Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2009/07
Auszug aus dem Funkverkehr eines abgestürzten Flugzeuges
Inwieweit ist der Funkverkehr eines 1973 abgestürzten Flugzeuges in der Bildbeschreibung auf Commons zitierbar? Es geht um den Teil des in diesem PDF wiedergegebenen Funkverkehrs auf der 13. und 14. Seite.
Zwar ist der Text in dem amtlichen britischen Untersuchungsbericht veröffentlicht; der ist aber nur eine Übersetzung des schweizerischen (nicht vorliegenden) Originalberichtes. Bleibt noch zu sagen, daß der Funkverkehr sich auch teilweise im französischen Luftraum zugetragen hat. --Matthiasb 10:49, 1. Jul. 2009 (CEST)
- Urheberrechtlich unbedenklich, so ein Flugbericht ist keine Kunst. --Marcela 10:51, 1. Jul. 2009 (CEST)
- Eine Norm ist auch keine Kunst, jedoch in vielen Ländern urheberrechtlich geschützt. -jkb- 11:02, 1. Jul. 2009 (CEST)
- Das ist weder Kunst noch Werk noch individuelle Schöpfung, die auf einer bewussten Entscheidung des Urhebers innerhalb eines Gestaltungsspielraumes beruht. M. E. völlig unbedenklich. --AndreasPraefcke ¿! 11:05, 1. Jul. 2009 (CEST)
Im Notfall geht's als Zitat durch. Es muss eh gekennzeichnet werden und eine Quellenangabe dazu, dann ist das kein Problem. --Engie 11:16, 1. Jul. 2009 (CEST)
Seiten von Unternehmen
Ich wollte fragen, wann es genehmigt ist eine Wikipediaseite über ein Unternehmen einzurichten? Bsp. Opel. Brauche ich die Erlaubnis von Opel um einen Eintrag über das Unternehmen reinzustellen? Oder genügt es, wenn ich mich an den öffentlichen Quellen (Website etc.) bediene? Wann kann ein Unternehmen auf Unterlassung klagen? Ich will ja niemanden diffarmieren nur generell... (nicht signierter Beitrag von Raphael Godot (Diskussion | Beiträge) 16:11, 1. Jul. 2009 (CEST))
- Deine Frage hat nichts mit dem Urheberrecht zu tun und ist daher hier falsch. Du brauchst keine Erlaubnis des Unternehmens, um einen Artikel über dieses zu erstellen. Allerdings sollte das Unternehmen die Relevanzkriterien erfüllen. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:43, 1. Jul. 2009 (CEST)
- Er fragt ja mehrere Dinge. Die Unternehmen selber haben keine Möglichkeit, einen Artikel zu verhindern. Ob "wir Wikipedia-Autoren" einen Artikel von dem Unternehmen möchten, versuchen die von Chaddy verlinkten Relevanzkriterien zu regeln. Der dritte Punkt, das Bedienen an den Inhalten der Unternehmensseiten, passt ja ganz gut hierher: Das Kopieren der Texte von den Unternehmens-Websites ist nicht erlaubt, da du damit gegen das Urheberrecht (an den Texten) verstoßen würdest. Als Quelle für Informationen kannst du die Unternehmenswebsites natürlich nehmen, musst die Texte aber selber formulieren. --Nyks (Kontakt) 16:56, 1. Jul. 2009 (CEST)
- Ich habe letzteres so verstanden, dass er die Webseiten lediglich als Quelle verwenden möchte, nicht zum Abschreiben. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:06, 1. Jul. 2009 (CEST)
Frage zur Weiternutzung unter CC
Wenn ich Inhalte der Wikipedia auf meiner Webseite nutze, und diese dort abändere, wer muss bei der Lizenzierung dieses abgeänderten Textes (CC3) als Autor/Urheber angegeben werden? --Palli 19:39, 1. Jul. 2009 (CEST)
- Dies dürfte hilfreich sein: Wikipedia:Lizenzbestimmungen#F.C3.BCr_Artikel. PS an alle: Ich vermute, dort sollten auch noch Änderungen aufgrund der neuen Lizenzen gemacht werden. --Nyks (Kontakt) 19:58, 1. Jul. 2009 (CEST)
- Das bezieht sich leider nur auf die GNU FDL. Ich möchte aber unter CC Lizenzieren. Mir ist soweit alles Klar, ich muss darauf Hinweißen das der Originaltext von Wikipedia kommt, in der Form die Wikipedia möchte (z.B Link auf den Artikel), ich muss auf die Änderungen die ich gemacht habe hinweißen, ich muss den Text wieder unter die gleiche Lizenz setzen, und ich muss einen Hinweiß auf diese Lizenz geben. Als Teil dieser Lizenz muss ich aber die Art und Weise angeben, wie ein Weiternutzer bei der Namensnennung vorzugehen hat, Zitat: "Namensnennung — Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen." Und hier ist mein Dilemma, was muss/kann ich hier für Angaben machen? --Palli 20:17, 1. Jul. 2009 (CEST)
Gemeinfrei entsprechend Leistungsschutzrecht?
Könnte bitte jemand auf den Artikel Freitragendes Holzlehrgerüst schauen und vor allem auf den Hinweis des Erstellers bei Artikelanlage? Leistungsschutzrecht hebelt doch nicht das Urheberrecht aus?! Sollte der Text daher als URV markiert werden? --Paulae 22:47, 1. Jul. 2009 (CEST)
Hab mal nen SLA gestellt --23:04, 1. Jul. 2009 (CEST)
- Nach Löschung nun überarbeitet wieder da (und in QS). Hat sich also hier erledigt. --Paulae 23:45, 1. Jul. 2009 (CEST)
Zur Lizenzänderung
- Die Wikipedia ist nicht mehr GNU-FDL-konform. Es stellt nach deutschem Recht einen Rechtsverstoß dar, Autoren zu zwingen, Inhalte der GNU FDL zu unterstellen, ohne dass der Anbieter seinen Teil des Handels erfüllt, nämlich die erforderlichen Förmlichkeiten (Nennung der Lizenz, Link auf lokale Lizenzkopie) einzuhalten. --Historiograf 17:03, 1. Jul. 2009 (CEST)
- Dir ist schon klar, dass Du freiwillig durch die Doppellizenz (niemand zwingt Dich hier mitzumachen) der WMF als Nutzer die ausdrückliche Möglichkeit gibst, Deine Inhalte auch nur gemäß der CC-by-sa 3.0 Unported zu nutzen? Wahrscheinlich verwirrt Dich der Begriff Doppellizenz ein wenig; das heißt entgegen Deiner Ausführung eben nicht, dass sich der Nachnutzer an beide Lizenzen halten muss - was auch unmögliche sein dürfte, beide Lizenzen schließen solche weiteren Bedingungen ausdrücklich aus - sondern dass er oder sie ein Wahlrecht zwischen beiden Lizenzen hat. Die WMF hat sich für ihre Wikis für die Nutzung der Doppellizenzinhalte unter der cc-by-sa 3.0 unported entschieden. Aber solche Verständnisfehler sind nicht schlimm, die passieren auch Juristen im ersten Semester oft. syrcro 17:26, 1. Jul. 2009 (CEST)
- Ich denke, es ist allmählich eine Meldung bei WP:VM fällig. Es besteht kein Grund, persönlich zu werden. Du hast offensichtlich nicht die geringste Ahnung, möchtest aber durch besonders großspuriges und ausfallendes Auftreten auftrumpfen. Insofern ist Rtc's Auftreten fair und sachlich gegen Dich. Wenn du nicht in der Lage bist, das zu verstehen, was ich schreibe, solltest du dich nicht an der Diskussion beteiligen. Von einer Doppellizenzierung könnte nur eine Rede sein, wenn ein Angebot mit beiden Lizenzen ausgezeichnet ist. Dies ist nicht mehr der Fall, da ausschließlich die neue CC-Lizenz angegeben wird. --Historiograf 23:00, 1. Jul. 2009 (CEST)
- Du begreifst nicht, wer hier der Anbieter der Inhalte unter Doppellizenz ist: Das ist der Einsteller der Inhalte; die WMF ist im WMF-Einsteller-Lizenzverhältnis lediglich eine Nachnutzer, der sich dann natürlich aussuchen darf, an welche der beiden Lizenzen er sich hält. Und die WMF wählt von den beiden möglichen halt die CC-by-sa 3.0 unp. Dass einige Inhalt Einige Teile der Wikipedia sind zudem von den Urhebern unter der GFDL freigegeben wurden, stimmt auch, aber die WMF muss das GFDL-Angbot an sie eben nicht annehmen, sondern sich an das CC-by-sa-Angebot halten; es ist lediglich ein netter Service der WMF, dass sie darauf hinweist, dass die meisten Inhalte zudem unter der GFDL freigegeben wurden; selbst dazu wäre sie nicht einmal gezwungen - die WMF kündigt in ihren TOS nirgens an, Inhalte unter Wahrung beider Lizenzen zu veröffentlichen und nach zu nutzen. Wenn Dir die - zugegebener Weise etwas arschige Art der AMF nicht passt, GFDL zu oktruieren, aber nicht zu verwenden, kannst Du jederzeit Deine Mitarbeit einstellen; rechtlich entspricht das aber den Text und auch dem Geist der Doppellizenzierung. syrcro 11:16, 2. Jul. 2009 (CEST)
- Ich denke, es ist allmählich eine Meldung bei WP:VM fällig. Es besteht kein Grund, persönlich zu werden. Du hast offensichtlich nicht die geringste Ahnung, möchtest aber durch besonders großspuriges und ausfallendes Auftreten auftrumpfen. Insofern ist Rtc's Auftreten fair und sachlich gegen Dich. Wenn du nicht in der Lage bist, das zu verstehen, was ich schreibe, solltest du dich nicht an der Diskussion beteiligen. Von einer Doppellizenzierung könnte nur eine Rede sein, wenn ein Angebot mit beiden Lizenzen ausgezeichnet ist. Dies ist nicht mehr der Fall, da ausschließlich die neue CC-Lizenz angegeben wird. --Historiograf 23:00, 1. Jul. 2009 (CEST)
- Nö, du begreifst nicht, dass eine Unterstellung unter GNU FDL nur dann erfolgt, wenn das betreffende Werk mit der GNU FDL ausgezeichnet wird. Das sehe ich nicht --Historiograf 16:19, 2. Jul. 2009 (CEST)
- Das ist höflich gesagt Blödsinn: Die Unterstellung erfolgt durch die Willenserklärung des Urhebers, nicht durch die Nachnutzung. Wenn ich erkläre: "Diesen Beitrag lizenziere ich zusätzlich unter der CC-by-sa 2.0 de", gilt diese Freigabe unabhängig davon, ob irgendwer - einschließlich mir - die Lizenz verlinkt oder den Text beigibt. Lediglich im Falle einer Nachnutzung gerade unter dieser Lizenz verlangt die Lizenz dieses; sollte sich ein Nachnutzer entscheiden eine der anderen beiden Lizenzen für diesen Beitrag zu wählen (cc-by-sa 3.0 unported und GFDL), genügt es für ihn, lediglich die Bedingungen der gewählten Lizenz einzuhalten. Und so ist das auch mit der Doppelfreigabe durch abspeichern in der WP: Die Lizenz wird durch die Willenserklärung mittels Abspeichern abgegeben. Die WMF weiss ja durch den Standardtext schon, dass der Beitrag doppeltlizenziert wurde und denkt: Jippie ein doppellizenzierter Beitrag! Die GFDL ist doof!!!! Also nehmen wir für die Wieternutzung in unserem Wiki die CC-by-sa 3 unp!!!! - und dann halten sie sich dran. syrcro 16:36, 2. Jul. 2009 (CEST)
- Nö, du begreifst nicht, dass eine Unterstellung unter GNU FDL nur dann erfolgt, wenn das betreffende Werk mit der GNU FDL ausgezeichnet wird. Das sehe ich nicht --Historiograf 16:19, 2. Jul. 2009 (CEST)
Logo der Heimattreuen Deutsche Jugend
Hab' gerade das Logo der Heimattreuen Deutsche Jugend hochgeladen ([1]). Soweit ich das nachgelesen habe, müsste das in Ordnung gehen. So ganz sicher war ich mir aber nicht, ob das so hinhaut mit den Urheberrechten. Kann da bitte noch mal jemand drauf gucken, der sich mit der Materie auskennt. Danke Hao Xi (对话页 贡献) 10:46, 2. Jul. 2009 (CEST)
- Ist OK, keine SH --Historiograf 16:15, 2. Jul. 2009 (CEST)
- Danke. Hao Xi (对话页 贡献) 16:49, 2. Jul. 2009 (CEST)
Georg Jahn
Mein Großvater Georg Jahn ist am 18.11.1940 verstorben. Ich schreibe gerade einen Artikel über ihn und möchte Radierungen von ihm in Bildform hinzufügen. 1. Frage: Was muß ich machen um diese Radierungen auf Wikipedia Commons herunter laden zu können
obwohl die 70 Jahre noch nicht erreicht sind, ohne dass sie gelöscht werden?
2. Frage: Ich habe ein Gemälde von Max Pietschmann (1865-1952) mit dem Bildnis von Georg Jahn von der Enkelin (über 80 Jahre)
bekommen und möchte das ebenfalls herunterladen. Was muß ich tun?
--Jonny Basch 14:21, 2. Jul. 2009 (CEST)
- zu 1: Es geht, wenn ich recht verstanden habe, hier um vom Großvater angefertigte Radierungen. Wenn Du als Alleinerbe der alleinige Nutzungsinhaber bist, kannst Du die Bilder lizenzieren, wie du willst. Ansonsten müssten alle anderen Erben zustimmen. Achtung: Falls die Nutzungsrechte der großväterlichen Bilder von der VG Bild und Kunst o. ä. wahrgenommen werden, geht das nicht. Wie die Einverständniserklärung "aller" Erben eingeholt werden soll (das können bei gesetzlicher Erbfolge zwei Generationen weiter ganz schön viele sein), ist mir nicht ganz klar. Ich denke mal, dass wir pragmatisch die glaubhafte Versicherung eines Erben akzeptieren werden, dass die anderen einverstanden sind. Von meinem eigenen Großvater angefertigte Fotos habe ich so jedenfalls mit der Lizenz {{PD-heirs}} in die Commons hochgeladen, und das war bislang unproblematisch. Vielleicht vorsichtshalber zusätzlich eine Mail ans OTRS schicken (siehe Wikipedia:Textvorlagen). Wenn es bekannte Erb-/Familienstreitigkeiten gibt, würde ich insgesamt vom Hochladen abraten. Gefahrlose Alternative: Am 1.1.2011 hochladen.
- zu 2: Wir brauchen eine E-Mail der Erbin/Erben von Max Pietschmann an das OTRS mit der Zustimmung zur Veröffentlichung unter einer freien Lizenz. Siehe Wikipedia:Textvorlagen. Achtung: Falls die Nutzungsrechte der Pietschmann-Bilder von der VG Bild und Kunst o. ä. wahrgenommen werden, geht das nicht. Gefahrlose Alternative: Am 1.1.2023 hochladen.--AndreasPraefcke ¿! 16:29, 2. Jul. 2009 (CEST)
KaDeWe II
Hallo zusammen,
- vor ein paar Tagen hatte ich um Rat wegen den Urheberrechten von KaDeWe-Bildern gefragt: Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2009/06#KaDeWe_1932. Nun ist das 1932er-Jubiläumsbuch von der Fernleihe gekommen und einige Bilder sind schon eingescannt worden. Bevor ich sie hochlade, bitte ich um Rückmeldungen. Die meisten Bilder im Buch firmieren unter Photographisches Atelier des Verlags Ullstein. Es gibt nun den Ullstein-Bilderdienst im Netz ( http://www.ullsteinbild.de/search.php?search=kadewe&date= ) und dort sind unter dem Stichwort KaDeWe 524 Bilder im online-Archiv aufgelistet. Aber nur eine Handvoll davon sind auch im Jubiläumsbuch enthalten. Könnte der Rest der Buchbilder, der nicht im Ullstein-online-Archiv ist, verwendet werden? Es sind keine Fotografen im Buch angegeben. Und wenn ja, welche Lizenz?
- Einige Buchbilder firmieren unter "Archiv des KaDeWe", doch dessen Archiv ist im 2. WK abgebrannt. Hochladen erlaubt? Welche Lizenz?
- Ein wertvolles Portrait vom KaDeWe-Gründer Adolf Jandorf wurde von Herrn "von Harlip" erstellt, diesen Namen findet Google nur 19mal ohne Todesdatum, "von Harlip" hat auch keinen Vornamen in Google. Hochladen erlaubt?
- Alle Bilder, die vor 1909 entstanden, fallen unter die pragmatische deutsche 100-Jahres-Regel, für die es in Commons Wikimedia kein Pendant gibt. Ist eine Lizenzierung möglich unter Author died more than 70 years ago {{PD-old}}?
- In der verlinkten Diskussions wirds doch recht ausführlich erklärt: Grundsätzlich muss der Fotograf (Urheber) der Lizenz (cc-by-sa) zustimmen, oder der Fotograf muss 1939 oder früher gestorben sein. Ganz einfach also. Daneben gibs dann noch ne Ausnahmeregel: Wenn du den Fotografen wirklich nicht ermitteln kannst, und das Bild nachweislich vor 1923 veröffentlicht wurde, dann kannst du es auch hochladen. Ansonsten halt nicht. --Nyks (Kontakt) 18:20, 2. Jul. 2009 (CEST)
- Ah so, alles ganz einfach. Du hast es jedenfalls sehr bündig zusammengefasst. Beim Jandorf-Bild ist der Fotograf zu ermitteln, aber nicht sein Todesdatum. Das Aufnahmedatum ist unbekannt. Das Fehlen der Druckerschwärze einer Jahreszahl unter oder nahe bei seinem Bild ist also ein KO-Kriterium? In wieviel Jahren darf dann sein Portrait veröffentlicht werden? --Bonzo* 22:26, 2. Jul. 2009 (CEST)
- Wenn es nicht gelingt, auf anderen Wegen das Todesjahr herauszufinden ... ja, dann kann das Bild nicht unter eine erforderliche Lizenz gestellt werden. Für die 1923-Regel ohne bekannten Urheber bräuchten wir sowieso das Veröffentlichungsdatum - nicht das Aufnahmedatum. Manchmal habe ich mir auch schon andere Regelungen gewünscht, um mehr Bilder verwenden zu dürften - aber wenn ich mir dann wieder vor Augen führe, dass unser gemeinsames Ziel des Schaffung von völlig "freiem Wissen" ist, findet man sich leichter damit ab, dass einige urheberrechtlich geschützten Dinge halt "draußen bleiben müssen". --Nyks (Kontakt) 23:51, 2. Jul. 2009 (CEST)
- Ah so, alles ganz einfach. Du hast es jedenfalls sehr bündig zusammengefasst. Beim Jandorf-Bild ist der Fotograf zu ermitteln, aber nicht sein Todesdatum. Das Aufnahmedatum ist unbekannt. Das Fehlen der Druckerschwärze einer Jahreszahl unter oder nahe bei seinem Bild ist also ein KO-Kriterium? In wieviel Jahren darf dann sein Portrait veröffentlicht werden? --Bonzo* 22:26, 2. Jul. 2009 (CEST)
und noch ein Problembild
Wie kann ein 2008 verstorbener Autor am 2. Jul. 2009, 19:29 ein Selbstportrait von sich hochladen? Fragt sich Marcus 20:51, 2. Jul. 2009 (CEST)
- Es hat ja niemand behauptet, dass das Harro Heinz Theodor Fromme selbst hochgeladen hat... Der Benutzer:Cathesso hat das Bild einfach irgendwo gefunden und dann hochgeladen. Er hat dabei nicht nur eine URV begangen, sondern auch noch Copyfraud betrieben, indem er sich als Urheber ausgegeben hat. Viel eindeutiger (und blöder) kann man kaum gegen das Gesetz verstossen... -- Chaddy · D·B - DÜP 21:03, 2. Jul. 2009 (CEST)
- Chaddy: WP:AGF er behauptet der erbe zu sein, das glaube ich ihm sogar. Ich kläre das. Marcus 21:22, 2. Jul. 2009 (CEST)
- Hm, womöglich hat er tatsächlich die Rechte. Aber bitte beachten, dass er der Alleinerbe der Rechte sein muss, andernfalls müssen die anderen Erben auch zustimmen. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:02, 2. Jul. 2009 (CEST)
- Chaddy: WP:AGF er behauptet der erbe zu sein, das glaube ich ihm sogar. Ich kläre das. Marcus 21:22, 2. Jul. 2009 (CEST)
Woody Allen
Ich war bei flickr auf der Suche nach aktuelleren Bildern von Filmschaffenden. Dabei bin ich auf diese Galerie gestoßen. Anfänglich wenn man auf eines der Bilder klickt, erscheint ein Copyright-Hinweis. Vergrößert man das Bild, sieht man aber, dass sämtliche Bilder unter einen freien CC-Lizenz stehen. Es dürfte also kein Problem sein, einzelne Bilder auf Commons zu transferieren, oder? --César 15:04, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Ich sehe da kein Problem, die Fotos stehen auf Flickr unter einer freien Lizenz. Der Flickr-User heißt "Rubenstein", das dürfte nach etwas googeln das PR-Unternehmen Rubenstein Communications sein, also keine von irgendwoher zusammenkopierten URVs. --Kam Solusar 15:23, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Natürlich sind auch Bilder, die unter der CC stehen urheberrechtlich geschützt (bzw. in den USA halt mit einem Copyright versehen). Die Lizenz regelt ja nur, was man als Weiternutzer so alles mit den Bildern anstellen darf.
- Die Bilder stehen jedenfalls unter der CC-by 2.0 und sind damit in Ordnung. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:51, 3. Jul. 2009 (CEST)
indiepedia.de
Ich wollte nur sicher gehen und bei euch Experten anfragen ob das wirklich so stimmt: Die CC-by-sa-nc von Indiepedia.de ist nicht kompatibel mit der neuen CC-by-sa der Wikipedia, oder? Das heisst, man kann auch jetzt keine Artikel von dort übernehmen? Da gibts auch nichts was man machen kann, oder? Gruss -- hroest Disk 16:45, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Hallo Hannes, nein, die Non-Commercial-Lizenzen (nc) sind nicht mit Wikipedias Lizenzbestimmungen kompatibel (folglich können auch Artikel nicht einfach so übernommen werden). Die Möglichkeit, bei den entsprechenden Autoren anzufragen und um eine entsprechende Genehmigung zu bitten, besteht natürlich immer. Grüße, —Pill (Kontakt) 16:49, 3. Jul. 2009 (CEST)
Es ist mal wieder urheberrechtliches Fachwissen und Entscheidungswille gefragt. In diesem Sinne: Bitte mitdiskutieren. [[ Forrester ]] 17:18, 3. Jul. 2009 (CEST)
Dazu würde folgendes Bild passen: [2]
Der Betreiber der Website teilt zu diesem Bild auf Nachfrage mit:
das betroffene Bild stammt aus dem Museum in Ingolstadt. Ich habe das Veröffentlichungsrechnt nur für meine Homepage übertragen bekommen, daher kann ich hier nicht weiterhelfen. Eine Anfrage an die Stadt Ingolstadt (Fotostelle) wäre notwendig mit folgenden Angaben: Bestand: Graph. Sammlung Inventar-Nr.: I/7a Negativ- Nr.: 2699/2/6
Das Original ist eine Rötelzeichnung vom Münchner Kunstmaler R. F. Bock und hat die Maße 44 x 35,5 cm. Ich werde demnächst meine Homepage überarbeiten, dann werde ich entsprechende Angaben zum Bild hinzufügen. Hoffentlich konnte ich Ihnen helfen.
Es stellen sich für mich folgende Fragen:
- Wer ist R.F.Bock und wie lange ist der tot. Angesichts der Lebensdaten des Abgebildeten sollte die Schutzfrist abgelaufen sein, aber man weiss ja nie.
- Welche Rechte hätte das Museum?
- Und sollte man fragen oder bei positiver Prüfung des Herrn Bock darauf verzichten?
--Eingangskontrolle 22:15, 3. Jul. 2009 (CEST)
- 1) ist leider weder im Thieme-Becker/Vollmer noch im WBIS herauszufinden (und durch Google hab ich auch nichts gefunden). Wenn das Bild allerdings bis 1855 angefertigt wurde, wie die Aufschrift nahelegt, können wir wohl davon ausgehen, dass er 1939 nicht mehr lebte. --AndreasPraefcke ¿! 10:33, 4. Jul. 2009 (CEST)
- 2) natürlich keinerlei Rechte (siehe Copyfraud)
- 3) nein, nicht fragen --AndreasPraefcke ¿! 10:32, 4. Jul. 2009 (CEST)
Möchte Foto zum Artikel Adolf Huber veröffentlichen
2007 habe ich den Artikel zu meinem Urgroßvater Adolf Huber verfasst. Gern hätte ich dazu auch ein Bild hochgeladen. Als Urenkel habe ich von meiner Großtante (also seiner Tochter) diverse Bilder erhalten. Eines davon ist schon vielfach im Internet zu finden. Beispiel: http://www.klassika.info/Komponisten/Huber_Adolf/index.html Allerdings - wenn ich das Thema Bildrechte bei Wikipedia studiere - finde ich keinen Weg, dieses Bild hier zu veröffentlichen. Den Nachweis, dass das Bild vor 1923 erstellt wurde, kann ich nicht erbringen. Es ist möglich, da dieses Fotografenbild Jugendstildekor enthält. Adolf Huber ist noch keine 100 Jahre tot und der Urheber (Fotograf B. Michaelis Magdeburg) ist schlecht dazu zu bewegen, sein Einverständnis zu erklären. Es gibt also nichts Schriftliches. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit, das Bild zu veröffentlichen oder muss ich darauf verzichten? Gruß, --Hubsing 12:05, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Du wirfst hier einiges durcheinander ;) Folgende Bedingungen würden ein Hochladen ermöglichen:
- Fotograf stimmt zu
- Fotograf ist mehr als 70 Jahre tot
- Bild wurde nachweislich vor 1923 erstmals veröffentlicht
- Bild ist älter als 100 Jahre.
- Trifft davon etwas zu? --Marcela 12:13, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Kann sein, dass ich bissel verwirrt bin - ist aber auch kein Wunder, wenn man in den entsprechenden Richtlinien erst einmal zu lesen anfängt...
- O.K.:
- Fotograf (Firma aus Magdeburg) kann nicht zustimmen, da nicht erreichbar und mit Sicherheit tot - nicht belegbar
- Da nicht erreichbar ist der Todeszeitpunkt schwer zu recherchieren
- Foto wurde erst bei Erstellung der offiziellen Webseite über Adolf Huber durch meine Familie veröffentlicht
- Alter des Bildes ist nicht belegbar, da es keine Datumsangabe gibt - man könnte nur schätzen
- Meine Frage ist - ist ein Fotograf überhaupt relevant, wenn er auf Wunsch ein Bild macht und dafür bezahlt wird? Wer, wenn nicht die Erben oder Nachfahren einer Person dürfen ein Foto von ihr veröffentlichen? Gruß, --Hubsing 12:46, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Ich denke schon, dass der Fotograf durch die Bezahlung konkludent die Nutzungsrechte an den Bezahlenden vollständig abtritt. Dann waren die Nutzungsrechte allerdings bei Alfred Huber. Was ist danach mit den Nutzungsrechten geschehen? Ich würde behaupten, nach dem Tod Deines Urgroßvaters hat er die Nutzungsrechte – ebenfalls konkludent – an alle Erben gleichermaßen weitervererbt, darunter Deine Großtante. Wenn Deine Großtante die einzige Erbin ist, könnte sie die Fotos daher vmtl. freigeben; gab es noch mehr Erben, müssten wohl alle Erben einer Unterstellung unter eine freie Lizenz zustimmen.
- Als einzige Alternative käme dann eben noch das Motiv des Fotos in Betracht: Dein Großvater ist 1879 geboren, bei einer Erstellung des Fotos vor dem 1. Januar 1909 würde das Bild hier toleriert. Ist das Motiv also Dein Großvater im offensichtlichen Kindes- oder Jugendalter, wäre eine Freigabe vermutlich möglich. Jede andere Schätzung ist allerdings nicht akzeptabel.
- Sollten die von mir erzählten Dinge nicht stimmen, bitte ich herzlich um Korrektur. Gruß, -- Yellowcard 12:57, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Danke. Das mit dem Fotografen sehe ich ähnlich.
- Erben waren meine Großtante und mein Großvater - beide tot - weiterführend zwei Enkel und auf der anderen Seite zwei Urenkel (recht übersichtlich) - Zustimmung wäre sicherlich kein Problem (aber in welcher Form?)
