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Datei:Mmm-logo.jpg

jaja, ich weiß, Logos haben meist keine nötige Schöpfungshöhe, und gegen die Schrift ist wohl auch nix zu sagen, aber links ist ja noch ein kleiner Micky-Maus-Kopf, und der ist ja geschützt. Oder ist er es als Bestandteil eines Logos plötzlich nicht mehr, weil für Logos andere Schöpfungshöhengrenzen gelten als für andere Bilder? --Toon 16:49, 1. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Frage bzgl. der Verwendung des Bundesadlers in einem selbsterstellten Wappen

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Hallo! Ich stehe vor einem Problem, und zwar: Ich würde gerne den Bundesadler in die Mitte eines selbsterstellten Wappen einbinden. Das Wappen ist für einen Fussballverein aus einem Online-Manager. Ist dies nun erlaubt oder verletze ich irgendwelche Rechte, wenn ich dies machen würde? Bitte um Hilfe, denn ich habe überhaupt keinen Durchblick in der Sache.. Vielen Dank, Grüße Flo --Flo2307 16:53, 1. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hier mußt du urheberrechtliche Aspekte und Wappenrecht auseinanderhalten. Selbst wenn der Adler aufgrund geringer schöpfungshöhe gemeinfrei sein sollte, darf man ihn als Wappen nicht einfach führen. Ich würde dir dringend abraten, das ist aber keine Rechtsberatung ;) --RalfRBIENE braucht Hilfe 17:03, 1. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ok, Danke dir.. kennt ihr/du dann irgendein anderen Adler (Wappentier), den ich verwenden könnte?

Wenn Du das für einen Fußballverein machen willst, dann frage doch mal beim DFB an! Die haben doch auch einen Adler. Ansonsten nimmste halt irgendeinen echten Adler (Stein- oder Seeadler) und keinen Wappenadler ;-) --kandschwar 19:26, 1. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bild von Yi Munyol

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Ich würde gerne ein Bild von Munyol hochladen und in den Artikel Yi Munyol einfügen. Ich habe auch schon ein Bild gefunden, und wollte fragen, ob das folgende Bild http://www.unionsverlag.com/info/servicepersondownload.asp?qry=pers_id=1739e ohne Genehmigung von www.unionsverlag.com auch hochladen und in den Artikel einfügen kann, es ist nähmlich kein Copright auf der Übersichtsseite vorhanden. --Skalbfleisch Post 13:59, 1. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ehm wie oft eigentlich noch? Wenn nichts steht, wer das Foto gemacht hat, gilt zumindest die 70 jahrige Schutzdauer des anonymes Werk. Also ist das hochladen klar eine URV.Bobo11 14:03, 1. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Was heißt URV? --Skalbfleisch Post 14:10, 1. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Urheberrechtsverletzung --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:16, 1. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Mann könnte aber mit den entsprechen Vorlagen ganz lieb beim Verlag fragen. In diesem Fall könnte es sogar klappen.--A-4-E 16:03, 1. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wir sollten den Autor fragen. --Polarlys 20:49, 2. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Dieses Schaubild, von mir im Buch mit B. Schenkbier Heilung und Neugeburt 2004 veröffentlicht (unter meiner namentlichen Kennzeichnung) möchte ich wikipedia zur Verfügung stellen. Gibt es da Probleme? --Dr. Karl W. ter Horst 16:10, 2. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich sehe da allenfalls einen Konflikt mit dieser Richtlinie, aber keinen rechtlichen. --Fb78 17:28, 2. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Fortbildung

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http://archiv.twoday.net/stories/4131226/ --84.60.236.244 21:21, 2. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Lizenzen einer eigenen wiki

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Guten Tag, ich hoffe in diesen Forum ist meine Frage am richtigen Platz. Ich führe seit kurzem eine eigene Wiki, allerdings sind die Felder Datenschutz und Lizenzbestimmungen noch recht leer. Kann mir da bitte jemand einen Leitfaden für geben oder aufzeigen was dabei zu beachten ist?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Das hier ist kein Forum und die Frage ist hier wohl nicht richtig. MF-Warburg (tet - si - m - cl? - imp?) 12:27, 1. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Dann bitte vorschlagen wo ich mich hinwenden könnte, Danke.
An einen Rechtsanwalt z. B. --AndreasPraefcke ¿! 14:41, 1. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
@MF-Warburg: Warum steht dann oben: „Willkommen im Urheberrechtsrichtlinienforum“? --Diwas 18:40, 2. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Weil es hier um projektrelevantes geht, nicht um Rechtsberatung für externe Projekte. Was „eine eigene Wiki“ ist, bleibt unklar. --Polarlys 20:52, 2. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ihr müßt aber zugeben, das es ein Widerspruch ist, wenn man auf dieser Seite oben im Urheberrechtsrichtlinienforum begrüßt wird und hier unten gesagt bekommt, dies sei gar kein Forum, obwohl es das offensichtlich ist. Nur ist es halt auf ganz bestimmte Problemstellungen spezialisiert. Es wäre sicher hilfreich, wenn diese Problemstellungen oben so klar wie möglich spezifiziert würden. Da oben geht es erst ganz allgemein um Urheberrechtsfragen, was auch Grundsatzfragen sein können, die sich auf außerhalb der Wikipedia beziehen, der Namensraum schließt dies nicht zwangsläufig aus und dann wird man plötzlich aufgefordert zu erklären um welches Bild es geht!? --Diwas 03:52, 3. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Urheberrechtsfragen speziell die Wikipedia betreffend. Ist dir das genug spezifiziert? Da wir alle keine Anwälte sind, sondern nur als Laien mit Halbwissen Fragen beantworten, dürfen wir auch gar keine Rechtsberatung liefern. Für Rechtsfragen, die nichts mit Wikipedia/Wimimedia zu tun haben, sollte man den Advokat seines Vertrauens konsultieren. -- ChaDDy 04:13, 3. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ja wenn das das Thema ist, dann wäre das doch eine gute Spezifikation. Mir sind halt die oben genannten Widersprüche der Aussagen auf dieser Seite über diese Seite aufgefallen. --Diwas 04:45, 3. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

texte aus wikipedia übernehmen

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--128.131.71.68 10:54, 2. Aug. 2007 (CEST)ich möchte ein paar texte in meinen arbeiten nützen. ist es genug, nur quelle(wikipedia, internet seite) in literaturverzeichnis angeben, oder brauche ich besondere erlaubnis?[Beantworten]

Wenn du eine Wissenschaftliche Arbeit schreibst, darfst du so ziemlich alles zitieren ohne irgend jemanden zu fragen. Die Frage ist aber ob du Wirklich Wikipedia zitieren willst. Zum weiterlesen: Zitieren von Internetquellen und Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia/Archiv/2005/Mai/3#Wikipedia_zitierf.C3.A4hig.3F--A-4-E 12:45, 2. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]


Wir haben dafür eine eigene Spezialseite: Special:Cite, auf die man ruhig öfter hinweisen darf --Fb78 14:38, 2. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Darf ich bei meiner Führerscheinprüfung meine Mutter für mich fahren lassen, wenn sie damit einverstanden ist? Du darfst überhaupt keine Texte in Deine Arbeit übernehmen, und zwar weil es gerade Zweck und Bedingung ist, dass Du die Arbeit selbst schreibst und Dir das Thema selbst erarbeitest. --rtc 20:12, 3. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Vollständige Zeitungsartikel auf Webseiten

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  • Ist es nach dem Gesetz der BRD erlaubt, Zeitungsartikel 1:1 auf eine fremde Website zu übernehmen? Wenn ja, ist dabei zwingend eine Quellenangabe notwendig?
  • Wird dabei unterschieden zwischen einer Übernahme des blossen Textes aus dem Internet (ob abgetippt oder Copy & Paste) und einem Scan der Seite?
  • Falls obiges in der BRD nicht erlaubt sein sollte, jedoch in einem anderen Land, wie sähe es dann aus bei einem in der BRD erschienenen Artikel, der auf einem Server abgelegt wird, der in einem anderen Land steht? Ist dieser Artikel in der Wikipedia verlinkbar?

Vielen Dank für die Auskunft. --ESNRZ 19:52, 3. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wie kommst Du darauf, dass irgendetwas davon erlaubt sein könnte? Was glaubst Du, wozu das Urheberrecht eigentlich da ist? Meinst Du, durch das Angeben einer Quelle oder Ablage im Ausland könntest Du das Urheberrecht austricksen? Hälst Du die Gesetzgebung wirklich für so doof? --rtc 20:02, 3. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
(BK) 1) Ist nicht erlaubt (wieso auch?). 2) nein 3) nein, das ist nirgends erlaubt --AndreasPraefcke ¿! 20:03, 3. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]


§ 49 UrhG und Kapitel 3.3.2 hier sind für diese Frage relevant. Der Standort des Servers ist formal unerheblich, ob deutsche Organe auf einen Hoster in Taka-Tuka-Land Zugriff haben ist eine andere Frage. Wenn deine Seite im Ausland gehostet wird, aber aus dem Impressum ersichtlich wird, dass du der Anbieter bist, dann kannst du natürlich in Theorie und Praxis belangt werden.--Wiggum 20:03, 3. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Vielen Dank für die schnelle und recht eindeutige Auskunft. Ich "komme darauf", weil ich in der Wikipedia sehr oft auf Zeitungsartikel gestossen bin, die auf Webseiten gelagert wurden, die weder mit der Zeitung noch mit dem Autor etwas zu tun haben. Daher dachte ich, bei Zeitungsartikeln werde das Gesetz anders gehandhabt und ich wollte mich hier nochmals vergewissern. Wohlan denn. --ESNRZ 20:13, 3. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Zusatzfrage: Was ist zu tun, wenn eine solche Website als Quelle verlinkt ist? --ESNRZ 21:14, 3. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
die frage ist falsch gestellt, lieber esnrz, denn es steht wohl die frage im raum, ist es strafbar auf eine seite zu verlinken (in deinem beispiel indymedia, die einen artikel zu dokumentarischen zwecken weiterhostet. dies ist nach deutschen recht erlaubt, darüberhinaus dulden viele zeitungen diese art der nicht erlaubten spiegelung als form der schleichwerbung. solange es hier keine einschränkungen gibt, zählt der erhalt des mehrwerts eines artikels, bzw. der quellenverweis, und geht über deinen privaten kleinkrieg gegen indymedia links hinaus. Bunnyfrosch 21:50, 3. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Die Frage ist korrekt gestellt. Ich wollte wissen, ob Indymedia mit dieser Praxis rechtlich korrekt handelt. Die Antwort ist eindeutig: Das tut sie nicht. Dass dann von der Wikipedia aus nicht auf solche Seiten verlinkt wird, sollte selbstverständlich sein. --ESNRZ 21:54, 3. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
  1. zum konkreten Beispiel: Ich bezweifle, daß ein Wetterbericht eine künstlerische Schöpfungshöhe aufweist, außerdem greift die Panoramafreiheit. Sie besagt "dauerhafte Anbringung im öffentlichen Raum" - da ein Wetterbericht eine recht kurze lebensdauer hat, ist er für die Dauer seines Bestehens im öffentlichen Raum angebracht. Beliebtes Beispiel dazu sind Eisstatuen, die ja auch eine klar begrenzte Lebensdauer haben. Ob es dann noch ein amtliches Werk ist, braucht also garnicht hinterfragt werden.
  2. Zeitungsartikel allgemein - unterliegen fast immer einer Schöpfungshöhe und dürfen nicht verwendet werden, wenn der Urheber nicht zugestimmt hat. Das Pressegesetz erlaubt "Ausrisse" - dies gilt aber nicht für die Wikipedia, weil Bilder gemäß Zitatrecht im Gegensatz zu Printmedien separat aufrufbar sind und somit das Zitatrecht (Großzitat) nicht greift. Kleine Ausrisse hingegen sind erlaubt. Wo da die Grenze ist, wurde noch nicht von Gerichten festgelegt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:07, 3. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Mißverständnis!!! Ich dachte, der Wetterbericht vom Beitrag 2 drüber gehört in diese Frage. sorry --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:09, 3. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

hallo ralf, hier geht es konkret um die verlinkung auf einen zeitungsartikel, wenn der link bei wiki.de gesetzt ist, so ist die konkrete frage: ist dies verboten? das konkrete beispiel hier sind beiträge auf de.indymedia.org in den zeitungsartikel dokumentiert sind, auf die wikiartikel verwiesen, dies ist, wenn ich dich konkret verstanden habe eine grauzone die aber mWn bisher noch nie belangt wurde, nicht einmal bei privaten anbietern Bunnyfrosch 22:31, 3. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Schau dir doch die Antworten über dir an. Es steht unmissverständlich, dass es verboten ist, komplette Artikel auf anderen Webseiten zu veröffentlichen, ohne die Rechte dafür zu besitzen. Das ist keine "Grauzone", mag jemand dafür belangt worden sein oder nicht. --ESNRZ 22:45, 3. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Haftung für Hyperlinks lesen. Für die Verlinkung von uns aus ist es unerheblich, ob das verlinkte Angebot rechtswidrig ist oder nicht. Lediglich bei offensichtlichen Urheberrechtsverletzungen (Warez-Seiten o.ä.) dürfte man eine Verantwortlichkeit unsererseits annehmen. Mal ganz unabhängig davon hätte ich allerdings inhaltliche Bedenken, indymedia als Quelle zu verwenden, das hat aber mit Urheberrecht gar nichts zu tun.--Wiggum 22:50, 3. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Urheber will anonym bleiben - muss Bild gelöscht werden?

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Kleines Problem bei Bild:Marcel Wöll.jpg. Das Bild wurde gemeinsam mit anderen Bildern von einem Neonazi-Aufmarsch am 7. Juli in Frankfurt am Main auf de.indymedia.org unter Creative Commons-Lizenz veröffentlicht. http://de.indymedia.org/2007/07/187487.shtml Es ist ja wohl nachzuvollziehen, dass gerade in einem solchen Fall der Bildberichterstattung von einer Neonazi-Kundgebung der Urheber eines Bildes kein besonders großes Interesse hat, mit seinem Namen zu erscheinen und daher - wie in diesem Falle - unter einem Gruppennamen auftritt. Wäre es besser gewesen, die AutorInnen hätten einen Phantasienamen als AutorIn des Beitrages gewählt? Wer gibt uns die Garantie, dass unter Pseudonym auftretende Wikipedia-AutorInnen immer dieselben natürlichen Personen sind und sich nicht auch dahinter eine Gruppe von Fotografen verbirgt? Wie ist also in dem Fall weiter zu verfahren? Parallel versuchte ich, die angegebene Gruppe per Mail zu erreichen, und hoffe auf die Angabe einer natürliche Person als Urheber, die allerdings mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unter einem Pseudonym - wie allerdings auch tausende Wikipedia-AutorInnen - auftreten wird. Wie soll in diesem Fall die An- bzw. Freigabe überprüft werden? --Aufklärer 20:55, 3. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich denke, eine Mail des "Autonomes Medienkollektiv Freiburg" ans OTRS sollte in diesem Fall genügen. Die dort eingehenden Informationen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte herausgegeben. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:56, 3. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich habe die Stadtbahnkarte von http://fr.wikipedia.org/wiki/Image:Plan_Stadtbahn_Düsseldorf.jpg genommen, übersetzt , korrigiert und hier hochgeladen. Könnte mir jemand helfen, welchen Lizenzbausetin diese Grafik bekommen muss? --NaHSO4 01:25, 4. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Du kannst es dir raussuchen. Entweder GFDL oder CC-by-sa Version 1.0. Nimm bitte beide. Und nenn den Urheber. Also fr:Utilisateur:Steff. -- ChaDDy 02:23, 4. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
== Beschreibung, Quelle ==
{{Information
|Beschreibung = Stadtbahnplan von Düsseldorf
|Quelle = http://fr.wikipedia.org/wiki/Image:Plan_Stadtbahn_Düsseldorf.jpg
|Urheber =  
|Datum = 04.08.2007
|Genehmigung = 
|Andere Versionen = 
|Anmerkungen = Es wäre nett wenn mir jemand bei der Quellen-Einordnung helfen könnte, ich tippe mal dass ich das auf GNU-Lizenz setzen kann - habe da aber keine Erfahrung
}}

amtliches Werk?

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...ist doch super, in der heutigen Zeit ein von Hand gezeichnetes Diagramm vorzufinden
 
...der Vollstandigkeit halber

Es handelt sich dabei um den Schaukasten vor einer Wetterwarte des Deutschen Wetterdienstes - Panoramafreiheit dürfte nicht greifen, da die Aushänge ja laufend aktualisiert werden und damit nicht "bleibend" sind also bleibt die Frage, ob es sich um ein amtliches Werk handeln könnte? §5 Abs.2 ...andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind... Gruß --Btr 16:00, 3. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

würde ich verneinen, bei Absatz 2 ist die Rspr. extrem zurückhaltend --134.130.68.65 19:27, 3. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Aua, sorry, ich habe 2 Beiträge weiter unten geantwortet, weil das Bild bei meinem Bildschirm dort erscheint...--RalfRBIENE braucht Hilfe 22:08, 3. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ok Danke, das war auch von mir etwas ungeschickt gemacht - das nächste Mal nebeneinander, versprochen. Viele Grüße --Btr 23:02, 3. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Und schon gelöscht, obwohl unbedenklich - lade sowas auf .de hoch, Commons ist der falsche Platz! --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:36, 4. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Hi, ich hab beide noch einmal hochgeladen, die Wettervorhersage für Nordbayern hatte ich eigentlich nur der Vollständigkeit halber hochgeladen und daher für verzichtbar gehalten. Außerdem hat sich gestern ein Tippfehler eingeschlichen, den ich jetzt auch gleich noch korrigiert habe. Gruß --Btr 10:23, 4. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Welches Bild von diesen kann ich hier oder bei commons hochladen

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Hallo Luo Shaoyang hat bei flickr drei schöne Bilder mit CC 2.0 hochgeladen, leider sind auf allen drei Personen auf den Fotos. Welche Bilder darf ich für die Wikipedia verwenden?

  1. Straßenszene in Pingyao
  2. noch eine, wie sieht es hier auch mit dem Nummerschild aus? – jetzt bei commons
  3. einer im Dienst

--Chin tin tin 01:24, 4. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Beim zweiten sehe ich keine Probleme, die anderen gehen nicht wegen Recht am eigenen Bild. Nummernschilder sind egal, die müssen nicht unkenntlich gemacht werden, auch wenn das allgemein angenommen wird. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:34, 4. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Was ist den der Unterschied zwischen eins und zwei? Dass beim ersten nur einer scharf ist und beim zweiten alle zwanzig? --Chin tin tin 01:48, 4. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Welches Recht gilt hier eigentlich? Das deutsche (östereichische, Schweizer?), flordianische, chinesische oder alle drei? --Chin tin tin 01:51, 4. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Du hast es richtig erkannt - beim ersten Bild ist eine Person bildbestimmend, beim zweiten viele. Hier gilt gem. Schutzlandprinzip deutsches bzw. österreichisches oder schweizer Recht, was grundlegend fast gleich ist. --RalfRBIENE braucht Hilfe 02:01, 4. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Danke. --Chin tin tin 10:08, 4. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Beim dritten Bild: Der Soldat (oder was auch immer das ist) sieht imho schon so aus, als wüsste er, dass er fotografiert wird. Er steht offensichtlich sogar extra zu dem Zweck da rum. -- ChaDDy 02:20, 4. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Naja, ich kann mir vorstellen, dass der den ganzen Tag da stehen muss. Aber was ist denn, wenn die Person extra für Touristen aufgestellt wird, wie z.B. die Grenadier Guards am Buckingham Palace. Gilt für die dann anderes Recht? --Chin tin tin 10:08, 4. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

{{Dateiüberprüfung|Lizenz|Urheber}}


Also was soll ich da ändern? Wär nett wenn mir jemand nen Tipp geben würde --NaHSO4 11:22, 4. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Habs mal hingebogen. Bitte schau es dir an, damit du fürs nächste Mal weist, wie du es machen kannst. Leider haben wir keinen Baustein für cc-by-sa/1.0 mehr. In so einem Fall einfach dazu schreiben? --jodo 11:40, 4. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Dankeschön für deine/eure Hilfe --NaHSO4 17:02, 4. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Frage am Falschen Ort, Antort auf der Benutzer-Diskussion

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--Genialo 19:57, 6. Aug. 2007 (CEST) Wie kann ich einen Beitrag im Wikipedia einfügen?[Beantworten]

Ich bezweifle, dass derselbe Künstler, der die Münze entworfen hat, sie uns per GNU FDL zur Verfügung gestellt hat. Ähnlich Image:2-DM-Coin-German.jpg. Mindestens ist die Lizenz falsch. 84.176.137.102 21:58, 6. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Es sind lediglich die Lizenzen des Lichtbildes angegeben. Es fehlt allerdings die Lizenz der Vorlage (also der Münze). -- ChaDDy 22:36, 6. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Scans aus wissenschaflichen Journalen

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Datei:5657.jpg
Datei:Buch cover.jpg

Bei wissenschaftlichen Journalen liegt das Urheberrecht für die Verbreitung beim Verlag. Hier sind mir zwei Scans aufgefallen, die nach dem Vorbehalt des Verlages (der seine Sachen nicht frei zugänglich macht, sondern nur mit teurem log-in Passwort veröffentlicht) sicherlich als Urheberrechtsverletzung zu werten sind. Könnte sich jemand dieses Problems annehmen, da ich von Bildrechten nicht so ganz die Ahnung habe. Hier sind es aber offensichtlich keine Bilder, sondern gescannte Texte und daher ganz sicher eine URV. Vielen Dank, --Gleiberg 01:11, 7. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das obere habe ich gelöscht, war einfach ein Textauszug und damit URV. Beim unteren Bild ist nach deutschem Recht keine Schöpfungshöhe gegeben, es darf in Wikipedia reproduziert werden. --Fb78 14:41, 7. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Vielen Dank für die Hilfe und Klärung, --Gleiberg 14:55, 7. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Gezeichnetes Portrait

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Wie sieht das rechtl. eigentlich aus? Ich habe in den Ferien ein Portrait von mir von einer Strassenkünstlerin malen lassen. Ich wollte dieses nun auf meine Benutzerseite laden. - Das Problem ist, ich kenne die Urheberin nicht. - Hat diese Künstlerin mir nun alle Rechte mit meinem Kauf übertragen, oder hat sie immer noch Urheberrechte? Hab ich als portraitierte Person zusätzlich Bildrechte? Etc. - Wie sieht das nun aus. Kann ich darüber frei verfügen, oder kann ich nicht? --Soc Frage/Antwort 16:22, 7. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Urheberin hat dir leider fast keine Rechte übertragen. Dazu wäre eine detaillierte Vereinbarung über das Nutzungsrecht notwendig. So wie's aussieht, kannst du darüber nicht frei verfügen. Lediglich dein Ausstellungsrecht kannst du wahrnehmen. --Fb78 16:45, 7. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Was eigentlich irgendwie witzig ist. Irgendwie ... Weder mir noch ihr, waren dieser Rechtsproblematik wohl bewusst. In 70 Jahren kann ich wohl frei darüber verfügen. Da bin ich dann 102 Jahre alt :-D --Soc Frage/Antwort 17:12, 7. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ps. wie wird dann ein Ausstellungskatalog von Bildern gemacht? Beruft sich das auch auf das Ausstellungsrecht? --Soc Frage/Antwort 17:13, 7. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Da setzt sich jemand hin und findet raus wer die entsprechenden Rechte an den Bildern hat und fragt ganz lieb um Genehmigung für die Veröffentlichung in dem Katalog, die dann meist auch gegeben wird.--A-4-E 17:23, 7. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Man kann nur Nutzungsrechte übertragen, nicht das Urheberrecht. Soc kann nicht frei darüber verfügen. Die Urheberin muss selbst die Freigabe für eine freie Lizenz erteilen. Das mit den 70 Jahren bedeutet, dass man die Zeichnung 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin frei nutzen kann. Bei unbekanntem Urheber muss man 100 Jahre nach der Erstveröffentlichung warten. -- ChaDDy 17:20, 7. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
<BK> ::Nur wenn sie bereits letztes Jahr den Weg allen Fleisches ging. Wenn die Künstlerin ebenso alt ist wie du und mit 102 stirbt, musst du sogar 172 Jahre alt werden ... ;-) --------------- ҉ 17:24, 7. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
70 Jahre nach dem Tod!... Sowas. Wer entscheidet dann diese 70 Jahre lang darüber, ob und wie es veröffetnlicht werden darf, wenn der Urheber bereits unter der Erde liegt? --Soc Frage/Antwort 17:51, 7. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Die Erben, bzw. wenn es keine Erben gibt, der Staat. -- ChaDDy 18:37, 7. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Veröffentlichung

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Darf ich über "Gehörlosigkeit" aus eure Seite in meine private Homepage einfügen und veröffenlichen? Natürlich füge ich die Quelle ein.

Gruß Nicole

Wenn Wikipedia als Quelle angegeben wird: ja. Entspricht GDFL --Soc Frage/Antwort 16:24, 7. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
So einfach ist das nicht. Die GFDL hat sehr strenge Regelungen. Bitte Wikipedia:Weiternutzung und Wikipedia:Lizenzbestimmungen lesen. -- ChaDDy 16:58, 7. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wahrscheinlich müssen auch die Hauptautoren angegeben werden. Nicht? --Soc Frage/Antwort 17:18, 7. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wenn man nicht nur das Gentleman Agreement halten will nich nur die Hauptautoren --jodo 18:14, 7. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Können sie meine Seite anschauen, ob ich richtig gemacht habe. Ich möchte keine Fehler machen. Schau mal: http://www.powerbanani.de.vu/ , dann bei Gehörlosigkeit klicken. Oben habe ich Quelle angegeben und unten auch.

Gruß Nicole

Noch nicht ganz. Schau mal hier: Wikipedia:Lizenzbestimmungen#für Artikel. --Fb78 09:57, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich habe eben geändert. Schauen sie nochmal rein. Sonst können sie mir melden, siehe Kontakt.

Gruß Nicole

„GNU Lizenz für freie Dokumentation“ muss auf eine lokale Kopie der Lizenz verlinken --Fb78 11:17, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das ist kompliziert und habe geändert. Ich hoffe, daß richtig ist.

Gruß Nicole

Prima! Gruß, --Fb78 16:16, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Darf ich folgendes Bild hochladen?

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Hallo, Wikipedianer,

ich bin neu hier und möchte einen Artikel über Ernst August Hagen verfassen. Dazu möchte ich ein Bild von ihm mit einbringen, dass ich unter folgender URL fand:

http://www.gelehrtenfamilie-koenigsberg.de/ea-hagen.htm

Darf ich das einfach so hochladen oder verletze ich damit das Urheberrecht? Immerhin ist die Zeichnerin schon mehr als 70 Jahre tot, aber das Bild wurde eventuell vom Ersteller der Webseite verändert/geschützt?

Vielen Dank für eure Hilfe

--Sci-Fi-Fan 10:28, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich sehe da keine Probleme, allerdings schadet das Hochladen unter einer Einwegsockenpuppe aber nie.--sугсго.PEDIA-/+ 11:14, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hi Syrcro

Verzeih mir meine impertinente Art und Weise, aber was in Gottes Namen sind Einwegsockenpuppen? :-)

Meinst Du damit Imagehoster? Oder anonyme Proxys? Leider, leider habe ich eine statische IP, da ich in einem großen Unternehmen (Firmennetzwerk) arbeite...

Vielen Dank für Deine Geduld und Hilfe

Siehe Wikipedia:Sockenpuppe, Abschnitt "Legitime Nutzung"! --Herby 16:15, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Genaueres über Urheberrecht

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--Ernst Brandner 13:02, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich habe in Wikipedia einen Text über meinen Urgroßvater erstellt (Adam Brandner Edler von Wolfszahn). Im Nachhinein habe ich Fotos und Fotos von Gemälden die meinen Urgroßvater zeigen in den Text mit eingefügt. Sämtliche Fotos und Gemälde befinden sich in meinem Privatbesitz und ich habe mich als Urheber mit vollem Namen (Ernst Brandner, Heilbronn) kenntlich gemacht. Warum sind die Bilder trotzdem zum Löschen vorgeschlagen und wieso verlangen sie genauere Angaben zum Urheber, obwohl ich doch dieser bin und mich eingetragen habe?

Grüße Ernst Brandner

Lizenz fehlt. MF-Warburg (tet - si - m - cl? - imp?) 13:08, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Der Urheber ist immer der Fotograf, nicht der Besitzer. -- ChaDDy 13:47, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Was ist mit Fotografien (welche ich selbst abfotografiert habe) von Gemälden, wenn der Maler 1921 bereits gestorben ist, also über 70 Jahre tot ist? Außerdem Fotografien, auf denen nur mein Urgroßvater zu sehen ist, der Fotograf meine Urgroßmutter war, die im Jahre 1932 verstorben ist, also auch über 70 Jahre tot ist? Desweiteren handelt es sich um zwei Originalfotografien, die der Adjutant meines Urgroßvaters aufgenommen hat. Dieser ist in den letzten Kriegstagen im November 1918 gefallen.

Das weiß ich, Also die 70 Jahre Regel gilt immer, Also wenn der Uhrheber, also der Fotograf oder Maler bereits 70 Jahre Tod ist, sind die Werke frei. Dann können auch keine Kopie oder Abfotografie mehr geschütz sein. --by Kollyn Diskussion 14:59, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wie verfahre ich nun, damit Wikipedia weiß, dass das Urheberrecht frei ist und die Bilder nicht löscht?

In dem du die Lizenz PD-old nimmst und als Urheber, den Urheber des Originals, also deinen Opa mit Namem und Todesdatum einfügst (Damit man nachvollziehen kann das Urheber länger als 70 Jahre Tod ist). Das du das Bild angefertigt hast darfst du natürlich da zu schreiben. Allerdings ist dein Foto eine Reproduktion eines freien Werkes, erhält somit kein Urherberrecht. Also keine GNU oder CC-lizenz verwenden! Bobo11 15:46, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
siehe auch Wikipedia:Bildrechte#Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen) --Btr 19:15, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wieder mal Bilder: mittelalterliches Manuskript

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Hallo Leute,

die Sache mit den Bildern wird immer komplizierter. Bei Wikimedia Commons habe ich ein Bild aus einer mittelalterlichen Handschrift gefunden (siehe Commons-Bildbeschreibungsseite), offenbar ein eingescanntes Reprofoto, das dort als PD-Art gekennzeichnet ist. Tatsächlich kann ich mir schwer vorstellen, warum jemand Rechte an diesem Bild haben sollte: es ist, wie gesagt, nur ein simpler Scan eines simplen Reprofotos (hinlegen – ablichten, praktisch gescannt), und der Buchmaler dürfte schon einige hundert Jahre tot sein. Nach der Lektüre von Hilfe:FAQ zu Bildern#Rechtliches und noch mehr des Rechtsgutachtens vom März 2005 (Abschnitt VII.: Bilder) weiß ich nun aber trotzdem nicht mehr, ob nicht vielleicht doch etwa der Reprograph etc. Rechte haben könnte...

Kurz: können wir dieses Bild in der dt. Wikipedia verwenden oder nicht? Ich habe es unter Physik (Aristoteles) eingebunden, weil es sehr schön passt, werde es aber natürlich sofort wieder löschen, falls es damit Probleme gibt – bzw. bitte Euch, das zu tun.

