Diskussion:ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice/Archiv/6
Interessiert sich denn nach all den Verdrehungen wirklich noch jemand für wikipedia? :-O
Unmittelbare Beteiligung von ZDF und Deutschlandradio an GEZ und Beitragsservice
ZDF und Deutschlandradio sind unmittelbar am Beitragsservice beteiligt, nicht nur die neun Landesrundfunkanstalten (auch wenn der Beitragsservice (nur) für die jeweilige Landesrundfunkanstalt als Beitragsgläubigerin tätig wird). Siehe die entsprechende Verwaltungsvereinbarung vom 26.11.2002: http://www.ard.de/intern/abc/-/id=1659928/property=download/nid=1643802/1t9et5a/gez-vereinbarung.pdf Ich habe den Artikel entsprechend angepasst. --Karoshi II (Diskussion) 16:16, 10. Jan. 2013 (CET)
- Stimmt, mein Fehler! ZDF und Deutschlandradio sind zwar von Gesetzes wegen nicht für die Durchführung des Beitragseinzugs zuständig, sind aber dennoch gemeinsam mit den Landesrundfunkanstalten direkte Betreiber der Verwaltungsstelle. --Hvd69 (Diskussion) 16:37, 10. Jan. 2013 (CET)
- Zitat:
- § 5 Schlussbestimmungen
- 1. Die Verwaltungsvereinbarung tritt mit Wirkung vom 01. Dezember 2002 in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit.
- 2. Die Verwaltungsvereinbarung kann durch eingeschriebenen Brief an alle Partner dieser Verwaltungsvereinbarung mit Jahresfrist zum Jahresende gekündigt werden, erstmals zum 31. 12. 2012. Im Falle einer Kündigung ist jeder Partner dieser Verwaltungsvereinbarung zur Anschlußkündigung binnen vier Wochen nach Eingang der Kündigung berechtigt. Über die Frage des Fortbestandes der Gebühreneinzugszentrale werden die verbleibenden Rundfunkanstalten unverzüglich befinden.
- Gibt es dazu Neues? --Lückenloswecken! 17:03, 14. Jan. 2013 (CET)
- Zitat:
Alternativvorschlag für Einleitung (bei gemeinsamem Artikel für GEZ und Beitragsservice)
von Hvd69 (Diskussion) 14:52, 5. Jan. 2013 (CET)
Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (auch: Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio) ist die von den neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland zum Zweck des Einzugs des Rundfunkbeitrags gemeinsam betriebene Stelle. Der Beitragsservice besteht seit dem 1. Januar 2013 und ging aus der bis zum 31. Dezember 2012 bestehenden Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ) hervor, die seit 1976 entsprechend dem bisherigen Modell des im Rundfunkstaatsvertrag der Bundesländer festgelegten Finanzierungsmodells des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die als Rundfunkgebühren anfallenden Abgaben einzog.
Auf Grundlage des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags bildet der Rundfunkbeitrag (bis 2012 die Rundfunkgebühren) die Finanzierungsgrundlage der Landesrundfunkanstalten der ARD, außerdem des ZDF und des Deutschlandradios sowie der für die Aufsicht des privaten Rundfunks zuständigen 14 Landesmedienanstalten. Gemäß den im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgelegten Kriterien werden die von als Inhaber einer Wohnung beitragspflichtigen Bürgern sowie von ebenfalls beitragspflichtigen Betriebsstätten eingezogenen Einnahmen des Beitragsservice unter diesen Institutionen des Rundfunks aufgeteilt und an diese weitergeleitet. Der Beitragsservice besteht aus einer Zentrale in Köln sowie regionalen Niederlassungen in den Landesrundfunkanstalten der ARD.
als Vorschlag inzwischen überholt, längst eingearbeitet und verbessert...
- Kommentare? Aus meiner Sicht gehören beispielsweise die in der gegenwärtigen Fassung in einem eigenen Absatz beschriebenen Ähnlichkeiten zu Einzugszentralen in anderen Ländern nicht in die Einleitung dieses sich speziell der deutschen Situation widmenden Artikels, sondern mit eigener Überschrift weiter nach unten in den Text. Bisher fehlten die (bisher) von der GEZ mitfinanzierten Landesmedienanstalten völlig in der Einleitung. Auch die Tatsache, dass das ZDF und das Deutschlandradio zwar zu den Geldempfängern, aber nicht direkt zu den Trägern der Verwaltungsstelle gehören, sondern nur die neun ARD-Landesrundfunkanstalten, wird jetzt meiner Meinung nach deutlicher. Was denkt ihr? --Hvd69 (Diskussion) 14:52, 5. Jan. 2013 (CET)
- Der erste Absatz ist aus meiner Sicht o. k. Gegen Abs. 2 Satz 2 habe ich Bedenken, weil hier Teile des Rundfunkgebührenrechts wiedergegeben werden. Das gehört imho nicht hierher. Stattdessen könnte kurz dargelegt werden, dass die Namensumbenennung ihren Grund in der Umstellung vom Gebühren- zum Beitragssystem hatte. --Opihuck 23:37, 5. Jan. 2013 (CET)
- Danke für die Rückmeldung. Point taken. Hab das Rechtszeug rausgenommen. Der Grund für die Umbenennung folgt jetzt direkt im nächsten Abschnitt "Geschichte", was ich für ausreichend halte, zumal er sich ja mit dem Ende der Gebühr inhaltlich aufdrängt. --Hvd69 (Diskussion) 00:39, 6. Jan. 2013 (CET)
- Ich wollte einen eigenen Vorschlag liefern, dazu aber doch lieber gleich schon das Lemma wissen. Daher habe ich die #Lemmaabstimmung (über meine neuere Aufstellung von Lemmaalternativen) gebastelt (erläutert unter #Lemmaabstimmungsmodus) und bitte dort hin ... --Lückenloswecken! 16:17, 6. Jan. 2013 (CET)
Verschieben des Artikels?
Die GEZ gibt es unter dieser Bezeichnung seit heute nicht mehr. Wie gehen wir mit dem Lemma um? Verschieben nach ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und umarbeiten oder völlig neu schreiben und GEZ stehen lassen? Ich meine, eine Umarbeitung ist sinnvoller, denn die grundsätzlichen Strukturen haben sich ja nicht geändert und die GEZ als Institution bleibt, wenn auch unter einer anderen Bezeichnung, bestehen. Meinungen? --Opihuck 15:55, 1. Jan. 2013 (CET)
- Umschreiben hört sich sinnvoll an. Man könnte sich dann immer noch überlegen, aus Passagen, die komplett ersetzt werden, einen zusätzlichen GEZ-Geschichts-Artikel auszulagern. Verschieben ist m.E. ein Muss. --Flominator 13:22, 2. Jan. 2013 (CET)
- Verschiebung hat Tohma heute dankenswerterweise durchgeführt. Die weiteren Vorschläge gefallen mir auch – ich kann's aber nicht tun ... --Lückenloswecken! 18:59, 3. Jan. 2013 (CET)
So ein Unfug - die GEZ ist ein abgeschlossenes Sammelgebiet. Jetzt haben wir ein neues System und müssen daher auch einen neuen Artikel schreiben. --Eingangskontrolle (Diskussion) 21:22, 3. Jan. 2013 (CET)
- Das sehe ich ähnlich. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Wir sollten aber nun auf keinen Fall in vorauseilendem Gehorsam den gesamten Sprachgebrauch umkrempeln. Knifflig wird es auch, die Kritik an der GEZ auf die neue Institution zu übertragen. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 06:31, 4. Jan. 2013 (CET)
Sollte jemand noch einmal ohne vorherigen Konsens den bestehenden Artikel über die jetzt Geschichte gewordene GEZ auf die Nachfolgeinstition verschieben, gibt es eine VM.--Eingangskontrolle (Diskussion) 14:36, 4. Jan. 2013 (CET)
(Identität)
Überschrift nachträglich eingefügt von Lückenloswecken! 21:35, 7. Jan. 2013 (CET)
Wir brauchen einen neuen Artikel. Das ließe sich am einfachsten lösen durch eine Kopie unter neuen Namen mit Verweis auf die kopierte Version von GEZ (siehe Text unter jeder Bearbeitung: Du stimmst einer Autoren-Nennung mindestens durch URL oder Verweis auf den Artikel zu). Dann können beide Artikel entsprechend umgeschrieben werden, einmal im Sinne der abgeschlossenen Geschichte und der Andere wird die weitere Entwicklung darstellen (einschließlich Klagen, Mehreinnahmen oder auch nicht) --Eingangskontrolle (Diskussion) 14:36, 4. Jan. 2013 (CET)
- Nein, nicht unbedingt. Der neue ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist (wahrscheinlich) keine neue Institution, sondern lediglich die Fortsetzung der bestehenden öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft unter neuem Namen. Es dürfte Identität mit der GEZ bestehen. Das liegt schon deswegen nahe, weil die GEZ niemals eine eigene Rechtspersönlichkeit hatte und als solche nicht aufgelöst worden ist. Die Einzelheiten sollten zunächst überprüft werden. In diesem Falle ist es akzeptabel, den Beitrag nur umzubenennen und eine Weiterleitung hierauf einzurichten. Ggf. wäre auch ein Kurzbeitrag unter GEZ denkbar, der aber wegen der Einzelheiten nur ganz knapp gehalten werden sollte, weil sonst Redundanzen nicht vermeidbar sind. Das ist auch deswegen sinnvoll, weil sich - abgesehen von den materiellen Änderungen im Rundfunkgebührenrecht, die nicht hier behandelt werden sollten (obwohl sie es derzeit werden!), sondern unter Rundfunkgebühr, künftig dann wohl Rundfunkbeitrag - an der verwaltungstechnischen Abwicklung nichts geändert hat. Es ist dieselbe Einrichtung mit denselben Mitarbeitern (selbst der Leiter ist derselbe) am selben Standort. Sie benutzt sogar dasselbe Bankkonto. Nur die Bezeichnung hat sich geändert, was notwendig war, weil nun Beiträge und keine Gebühren mehr erhoben werden ("
Gebühreneinzugszentrale ...") (!). Mag sich jemand die Arbeit machen und die rechtlichen Grundlagen durchsehen, um ganz sicher zu sein? Ich komme momentan leider nicht dazu, weil ich an anderen Baustellen sitze, würde dies aber sonst übernehmen. --Opihuck 16:20, 4. Jan. 2013 (CET)- Identität sehe ich auch so, weiter bitte oben #Name der neuen Beitragszentrale beachten. Die falsch gewordenen Angaben kann und sollte man auch korrigieren und ergänzen, ohne den neuen Namen zu kennen. Analog die toten Links. --Lückenloswecken! 19:31, 4. Jan. 2013 (CET)
- Identität +1.