- Adolf Huber ist 1872 geboren - auf dem Bild schätzungsweise 40 Jahre alt (wir werden alle recht früh grau) - dann wäre die Freigabe 2012/13 aber eben ohne Nachweis... -- Bin gespannt auf die Spezis... Gruß, --Hubsing 13:14, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Lade es mal hier hoch (nicht auf Commons) - dann können wir uns ein Bild machen. Man kann manchmal auch anhand technischer Details eines Fotos die Entstehung datieren, auch wenn das selten möglich ist. Wenn dir das original vorliegt, dann scanne es mit höchstmöglicher Auflösung, belasse die Ränder dran und ändere absolut nichts am Scan. Aufhübschen können wir später noch, wenn die Lizenz geklärt ist. --Marcela 13:32, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Kein Problem. Ich habe hier ein gut erhaltenes Original:
- Vorderseite: http://www.adolf-huber.com/Bilder/Adolf1.jpg
- Rückseite: http://www.adolf-huber.com/Bilder/Adolf2.jpg
- Gruß, --Hubsing 13:45, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Zweifellos ein professionell erstelltes Bild. Die Nutzungsrechte wurden sehr wahrscheinlich nicht übergeben, wenn man der Bemerkung auf der Rückseite folgt. Die Tonwertkurve spricht für eine daguerrotypie, was 1910 nur noch sehr vereinzelt gebräuchlich war, die Auflösung ist allerdings viel zu klein, um das definitiv einzuschätzen. Was allerdings für unsere 100-Jahres-Regel spricht ist die Tatsache, daß ich den Herrn auf deutlich unter 40 Jahre schätze. Andere Meinungen? --Marcela 13:57, 4. Jul. 2009 (CEST)
Geboren ist der Herr lt. Artikel 1879, bis 2009 sind's dann nur 30 Jahre.Die könnte die abgebildete Person durchaus überschritten haben, dürfte daher nicht tragbar sein.- Und mal allgemein: Wenn ich zum Fotografen um die Ecke gehe und Passfotos für meinen Reisepass machen lasse, die Fotos durchaus professionell gemacht werden und ich die 5 Fotos für 7€ bekomme – sind die Nutzungsrechte dann möglicherweise konkludent (vollständig) auf mich übertragen? -- Yellowcard 14:10, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Nein, definitiv nicht. Und das war auch vor 100 Jahren nicht anders. --Marcela 14:12, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Und wenn ich einen Passanten kurzerhand bitte, ein Foto von mir zu machen, und ihm meinen Fotoapparat hin die Hand drücke – kann man dann von konkludentem Handeln ausgehen? -- Yellowcard 14:56, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Eindeutig jein - so einfach ist das nicht. Kann, kann nicht... ;) --Marcela 15:07, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Und wenn ich einen Passanten kurzerhand bitte, ein Foto von mir zu machen, und ihm meinen Fotoapparat hin die Hand drücke – kann man dann von konkludentem Handeln ausgehen? -- Yellowcard 14:56, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Nein, definitiv nicht. Und das war auch vor 100 Jahren nicht anders. --Marcela 14:12, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Sorry, geb. 1872, hab mich vertutet. Wären 36 Jahre akzeptable Differenz. Kritisch. -- Yellowcard 14:11, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Ja - 1872 ist richtig. Hab das Bild jetzt mit der höchsten Auflösung gescannt: http://www.adolf-huber.com/Bilder/Adolf1.JPG Gruß, --Hubsing 14:20, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Ich hätte nichts gegen das Bild einzuwenden. Die verwendete Fototechnik (Glasplatten-Negativ) war 1909 schon nicht mehr üblich und für einen profi-Fotografen ungewöhnlich, das Alter scheint auch zu stimmen. --Marcela 14:48, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Das hört sich ja gut an!!! Ich hoffe, dass diese Aussage und die erfolglose Recherche nach dem Urheber, die ich bisher durchgeführt habe, genügen. Gruß, --Hubsing 15:21, 4. Jul. 2009 (CEST)
Ist der Hinweis im o.g. Bild, dass Teile des Bildes Copyright Wikimedia sind, richtig eingebunden? Scheint darüber Meinungsverschiedenheiten zu geben; mir wurde empfohlen, sicherheitshalber hier nachzufragen. Grüße und danke im Vorraus Umweltschutz Sprich ruhig! Bewerte ruhig! 20:19, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Du hast das Wikipedia-Logo genommen und es dann einfach durch den Effekt-Filter laufen lassen? Wenn ja, dann ergänze bitte noch die Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:08, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Genau das habe ich getan. Ich ergänze die Vorlage und füge das Bild dann in den Artikel ein. Sollte noch etwas falsch sein, bitte ich, es hier zu erwähnen ode zu korrigieren. Grüße --Umweltschutz Sprich ruhig! Bewerte ruhig! 21:13, 4. Jul. 2009 (CEST)
"Fremd"-Texte unter GFDL-1.2
Was ich noch nicht ganz verstanden habe (wahrscheinlich ist das schon ausgiebig diskutiert worden, ich find's aber gerade nicht): was passiert mit Texten, die aus anderen Wikis kopiert wurden und explizit GFDL-1.2-lizenziert sind (Perrypedia, Watch-wiki)? Die Lizenz dieser Texte kann doch sicherlich nicht plötzlich zu CC geändert werden. --A.Hellwig 10:01, 5. Jul. 2009 (CEST)
- Grundsätzlich hätten sie überhaupt nicht hierherkopiert werden dürfen da das dann ja auch nicht mit unseren GDFL-Versionen vereinbar gewesen wäre. Wenn noch nennenswerte Teile des GFDL-1.2-lizenzierten Textes hier vorhanden sind, müßten sie gelöscht werden - oder falls nur ein oder zwei Autoren beteiligt waren deren Erlaubnis zur Umlizensierung eingeholt werden. (Kommafehlerkorrekturen sind hierbei unwesentlich, sie haben keine Schöpfungshöhe.) Kersti 10:49, 5. Jul. 2009 (CEST)
Museumsrekonstruktionen
Kann man diese Bilder (hier, hier und hier) auf Commons hochladen? Die Fotos wurden in den Innenräumen des Saalburg-Museums und des Museum für Antike Schiffahrt in mainz geschossen. Die Frage ist: Besteht Schöpfungshöhe bei solchen Rekonstruktionen? Holiday 12:43, 2. Jul. 2009 (CEST)
- Das sind Waffen. Wo ist da bitte die Kunst? Die haben ganz eindeutig einen Gebrauchszweck: Menschen abschlachten... -- Chaddy · D·B - DÜP 18:44, 2. Jul. 2009 (CEST)
- Ist das ein Argument für meine Frage, dass das Waffen sind? Es könnte auch Fett in die Ecke geschmiert sein und würde trotzdem als Kunst interpretiert werden. Holiday 10:30, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Ja, das ist ein Argument. Da diese Waffen einen Gebrauchszweck haben, können sie nicht als Kunst gelten. Damit gilt für sie eine sehr hohe Schwelle der Originalität, um urheberrechtlichen Schutz zu erlangen (siehe Schöpfungshöhe). Diese Waffen (und deren Reproduktion schon erst recht) haben schlichtweg keine Schöpfungshöhe erreicht und sind damit nicht geschützt. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:51, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Okay, dann machen wir´s mal anders: Lege bitte schlüssig dar, wo du da Kunst und dementsprechend SH siehst. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:22, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Eine Beweislastverschiebung bringt mir nichts. Ich habe noch hundert Bilder von Rekonstruktionen aus dem Museum für Antike Schiffahrt in Mainz, da möchte ich wissen, ob sich die ausgesprochene Mühe lohnt, sie hochzuladen und zu beschriften. Ich bin mir bewußt, daß absolute Sicherheit nicht möglich ist, aber nach 8 Jahren Wikipedia kann man erwarten, daß es zu dieser Frage ganz substantielle und belastbare Begründungen gibt. 'Dat sind Waffen', ist sicherlich keine. Holiday 19:32, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Das ist keine Beweislastverschiebung, denn derjenige, der SH bejaht, ist eigentlich in der Begründungspflicht...
- Allerdings kannst du nicht erwarten, dass du jedem Nischenthema schon eine Diskussion geführt wurde...
- Und meine Begründung lautet nicht einfach "Das sind Waffen", sondern: Die haben einen Gebrauchszweck und sind daher keine Kunst. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:12, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Und wozu kann man antike Waffen "gebrauchen"? Wohl nur zum Anschauen... Das ist wirklich keine schlüssige Argumentation. Außerdem geht es beim Wekrbegriff des Urheberrechts nicht nur um Kunst und angewandte Kunst. Eine Rekonstruktion, ob zeichnerisch oder hanwerklich, anhand von archäologischen Resten oder literarischen Quellen könnte z. B. auch unter einen Schutz als "Darstellung wissenschaftlicher oder technischer Art" fallen. Ich weiß nicht, ob das so ist, aber mit "Das sind Waffen" ist keinem geholfen. --AndreasPraefcke ¿! 20:19, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Objekte mit SH müssen ein Maß an eigener geistiger Schöpfung beinhalten. Damit wären diese Waffen dann für eine Kunstausstellung, nicht aber mehr für ein wissenschaftliches Museum brauchbar. Solange Details aus Ausgrabungen, Zeichnungen usw. hergeleitet werden ist das Wissenschaft, wenn man anhand eines Neandertaler-Schädels ein Gesicht rekonstruiert, ist das auch keine Kunst (mehr), weil das mittlerweile anhand forensischer Forschung weitgehend nachvollziehbar und beweisbar ist. Ich sehe keine SH. --Marcela 20:34, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Und wozu kann man antike Waffen "gebrauchen"? Wohl nur zum Anschauen... Das ist wirklich keine schlüssige Argumentation. Außerdem geht es beim Wekrbegriff des Urheberrechts nicht nur um Kunst und angewandte Kunst. Eine Rekonstruktion, ob zeichnerisch oder hanwerklich, anhand von archäologischen Resten oder literarischen Quellen könnte z. B. auch unter einen Schutz als "Darstellung wissenschaftlicher oder technischer Art" fallen. Ich weiß nicht, ob das so ist, aber mit "Das sind Waffen" ist keinem geholfen. --AndreasPraefcke ¿! 20:19, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Wie kommt ihr eigentlich alle immer drauf, dass nur "Kunst" urheberrechtlich geschützt sei? Lest doch einfach mal den Artikel Werk (Urheberrecht). --AndreasPraefcke ¿! 21:18, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Ich meine persönliche geistige Schöpfung und umschreibe das (verkürzt, inkorrekt) mit Kunst. --Marcela 21:28, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Wie kommt ihr eigentlich alle immer drauf, dass nur "Kunst" urheberrechtlich geschützt sei? Lest doch einfach mal den Artikel Werk (Urheberrecht). --AndreasPraefcke ¿! 21:18, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Natürlich kann auch angewandte Kunst urheberrechtlich geschützt sein, das bestreitet ja niemand. Allerdings muss dann genug geistige Schöpfung vorhanden sein, sonst hat das keine Schöpfungshöhe. Und bei diesen Waffen kann man nun wirklich nicht davon sprechen, dass sie Schöpfungshöhe haben... -- Chaddy · D·B - DÜP 21:35, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Ich meine ja auch nicht angewandte Kunst, sondern wie bereits oben deutlich vermerkt: ein wissenschaftliches Werk. Eie aufwendige Rekonstruktion kann m. E. durchaus als wissenschaftliches Werk Schöpfungshöhe aufweisen. Ich würde Fotos solcher Konstrukte (wie auch Stadtmodelle etc.) zwar persönlich auch hochladen, aber einen halbwegs rechtssicheren Rat können wir in diese Richtung m. E. nicht geben. --AndreasPraefcke ¿! 10:24, 4. Jul. 2009 (CEST)
Sehe bei den Bildern auch keine Probleme --Historiograf 13:42, 5. Jul. 2009 (CEST)
- Eine normale Rekonstruktion schliest eigentlich eine eigen persönliche Leitung (im Sinne des Utheberrechts) aus, da es eigentlich nur eine richtige Rekonstruktion gibt (Gut, die kann sich infolge neuer wissenschaftlicher Erkentnisse ändern). Und wenn es nur eine richtige Darstellung gibt, schliest diese prizipiell eine eigen geistige Schöpfung aus. Gerade bei Waffen und sonstige Gebrauchsgegenstände seh ich gar keine Möglichkeit einer eigene geistigen Schöpfung, da hier eigentlich kein Freiraum einer eigener Interpratation zulässig ist. Denn eine gute wissenschaftliche Arbeit wird das Original kopieren, und Kopien besitzen bekanntlich keinen eigen Urheberschutz. Bobo11 15:03, 5. Jul. 2009 (CEST)
- Gute Argumentation, Bobo. Aber ist der Begriff der Schöpfungshöhe wirklich so eng an den der Kreativität gebunden? Sicher its es zureffend, dass die beste Rekonstruktion die authentischste ist, dass also ganz im Gegensatz zu Kunst der Spielraum für schöpferische Kreativität bei Rekonstruktionen so gering wie möglich ist/sein sollte. Andererseits fließt aber eine ungemeine Menge an wissenschaftlicher Eigenarbeit (Recherchen, Interpretationen, Modelle) in diese Rekonstruktionen und da ist schwer zu sehen, warum diese Arbeit über weniger Kopierschutz verfügen soll als jede andere wissenschaftliche Arbeit. Zugespitzt müßte deine These ja sogar lauten, dass auch alle wissenschaftlichen Fachpublikationen über Rekonstruktionen keinen Kopierschutz geniessen, denn dort wird ebenfalls nur danach gestrebt, möglichst originalgetreu zu sein. In vielen Fällen beruht eine Rekonstruktion im Museum aber sogar auf solch einer Facharbeit - wenn wir das Werk fotografieren dürfen, dann dürften wir ja auch aus der zugrunde liegenden Publikation ohne Angabe der Quelle zitieren. Davon habe ich aber noch nie gehört. Holiday 12:36, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Weil es ein absolut unsinniger Vergleich ist. Wenn Person B einen Text aus einem 200 Jahre alten Buch von Autor A abschreibt, dann ist das Abschreiben doch auch keine eigene schöpferische Leistung. In die Richtung müsste der Vergleich vielleicht eher gehen. ;-) Gruß, --Paulae 12:43, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Schon einmal eine Abhandlung über wissenschaftliche Rekonstruktionen antiker Gegenstände gelesen? Das ist hochkreative Arbeit in dem Sinne, daß der Rekonstrukteur auf Grundlage einer lückenhaften Informationslage einen kompletten Apparatus erstellen muß. Dazu verwendet er Annahmen, Belege, Schlüsse, fundierte Spekulationen, zitiert ausgiebig Literatur usw. Gruß Holiday 16:05, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Weil es ein absolut unsinniger Vergleich ist. Wenn Person B einen Text aus einem 200 Jahre alten Buch von Autor A abschreibt, dann ist das Abschreiben doch auch keine eigene schöpferische Leistung. In die Richtung müsste der Vergleich vielleicht eher gehen. ;-) Gruß, --Paulae 12:43, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Gute Argumentation, Bobo. Aber ist der Begriff der Schöpfungshöhe wirklich so eng an den der Kreativität gebunden? Sicher its es zureffend, dass die beste Rekonstruktion die authentischste ist, dass also ganz im Gegensatz zu Kunst der Spielraum für schöpferische Kreativität bei Rekonstruktionen so gering wie möglich ist/sein sollte. Andererseits fließt aber eine ungemeine Menge an wissenschaftlicher Eigenarbeit (Recherchen, Interpretationen, Modelle) in diese Rekonstruktionen und da ist schwer zu sehen, warum diese Arbeit über weniger Kopierschutz verfügen soll als jede andere wissenschaftliche Arbeit. Zugespitzt müßte deine These ja sogar lauten, dass auch alle wissenschaftlichen Fachpublikationen über Rekonstruktionen keinen Kopierschutz geniessen, denn dort wird ebenfalls nur danach gestrebt, möglichst originalgetreu zu sein. In vielen Fällen beruht eine Rekonstruktion im Museum aber sogar auf solch einer Facharbeit - wenn wir das Werk fotografieren dürfen, dann dürften wir ja auch aus der zugrunde liegenden Publikation ohne Angabe der Quelle zitieren. Davon habe ich aber noch nie gehört. Holiday 12:36, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Das ist aber keine schöpferische Leistung im urheberrechtlichen Sinn. Logos werden auch sehr aufwendig von Werbedesignern erstellt (die sich ihre Arbeit teuer bezahlen lassen), sind aber dennoch i. d. R. nicht urheberrechtlich geschützt. Für die Frage der Schöpfungshöhe ist der Aufwand zur Erstellung unerheblich. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:13, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Wie oft muss ich eigentlich noch sagen, dass man bitte erst mal Schöpfungshöhe und [[Werk (Urheberrecht]) lesen sollte? Zum letztem Mal: hier geht es nicht um Werke der angwandten Kunst, sondern um Wissenschaft. Das hat mit Logos nix zu tun. Bei Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art werden die Anforderungen an die Individualität nicht hoch angesetzt. --AndreasPraefcke ¿! 23:35, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Ich rede nicht vom Aufwand, sondern der geistigen Eigenleistung bei der Recherche für solche Rekonstruktionen. Ich lade den Kran jetzt hoch, denn ich habe eben erfahren, dass die beiden größten Geschütze bereits vor weit über 75 Jahren von einem wilhelminischen Ingenieur gebaut wurden. Bei den 100 Photos vom Mainzer Schiffahrtsmuseum muß ich dagegen vielleicht eine Auswahl treffen, denn ich möchte nicht, dass meine Arbeit irgendwann einer Löschprüfung zum Opfer fällt, dafür investiere nicht meine Zeit kostenfrei in die Wikipedia. Gruß Holiday 22:09, 6. Jul. 2009 (CEST)
Lizenzumstellung bei Dateien
Da in der dt. WP immer noch nicht mit der Lizenzumstellung bei den GFDL-Dateien begonnen wurde, habe ich die Seite Wikipedia:Lizenzumstellung bei Dateien erstellt (Name evtl. verbesserungswürdig). Im Gegensatz zu vielen anderen Seiten kann die Migration zur CC-BY-SA leider nicht durch Änderungen an wenigen zentralen Stellen vorgenommen werden, sondern nur durch die aktive Mithilfe der User.
Ich würde mich freuen, wenn ihr euch dort an der Diskussion beteiligen würdet um einen Weg zu finden, diese Lizenzmigration einfach und schnell durchführen zu können. --Kam Solusar 17:04, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Wir sollten auf keinen Fall die GFDL einfach durch CC ersetzen, sondern die Dateien doppelt lizensieren. Genau so ist das von der Foundation auch gedacht. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:22, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Natürlich, vielleicht habe ich mich da etwas mißverständlich ausgedrückt. Mit Umstellung meine ich selbstverständlich nur die Ergänzung um die CC-BY-SA-Vorlage, nicht das vollständige Ersetzen der GFDL-Bausteine. --Kam Solusar 20:23, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Kann man jetzt also bilder hochladen und die lizens nach lust und laune später ändern? es hiess doch mal umlizenzierung wird niemals geduldet? --87.185.243.47 20:26, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Natürlich, vielleicht habe ich mich da etwas mißverständlich ausgedrückt. Mit Umstellung meine ich selbstverständlich nur die Ergänzung um die CC-BY-SA-Vorlage, nicht das vollständige Ersetzen der GFDL-Bausteine. --Kam Solusar 20:23, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Nein, das lief natürlich in Kooperation mit der Free Software Foundation und Creative Commons ab. Kurzzusammenfassung: Die GFDL wurde in der neuen Version 1.3 dahingehend geändert, dass entsprechend lizensierte Werke nun auch unter der CC-by-sa verwendet werden können. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:07, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Dann ist die neue Lizenz doch schon drin, auch ohne das das ausdrücklich draufsteht? Oder habe ich da was grundsätzlich falsch verstanden? --Eingangskontrolle 22:18, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Wenn Chaddy die Relizenzierung auch nur ansatzweise verstanden hätte, schon. Hat er aber nicht. Die Inhalte in einem Multiuser-Blabla müssen von den Betreiber des Multiuser-Blabla noch ausdrücklich unter die neue Lizenz relizenziert werden. Bisher hat das aber noch keiner bzgl. der einzlenen Mediendateien. syrcro 11:59, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Du unterstellst mir hier Sachen... Ich habe die Relizensierung durchaus verstanden. Ich habe nicht behauptet, dass die Inhalte bereits automatisch unter der CC-by-sa stehen. Natürlich ist mir klar, dass diese erst unter diese zusätzliche Lizenz gestellt werden müssen... -- Chaddy · D·B - DÜP 15:09, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Die Frage aber ist doch, ob die zusätzliche Lizenz nicht schon durch den Foundation-Beschluß Gültigkeit hat ("Accordingly, the Wikimedia Foundation exercises its option under Version 1.3 of the GNU Free Documentation License to relicense the Wikimedia sites as Massive Multiauthor Collaborations under the Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 license, effective June 15, 2009."), oder doch erst wenn unter die einzelne Datei das CC-Bapperl gepappt wird. Die GFDL sagt dazu "The operator of an MMC Site may republish an MMC contained in the site under CC-BY-SA on the same site at any time before August 1, 2009, provided the MMC is eligible for relicensing.". Kommt es beim Lizenzstatus nur darauf an, welche Vorlagen gerade darunter kleben? Wenn ich bei einer Datei die Lizenzvorlage aus der Bildbeschreibungsseite herausnehme, ändert sich dadurch der Lizenzstatus auch nicht. --Kam Solusar 04:11, 5. Jul. 2009 (CEST)
- Wenn Chaddy die Relizenzierung auch nur ansatzweise verstanden hätte, schon. Hat er aber nicht. Die Inhalte in einem Multiuser-Blabla müssen von den Betreiber des Multiuser-Blabla noch ausdrücklich unter die neue Lizenz relizenziert werden. Bisher hat das aber noch keiner bzgl. der einzlenen Mediendateien. syrcro 11:59, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Dann ist die neue Lizenz doch schon drin, auch ohne das das ausdrücklich draufsteht? Oder habe ich da was grundsätzlich falsch verstanden? --Eingangskontrolle 22:18, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Nein, das lief natürlich in Kooperation mit der Free Software Foundation und Creative Commons ab. Kurzzusammenfassung: Die GFDL wurde in der neuen Version 1.3 dahingehend geändert, dass entsprechend lizensierte Werke nun auch unter der CC-by-sa verwendet werden können. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:07, 3. Jul. 2009 (CEST)
syrcro hat es sich zur Angewohnheit gemacht, möglichst verächtlich über die anderen hier zu sprechen, damit sein Mini-Lichtchen um so stärker leuchtet. Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass die Unterstellung unter eine freie Lizenz einer eindeutigen Kennzeichnung durch den Urheber bedarf. Als Muster dafür, was korrekt ist, kann die Copyright-Notiz am Ende der GNU FDL gelten. Nach der Lizenzumstellung ist die Wikipedia nicht doppeltlizenziert, da die Formalitäten der GNU FDL nicht eingehalten werden.
Wenn ich einen bestehenden Beitrag ändere und meine Änderung unter der GNU FDL veröffentliche, wie dies das Editfenster sagt, bin ich gehalten, die Formalitäten der GNU FDL für Modifications einzuhalten. Das erfolgt aber nicht, da das neue Werk nicht mit einem Link der GNU FDL versehen ist. --Historiograf 20:35, 5. Jul. 2009 (CEST)
- Wenn jemand meine GFDL-Bilder in CC umlizensiert, werden sie gelöscht. Vor nichtmal einem Jahr wurden Benutzer noch wegen Umlizensierung gesperrt. --Marcela 08:36, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Das wirst du wohl kaum durchsetzen können, solange deine GFDL-Bilder die Kriterien für´s Umlizensieren erfüllen, kannst du nichts dagegen tun... Deine GFDL 1.2only Bilder können natürlich nicht umlizensiert werden (falls es davon noch irgendwo welche haben sollte - Commons? Hier jedenfalls nicht mehr.). -- Chaddy · D·B - DÜP 15:12, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Commons hat noch jede Menge GFDL-1.2-only-Bilder: commons:Category:GFDL-1.2. Gestumblindi 22:19, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Ich meinte natürlich Ralfs GFDL-1.2-only-Bilder. Dass es ganz allgemein noch jede Menge davon auf den Commons gibt ist mir klar. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:32, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Ja, auch von Ralf, mit seiner lustigen Bausteinsammlung, wie z.B. commons:File:2007-05-eberswalde-020-by-RalfR.jpg (1.2-only, CC-BY-NC-ND 3.0 US und die unverständliche "gemeinfrei nur für Wikimedia"-Lizenz - können wir hier leider alles nicht verwenden, er rät darum mit einem weiteren Baustein zu Recht davon ab, solche Bilder in der deutschen WP einzubinden). Gestumblindi 23:44, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Ich meinte natürlich Ralfs GFDL-1.2-only-Bilder. Dass es ganz allgemein noch jede Menge davon auf den Commons gibt ist mir klar. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:32, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Commons hat noch jede Menge GFDL-1.2-only-Bilder: commons:Category:GFDL-1.2. Gestumblindi 22:19, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Das wirst du wohl kaum durchsetzen können, solange deine GFDL-Bilder die Kriterien für´s Umlizensieren erfüllen, kannst du nichts dagegen tun... Deine GFDL 1.2only Bilder können natürlich nicht umlizensiert werden (falls es davon noch irgendwo welche haben sollte - Commons? Hier jedenfalls nicht mehr.). -- Chaddy · D·B - DÜP 15:12, 6. Jul. 2009 (CEST)
Bildrechte Portraits Sächsischer Landtagsabgeordneter
Glückauf! Angeregt durch eine Diskussion auf meiner Benutzerseite hier eine Nachfrage, wie Ihr die Rechtslage seht. Ich bin dabei das Buch Elvira Döscher, Wolfgang Schröder: Sächsische Parlamentarier 1869–1918. Die Abgeordneten der II. Kammer des Königreichs Sachsen im Spiegel historischer Photographien, Droste, 2001 inhaltlich für das Erstellen von Biografien zu den Landtagsabgeordneten im Königreich Sachsen auszuschlachten, was sicher völlig unproblematisch ist. Kniffliger wird das bei den Portraits zu den einzelnen Politikern. Im Buch ist ausgeführt, dass diese zum Großteil aus zwei Fotoalben stammen, die zum 25jährigen Parlamentsjubiläum 1896 und 1904 an den jeweiligen Jubilanten verteilt wurden und sich heute in staatlichen Archiven befinden. Die Fotografen sind jeweils angegeben, die 70-Jahr-Schranke um Urheberrecht ist mir auch bekannt. Greift hier aus Eurer Sicht das Editio princeps oder kann ich davon ausgehen dass das öffentliche Überreichen und sicher auch Betrachten des jeweiligen Fotoalbums als Veröffentlichung gelten? Sprich: Ist das überreichte Fotoalbum an sich eine Veröffentlichung oder nicht. -- Miebner 21:38, 5. Jul. 2009 (CEST)
- Wer einen Schutz gemäß Editio princeps beansprucht muss nachweisen können, dass er tatsächlich die Erstveröffentlichung vorgenommen hat. Deshalb ist das Riskio für uns sehr gering.
- Bleibt noch die Frage: Sind die Urheber der Fotos bekannt? -- Chaddy · D·B - DÜP 23:59, 5. Jul. 2009 (CEST)
- Wie gesagt, die Fotografen sind zum Großteil bekannt und im Buch auch angegeben. Inwieweit ich deren Lebensdaten ermitteln kann, muss ich schauen... -- Miebner 08:21, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Mir ist nur ein Fall bekannt, daß editio princeps von einem Gericht anerkannt wurde: der Fall Nebra. Dieser ist allerdings durch Montezuma quasi aufgehoben, so daß man wie Chaddy schon sagte davon ausgehen kann, daß die aktuelle Rechstsprechung davon ausgeht, daß der Beansprucher die Erstveröffentlichung beweisen muß, was fast unmöglich ist. Wenn die Alben 1896 und 1904 verteilt wurden, greift unsere 100-Jahres-Regel. Der nachweis der Veröffentlichung ist nur bei der 1923er Regel notwendig --> Bilder sind auf .de in Ordnung. --Marcela 19:05, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Danke für die Antworten. Die 100-Jahres-Regel greift im vorliegenden Fall sicher kaum, da die Fotografen zum Großteil zumindest namentlich bekannt sind... -- Miebner 20:46, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Mir ist nur ein Fall bekannt, daß editio princeps von einem Gericht anerkannt wurde: der Fall Nebra. Dieser ist allerdings durch Montezuma quasi aufgehoben, so daß man wie Chaddy schon sagte davon ausgehen kann, daß die aktuelle Rechstsprechung davon ausgeht, daß der Beansprucher die Erstveröffentlichung beweisen muß, was fast unmöglich ist. Wenn die Alben 1896 und 1904 verteilt wurden, greift unsere 100-Jahres-Regel. Der nachweis der Veröffentlichung ist nur bei der 1923er Regel notwendig --> Bilder sind auf .de in Ordnung. --Marcela 19:05, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Wie gesagt, die Fotografen sind zum Großteil bekannt und im Buch auch angegeben. Inwieweit ich deren Lebensdaten ermitteln kann, muss ich schauen... -- Miebner 08:21, 6. Jul. 2009 (CEST)
Die Auswirkungen des Share-Alike/Copyleft bei cc-sa-3.0
Hallo zusammen,
trotz ausgiebiger Surferei werde ich aus den Auswirkungen der Share-Alike-Bedingung bei der cc-sa-3.0 nicht so recht schlau. Die Frage inwieweit sich die Lizenz auch auf die "Umgebung" des verwendeten Materials konkret auswirkt ist mir unklar (Thema: Copyleft-Stärke). Der englische Orginalvertragstext spricht von derivative works". Was sind denn nun die "works" eigentlich?