Besten Dank, --Aristeas 14:50, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Durch eine einfache Reproduktion (z. B. durch abzeichnen, scannen) erreicht man kein Urheberrecht. Wir können es verwenden. -- ChaDDy 15:01, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hallo, ist das hier eine URV von hier? --ZweiBein 14:04, 3. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hallo? Hier ist wahrscheinlich eine URV! Interessiert das keinen? Muss ich das irgendwoanders melden? --ZweiBein 15:06, 6. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Kann ich nicht erkennen. Wo denn? --NaHSO4 15:14, 6. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Meine Güte!
Unter dem ersten Link steht das:
1969 bestehen 22 Mitarbeiter der Hoechst AG die Prüfung zum graduierten Ingenieur, Fachrichtung Chemie, nach berufsbegleitendem Studium im Ausbildungszentrum in Höchst. Danach entsteht die erste Partnerschaft mit der neugegründeten Fachhochschule Darmstadt, Abschluss Diplomingenieur Chemie (FH)
1977 Unterzeichnung eines Kooperationsvertrags mit der FH Mainz über den berufsbegleitenden Studiengang zum Diplom Betriebswirt (FH).
Erweiterung der Kooperationen in den darauf folgenden Jahren: Studium zum Diplom-Informatiker und Diplom-Bioingenieur in Partnerschaft mit der FH Gießen-Friedberg
1999 Beschluss der Provadis zur Gründung einer eigenen Hochschule und Angebot der Bachelorstudiengänge in Betriebswirtschaft, Chemie-Ingenieurwesen und Wirtschaftsinformatik
2003 Akkreditierung als eine der ersten Hochschulen Deutschlands mit einem internationalen Bachelorprogramm als mittlerweile staatlich anerkannte Hochschule
und in der Broschüre (zweiter Link) unter "Chronik der Provadis Hochschule", auf Seite 4, das:
1969 bestehen 22 Mitarbeiter der Hoechst AG die Prüfung zum graduierten Ingenieur, Fachrichtung Chemie, nach berufsbegleitendem Studium im Ausbildungszentrum in Höchst. Danach entsteht die erste Partnerschaft mit der neugegründeten Fachhochschule Darmstadt, Abschluss Diplomingenieur Chemie (FH)
1977 Unterzeichnung eines Kooperationsvertrags mit der FH Mainz über den berufsbegleitenden Studiengang zum Diplom Betriebswirt (FH). 77 Berufstätige starten in das neue Studim, Dauer 4,5 Jahre. Voraussetzung Abitur, abgeschlossene kaufm. Berufsausbildung und fortlaufende berufliche Tätigkeit
Erweiterung der Kooperationen in den darauf folgenden Jahren: Studium zum Diplom-Informatiker und Diplom-Bioingenieur in Partnerschaft mit der FH Gießen-Friedberg
1999 Beschluss der Provadis - dem führenden Bildungsdienstleister in Hessen - zur Gründung einer eigenen Hochschule und Angebot der Bachelorstudiengänge in Betriebswirtschaft, Chemie-Ingenieurwesen und Wirtschaftsinformatik
2003 Akkreditierung als eine der ersten Hochschulen Deutschlands mit einem internationalen Bachelorprogramm als mittlerweile staatlich anerkannte Hochschule
Ist das so schwer zu finden? --ZweiBein 15:37, 6. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Hallo! Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen, oben rechts auf dieser Seite verlinkt - ist das so schwer zu finden? --Fb78 17:05, 6. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Hallo Fb78. Möchtest Du mich verarschen? Ich fühle mich nämlich gerade mächtig verarscht. Was soll das? Und zur Sache: Man stellt bei Verdacht auf URV also einen Löschantrag, auch wenn man davon keinerlei Ahnung hat. Einfach mal einen Löschantrag stellen. Das ist die korrekte Vorgehensweise. Das kann sich nicht vorher mal jemand ansehen, der sowas schonmal gemacht hat und einschätzen kann. Einfach einen Löschantrag stellen. Das hätte man mir auch vor drei Tagen schonmal hier schreiben können --ZweiBein 23:11, 6. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Geht's noch? Du kommst auf diese Seite. Du ignorierst den Hinweis ganz oben, man möge sich erstmal die FAQ durchlesen, wo es einen Absatz gibt: Hilfe:FAQ Rechtliches#Was mache ich, wenn ich in der Wikipedia eine Urheberrechtsverletzung entdecke? Du liest nicht, wie dort empfohlen, zuerst Wikipedia:Textplagiat. Du ignorierst auch den Hinweis auf die "Hilfreichen Links". Stattdessen pflaumst du den ersten Benutzer an, der auf deine Frage mit einer Gegenfrage reagiert, um anschließend die komplette URV im Volltext hier einzustellen, was wiederum eine URV darstellst. Dann bekommst du einen Hinweis auf die richtige Seite, auf der solche Probleme 20 Mal am Tag gemeldet und bearbeitet werden, und dann fühlst du dich "verarscht"? Geht's noch? --Fb78 11:27, 9. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Fahndungsplakat

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Ist dieses amtl. Fahndungsplakat [1] hier verwendbar? --Soc Frage/Antwort 04:17, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

??? Weiss das wirklich niemand? --Soc Frage/Antwort 14:11, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Da sind Fotos drauf, auf die der Fotograf ein Urheberrecht hat. Also nein, wenn die nicht vom Fotografen selbst freigeben werden. --Herby 16:13, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich dachte, es wäre evtl. eine andere rechtl. Situation, da ein Fahndungsplakat ja für die Verbreitung bestimmt ist... --Soc Frage/Antwort 17:20, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bildrechte#Fahndungsfotos sollte deine Frage beantworten.--87.170.224.65 20:35, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ach Mist. - Das Urheberrecht ist schon eine mühsame Sache. Vorallem wenn es Deutschland bei banalen Lichtbilder dank der keinen Münze noch zusätzlich übertreibt. (Muss ja wirklich nicht sein) --Soc Frage/Antwort 04:17, 9. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nutzung von Wikipedia Texten auf der eigenen Website

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--124.157.209.23 08:07, 4. Aug. 2007 (CEST) Ich arbeite seit einigen Monaten an einer eigenen Website zum Thema Thailand. Da es meine erste Website ist, muss ich mich sowohl technisch als auch konzeptionell langsam step by step in das Thema einarbeiten - was nicht immer einfach ist. Nun habe ich entdeckt, dass es auf Wikipedia zum Thema Thailand einige sehr informative Seiten gibt, deren Texte ich gern übernehmen würde. Speziell die Seiten zum Thema Politik und Geschichte haben es mir angetan. So habe ich dann auch ausgiebig recherchiert, um herauszufinden ob - und wenn ja wie - das am einfachsten machbar wäre, ohne irgendwelche Rechte zu verletzten. Doch ehrlich gesagt, fühle ich mich durch die Erklärungen auf den Seiten http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Weiternutzung und http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen überfordert, und kann den Hinweisen zur Nutzung einzelner Wikipedia-Texte auf einer eigenen Website nicht folgen.[Beantworten]

Meine Wunschvorstellung wäre gewesen, mit der Maus einzelne Textseiten zu markieren und zu kopieren - um sie dann in meinen Texteditor zu importieren. Danach hätte ich dann folgende Infos dazu angegeben. Quelle: Wikipedia, Link: http://XXXX Datum: XX. XX. 2007. (... oder zumindest so ähnlich).

Doch leider ist die Realität von einer so einfachen Vorgehensweise wohl Lichtjahre entfernt, oder sehe ich das falsch? Gibt es irgendwo eine kurze Checkliste, in der mit EINFACHEN Worten erklärt wird, wie man in einem Fall wie meinem vorgehen sollte bzw. könnte? Und gibt es vielleicht irgendwelche Muster, wie die beizufügenden Angaben zur Originalquelle aussehen sollten?

Würde mich sehr freuen, von Euch zu hören. Schöne Grüße aus Thailand, D. Gerdes

  1. Du musst den Text kopieren (weißt du ja schon).
  2. Du musst die Versionsgeschichte kopieren (aufrufbar über den Button "Versionen/Autoren").
  3. Du musst die Quelle angeben (also einen Link auf den Wikipedia-Artikel).
  4. Du musst die Lizenz beim Namen nennen (GFDL).
  5. Du musst von jeder Seite aus den Originaltext der GFDL verlinken.
  6. Du musst den Originaltext der GFDL lokal verfügbar halten (also nicht etwa auf einer fremden Webseite).
  7. Bei Bildern mit der Lizenz GFDL geht das genauso. Bei Bildern mit anderen Lizenzen kann das grundlegend anders sein.
-- ChaDDy 14:16, 4. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Grenzfälle PD-alt bzw. PD-alt-100; Urheber = Rechteinhaber?

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Folgende Problematik: Ein unbekannter, angestellter und bezahlter, zu einem unbekannten Datum verstorbener Zeichner eines im Auftrag einer übergeordneten Kommission handelnden Wissenschaftlers fertigt 1895 eine Zeichnung an. Der Wissenschaftler baut diese Zeichnung in einen Bericht ein, den er

  • Variante X: 1903
  • Variante Y: 1908

der übergeordneten Kommission zukommen lässt (und möglicherweise vorab publiziert). Der Wissenschaftler ist

  • Variante A: zäh und verstirbt erst 1946
  • Variante B: ungesund und verstirbt bereits 1909.

Die Kommission publiziert den Bericht in einem Sammelwerk

  • Variante 1: 1904
  • Variante 2: 1910

Unter welchen Voraussetzungen (XA1, YA1, XA2, YA2, XB1, YB1, XB2, YB2) kann ich die Zeichnung 2007 eigentlich guten Gewissens unter PD-alt oder PD-alt-100 uploaden? Danke schon mal im voraus und Gruß, --Hartmann Linge 22:33, 4. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

So komplizert gestellt, und denoch einfach beantwortet, denn wenn du A oder B beantworten kannst, ist der Fall einfach. A PD-Alt, B Nur mit Einversteädniss-Erklarung seiner Erben. Und wenn du unbekannt verstorben nimmst, dann verweis ich einfach darauf hin, dass der Hochlader für eine allfälige Urherberrechtsverletzung gerade stehen muss. Und ob du das Verantworten kannnst egal welche Konstelation, ist deine Sache. Bobo11 00:10, 5. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
In der Frage von Hartmann Linge ist aber von einem unbekannt verstorbenen Zeichner die Rede. @Hartmann Linge: Die PD-alt-100-Regel ist eine wikipediainterne Pi-mal-Daumen-Regel. Anwendung nach eigenem Ermessen. Sofern nachweisbar ist, dass nicht der Wissenschaftler selbst Urheber der Zeichnung ist, und dass die Zeichnung 1895 entstand, würde ich allen von dir beschriebenen Fällen die PD-alt-100-Regelung zugestehen, denn maßgeblich sind allein die Lebensdaten des Zeichners. --Fb78 10:29, 6. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
PD-alt-100-Regeln und Einweghochladesockenpuppen sind enge Freunde. Zumal der Wissenschaftler ja nach Art der Zeichnung und Rechtsordnung als (Mit-)Urheber angesehen werden könnte. (In DACH ein Ausnahmefall, aber nicht ausgeschlossen, woanders aber durchaus nicht abwegig).--sугсго.PEDIA-/+ 11:05, 6. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Danke für die Hinweise und Infos. Ein offensichtlich sehr „grauzoniges“ Feld. Werde mich bemühen, ein Maximum nutzbar zu machen ;-) Gruß, --Hartmann Linge 13:24, 7. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Grauzonig ist es nicht, aber wir haben halt nicht den Überblick über alle Rechtsordnungen der Welt und Du willst Dich wahrscheinlich auch und gerade nicht gegen vollkommen unberechtigte Abmahnungen/Klagen wehren. Deahb noch mal die wichtigste Regel für Verhindrung von teuren und ärgerlichen Rechtsstreitigkeiten im Internet: Wo kein Beklagter, da keine Klage oder Abmahnung. Die IPs von angemeldeten Sockenpuppen fliegen regelmäßig und recht zügig aus den Servern der WMF. Ohne IP kein feststellbarer Beklagter. (Bitte dies nicht als Aufruf verstehen, ohne jedes Problembewusstsein Vielleicht-URV hochzuladen, weder die WMF, noch die Teilnehmer dieses Projektes hier wollen rechtswidrige (und sei es UR-wirdrige Inhalte)--12:37, 9. Aug. 2007 (CEST)

Bilder von Münzen & Godwins Worte sind Law

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Histo als IP? -- ChaDDy 22:30, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich hab ihn nicht gesperrt. (Bitte Histo komm zurück, ohne Deine Pöbelleien ists hier so langweilig.--sугсго.PEDIA-/+ 12:39, 9. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
PS: Der Coinsoftime-Artikel ist cool: Das Auf-den-Scanner-legen required demnach technical skill and, therefore, is both creative and original and worthy of protection. Cool das werde ich meinen StuHK-Freunden an der Uni erzählen, dann können die von ihren Profs für die Nutzung ihrer Kopieren noch eine Lizenzgebühr verlangen.

Kapitel auslagern

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Aus dem Artikel Erster Weltkrieg sollen Stück für Stück einige Teile ausgelagert und gekürzt werden. Wie ist bezüglich der Versionsgeschichte bei den ausgelagerten Kapiteln zu verfahren?

  1. Versionsgeschichte von Erster Weltkrieg auf der Diskussionsseite verlinken und Auslagerungsdatum angeben.
  2. Alle Diffs raussuchen, in denen das Kapitel verändert wurde und auf der Diskussionsseite verlinken.
  3. Die Hauptautoren auf der Diskussionsseite nennen.

Welche(r) dieser Punkte sollte angewendet werden? Oder würdet ihr ein ganz anderes Vorgehen vorschlagen? -- 217.232.44.248 00:59, 9. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich wollte zwar hier eigentlich eine Frage stellen und nicht beantworten, aber ich würde es so machen wie auf Wikipedia:Urheberrechte beachten#Artikel verschieben, Artikel zusammenführen, Artikel aufteilen, Arbeitskopien im Punkt Artikel aufteilen beschrieben. Dann steht in der ersten Version des neuen Artikels alles drin, der gesamte Ausgangstext und die gesamte Versionsgeschichte, und in der zweiten Version steht dann nur noch der beibehaltene (ausgelagerte) Text. Das findet man dan auch immer wieder. Natürlich auch entsprechende Hinweise in die Zusammenfassung und Quellen schreiben --Diwas 01:35, 9. Aug. 2007 (CEST)--Diwas 01:41, 9. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Möglicherweise ist das Verfahren aber nicht geeignet die Lizenzbestimmungen einzuhalten.--Diwas 15:33, 9. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Doch, doch. Das ist gut genug, dass dir niemand an den Karren fährt. Wir sollten einen Rest an Realisistätssinn auch bei juristischen Fragen behalten. --h-stt !? 20:29, 9. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

WP ist nicht PD

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Könnte einer von euch die Website http://www.100bestwebsites.org/ darauf hinweisen, dass die Texte von Wikipedia.org nicht Public Domain sind, im Gegensatz zu der Behauptung bei Platz 13? --Gruß, Constructor 23:20, 9. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

ein fast ähnliches Problem

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Ich habe folgende gescannte Bilder in Wikimedia Commons hochgeladen:

Sie sollen den Artikel Vereinfachter Nebenbahnbetrieb illustrieren.

Ich bin im Besitz dieser Vorschrift durch Auflösung der damaligen Dienststellen der Deutschen Reichsbahn gekommen, da sie nicht archiviert oder vernichtet werden mußte. Ich nahm an, wenn ich die Abbilder davon selber scanne, sei ich im Besitz der Urheberrechte am Bild. Ich bin Newcomer und wurde von einem guten Betreuer damit konfrontiert, daß die Rechte an der Vorschrift (nicht am gescannten Abbild) wohl bei der Rechtsnachfolgerin der DR, der Deutschen Bahn AG lägen und es damit Probleme geben könnte. Inzwischen wurde ich schon in Wikimedia Commons auf das Lizenzproblem angesprochen, es läuft ein Löschantrag.

Hier meine Frage: Die Vorschrift ist aus dem Jahre 1959. Sie war nie geheim und einem breiten Mitarbeiterkreis, auch nicht übernommenen Lehrlingen bzw. Azubis und ausgeschiedenen Eisenbahnern bekannt. Sie wurde bis 1994 mehrfach angepaßt und mit Gründung der DB AG wurden die Vorschriften von DB und DR harmonisiert. Kann ich, auch wenn ich natürlich nicht der Autor der Vorschrift selbst bin, dieses alte Dokument dennoch als Bild verwenden? Die DR war damals einer Behörde gleich und vielleicht fällt das Abbild von Vorschriften ja unter "Amtliches Werk"? Ich hatte als Lizenz CC-By-SA/2.5 gewählt, vielleicht ist eine andere Lizenz besser anzuwenden? Was kann ich tun, um die Bilder im Interesse einer Illustration und Ergänzung/Bereicherung des Artikeltextes doch verwenden zu können?

Danke im Voraus für eine (hoffentlich positive) Antwort! --Uschu 21:31, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ob das ein amtliches werk (in betracht kommt nur absatz 1 von § 5 urhg) ist, wäre zu prüfen. die bahn war damals ja ein staatsbetrieb und verwaltungsvorschriften könnte man eventuell als solche betrachten, aber dazu müsste man den text kennen. was auf den bildern zu sehen ist, hat aber jedenfalls keine schöpfungshöhe --84.60.255.59 21:48, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Hi, Danke erst mal. Eine eigene Schöpfungshöhe von mir hat die gescannte Abbildung tatsächlich nicht. Das seh ich selbst so, war auch nicht die Absicht. Das Bild soll nur den Text visuell ergänzen, ähnlich einer Illustration in einem Lexikon. Aber wie kann ich die Anerkennung als Amtliches Werk prüfen (lassen)? --Uschu 20:44, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Die abgebildeten Formulierungen und Layouts sind urheberrechtlich nicht geschützt und dürfen hier wie auch überall sonst frei reproduziert werden. Allerdings solltest du die GFDB/CC-BY-Lizenzen ersetzen durch {{PD-ineligible}}, da dir durch das Scannen keine Rechte entstehen, die du lizenzieren könntest. --Fb78 11:12, 9. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ein Schein am Ende des Lizenztunnels!! Danke. Die Lizenz {{PD-ineligible}} kannte ich noch nicht, obwohl ich bestimmt über 1 h im wiki-Lizenz-Urwald herumgeirrt war. Ich versuche das nun anzuwenden. --Uschu 20:44, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Texte entnehmen aus Wikipedia möglich und wenn was muss ich ins Impressum schreiben?

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Hallo, ich möchte eine Broschüre über Nordstrand und etwas über Husum erstellen ca. 40 Seiten. Ist es möglich den Lebenslauf von Theodor Storm, sowie weitere Texte, z.B. den Westerhever Leuchtturm zu kopieren, d.h. die wichtigsten Sachen herauszuschreiben? Würde es reichen "Entnommen aus Wikipedia" im Impressum? Lieder hab ich nichts weiter im FAQ gefunden und mein Englisch ist nicht so gut um die Lizensbestimmungen zu lesen. Sehr verwirrend leider! Danke für Ihre Mühe Viele Grüße André W.

Siehe Wikipedia:Lizenzbestimmungen, bei der konkreten Auslegung der Lizenz kannst du dir an dem Buch http://www.wikipress.de/WikiPress:Wikipedia , welches es auch als PDF zum Download gibt, ein Vorbild nehmen (Nennung der Hauptauthoren, aller Authoren+Bildauthoren, GFDL abgedruckt). Bilder die unter Creative Commons lizensiert sind, kannst du auch einfacher nutzen, die GFDL ist da (leider) schon schwierig. --Kolossos 08:55, 9. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Leider finde ich den Autoren nicht unter http://de.wikipedia.org/wiki/Theodor_Storm können Sie mir evtl. helfen was ich da genau angeben muss um die Lizensbestimmungen nicht zu verletzen? Es handelt sich nur um den Text (Lebenslauf) nicht um die Werke. Viele Grüße André

du findest die liste aller autoren unter versionen/autoren. eine übersichtliche und kopierbare liste kann dir dieses tool erstellen. einfach den artikelnamen einfügen, die sprache der gewünschten wikipedia eingeben und "envoyer" klicken. --JD {æ} 01:20, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wie finde ich den Artikelnamen? Wäre es z.B. "Theodor Storm"? er zeigt mir immer nur error an, leider gibt es dort 500 Anderungen, einen Namen wer den Text erstellt hat ist somit ja fast unmöglich oder? hilfe ich blicke da wirklich nicht mehr durch

oha! das tool kommt mit dem leerzeichen im artikelnamen nicht klar. wenn du dagegen "Theodor_Storm" eingibst, dann funktioniert es. der text ist mit großer wahrscheinlichkeit in gemeinschaftlicher arbeit entstanden, weshalb man am besten einfach alle autoren angibt. wenn du wissen willst, welcher satz jetzt nun genau von wem in welcher form stammt, dann müsstest du rein theoretisch alle versionen des artikels stück für stück durchgehen. das macht keinen sinn.
solltest du pc-technisch gut in form sein, könntest du dir aber auch das hier und das da mal näher anschauen. gruß --JD {æ} 13:12, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bild von Original Manuskript von Das Kapital

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[2] - kann man das nutzen? --Tets 20:52, 9. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Urheber - Karl Marx - ist vor über 70 Jahren gestorben. Also ist der urheberrechtliche Schutz schon lange ausgelaufen. Das Faksimile ist nur eine Reproduktion und daher nicht schützfähig. Das geht also mit {{Bild-PD-alt}}. Aber, es kommt darauf an, wie das Foto des Manuskripts entstanden ist. Entweder mit einem Fotoapparat, dann ist es ein Lichtbild und geschützt. Wenn es aber mit einem Flachbettscanner entstanden ist, ist es ebenfalls wieder nur eine Reproduktion und damit frei. -- ChaDDy 23:34, 9. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Die Art der Wiedergabe ist egal, 2D-Vorlage 1:1-Faksimile = PD-Wiedergabe.--sугсго.PEDIA-/+ 23:59, 9. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nicht ganz. Wenn es ein Lichtbild ist, ist das Lichtbild an sich geschützt. Die Vorlage ist zwar frei, das Lichtbild aber nicht. -- ChaDDy 00:13, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nach WP:BR sind auch Fotos nicht schützbare Reproduktionen. --A.Hellwig 11:16, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

So ist es, hätte ich von euch nicht die Schnauze voll, würde ich das mit meiner eingeloggten Autorität bestätigen --134.130.68.65 20:07, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ach Histo... (Ich würde ja ein Comeback befürworten, aber das entscheidest du.) -- ChaDDy 20:12, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Folgere ich richtig, dass ich das Bild hir im deutschsprachigen Wiki hochladen kann? Wie sieht es mit wiki-commons aus? Geht es dort auch? Nebenbei eine Frage: Hat dieses Bild überhaupt die Notwendige Schöpfungshöhe um urheberrechtlich geschützt zu sein? --Tets 13:24, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Na, von mir aus. Solange die Vorlage nicht 3D ist. @Tets: Ja, mit {{Bild-PD-Vervielfältigung}}. -- ChaDDy 14:17, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Super danke. Wie sieht das jetzt mit den hochladen des Bildes aus Commons aus - kann mir das hier jemand sagen oder muss ich dort nachfragen? Grüße --Tets 14:27, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Lad es besser hier hoch. Auf Commons hat heute einer die Mona Lisa zur Löschung gemeldet, da man ja auf das Reprofoto kein Amerikanisches Recht (Bridgeman vs. Corel und vergleichbare Urteile) anwenden könnte! Offenbar will der ein Exempel statuieren. Wenn das durchgeht, werden auf Commons bald schon nur noch Werke einiger US-amerikanischer Künstler verbleiben... --Herby 21:06, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
ACK Histo - auf .de problemlos. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:45, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Sprüche, Zitate und Verse aus dem Internet 1:1 übernehmen, in Buchform bringen und veröffentlichen ? Urheberrechtsverletzung ?

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Ich möchte Sprüche, Zitate und Verse aus dem Internet in Buchform bringen und sollte wissen, was zu beachten ist wenn 1) der Urheber eines Spruchs mit "unbekannt" betitelt ist; 2) wenn der Urheber verstorben ist ( kürzer wie 70 Jahre ); 3) muss jeder mir bekannte Autor angefragt werden, ob man seinen Text 1:1 in einem Buch veröffentlichen darf; 4) ist urheberrechtliches Werk immer als solches zu erkennen und wie ist es zu erkennen? Danke schon jetzt für Eure Informationen Hans

--193.108.100.193 12:59, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Frage einen Anwalt deiner Wahl. Wir geben hier keine allgemeine Rechtsberatung.--A-4-E 13:48, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Die Kategorie:Urheberrecht bietet erst mal eine Menge Infos zum Selbststudium. --Fb78 14:26, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das heißt „kürzer ALS 70 Jahre“. Ich würde mal hier nachschauen, steht da vermutlich drin. Ich bin leider auch kein Rechtsexperte, aber wenn du dich daran hältst, müsstest du sicher sein. --Gruß, Constructor 18:02, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

"Vor mehr als 70 Jahre" wäre richtig... -- ChaDDy 18:06, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Schau dir einfach mal die Communityseiten von de.wikiquote.org an ... --134.130.68.65 20:08, 10. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hi, ich weiß, das Logos meist nicht diese Schöpfungshöhe erreichen, um voll geschützt zu sein, nur leider habe ich da bisher keinerleih erfahreungen, deshalb hier Links wo die die ich meine BAgebildet sind, wenn die verwendet werde können, werde ich die in den nächste Tagen Hochladen, Aber dann müssen die auf die Deutsche Wikipedia nicht Commons oder?

Sollte man da dann auch das Alwas precise übernehmen? ist cooperated design und Leitspruch

So jetzt noch ein 3 Teil der ist aber komplizierter, Trelock gehörte früher zu Winkhaus, deshalb würde ich diese Logos gerne in beide Artikel einbauen, ist das möglich? Meine die Bilder links. Wobei das eigentliche Logo, der Kreis mit den 3 Vorhängeschlößer ist. Die Frage ist jetz, kann man das ganze Bild verwenden oder darf man nur das Logo nehmen, gibt es noch mit einem Haus drum herum etc.

Für eure Antworten bedanke ich mich bereits jetz, und verbleibe mit freundlichem Gruß --by Kollyn Diskussion 11:04, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Alle drei Logos haben meiner Meinung nach eindeutig geringe Schöpfungshöhe und können zusammen mit dem Lizenzbaustein {{LogoSH}} hochgeladen werden. Bitte unbedingt auf de-Wikipedia hochladen und nicht in die Commons, da sie dort auf jeden Fall gelöscht werden. --jodo 11:37, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Gilt das auch für das Komplette Bild, ich glaube wohl nicht oder? Siehe 3 Link das Elefanten Bild. Die Quellen der Bilder sind dann doch egal oder? Also ob ich die Scanne, als Datei schicken lassen, oder von der Homepage lade. Auf jeden Fall schonmal Danke für die Antwort. --by Kollyn Diskussion 14:55, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Weitere Frage

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Was ist mit Produkten oder Teilprodukten? Kann man da einfach ein Foto machen, oder verletzt man dan unter Umständen das Uhrheberrecht. Beispiel, ich geh in einen Autohandel, sage ich will ne Probefahrt mit dem Ferrari machen, und halte dann nach 1 Kilometer auf nem Leeren parkplatz an, und mache davon 3 Fotos, dürften die hier rein? Und gilt das dann für alle Produkte, die Gekauft oder gemietet werden können? (Das man in einre Firma die Halberzeugnisse nicht klauen darf, zum Fotos machen ist klar) Nur darf man alles was man kaufen kan auch Fotografieren, und ist es dan wenn ich das will, Uhrheber des Fotos gemeinfrei? --by Kollyn Diskussion 16:11, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

...ohne große Erläuterung möchte ich dich einfach einmal auf Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum hinweisen, da gab es eine (etwas aufwändigere) interessante Diskssion zum gesamten Themenkomplex. Gruß --Btr 20:29, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Habe das Überflogen, aber nicht das gefunden was ich meine. Ein Beispiel, ich gehe zu Firma x, die Stellen sagen wir Handy Ladegeräte her, in deren Werksverkauf kaufe ich 3 Modelle, und Fotografiere die zuhause, dann stelle ich die Bilder hier ein. Diese dinge sind ja keine Künstlerischen Werke, uns ich habe sie gekauft, kann so etwas da Probleme machen? --by Kollyn Diskussion 12:09, 11. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Panoramafreiheit Schaukasten

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|der Schaukasten]]

 
und das Bild selbst (Farbkorrektur vergessen)

In einem Schaukasten der Seigneurie auf Sark befindet sich ein Foto der zugehöriegen Gärten. Dieses habe ich abfotografiert. Zwar hat die Qualität dabei gelitten, trotzdem halte ich das Bild für die WP bzw. die im betreffenden Artikel verlinkte Commons-Galerie für interessant, da es die Gärten aus einer schönen Perspektive darstellt, zu der der normale Besucher keinen Zutritt hat: Vom Turm der Seigneurie.

1. Frage: Zwar fallen in Schaukästen ausgestellte Inhalte nach einen im Wikipedia-Artikel Panoramafreiheit herangezogenen Kommentar nicht unter die Panoramafreiheit. Da der betreffende Schaukasten aber nicht die typischen temporären Schaukasteninhalte enthält, sondern Angaben wie Eintrittspreise zu den Gärten und eben Bilder, die vermutlich dauerhaft hängen bleiben bzw. so lange, bis sie infolge der Sonneneinstrahlung nichts mehr gleichsehen, lässt sich dieser Schaukasten m. E. als Ausnahme betrachten. Ist das richtig?

2. Frage: Beim Drucken und Abfotografieren von Fotos leidet, wie erwähnt, die Qualität, insbesondere der Farben. Ist es zulässig, mittels Bildbearbeitung die Farben wieder etwas „kräftiger“ zu machen oder wäre das schon eine unzulässige Veränderung?--Hannes2 Diskussion  11:57, 11. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Um es konkret beantworten zu können, muß man das Objekt kennen. Lade das Bild hoch (auf .de, nicht Commons) - wenn vorhanden, auch ein Foto des gesamten Kastens in seiner Umgebung. Farbveränderungen sehe ich bedenkenlos. --RalfRBIENE braucht Hilfe 12:12, 11. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

zu frage 1: bei der panoramafreiheit geht es um das urheberrecht von architekten bzw. urhebern von kunstwerken im öffentlichen raum, das passt also schon grundsätzlich bei einem schaukasten nicht. deine annahme ist also leider falsch.

zu frage 2: die frage ist schon deshalb überflüssig, weil du durch das abfotografieren eines fotos das urheberrecht des fotografen beeinträchtigst. du kannst das also nicht guten gewissens als dein eigenes werk hochladen. insofern kommt es auf eine weitere bearbeitung gar nicht mehr an.