- Rechtliche Grundlagen, soweit ich sie finden konnte:
- 1. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, § 10 (7):
- Jede Landesrundfunkanstalt nimmt die ihr nach diesem Staatsvertrag zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise durch die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten selbst wahr. Näheres regeln nach § 9 (2) die Satzungen der Landesrundfunkanstalten, beispielhaft im Folgenden für den MDR:
- 2. Satzung des Mitteldeutschen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge, § 2 „Gemeinsame Stelle der Landesrundfunkanstalten“:
- Die im Rahmen einer nicht rechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene gemeinsame Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten nimmt die der Rundfunkanstalt zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten nach § 10 Abs. 7 Satz 1 RBStV ganz oder teilweise für diese wahr. Sie wird dabei auch für das ZDF und das Deutschlandradio tätig.
- Was die Identität betrifft, in derselben Satzung in § 17 „Übergangsvorschriften“:
- (1) Auf der Grundlage des Rundfunkgebührenstaatsvertrages bei der Gebühreneinzugszentrale – GEZ – bestehende Teilnehmernummern werden ab dem 01.01.2013 bei der in § 2 genannten gemeinsamen Stelle als Beitragsnummern fortgeführt.
- (2) Eine der Gebühreneinzugszentrale – GEZ – erteilte Ermächtigung zum Einzug geschuldeter Rundfunkgebühren mittels Lastschrift oder SEPA-Basislastschrift berechtigt die Rundfunkanstalt nach dem 01.01.2013 auch zum Einzug geschuldeter Rundfunkbeiträge mittels Lastschrift oder künftiger SEPA-Basislastschrift.
- Was den Namen betrifft, ist zumindest im Fließtext wohl einfach „Beitragsservice“ ausreichend. --Hvd69 (Diskussion) 20:04, 4. Jan. 2013 (CET)
- Danke, das hilft weiter. Aber wie erklärt man es in der Einleitung eines Wikipedia-Artikels? Ich dachte jetzt daran, die denkbaren Bezeichnungen aufzuzählen, jeweils mit den dafür sprechenden Indizien zu versehen. Besonders "griffig" sind vielleicht die Domains www.gez.de und www.rundfunkbeitrag.de – vielleicht ist heutzutage die Domain viel wichtiger für die Identifizierung als der Name!? (Ja eben: WP:Namenskonventionen#Organisationen und Einrichtungen → Impressum!) Zufällig hatte ich aber zuletzt die Erfahrung mit www.ctan.org, dass man nie weiß, was die URL morgen liefert ... vgl. Der Process – Gute Nacht --Lückenloswecken! 23:45, 4. Jan. 2013 (CET)
- Welche "denkbaren Bezeichnungen" außer "Beitragsservice" fallen dir denn ein? Oder anders gefragt, was spricht gegen eine Änderung des Lemmas von "GEZ" in "Beitragsservice"? In der Einleitung kann man ja immer noch die beiden belegten Langformen "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" und "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" nennen. (Macht mindestens drei Weiterleitungsseiten auf "Beitragsservice".) Wäre mal ein praktischer Vorschlag. Sonstige Vorschläge? Apropos Indizien: Die Datenschutzbeauftragte des Beitragsservice hat die E-Mail-Adresse datenschutz@beitragsservice.de (nicht @gez.de oder sonstwas). --Hvd69 (Diskussion) 01:38, 5. Jan. 2013 (CET)
- "Beitragsservice" halte ich im Moment nicht für aussagekräftig, da die Bezeichnung noch nicht etabliert ist und noch keinen Erkennungswert hat. Ich würde es zunächst bei "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" belassen. Auf ähnliche Bezeichnungen könnten Weiterleitungen angelegt werden. --Opihuck 11:10, 5. Jan. 2013 (CET)
- Grundsätzlich wäre ich dafür, die Diskussion über die neue Bezeichnung nicht an verschiedenen Stellen zu führen, sondern unter #Name der neuen Beitragszentrale. Ich würde die Frage nach dem neuen Namen von der Frage unterscheiden, ob die beiden Zentralen separate Artikel benötigen. --Lückenloswecken! 12:01, 5. Jan. 2013 (CET)
- "Beitragsservice" halte ich im Moment nicht für aussagekräftig, da die Bezeichnung noch nicht etabliert ist und noch keinen Erkennungswert hat. Ich würde es zunächst bei "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" belassen. Auf ähnliche Bezeichnungen könnten Weiterleitungen angelegt werden. --Opihuck 11:10, 5. Jan. 2013 (CET)
- Welche "denkbaren Bezeichnungen" außer "Beitragsservice" fallen dir denn ein? Oder anders gefragt, was spricht gegen eine Änderung des Lemmas von "GEZ" in "Beitragsservice"? In der Einleitung kann man ja immer noch die beiden belegten Langformen "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" und "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" nennen. (Macht mindestens drei Weiterleitungsseiten auf "Beitragsservice".) Wäre mal ein praktischer Vorschlag. Sonstige Vorschläge? Apropos Indizien: Die Datenschutzbeauftragte des Beitragsservice hat die E-Mail-Adresse datenschutz@beitragsservice.de (nicht @gez.de oder sonstwas). --Hvd69 (Diskussion) 01:38, 5. Jan. 2013 (CET)
- Danke, das hilft weiter. Aber wie erklärt man es in der Einleitung eines Wikipedia-Artikels? Ich dachte jetzt daran, die denkbaren Bezeichnungen aufzuzählen, jeweils mit den dafür sprechenden Indizien zu versehen. Besonders "griffig" sind vielleicht die Domains www.gez.de und www.rundfunkbeitrag.de – vielleicht ist heutzutage die Domain viel wichtiger für die Identifizierung als der Name!? (Ja eben: WP:Namenskonventionen#Organisationen und Einrichtungen → Impressum!) Zufällig hatte ich aber zuletzt die Erfahrung mit www.ctan.org, dass man nie weiß, was die URL morgen liefert ... vgl. Der Process – Gute Nacht --Lückenloswecken! 23:45, 4. Jan. 2013 (CET)
- Identität sehe ich auch so, weiter bitte oben #Name der neuen Beitragszentrale beachten. Die falsch gewordenen Angaben kann und sollte man auch korrigieren und ergänzen, ohne den neuen Namen zu kennen. Analog die toten Links. --Lückenloswecken! 19:31, 4. Jan. 2013 (CET)
Das System der Gebührenerhebung (und eine Gebühr bleibt es ja weiterhin) ist so erheblich umgestellt worden, das sich die Verantwortlichen zu einem neuen Namen entschieden haben. Oder wollten sie auf diese Weise das schlechte Image abstreifen, das aus der kleinlichen Unterscheidung von Kindern mit/ohne eigenes Einkommen, Kindern mit eigenem Einkommen, aber ohne eigene Empfangsgeräte, Verlobten (die GEZ wollte z.B. in diesem Fall zweimal zur Kasse bitten, der NDR nicht), Anzahl der Mitglieder einer Wohngemeinschaft etc. herrührt?
Wie dem auch sei, die GEZ hat am Jahresende nach aussen eine Metamorphose durchgemacht, die sich in zwei Artikeln wiederspiegeln sollte. Der erste sollte dabei die GEZ betrachten und lediglich erwähnen, das das in dem Artikel beschriebene System bis Dezember 2012 bestand und dann durch die Beitragservice... mit gleichem Personal abgelöst wurde. Der ander beginnt dann mit einer kurzen Vorgeschichte. Der erste Artikel bleibt danach im wesentlichen statisch (abgeschlossene Geschichte), während der zweite die weiteren Wirrungen (die gibt es ganz sicher) aktuell nachvollziehen kann. Bei einem gemeinsamen Artikel werden früher oder später die GEZ-Anteile gelöscht werden mit dem Argument der fehlenden Aktualität. --Eingangskontrolle (Diskussion) 17:14, 5. Jan. 2013 (CET)
- Möglicherweise besteht hier ein Missverständnis. Dieser Artikel hat nicht das System der Rundfunkfinanzierung zum Thema, sondern die mit dem Einzug der gesetzlich festgelegten Mittel beauftragten Verwaltungsstelle. Diese Verwaltungsstelle ist bis auf den geänderten Namen mit derjenigen identisch, die seit 1976 mit derselben Aufgabe beauftragt war (quod erat demonstrandum siehe oben im selben Abschnitt, belegte Gegenargumente kamen bisher keine).
