Diskussion:Bundestagswahl 2025

Letzter Kommentar: vor 10 Tagen von Achim Adotz in Abschnitt Wird Scholz wieder kandidieren?
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Bundestagswahl 2025“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Liste von MdBs, die nicht wieder antreten bzw. ihre Kandidatur angekündigt haben

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In meinem Benutzernamenraum habe ich eine Liste von MdBs angelegt, die zur nächsten Bundestagswahl nicht wieder kandidieren bzw. ihre Kandidatur angekündigt haben. Ich weiß nicht, ob die Liste mal Platz im Artikelnamensraum finden wird oder auf einer Diskussionsseite eines Artikels. Da ich ihn mehr für meine Übersicht angelegt habe, ist mir das auch nicht so wichtig. Vielleicht findet der einen oder andere die Liste auch interessant und möchte mitarbeiten oder mitdiskutieren. Würde mich über ein Feedback und Mitarbeit freuen. --Berlinschneid (Diskussion) 17:56, 11. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Natürlich ist es zum jetzigen Zeitpunkt (Mitte 2022) noch sehr früh, aber es wird sicherlich immer wieder die eine oder andere Ankündigung kommen, nicht wieder kandidieren zu wollen. Mit den ersten erstzunehmenden Ankündigungen von Personen mit Wikipedia-artikel, in den Bundestag streben zu wollen, kann erfahrungsgemäß ca.18 Monate vor den vermuteten Wahltermin gerechnet werden. Vorbild ist die Liste zur letzten Wahl. --Berlinschneid (Diskussion) 17:56, 11. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Berlinschneid, pflegst Du die Liste weiterhin? Als Absatz in meinem Verständnis sehr hilfreich (als Namensaufzählung), in der Form mit Grund etc. vielleicht als Bundestagswahl 2025/Nicht mehr angetretene MdB oder so... --Nikolai Maria Jakobi (Diskussion) 15:09, 5. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Ja, toller weise gibt es inzwischen noch andere Nutzer, die Einträge ergänzen. Meinst Du, sie könnte irgendwie mit dem Artikel verknüpft werden? --Berlinschneid (Diskussion) 15:44, 5. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte.
Korrekt belegt halte ich so eine Aufstellung durchaus für enzyklopädisch. --Nikolai Maria Jakobi (Diskussion) 15:49, 5. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Belegt sind alle Ankündigungen von MdBs, nicht erneut antreten zu wollen. Bei MdBs, die Kampfabstimmungen verlieren, ist es schon schwieriger, da sie ja noch im Wahlkreis oder im hinteren Bereich einer Landesliste antreten können. Und auch bei Persönlichkeiten, die ihre Kandidatur angekündigt haben, ist viel Spekulation und Unsicherheit dabei. Jedoch würde ich die Liste ungerne zweiteilen. Aber das wäre wahrscheinlich die einzige Möglichkeit, sie dann in dem Artikel unterzubringen oder als eigenen Artikel in den Artikelnamensraum zu verschieben. --Berlinschneid (Diskussion) 16:18, 5. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Ja, Ankündigungen für Kandidaturen sind nur Spekulation, wir wissen dabei auch nicht wie ernst das Ganze ist. Die Liste der MdB aber, die nicht mehr antreten, sehe ich schon vertretbar im Artikel, das wäre in einer Linie mit all unseren anderen Bezugnahmen auf die vorhergehende Wahl, da bilden wir ja auch die Geschichte ab. --Nikolai Maria Jakobi (Diskussion) 17:16, 5. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Ich könnte für die nicht mehr Kandidierenden höchstens eine Bermerkung in der entsprechenden Spalte Liste der Mitglieder des Deutschen Bundestages (20. Wahlperiode) vorstellen. --Der König (Disk.·Beiträge) 13:29, 6. Nov. 2024 (CET)Beantworten

In Umfragen CSU getrennt?

