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↑Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Die Zahnmedizin (Synonyma: Zahnheilkunde, Stomatologie) ist die Kurzbezeichnung für das Fachgebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Sie umfasst die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Erkrankungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich. Der Zahnarzt erwirbt mit seiner Approbation das Recht zur Ausübung der Zahnheilkunde. Er ist von vornherein auf sein Fachgebiet beschränkt. Durch eine mindestens vierjährige Weiterbildung können die Gebietsbezeichnungen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, Fachzahnarzt für Oralchirurgie oder Zahnarzt für öffentliches Gesundheitswesen, sowie im Kammerbereich Westfalen-Lippe der Fachzahnarzt für Parodontologie erworben werden. Das Fachgebiet überschneidet sich teilweise mit dem Fachgebiet der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, aber auch mit anderen Fachgebieten, da sich krankhafte Veränderungen der Mundhöhle oft auf den restlichen Körper auswirken. Umgekehrt zeigen viele Krankheiten (z. B. Bluterkrankungen, Krebs, Infektionen) Symptome, oftmals als Erstsymptome, in der Mundhöhle. Die Forensische Zahnmedizin dient der Identifizierung von Leichen an Hand des Gebisses. Die Ethno-Zahnmedizin beschäftigt sich mit den Zähnen und der Mundgesundheit indigener Kulturen, einschließlich der Erforschung der ethnischen Zahn- und Lippenveränderungen.
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↑Prämierte Artikel
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↑Gesundheitswesen
Der Begriff Gesundheitswesen dient der Beschreibung des äußerst komplexen Gesundheitssystems zur Krankenversorgung und Gesunderhaltung. In Deutschland unterliegen Zahnärzte dem Zahnheilkundegesetz, den länderspezifischen Heilberufe-Kammergesetzen, der Approbationsordnung und der Berufsordnung der zuständigen Zahnärztekammer, in der sie Pflichtmitglied sind. Zur Behandlung von Kassenpatienten ist eine vertragszahnärztliche Zulassung erforderlich, mit der man Mitglied einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung wird. Die Zahnmedizin ist in Deutschland in das SGB V eingebunden. Die Honorare sind im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung im Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) und im Privatbereich in der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) gesetzlich festgelegt. Im Gesundheitssystem in Österreich wird hierfür der Begriff Sanitätswesen oder Sozialmedizin verwendet. Die oberste öffentliche Gesundheitsverwaltung, die Gesetze vorbereitet und ausführt, Verordnungen erlässt, Abläufe regelt und Kontrollen durchführt, ist das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen. Grundlage der Berufsausübung ist das Ärztegesetz von 1949, das seitdem mehrfach novelliert wurde, ferner das Zahnärztegesetz (ZÄG) und das Zahnärztekammergesetz (ZÄKG). Zahnbehandlungen und abnehmbaren Zahnersatz verrechnen Vertragszahnärzte mit tarifmäßigen Kosten direkt mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger. Wahlzahnärzte können ihre Honorare frei bestimmen und sind dabei an keine Tarife gebunden. Im Gesundheitswesen in der Schweiz sind Zahnbehandlungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht im Leistungskatalog der obligatorischen Grundversicherung enthalten. Grundlage ist das Krankenversicherungsgesetz (KVG). Es besteht die Möglichkeit, privat eine Zahnpflegeversicherung abzuschliessen. Aufgrund des hohen Preises wird diese Möglichkeit jedoch nur selten genutzt. Die meisten Zahnarztkosten werden dementsprechend von den Patienten direkt aus der eigenen Tasche bezahlt. | |||||
↑Artikelempfehlung des Monats Dezember Black Stain (Melanodontie) ist eine durch chromogene Bakterien ausgelöste Verfärbung der Zähne. Sie tritt üblicherweise bei Milchzähnen auf, gelegentlich auch noch nach dem Zahnwechsel. Black Stain ist harmlos, denn die Beläge schädigen weder Zähne noch Zahnfleisch....mehr ↑Neueste Artikel
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↑Prophylaxe
Die zahnmedizinische Prophylaxe beschäftigt sich mit vorbeugenden Maßnahmen, die die Entstehung bzw. Verschlimmerung von Krankheiten der Zähne und des Zahnhalteapparates verhindern sollen. Die Gruppenprophylaxe findet insbesondere in Kindergärten und Schulen statt. Zu den basisprophylaktischen Maßnahmen gehören neben der routinemäßigen Zahnsteinentfernung, das tägliche Zähneputzen, die Verwendung von Zahnseide und eine zuckerarme Ernährung. Intensivprophylaktische Maßnahmen, zu denen die Professionelle Zahnreinigung gehört, richten sich im Rahmen der Individualprophylaxe an Einzelpersonen mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko an Karies oder Parodontitis. Gesetzlich Versicherte erhalten in Deutschland ein persönliches Bonusheft, in das bei 12- bis 17-jährigen Versicherten für jedes Kalenderhalbjahr das Datum der Erhebung des Mundhygienestatus im Rahmen der zahnmedizinischen Individualprophylaxe einzutragen ist. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird in das Bonusheft das Datum der jährlichen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung eingetragen, um einen erhöhten Zuschuss bei Zahnersatzbehandlungen zu erhalten. | ||||||
↑Parodontitis
Die marginale Parodontitis ist eine bakteriell bedingte Entzündung des Zahnfleisches und des Alveolarknochens, die eine weitgehend irreversiblen Zerstörung des Zahnhalteapparates (Parodontiums) bewirkt. Die Parodontitis wird wie die Gingivitis durch bakterielle Plaque (Zahnbelag) ausgelöst, einen zäh anhaftenden Biofilm. Die Zahnsteinbildung verschärft den Entzündungsprozess. Die Gingivitis ist rein auf das Zahnfleisch beschränkt und zeigt die Symptomatik einer entzündlichen Schwellung der Gingiva, wie Zahnfleischbluten, Taschenbildung und ein Zurückgehen des Zahnfleischs. Bei der Parodontitis führt zusätzlich der Knochenabbau des Alveolarknochens im Laufe der Zeit zu einer Zahnlockerung, die bis zum Zahnverlust führen kann. Die Befundung erfolgt in einem Parodontalstatus. Es gibt einige Risikofaktoren, die die parodontale Gesundheit negativ beeinflussen können. Die Parodontitis verläuft lange Zeit schmerzfrei, so dass sie meist vom betroffenen Patienten nicht oder oft zu spät wahrgenommen wird. Die Therapie besteht darin, den Entzündungszustand des Zahnfleischs und des Zahnhalteapparats und Plaque und Zahnstein sowie entzündungsfördernde Faktoren und die pathogene Bakterienflora zu beseitigen (Débridement). In bestimmten Fällen kann ein Kieferknochenaufbau (Guided Bone Regeneration) versucht werden. Die regelmäßige professionelle Zahnreinigung wird als Erhaltungstherapie durchgeführt. |
↑Kieferorthopädie
Die Kieferorthopädie (auch Dento-Maxilläre Orthopädie oder Orthodontie) befasst sich mit der Verhütung, Erkennung und Behandlung von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne. Eine notwendige Zahnregulierung erfolgt durch herausnehmbare oder festsitzende Apparaturen. Einer Behandlung geht eine klinische Untersuchung, eine Funktionsanalyse, Modellanalyse und eine fernröntgenologische Untersuchung voraus. Mit Hilfe dieser Untersuchung wird die Kieferrelation, die Lagebeziehung zwischen dem Oberkiefer und Unterkiefer, festgestellt. Die häufigste Klassifikation von Zahnstellungen ist die Einteilung in Angle-Klassen, die je nach Stellung der ersten Molaren zueinander erfolgt.