- Außerdem noch zwei kleine Einwände: Erstens nein, "Beitrag" und "Gebühr" ist nicht dasselbe. Eine Gebühr zahlt man (z.B. als Rundfunkteilnehmer) als Gegenleistung für eine in Anspruch genommene Leistung, während ein Beitrag unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme nur für die bloße Möglichkeit zu zahlen ist (z.B. Radio zu hören). Zweitens nein, "fehlende Aktualität" ist ganz sicher kein Argument zur Löschung historischer Informationen zu einer Einrichtung. Es geht im Artikel ja schließlich nicht (wenigstens nicht allein) um die Darstellung eines aktuellen Finanzierungs- oder Einzugsmodells, sondern um die mit dessen Umsetzung befasste Einrichtung – selbstverständlich einschließlich ihrer Geschichte. --Hvd69 (Diskussion) 17:47, 5. Jan. 2013 (CET)
- Stimme zu; unter #Liste der Bezeichnungen hatte ich für den Einleitungssatz vorgeschlagen, die Stelle als für die Einziehung von Abgaben zur Finanzierung des ÖRR zuständig zu bezeichnen, was sowohl die GEZ war als auch die BEZ(!–Codename) ist ("Abgabeneinziehungszentrale" – AEZ! Amper-Einkaufszentrum in Puchheim ...). --Lückenloswecken! 18:18, 5. Jan. 2013 (CET) – Hvd69 spricht auch ein Redundanz-Problem mit Rundfunkgebühr und Rundfunkbeitrag an. Die (historischen) Finanzierungsmodelle für den ÖRR in der BRD sollten vielleicht in einem anderen Artikel beschrieben werden als einem über die GEZ/BEZ/AEZ. – Ich könnte es auch für sinnvoll halten, die GEZ in einem anderen Artikel zu beschreiben als die BEZ, wie ganz oben von Opihuck und Flominator angesprochen. Das sieht man dann, wenn man erst mal einen brauchbaren Text hat, der die ganze Angelegenheit korrekt beschreibt. --Lückenloswecken! 18:49, 5. Jan. 2013 (CET)
- Selbstverständlich hast du recht, dass "die (historischen) Finanzierungsmodelle für den ÖRR in der BRD (...) in einem anderen Artikel beschrieben werden (sollten) als einem über die GEZ". Hier geht es allein um die Einzugszentrale. Aus meiner Sicht verdient die deutsche Rundfunkfinanzierung etwas Übersichtlicheres als einen Abschnitt im international angelegten Artikel Rundfunkgebühr, sondern so etwas wie Rundfunkfinanzierung in Deutschland. Aber das ist ein anderes Thema als unser aktuelles hier. --Hvd69 (Diskussion) 10:27, 6. Jan. 2013 (CET)
- Stimme zu; unter #Liste der Bezeichnungen hatte ich für den Einleitungssatz vorgeschlagen, die Stelle als für die Einziehung von Abgaben zur Finanzierung des ÖRR zuständig zu bezeichnen, was sowohl die GEZ war als auch die BEZ(!–Codename) ist ("Abgabeneinziehungszentrale" – AEZ! Amper-Einkaufszentrum in Puchheim ...). --Lückenloswecken! 18:18, 5. Jan. 2013 (CET) – Hvd69 spricht auch ein Redundanz-Problem mit Rundfunkgebühr und Rundfunkbeitrag an. Die (historischen) Finanzierungsmodelle für den ÖRR in der BRD sollten vielleicht in einem anderen Artikel beschrieben werden als einem über die GEZ/BEZ/AEZ. – Ich könnte es auch für sinnvoll halten, die GEZ in einem anderen Artikel zu beschreiben als die BEZ, wie ganz oben von Opihuck und Flominator angesprochen. Das sieht man dann, wenn man erst mal einen brauchbaren Text hat, der die ganze Angelegenheit korrekt beschreibt. --Lückenloswecken! 18:49, 5. Jan. 2013 (CET)
(Verschieberitis)
Überschrift nachträglich eingefügt von Lückenloswecken! 20:54, 7. Jan. 2013 (CET)
Wie oft läuft denn dieses muntere Verschiebe-Dingens noch? Ich frag nur, weil ich ständig die Diskussionsseiten-Weiterleitungen hinter euch her lösche. Könnte man sich evtl. erst einigen und dann verschieben? LG Lady Whistler ☎/± 17:23, 7. Jan. 2013 (CET)
- Wir sind übereingekommen, dass die Frage des Lemmas zunächst diskutiert wird. Das ist auch umfangreich geschehen, eine Umfrage (Abstimmung) über den künftigen Namen läuft gerade und es zeichnet sich auch eine Lösung ab. Benutzer TotalUseless - ein bezeichnender Name - hat davon aber offenbar nichts mitbekommen und an allen Diskutanten, an der gesamten Diskussion und auch an einem nicht zu übersehenden Warnvermerk zu Beginn des Lemmas vorbei eine erneute Verschiebung vorgenommen. Am Besten wäre es wohl, die Verschiebefunktion (erneut) administrativ zu sperren und den Benutzer wegen seines dissozialen Verhaltens anzusprechen. --Opihuck 17:58, 7. Jan. 2013 (CET)
- Bin für Verschiebeschutz
unter jetzigem Lemma, da es in der #Lemmaabstimmung deutlich in Führung liegt. Ich würde die Abstimmung dennoch fortsetzen, mindestens fünf Beteiligte wollte ich noch auffordern (der Delinquent war darunter). (Heute musste ich eine Reise vorbereiten, und ich werde einige Tage UMTS-Anschluss gemischter Qualität haben.) – Der Verschieber hat http://www.rp-online.de/gesellschaft/fernsehen/gez-hat-bald-einen-neuen-namen-1.2850897 aufgetrieben, einen zuletzt am 30. Mai 2012 aktualisierten Artikel, in dem steht: „Nach unbestätigten Medienberichten heißt die GEZ künftig ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice.“ – Oben hatte Eingangskontrolle schon WP:VM angedroht. Mein Gedanke war, ihn noch wegen der Abstimmung anzustupsen. Das offizielle Rügeverfahren möchte/darf ich selbst nicht initialisieren, muss mal wieder Geld verdienen, damit ich meinen angeblichen Fernsehstreamkonsum bezahlen kann. --Lückenloswecken! 21:19, 7. Jan. 2013 (CET)- unter jetzigem Lemma??? Nein, bitte nicht! Zählt vorher nochmal nach. Das jetzige hat nämlich noch die Bindestriche. Die müssten vor dem Verschiebeschutz noch entfernt werden. ("Angeblicher Fernsehkonsum"? Setzen, sechs. Nicht mal im alten Gebührenmodell war die Frage der tatsächlichen Nutzung für die Gebührenpflicht relevant.) --Hvd69 (Diskussion) 21:36, 7. Jan. 2013 (CET)
- Ich habe die Bindestriche übersehen! (Das ist eventuell meine letzte Meldung an Wikipedia heute.) --Lückenloswecken! 21:56, 7. Jan. 2013 (CET)
- unter jetzigem Lemma??? Nein, bitte nicht! Zählt vorher nochmal nach. Das jetzige hat nämlich noch die Bindestriche. Die müssten vor dem Verschiebeschutz noch entfernt werden. ("Angeblicher Fernsehkonsum"? Setzen, sechs. Nicht mal im alten Gebührenmodell war die Frage der tatsächlichen Nutzung für die Gebührenpflicht relevant.) --Hvd69 (Diskussion) 21:36, 7. Jan. 2013 (CET)
- Offizielle Admin-Anfrage gemacht. --Opihuck 23:00, 7. Jan. 2013 (CET)
- Gibt es inzwischen ein Feedback auf die Admin-Anfrage? Wir schreiben den 9. Januar und haben immer noch nicht das Lemma, über das wir uns eigentlich längst einig sind... Warum ist das so kompliziert? --Hvd69 (Diskussion) 21:19, 9. Jan. 2013 (CET)
- Bin für Verschiebeschutz
- Wie du sicher gesehen hast: Nein. Gesehen wurde es dort sicher, denn spätere Anfragen sind beantwortet und erledigt worden. Es scheint dort wohl das Interesse zu fehlen, uns hier zu helfen. Davon abgesehen sehe ich keinen Grund, aus der Abstimmung die notwendigen Folgerungen zu ziehen. Die Frage ist, ob wir noch auf die Antworten weiterer Mitdiskutanten warten wollen. Hilfreich wäre aber sicher, Benutzer:TotalUseless mal was auf die Disk zu schreiben. Er ist wahrscheinlich der erste, der etwaige Änderungen wieder revertiert. --Opihuck 21:43, 9. Jan. 2013 (CET)
- Die Administratur sieht derzeit keinen Handlungsbedarf, ich habe TotalUseless deshalb hier angesprochen. --Opihuck 14:53, 11. Jan. 2013 (CET)
- Intiutiv erscheint mir der Schutz gegen weitere Verschiebungen durch Benutzer:TotalUseless nicht als dringend, Leid tragend wären anscheinend eh' nur irgendwelche Administratoren. Weitere Teilnehmer an der #Lemmaabstimmung aus eigenem Antrieb erwarte ich auch nicht – allerdings wollte ich das schon mal mitteilen, als dann doch noch jemand kam. Ich wollte noch ein paar 2013 Beteiligte anstupsen, das hat für Benutzer Diskussion:Flominator#Lemma für GEZ-Nachfolge gereicht. Den Aufwand, etwas auf Benutzer Diskussion:TotalUseless#Verschiebung von GEZ zu schreiben, hätte ich dazu genutzt, ihn zur Abstimmung aufzufordern. Ich bin ihm auch ganz dankbar für seine Entdeckungen zu AZDBS und halte ihm zugute, dass er vielleicht einzelnen Online-Meldungen zu viel Vertrauen entgegenbringt, die sich allerdings gegenseitig widersprechen. Flominator hat die Situation "komplex" genannt – ja, laut WP:Namenskonventionen#Organisationen und Einrichtungen soll das Lemma im Webauftritt zu finden sein, da finden wir nur die 6-gliedrige und die ganz lange Version, auf Schriftstücken und in Online-Meldungen finden wir ganz andere Sachen. Mein Verdacht geht dahin, dass (a) sich die Anstalten auch intern noch nicht einig sind, (b) es bei der Kommunikation mit Zeitschriften Missverständnisse gab, weil die Bezeichnung ungewöhnlich heikel ist, (c) einerseits die Öffentlichkeit auf die neue Abkürzung wartet, andererseits die Imagestrategen einer Abkürzung aus dem Wege gehen wollen, damit die Einzugsstelle "menschlich" statt "bürokratisch" wirkt. – "Davon abgesehen sehe ich keinen Grund, aus der Abstimmung die notwendigen Folgerungen zu ziehen." verstehe ich überhaupt nicht. --Lückenloswecken! 00:16, 14. Jan. 2013 (CET) – Ach ja, den derzeitigen klaren Abstimmungsfavoriten "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" würde ich als "Konsens" akzeptieren. --Lückenloswecken! 00:29, 14. Jan. 2013 (CET)
- Joo, dann sollten wir es damit gut sein lassen. Mit weiteren Wortmeldungen rechne auch ich nicht, zumal das Umfrageergebnis wohl eindeutig ist und eine oder zwei weitere Stimmen daran nichts mehr ändern dürften. Sollte sich noch was Neues in Sachen Name oder Abkürzung ergeben, können wir ja noch mal über eine neue ... – ich schweife ab. Ist ja eh alles doppelt und dreifach verlinkt. Alle anderen damit einverstanden? --Opihuck 00:27, 16. Jan. 2013 (CET)
- Da sich niemand mehr zu Wort gemeldet hat, bereite ich die Verschiebung des Artikels gemäß Ausgang der Lemmaabstimmung auf "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" vor. Schnelllöschantrag auf das neue Lemma (da liegt noch eine Weiterleitung auf das jetzige Lemma drauf) habe ich gerade gestellt. Verschiebung folgt, sobald Lemma wieder frei ist. --Opihuck 19:44, 8. Mär. 2013 (CET)
- Verschoben. Wir sollten uns jetzt auf die inhaltliche Aufarbeitung des Artikels konzentrieren. Da ist eine Menge zu tun. --Opihuck 19:54, 8. Mär. 2013 (CET)
- Ich habe soeben die Archive verschoben. Die Armen werden sonst immer vergessen;-) MfG Harry8 20:06, 8. Mär. 2013 (CET)
- Danke Harry8, das war sehr aufmerksam von dir. Hoffentlich bleibt es nun erst einmal dabei, und wir können uns wieder der Artikelarbeit zuwenden. Liebe Grüße --Opihuck 20:08, 8. Mär. 2013 (CET)
- Ich habe soeben die Archive verschoben. Die Armen werden sonst immer vergessen;-) MfG Harry8 20:06, 8. Mär. 2013 (CET)