3. entspricht das von dir abfotografierte foto schon an sich nicht der panoramafreiheit (von einem turm aus, der nicht öffentlich zugänglich ist), aber auch darauf kommt es hier gar nicht mehr an.

mfg,--85.180.153.233 12:31, 11. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die IP wirft mal wieder alles durcheinander...--RalfRBIENE braucht Hilfe 12:45, 11. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
äh, nein. mir scheint eher, dass du grundsätzlich missverstanden hast, was panoramafreiheit eigentlich ist.--85.180.153.233 13:19, 11. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Bilder sind hinzugefügt.--Hannes2 Diskussion  12:51, 11. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich würde sagen, hier kann von dauerhafter Anbringung ausgegangen werden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:04, 11. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
nein, gründe siehe oben. hinzukommt, dass ein paar zettel mit reißzwecken sicherlich auch nicht eine dauerhafte befestigung sind.--85.180.153.233 13:19, 11. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Einfach mal Panoramafreiheit lesen: Unter Juristen bestehe Einigkeit darüber, dass das Merkmal „bleibend“ jedenfalls dann zu bejahen sei, wenn sich ein Kunstwerk für seine natürliche Lebensdauer an einem öffentlichen Platz befinde, befand der BGH in der genannten Entscheidung. - ob das Reißzwecken, Klebestreifen oder was auch immer sind, ist dafür unerheblich. Es gibt kein Indiz dafür, daß die Bilder irgendwann entfernt werden und somit nicht dauerhaft angebracht sind. Es ist kein Schaukasten mit wechselnden Inhalten. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:45, 11. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Die IP wirft einiges durcheinander, insbesonders bei Antwort 1: "bei der panoramafreiheit geht es um das urheberrecht von architekten bzw. urhebern von kunstwerken im öffentlichen raum" Eben, und ein auf einer Schautafel angebrachtes Bild ist ein Kunstwerk im öffentlichen Raum. Fällt also, wenn dauerhaft angebracht unter die Panoramafreiheit.
In diesem Fall hier sind die Bilder aber nicht dauerhaft angebracht. Sondern sie sind als Bilder in der Schautafel angeheftet. Es stellt sich also schon die Frage, ob die Bestücker des Schaukastens nicht schon eine Urheberrechtsverletzung vorgenommen haben, d.h. wurde die Erlaubnis des Fotografen eingeholt die Bilder hier auszustellen.
"durch das abfotografieren eines fotos das urheberrecht des fotografen beeinträchtigst." Wenn Panoramfreiheit gewährleistet wäre, dann ist eine Freistellung eines Teils der Schautafel durch die Panoramafreiheit gedeckt. Das ist was oben im Artikel Panoramafreiheit befürwortet wird.
"entspricht das von dir abfotografierte foto schon an sich nicht der panoramafreiheit (von einem turm aus, der nicht öffentlich zugänglich ist), aber auch darauf kommt es hier gar nicht mehr an" Darauf kommt es hier wirklich nicht mehr an, denn wenn das besagte Bild korrekt auf einer Schautafel angebracht ist, dann sind diese Rechte im Vorfeld schon geklärt und im Rahmen der Panoramfreiheit irrelevant.
Meiner Meinung ist also das einzige stichhaltige Argument gegen eine Verwendung des Bildes, dass die Bilder nicht dauerhaft im öffentlichen Raum ausgestellt sind. --Wuselig 14:00, 11. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nachtrag zu RalfR: Die Frage die also einzig zu diskutieren ist: Dauerhaft oder nicht?--Wuselig 14:02, 11. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Volle Zustimmung! --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:01, 11. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Dauerhaft eher (+).--sугсго.PEDIA-/+ 15:13, 11. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
 
Beispiel
...und noch ein Beispiel von mir ;) --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:34, 11. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Pro dauerhaft

 

--84.60.210.183 18:50, 11. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Freie Lizenzen, Remix & Copyleft und die Public Domain

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http://archiv.twoday.net/stories/4157270/ --84.60.210.183 02:20, 12. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Haste Dein Passwort verloren, Histo?--sугсго.PEDIA-/+ 14:12, 12. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
:p --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:17, 12. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
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Ich hatte vor einigen Tagen auf dieser Seite angefragt, ob die vollständige Übernahme von Zeitungsartikeln auf fremde Webseiten erlaubt sei. Da mir ausdrücklich gesagt wurde, das sei nicht der Fall, begann ich Links auf eine Open-Posting-Plattform (Indymedia), die solche Artikel enthielt, zu entfernen. Darauf war dann von einigen Personen (die mir schon seit geraumer Zeit politischen Rechts-POV vorwerfen) zu vernehmen, solange es nicht erwiesen sei, dass Urheberrechtsverletzungen vorliegen würden, seien solche Links zu tolerieren und ich hätte die URV erstmal zu beweisen. Diese "tun wir so als wüssten wir von nichts"-Haltung gibt mir zu denken. Dass Wikipedia rechtlich nicht belangt werden kann, habe ich angenommen. Aber es sollte doch selbstverständlich sein, dass wir uns bei weiterführenden Informationen nicht Inhalten bedienen, denen Urheberrechtsverletzungen zugrunde liegen. Und es geht ja beileibe nicht nur um Indymedia - ich habe mich im konkreten Fall auf diese Webseite konzentriert, weil ich es bedenklich finde, dass ein anonymes Webforum mit extremistischen Beiträgen hier als reputable Quelle salonfähig gemacht werden soll, bzw. bei Teilen der Autorenschaft bereits schon lange ist - als weiteres und viel prekäreres Beispiel sei auch Youtube zu nennen, das hier über 2000-mal verlinkt wird, worunter sehr vieles Fernsehbeiträge sind, Musik-Videoclips, Ausschnitte aus Champions-League-Spielen, von Box-Matches usw.; alles klare Urheberrechtsverletzungen. Wie soll sich die Wikipedia dem gegenüber verhalten - ignorieren, solange die Besitzer des Urheberrechts nicht ihre Ansprüche anmelden und verlangen, den Clip/Artikel etc. zu entfernen und ein blosses " removed due to a copyright claim by XY" auf der Seite prangt? Und was ist dann handkehrum dagegen zu sagen, wenn Leute beginnen, Clips von Serien/Filmen etc. aus nicht offiziellen Quellen hier zu verlinken (falls das ohnehin nicht sowieso schon längst der Fall ist, habe bisher aber noch nichts entdeckt). Ich bitte um ernstgemeinte Antworten, die sich nicht in erster Linie darum drehen, ob man Indymedia mag oder nicht. Oder mich. --ESNRZ 17:33, 12. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Beispiel dazu hier oder ein besonders prekärer Fall hier. --ESNRZ 02:16, 13. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

haGaWiki (hier erledigt)

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So wie es scheint, hat das Wiki der Seite hagalil.com alle Wikipedia-Artikel Kategorie:Antisemitismus und der Kategorie:Holocaust übernommen, dies durchwegs ohne Angaben von Herkunft und Versionsgeschichte. Handeln die damit korrekt, habe ich gar etwas übersehen, oder sollte man sie anschreiben und auf diesen Missstand aufmerksam machen? Falls letzteres der Fall ist, wer ist darin schon erfahren und übernimmt das? --ESNRZ 20:30, 12. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

siehe Wikipedia:Weiternutzung/Mängel --jodo 20:34, 12. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Vielen Dank. --ESNRZ 20:47, 12. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Panoramafreiheit für Deutschland ade auf Commons?

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http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons_talk:Freedom_of_panorama#Germany Wieso wehrt sich hier niemand --84.60.239.33 22:42, 12. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Tja, der Benutzer:Nilfanion versucht es hier mit SLAs auf Bilder vom Eiffelturm und dem Atomium mit der Begründung in Frankreich und Belgien gäbe es keine Panoramafreiheit, daher dürften die Fotos hier nicht gezeigt werden. Ich finds irgendwie merkwürdig. In Deutschland gibt es Panoramafreiheit und daran wird auch die aktuelle Disk. in Commons nichts ändern. Christian Bier Bewerte meine Arbeit! 03:39, 13. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Beim Eiffelturm ist die Schutzfrist schon längst abgelaufen. Sowohl Stephen Sauvestre (†1919 [3]) als auch Gustave Eiffel (†1923) sind schon seit mehr als 70 Jahre tod. Also auch ohne Panoramafreiheit ist der schon längst nicht mehr geschützt. Ach ja, siehe auch hier... -- ChaDDy 04:31, 13. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Die Beleuchtung des Eiffelturms bei Nacht ist in Frankreich gesetzlich geschützt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 05:31, 13. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das ist mir bekannt. Die Beleutung hat wohl urheberrechtlichen Schutz (wer ist da eigentlich der Urheber?). -- ChaDDy 07:10, 13. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Es geht dabei auch um die auch hier fruchtlos geführte Diskussion über Veränderungsmöglichkeiten und Freistellungsmöglichkeiten. Ich habe dazu dort mal was geschrieben, habe jetzt gerade aber keine Lust auf eine Neuformulierung auf Deutsch. Wer über den Umweg englischsprachige Wikipedia Panoramafreiheit und Freistellung kippen will, kann ja wahrscheinlich Englisch.--Wuselig 10:44, 13. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Erreicht das Logo der RapidShare AG die nötige Schöpfungshöhe um Urheberrechtsstatus zu genießen? (erl.)

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Konkret geht es dabei um dieses Logo. Vielen Dank! --Lukas0907 00:51, 12. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Meine persönliche Meinung: Nein. Begründung: Die Schrift ist banal und auf die Erde gibt es kein Urheberrecht. ;-) - Daumenregel: Kann das Logo jemand mit mittleren Fähigkeiten herstellen: Ja, definitiv. Also: keine Schöpfungshöhe. --Soc Frage/Antwort 01:46, 12. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Danke für die schnelle Antwort! :-) Ich hab's mal hochgeladen (Bild:Rapidshare_banner.jpg)... -- Lukas0907 02:07, 12. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wie kommst du zu der Annahme, dass es auf eine künstlerische Darstellung der Erde kein Urheberrecht gibt? Ich würde dem Logo aufgrund der Darstellung der Erde schon eine Schöpfungshöhe zusprechen. --jodo 14:03, 12. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich nicht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:18, 12. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Dann lieg ich wohl mal wieder in Sachen Schöpfungshöhe falsch :) --jodo 14:21, 12. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Vielen Dank für Eure Antworten, solange kein Löschantrag gestellt wird, ist die Sache für mich erledigt. -- Lukas0907 20:52, 13. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Schweizer Wappen

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Hallo. Ich habe von einem Wikipedianer eine CD mit vielen Schweizer Wappen in Hochauflösung bekommen (dazu in EPS, PICT und halt TIFF). Ich könnte doch nun alle Bilder in die deutsche Wikipedia hochladen, weil sie ja Gemeingut sind und daher hier verwendent (sollten/werden darf). Darf ich alle Hochladen? --PetarM ( Frag michBewerte mich ) 16:56, 12. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wappenfragen beantwortet Steschke...--RalfRBIENE braucht Hilfe 16:58, 12. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ja, darfst du, sweit es amtliche Wappen sind. Dann bitte mit den Vorlagen {{Bild-PD-Amtliches Werk}} und {{Wappenrecht}}. -- ChaDDy 17:52, 12. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Noch sinnvoller: Auf Commons hochladen. Dann sind sie auch für die anderen Sprachen verwendbar. --Tohma 18:20, 12. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Unbedingt auf Commons hochladen bitte! --Soc Frage/Antwort 00:39, 13. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ja klar auf Commons, wenn sie schnell gelöscht werden sollen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 05:50, 13. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Bisher ist vermutlich kein einziges der tausenden dort vorhandenen deutschen Wappen auf Commons gelöscht werden. Während die Rechtslage für Deutschland eindeutig und abschließend geklärt ist, sieht das bei der Schweiz anders aus.--Eigntlich (w) 05:54, 13. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Und genau deshalb die Schweizer Wappen nur in DE-WP hochladen. Sonst ist die Arbeit vielleicht umsonst. Christian Bier Bewerte meine Arbeit! 23:52, 13. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Urheberrechte "Enzyklopädie des Holocaust"

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--LK-Rathenow 18:43, 13. Aug. 2007 (CEST) Hallo, im Rahmen von eigenen Nachforschungen zum Holocaust stieß ich auf Wikipedia. Eine tolle Ergänzung zum mir vorliegenden Buch "Enzyklo- pädie des Holocaust". Habe aber festgestellt, daß auch Wikipedia Lücken hat und möchte diese Lücken schließen. So begab ich mich auf die Suche nach den Rechten an diesem Buch. Der S.Fischer Verlag FFM schrieb mir, daß das Buch vergriffen sei und die Rechte vom Verlag an Sifriat Palim in Tel Aviv verkauft wurden. Gibt es da eine Möglichkeit, ohne Nachfragen, etwas zu veröffentlichen? Gruß Lars[Beantworten]

Mit den Angaben, die du hier schreibst nicht. Wenn das Buch älter wäre als 100 Jahre bzw. der Autor schon mehr als 70 Jahre nicht mehr unter den Lebenden, wäre es kein Problem, ebenso, wenn das Buch - warum auch immer - eh gemeinfrei (oder unter GFDL) sein würde. -- ShaggeDoc Talk 18:49, 13. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Du kannst aber den Inhalt des Buches als Quelle für Artikel verwenden. Also die Informationen (nicht den Text selber) der Darstellung mit Quellenangabe in den zugehörigen Artikeln erg.-sугсго.PEDIA-/+ 19:04, 13. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Public Domain in Commons für Deutschsprachige

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Hi, in Österreich, Deutschland, ... kann man ja ein Werk nicht als "Public Domain" deklarieren. Bei der Vorlage wird sogar ausdrücklich vermerkt, dass das Werk eben nicht Public Domain ist, der Urheber allerdings einer freien Verwendung zustimmte. Dazu meine erste Frage: Warum wird hier so ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Werk nicht Public Domain ist? Was wäre, wenn jemand, der im deutschsprachigen Raum lebt, ein Werk als Public Domain deklariert? Wäre die Erklärung dann ungültig? Was ist wenn man so ein Werk auf Commons als PD deklariert? Danke! -- Lukas0907 20:50, 13. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wo "Public Domain" kein Rechtsbegriff ist, kann man sich auch nicht rechtskräftig drauf berufen. Letztendlich würde das ja vom Gericht abhängen: Erkennt es die Absicht an, dass der Urheber wollte, dass er analog zum angelsächsischen Public Domain auf sämtliche Rechte verzichtet - oder sagt es, diese Erklärung sei unwirksam, dann behielte der Urheber einfach alle ihm gesetzlich zustehenden Rechte. Da wir nicht wissen können, wie eine solche Entscheidung ausfiele, umschreiben wir das "Public Domain" in den Möglichkeiten, die ein Urheber hierzulande hat. --Fb78 20:54, 13. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das ist nicht richtig. Es gibt sehr wohl Gerichts-Entscheidungen hinsichtlich von "Public-Domain-Software". Ich halte es für unschädlich, von PD zu sprechen und Freigabe aller Nutzungen zu meinen. Ansonsten verweise ich einmal mehr auf: http://archiv.twoday.net/stories/4157270/ --84.62.246.14 22:09, 13. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Es gibt im deutschsprachigen Raum kein PD - strenggenommen ist die Lizensierung als PD ohne salvatorische Klausel ungültig und das Bild nicht korrekt lizensiert. In Deutschland kann man nunmal nicht auf Urheberrechte verzichten, selbst wenn man dies ausdrücklich erklärt. PD ist in Deutschland unmöglich. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:15, 13. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
D. h. also wenn man ein Bild auf Commons als PD lizenziert, hat es - wenn der Urheber aus Deutschland kommt - keinerlei Auswirkungen und stellt u. U. eine Urheberrechtsverletzung dar? -- Lukas0907 00:17, 14. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nö, Du kannst Dein eigenes Urheberrecht nicht verletzen, das kann nur ein Dritter. Die Lizenzierung auf den Commons ist kein Problem, die Frage ist nur, was ein deutscher Richter für - und nur für - Deutschland daraus macht.--sугсго.PEDIA-/+ 00:22, 14. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Frage nach URV (erl.)

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Hallo, ich habe in meinem BRN ein Gedicht eines Autors eingestellt, der noch nicht 70 Jahre tot ist, siehe Benutzer:Jón/Enzyklopädisches, Allzuenzyklopädisches. Nun wurde ich von Benutzer:Jergen hingewiesen, dass es sich dabei um eine Urheberrechtsverletzung handelt. Bevor ich das Gedicht lösche, wollte ich fragen, ob das aus rechtlicher Sicht korrekt ist. Danke für die Beurteilung. Jón + 23:07, 13. Aug. 2007 (CEST) P.S. Könnte man das Gedicht nicht auch als Zitat ansehen, da ja eine Quellenangabe vorliegt?[Beantworten]

Das geht nicht mehr als Zitat durch. Du musst es leider von einem Admin löschen lassen. Verwenden kann man das Gedicht erst, wenn der Autor mehr als 70 Jahre tod ist. -- ChaDDy 23:58, 13. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ok, erledigt. Jón + 00:29, 14. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

historische Daten aus Wikipedia für die eigene webpage übernehmen

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Hallo an alle Wikipedia-Mitarbeiter, für meine private Homepage zum Thema Astrologie und statische Überprüfungen der Korrelation von Sternzeichen und Berufen möchte ich die Daten der Rubrik "Geboren" verwenden, die über die Unterseiten der historischen Jahrestage (z.B.: http://de.wikipedia.org/wiki/21._März) erreichbar sind.

Diese Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum und kurze Beschreibung) sollen in einer mySQL-Datenbank gespeichert werden und nach verschiedenen Kriterien abrufbar sein. Zum Beispiel: Suche alle Personen, die den Begriff "Rennfahrer" in ihrer Beschreibung haben und in deren Geburtshoroskop Mars im Schützen steht. Das Resultat würde neben den biografischen Daten (Name, Geb.Datum, Beschreibung) zusätzliche weitere berechnete Informationen enthalten, z.B. Sonne in Wassermann, Mond in Skorpion, Jupiter Quadrat Saturn etc...

Meine Fragen im Speziellen: 1) Reicht es aus, wenn ich als Herkunft der biografischen Daten "Wikipedia" angebe?

2) Müßte ich die Ergebnisliste einer Abfrage (Anzahl auf xy Datensätze limitiert) unter der GNU-Lizenz veröffentlichen oder gilt diese als eigene Wertschöpfung?

3) Gilt dies auch für die historische Daten der Rubriken Sport, Politik etc..?

4) Darf ich die aufbereiteten biografischen Daten als optionale Demodaten (produktspezifisches Dateiformat) für ein kommerzielles Softwareprodukt anbieten?


Für die Antworten vielen Dank im Voraus!

C.T.D.

Ich denke schon, dass diese Daten als Sammlung (einzelne Geburtsdaten und Namen sind natürlich nicht geschützt) dem Urheberrecht der Wikipedia-Mitarbeiter unterliegen und damit unter die hier verwendete GFDL fallen. Wie man sie nun aber GFDL-konform zu dem von dir geschilderten Zweck verwenden soll - hum, etwa alle Autoren aller Tages-Artikel angeben (neben dem Text der Lizenz natürlich)? Wo bleiben die hiesigen Experten? Helft dem Anfrager mal weiter :-). Es liegt ja im Sinn und Geist unserer "freien Enzyklopädie", dass ihre Daten weiterverwendet werden, also wäre es schön, wenn es möglich würde, Leuten, die sich hier erkundigen, häufiger sinnvoll gangbare Wege für die gewünschte Weiterverwendung zu weisen... Gestumblindi 04:31, 15. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Artikel Sowjetische Generalstabskarte verlinkt auf mehrere kostenlose Downloadmöglichekeiten solcher Karten. Sie werden also faktisch wie public domain behandelt. Sind sie das aber wirklich - und wenn ja, mit welcher Begründung? Es geht mir dabei nicht um Kritik an den Links im Artikel, sondern um die Frage, ob man die Karten für Abbildungen in Artikeln verwerten darf. Ich meine damit nur die downloadbaren Karten, es gibt offensichtlich auch noch jüngere Karten. MBxd1 16:12, 12. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Kostenloswer Download hat nichts mit PD zu tun, die Antwort ist also njet --84.60.239.33 21:37, 12. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Kostenloser Download ist aber ein Hinweis auf public domain, sonst wärs ja illegal. Daher meine Frage. MBxd1 21:43, 12. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hat denn da niemand eine fundierte Antwort? Greift da möglicherweise das Argument der staatlichen Veröffentlichung? Oder sind die ganzen Downloadmöglichkeiten wirklich illegal? MBxd1 18:57, 14. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nur weil etwas runterladbar ist, heißt es noch lange nicht, dass es PD ist, sonst müsste ja die WP auch PD sein.--sугсго.PEDIA-/+ 00:11, 15. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das ist schon ein Unterschied. Also präzisiere ich mich: Es gibt zahlreiche Downloadmöglichkeiten ohne jeglichen Urheberrechtsvorbehalt, die offensichtlich auch nicht vom Rechteinhaber (wenn es denn einen gibt) autorisiert sind. Das ist dann schon ein Indiz. Ich hatte eigentlich auch eher gehofft, dass hier jemand die tatsächliche Urheberrechtslage für den konkreten Fall der sowjetischen Generalstabskarten kennt. MBxd1 09:14, 15. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Dann wäre Priratebay ein Indiz dafür, dass Transformers (Film in dem PD sei. Nach den Regeln der Vernuft (weder ist in den USA ein (c) für das Bestehen eines Copyrights notwendig, noch gibt es überhaupt ein bekanntes Zeichen, das das Urheberrecht anzeigte) gilt jedes Dokument im Internet als "Alle Rechte vorbehalten", nur wenn Ausschlussgründe dazu kommen, kann ein Abweichen davon okay sein. (zB ein Scan eines Bildes aus dem 18. Jahrhundert). Ohne Ansicht der jeweils einzelnen Karte kann das niemand beantworten. --sугсго.PEDIA-/+ 09:23, 15. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Foto aus Wikipedia für Reisekatalog entnehmen

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Ich würde gerne 2 Fotos aus Wikipedia in einem Reisekatalog veröffentlichen, die unter der GNU Free Documentation License stehen. Darf ich das? Falls ja, unter welchen Umständen?

Steht in den Lizenzbestimmungen --jha 15:23, 14. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Und in zu nennenden Einzelfallfragen darf hier keine Rechtsauskunft erteilt werden, aber dafür gibt es die Hotline unter info-de@wikimedia.org. -- Carl 15:38, 14. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Sehr witzig. Als ob die OTRSler Rechtsberatung vornehmen dürften. Und selbt die, die es eventuell dürften hätten dann ein BRAGO-Problem. Aber zum Thema: Da von der IP keine weiteren Fragen mehr kamen, ist anzunehmen, dass die Frage hinreichend beantwortet wurde. --jha 14:31, 15. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Scans von Spielkarten

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Wie steht es um die folgenden Bilde:

Ist es korrekt, solche Scans als "public domain" zu markieren, oder muss man wegen der Bildkarten eher davon ausgehen, dass hier urheberrechtlich geschützte Grafiken vervielfältigt werden? HeikoEvermann 11:24, 15. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Beides mit einiger Sicherheit Urheberrechtsverletzungen. Die Dateien liegen in den Commons. Daher hier falsche Baustelle. --jha 14:26, 15. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Landskronbrauerei

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Bild:flasche_landskron_pils.jpg und Bild:Brauerei_vom_Dach.jpg sind beide Urheberrechtlich geschützt allerdings zur Verwendung in der Wikipedia frei gegeben - zumindest vom Urheber aus. Der E-Mail-Text ist dazu in der Bildbeschreibung angefügt. Spricht etwas gegen eine Kennzeichnung mit {{Ausnahme}}? --Gregor Kittlaus fühl dich frei 13:16, 15. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bei den genannten Bildern, sehe ich keinen Grund für die Kennzeichnung als Ausnahme der Wikipedia-Richtlinien. Wenn die Bilder nicht unter eine Freie Lizenz gestellt werden, können sie eben nicht verwendet werden. Insbesondere eine Flasche kann man im Zweifel auch einfach selbst fotografieren und freigeben. --MB-one 13:33, 15. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Bei der Flasche mag das zu treffen. Aber das Brauereigebäude an sich sollte doch erlaubt werden. Wie gesagt, die Urheber haben nichts dagegen und was bitte ist an einem Foto von einem alten Ziegelbau schon so umstritten? :) --Gregor Kittlaus fühl dich frei 14:00, 15. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Dass es für das fotografische Werk in beiden Fällen keine Freigabe unter freier Lizenz gibt? (Du scheinst hier zu vermischen "Lizenz für's Foto" und "Lizenz/Markenschutz für das abgebildete Objekt". Letzteres interessiert uns hier weniger.) --jha 14:23, 15. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
In der Schweiz allerdings geniesst dieses fotografische Werk wohl keinen Schutz; sie kennt laut Schöpfungshöhe#Schweiz keinen Leistungsschutz für Fotografien und stellt bei Fotos recht hohe Ansprüche an die Schöpfungshöhe. Dort wird auch erwähnt, dass eine Rechtsanwältin zum Schluss kam, dass selbst "eine in der Kunstwelt hochgeschätzte künstlerische Fotografie in Ermangelung der Individualität nicht geschützt sein" könnte. Und die Fotografie hier ist eine ganz normale Abbildung eines Gebäudekomplexes. Dieser selbst sieht mir aus, als könnte der Urheber (Architekt) seit 70 Jahren tot sein, und wenn nicht, fällt die Abbildung möglicherweise unter die Panoramafreiheit (allerdings klingt der Dateiname mit "vom Dach" so, als sei die Aufnahme nicht von einem öffentlich zugänglichen Standort aus gemacht worden). Gestumblindi 14:37, 15. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das mit dem Dach und der Panoramafreiheit wiederum erübrigt sich wiederum nach österreichischem Recht. Wir können uns doch nicht die gerade passenden Paragraphen aus DACH zusammenpflücken ;) Was bleibt? Der Urheber ist ungültig, es muß eine natürliche Person sein, da gibt es nur sehr wenige Ausnahmen. Ob sich die Brauerei der Tragweite ihrer Freigabe bewußt ist, wird aus dem Schreiben ebenfalls nicht klar. Allerdings sehe ich hier keine Eile geboten, das kann alles mit einer Mail geklärt werden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:53, 15. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Also, das Brauerreigebäude fällt nicht unter die Panoramafreiheit. Das Bild kann also schon gleich von daher nur behalten werden, wenn der Architecht schon 70 Jahre verstorben ist. Schöpfungshöhe hat ein Lichtbild immer. Das ist ein Lichtbild. Auch wenn es in der Schweiz mit der Schöpfungshöhe vielleicht etwas lascher gehandhabt wird, als in der Bundesrepublik, so hat dieses Foto mit Sicherheit nach schweizer Recht auch Schöpfungshöhe erreicht. Im Zweifelsfall ist aber deutsches Recht anzuwenden. Das Bild kann ohne Freigabe unter einer freien Lizenz nicht verwendet werden. Die jetztige Freigabe deutet nicht im entferntesten auf eine freie Lizenz hin. Ähnlich ist es mit dem Lichtbild der Flsche, wobei die Flasche abgebildet werden darf, weil die Gestaltung dieser nur eine niedrige Schöpfungshöhe hat. Die Vorlage Ausnahme widerspricht unseren Richtlinien. Sie ist im Grunde ein unfreies Bildzitat, ähnlich dem amerikanischen fair use, das ich hier nicht haben will. Keine Ahnung wer die Vorlage eingeführt hat unter auf was er sich da berufen hat, in Ordnung finde ich die aber nicht. In diesem Fall kann sie ganz sicher nicht verwendet werden. Die Bilder können also so, wie sie jetzt sind, nicht bleiben. -- ChaDDy 14:51, 15. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bild gesperrt

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Gibt es einen Grund warum das Bild Menards Infiniti Pro Series checkered flag.JPG für die Verwendung in der deutschsprachigen Wikipedia gesperrt ist? --MB-one 13:37, 15. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

hiernach war es URV und/oder Recht am eigenen Bild (tippe mal auf letzteres), genaueres kann dir sicher RalfR verraten. -- ShaggeDoc Talk 14:00, 15. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ja, es geht bei diesem Foto um Recht am eigenen Bild, da der Flaggenschwenker keine Person der Zeitgeschichte ist. Die Ausnahme § 23 (1) 3. KUG besitzt Auslegungscharakter. Ein Bekannter von mir (Berufsfotograf) hat bei einer Wahlkampfveranstaltung einen Redner fotografiert, das Bild erschien in der Tagespresse. Der Fotografierte hat in erster und zweiter Instanz wegen § 22 KUG gewonnen und Schadenersatz erhalten. Ich werde diese Entscheidung nicht revertieren, wenn ein anderer Admin da eingreift, werde ich aber auch nichts unternehmen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:18, 15. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
(Bearbeitungskonflikt)Das war Problem mit dem Persönlichkeitsrecht. Die abgebildete Person ist keine absolute Person der Zeitgeschichte und eine Zustimmung zur Veröffentlichung "zur freien Nutzung" liegt nicht vor. --jha 14:19, 15. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Kann ich Texte aus Wikipedia kopieren

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--Amatho 21:38, 15. Aug. 2007 (CEST) Hallo, mich beschätigt die Frage ob ich Texte oder Teile aus Texten kopieren darf und dann in eigenen Ausarbeitungen verwenden kann.[Beantworten]

So sind viele Artikel sehr hilfreich, ich weiss allerdings nicht, ob ich die Texte weiterverwenden darf.