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Muss die CSU nicht eigenständig die 5% schaffen? Einige Umfragen weisen CDU und CSU getrennt aus. Sollte man ggf. auch hier machen, plus CDU/CSU aggregiert. --2003:C6:3731:B4E1:F8D0:BB02:F788:8403 03:28, 15. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Durch die Grundmandatsklausel, die auch bei der nächsten Bundestaswahl gilt, spielt das keine Rolle. Die meisten Umfragen stellen die Union daher zusammen dar. Umfragen, die CDU und CSU getrennt darstellen, werden unter Wahl zum 21. Deutschen Bundestag/Umfragen und_Prognosen#Getrennte Betrachtung der Unionsparteien aufgelistet. --Der König (Disk.·Beiträge) 03:58, 15. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn das getrennt ausgewiesen wird, sollte man das auch hier machen. Sehe ich aber sehr selten. --ElTres (Diskussion) 11:19, 15. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Es wird bei vielen Umfragen ja auch nicht getrennt. Solange es die Grundmandatsklausel auf Bundesebene gibt, benötigt die CSu ja keine 5%, anders als bei der bayerischen Landtagswahl, wo es die Grundmandatsklausel nicht gibt. gelöscht.--Nikolai Maria Jakobi (Diskussion) 07:19, 5. Nov. 2024 (CET). -- Perrak (Disk) 11:54, 15. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Warum spielt das keine Rolle? So wie es hier formuliert wird, steht mit 100-prozentiger Wahrscheinlichkeit fest, dass die Grundmandatsklausel von der CSU erfüllt wird. Wer sagt, dass das so ist? So wie du es formulier hast, würde die CSU alleine wegen der Grundmandatsklausel (??) selbst dann in den B'Tag inziegen, wenn sie weger drei Wahlkreise gewinnt, noch bundesweit 5 Prozent der Stimmen holt. 2003:E7:B74B:CDAA:A8E0:F32E:10E9:8C12 08:01, 7. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Das ist korrekt. Allerdings: Wenn die Institute die CSU nicht separat ausweisen, kann Wikipedia das auch nicht tun. --ElTres (Diskussion) 08:07, 7. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Das ist Unfug. Wenn die CSU weniger als drei Mandate erhielte, wäre sie nicht im Bundestag, niemand hat das bezweifelt. Es ist aber sehr theoretisch, das anzunehmen. Da könnte man auch spekulieren, dass der SSW in Schleswig-Holstein 90% der Stimmen erhält, das wäre sogar eine plausiblere Annahme.
Natürlich könnten wir die CSU getrennt ausweisen, was hat das mit irgendwelchen "Instituten" zu tun? Da sind wir autonom. Es ist nur nicht sinnvoll. -- Perrak (Disk) 15:10, 7. Nov. 2024 (CET)Beantworten

AfD-Verbot vor dem Urnengang

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Wieso wird ein, theoretisches, AfD-Verbot im Artikel nicht erwähnt? Aktuell laufen die Diskussionen darüber wie heute auf SPON, wenn der Antrag noch vor Weihnachten gestellt wird ist es doch denkbar dass das Gericht im Februar die Partei verbietet, dann müssten alle Karten neugemischt werden?--11:46, 8. Nov. 2024 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von Der Polarforscher (Diskussion | Beiträge) )

1. hast du deine These, dass es unklar sei ob die AfD antreten könne, nicht belegt. Daher war die Ergänzung zurück zu setzen. 2. Ein allfälliges Verbot wird bereits in anderen Artikeln treffender thematisiert. Ich sehe aktuell noch keinen Grund, es auch hier zu erwähnen. ∎ Viele Grüße, Alabasterstein (Diskussion) 11:52, 8. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Im Artikel wird auch nicht erwähnt, dass die Wahl möglicherweise wegen des Ausbruchs des Dritten Weltkriegs verschoben werden muss. Hoffentlich etwas weniger wahrscheinlich, aber beides ziemlich abwegig. -- Perrak (Disk) 12:08, 8. Nov. 2024 (CET)Beantworten
@Perrak: Das hat Benutzer:LennBr am 7. November um 04:03 Uhr entfernt. https://web.archive.org/web/20241108134553/https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bundestagswahl_2025&action=history (nicht signierter Beitrag von 2003:E7:B74B:CD32:D978:FFD2:2FB:5728 (Diskussion) 14:47, 8. Nov. 2024 (CET))Beantworten
Hier ist die Entfernung von mir, die Du ansprichst. Und, was soll nun mit ihr sein? --LennBr (Diskussion) 19:59, 8. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Abschaffung der Grundmandatsklausel

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Im Artikel ist davon die Rede, dass das Bundesverfassungsgericht die Abschaffung der Grundmandatsklausel gekippt habe. Jedoch ist im Urteil selbst davon nicht die Rede, stattdessen wird die Sperrklausel angezweifelt, und angeordnet, dass Parteien wie die CSU, welche eine Fraktionsgemeinschaft mit einer anderen Partei bilden, von dieser auszunehmen sind, weil die Sperrklausel nur die Funktionsfähigkeit des Bundestages sichern soll. Diese ist durch den Einzug z. B. der CSU nicht gefährdet, da CDU/CSU im Parlament vollständig gemeinsam agieren.

