Diskussion:Hundegesetze/Archiv

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Giraldillo in Abschnitt Lemma

Überarbeiten: Schweiz & Österreich

DIe Gesetzeslage ist in der Schwiez nicht mehr auf dem Aktuellsten Stand dagestellt! leider auch sehr verworren! wer will kann sich ja mal rantrauen und das hier einfließen lassen: http://www.tierimrecht.org/de/tierschutzrecht/schweiz/hunde-recht/index.php Grüße aus der Eifel Caronna 18:10, 2. Mai 2009 (CEST)

Für die Schweiz erledigt. Für Österreich müsste die Gesetzeslage in den einzelnen Bundesländern aber noch vervollständigt werden. Martin Sauter 07:52, 19. Jul. 2009 (CEST)
Und erneut per 2013. --Freigut (Diskussion) 18:19, 29. Jul. 2013 (CEST)

Thüringen

Thüringen muss aktualisiert werden. Belege siehe Rasseliste. Anka Wau! 21:51, 9. Feb. 2012 (CET)

Auflistung der Hundegesetze

Danke für Deine Ergänzungen. Nun bekommt das Ganze allerdings sehr viel mehr noch Listencharakter. Ich sehe zwei Möglichkeiten:

  • Entweder bekommen die Gesetze und Verordnungen noch "Fleisch", das heißt, es wird etwas dazu geschrieben
  • oder sie werden tatsächlich als Listen ausgelagert.

Wie stehst Du dazu? Anka Wau! 17:14, 29. Jul. 2013 (CEST)

Hallo Anka! Du hast vollkommen Recht, der ganze Artikel ist geradzu eine einzige lange Liste. Ich habe allerdings „lediglich“ in den Anmerkungen die schweizerischen Gesetze verlinkt, so wie das für D und A schon der Fall war. So gesehen haben meine Ergänzungen am „eigentlichen“ Artikel „nichts“ verändert. Man kann wohl ohnehin sagen, dass die Anmerkungen sich nur jemand anschaut, der/die die originalen Bestimmungen lesen will. – Damit hat man aber immer noch nicht mehr Fleisch am Knochen...
Auslagern würde ich die Listen eigentlich eher nicht, denn das löst das Problem, dass im Artikel wenig Inhaltliches steht, nicht, und mit den in der WP beliebten Listen-Artikeln habe ich so meine liebe Mühe, da sie vom Kontext abgekoppelt sind. Ich sähe es lieber, wenn Leute, die in Sachen Hunderecht drauskommen, den Artikel dahingehend ausbauen würden; die Listen kann man dann etwas nachrangig (für die an den Gesetzestexten Interessierten) immer noch anführen. Für die Schweiz könnte ich es auf meine „to-do“-Liste setzen, eine Kurzübersicht über das kantonale Recht zu verfassen; ein Spezialist in diesem Gebiet bin ich allerdings nicht (aber ich kann Gesetze lesen). Übrigens ist auch der Abschnitt „Geschichte“ noch sehr einseitig, ganz auf die schrecklichen Ereignisse vor rund zehn Jahren konzentriert, als hätte es vorher keine Hundegesetzgebung gegeben.
Ich weiss auch nicht, wie wünschbar es ist, für die verschiedenen Länder und Kantone nun Einzelartikel zu erstellen. Ein Anfang wurde für Nordrhein-Westfalen gemacht, und Thüringen folgt :) Dann geht vielleicht die Gesamtsicht verloren. Bei aller Unterschiedlichkeit gibt es ja doch auch sehr viele Gemeinsamkeiten. Und ich weiss nicht, ob die WP am Schluss wirklich ein halbes Hundert Hundegesetz-Artikel braucht. Aber versteh mich bitte nicht falsch, ich kritisiere Deinen Thüringenartikel nicht im Geringsten.
So viel etwas provisorisch und vorläufig. LG --Freigut (Diskussion) 18:19, 29. Jul. 2013 (CEST)
Nachtrag: Eigentlich ist das Geschichtskapitel derzeit gar kein Geschichtskapitel; die beiden Unterkapitel sollten m. E. vielleicht anders benannt und als Unterkapitel zu den Kapiteln D und CH gestellt werden. --Freigut (Diskussion) 18:31, 29. Jul. 2013 (CEST)
Beispielhaft finde ich Niedersachsen (nicht nur, was sein Hundegesetz betrifft ;-) ): Ganz wesentliche Aspekte des Gesetzes werden hier angeführt. Aber was ist Wesentlich? Können wir hier darüber entscheiden? Generell stimme ich Dir völlig zu: Was der Artikel eigentlich leisten müsste, ist eine Gesamtsicht und nicht das Klein-Klein. Anka Wau! 19:09, 29. Jul. 2013 (CEST)


