Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2019/12

Musterungsinformation NVA

Auf Commons gibt es die Diskussion, wie mit diesem Dokument zu verfahren ist. Den Hinweis, dass es eine Veröffentlichung eines Ministeriums der DDR ist und damit PD, akzeptiert der Nutzer nicht mit dem Hinweis auf PD-70. Gibt es etwas womit sich das begründen lässt? -- Gunnar 💬 16:21, 3. Dez. 2019 (CET)

Von DDR-Recht habe ich keine Ahnung, nach bundesdeutschem Recht ist der Löschantrag aber nicht unbegründet:
  • Zunächst kann man tatsächlich diskutieren, ob nur Sprachwerke als amtliche Werke nach § 5 Abs. 1 UrhG zählen – hier einige Literaturhinweise.
  • Unabhängig davon ist nicht jede Publikation eines Ministeriums ein amtliches Werk im Sinne des § 5 Abs. 1 UrhG, sondern nur „Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze“. Darunter fällt diese Broschüre nicht.
Daher bin ich auch der Meinung, dass diese Datei ohne Freigabe leider gelöscht werden muss. Grüße – ireas (Diskussion) 18:12, 3. Dez. 2019 (CET)

Text eines Weihnachtsliedes aus Australien

Da der Autor des australischen Weihnachtsliedes The Three Drovers 1977 verstorben ist, wurde der Text des Liedes gemäß deutschem Urheberrecht aus dem Artikel entfernt. Aber greift hier nicht australisches Urheberrecht? Dieses kennt die Ausnahme des Fair Dealing “for the purpose of research or study” (Australian Copyright Act of 1968, § 40 Abs. 1 und 3 Link dazu; das Gesetz war 2017 noch aktuell.)

Meine Frage betrifft auch meinen Artikel Sa'eb Tabrizi, der praktisch eine Übersetzung des gleichnamigen Artikels in der Encyclopedia Iranica ist. Ich habe ihn in der Annahme der US-amerikanischen Fair Use-Regelung veröffentlicht. Der Autor des EIr-Artikels, Paul Losensky, hat nichts dagegen, ich habe ihn persönlich gefragt. Sollte es in der deutschen Wikipedia ausschließlich nach deutschem Urheberrecht zugehen, müsste dieser Artikel auch gelöscht werden. Oder?

Bitte klärt mich auf. Danke, --Curryfranke (Diskussion) 16:06, 4. Dez. 2019 (CET)

Schutzlandprinzip, deshalb gilt in der de-WP das Recht der deutschsprachigen Länder D-A-CH. Leider. Und da gibt es kein "Fair use". Alles, was du darauf gestützt hast, muss gelöscht werden. Oder du schreibst den Text anhand der unbestrittenen und nicht-schutzfähigen Fakten und Daten in eigenen Worten neu. Grüße --h-stt !? 16:37, 4. Dez. 2019 (CET)
Dann nehme ich mal an, dass der Artikel über den iranischen Dichter Sa'eb Tabrizi (1559-1676) bleiben kann, weil das, das drinsteht, entweder Fakten sind, oder Gedichte mit längst abgelaufenem Urheberrecht, oder meine Interpretation davon. Evtl. muss ich ein paar Passagen umschreiben, aber nicht den Artikel löschen. --Curryfranke (Diskussion) 17:28, 4. Dez. 2019 (CET)
@Curryfranke: Wenn du eine Freigabe des Originalautors beibringen kannst, wäre eigentlich ein Support-Ticket die Lösung der Wahl. Nur fair use kommt halt nicht in Betracht. Wobei es mir ohnehin dem Grundgedanken von fair use zu widersprechen scheint (ohne diese amerikanische Rechtsvorschrift im Detail zu kennen), den Artikel als Übersetzung zu veröffentlichen, ohne Originalautor und Quelle als solche überhaupt zu benennen. --FordPrefect42 (Diskussion) 17:59, 4. Dez. 2019 (CET)
OK, natürlich erwähne ich gerne, dass der Artikel in wesentlichen Teilen eine Übersetzung ist. In der Diskussion habe ich das eh schon getan, aber dort keine Antwort bekommen. Paul Losensky kann ich gern anschreiben. Heute aber krieg ich das wohl nicht mehr hin. Das Copyright könnte auch bei der Encyclopedia Iranica Fondation Inc. [1] in New York liegen. --Curryfranke (Diskussion) 18:17, 4. Dez. 2019 (CET)
Heute morgen habe ich mir meinen Wiki noch einmal angesehen und mit dem Lexikonartikel [2] verglichen. Mein Wiki ist keine Übersetzung, sondern eine Paraphrase, was ich in der Diskussion damals auch so geschrieben habe. Ich habe jetzt die vergessene Autorenangabe ergänzt. Damit müsste ich schon aus dem Schneider sein. Soll ich Paul Losensky noch anschreiben? --Curryfranke (Diskussion) 11:12, 5. Dez. 2019 (CET)