D. I. Der Organklageantrag der CSU ist begründet. Der Beschluss des Bundestages am 17. März 2023, mit dem er das Gesetz zur Änderung des BWahlG angenommen hat, verletzt sie in ihrem Recht auf Chancengleichheit. Die Bedingungen, unter denen die Sperrklausel über das zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Parlaments Erforderliche hinausgeht, treffen auf sie zu.

II. Der Organklageantrag der Partei DIE LINKE ist unbegründet. Sie wird durch den festgestellten Verfassungsverstoß nicht in ihren eigenen Rechten verletzt. Ihre Abgeordneten bilden keine gemeinsame Fraktion mit denen einer anderen Partei. Es ist auch nicht erkennbar, dass sie eine solche beabsichtigt.

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-064.html

D. h. die Linke ist von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht betroffen und ist weiterhin an die Sperrklausel gebunden.

Die im Artikel im Bezug auf dieses Urteil genannten Quellen beziehen sich allesamt nicht auf das endgültige Urteil, sondern auf einen unbestätigten Leak dessen. --Denyskon (Diskussion) 20:28, 8. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Die relevante Folge steht aber im ersten Absatz: „Bis zu einer Neuregelung gilt sie mit der Maßgabe fort, dass bei der Sitzverteilung Parteien mit weniger als 5 % der Zweitstimmen nur dann nicht berücksichtigt werden, wenn ihre Bewerber in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinigt haben.“ --Der König (Disk.·Beiträge) 22:44, 8. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Wie die Sperrklausel genau ausgestaltet werden soll, hat das Gericht ausdrücklich nicht angeordnet: "Er ist aber nicht auf die Einführung einer Möglichkeit der gemeinsamen Berücksichtigung zweier, in der dargestellten Form kooperierender Parteien beschränkt. Vielmehr kann er die Sperrklausel auch in anderer Weise modifizieren." Angeordnet wurde lediglich für die nächste Wahl, dass die bisherige Grundmandatsregel weiter gilt, weil diese "den Parteien sowie den Wählerinnen und Wählern bekannt" ist. Davon profitiert möglicherweise die Linkspartei, auch wenn ihre Beschwerde abgewiesen wurde. -- Perrak (Disk) 01:54, 9. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Unsinn, wenn das Verfassungsgericht feststellt, dass eine Regelung verfassungswidrig ist, gilt sie selbstverständlich generell nicht mehr, nicht nur für den Kläger. --31.17.255.129 18:01, 12. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Das BVerfG hat in seinem Urteil die Unvereinbarkeit mit Verfassung der (unmodifizierten) Sperrklausel festgestellt, aber sie nicht für unwirksam erklärt, sondern bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber eine Anordnung getroffen, die einer Fortgeltung der Sperrklausel mit der früheren Grundmandatsklausel entspricht: "Bis zu einer Neuregelung gilt § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Bundeswahlgesetzes mit der Maßgabe fort, dass bei der Sitzverteilung Parteien, die weniger als 5 Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben, nur dann nicht berücksichtigt werden, wenn ihre Bewerber in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinigt haben."
Dies gilt allgemein. --Pistazienfresser (Diskussion) 19:35, 12. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Umfragen

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Nach welchen Kriterien werden Umfragen aufgeführt? --Stp1910 (Diskussion) 16:43, 11. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Größe des Bundestags

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Unter Wahlrecht steht: „Die Größe des Bundestags ist auf höchstens 630 Abgeordnete festgeschrieben.“ Nach meinem Verständnis des neuen Wahlrechts sind es aber genau 630. Einzige Ausnahme wäre, wenn eine Partei mehr als die Hälfte der Stimme, aber nicht mehr als die Hälfte der Sitze bekommt; dann würde es für diese einen Bonus geben. Auf jeden Fall ist höchstens hier falsch. --ElTres (Diskussion) 15:33, 12. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Richtig, die Koalitionäre schreiben damals dazu "Sollgröße". --Nikolai Maria Jakobi (Diskussion) 16:34, 12. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Inzwischen steht dort "regulär 630 Abgeordnete". Schlagen vor, bei "regulär" die beiden Normen im Bundeswahlgesetz zur Regel und zur Ausnahme in einer Fußnote zu ergänzen ("§ 1 Absatz 1 in Verbindung mit § 4 Absatz 4 Bundeswahlgesetz."). --Pistazienfresser (Diskussion) 16:49, 12. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Der Einwand mit der Mehrheitsklausel ist richtig, wenn dies auch praktisch bedeutungslos ist. Einen Tick wahrscheinlicher ist eine Unterschreitung von 630 bei erschöpften Landeslisten. Wenn ein gewählter Einzelbewerber ausscheidet, sinkt die Sitzzahl auch mangels Nachfolger. Das ist aber kaum zu erwarten, auch wenn nicht komplett ausgeschlossen ist, dass eine Partei (z. B. die CSU) auf die Idee kommt, die Streichung von Direktmandaten mit Einzelbewerbern auszuhebeln. Die möglichen Abweichungen von 630 sind allesamt zu unwahrscheinlich, um sie zu erwähnen. Die jetzige Formulierung ist akzeptabel.--FfD (Diskussion) 20:45, 12. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Termin steht