Beispiel:
- Ich erstelle einen Artikel und verwende ein erläuterndes (und evtl. von mir nachbearbeitetes) Bild von der wp oder wikimedia commons mit cc-sa-3.0 Lizenzierung. Muss ich dann den ganzen Artikel unter die gleiche Lizenz stellen oder nur wieder das Bild?
- Ich erstelle eine Website mit einer Mischung aus kommerziell lizenziertem Content (Bilder und Texte) und cc-sa-3.0 lizenziertem Content (ebenfalls Bilder und Texte). Ist das erlaubt, oder blockiert das kommerziell lizensierte Material die Verwendung von share-alike Content?
Nirgends findet man dazu ein konkrete Angabe, dabei dürfte dies z.B. für Zeitungen, Buchautoren und Contentanbieter im Web sehr entscheidend sein. -92.225.56.211 17:52, 6. Jul. 2009 (CEST) Michael Langner
- Du musst nur klarstellen, was wie lizensiert ist. Du kannst also kombinieren. Z. B. einen Text veröffentlichen, der nicht ohne deine Genehmigung weiterverbreitet werden darf und CC-Bilder dazu. Rainer Z ... 00:52, 7. Jul. 2009 (CEST)
Darf ich Bilder verwenden die für die Presse zurverfügung gestellt wurden?
Hallo,
ich möchte noch mehr Bilder zum Artikel über das Universitätsklinikum_Würzburg einfügen aber ich weiß nicht ob ich diese Bilder verwenden darf. Die Bilder die ich gerne verwenden möchte, befinden sich auf der Webseite der Uniklinik und wurden dort im Download-Bereich für die Presse zur verfügung gestellt. Dürfen solche Bilder hier verwendet werden? Uniklinik Download Wo lade ich hier die Bilder hoch? (nicht signierter Beitrag von Moonlight83 (Diskussion | Beiträge) 19:56, 6. Jul. 2009)
- Auf der Homepage ist nichts zur Lizensierung erkennbar. Frag bei der Klinik nach, ob die Urheber der Fotos einer freien Lizensierung zustimmen bzw. ob die Klinik das alleinige Nutzungsrecht hat und zustimmt. Eine Freigabe für die Presse reicht nicht aus. --Marcela 20:08, 6. Jul. 2009 (CEST)
- (Bearbeitungskonflikt) Kurze Antwort: Nein, du kannst diese Bilder nicht verwenden. Lange Antwort: Um in der Wikipedia verwendet werden zu können, müssen Bilder unter einer freien Lizenz stehen oder aufgrund ihres Alters (Urheber seit mehr als 70 Jahren verstorben) gemeinfrei sein. Bei Pressebildern ist dies üblicherweise nicht der Fall. Auch im von dir verlinkten Downloadbereich der Uniklinik Würzburg kann ich keinen Hinweis auf eine Freigabe der Bilder unter einer freien Lizenz finden. Es wäre höchstens möglich, vom Urheber (das scheint bei den dortigen Bildern in den meisten Fällen ein Helmuth Ziegler zu sein - es kann aber auch sein, dass er der Klinik das ausschliessliche Nutzungsrecht erteilt hat, dann müsste nicht er, sondern diese zustimmen) eine entsprechende Freigabe zu erbitten. Anfragen für Freigaben kann man mit den Textvorlagen unter Wikipedia:Textvorlagen stellen. Damit ein Bild hier akzeptiert wird, ist wichtig, dass vom Inhaber der Rechte ausdrücklich eine Freigabe unter einer definierten freien Lizenz erteilt wird (darum die Textvorlagen), Antworten per E-Mail wie "Sie dürfen die Bilder gerne für die Wikipedia verwenden" reichen nicht aus. Siehe auch Wikipedia:Bildrechte, Hilfe:FAQ zu Bildern und Hilfe:Wikimedia Commons. Gestumblindi 20:17, 6. Jul. 2009 (CEST)
Hm das ist mir zu aufwändig und kompliziert. Es kann gerne jemand anderes machen oder es bleibt bei dem einen Bild. --Moonlight83 21:40, 6. Jul. 2009 (CEST)
§ 53 Absatz 4 UrhG (Fotokopieren von Musiknoten)
Gilt das Fotokopierverbot von urheberrechtlich geschützten Musiknoten auch für Bearbeitungen, wenn die Schutzfrist des ursprünglichen Werks, aber nicht die der Bearbeitung, abgelaufen ist?
Gilt das Fotokopierverbot von urheberrechtlich geschützten Musiknoten auch für wissenschaftliche Ausgaben, wenn die Schutzfrist des ursprünglichen Werks, aber nicht die der wissenschaftlichen Ausgabe, abgelaufen ist?
Gilt das Fotokopierverbot von urheberrechtlich geschützten Musiknoten auch für nachgelassene Werke, wenn die Schutzfrist des ursprünglichen Werks, aber nicht die des nachgelassenen Werks, abgelaufen ist?
Begründe die Antworten! --88.78.228.143 21:48, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Hier werden nur urheberrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Wikipedia diskutiert. Geht es um einen konkreten, die Wikipedia betreffenden Fall? Gestumblindi 21:59, 6. Jul. 2009 (CEST)
Polizeibilder
Sind Bilder, die von der US-amerikanischen Polizei angefertigt wurden, gemeinfrei? Στε Ψ 21:49, 6. Jul. 2009 (CEST)
- In der Regel nicht: Ausnahmen sind die Bundespolizeien (FBI, DEA, ATF, USS, USMS, ICE, CBP und die Geiger vom IRS im Wesentlichen, dazu die Polizeien der Streitkräfte). syrcro 21:56, 6. Jul. 2009 (CEST)
de.Wikipedia oder Wikimedia Commons für alte Karten?
Ich möchte einen alten Stadtplan hochladen (selbst vom Original gescannt). Der oder die Urheber sind nicht bekannt. Der Plan ist vor über 100 Jahren veröffentlicht worden. Nach meinen Recherchen auf mehreren Seiten zu Urheberrechtsfragen bin ich zu der Ansicht gekommen, dass ich die Karte nur bei de.wikipedia hochladen kann, weil a) Wikimedia Commons die 100-Jahr Regel nicht akzeptiert und b) die dortige 1923-Regel nicht in Deutschland gilt, Wikimedia Commons aber verlangt, dass die gewählte Lizenz sowohl in den USA, als auch im Ursprungsland gilt. Habe ich das richtig verstanden? --Blaufink 01:55, 5. Jul. 2009 (CEST)
Kann man dann nicht beide Lizenzen gleichzeitig angeben? Es gilt dann die für den jeweiligen Rechtskreis bestimmte. --Eingangskontrolle 09:48, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Wenn ich es richtig verstanden habe, darf ich als Deutscher die 1923-Regel auf Wikimedia Commons gar nicht auswählen, weil sie in Deutschland nicht anwendbar ist. Allerdings sind die Hinweise, die ich diesbezüglich auf Wikipedia gefunden habe, für mich nicht immer klar verständlich. Wenn eine solche Doppellizenz erlaubt ist, würde ich das so machen. --Blaufink 15:29, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Doch, du darfst als Deutscher selbstverständlich auch 1923-Bilder auf Commons hochladen. Allerdings dürfen das dann nur Werke sein, die in den USA erstveröffentlicht wurden. Deutsche Karten darfst du damit nicht hochladen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 13:06, 7. Jul. 2009 (CEST)
Bild Datei:Hans Kammler.jpg ist meiner Meinung nach im deutschsprachigen Artikel nicht zulässig - rausnehmen? -- Хрюша ?? 17:41, 7. Jul. 2009 (CEST)
- Das ist auch auf den Commons nicht zulässig. Dort LA gestellt und hier entfernt. syrcro 17:53, 7. Jul. 2009 (CEST)
- Danke. Bin darauf gestossen, da ich ein Lemma aufarbeite in dem ich Kammler verlinke. -- Хрюша ?? 18:46, 7. Jul. 2009 (CEST)
Screenshot
Ich habe ein Screenshot vom Spiel SIMCITY 3000 gemacht. Kann ich das hochladen? -- Grüße! AK09 @Disk + Bewerte mich! - 17:27, 8. Jul. 2009 (CEST)
- Nein, denn SimCiy ist urheberrechtlich geschützt. --Nyks (Kontakt) 17:29, 8. Jul. 2009 (CEST)
- Es handelt sich um ein Screenshot während eines Spiels, nicht um das Cover. -- Grüße! AK09 @Disk + Bewerte mich! - 17:33, 8. Jul. 2009 (CEST)
- "Nein, denn SimCiy ist urheberrechtlich geschützt." --JD {æ} 17:37, 8. Jul. 2009 (CEST)
- Das Spiel selber enthält ja aber auch "Grafik", und die ist nun einmal urheberrechtlich geschützt. Ab SC 2000 ist auch mit Sicherheit Schöpfungshöhe gegeben. Von daher ist die Grafik in Computerspielen urheberrechtlich geschützt, und Screenshots stellen eine Urheberrechtsverletzung dar. --Nyks (Kontakt) 17:42, 8. Jul. 2009 (CEST)
- Siehe auch: Hilfe:FAQ_Rechtliches#Darf_man_Screenshots_von_Fernsehsendungen.2C_Kinofilmen_oder_von_Computersoftware_und_Computerspielen_in_die_Wikipedia_einf.C3.BCgen.3F. --Nyks (Kontakt) 17:43, 8. Jul. 2009 (CEST)
- Danke, ich dachte du hast meine Frage falsch verstanden! -- Grüße! AK09 @Disk + Bewerte mich! - 17:44, 8. Jul. 2009 (CEST)
- Es handelt sich um ein Screenshot während eines Spiels, nicht um das Cover. -- Grüße! AK09 @Disk + Bewerte mich! - 17:33, 8. Jul. 2009 (CEST)
- @ JD: Ich habe nicht um deine Hilfe gebeten! Grüße! AK09 @Disk + Bewerte mich! - 17:39, 8. Jul. 2009 (CEST)
- ich habe eine antwort auf einer allgemeinen funktionsseite gegeben. get along with it. --JD {æ} 17:43, 8. Jul. 2009 (CEST)
Der obige Artikel ist mehr oder weniger von http://flexikon.doccheck.com/Pneumozyt abgeschrieben. Besteht Schöpfungshöhe? Falls ja: Der dortige Text steht zwar unter der GFDL, die Nutzungsbedingungen schreiben aber vor, dass ein "für Suchmaschinen transparenter" Link auf den Originalartikel vorhanden sein muss. Unsere Diskussionsseiten werden aber anscheinend nicht von Google indiziert, die Bearbeitungskommentare sowieso nicht. Was tun? -- Katimpe 15:21, 7. Jul. 2009 (CEST)
- Gibt einen Baustein für den BNR dafür {{Flexikon}}.--134.2.3.102 15:25, 7. Jul. 2009 (CEST)
- Das Flexikon sieht mir urheberrechtlich nicht so ganz wasserdicht aus... Werden da die Texte überhaupt überprüft, woher sie stammen? Außerdem halten die sich nicht mal selbst an die GFDL, die u. a. auch besagt, dass der englischsprachige Originaltext lokal vorhanden sein muss. Die haben aber nur die rechtlich unverbindliche deutsche Übersetzung lokal vorhanden ([3])... -- Chaddy · D·B - DÜP 18:23, 7. Jul. 2009 (CEST)
- Hinzu kommt übrigens noch, dass es wegen der Umlizensierung in der Wikipedia nun zu Problemen kommen kann, spätestens aber ab dem 1. 8. ... -- Chaddy · D·B - DÜP 18:25, 7. Jul. 2009 (CEST)
- Hat sich erledigt, ich hab den Artikel nämlich komplett neu geschrieben. War sowieso eher schwer verständlich etc. --Mummi 02:10, 10. Jul. 2009 (CEST)
Bilder in einem Durchgang
Moin,
bei mir in der Stadt gibt es einen öffentlich zugänglichen Durchgang mit Motiven von ca. 20 historischen Landestrachten aus Schleswig-Holstein. Ich habe sämtliche Bilder fotografiert und möchte sie gern hochladen und wollte euch hiermit fragen wie es mit dem Urheberrecht aussieht. Folgende Daten sind vorhanden:
- Der Künstler ist namentlich bekannt und hat diese Bilder in dem Durchgang zur öffentlichen Betrachtungan an seiner Hauswand angebracht. Zusätzlich befindet er sich auch noch unter den Lebenden.
- Sämtliche Bilder sind unten mit seinem Namen versehen.
Gruß --Huhu 20:20, 6. Jul. 2009 (CET)
- Sieht für mich nach Panoramafreiheit aus, andere Meinungen? --Marcela 20:29, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Panoramafreiheit gilt nicht in Innenräumen (zumindest in Deutschland). Allerdings sind die Bilder imho Beiwerk und sonst ist da nichts Schützbares. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:33, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Dieses Foto ist sicher problemlos, die Darstellung der einzelnen Bilder könnte unter Panoramafreiheit fallen, wenn der Durchgang öffentlicher Raum ist. --Marcela 20:36, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Ähm, ich hab ja geschrieben, dass das Foto wohl ziemlich sicher problemlos ist. ;) Nur mit der Panoramafreiheit stimme ich nicht mit dir überein. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:39, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Dieses Foto ist sicher problemlos, die Darstellung der einzelnen Bilder könnte unter Panoramafreiheit fallen, wenn der Durchgang öffentlicher Raum ist. --Marcela 20:36, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Panoramafreiheit gilt nicht in Innenräumen (zumindest in Deutschland). Allerdings sind die Bilder imho Beiwerk und sonst ist da nichts Schützbares. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:33, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Ich denke, Huhu macht sich gar nicht um das rechte Bild sorgen, sondern hat Extra-Fotos von den Trachten-Bildern an der Wand gemacht, und ist sich nun unsicher, ob er diese abfotografierten Werke an der Wand hier hochladen darf. --Nyks (Kontakt) 21:18, 6. Jul. 2009 (CEST)
- So ist es richtig.--Huhu 16:48, . Jul. 2009 (CET)
- Es gibt durchaus auch in D Räumlichkeiten, die zwar im Inneren von Gebäuden sind aber trotzdem unter die Panoramafreiheit fallen weil sie dauerhaft öffentlich zugängig sind. Beispiel: Datei:2008-07-08-eberswalde-city-04.jpg, laut Katasteramt ist das im Gebäude. --Marcela 20:46, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Was an diesem Foto mit seinen 6 Lizenzen noch "frei" sein soll, das frage ich mich allerdings dann auch wieder. --AndreasPraefcke ¿! 23:30, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Es gibt durchaus auch in D Räumlichkeiten, die zwar im Inneren von Gebäuden sind aber trotzdem unter die Panoramafreiheit fallen weil sie dauerhaft öffentlich zugängig sind. Beispiel: Datei:2008-07-08-eberswalde-city-04.jpg, laut Katasteramt ist das im Gebäude. --Marcela 20:46, 6. Jul. 2009 (CEST)
Panoramafreiheit gilt nur für Außenansichten --Historiograf 22:02, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Ich kenne die genaue Definition nicht, aber ich würde einen öffentlichen Durchgang wie diesen dazuzählen. --Nyks (Kontakt) 01:11, 7. Jul. 2009 (CEST)
- So hab ich mir das auch gedacht, öffentlich zugänglich, fotografiet ohne Hilfmittel (Leiter usw. (siehe Panoramafreiheit)) und die geringe Schöpfungshöhe der Bilder (einfache Malkunst). Wenn das Rechtliche von Euch geklärt ist und es keine Bedenken gibt würde ich die Bilder gern hochladen. Stellt mir sich die Frage: Wohin mit den Bildern, Commons oder Deutsche WP, welche Lizenzbausteine werden dafür benötigt und was muß in der Bildbeschreibung stehen.
--Huhu 16:48, 7. Jul. 2009 (CET)
- Naja, die Schöpfungshöhe der Bilder reicht sicherlich für einen Urheberrechtsschutz. Auch aus Panoramafreiheit geht dies nicht ganz eindeutig hervor; vielleicht hat da jemand ja genauere Infos, wie die entsprechende Textstelle ausgelegt wird. --Nyks (Kontakt) 17:35, 7. Jul. 2009 (CEST)
Geschützte Werke, die sich "in" Gebäuden befinden, unterfallen nach der eindeutigen Aussage des Gesetzgebers in der amtlBegr nicht der PF, Dreier/Schulze ³ § 59 Rz 8) --134.130.68.243 19:14, 7. Jul. 2009 (CEST)
- Ich weiss ja nicht, aber die abgebildete Örtlichkeit scheint ein überdachter, öffentlicher Durchgang zwischen zwei Gebäuden(?) zu sein, wäre das denn auch als Inneres eines Gebäudes anzusehen? Gestumblindi 20:41, 7. Jul. 2009 (CEST)
- Es ist tatsächlich ein öffentlicher, überdachter Durchgang zwischen zwei Gebäuden. --Huhu 21:12, 7. Jul. 2009 (CEST)
- Durchgang auf der Parzellengrenze? -- Nordlicht↔ 23:07, 7. Jul. 2009 (CEST)
- Es ist tatsächlich ein öffentlicher, überdachter Durchgang zwischen zwei Gebäuden. --Huhu 21:12, 7. Jul. 2009 (CEST)
Tja, es scheint nicht möglich zu sein, die Frage, die hier gestellt wurde, zu beantworten. Einerseits ist völlig klar: Panoramafreiheit gilt nur für Aussenansichten. Das bestreitet niemand. Andererseits: ist ein überdachter, öffentlicher Durchgang zwischen zwei Gebäuden "aussen" oder "innen"? Sollte man das als "ungeklärt" abhaken und dem Anfrager daher empfehlen, vorsichtshalber davon auszugehen, dass auch dies "innen" ist und daher keine Bilder aus dem Durchgang hochzuladen? Gestumblindi 23:14, 9. Jul. 2009 (CEST)
- Zur Klärung wäre ggf. ein Foto hilfreich, der die etwas weitere Umgebung des Durchgangs zeigt, oder? --Matthiasb 10:38, 10. Jul. 2009 (CEST)
G8-Gipfel-Logo
Schaut mal bitte jemand diesen Copyright-Hinweis an. Kann das Logo hochgeladen werden? Commons-tauglich ist das wohl nicht, oder? --Matthiasb 10:32, 10. Jul. 2009 (CEST)
- Wenn du das Logo oben links meinst, dann kann man das m.A. nach mit {{Bild-LogoSH}} hochladen. jodo 12:41, 10. Jul. 2009 (CEST)
Lizenzkonformes Artikelaufteilen
Hallo, ich habe auf Hilfe Diskussion:Artikelinhalte auslagern vor gut einem Monat eine Anfrage gestellt, wie man bei einer im Nachhinein festgestellter lizenzwidriger Artikelauslagerung vorgehen muss. Leider wurde die Anfrage dort nicht beantwortet, vielleicht hat hier jemand eine Idee? Anlass war der Artikel Cannabis als Arzneimittel, dessen Erstversion aus Cannabis als Rauschmittel rauskopiert wurde, ohne Autoren/Versionsgeschichte anzugeben. Danke + Gruß --Rapober 09:01, 9. Jul. 2009 (CEST)
- Artikel löschen lassen und neu erstellen? Aber diese Mal richtig. --MannMaus 12:31, 9. Jul. 2009 (CEST)
- Geht ja auch nicht so einfach, wegen der Versionsgeschichte. Also, "Zwischenartikel" erstellen mit korrekter Auslagerung im BNR (sonst kommt ein SLA wegen Unsinn und so weiter) - korrekte Vereinigung mit Zielartikel Cannabis als Arzneimittel - SLA auf Zwischenartikel - vorweg 'nen Admin fragen, ob das so geht - zum Schluss kontrollieren, ob die "richtige Version" vorne steht, sonst wiederherstellen! --MannMaus 12:43, 9. Jul. 2009 (CEST)
- Danke erstmal für die Antwort. Ich bin noch dabei die notwendigen Schritte nachzuvollziehen, ganz klar ist es mir noch nicht. Ich denke nochmal drüber nach. Gruß --Rapober 21:32, 9. Jul. 2009 (CEST)
- Nochmal übersichtlich:
- 1.) Du fragst einen Admin, ob ich Recht habe.
- 2.) Du liest Hilfe:Artikelinhalte auslagern, und lagerst das entsprechende Kapitel aus [[Cannabis als Rauschmittel raus nach Benutzer:Rapober/Cannabis als Arzneimittel
- 3.) Du liest Hilfe:Artikel zusammenführen, und führst Benutzer:Rapober/Cannabis als Arzneimittel und Cannabis als Arzneimittel zusammen.
- 4.) Du kontrollierst, ob die richtige Version vorne ist und stellst sie gegebenenfalls wieder her.
- 5.) Du stellst SLA auf Benutzer:Rapober/Cannabis als Arzneimittel. --MannMaus 10:48, 10. Jul. 2009 (CEST)
- Danke erstmal für die Antwort. Ich bin noch dabei die notwendigen Schritte nachzuvollziehen, ganz klar ist es mir noch nicht. Ich denke nochmal drüber nach. Gruß --Rapober 21:32, 9. Jul. 2009 (CEST)
- Geht ja auch nicht so einfach, wegen der Versionsgeschichte. Also, "Zwischenartikel" erstellen mit korrekter Auslagerung im BNR (sonst kommt ein SLA wegen Unsinn und so weiter) - korrekte Vereinigung mit Zielartikel Cannabis als Arzneimittel - SLA auf Zwischenartikel - vorweg 'nen Admin fragen, ob das so geht - zum Schluss kontrollieren, ob die "richtige Version" vorne steht, sonst wiederherstellen! --MannMaus 12:43, 9. Jul. 2009 (CEST)
Ganz kurzer kommentar: Die Lizenz hat sich doch geändert und mit der neuen Lizenz wäre es bei weitem nicht so umständlich. Kersti 11:51, 10. Jul. 2009 (CEST)
Vergleiche Benutzer:DerHexer/Importwünsche. Grüße, —DerHexer (Disk., Bew.) 23:49, 10. Jul. 2009 (CEST)
Screenshots von ZDF-Mediathek
Hallo experten :) Ich hab folgende Frage: wenn ich von einen Beitrag über eine Sportveranstaltung in der ZDF Mediathek einen Screenshot mache, und aus dem Bild dann einen Ausschnitt, der einen Sportler zeigt, hochlade... wäre das in Ordnung? und wenn ja, mit welcher Lizenz? -- Wynyard Disk 14:48, 10. Jul. 2009 (CEST)
- nein, nicht in ordnung. --JD {æ} 14:53, 10. Jul. 2009 (CEST)
- wär ja auch zu schön gewesen... :( -- Wynyard Disk 16:09, 10. Jul. 2009 (CEST)
Karte für Pressemitteilung
Ich möchte aus nebenstehender Commons-Karte eine Übersicht der Teilnehmer am Wikipedia:5. Foto-Workshop machen. gemäß unserer Vorstellungen sind derartige Karten gemeinfrei, auf Commons ist sie GFDL/CC lizensiert. Spricht etwas dagegen, daß ich die modifizierte Karte hier lokal als Bild-frei hochlade, um ihre eventuelle Weiterverwendung durch die Presse möglichst einfach zu machen? --Marcela 15:53, 5. Jul. 2009 (CEST)
- Warum nicht als PD-SH? Wie du ja selbst schon schriebst, hat diese Karte keine SH. Ich weiß ja nicht genau, wie das dann aussieht, wenn du mit deiner Übersicht fertig bist, aber womöglich haben deine Bearbeitungen auch keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:17, 5. Jul. 2009 (CEST)
- Selbst wenn meine Bearbeitungen SH hätten möchte ich die Karte als "PD" hochladen, um sie ohne Probleme weiterverwenden zu lassen. Sie ist gleich fertig. --Marcela 17:21, 5. Jul. 2009 (CEST)
- Du solltest sie als CC/GFDL hochladen und kannst dann zusätzlich noch PD-SH setzen und anmerken, dass du deine Bearbeitungen als Bild-frei veröffentlichst. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 13:08, 7. Jul. 2009 (CEST)
- Wie bitte? -- Chaddy · D·B - DÜP 18:18, 7. Jul. 2009 (CEST)
- Wie bitte? --Marcela 23:31, 9. Jul. 2009 (CEST)
- Ich finde die Empfehlung von ChrisiPK auch unverständlich. Wenn die Grundlage einer Karte aufgrund mangelnder Schöpfungshöhe gemeinfrei ist und man seine Bearbeitungen als Bild-frei freigibt - was genau soll dann noch unter CC/GFDL gestellt werden? Wenn man hingegen zur Konfliktvermeidung die GFDL/CC-Lizenzierung von Commons respektiert, d.h. davon ausgeht, dass schützbare Schöpfungshöhe besteht, muss man eine Bearbeitung natürlich auch als GFDL/CC lizenzieren und kann sie nicht "zusätzlich" zu PD-SH erklären. Gestumblindi 23:41, 9. Jul. 2009 (CEST)
- Man kann selbstverständlich eine Bearbeitung eines Bildes anfertigen und dann erklären, dass man keinen Urheberrechtsschutz dafür beansprucht. So kann das Bild in den Jurisdiktionen, in denen die Grundlage der Bearbeitung keine SH hat, als gemeinfrei verwendet werden und in denen, in denen die Grundlage unter CC steht, unter der CC-Lizenz. Das ist vielleicht etwas wackelig, weil die CC ja verlangt, dass alle Bearbeitungen wieder unter der CC stehen, aber wenn etwas nicht geschützt ist, dann muss man sich auch nicht an die Lizenz halten. Kurz und knapp: Es gibt keine wirklich tolle Lösung dafür. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:45, 11. Jul. 2009 (CEST)
- Wie bitte? -- Chaddy · D·B - DÜP 18:18, 7. Jul. 2009 (CEST)
- Du solltest sie als CC/GFDL hochladen und kannst dann zusätzlich noch PD-SH setzen und anmerken, dass du deine Bearbeitungen als Bild-frei veröffentlichst. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 13:08, 7. Jul. 2009 (CEST)
- Selbst wenn meine Bearbeitungen SH hätten möchte ich die Karte als "PD" hochladen, um sie ohne Probleme weiterverwenden zu lassen. Sie ist gleich fertig. --Marcela 17:21, 5. Jul. 2009 (CEST)
Gebäudegrundriss
Habe einen architektonischen Gebäudegrundriss um 1930, gehört das Urheberrecht der Firma oder dem Architekten? Falls es die Firma hat, gilt dann die 70-Jahre-Regel? --Bonzo* 19:54, 8. Jul. 2009 (CEST)
- Die Frist richtet sich immer nach dem Todesdatum des letztversterbenden Urhebers unabhängig davon, wer Inhaber des Urheberrechtes ist. (Mit-)Urheber ist immer eine natürliche Person. Bei Werken um 1930 brauchen wir die Lebensdaten oder eine Freigabe. syrcro 19:07, 9. Jul. 2009 (CEST)
- Wobei hier anzumerken ist, das nicht jeder Gebäudegrudriss überhaupt die nötige Schöpungshöhe aufweist. Gerade bei denn vereinfachten Gebäudegrudrisse (also nur Fundamentumrisse), ist davon auszugehen das sie die nötige Schöpfungshohe NICHT erreichen (Zwei, drei aneinander gefügte Rechtecke haben kein SH). Wobei man duch das selberzeichen eines vereinfachten Grundrisses, das mögliche Problem am einfachsten lössen kann. Bobo11 20:26, 9. Jul. 2009 (CEST)
- Danke für die klärenden Antworten, dann wird das erst in 18 Jahren was, 1957 ist der Meister verstorben. --Bonzo* 20:34, 10. Jul. 2009 (CEST)
- Echte Grundrißzeichnungen dürfen überhaupt keine SH haben, sie müssen technischen Normen folgen und gestatten somit keinerlei schöpferischen Anteil. --Marcela 23:53, 10. Jul. 2009 (CEST)
- Vielen Dank, Ralf. Dann geht das also mit der Angabe „Too simple to be copyrighted, not your own work“: {{PD-ineligible}}. Wenn keine Proteste losstürmen, dann werd ich den Grundriß so kennzeichnen. --Bonzo* 18:09, 11. Jul. 2009 (CEST)
- Was Ralf verschwiegen hat: ein technischer Normgrundriss hat als Darstellung selber keine Schöpfungshöhe: wenn er jedoch ein geschütztes Werk der Baukunst in einer Weise darstellt, dass wesentliche Teile des Werkes mit Schöpfungshöhe umfasst werden, erstreckt sich der Schutz des Bauwerks auf den Plan. (~ entspricht in etwa der Reprofotografie). syrcro 18:54, 11. Jul. 2009 (CEST)
- Wenn mir jemand irgendeinen x-beliebigen Grundriß mit SH zeigen kann nehme ich meine Meinung zurück. dazu ist aber die SH zu begründen. Ich kenne die Grundrisse mehrerer Bauwerke von Santiago Calatrava, der zweifellos als schöpferischer Architekt anzusehen ist. Einen Grundriß habe ich selbst gezeichnet. Ich glaube nicht, daß es jemandem gelingt, bei einem Grundriß einen schöpferischen Teil nachzuweisen. Und selbst wenn dies gelänge - es gibt keine Grundriß-Elemente, die nicht schon tausende Jahre existieren. --Marcela 19:34, 11. Jul. 2009 (CEST)
- Ok, ich probier's einfach mal aus. Wenn es dann doch in Wikimedia discussed werden sollte, ruf ich hier nach Verstärkung, einverstanden? Apropos Calatrava, mir ein Rätsel, warum der noch nicht den Pritzker-Preis bekommen hat. --Bonzo* 19:57, 11. Jul. 2009 (CEST)
- Falls du Commons meinst: Da wird Schöpfungshöhe zu Recht oft vollkommen anders gesehen als hier. Meine Aussagen gelten für die deutschsprachige Wikipedia. --Marcela 20:03, 11. Jul. 2009 (CEST)
- Ok, ich probier's einfach mal aus. Wenn es dann doch in Wikimedia discussed werden sollte, ruf ich hier nach Verstärkung, einverstanden? Apropos Calatrava, mir ein Rätsel, warum der noch nicht den Pritzker-Preis bekommen hat. --Bonzo* 19:57, 11. Jul. 2009 (CEST)
- Wenn mir jemand irgendeinen x-beliebigen Grundriß mit SH zeigen kann nehme ich meine Meinung zurück. dazu ist aber die SH zu begründen. Ich kenne die Grundrisse mehrerer Bauwerke von Santiago Calatrava, der zweifellos als schöpferischer Architekt anzusehen ist. Einen Grundriß habe ich selbst gezeichnet. Ich glaube nicht, daß es jemandem gelingt, bei einem Grundriß einen schöpferischen Teil nachzuweisen. Und selbst wenn dies gelänge - es gibt keine Grundriß-Elemente, die nicht schon tausende Jahre existieren. --Marcela 19:34, 11. Jul. 2009 (CEST)
- Was Ralf verschwiegen hat: ein technischer Normgrundriss hat als Darstellung selber keine Schöpfungshöhe: wenn er jedoch ein geschütztes Werk der Baukunst in einer Weise darstellt, dass wesentliche Teile des Werkes mit Schöpfungshöhe umfasst werden, erstreckt sich der Schutz des Bauwerks auf den Plan. (~ entspricht in etwa der Reprofotografie). syrcro 18:54, 11. Jul. 2009 (CEST)
- Vielen Dank, Ralf. Dann geht das also mit der Angabe „Too simple to be copyrighted, not your own work“: {{PD-ineligible}}. Wenn keine Proteste losstürmen, dann werd ich den Grundriß so kennzeichnen. --Bonzo* 18:09, 11. Jul. 2009 (CEST)
- Echte Grundrißzeichnungen dürfen überhaupt keine SH haben, sie müssen technischen Normen folgen und gestatten somit keinerlei schöpferischen Anteil. --Marcela 23:53, 10. Jul. 2009 (CEST)
- Danke für die klärenden Antworten, dann wird das erst in 18 Jahren was, 1957 ist der Meister verstorben. --Bonzo* 20:34, 10. Jul. 2009 (CEST)
- Wobei hier anzumerken ist, das nicht jeder Gebäudegrudriss überhaupt die nötige Schöpungshöhe aufweist. Gerade bei denn vereinfachten Gebäudegrudrisse (also nur Fundamentumrisse), ist davon auszugehen das sie die nötige Schöpfungshohe NICHT erreichen (Zwei, drei aneinander gefügte Rechtecke haben kein SH). Wobei man duch das selberzeichen eines vereinfachten Grundrisses, das mögliche Problem am einfachsten lössen kann. Bobo11 20:26, 9. Jul. 2009 (CEST)
Zweidimensionale Reproduktionen: Es gibt Ärger, Leute!