Für Hilfestellung wäre ich dankbar. amatho

Lizenzbestimmungen, häufig gestellte Fragen, RTFM... --Taxman¿Disk?¡Rate! 21:42, 15. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bilder von Gegenständen die mir gehören

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Darf ich Bilder von Gegenständen die sich in meinem Besitz befinden einstellen auch wenn sich Firmenlogos o.Ä. darauf befinden? Z. B. Getränkeflaschen, Telefon mit Logo, Computer etc.. Bildrechte klärt irgendwie nur was mit Bildern von Gegenständen im Besitz anderer zu tun ist oder habe ich da was übersehen? --Coatilex 12:56, 14. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Frage habe ich auch gestellt, aber keine Zufriedenstellenden Antwort erhalten, heute hat der Archivbot es dann noch entfernt. Einzige was ich sagen kann ist, dass das Logo normalerweise kein Problem sein sollte, da es meistens nicht die Schöpfungshöhe erreicht. Aber wie das mit sollchen Gegenständen ist, weiß ich auch noch nicht. ? --by Kollyn Diskussion 13:03, 14. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ein Problem gibt es generell nur mit Kunstgegenständen, die urheberrechtlich geschützt sind. Normale Haushaltsgegenstände, auch mit Logo, sind unproblematisch. Mehr dazu auf commons:Commons:Bearbeitungen. Und eine kleine Ergänzung noch: Wem der Gegenstand gehört, ist für das Urheberrecht völlig egal, schnurzpiep, wurscht. --Fb78 13:29, 14. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Eine kleine Zusatzfrage, gilt das auch für Dinge die ich auseinder baue? Also z.B. ich baue meinen Ventilator auseinander, um die Einzelteile zu fotografieren. Kann mir dann keiner was? Auch nicht die Herstellerfirma? --by Kollyn Diskussion 13:41, 14. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Solange sich keine Kunstgegenstände im Ventilator befinden, ist auch das erlaubt. --MB-one 14:11, 14. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Es gibt kein Recht am Bild des eigenen Gegenstandes, falls das gemeint ist. Der Besitz eines Gegenstandes verhindert nicht, daß eine dritte Person davon Fotos anfertigen darf und mit den Fotos macht, was sie will. Dies gilt europaweit (mit etwas Unsicherheit für Großbritannien). Bei Gegenständen, die Kunstwerke darestellen, siehts freilich anders aus. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:20, 14. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nur zur Klarheit sollte man dazu sagen, dass hier keiner wissen kann, ob dem Fragesteller "einer was kann". Jedenfalls sind solche Bilder urheberrechtlich unbedenklich.--Wiggum 14:23, 14. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich meinte sowas wie industrie Spionage oder so, könnte sowas vorgeworfen werden? Allerdings war das hauptaugenmerk auf uhrheberrecht gelegen. --by Kollyn Diskussion 14:46, 14. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wir betrachten hier primär die Urheberrechte. Urheberrechtlich gilt das, was RalfR oben schon gesagt hat. Alles unbedenklich, solange der Gegenstand nicht selbst ein Kunstwerk darstellt oder Kunstwerke enthält oder mit solchen bedruckt ist (Stichwort: "Foto von 'Serviervorschlag'" auf Lebensmittelverpackung). Darüber hinaus sind jedoch weitere Rechte denkbar, die mit einem Foto verletzt werden können. Z.B. Produktfotos, obwohl der Besitzer ein NonDisclosureAgreement unterzeichnet hat, sich also vertraglich (bei Vertragsstrafe) verpflichtet hat, über (Produkt-)Details Stillschweigen zu bewahren. Oder wenn sich auf den Abbildungen jugendgefährende Inhalte befinden oder oder potentiell volksverhetzende Symbole. Oder aber Programme oder Codefragmente, die dazu bestimmt sind, DRM-Sperren zu überwinden.... Denkbar ist ziemlich viel... Will sagen: Wenn Du in einen Elektronik-Markt gehst und dort fotografierst und Du es schaffst, nicht ertappt zu werden (meist generelles Fotografierverbot in der Hausordnung), dann gibt es spätestens dann Ärger, wenn Du hier Bilder von Laptops hochlädst, auf denen die Microsoft-Windows-Lizenzschlüssel lesbar sind. --jha 14:57, 14. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wie schon gesagt, geht es mir ausschließlich um Objekte die mir gehören (nicht zur Nutzung überlassen o.ä) und die ich beimir zuhause fotografiere. Um es konkreter zu machen ein Beispiel: Ich mache ein Bild einer Flasche Vittel auf meinem Esstisch und nutze dieses um den Artikel zum Wasser Vittel zu illustrieren. Wäre das ein Problem? Das Vittellogo dürfe eigentlich keine Schöpfunghöhde haben und ein Kunstwerk ist es auch nicht (oder?). --Coatilex 15:07, 14. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Falls auf der Flasche kein Text von Schöpfungshöhe (z.B. Gedicht "Ode an den Hl. Vitel") abgedruckt oder ein Bild Picassos von "Monte Vitel" drauf ist: Sollte gehen. Nur nicht im Artikel "Mineralwasser", da wir uns irgendwann mal geeinigt haben, in Artikeln mit nicht herstellerspezifischem oder produktspezifisischen Lemma keine Bilder von einzelnen Markenprodukten/Herstellernamen zu nutzen, selbst wenn diese Hersteller/Produkte auf Lemma bezogen einen nachweislich hohen Marktanteil haben. ("Keine Reklame") Eine Packung Tempo-Taschentücher dürfte z.B. nicht in einen Artikel Taschentuch. --jha 15:21, 14. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Vielen Dank! Das hilft mir sehr weiter. --Coatilex 15:34, 14. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Von mir auch, Vielen Dank, habe jetzt alle Klarheiten beseitigt ;-) --by Kollyn Diskussion 15:37, 14. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wo haben "wir" uns da geeinigt? Übrigens ist da sehr wohl auch ein Tempo-Bild drin, und es gehört m. E. auch ganz eindeutig rein. --AndreasPraefcke ¿! 17:35, 16. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Broschüre des Magistrats Wien

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Netz der Wiener Stadtbahn 1937

Habe in einem Buch einen Abdruck des Linienplans der Wiener Stadtbahn. Der Abdruck stammt aus der Broschüre des Magistrats Wiens "Wien im Aufbau", 1937. Ist der Plan als "amtliches Werk" einstufbar und somit unter einer bestimmten Lizenz hochladbar? Sind Linienpläne von öffentlichen Verkehrsnetzen generell hochladbar oder in abgfotografierter Form hochladbar? PS: Die Antwort nacher am besten gleich auf die Bildrechtsseite stehen - ich glaub die Frage mit Stadt- oder Linienplänen haben sich sicher schon viele gestellt. -- Otto Normalverbraucher 00:54, 16. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Laß uns das Bild sehen, dann können wir einen Kommentar abgeben. Linienpläne haben meist keine künstlerische Schöpfungshöhe, aber nicht immer. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:05, 16. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich vermute fast, dass dieser Fall zu denen zu zählen ist, die unter der Schöpfungshöhe liegen. :) Habe aber noch ein Problem mit der Lizenzierung auf commons, da ich keinen "Schöpfungshöhe"/"Threshold of originality"-Tag gefunden habe. Habe den Plan daher vorerst als amtliches Werk einer österreichischen Behörde lizenziert - was auch nicht so falsch sein dürfte, oder? -- Otto Normalverbraucher 12:31, 16. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich würde auch sagen, keine Schöpfungshöhe. Warum lädtst du solche fraglichen Dinge nicht einfach auf .de? --RalfRBIENE braucht Hilfe 12:34, 16. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Hab ich auch überlegt, aber es heißt ja immer, man soll alles auf commons hochladen. Und wenns die schöpfungshöhe nicht erreicht, müsste das auch auf commons gelten. -- Otto Normalverbraucher 12:58, 16. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ah, ja. Nein. Es heißt zwar immer, man soll alles auf Commons hochladen. Da bin ich aber dagegen. Schon gleich deshalb, da man eben gar nicht alles auf Commons hochladen darf. Schöpfungshöhe ist ein deutscher Begriff. Das gibt es im deutschen Recht. Aber z.B. nicht im US-Recht. Deshalb dürfen solche Grafiken nur auf de hochgeladen werden. -- ChaDDy 13:31, 16. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich lade fast nichts mehr nach Commons, die finden dort die abartigsten Gründe, Bilder zu löschen. Aber das muß jeder für sich entscheiden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:34, 16. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich fände es halt nicht schlecht, das Bild auch im englischen (oder anderssprachigen Artikeln) einbauen zu können. Mit der "Regierungslizenz" hab ich aber glaub eh gute Chancen, mit dem Bild auf commons durchzukommen. Ist schließlich glaubwürdig, dass der von der Stadt Wien veröffentlichte Linienplan ein amtliches Werk ist. Ich glaube ich werde mal abwarten, und wenns gelöscht wird, lad ichs in der de-WP hoch! -- Otto Normalverbraucher 13:43, 16. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Image:Vowelshift.png

Im obigen Artikel suchte ich eine Abbbildung wie die, die ich jetzt mal mit einem Bildverarbeitungsprogramm selbst herstellte. Ich hab jedoch mit dem Copyright ein mulmiges Gefühl - ich selbst nahm da ein Seminarhandout, das ich Anfang der 1980er im Studium erhielt, und auf dem keine Quelle vermerkt ist - ich weiß nicht mal, welcher Dozent das herstellte (und nun stelle ich als Dozent das ebenso meinen Studenten zur Verfügung, da es eben sehr praktisch ist). Frage: Meint ihr, da liegt Copyright drauf, falls etwa der damalige Dozent es aus einem Buch abmalte, das des Autors des Buches? Man könnte sich ja auch auf den Standpunkt stellen, es ist wie irgendwelche mathematischen Funktionen selbst niemandem gehörig. Ich lade das Teil jetzt mal hoch, wäre mir aber lieb, andere dächten darüber kurz nach, ob das eine wissenschaftliche Eigenleistung von jemandem ist, oder nur eine Darstellung mehrerer möglicher, auf der selbst kein copyright liegt - für meine Bildverarbeitung beanspruche ich kein Copyright. --Olaf Simons 09:43, 16. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

(Bild ausgeblendet) Schützbar sind bei so was nicht die Fakten, sondern nur ihre grafische Darstellung. Die ist in dem Fall wohl nicht künstlerisch genug. Ist also OK. --Fb78 11:31, 16. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Es ist völlig unerheblich, ob eine "wissenschaftliche Eigenleistung" vorliegt, das Urheberrecht behandelt "künstlerische Schöpfungshöhe". Anders gesagt: Ein Foto gilt in Deutschland fast immer als Kunstwerk, bei anderen Objekten muß eingeschätzt werden, ob es ein Kunstwerk ist oder nicht. Der Aufwand der Herstellung ist dabei unerheblich. Ich sehe hier kein Kunstwerk, also ist auch keine Schöpfungshöhe vorhanden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 12:38, 16. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Kunstwerk ist völlig daneben. es muss persönliche geistige Schöpfung sein. Darstellungen technischer oder wiss. Art oder wiss. sachprosa sind einwandfrei geschützt, ohne Kunstwerke zu sein --84.62.225.38 23:24, 16. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ok, korrekt - ich wollte eine populärwissenschaftliche Umschreibung liefern, das ist mir aber mißlungen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 03:33, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hypothetisch

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Hallo da draußen,

mal rein hypothetisch ein Unternehmen will in in den kommenden Tagen eine Internetseite launchen. Auf dieser Seite soll der Benutzer aktuelle News mit Bebilderung sehen können. Der Content wird aber aus diversen Quellen im Internet zusammengestellt und wenig bis gar nicht redaktionell nachbearbeitet. Was darf man also wann und wie einfach draggen und droppen. Anders gefragt, wann muss ein Rechteinhaber wie kontaktiert werden, damit man rechtssicher seinen Content wieder nutzen darf?

schonmal vielen Dank für die kompetenten Antworten(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 80.136.57.192 (DiskussionBeiträge) 2:09, 17. Aug 2007) A-4-E 11:15, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ohne jetzt Rechtsberatung zumachen: wenn du wirklich so locker damit umgehen willst wie das klingt wirst du in Teufelsküche landen. Im Zweifelsfall darf man fast garnix einfach so draggen und droppen, selbst das verwenden von freien Inhalten wie hier Wikipedia unterliegt gewissen Formalien. Siehe oben das FAQ.--A-4-E 11:15, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Was ist mit Bildern aus Ländern, die zum Zeitpunkt der Herstellung kein Urheberrecht kannten?

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Bei einigen historischen Artikeln habe ich auf Bildmaterial zurückgegriffen, das nicht unter die 100-Jahre Regel fällt. Es handelte sich um verschiedene Bilder aus Staaten, die in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts kein Urheberrecht hatten. (z.B. Montenegro, Osmanisches Reich, Albanien). Hinzu kommt, dass einige der Staaten zwischenzeitlich untergegangen waren, mithin auch keine Rechtskontinuität besteht.

Nun die Frage: Sind solche Bilder nachträglich urheberrechtlich geschützt? (Ich nehme an nicht in jedem Falle, sonst hätte ich sie nicht hochgeladen.)

 
Hier ein Bsp. aus Montenegro, das gerade zur Löschdiskussion steht.
  • Möglichkeit 1: Bilder wurden im Auftrag der Regierungsorgane/Behörden solcher Staaten erstellt und der Urheber dafür bezahlt (z.B. Propagandapostkarten aus den Balkankriegen 1912/13). Meine laienhafte Interpretation: Da es kein Urheberrecht gab, kam der Auftraggeber durch den rechtmäßigen Erwerb in den Besitz des Materials. Dieser Besitzer war ein untergegangener Staat, also gibt es keine Rechte mehr.

Das würde z.B. auch alle Briefmarken, Geldscheine Montenegros oder des Osmanischen Reichs bis 1918 betreffen.
(In Commons ist man dieser Auffassung mal gefolgt, mal nicht.)

  • Möglichkeit 2: Ein Fotograf fertigt Bilder in Staaten an, in denen es zur fraglichen Zeit kein Urheberrecht gab und bleibt in deren Besitz. Er oder seine Erben erleben es, dass solch ein Recht eingeführt wird. Wieder meine gefühlsmäßige Auffassung: Solche Bilder sind geschützt und damit für uns tabu.

Das Ganze gründet sich auf die Auffassung, dass es keine rückwirkenden Gesetze geben kann, mithin der Urheber die Einführung des Urheberrechts erleben muss, um in dessen Genuss zu kommen und Bilder, die definitiv vorher veräußert, gegf. von Dritten veröffentlicht wurden (s.o. das Beispiel mit der Propagandapostkarte) nicht darunter fallen, weil es eben in Zeiten und Ländern ohne Urheberrecht nur um den tatsächlichen Besitz gehen konnte.--Decius 20:19, 13. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Gemäß dem Schutzlandprinzip gilt immer die Schutzfrist des Landes, in welchem das Bild genutzt wird. Bei uns: die deutsche/Schweizer/österreichische/südtirolerische. Das Urheberrecht "haftet" nicht an einem Bild oder einer Person, sondern es wird das Recht des Landes angewandt, in dem eine Klage geführt werden könnte. Daher kommt auch der Erbe des montenegrinischen Fotografen in den Genuss bundesdeutschen Urheberrechts. --Fb78 20:49, 13. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Meine Ausführungen bezogen sich auf zweierlei Vermutungen. 1. Der Autor hat gar keine Rechte mehr, weil er es unter den damaligen Bedingungen ja verkauft hat. Das kann ja durch neues Recht nicht wieder rückgängig gemacht werden. 2. Da der Staat Montenegro nicht weiter existiert hat, (sondern jüngst erst wieder neu erstand) sind auch seine Rechte als Besitzer erloschen. (Es geht nur um die alten Sachen von vor 1918.)--Decius 23:58, 13. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Da Montenegro noch nicht Teil der EU ist, gilt die RBÜ und der Schutzfristenvergleich. Ist also das Werk nach montegrinischem Recht nicht mehr geschützt, was aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage NACHZUWEISEN und nicht einfach zu behaupten ist (am besten durch das Gutachten eines auf montenigrinischen Rechts spezialisierten Anwalts), dann ist es auch in der EU nicht geschützt. Auf Commons gilt zusätzlich das Recht der USA, war es 1996 in Montenegro noch geschützt, ist es dort noch lange unfrei. --84.62.246.14 22:06, 13. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das beantwortet die Frage nicht. Die Annahme war ja, das heutiges montenegrinisches Recht nicht greift, und es den Rechtstatbestand im alten Montenegro (vor 1918) gar nicht gab. Ja? Oder eben nein?--Decius 23:58, 13. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Montenegro ist noch nicht der Berner Übereinkunft beigetreten, also gilt montenigrinisches Recht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:24, 13. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wir sollten hier BITTE keine Latrinenparolen verkünden, sondern mit belegbaren Quellen arbeiten. Herr Roletschek übersieht [4]: continuent d’être applicables. Serbien war Mitglied der RBÜ. Die Bilder sind bis auf weiteres lokal auf de akzeptabel, wenn sie unter n-100 fallen, desgleichen wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass der Urheber 50 Jahre tot ist. Alles andere ist unverantwortbare Spekulation über allerschwierigste konventionsrechtliche Fragen --134.130.68.65 12:35, 14. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das würde bedeuten frei nutzbar, da eben kein montenegrinisches Urheberrecht bis 1918. --Decius 00:01, 14. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das Wesen der meisten Urheberrechte ist und war seine Rückwirkung. Nur weil es damals kein Urheberrecht gab, heißt das nicht, dass später kein urheberrechtlicher Schutz mit Rückwirkung eingeführt wurde.--sугсго.PEDIA-/+ 00:25, 14. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Da nach dem 1. Weltkrieg eigentlich alle Länder der Berner Übereinkunft beigetreten sind, ist sicher mal von einer 50 pma Schutzfrist auszugehen. Denn wenn der Fotograf die Einführung erlebt hat, fallen alle seine Werke darunter auch wenn in dem Land zu Zeit der erstellungnoch keine internationale Urheberrechtsregelung galt. Desweiteren wenn seinee Werke noch unter dem Schutz der 50 pma Regelung stand als bei uns (DACH) die 70 pma Regelung eingeführt wurde, verlängert sich das Urheberrecht bei uns auf 70 Jahre egal wo der lebte oder die Aufnahme gemacht hat. Oder kurz gesagt im Zweifel ist immer von einer 70 pma Schutzfrist auszugehen, es sei den du kannst das Gegenteil beweisen, dass als das 70 pma eingeführt wurde schon keine Schutz mehr bestand. Bobo11 16:20, 15. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das ist falsch. Deutschland sichert allein denjenigen ausländischen Urhebern eine 70jährige Schutzfrist zu, die EU-Bürger sind oder aufgrund anderer Verträge (z.B. USA) wie Inländer zu behandeln sind. Außerhalb der EU schreibt die Schutzdauerrichtlinie zwingend den Schutzfristenvergleich vor. Ist der Schutz in Montenegro abgelaufen, ist er auch hier abgelaufen. Er wird aber wieder aufleben, wenn Montenegro Teil der EU wird und er dann in der EU noch nicht abgelaufen ist. Bobo11 hat also in keiner Hinsicht Recht --84.62.246.181 06:33, 16. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Werte IP hast du eigentlich mein Beitrag gelessen oder nur deine Meinug hinein interpretiert. Wen da steht wenn seinee Werke noch unter dem Schutz der 50 pma Regelung stand als bei uns (DACH) die 70 pma Regelung eingeführt wurde, heist das sein Urheberrecht noch nicht abgelaufen war. Noch mal es ist im Zweifel IMMER von einer 70 Jahre Schutzfrist auszugehen. Das Gegenteil muss auch vor dem Gericht bewiesen werden könne,n denn das wird zuerst mal das deutsch (österichesche ..) Recht anwenden, und das hat eine Rückwirkende 70 Jahre Schutzfrist. Einzig unsere 100 Jahre Regel kann ich unterstüzen, da diese auch in den Bereich fällt, wo bei ausländischen Bilden oft schon gemeinfrei waren, als die 70 Jahre Schutzfrist in der EU eingeführt wurde. Und zu Einführung der 50 Jahre Regel des Berner Abkommens, das war rückwirkend in den Ländern ohne Urheberrechtsregeln. Sprich wenn der Autor oder der Fotograf die Einführung erlebt hat (und das ist bei einem Bild aus dem 1. Weltkrig sogar wahrscheinlich) fallen alle seine Werke für uns unter die Berner Regeln. Denn wie schon oft geschrieben, das Berner Übereinkommen ist rückwirkend auszulegen. Ansoinsten must du mir BEWEISEN, dass diese Ausage falsch ist.Bobo11 17:15, 16. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hallo? Werter Bobo11, vielleicht solltest du erst einmal begreifen, was ich schrieb. Wenn vor einem deutschen oder EU-Gericht geklagt wird, ist zu prüfen, ob der Kläger Anspruch auf Inländerbehandlung (70 Jahre pma) hat. Ein Montenegriner hat das nicht, er ist kein EU-Bürger. Sodann ist zu fragen, welche zwischenstaatlichen Abkommen ihm einen Schutz sichern. Bern sichert ihm einen Schutz 50 Jahre pma und kein Jahr länger. Teil der RBÜ und der Schutzdauerrichtlinie ist der Schutzfristenvergleich. WÄRE sein Werk hierzulande 70 Jahre pma geschützt, ist es aber in seiner Heimat nicht mehr geschützt (aus welchen Gründen auch immer), ist die niedrigere der beiden Schutzfristen (D: 70 Jahre pma, M: null) zu wählen, also ist das Bild in der EU nicht geschützt. Hab ich zwar schonmal geschrieben, aber vielleicht lernen ja andre was draus --84.62.225.38 23:31, 16. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Du wilst ja scheinbar das Schutzlandprinzip nicht begreifen. Und das heist nun mal 70 Jahre pma! EOD Bobo11 05:24, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das Schutzlandprinzip gilt für Inländer, frag das Portal Recht oder sonstwen. Wir bräuchten keine multilateralen Verträge oder einen Schutzfristenvergleich, wenn weltweit klar wäre, dass jeder Kläger wie ein Inländer behandelt wird. Ich würde vorschlagen, du denkst nochmal genau über deinen Denkfehler nach, vielleicht lernst du was dabei --134.130.68.65 20:21, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das halte ich für eine URV. Der Autor des Bildes ist wohl der Autor des Fotos, nicht aber der Comicfigur - unzulässige Bildzusammenstellung. Ok, Fall für Commons, aber hier geht es um die Einbindung in .de --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:05, 16. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ja, das ist eine URV. Der Asterix ist geschützt, genau wie alle anderen Comicfiguren auch. -- ChaDDy 13:33, 16. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich habe das Bild aus dem Artikel genommen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 03:35, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
"unzulässige Bildzusammenstellung" - das ist aber Fotomontage, die Pappfigur stand da so vor ihm und ist doch nur Beiwerk. Das Objekt ist der Typ. -- FRaGWüRDiG ?! 13:37, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
und nach der GNUFDL könnte ich die Pappfigur jetzt ausschneiden und dann beliebig verwenden!? ...Sicherlich Post 13:46, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Die Pappfigur ist ein Kunstwerk und urheberrechtlich geschützt, sie darf nicht unter freier Lizenz veröffentlicht werden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:51, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Aber das Buchcover ist ok, oder wie? Also, meinetwegen kann das Bild gelöscht werden. Ich will aber halt nur verstehen, was da jetzt krumm ist. -- FRaGWüRDiG ?! 13:55, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
{BK}; Beiwerk?!?!--sугсго.PEDIA-/+ 13:52, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Na klar. Ich jedenfalls habe den Pappkerl nicht extra ins Blickfeld gestellt. Das war der Herr Uderzo oder seine Mannen selbst. -- FRaGWüRDiG ?! 13:55, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das Buch in seiner Hand ist ebenso problematisch. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:59, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Man könnte aber die Bücher und Asterix wegschneiden und hätte so noch ein nettes Portrait. Wie wäre es alternativ mit Unkenntlich machen?--A-4-E 14:39, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
wenn ich das richtig verstehe könnte das Buch durchaus Beiwerk sein. Nur das problem ist die GNUFDL; sie erlaubt, dass ich das bild verändere und damit könnte aus dem beiwerk das eigentliche werk werden. Also bräuchte man eine Lizenz die bearbeiten verbietet; das wiederum mag die WP nicht ;) ... ob Asterix wirklich ein unwesentliches Beiwerk ist? so dominant wie er im Vordergrund steht? - naja meine bescheidene meinung welcher jegliche juristische fachkentniss fehlt! ...Sicherlich Post 14:48, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Sicher kein Beiwerk, da nicht wegdenkbar EOD --134.130.68.65 20:23, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Postkarten

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gibt es bzgl. Postkarten eine "Extrawurst" ;o) .. Auf Bild:Provinzialverwaltung-Schneidemühl.jpg wird behauptet: Abbildungen Ansichtskarten dürfen 50 Jahre nach ihrem Erscheinen im Internet dargestellt werden - witziger weise steht das Bild dann unter GNUFDL und nicht etwa PD ...Sicherlich Post 11:03, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Würde mich mal interessieren, wo das steht...--RalfRBIENE braucht Hilfe 13:29, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
okay, habe einen LA gestellt ...Sicherlich Post 13:41, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Der Uploader scheint mir eh ein sehr seltsames Verhältnis zum Urheberrecht zu haben. ;-) -- ShaggeDoc Talk 13:59, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Von GFDL sehe ich allerdings nichts. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:08, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
service für dich ralf ;o) ...Sicherlich Post 14:11, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ooops, nicht weitersagen ;) --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:13, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Briefmarken der Sowjetunion

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Hallo,

wer kann mir helfen? Briefmarke der Sowjetunion, Jahrgang 1983. Mit welcher Lizenz lade ich es hoch? Besser in de:wikipedia oder in den Commons? Unter anderem hier nachzuforschen versucht, bin mir aber unsicher. Danke und Gruß – Wladyslaw [Disk.] 13:04, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Zuschreibung von Cara al Sol

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Bitte seht euch diesen Hinweis einmal an. Trifft das zu, so dass Versionslöschung notwendig ist? Ich kann die in en: engegebenen Quellen nicht prüfen. --Lyzzy 17:59, 17. Aug. 2007 (CEST) --Lyzzy 17:59, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Betrifft Karten von Microsoft Encarta

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Ich fertige historische Karten auf der Basis einer Blanko-Karte von Encarta für die Struktur der Landschaft und setze mit Photoshop die Information darüber. Solche Karten sind bei Wikipedia zu sehen. Erlaubt Microsoft das? Ich würde meine Karten gerne hochladen. --Old Man 09:33, 16. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Karten genießen einen ziemlich guten Urheberrechtsschutz. Kannst du konkret ein Beispiel nennen, wo jemand eine Encarta-Karte als Grundlage genommen hat?--A-4-E 11:28, 16. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Unter Wikipedia:Karten findest du Karten als Ausgangsmaterial, die unter einer passenden Lizenz stehen.--A-4-E 12:09, 16. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Im Urheberrechtsnachweis von Commons steht es anders. Ich fresse aber einen Besen, wenn folgende Beispiele nicht mit dem Encarta -Atlas gemacht sind:

Alexanderzug: MakedonischesReich.jpg

Alter Orient: Image:AlterOrient.jpg; Bild:AlterOrient2.png


Ich würde als Kunde gerne Microsoft selber fragen, finde aber keine geeignete e-mail-adresse. Nach den allgemeinen Bedingungen darf ich z. B. in der Schule das Material verwenden, wenn ich das Urheberrechtszeichen belasse. Ist Wikipedia nun Schule oder Commerz? --Old Man 15:00, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ausgerechnet Microsoft zur Überlassung des Urheberrechts anzuschreiben dürfte Zeitverschwendung sein. Wikipedia kann grundsätzlich auch kommerziell genutzt werden und genau diese Möglichkeit dürfte nicht im Gusto des Konzerns liegen. – Wladyslaw [Disk.] 15:07, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
(BK)Dein eines Beispiel wird sogar von en:Generic Mapping Tools als Beispiel erwähnt, das wäre schon arge Augenwischerei, wenn das nicht stimmen würde. Wikipedia ist eindeutig Kommerz, da die Lizenzen ausdrücklich auch eine kommerzielle Verwertung fordern. Nicht ausgeschlossen ist, das der Encarta-Atlas die gleiche Software verwendet, und daher sich die Bilder so ähneln.--A-4-E 15:09, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Der User Captain Blood dort schein ein Karten-Gott zu sein, ist aber seit Dezember inaktiv, aber vielleicht findet sich ja ein würdiger Nachfolger... Wie wärs Old Man?--A-4-E 15:15, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Hier erklärt er sogar wie es funktioniert.--A-4-E 15:57, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Benutzer:Captain Blood hat die Wikipedia leider verlassen, ich kann aber bestätigen, dass er seine Karten selbst angefertigt und nicht irgendwo kopiert hat. Er hat aus meinen Wunsch und nach meinen Vorgaben die Karte Bild:WilderWesten.jpg hergestellt und über mehrere Stufen im Dialog mit mir verbessert. --h-stt !? 20:10, 17. Aug. 2007 (CEST
Jetzt habe ich die Pixel gezählt. Die Beispiele sind weder Brockhaus noch Encarta. Mit dem Besen habe ich aber gelogen. Mit den angebotenen Tools kann ich leider nicht arbeiten. Die theoretischen Erklärungen verstehe ich nicht und sie runterzuladen, um zu probieren, traue ich mich nicht. Mein Computer ist etwas zickig bei Programmen, die es umsonst gibt. Was mir helfen würde, wäre nach dem Google - Prinzip ein Globus, in den ich mich einzoome. Die Beschriftung mach ich selbst. --Old Man 10:48, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Sound-Samples

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Wie sieht es eigentlich mit gesampelten Klangbeispielen kommerzieller Bands aus. Bei der GEMA gibt es wohl eine Regelung, nach der Abspielungen einiger weniget Takte (<4?) nicht angemeldet werden müssen. Wie ist das mit Klangbeispielen (etwa zur Demonstration) eines bestimmten Sound-Effekts? Ist z.B. ein 10-sekündiges (5s, 3s?) Sample von den Beach Boys zur Illustration eines Wah-Wah-Effektes urheberrechtlich unbedenklich? Wikipedia:Musikrechte scheint sich ja eher auf die Darstellung der Notation zu beziehen. --Zinnmann d 10:30, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das ist nicht so pauschal beantwortbar. Es gibt keine Regel, nach der X Takte oder X Sekunden nicht geschützt sind, es kommt auf die Schöpfungshöhe des jeweiligen Ausschnitts an und damit auf den Einzelfall. Wir handhaben das mangels Klarheit sehr restriktiv, in der Regel wird das wohl nicht gehen. Wenn es nur um die Demo des Effektes geht, dann am besten selbst machen.--Wiggum 10:40, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
(BK) Schnapp dir am Besten einen Musiker, der einfach irgendwas improvisiertes in der Gegend rum-wah-waht, dabei wärst du vor allem nicht auf die 3, 5, 10 Sek. beschränkt und du hättest wirklich den reinen Effekt ohne störenden Gesang, Schlagzeug, Bass, etc. dabei. Wir haben uns damals, als die Regelung zu Musikbeispielen eingeführt wurde darauf geeinigt, dass wir keine Samples zulassen, auch die Umsetzung von Notenbeispielen als MIDI ist im Moment auch lediglich geduldet. (Solange bis irgendwann mal eine vernünftige Lösung für ein MusikTex kommt.) -- ShaggeDoc Talk 10:46, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich denke, ich habe mal irgendwo was von 15 Sekunden gehört, weiß aber nicht mehr, wo. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:15, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich tippe auf die Seite, die die erklärt, dass Disclaimer vor Strafe schützen und alles im Internet gemeinfrei ist. scnr.--sугсго.PEDIA-/+ 10:52, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Sobald die Samples irgendwie enzyklopädisch verwertbar sind z.B. als ganz kurzes Anspielen der Melodie, also erkennbar, ist die Einstellung hier eine URV. Eine nicht schutzfähige Taktfolge ist zwar im Sekundenbereich denkbar, aber nutzlos --134.130.68.65 20:25, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

 

Das Bild ist auf Commons. Ich wage sark zu bezweifeln, daß es Schöpfungshöhe hat und damit unter GFDL lizenziert werden kann. –SPS ♪♫♪ eure Meinung 21:17, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Auf Commons mit Schöpfungshöhe zu argumentieren ist kompliziert. Für DACH-Rechtsprechung (de.wikipedia) ist Schöpfungshöhe zu verneinen. (Fehlen von individueller geistiger Schöpfung) --87.181.205.38 21:42, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich habe die Datei mit korrekter Lizenz auf .de hochgeladen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:05, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich glaube nicht, dass man bei diesem Bildchen mit Schöpfungshöhe argumentieren kann. Es ist entweder geschützt (HP->Kunst) oder enzyklopädisch nutzlos.--88.65.40.93 00:03, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Korrekt ist es, nebenbei bemerkt, auch nicht.--Hannes2 Diskussion  08:30, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Was ich noch nicht so ganz verstehe, ist dieses Etwas nach einer grafischen Vorlage nachgemalt oder - so wie ich die Bildbeschreibung verstehen würde - nach einer textlichen Beschreibung selbst gemalt? Wieviel von dem gezeichneten steht im Text? Ist nur die Form im Text beschrieben oder auch die 3d-Gestaltung und die Farbe? Wenn Letzeres nicht der Fall ist, sollte man auf die weitere Ausgesatlung verzichten und eher in neutralem Schwarz die Grundform präsentieren, alles andere wäre ja schon ein arges Stückchen weit Theoriefindung. -- ShaggeDoc Talk 11:16, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
 
 
Das Symbol ist nach einer textlichen Beschreibung selbst gemalt. Es gibt eine Abbildung des Symbols auf dem Umschlag (Vorsicht: Bild ist über 8 Megabyte groß) einer der britischen Ausgaben des Buches, die sich jedoch von dem obigen unterscheidet. Die textliche Beschreibung des Symbols ist nicht eindeutig, auf Commons liegen noch mindestens zwei andere, nebenstehende Versionen. Die 3D-Gestaltung und die Farbe ist im Text nicht beschrieben. 78.48.232.124 11:39, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
In diesem Falle ist es enzyklopädisch vollkommen wertlos und sollte hier wie dort (Commons) gelöscht werden, grundsätzlich ist natürlich fraglich, ob solche Symbole überhaupt notwendig sind, handelt es sich doch um "fiktive Symbole", die lediglich eine Bedeutung in einer fiktiven Handlung haben. Letztlich sollte sowas doch der Fantasie des Lesers überlassen werden (oder der, der Gestalter eines solchen Buches), es ist zumindest nicht unsere Aufgabe, dem eine Gestalt zu geben. -- ShaggeDoc Talk 12:45, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Deshalb habe ich die .de-Version auch wieder gelöscht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 12:54, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Urheberrecht bei Bildern

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Wie sieht es mit dem Urheberrecht von Sportfotos eines Amateurteams aus, die im Auftrag des Vereins mit der vereinseigenen Kamera, aber über die ganze Saison verteilt von verschiedensten Leuten gemacht wurden. Ist da der jeweilige "temporäre" Fotograf der Urheber oder gilt der Verein in dessen Auftrag und mit dessen Kamera die Bilder gemacht wurden als Urheber? Danke für eine Antwort. --Grizzlies13 09:00, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der, wo abdrückt, ist Urheber.--sугсго.PEDIA-/+ 09:05, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Kopien (scans) aus einer alten deutschen Vorschrift in Wikipedia einstellen

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Ich würde zur Erläuterung des Artikels Deutsche Abwurfmunition des Zweiten Weltkrieges gerne Bilder aus der deutschen Vorschrift "Luftwaffen Dienstvorschrift 4200" (L.Dv. 4200) von 1943 bzw. aus der amerikanischen Vorschrift "Technical manual TM 9-1985-2 'GERMAN EXPLOSIVE ORDNANCE (Bombs, Fuzes, Rockets, Land Mines, Grenades & Igniters)'" vom März 1953 mit in den Artikel einbringen.