In Deutschland erfolgt für einen Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen die Einteilung in Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG), wonach sich die Kostenübernahme der Krankenkassen richtet. | |||||
↑Oralchirurgie
Die Oralchirurgie ist ein Teilbereich der Zahnmedizin, das die zahnärztliche Chirurgie einschließlich der Behandlung von Luxationen und Frakturen im Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde umfasst. Daneben gehört die Oralchirurgie zu den Gebietsbezeichnungen in der Zahnmedizin, der weitergebildete Zahnarzt erhält die Zusatzbezeichnung Oralchirurgie oder „Fachzahnarzt für Oralchirurgie“. Das Gebiet überschneidet sich mit dem Tätigkeitsfeld des Facharztes für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Im Vordergrund stehen die Entfernung von Zähnen, die operative Weisheitszahnentfernung oder die Wurzelspitzenresektion, wie auch die Diagnostik und Behandlung von Mundschleimhauterkrankungen, Zysten, Pilzinfektionen, Tumoren und Fehlbildungen. Die Implantologie und die chirurgische Parodontitisbehandlung entwickeln sich zu eigenen Untergebieten der Oralchirurgie. |
↑Implantate
Ein Implantat ist eine künstliche Zahnwurzel die anstelle des ursprünglichen Zahnes in den Kieferknochen eingesetzt wird und dort einheilt. Zahnimplantate werden meistens aus Reintitan hergestellt, keramische Zahnimplantate aus Zirkonoxid werden seit 2001 verwendet. Zahnimplantate werden als Träger von festsitzendem- (Krone, Brücke) oder herausnehmbarem Zahnersatz (Teil- und Vollprothesen) verwendet, der auf den Implantaten befestigt wird. Zahnimplantate heilen innerhalb weniger Wochen fest in den Kieferknochen ein, dieser Prozess wird als Osseointegration bezeichnet. Falls der Alveolarknochen in zahnlosen Anteilen zu gering für die Befestigung eines Implantats ist, kann er durch Knochenaufbauverfahren operativ wieder aufgebaut werden. | |||||
↑Zahnersatz
Unter Zahnersatz (Prothetik) versteht man den Ersatz fehlender Zähne, der festsitzend oder herausnehmbar gestaltet werden kann. Zahnersatz entsteht in der Regel aus der Zusammenarbeit von Zahnarzt und Zahntechniker. Einzelkronen, auch Teilkronen, sind kein Zahnersatz, denn sie ersetzen keine Zähne sondern nur defekte Zahnsubstanz, wenn diese durch Zahnfüllungen nicht mehr rekonstruiert werden kann. Sie werden in Deutschland jedoch gebührenrechtlich wie Zahnersatz behandelt. Unter festsitzenden Zahnersatz fallen zementierte Brücken, aber auch mittels Teleskopkronen oder an Implantaten befestigte Brücken. Herausnehmbarer Zahnersatz sind Vollprothesen und Teilprothesen oder Teleskopprothesen. Entscheidend ist die Pfeilerwertigkeit der Zähne, von der die langlebige Befestigung von Zahnersatz abhängt. |
↑Zahntechnik
Der Zahntechniker stellt Werkstücke im Auftrag von Zahnärzten, Kieferorthopäden und Kieferchirurgen her. Die Zahntechnik ist ein Handwerk, dessen Aufgabe es ist, alle Arten von Zahnersatz, wie Zahnkronen, Brücken, Teil- und Totalprothesen, Inlays, kieferorthopädische Behandlungsgeräte, Knirscherschienen wie auch Schienen für Kieferbrüche oder Mundschutze für bestimmte Sportarten herzustellen. Die Arbeit beginnt mit dem vom Zahnarzt gelieferten Abdruck des schadhaften Gebisses. Daraus wird ein Gipsmodell geformt, das als Arbeitsmodell dient. Die Arbeiten werden meist zuerst aus Wachs modelliert, dann erfolgt die definitive Fertigstellung aus Keramik, Metall oder Kunststoff, meist im Artikulator, mit dem die Kiefergelenksbewegung simuliert werden kann. Mit der neuesten CAD/CAM Technologie können beinahe alle erforderlichen Zahnrestaurationen in kürzester Zeit in verschiedenen Materialien angefertigt werden. | |||||
↑Zahnerhaltung
