Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2019/07

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Quedel in Abschnitt Berlin City Triathlon 2019

Besiedlungsgeschichte Europas - noch Plagiat oder schon URV?

Die im Artikel verlinkte Meldung [1] wurde vor allem gekürzt und stellenweise leicht umformuliert. Da wäre ein zweiter Blick hilfreich, ob das urheberrechtlich so ok ist. --jergen ? 11:11, 1. Jul. 2019 (CEST)

Plagiate interessieren uns nicht, die sinngemäße Übernahme von Fakten ist keine URV. Ich habe aber keine Lust, mir einen Bauklotzartikel genauer anzusehen. --M@rcela   12:26, 1. Jul. 2019 (CEST)
Abgesehen davon ist es eine nach WP:ART uerwünschte Atomisierung und Aufsplitterung des Wissens in Kurz-Artikel, die auf nur einer wissenschaftlichen Veröffentichung basieren. Sollte es überhaupt behalten werden, dann gehört das als Unterabschnitt in Ausbreitung_des_Menschen#Die Ausbreitung der Menschen über die Erde eingearbeitet.--Chianti (Diskussion) 12:29, 1. Jul. 2019 (CEST)

Atelier Alexander Binder (Fotograf)

 
Atelier Binder im Ross Verlag

Wäre dieses Bild hier oder auf Commons verwendbar? --91.2.127.85 13:27, 1. Jul. 2019 (CEST)

Dem Aufdruck unten links entnehme ich, dass die Karte vom Ross-Verlag ist, das Fotoatelier ist Alexander Binder (Fotograf) (1888-1929). In der Kombination gibt es Fotos auf Commons, siehe Beispiel. Ich habe Beiträge von Edith Hamann in der "Filmwoche" auf den ersten Blick leider nur aus 1930 und später gefunden, allerdings war Hubs Flöter (1910-1976) erst ab 1935 bei Binder. Du kannst es also in Analogie zum Jannings-Foto versuchen – ohne Gewähr. Gut wäre natürlich, wenn man die Mitarbeit von Hamann bei der Filmwoche schon 1929 nachweisen könnte.--Chianti (Diskussion) 14:09, 1. Jul. 2019 (CEST)

Reisepässe

Dürfen Reisepässe auf Commons hochgeladen werden? Hier sind einige zu sehen. Hier wurde ein Bild vom schwedischen Pass gelöscht. Hier ist der schwedische Pass zu sehen. Hängt das mit dem abgebildeten Gebäude zusammen? Und wären dann auf Pässen abgebildete Wappen grundsätzlich unproblematisch? --Carlos-X 11:26, 5. Jul. 2019 (CEST)

Auf Commons kommt es darauf an, welcher Admin einen Löschantrag entscheidet. Regeln gibt es dafür kaum. --M@rcela   14:07, 5. Jul. 2019 (CEST)
Es gibt durchaus regeln, nur manche Admins - Ronhjones gehört da explizit hinzu - machen einfach was sie wollen. Was es auf Commons nicht gibt ist eine effektive Kontrolle der Adminarbeit. Deshalb herrscht dort oftmals leider Willkür.
Zur Frage: Reisepässe sind amtliche Werke und damit gemeinfrei. Es muss aber auf die Persönlichkeitsrechte geachtet werden! Also bitte keine personenbezogenen Daten ohne Einverständnis veröffentlichen. -- Chaddy · D   18:35, 5. Jul. 2019 (CEST)
Das sehe ich ebenso. Habs nur sehr vereinfacht. --M@rcela   18:39, 5. Jul. 2019 (CEST)
(nach BK) Das Passbild zählt natülich nicht zum amtlichen Werk, und manche Bilder können in manchen Länder nicht als gemeinfreies amtliches Werk gelten und können somit nicht auf Commons hochgeladen werden. In diesem Fall gibt es den lokalen Upload. In den meisten Fällen ist auf den Umschlägen Reisepässen sowie so nur ein gemeinfreies Wappen abgebildet und hat somit keine Schöpfungshöhe. Habitator terrae   18:42, 5. Jul. 2019 (CEST)