- Verschoben. Wir sollten uns jetzt auf die inhaltliche Aufarbeitung des Artikels konzentrieren. Da ist eine Menge zu tun. --Opihuck 19:54, 8. Mär. 2013 (CET)
- Da sich niemand mehr zu Wort gemeldet hat, bereite ich die Verschiebung des Artikels gemäß Ausgang der Lemmaabstimmung auf "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" vor. Schnelllöschantrag auf das neue Lemma (da liegt noch eine Weiterleitung auf das jetzige Lemma drauf) habe ich gerade gestellt. Verschiebung folgt, sobald Lemma wieder frei ist. --Opihuck 19:44, 8. Mär. 2013 (CET)
- Joo, dann sollten wir es damit gut sein lassen. Mit weiteren Wortmeldungen rechne auch ich nicht, zumal das Umfrageergebnis wohl eindeutig ist und eine oder zwei weitere Stimmen daran nichts mehr ändern dürften. Sollte sich noch was Neues in Sachen Name oder Abkürzung ergeben, können wir ja noch mal über eine neue ... – ich schweife ab. Ist ja eh alles doppelt und dreifach verlinkt. Alle anderen damit einverstanden? --Opihuck 00:27, 16. Jan. 2013 (CET)
- Intiutiv erscheint mir der Schutz gegen weitere Verschiebungen durch Benutzer:TotalUseless nicht als dringend, Leid tragend wären anscheinend eh' nur irgendwelche Administratoren. Weitere Teilnehmer an der #Lemmaabstimmung aus eigenem Antrieb erwarte ich auch nicht – allerdings wollte ich das schon mal mitteilen, als dann doch noch jemand kam. Ich wollte noch ein paar 2013 Beteiligte anstupsen, das hat für Benutzer Diskussion:Flominator#Lemma für GEZ-Nachfolge gereicht. Den Aufwand, etwas auf Benutzer Diskussion:TotalUseless#Verschiebung von GEZ zu schreiben, hätte ich dazu genutzt, ihn zur Abstimmung aufzufordern. Ich bin ihm auch ganz dankbar für seine Entdeckungen zu AZDBS und halte ihm zugute, dass er vielleicht einzelnen Online-Meldungen zu viel Vertrauen entgegenbringt, die sich allerdings gegenseitig widersprechen. Flominator hat die Situation "komplex" genannt – ja, laut WP:Namenskonventionen#Organisationen und Einrichtungen soll das Lemma im Webauftritt zu finden sein, da finden wir nur die 6-gliedrige und die ganz lange Version, auf Schriftstücken und in Online-Meldungen finden wir ganz andere Sachen. Mein Verdacht geht dahin, dass (a) sich die Anstalten auch intern noch nicht einig sind, (b) es bei der Kommunikation mit Zeitschriften Missverständnisse gab, weil die Bezeichnung ungewöhnlich heikel ist, (c) einerseits die Öffentlichkeit auf die neue Abkürzung wartet, andererseits die Imagestrategen einer Abkürzung aus dem Wege gehen wollen, damit die Einzugsstelle "menschlich" statt "bürokratisch" wirkt. – "Davon abgesehen sehe ich keinen Grund, aus der Abstimmung die notwendigen Folgerungen zu ziehen." verstehe ich überhaupt nicht. --Lückenloswecken! 00:16, 14. Jan. 2013 (CET) – Ach ja, den derzeitigen klaren Abstimmungsfavoriten "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" würde ich als "Konsens" akzeptieren. --Lückenloswecken! 00:29, 14. Jan. 2013 (CET)
Klagen
Gibt es Erkenntnisse über aktuelle Versuche, gegen das neue Modell zu klagen? Wird doch wohl irgendwer versuchen, diesen Mist zu kippen, grenzt ja fast an Nötigung. --> Infos über solche Klagen wären auch für den Artikel relevant! --JPM (Diskussion) 18:53, 2. Jan. 2013 (CET)
- Klagen hat wohl keine allzu großen Erfolgsaussichten, sollte aber trotzdem versucht werden. Ein Protest "mit den Füßen" könnte aber auch etwas bewirken, s. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag §12: "Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig [...] den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet." Im Umkehrschluss heißt das, dass jemand der seine Beiträge weniger als sechs Monate später und z. B. monatlich per Dauerauftrag zahlt, keine Ordnungswidrigkeit begeht. Zac67 (Diskussion) 21:10, 3. Jan. 2013 (CET)
- Könntest du diese Quelle (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) bitte als Einzelnachweis einfügen, wo du den Artikel wieder geändert hattest? Möglichst auch unter AZDB#Rechtsgrundlagen? --Lückenloswecken! 13:15, 4. Jan. 2013 (CET)
- Der Vertrag ist in der Quelle enthalten; ich habe die Beschreibung geändert um das deutlich zu machen. Zac67 (Diskussion) 13:35, 4. Jan. 2013 (CET)
- Könntest du diese Quelle (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) bitte als Einzelnachweis einfügen, wo du den Artikel wieder geändert hattest? Möglichst auch unter AZDB#Rechtsgrundlagen? --Lückenloswecken! 13:15, 4. Jan. 2013 (CET)
- Siehe "Erste Klage gegen den Rundfunkbeitrag ab 2013" unter AZDB#Weblinks --Lückenloswecken! 12:23, 4. Jan. 2013 (CET)
Dieser Artikel hat weder den Rundfunkbeitrag noch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder diverse Modelle der Rundfunkfinanzierung zum Thema. Das in Deutschland gültige Modell ist im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag und im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt. --Hvd69 (Diskussion) 17:01, 14. Jan. 2013 (CET)
- Dann müssen auch die Weblinks revidiert, und dieser Diskussionsabschnitt sollte verlagert werden. --Lückenloswecken! 21:14, 14. Jan. 2013 (CET)
Lemma, Auslagerung, Artikeltrennung... ?! (erl.)
vgl etwa Löschdiskussion hier (nach einer Verschiebung sowie offenbar Editwar), ein erster Konzens war die unterschiedlichen Sachverhalte (Lemmata) zu trennen, über weitere Vorschläge wäre ich aber dankbar sowie offen. Das nun „festgeschriebene“ und obsolete Lemma GEZ geht aber imho auch nicht--in dubio Zweifel? 20:33, 4. Jan. 2013 (CET)
- Wir sind schon etwas weiter. Bitte mal zwei weiter oben lesen. --Opihuck 21:05, 4. Jan. 2013 (CET)
sorry (wenn ich begriffsstutzig erscheine), aber wurde etwa das (derzeitige) Lemma diskutiert?! (dort ging es, wenn ich es recht sehe, um Weiterleitungen). Eine Lösung sehe ich trotz Lupe dort auch nicht. Lieben Gruß--in dubio Zweifel? 23:30, 5. Jan. 2013 (CET)oka, noch weiter oben wird das Lemma diskutiert--in dubio Zweifel? 16:54, 6. Jan. 2013 (CET)okay, sehe gerade, dort wird weiter heiß diskutiert, die Lemmafrage bleibt aber zumindest immernoch bestehen--in dubio Zweifel? 23:38, 5. Jan. 2013 (CET)
hier erledigt--in dubio Zweifel? 16:49, 6. Jan. 2013 (CET)
Disku-Archive
Wegen der Verschiebereien lassen sich die Archive nicht mehr aufrufen. Zur Dokumentation hier die Direktlinks. --Jeansverkäufer (Diskussion) 09:42, 14. Jan. 2013 (CET)
- Danke. Würde die Situation vereinfacht, wenn man den Artikel (wenigstens vorübergehend) zurück auf GEZ verschieben (und bei der darauf folgenden Verschiebung die Problematik berücksichtigen) würde? --Lückenloswecken! 17:44, 14. Jan. 2013 (CET)
GEZ "billig" aus der Geschichte tilgen?
Bezueglich GEZ Redirect: Das ist hochgradig unwissenschaftlich und entbehrt jeglichem enzyklopedischen Character eine Vergangenheit nach nicht mal einem Monat durch eine Namensänderung zu tilgen und grenzt an einen Zensurversuch. Unbedingt wieder trennen und die Fakten erhalten. --Hippie2000 (Diskussion) 02:04, 22. Jan. 2013 (CET)
- +1 -- ΠЄΡΉΛΙΟ 15:54, 27. Jan. 2013 (CET)
- Trofobi[citation needed] 17:01, 27. Jan. 2013 (CET) Pro Aufteilung in zwei einzelne Artikel "GEZ" und "AZDB oder so" --
- Eure Äußerungen sind wenig hilfreich und gehen am Thema vorbei. Bitte oben die Diskussionen lesen und verstehen. Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist identisch mit der GEZ. Es ist daher nicht sinnvoll, mehr als eine Weiterleitung für GEZ vorzusehen, da der Inhalt zweier Beiträge eine Spiegelung des jeweils anderen Beitrags wäre. Die spezifische Problematik der Rundfunkfinanzierung hat hier ohnehin nichts zu suchen; hier geht es nur um das Verfahren des Abgabeneinzugs, nicht um die Frage des "Obs" oder "Warums" oder "Wiesos". --Opihuck 17:13, 27. Jan. 2013 (CET)
- Naja vlt. eh bald so oder so Geschichte... (nicht signierter Beitrag von Perhelion (Diskussion | Beiträge) 27. Januar 2013, 17:44 Uhr)
- @Opihuck: Nein, GEZ und AZDB/BdörLAdZDFZudD sind überhaupt nicht "identisch". Das Gebäude in dem die sitzen und viele Mitarbeiter sind gleich geblieben, aber ansonsten ist es schon allein juristisch eine völlig andere Organisation - die GEZ gehört jetzt auch in die Kategorie:Historische Behörde (Deutschland) während der AZDB/BdörLAdZDFZudD richtigerweise in der Kategorie:Behörde (Deutschland) ist. Daher sind zwei getrennte Lemmata eigentlich zwingend, und würden auch bei der Aufteilung der Kapitel im Artikel deutlich besser sein. Den Hinweis, dass in der "neuen" AZDB/BdörLAdZDFZudD überwiegend die alte GEZ drinsteckt, gehört selbstverständlich in beide Artikel an passender Stelle rein. --Trofobi[citation needed] 19:25, 27. Jan. 2013 (CET)
- Das Thema der Identität hatten wir oben schon: Die GEZ ist nicht aufgelöst worden; sie arbeitet unter neuem Namen weiter und nutzt alle vorhandenen Einrichtungen. Irgendwelche Hinweise darauf, dass hier eine neue Einrichtung geschaffen werden sollte, gibt es nicht. Es gibt im Staatsvertrag auch keine Rechtsnachfolgetatbestände, wie sie bei der Abwicklung einer vorhandenen und Schaffung einer neuen Einrichtung nötig wären. Was soll denn mit dem Vermögen der angeblich aufgelösten GEZ passieren? Was geschieht mit den Arbeitsverträgen der GEZ-Mitarbeiter? Wer soll außenstehende Forderungen aus der Zeit vor dem 01.01.2013 geltend machen können? Spätestens an dieser Stelle ist klar, das hier Identität vorliegt. Die neuen bereits veröffentlichten Ländersatzungen zum Beitragseinzug (MDR liegt vor, SWR ist auch schon veröffentlicht) gehen ebenfalls vom Fortbestand der bisherigen Einrichtung aus. Wenn du bessere Erkenntnisse hast, so lass es uns bitte wissen. --Opihuck 19:47, 27. Jan. 2013 (CET)
- PS: Das Konto des Beitragsservice, nämlich Postbank Köln, Kto. 123 456 503, BLZ 370 100 50, siehe auch hier, ist dasselbe wie das der früheren GEZ. Bei einer neuen Einrichtung wäre eine Kontofortführung ausgeschlossen. --Opihuck 20:05, 27. Jan. 2013 (CET)
gez.de ist nicht abgeschaltet/gelöscht
Zum aktuellen Problem in dem (sowieso viel zu langen) Einführungsbaustein: Wenn eine Second-Level-Domain gelöscht oder ageschaltet wird, dann ist sie überhaupt nicht mehr erreichbar. Was hier im Falle der Domain „gez.de“ stattdessen gemacht wurde: Die alte Webseite, die früher unter „gez.de“ veröffentlicht war, ist dort nicht mehr erreichbar (und wahrscheinlich nicht mehr öffentlich erreichbar außer über Archivdienste). Selbst ob diese Webseite irgendwo tatsächlich "gelöscht" wurde ist unsicher, ich vermute eher sie ist bei der GEZ/AZDB auf jeden Fall auch intern archiviert, aber halt nicht mehr veröffentlicht.
Insofern ist jede Formulierung, „gez.de“ wäre gelöscht oder "inhaltlich gelöscht" fachlich falsch. Korrekt ist:
- Unter gez.de ist heute ein (fachlich falscher) Hinweis veröffentlicht mit einem Link und einer automatischen Weiterleitung zu rundfunkblabla.de
- der Hinweis "Die Seite www.gez.de steht nicht mehr zur Verfügung" ist falsch, weil www.gez.de eben keine Seite ist, sondern eine Subdomain - und eben doch eine Seite anzeigt, wenn auch nur eine kurze - so doch sogar mit Impressum.
- Die Webseite, die früher unter gez.de&www.gez.de erreichbar war, ist dort heute nicht mehr erreichbar, aber stattdessen eine neue, kürzere Webseite mit Weiterleitung.
HTH --Trofobi[citation needed] 19:05, 27. Jan. 2013 (CET)
- Nein, das hilft überhaupt nicht, deine Ausführungen sind abwegig. Erstens sehe ich keine "automatische" Weiterleitung, sondern eine neue Seite mit einem Button, den ich anklicken muss, oder es sein lassen kann. Zweitens ist es völlig belanglos, was mit der Seite technisch geschehen ist, ob sie archiviert, versteckt oder sonst was ist. Unbestreitbare Tatsache ist, dass der Nutzer keinen Zugriff mehr auf ihre früheren Sachinhalte hat. Allein darauf kommt es an. --Opihuck 19:31, 27. Jan. 2013 (CET)
- Deine Formulierung "kein Zugriff mehr auf die früheren Sachinhalte" ist korrekt und kann so eingebaut werden. Bzgl. abwegig lies einfach mal den Unterschied zwischen Domain<->Webseite wie oben verlinkt. Und die Weiterleitung dauert je nach Browser eine Weile. --Trofobi[citation needed] 19:45, 27. Jan. 2013 (CET)
- Ja, du hast recht, nach 10 Sekunden schaltet die Adresse auch automatisch um. Davon kommen die Inhalte der alten Seite aber auch nicht wieder. --Opihuck 19:52, 27. Jan. 2013 (CET)
Ungültiges Archivierungsziel
Die Zielangabe bei der automatischen Archivierung dieser Seite ist ungültig. Sie muss mit demselben Namen wie diese Seite beginnen. Wende dich bitte an meinen Besitzer, wenn das ein Problem darstellen sollte. ArchivBot (Diskussion) 03:58, 1. Feb. 2013 (CET)
- MfG ErledigtHarry8 09:28, 1. Feb. 2013 (CET)
Echt "super" gemacht, Leute
Wir hatten letztes Jahr mit größerer Beteiligung das Für und Wider einer WL-Lösung etc. besprochen. Nun dieses Jahr der nächste Ansatz und schwupps, bloß nicht lange fackeln, gleich in die Tat umsetzen. Super, jetzt haben wir einen 36kByte-Artikel, den man kaum lesen kann. Folglich werden die nächsten dann vermutlich Mitte des Jahres anfangen den "überholten Kram" zu entfernen um den Artikel zu verschlanken. Ende des Jahres ist dann die GEZ zu einer Fußnote geschrumpft (ganz so wie weiter oben schon angesprochen). Echt, manchmal kann ich nicht fassen wie hier gearbeitet wird. --Dipl-Ingo (Diskussion) 20:35, 8. Mär. 2013 (CET)
- Deine Kritik erscheint mir unberechtigt. Die Tatsache, dass "GEZ" derzeit auf diesen Artikel weiterleitet, schließt es doch nicht aus, die Weiterleitung aufzulösen und darunter einen Artikel zu verfassen, dessen Inhalt die spezifischen GEZ-eigenen Merkmale behandelt. Das ist - was sich jetzt schon sagen lässt - mit großer Wahrscheinlichkeit fast nichts, denn die mit der GEZ eingeführten Verwaltungsstrukturen wurden nahezu unverändert in den Beitragsservice übernommen und werden dort fortgeführt. Die Neuerung Gebühr/Beitrag, über die man sicher einiges sagen könnte, die jetzt in der öffentlichen Diskussion steht, gehört - auch das war oben besprochen worden - weder unter GEZ, noch hierher. Die jetzt vorgenommene Umlemmatierung hat mit dem von dir beschriebenen Problem im Übrigen nichts zu tun. --Opihuck 21:01, 8. Mär. 2013 (CET)
- Komisch, wenn ich GEZ in die Suche eingebe, komme ich auf eine BKS, die mir GEZ als Gebühreneinzugszentrale liefert. Dort versteckt sich aber hinter einer WL nur noch der Beitragsservice. Das es eine GEZ gab, wird dort zwar auch erwähnt, aber läuft schon als "war mal was". Es ist jetzt nur noch eine Frage der Zeit, bis die GEZ-Anteile immer kleiner werden. Da der Beitragssevice aber noch "lebt" werden hier Neuerungen einfließen, die immer in einem gewissen Widerspruch zur GEZ stehen. Fängt schon mit dem Namensteil "Gebühren" an, solche Informationen werden mit der Zeit verschwinden. Ich werde allerdings, sobald sobald diese Erosion anfängt, die WL wieder in einen Artikel zurückändern. Es gibt kein sinnvollen Grund, eine solchen Monsterartikel zu behalten. Sinnvoller sind zwei Artikel, wobei der Beitragsservice zur Zeit naturgemäß der eher kleinere Artikel sein wird, weil er, wie Du ja selber sagst, fast deckungsgleich mit der GEZ ist. Seine Historie beschränkt sich zur Zeit also auf "seit ... aus der GEZ hervorgegangen, Nachfolgeorganisation" bzw. sinngemäß etwas in der Richtung. Und natürlich gehört das hier in den Artikel rein. Wie erklärt sich sonst die Tabelle mit den GEZ-Einnahmen? Der Artikel heißt Beitragsservice und beschriebt u.A. die Einnahmen der GEZ. Die Geschichte, der Datenschutz und die Kritik betreffen noch(!) nur die GEZ. Den von Dir beschworenen Konsens weiter oben finde ich irgendwie nicht in den Disk-Beiträgen wieder. Die Abschnitte "GEZ "billig" aus der Geschichte tilgen?" und " Verschieben des Artikels?" sprechen eine andere Sprache. Die Archive hat es offenbar schon mal erwischt, die sind erfolgreich vernichtet. --Dipl-Ingo (Diskussion) 11:12, 10. Mär. 2013 (CET)
- Du solltest schon versuchen, die oben lang und breit ausgetauschten Argumente zur rechtlichen Identität von GEZ und Beitragsservice irgendwie zur Kenntnis zu nehmen. Wenn sich eine Firma von "Vergangenheits GmbH" in "Zukunfts GmbH" umbenennnt (wohlgemerkt: ich spreche nicht von einer Neugründung unter neuer HRB-Nummer, sondern von einer schlichten Namensänderung), dann wird das schwächere Lemma unter der alten Bezeichnung als kleiner Artikel oder bereits als Weiterleitung geführt und im stärkeren Lemma erscheint die Historie von der Gründung bis zur Gegenwart, denn es ist eine Firma mit einer Geschichte. Das sollte hier auch so sein. In der Tat: Von der GEZ wird in 10 Jahren niemand mehr sprechen; das dürfte wohl, neben der Notwendigkeit, das Wort "Gebühr" im Namen zu tilgen, auch dem Umstand einer allgemeinen Imageverbesserung geschuldet sein. Es ist das gute Recht des Namensgebers so zu verfahren, und wir haben das zu akzeptieren und nicht tendenziöse Beitrage zu verfassen, in denen wir in bester POV-Manier beklagen, dass uns das alles aber gar nicht passt, dass der Name GEZ nun in den Hintergrund tritt, weil die GEZ von Hause aus "böse" war und das jedem Wikipedia-Leser auch heute, morgen und übermorgen bis in alle Ewigkeit noch unbedingt gesagt werden müsse. Bitte mit mehr Sachlichkeit an das Thema herangehen; überall sonst bemühen wir uns doch auch, einen neutralen Standpunkt einzunehmen.
- Wenn in einem Beitrag über eine Einrichtung, die den Namen gewechselt hat, aber ansonsten, was Standort, Mitarbeiter, Geschäftsleitung, Strukturen angeht, völlig unverändert fortgeführt wird, auch Eintragungen mit dem früheren Namen erscheinen, ist das nichts Ungewöhnliches. Der Beitrag "Deutschland" fängt auch nicht erst am 23. Mai 1949 an, sondern behandelt auch die Verhältnisse in früheren Zeiten. Es ist daher wenig sinnvoll, eine Einrichtung mit einer Geschichte in zwei Beiträgen zu zerstückeln und damit den Zusammenhang unkenntlich zu machen.