U.a. Hier zu finden. Wie sieht es mit der Schöpfungshöhe aus? --Universalamateur (Diskussion) 00:24, 7. Dez. 2019 (CET)

Das ist die klassische sozialistische Rose (en:Rose (symbolism)#Socialism and social democracy). Nein, das Logo hat keine Schöpfungshöhe. Wie immer bei Logos würde ich von einem Upload nach Commons aber eher abraten. -- Chaddy · D   00:51, 7. Dez. 2019 (CET)
 
Logo JUSO Schweiz
Naja, die rote Rose als solche ist ein sozialistisches/sozialdemokratisches Symbol, aber eine rote Rose kann man auf ganz unterschiedliche Weise darstellen. Bei den JungsozialistInnen Schweiz beispielsweise wie nebenstehend - hat vielleicht schon Schöpfungshöhe, liegt aber unbeanstandet auf Commons, da von den Jusos unter eine freie Lizenz gestellt. Eine "sozialistische Rose" muss nicht zwingend so aussehen wie nun im SPD-Logo... insofern würde ich Schöpfungshöhe nicht einfach pauschal verneinen. Vielleicht ein Grenzfall. Am besten wäre natürlich wie immer eine freie Lizenz. Gestumblindi 22:38, 9. Dez. 2019 (CET)

Wo beginnt eine URV?

Gibt es Richtwerte, wie viel kopierter Text noch zulässig ist, bzw. ab welcher kopierten Textlänge die URV beginnt? Diese Frage habe ich hier gestellt, anhand eines konkreten URV-Verdachts. Der kopierende Autor ist offenbar anderer Meinung als ich. Wäre schön, wenn ein Fachmann (gerne auch Fachfrau) dort einmal reinschaut. Danke+Grüße--Plantek (Diskussion) 08:28, 9. Dez. 2019 (CET) P.S. und gerne auch dort eine Einschätzung zu dem konkreten Verdacht abgibt...

Es gibt keine Richtwerte und kann auch keine geben. Wenn von einem kurzen, kreativen Gedicht aus vielleicht 20 bis 30 Wörtern ein Teil aus 4-6 Wörtern, an welchem man die Herkunft erkennt, kopiert und in einem eigenen Text verwendet wird, dann ist das potentiell eine URV (Merkmale: fremde Schöpfung, Wiedererkennbarkeit). Auf der anderen Seite kann eine hunderte Worte lange Aufzählung von irgendetwas möglicherweise nicht ausreichend kreativ für urheberrechtlichen Schutz sein. Das läuft unter dem Stichwort Schöpfungshöhe (und ergänzend auch die urheberrechtliche Schranke des Zitatrechts). Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 08:43, 9. Dez. 2019 (CET)
Wie Grand-Duc bereits schrieb lässt sich das nicht quantitativ bemessen. Als Orientierung kannst du aber schauen, ob sich die Information auch wesentlich anders formulieren lässt oder aber eigentlich bei jedem Versuch weitgehend dieselbe Formulierung herauskommt. Letzterer Fall ist ein deutliches Zeichen dafür, dass keine Schöpfungshöhe vorliegt. -- Chaddy · D   12:01, 9. Dez. 2019 (CET)