Verwendung eines Bildes aus en.wikipedia.org

Es geht um folgendes Bild:

https://en.wikipedia.org/wiki/File:Jerry_lawson_ca_1980.png

Meine Frage ist, ob dieses Bild in der deutschen Wikipedia verwendet werden darf. Danke und viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 13:53, 6. Jul. 2019 (CEST)

ganz eindeutig: Nein. Nicht unter einer freien Lizenz. -- .Tobnu 13:58, 6. Jul. 2019 (CEST)
(Wollte auch gerade Antworten) Ein Bild von 2011 ohne Lizenz: Nein. Habitator terrae   14:00, 6. Jul. 2019 (CEST)
Merke: großes rotes Copyright-Symbol (©) und die Wörter „fair use“ zusammen in einem Baustein auf einer Dateiseite → keine freie Lizenz... --Gretarsson (Diskussion) 14:21, 6. Jul. 2019 (CEST)

Danke für die schnellen und eindeutigen Antworten. Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 15:10, 6. Jul. 2019 (CEST)

Purdy Motor

Ich möchte gerne dieses Logo (Variante) für einen noch zu erstellenden Artikel hochladen bzw. einfügen. Frage: Hat dieses Logo nun Schöpfungshöhe oder nicht? Für mich fällt das eigentlich unter PD-textlogo. Roxedl Disk 09:53, 17. Jul. 2019 (CEST)

Hat keine Schöpfungshöhe. Lade es aber besser nur hier lokal hoch, auf Commons sind Logos generell nicht besonders sicher. -- Chaddy · D   12:31, 17. Jul. 2019 (CEST)
Oh prima, siehe jetzt hier. Ich wusste nicht, dass es da Unterschiede gibt, wieder was gelernt (ich dachte immer, Leute, die was auf WP hochladen, sind nur zu doof, Commons zu finden). Roxedl Disk 14:03, 18. Jul. 2019 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Roxedl Disk 14:03, 18. Jul. 2019 (CEST)

Mittleres Wintergrün

URV oder nicht? Der Text stammt aus dieser urheberrechtlich geschützten Broschüre und wurde zwar gekürzt, ansonsten aber wortwörtlich oder nun minimal verändert übernommen. --DaizY (Diskussion) 11:31, 18. Jul. 2019 (CEST)

M.E. klare URV wegen größtenteils wortgleicher Überhnahme bzw. identischer Formulierungen. "Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten" ist keine mit WP kompatible Angabe im Impressum.--Chianti (Diskussion) 13:29, 18. Jul. 2019 (CEST)
Die Frage ist nicht ob sie die Stadartformulierung im Impressum benutzen, sondern ob Schöpfungshöhe besteht. Habitator terrae   13:49, 18. Jul. 2019 (CEST)
Hast den Text überhaupt angeschaut? Selbstverständlich besteht die; anders als bei einer Legende eines Übersichtsplans handelt es sich nicht um eine reine listenartige Aufzählung.--Chianti (Diskussion) 13:57, 18. Jul. 2019 (CEST)
War, nur ein Hinweis, worauf hier zu prüfen ist. Habitator terrae   14:32, 18. Jul. 2019 (CEST)
Bitte in Zukunft auf relevante Hinweise beschränken.--Chianti (Diskussion) 14:40, 18. Jul. 2019 (CEST)

Schöpfungshöhe sehe ich bei der Broschüre durchaus. Meine Frage zielte dahin, ob es ausreichend bearbeitet (gekürzt, paraphrasiert) wurde, um keine Urheberrechte zu verletzen. Ich habe es jetzt bei den WP:LKU eingetragen. --DaizY (Diskussion) 19:58, 18. Jul. 2019 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: DaizY (Diskussion) 19:58, 18. Jul. 2019 (CEST)

Datei:Emil Andreas Wulff.jpg, Datei:Augusta Wulff,geb von Voss.jpg

Trotz des Alters der Bilder und des Todes des Künstlers (1869) bin ich aufgrund der Herkunft der Datei unsicher über die Gemeinfreiheit bzw. Unentgeltlichkeit. Ggf. bitte ich um Löschung ( wenn erforderlich, wo muss die Bitte platziert werden?) ——Wildereber (Diskussion) 18:05, 9. Jul. 2019 (CEST)