Sind dies "amtliche Werke" und somit frei? Herzliche Grüße --Munibob 14:11, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Schöpfungshöhen-POV?

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Warum soll ausgerechnet dieses Männchen urheberrechtl. geschützt sein. Meiner Meinung nach ist hier keine Schöpfungshöhe ersichtlich. (Vergleichbar mit dem wandelnden Auge...).

 
Wikimännchen

--Soc Frage/Antwort 15:59, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Wikipedia-Globus ist jedenfalls geschützt (hat ihmo keine SH, aber da hätte die Foundation wohl was dagegen...). Der Rest ist grenzwertig. Könnte aber bereits das Mindestmaß an geistiger Schöpfung erreicht haben, vergleichbar mit einfachen Comicfiguren. -- ChaDDy 16:37, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Wikimännchen sind offensichtlich keine Gebrauchstkunst, daher ist der Vergleich mit dem laufenden Auge nicht zielführend.--Wiggum 16:41, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Aber natürlich ist es das! Gebrauchkunst ist es, weil es nicht nur ein künstlerisches Objekt zum Betrachten ist, sondern hier in der Wikipedia als Indentifikationsobjekt verwendet wird. --Soc Frage/Antwort 02:04, 19. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bilder, veröffentlicht nach 1923

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Datei:CarlMalsch mitKrause.jpg
Undatiert, ohne Autor, laut Bildunterschrift um 1975 entstanden.

Ich hab eine Frage: Dürfen Bilder, die nach 1923 publiziert wurden und deren Autor unbekannt ist, hier hochgeladen werden? Man könnte sie ja unter CC by-sa 2.0 und GFDL lizenzieren und warten, bis sich der Rechtsnachfolger bei uns beschwert. Ein Beispiel für diese Vorgehensweise findet sich rechts. [ˈjoːnatan gʁoːs] 17:23, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte das erlaubt sein? -- ShaggeDoc Talk 17:32, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Allgemeine Handlungsfreiheit? Was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt? sebmol ? ! 17:36, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das isses ja. Ganz streng genommen geht es nicht. Aber in der Praxis sieht es doch so aus, dass Bilder unbekannter Autoren keinen Rechtsnachfolger haben können, oder? Vermutet der Nicht-Jurist [ˈjoːnatan gʁoːs] 17:37, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Dass der Urheber unbekannt ist bedeutet ja nicht, dass es keinen gibt. Und irgendeinen Rechtsnachfolger gibt es in der Regel immer, auch wenn der ebenso unbekannt sein dürfte. -- ShaggeDoc Talk 17:41, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

In dem Fall könnte man doch einfach das Bild hochladen und abwarten, bis der Rechteinhaber/-nachfolger sich beschwert, und dann ggf. das Bild wieder löschen. [ˈjoːnatan gʁoːs] 17:46, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Selbstverständlich nicht. Stehlen wird nicht dadurch legitim, dass es niemand bemerkt. Das Bild kommt nichtmal näherungsweise an unsere Policy ran.--Wiggum 17:53, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Du vergisst aber dabei bitte nicht, dass das Urheberrecht kein Selbstzweck oder Grundrecht ist? Es soll der Förderung von Wissenschaft und Kunst dienen. Wie genau wäre das hier der Fall, wenn der Urheber und seine Rechtsnachfolger unbekannt sind? sebmol ? ! 18:04, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ein Werk verliert seinen Schutz nicht dadurch, dass Hans Mustermann es bei Wikipedia hochlädt und keine Angaben zur Quelle, zum Autor oder sonstwas macht. Das hat weder was mit der Förderung von Wissenschaft und Kunst noch mit Grundrechten, Selbstzwecken oder ähnlichem zu tun.--Wiggum 18:14, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Was habt ihr genommen? Hier ist nicht Commons! --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:16, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Die Aussage deines ersten Satzes hat hier auch niemand behauptet. Mir ist irgendwie auch nicht klar, was dein Kommentar mit der hier angesprochenen Frage zu tun hat. sebmol ? ! 18:22, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Macht ja nix, die Frage hat ja mit dem Ursprungsposting auch nichts zu tun. Die Annahme, man könnte auf Grundlage der Allgemeinen Handlungsfreiheit beliebige Lizenzen verteilen ist einfach nur abstrus und bedarf keiner näheren Erläuterung.--Wiggum 18:38, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das kann man natürlich machen, aber je nach dem, ob man das Bild als eigenes oder als fremdes freigibt, ist das gemäß § 106 UrhG oder aber gemäß § 105 UrhG iVm § 25 I S. 2 StGB mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe belegt. (Zumindest wenn man die Freigabe wissentlich falsch erteilt und das ganze in einem Projekt einstellt, dessen Zweck gerade die Verwendung zu allen Zwecken ist.) Ich frage mich allerdings, wie man eine frei Lizenz geben möchte, ohne sich oder einen Dritten als falschen Urheber einzusetzen. PS: Jeden den ich erwische, wie er das macht, werde ich wegen vorsätzlichem URV sperren.--sугсго.PEDIA-/+ 18:18, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ganz ruhig bleiben. sebmol ? ! 18:22, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
§ 269 (1) StGb: Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:29, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Und nu? Ich verstehe den Zusammenhang hier nicht. Es geht nicht um Betrug oder Urkundenfälschung. sebmol ? ! 18:31, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Die wissentliche Vergabe einer falschen Lizenz kann als Urkundenfälschung geahndet werden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:33, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Hier wird nicht "wissentlich eine falsche Lizenz vergeben", hier wird völlig transparent dargestellt, dass der der Inhaber der Urheberrechte unbekannt ist und die Weiterverwendung (ohne Gewähr) im Rahmen der GFDL oder cc-by-sa-Lizenz möglich ist. sebmol ? ! 18:39, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
P.S. Mir geht dieses dogmatische Getue langsam so richtig auf den Sender. Statt hier sachlich zu argumentieren und pragmatische Lösungen zu finden, kommt ihr hier mit Gefängnisstrafen und Zitaten aus deutschen Gesetzbüchern. Cui bono? sebmol ? ! 18:39, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Sebmol, genau, warum nicht eine Straftat begehen, wenn man nicht erwischt wird. Vielleicht bin ich ja nur ein dooover Bürokratist, aber ich halte mich im alltag zumindest an die Strafgesetze.--sугсго.PEDIA-/+ 18:46, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das ist deine Entscheidung, sie ist aber nicht jedermanns, noch muss sie das sein. sebmol ? ! 19:38, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
(BK) Eine Lizenz kann nur der Urheber vergeben. Wenn der Urheber unbekannt ist, können wir Bilder erst 100 Jahre nach der Veröffentlichung verwenden. Einfach so eine Lizenz erteilen ist nicht legal. Die Weiterverwendung ist eben NICHT im Rahmen der GFDL oder cc-by-sa-Lizenz möglich. Eine Verwendung dieses Bildes in der Wikipedia wäre eine URV. -- ChaDDy 18:48, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wenn hier nicht mit Gesetzestexten argumentiert werden soll, dann lass es uns mal mit gesundem Menschenverstand versuchen. Ein Bild verliert sein Copyright 70 Jahre nach dem Tod des Photographen. Die Rechte am Bild liegen beim Photographen oder seinen Erben. Wie Du annehmen kannst, dass nur weil der Photograph unbekannt ist, Dir aber sehr wohl bewusst ist, dass das Bild von 1975 stammt, dass der Photograph wohl nicht vor 1937 verstorben ist, und sollte er nach 1975 verstorben sein, dass er uns diesen Gefallen gemacht hat ohne Erben gestorben zu sein, entzieht sich meiner Vorstellungskraft. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich glaube zu wissen, dass ohne Erben zu sterben gar nicht geht, da in einem solchen Fall Papa Staat erbt, und mit dem willst Du Dich wohl nicht anlegen, oder? Allgemeine Handlungsfreiheit zieht hier nicht, da das was hier versucht wird explizit verboten ist und bleibt. Und Dummheit, auch vorgetäuschte, schützt vor Strafe nicht.--Wuselig 19:02, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Die erste nachvollziehbare Begründung in diesem Thread. Warum kann man das nicht gleich schreiben? sebmol ? ! 19:38, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
(BK)...genau genommen kann man auch die "100-Jahre-Regel" vergessen, so Vorteilhaft sie in Bezug auf die Verwendungsmöglichkeit der Bilder wirkt ebenso bringt sie einen Unsicherheitsfaktor bzgl. "freie Wikipedia" mit sich. Es ist im eigenen Interesse gegen eine derartig zwielichtige Lizenzierungsmethoden vorzugehen, mit jeder Lizenz, die nicht zu 100% gesichert ist (obwohl das als Wunschdenken einzuordnen ist) entfernt sich das Projekt vom eigenen Ziel - der Erstellung und Sammlung von freien Inhalten. Wer soll sich bei der Verwendung von Inhalten noch auf die Wikipedia noch verlassen, wenn hier derartig krumme Dinger gedreht werden - da druckt einer ein Bild unter freier Lizenz ab und kann hinterher einmal ungeachtet weiterer rechtlicher Konsequenzen so ganz nebenbei die Auflage einstampfen, weil sich die Lizenz als Unfug herausstellt. Das Thema wurde ja vor einiger Zeit schon ausführlich behandelt, als hier zu Recht graten wurde die "Lizenz-Bapperl" nicht zu beachten und lieber eine individuelle Vereinbarung mit dem Urheber zu treffen. Gruß --Btr 19:39, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Zuerst ist unser Hauptziel die Erstellung einer Enzylopädie, das mit der beliebigen Wiederverwendung in allen Punkten ist nachgestellt und auch nicht zwingend. sebmol ? ! 19:42, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nö, das Ziel ist eine "Freie Enzyklopädie" und frei ist sie nur soweit sie nachnutzbar ist. --sугсго.PEDIA-/+ 20:30, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Die Reichweite oder Umfang möglicher Nachnutzungen ist Ansichtssache. Das so weit es geht auszuweiten ist keineswegs zwingend. sebmol ? ! 20:49, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

(BK) Es wurde schon alles gesagt. Eine Lizenz ist nur dann wirksam, wenn sie vom Berechtigten stammt. Ich kann auch nicht hingehen und für meinen Nachbarn, wenn der grad nicht da ist oder ich den schon 5 Jahre nicht gesehen habe, sagen: Klar Jungs dürft ihr auf diesem Grundstück zelten. Das Urheberrecht vererbt sich ganz normal. Gibt es keinen gesetzlichen Erben erbt der Staat, also auch die Urheberrechte. Wir haben bisher keinen Ärger gehabt mit n-100 und der ergänzenden WK I-Regelung. Was man vielleicht als weitere Liberalisierung überlegen könnte, ist das Ausschöpfen der 70-Jahresregelung bei anonymen Fotos, wenn diese ohne Urheber in einem Druckerzeugnis publiziert werden, bei dem andere Fotografen genannt werden. Diese Vorschrift läuft ja hier bei uns leer, weil wir am Beweis einer sog. negativen Tatsache scheitern. Diese zivilrechtliche Beweisproblematik wurde jüngst im Zusammenhang mit der jur. Diskussion um Editio princeps erörtert. Man kann zwar beweisen, wenn ein Urheber sich zu seinem Werk bekannt hat oder - fürs ältere Recht - wenn er in Branchenkreisen bekannt wurde, aber nicht, dass er sich nie bekannt hat. Eine Möglichkeit unser Risiko zu minimieren, wäre, nur Bilder für diese Regelung zu akzeptieren, bei denen in Datenbanken von Bildagenturen kein Urheber angegeben ist --84.62.229.69 19:47, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wirklich fehlende Schöpfunsghöhe? --A.Hellwig 21:48, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wir müssen nur dazuschreiben, dass der Autor unbekannt ist, dann kann man damit machen, was man will. SCNR --Wiggum 22:02, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Vielleicht kann man das als amtliches Werk ansehen, aber eher nicht. Tja, das ist ein Plan, Pläne sin in der Regel geschützt. Also wohl schon SH vorhanden. @Wiggum: Ohne das SCNR am Ende hätte ich dich ab sofort nicht mehr ernst genommen... -- ChaDDy 22:38, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Gelöscht, Chaddy, lies einen Abschnitt drüber. ;-) --Wiggum 22:52, 18. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Zwei Bilder auf EN:WP

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stammen von hier. Ich gehe mal davon aus, daß die gemeinfrei sind, da 1869 entstanden. Hier oder auf Commons hochladen? --Matthiasb 21:36, 19. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Commons, mit commmons:Template:PD-old.--Wiggum 21:57, 19. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Kopiert von oben:

Hallo, habe auf meiner Platte noch Scans von den 5 DM, 10 DM, 20 DM, 50 DM, 100 DM und 1000 DM Scheinen, je Vorder- und Rückseite. Darf man die nun hier hochladen und darstellen oder liegt / steht da noch das Gesetz vor ? Wenn ja, welche Auflösung / Dateigröße wäre angebracht, DE oder Commons, meine Scans haben so 1500 bis 2000 x 3000 bis 4000 pixel - könnte ich runterrechnen. Habe auch bereits 3 Details beigesteuert, wenn mehr gewünscht, bitte hier oder auf meine Disk antworten, Grüßle --NobbiP 22:37, 19. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Mach es einfach hier, auf den Commons wurden fast alle Bilder von Euromünzen gelöscht. Ob eigene Fotos oder Scans von Münzen oder Banknoten erlaubt sind, keine Ahnung: Deshalb geb ich die Frage an die Urheberrechtsexperten weiter. Gruss --Nightflyer 23:34, 19. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Hier stehts: Bildrechte#Geldscheine. --Lorem ipsum 00:09, 20. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Aufnahmen von Werbebroschüren und Zeitschriften

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Ich wollte zur Dokumentation eines Motorrads Aufnahmen von zeitgenössischen Werbeprospekten des Herstellers und Seiten aus Zeitschriften (Ende 70er Jahre) mit hochladen. Unter welchen Umständen ist das möglich (ein Foto einer einzelnen Seite könnte evtl. doch ein Problem werden, Aufnahmen von einem ganzen Haufen von Prospekten müssten doch eigentlich problemlos sein, da die Zusammenstellung selbst ja auch als Kunstwerk bezeichnet werden könnte) und unter welche Lizenz würden diese fallen, da Prospekte/Werbebroschüren und Titelseiten allgemein ja auch als Kunstwerke bezeichnet werden könnten bzw. die Fotografen der fotografierten Objete ja die auch Urheberrechte haben könnten? --Toftof 00:11, 20. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

NEIN, das Bild in der Werbebroschüre selber unterliegt dem Urheberrecht (und ev auch der abgebildter Gegensand, dass aber zweitrangig da erstes schonn hochladen verbietet). ISt es so schwer den Artikel Urheberrecht und Bildrechte zu lesen? Eine Fotografie ist meist ein Lichtbildwerk also 70 Jahre pma, oder mindestens ein Lichtbild also fünfzig Jahren nach der Herstellung. Wie du siehst 1970er. geht ganz sicher schon mal nicht! Bobo11 00:24, 20. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Tool zum finden von Autoren

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Wie lautet noch mal der Link um Autoren von Texten zu finden? Leider finde ich meine Fragen hier nicht mehr aus dem ganzen durcheinander, hatte damals nach Theodor Storm gefragt und wer den Text geschrieben hatte, da wurde mir ein tolles Tool genannt wo man die Autoren herausfiltern kann. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 89.53.12.238 (DiskussionBeiträge) 02:03, 20. Aug. 2007) -- ShaggeDoc Talk 11:14, 20. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Meinst du vielleicht das? -- ShaggeDoc Talk 11:14, 20. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
oder WikiBlame ? --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:19, 20. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Es gäbe auch noch ganz einfach den Link Versionen/Autoren ganz oben auf jeder Seite (direkt neben dem Bearbeiten-Link), das hilft auch. -- ShaggeDoc Talk 11:25, 20. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

du findest die antworten auf deine anfrage hier (und komischerweise nicht im aktuellen archiv; kann da was schiefgelaufen sein?). --JD {æ} 13:53, 20. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

LOL, man muss nur erstmal das aktuelle Archiv finden: Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2007/August#Texte_entnehmen_aus_Wikipedia_m.C3.B6glich_und_wenn_was_muss_ich_ins_Impressum_schreiben.3F. -- ShaggeDoc Talk 14:00, 20. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bild:Marissa Mayer.jpg

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Das Bild von Marissa Ann Mayer

 

scheint in einem FAZ.nt Artikel genutzt worden zu sein http://www.faz.net/s/Rub2309A3DB4F3C4474B93AA8610A24AE0A/Doc~EC7157001F02C4AD88B93B7B5CA61651C~ATpl~Ecommon~SMed.html#352B72E29DAB4CDA80CDB15779B4B3D7. Dort steht als Copyrigth google. Kann jemand klären ob FAZ die Lizenz nicht eingehalten hat oder Wikipedia? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 212.105.204.101 (DiskussionBeiträge) -- ShaggeDoc Talk 11:46, 20. Aug. 2007 (CEST)) [Beantworten]

Ich fürchte, das ist eine URV unsererseits. Zumindest ist der Uploader ein tapischer Wegwerfaccount. Das Bild sieht nach nem typischen Pressebild aus. Ob google tatsächlich das Copyright hat, lassen wir mal dahingestellt sein. -- ShaggeDoc Talk 11:46, 20. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das offizielle Google Bild von Marissa Ann Mayer findet sich unter http://www.google.com/press/images.html und dort ist dieses Foto nicht. --213.39.145.87 19:08, 20. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Unser Bild hat eine höhere Auflösung als das bei der FAZ. --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 20:58, 20. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

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soll, kann und darf der kommerzielle werbeeintrag www.organische-architektur.com bleiben ? ich dachte das wäre nicht erwünscht. --84.60.28.119 13:03, 20. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

1. Was hat das mit Urheberrecht zu tun? 2. Ob es sich um einen Spamlink handelt, hängt ein wenig davon ab, wo die Seite verlinkt ist. -- ShaggeDoc Talk 13:10, 20. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das hat jetzt zwar überhauptnix mit Urheberfragen zu tun, aber der Weblin ist wirklich nicht vom feinsten.--A-4-E 13:12, 20. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Unveröffentlichte Briefmarke gemeinfrei?

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Bild:Hepburn.jpeg zeigt eine Briefmarke, die wegen Lizenzproblemen nicht veröffentlicht wurde (siehe Wohlfahrtsmarke Audrey Hepburn). Briefmarke-PD-Deutschland scheint mir hier unpassend, das Bild sollte gelöscht werden, oder? --Noddy93 13:32, 20. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das Foto zeigt eine echt gelaufene Marke, somit sehe ich keinen Grund, warum das kein amtliches Werk sein sollte. --RalfRBIENE braucht Hilfe 16:24, 20. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Die Marke ist nie amtliches Werk geworden, da sie nie absichtlich in die Öffentlichkeit gelangten (und auch nicht amtsverblattet worden sind.). Gehört gelöscht.--sугсго.PEDIA-/+ 16:35, 20. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich teile Deine Rechtsauffassung nicht. Die Verkündung in einem Amtsblatt ist sehr wohl erfolgt, mein lieber syrcro, denn wenn Du Dich ein klein wenig mit der Systematik der Herausgabe von Postwertzeichen beschäftigen würdest, dann müßtest Du zu der Erkenntnis gelangen, daß sämtliche in Deutschland herausgegebenen Briefmarken zunächst in Essayform in einem Künstlerbeirat diskutiert werden, anschließend wird ein Beschluß hinsichtlich des Markentypes und des Bildes gefaßt, dann werden die Stücke auf einen sogenannten ANKÜNDIGUNGSKARTON aufgebracht (meist fotolithografisch) und dann an das Bundesfinanzministerium als Rechtsnachfolger des Bundespostministeriums (die haben nämlich die Herausgabehoheit !). Es existieren mehrere Ankündigungskartons der Hepburnmarke. (schau halt mal ins Bundespostmuseum, dann wirst Du staunen offiziell vorgestellt (dies ist erfolgt durch die Deutsche Post im Frühjahr 2001) und kontingentweise an Verkaufsstellen weitergeleitet. Der Protest der Hepburnrechteinhaber erfolgte erst im September 2001, als viele Postämter bereits beliefert waren. Die Marke war und ist ein gültiges Postwertzeichen, sie wurde nur vom Verkauf zurückgezogen. Also, was hast Du für ein Problem ? Und überhaupt ist es wohl meine Sache, wenn ich Stücke aus meiner Briefmarkensammlung veröffentliche, auch wenn es nur durch Zufall erworbene Fotografien von derartigen Raritäten sind. Es gibt hierfür kein Urheberrecht, da die damaligen Eigentümer der Marken (sind ja nur drei, nachzulesen im Artikel) der Veröffentlichung des Stückes in Fachzeitschriften, Tagespresse, Regenbogenblättern, sonstigen Schriften und Auktionskatalogen zugestimmt haben. Ähnlich verhält es sich mit der Gscheidlemarke. Auch dieses Teil kann man sich im Bundespostmuseum ansehen und auch fotografieren. Im übrigen verweise ich auf die einschlägigen Sammlerzeitschriften wie z.B. "postfrisch" (offizielles Blatt der Deutschen Post). Grüße --Bruce Marvin 17:26, 20. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Bruce, Du hast den Unterschied zwischen Eigentum an einer Sache und Urheberrecht anscheinend überhaupt nicht verstanden. Aber wenn die Marken wirklich so veröffentlicht worden sind, dürfte es wohl als amtliches Werk durchgehen. --AndreasPraefcke ¿! 00:11, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Die Frage die sich mir hier aufdrängt: Wenn die Post keine Erlaubnis des Urhebers bzw. dessen Erben hatte, wäre eine Veröffentlichung ja eine URV. Kann das Bild jetzt trotzdem als Amtliches Werk gemeinfrei werden, auch wenn die erforderliche Erlaubnis zurückgezogen wurde? Und liegen die Rechte an dem Bild überhaupt beim Sohn der Hepburn und nicht viel eher beim Regisseur und Kameramann des Films "Frühstück bei Tiffany"? --91.65.124.74 15:24, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
91.65.124.74: Das waren sicher keine urheberrechtlichen Bedenken, sondern wettbewerbsrechtliche bzw. persönlichkeitsrechtliche. Wenn Du z .B. ein Foto von Thomas Gottschalk machst, darfst Du das zwar urheberrechtlich gesehen frei verwenden, aber eben nicht als Werbung für Deine Firma. --AndreasPraefcke ¿! 15:35, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
In den USA kann es sein, daß die Erben die Rechte an dem Bild haben. Copyright machts möglich. --87.185.229.55 15:37, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Schöpfungshöhe Geokoordinaten

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Schaut, bitte mal unter: Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#Rechtsfrage:_gemeinfreie_Geokoordinaten .Achso, und bitte nur (halbwegs) ernstgemeinte Diskussionsbeiträge hinzufügen. Danke. --Kolossos 20:52, 20. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Amtliche Grenze für Urheberrecht für amtliche Werke?

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Amtliche Werke sind per Gesetzt frei, dachte ich, und wollte schon etwas uploaden. Jedoch: das Amt für ländliche Räume [5], das an die Landesregierung Schl.-Holst. angegliedert ist [6], behauptet, „Layout und Gestaltung des Angebots sind urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für die einzelnen redaktionellen Beiträge und ihre Zusammenstellung sowie für Fotos und Grafiken“ - siehe [7]. Offenbar wird da irgendwo eine „amtliche“ Grenze gezogen (oder das Impressum lügt). Kann das jemand kommentieren? -jkb- (cs.source) 08:46, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Schon mal Amtliches Werk gelesen, um herauszufinden, worauf sich diese Formulierung tatsächlich bezieht? --Fb78 09:18, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hm, danke, bin schon dabei... -jkb- (cs.source) 09:22, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Zitat in meinem Buch

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Ich würde gerne Ihre Definition zum Begriff "NEMAWASHI" in meinem Buch üeber japanische Arbeitskultur zitieren, darf ich das (selbstverständlich mit Angabe "Quelle WIKIPEDIA"?

Bitte Special:Cite benutzen und die dortigen Hinweise genau beachten. --Fb78 11:58, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Abbildung aus den „Düsseldorfer Monatsheften“

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Hi, zur Bebilderung eines Artikels zu einem Sprichwort würde ich gern eine 1849 in den „Düsseldorfer Monatsheften“ publizierte Illustration von Wilhelm_Camphausen verwenden. Camphausen ist 1885 gestorben, die Düsseldorfer Monatshefte wurden im Jahr 1861 eingestellt und es gibt auch keine Nachfolgepublikation dazu. Dann sollte ein Scan der Abbildung doch eigentlich unproblematisch sein, oder? --Henriette 13:19, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Gefahr, dass du mit dieser Einschätzung falsch liegst, ist wohl äußerst gering. Selbst wenn man annehmen würde, dass der oder die Rechteinhaber extrem alt geworden sind und das Werk extrem früh angefertigt haben, sollte man hier von PD-alt ausgehen können. -- ShaggeDoc Talk 13:28, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ach so: Das ist nicht eine Illustration die Camphausen zeigt, sondern eine die von ihm stammt (d. h. er hats gezeichnet ;)) War wohl etwas mißverständlich ausgdrückt … --Henriette 13:37, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Naja, auch dann ist es wohl ok mit PD-alt. -- ShaggeDoc Talk 13:46, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Diese Frage sehe ich eher als Belästigung. Wenn beim Einstellen jeden alten Bildes hier nachgefragt würde, kämen die Leute, die hier Fragen beantworten, zu nichts mehr. Sollte WP:BR irgendwie zu unverständlich sein, kann man den Text verbessern, z.B. indem man fünfzigmal reinschreibt: Neben dem Urheberrecht gibt es kein Verlagsrecht, das länger dauert als das Urheberrecht. --132.230.124.24 22:42, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hat dieses Logo Schöpfungshöhe? --B@xXter / ?! / C / 13:47, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

eher nein --Fb78 14:50, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Fernseh Bilder

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Hallo. Ich habe eine Webseite gesehen, die relativ "hochauflösende" Bilder von Testfernsehausstrahlungen hat. Meiner Beurteilung nach kann man diese hier nutzen, weil man z.B. das alte Logo von ZDF auch schon hier verwendet/verwenden kann. Was meint ihr? Nutzbar oder urheberrechtlich zu sehr geschütz? Gruss, --PetarM ( Frag michBewerte mich ) 14:10, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bloß weil das Logo nicht mehr genutzt wird, erlischt doch deswegen nicht das Urheberrecht. Außerdem sind Logos mit dem entsprechenden Lizenzbaustein durchaus in der WP darstellbar. – Wladyslaw [Disk.] 14:42, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Da ist eine Einzelfallprüfung nötig. Manche Testbilder erreichen Schöpfungshöhe, manche nicht. -- ChaDDy 17:30, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bitte Seite Fuckin Wild auf URV überprüfen

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Seite Fuckin Wild: Ich habe eine bereinigte, mehrfach überprüfte und -hoffentlich- dieses Mal korrekte Version der Seite wieder eingestellt. Bitte überprüft doch noch mal kurz, ob jetzt alles ok ist. --Fuwimalte 16:18, 22. Aug. 2007 (CEST) --Fuwimalte 16:18, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Probleme mit Spielebilder

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Kann mir jemand kurz helfen bei diesen drei Bildern. Sie wurden gelöscht auf commons aufgrund en:Derivative work. Ich habe sie nun hierher gepostet und Benutzer:Ahellwig hat nun bei diesen ein {{DÜP|Freigabe}}-Block hineingepostet. Fotografien von Spielbrettern gibt es aber hier zu Hauf. Bsp. Scotland Yard (Spiel) oder Mensch ärgere dich nicht, etc. Ich hatte vorher auch nie Probleme damit.

Es sind folgende Bilder:

  • Trivial Pursuit Board : [9]
  • Eile mit Weile für 6: [10]
  • Piratenbucht-Brett: [11]

Wie sieht das rechtl. aus. Ich denke, es muss auch SH berücksichtigt werden und dass Eile mit Weile ja ein Spiel ist, welches im 19. Jahrhundert enwickelt wurde. Neu ist evtl. dass es für 6 Spieler asugelegt ist. Viel geändert wurde daran aber nicht.

Bitte um Feedback. --Soc Frage/Antwort 17:54, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

So wie ich "derivate work" verstanden habe, ist es bloss eine Frage, wie sehr die Fotografien eine eigene Individualität besitzen. D.h. wenn neue Individualität hervorgeht, darf auch urheberrechtl. geschützes Material verwendet werden. So jedenfalls in den USA. --Soc Frage/Antwort 18:05, 22. Aug. 2007 (CEST) Nö, das stimmt nicht. Die Rechte zur Fertigung einer "derivative work" liegen beim Urheber. Aber es gehen neue Rechte hervor. --Soc Frage/Antwort 06:54, 23. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Die Bilder sind drei astreine URVen. Du hast keinerlei Rechte an den dargestellten Objekten. -- ShaggeDoc Talk 18:09, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wie ist das zu lösen. Wie in Scotland Yard (Spiel)? Eingebettet in Umgebung? --Soc Frage/Antwort 18:10, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ps. in den USA scheint es nicht immer eindeutige URV zu sein, wenn z.B. das Foto individualität besitzt. Siehe en:Derivative work. Bsp. Trivial Pursuit hier: [12] --Soc Frage/Antwort 18:15, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Aeh, kann mir jetzt jemand eine klare Antwort geben. Und zwar nicht nur, ob dieser drei Bilder oben URV sind oder nicht (das interessiert mich momentan weniger. Wenn sie URV sind, dann werden sie gelöscht.) Die Frage, die mich beschäftigt ist eher folgendes: Ich habe Artikel, die ich gerne bebildern will. Also: kann man solche Bretter fotografieren, ohne dass sie URV sind und gemeinfrei sind. Z.B. arrangiert mit Personen oder Gegenständen (Schnappschuss einer realen Partie wie: [13] ) Oder sind prinzipiell alle Spielbretter, die hier auf Wikipedia sind und keine 100 Jahre auf dem Buckel haben eigentlich URV. Ich will eine prinzipielle Anwort und keine diese drei Bilder betreffenden. Es gibt etliche Fotografien von Spielbrettern, hier und auf commons. Wie sieht das hiesige Recht aus? --Soc Frage/Antwort 18:32, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ne ne, eine klare Antwort wirst du hierzu NIE bekommen. Man muss einfach Glück haben. Ich lade ja selbst viele Spielebilder hoch und bemühe mich allerdings dabei, sie nicht ZU professionell aussehen zu lassen. Manchmal mit ner Hand drauf, aber auch das Spielematerial durcheinandergewürfelt. Und ich lizensiere sie immer mit GFDL-Selbstgemacht. Von deinen drei Bildern ist eigentlich nur das Trivial P. profimäßig. Bei den anderen würde ich das Blitzlicht und bei der Eile m.W. die Schatten als nicht profimäßig ansehen (sorry odr). Also ich verstehe die Löschung auch nicht. Aber wie gesagt, probiers mal mit GFDL-selbst Lizenz . --nfu-peng Diskuss 18:57, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Lesen, sollte auch für Spiele gelten. -- ShaggeDoc Talk 19:00, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Dann noch meine Überlegungen: Ich glaube nämlich, dass alle drei Bretter gesonderte Fälle sind.