- Ob es sinnvoll ist, einen kleinen Beitrag über die GEZ zu verfassen, müssen wir sehen. Es ist nicht auszuschließen, dass das Sinn machen kann. Im Moment sollten aber andere Dinge angepackt werden: Oben ist vielfach zu Recht beklagt worden, dass unter dem alten Lemma die Gebührenstrukturen ausführlich behandelt wurden; das gehöre unter Rundfunkgebühr oder unter Rundfunkbeitrag und hier nur als Verweis auf diese Lemmata. Das scheint mir richtig zu sein. Wenn die materiellen Teile zum Rundfunk- und Beitragsrecht hier herausgenommen sind, sehen wir, was noch übrig bleibt, und was sich für einen Beitrag Beitragsservice und ggf. für einen weiteren Beitrag GEZ eignet. Ich meine aber, bevor wir uns jetzt wieder in Grundsatzdiskussionen über GEZ-Beitrag: ja, - GEZ-Beitrag: nein verstricken, sollten wir hier erst einmal aufräumen, zumal über die Notwendigkeit des Aufräumens Konsens bestehen dürfte. --Opihuck 12:05, 10. Mär. 2013 (CET)
Änderungen 2013
- Bislang waren Schwerhörige, Ertaubte, Gehörlose und Blinde von der Gebühr befreit. Künftig werden nur Taubblinde sowie Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII vollständig von der Zahlung des Rundfunkbeitrages befreit.
Interessant. Wann genau ist ein Haushalt als taubblind oder blind zu bezeichnen? --Bonnerlunder (Diskussion) 09:15, 27. Apr. 2013 (CEST)
Abschnitt Werbung- fehlende Quellen
Im Abschnitt Werbung fehlen Quellen. Dringender Nachbesserungsbedarf. Gruss --Aradir (Diskussion) 10:06, 23. Mai 2013 (CEST)
Bilderwunsch
War heute mal da, aber an das entsprechende Gebäude kommt man nicht ran; und ein Bild von der Geländeeinfahrt/Pforte dürfte ja kaum gewünscht sein?! Fürchte, ein Foto vom GEZ-Gebäude kann dann nur ein dort Beschäftigter machen. :( Greeny69 (Diskussion) 18:32, 2. Jun. 2013 (CEST)
- Bei Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Köln#GEZ Fotos habe ich 4 Handy-Fotos hochgeladen. Schaut bitte mal drüber. Kommenden Montag werde ich wohl nochmals vor Ort sein. Wünsche?--AKor4711 (Diskussion) 02:22, 13. Jul. 2013 (CEST)
Abschnitt Gebührenerträge und Verwaltungskosten --> Tabelle kaputt?
Ich habe mich über die seltsamen Zahlen über der Tabelle gewundert ("600.000 400.000 300.000 300.000 200.000") und hatte auch schon einen übersehenen Vandalismusakt in Verdacht, aber anscheinend ist nur bei der Bearbeitung im Dezember an dieser Stelle - [1] - etwas kaputt gegangen. Kann sich das jemand mal ansehen, der Ahnung von der Materie hat? Danke! --Lkl ★ 19:26, 25. Mär. 2014 (CET)
Propaganda?
Der Artikel sieht wie GEZ Werbung aus, bzw ist zu sehr "pro" GEZ geschrieben. --79.230.126.235 11:10, 11. Jul. 2013 (CEST)
Sehe ich auch so. Der Text korrespondiert nicht mit meinem (subjektiven) Bild, welches ich im Alltag bekommen habe. Formulierungen wie "stieß auf Ablehnung" sind falsch. Der Rundfunkbeitrag stößt nach wie vor bei einem Großteil der Bevölkerung auf Ablehnung. Ebenfalls vermisse ich die rechtliche Würdigung der Beitragsbeitreibung. In vielen Fällen ist die EX-GEZ mit ihren Forderungen unterlegen, nun wurde sogar der Rundfunkbeitrag insgesamt in Frage gestellt( http://www.mmnews.de/index.php/wirtschaft/14552-gez-verfassungswidrig oder http://www.juraforum.de/personalia-unternehmensnews/gez-gebuehr-und-rundfunkbeitrag-laut-aktueller-doktorarbeit-verfassungswidrig-450166 ). AxelHellinger (Diskussion) 16:06, 14. Okt. 2013 (CEST)
- Ganz genau! Es fehlen im Abschnitt "Kritik" Details zur Ablehnung von Gebühr und Behörde durch Teile der Bevölkerung; also Erläuterung, warum ein Teil der Bevölkerung erstens diese Gebühr ablehnt (Finanzierung von Sendungen externer Firmen und Vereine zum Beispiel) und zweitens auch die eintreibende Behörde: Auch nach der Umbenennung hat sich am Gebühreneintrieb ja nichts geändert; da es eine Behörde ist. Dies führt zu immenser Macht (zum Beispiel bei der Nichtakzeptanz von Kündigungen und damit verbundenen willkürlichen Terminfestlegungen; Verfolgung von Bürgern; schriftliche Ankündigung von zukünftiger Schlechterbehandlung von Leuten, die mal gekündigt haben und Ähnliches.) Das Gefühl des Ausgeliefertseins hat sich ja nicht geändert. Warum sollte also die Akzeptanz gestiegen sein? Und die penetrant fröhliche Werbung im Stil einer Kaffefahrt für die neue Gebührenordnung und den neuen Namen der Behörde hat selbst den Menschen, die lange nichts mit der GEZ zu tun hatten, in Erinnerung gerufen, was da im Argen liegt. Hier eine Steigerung der Akzeptanz anzunehmen, wäre eine steile These. Und mit Sicherheit ist die Akzeptanz bei Blinden und Tauben sogar gesunken!Ninivell (Diskussion) 04:13, 1. Dez. 2013 (CET)
- Ich stimme meinen Vorrednern zu. Ich hatte diese Seite aufgerufen, um Informationen dazu zu erhalten, ob an dieser Doktorarbeit bezüglich der Verfassungswidrigkeit etwas dran ist, oder nicht. Scheinbar wird das in der Wikipedia genauso totgeschwiegen wie in den Medien. Ich hätte wenigstens eine "Erwähnung" davon für sinnvoll ehalten. Auch im Artikel Rundfunkbeitrag wird es nur nebenbei erwähnt. -- Lieven (Diskussion) 14:05, 30. Dez. 2013 (CET)
- Siehe Rundfunkbeitragsstaatsvertrag#Kritik (ausbaufähig). Man müßte sich Gedanken machen, wo man die Kritik platziert (3 Artikel kämen in Frage) oder mit Querverweisen oder in allen drei? --93.134.170.193 15:05, 30. Dez. 2013 (CET)
- Aus welchem vernünftigen Grund sollte Kritik an der gesetzlichen Regelung (Rundfunkbeitrag) oder am öffentlich-rechtlichen Rundfunk allgemein im Artikel über die behördenähnliche Stelle (Beitragsservice) untergebracht werden, die bloß die gesetzliche Regelung umsetzt? --Hvd69 (Diskussion) 15:38, 30. Dez. 2013 (CET)
- Sorry, mein Fehler. In der Tat gehört eine Kritik an den Rundfunkbeitrag nur in den passenden Artikel, und nicht in diesen über die Behörde. Ich war dem häufigen Irrtum unterlegen, die "GEZ" mit der umgangssprachlich genannten "GEZ-Gebühr" zu verwechseln. -- Lieven (Diskussion)
- Praktisch, dass im Artikel zur Rundfunkgebühr überhaupt keine Kritik vorgesehen ist. --195.14.221.87 21:57, 2. Sep. 2014 (CEST)
Gebühr? Eher nicht.
Merkwürdig, dass im Abschnitt "Kritik" keiner der Begriffe Zwangsbeitrag oder Zwangssteuer zu finden ist. Ebenso ist es nicht üblich, dass eine Gebühr zwangsweise von Personen abverlangt wird, auch wenn sie die Angebote der Erheber nicht in Anspruch nehmen möchten. Das wäre wohl eher der Hauptkritikpunkt an der GEZ - aber die Wikipedia möchte ja wohl nicht mehr den Falschen auf die Füße treten... --195.14.221.87 21:48, 2. Sep. 2014 (CEST)
- P.S.: Ulkig, dass es im Artikel zur "Rundfunkgebühr" überhaupt keine Kritikpunkte gibt. --195.14.221.87 22:01, 2. Sep. 2014 (CEST)
Kritik nicht ausreichend und in Vergangenheitsform unangebracht
Der Bildungsauftrag, der als Grundlage für die Gebührenerhebung gilt, prägt nicht ausschließlich das Programm. Einen bildenden Charakter kann man Sendungen wie beispielsweise Tatort, Mordkommission Istanbul, Wetten dass, oder der Fussball Weltmeisterschaft nicht unterstellen. Vielmehr konkurrieren diese Sendungen mit den privaten Sendern um Einschaltquoten, siehe auch Ausstrahlungszeitpunkt. Die Finanzierung kartellrechtlich bedenklicher Programme aus einer Zwangsabgabe als Bildungsauftrag zu tarnen stößt daher immer wieder auf Kritik. Das Format von NTV zeigt, wie Nachrichten und der Bildungsauftrag korrekt umgesetzt werden. Leider überzieht das ZDF diese Schwelle und lässt dies durch den Bürger mit einer Zwangsabgabe, die so hoch ist wie ein Internetanschluss, finanzieren. (nicht signierter Beitrag von 87.79.250.187 (Diskussion) 11:25, 11. Okt. 2014 (CEST))
Behördenleiter
Wir steht in der Kurzübersicht, dass Stefan Wolf der Behördenleiter ist? Der BS ist keine Behörde, sondern ein Unternehmen mit einem Geschäftsführer. Es hat keine hoheitlichen Rechte wie sie Behörden oder Ämter zumeist haben. Dies sollte dringenst geändert werden. --Michael-O (Diskussion) 13:01, 10. Sep. 2014 (CEST)
--- Müssten auch einige Sätze entfernt werden die den Behördenstatus entsprechend vorgaukeln. 2003:49:AC36:7B56:419A:E4FF:A517:6325 18:22, 14. Dez. 2014 (CET)
Rechtsfähigkeit und Kritik
Zum einen ist der Beitragsservice laut Impressum "nicht rechtsfähig", kann daher auch nicht am Rechts- und Wirtschaftsleben teilnehmen, dürfte also auch nicht zur Ausstellung von rechtskräftigen, vollstreckbaren Titeln befugt sein (welcher der Festsetzungsbescheid lauf Aufdruck ist).