̶L̶a̶u̶f̶e̶n̶d̶e̶s̶Fernseh Auge

Aufgrund von WP:GWS#Fernseh bin ich mir gerade ein bisschen unsicher: Das Auge erinnert zwar stark an das Laufende Auge, ist aber mit seiner Antenne mEn deutlich kreativer. Weiter hat sich die Rechtsprechung ja seitdem geändert. Habitator terrae   22:49, 9. Dez. 2019 (CET)

So gravierend hat sich die Rechtssprechung tatsächlich nicht geändert, wie hier immer noch manchmal behauptet wird. Und die Einzelfallentscheidung zum Laufenden Auge wurde natürlich sowieso nicht explizit revidiert, die hat freilich weiter Bestand.
Zu diesem Auge hier: Nun, das ist meiner Ansicht nach auch nicht kreativer als ein laufendes Auge. Im Zweifelsfall aber vielleicht besser nicht hochladen. -- Chaddy · D   23:05, 9. Dez. 2019 (CET)

URV-Frage zum Artikel Cebuano

Ob die vielen Beispielsätze generell in WP gehören oder nicht, sei dahingestellt (ich finde das eigentlich ganz hübsch, obwohl WP ja keine Rezeptesammlung und sicher auch kein Sprachführer für Anfänger sein soll), aber der Beispielsatz "Ich bin Miguel de Guia" machte mich gerade stutzig. Kurzes Googeln führte mich schnell zu Reiseführern eines Autors namens Heinz Duthel ("Mit Einfach-Ticket, 3 Kindern & 2 Koffern auf die Philippinen" und "Entdecke die Philippinen"), die exakt diese Sätze enthalten, also etwas mehr als der größte anzunehmende Zufall. Auch weitere längere Passagen aus dem Artikel sind exakt wortgleich mit Passagen aus diesen Büchern.

Nun stammen diese Reiseführer von 2015 und 2018, und die betreffenden Sätze stehen schon deutlich länger im Artikel. Es wäre also denkbar, dass der Autor den Text aus WP hat.
Andererseits erscheint bei (seriösen) Reiseführern bekanntlich oft jedes Jahr eine neue Auflage, um Aktualität zu demonstrieren, mit ein paar aktualisierten Hotelpreisen und ansonsten demselben Text wie in der Erstauflage vor zwanzig Jahren.
Wiederum andererseits sind das hier offenbar BoD-Bücher, bei denen nicht unbedingt ein seriöser Verlag dem Autor auf die Finger guckt.
Und nochmal wiederum andererseits ist unser Artikel leider extrem schlecht belegt, so dass nicht deutlich wird, woher die ganzen Texte (für die es ja sicherlich Vorlagen gibt) eigentlich stammen. Der Nutzer, der diese Texte damals eingefügt hat, scheint leider nicht mehr aktiv zu sein, so dass wir von ihm wohl keine Auskunft über die benutzte Quelle erhoffen können.

Nun bin ich etwas ratlos. Ist das ein Fall für ein hässliches rotes URV-Bapperl? Oder hat der Autor dieser Bücher hier abgekupfert und "vergessen", Wikipedia als Quelle anzugeben? --2003:C0:8F1E:E900:EC06:4FCE:DCF3:BC32 10:38, 14. Dez. 2019 (CET)

Davon ganz abgesehen werfen einige der Beispielsätze durchaus weitere Fragen auf. "Frisst das!" und "Es tuet weh" tun in der Tat weh. Die originellen Groß- und Kleinschreibungen in "Wohin gehst Du" vs. "Passen sie auf sich auf" ließen sich zwar leicht bereinigen, aber sie lassen doch einige grundsätzliche Zweifel an der sprachlichen Kompetenz des Autors bzw. der Quelle aufkommen. --2003:C0:8F1E:E900:EC06:4FCE:DCF3:BC32 11:28, 14. Dez. 2019 (CET)
Die Deutsche Nationalbibliothek kennt für diese Bücher keine früheren Auflagen als 2015 und 2018. Da die Texte in der Wikipedia viele Jahre älter sind, ist ausgeschlossen, dass es sich um eine Wikipedia-seitige URV aus diesen Büchern handelt. Man könnte nun also noch schauen, ob die Bücher die Herkunft der übernommenen Texte (z.B. in einem Anhang) lizenzkonform angeben oder es sich um einen Fall für einen Eintrag auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel/Print handelt. Nicht auszuschliessen ist allerdings weiterhin, dass man sich sowohl für den Wikipedia-Artikel als auch die genannten Bücher bei einer weiteren Quelle bedient hat; solange eine solche nicht aufzufinden ist, gibt es aber auch keine Basis für einen URV-Vorwurf. Gestumblindi 18:35, 15. Dez. 2019 (CET)

