Liste der Naturdenkmale in Stützengrün
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Die Liste der Naturdenkmale in Stützengrün nennt die Naturdenkmale in Stützengrün im sächsischen Erzgebirgskreis.
Definition
Bearbeiten„Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
- wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.“
– Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG), § 28 Naturdenkmäler
„§ 18 – Naturdenkmäler – (zu § 28 BNatSchG)
(1) Die Erklärung nach § 22 Abs. 1 BNatSchG von Teilen von Natur und Landschaft als Naturdenkmal erfolgt durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung.
(2) Über § 28 Abs. 1 BNatSchG hinaus können Naturdenkmäler zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten von im Bestand gefährdeten oder streng geschützten Arten festgesetzt werden.“
– Sächsisches Naturschutzgesetz
Liste
BearbeitenLink zu einem Kartenansichtstool, um Koordinaten zu setzen.
Bild | Bezeichnung | Lage | Beschreibung | Datum | Nummer |
---|---|---|---|---|---|
Lieboldwiese |
Stützengrün (50° 33′ 24,2″ N, 12° 33′ 25,7″ O ) |
Fläche: ca. 36759 m² | Verordnung des Landkreises Aue-Schwarzenberg vom 16.07.1998 | 364.23-245
| |
Mauslochstollen-GFQ 4 in Stützengrün |
Stützengrün (50° 31′ 41,3″ N, 12° 33′ 34,8″ O ) |
Fläche: ca. 487 m² | Beschluss des Rates des Kreises Aue Nr. 35 vom 03.05.1990 | 64.23-246 |
Weblinks
Bearbeiten- Schutzgebiete im Geoviewer Sachsen (Flächennaturdenkmale)
Anmerkungen
Bearbeiten- Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Naturdenkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Naturdenkmal ist oder nicht.
- Dem Geoviewer Sachsen entnommene Flächenangaben entsprechen der Größe der Kartenmarkierung und sind lediglich grobe Annäherungen. Genauere Angaben sind den jeweiligen Verordnungen zu entnehmen.