Wie kommst du zu dieser Annahme? -- Chaddy · D   22:14, 9. Jul. 2019 (CEST)
Solange es sich um Scans handelt und nicht um Fotografien von den Kunstwerken, gibt's da keinerlei Problem @Wildereber:. --Quedel Disk 22:56, 9. Jul. 2019 (CEST)
Die Nutzung der Dateien von der Homepage, von der ich sie heruntergeladen habe, schien mir kostenpflichtig, soweit ich mir dies mit meinen rudimentären Englischkenntnissen nachträglich erschließen konnte. Bei der Datei: Datei:Christina Margaretha Peters, geb. Leidig.jpg (Ein Bild desselben Künstlers) erhielt ich zudem umgehend einen Problembaustein.——Wildereber (Diskussion) 23:45, 9. Jul. 2019 (CEST)
Die Seitenbetreiber können natürlich Geld verlangen für gemeinfreie Dateien. Wenn sich wer findet, der blöd genug ist, dafür zu zahlen, haben sie ein gutes Geschäft gemacht.
Datei:Christina Margaretha Peters, geb. Leidig.jpg ist ein anders gelagerter Fall, da es sich durch den Rahmen um ein 3D-Werk handelt. -- Chaddy · D   00:09, 10. Jul. 2019 (CEST)
Ok, danke. An wen wende ich mich, um es löschen zu lassen ( weiß leider immer noch nicht den korrekten Weg).——Wildereber (Diskussion) 06:54, 10. Jul. 2019 (CEST)
Wobei @Chaddy: wenn der Rahmen auch entsprechend alt ist, dann wäre er ja auch kein Problem, oder? @Wildereber: nicht löschen, sondern mögliche(!) URV heilen (lassen)! Ein Beschnitt reicht aus (habe ich erledigt). Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 08:51, 10. Jul. 2019 (CEST)
Super, Danke----Wildereber (Diskussion) 09:04, 10. Jul. 2019 (CEST)
Wobei wir grundsätzlich das mal klären lassen müssten, denn nach der Bestätigung der Lichtbildanwendung, bliebe es ja ein Lichtbild und wird nicht zum rechtefreien Scan. --Quedel Disk 09:13, 10. Jul. 2019 (CEST)
@Grand-Duc: Ich hab mich undeutlich ausgedrückt. Das Problem ist weniger der Rahmen selbst. Durch den Rahmen wird es aber zu einer 3D-Reproduktion, die im Gegensatz zu einer 2D-Reproduktion sehr wohl ein neues Werk entstehen lässt. Wir bräuchten also die Freigabe des Erstellers dieser Reproduktion. Ob das bloße Wegschneiden des Rahmens ausreicht bezweifle ich eher. -- Chaddy · D   14:47, 12. Jul. 2019 (CEST)

Trumps Tweets

Wie ist eigentlich auf Commons der Standpunkt zu Trumps Tweets @realDonaldTrump? Eigentlich sind Werke des US-Präsidenten gemeinfrei (PD-USGov), wenn sie in Ausübung des Amts erfolgen. Zwar sind Trump selbst und auch das Justizministerium der Auffassung, der Account sei Trumps Privatsache, aber ein aktuelles Urteil beim Bundesberufungsgericht für den zweiten Bezirk ist der Auffassung, das sei nicht so (cf. n:Bundesberufungsgericht: Donald Trump darf Social-Media-Follower nicht blockieren). Kann ich einen Screenshot des Tweets nach Commons hochladen? (Oder besser lokal?) --Matthiasb –   (CallMyCenter) 22:13, 11. Jul. 2019 (CEST)

@Matthiasb: Sollte kein Problem sein, siehe commons:Category:Donald Trump tweets. Beliebiges Beispiel aus der Kategorie: File:Donald Trump tweet at 4 47 am on 08 07 2017.png (@realDonaldTrump) mit Lizenzbaustein {{PD-USGov-POTUS}}. So könntest du wohl auch vorgehen. Gestumblindi 22:43, 11. Jul. 2019 (CEST)
Daß es da sogar eine Kategorie gibt, damit habe ich net gerechnet. Wie man sieht, kennen sich sog. "Kategorienpäpste" (Zitat Informationswiedergutmachung) in fremden Gefilden oft gar nicht aus. ;-) Danke für den Hinweis. --Matthiasb –   (CallMyCenter) 23:10, 11. Jul. 2019 (CEST)
@Matthiasb: Ernennst du mich jetzt zum Kategorienkardinal? ;-) Gestumblindi 23:17, 11. Jul. 2019 (CEST)
Ich befürchte, da muß ich IWG konsultieren… --Matthiasb –   (CallMyCenter) 04:22, 12. Jul. 2019 (CEST)