Logo einer neuen Partei

Aktuell gründet sich Die Allianz für Österreich. Daher stellt sich die Frage, ob deren Logo noch "ein Logo aus einfachsten geometrischen Formen und Text" ist, oder das Textdesign bereits Schöpfungsghöhe aufweist. Ich bitte daher um eine Einschätzung, danke!--Benutzer:SchreckgespenstBuh! 15:31, 13. Dez. 2019 (CET)

Das Logo ist zumindest hier lokal problemlos. Commons würde ich hingegen nicht raten. -- Chaddy · D   16:44, 13. Dez. 2019 (CET)
Interessant, klagt da die Allianz Versicherungsgruppe nicht? Vor einigen Jahren wurde doch sogar eine Band verklagt, wegen namentlicher Verwechslungsmöglichkeit. Die wäre doch hier auch gegeben.. -- Gunnar 💬 00:32, 14. Dez. 2019 (CET)
"Allianz" ist ein normales Wort der deutschen Sprache. Es gibt unzählige Gruppen, die das im Namen führen und nichts mit der Versicherung zu tun haben.
Ich hoffe doch wohl nicht, dass wir schon soweit sind, dass ein Konzern sich ein normales deutsches Wort schützen lassen kann, und alle Menschen, die das Wort gebrauchen, in Zukunft dafür Nutzungsgebühren entrichten müssen. Ansonsten lasse ich mir demnächst mal das Wort "und" schützen. :-) --2003:C0:8F1E:E900:EC06:4FCE:DCF3:BC32 10:49, 14. Dez. 2019 (CET)
siehe Band ohne Namen: Wie gesagt, die mussten sich umbenennen, da die Allianz vor Gericht recht bekam was die Namensnutzung betrifft. -- Gunnar 💬 00:41, 16. Dez. 2019 (CET)
Das ist ein Problem zwischen dem Versicherungskonzern und der Partei, das betrifft uns nicht. -- Chaddy · D   02:43, 16. Dez. 2019 (CET)

Logo für den Artikel Hrvatska elektroprivreda

Ich habe gerade den Artikel über die Hrvatska elektroprivreda, das nationale Energieunternehmen Kroatiens, erstellt und möchte das Logo hochladen um es in Artikel einbauen zu können. Das Logo kann man von der offiziellen Website (http://www.hep.hr) des Unternehmens entnehmen.

Wie sieht es mit der Schöpfungshöhe aus? In diesem Fall ist es ein wenig mehr als „nur“ ein Schriftzug.

Gruß, Koreanovsky (Diskussion) 16:38, 15. Dez. 2019 (CET)