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Eben wurde in den heute-Nachrichten gemeldet, dass Bundespräsident Steinmeier grünes Licht für den 23. Februar 2025 als Bundestagswahltermin gegeben hat. Damit dürfte das Datum fix sein. --Holger (Diskussion) 19:27, 12. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Der Bundespräsident hält diesen Termin nach heutiger Bewertung für realistisch, siehe heute und Berliner Kurier. --Pistazienfresser (Diskussion) 19:44, 12. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Das kann er gar nicht alleine entscheiden. Stellt Scholz die Vertrauensfrage? Verliert er sie? Wenn das nicht der Fall ist, hat Herr Steinmeier auch kein Recht, den Bundestag aufzulösen. 2003:E7:B74B:CDF1:2DB5:E40E:D31C:7016 20:18, 12. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Einzelheiten zum Termin in Einleitung

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Würde dafür plädieren, nur den jetzt ersten Satz in der Einleitung stehen zu lassen. Die Einzelheiten zum voraussichtlichen Termin sollten meiner Ansicht nach in den entsprechenden Abschnitt verlagert werden. --Pistazienfresser (Diskussion) 01:42, 13. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Ja. Die Belege, die gesetzlichen Regelungen und Verhandlungen gehören nicht in die Einleitung. In der Einleitung sollten auch keine Belege verwendet werden, weil sie den Artikel nur zusammenfasst. --Achim Adotz (Diskussion) 02:09, 13. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Vertrauensfrage

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Wird die Abstimmung geheim oder öffentlich sein? --2001:9E8:CAD7:9600:B030:5890:A2D5:D07F 17:48, 13. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Siehe Vertrauensfrage#Abstimmungsart: Es ist nicht festgelegt, üblicherweise aber namentliche Abstimmung. --Rudolph Buch (Diskussion) 17:52, 13. Nov. 2024 (CET)Beantworten

"nicht im Bundestag berücksichtigt"

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Bei Bundestagswahl_2021#Ergebnisse: "Die Wahlbeteiligung betrug 76,4 %. 0,9 % der abgegebenen Zweitstimmen waren ungültig. Durch die Fünf-Prozent-Hürde der Sperrklausel sind 8,6 % der Zweitstimmen nicht im Bundestag berücksichtigt" - wobei 23,6% Nichtwähler auch "nicht im Bundestag berücksichtigt" werden ohne dass das explizit erwähnt wird. Laut Bundestagswahl_2025#Umfragen_und_Prognosen stehen FDP Linke BSW Sonst. bei 4 % % 3 % 5 % 11 %, wenn diese drei Parteien mangels Grundmandaten alle den (Wieder)einzug verpassen wären das signifikante 23% die nicht im Parlament vertreten wären. Bei 75% Wahlbeteiligung wäre abzusehen dass die 25% Nichtwähler stärkste "Partei" würden, dann Union mit 33%*0,75=24,8% Anteil bei Wahlberechtigten, dann womöglich "Partei der Vergeblichwähler" mit 23% bzw. 17% real, und dann erst die anderen Bundestagsparteien wie SPD, AfD, Grüne mit "Teenager-%". Sollte man schon irgendwie thematisieren dass möglicherweise 25%+17%=42% der Wahlberechtigten nicht im Parlament repräsentiert werden würden. Dazu wird diskutiert dass kleine Parteien durch vorgezogene Neuwahlen im Winter verstärkt Probleme hätten mit Unterschriften usw., was dann die Auswahl unter "Sonstige" reduzieren würde. --2003:C6:3715:2F25:186B:7481:7E2E:62A1 14:05, 14. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Warum sollte man das? Wer nicht zur Wahl geht, macht das im Allgemeinen absichtlich, dass er dann nicht im Parlament vertreten ist, ist seine eigene Schuld.
Für die Kleinparteien wird sich eine Lösung finden, vermutlich eine geringere Zahl an geforderten Unterschriften. -- Perrak (Disk) 15:10, 14. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Wenn das Ergebnis der Wahl eine besonders geringe Wahlbeteiligung oder eine besonders starke Auswirkung der 5-%-Hürde zeigt, wird das vermutlich zu einer gesellschaftlichen Debatte führen, die dann auch im Artikel abgebildet werden kann. Umfragen sind aber kein Ergebnis und einzelne Klagen keine breite Debatte. --Rudolph Buch (Diskussion) 15:30, 14. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Parteien