Politiker-Tweets ist aber trotzdem ein interessantes Thema. Ich vertrete die Ansicht, dass Screenshots von Tweets

  1. vom Zitatrecht gedeckt sind, wenn sie in Artikel eingebunden werden
  2. erlaubt sind, da die Anzeige der Tweets (Layout, Schriftart) keine Schöpfungshöhe erreicht

und darüber hinaus jedem, der in seiner Timeline schon mal ein Meme gepostet hat, venire contra factum proprium entgegengehalten werden kann.--Chianti (Diskussion) 19:52, 12. Jul. 2019 (CEST)

So ziemlich alles auf Twitter dürfte wegen Nichtvorliegen der SH gemeinfrei sein, Präsident hin oder her. Nur sehr wenige ausgewählte Werke können in dieser Kürze eine persönliche geistige Schöpfung aufweisen, wie vom Gesetzgeber verlangt. UsGov ist in Kontinentaleuropa für diesen Verwendungszweck falsch. --M@rcela   21:54, 12. Jul. 2019 (CEST)

Nun, für die Trump-Tweets auf Commons ist {{PD-USGov-POTUS}} sicher eine gute Idee (dann muss man da nicht über Schöpfungshöhe, US-Recht usw. diskutieren). Wenn wir hier lokal der Ansicht sind, dass sie aus europäischer Sicht sowieso gemeinfrei sind, binden wir sie einfach davon ausgehend in die Artikel ein, ohne dass man dafür auf Commons etwas ändern müsste. Andere Tweets sind im Einzelfall zu beurteilen (wenn jemand ein Gedicht in Tweet-Länge verfasst, kann es wohl schon ein geschütztes schöpferisches Werk sein... - und ob eine Einbindung dieses Gedichts in einen Artikel dann vom Zitatrecht gedeckt wäre, würde davon abhängen, ob eine Auseinandersetzung mit dem Gedicht erfolgt, die das Vollzitat rechtfertigt...) Gestumblindi 22:41, 12. Jul. 2019 (CEST)
Eines möchte ich (gerade wegen der POTUS-Benennung der Lizenz) in den Raum stellen: Trump twittert (offiziell) als @potus, da sehe ich die Lizenz greifen. Gerade weil er aber zu @realDonaldTrump unterscheidet, könnte (sollte) man dort differenzieren. Oder? --emha db 02:45, 13. Jul. 2019 (CEST)
Das ist genau die Frage, die Matthiasb ursprünglich angesprochen hat. Die gegenwärtige Meinung nicht nur des Bundesberufungsgerichts, sondern auch auf Commons scheint allerdings zu sein, dass auch seine Äusserungen @realDonaldTrump in Ausübung seines Amtes erfolgen. Gestumblindi 03:16, 13. Jul. 2019 (CEST)

Ordersatz

Die ersten beiden Sätze sind von www.wirtschaftslexikon24.com/e/ordersatz/ordersatz.htm kopiert. Ist das schon eine URV, oder reicht die Schöpfungshöhe nicht aus? DestinyFound (Diskussion) 16:10, 19. Jul. 2019 (CEST)

