Ausstattung bzw. Einrichtung

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;Ausstattung <!--Ausstattung meint, Gewölbe- und Wandmalereien, meint Gewölbe- und Wandstuck, meint Glasmalereien in den Fenstern, allfällig auch Mosaik fix Wand und Boden verbunden, also alles, war mehr oder weniger fix mit der Architektur verbunden ist.--> ;Einrichtung <!--Einrichtung meint in den österreichischen Dehios mobile Ausstattung in folgender Reihung: Zuerst der Hochaltar, dann die Seitenaltäre, dann die Kanzel, dann weitere Skulpturen und Bilder, und vieles mehr, und zum Schluss die Orgel und das Geläut.--> {{Lückenhaft|Auflistung der Lücken}}


1M unter österreichbezogen, siehe oben: Lieber Lothar! Österreichbezogen ist die Ausstattung Teil der Architektur, meint Gewölbe- und Wandmalereien, meint Gewölbe- Wandstuck, meint Glasmalereien in den Fenstern, allfällig auch Mosaik fix Wand und Boden verbunden, also alles, war mehr oder weniger fix mit der Architektur verbunden ist. Einrichtung meint, was man reinstellt und auch wieder hinausstellen kann, angefangen mit den Hochaltar bis zur Orgel und dem Geläut. Gute Nacht! --Anton-kurt (Diskussion) 23:09, 23. Apr. 2024 (CEST)

1M unter Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#Gehört_die_Deckenmalerei_einer_Kirche_zur_Architektur? Hallo Lothar! Danke für deine offene Mitteilung, dass für dich die Entfernung eines persönlichen Angriffs (WP:KPA) eine Zensur darstellt. Aber zum Thema: Ein Parkettboden gehört zur Ausstattung einer Wohnung. Der Perserteppich auf dem Parkettboden zur Einrichtung der Wohnung. Bei Auszug darf der Mieter den Perserteppich mitnehmen. Der Parkettboden bleibt, weil er als Ausstattung zur Architektur der Wohnung gehört. Ähnlich ist es bei Kirchen: Das österreichische Dehio-Handbuch (Wikipedia:Belege) trennt Ausstattung und Einrichtung: Die Einrichtung hat in Österreich auch eine Ordnung in der Abfolge, zuerst der Hochaltar, dann die Seitenaltäre, dann die Kanzel, dann weitere Skulpturen und Bilder, und vieles mehr, und zum Schluss die Orgel und das Geläut. Noch irgendwelche Fragen? --Anton-kurt (Diskussion) 10:47, 26. Apr. 2024 (CEST)

Ebendort eine hilfreiche Mitteilung: 3M In der Denkmalpflege wird zwischen raumfester und mobiler Ausstattung unterschieden. Parkett, Fenster, Türen, Fresken, Ölgemälde in einer Schmuckdecke sind raumfest, Teppiche, Ölgemälde als zusätzliche Bilder etc. nicht. Alles was du nennst, ist raumfeste Ausstattung und gehört als solches zum Denkmal (die weiteren Skulpturen und Bilder ggf. nicht, das ist unterschiedlich). --Hachinger62 (Diskussion) 11:21, 26. Apr. 2024 (CEST)

1M Hilfreich, warum: In den österreichischen Dehios wurde/wird die raumfeste Ausstattung mit Ausstattung bezeichnet und die mobile Ausstattung mit Einrichtung bezeichnet.