Zum anderen wird unter "Kritik" ausschließlich auf die GEZ eingegangen, die aber eigentlich garnicht Lemma ist, sondern nur "aus historischen Gründen" erwähnt wird. Die Kritik zum eigentlichen Lemma "Beitragsservice" fehlt völlig, als da wäre, daß die Rechtmäßigkit dieser pauschalen Zwangsabgabe bezweifelt wird, da sie u.a. gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße, eigentlich eine Steuer sei, zu deren Erhebung die Länder widerum nicht befugt seien, usw. Dazu kommt in der weiteren Entwicklung, daß ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung mehr hat, und daß der Gerichtsvollzieher jetzt sofort die Polizei holen und die Wohnung aufbrechen lassen kann, man also selbst bei einem fehlerhaften Bescheid u.U. schwere Schäden an seinem Eigentum hinnehmen muß. Bestehende Kritik, und evtl. deren rechtliche Bewertung, soweit vor einem Gerichtsentscheid schon möglich, sollten zumindest genannt werden. --92.225.44.194 14:37, 29. Jan. 2015 (CET)
Datenschutz
Im Abschnitt "Anderung seit 2013 steht: "Für die meisten Privatpersonen sei keine wesentliche Änderung der Datensätze erforderlich, da sie die bisher für Fernsehgeräte in ihrem Haushalt fällige Rundfunkgebühr in Zukunft als sich an der Wohnung bemessenden Rundfunkbeitrag in gleicher Höhe entrichten."
Die Datenbank hat sich strukturell grundlegend mit der Neuregelung der Angabe seit 2013 verändert: Die Gez-Datenbank war eine personenbezogene Datenbank (1:1) : Jeder Gerätebesitzer zahlte für seine eigenen Geräte. Die AZDBS Datenbank muss eine relationale Datenstruktur aufweisen (1:x) , da mehrere Personen einer Wohnung zugeordnet werden müssen.
Im RBStV und sogar im Datenschutz- Merkblatt des Beitragsservice ist nur von der streng geregelten Verarbeitung personenbezogener Daten die Rede. Regelungen zu Datensatzverknüpfungen sind - wohl aus guten Grund - nicht darin enthalten.
Auswirkungen:
Die Angabe eines zahlenden Mitbewohners z.B. auf dem Formular "Abmeldung der Wohnung/en" ist gesetzlich nicht verpflichtend. Dazu kommt noch, dass man sich als Folge daraus auch noch die Erlaubnis zur Weitergabe der Daten des dritten Beteiligten einholen muss. Auf dieser also freiwilligen Angabe beruht eine vorhandene oder nicht vorhandene Zahlungspflicht. (nicht signierter Beitrag von Weeeeeky (Diskussion | Beiträge) 10:07, 20. Mai 2015 (CEST))
Relevanz der österreichischen Rechtssprechung?
Ist die österreichische Rechtssprechung für den deutschen öffentlichen Rundfunk relevant? https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice&curid=1343379&diff=144210276&oldid=143709646 --Christian140 (Diskussion) 21:18, 20. Jul. 2015 (CEST)
Kritik
Da die Eintreibung der Rundfunkgebühr aktuell sehr kontrovers diskutiert wird, sollte man m.E. diesen Abschnitt deutlich ausbauen. In der Kritik steht v.a. der Gebrauch sog. "Ventilwächter", dabei wird die Luft langsam aus den Autoreifen der Schuldner abgepumpt, ein massiver Eingriff in den Straßenverkehr und Sachbeschädigung, in Deutschland aber offenbar legitim. Das nächste sind doppelte/ungesetzliche Einzüge von Gebühren und Betrug an Hartz IV Beziehern, deren Widersprüche gegen Bescheide einfach nicht eingegangen sein sollen. [2] --Verführbar (Diskussion) 20:55, 21. Feb. 2016 (CET)
- Ich möchte meinen gestrigen Beitrag relativieren, insbesondere was den Ventilwächter angeht. Die Pressemeldungen diskutieren den Einsatz des Ventilwächters aktuell im Zusammenhang mit der "GEZ", weshalb auch ich fälschlich eine Art Unmut gegenüber der GEZ verspürte, da ich wie die Mehrheit der Bevölkerung diese Ventilwächter für sicherheitsgefährdend ansehe. Andererseits muss man bedenken, dass es "nur" gewisse Kommunen sind, die dieses Mittel der Zwangsvollstreckung (bei Rundfunkgebühren-Schuldnern bzw. -Beschuldigten) wählt. Was die "Bescheide" und "Mahnungen" der GEZ anbelangt, kann man jedoch sagen, dass sie sich massiv von staatlichen/kommunalen Bescheiden unterscheiden. Für viele Menschen sind es nur simple Schreiben, die nicht als Bescheide, ja noch nicht einmal als Rechnungen wahrgenommen werden. Das Ignorieren dieser "Bescheide", v.a. wenn sich jmd. sicher ist, seiner Zahlungspflicht eigentlich nachzukommen, ist darum nicht allzu schwer nachzuvollziehen. Weitaus weniger verständlich ist es aber, wenn diese "Behörde" tatsächlich behauptet, dass Schreiben von Hartz IV - Beziehern, die begründet Widerspruch einlegen, angeblich gar nie eingingen. Wenn der gewöhnliche Bürger ein Schreiben der GEZ (und der Vollstreckungsbeamten) ignoriert, landet er im Gefängnis, egal ob er schuldig ist oder nicht. Was passiert der GEZ, wenn sie behauptet, Widersprüche nicht erhalten zu haben -> nichts. --Verführbar (Diskussion) 20:24, 22. Feb. 2016 (CET)
Behörde im materiellen Sinne?
Dabei ist er jedoch keine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da er eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.
a) was heißt im materiellen Sinne? b) im ganzen unlogisch: "keine Behörde", aber "eine Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt" --95.91.211.115 09:04, 28. Jan. 2015 (CET)
Ich verstehe auch nicht, warum hier Behörde bzw. das Wort Behördenleitung gewählt wurde, das Unternehmen ist keine Behörde sondern ein Inkasso (siehe D&B UPIK). Gruß Axel (nicht signierter Beitrag von 80.133.127.249 (Diskussion) 02:52, 22. Feb. 2015 (CET))
Das ist ind er Tat Unsinn. Die Kombination so, wie sie jetzt da steht, ist das Ergebnis von Editierungen. Klar ist: Der Beitragsservice nimmt die Aufgaben der entsprechenden Landesrundfunkanstalten wahr und ist daher eine "Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt" und daher Behörde. Da auch der ursprüngliche Text,d amals noch zur GEZ, von mir war, habe ich mir erlaubt, das "k" zu entfernen. --HolgerPollmann (Diskussion) 21:46, 2. Nov. 2015 (CET)
Hallo, der Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Gesellschaft. Damit kann man gerichtlich nicht gegen den Beitragsservice vorgehen. Eine Behörde erfüllt genau dieses, dass man gegen die Behörde Rechtsmittel einlegen kann. Dies führt meiner Meinung nach unweigerlich dazu, dass der Beitragsservice keine Behörde sein kann! --querys (10:41, 4. Dez. 2015 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
Art. 24 GG – Übertragung/Beschränkung von Hoheitsrechten (1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen. (1a) Soweit die Länder für die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben zuständig sind, können sie mit Zustimmung der Bundesregierung Hoheitsrechte auf grenznachbarschaftliche Einrichtungen übertragen. Erstmal besitzt also grundsätzlich alleine der Bund Hoheitsrechte, die überhaupt erst zum erlassen von Verwaltungsakten berechtigen. Nach (1) kann er diese auf zwischenSTAATLICHE Einrichtungen übertragen z.B. EU. Die Rundfunkanstalten sind keine zwischenSTAATLICHEN Einrichtungen sondern Ländersache. Nach (1a) können Länder die Befugnisse des Bundes (Hoheitsrechte) mit Zustimmung der Bundesregierung nur an grenznachbarschaftliche Einrichtungen übertragen. Deswegen gibt es auch die Bundespolizei (die Einrichtungen des Bundes schützt z.B. DB AG als Alleinaktionär)und die Landespolizei (hat keine Befugnisse auf Bundeseigentum). Somit kann das Land keine Hoheitsrechte weder an die Rundfunkanstalten noch an den Beitragsservice übertragen, da keiner von Beiden eine solche Einrichtung ist und auch selbst wenn, keine Zustimmung der Bundesregierung vorliegt. Man müsste also unterstellen, dass die Rundfunkanstalten das Land selbst sind. Dies ist mit der Staatsferne nach GG jedoch nicht vereinbar. Die Rundfunkanstalten erfüllen auch keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung sondern verwalten sich auf Grundlage des Staatsvertrages als Landesrecht selbst. Aufgaben der öffentlichen Verwaltung sind Bundesaufgaben, welche die Länder in dessen Auftrag ausführen (siehe Art. 24 GG (1a)). Der Staatsvertrag ist außerdem Landesrecht und bricht trotz Verbot nach Art 31 GG gleich reihenweise Bundesrecht und ebenso aus dem Grundgesetz unmittelbar geltendes Recht. z.B Verträge zu Lasten Dritter, Privatautonomie, Staatsferne - festgestellt BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11 und 1 BvF 4/11. Die Krugs an der Sache, Länder können Hoheitsrechte nicht an Dritte übertragen. Und ohne Hoheitsrechte keine Bescheide, da diese einen Verwaltungsakt darstellen. Daher heißt es auch im Anwendungsbereich des BVwVfG im §1 Dieses Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden. Satz 1. des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts... Diesen Satz muss man sich Grammatikalisch auf der Zunge zergehen lassen ! Besonders die Kommata. Er ist eine Aufzählung und beschreibt bundesunmittelbare ! Anstalten. Diese Bundes-Logik setzt sich auch im Text weiter fort. Nun ist festzustellen, dass die Anstalten nicht bundesunmittelbar sind sondern wenn denn überhaupt eine Ländersache darstellen. Die Verwaltungsgesetze können somit keine Anwendung finden. Die Krugs Nr. 2, Verträge zu Lasten Dritter werden (nach den Verwaltungsvorschriften des Bundes, die über Landesrecht stehen) erst durch deren schriftliche Zustimmung wirksam, ja sind sogar explizit unwirksam (§59 BVwVfG). Auf einem unwirksamen Vertrag kann aber kein gültiges Gesetz gründen. Die Krugs Nr. 3, es wird trotzdem durchgezogen. Da entweder Landespolitiker (die den Staatsvertrag zu verantworten haben) oder deren Parteifreunde im Bund (wenn nicht gar selbst Bundestagsabgeordnete) den Staatsanwälten und Behörden Weisungsberechtigt sind und über die Vergabe von Richterstellen entscheiden. Eine Unabhängigkeit ist meines Erachtens weder in den Anstalten noch bei den einzelnen Gewalten gegeben. (nicht signierter Beitrag von 92.214.157.2 (Diskussion) 21:40, 26. Feb. 2016 (CET))
Gemeinden
Die Gemeinden sind für das Eintreiben der ausstehenden Beiträge zuständig.