http://archiv.twoday.net/stories/5817026/ Unabhängig von der rechtlichen Bewertung (der New Yorker Richter von Bridgeman v. Corel hat sorgfältig UK-Recht geprüft) sollten englischsprachige Nutzer bei der National Portrait Gallery protestieren. Die abfotografierten Bilder sind klar Public Domain und gehören uns allen. Es geht nicht an, dass sie durch die Reproduktion (deren Ermöglichung selbstverständlich vom Hausrecht der NPG erfasst wird) remonopolisiert werden --Historiograf 14:41, 11. Jul. 2009 (CEST)
Wappen FSSP
Das
Wappen der Petrusbruderschaft ist zwar als CC-by-sa 2.5 Poland deklariert, ich finde auf der Seite der Organisation keine Freigabe dafür. Kann sich das bitte ein berufenerer anschauen? Danke. --Atlan Disk. 00:32, 12. Jul. 2009 (CEST)
- Commons und Wappen ist eine ganz besondere Geschichte. Da stehen ja auch schweizer Stadtwappen unter der GFDL, weil der Ersteller der svg-Grafiken meint, die Urheberrechte daran zu haben...
- Hier auf de-WP ist dieses Wappen jedenfalls in Ordnung, da es keine Schöpfungshöhe hat. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:41, 12. Jul. 2009 (CEST)
- OK, danke. --Atlan Disk. 13:19, 12. Jul. 2009 (CEST)
Ich bitte darum, den MB-Text (v.a. die Argumente) zu erweitern/verbessern. Die Deadline steht. [[ Forrester ]] 19:27, 11. Jul. 2009 (CEST)
- Wie kommst du auf die Idee, only-Dateien können relizensiert werden? --Marcela 19:37, 11. Jul. 2009 (CEST)
- Gar nicht, wo soll das stehen? [[ Forrester ]] 21:59, 11. Jul. 2009 (CEST)
- Das schreibst du gleich in der Einleitung. --Marcela 22:04, 11. Jul. 2009 (CEST)
- Nein, warum? [[ Forrester ]] 22:09, 11. Jul. 2009 (CEST)
- Wie soll man Dateien, die vor dem 01.11.2008 hochgeladen wurden, können problemlos relizenziert werden. anders verstehen? --Marcela 22:27, 11. Jul. 2009 (CEST)
- Als Einleitung habe ich den weißen Kasten, nicht den Hintergrund-Abschnitt aufgefasst. Ich habe es mal konkretisiert. [[ Forrester ]] 22:30, 11. Jul. 2009 (CEST)
- Ok, jetzt verstehe ich dein Anliegen. Du vermischst aber lustig deine Schöpfung "GFDL-only" (also die eigentlich vollkommen zulässige 1.3+) mit 1.2-only, der unbedarfte Benutzer versteht das nicht und das soll er wohl auch nicht. Wer da abstimmt soll suggestiv 1.2only mit 1.3+ verwechseln. Die Umlizensierung soll aber nicht die GFDL ersetzen und abschaffen sondern CC als zusätzliche Lizenz zulassen. --Marcela 00:44, 12. Jul. 2009 (CEST)
- Die Umlizenzierung soll die CC zusätzlich zur GFDL einführen mit dem Ziel, dass praktisch sämtlicher Content unter der CC verwendet werden kann. Dateien, die nach dem 1.8. hochgeladen werden, sind nicht unter der CC verwendbar, in der Essenz also identisch zu den 1.2-only-Dateien vor dem Umlizenzierungszeitraum. Im Endeffekt wird also doch wieder die CC umgangen und neuer Content geschaffen, der wieder nur unter der GFDL verwendet werden kann, wie das bei den 1.2-only-Medien bisher der Fall war. So groß ist der Unterschied zwischen 1.2+ und 1.2-only nach dem 1.8. nicht. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 02:26, 12. Jul. 2009 (CEST)
- Ja verdammt, dann schreibt das auch so rein wie du eben in deinem Kommentar. Wir paar Hanseln auf UF verstehen das, die Meute der Abstimmenden aber nicht. --Marcela 02:32, 12. Jul. 2009 (CEST)
- Haben wir. Und wenn nicht: Wo genau nicht? [[ Forrester ]] 12:24, 12. Jul. 2009 (CEST)
- Jetzt siehts schon ganz anders aus. --Marcela 13:55, 12. Jul. 2009 (CEST)
- Daß hier die ganz normale GFDL mit "only" bezeichnet wird und damit eine Verwandschaft zur 1.2er Geschichte aufgebaut wird ist natürlich überhaupt nicht suggestiv gemeint...--Marcela 10:04, 13. Jul. 2009 (CEST)
- Deine Beobachtung ist richtig, das ist tatsächlich nicht suggestiv gemeint, auch wenn man das hineininterpretieren könnte. Ich habe es aus Gründen der Verständlichkeit jedoch rausgenommen. [[ Forrester ]] 22:57, 13. Jul. 2009 (CEST)
- Daß hier die ganz normale GFDL mit "only" bezeichnet wird und damit eine Verwandschaft zur 1.2er Geschichte aufgebaut wird ist natürlich überhaupt nicht suggestiv gemeint...--Marcela 10:04, 13. Jul. 2009 (CEST)
- Jetzt siehts schon ganz anders aus. --Marcela 13:55, 12. Jul. 2009 (CEST)
- Haben wir. Und wenn nicht: Wo genau nicht? [[ Forrester ]] 12:24, 12. Jul. 2009 (CEST)
- Ja verdammt, dann schreibt das auch so rein wie du eben in deinem Kommentar. Wir paar Hanseln auf UF verstehen das, die Meute der Abstimmenden aber nicht. --Marcela 02:32, 12. Jul. 2009 (CEST)
- Die Umlizenzierung soll die CC zusätzlich zur GFDL einführen mit dem Ziel, dass praktisch sämtlicher Content unter der CC verwendet werden kann. Dateien, die nach dem 1.8. hochgeladen werden, sind nicht unter der CC verwendbar, in der Essenz also identisch zu den 1.2-only-Dateien vor dem Umlizenzierungszeitraum. Im Endeffekt wird also doch wieder die CC umgangen und neuer Content geschaffen, der wieder nur unter der GFDL verwendet werden kann, wie das bei den 1.2-only-Medien bisher der Fall war. So groß ist der Unterschied zwischen 1.2+ und 1.2-only nach dem 1.8. nicht. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 02:26, 12. Jul. 2009 (CEST)
- Ok, jetzt verstehe ich dein Anliegen. Du vermischst aber lustig deine Schöpfung "GFDL-only" (also die eigentlich vollkommen zulässige 1.3+) mit 1.2-only, der unbedarfte Benutzer versteht das nicht und das soll er wohl auch nicht. Wer da abstimmt soll suggestiv 1.2only mit 1.3+ verwechseln. Die Umlizensierung soll aber nicht die GFDL ersetzen und abschaffen sondern CC als zusätzliche Lizenz zulassen. --Marcela 00:44, 12. Jul. 2009 (CEST)
- Als Einleitung habe ich den weißen Kasten, nicht den Hintergrund-Abschnitt aufgefasst. Ich habe es mal konkretisiert. [[ Forrester ]] 22:30, 11. Jul. 2009 (CEST)
- So'n Quark. -- Wiggum 19:38, 11. Jul. 2009 (CEST)
- Danke. --Marcela 23:05, 13. Jul. 2009 (CEST)
- Wie darf ich das verstehen? [[ Forrester ]] 21:59, 11. Jul. 2009 (CEST)
GPL...
Hallo, folgende Frage: Drei Programmierer erstellen ein Programm (Linux-Distribution) und stellen Sie unter GPL. Einer der Programmierer erstellt einen Screenshot und möchte ihn hier hochladen? Inwiefern ist das möglich? Unter welcher Lizenz steht ein Screenshot eines GPL-lizensierten Programms? Ebenfalls unter GPL, wobei GPL für Bilder ungeeignet ist?
Konkret geht es um Datei:Ubuntox 6.06.1 screenshot.jpg. Im Zweifelsfall würde ich noch die SH anzweifeln, ich denke, das ist grenzwertig. Gruß -- Yellowcard 18:12, 12. Jul. 2009 (CEST)
- Steht dann eigentlich auch unter der GPL. Bei dem Screenshot sehe ich aber keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:14, 12. Jul. 2009 (CEST)
- Nee, der Screenshot hat keine SH. --Marcela 21:05, 13. Jul. 2009 (CEST)
CC-BY weiternutzen
Ich verstehe die CC-BY-Lizenz nicht ganz: Kann ich ein CC-BY-Werk verändern und dann unter einer beliebigen Lizenz meiner Wahl veröffentlichen, solange ich den Autor des ursprünglichen Werks nenne? Womöglich auch eine nicht-freie Lizenz wählen? Denn CC-BY verlangt ja eben nicht die Weitergabe unter gleichen Bedingungen, oder? -- Yellowcard 22:39, 12. Jul. 2009 (CEST)
- Das kannst du nur dann, wenn durch die Bearbeitung ein neues Werk entsteht, die Bearbeitung also Schöpfungshöhe hat. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:48, 12. Jul. 2009 (CEST)
- (BK) Ja, das ist ja wohl der Unterschied zwischen CC-BY und CC-BY-SA laut Creative_Commons#Die_Rechte-Module. Gestumblindi 22:49, 12. Jul. 2009 (CEST)
- Ah, die Schöpfungshöhe macht's. Alles klar. Hab mir nämlich schon gedacht, dass es kaum sein kann, einen Pixel in einem Bild zu verändern und schon kann ich es mit einer neuen, unfreien Lizenz versehen und verkaufen. ;-) Danke und Gruß -- Yellowcard 23:02, 12. Jul. 2009 (CEST)
- Theoretisch kannst du das natürlich auch mit der unveränderten Version machen, aber du musst dann Dumme finden, die von dir eine Lizenz kaufen anstatt das Bild unter der CC-BY zu verwenden. Ähnlich funktioniert das Konzept vieler Museen, siehe Copyfraud. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 00:50, 13. Jul. 2009 (CEST)
- Ah, die Schöpfungshöhe macht's. Alles klar. Hab mir nämlich schon gedacht, dass es kaum sein kann, einen Pixel in einem Bild zu verändern und schon kann ich es mit einer neuen, unfreien Lizenz versehen und verkaufen. ;-) Danke und Gruß -- Yellowcard 23:02, 12. Jul. 2009 (CEST)
- Copyfraud ist illegal... -- Chaddy · D·B - DÜP 16:34, 13. Jul. 2009 (CEST)
- Zumindest in Kontinentaleuropa, USA und Großbritannien sieht das unter Umständen anders. --Marcela 22:37, 15. Jul. 2009 (CEST)
- Copyfraud ist illegal... -- Chaddy · D·B - DÜP 16:34, 13. Jul. 2009 (CEST)
Moratorium
Ich weiß, dass ich mit diesem Vorschlag nicht nur Zustimmung ernten werde, aber wäre ein Moratorium für den Upload von GFDL-only-Bildern nicht sinnvoll? Zeitlich begrenzt, gut zwei Monate bis zum 1. Oktober. Dann hätte die Community Zeit sich eine Meinung zu bilden, ein MB durchzuführen. Wenn man zu dem Schluß kommt GFDL-only soll weiter möglich sein, ist nicht's verloren. Kommt man zum gegenteiligen Ergebnis, dann hat man dennoch klare Verhältnisse geschaffen und kein Problem mit Dateien, die man im Nachhinein doch nicht haben möchte. -- chemiewikibm cwbm 22:23, 15. Jul. 2009 (CEST)
- Die Umlizensierung hat nicht zum Ziel, GFDL abzuschaffen. Das Ziel ist es, zusätzlich CC anzubieten. GFDL ist viral und wird weiter bestehen bleiben. Die FSF möchte, daß unsere Inhalte weiter unter GFDL erhalten bleiben, CC ist ein zusätzliches Angebot. --Marcela 22:35, 15. Jul. 2009 (CEST)
- Mir geht es nicht um das Ziel der Umlizensierung, sondern darum, dass theoretisch und faktisch das Ziel ist nur noch die Dateien hier zu verwalten, die nicht nach Commons können. Wenn auf Commons irgenwann mal die Möglichkeit abgeschafft werden sollte GFDL-only zu lizensieren, dann bleiben wir hier auf den Dateien sitzen, gegen den Konsens dass wir solche Dateien eigentlich nicht möchten. -- chemiewikibm cwbm 22:46, 15. Jul. 2009 (CEST)
- 1.: was geht uns Commons an?
- 2.: Dir ist schon bewußt, daß auf Commons GFDL weder als einzige Lizenz noch als 1.2only abgeschafft wird?
- 3.: Wer möchte hier keine GFDL-Dateien? --Marcela 23:05, 15. Jul. 2009 (CEST)
- Mir geht es nicht um das Ziel der Umlizensierung, sondern darum, dass theoretisch und faktisch das Ziel ist nur noch die Dateien hier zu verwalten, die nicht nach Commons können. Wenn auf Commons irgenwann mal die Möglichkeit abgeschafft werden sollte GFDL-only zu lizensieren, dann bleiben wir hier auf den Dateien sitzen, gegen den Konsens dass wir solche Dateien eigentlich nicht möchten. -- chemiewikibm cwbm 22:46, 15. Jul. 2009 (CEST)
Da du die Antwort auf 2 und 3 ohnehin kennst, so viel zur Frage 1: Die Bilderverwaltung hier ist im Prinzip so etwas wie ein Zwischenlager, ein Dienstleister für den Transfer der Bilder nach Commons. Das mag sich etwas böse anhören ist aber, wenn man die Rahmenbedingungen betrachtet, nur eine nüchterne Feststellung. -- chemiewikibm cwbm 23:14, 15. Jul. 2009 (CEST)
- Falsch. Wir halten hier Dateien, die auf Commons nichts zu suchen haben. Dateien, die nach DACH-Recht zulässig sind, nicht aber nach Commons-Recht. Das ist völlig unabhängig von Lizenzen. --Marcela 23:21, 15. Jul. 2009 (CEST)
- Das sagte ich bereits. -- chemiewikibm cwbm 00:13, 16. Jul. 2009 (CEST)
Coverversionen ohne Genehmigung erlaubt...?
Seit 3 Jahren stand im Artikel Coverversion, daß Coverversionen ungefragt ohne Einwilligung des Rechteinhabers gestattet sind. Entweder ich habe heute Tomaten vor den Augen oder wir haben da jetzt jahrelang eine Fehlinfo mit uns rumgeschleppt? Habe ich nen Denkfehler? --Marcela 22:49, 3. Jul. 2009 (CEST)
- Hm, kann ich mir jetzt nicht so ganz vorstellen. Coverversion#Rekorde müsste dann aber jedenfalls mit exakten Zahlen belegbar sein... -- Chaddy · D·B - DÜP 02:19, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Pardon, Ralf, aber ist "In Kontinentaleuropa gilt, dass von offiziell veröffentlichten Liedern Coverversionen ohne spezielle Erlaubnis der Rechteinhaber nicht möglich sind. Nur bei „entstellenden“ Eingriffen in das Werk bedarf es der Einwilligung der Autoren beziehungsweise des Verlags." nicht widersprüchlich? Gruß --ChrisHamburg 10:07, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Ja richtig, das ist noch der Rest der vorherigen Aussage. Ich korrigiere es gleich. --Marcela 11:48, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Gibt es denn eine Quelle für die Änderung? Zumindest für Deutschland widerspricht die neue Version weitgehend dem, was man als rechtlicher Laie beim kurzen Googlen so findet (z.B. [4], [5]), und wie umfassend darüber hinaus die Betrachtung der rechtlichen Situation in ganz Kontinentaleuropa war, wird aus dem Edit nicht ersichtlich. --YMS 23:55, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Die Google-Ergebnisse widersprechen freilich geltender Rechtssprechung. Der Inhaber des Urheberrechts entscheidet über die Verwendung seiner Werke, nicht die GEMA. Man darf nicht einfach fremde Werke als eigene ausgeben, indem man GEMA bezahlt. Die GEMA-Bezahlung beinhaltet lediglich die Wiedergabe fremder Werke. Außerdem ist Urheberrecht und Vermarktungsrecht auseinanderzuhalten. Niemand gibt sein Urheberrecht her, nur weil er sich durch GEMA oder so vermarkten läßt. Versuch mal, das ABBA-Musical selbst zu spielen und als Cover zu vermarkten, das wird sehr schnell sehr teuer. --Marcela 22:10, 9. Jul. 2009 (CEST)
- Das habe ich nicht vor - ich hätte nur gerne eine Quelle für die Umkehrung einer hier jahrelang bestehenden Aussage in ihr Gegenteil. Dass das "freilich" richtig so ist, ist ohne eine solche nicht ersichtlich, zumal ich auch nach weiterem Googlen nichts über eine derartige Rechtsprechung finden konnte, sondern lediglich weitere Einschätzungen, die sich mit den bereits erwähnten von RA Helfert und der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken m.E.n. decken: RAe Beukenberg, RA Bahr, nochwas ;). --YMS 01:45, 11. Jul. 2009 (CEST)
- ganz unabhängig von solchen einschätzungen möchte ich nur anmerken, dass z.b. J.B.O. verschiedene live immer gerne gespielte songs nicht auf platte veröffentlichen durften, weil die rechteinhaber kein einverständnis hierzu gaben. --JD {æ} 10:42, 11. Jul. 2009 (CEST)
- Das habe ich nicht vor - ich hätte nur gerne eine Quelle für die Umkehrung einer hier jahrelang bestehenden Aussage in ihr Gegenteil. Dass das "freilich" richtig so ist, ist ohne eine solche nicht ersichtlich, zumal ich auch nach weiterem Googlen nichts über eine derartige Rechtsprechung finden konnte, sondern lediglich weitere Einschätzungen, die sich mit den bereits erwähnten von RA Helfert und der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken m.E.n. decken: RAe Beukenberg, RA Bahr, nochwas ;). --YMS 01:45, 11. Jul. 2009 (CEST)
- Die Google-Ergebnisse widersprechen freilich geltender Rechtssprechung. Der Inhaber des Urheberrechts entscheidet über die Verwendung seiner Werke, nicht die GEMA. Man darf nicht einfach fremde Werke als eigene ausgeben, indem man GEMA bezahlt. Die GEMA-Bezahlung beinhaltet lediglich die Wiedergabe fremder Werke. Außerdem ist Urheberrecht und Vermarktungsrecht auseinanderzuhalten. Niemand gibt sein Urheberrecht her, nur weil er sich durch GEMA oder so vermarkten läßt. Versuch mal, das ABBA-Musical selbst zu spielen und als Cover zu vermarkten, das wird sehr schnell sehr teuer. --Marcela 22:10, 9. Jul. 2009 (CEST)
- Gibt es denn eine Quelle für die Änderung? Zumindest für Deutschland widerspricht die neue Version weitgehend dem, was man als rechtlicher Laie beim kurzen Googlen so findet (z.B. [4], [5]), und wie umfassend darüber hinaus die Betrachtung der rechtlichen Situation in ganz Kontinentaleuropa war, wird aus dem Edit nicht ersichtlich. --YMS 23:55, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Ja richtig, das ist noch der Rest der vorherigen Aussage. Ich korrigiere es gleich. --Marcela 11:48, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Pardon, Ralf, aber ist "In Kontinentaleuropa gilt, dass von offiziell veröffentlichten Liedern Coverversionen ohne spezielle Erlaubnis der Rechteinhaber nicht möglich sind. Nur bei „entstellenden“ Eingriffen in das Werk bedarf es der Einwilligung der Autoren beziehungsweise des Verlags." nicht widersprüchlich? Gruß --ChrisHamburg 10:07, 4. Jul. 2009 (CEST)
Die Rechtslage ist recht einfach: Nachsingen ohne Erlaubnis ist verboten; bei GEMA-Musik gibt es für das Nachsingen eine generelle Einwilligung. Das Bearbeiten und Veröffentlichen ist nur unter den Grenzen der UrhG erlaubt. Also grob Freie Bearbeitung, Zitat und Einwilligung. syrcro 08:50, 16. Jul. 2009 (CEST) PS: Wie ich sehe ist Freie Bearbeitung immer noch ein Roter Schadfleck der Wikipedia-Inhaltslosigkeit.
GFDL im Uploadformular
Mit Bezug auf diese Diskussion nun nochmal syrcros (imho sehr vernünftiger Vorschlag):
Im Uploadformular nur noch die GFDL dual mit CC-by-sa anbieten.
Wobei sich da die Frage auftut, ob wir explizit die de-Version nehmen sollten, wo doch die Copyrightnotice auf die unported verlinkt.
Bitte diesmal mehr Beteiligung.
[[ Forrester ]] 23:10, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Es ist doch egal, wohin die Copyrightnotice verlinkt, da bekanntermaßen Bildlizenzen und Textlizenz nicht identisch sein müssen. Wir können ja de und unported auswählen. Volle Zustimmung zum eigentlichen Vorschlag, die GFDL nicht mehr als alleinige Bildlizenz anzubieten. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 13:16, 7. Jul. 2009 (CEST)
- +1. Da die CC-BY-SA die Zukunft unseres Projektes darstellt. Für Weiternutzer unserer Artikel wäre es ein Rückschritt, wenn er nur wegen eines einzelnen GFDL-Bildes darin dann doch wieder die ganze GFDL mit abdrucken muß. --Kam Solusar 04:10, 8. Jul. 2009 (CEST)
Welche CC-by-sa-Fassung(en) Bleibt die Frage, welche CC-by-sa-Fassung(en) ins Formular soll(en)? Durch den GFDL-Einzellizenz-Wegfall, wäre ja wieder Platz. Mir fallen fünf Varianten ein: 1. Vier Doppellizenzen AT, CH, DE, Unported. 2. drei Doppellizenzen AT, CH, De. 3. Zwei Doppellizenzen DE und unported sowie zwei Einzeldoppellizenzvarianten DE bzw unported. Zusätzlich gäbe es noch die Möglichkeit einer Mehr-als-Doppellizenz. Etwa GFDL + CC-by-sa-unported,-at,-ch,-de. Das Letztere würde etwas unübersichtlich, wäre aber wohl in einem Baustein lösbar. syrcro 11:38, 8. Jul. 2009 (CEST)
- Es hat ja einen Grund, warum wir die CH/AT-Lizenzen nicht haben. Bitte lasst uns keine Diskussion darüber anfangen. Ich habe gerade wieder gelesen, wie unübersichtlich unsere vielen Vorlagen sind. Mein Vorschlag: GFDL + CC/de + CC/unported. [[ Forrester ]] 16:16, 8. Jul. 2009 (CEST)
- Dem Vorschlag kann ich mich anschliessen. Gestumblindi 23:16, 9. Jul. 2009 (CEST)
- Jop, ideale Lösung. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:38, 11. Jul. 2009 (CEST)
- Dem Vorschlag kann ich mich anschliessen. Gestumblindi 23:16, 9. Jul. 2009 (CEST)
Es gibt keinen Grund, die GFDL nicht mehr oder nur dual anzubieten. Es ist nirgendwo geklärt, ob die Umlizensierung Rechtens ist. Im Gegenteil, ich empfehle Schricker 3. Auflage Seite 1189, wenn GFDL ohne Zustimmung des Urhebers umlizensiert wird, kann der Urheber von seiner ursprünglich gegebenen KLizenz zurücktreten. Auch unbeschränkt gegebene Lizenzen können zurückgenommen werden - auch wenn hier immer wieder gern das Gegenteil behauptet wird. --Marcela 00:01, 11. Jul. 2009 (CEST)
- Wenn die GFDL beim Hochladen neu nur noch zusammen mit CC-BY-SA angeboten wird, hat das ja erstmal nichts mit der Frage der Rechtmässigkeit der Umlizenzierung zu tun, da dabei nichts umlizenziert wird - du kannst hier dann eben Bilder nicht mehr ausschliesslich unter der GFDL hochladen, und wenn du das nicht willst, verzichtest du eben darauf. Gestumblindi 15:05, 11. Jul. 2009 (CEST)
Letztendlich geht es um den Schutz der Bilduploader. GFDL-only Dateien die nach dem 1. August hier hochgeladen werden, werden ja schließlich auch irgendwann nach Commons transferiert. Einmal auf Commons ist das Uploaddatum nur noch mit Adminrechten verifizierbar, d.h. es besteht die Gefahr, dass Bilder zu unrecht umlizensiert werden. Um diese Gefahr auszuschließen, ist die Änderung sinnvoll. Mit Bitte um schnelle und unbürokratische Umsetzung. -- chemiewikibm cwbm 08:12, 13. Jul. 2009 (CEST)
Ich habe hier mal zwei Vorschläge für einen Baustein erstellt, man kann sicher noch etwas dran feilen: Als Name würde ich Vorlage:Datei-CC-by-sa/3.0-GFDL vorschlagen.