Du kannst es hier lokal hochladen. Von Commons würde ich aber abraten. -- Chaddy · D   18:59, 15. Dez. 2019 (CET)
@Chaddy: Danke! Wie sieht es aber mit den Lizenzen aus? --Koreanovsky (Diskussion) 15:59, 16. Dez. 2019 (CET)
Naja, ganz normal Vorlage:Bild-LogoSH. -- Chaddy · D   19:57, 16. Dez. 2019 (CET)
Bitte nicht hier hochladen, siehe {{Warnhinweis Urheberrecht Angewandte Kunst}} welcher auch bei Vorlage:Bild-LogoSH eingeblendet wird. Wenn die Darstellung als commonsfähig angenommen wird dann gleich auf commons hochladen, wie beispielsweise ein einfaches Textlogo mit {{PD-Textlogo}}. Wenn die Darstellung als nicht commonsfähig eingeschätzt wird, dann gar nicht hochladen - weder hier noch auf commons und von ganz wenigen Ausnahmen wie einfachen Textlogo/Darstellung aus UK mal abgesehen. Du erspart damit anderen Benutzern Mehrfacharbeit wie Transfer von commonsfähigen Logos von hier nach commons bzw. den Aufwand für die URV-Löschungen.
Anmerkung: Wenn das gegenständliche Logo konkret diese Darstellung ist -> das ist m.M. ein commonsfähiges Textlogo bestehend nur aus sehr simplen geometrischen Formen und ist ok für commons.--wdwd (Diskussion) 09:50, 17. Dez. 2019 (CET)
Das hatten wir jetzt unzählige Male: Die Rechtslage bzgl. Logos hat sich nicht derart gravierend geändert, wie manche hier gebetsmühlenartig behaupten. Und es hat auch überhaupt keinen Sinn, lokale Logo-Uploads grundsätzlich zu verbieten. Ein solches Verbot existiert auch nicht. Solche simplen Logos wie dieses hier sind weiterhin kein Problem und können hochgeladen werden.
Von Logo-Uploads nach Commons rate ich hingegen grundsätzlich ab, da dort oft vogelwild alles gelöscht wird, je nachdem, wer gerade den Löschknopf drückt. Dort werden sogar jahrhundertealte Stadtwappen gelöscht, wenn der löschende Admin nicht einsehen will, dass diese gemeinfrei sind. -- Chaddy · D   13:57, 17. Dez. 2019 (CET)

Altes Foto von einer Webseite

Hallo! Ich würde gerne dieses Foto in der Wikipedia verwenden: klick. Das Foto stammt von der Webseite eines Stadtarchivs und hat auch ein entsprechendes Wasserzeichen. Der Fotograf heißt Franz Xaver Simson und er ist am 18. November 1944 gestorben. Also sollte es eigentlich gemeinfrei sein, oder übersehe ich etwas? Darf ich das Wasserzeichen entfernen? --Fundatus (Diskussion) 17:35, 17. Dez. 2019 (CET)

Ja, die Datei ist gemeinfrei. Und ja, du darfst das Wasserzeichen entfernen. -- Chaddy · D   18:56, 17. Dez. 2019 (CET)
Vielen Dank! --Fundatus (Diskussion) 23:59, 17. Dez. 2019 (CET)

Wiki-Liste: Schöpfungshöhe oder nicht?

Hallo,

hat eine Liste der Darstellerinnen von Women Seeking Women (Admin-only), welche tabellarisch neben der jeweiligen Jahreszahl nur eine Serie an Namen auflistet (Umfang: etwa 100 Zeilen), Schöpfungshöhe (Stichwort: Datenbankwerk)? Oder kann die per C&P in den Hauptartikel übertragen werden? Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 01:02, 30. Dez. 2019 (CET)

Ohne es zu sehen kann man es schlecht einschätzen. Aber wahrscheinlich hat es keine SH. -- Chaddy · D   01:10, 30. Dez. 2019 (CET)
@Chaddy: Ich habe die Liste temporär wiederhergestellt. Magst Du noch mal schauen? Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 01:19, 30. Dez. 2019 (CET)
Hab es mir inzwischen angesehen. Das hat keine SH, auch nicht als Datenbankwerk. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst kannst du aber ja dennoch die Versionen zusammenführen. -- Chaddy · D   02:53, 30. Dez. 2019 (CET)
Ist schon OK, ich selbst hatte "Datenbankwerk" ebenfalls schon für eher weit hergeholt gehalten. Deine Meinung reicht mir als Bestätigung aus, ich habe es rüberkopiert. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 17:44, 30. Dez. 2019 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 17:44, 30. Dez. 2019 (CET)

Neues Loriot Urteil zu "Früher war mehr Lametta" Alleinerbinnen

Nachdem nun vom Oberlandesgericht festgestellt ist, das die vier Worte Früher war mehr Lametta nicht urheberlich geschützt sind, stellt sich mir die Frage nach den Klägern.