Die Konservierende Zahnheilkunde umfasst primär die Zahnerhaltung, insbesondere durch Prävention, die Füllungstherapie, die Rekonstruktion frakturierter Zähne und die Endodontie mittels Wurzelkanalbehandlung. Die Behandlung beginnt mit der Befundaufnahme einschließlich Anamnese und gleichzeitiger Dokumentation der Befunde im Zahnschema, gegebenenfalls gefolgt von der Erstellung eines Heil- und Kostenplans. Zur Diagnostik gehören die Sensibilitätsprüfung der Zähne, bei Bedarf Röntgenaufnahmen mittels Einzelaufnahmen, Röntgenstatus, Panoramaröntgenaufnahmen oder einer Digitalen Volumentomographie (DVT). Im erweiterten Sinne gehört die ästhetische Zahnheilkunde dazu, einschließlich Veneers (Verblendschalen), Odontoplastik (Zahnumformung) und Zahnaufhellung (Bleaching). Durch ein Trauma (Zahnunfall) gelockerte Zähne können durch Stabilisierung erhalten werden. Eine besondere Herausforderung stellt die aufsuchende zahnärztliche Betreuung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen dar. Die Kinderzahnheilkunde befasst sich mit der speziellen Behandlung aller Krankheiten im Zahn-, Mund- und Kieferbereich während der Kindheit bis zur Pubertät. |
↑Geschichte der Zahnmedizin
Die Geschichte der Zahnmedizin und die Geschichte des Zahnarztberufs sind Teil der Medizingeschichte und der Lehre von den historischen Entwicklungen in der Zahnmedizin, einschließlich der Biografien von Personen, die Einfluss auf die Zahnmedizin ihrer Zeit ausübten.Der Nachweis einer Trepanation an einem Molaren in der Jungsteinzeit stammt aus Dänemark. Die konservierende Behandlung von Zähnen bei frühen Bauern in Pakistan konnte 7.500 bis 9.000 vor unserer Zeit nachgewiesen werden, mit der Intention die Zähne zu „reparieren“, gegebenenfalls sogar die entstandenen Kavitäten zu füllen. Die ersten zahntechnischen Arbeiten wurden Mitte des ersten Jahrtausends vor der Zeitenwende von den Etruskern und Phöniziern angefertigt. Die Wissenschaft, allen voran der Franzose Pierre Fauchard, legte die Grundlage für die Zahnheilkunde der Neuzeit. Das Lachgas wurde 1776 erfunden, die zahnärztliche Behandlung unter Betäubung wurde aber erst im 19. Jahrhundert angewandt. Äther- und Chloroformnarkosen folgten dem Lachgas. Belegt ist, dass 1879 in Gießen erstmals ein Student in der Zahnheilkunde immatrikulierte. William Thomas Green Morton konnte einem Patienten schmerzfrei von seinem Leiden befreien. Im November 1895 entdeckte Wilhelm Conrad Röntgen die nach ihm benannten Röntgenstrahlen. Im Januar 1896 soll der Zahnarzt Otto Walkhoff, bei dem Röntgen Patient war, die ersten Zahnröntgenaufnahmen angefertigt haben, bei einer Belichtungszeit von 25 Minuten. Procain wurde als Lokalanästhetikum im Jahre 1905 von den deutschen Chemikern Alfred Einhorn und Uhlfelder entwickelt, welche dem Wirkstoff den Namen Novocain zuordneten. Damit waren die Grundlagen für eine moderne Diagnostik und Therapie gelegt. | |||||
↑Tierzahnheilkunde
Tierzahnärzte müssen das ganze Spektrum der Zahnmedizin, von der Prophylaxe bis zur Implantologie abdecken. Die Tierzahnheilkunde bedient sich dabei vieler Techniken der Zahnmedizin. Allerdings sind Tierzahnärzte mit ganz unterschiedlichen Tierarten und damit Gebissformen und Zahnarten wie den wurzellosen Zähnen konfrontiert, die wiederum spezifische Erkrankungen aufweisen. In der Tiermedizin finden Zahnbehandlungen durch den Tierarzt entweder unter Sedierung oder unter Vollnarkose statt. Spezialisten auf dem Gebiet der Tierzahnheilkunde können nach einer zweijährigen Ausbildung die Zusatzbezeichnung Tierzahnheilkunde, nach einer mindestens vierjährigen Zusatzausbildung den Fachtierarzt für Tierzahnheilkunde beim Kleintier (bislang nur in Schleswig-Holstein und Bayern) erwerben, alternativ den Diplomate of the European College (EVDC). 2013 hatten 140 Tierärzte in Deutschland die Zusatzbezeichnung Tierzahnheilkunde. Die Honorare richten sich in Deutschland nach der amtlichen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). |
↑Artikelwünsche
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