Liste der Naturdenkmale in Königswalde
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Die Liste der Naturdenkmale in Königswalde nennt die Naturdenkmale in Königswalde im sächsischen Erzgebirgskreis.
Definition
Bearbeiten„Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
- wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.“
– Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG), § 28 Naturdenkmäler
„§ 18 – Naturdenkmäler – (zu § 28 BNatSchG)
(1) Die Erklärung nach § 22 Abs. 1 BNatSchG von Teilen von Natur und Landschaft als Naturdenkmal erfolgt durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung.
(2) Über § 28 Abs. 1 BNatSchG hinaus können Naturdenkmäler zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten von im Bestand gefährdeten oder streng geschützten Arten festgesetzt werden.“
– Sächsisches Naturschutzgesetz
Liste
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Bild | Bezeichnung | Lage | Beschreibung | Datum | Nummer |
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Königswalder Lichte Hainwiese |
Königswalde (50° 32′ 49,5″ N, 13° 3′ 27,7″ O ) |
Fläche: ca. 5857 m² | Verordnung des Landkreises Annaberg vom 01.06.2001, Landkreisnachrichten Nr. 08/2001, S. 21 | 364.23-134
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Königswalder Orchideenwiese |
Königswalde (50° 32′ 8,5″ N, 13° 2′ 26,5″ O ) |
Fläche: ca. 5214 m² | Verordnung des Landkreises Annaberg vom 01.06.2001, Landkreisnachrichten Nr. 08/2001, S. 22 | 364.23-133 |
Weblinks
Bearbeiten- Schutzgebiete im Geoviewer Sachsen (Flächennaturdenkmale)
Anmerkungen
Bearbeiten- Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Naturdenkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Naturdenkmal ist oder nicht.
- Dem Geoviewer Sachsen entnommene Flächenangaben entsprechen der Größe der Kartenmarkierung und sind lediglich grobe Annäherungen. Genauere Angaben sind den jeweiligen Verordnungen zu entnehmen.