Im Artikel des Spon Loriots Erbinnen unterliegen vor Gericht "Früher war mehr Lametta" ist nicht schützenswert heisst es dazu: "...Eine Firma vertrieb T-Shirts mit entsprechendem Aufdruck, dagegen gingen die Alleinerbinnen Loriots vor. ... Wer die Klägerinnen sind, teilte das Gericht nicht mit. Bülow hat zwei Töchter und mehrere Enkelkinder." Nach meinem Verständnis von Erbengemeinschaft handelt es sich immer um eine Erbengemeinschaft und dementsprechend einer Gruppe von Miterben und kann es keine Mehrzahl von Alleinerbe geben. Ist das richtig? (Im Supportteam haben wir es häufiger mit dem Thema Alleinerbe bei Freigaben zu tun) Groetjes --Neozoon (Diskussion) 13:34, 20. Dez. 2019 (CET)

Also, mir ist da dieser Ausdruck zum ersten mal begegnet, und ich habe mal Jura studiert. Erbrecht ist lange her, aber meiner Erinnerung nach: Es kann eine Erbengemeinschaft (a, b und c erben zusammen Haus, Rechte und Wertpapiere, und können nur zusammen verwalten) geben, oder mehrere einzelne Erben, nachdem sich die Gemeinschaft auseinander gesetzt hat (a das Haus, b die Rechte, c die Wertpapiere), oder auch mal einen einzelnen Erben, nachdem sich eine Erbengemeinschaft auseinander gesetzt hat (a und b wollen lieber Geld, und c hat genug davon, um sie auszuzahlen), aber zwei Alleinerben gehen meines Wissens nicht. Das sind dann eben zwei Erben. Ich fürchte, da hat SPON sich wortschöpferisch betätigt. Macht es jetzt puff? -- .Tobnu 19:47, 20. Dez. 2019 (CET)
Vielleicht ein Fall von § 2039 BGB? --Bubo 20:19, 20. Dez. 2019 (CET)
Räusper … Da man muss man die SPON-Redaktion glattweg in Schutz nehmen, die waren dort nicht wortschöpferisch: Das schreibt schon das OLG München in seiner Pressemitteilung 55/2019 vom 20.12.2019 so: „Früher war mehr Lametta“ – kein Urheberschutz für Loriot-Zitat (Az: 6 W 927/19). Darin: „Die Antragstellerinnen waren die Alleinerbinnen des unter dem Künstlernamen ‚Loriot‘ bekannten und am 22.08.2011 verstorbenen Bernhard-Viktor Christoph-Carl von Bülow.“
--193.83.131.34 02:55, 21. Dez. 2019 (CET)

§ 1922 Abs. 1 BGB nennt eine oder mehreren Personen Erben, § 1922 Abs. 2 BGB nennt Miterben. Alleinerbe ist im Gesetz nicht definiert. Creifelds Rechtswörterbuch verweist auf Erbengemeinschaft und erklärt dort, dass Alleinerbe die Einzelperson (einziger Erbe) sein soll. Wie Tobnu. schon schrieb bilden mehrere Erben zunächst eine Erbengemeinschaft und die Erbengemeinschaft ist darauf angelegt, sich auseinanderzusetzen, um das Erbe untereinander verteilen. Manche Menschen verstehen sich dann als alleinige Erben bzw. Alleinerben bezüglich ihres Erbteils. Möglicherweise soll die Pressemitteilung auch nur zum Ausdruck bringen, dass es keine weiteren Erben gegeben hat. Bei Freigaben kommt es nicht auf die Bezeichnung Alleinerbe, sondern auf die alleinige Verfügungsbefugnis an.--Lapp (Diskussion) 11:42, 23. Dez. 2019 (CET)

Update der Textvorlage für Bildfreigaben auf aktuelle Lizenzversion

Weil ich auf der entsprechnden Diskussionsseite bisher keine Antwort erhalten habe, möchte ich nochmal auf dieser Seite fragen: Gibt es einen bestimmten Grund, weshalb die Lizenz in dieser Textvorlage noch nicht auf die Version 4.0 aktualisiert worden ist oder wurde das einfach vergessen? --Nicor (Diskussion) 17:42, 26. Dez. 2019 (CET)

Ich würde mal sagen, das wurde schlicht vergessen. Die Standard-Lizenz auf Commons ist ja auch die 4.0. — Raymond Disk. 19:18, 26. Dez. 2019 (CET)
Dann habe ich es jetzt dort angepasst an die aktuelle Version. --Nicor (Diskussion) 20:19, 27. Dez. 2019 (CET)