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Diese Datei wurde sowohl unter den Bedingungen der „Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen“-Lizenz Deutschland und Unported (abgekürzt „cc-by-sa“) in der Version 3.0 als auch unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation veröffentlicht. Lizenzverträge für die cc-by-sa: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode Die Zusammenfassungen der Lizenzverträge in allgemeinverständlicher Sprache, ohne juristische Wirkung, befinden sich hier und hier. Es ist außerdem erlaubt, die Datei unter den Bedingungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Version 1.2 oder einer späteren Version, veröffentlicht von der Free Software Foundation, zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu modifizieren. Es gibt keine unveränderlichen Abschnitte, keinen vorderen Umschlagtext und keinen hinteren Umschlagtext. |
Ich, der Nutzungsrechtsinhaber dieses Werkes, veröffentliche es hiermit unter den folgenden Lizenzen:
Den rechtsverbindlichen Lizenzvertrag finden Sie unter https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode. Es folgt eine vereinfachte Zusammenfassung des Vertrags in allgemeinverständlicher Sprache ohne juristische Wirkung. Es ist Ihnen gestattet,
sofern Sie folgende Bedingungen einhalten:
Bitte beachten Sie, dass andere Rechte die Weiterverwendung einschränken können.
Den rechtsverbindlichen Lizenzvertrag finden Sie unter https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode. Es folgt eine vereinfachte Zusammenfassung des Vertrags in allgemeinverständlicher Sprache ohne juristische Wirkung. Es ist Ihnen gestattet,
sofern Sie folgende Bedingungen einhalten:
Bitte beachten Sie, dass andere Rechte die Weiterverwendung einschränken können.
Du darfst es unter einer der obigen Lizenzen deiner Wahl verwenden. |
Die Frage ist allerdings ob wir Deutschland und Unported parallel brauchen. Auf commons und en gibt es nur die Unported zumsammen mit der GFDL. Das würde aus Kompatibilitätsgründen ja reichen. Aber die Diskussion sollte schnell zu einem Abschluss kommen, damit man vor dem 1. August noch Erfahrung mit der Akzeptanz sammeln kann. -- chemiewikibm cwbm 18:28, 13. Jul. 2009 (CEST)
- Allerdings sind wir hier in Deutschland und es wäre schon schön, wenn wir da auch eine Lizenz in deutscher Sprache anbieten würden. Aber wozu brauchen wir eine neue Vorlage? Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 18:54, 13. Jul. 2009 (CEST)
- Wir brauchen die Vorlage für das Uploadformular. Ich würde vorschlagen im Uploadformular nur GFDL + unported anzubieten, auf der Seite mit den Lizenzen dann zusätzlich GFDl + Deutschland. Weitere Kombinationen kann man sich ja dann selbst zusammenstellen. -- chemiewikibm cwbm 19:03, 13. Jul. 2009 (CEST)
- Achso, weil das Uploadformular nur eine Lizenzvorlage auf einmal einfügen kann. Das ist natürlich blöd, aber wohl nicht zu ändern. Meinetwegen brauchen wir auch die de-Versionen nicht im Uploadformular, war nur ein Vorschlag. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:09, 13. Jul. 2009 (CEST)
- Wir brauchen die Vorlage für das Uploadformular. Ich würde vorschlagen im Uploadformular nur GFDL + unported anzubieten, auf der Seite mit den Lizenzen dann zusätzlich GFDl + Deutschland. Weitere Kombinationen kann man sich ja dann selbst zusammenstellen. -- chemiewikibm cwbm 19:03, 13. Jul. 2009 (CEST)
Sorry chemiewikibm, aber der zweite Vorschlag ist ja eher ein Monstrum ;) Und ich möchte in Hinblick auf unsere - im Vergleich zu Commons oder en fabelhafte - Situation hinweisen. nur eine geringe Anzahl von Lizenzvorlagen zu haben. Und eine besonders große Gefahr für diese kleine Anzahl wären Kombinationen. Insofern: Warum neue Lizenzvorlagen? Ich versuche mal zu klären, ob es wirklich nicht geht. Zur Not subst. Aber ich finde es gut, dass so große Einigkeit herrscht. Ich denke, wir sollten Unported und de nehmen. Was spricht dagegen? [[ Forrester ]] 00:10, 14. Jul. 2009 (CEST)
Relativ simpel: * subst:Mehrlizenzdateien|Bild-GFDL|Bild-CC-by-sa/3.0|Bild-CC-by-sa/3.0/de|selbst erstellt, lizenziert mit der GNU-Lizenz für freie Dokumentation und der Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 (Deutschland und Unported) [[ Forrester ]] 00:54, 14. Jul. 2009 (CEST)
- Eine neue Lizenzvorlage hätte den Vorteil, dass man einen klareren und technisch einfacher zu handhabenden Schnitt machen könnte. Aber darüber müssen wir dann später reden. Soll ich einen Admin fragen ob er es einbaut? -- chemiewikibm cwbm 09:36, 14. Jul. 2009 (CEST)
- Ich würde es ja machen, aber da der Vorlschlag ja teilweise von mit stammt und er Ralf teilweise nicht gefällt (Ich bin mir aber noch nicht sicher, ob das nicht nur eine Verquirlung mit dem etwas abseitig formulierten und nmM mehr als sinnolosem GFDL-weg-MB ist), wäre mir ein Drittadmin lieber. PS: Forrester kopier doch mal deinen Vorschlag bzgl. des neuen MediaWiki-Systemstextes samt Änderungen auf eine Unterseite zum Review. (Admin kopieren eh lieber fremden Code, als eigenen DAU-Code zu schreiben. Ich habe mal einen hohen einstelligen Prozentanteil der Gesamtserverleistung der WMF durch einen schlechtgeschriebenen MW-NR-Text aufgebraucht) syrcro 12:06, 14. Jul. 2009 (CEST)
- Ich stelle mich nicht quer, wenn alle außer mir dafür sind. Von daher kann das auch gern Syrcro machen und ich würde es auch befürworten daß Forrester den Text formuliert. Ich bin aber dafür, daß GFDL weiter als alleinige Lizenz angeboten wird. Sinn der 1.3 ist es nicht, die GFDL abzuschaffen. Doppellizenz als Standard, GFDL als Option weiterhin. Meinetwegen nicht im Auswahlformular sondern nur für die leute, die sich lizenztechnisch auskennen und sie manuell wählen. --Marcela 19:49, 14. Jul. 2009 (CEST)
- Ich würde es ja machen, aber da der Vorlschlag ja teilweise von mit stammt und er Ralf teilweise nicht gefällt (Ich bin mir aber noch nicht sicher, ob das nicht nur eine Verquirlung mit dem etwas abseitig formulierten und nmM mehr als sinnolosem GFDL-weg-MB ist), wäre mir ein Drittadmin lieber. PS: Forrester kopier doch mal deinen Vorschlag bzgl. des neuen MediaWiki-Systemstextes samt Änderungen auf eine Unterseite zum Review. (Admin kopieren eh lieber fremden Code, als eigenen DAU-Code zu schreiben. Ich habe mal einen hohen einstelligen Prozentanteil der Gesamtserverleistung der WMF durch einen schlechtgeschriebenen MW-NR-Text aufgebraucht) syrcro 12:06, 14. Jul. 2009 (CEST)
Dann sind wir uns ja einig und ich frag n Admin. [[ Forrester ]] 20:30, 14. Jul. 2009 (CEST)
- Warum eigentlich? Gibt es irgendeinen Vorteil von GFDL im Vergleich zu CC-BY-SA? Warum möchten einige überhaupt die GFDL als alleinige Lizenz weiternutzen können? Damit die GFDL in der Wikipedia überlebt? Oder damit es schwieriger bleibt, die Dateien offline weiterzunutzen? Würde mich mal interessieren. Gruß -- Yellowcard 20:37, 14. Jul. 2009 (CEST)
- Die Nachnutzung unter GFDL ist relativ klar (wenn auch umständlich), CC ist noch relativ unklar (Namensnennung wo und wie?). Daß die GFDL überlebt ist ein Bestreben der FSF, es ist eine virale Lizenz. --Marcela 20:45, 14. Jul. 2009 (CEST)
- Das ist CC-by-sa auch. Und Ralf hat schon recht, die Nachnutzung ist relativ klar bei der GFDL, sie geht faktisch nämlich nicht. [[ Forrester ]] 20:54, 14. Jul. 2009 (CEST)
- Die Nachnutzung der GFDL ist online völlig problemlos wie zahlreiche WP-Clone, Wikias und private Homepages beweisen. Die Offline-Nachnutzung ist ebenfalls erprobt und möglich, siehe WP-DVDs, Wikipress usw. Jahrelang wurde das gehandhabt. Die Nachnutzung der CC steckt noch in den Kinderschuhen und ist keineswegs klar, es scheint alles viel einfacher, ob es das wirklich ist, wissen wir noch nicht. Warten wir auf eine Highway to Hell CC von Histo. --Marcela 21:05, 14. Jul. 2009 (CEST)
- Die offline-Nutzung von GFDL-Bildern zu jedem Zweck (und genau das ist das Ziel bei der Erstellung _freier_ Medien) ist de facto unmöglich. Das hast du ja sogar freundlicherweise selber auf Benutzer:Ralf_Roletschek/kommerzielle_Bilder#Mein_Geschäftsmodell so zusammengefasst. Damit wäre wohl auch Yellowcards Frage beantwortet, wieso einige Leute die GFDL als alleinige Lizenz weiterhin zulassen wollen. Dieses Konzept ist nicht vereinbar mit der Schaffung freier Inhalte, genau deshalb ist die GFDL dafür nicht geeignet. Dass die GFDL eine "freie" Lizenz ist, steht außer Frage; allerdings kommt es auf den Anwendungsbereich an. Für Softwaredokumentationen ist die GFDL durchaus eine ausreichend freie Lizenz, für Mediendateien dagegen nicht. Ich behaupte nicht, dass die CC das Allheilmittel unserer Lizenzpolitik ist; ich sehe die Umstellung mit der Einführung der TOS selber kritisch. Dennoch ist sie allemal besser als die GFDL. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:10, 14. Jul. 2009 (CEST)
- Ein Grund für die GFDL auf den WMF-Projekten sind immer noch Softwaredokomentationen; die bleiben in der Regel bei der dafür perfekten GFDL und würden sich als Nachnutzer sicher über die Nutzbarkeit von WMF-Texten und -Bildern freuen. Schaden tut die GFDL zumindest niemandem. syrcro 08:47, 16. Jul. 2009 (CEST)
- Die GFDL zusätzlich zu anderen freien Lizenzen stelle ich ja gar nicht in Frage. Einzig die GFDL als alleinige Bildlizenz ist speziell für kommerzielle Offline-Nutzung nicht praktisch. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 10:11, 16. Jul. 2009 (CEST)
- Ein Grund für die GFDL auf den WMF-Projekten sind immer noch Softwaredokomentationen; die bleiben in der Regel bei der dafür perfekten GFDL und würden sich als Nachnutzer sicher über die Nutzbarkeit von WMF-Texten und -Bildern freuen. Schaden tut die GFDL zumindest niemandem. syrcro 08:47, 16. Jul. 2009 (CEST)
- Die offline-Nutzung von GFDL-Bildern zu jedem Zweck (und genau das ist das Ziel bei der Erstellung _freier_ Medien) ist de facto unmöglich. Das hast du ja sogar freundlicherweise selber auf Benutzer:Ralf_Roletschek/kommerzielle_Bilder#Mein_Geschäftsmodell so zusammengefasst. Damit wäre wohl auch Yellowcards Frage beantwortet, wieso einige Leute die GFDL als alleinige Lizenz weiterhin zulassen wollen. Dieses Konzept ist nicht vereinbar mit der Schaffung freier Inhalte, genau deshalb ist die GFDL dafür nicht geeignet. Dass die GFDL eine "freie" Lizenz ist, steht außer Frage; allerdings kommt es auf den Anwendungsbereich an. Für Softwaredokumentationen ist die GFDL durchaus eine ausreichend freie Lizenz, für Mediendateien dagegen nicht. Ich behaupte nicht, dass die CC das Allheilmittel unserer Lizenzpolitik ist; ich sehe die Umstellung mit der Einführung der TOS selber kritisch. Dennoch ist sie allemal besser als die GFDL. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:10, 14. Jul. 2009 (CEST)
- Die Nachnutzung der GFDL ist online völlig problemlos wie zahlreiche WP-Clone, Wikias und private Homepages beweisen. Die Offline-Nachnutzung ist ebenfalls erprobt und möglich, siehe WP-DVDs, Wikipress usw. Jahrelang wurde das gehandhabt. Die Nachnutzung der CC steckt noch in den Kinderschuhen und ist keineswegs klar, es scheint alles viel einfacher, ob es das wirklich ist, wissen wir noch nicht. Warten wir auf eine Highway to Hell CC von Histo. --Marcela 21:05, 14. Jul. 2009 (CEST)
- Das ist CC-by-sa auch. Und Ralf hat schon recht, die Nachnutzung ist relativ klar bei der GFDL, sie geht faktisch nämlich nicht. [[ Forrester ]] 20:54, 14. Jul. 2009 (CEST)
- Die Nachnutzung unter GFDL ist relativ klar (wenn auch umständlich), CC ist noch relativ unklar (Namensnennung wo und wie?). Daß die GFDL überlebt ist ein Bestreben der FSF, es ist eine virale Lizenz. --Marcela 20:45, 14. Jul. 2009 (CEST)
- Warum eigentlich? Gibt es irgendeinen Vorteil von GFDL im Vergleich zu CC-BY-SA? Warum möchten einige überhaupt die GFDL als alleinige Lizenz weiternutzen können? Damit die GFDL in der Wikipedia überlebt? Oder damit es schwieriger bleibt, die Dateien offline weiterzunutzen? Würde mich mal interessieren. Gruß -- Yellowcard 20:37, 14. Jul. 2009 (CEST)
Wie ich schon einmal schrieb, wäre es die sinnvollste Lösung die GFDL-only hier abzuschaffen. Die einzige Ausnahme die man machen sollte, wäre wenn ein Bild nicht nach Commons kann. -- chemiewikibm cwbm 22:06, 14. Jul. 2009 (CEST)
- Danke für die Beantwortung der Frage. Ralfs Geschäftsmodell widerspricht IMO übrigens grundsätzlich den Prinzipien und der Motivation der WMF. -- Yellowcard 10:40, 16. Jul. 2009 (CEST)
Bilder Upload JA/NEIN Commons oder hier JA/NEIN?
Hallo, ich habe eine Frage betreff eines Bildes und zwar dieses hier! Ich würde es sehr gerne in diesem Artikel: Silas Deane nutzen aber vorher abklären ob das auch geht ohne Stress wegen URV!? LG--Lehnni 00:05, 16. Jul. 2009 (CEST)
- Das sollte auch auf Commons kein Problem sein, alt genug. --Marcela 00:07, 16. Jul. 2009 (CEST)
- Wie alt isses denn?-- Wiggum 00:11, 16. Jul. 2009 (CEST)
- Laut dem beinah 250 Jahre oder irre ich mich da? Falls okay würde ich es dann Morgen hochladen, hab da aber nicht soviel Ahnung von, vielleicht kann einer von euch? :) LG--Lehnni 00:37, 16. Jul. 2009 (CEST)
- Gibt es jetzt noch irgendwelche Einwände die gegen den Upload sprechen und könnte es auch irgendwer bei Commons hochladen? LG--Lehnni 12:41, 16. Jul. 2009 (CEST)
- Bitte schön: Datei:Silas Deane (William Johnston).jpg. -- Cecil 13:28, 16. Jul. 2009 (CEST)
- (BK) Nö, sollte klar gehen. Hier schreibst Du als Lizenz {{Bild-PD-alt}} rein, bei den Commons heißt die Vorlage {{[[Vorlage:|]]}}. Gruß -- Yellowcard 13:29, 16. Jul. 2009 (CEST)
- Ist ein 2D-Gemälde, also auf Commons nicht PD-old, sondern PD-Art. -- Cecil 13:31, 16. Jul. 2009 (CEST)
- Man, ist das kompliziert da. ;-) Danke Dir. -- Yellowcard 13:32, 16. Jul. 2009 (CEST)
- Vielen Dank euch zwei, habs jetzt dem Artikel hinzugefügt und sieht einfach super aus :) LG--Lehnni 14:46, 16. Jul. 2009 (CEST)
- Man, ist das kompliziert da. ;-) Danke Dir. -- Yellowcard 13:32, 16. Jul. 2009 (CEST)
- Ist ein 2D-Gemälde, also auf Commons nicht PD-old, sondern PD-Art. -- Cecil 13:31, 16. Jul. 2009 (CEST)
- Wie alt isses denn?-- Wiggum 00:11, 16. Jul. 2009 (CEST)
Artikel OODA-Loop
Auf der Diskussionsseite des Artikels wurde von einer IP bemerkt, dass es sich wohl um eine URV handelt. Hab mal ein bischen recherchiert aber nicht gefunden, könnte auch von einem Buch abgekupfert sein. Reicht denn schon dieser Verdacht als Grund zum Löschen aus? --myself488 11:57, 17. Jul. 2009 (CEST)
- Nicht ohne Quellenstudium. Wenn jemand "Global Risks Group Inc. - Grundlagen des defensiven und taktischen Schusswaffengebrauchs" hat und nachlesen kann.... Wobei ein Umschreiben wirklich ratsam wäre, so rein von der Enzyklopädie-Idee her... --Guandalug 12:00, 17. Jul. 2009 (CEST)
- Ich hab den Artiekl jetzt erst einmal in die Qualitätssicherung eingetragen. Gruß --myself488 12:27, 17. Jul. 2009 (CEST)
Urheberrecht auf Scans alter Bücher
Mir ist die Regel bezüglich der Reproduktionen zweidimensionaler Werke nicht 100&ig klar, daher hier meine ganz konkrete Frage: Können wir dieses Bild, das die Seite eines Bandes der mittelalterlichen Bibliotheca Corviniana darstellt, bei Wikipedia einstellen, obwohl ein Copyright der Herzog August Bibliothek angegeben ist, oder besitzt die HAB tatsächlich ein Urheberrecht an der Fotografie dieses mehr als 500 Jahre alten Buches? --Andibrunt 00:33, 14. Jul. 2009 (CEST)
- Nö, das ist mal wieder ein typisches copyfraud. Wenn das Abgebildtete uralt und zweidimensional ist kann es eigentlich immer verwendet werden, denn beim Fotografieren (Vorallem wenn das Ziel eine 1:1 Kopie ist) endsteht keine neuer Schutz. Und da der Schutz auf dem Original zu 100% abgelaufen ist, ist PD-alt der richtige Baustein, und kann sogar ohne irgenwelche Bedenken auf commons hochgeladen werden.Bobo11 09:43, 14. Jul. 2009 (CEST)
- Tja. Ich persönlich würde aber die Schnippsel "croppen", also wegschneiden. Vielleicht überflüssigerweise, aber sicherheitshalber. -jkb- 09:48, 14. Jul. 2009 (CEST)
- Danke für die Antworten - hat sich also meine Annahme bestätigt. --Andibrunt 09:58, 14. Jul. 2009 (CEST)
- Das Foto des alten Buches selbst stellt ein dreidimensionales Objekt dar und kann nicht übernommen werden. Die einzelnen Seiten jederzeit; ich beschneide die in der Regel auch etwas. Manche Scans von alten, also gemeinfreien Handschriften und Drucken haben irgendwo ein Zeichen versteckt, sollte man sich immer vorher anschauen. Die HAB macht das aber m. W. nicht. --Felistoria 13:53, 17. Jul. 2009 (CEST)
- Was meinst du genau mit "Das Foto des alten Buches"? Die Fotos aus der von Andibrunt verlinkten Seite sind jedenfalls nicht schützbar. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:38, 17. Jul. 2009 (CEST)
- Das Objekt "Buch", also ein Foto des geschlossenen Stücks. --Felistoria 15:06, 17. Jul. 2009 (CEST)
- Was meinst du genau mit "Das Foto des alten Buches"? Die Fotos aus der von Andibrunt verlinkten Seite sind jedenfalls nicht schützbar. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:38, 17. Jul. 2009 (CEST)
- Das Foto des alten Buches selbst stellt ein dreidimensionales Objekt dar und kann nicht übernommen werden. Die einzelnen Seiten jederzeit; ich beschneide die in der Regel auch etwas. Manche Scans von alten, also gemeinfreien Handschriften und Drucken haben irgendwo ein Zeichen versteckt, sollte man sich immer vorher anschauen. Die HAB macht das aber m. W. nicht. --Felistoria 13:53, 17. Jul. 2009 (CEST)
- Danke für die Antworten - hat sich also meine Annahme bestätigt. --Andibrunt 09:58, 14. Jul. 2009 (CEST)
- Tja. Ich persönlich würde aber die Schnippsel "croppen", also wegschneiden. Vielleicht überflüssigerweise, aber sicherheitshalber. -jkb- 09:48, 14. Jul. 2009 (CEST)
- Na ja, man könnte sich streiten, ob es ein Foto eines dreidimmensionalen Buches ist oder ein Foto der zweidimmensionalen Vorderseite des Einbandes. Ist aber als Foto nicht so interessant wie die anderen. Mit dem Beschneiden meinte ich folgendes: Wenn die Firma behaupten würde, das seien keine Schnippsel nur so, sondern mit deren Hilfe könnte man die Farbechtheit usw. kontrollieren, dann könnte die auch behaupten, sie seien ein Mehrwert und das Foto somit schützbar. Nur eine Idee. -jkb- 15:23, 17. Jul. 2009 (CEST)
- Historische Einbände sind durch Blindprägung und/oder Beschläge so gut wie immer dreidimensional - auch der oben verlinkte Einband hat Beschläge; ich habe das mal bei WP:BR ergänzt. -- Concord 16:38, 17. Jul. 2009 (CEST)
- Hm, so hast du das bei WP:BR gemeint. Ok, da hast du das aber zu allgemein formuliert...
- Allerdings fällt dein Beispiel wohl auch unter 2D. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:45, 17. Jul. 2009 (CEST)
- Wenn du es vielleicht klarer formulieren könntest, hätte ich nichts dagegen; wieso das Beispiel wohl auch 2D sein soll, erschliesst sich mir allerdings nicht. Der Einband ist mindestens so dreidimensional wie die immer als Beispiel bemühten Wachssiegel --Concord 17:22, 17. Jul. 2009 (CEST)
- Historische Einbände sind durch Blindprägung und/oder Beschläge so gut wie immer dreidimensional - auch der oben verlinkte Einband hat Beschläge; ich habe das mal bei WP:BR ergänzt. -- Concord 16:38, 17. Jul. 2009 (CEST)
- Na ja. Wachssiegel waren an sich schon immer dreidimmensional gedacht (und man kann sie sich als 2d nicht vorstellen). Bucheinband ist anders. Mal ist es ganz glatt 2D (na ja fast, auch die Farbe hat...), mal ragen da 1,7 mm Erhebung nach oben. Wo fängt 3D an? -jkb- 17:40, 17. Jul. 2009 (CEST)
- Concord hat recht. Commons hat reichlich als gemeinfrei angebotende Einbände (müsste nur mal jemand ordnen:-), da muss man sich nicht hier streiten um eines Kaisers Bart, der längst gestutzt ist. Dass das hier abgebildete alte Stück dreidimensional ist, könnt ihr mir gerne glauben...;-) --Felistoria 17:53, 17. Jul. 2009 (CEST)
- Na ja. Wachssiegel waren an sich schon immer dreidimmensional gedacht (und man kann sie sich als 2d nicht vorstellen). Bucheinband ist anders. Mal ist es ganz glatt 2D (na ja fast, auch die Farbe hat...), mal ragen da 1,7 mm Erhebung nach oben. Wo fängt 3D an? -jkb- 17:40, 17. Jul. 2009 (CEST)
- Das Bild des Einbandes hier oben, das als dreidim. bezeichnet wird, irritiert mich aber ein wenig. In der Bildbeschreibung lese ich da "Dies ist eine originalgetreue fotografische Reproduktion eines <small><small>'''zweidimensionalen'''</small></small> Kunstwerks". In der Tat liegt es auf Commons. Beschläge hat's auch. -jkb- 19:17, 17. Jul. 2009 (CEST)
- Jaaa, das steht da automatisch, nu lass' doch;-). Herregude: willst Du denn verhindern, dass die Allgemeinheiut gelegentlich von jemandem derartige (übrigens in diesem nebenstehenden Falle äh: fotografisch leider nicht sehr gelungenen) Sachen geschenkt kriegt? Du sollst doch nur nicht bei den Copy-Frauds unnötig stibitzen gehen, hm? Bist aber auch hartleibig...:-) --Felistoria 20:47, 17. Jul. 2009 (CEST)
- Das Bild des Einbandes hier oben, das als dreidim. bezeichnet wird, irritiert mich aber ein wenig. In der Bildbeschreibung lese ich da "Dies ist eine originalgetreue fotografische Reproduktion eines <small><small>'''zweidimensionalen'''</small></small> Kunstwerks". In der Tat liegt es auf Commons. Beschläge hat's auch. -jkb- 19:17, 17. Jul. 2009 (CEST)
Wie bei Münzen vertrete ich die Ansicht, dass mindestens nach US-Recht Einband-Fotos nicht schutzfähig sind. Wenn man sie auf einen Flachbettscanner liegt, wird der 3-D-Charakter bewahrt, aber bei Scannern entsteht nun einmal kein Schutzrecht --FrobenChristoph 21:50, 17. Jul. 2009 (CEST)
- Sag ich doch:-) --Felistoria 22:55, 17. Jul. 2009 (CEST)
- Sag mal so: Das hier abgebildete Objekt lag, an den Unschärfen erkennbar, auf einem Scanner. Dieses gute Stück hat eine andere fotografische Qualität und kann durchaus eben nicht auf einem Scanner gelegen haben. Da diese Differenzierung gelegentlich nicht jedem gleich auffällt, würde ich bezüglich der Einbände einfach zuraten, diese nicht unbedingt aus den Bibliotheken zu übernehmen; bei Commons kann man zulangen. --Felistoria 23:06, 17. Jul. 2009 (CEST)
ist das nicht immer noch eine verletzung? --87.186.78.133 21:51, 15. Jul. 2009 (CEST)
- Doch. Habe SLA gestellt. -- Yellowcard 14:58, 17. Jul. 2009 (CEST)
Umfangreicher Text aus Amtlicher Bekanntmachung
Hallo, soweit bekannt, sind Amtliche Werke gemeinfrei. Im Artikel Ruhland wurden kürzlich diese Passagen eingefügt, die sich 1:1 mit den Amtlichen Bekanntmachungen (pdf-Datei) - Punkt 3. Wesentliche Gründe der Eintragung (§ 3 Abs. 3 Ziff. 3) - decken. Weiter oben (Bekanntmachung der Stadt Ruhland) wird ausgeführt, dass u.a. die wesentlichen Gründe für die Eintragung in die Denkmalliste vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege sowie vom Archäologischen Landesmuseum stammen. Die Frage geht nun dahin, ob die Übernahme des Textes durch § 5 des deutschen Urheberrechtsgesetzes voll gedeckt ist. Rauenstein 01:09, 17. Jul. 2009 (CEST)
- Difflinks führen nun ins Leere, weil wegen URV gelöscht wurde. Erledigt? Rauenstein 18:15, 17. Jul. 2009 (CEST)
- Dann bitte aber auch die derzeit aktuellste Versoion löschen, die ist nämlich mittlerweile komplett überflüssig. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:47, 17. Jul. 2009 (CEST)
- Da ich der (möglicherweise voreilige) Löscher der betreffenden Version war, hier zunächst der Link auf das fraglich Dokument, wobei es um die Bekanntmachung der Stadt Ruhland auf S. 4 bzw. speziell um die wesentlichen Gründe der Eintragung auf S. 5 ging, die wörtlich nach Wikipedia übernommen wurden. Inwieweit das unter § 5 des UrhG fällt, weiß ich auch nicht, zu bedenken gebe ich aber das in Abs. 2 genannte Änderungsverbot, das wir ja nicht einhalten können. Wenn man hier zur Erkenntnis kommen sollte, dass die Übernahme des Textes keine URV darstellt, würde ich auch die gelöschte Version wiederherstellen.
Interessant an dieser Bekanntmachung ist dann auch noch, dass dort wiederum Sätze vom Wikipedia-Artikel teilweise wörtlich übernommen wurden, ohne dass dies kenntlich gemacht wurde.