- Warum ist das so?
- Muss das nicht im Artikel stehen?
MfG Harry8 10:29, 25. Mär. 2016 (CET)
- Nicht die Gemeinden sind dafür zuständig. (die Rechtsgrundlage hätte ich auch mal gern aufgezeigt, wo das stehen soll). MfG (nicht signierter Beitrag von URTh (Diskussion | Beiträge) 14:57 (CEST))
- In den Ruhr-Nachrichten beklagt die Stadt Lünen, dass sie die Rückstände der säumigen Zahler für die Rundfunkanstalten eintreiben muss. MfG Harry8 15:04, 7. Apr. 2016 (CEST)
- Siehe dazu diesen Beleg! MfG Harry8 15:06, 7. Apr. 2016 (CEST)
- Dann scheint es regional verschiedene Modelle der Gebüreneintreibung zu geben. Ich kenne nur Abgabe der Forderung an Inkasso (sprich Gerichtsvollzieher) direkt durch zuständige Medienanstalt (war in dem Fall MDR) und der veranlasst alles weitere. War wohl auch bei der Frau aus Thüringen so. Der Fall sollte sowieso noch mit eingebaut werden! MfG URTh (Diskussion) 19:26, 7. Apr. 2016 (CEST)
Österreischer Verwaltungsgerichtshof
„Die Rundfunkgebühr galt dabei sowohl für herkömmliche Hörfunkempfänger als auch ausdrücklich für sogenannte „neuartige Rundfunkgeräte“, was internetfähige Computer umfasst. Der Österreichische Verwaltungsgerichtshof entschied hier gegensätzlich, nämlich, dass Internet eben kein Rundfunk ist.“ Was hat denn der österreichische Verwaltungsgerichtshof mit dem deutschen Rundfunkbeitrag zu tun? --87.123.158.138 19:33, 8. Mai 2016 (CEST)
- Finde auch, dass das nicht in den Artikel gehört und habe es entfernt. Vorher war da wohl auch ein Link der GEZ als Quelle, aber die Seite gibt es seit drei Jahren nicht mehr. Nehme an, dass das der Grund der Erwähnung war. --Christian140 (Diskussion) 20:20, 8. Mai 2016 (CEST)
1 veralteter Satz
Im Artikel steht der Satz Der Beitragsservice wird im Gegensatz zur Vergangenheit zumindest bis 2013 und 2014 keine Daten mehr von kommerziellen Adresshändlern erwerben, was die GEZ bisher tat, um sie mit eigenen Daten abzugleichen.[28] Fußnote 28 stammt vom 1. Dezember 2012. Hat jemand einen Beleg dafür, dass sie es tatsächlich nicht tat ? --Neun-x (Diskussion) 06:12, 15. Jun. 2016 (CEST)
Verschwendung
Wird in Deutschland analog zu Österreich die Zwangsgebühr auch für sachfremde Zwecke verwendet? - http://www.krone.at/oesterreich/so-viele-millionen-kassiert-die-politik-vom-orf-rundfunkgebuehren-story-526000 (nicht signierter Beitrag von 88.75.228.180 (Diskussion) 17:52, 22. Aug. 2016 (CEST))
Zwangsvollstreckung unzulässig - neues Urteil
Gerade entdeckt.. [3]. Wie ich ja schon vor ein paar Monaten hier anmerkte, unterscheidet sich das Zustellungsverfahren der angeblichen Bescheide ganz erheblich von dem einer Behörde. Gruß, --Verführbar (Diskussion) 16:17, 2. Okt. 2016 (CEST)
Komischer Herausgeber und absolut neutral, der Sven von Storch. MfG
Der ist sicher mal nicht neutral. Einseitigen Darstellung macht den Artikel selbst jedoch auch keineswegs neutral. Ein Aufgreifen auch anderer Ansichten täte der Neutralität des Artikels gut. Zwar wird im Artikel (marginal) erwähnt, dass es Negativauszeichnungen gegeben hat. Dabei bleibt es aber. Die in Teilen groteske Argumentation für diese Gebühren wird im Artikel einfach übernommen. Eine einzige/einseitige Sicht der Dinge - und sei es oder vielleicht gerade, wenn es die staatlich sanktionierte ist - zur neutralen, absoluten Wahrheit zu erheben, erzielt das Gegenteil objektiver oder neutraler Beschreibung. Und: Muss es unbedingt dieser sein? Muss Herrn Storch eine Plattform gegeben werden? Nein, natürlich nicht. Die Plattform bekommt er jedoch auch und viel mehr, wenn er ausspricht und er sich schmücken kann, mit sonst Unterdrückten. (nicht signierter Beitrag von 146.60.253.30 (Diskussion) 00:31, 12. Nov. 2016 (CET))
- Verführbar, das von dir als Quelle eingeführte juristische Fachblatt "Freie Welt" genügt leider nicht den Standards von WP:BLG. Mit deinem Faible für Alternativmedien solltest du ggf. einen Wechsel zur Pluspedia in Erwägung ziehen. --Feliks (Diskussion) 11:07, 20. Mär. 2017 (CET)
Kritik
Sehr seltsam, dass hier nur Kritik an der GEZ geäußert wird. Angesichts des Lemmas würde ich doch Kritik an der neuen Einrichtung mit dem etwas holprigen Namen erwarten. Angesichts der Willkür, durch die der Staatsvertrag geprägt ist, z.B. die extremen Beitragssteigerungen für Unternehmen mit vielen Filialen oder das nicht nachvollziehbare und nicht überprüfbare Kriterium der Wohnung lässt sich hier vieles aufführen. Die erhebliche Zahl an Zahlungsverweigerern inklusive der entsprechenden Klagen zeigt die Situation deutlich.217.110.209.235 15:58, 17. Feb. 2017 (CET)
- Willst du etwas damit andeuten, dass dieser Artikel beschönig ist und das die User die diesen Artikel beobachten und ständig revidieren und negative Kritik nicht zulassen und sofort wieder löschen im Auftrag des Beitragsservice bezahlt bzw. in deren Umfeld tätig sind? Neinnn, oder????
Bundesweite Gesamtdatenerhebung 2018
Die jetzige (wiederholte) bundesweite Gesamtdatenerhebung verstößt schon gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (pdf-Fassung: https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf) in seiner aktuellen Fassung, zuletzt in 2015 geändert (http://sl.juris.de/sl/gesamt/RdFunkBeitrStVtr_SL.htm#RdFunkBeitrStVtr_SL_rahmen). Der relevante § 14 Abs. 9 spricht von der Zulässigkeit eines "einmaligen Abgleich zum Zwecke der Bestands- und Ersterfassung ... innerhalb von längstens zwei Jahren ab dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages"; er ist 2013 in Kraft getreten und war Grundlage für die erste volle Bestandserhebung (ob damals legal, ist mindestens fraglich, aber hier nicht das Thema). Jetzt, in 2018, gibt es keine Rechtsgrundlage für diese Maßnahme. Der Verstoß gegen §§ 4 Abs. 1, 3a BDSG auch in seiner noch bis 24.05.2018 geltenden Fassung ist offensichtlich. Wo bleiben die Landesdatenschutzbeauftragten? (nicht signierter Beitrag von 195.200.47.243 (Diskussion) 10:10, 9. Mai 2018 (CEST))
Gemeinschaftseinrichtung
Es gibt im deutschen Recht keine "Gemeinschaftseinrichtung"! Der Begriff hat in Wikipedia nichts verloren. Es ist ein nicht-rechtsfähiger Verein. -- Alexey Topol (Diskussion) 02:37, 28. Jun. 2018 (CEST)
Beitragsnummer
Wie und woher kan ich mein gez beitragsnummer wissen ?? Semih Yaman (Diskussion) 14:38, 26. Feb. 2019 (CET)
- Das hier ist kein GEZ Forum oder ähnliches sondern eine Seite zur Diskussion des Artikelinhalts.
- Wende dich mit solchen einfachen Fragen doch bitte an die entsprechende Institution oder Google einfach mal.
- Suche "Beitragsnummer GEZ",erster Treffer:
- "Die 9-stellige Beitragsnummer finden Sie auf der Anmeldebestätigung, auf Ihrem Kontoauszug, auf der Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf den Schreiben des Beitragsservice."
Rundfunkbeitrag und Arte
Soweit ich nach einer privaten Diskussion recherchiert habe ist der Deutsch-Französische Sender Arte anscheinend ebenfalls durch den Rundfunkbeitrag teilfinanziert, was im Artikel nicht erwähnt wird. Kennt sich da jemand aus, hat Lust und könnte da direkt eine Rechtsgrundlage/Belege mitliefern? Stimmt das überhaupt? Habe leider nichts ausreichend Handfestes ermittelt.
- ARTE ist zu 95% via Rundfunkbeitag finanziert, allerdings nicht nur aus dem deutschen sondern auch über den französischen. Quelle
- --145.253.160.86 21:20, 27. Jul. 2019 (CEST)
- Und wie viel zahlt Deutschland, und wie viel Frankreich? Das geht aus der Quelle nicht hervor. Stattdessen versucht ARTE, Nebelkerzen zu streuen. indem es die Finanzierung von ARTE GEIE offenlegt, aber nicht die Finanzierung von ARTE selbst. --87.78.17.214 04:17, 3. Mär. 2020 (CET)
Branche
Als Branche war in der Infobox bis letztes Jahr "Inkasso" angegeben. Es wurde auf "Dienstleistung" geändert. M.E. ist "Dienstleistung" eher nichtssagend. In Deutschland wird über drei Viertel des BIP mit "Dienstleistung" generiert. Das ist ein Allerweltsbegriff. Auch wenn der User es im Edit-Comment verneint, trifft "Inkasso" m.E. für den Beitragsservice zu. Definition laut Inkasso: "Als Inkasso [...] wird die Einziehung von fälligen Geldforderungen im eigenen oder fremdem Namen bezeichnet." Das ist die Kernaufgabe des Beitragsservices. Ich würde deshalb gern die Branche in der Infobox wieder auf "Inkasso" ändern. (nicht signierter Beitrag von 2003:CC:5F10:7A00:9535:9820:C90C:BE87 (Diskussion) 20:29, 18. Nov. 2019 (CET))
- Geschönt nennt sich das. Es ist und bleibt Inkasso auch wenn zig Mitarbeiter ihre Firma als "Dienstleistung" umschreiben und hier Sätze im Artikel verändern. Behörde dürfen sie sich ja nicht nennen, "Dienstleistung" als Wort ist aber interessant, weil "Dienstleistung" eine freiwillige Sache ist. Gruss (nicht signierter Beitrag von 84.179.196.9 (Diskussion) 20:21, 8. Mai 2020 (CEST))