1. Fall: Eile mit Weile für 6 Spieler. [14]. Bei diesem Spiel fehlt die Schöpfungshöhe. Wie man sieht, ist dieses Spielbrett in unterschiedlichen Ausarbeitung im Handel vorhanden und das nicht ohne GRund: [15] oder [16]. Erstens ist das Spiel sehr alt > 100 Jahre, zweitens ist die geometrische Anordnung sehr simpel. Das einzige, was SH haben könnte (!), ist das Bild in der Mitte. Da es aber über 100-jährig ist, ist es gemeinfrei. Die Anordung dieses gemeinfreien Bildes und mit der simplen geometrischen Grundstruktur generiert so noch keine eigene SH.

2. Fall: Trivial Pursuit. [17]. Die Andnung der Felder ist genauso simpel wie beim oberen Beispiel. Daraus entsteht eigentlich keine SH. Aber die Bilder dazwischen, haben SH. Deshalb ist das ganze Brett urheberrechtl. geschützt. Würde ich das Brett aber nun geometrisch auf Pappe nachzeichnen und auf Bilder verzichten, könnte man es veröffentlichen, da die simple geometrische Form keine SH generiert. Der jetztige vorliegende Fall ist aber URV.

3. Fall: Piratenbucht. [18]. Das ganze Brett ist urheberrechtl. geschützt. Nicht nur die Anordnung und Form der Inseln ist einzigartig, sondern auch der Detailgrad. Nachzeichnen auf Pappe würde wieder denselben individuellen Charakter des Spiels wiedergeben und somit eine urheberrechtl. Verletzung darstellen. Nur eine komplett anders gestaltetes Brett (andere Inselformen, etc.) würde als neues Werk gelten. So ist es aber URV und auch eine Nachzeichnung wäre URV.

amen :-) --Soc Frage/Antwort 19:34, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ps. hier sieht man zum Fall drei ein komplett anders gestaltetes Brett des gleichen Spiels: [19] --Soc Frage/Antwort 20:16, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

So, zu meiner Beurteilung gab es keine Widerrede. Dann mache ich nun folgendes 1. Bild SH-Block. 2. + 3. Bild wegen URV {{sla}} --Soc Frage/Antwort 20:01, 23. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Genauso würde ich es auch machen. Wobei ich bei dem ersten noch ergänzend zur Schöpfungshöhe das PD-alt für das Bild in der Mitte einfügen würde. Sonst denkt am Ende noch jemand wir würden dem Bild die Schöpfungshöhe absprechen. --jodo 20:07, 23. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wie genau und wo einfügen? (Kannst du das kurz für mich machen? Dann weiss ich es fürs nächste Mal. Merci!) --Soc Frage/Antwort 20:10, 23. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Hab's glaub kapiert ;-) --Soc Frage/Antwort 20:12, 23. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich hät es so gemacht. Wozu war der GFDL-Baustein noch drin? Wenn du dem Ding die Schöpfungshöhe absprichst, dann ist es doch sowieso PD (oder das Äquivalent in Deutschland) und muss nich mehr unter der GFDL lizensiert werden? --jodo 20:23, 23. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Foto...ich verstehe... --jodo 20:24, 23. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Es gibt leider kein Block, der sagt, dass das, was das Lichtbild abbildet keine SH oder veraltet ist, das Lichtbild (wegen der kleinen Münze) nun über GDFL lizenziert wird. Wenn man es GDFL lizenziert, geht man davon aus, dass der Betrachter selber merkt, dass es kein URV ist. Weshalb, kann man höchstens noch bei den Anmerkungen oder der Genehmigung unterbringen. --Soc Frage/Antwort 21:52, 23. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Habe da eine Frag, bei einem der von mir mit dem Commonshelper hochgeladen Bilder erscheinen folgende Lizenzvorlagen, die mir doch redundant erscheinen: {{PD-USGov}} {{PD-USGov-DOC-NOAA}} {{PD-USGov-NOAA}} Soll ich davon was rauswerfen? Wenn ja, welche? --Matthiasb 17:46, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

{{PD-USGov-NOAA}} folgt dem üblichen Standard der Commons-Lizenz-Namen. Die beiden anderen sind redundant. --h-stt !? 17:50, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

eigenes mediawiki

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wenn ich mehrere Seiten Bereich Fussball exportiere und in ein mediawiki importiere muss ich dann jede einzelne Seite sowie die gesamte Bilder einzeln mit

Dieses Bild basiert auf dem Bild abc.jpg aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Der Urheber des Bildes ist ABC.

bzw.

Dieser Artikel ...

versehen oder kann man das ganze auch global erledigen?

Und wenn ja kann man es ja bestimmt auch in der Diskussionsseite einbinden.

Wenn ich es pro Seite u. Bild machen muss gibt es auch ein Tool der mir das erzeugt. Nämlich viele Bilder und Artikel einzeln :-( --Stefansvw07 17:52, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wenn Du Dein gesamtes Wiki unter GFDL stellst brauchst Du keinen gesonderten Hinweis für Artikel, nur deren komplette Versionsgeschichte. Die Bilder müssen aber nach wie vor die passende Lizenz haben, was aber genau so realisiert werden kann wie hier: über die Bildbeschreibungsseite. --Taxman¿Disk?¡Rate! 19:50, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
habe mein projekt nun unter GFDL gestellt. Das mit den Bildern wirkt bei ca. 200 Bildern aber reichlich arbeitsaufwendig. Ich brauch dazu reichlich zeit. Möchte alles richtig machen um keine Abmahnung zu erhalten. Muss ich noch was beachten? --Stefansvw07 12:04, 24. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Probleme bei der Markierung der Freigabe.

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Hallo habe das selbst erstellte Bild:Schwimmkoerper instabil.jpg hochgeladen und als „gemeinfrei“ in der Ausklappmenübox markiert. Bei der Übernahme wird diese „frei-Markierung“ jedoch nicht übernommen sondern ein Warnvermerk wegen fehlender Lizenz reingedrückt. Mehrfaches Neu-hochladen mit neuerlicher Freigabe-Markierung hat nichts gebracht. Bei einem anderen zur gleichen Zeit hochgeladenen Bild:Schwimmkoerper.jpg hat es dagegen problemlos geklappt. Bevor ich jetzt zum wiederholten Mal eine Abmahnung wegen ähnlicher Vorfälle bekomme, bitte ich um Hilfe. Spinnt die Software oder mache ich was falsch? --Pyxlyst 11:21, 23. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Um die Lizenz nachzutragen, klickst Du auf der Bildbeschreibungsseite auf „Seite bearbeiten“ und trägst das Kürzel des Lizenzbausteins nach. Das erneute Hochladen ändert nur das Bild, nicht die Beschreibungsseite.
Deine Frage wäre, da sie nichts mit dem Urheberrecht zu tun hat, auf Wikipedia:Dateiüberprüfung/Fragen besser aufgehoben gewesen.
Gruß, Noddy93 12:04, 23. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Urheberrecht

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Kann ich Texte aus Wikipedia für einen Buchartikel benutzen, welcher in einem Fachbuch erscheint?

--194.94.76.142 14:33, 23. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hochscrollen und Einleitungstext lesen. Stichwort: Lizenzbestimmungen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:34, 23. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
(BK)Du darfst Wikipedia wie jedes andere Werk zitieren siehe auch Special:Cite. Alles andere beißt sich vermutlich mit sauberem wissenschaftlichen Arbeiten und der GFDL.--A-4-E 14:37, 23. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Seekarten

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Hallo, eine Frage zu Seekarten: (Wer sich damit nicht auskennt siehe [20] oder [21].)
Theoretisch hätten diese keine Schöpfungshöhe. Durch die Rechte an Geoinformationen sind sie jedoch nicht public domain. Jetzt las ich aber gerade im Artikel:

"Karten und Pläne werden nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz (...) geschützt, sofern sie "persönliche geistige Schöpfungen" darstellen."

und weiter

"Die Höhe der persönlichen geistigen Schöpfung und somit der Schutzumfang richten sich insbesondere nach dem Grad der Eigentümlichkeit des Werkes."

Was bedeutet dies? Gibt es also doch eine Art "Schöpfungshöhe" für Karten? Kann ich also die Seekarten kopieren? --Fabian 7351 →Disco 15:01, 23. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich plapper jetzt nur nach was ich hier vor ein paar Wochen gelesen habe: Das entscheidende Kriterium ist die Generalisierung, welche einen schöpferischen Akt darstellt. Da dies vermutlich auf Seekarten genauso geschieht wie bei Landkarten setzt der volle Schutz des Gesetzes ein.--A-4-E 15:06, 23. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Für die Praxis solltest du davon ausgehen, dass See- und Landkarten immer geschützt sind, wir orientieren uns hier an der deutschen Rechtsprechung. Ausnahmen können bestehen, wenn die Karten von US-Bundesbehörden herausgegeben wurden. Umstritten ist, ob alte sowjetische Karten benutzbar sind. Die Fachleute hier in de sagen, die sowj. Karten sind nicht frei, auf Commons hat man sich dazu noch nicht durchgerungen. Wenn du genauer sagst, worum es dir geht, können wir auch genauer antworten. --h-stt !? 16:32, 23. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Indische Bilder

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"Senior wives playing Chaupar (Lucknow, c.1790)." und "Shiva and Parvati Playing Chaupar: Page from a dispersed Rasamanjari (Essence of the Experience of Delight), dated 1694–95" müssten meienr Meinung nach beide hier raufladbar sein. Bitte bestättigen. --Soc Frage/Antwort 21:49, 20. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wenn die vierstelligen Zahlen die Entspethungsjahre sein sollen, könnte es zwar knapp werden mit dem PD-alt, sollte aber gehen. Oder in welchem Jahrhundert leben wir? -- ShaggeDoc Talk 22:04, 20. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
klar. wollte nur auf 100% sicher gehen ;-) --Soc Frage/Antwort 22:10, 20. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
1790 und gar 1694-95 knapp? Hä? Selbst wenn ein Künstler 1790 im Alter von 5 Jahren ein Bild gemalt hätte und dann im biblischen Alter von 120 Jahren, also 1905, gestorben wäre, wäre das weit weg von knapp ;-). Gestumblindi 23:01, 22. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wer Ironie findet, darf sie behalten... ;-) -- ShaggeDoc Talk 15:50, 24. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Lizens für Wikipedia-Material in einem Online-Club?

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Ich habe im www.gayromeo.com einen Club ( "SolarFreunde" in Bonn - Gesellschaft - Sonstiges)gegründet, um den Sinn des Klimaschutzes und die Verbreitung von Solaranlagen zu fördern. Jetzt möchte ich wissenswertes zum Thema Solar/Fotovoltaik darin einbauen. Darf ich hierzu Wikipedia-Material benutzen ? Grüße Dirk

--Dirkadia 16:51, 23. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wurde Wikipedia:Lizenzbestimmungen schon gelessen? Und Wikipedia:Weiternutzung? Bobo11 17:36, 23. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bin mir nach dem Lesen nicht ganz sicher, ob ich damit kein geltendes Recht verletze. --Dirkadia 18:31, 23. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Tja, hier wird dir niemand einen Blankoscheck ausstellen können/dürfen. Wenn du dich nicht an eine strikte Auslegung von WP:LB hältst, bist du dran. Abmahnung, usw. Es gibt nichts Unfreieres als freie Wiki-Inhalte unter GNU FDL ... --132.230.124.24 00:37, 24. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wo können denn Urheberrechtsfragen zu Wikipedia gestellt werden und wer ist in der Lage, diese zu beantworten? Das ich "dran" bin, wenn ich diese verletze, braucht man mir nicht zu erklären, wenn mir dies nicht bewusst wäre, würde ich hier gar nicht fragen. --Dirkadia 09:42, 24. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Rechtsfragen können einem Rechtsanwalt gestellt werden. Mehr als unverbindliche Hinweise, z. B. eben auf WP:LB, wirst Du hier nicht bekommen, das verbietet schon das deutsche Rechtsberatungsgesetz. --AndreasPraefcke ¿! 12:19, 24. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Auch ohne Rechtsberatungsgesetz sind wir nicht die maßgebliche Stelle für die Auslegung der Lizenz. Deine Vertragspartner sind die Urheber der übernommenen Artikel, mit denen kannst du auch Kontakt aufnehmen, soweit greifbar --134.130.68.65 15:39, 24. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Dann Danke Euch --Dirkadia 13:13, 24. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Moment: Ist es nicht ein wichtiges Ziel von Wikipedia eine freie Enzyklopädie aufzubauen? Gehört es da nicht auch dazu, das wir die Möglichkeit der freien Weiternutzung so gut dokumentieren, dass nicht ständig Leute kommen und hier Fragen stellen müssen?--A-4-E 15:41, 24. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wir würden hier gern ausgezeichnet dokumentieren, wenn klar wäre, was zu dokumentieren ist. Hier geht es darum, einen rechtsverbindlichen Vertrag auszulegen, den der Nachnutzer mit einer Vielzahl von Urhebern schließt. Solange Gerichte über die GNU FDL bezüglich einer Wiki-Anwendung nicht befunden haben, gibt es recht unterschiedliche Meinungen, was GNU FDL konform ist. Die en-WP und einflußreiche Kreise dieser Sprach-Sparte präferieren das Gentlemen Agreement (GA), das andere wiederum für eine höchst fragliche Auslegung halten. Sofern das GA erfüllt ist, hat ein Nachnutzer Ruhe vor den Hütern der Mängelseite, aber das schützt ihn nicht vor einer Abmahnung, falls ein durchgeknallter Autor doch eine strikte Auslegung bevorzugt. Im Kern geht es also nicht darum, dass wir keine Rechtsberatung oder Garantie leisten möchten, sondern dass ein Konsens für eine einfache und klare Handlungsanweisung fehlt. Ein ehemaliger Benutzer hat eine Menge FAQ dazu verzapft, die müssten hier an sich noch online sein ...

Auch wenn nach unserem betriebsblinden Befinden WP:BR die meisten Fragen beantworten sollte, kommen alle Naselang Leute angerannt und fragen trotzdem nach. Die Leute kommen also auch, wenn etwas (denken wir) gut dokumentiert ist. Sie lesen WP:BR nicht und auch nicht das, was hier 2 Abschnitte weiter oben steht (fiktives Beispiel) oder gar in den unterirdischen Archivgelassen. Man kann sie freundlich darum bitten oder unfreundlich: es hält sie nicht ab. Also werden ängstliche Naturen auch angerannt kommen, wenn wir so tun, als gäbe es einen Konsens --134.130.68.65 19:14, 24. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Auch wenn... - dem kann man nur zustimmen, ich hab mich schon häufig gefragt, ob man es hier nur noch mit Analphabeten zu tun hat. Sämtliche Hinweise, Erklärungen scheinen vollkommen für die Katz zu sein, wenn man sieht was manche hier so treiben.
Für die Nachnutzer, Lizenzbedingungen lesen und danach handeln (GNU FDL -> Wikipedia:GNU Free Documentation License / Creative Commons -> je nach Version by-sa/2.0/de/, by-sa/2.0/, by-sa/2.5/, by/2.0/, by/2.5/, sa/1.0/) --Btr 19:33, 24. Aug. 2007 (CEST) PS: Hm, siehe eins drunter! Wer hat Lust den kompletten Mist noch einmal zu erläutern?[Beantworten]

Komplette Übernahme von Wikipedia-Artikeln für Erläuterungen im Rahmen einer Ausstellung

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--89.51.254.102 18:57, 24. Aug. 2007 (CEST) Hallo Nachbarn,[Beantworten]

für mein im Aufbau befindliches Samen-, Frucht- und Holzmuseum möchte ich für die Erläuterungen zu den einzelnen Pflanzenarten die in der Wikipedia eingestellten Artikel verwenden. Wobei ich die Texte mit Bildern und Grafiken komplett übernehmen, also kopieren möchte. Welche Urheberrechte muss ich dabei beachten und in welcher Form kann ich diesen genüge tun?

Danke im Voraus,

Carpinion

Steht alles eins drüber. GNU FDL muss auf jeder Tafel mit abgedruckt sein --134.130.68.65 19:16, 24. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Recht am eigenen Bild?

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Könnten die Urheberrechtcheckerbunnys mal bitte hier vorbeischauen und ihre Meinung äußern. Danke! --Noddy93 00:43, 25. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Recht am Eigenen Bild hat nichts mit Urheberrecht zu tun. Aber ich quäle mich da mal durch die Diskussion durch (wenn wenigstens nicht so viel OT dabei wäre...). -- ChaDDy 01:01, 25. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

DTH - Kein Alkohol

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Wie steht es um dieses schöne Plattencover? [22] Gemalt wurde das Bild um 1510 von Hieronymus Bosch. Ist dann das Cover auch gemeinfrei? --Tankwart 01:56, 25. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ja --RalfRBIENE braucht Hilfe 02:15, 25. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Auch auf Commons? Welche Lizenz? Danke für die Hilfe. --Tankwart 13:01, 25. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Commons? Unter den Löschkandidaten dort steht ein simpler Scan eines gedruckten Titelblatts aus dem 18. Jahrhundert, weil Dänemark angeblich die Schutzfähigkeit von Repros von 2-D-Objekten nicht anerkennt (ebenso wie Frankreich). Sollte das Bild also von einem dänischen Fotografen oder in Frankreich gemacht worden sein - vergiss Commons --84.60.206.206 21:45, 25. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das Orginal hängt in Spanien (Madrid, Museo del Prado) und als Urheber des Covers ist ein Deutscher angegeben. (Johann Zambryski). Was ist der korrekte Lizenz Tag für Commons?--Tankwart 01:55, 26. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich würde es nicht nach Commons laden - und wenn, dann ein Original auf .de belassen. Bei Commons weißt du nie, wann warum was gelöscht wird, bei Bildern, die zweifelhaft sein könnten, ist .de besser. --RalfRBIENE braucht Hilfe 02:02, 26. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Gut, danke für eure Hilfe. --Tankwart 08:00, 26. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wikipediatexte werden Kunst?

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In seinen Textportraits verwendet Ralph Ueltzhoeffer nachweislich Texte der Wikipedia, wie zum Beispiel ein Vergleich von [23] mit einer alten Version des Artikels Michelle Hunziker zeigt. Bei anderen Portraits ist das ähnlich. Eine solche Komplettübernahme der Texte ist doch wohl kaum zulässig, ohne die Zustimmung der Autoren, oder? --Lyzzy 00:08, 25. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Zustimmung der Autoren ist nicht notwendig. Sehr wohl aber die Einhaltung der Lizenzbestimmungen. Die wurden nicht eingehalten. Also ist das Kunstwerk eine URV. Bitte sowas wei Wikipedia:Weiternutzung/Mängel melden. -- ChaDDy 00:39, 25. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das meinte ich auch, danke für die Richtigstellung. Bevor ich das dort melde, dennoch eine weiter Frage. Da die Plakate ja bereits an veröffentlicht wurden, ist eine Standard-Anfrage nach WP:TV wohl kaum sinnvoll. Genausowenig werden sich alle wohl die betroffenen Autoren an den Mann wenden. Kann man ihm dennoch irgendwie klarmachen, dass er Rechte der Autoren verletzt? --Lyzzy 00:48, 25. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Kommt drauf an, was für eine Sorte Mensch er ist (nein, das ist nicht rassistisch gemeint). Manche Menschen sind stur, manche aber auch verständnisvoll. Also spätestens ein Richter wird ihm klarmachen, dass er einen Fehler gemacht hat. Für´s erste sollte aber mal eine freundliche Mail mit Hinweis auf die Rechtslage genügen. -- ChaDDy 00:55, 25. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
@Lyzzy, du hast Post :) --87.185.237.119 00:56, 25. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Meine Güte, wir haben doch weiß Gott wichtigeres zu tun, als Künstler abzumahnen, die die Texte extrem verfremdend und als Enzyklopädietext nicht mehr nutzbar für Kunstwerke nutzen. Anstatt man sich freut, dass die Wikipedia auch in der Kunstszene wahrgenommen wird, droht man hier mit dem „Richter“? Das ist nicht nur mit Kanonen auf Spatzen schießen, sondern fast schon eine Perversion der Idee von freien Inhalten. Soll er etwa die GFDL mit abdrucken auf dem Plakat? Ein bisschen mehr Gelassenheit täte uns wohl auch ganz gut. --AndreasPraefcke ¿! 00:58, 25. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

(Auch BK)Lizenzbestimmungen sind nicht dazu da, dass man sie nicht einhält. Leider ist die GFDL nicht wirklich so frei, wie alle immer glauben. Der Künstler hätte sich im Vornherein informieren sollen. Ja, es ist fast unmöglich, Wikipedia-Texte offline weiterzunutzen. Da können wir aber nichts dafür und das können wir auch nicht ändern. Trotzdem haben wir uns an die Bestimmungen der GFDL zu halten. So locker wie du gern möchtest können wir dieses Thema leider nicht nehmen. -- ChaDDy 01:05, 25. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wir können das sehr wohl, denn wir haben uns nicht an die Bestimmungen der GFDL zu halten, sondern der Nachnutzer. Wir sind nicht die Polizei und nicht verpflichtet, bei jeder irgendwo erkannten Ordnungswidrigkeit laut Haltet den Dieb zu rufen, nur weil es möglich ist. Die Grenze zwischen legitimer Wahrung von Urheberrechten und Denunziantentums um des Denunzierens willen ist irgendwo zu ziehen, und hier sehe ich persönlich sie überschritten. Ich bleibe dabei: Gelassenheit tut not. Außerdem wage ich mal die Schöpfungshöhe von ein paar mehr oder weniger dahingeschluderten, womöglich noch selbst geklauten Enzyklopädiesätzen stark in Zweifel zu ziehen (das bezieht sich jetzt nicht auf einen speziellen Artikel, aber auf eine wohl nicht ganz abwegige Zufallsstichprobe). --AndreasPraefcke ¿! 01:11, 25. Aug. 2007 (CEST) PS: Da die genannte URL momentan wohl nicht funktioniert, beziehe ich mich nur auf die Art der "Bilder", nicht auf eventuell verwendete Beschreibungstexte. Evtl. gab es da ein Missverständnis. Bei mir funktionierts, probier mal http://www.ueltzhoeffer.com/PAMELA-ANDERSON-UELTZHOEFFER.html ganz nach unten scrollen. --Lyzzy 01:20, 25. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Bei längeren Texten ist stets Schöpfungshöhe gegeben. Und ja, wir haben uns auch an die GFDL zu halten. Sonst könnten wir uns die URV-Truppe, das lizenzkonforme Verschieben von Artikeln, die ganze Rumtuerei mit Bildlizenzen usw. auch sparen. Natürlich müssen wir da nicht reagieren. Wir können auch so tun, als hätten wir nie was gemerkt. Auch die Autoren des Artikels (also die Rechteinhaber) müssen nichts tun. Aber ich frage mich schon, ob du noch gelassen bleiben würdest, wenn man dein gestiges Eigentum klaut... -- ChaDDy 01:17, 25. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ja. Kommt aber darauf an, wer. Außerdem ist ein "enzyklopädischer" Erguss über Pamela Anderson nix, worauf man auch noch stolz sein müsste... ;-) --AndreasPraefcke ¿! 21:57, 25. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

(BK) Für das Portrait könnte durchaus eine freie Benutzung vorliegen, für die übernommenen Texte wären imho die Lizenzbestimmungen einzuhalten, sofern sie nicht zum Kunstwerk gehören. Falls doch würde sich der Charakter des Werkes eher in Richtung Bearbeitung verschieben. Hundertprozentig wird das hier keiner beantworten können. Wenn man drauf besteht könnte man eine freundliche Mail schreiben. Die Autoren hätten theoretisch auch das Recht, die umfassende Erfüllung der Lizenzbedingungen zu verlangen, nur müssten die sich imho in einem solchen Fall fragen, ob sie den Sinn dieses Projektes verstanden haben und seinen inhärenten Zielen zustimmen. Für einen TExtes von 1,5 A4-Seiten Umfang halte ich einen großen Aufstand für unangemessen.--Wiggum 01:02, 25. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

@AndreasPraefcke: Du hast ja nicht grundsätzlich unrecht, aber vorbehaltslos zustimmen kann ich dir auch nicht. Er nimmt die Texte und legt sie über Porträts. Die Texte werden dadurch nur sehr wenig verfremdet, einen Hinweis auf die Herkunft der Texte gibt es gar nicht. Bei mir wirkt vermutlich auch der wenig enzyklopädiegerechte Artikel des Mannes nach, und ich kann mich nur wenig damit anfreunden, wenn Menschen Wikipedia für ihre Zwecke nutzen ohne auch nur einen Verweis darauf zu geben. --Lyzzy 01:13, 25. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

FULLACK Praefcke. Die Freiheit der Kunst ist unantastbar (s.a. Art. 5 GG). Ich weiss, wieso ich hier nur noch als IP schreibe, denn in einem Projekt angemeldet zu sein, in dem solche miesen Standpunkte vertreten werden, behagt mir nicht. Wir wollen freie Inhalte schaffen, richtig? Das sind Inhalte, die jeder frei nutzen kann, richtig? Dieses Projekt hat sich leider für eine denkbar ungeeignete "freie" Lizenz entschieden, die mit Freiheit z.B. hinsichtlich der Printnutzung nicht das geringste zu tun haben. Und wie ich andernorts ausgeführt habe, gibt es nicht den geringsten Grund anzunehmen, dass die Einhaltung der GNU FDL zugleich impliziert, dass das Wort Wikipedia irgendwie genannt werden muss. GNU FDL aufs Plakat samt Versionsgeschichte, ca suffit. Wikipedia müsste nur ein, falls es in einem Urheberrechtsvermerk steht, in einem zu übernehmenden Haftungsvermerk oder als publisher --84.60.206.206 21:27, 25. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Eine Kleinigkeit am Rande: Bedeutet das nicht auch, dass diese Kunstwerke als abgeleitete Werke von GFDL-Texten nun selbst auch unter der GFDL stehen? Falls ja, ist sich der Künstler eigentlich bewußt, dass seine Arbeiten damit unter einen freien Lizenz stehen und sie jeder nutzen darf (ist aber dann wohl eigentlich sein Problem...)? --Herby 23:35, 25. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Er hat ja nun gerade nicht die Texte unter GNU FDL gestellt, hätte er das, wäre sein Werk natürlich gemäß Copyleft ebenfalls so lizensiert. --84.60.226.65 22:38, 26. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hallo, kurz und Bündig: Erreicht das Logo die Schöpfungshöhe, wenn ja, warum? Danke. --Lukas0907 10:28, 26. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Schöpfungshöhe ist m.A. nach gegeben, aufgrund der Darstellung des Pantherkopfes --jodo 15:44, 26. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich finde die Seite nicht, aber http://www.imkerverein-bocholt.de/zeitler.htm ist eine URV von unserer Seite, da keine Autoren angegeben sind. Dem Editverlauf http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Zeidlerei&diff=prev&oldid=11431017 haben die geklaut --Schmitty 15:37, 26. Aug. 2007 (CEST) --Schmitty 15:37, 26. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. Da ist der richtige Platz. Wobei ich keine Ahnung hab ob das jemals noch abgearbeitet werden wird. --jodo 15:42, 26. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Sichergehen, 70 Jahre tod

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Ich möchte sichergehen, bevor ich etwas falsch mache. Ich möchte Bilder einspielen, die nicht von mir gemacht sind, sondern von deinem Fotografen, der am 11.12.1935 gestorben ist. Das Todesdatum ist eine zuverlässige Angabe. Damit sind seine Bilder doch gemeinfrei, weil der Tod länger als 70 Jahre zurückliegt, oder?

Bezüglich der Lichtbildwerke/er schon, bei dem abgebildeten Objekt ist das Urheberrecht aber zusätzlich zu prüfen.--sугсго.PEDIA-/+ 00:50, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Es sind Fotographien aus dem Bereich Technik, Alltag, Stadtviertel und so. Müsste also gehen, denke ich. Merci für die rasche Antwort --Atomiccocktail 00:57, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Freigabe von Bildern

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Hi, habe den Artikel ASV Hagsfeld bearbeitet und daraufhin auch zwei Bilder hochgeladen, jedoch steht da nun "Die Freigabe ist nicht oder nicht eindeutig dokumentiert". Wie muss ich nun vorgehen, damit es eindeutig dolumentiert ist. Eine e-mail an meine E-Mail habe ich leider nicht erhalten. Die zwei neueren Bilder habe ich selbst gemacht, das andere war schon in den Beitrag eingebettet.