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Da fehlt doch eindeutig was? Volt Deutschland, Die PARTEI, SSW, Die Heimat, BüSo, ÖDP, Die Urbane, Tierschutzpartei, MLPD, Zentrumspartei seit 1664, Piratenpartei usw. sollen alle nicht teilnehmen?? --fossa net ?! 16:42, 17. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Einfach Mal lesen, was über der Tabelle steht. Keine der hier genannten Parteien ist derzeit aufgrund eigener Wahlvorschläge mit mindestens fünf Abgeordneten im Bundestag oder in einem Landesparlament vertreten oder vertritt eine nationale Minderheit. Außer dem SSW, der ist aufgeführt. Die in der Tabelle aufgeführten Parteien müssen daher nicht ihre Beteiligung anzeigen und keine Unterschriften sammeln. Im Gegensatz zu den ca. 100 Parteien, die größtenteils im ebenfalls verlinkten Artikel Liste der politischen Parteien in Deutschland zu finden sind. --ElTres (Diskussion) 17:14, 17. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Die Abschnittsüberschrift und der Tabellenaufbau sind tatsächlich etwas irreführend, weil es derzeit nur um die Teilnahmeberechtigung ohne Unterstützungsüberschriften geht. Die Spalten für politische Ausrichtung und für die europäische Zugehörigkeit sind in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung und lenken von MdB- und MdL-Zahlen als wesentlichem Merkmal ab. Überschrift ergänzen und Tabelle einkürzen, bis die Bundeswahlleiterin die Liste der Parteien mit Beteiligungsabsicht veröffentlicht hat? --Rudolph Buch (Diskussion) 17:34, 17. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Dass der SSW die dänische Minderheit vertritt, sollte dann aber unter Anmerkungen stehen. Eine präzise Teilüberschrift wäre allerdings recht lang: "Bislang voraussichtlich teilnahmeberechtigte Parteien", da der maßgebliche Zeitpunkt zur Teilnahmeberechtigung noch in der Zukunft liegt. Könnte sogar noch ein "sicher" ergänzen. --Pistazienfresser (Diskussion) 19:30, 17. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Na dann mal los und nachweisen, dass die Parteien wirklich antreten wollen. Ein Anfang ist gemacht. --ElTres (Diskussion) 21:27, 17. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Geschäftsführend?

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"Die verbleibende Koalition aus SPD und Grünen regiert geschäftsführend weiter, bis entweder eine neue Regierung durch eine erfolgreiche Kanzlerwahl im Bundestag eingesetzt wird oder Neuwahlen stattfinden." - die regiert doch ganz regulär weiter... --JensMueller (Diskussion) 01:46, 19. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Nach Neuwahlen würde sie auch erst nach einer Wahl eines neuen Kanzlers weiterregieren. --Pistazienfresser (Diskussion) 11:59, 19. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Ja, das ist keine Geschäftsführende Regierung, hab´s rausgenommen. --Rudolph Buch (Diskussion) 12:12, 19. Nov. 2024 (CET)Beantworten


Wird Scholz wieder kandidieren?

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Angeblich planen SPD-Abgeordnete den Putsch=?--11:54, 19. Nov. 2024 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von 81.200.197.166 (Diskussion) )

Wieso Putsch? Parteien entscheiden intern, ob sie mit einem Kanzlerkandidaten antreten und wenn ja, mit wem. Es ist üblich, dass der amtierende kanzler das macht, wenn er will, aber es ist ebenfalls üblich, dass das hinterfragt wird, wenn die Umfragewerte schlecht sind. In der SPD wird diskutiert, das ist in demokratischen Parteien normal. Und für etwa ein Drittel der SPD-Abgeordneten hängt es vom Ergebnis der SPD ab, ob sie im nächsten Bundestag sitzen werden, die haben ein besonderes persönliches Interesse, mit dem aussichtsreichsten Kandidaten anzutreten. -- Perrak (Disk) 13:10, 19. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Derzeit wird über einen Wechsel zu Pistorius diskutiert. https://www.fr.de/politik/neuwahlen-kanzlerfrage-pistorius-scholz-umfrage-trend-insa-k-frage-beliebtheit-ampel-aus-zr-93416416.html --Achim Adotz (Diskussion) 16:57, 19. Nov. 2024 (CET)Beantworten