Ich habe von einem Jäger gehört, dass es für Niedersachsen einen Gesetzentwurf geben soll, der die ganzjährige Leinenpflicht für Hunde im Wald vorsehen soll - kann aber nichts dazu finden. Gerücht oder was Wahres dran? (nicht signierter Beitrag von 84.58.3.104 (Diskussion) 18:32, 17. Dez. 2013 (CET))

Kann ich aus dem Ärmel nicht sagen, müsste ich auch recherchieren. Eventuell mal in der Auskunft fragen. Anka Wau! 18:53, 18. Dez. 2013 (CET)

"Teilweise wurden auch Fantasierassen wie Bandog oder Römischer Kampfhund benannt." Die sind kein "Fantasierassen" sondern alte Englische Namen für, inzwischen ausgestorbene, Molosserartige Hunde. Die sind die Urtypen die Später zum Mastiff usw. wurde. Das ist geschichtlich gut dokumentiert. Der Bandog war ein der Bullmastiff Ähnliches Tier, allerdings etwas kleiner und der Römischerkampfhund war ein Mastiff ähnliches Tier der allerdings nicht mit Römer zu tun hatte da die Römer diese Rasse in britain vorgefunden hatte und nicht mitbrachte. (nicht signierter Beitrag von 62.154.226.26 (Diskussion) 07:43, 18. Mär. 2014 (CET))

hast du QUellen dafür? abgesehen davon, Rassen im heutigen Sinne gibt erst seit mitte des 19 Jahrhunderts. Zu Bandog, warum wird der denn heute noch in Rasselisten der einiger Bundesländer geführt, Grüße aus der Eifel Caronna (Diskussion) 08:53, 18. Mär. 2014 (CET)
Bandog ist eine Bezeichnung für eine Art Kettenhund. In .ch steht der nur im Kanton Zürich im Gesetz, die Motivation dazu war nach meinen Informationen, dass damit spezifisch eine Art Bull-Schäferhund-Gebrauchskreuzung abgedeckt wurde, die gewisse wenig appetitliche Zeitgenossen dort vermarkteten. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 16:31, 18. Mär. 2014 (CET)

Großbritannien?

In Großbritannien ist seit 1991 ein Dangerous Dog Act (Gefährliche-Hunde-Gesetz) in Kraft. Es verbietet die Zucht und den Besitz von Hunden, die zum Kämpfen gezüchtet wurden
Da scheint was nicht zu stimmen! Der einheimische Staff z.B. wird ganz normal gezüchtet und gehalten, gehört gar zu den häufigsten Hunden dort. oder ist wurden als aktuelle Zucht zu verstehen also für aktuelle, verbotene Hundekämpfe? Grüße aus der Eifel Caronna (Diskussion) 09:48, 3. Jun. 2014 (CEST) In Großbritannien oder zumindest in England ist seit 1991 (Dangerous Dog Act) die (gewerbsmäßige?) Zucht bestimmter dort als besonders gefährlich Hunderassen verboten. Eine konkrete Liste habe ich nicht zur Hand. Vermutlich werden aber Hunderassen, die in England bereits seit langer Zeit populär sind (und die von normalen Bürgern gehalten werden, und an die die Leute sich bereits gewöhnt haben), nicht auf der Liste stehen, wohl aber Hunderassen, die aus dem Ausland kommen, und die eher von sozial randständigen Personen (Dauerarbeitslosen, Zirkusleute, Nichtsesshaften, Schrotthändlern, Wettbuchmachern, Kredithaien, Türstehern, Boxern, Hundekampfveranstaltern, Zuhältern, Prostituierten, Drogenhändlern, Rockern, Hooligans, ...) angeschafft und gehalten und gezüchtet und auf Agressivität getrimmt werden. Vor solchen Hunden hat der Durchschnittsbürger eher mehr Angst als vor "normalen" Hunden, und der Angstschweiß von Radfahrern, Joggern oder schlicht Passanten steigert wiederum die (situative) Agressivität der Hunde. --2003:4C:6F09:CC01:1564:440A:AB71:FD3E 20:23, 18. Apr. 2017 (CEST)