Zur Frage, ob es sinnvoll ist, den de facto Sinnlosedit mit der Bemerkung, dass die vorhergehende Version wegen URV gelöscht wurde, wiederherzustellen, möchte ich nur bemerken, dass ich mich dabei an die Regeln zu den Versionslöschungen gehalten habe. --Martin Zeise ✉ 19:37, 17. Jul. 2009 (CEST)
- Da ich der (möglicherweise voreilige) Löscher der betreffenden Version war, hier zunächst der Link auf das fraglich Dokument, wobei es um die Bekanntmachung der Stadt Ruhland auf S. 4 bzw. speziell um die wesentlichen Gründe der Eintragung auf S. 5 ging, die wörtlich nach Wikipedia übernommen wurden. Inwieweit das unter § 5 des UrhG fällt, weiß ich auch nicht, zu bedenken gebe ich aber das in Abs. 2 genannte Änderungsverbot, das wir ja nicht einhalten können. Wenn man hier zur Erkenntnis kommen sollte, dass die Übernahme des Textes keine URV darstellt, würde ich auch die gelöschte Version wiederherstellen.
Kannst du bitte dein Halbwissen updaten, danke. Amtliche Bekanntmachungen fallen unter Absatz 1 von § 5 UrhG, während das Änderungsverbot ausschließlich für Absatz 2 gilt. Der Text ist nach § 5 Abs. 1 UrhG als amtliche Bekanntmachung gemeinfrei und kann daher verwendet werden --FrobenChristoph 21:47, 17. Jul. 2009 (CEST)
- Und kannst du dich bitte einer freundlicheren Sprache bedienen? Ich hatte alles so vage formuliert wie ich es aus dem Text herausgelesen hatte. Ich sehe deshalb keine Grund, mich hier so anzumachen. --Martin Zeise ✉ 22:56, 17. Jul. 2009 (CEST)
Scans in den Commons aus dem Lepsius-Projekt Halle/Saale
Eine Frage zu Dateien in den Commons: die Unibibliothek Halle/Saale hat in einem "Lepsius-Projekt" vor einigen Jahren ein (wohl noch heute) grundlegendes ägyptologisches Werk digitalisiert, die "Denkmäler aus Ägypten und Äthiopien" von Karl Richard Lepsius. In diesem Projekt gibt es "rechtliche Hinweise" für die Nutzung, die dem Wortlaut nach jede anderweitige Nutzung der Inhalte verbieten:
"Rechtliche Hinweise für die Nutzung: Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen ausschliesslich privaten Studienzwecken. Eine Veröffentlichung in jedweder (auch elektronischer) Form bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt." siehe [6], dann auf "Benutzerhinweise" -
in den Wikimedia-Commons sind dagegen eine Reihe von Dateien eingestellt, siehe http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Lepsius-Projekt, die auch nach Eigendeklaration aus dem Lepsius-Projekt sind, siehe z.B. http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Lepsius-Projekt_tw_1-1-02.jpg . Der genannt Ansprechmensch der Bibliothek hat mir per Mail erklärt, dass er an keiner Einstellung mitgewirkt, oder seine Erlaubnis gegeben habe und das auch prinzipiell nicht machen würde. Ist der "rechtliche Hinweis" unwirksam? Oder verstößt die Einstellung in die Commons irgendwie gegen die Rechte der Bibliothek? Der WP-Ägyptologe Benutzer:NebMaatRe würde mehr Dateien davon in den Commons begrüßen. Dank im Voraus (oben scheint mir schon die Antwort zu stehen in einem fast identischen Fall, Stichwort "copyfraud"). Dank im Voraus Cholo Aleman 21:10, 17. Jul. 2009 (CEST)
Klar Copyfraud, was sonst. Lies dazu auch Heise heute --FrobenChristoph 21:42, 17. Jul. 2009 (CEST)
- Es darf einfach nicht sein, dass jemand, Allgemeingut, das uns allen gehört, für sich selbst beanspruchen will. Da machen wir nicht mit. Das ist auch ganz klar die Position der Foundation.
- Dieser Fall ist natürlich Copyfraud. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:58, 17. Jul. 2009 (CEST)
Danke erstmal für die Auskunft - v.a. eine Uni als öffentliche Einrichtung kann sich sowas eigentlich nicht erlauben. Andererseits, Chaddy, bitte nicht aufregen - es steht ja alles im Netz, und es wird ja auch genutzt, wie man sieht. Cholo Aleman 06:35, 18. Jul. 2009 (CEST)
Glasmalerei
Mal eine Anschlussfrage an die Buchdeckel-Diskussion oben: Gilt Glasmalerei als zweidimensional oder als reliefartig?; konkret: kann ich Abbildungen wie die hier vom Westfenster des Kölner Doms verwenden? --Concord 17:10, 18. Jul. 2009 (CEST)
- Das Problem bei Durchscheinbildern ist nicht die 2d/3d-Frage, sondern das Problem, der wechselnden Lichtverhältnisse. Neutrale oder vom Künstler bestimmte Durchleuchtung negieren wohl jede Leistungsschutzrechte des Fotografen; sollte dieser aber eine eigene, besondere Durchleuchtung wählen, kommt man wohl sicher zum Lichtbild und ist schon im Graubereich zum Lichtbildwerk. Wenn mich nicht alles täuscht, sind das hier neutrale Druchleuchtungen, zumindest aber wurde die neutrale Durchlichtwirkung durch Bildangleichung erreicht, so dass ich den Lichtbildschutz oder andere urheberrechtsähnliche Monopolrechte verneinen würde. syrcro 15:35, 19. Jul. 2009 (CEST)
Schöpfungshöhe
Haben die gezeigten Objekte hier SH: [7], [8]. Meinungen? --Micha 18:30, 18. Jul. 2009 (CEST)
- Wieso sollten sie keine haben? -- Wiggum 21:24, 18. Jul. 2009 (CEST)
- Die Frage ist ob die Objekte Kunst sind oder nicht jodo 15:03, 19. Jul. 2009 (CEST)
- Warum sollte das keine sein. syrcro 15:30, 19. Jul. 2009 (CEST) Yves Netzhammer und strozzina.org sollten auch die letzte, auch noch so schwache Unklarheit beseitigen. Micha räum' die URV bitte selber weg.
- Ja. Hab nicht weiter nachgeschaut. Da es Kunst ist muss es leider weg jodo 18:01, 19. Jul. 2009 (CEST)
- Warum sollte das keine sein. syrcro 15:30, 19. Jul. 2009 (CEST) Yves Netzhammer und strozzina.org sollten auch die letzte, auch noch so schwache Unklarheit beseitigen. Micha räum' die URV bitte selber weg.
- Die Frage ist ob die Objekte Kunst sind oder nicht jodo 15:03, 19. Jul. 2009 (CEST)
Graphik
Hallo, eine rein graphische Zeitungsanzeige für eine Firma aus dem Jahr 1936, ist die von der Schöpfungshöhe her geschützt oder nicht? --Bonzo* 14:45, 19. Jul. 2009 (CEST)
- Wahrsagen tun wir hier nicht und solche Fragen kann man ohne Ansicht des Objektes nur mittels übersinnlicher Wahrnehmung klären. syrcro 15:25, 19. Jul. 2009 (CEST)
- Na, das ist doch sehr erfreulich, daß sogar Leute wie du ihre Grenzen erkennen, auch wenn sie sich dabei hinter dem Pluralis majestatis verkriechen. --Bonzo* 17:34, 19. Jul. 2009 (CEST)
- Statt die Leute anzumotzen, die dir bei der Klärung der Frage helfen könnten, könntest du auch einfach die betreffende Anzeige scannen, extern verlinken und so schneller eine Antwort erhalten. --Paulae 17:38, 19. Jul. 2009 (CEST)
- Na, das ist doch sehr erfreulich, daß sogar Leute wie du ihre Grenzen erkennen, auch wenn sie sich dabei hinter dem Pluralis majestatis verkriechen. --Bonzo* 17:34, 19. Jul. 2009 (CEST)
Ich habe diese Seite komplett kopiert in Seducy.de gefunden. Mir sagt dieser Anbieter nichts, mir erscheint aber die Einbettung des Textes an diesem Ort recht ungewöhnlich. Wenn Wikipedia diese Kopplung in Ordnung findet: Welche Ziele werden damit verfolgt?
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Freyni (nicht signierter Beitrag von 79.244.100.43 (Diskussion | Beiträge) 21:58, 20. Jul. 2009 (CEST))
- Jeder kann die Texte aus der Wikipedia nutzen, sofern er sich an die Lizenzbestimmungen hält (Quelle+Urheber+Lizenz(text) angeben, etc.pp.). Falls diese Weiternutzung dort Mängel hat (z.B. Quelle und Lizenz fehlt), wäre dies ein Fall für WP:Weiternutzung/Mängel. --Nyks (Kontakt) 22:41, 20. Jul. 2009 (CEST)
Fotografierte Objekte urheberrechtlich geschützt?
Hallo zusammen. Es geht um Fotos wie diese: Datei:Ceratosaurus2.jpg, Datei:Suchomius.jpg oder Datei:Ceratosaurus2.jpg mit der Bemerkung "Selbst fotografiert". Es handelt sich hier um Fotos von plastischen Objekten, vermutlich aus einer kommerziellen Ausstellung (von welcher, erfährt man leider nicht). Falls diese Skulpturen, wie ich vermute, urheberrechtlich geschützt sind, wäre die Freigabe unter {{Bild-frei}}, wie hier geschehen, demnach eine URV. Sind also derartige Objekte urheberrechtlich geschützt? Schon mal besten Dank im Voraus für eine Antwort. -- TomCatX 17:52, 18. Jul. 2009 (CEST)
Bei der Ausstellung handelt es sich um die vom 4. juli bis 30. August am Pressegger See gezeigte, größte Freiluft-Wanderausstellung Europas (“THE WORLD OF DINOSAURS“) mit etwa 50 Exponaten in Lebensgröße, und - das ist weltweit einzigartig - alle Rekonstruktionen wurden unter wissenschaftlicher Anleitung / Mitarbeit hergestellt, sind also am neuesten Stand der Forschungsergebnisse.--MoserB 21:20, 18. Jul. 2009 (CEST) [9], [10]
- Die Bilder sind hier auf .de problematisch, da keine dauernde Anbringung im öffentlichen Raum vorliegt. Der österrechische § 54 Abs. 1 Z 5 UrhG geht zwar weiter als der deutsche Paragraph, fordert aber ebenfalls: die dazu angefertigt wurden, sich bleibend an einem öffentlichen Ort zu befinden.... Inwiefern dies für eine Wanderausstellung gilt, wird im Gesetz nicht definiert. Wenn überhaupt, dann können die Bilder auf Commons behalten werden, weil dort österreichisches Recht zugrundegelegt wird, hier das strengere deutsche. --Marcela 13:59, 20. Jul. 2009 (CEST)
- Haben wissenschaftliche Modelle den den gleichen Urheberrechtsschutz wie Kunstwerke? Denn nur dann ergibt die Diskussion um Panoramafreiheit überhaupt Sinn.--134.2.3.102 14:08, 20. Jul. 2009 (CEST)
- Das ist natürlich korrekt. --Marcela 15:50, 20. Jul. 2009 (CEST)
- Haben wissenschaftliche Modelle den den gleichen Urheberrechtsschutz wie Kunstwerke? Denn nur dann ergibt die Diskussion um Panoramafreiheit überhaupt Sinn.--134.2.3.102 14:08, 20. Jul. 2009 (CEST)
- Also die Frage ist ja, ob es sich hier tatsächlich um wissenschaftliche Rekonstruktionen wie in einem Forschungsmuseum o. ä. handelt oder nicht vielmehr der kommerzielle Charakter im Vordergrund steht. Prinzipiell sehe ich bei solchen Fotos keinen Unterschied zur Kopie einer zweidimensionalen Rekonstruktion aus irgendeinem Dinosaurierbuch. Und dass diese Plastiken auch Schöpfungshöhe haben, setze ich einfach mal voraus. Unter die Panaromafreiheit fallen nach WP: urheberrechtlich geschützte Gegenstände (z. B. Kunstobjekte oder Gebäude), die von öffentlichen Verkehrswegen aus auf Privatgrundstücken zu sehen sind. Das trifft hier ja nicht zu. Demnach handelt es sich hier um die nicht-genehmigte Wiedergabe urheberrechtlich geschützter dreidimensionaler Werke. Möglicherweise haben die Rechteinhaber aber durchaus ein Interesse an der prominenten Wiedergbe in der WP, ist schließlich so etwas wie Werbung. Aber das wäre halt zu klären. -- TomCatX 10:30, 21. Jul. 2009 (CEST)
Das Bild ist etwa 1910-1920 entstanden, der Fotograf ist unbekannt. Es stammt aus dem Nachlass von Lene Voigt und befindet sich heute im Besitz von Wolfgang Voigt, einem Neffen (?) von Lene Voigt. Das Bild wurde zuerst 1982 veröffentlicht. Wolfgang Voigt hat das Bild der Lene-Voigt-Gesellschaft zur Verfügung gestellt, die mir wiederum die Erlaubnis gegeben hat, es unter GNU-FDL zu stellen (was aber hier wohl nicht relevant ist). Am ehesten ist es wohl ein verwaistes Werk. Wie bekommen wir dafür eine wikipedia-konforme Lizenz hin? -- Stf 19:46, 19. Jul. 2009 (CEST)
- Sofern Wolfgang Voigt einziger Erbe [Ergänzung: des Urhebers] des Bildes ist, muss Wolfgang Voigt dies selbst unter die GFDL stellen. Durch das "zur Verfügung stellen" dürfte die Stiftung nämlich gar nicht das Recht haben, eine freie Lizenz dafür zu erteilen. Übrigens, wenn du nun Wolfgang Voigt nach einer Lizenz fragen willst: cc-by-sa wäre deutlich besser. --Nyks (Kontakt) 19:59, 19. Jul. 2009 (CEST), editiert --Nyks (Kontakt) 20:51, 20. Jul. 2009 (CEST)
- Was du sagst weicht aber von der sonst vorherrschenden Meinung ab. Aus dem Besitz einer Fotografie leitet sich keinesfalls das Recht ab diese unter irgendwelche Lizenzen zu stellen. Wenn das Bild wirklich erst 1923 veröffentlicht wurde fällt leider auch die PD 1923 Regelung flach.--134.2.3.102 14:01, 20. Jul. 2009 (CEST)
- Wo und von wem wurde den das Werk 1982 (das sind 27 Jahre, also mehr als die laut Editio princeps geschützten 25 Jahre) veröfftentlich? Dort sollte sich doch dann auch eine verwertbare Quelle finden. --134.2.3.102 14:04, 20. Jul. 2009 (CEST)
- Die Erstveröffentlichung war in den Leipziger Blättern Nr. 1 von 1982. Die Vorlage war eben dieses Foto, weshalb auch dort kein Quellennachweis zu erwarten ist. -- Stf 15:47, 20. Jul. 2009 (CEST)
Also wenn das Foto unbezeichnet ist und weder die Familie noch die Voigt-Gesellschaft rausfinden konnten, von wem es ist, und selbst auch nichts gegen eine Veröffentlichung haben, wie groß ist die Gefahr, dass es da jemals zu einem Problem kommt? 0,00000001%? Meine Meinung: PD-old weil wahrhaft anonym und fertig. --AndreasPraefcke ¿! 20:59, 20. Jul. 2009 (CEST)
- Sehe ich ebenso, die Lizenz-Bürokraten sehen es aber sicher anders. --Marcela 22:41, 20. Jul. 2009 (CEST)
Nil obstat --Historiograf 12:56, 21. Jul. 2009 (CEST)
Interne Nachnutzung außerhalb des Artikelnamensraumes
Die oder besser eine Vorgehensweise bei der Nutzung eines Artikels oder Teils davon wird unter Hilfe:Artikelinhalte auslagern und Hilfe:Artikel zusammenführen erläutert. Gelten diese Vorgehensweisen auch für eine interne Nutzung außerhalb des Artikelnamensraumes?
Herzliche Grüße
Torsten Bätge
12:11, 20. Jul. 2009 (CEST)
- Ja, natürlich. Die Lizenzbedingungen bleiben ja dieselben. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:29, 20. Jul. 2009 (CEST)
- Ist denn der Artikel des Tages auf der Hauptseite oder die Verwendung anderer Artikel auf diversen Portal- und Projektseiten in ähnlicher Weise eine lizenzkonforme Nachnutzung?
Herzliche Grüße
Torsten Bätge
15:31, 20. Jul. 2009 (CEST)
- Ist denn der Artikel des Tages auf der Hauptseite oder die Verwendung anderer Artikel auf diversen Portal- und Projektseiten in ähnlicher Weise eine lizenzkonforme Nachnutzung?
- Der Artikel des Tages verlinkt auf den Artikel des Tages. ;-) Damit ist den Bestimmungen von CC-by-sa doch eigentlich Genüge getan. Adrian Suter 13:56, 21. Jul. 2009 (CEST)
- Ja, du hast recht. Und ganz wunderbar daran ist, dass es damit bei Auslagerungen noch nicht einmal einen Hinweis in der Zusammenfassung braucht. Es reicht, wenn der Hauptartikel irgendwo im ausgelagerten Text verlinkt wird!
Herzliche Grüße
Torsten Bätge
20:58, 21. Jul. 2009 (CEST)
- Ja, du hast recht. Und ganz wunderbar daran ist, dass es damit bei Auslagerungen noch nicht einmal einen Hinweis in der Zusammenfassung braucht. Es reicht, wenn der Hauptartikel irgendwo im ausgelagerten Text verlinkt wird!
- Der Artikel des Tages verlinkt auf den Artikel des Tages. ;-) Damit ist den Bestimmungen von CC-by-sa doch eigentlich Genüge getan. Adrian Suter 13:56, 21. Jul. 2009 (CEST)
Alte gelöschte Artikel in CC-Wiki
Ich habe Artikel vor der Komplettlöschung bewahrt indem ich sie in ein anderes Wiki transferiert habe. Da dieses unter Creative Commons Attribution License steht habe ich ein Baperl hinzugefügt, dass der betreffende Artikel unter GFDL steht, mit Hinweis auf die Diskussionsseite, wo die WP-Autoren vermerkt waren. Da jetzt ja die Lizenzänderung erfolgte, kann ich da den Hinweis auf die GFDL löschen? Oder unterstehen hier gelöschte Artikel noch immer nur der GFDL?
Nebenbei: Das sollte upgedatet werden. --Franz (Fg68at) 20:45, 20. Jul. 2009 (CEST)
- Die Artikel, auch die gelöschten, unterstehen nun beiden Lizenzen (naja, die meisten zumindest, nicht alle ... das ganze ist ein klein wenig chaotisch...). -- Chaddy · D·B - DÜP 21:04, 20. Jul. 2009 (CEST)
- Die Idee der Wikimedia Foundation ist, dass sich Weiternutzer nun auswählen können, ob sie Wikipedia-Artikel unter der GNU-FDL oder der CC-BY-SA weiternutzen wollen; man muss sich als Weiternutzer nicht an beide Lizenzen halten, eine davon reicht, und das wird nun im Normalfall die CC-BY-SA sein, da sie einfacher einzuhalten ist. Ich glaube aber nicht, dass das für Artikel gilt, die zum Zeitpunkt des Lizenzupdates in der Wikipedia gar nicht mehr vorhanden waren. Daher nehme ich an, dass die früher von dir "geretteten" Artikel weiterhin nur der GNU-FDL unterstehen, schliesse mich also dem untenstehenden Kommentar von Historiograf an und bin der Ansicht, dass Chaddys Auffassung, dass vor der Umstellung gelöschte Artikel nun auch beiden Lizenzen unterstehen (ich verstehe dich doch richtig, Chaddy? So meinst du das?), falsch ist. Gestumblindi 21:30, 21. Jul. 2009 (CEST)
Nur die zu dem Zeitpunkt des Updates in diesem Multikolloborationswiki vorhandenen und vor dem Stichtag 2008 angelegten Artikel stehen unter beiden Lizenzen --Historiograf 13:01, 21. Jul. 2009 (CEST)
Guten Morgen,
ist diese Münze zu Marion Dönhoffs 100. Geburtstag in de:wiki übertragbar? Siehe
Danke für Beurteilung -- Alinea 09:43, 21. Jul. 2009 (CEST)
Tja, dienen Münzen einem Gebrauchszweck oder sind sie zweckfreie Kunst? Oder handelt es sich um ein amtliches Werk? Fragen über Fragen --Historiograf 13:03, 21. Jul. 2009 (CEST)
- Euro-Münzen lassen sich in der Regel sogar auf Commons mit der Vorlage {{money-EU}} hochladen. Grüße, →Nagy 13:35, 21. Jul. 2009 (CEST)
Hitler-Rede
Sind die Reden von Adolf Hitler als Kanzler des Deutschen Reiches an das deutsche Volk gemeinfrei als amtliche Werke oder bis 2015 als Werke Hitlers urheberrechtlich geschützt? Speziell geht es um die kurze Alea-Iacta-Est-Rede vom Juli 1933. --Constructor 16:15, 21. Jul. 2009 (CEST)
- Auch wenn dieses (ich spare mir mal die ganzen bösen Wörter, die mir gerade so einfallen) das nicht verdient hat, er ist nicht enteignet worden. D. h. die Urheberrechte an seinen "Werken" laufen noch bis 1. Januar 2016. Rechteinhaber sind seine Erben (wobei das möglicherweise auch der Staat sein kann). -- Chaddy · D·B - DÜP 21:02, 21. Jul. 2009 (CEST)
- Laut mehrerer Kommentarstellen im Schricker besitzen Hitlers Reden zweifellos Schöpfungshöhe. Ich kann das bei Bedarf zitieren. Bayern als Rechtsnachfolger Hitlers ist sehr rigoros bei der Nachnutzung der Hitler-Werke. Mir ist nicht bekannt, ob es damals sowas wie Amtsblätter gab, die solche Reden veröffentlicht haben? Ein ganz anderes Thema: Wozu brauchen wir das hier? Auf Wikisource ist die Rechtslage ein wenig anders, genaue Auskunft kann Histo geben. Für Wikipedia sehe ich da keine rechte Verwendung. Ein Zitat daraus kann man auch mit der angegebenen Quelle verlinken. --Marcela 21:08, 21. Jul. 2009 (CEST)
- (nach BK) Siehe auch Mein_Kampf#Rechtslage_heute --Concord 21:09, 21. Jul. 2009 (CEST)
- Laut mehrerer Kommentarstellen im Schricker besitzen Hitlers Reden zweifellos Schöpfungshöhe. Ich kann das bei Bedarf zitieren. Bayern als Rechtsnachfolger Hitlers ist sehr rigoros bei der Nachnutzung der Hitler-Werke. Mir ist nicht bekannt, ob es damals sowas wie Amtsblätter gab, die solche Reden veröffentlicht haben? Ein ganz anderes Thema: Wozu brauchen wir das hier? Auf Wikisource ist die Rechtslage ein wenig anders, genaue Auskunft kann Histo geben. Für Wikipedia sehe ich da keine rechte Verwendung. Ein Zitat daraus kann man auch mit der angegebenen Quelle verlinken. --Marcela 21:08, 21. Jul. 2009 (CEST)
- Die bisherigen Antworten helfen dem Fragesteller wohl wenig weiter, denn diesem ist die Situation mit dem urheberrechtlichen Schutz von Hitlers Werken bis 2015, auf die sich Mein_Kampf#Rechtslage_heute bezieht, ja offenbar durchaus bewusst. Seine Frage ist, ob Hitlers "Reden als Kanzler des Deutschen Reiches" als Amtliches Werk gelten und daher nicht darunter fallen. Auch um die Frage der Schöpfungshöhe geht es nicht. Ralfs Frage "Wozu brauchen wir das hier?" kann ich mich aber anschliessen, denn Textzitate, soweit sie sinnvoll sind, sind ja sowieso erlaubt und auch Wikipedia-intern nicht umstritten, so dass die Frage eher Wikisource betreffen dürfte und dann auch am besten dort zu diskutieren ist. Gestumblindi 21:23, 21. Jul. 2009 (CEST)
- Ist jetzt weniger für die Wikipedia. Müsste das nach WP:Auskunft? --Constructor 21:30, 21. Jul. 2009 (CEST)
- Ja, hier werden nur urheberrechtliche Fragen diskutiert, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit an der Wikipedia stehen. Gestumblindi 21:46, 21. Jul. 2009 (CEST)
- Also ob "Am 30. Januar sind in Deutschland die Würfel gefallen. Und ich glaube nicht, dass die Gegner, die damals lachten, heute auch noch lachen!" ein Werk ist stelle ich einfach mal in Frage.-- Wiggum 21:49, 21. Jul. 2009 (CEST)
- (BK) Naja, ist schon ok hier. Ich persönlich würde von einer Verwendung außerhalb des wissenschaftlichen Umfeldes strikt absehen, das ist aber meine Privatmeinung. Wenn es diese Reden als amtliche Veröffentlichungen gab, dann waren das sicher gedruckte Texte. Inwieweit Sprachmitteilungen über den Rundfunk als amtlich anzusehen sind... ich gucke mal im Schricker nach. Gilt für dich deutsches Recht?
- Nachtrag: Ich kann die MP3 nicht hören. Wenn es wirklich nur die 2 Sätze sind, ist SH anzuzweifeln. --Marcela 21:51, 21. Jul. 2009 (CEST)
- Die MP3 ist irgendwie defekt, da fehlt ein Teil vom zweiten Satz. Mehr ist auch nicht drin, als Wiggum bereits zitiert hat. --Constructor 22:22, 21. Jul. 2009 (CEST)
- Na dann... siehe Wiggum, das sehe ich als unbedenklich an. --Marcela 22:26, 21. Jul. 2009 (CEST)
- Die MP3 ist irgendwie defekt, da fehlt ein Teil vom zweiten Satz. Mehr ist auch nicht drin, als Wiggum bereits zitiert hat. --Constructor 22:22, 21. Jul. 2009 (CEST)
- Ja, hier werden nur urheberrechtliche Fragen diskutiert, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit an der Wikipedia stehen. Gestumblindi 21:46, 21. Jul. 2009 (CEST)
- Ist jetzt weniger für die Wikipedia. Müsste das nach WP:Auskunft? --Constructor 21:30, 21. Jul. 2009 (CEST)
Auslagern und Verschieben durch einfaches Kopieren und Einfügen jetzt legal?
Seit einiger Zeit gibt es Nutzungsbedingungen, nach denen eine URL oder ein Verweis auf den Artikel ausreichen. Eine richtige Autorennennung oder die Angabe einer Versionshistorie ist demnach für die Nachnutzung nicht mehr notwendig. Also müsste es doch rechtlich in Ordnung sein, wenn man per Copy & Paste verschiebt bzw. einfach komplette Teile aus anderen Artikeln entnimmt und in der Zusammenfassungszeile einfach den Artikel in doppelten eckigen Klammern nennt.
Herzliche Grüße
Torsten Bätge
12:11, 20. Jul. 2009 (CEST)
- und wo steht so was??? 217.83.96.147 12:58, 20. Jul. 2009 (CEST)
- Da. Wobei ich geneigt bin, unsere Standards zumindest intern hochzuhalten. --Taxman¿Disk? 13:04, 20. Jul. 2009 (CEST)
- wikimedia:Terms of Use betreffen meines Wissen die Weiterverwendung seitens Dritter, nicht das "Klauen" von Texten hier. Denn dann wäre auch der absurde Vorfall aus cs.wiki an sich legal, wo unlängst ein User, anstatt einen Artikel auf seiner Meinung nach richtigen Namen zu verschieben, den Text einfach kopierte, per copy+paste dann einen neuen Artikel "erstellte", wo er der alleinige Autor gewesen ist, die alte Versionsgeschichte, etwa 4 Jahre alt mit Zigdutzenden von Autoren, einfach verschwand. Den alten Artikel hat er dann zur löschung freigegeben, was dann nach Protesten nicht passierte. Das ist sicher etwas extrem, aber wo wäre hier die Grenze? Mogeln wollen ja viele. -jkb- 13:52, 20. Jul. 2009 (CEST)
- Da. Wobei ich geneigt bin, unsere Standards zumindest intern hochzuhalten. --Taxman¿Disk? 13:04, 20. Jul. 2009 (CEST)
- Wir haben eine Doppellizenzierung. D. h. zumindest intern müssen wir auch weiterhin die GFDL einhalten. Wir könnten uns zwar, genau wie die Nachnutzer, einfach eine der beiden Lizenzen aussuchen, das wollen wir aber nicht. Das ist die offizielle Sichtweise der Foundation. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:31, 20. Jul. 2009 (CEST)
- Angesichts der beiden Fragen, die hier und eine weiter oben auftauchten, würde ich es allerdings für vorteilhaft halten, dies auch irgendwo etwas verbindlicher festzuklopfen. Viele werden gar nicht fragen sondern eben gleich tun. Und es ist ein Punkt, wo viel sehr viel böses Blut entstehen kann. -jkb- 14:34, 20. Jul. 2009 (CEST)
Was man möchte und was muss, sind verschiedene Dinge. Ich zitiere mal ein paar Sätze aus den Nutzungsbedingungen:
- If you import text under a compatible license which requires attribution, you must, in a reasonable fashion, credit the author(s). Where such credit is commonly given through page histories (such as Wikimedia-internal copying), it is sufficient to give attribution in the edit summary, which is recorded in the page history, when importing the text.