MfG --Manuel Ewald 00:58, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Du hast die Bilder laut deinen eigenen Angaben von dieser Seite. Wie willst du beweisen, dass du sie nicht geklaut hast? -- ChaDDy 01:14, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]


Leider ist diese Seite meine eigene. Also hab ich wohl nicht geklaut -- Benutzer:mastermanue 01:24, 27. Aug. 2007 (CEST)
Selbe Frage wie auf meiner Diskussionsseite: Bist du der Fotograf der Bilder (also der Urheber)? -- ChaDDy 01:33, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

(gleiche Antwort wie auf deiner Seite) hey hab die natürlich mit meiner eigenen Kamera gemacht. ansonsten hätt ich sie ja nich auf meiner Seite oder (120 Stück^^) Manuel Ewald 01:43, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Dann sind die Bilder ok. Ich werde gleich DÜP entfernen und die aktuellste Version der Beschreibungsseite wiederherstellen. -- ChaDDy 01:51, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

andere freie Lizenzen

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von Wikipedia:Dateiüberprüfung/Fragen: Mal eine Frage von mir: Wie gehen wir mit Bilder wie Bild:Netbeans50.jpg um? Die Lizenz ist frei, also sollte hier anerkannt werden, aber wir haben keinen Lizenzbaustein für "andere freie Lizenzen" und so wird der böse Bot irgendwann das Bild mit der Dateiüberprüfung markern. Das Herranziehen einer ungefähr äquivalenten Lizenz können wir auch nicht bringen. --jodo 21:34, 26. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das ist kein Problem des Urheberrechts sondern eines des Bots und seiner Bediener. Dass ich Bots, die mit Benutzern kommunizieren, außerst skeptisch gegenüberstehe, ist kein Geheimnis. Aber vielleicht sollte man ihn so umbauen, dass er bei jeder Erwähnung des Wortes Lizenz und jedem Eintrag in den entsprechenden Abschnitt der Seite einen menschlichen Bediener ruft und nicht von sich aus tätig wird. Das entwertet die Arbeitserleichterung durch den Bot natürlich teilweise, aber das ist sein/euer Problem. --h-stt !? 21:47, 26. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wir haben keinen Lizenzbaustein für diese Lizenz. Wir müssten diesen Baustein also erschaffen. Da die Lizenz unseren Ansprüchen genügt, ist das denk ich kein Problem. Der Bot hat damit nicht viel zu tun. Außer dass er Bilder ohne Lizenzbaustein markiert. Dazu ist er gedacht. Wenn er bei jedem Botaluf einen Menschen zu Rate ziehen würde, wäre er überflüssig. Dann könnte man auch gleich Vorlage:DÜP per Hand setzen und die Benutzer informieren. -- ChaDDy 21:52, 26. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nirgendwo ist vorgeschrieben, dass Lizenzen nur in Form von Bausteinen erteilt werden dürfen. Ein Bot, der nur Bausteine akzeptiert, braucht eine enge Führung durch seinen Betreiber. Die gibt es ja offenbar und das ist dann so auch OK. --h-stt !? 22:00, 26. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
(BK) Der Bot schreibt ja auf gar keinen Fall User eigenmächtig an. Da ist immer noch ein Mensch dazwischengeschaltet, der die Arbeit des Bots überprüft bevor dieser einem User "auf die Nerven geht" um Fehlmeldungen zu mininmieren. (siehe auch Wikipedia:Dateiüberprüfung/Anleitung / Schritt 2 wird nur durch Menschen gemacht).
Entsprechend stimm ich dir voll zu, dass es keine Urheberrechtsfrage ist sondern eine wie wir das hier kennzeichnen wollen. Wenn natürlich die allgemeine Meinung besteht, dass Bilder mit ungewöhnlicher aber akzeptierter Lizenz ohne Baustein bleiben sollen ist das von meiner Seite aus auch in Ordnung. --jodo 21:56, 26. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nur mit Baustein kann man auf dem ersten Blick erkennen, untzer welcher Lizenz das Bild steht. Mit Hilfe der Bausteine kann man auch viel leichter URVs erkennen und entsorgen. Wir fangen erst gar nicht an, wieder Bilder ohne Baustein zuzulassen, es gibt immer noch tausende Altlasten aus der Prä-Baustein-Ära. -- ChaDDy 01:16, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wer hat das wo beschlossen, dass Bilder nur mit einem der vorgegebenen Bausteinen lizensiert werden dürfen? --h-stt !? 10:16, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Da der Bot alles "anschleppt", was keinen Lizenzbaustein hat ist es für einen sinnvollen Einsatz schlicht nötig Bilder die ordnungsgemäß lizenziert sind so zu markieren, dass der Bot das erkennt. Sonst landen die Bilder immer wieder in den Wartungskategorien der DÜP und spätestens beim dritten Mal wirds langweilig.
Wäre es evtl. möglich eine Art Universalbaustein für solche eher seltene Lizenzen zu schaffen, z.B. indem man die Lizenz als Parameter in eine einfache Vorlage (einfache Box, Kiste) packt. Das könnte ja auch als zusätzliche Angabe zu der des Uploaders passieren, wenn der Bot das erste Mal zugeschlagen hat. Gruß --Btr 13:45, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

z.B.

{{Benutzer:Btr/Spielwiese
|Lizenz               = Common Development and Distribution License
|Lizenz_Informationen = [[Common Development and Distribution License]]
}}

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Quelltext
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<div class="boilerplate" id="activediscuss" style="border: solid #C0C0C0 2px; background-color: #FFFFFF; margin: .5em auto; padding: 7px; text-align; width:80%;">
<center>[[Media:{{PAGENAME}}|Diese Datei]] wurde unter der '''{{{Lizenz}}}''' veröffentlicht.</center>
<center>Weitere Informationen zu der oben genannten Lizenz finden Sie unter: {{{Lizenz_Informationen}}}</center></div>

ergibt

Diese Datei wurde unter der Common Development and Distribution License veröffentlicht.
Weitere Informationen zu der oben genannten Lizenz finden Sie unter: Common Development and Distribution License

Ich finde die Idee von Btr sehr gut. Das dient nicht nur dem kleinen Botproblem, sondern vereinheitlicht auch das ganze WirrWarr um andere Lizenzen. Die Vorlage sollte dann halt wie alle anderen Lizenzvorlagen nicht in irgend einem Benutzerraum stehen. Das hat nix damit zu tun, dass es nur mit Baustein lizensiert werden dürfen, sondern es fördert nur die Erkennung auf den Ersten Blick um was für eine Lizenz es sich handelt. Deswegen haben wir ja auch Bausteine für den Rest. --jodo 20:38, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

ausgewählte VIP-Daten aus Wikipedia in eigene webpage übernehmen

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Hallo Wikipedianer,

vor einiger Zeit habe ich hier schon mal wegen meines Problems angefragt, aber die Antwort war nicht so eindeutig wie ich es mir gewünscht hätte.

Es geht um Folgendes: Aus dem historischen Kalender habe ich alle Geburtstage ab 1850 übernommen und in einer mySQL-Tabelle abgelegt. Format: Nachname, Vorname, Geburtstag, Beschreibung. Z.B.:

18.02.1964; Dillon; Matt; „US-amerikanischer Schauspieler“ 18.02.1954; Travolta; John; „US-amerikanischer Schauspieler, Tänzer, Produzent und Autor“

Diese Infos aus Wikipedia werden ergänzt durch weitere astrologische Angaben, die sich über das Geburtsdatum berechnen lassen.

Der Besucher meiner Website kann nach verschiedenen Kriterien VIPs suchen. z.B. Zeige mir alle deutschen Schauspieler mit Sternzeichen Löwe. Oder statistische Abfragen starten: Wie hoch ist der relative Prozentanteil aller Politiker, die mit Saturn im Skorpion geboren sind?

Die Ergebnislisten sind auf maximal 100 Datensätze beschränkt.

Um die Seriosität der Datenquelle zu unterstreichen, werde ich ausdrücklich darauf hinweisen, daß die Daten von Wikipedia stammen – also auf gar keinen Fall von mir selber erfunden wurden. Der Besucher meiner webpage, soll die Möglichkeit haben, stichprobenartig direkt auf Wikipedia die Korrektheit der berechneten Ergebnisse (z.B. „Kardinäle“ oder „Bischöfe“ haben auffallend oft Jupiter in TK Schützen, „Leichtathleten“ haben eine Jungfraubetonung etc. ) zu überprüfen.

Jetzt die Lizenzfrage: Ich finde zwar Links zu den Autoren der einzelnen Artikel zu den Personen der Zeitgeschichte – aber die übernehme ich ja nicht. Ich biete auch keinen kompletten Dump aller Wikipedia-VIPs an, sondern nur listenweise einen kleinen Ausschnitt - je nachdem nach welchen Kriterien gesucht wurde in der Größenordnung von etwas 30 bis 50, max. 100 Datensätze pro Abfrage.

Ich habe mir überlegt, hinter jedem ausgegebenen Datensatz (siehe obige Beispiele) einen klar erkennbaren Link einzufügen (z.B. „siehe Datenquelle“), der auf eine Unterseite meiner Homepage verweist, wo die Datenherkunft aus der Wikiepdia ausführlich erläutert wird. Plus einen Link auf die Wikipedia Startseite, plus Link auf die Unterseite des historischen Kalenders. Oder zusätzlich eine Unterseite mit der Original GNU-Lizenz (englisch), mit ergänzender Erklärung, daß alle per Abfrage aufgelisteten VIP-Datensätze (Name, Geb.Datum, Kurzbeschreibung) unter dieser GNU-Lizenz weiterverwendet werden dürfen.

Unabhängig davon wäre natürlich auch noch ein aus dem Namen generierter Link direkt zum Wiki-Hauptartikel eines VIPs machbar; z.B. für Joe Cocker:

http://de.wikipedia.org/wiki/Joe_Cocker

spätestens hier sind ja dann die Autoren/Versionen in der oberen Menüleiste abrufbar.

Andererseits: haben die hier aufgeführten Wikipedia-Autoren auch die Kurzbeschreibung z.B. „britischer R&B Sänger“ für Joe Cocker (auf der Seite „historische Jahrestage“) verfasst? Denn nur diese Info übernehme ich ja in meine Datenbank.

Mit den ganzen Links und Erläuterungen will ich jedenfalls keine Zweifel daran lassen, daß die VIP-Daten allesamt aus einer neutralen und objektiven Quelle – Wikipedia - stammen und gemäß der GNU FDL weiterverwendet werden dürfen; ausgenommen davon wären aber alle weiteren von mir selbst verfassten Texte, Erläuterungen oder abgeleitete Tabellen mit statistischen Kennzahlen, z. B. Chi-Quadrat-Summen für Sternzeichen/Vip-Attribute etc...


Sorry, daß mein Beitrag etwas länger geworden ist: kann ich mein Projekt in der hier beschrieben Weise realisieren oder gibt es noch etwas Besonderes zu beachten?


Vielen Dank und Grüße von C.T.D.

Wikipedia ist leider keine sehr seriöse Quelle. Das Prinzip, dass jeder editieren kann und darf ist zwar unsere Stärke (und unsere Besonderheit), allerdings vergrößert genau das auch die Gefahr von Fehlinformationen.
Ich lege dir Wikipedia:Weiternutzung und Wikipedia:Lizenzbestimmungen ans Herz. Da deine Frage nichts mit Wikipedia direkt zu tun hat, darf ich dir eigentlich keine Rechtsberatung geben. Ich beschreibe nun aber dennoch kurz, wie die rechtliche Lage ist: Wenn ich das richtig verstanden habe, werden keine ganzen Texte, sondern höchstens kurze Satzfragmente, vor allem aber Daten übernommen. Geburtsdatum und Name sowie kurze Sätzchen erreichen keine Schöpfungshöhe, sind also gemeinfrei. Im Zweifel hilft allerdings das Zitatrecht. -- ChaDDy 06:03, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]


Danke für die Antwort, ChaDDy Es werden wirklich nur diese kurzen Satzfragmente übernommen. Dein Tip mit dem Zitatrecht hat mir weitergeholfen. Ich werde alle Stellen, wo ein Datensatz mit Personendaten und Kurzbeschreibung ausgeben wird mit einem Zitatlink ergänzen. Dieser Link führt dann direkt auf die Unterseite des entsprechenden Tages im historischen Wikipedia-Kalender.

Bsp: Byrne, Gabriel; geboren am 12. Mai 1950; „irischer Filmschauspieler“ (zitiert nach: http://de.wikipedia.org/wiki/12._Mai)

oder kürzer und von der Optik etwas eleganter: Byrne, Gabriel; geboren am 12. Mai 1950; „irischer Filmschauspieler“ [Zitatquelle]

[Zitatquelle]= auffällig formatierter Link zu http://de.wikipedia.org/wiki/12._Mai)


Grüße - C.T.D.

Wikipedia:Zitate#Zitieren aus der Wikipedia und Spezial:Cite sollten dir eine Hilfe sein. -- ChaDDy 19:37, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Finde eigentlich nur ich das lachhaft, dass auf eine Nachfrage für eine Horoskop-Website (!!!) der Fragende erst mal die Antwort bekommt: "Wikipedia ist leider keine sehr seriöse Quelle." Also so weit muss die Selbstkasteiung ja nun nicht wirklich gehen, dass sich die Wikipedianer gar für unseriöser als die Astrologen halten... --AndreasPraefcke ¿! 13:30, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Public Domain Bilder drucken

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Ich recherchiere gerade bezüglich möglicher Bilder für eine Erstellung eines Kalenders in Deutschland. Dabei stieß ich auf den Satz: „Gelegentlich beanspruchen auch US-Regierungsbehörden außerhalb der USA einen Urheberrechtsschutz, weshalb die Vorstellung einer weltweiten "Public domain" hinsichtlich dieser Bilder irreführend ist.“, aus welchem ich folgere, dass eine uneingeschränkte Nutzung für einen Druck welcher in Deutschland erfolgt und vertrieben wird nicht möglich ist. Ist das soweit korrekt und gehe ich damit richtig, dass ich bei jedem PD Bild einer US-Regierungsbehörde anfragen muss, ob eine Nutzung als Druckerzeugnis in Deutschland möglich ist? Ich hoffe eure Nerven nicht zu sehr zu strapazieren, habe jedoch bis jetzt nichts passendes zu diesen Fall gefunden. Dankend, Conny 10:10, 27. Aug. 2007 (CEST).[Beantworten]

Dir ist schon klar, dass hier keine Rechtsberatung stattfinden kann, oder? Wenn du einen Kalender vertreiben willst nutzt du die Bilder auf eigene Gefahr. Richtig ist, dass es in Deutschland kein "Public Domain"-Konstrukt gibt und Werke von US-Bürgern in Deutschland wie Werke von deutschen Bürgern geschützt werden. Daraus folgt, dass die US-Regierung sich im Prinzip darauf berufen könnte, dass diese Werke zwar in den USA per Gesetz nicht geschützt sind, in allen anderen Ländern aber schon. Eine solche Handlungsweise wäre natürlich ziemlich schizophren, da die gesetzlichen Grundlagen in den USA ja auch einfach geändert werden könnten. Wir haben uns hier bei WP darauf festgelegt, PD als äquivalent zu einer einfachen Lizenz für jedermann erteilt durch die US-Regierung zu betrachten. Ob das wasserdicht ist und ob du dich für deinen Kalender auf die gleiche Position begeben willst kann man nicht letztgültig sagen. Man muss halt die Wahrscheinlichkeit, dass einer der konstruierten Fälle eintritt, abschätzen.--Wiggum 10:24, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Diese Festlegung hat auch etwas damit zu tun, dass eine Klage der USA gegen eine US-amerikanische Website bei einem Gericht außerhalb der USA zu geringfügigen Vollstreckungsschwierigkeiten in Florida führen könnte.--sугсго.PEDIA-/+ 16:39, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Herzlichen Dank für deine Hilfe, Conny 11:00, 27. Aug. 2007 (CEST).[Beantworten]

Strawinski-Brunnen

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Für den Artikel Strawinski-Brunnen habe ich das Foto [24] augenommen + hochgeladen. Nun wurde es mit folgendem Hinweis entfernt:

„Bild wieder entf. wg. Urheberrechtsverletzung, in F gilt nicht Panoramafreiheit“

Rufus46

Soweit ich [25] - im speziellen dem Satz

„In der deutschsprachigen Wikipedia werden aber auch Bilder geduldet, die nach den Maßstäben der deutschsprachigen Länder bedenkenlos sind“

allerdings entnehme, müsste dass in DE doch OK sein, oder? Danke für Klärung. --trm Linux retten! 21:07, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Unter dem Aspekt, dass in F die Panoramafreiheit nicht gilt, müssten dann beispielsweise auch die Fotos in Centre Georges Pompidou oder Viaduc de Millau gelöscht werden? Klingt doch fast absurd. --Brunosimonsara 21:49, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das Bild wird dir auf den Commons innerhalb einiger Tage gelöscht werden, die dulden dort tatsächlich keine Bilder asu Frankreich, die sich auf Panoramafreiheit berufen. Lade es bitte nochmal auf de hoch und binde es wieder ein. In der de-WP akeptieren wir die Bilder. --h-stt !? 22:03, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich habe das Bild wieder eingefügt. Auf .de kann das Bild nur hochgeladen werden, wenn man Admin ist. Ich würde das empfehlen, da die lebensdauer auf Commons recht begrenzt sein dürfte. Wenn der Urheber dies wünscht, lade ich es auf .de. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:06, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Kein Problem. Je nachdem, wie das mit [26] aussieht, wäre es das gleiche. --trm Linux retten! 23:36, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Person der Zeitgeschichte?

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Haltet Ihr die in Race War Abgebildeten für Personen der Zeitgeschichte, deren Recht am eigenen Bild nicht verletzt wird? --Noddy93 01:06, 28. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nein, das sind keine Personen der Zeitgeschichte. Übrigens, meine persönliche Meinung über diese Band behalte ich jetzt lieber für mich... -- ChaDDy 02:32, 28. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nun ja, das Problem liegt auch noch woanders Zu den relativen Personen der Zeitgeschichte zählen meistens Schauspieler, Sportler, Showgrößen und Prozessbeteiligte. Die Wiedergabe und Abbildung dieser Personen soll nur im Rahmen der im öffentlichen Interesse stehenden Ereignisse erfolgen.[27]. Wären es alles Bilder von öffentlichen Auftritten der Band (auch Pressekonverenzen), würde ich sagen, das Recht am eigenen Bild ist nicht verletzt.
Das einzige Bild das ich sagen würde das durchgehen sollte (allerdings mit Vorbehalten), ist das von der Demonstration. Denn dazu, gibt es schon abschlägige Urteile, allerdings sind das Berichterstatungsurteile, und da hier über die Band und nicht über die Demo geschrieben wird könnte diese schon nicht mehr greifen. Hier ist es also immer wichtig in welchem Zusammenhang zwischen Auftritt in der Öffentlichkeit des Abgebildeten und die Verwendung des Fotos steht. Der Auftrittsort muss klar von der Abgebildeten Person als öffentlicher Auftritt gewählt worden sein. Die Frage laute in dem Fall; hat sich die Person selber ins "Rampenlicht" gestellt, und hat somit die öffentliche Veranstaltung geprägt? Nur wenn diese Frage mit Ja beantwortet werden kann, ist das Recht am eigenen Bild nicht verletzt. Je "unwichtiger" die Person (als Personen der Zeitgeschichte) ist, desto vorsichtiger sollte man sein. Bobo11 08:59, 28. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Benutzer:ChicagoBullsSupport1 hat die Bilder unter Berufung auf das Recht am eigenen Bild gelöscht. In der Löschdiskussion auf Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/28. August 2007 war wohl der Konsens das die Bilder die Persönlichkeitsrechte nicht verletzen und demnach auch nicht gelöscht werden. Ich reverte erstmal--Sickle 12:47, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Lieber "Sickle". Die von dir genannte Begründung, dass diese laut der "Löschdiskussion" die Persönlichkeitsrechte nicht verletzen, wurde noch nicht endgültig geklärt. Laut Diskussionsverlauf bescheinigen mehrere Personen, dass dies der Fall ist. Gemäß demokratischen Bestimmungen, würde ich die Bilder vorerst entfernen um rechtlichen Schritten zu entgehen. Hochachtungsvoll, Ch. Bulls Support.

Das ist ein verbreitetes Missverständniss, in der Wikipedia gibt es was Sachfragen angeht keine Demokratie. Nur eine Person hat in der Vergangenheit deine Meinung gestütz nämlich der Benutzer:Chaddy der auch den Löschantrag gestellt hat. Soweit ich das beurteilen kann hat trägt er die Entscheidung zumindest soweit mit dass er keine weiteren Massnahmen unternimmt die Bilder doch noch zu löschen. Im Moment bist der einzige derdarin eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten sieht. Wenn glaubst neue und bessere Argumente zu haben steht es dir frei einen erneuten Löschantrag für die Bilder zu stellen. Solange bis darüber entschieden wurde solltest du den vorherrschenden Konsens akzeptieren. --Sickle 13:26, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Im Kontext eine Bandartikels halte ich Bilder der Bandmitglieder für statthaft. Klar wären Bilder von einem Konzert sicher sinnvoller, nur vermutlich ich, dass in dieser doch recht speziellen Musikrichtung selbst der Uploader der Bilder auf einem solchen noch nicht gewesen ist. Was die rechtliche Position angeht würde ich ggf. eine "Meldung" der abgebildeten Personen abwarten. --jha 13:55, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bilder gelöscht --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:48, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nach reiflichem Überlegen... Das Recht am eigenen Bild überwiegt. Da sich die abgebildeten Personen bei mir gemeldet haben, sind die Bilder weg. In ähnlich gelagerten Fällen haben wir ebenfalls schon gelöscht, hier war es grenzwertig. Wenn eine abgebildete Person um Löschung bittet, wurde dem bisher immer entsprochen, auch wenn sonst keine Löschgründe vorliegen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:48, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bei den betreffenden Personen handelt es sich nicht zufällig um die selben die Heute morgen versucht haben die Bilder aus den Artikel zu entfernen? Ich frage nur weil der Eindruck entstehen könnte forderndes und regelwidriges Verhalten lohne sich. --Sickle 14:57, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Der bisherigen Kenntnislage nach gehe ich davon aus, daß keine Übereinstimmung vorliegt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:05, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Zur Dokumentation: Anfrage ans OTRS weitergeleitet und dort für Zugangsberechtigte unter Ticket#: 2007082910008269 abrufbar. -- ShaggeDoc Talk 15:12, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Beethoven-Darstellung von Andy Warhol

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Die Vorlage

Dieses Bild ist einem gemeinfreien Bild von Stieler nachempfunden. Darf man Warhols Version hochladen? Grüße --Tankwart 15:51, 28. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nein. --sугсго.PEDIA-/+ 15:52, 28. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nein. --Fb78 15:59, 28. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Danke --Tankwart 16:00, 28. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Urheberrecht bei Urkunden

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Besteht Urheberrecht auf Kopien von Urkunden? Genauer gesagt geht es um die Todesurkunde des Musikers Marc Bolan (vor 30 jahren in GB ausgestellt), die ich grad im Netz gefunden habe und wenn sie frei ist, könnte man sie ja in den Artikel stellen. --91.15.222.6 21:02, 28. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wenn ich mir die Frage selbst beantworten muss dann muss ich wohl anhand des letzten Absatzes hier davon ausgehen, dass es nicht frei ist. Oder gilt das nicht für D? --91.15.222.6 21:34, 28. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Äh, hier kann's schon mal länger als 30 Minuten dauern, bis man eine Antwort bekommt. Wenn du uns das betreffende Schriftstück nicht zeigen willst, dauert's natürlich noch länger. Crown Copyright gilt natürlich nicht für D, aber für dich, falls du in England angeklagt werden solltest.--Fb78 08:49, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ist diese Urkunde den überhaupt urheberrechtlich geschützt? Ist sie illustriert? Weist sie schutzfähige Texte auf? --h-stt !? 14:18, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ist diese Urkunde den überhaupt urheberrechtlich geschützt - Na das wollte ich wissen. Irgendein Fan hat den Wisch ins Netz gestellt. Ist eine Fotokopie der Urkunde. Da steht Name, Adresse, Todesursache und so ein Krempel drauf. Keine Gedichte, Zeichnungen oder Fotos. Ich hatte mir die nur runtergeladen - ich such sie nochmal. @fb 78 - also können mich die Briten verklagen, wenn ich das in meinen Blog stelle? Und die (deutschsprachige) Wikipedia? --91.15.232.228 19:07, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wenn du uns nicht endlich einen Link zu dieser Urkunde gibst, bekommst du hier keine Antwort. --Fb78 19:48, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

www.kathpedia.com

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Der vor kurzem eingestellte Artikel Chusak Sirisut wurde wortwörtlich von http://www.kathpedia.com/index.php?title=Chusak_Sirisut kopiert. Diese Quelle habe ich soeben nur durch Zufall entdeckt, selbst Schreibfehler wurden übernommen. Ist das jetzt eine URV oder nicht? KathPedia selbst gibt auf der Hilfeseite als Lizenzbestimmung an: Attribution-Share Alike 2.0 Austria, wobei mir nicht klar ist, ob das für Quellen der KathPedia-Artikel gilt, oder für das gesamte Material dieser Site? --Hdamm 14:37, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bitte einfach einen URV-LA stellen --Fb78 14:44, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
OK, danke. Habe ich gemacht. Mal sehen, was draus wird. --Hdamm 15:02, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Toten Hosen - Alles wird Gut Cover

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Die Vorlage

Eine ähnliche Frage habe ich vor ein paar Tagen hier schon gestellt. Es geht heute um dieses Cover. Es basiert auf dem Bild Die Kreuzigung Christi von Peter Paul Rubens († 1640). Darf man es in der Deutschen Wikipedia veröffentlichen? Ich bedanke mich für die Hilfe. --Tankwart 16:06, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nein - ob die Bearbeitung des Bildes die nötige Schöpfungshöhe erreicht, kann man diskutieren. Aber die Abbildung des Rahmens ist zumindest als Lichtbild geschützt. --h-stt !? 16:41, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ja, das leuchtet ein. Kann man denn das Bild ohne Rahmen hochladen? Grüße--Tankwart 17:50, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Was ist der enzyklopädische Wert eines Bildausschnitts von einem Album-Cover, der zudem nicht sachlich, sondern durch den Wunsch Urheberrechte zu umgehen bestimmt ist? Also: Nein, nicht so sehr wegen der Rechte sondern weil es eine Verfälschung des Covers und damit in der Wikipedia fehl am Platz ist. --h-stt !? 19:04, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Schade, Schade. Es gibt so selten Möglichkeiten, Albenartikel zu illustrieren. Aber danke für die Hinweise. --Tankwart 21:29, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Verwendung diverser Artikel

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Hallo, ich möchte gerne ehrenamtlich für unseren Tierpark einige Hinweisschilder für unsere Tiere kreieren und würde gerne Teile Ihrer Artikel nutzen, die ja bekanntlich frei zur Verfügung stehen. Kann ich auch die Bilder kopieren, da unsere eigenen Fotos (vom Uhu z. B.) nicht so toll geworden sind? Und dann würde ich noch gerne wissen, wo ich den Namen des jeweiligen Autors finde, da ich ja Quelle und Autor angeben soll.

Ich finde Wikipedia wirklich enorm!!!!! Bitte machen Sie weiter so!

Schon im voraus vielen Dank für die Antwort!

S. Thollon --195.93.60.73 17:37, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bitte Lizenzbestimmungen für die Texte beachten, die Lizenz der Bilder läßt sich über einen Klick auf das Bild ermitteln. --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:40, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Darf man in einem Bitmaps proprietäre Schriften einbinden?

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Auf www.linotype.com werden Schriften wie Helvetica und Arial verkauft. Hier in Auszug aus dem Nutzungsvertrag der angebotenen Schriften:

Die Einbettung der Schriften-Software1) in elektronische Dokumente oder Internetseiten ist nur gestattet, wenn zweifelsfrei sichergestellt ist, dass der Empfänger die Schriften-Software nicht zum Editieren oder zum Erstellen neuer Dokumente verwenden kann (Read-Only). Es muss ausgeschlossen sein, dass die Schriften-Software ganz oder teilweise aus solchen Dokumenten wieder extrahiert werden kann.
Kurz: Proprietäre Schrift darf für Dokumente verwendet werden, in denen die Schrift selbst nicht eingebettet ist, z.B. HTML, SVG. In SVG-Grafiken darf die proprietäre Schrift allerdings nicht in Pfade umgewandelt werden, damit die Grafik für die GNU Lizensierung geeignet ist.

Der Lizenznehmer darf die in Dokumenten eingebettete Schriften-Software nur elektronisch weiterleiten, wenn diese Dokumente ausschließlich »für persönliche oder interne Geschäftszwecke« bestimmt sind und die Schriften-Software darin als statische graphische Abbildung (z.B. als »gif«) eingebettet ist und in einem sicheren Format, das nur die Ansicht und das Drucken (nicht das Editieren, Ändern, Verbessern oder Modifizieren) von statischen graphischen Abbildungen oder solchen eingebetteten Dokumenten erlaubt, weitergeleitet wird.
Kurz: Proprietäre Schrift ist damit nicht für Bilder (.gif, .png, .jpeg) geeignet, die in Wikipedia hochgeladen werden. Für SVG-Grafiken ist das selbe wie oben herauszulesen.

1) Software ist hier nicht im Sinne von Programm gemeint. Computerschriften sind halt keine Hardware, sie sind Software, und somit Schriften-Software.

Desweitern ist zu wissen, dass allein der Besitzt von nicht regelrecht erworbenen Schriften auf dem PC ist strafbar. SVG-Grafiken, für die eine nicht auf dem PC vorhandene Schriftart definiert, wird vom SVG-Viewer (z.B. Internet-Browser) eine andere Schrift gewählt.

Ein Wikipedianer meinte, dass niemand die Schriften aus Bitmaps herauskopieren und neuauflegen würde. Man könnte aber auch so argumentieren, dass ein Autor eine Karte mit Helvetica-Beschriftungen in einem Buch abdruckt. So käme der Autor, ohne den Besitz der Lizenz für die Helvetica Schrift, dennoch dazu eine lizensierte Schrift kommerziell zu nutzen.

Es wurde bereits eine Diskussion von mir angestoßen, bei der diese Frage (siehe Überschrift) nicht eindeutig geklärt werden konnte. So stelle ich diese Frage hier erneut, in der Hoffnung, dass jemand mit etwas Rechtswissem und der Berücksichtgung des Nutzungsvertrages von proprietären Schriften antworten kann. Ein tabellarische Übersicht von mir, was die Lizensierung von Schriften angeht existiert bereits hier. Eventull könnte die eine große rote Zelle nach diese Diskussion grün werden. Grüße, --Algos 18:48, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

my2cents: Laut unserem Artikel Rechtsschutz von Schriftzeichen kann "der Inhaber des Geschmacksmusters an den Schriftzeichen ... gegen die Verbreitung von Büchern und anderen Druckerzeugnissen, die in der geschützten Schrift gedruckt sind, sowie gegen anderweitige Verwendungen der Schrift einschreiten" (Gernot Schulze, Beck-Rechtsberater im dtv, 5. Auflage, 2004). Also wohl auch deren Nutzung in Wikipedia-Grafiken. In diesem Sinne wäre die Verwendung reiner Open-Source-Schriften wohl anzuraten. Andererseits ignorieren wir den Geschmacksmusterschutz in anderen Fällen (siehe z.B. ICE) - und nur auf einen solchen, nicht aufs Urheberrecht (!) kann sich der Schriftendesigner berufen. Darauf berufen wir uns auch, wenn wir in der Wikipedia Schriftproben abbilden. Conclusio: Wir ignorieren HIER den Geschmacksmusterschutz, der aber für Weiternutzer natürlich zu beachten ist (!); wir dürfen in der Wikipedia unfreie Schriften nutzen, VERSUCHEN aber im Sinne der Weiternutzung möglichst viele freie Schriften zu verwenden.
Auf die Durchsetzbarkeit der Einschränkungen der Lizenzgeber möchte (und kann) ich nicht eingehen; wiewohl wir selbst als Freunde unserer eigenen Lizenzen jede Art von Lizenzvertrag ernst nehmen sollten. --Fb78 19:00, 27. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Danke für die schnelle Antwort!--Algos 14:06, 28. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Gerne. Bisher hat sich ja sonst niemand dazu geäußert. Ich finde übrigens gut, dass du diese Problematik aufgezeigt hast, ich war mir dieses Problems bisher nicht bewusst. Ich sehe darin auch wie gesagt kein Problem für die Wikipedia, sondern nur eine (unnötige) Hürde für Nachnutzer. --Fb78 16:03, 28. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich finde es schon ziemlich dreist, wie der Artikel Rechtsschutz von Schriftzeichen manipuliert wurde und wie tendenziös Fb78 ihn heranzieht. Maßgeblich sind nicht Ansichten einiger Autoren, sondern der in der Amtlichen Begründung niedergelegte Wille des Gesetzgebers. Außerdem habe ich aufgrund meiner Recherchen für den Artikel keineswegs den Eindruck gewonnen, dass diese unsinnige Ansicht, dass die Weiterverwendung von gesetzten Inhalten dem Verbotsrecht des Inhabers des Schrift-Geschmacksmusters unterliegt, irgendwie "herrschende Meinung" sei. Aber das wurde dann nachträglich reingeflickt und mit genau 1 (in Worten: einem) Literaturzitat belegt --84.62.243.191 21:10, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich verfasse hier keine Rechtsgutachten, sondern versuche, Algos eine praktische Richtlinie zum Umgang mit Schriften in der Wikipedia zu geben. Ich denke, mit meinem Rat, nur freie Schriften in Grafiken zu verwenden, liege ich jedenfalls auf der Linie des Wikipedia-Gedankens. Alles andere liefe darauf hinaus, den Lizenzvertrag der Schriftenvertreiber zu ignorieren, und dazu werde ich ihm nicht raten. --Fb78 13:27, 30. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Commons PD-Old vs. Wikipedia.de Bild-PD-alt-100

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Ich sehe ein Problem mit Bildern mit unbekanntem Urheber die älter als 100 Jahre alt sind auf Commons, da dort nur die Lizenz PD-OLD zur Verfügung steht und nicht wie in der deutschen Wikipedia die PD-alt-100. Wenn man das Sterbedatum des Autors nicht kennt kann man diese Bilder eigentlich nur in Wikipedia.de hochladen, da man ansonsten falsch lizensiert - oder sehe ich das falsch? Beispiel [[Image:KalkkaserneAk.jpg]] --Schweinepeterle 12:57, 30. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Soweit ich informiert bin wird die "PD-alt-100 - Regel" auf Commons auch nicht akzeptiert, lade die betreffenden Bilder einfach hier hoch. Wenn du dich über die Regel weiter informierst wirst du erfahren, dass das eine reine Sache der deutschsprachigen Wikipedia ist und vor einiger Zeit unter Abwägung des Risikos, ob die Regelschutzfrist schon abgelaufen ist oder nicht ausgeknobelt wurde - steht ja so auch im Bausteintext. Gruß --Btr 13:37, 30. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich würde das mit PD-old auf Commons nicht ganz so schwarz sehen. Wenn man mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen kann, dass der Urheber (auch wenn er unbekannt ist) mehr als 70 Jahre nicht mehr unter uns weilt, dann kann man PD-old schon verwenden. Da muss man halt ein wenig mit gesundem Menschenverstand rangehen. Wenn plausibel ist, dass die Schutzfrist abgelaufen ist, wird es auch auf Commons keiner löschen und je weiter vor 1937 du bist, desto plausibler wird es. -- ShaggeDoc Talk 13:57, 30. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Genau das sehe ich als Problem, da liegt dann eine Datei die evtl. nach Spekulation gemeinfrei sein kann und auf der Bildbeschreibungsseite steht das dann als eindeutige Behauptung ohne den Unsicherheitsfaktor überhaupt nur zu erwähnen. Wenn man derartigen Kompromisse eingeht, dann sollte man wenigstens so offen sein und das erwähnen, dass jeder (z.B. Nachnutzer) selbst entscheiden kann ob er das Risiko eingeht oder nicht.
1937, einmal kurz pi mal Daumen gepeilt - angenommen der Urheber war zur Zeit der Aufnahme 20 Jahre alt und ist mit 60 Jahren verstorben, dann wäre 2047 die Regelschutzfrist von 70 Jahren abgelaufen und das Bild gemeinfrei. --Btr 14:23, 30. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Gerade deshalb versuchte ich etwas zu finden was ich irgendwo hier oder auf einer anderen Wikipedia gesehen habe, doch vergebens: irgendwo las ich über eine Regel 2 mal 70 Jahre, also nicht 100, sondern 140, was eigentlich sehr gut hinhauen müßte auch bei komplizierten Konstellationen. Circa 14:33, 30. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Deshalb sollte zu diesem Problem ein Hinweis in die Wikipedia:Bildrechte oder ein Warnhinweis auf Hochladen.--Schweinepeterle 15:02, 30. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Man kommt, wenn man hier produktiv mit Bildern arbeiten will einfach nicht drum herum sich die einschlägigen Seiten wenigstens einmal durchzulesen. Der ganze Urheberrechtskram ist leider für den "Otto-Normal-User" nicht gerade einfach, ... man kann froh sein, wenn auf der Uploadseite die grundsätzlichsten Dinge verständlich rüberkommen. Für so Sonderregelungen und kleine Spitzfindigkeiten des Urheberrechts bzw. der Regeln hier in WP, wie z.B. "PD-old-100" muß man schlicht auf weitere Seiten verweisen. --Btr 15:58, 30. Aug. 2007 (CEST) PS: Hochladen ist der allgemeine Artikel zum Thema und hat mit dem Upload der Wikipedia nichts speziell zu tun.[Beantworten]
@Circa: Das mit 140 Jahren haben wir auch so ähnlich. Der zweite Baustein, nämlich {{PD-alt}} ist nicht nur für sicher gemeinfreie Werke (also wenn der Urheber mehr als 70 Jahre tod ist), sondern ebenfalls auch für Werke mit unbekanntem Urheber, die schon mehr als 150 Jahre alt sind. Es gibt also sowohl die 100-Jahre-Regelung, als auch die unbekanntere, aber noch sicherere 150-Jahre-Regelung. -- ChaDDy 17:07, 30. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Grund für die n-100-Regelung, die de facto auch den meisten Hochladevorgängen deutscher Benutzer auf Commons bei älteren Bildern entspricht, ist nicht, dass die Wahrscheinlichkeit verschwindend gering ist, dass der Urheber keine 70 Jahre tot ist, sondern ein Bündel von pragmatischen Erwägungen:

  • de kennt keine fair-use-Klausel
  • bei den meisten Bildern dürfte die Schutzfrist abgelaufen sein
  • bei verwaisten Werken können keine Rechtsinhaber kontaktiert werden
  • bei anonymen Werken gilt an sich die 70-Jahres-Frist nach Erscheinen, die wir aus Beweisproblemen nicht ausschöpfen, obwohl an sich der Beweis negativer Tatsachen so gut wie nicht führbar ist (also der Beweis, dass sich ein Urheber wirklich niemals zu seinem Werk bekannt hat)
  • das Riskiko, dass sich ein Rechtsnachfolger meldet und wir wirklichen kostenpflichtigen Ärger bekommen, ist verschwindend gering, es sind keine Klagen bei so alten Bildern bekannt geworden --84.60.248.214 16:53, 30. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bildrechte armeniapedia

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Ich habe festgestellt, dass die armenische Wikipedia (http://www.armeniapedia.org) ihre Bilder grundsätzlich nicht in Commons - Medien einstellt. Kann man da über Spendengelder Druck ausüben? --Old Man 09:30, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das ist NICHT die armenische Wikipedia. Selbige findest Du unter hy:Գլխավոր Էջ, wie aus Wikipedia:Sprachen hervorgeht. Nur weil jemand MediaWiki benutzt heißt das noch lange lange nicht, dass er auch zu Wikimedia gehört! Erst recht nicht, wenn ein fetter Copyright Hinweis unter jeder Seite steht. --Taxman¿Disk?¡Rate! 09:43, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Es wäre manches einfacher, wenn die deutschsprachige Wikipedia ebenfalls nur lokal hochlöaden würde...--RalfRBIENE braucht Hilfe 09:44, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wer ist "wir"? Welches Urheberrecht ist anwendbar, wenn Personen aus den U.S.A. in der deutschsprachigen Wikipedia posten?

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Auf der Seite http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe:FAQ_zu_Bildern heißt es

Bilder, die in Wikipedias anderer Länder zulässig sind, müssen nach deutschem Recht nicht unbedingt frei sein, häufigstes Beispiel ist „fair use (z.B. USA)“, das bei uns nicht greift. Wie es funktioniert, steht weiter unten.

Frage 1: Wer genau ist "wir" (also diejenigen, die mit "uns" adressiert sind) und warum greift "fair use" nicht?

Frage 2: Ist es zutreffend, dass die Serverstandorte für das deutschsprachige Angebot der Wikipedia in den U.S.A. liegen?

Frage 3: Wer genau ist im Sinne des Urheberrechts für erstellte deutschsprachige Seiten verantwortlich?

Frage 4: Welches Urheberrecht findet Anwendung, wenn eine in den U.S.A. ansässige Person einen Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia veröffentlicht?

Frage 5: Eine in Deutschland ansässige Person sehe sich durch einen deutschsprachigen Artikel in der Wikipedia in ihren (deutschen) Urheberrechten verletzt. Aus den IP-Daten lasse sich kein Autor des Artikels namentlich ermitteln, es lasse sich nur feststellen, dass der Artikel von einer IP-Adresse in den U.S.A. eingestellt wurde. Gegen wen kann die in ihren Rechten beeinträchtige Person vorgehen und wie?

--87.183.141.101 23:33, 30. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

1. Damit ist die deutschsprachige Wikipedia gemeint.
2. Nein, nicht ausschließlich. Es gibt auch Server in Holland und weiteren Ländern. Die Daten sind über zahlreiche Rechner verteilt.
-- ChaDDy 23:37, 30. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]


1. "wir" ist die Gemeinschaft der deutschen Wikipedia.
2. ja, mit ein paar Ergänzungen (siehe oben)
3. die Foundation und die Benutzer, die Inhalte zur Verfügung stellen
4. hängt vom Gerichtsstand ab
5. den Inhaber der IP. Sie könnte auch die Foundation dazu auffordern, die widerrechtlich eingestellten Inhalte zu entfernen.
Ich bin kein Jurist und übernehme keine Haftung für das eben Geschriebene. Im Zweifel solltest du einen Anwalt mit Schwerpunkt Urheberrecht befragen. sebmol ? ! 23:40, 30. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
zu 4. siehe auch Forum shopping --Isderion 23:45, 30. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
zu Chaddys 1.: Unter "der deutschsprachigen Wikipedia" verstehe ich die unter US-Recht gehosteten und administrierten Web-Angebote der Wikipedia, die sich in deutscher Sprache präsentieren und die unter der Domain de.wikipedia.org abrufbar sind. Es handelt sich also nicht um eine Person, auf die mit "uns" oder "wir" bezug genommen werden kann. Daher verstehe ich deine Antwort nicht.
zu Chaddys 2: Ist es zutreffend, dass die Master-Server, die Server-Administratoren, die Datenbankadministratoren allesamt in den U.S.A. ansässig sind? Ist es zutreffend, dass die Server, die außerhalb der USA gehostet werden, inhaltlich Replikate der US-Server sind?
zu sebmols 1: Google kann "Die Gemeinschaft der deutschen Wikipedia" nicht nachweisen. Handelt es sich um ein fiktives Objekt? Oder möchtest du damit andeuten, dass du unter "Der Gemeinschaft ..." einfach nur die Menge der gleichgesinnten Personen verstehst? Gibt es dafür irgendwo eine Definition? Wie grenzt sich die "Gemeinschaft" von "Nichtmitgliedern" ab? Warum und wie setzt "Die Gemeinschaft" einschränkende Regeln gegenüber Mitgliedern und Nichtmitgliedern durch?
zu sebmols 3: Sei ein Benutzer, der einen Inhalt zur Verfügung stellt, nicht ermittelbar. Ist es dann zutreffend, dass dann nur die Foundation, und nicht "Die Gemeinschaft" oder ihre Mitglieder, wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen werden kann? Ist es dann auch zutreffend, dass die Foundation mit Sitz in den USA US-Recht unterliegt? Wenn das so ist, warum sollte ein Benutzer, der anonym Beiträge in die Wikipedia einstellt irgendein anderes Urheberrecht beachten als dasjenige der USA?
Zusatzanmerkung zu sebmols 3a: Es ist nicht auszuschließen, dass eine Veröffentlichung in der Wikipedia nach deutschem UrhR zulässig, nach US-Recht unzulässig ist. Wie setzt die Foundation durch, dass (auch) in der deutschsprachigen Wikipedia die Auflagen des US-UrhR eingehalten werden, um eine Inanspruchnahme der Foundation auszuschließen? Müsste nicht konsequenterweise in der deutschsprachigen Wikipedia eine Veröffentlichung nach beiden Rechtssystemen auf Zulässigkeit geprüft werden (wenn überhaupt).
zu sebmols 4: Ist es zutreffend, dass die Foundation in Deutschland keinen Gerichtsstand hat?
zu sebmols 5: Ist es also zutreffend, dass ein zu beanstandender Artikel ohne bekannten Autor von der Foundation rechtlich nach US-Recht beurteilt wird, weil in den USA deutsches Urheberrecht in der Regel nicht wirksam ist?
--87.183.168.89 13:04, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nach einigem Grübeln mal eine Gegenfrage, da mir so spontan nichts einfällt: Was wäre urhebererchtlich gesehen nach deutschem oder DACH Recht zulässig, das nach US-Recht unzulässig wäre? Es mag zwar manches mit einer anderen Argumentation nutzbar sein, aber in der Regel ist das US-Recht wesentlich großzügiger. -- ShaggeDoc Talk 13:11, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Stichworte sind hier Panoramafreiheit und Copyright Term Extension Act.--Wiggum 14:10, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Mal generell: Hast Du ein konkretes Anliegen oder geht es Dir um eine Grundsatzdiskussion (vulgo = Trollerei)? --Taxman¿Disk?¡Rate! 13:16, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nun, da gab es irgendwann eine aufgeregte Diskussion über freie Werke, die nach hiesigem Recht 70 Jahre nach dem Tod des Autors frei werden, in den USA gäbe es dazu aber andere Regeln, die dann auch die Anwendung des deutschen bzw. EU-Rechts nicht akzeptieren. Circa 13:18, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

In den USA unterliegen nach dem 1.12. 1990 errichtete Gebäude dem Copyright. Wenn ein Architekt sein Eigenheim als Kunst ansieht, unterliegt die Hütte nicht der Panoramafreiheit. Somit darf man US-amerikanische Straßenszenen mit halbwegs modernen Gebäuden nicht unter einer freien Lizenz veröffentlichen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:41, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]


zu Taxman: Ich bin davon ausgegangen, dass unter dem Titel "Urheberrechtsfragen" auch Uhrheberrechtsfragen, also Rechtsfragen, geklärt werden können. Mein Problem ist, dass ich den Satz (s. Anfang meines Beitrags)
Bilder, die in Wikipedias anderer Länder zulässig sind, müssen nach deutschem Recht nicht unbedingt frei sein, häufigstes Beispiel ist „fair use (z.B. USA)“, das bei uns nicht greift.
nicht nachvollziehen kann. Die Botschaften dieses Satzes sind:
1. Aussage, dass "fair use" nach deutschem Rech nicht "greift" (soweit OK).
2. Die implizite Aussage, dass Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia deutschem Urheberrecht genügen müssten (das halte ich für nicht zutreffend oder zumindest nicht für die "ganze Wahrheit")
3. Daraus wird die Verhaltensregel abgeleitet, dass "fair use" in der deutschsprachigen Wikipedia nicht angewendet werden soll. Durch diese Regel wird eine möglicherweise dann auch eine "Legitimation" erteilt, Beiträge zu löschen oder zu verändern, die dieser Regel zuwiderlaufen.
Nach meinem Verständnis von Logik lässt sich die Schlussfolgerung 3. nicht aufrecht erhalten, wenn die Aussage 2 keinen Bestand hat. Ich vermute, dass Aussage 2 rechtlich keinen Bestand hat und daher bezweifele ich die rechtliche Begründetheit Geltung der Regel 3, dass "fair use" in der deutschen Wikipedia nicht anwendbar ist.
Ich versuche mich einmal anders auszudrücken: Es scheint allen Beteiligten klar, dass auch die deutschsprachige Wikipedia von der in den USA ansässigen Wikimedia Foundation Inc. auf US-amerikanischen Datenbanken und Servern, die von US-amerikanischen Administratoren verwaltet werden, veröffentlicht wird. Im Falle eines Artikels, dessen Autor sich nicht ermitteln lässt, ist weder "Die Gemeinschaft ..." noch die Wikimedia Deutschland e.V. passivlegitimiert (s. Disclaimer beim e.V.) Daher kann ich nicht nachvollziehen, wieso der Autor des FAQ-Eintrages offensichtlich (implizit) meint, Artikel in der deutschen Wikipedia müssten rechtlich (!) deutschem UrhR unterliegen. Weder der Autor des FAQ-Artikels, noch die Wikimedia Deutschland e.V. noch die Foundation wären davon betroffen, wenn ein Regel-3-widriger Artikel mit "fair use"-Komponenten veröffentlicht wird.
--87.183.166.253 14:07, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Es ist schlicht die Entscheidung dieser Gemeinschaft, nichts zuzulassen, was sich mit dem deutschen Urheberrecht nicht vereinbaren lässt. Und diese Entscheidung wird durch Hinweistexte, Löschung und notfalls Benutzersperrung umgesetzt. sebmol ? ! 14:11, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Was mit der Feigheit/Rechtstreue (Ansichtssache) der beteiligten Nutzer zu tun haben dürfte. Einige sind Juristen, die meisten in DACH ansässig. Und das Urheberrecht ist nunmal Schutzland bezogen, dass heißt die StA Bern, Salzburg oder Slazburg bzw. die Zivilgerichte in DACH werden das DACH-Recht auf die WP-Inhalte anwenden und die Urteile auch vollstrecken lassen. Während mir US-Urteile persönlich ein wenig am Arsch vorbei gehen. Da die WMF das etwas anders sieht, wenden wir einige DACH-Reglungen recht restriktiv an.--sугсго.PEDIA-/+ 14:19, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
 
In den USA nicht panoramafrei
Das hier auch das deutsche Urheberrecht derart mit einbezogen wird hat doch vor allem den Grund, daß die Inhalte der Wikipedia unter einer freien Lizenz stehen und damit auch anderen die Nutzung der Inhalte ausdrücklich erlaubt ist. Und da die Weiternutzer der Inhalte der dt. Wikipedia primär im deutschen Sprachraum (sprich DACH) angesiedelt sein dürften, sollten die Inhalte auch den dortigen gesetzlichen Reglungen entsprechen, um eben diese Weiternutzung ohne zusätzliche gesetzliche Hindernisse zu ermöglichen. "Fair use" ist übrigens auch in der englischen Wikipedia alles andere als unumstritten, weil es nicht ganz zum Ziel der Wikipedia, freie Inhalte (=unter einer freien Lizenz) zu schaffen, passt. Es gibt auch drüben viele, die fair use gerne grundsätzlich aus der Wikipedia entfernt sehen würden. Und wenn ich mir die unzähligen, endlosen Diskussionen zum Thema "fair use" allgemein (weil nur die wenigsten dort wissen, was fair use eigentlich darstellt und wie es gesetzlich geregelt ist) und dann die Schlammschlachten zur Nutzung/Verwendung einzelner Bilder da drüben anschaue, bin ich froh, daß der dt. Wikipedia dieses Kuddelmuddel erspart geblieben ist. --91.65.124.74 15:58, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

(BK) Das deutschstämmige, aber reichlich amerikanisierte Boardmitglied Moeller hat neulich in wikide-l eine kurze, aber heftige Diskussion ausgelöst, an der ich mich auf Weisung von Herrn Roletschek nicht beteiligen durfte. Moeller hielt es für problematisch, auf de Bilder zu hosten, die in den USA nicht zulässig sind. Herr Roletschek hat leider in seinem Beitrag die Rechtslage falsch wiedergegeben: Für Gebäude (auch urheberrechtlich geschützte) GILT in den USA die Panoramafreiheit, aber nicht für Skulpturen usw. Das bezieht sich natürlich auf Skulpturen weltweit, also auch auf unsere deutschen, urheberrechtlich einwandfreien Bilder (Logos, Schrifttafeln usw.), denn ein Richter in den USA urteilt nach US-Recht und sichert dem klagenden Urheber damit den Schutz des US-Copyrights, das unabhängig vom Standpunkt des fotografierten Objekts ist.

Bei europäischen Urhebern, deren Werke nach 1922 erschienen sind und die nach 1925 verstorben sind, besteht in den USA noch Urheberrechtsschutz (also z.B. für Werke von Karl Kraus - es lassen sich aber auch ohne weiteres Fotografen ermitteln). Diese dürfen, wenn sich Moeller durchsetzt, auch auf de nicht mehr oder nur mit Ausnahmeregelung gehostet werden. Es leuchtet ein, dass davon tausende und abertausende Bilder hier betroffen sind --134.130.68.65 14:19, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich wiederhole es gerne mal wieder: Unsere Bilder können in den verschiedenen Rechtsordnungen aus unterschiedlichen Gründen legal sein, es genügt, wenn sie in den maßgeblichen Rechtsordnungen legal sind. Die oben dargestellten Großvergrößerungen von Becher-Bildern fallen nach deutschem Recht unter die Panoramafreiheit - und wären nach US-Recht in einem Artikel über die Bechers als fair-use zulässig. Ich sehe keinen Grund, warum wir das Bild also nicht in den USA hosten sollten. --h-stt !? 20:04, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

(BK) @Fragensteller-IP (es sind ja mittlerweile drei, zwei mir unbekannte, und ein wohlbekannter Ehemaliger ;) ): Es ist nur die halbe Wahrheit, wenn du sagt, "USA ansässigen Wikimedia Foundation Inc. auf US-amerikanischen Datenbanken und Servern, die von US-amerikanischen Administratoren verwaltet werden". Wie ich bereits gesagt habe, stehn mehrere Server auf der ganzen Welt verteilt rum. Außerdem stellt auch yahoo Server bereit, siehe auch Wikipedia:Server. Und es haben einige Menschen aus der ganzen Welt Serverzugriff, nicht nur US-Amerikaner. Das ist für das anzuwendende Rechts-System aber unerheblich. Weil wir uns auf das Schutzlandprinzip stützen, ist wichtig, woher die Benutzer kommen. Da wir nicht jedesmal bei jedem Benutzer neu herausfinden können, wo der her ist, und auch nicht für jeden Benutzer ein eigenes Rechtssystem anwenden können, haben wir uns auf ein einziges entschieden. Weil nämlich der größte Teil der Benutzer und auch der Leser und evtl. Nachnutzer aus DACH kommen, haben wir uns auf das deutsche Recht geeinigt. Und fair use wollen wir hier grundsätzlich nicht, das hat nämlich nichts mit unserem Grundprinzip, eine freie Enzyklopädie zu schaffen, zu tun. -- ChaDDy 20:06, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

(BK) :: @H-stt Ich sage nur Office Action. Wenn Moeller sich mit seinem Kamikaze-Standpunkt im Board durchsetzt, dann gute Nacht. Es ging ihm nicht um "fair use", sondern um das Faktum, dass die Bilder auf de in den USA geschützt sind. Wir brauchen eine förmliche Erlaubnis der WMF bzw. eine ausdrückliche Exemption Doctrine Policy (EDP), die wir ggf. beschließen müssen --134.130.68.65 20:10, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bildrechte - Bild von Max Blokzijl aus Commons

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Verwendetes Bild

Hallo, bei dem Artikel Max Blokzijl habe ich in Abstimmng mit dem Hauptautor Mauretanischer Eisbrecher dieses Bild eingefügt, das ich bei Commons gefunden hatte. Es handelt sich wohl um das Buchcover eines 1943 erschienenen Buches. Inzwischen sind Bedenken aufgetaucht, ob das Bild den URV-Bestimmungen genügt? Was sagt ihr dazu? Grüße --Horst (Disk.) 11:50, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Woher hat der ursprüngliche Uploader die Erlaubnis das Cover hochzuladen und freizugeben? Schöpfungshöhe sehr wahrscheinlich vorhanden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:54, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Zur Erlaubnis kann ich nichts sagen. In der niederländischen Wikipedia wird das Bild übrigens im dortigen Artikel Nenasu verwendet, aber das bringt hier wahrscheinlich auch keinen Erkenntnisgewinn... --Horst (Disk.) 12:10, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Die Verwendung in .de ist nicht gestattet. Es widerspricht unseren Festlegungen. Schöpfungshöhe ist zweifelsfrei gegeben. --RalfRBIENE braucht Hilfe 12:16, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nun, wenn ich es richtig sehe, hat Flominator ja auch bereits heute Morgen auf Commons die Löschung dieses Bildes beantragt? (Für mich alles sehr verwirrend dies, weil ich - ohne von dem Commons-LA zu wissen - heute Morgen bei Flominator anfragte und von ihm den Rat erhielt, mich hierher zu wenden... Welchen Sinn bringt Commons denn überhaupt für den "Normalo-.de-User", wenn man da auf nix vertrauen kann und allerlei Zulässigkeits-Recherchen anstellen muss...)... *seufzend* --Horst (Disk.) 12:28, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
siehe Ralfs Kommentar einen Abschnitt weiter oben. --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:35, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Aha. Wie nun weiter? Bild aus dem Artikel raus? (Und vor dem Commons-Zugang ein dickes, fettes Warnschild-Bild für "Normalo-.de-User" anbringen?..;-) --Horst (Disk.) 12:57, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Bild aus dem Artikel raus, Löschantrag ist ja schon gestellt. Warum ihr jetzt wegen eines URV-Bilds auf Commons rumhacken müsst? Mal sind euch die Bestimmungen dort zu lasch, mal sind sie zu streng. ob der Mist jetzt hier hochgeladen wird oder in Commons - von der Sorgfaltspflicht ist keiner entbunden. --Fb78 13:21, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Korrekt. Mal zu lasch, mal zu streng. Daran ist niemand direkt auf Commons verantwortlich, das liegt an der unterschiedlichen Rechtsauffassung in den anglo-amerikanischen und kontinentaleuropäischen Ländern. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:37, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
@Fb78: Mit Verlaub, ich hacke hier nicht auf Commons rum, sondern ich meine im konstruktiv-kritischen Sinne, dass es offensichtlich in der Tat ratsam wäre, generell die "Normalo-de.-User" von Commons "vorzuwarnen"?!
Wäre es nicht unter den gegebenen Umständen sinnvoll + fair, (noch) deutlicher als bisher (-es steht sicherlich irgendwo, aber ich wüsste auf Anhieb nicht, wo ich solches finden würde-) auf die unterschiedlichen Rechtsauffasssungen und die strengeren URV-Regelungen für die dt. Wikipedia hinzuweisen, und dass diese insbesondere beim Hochladen von Bildern zum Tragen kommen etc.?
Meinungen dazu? --Horst (Disk.) 14:18, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Warnungen liest eh niemand, und Commons ist oft strenger als wir --134.130.68.65 14:22, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

So ist es. Es gibt sehr wenig Material auf Commons, das bei uns nicht verwendet werden darf. Das Blokzijl-Bild war auch auf Commons eine URV, die nur bislang nicht entdeckt worden ist. --Fb78 14:25, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich gehe davon aus, dass dann von [28] auch zum Beispiel auf das Bild [29] ein Löschantrag zu stellen wäre, oder? --Mauretanischer Eisbrecher Disku Bewertung 14:45, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ja. Wie es aussieht, hat es Willem_Huberts nie besonders genau genommen mit den Urheberrechten. So etwas müsste eigentlich schon derjenige bemerken, der das Bild auf Commons umzieht. --Fb78 15:43, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Herr Huberts hat auch einen eigenen Artikel in der nl:Wikipedia [30], über seine Urheberrechtsverletzungen wird im letzten Absatz eine Schlammschlacht geführt, furchtbar... Vielen Dank für die Aufklärung, auch wenn ich das Blokzijk Bild nicht selbst hochgeladen habe, hätte ich selbst bis ganz zuende denken können, ein leichtes Buchgrummeln war immer dabei, das einfach davon überdeckt wurde dass das Bild so gut zum Artikel passte. --Mauretanischer Eisbrecher Disku Bewertung 16:21, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Foto von einer Büste (Bernhard Schnackenburg) aus einem Rathaus, Fotograf hat Presseausweis

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Es handelt sich um das Foto in dem o.g. Artikel. Ich habe es heute gemacht und auf Commons hochgeladen. Ein (versierter) User hat mich gefragt, ob das ok ist. Ich denke schon. Die Diskussion findet sich hier. Was meint ihr? Ist das ok, ist das fraglich, muss ich das Bild auf Commens wieder löschen lassen? Grüße --Atomiccocktail 17:37, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Presseausweis hilft uns im Zoo. Er bewirkt zwar eine Fotoerlaubnis, das Urheberrecht des/der Künstler wird jedoch nicht abgedeckt. Andererseits erhält man eine kommerzielle Verwertungserlaubnis für das jeweilige Presseorgan. Die Sache ist schwierig. Bei einem Foto von mir wurde das mal diskutiert: Bild:Forssmann-bueste.jpg. Mir ist keine entsprechende Rechtssprechung bekannt. Meine Meinung ist, daß der Presseausweis die Veröffentlichung unter freier Lizenz ermöglicht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 17:46, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Hilft hier aber wohl nicht weiter, da die Büste wohl nach der Wahl zum Bürgermeister 1909 bis kurz nach seinem Tod 1924 entstanden sein dürfte, also weder bei uns (PD-100) noch auf den Commons (PD-old) erlaubt wäre.--sугсго.PEDIA-/+ 18:24, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Büsten sind keine Bilder, Büsten sind drei, nicht zweidimensional. Es gibt viele ganz unproblematische Aufnahmen von 3D-Kunstwerken lebender und nicht so lang toter Künstler im öffentlichen Raum (Beispiel Gerhard Marcks). Die Frage geht stellt nicht auf Bilder ab, sondern auf Gegenstände, Untergruppe Gegenstände in geschlossenen Räumen, Untergruppee Gegenstände in öffentlich zugänglichen Räumen. Verkomplziert (hier aber für Wikipedia erleichtert, meine ich), wird der Vorgang durch meinen Presseausweis. --Atomiccocktail 19:11, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das sehe ich ebenso. Wie schon erwähnt, hat man mit Presseausweis eine kommerzielle Verwertungsmöglichkeit. --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:17, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hallo???? Was für eine ekelerregende Konfusion ganz unterschiedlicher, strikt auseinander zu haltender Rechtsmaterien. Wenn der Schöpfer der Büste keine 70 Jahre tot ist, liegt keine Panoramafreiheit vor und die Problematik Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum kann man dahingestellt sein lassen. Also Künstler ermitteln, anders gehts nicht --134.130.68.65 20:04, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Mit Panoramafreiheit hat das mangels Innenraum sowieso nichts zu tun. Aber du hast Recht, die Lebensdaten des Künstlers sind hier entscheidend. Solange die nicht geklärt sind, muss das Bild wohl raus. Aber da Schnakcenburg ja seit über 70 Jahren tot ist, sehe ich gute Chancen, dass für den Künstler dasselbe gelten könnte. Muss aber wie gesagt erst mal abgeklärt werden.--Paranoiagraf 11:50, 1. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Danke euch für die Prüfung, man lernt nie aus. Ich kümmere mich um die Lebensdaten des Künstlers. Das wird sich finden lassen. Grüße --Atomiccocktail 12:30, 1. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
In diesme Zusammenhang ein interessantes Beispiel. In en:Spiral Bridge findet sich ein Foto, daß ich für den Artikel nutzen wollt, daß 1895 entstanden ist, also mit PD-100 durchginge. Wie ich herausfand starb der Fotograf 1964, ist also noch etwa 30 Jahre geschützt. Soviel zu den Chancen, daß der Künstler auch schon über 70 Jahre tot ist. --Matthiasb 13:49, 3. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Griechische Gemeinde-Siegel

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Kopie von Pitichinaccio Nachfrage im Portal:Griechenland:

Nachdem ich nun doch ein paar Gemeindesiegel auf den Commons gefunden habe und auch einige Präfekturen sie benutzen: Kann einer rausfinden, ob Siegel in Griechenland PD sind? Dann würd ich das doch noch in die Gemeindeinfobox reintun. --Pitichinaccio 09:36, 19. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich ergänze: fallen diese Siegel nicht evt. unter bildliche Darstellungen mit ungenügender Schöpfungshöhe? Gruss, Frente 12:25, 30. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]
Habe damals bei Benutzer:Badseed angefragt, der meinte, echte Siegel (nicht die Logos) wären nach griechischem Recht zur Abbildung frei, er wollte sich aber noch schlau machen. Werde mal wieder nachfragen. --Pitichinaccio 13:07, 30. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]