Das Landgericht Leutershausen war ein von 1808 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Leutershausen im heutigen Landkreis Ansbach. 1808 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Leutershausen errichtet. Dieses wurde dem Rezatkreis zugeschlagen.

Das Landgericht Leutershausen grenzte im Westen an das Landgericht Schillingsfürst, im Nordwesten an das Landgericht Rothenburg, im Norden an das Landgericht Windsheim, im Osten an das Landgericht Ansbach, im Südosten an das Landgericht Herrieden und im Süden an das Landgericht Feuchtwangen.

Struktur

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Steuerdistrikte

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Im Rahmen des Gemeindeedikts wurde im Jahr 1808 das Landgericht in 20 Steuerdistrikte untergliedert:[1]

Ruralgemeinden

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1810 entstanden Ruralgemeinden, die meistens deckungsgleich mit den Steuerdistrikten waren. Mit dem Zweiten Gemeindeedikt (1818) erhielten die Ruralgemeinden mehr Befugnisse. Zugleich wurden einige bis dahin bestehende Ruralgemeinden aufgespalten,[2] so dass es schließlich folgende 34 Ruralgemeinden gab:

  • Anfelden;
  • Auerbach mit Bauzenweiler, Kressenhof, Meuchlein und Oberramstadt;
  • Bieg mit Hainhof, Höchstetten, Hürbel, Pfetzendorf und Zweiflingen;
  • Binzwangen mit Oberhegenau, Stettberg und Unterhegenau;
  • Brunst mit Hetzweiler und Weißenkirchberg;
  • Buch am Wald mit Kleinmühle und Obermühle;
  • Büchelberg mit Atzenhofen, Dietenbronn, Eyerlohe, Haselmühle und Röttenbach;
  • Cadolzhofen;
  • Colmberg mit Häslabronn und Kurzendorf;
  • Dornhausen mit Kreuth;
  • Eckartsweiler mit Eichholz;
  • Egenhausen mit Sichelbronn;
  • Erlach mit Gutenhard, Schwand, Steinberg und Weihersmühle;
  • Erlbach mit Hundshof, Sachsen, Steinbächlein und Waizendorf;
  • Ermetzhof;
  • Frommetsfelden;
  • Geslau;
  • Gunzendorf mit Aidenau, Neumühle und Steinach am Wald;
  • Hagenau mit Berbersbach, Birkenmühle, Leimbachsmühle, Morlitzwinden und Rufenmühle;
  • Jochsberg mit Clonsbach, Erndorf, Lenzersdorf, Simonsmühle, Untreumühle und Wolfsmühle;
  • Leutershausen;
  • Mitteldachstetten mit Hohenau, Möckenau und Spielberg;
  • Mittelramstadt mit Froschmühle, Mittelramstadt, Rammersdorf und Winden;
  • Oberdachstetten mit Lerchenbergshof und Lerchenbergsmühle;
  • Oberfelden mit Unterfelden;
  • Obernzenn mit Eisen- und Frickleinsmühle;
  • Obersulzbach mit Berndorf, Birkach und Untersulzbach;
  • Rauenbuch mit Görchsheim, Hannenbach und Weißenmühle;
  • Schwabsroth mit Lauterbach, Oberbreitenau, Oberndorf, Reinswinden und Unterbreitenau;
  • Stettberg;
  • Unternzenn mit Hölzleinsmühle;
  • Urphertshofen mit Straßenhof und Wessachhof;
  • Wiedersbach mit Holzmühle;
  • Windelsbach mit Gugelmühle.

Weitere Entwicklung

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Am 1. April 1832 kamen vom Landgericht Windsheim folgende Gemeinden an das Landgericht Leutershausen:

1840 war das Landgericht Leutershausen vier Quadratmeilen groß. Es gab 11471 Einwohner, wovon 10856 Protestanten, 203 Katholiken und 412 Juden waren. Es gab 110 Ortschaften, darunter eine Stadt, zwei Märkte, 12 Pfarrdörfer, 7 Kirchdörfer, 15 Dörfer, 46 Weiler und 27 Einöden. Insgesamt gab es 36 Gemeinden, darunter eine Stadtgemeinde, zwei Marktgemeinden und 33 Landgemeinden.[3]

1858 wurden die Gemeinden Brunst, Eckartsweiler, Erlach und Hagenau an das Landgericht Schillingsfürst abgegeben.

Siehe auch

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Literatur

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Fußnoten

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  1. M. Jehle, Bd. 2, S. 964.
  2. Näheres dazu siehe jeweils bei den einzelnen Ortsartikeln.
  3. E. Vetter (1846), S. 185.