- You can re-use content from Wikimedia projects freely…
- Attribution: To re-distribute a text page in any form, provide credit to the authors either by including a) a hyperlink (where possible) or URL to the page or pages you are re-using, b) a hyperlink (where possible) or URL to an alternative, stable online copy which is freely accessible, which conforms with the license, and which provides credit to the authors in a manner equivalent to the credit given on this website, or c) a list of all authors. (Any list of authors may be filtered to exclude very small or irrelevant contributions.) This applies to text developed by the Wikimedia community.
- Indicate changes: If you make modifications or additions, you must indicate in a reasonable fashion that the original work has been modified. If you are re-using the page in a wiki, for example, indicating this in the page history is sufficient.
- These site terms are not to be modified. If there is any inconsistency between these terms and any translation into other languages, the English language version takes precedence.
Ich hoffe, trotz dieser gekürzten Wiedergabe wird der Sinn oder die Aussage richtig wiedergegeben. Eine Differenzierung zwischen in- und externer Nachnutzung kann ich nicht erkennen. Wohl aber, dass diese Nutzungsbedingungen verbindlich für alle sind, und dass Copy & Paste mit der Zusammenfassung "aus [[Artikel]]" eine erlaubte Vorgehensweise ist. Hat jemand eine begründete andere Interpretation parat?
Herzliche Grüße
Torsten Bätge
15:29, 20. Jul. 2009 (CEST)
- Ich denke, es ist zuerst die "offizielle Sichtweise der Foundation" zu klären, wie oben Chaddy vermerkt. Erst dann wäre die Zeit gekommen für weitere individuelle Interpretationen. -jkb- 15:37, 20. Jul. 2009 (CEST)
- Die Nutzungsbedingungen kommen offiziell von der Foundation und erfüllen nach deren Ansicht sowohl die CC wie auch die GFDL. Siehe in dem Zusammenhang auch den Hinweis zwischen dem Text- und Zusammenfassungsfeld. --
Herzliche Grüße
Torsten Bätge
15:45, 20. Jul. 2009 (CEST)
- Die Nutzungsbedingungen kommen offiziell von der Foundation und erfüllen nach deren Ansicht sowohl die CC wie auch die GFDL. Siehe in dem Zusammenhang auch den Hinweis zwischen dem Text- und Zusammenfassungsfeld. --
- Ich denke, es ist zuerst die "offizielle Sichtweise der Foundation" zu klären, wie oben Chaddy vermerkt. Erst dann wäre die Zeit gekommen für weitere individuelle Interpretationen. -jkb- 15:37, 20. Jul. 2009 (CEST)
Wer unter einer freien Lizenz publiziert, tritt alle Rechte ab und behält alle Pflichten! Free Software Foundation und Creative Commons haben das Recht, die Vertragsbedingungen ändern zu können. Der Urheber darf das nicht. Die Wikimedia Foundation hat das Recht, die Nutzungsbedingungen für die Wikipedia nach eigenem Gutdünken bestimmen zu dürfen. In Kooperation miteinander können sie die Autoren enteignen. Das haben sie getan! Das war alles vorher hinreichend bekannt. Wer trotzdem mitmacht, hat es nicht besser verdient. Was dem Autor bleibt ist die Haftung nach Straf- und Zivilrecht für seine Mitarbeit. Ist doch egal, welcher Name draufsteht. Free Software Foundation, Creative Commons, Wikimedia Foundation oder ein willkürliches Pseudonym, wen interessiert das? Den Nachnutzer nicht! Die Benutzer haben ihre Rechte an Inhalten, die frei durchs Internet vagabundieren, mit der Wahl ein Pseudonyms verzichtet. Ein Nachweis der Urheberschaft ohne Wikipedia ist unmnöglich. Eine Identitätsprüfung seitens der Wikimedia Foundation findet vor der Mitarbeit nicht statt. Ein zweifelsfreier Nachweis der Urheberschaft in der Wikipedia ist damit genauso wenig möglich. Das Urheberrecht kennt für den Fall die Urheberschaftsvermutung. Im Zweifel gilt die Wikimedia Foudation als Urheber oder dessen rechtmäßiger Vertreter. Also Leute, ihr habt gekriegt was ihr wolltet, was beschwert ihr euch? Die Namensnennung und ein damit verbundenes Urheberpersönlichkeitsrecht sind in der Wikipedia abgängig und werden mittelfristig verschwinden. Die Wikipedia hat eine ausreichende Qualität und Vollständigkeit erreicht. Die Marke Wikipedia hat damit einen materiellen Wert erhalten. Die Autoren, die das erreicht haben, sind überflüssig und werden langsam entsorgt. So funktioniert das Geschäft, willkommen im echten Leben! --85.182.64.55 06:52, 21. Jul. 2009 (CEST)
- Was du schreibst ist populistischer Quark. Man tritt keineswegs alle Rechte ab, das geht nach deutschem Recht gar nicht mal. Und CC und FSF können zwar durchaus die Inhalte ihrer Lizenzen ändern, die jeweils neuen Lizenzversionen gelten dann aber nur mit Zustimmung der Urheber. Einzige Ausnhame ist, wenn der Urheber explizit bereits im Voraus neueren Versionen zustimmt, so wie dies bei der "any-later"-Klausel der Fall ist. Eine Enteignung der Urheber ist natürlich nach deutschem Recht ebenfalls nicht möglich. Und im Zweifel gilt auch die Foundation nicht als Urheber, da sie gar keine geistige Leistung getätigt hat, sie betreibt lediglich das Projekt.
- Kapitalistische Ausbeutung der Wikipedia-Inhalte ist aber natürlich schon möglich, das war aber auch vor der Lizenzumstellung schon der Fall. Die Urheber haben dem zugestimmt (ja, auch die GFDL erlaubt das...). -- Chaddy · D·B - DÜP 20:59, 21. Jul. 2009 (CEST)
Zur Ausgangsfrage: Die Antwort lautet ja! --85.182.64.55 06:52, 21. Jul. 2009 (CEST)
- Wie sieht das denn aus, wenn ich einen Artikel "Kirchen in Großkirchhausen" starte, das 100 Kirchlein hat, diese 100 Kirchen aus dem Artikel Großkirchhausen copy und paste und im Artikel nur die Wallfahrtskirche und die 3 oder 4 besonders tollen Kirchen erwähne, um dann auf den Unterartikel zu verweisen? Mir ist aufgefallen, das einige Stadtartikel so umfangreich mit nichtssagenden Kirchen/Schulen/Sportverein-Nennungen belastet sind, das ein Unterartikel sinnvoll ist bei Beibehaltung von den paar wirklich wichtigen Kirchen/Schulen/was-weiß-ich. Muß ich dann auch die komplette Versionsgeschichte abliefern? Dieses Tool habe ich nämlich nicht kapiert, um ehrlich zu sein. 79.241.174.175 11:37, 21. Jul. 2009 (CEST)
- Gemäß den Nutzungsbedingungen kannst du das mit copy 'n' paste auslagern. In der Zusammenfassungszeile muss nur "entnommen aus Großkirchhausen" stehen. Die Verlinkung ist wichtig! Wenn du Schwein sein willst, legst du aus Versehen den Artikel unter einem falschen Lemma an, "Kirchen in Großkotzhausen". Das merkst du sofort und kopierst den Text in "Kirchen in Großkirchhausen" rein und schreibst "kopiert aus Kirchen in Großkotzhausen" in die Zusammenfassung. Anschließend wird "Kirchen in Großkotzhausen" als falsches Lemma gelöscht und schon ist jede persönliche Urheberschaft bis auf deine eigene gelöscht. --85.182.64.55 12:20, 21. Jul. 2009 (CEST)
Nochmals: Es ist gelogen, dass die Wikipedia immer noch die Lizenzbedingungen der GNU FDL einhält. Es fehlt der Hinweis auf die GNU FDL bei jeder Seite. Editfenster genügt nicht --Historiograf 12:59, 21. Jul. 2009 (CEST)
- Das kann man aber eigentlich ganz leicht ändern (sofern man Admin ist): MediaWiki:Wikimedia-copyright... -- Chaddy · D·B - DÜP 20:59, 21. Jul. 2009 (CEST)
- Wenn sich da nichts ändert, können wir WP:WN/M dichtmachen. Wir lizensieren ja selbst nicht korrekt. Hab eben mal schnell den Artikel des Tages als IP angeklickt, kein Wort steht da von GFDL. Das ist nicht im Sinne der Umlizensierung. --Marcela 22:32, 21. Jul. 2009 (CEST)
- Eigendlich bin ich auf der Suche nach dem Verschieben von Versionsgeschichten der englischen WP hierher. Aber das mit dem Urheberrecht ist jetzt etwas irritierend. Ich habe, 2008, den Artikel Söhne und Töchter der Stadt Remscheid eingestellt, weil die Liste ziemlich umfassend war. Habe ich damit eine URV begangen? Mich hat damals niemand darauf hingewiesen - in der Diskussion zu Remscheid hatte ich vorher nachgefragt, ob eine Verschiebung nicht sinnvoll sei. Das wurde von irgendwem bejaht und ich habe dann ein paar Highlights der Stadtgeschichte herausgepickt und ohne Versionsgeschichte verschoben. Sollte ich das mit der Versiongeschichte jetzt nachholen? Damals hat das niemand moniert. Da ich momentan bei Solingen auch die Söhne und Töchter zusammensuche und schon 70 weitere unerwähnte gefunden habe, ein Unterartikel dort auch gewünscht wird, will ich zur Abwechslung keinen Fehler machen. Also: Versionsgeschichte rein? Oder in die Zusammenfassung "kopiert aus Söhne und Töchter der Stadt Solingen" einfügen? Wie mache ich es richtig?Aupawala 10:46, 22. Jul. 2009 (CEST)
Eine Liste bedeutender Persönlichkeiten einer Stadt hat keine Schöpfungshöhe, daher ist lizenzrechtlich nichts angezeigt --Historiograf 16:45, 22. Jul. 2009 (CEST)
Marken
Hallo,
fallen Modellbezeichnungen von Automobilen unter das Markenrecht? Können solche als Benutzername benutz werden? Wäre es beispielsweise OK, wenn ich oder ein anderer sich in Benutzer:Toyota Prius, Benutzer:Volkswagen Golf Variant oder Benutzer:S 500 L umbenennen lasse? Gruß blunt. 19:44, 22. Jul. 2009 (CEST)
UN-Logos und Flaggen: Datei:IFAD.png & Datei:INSTRAW.png
Nabend, seht ihr bei den beiden Bildern irgendetwas Schützbares? Wisst ihr vielleicht generell, wie es bei UN Logos und Flaggen aussieht? Gruß, --Revolus Echo der Stille 20:38, 20. Jul. 2009 (CEST)
- Keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:05, 20. Jul. 2009 (CEST)
- Logos haben in den allermeisten Fällen keine SH, so auch hier. --Marcela 22:39, 20. Jul. 2009 (CEST)
- In dem Zusammenhang: s:en:Administrative Instruction ST/AI/189/Add.9/Rev.2. Grüße. --Matthiasb 01:30, 24. Jul. 2009 (CEST)
Aufsatz über unsere Bildrechte-Praxis
[11] Freie Verwendung von Abbildungen gemeinfreier Werke? Zur urheberrechtlichen Bewertung von Angeboten gemeinfreier Bilder bei Wikipedia und Wikimedia Commons. Author: Stang, Felix. Source: Zeitschrift fuer Geistiges Eigentum / Intellectual Property Journal, Volume 1, Number 2, July 2009 , pp. 167-219(53) Liegt mir nicht als Volltext vor, falls es jemand hat oder mir besorgen kann, wäre ich dankbar --Historiograf 16:33, 22. Jul. 2009 (CEST)
- Kann ich dir schicken, bitte Mail an mich.-- Wiggum 23:49, 22. Jul. 2009 (CEST)
- Ich bitte auch! ralf@roletschek.de --Marcela 23:29, 23. Jul. 2009 (CEST)
- Ist unterwegs.-- Wiggum 00:20, 24. Jul. 2009 (CEST)
- Dangge! --Marcela 00:22, 24. Jul. 2009 (CEST)
- Ist unterwegs.-- Wiggum 00:20, 24. Jul. 2009 (CEST)
- Ich bitte auch! ralf@roletschek.de --Marcela 23:29, 23. Jul. 2009 (CEST)
Texte unter GNU-FDL übernehmbar?
Christian Schwarz (Autor) wurde von http://www.perrypedia.proc.org/index.php/Christian_Schwarz übernommen. Dort steht am unteren Rand: Inhalt ist verfügbar unter der GNU Free Documentation License 1.2.. Klickt man auf den GNU-Link, dann gelangt man zu GNU Free Documentation License - Version 1.3, 3 November 2008. Früher konnte man diese Inhalte in die Wikipedia übernehmen, wenn man die Autoren angab. Geht das heute auch noch? Schlissslich haben wir hier nun eine Doppellizenz. --tsor 00:48, 24. Jul. 2009 (CEST)
- Tja, was meint er nun? 1.2 oder 1.3? Wir wisse es nicht. --Marcela 00:53, 24. Jul. 2009 (CEST)
- Die Frage lautet anders: Der Artikel wurde am 5. Juli 2009 eingestellt, Vorlage war der Artikel aus der Perrypedia. Dieser steht aber nur unter der Lizenu GNU FDL (1.2 oder 1.3), NICHT aber unter CC-BY-SA. Reicht es nun aus, auf der Disk.seite desw Artikels die GNU-FDL-erforderlichen Angaben (Autoren, Herkunft ...) einzutragen nebst Hinweis "nur GFDL"? Oder muss der Artikel wegen URV gelöscht werden? M.E. reichen die GNU-FDL-Angaben aus gemäss unseren Nutzungsbedingungen Abschnitt Additional availability of text under the GNU Free Documentation License:. --tsor 04:48, 24. Jul. 2009 (CEST)
- Nachtrag: Ich meine es ist keine URV, wenn man die Lizenzbedingungen einhält. Diese habe ich auf der Disk.seite Diskussion:Christian Schwarz (Autor) nachgetragen. Ist dieses Vorgehen in Ordnung? --tsor 11:00, 24. Jul. 2009 (CEST)
- Die Wikipedia hält sich also an die Lizenzbedingung? Etwa Weitergabe unter der GFDL? - Ne, steht nicht dran. Oder keine weiteren eigegenen Bedingungen? Ne, in der WP pappt da eine CC-by-SA-Sitenotice und eine Sondernutzungsvereinbarung, die offensichtlich nicht mit der GFDL vereinbar ist. Ich habe die Seite mal in den Löschprozess gestellt. syrcro 12:38, 24. Jul. 2009 (CEST)
- Es wäre aber noch Zeit, die Perrypediabetreiber zu einem Licenceupdate zu überreden. syrcro 12:40, 24. Jul. 2009 (CEST)
- Nachtrag: Ich meine es ist keine URV, wenn man die Lizenzbedingungen einhält. Diese habe ich auf der Disk.seite Diskussion:Christian Schwarz (Autor) nachgetragen. Ist dieses Vorgehen in Ordnung? --tsor 11:00, 24. Jul. 2009 (CEST)
Der Artikel hat mehrere Probleme; bevor ich aber an die Sache mit den fehlenden Quellen gehe, zunächst das "URV-Problem". Eigentlich ist der Artikel eine Kopie des entsprechenden Abschnittes dieser Seite einer nicht mehr bestehenden Website. Eingestellt hat das Benutzer:St.Krekeler, der aber seit fast drei Jahren nicht mehr aktiv ist. Schaut man ins Impressum der Website, ergibt sich dort eine Kontakt-Email-Adresse, die naheliegt, daß der ehemalige Betreiber und der Ersteller des Artikels identisch sind, siehe auch Artikeldiskussionsseite.
Wie nun vorgehen? Versuchen, den Benutzer über die Wikimailfunktion zu erreichen und um OTSR-Freigabe bitten? Oder gleich neuschreiben und die alte Version löschen? --213.155.231.26 13:27, 24. Jul. 2009 (CEST) <Matthiasb, unangemeldet>
Spielzeugsoldat aus den 30er Jahren
Wie sieht es mit dem Foto einer Elastolinfigur aus den 30er Jahren aus?
- Gibt es auf solche Figuren überhaupt Urheberrecht, oder vielleicht nur ein Gebrauchsmusterrecht? Es handelt sich im Wesentlichen um die naturgetreue Darstellung eines Soldaten mit Hund und Kamerataube.
- (Falls ja, ist das Urheberrecht auf die Figur vielleicht aus irgend einem Grund schon abgelaufen, selbst wenn wir nicht voraussetzen dass der „Künstler“ längst tot oder nicht ausfindig zu machen ist? – Produktion ca. 1935.)
Wohl in Abhängigkeit von den vorherigen Fragen:
- Genügt es, wenn der Fotograf das Bild unter einer geeigneten Lizenz freigibt, oder muss auch der Nachfolger des Herstellers zustimmen?
WHO Model List of Essential Medicines
Hier habe ich einen Arbeitsentwurf der Medikamentenliste der WHO im BNR. Es handelt sich um eine Übertragung aus der englischen Originalliste (PDF ganz unten verlinkt), eine deutsche offizielle Version existiert nicht. Ich habe eigentlich keine Bedenken bezüglich Urheberrechten, möchte aber vorsichtshalber, bevor ich auch die Kapitel 3 bis 27 ausformuliere, dies bestätigen lassen, insbesondere für die Spalte Indikationen. Sieht da jemand ein Problem? --Andante ¿! WP:RM 16:35, 25. Jul. 2009 (CEST)
Zitate aus Verwaltungsvorschriften und Entnahme von Beispielbildern
Hallo, inwieweit sind Zitate aus öffentlichen zugänglichen Gesetzen und Verwaltungsvorschriften, die nicht VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft sind zulässig? Ich überarbeite gerade den Artikel zu Verschlusssache und zitiere gerade unter Kennzeichnung von VS große Teile der VS-Anweisung - VSA PDF und wollte dort auch ein Screenshot des Beispieles 3 "Entwurf einer Verschlusssache VS-VERTRAULICH" (Seite 47 des PDF) als Abbildung einfügen, da so ein Bild doch deutlich mehr sagt als 1.000 Worte. Laienhaft, würde ich nun sagen, dass sollte Ok sein. Da der Herausgeber die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den BMI ist. Wie sieht es nun damit aus? --Dahan bn 23:51, 25. Jul. 2009 (CEST)
Lies Amtliches Werk, Gesetze und Verwaltungsvorschriften sind gemeinfrei --Historiograf 17:07, 26. Jul. 2009 (CEST)
- Danke. Das genau habe ich gesucht. --Dahan bn 21:17, 26. Jul. 2009 (CEST)
Grundsätzliche Erlaubnis einer Pressestelle
Die Pressestelle des Ordinats Würzburg hat Benutzer:Ekpah allgemein erlaubt, Bilder u.a. für die Liste der Bischöfe von Würzburg, z.B. dieses verwenden zu dürfen. Auch in Anbetracht des Aufwandes müsste doch eine allgemeine Kooperation möglich sein, ohne das für jedes einzelne Bild Erklärungen an Wikipedia gemailt werden. So einen Aufwand wird doch kaum eine Institution betreiben, wenn es sich um mehrere Bilder handelt. Bitte ggf. direkt dem Benutzer antworten. -PeterBraun74 Kurier zu Pferde - get contact 15:45, 26. Jul. 2009 (CEST)
- Es ist eine Freigabe für eine Verwendung unter einer freien Lizenz nötig. Es genügt nicht die Freigabe für einzelne Artikel.
- Und diese Freigabe muss außerdem der Urheber erteilen, also der Fotograf. Das Ordinat kann nur dann Freigaben für die Bilder erteilen, wenn sie die vollumfänglichen Rechte an den Bildern haben. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:52, 26. Jul. 2009 (CEST)
- Bleibt aber immer noch die Frage offen, ob eine allgemeine Erlaubnis für mehrere Bilder (mit freier Lizenz) der Pressestelle, vollumfängliche Recht vorausgesetzt, möglich ist. Andernfalls scheitert die Bereitstellung der Bilder womöglich am Aufwand. -PeterBraun74 Kurier zu Pferde - get contact 15:59, 26. Jul. 2009 (CEST)
- (BK, geschrieben vor den obigen Antworten). Um in der Wikipedia (und auf Wikimedia Commons) verwendet werden zu können, müssen Bilder unter einer freien Lizenz stehen oder aufgrund ihres Alters (Urheber seit mehr als 70 Jahren verstorben) gemeinfrei sein. Freigaben nur für die Wikipedia oder gar nur für bestimmte Artikel werden nicht akzeptiert. Es ist nicht zu umgehen, dass für jedes nicht eh gemeinfreie Bild der Urheber oder Inhaber des ausschliesslichen Nutzungsrechtes ausdrücklich eine Freigabe unter einer definierten freien Lizenz erteilt (wobei das aber sicher auch pauschal für einen klar aufgelisteten Satz an Bildern erfolgen könnte), welche die freie Weiternutzung auch ausserhalb des Wikipedia-Kontextes ermöglicht. Auch für das Bild von Friedhelm Hofmann wäre das nötig und es wird auf Commons gewiss gelöscht werden, wenn eine solche Freigabe nicht erfolgt. Anfragen für Freigaben kann man mit den Textvorlagen unter Wikipedia:Textvorlagen stellen. Siehe auch Wikipedia:Bildrechte, Hilfe:FAQ zu Bildern und Hilfe:Wikimedia Commons. Gestumblindi 16:00, 26. Jul. 2009 (CEST)
Zur Frage "Bleibt aber immer noch die Frage offen, ob eine allgemeine Erlaubnis für mehrere Bilder (mit freier Lizenz) der Pressestelle, vollumfängliche Recht vorausgesetzt, möglich ist": Ja, das wäre schon möglich. Wenn das Ordinariat die ausschliesslichen Nutzungsrechte an den Bildern, die es freigeben möchte, hat (und nicht nur ein einfaches Nutzungsrecht), also überhaupt dazu legitimiert ist, und wenn es sich damit einverstanden erklärt, die Bilder unter eine freie Lizenz zu stellen, dann wäre es durchaus möglich, eine diesbezügliche Erklärung (siehe Textvorlagen) mit einer Liste aller betroffenen Bilder zu schicken, statt für jedes Bild eine einzelne. Gestumblindi 16:05, 26. Jul. 2009 (CEST) P.S. Um es nochmal zu betonen: Aus Gründen der Rechtssicherheit wird hier immer auf eindeutiger Lizenzierung bestanden, es würde also nicht reichen, so etwas wie "die Bilder dürfen unter einer freien Lizenz verwendet werden" zu schreiben, sie müssen ausdrücklich unter eine bestimmte freie Lizenz gestellt werden. Das kann natürlich auch der praktisch vollständige Rechteverzicht sein, wie er beim hier als Beispiel genannten Bild auf Commons gegenwärtig per Baustein festgehalten ist, wenn ich auch daran zweifle, dass das Bild wirklich so freigegeben wurde. Gestumblindi 16:11, 26. Jul. 2009 (CEST)
Was ist denn daran so schlimm, der Pressestelle ne Mail oder nen Fax zu schicken, in dem alle zu verwendenden Bilder aufgelistet sind und die unsere Textvorlage enthält? Wenn die Pressestelle ausschließliche Nutzungsrechte hat, kann sie die ja einfach an unsere Stelle FKA OTRS schicken. Und wenn das zuviel Aufwand ist, soll sie doch einfach ne freie Lizenz an die Bilder selbst bappen --Historiograf 17:11, 26. Jul. 2009 (CEST)
Stephan Schwenk
Guten Tag habe den Bericht Stephan Schwenk geschrieben, und es wurde heraus genommen da ich nicht der fotograf war, da hat ihnen Stephan Schwenk die Lizenserlaubnis zugeschickt mit dem Vordruck von Wikipedia und sie an die permission.de@wikipedia.org geschickt wann wird das bild wieder freigeschalten.
