Liste der Naturdenkmale in Jahnsdorf/Erzgeb.

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Die Liste der Naturdenkmale in Jahnsdorf/Erzgeb. nennt die Naturdenkmale in Jahnsdorf/Erzgeb. im sächsischen Erzgebirgskreis.

Definition

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„Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist

  1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.“
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG), § 28 Naturdenkmäler

„§ 18 – Naturdenkmäler – (zu § 28 BNatSchG)
(1) Die Erklärung nach § 22 Abs. 1 BNatSchG von Teilen von Natur und Landschaft als Naturdenkmal erfolgt durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung.
(2) Über § 28 Abs. 1 BNatSchG hinaus können Naturdenkmäler zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten von im Bestand gefährdeten oder streng geschützten Arten festgesetzt werden.“

Sächsisches Naturschutzgesetz

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Bild Bezeichnung Lage Beschreibung Datum Nummer
 BW Am Goldbach
 
Jahnsdorf
(50° 43′ 39,5″ N, 12° 49′ 47,6″ O)
Fläche: ca. 46648 m² Verordnung des Landratsamtes Stollberg vom 26.07.1993, SächsGVBl. S. 796 364.23-119


 
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Hochstaudenflur
 
Seifersdorf
(50° 45′ 56,1″ N, 12° 48′ 30,1″ O)
Fläche: ca. 21678 m² Verordnung des Landratsamtes Stollberg vom 18.12.1996 364.23-120


 BW Seifersdorfer Wiesengrund Teil I
 
Seifersdorf
(50° 45′ 16,3″ N, 12° 48′ 2,7″ O)
Fläche: ca. 55575 m² Verordnung des Landratsamtes Stollberg vom 18.12.1996 364.23-121


 BW Seifersdorfer Wiesengrund Teil II
 
Seifersdorf
(50° 45′ 11,3″ N, 12° 47′ 48,5″ O)
Fläche: ca. 58146 m² Verordnung des Landratsamtes Stollberg vom 18.12.1996 364.23-122
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Anmerkungen

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  • Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Naturdenkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Naturdenkmal ist oder nicht.
  • Dem Geoviewer Sachsen entnommene Flächenangaben entsprechen der Größe der Kartenmarkierung und sind lediglich grobe Annäherungen. Genauere Angaben sind den jeweiligen Verordnungen zu entnehmen.