Dänemark Gesetzesnovellierung

http://www.jyllands-posten.dk/protected/premium/indland/ECE6796703/hundenes-minister-gina-og-charlie-far-en-chance-til/ wäre das ne Quelle? ist halt dänisch (ich fand die beiden anderen Quellen duchaus brauchbar) Grüße aus der Eifel Caronna (Diskussion) 15:25, 14. Jun. 2014 (CEST)

Die anderen Seiten hatten vordergründig Werbung, die Information war das Beiwerk, um Kunden zu locken. Von dem, was wir von einem Beleg erwarten (Du kennst das doch), war das weit weg. Jyllands-Posten ist als Beleg sicher besser geeignet. (Nur lesen kann ich die leider nicht aber das spielt hier weniger eine Rolle.) Allerdings führt Dein Link nicht auf den Artikel, sondern auch nur auf einen Satz, der dann für bezahlende Kunden zum Artikel führen kann. Insofern ist der Link auch nicht geeignet. Kennst Du denn den Artikel, dass Du ihn als Beleg anführen willst? Wo hast Du ihn gelesen? Anka Wau! 15:42, 14. Jun. 2014 (CEST)
dafür gibts doch die Radebrechelinks im Netzt (Google und co ;) ) habs mal eingebaut. Die von die angesprochene Werbung läuft bei mir nicht auf Grüße aus der Eifel Caronna (Diskussion) 15:57, 14. Jun. 2014 (CEST)
Nochmal meine Frage: Hast Du von dem Zeitungsartikel mehr als diesen Satz gelesen, so dass du weißt, was darin steht? Etwas kühn ihn sonst als Beleg anzugeben, oder? Anka Wau! 16:58, 14. Jun. 2014 (CEST)
fürs erste sollte das reichen
http://www.shz.de/nachrichten/deutschland-welt/panorama/daenemark-wird-fuer-hunde-sicherer-id6841526.html
http://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/452933/danemark-entscharft-umstrittenes-hundegesetz
so, wir nehmen das wohl:
http://en.fvm.dk/focus-on/the-danish-dog-law/ ist was officielles Grüße aus der Eifel Caronna (Diskussion) 17:51, 14. Jun. 2014 (CEST)

Link von Fussnote 8 defekt. (nicht signierter Beitrag von 37.209.76.114 (Diskussion) 13:43, 18. Sep. 2014 (CEST))

erledigtErledigt Danke, habe ich angepasst. Vielleicht magst Du hier weiter mitmachen. Gruß --Oursana (Diskussion) 20:38, 18. Sep. 2014 (CEST)

Fussnoten 40 bis 42

sollten ausgetauscht werden, da veraltet--Abadonna (Diskussion) 13:54, 4. Jun. 2015 (CEST)

Lemma

Wie in der QS bereits erwähnt, halte ich das Lemma für Begriffsetablierung. Das Juristen oder sonstwer die Regelungen zur Hundesteuer unter den Begriff Hundegesetz subsumieren würde, halte ich für völlig verbliebene, ein Beleg für einen etablierten Begriff ist nicht vorhanden. Ich schlage daher vor, das Lemma auf Gesetzliche Regelungen betreffend die Haltung von Hunden zu verschieben und den Artikeltext entsprechend anzupassen. --gdo 13:00, 18. Apr. 2016 (CEST)

Auch siehe QS: Der Begriff Hundegesetz existiert und es gibt mehrere davon. Anka ☺☻Wau! 16:46, 18. Apr. 2016 (CEST)
dann ist Dir ja auch bekannt, dass die Definition im Artikel und ein erheblicher Teil des Artikeltextes überhaupt nichts mit den von dir genannten Hundegesetzen zu tun hat und deine insofern völlig verfehlte Anmerkung das bestehende Problem nicht betrifft. Aber in Anbetracht deiner früheren Edits und Löschanträge in verschiedenen Artikeln gehe ich mal davon aus, dass du sowieso keinen Sachbeitrag leisten wolltest, sondern es nur ums Rumstänkern ging. --gdo 16:57, 18. Apr. 2016 (CEST)
Mach Dich nur lächerlich! Darfst ja mal spaßeshalber Deinen Anteil an diesem Artikel mit meinem vergleichen. Anka ☺☻Wau! 17:06, 18. Apr. 2016 (CEST)
ach, Du bist auch noch stolz darauf, mit viel Text das Thema verfehlt zu haben? --gdo 17:34, 18. Apr. 2016 (CEST) Und ein Jagdgesetz ist auch ein Hundegesetz, weil darin irgendwo auch etwas über Hunde vorkommt? Dann ist die Verwaltungsgrichtsordnung wohl auch ein "Anwaltsgesetz" weil darin auch Rechtsanwälte erwähnt werden? Man sollte vielleicht bei Themen bleiben, von denen man auch ein klein wenig versteht. --gdo 17:43, 18. Apr. 2016 (CEST)
Sorry, gdo, aber «Hundegesetz» ist ein völlig normaler Begriff. Beliebiges Beispiel: Hundegesetz des Kantons Zürich vom 14. April 2008. Von Begriffsetablierung kann keine Rede sein. Gruss, --Freigut (Diskussion) 18:48, 18. Apr. 2016 (CEST)
erkläre einfach, welcher Jurist ein Waldgesetz oder das Tierschutzgesetz als "Hundegesetz" bezeichnet und bringe einen entsprechenden Beleg. Ach, kannst du nicht? Eben. Weil die Definition des Lemmas im jetzigen Zustand eine frei erfundene Erweiterung eines etablierten (engeren) Begriffes ist. Auch das ist Begriffsetablierung. --gdo 20:05, 18. Apr. 2016 (CEST)

Entfernen der Hundegesetze

Hundegesetze enthalten mitnichten nur Rasselisten. Die Rasselisten gehören dort in den Artikel (natürlich mit Bezug auf das Gesetz), die Gesetze selbst hierher (natürlich geht das da, wo Rasselisten bestehen, nicht ohne Verweis auf diese). Aus dem Artikel zu Hundegesetzen ausgerechnet die Hundegesetze zu streichen, ist abwegig. Anka ☺☻Wau! 17:05, 18. Apr. 2016 (CEST)

In der derzeitigen Fassung (die ich im Grundsatz unterstütze) stimmt die Artikelsystematik nicht mehr. Unter dem Titel «Rechtsgrundlagen» werden zu Deutschland und der Schweiz nun Themen abgehandelt, die auf Verordnungsstufe oder in kommunalen Erlassen geregelt sind, wogegen die Gesetze selbst erst weiter unten folgen. Damit wird die Rechtshierarchie auf den Kopf gestellt – die kommunalen Erlasse gründen ja in den Gesetzen, nicht umgekehrt; es sind die Gesetze, welche die Rechtsgrundlage bilden. Die ursprüngliche Version des Artikels, also bevor die ganze Löscherei vonstatten ging, war besser aufgebaut. Lieber Gruss, -- Freigut (Diskussion) 18:43, 18. Apr. 2016 (CEST)
Stimmt. So kann der Artikel nicht bleiben. Ansonsten: Über gefährliche Hunde/Kampfhunde/Listenhunde gibt es besondere Artikel zu den diese Tiere betreffenden besonderen Fragen. Insofern ist eine doppelte Erwähnung auch hier im Artikel redundant (siehe Abschnitt Systematik). In den "Hundegesetzen" der deutschen Bundesländer gibt es Regelungen über die Haltung von Hunden allgemein und besondere Bestimmungen über gefährliche Hunde. Das sollte auseinander gehalten werden. Pauschale Verweise auf Gesetze insgesamt statt einzelner einschlägiger Paragraphen sind hier deshalb fehl am Platz, schlichte Listen auch nicht aussagekräftig. Inwiefern Waldgesetze etc. die Hundehaltung betreffen, geht aus dem Artikel nicht hervor. Im übrigen sind diverse Gesetzeslinks leider tot (siehe oben "Defekte Weblinks"). Da wäre eine Aktualisierung wünschenswert. R2Dine (Diskussion) 18:49, 18. Apr. 2016 (CEST)