzeichnet, oder?--Manuel Heinemann 01:21, 6. Jun. 2008 (CEST)
 
Beide Grafiken haben den Baustein - und das zu Recht! Und selbst wenn Schöpfungshöhe vorliegen würde - dann wäre eine nicht 100%ige Vektor-Umsetzung keine URV, weil kein neues Werk entsteht. Die Art der Bereitstellung spielt überhaupt keine Rolle. Ich kann mit der Grafik machen was ich will, ich darf sogar eine Karikatur daraus bauen. Ist denn das so schwer? (vgl. Zulässige Karikatur des Bundesadlers – Gies Adler, Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20. März 2003 – 1 ZR 117/00 (OLG Köln) NJW 2003, Heft 50, S. 3633 ff.) --RalfRBIENE braucht Hilfe 02:03, 6. Jun. 2008 (CEST)
Jetzt diskutieren wir doch schon so lange... Selbst wenn der Webmaster uns ein Logo in der Farbvariation Türkis-Pink geschickt hätte, hätte ich trotzdem die Farben so angepasst, wie sie auch tatsächlich vom Verein für öffentliche Publikationen verwendet wird. Und das ohne schlechtes Gewissen, Ralf hat das jetzt glaube ich anhand des Bildes abschließend deutlich gezeigt. Da anscheinend sowohl die helle als auch die dunkle Fassung benutzt werden, ist das in dem Fall natürlich egal. --Connum 09:31, 6. Jun. 2008 (CEST)

Hat man schon etwas von OTRS gehört?--Manuel Heinemann 07:24, 11. Jun. 2008 (CEST)

Auf der Disku eines der jetzt gelöschten Bilder stand glaube ich etwas. Aber OTRS brauchen wir in diesem Fall sowieso nicht. --Connum 08:35, 11. Jun. 2008 (CEST)