MFG Alexander Stühler --Psycho 21 10:28, 27. Jul. 2009 (CEST)
- In der betreffenden E-Mail wurde keine Lizenz genannt, unter die das Bild gestellt werden sollte (Link für Zugangsberechtigte: 2009072410025186). Der Bearbeiter der Mail hat den Absender darüber auch bereits mit Mail vom 24.07. informiert. —Pill (Kontakt) 11:12, 27. Jul. 2009 (CEST)
URAA
Könnte mir hier jemand in allegmeinverständlicher Weise auf Deutsch erklären, was es mit URAA auf sich hat (URAA habe ich gelesen, hat aber nichts gebracht) und warum es dazu führt, dass Bilder auf commons gelöscht wwerden (Commons:Commons:Deletion requests/NPG images protected by the URAA) und andere wie dies hier löschgefährdet sind? --Concord 01:40, 27. Jul. 2009 (CEST)
- In den USA ist alles "public domain", was vor 1923 veröffentlicht wurde (unabhängig vom Ursprungsland) oder in seinem Ursprungsland am "URAA-Datum" (in den meisten Fällen 1. Januar 1996) gemeinfrei war. Nach 1922 ausserhalb der USA erstveröffentlichte Werke hingegen, die in ihrem Ursprungsland am 1. Januar 1996 noch nicht gemeinfrei waren und es erst später wurden (z.B. weil der Autor dann seit mehr als 70 Jahren verstorben war), erhielten in den USA wieder einen Copyright-Schutz, der für 95 Jahre seit Erstveröffentlichung läuft. Die von dir erwähnten Bilder sind davon betroffen: beispielsweise sind zwischen 1923 und 1931 veröffentlichte Werke von William Orpen, der 1931 verstarb, somit in den USA wohl wieder urheberrechtlich bis mindestens 2018 (und höchstens 2026) geschützt, obwohl der urheberrechtliche Schutz in Europa schon seit ein paar Jahren abgelaufen ist. Vor 1923 veröffentlichte Werke von Orpen sind aber auch in den USA "public domain". Ich hoffe, ich hab's richtig zusammengekriegt - Lupo, der diese Bilder gelöscht hat, kann aber auch deutsch. Da er den besseren Durchblick hat als ich, werde ich ihn auf seiner Commons-Diskussionsseite gleich noch hierauf aufmerksam machen :-) Gestumblindi 02:18, 27. Jul. 2009 (CEST)
- Lupo hat auf Commons bestätigt, dass meine obige Zusammenfassung treffend ist. Er fügte hinzu, dass Dateien, die aus diesem Grund in den USA Copyright-geschützt sind oder geschützt sein könnten, auf Commons zwar normalerweise nicht gelöscht werden, jedenfalls gegenwärtig noch nicht. Man setzt stattdessen den Baustein Not-PD-US-URAA, der zwar Löschung androht, was aber üblicherweise (noch) nicht passiert. Wahrscheinlich tragen viele Bilder, die eigentlich betroffen wären, den Baustein auch noch gar nicht. Jedoch kamen in diesem Fall besondere Umstände hinzu: die gelöschten Bilder stammen von der National Portrait Gallery (London). Dieselbe liegt zur Zeit im Streit mit der Wikipedia bzw. einem Wikipedia-Nutzer, indem sie behauptet, dass nach britischem Recht durch das Hochladen von Digitalisaten gemeinfreier Bilder, die sie erstellt hat, ihre Rechte verletzt worden seien. Die Wikimedia Foundation sieht das anders und es sieht zur Zeit nicht so aus, dass die betroffenen gemeinfreien Bilder von Commons gelöscht werden. Die meisten Bilder, um die es geht, sind als solche auch in den USA "public domain". Bei den nun gelöschten ist die Situation aber anders, da zumindest in den USA ein Schutz beansprucht werden könnte. Die Löschung wurde daher vom ursprünglichen Uploader (dem User, der ins Visier der National Portrait Gallery geraten ist) selbst beantragt, da er keinen Zweifrontenkrieg führen will. Das Hochladen war ein Versehen, das nun korrigiert wurde. Gestumblindi 01:28, 28. Jul. 2009 (CEST)
- Ah, herzlichen Dank! It's almost fully answered ;-) Habe ich das richtig verstanden: Kriterium ist also eine Erstveröffentlichung, die jedesmal geprüft bzw. ausgeschlossen werden muss? Aber ich dachte, nach dem Bridgeman-Urteil etc begründet eine Wiedergabe eines zweidimensionalen Kunstwerks kein eigenes Urheberrecht? In diesem Fall (Erstveröffentlichung) also doch? --Concord 03:35, 28. Jul. 2009 (CEST)
- Das Bridgeman-Urteil spielt in diesem Fall keine Rolle, weil es nicht um die Frage geht, ob die fotografische Reproduktion des zweidimensionalen Kunstwerks schutzfähig ist, sondern um den Schutz des Werkes selbst. Selbst wenn also die Reproduktion eines nach 1922 erstveröffentlichten Werks von z.B. William Orpen in den USA keinen eigenen Schutz geniesst, so ist doch das Werk selbst dort für 95 Jahre nach Erstveröffentlichung geschützt, damit in den USA nicht frei reproduzierbar, und die Inhaber der Rechte (Orpens Erben oder wer auch immer das zur Zeit ist...) könnten wohl dort, in den USA, gegen einen klagen, der zwischen 1922 und Orpens Tod 1931 veröffentlichte Orpen-Bilder verbreitet - ganz unabhängig von der Rechtslage in Bezug auf Reproduktionsfotografie. Man beachte aber, dass Werke von Autoren, die am 1. Januar 1996 (für einige wenige Länder gilt ein anderes Datum - siehe en:Wikipedia:Non-U.S. copyrights) in ihrem Ursprungsland gemeinfrei waren, nun auch in den USA gemeinfrei sind, selbst wenn diese Werke nach 1922 veröffentlicht wurden. Ein Beispiel wären die Fotografien des Schweizers Walter Mittelholzer: dieser ist 1937 verstorben. Nun verhält es sich so, dass die Schweiz bis 1993 eine Schutzfrist von nur 50 Jahren nach dem Tod des Urhebers kannte, nicht die heutigen 70. Der Schutz von Mittelholzers Werken lief damit Ende 1987 ab. Als die Schutzfrist 1993 auf 70 Jahre erhöht wurde, wurden in der Schweiz bereits abgelaufene Urheberrechte (wie jenes Mittelholzers) aber nicht wieder aktiviert (im Gegensatz zu manchen anderen Ländern, die Derartiges beim Anheben ihrer Schutzfrist gemacht haben). Somit waren Mittelholzers Werke in der Schweiz am 1. Januar 1996 immer noch gemeinfrei und sind damit auch in den USA "public domain". Hätte jedoch die Schutzfrist in der Schweiz schon damals 70 Jahre betragen, oder wäre der Schutz 1993 reaktiviert worden, wären Mittelholzers Werke in der Schweiz erst seit 2008 gemeinfrei und in den USA für 95 Jahre nach Erstveröffentlichung geschützt, sofern nach 1922 erstveröffentlicht. Gestumblindi 04:10, 28. Jul. 2009 (CEST)
- OMG ist das kompliziert - wie gut, dass es Experten gibt ;-) --Concord 04:32, 28. Jul. 2009 (CEST)
- Das Bridgeman-Urteil spielt in diesem Fall keine Rolle, weil es nicht um die Frage geht, ob die fotografische Reproduktion des zweidimensionalen Kunstwerks schutzfähig ist, sondern um den Schutz des Werkes selbst. Selbst wenn also die Reproduktion eines nach 1922 erstveröffentlichten Werks von z.B. William Orpen in den USA keinen eigenen Schutz geniesst, so ist doch das Werk selbst dort für 95 Jahre nach Erstveröffentlichung geschützt, damit in den USA nicht frei reproduzierbar, und die Inhaber der Rechte (Orpens Erben oder wer auch immer das zur Zeit ist...) könnten wohl dort, in den USA, gegen einen klagen, der zwischen 1922 und Orpens Tod 1931 veröffentlichte Orpen-Bilder verbreitet - ganz unabhängig von der Rechtslage in Bezug auf Reproduktionsfotografie. Man beachte aber, dass Werke von Autoren, die am 1. Januar 1996 (für einige wenige Länder gilt ein anderes Datum - siehe en:Wikipedia:Non-U.S. copyrights) in ihrem Ursprungsland gemeinfrei waren, nun auch in den USA gemeinfrei sind, selbst wenn diese Werke nach 1922 veröffentlicht wurden. Ein Beispiel wären die Fotografien des Schweizers Walter Mittelholzer: dieser ist 1937 verstorben. Nun verhält es sich so, dass die Schweiz bis 1993 eine Schutzfrist von nur 50 Jahren nach dem Tod des Urhebers kannte, nicht die heutigen 70. Der Schutz von Mittelholzers Werken lief damit Ende 1987 ab. Als die Schutzfrist 1993 auf 70 Jahre erhöht wurde, wurden in der Schweiz bereits abgelaufene Urheberrechte (wie jenes Mittelholzers) aber nicht wieder aktiviert (im Gegensatz zu manchen anderen Ländern, die Derartiges beim Anheben ihrer Schutzfrist gemacht haben). Somit waren Mittelholzers Werke in der Schweiz am 1. Januar 1996 immer noch gemeinfrei und sind damit auch in den USA "public domain". Hätte jedoch die Schutzfrist in der Schweiz schon damals 70 Jahre betragen, oder wäre der Schutz 1993 reaktiviert worden, wären Mittelholzers Werke in der Schweiz erst seit 2008 gemeinfrei und in den USA für 95 Jahre nach Erstveröffentlichung geschützt, sofern nach 1922 erstveröffentlicht. Gestumblindi 04:10, 28. Jul. 2009 (CEST)
- Ah, herzlichen Dank! It's almost fully answered ;-) Habe ich das richtig verstanden: Kriterium ist also eine Erstveröffentlichung, die jedesmal geprüft bzw. ausgeschlossen werden muss? Aber ich dachte, nach dem Bridgeman-Urteil etc begründet eine Wiedergabe eines zweidimensionalen Kunstwerks kein eigenes Urheberrecht? In diesem Fall (Erstveröffentlichung) also doch? --Concord 03:35, 28. Jul. 2009 (CEST)
- Lupo hat auf Commons bestätigt, dass meine obige Zusammenfassung treffend ist. Er fügte hinzu, dass Dateien, die aus diesem Grund in den USA Copyright-geschützt sind oder geschützt sein könnten, auf Commons zwar normalerweise nicht gelöscht werden, jedenfalls gegenwärtig noch nicht. Man setzt stattdessen den Baustein Not-PD-US-URAA, der zwar Löschung androht, was aber üblicherweise (noch) nicht passiert. Wahrscheinlich tragen viele Bilder, die eigentlich betroffen wären, den Baustein auch noch gar nicht. Jedoch kamen in diesem Fall besondere Umstände hinzu: die gelöschten Bilder stammen von der National Portrait Gallery (London). Dieselbe liegt zur Zeit im Streit mit der Wikipedia bzw. einem Wikipedia-Nutzer, indem sie behauptet, dass nach britischem Recht durch das Hochladen von Digitalisaten gemeinfreier Bilder, die sie erstellt hat, ihre Rechte verletzt worden seien. Die Wikimedia Foundation sieht das anders und es sieht zur Zeit nicht so aus, dass die betroffenen gemeinfreien Bilder von Commons gelöscht werden. Die meisten Bilder, um die es geht, sind als solche auch in den USA "public domain". Bei den nun gelöschten ist die Situation aber anders, da zumindest in den USA ein Schutz beansprucht werden könnte. Die Löschung wurde daher vom ursprünglichen Uploader (dem User, der ins Visier der National Portrait Gallery geraten ist) selbst beantragt, da er keinen Zweifrontenkrieg führen will. Das Hochladen war ein Versehen, das nun korrigiert wurde. Gestumblindi 01:28, 28. Jul. 2009 (CEST)
Auschnitte aus reproduzierten zweidimensionalen Werken
Werden zweidimensionale Vorlagen (Gemälde, Fotos, Zeichnungen, Kupferstiche, Radierungen, Holzschnitte, …) lediglich reproduziert, sind die dadurch entstandenen Aufnahmen nach herrschender Meinung nicht selbst urheberrechtlich geschützt. Daher können Fotos oder Scans aus Kunstbildbänden hochgeladen werden, wenn die darin reproduzierten Bilder nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind. Wenn ich lediglich einen Auschnitt abfotografiere u. nicht das Gesamtwerk, besteht dann dennoch die 70-Jahre-Regel ? Pictureme 16:42, 30. Jul. 2009 (CEST)
- Wenn der abfotografierte Teil Schöpfungshöhe aufweist, besteht auch Schutz für Teile des Werkes. --Marcela 16:51, 30. Jul. 2009 (CEST)
- Ich denke, es geht darum, einen Teil eines nicht mehr geschützten Werks abzufotografieren. Die Frage ist, ob die so entstandene Fotografie dann geschützt ist, also der Fotograf ein Urheberrecht daran hat. Ich würde bezweifeln, dass allein die Auswahl eines bestimmten Ausschnitts ausreicht, um ein Urheberrecht an der bloßen Reproduktion zu schaffen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:12, 30. Jul. 2009 (CEST)
Schöpfungshöhe
Besitzt dieses "Logo" (Schriftzug rechts oben) Schöpfungshöhe? --Manjel 17:34, 30. Jul. 2009 (CEST) (Ich weiss das die Schöpfungshöhe ein (hier) oft abgehandeltes Thema ist, aber ich bin mir wirklich uneins)
- Eindeutig keine SH. {{Bild-LogoSH}} --Nyks (Kontakt) 17:44, 30. Jul. 2009 (CEST)
Italienische Wappen?
Bei jedem Wappen in der italienischen Wikipedia - anscheinend lokal in der it. wiki hochgeladen - steht ein Hinweis, dass man es aus urheberrechtlichen Gründen auf keinen Fall auf wiki commons hochladen darf. Deswegen hat der Artikel über Molinella in der deutschen Wikipedia auch noch kein Wappen. Für Minerbio hatte ich dasselbe Problem, das hat dann aber jemand gelöst (wie auch immer). Wie kann ich die Wappen so legal wie möglich - wenn überhaupt möglich - in die deutsche Wikipedia bringen? -- Schlauchen ebt 21:28, 30. Jul. 2009 (CEST)
- Das ist, wenn es sich um Ortswappen u. ä. handelt auf jeden Fall möglich mit einer Kombination aus {{Bild-PD-Amtliches Werk}} und {{Wappenrecht}}. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:55, 30. Jul. 2009 (CEST)
Hallo allerseits, könntet ihr euch vielleicht meinen Löschantrag auf Vorlage:Doppellizenz CC-by-sa/2.5 u.ä. ansehen und kommentieren? Gruß, --Revolus Echo der Stille 22:44, 30. Jul. 2009 (CEST)
Wie "komplex" dürfen Bildschirmfotos kommerzieller Software sein, um Schutzrechte zu genießen und nicht mehr als "mangelnde Schöpfungshöhe" hier durchzugehen? Bisher dachte ich, "mangelnde Schöpfungshöhe" lassen wir hier allenfalls für Textmodus-Programme gelten? --RokerHRO 23:10, 23. Jul. 2009 (CEST)
- Auch (einfache) grafische Oberflächen haben i. d. R. keine Schöpfungshöhe. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:19, 23. Jul. 2009 (CEST)
- ja, keine SH. --Marcela 00:54, 24. Jul. 2009 (CEST)
- Dann sollte die Hilfeseite entsprechend angepasst werden, dass daraus klar hervorgeht, ab wann ein Bildschirmfoto einer Software Schöpfungshöhe besitzt. Wer traut sich's? Ich nicht. --RokerHRO 12:38, 27. Jul. 2009 (CEST)
- Das ist nicht möglich, da es keine "festgelegte Grenze" o. ä. gibt. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:11, 29. Jul. 2009 (CEST)
- In WP:BR steht aber, dass Bildschirmfotos kommerzieller Software nicht gestattet ist. Das liest sich so, als gäbe es keine Ausnahmen. Was wär verkehrt daran, die Tatsache zu erwähnen, dass bei manchen Bildschirmfotos die Schöpfungshöhe für einen Urheberrechtsschutz nicht ausricht? Die Entscheidung, ob ein konkretes Bild dann die nötige Schöpfungshöhe besitzt, kann man dann ja der Löschdiskussion oder den Anwälten überlassen. So wie es jetzt da steht, wären beide Bilder nach WP:BR eindeutige Fälle für Schnelllöschkandidaten. :-| --RokerHRO 20:40, 29. Jul. 2009 (CEST)
- Das ist nicht möglich, da es keine "festgelegte Grenze" o. ä. gibt. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:11, 29. Jul. 2009 (CEST)
- Das steht doch bereits im entsprechenden Abschnitt: WP:BR#Bildschirmfotos. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:41, 29. Jul. 2009 (CEST)
- Oh, in der Tat. Ist das neu oder hatte ich das überlesen bisher? Nunja, egal. Trotzdem ist es mir noch zu schwammig formuliert, es wäre schon schön, wenn es dort - oder von dort verlinkt - ein paar Anhaltspunkte gäbe, um wenigstens die unstrittigen Fälle bezüglich Schöpfungshöhe zu erkennen. --RokerHRO 08:50, 31. Jul. 2009 (CEST)
Bei der Datei:Flugblattballons 140.jpg findet sich nur der allgemeine Hinweis: "Quelle: Bundeswehr". Das Bild ist undatiert. Ich würde es gerne nach Commons verschieben, halte die Angabe aber für zu dürftig. --Kolja21 04:27, 31. Jul. 2009 (CEST)
- Das ist so in der Tat nicht ausreichend. -- Chaddy · D·B - DÜP 11:19, 31. Jul. 2009 (CEST)
wohin damit...
Irgendwo in der Urheberrecht-Navileiste sollte zu finden sein, wohin Meldungen über URV im Internet bei der Verwendung von Texten von hier hingehören - gerade wenn man es braucht kann man sich nicht durchklicken... Also, http://dic.academic.ru/dic.nsf/dewiki/525785 ist identisch mit Gjergj Fishta, der Link oben rechts auf Deutsch Wiki ist irreführend, ist nur eine Art Suchmaschine. Gruß -jkb- 16:27, 31. Jul. 2009 (CEST)
- Das kann bei WP:WN/M abgegeben werden, die Seite wird aber nicht mehr abgearbeitet. --Marcela 16:29, 31. Jul. 2009 (CEST)
Hmm. Ich wußte dass ich das irgendwo gesehen habe. Das es jetzt so aussieht ahnte ich aber nicht. Na gut, damit es nicht zu unerwünschten Effekten kommt, lass ich das lieber - -jkb- 16:46, 31. Jul. 2009 (CEST)
Ist übrigens schon da, -jkb- 16:52, 31. Jul. 2009 (CEST)
Stellungnahme zu dem Aufsatz von RA Stang über gemeinfreie Abbildungen in der WP und den von ihm, nicht aber von uns als herrschende Meinung bezeichneten Schutz der Reproduktionsfotografie
http://archiv.twoday.net/stories/5842438/ --Historiograf 21:51, 24. Jul. 2009 (CEST)
- Ich habe da mal gesenft. --Marcela 22:08, 24. Jul. 2009 (CEST)
- Nett fand ich den Vorwurf vom Stang, dass die WMF mit der Ablehnung von Fair-Use gegen die göttlichen Regeln für Web 2.0-Ausbeuter verstößt. syrcro 10:05, 28. Jul. 2009 (CEST)
- Es werden mal wieder politische Probleme, um die es sich hier handelt, so hingestellt, als wären es juristische. Es gibt keine juristische Lösung für dieses politische Problem. Mittelfristig wird der Gesetzgeber einen angemessenenen Interessenausgleich zwischen Reproduktionsfotografen und der Öffentlichkeit herstellen, was realistischerweise auf ein reduziertes Leistungsschutzrecht mit 25jähriger Frist für solche Fotografien hinauslaufen wird, bei gleichzeitiger Ablieferungspflicht der digitalen Exemplare bei der DNB. Es ist doch klar, dass Museen und Archive im Zweifelsfall die Digitalisierung einfach einstellen werden, wenn die höheren Gerichte dazu tendieren werden, dass Reproduktionsfotografien in den meisten Ländern nach der aktuellen Rechtslage nicht dem Urheberrecht unterliegen. Sie sitzen hier ganz einfach physikalisch am längeren Hebel. Die dogmatischen Träumereien von Historiograf werden dieser Wirklichkeit nicht gerecht. Wenn es das Ziel ist, mittelfristig viele qualitativ hochwertige, gemeinfreie Digitalisate zu haben, dann führt kein Weg an den genannten Zugeständnissen vorbei. --rtc 02:16, 1. Aug. 2009 (CEST)
- Das übliche dumme Zeug. In maßgeblichen Kreisen der Europäischen Union wird klipp und klar die Position vertreten, dass bei der Digitalisierung keine neuen Schutzrechte entstehen sollen. Ich bezweifle, dass Stang außer bei der Gemäldefotografie (die für Archive und Bibliotheken irrelevant ist) ein Leistungsschutzrecht sieht. --Historiograf 21:23, 1. Aug. 2009 (CEST)
Jede Menge Abgeordneten-Porträts...
Hallo! Ich benötige Hilfe und Unterstützung bei einer wichtigen Urheberrechtsfrage. Die Abgeordnetenhandbücher des Deutschen Reichstages ab 1867 sind in digitalisierter Form verfügbar. Sie enthalten auch Porträts der meisten Abgeordneten. Für die Fotos sind nie die Fotografen angegeben, und nach menschlichem Ermessen lässt sich auch nicht mehr feststellen, wer welches Foto gemacht hat. Meines Erachtens handelt es sich bei den Handbüchern um korporative Werke, bei denen wegen der völligen Anonymität der Einzelschöpfer das Urheberrecht nach §10 Abs.2 allein beim Herausgeber bzw. Verleger liegt. Somit wären die Abgeordneten-Handbücher bis 1938 als Ganzes mittlerweile gemeinfrei. Liege ich da richtig? Und wenn ja, wie formuliere ich es knapp und treffend für die Verwendung mit den Bilddateien?--Der Bischof mit der E-Gitarre 23:15, 29. Jul. 2009 (CEST)
- Nein, das Urheberrecht ist nicht übertragbar und liegt bei den Fotografen. Hier könnte allerdings bei einem Teil der Portäts WP:BR#Pragmatische Regelung bei Bildern, die älter als 100 Jahre sind bzw. WP:BR#Pragmatische Regelung bei Bildern, die vor 1923 veröffentlicht wurden greifen. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:39, 29. Jul. 2009 (CEST)
- Mit der 1923er-Regelung arbeite ich bereits wo möglich. Allerdings frage ich mich, wie man für die jüngeren Bilder die Identität und Lebensdaten der Fotografen feststellen soll, da ihre Namen ja unwiderbringlich verloren sind. Daher meine konkrete Frage: Unter Beachtung der Tatsache, dass sich niemals feststellen lässt, wer die Fotografen sind - wann werden die Bilder aus den 1920-1938 veröffentlichten Bücher gemeinfrei? --Der Bischof mit der E-Gitarre 23:54, 29. Jul. 2009 (CEST)
- Wenn es wirklich überhaupt nicht möglich ist, einen Fotografen zu ermitteln, kann davon ausgegangen werden, dass es sich um ein anonymes Werk handelt, welches 70 Jahre nach Veröffentlichung gemeinfrei ist. Damit du das aber für das entsprechende Bild beanspruchen kannst, musst du nachweisen, dass du wirklich alles versucht hast (also z.B. in Archive geschaut, andere Bildbände konsultiert, beim Verlag nachgefragt etc.). In der Regel handelt es sich hier allerdings um verwaiste Werke, für die im deutschen Urheberrecht leider keine wirklich sinnvolle Handhabe besteht; dafür sind ja unsere pragmatischen Richtlinien hier. Wenn das Bild nicht unter den Richtlinien verwendet werden kann, wird es sehr aufwändig, nachzuweisen, dass es ein anonymes Werk ist. Daher: Alles, was nach 1923 mit unbekanntem Urheber veröffentlicht wurde, ist für uns fast unmöglich zu verwenden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:17, 30. Jul. 2009 (CEST)
- Mit der 1923er-Regelung arbeite ich bereits wo möglich. Allerdings frage ich mich, wie man für die jüngeren Bilder die Identität und Lebensdaten der Fotografen feststellen soll, da ihre Namen ja unwiderbringlich verloren sind. Daher meine konkrete Frage: Unter Beachtung der Tatsache, dass sich niemals feststellen lässt, wer die Fotografen sind - wann werden die Bilder aus den 1920-1938 veröffentlichten Bücher gemeinfrei? --Der Bischof mit der E-Gitarre 23:54, 29. Jul. 2009 (CEST)
Wenigstens für die Jahre 1924-1933 scheint es einfacher zu werden. Die Abgeordnetenbiographien dieser Jahre wurden im Auftrag des Reichstages von der Reichsdruckerei veröffentlicht und stellen gemäß § 5 Abs. 2 UrhG amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind dar (schließlich wurden sie ja publiziert, damit jeder Reichsbürger Kenntnis nehmen kann von der personellen Zusammensetzung des Reichstages). Das verbietet mir zwar, die Fotos einzeln zu verwenden (Änderungsverbot), aber die kompletten Seiten dürfen wohl hinreichend Originalkontext darstellen. --Der Bischof mit der E-Gitarre 18:01, 30. Jul. 2009 (CEST)
- Wieso sind die Namen der Fotografen „unwiederbringlich verloren“? OK, sie sind im Werk nicht genannt, und es mag schwierig sein, sie herauszufinden, aber womöglich gibt es bspw. in Archiven noch Unterlagen, aus denen ihre Namen hervorgehen. Da hinterherzurecherchieren, ist ein erheblicher Aufwand, aber das Urheberrecht schert das nicht. Im Artikel Anonymes Werk (Urheberrecht) findet sich in Bezug auf ein Foto von 1933 ohne Namensnennung der treffende Satz „Es liegt auf der Hand, dass ein potenzieller Nutzer des Fotos faktisch keinen schlüssigen Beweis führen kann, dass der Name des Fotografen nie bekannt geworden ist.“ Die Schlussfolgerung für uns hat ChrisiPK schon genannt. Gruß -- Rosenzweig δ 20:32, 30. Jul. 2009 (CEST)
Nur so nebenbei: Die Regel bzgl. Anonymer Werke wenden wir hier 1. gar nicht an und trifft 2. auf diesen Fall gar nicht zu. Bitte den Unterschied zwischen Anonymem Werk und Verwaistem Werk beachten. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:42, 30. Jul. 2009 (CEST)
Ich wende die Regel über anonyme Werke sehr wohl an.
Herrje, wenn der Fragesteller wirklich nicht kapiert, worauf man ihn mit der Nase stößt, dann ist es schwierig. Wir hatten schon bei der Dateiüberprüfung mal so einen Fall und ich hatte selbst auch schon diese Handbücher als Beispiele für eindeutig gemeinfreie Werke hier irgendwo angesprochen. Aber der Bischof kanns halt nicht formulieren und statt einfach nur meinen Hinweis auf die Suchfunktion von Archivalia (zu Zeitungszeugen) wiederzugeben, drückt er sich falsch aus und argumentiert dann völlig abwegig mit dem bekanntlich extrem eng ausgelegten Abs. 2 des § 5 zu amtlichen Werken.
Also zum Mitschreiben:
Ich weiß auch erst seit kurzem von der Regelung des § 134 Satz 2 UrhG.
Urheber der Reichstagshandbücher war nach den Vorschriften des LUG eine juristische Person. Aus den §§ 3, 32 LUG folgert dann in Verbindung mit der Übergangsregelung des § 134 UrhG, dass die Schutzfrist 70 Jahre nach Erscheinen beträgt, die Handbücher vor 1939 also gemeinfrei sind --Historiograf 02:38, 1. Aug. 2009 (CEST)
- Da müsste man dann aber WP:BR erweitern. Außerdem deckt keiner unserer Lizenzbausteine diese rechtliche Problematik so wirklich ab... -- Chaddy · D·B - DÜP 13:03, 1. Aug. 2009 (CEST)
Ja und? Gemeinfrei bleibt gemeinfrei, auch wenn wir keinen Baustein dazu haben. Es gibt meines Erachtens keinen Numerus Clausus der Bausteine. Früher hatten wir einen Gemeinfrei-Baustein und es gab auch nicht mehr Ärger als heute wo wir hunderte für jede Fallgestaltung brauchen. Und WP:BR müsste man nur dann erweitern, wenn es wesentlich mehr Anwendungsbereiche als das Reichstagshandbuch gäbe --FrobenChristoph 16:57, 1. Aug. 2009 (CEST)
- Nichts ja und. Ich habe die Entscheidung nicht bezweifelt, sondern nur angemerkt, dass wir da unseren Meta-Bereich noch verbessern/erweitern müssen. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:56, 1. Aug. 2009 (CEST)
- Ist es möglich, diese Diskussion im Lichte des Zeitablaufs zu überprüfen? Leutha (Diskussion) 07:06, 22. Feb. 2022 (CET)
Bilderlöschung droht, Transfer von Bildern aus Commons
Hallo, auf dem Island-Portal trudelte eine Anfrage bezüglich Bildern aus Island ein, die gelöscht werden sollten, vgl. dazu [12]. Da ich in dem Thema Bilderrechte nicht so firm bin und derzeit auch wenig Zeit habe, mich darum zu kümmern, poste ich die Fragestellung hier, mit der Bitte, dass sich das jemand anschaut und ggfs. die nötigen Schritte einleitet, um die Bilder zu retten. Vgl. dazu auch dies. Vielen Dank und viele Grüße Jón + 09:01, 29. Jul. 2009 (CEST)
- Da müssen Admins ran, nur sie können hier Bilder hochladen, die auf Commons schon existieren. --Marcela 11:08, 29. Jul. 2009 (CEST)
- Wie sieht es denn rechtlich aus? Und warum können das nur Admins? Wie genau geht das? Grüße von Jón + 08:48, 3. Aug. 2009 (CEST)
- Wir handeln nach dem [[Schutzlandprinzip, weshalb wir auch Atomium bebildern können. Hier hochladen bei existierenden Commons-Dateien können nur Admins. --Marcela 09:27, 3. Aug. 2009 (CEST)
- Wie sieht es denn rechtlich aus? Und warum können das nur Admins? Wie genau geht das? Grüße von Jón + 08:48, 3. Aug. 2009 (CEST)
- Warum das nur Admins können weiß ich nicht. Das hat aber jedenfalls den selben Grund, weshalb nicht existente lokale Bildbeschreibungsseiten von Commons-Dateien zumindest von "normeln" Benutzern nicht bearbeitet werden können (ob Admins das können, weiß ich auch nicht). -- Chaddy · D·B - DÜP 16:35, 3. Aug. 2009 (CEST)
- Dass nur Admins Bilder hochladen können, die bereits auf commons liegen, soll uns vermutlich davor schützen, zusätzliche Doubletten zu bekommen - keine Ahnung. Dass ein normaler Benutzer aber keine lokalen Bildseiten von auf commons liegenden Bildern bearbeiten kann, ist ein Irrtum - ein angemeldeter Benutzer kann das sehr wohl (es ist halt nur in der Regel nicht erwünscht und daher abgeschaltet). Ein kleines
var keepLocalFileTabs = true;
in der eigenen monobook.js (oder modern.js, oder...) sollte da weiterhelfen. --Guandalug 16:41, 3. Aug. 2009 (CEST)
- Dass nur Admins Bilder hochladen können, die bereits auf commons liegen, soll uns vermutlich davor schützen, zusätzliche Doubletten zu bekommen - keine Ahnung. Dass ein normaler Benutzer aber keine lokalen Bildseiten von auf commons liegenden Bildern bearbeiten kann, ist ein Irrtum - ein angemeldeter Benutzer kann das sehr wohl (es ist halt nur in der Regel nicht erwünscht und daher abgeschaltet). Ein kleines
- Warum das nur Admins können weiß ich nicht. Das hat aber jedenfalls den selben Grund, weshalb nicht existente lokale Bildbeschreibungsseiten von Commons-Dateien zumindest von "normeln" Benutzern nicht bearbeitet werden können (ob Admins das können, weiß ich auch nicht). -- Chaddy · D·B - DÜP 16:35, 3. Aug. 2009 (CEST)
- Ja, ich weiß, dass das per Umweg geht. Aber eben nur per Umweg... -- Chaddy · D·B - DÜP 22:54, 3. Aug. 2009 (CEST)
- Und wer rettet nun die Bilder? --Marcela 23:01, 3. Aug. 2009 (CEST)
- Ja, ich weiß, dass das per Umweg geht. Aber eben nur per Umweg... -- Chaddy · D·B - DÜP 22:54, 3. Aug. 2009 (CEST)
Leider scheint es keinen Weg von commons zu de zu geben, der praktikabel ist. Auch wenn man den ganzen Beschreibungskram, Lizenz etc von der commonsseite kopiert, wird man an allen Ecken und Kanten angemeckert, weil das Prüfprogramm zu blöd ist, die englischsprachigen Beschriftungen wie Description zu verstehen. Können wir diesen neuen Vorfall nicht zum Anlass nehmen, einen Ersatz für solche Bilder aufzubauen z.B. panorama.wikipedia.org auf einem europäischen Server? --Eingangskontrolle 19:25, 5. Aug. 2009 (CEST)