Liste der Baudenkmäler in Albaching

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Albaching zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Pfarrkirche St. Nikolaus

Baudenkmäler nach Ortsteilen

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Diebergfeld
(Standort)
Bildstock Tuffsteinpfeiler mit Kreuzaufsatz, bezeichnet mit „1749“, südlich des Ortes D-1-87-186-4
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Hohenlindener Straße 1
(Standort)
Katholische Pfarrkirche Sankt Nikolaus Saalbau mit Satteldach, eingezogenem Chor und Westturm mit Welscher Haube, spätbarock, Anbau des Langhauses an das gotische Altarhaus nach Plan von Matthias Rösler durch Matthias Egger 1790, Turmneubau durch Gustav Vorherr 1811–12, mit Ausstattung D-1-87-186-1
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Moosfeld, an der Straße nach Hohenlinden
(Standort)
Wegkreuz Aus Holz, mit Schmerzensmutter, farbig gefasst, 18. Jahrhundert D-1-87-186-3
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Schulweg 2
(Standort)
Pfarrhaus Langgestreckter zweigeschossiger Walmdachbau, Ende 18. Jahrhundert, mit Ausstattung D-1-87-186-2
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Baumgarten

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Baumgarten 1, In Baumgarten
(Standort)
Stadel Ständerbohlenbau mit Bundwerk und Flachsatteldach, Ende 18. Jahrhundert, wohl nach Nordwesten versetzt D-1-87-186-5
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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Bei Berg, bei Aigner Straße 2
(Standort)
Wegkreuz Holzkorpus mit Schmerzensmutter, am Schaft bezeichnet mit „1882“ D-1-87-186-9
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Schmied-Ring 1
(Standort)
Ehemaliges Bauernhaus Zweigeschossiger Flachsatteldachbau mit Putzgliederungen, gegen Mitte 19. Jahrhundert D-1-87-186-6
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Schmied-Ring 2
(Standort)
Stadel Bundwerkstadel mit Flachsatteldach, erste Hälfte 19. Jahrhundert D-1-87-186-8
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Fuchsthal

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Fuchsthal 1, am nördlichen Ortsrand
(Standort)
Wegkreuz Hölzerner Corpus Christi und Maria mit hölzernem ornamentierten Wettermantel, Ende 19. Jahrhundert D-1-87-186-12
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Fuchsthal 4
(Standort)
Ehemaliges Bauernhaus Einfirsthof, zweigeschossiger Flachsatteldachbau mit Blockbauobergeschoss, Giebelbundwerk und traufseitiger Laube, wohl Mitte 18. Jahrhundert D-1-87-186-13
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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Grasweg 2
(Standort)
Nebengebäude Zweigeschossiger Zeltdachbau aus unverputztem Natursteinmauerwerk mit Backsteingliederungen, Mitte 19. Jahrhundert D-1-87-186-14
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Kottersberg

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Flur Kottersberg
(Standort)
Hofkapelle Kleiner Nischenbau, zweite Hälfte 19. Jahrhundert, mit Ausstattung D-1-87-186-15
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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Stetten 7
(Standort)
Stadel mit Bundwerk Nach Mitte 19. Jahrhundert D-1-87-186-18
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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Zell 3
(Standort)
Bildstock Vierkantpfeiler mit abgesetzter Laterne, bezeichnet mit „1745“ D-1-87-186-21
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Siehe auch

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Anmerkungen

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Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese ist über die unter Weblinks angegebene PDF-Datei im Internet einsehbar und im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

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Commons: Baudenkmäler in Albaching – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien