Liste der Naturdenkmale in Zschopau

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Die Liste der Naturdenkmale in Zschopau nennt die Naturdenkmale in Zschopau im sächsischen Erzgebirgskreis.

Definition

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„Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist

  1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.“
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG), § 28 Naturdenkmäler

„§ 18 – Naturdenkmäler – (zu § 28 BNatSchG)
(1) Die Erklärung nach § 22 Abs. 1 BNatSchG von Teilen von Natur und Landschaft als Naturdenkmal erfolgt durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung.
(2) Über § 28 Abs. 1 BNatSchG hinaus können Naturdenkmäler zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten von im Bestand gefährdeten oder streng geschützten Arten festgesetzt werden.“

Sächsisches Naturschutzgesetz

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Bild Bezeichnung Lage Beschreibung Datum Nummer
 BW Baumbestand "An den Anlagen"
 
Zschopau
(50° 44′ 55,1″ N, 13° 4′ 20,4″ O)
Fläche: ca. 6233 m² Beschluss des Rates des Kreises Zschopau Nr. 81 vom 21.03.1958 364.23-258


 BW Schlachthofwald
 
Zschopau
(50° 44′ 26,3″ N, 13° 4′ 35,7″ O)
Fläche: ca. 33749 m² Verordnung des Landratsamtes Erzgebirgskreis vom 02.02.2011, SächsGVBl. S. 76 364.23-259


 BW Schluchtwald am Wartburghang
 
Zschopau
(50° 45′ 29,6″ N, 13° 5′ 12,4″ O)
Fläche: ca. 32425 m² Verordnung des Landratsamtes Erzgebirgskreis vom 02.02.2011, SächsGVBl. S. 76 364.23-257
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Anmerkungen

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  • Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Naturdenkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Naturdenkmal ist oder nicht.
  • Dem Geoviewer Sachsen entnommene Flächenangaben entsprechen der Größe der Kartenmarkierung und sind lediglich grobe Annäherungen. Genauere Angaben sind den jeweiligen Verordnungen zu entnehmen.