Keine vorgegebene Formulierung oder reine Aufzählung von Stichworten, sondern individuelle Wortwahl -> Schöpfungshöhe durch Kleine Münze. Als URV eigetragen.--Chianti (Diskussion) 16:29, 19. Jul. 2019 (CEST)
Das sehe ich anders. Die beiden Sätze sind äußerst simpel. Die Informationen, die durch sie wiedergegeben werden ("Ordersatz", "Verzeichnis der von einem Handelsun­ternehmen geführten Artikel", "Bestellung aufgeben", "andere Bezeichnung: Bestell-Liste"), können kaum anders formuliert werden. -- Chaddy · D   16:36, 19. Jul. 2019 (CEST)
Selbstverständich kann man das. Der Wortschatz der deutschen Sprache ist sehr groß.--Chianti (Diskussion) 14:06, 20. Jul. 2019 (CEST)
Ja, dann versuch mal. Die Rechtslage sieht bei solchen einfachen, nicht-literarischen Sätzen aber anders aus. -- Chaddy · D   19:14, 20. Jul. 2019 (CEST)
Was ist an der Wortwahl individuell? Habitator terrae   16:56, 19. Jul. 2019 (CEST)
Eine Wortwahl ist immer dann individuell, wenn man das auch anders hätte formulieren können.--Chianti (Diskussion) 14:06, 20. Jul. 2019 (CEST)
Simple Definition, selbstverständlich keine Schöpfungshöhe weit und breit. Und nein, "hätte man auch anders formulieren können" ist keine anerkannte Definition von Schöpfungshöhe. Gnom hat uns hier, wenn ich mich recht erinnere, schon erzählt, dass man weit umfangreichere enzyklopädische Artikel als diesen Stub als nicht schutzfähig ansehen könnte. Gestumblindi 22:13, 24. Jul. 2019 (CEST)
+1 Keine SH. Der Gesetzgeber verlangt nicht, daß man es anders formulieren könnte (das ist die Erfindung von Cianti) sondern eine persönliche geistige Schöpfung. --M@rcela   22:24, 24. Jul. 2019 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Chaddy · D   00:21, 26. Jul. 2019 (CEST)

Frage zum Urheberrecht an einem von mir selbst fotografierten Kunstwerk

Ich habe letzte Woche einen Kreuzweg aus Glasmalerei und Glasmosaiken fotografiert, bestehend aus 14 Votivtafeln sowie einer weiteren Tafel über die Entstehungsgeschichte. Das Werk wurde 1940/41 von dem Glasmalereikünstler Wilhelm Pütz (1875-1957) geschaffen. Darf ich diese Fotos auf eine Wikipediaseite zu Wilhelm Pütz hochladen? (nicht signierter Beitrag von Pablito2015 (Diskussion | Beiträge) 21:33, 14. Jul. 2019 (CEST))

vermutlich eher nicht, da Herr Pütz erst 1957 verstarb, wenngleich in Wilhelm Pütz (Künstler) bereits ein ähnliches Bild vorhanden ist. --Schnabeltassentier (Diskussion) 21:41, 14. Jul. 2019 (CEST)
Nein, aber deine Bilder wären Kandidaten für WP:CZG. Denn deine Fotos sind ja auch geschützt, und 2028 ist doch realitisch das es dann die WP noch gibt.-Bobo11 (Diskussion) 21:48, 14. Jul. 2019 (CEST)
Da der Kreuzweg nicht im öffentlichen Raum, sondern in der Kirche in Hibu, dargestellt ist, gilt die Panoramafreiheit leider nicht. Eine Genehmigung zur Veröffentlichung könnten die beiden Töchter geben, so sie denn noch leben - ansonsten wiederum deren Erben. Diese ausfindig zu machen dürfte allerdings sehr aufwändig sein.
Mit der Infotafel sieht es allerdings anders aus, deren Urheber ist ja nicht Pütz. Ich vermute, die Katholische Kirchengemeinde St. Leopold hat diese Tafel gestaltet, dementsprechend könnte diese auch die Veröffentlichung genehmigen. Vielleicht einfach mal bei Pfarrer Stefan Götting per Mail nachfragen. --Stepro (Diskussion) 02:02, 15. Jul. 2019 (CEST)

Fotografie der Verpackung eines Objektes

Hallo! Eine Frage an die Spezialisten hier: Dürfen Fotos von Videospiel-Steckmodulen mit ihren entspechenden Aufklebern (können Grafiken oder Bilder enthalten) in Artikeln gezeigt werden? Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 13:50, 15. Jul. 2019 (CEST)

Fotos von Verpackungen jeder Art sind auf Commons stets extrem löschgefährdet, auch wenn da rein gar nichts zu sehen ist. Selbst einfache Papiertüten sollten schon gelöscht werden. Irgendjemand hat wohl irgendwann mal behauptet, daß Verpackungen stets geschützt sind? --M@rcela   14:09, 15. Jul. 2019 (CEST)
Das mit den Verpackungen verstehe ich auch nicht. Ich hätte das gern mal ultimativ geklärt, was nun gezeigt werden darf und was nicht - schwarz auf weiß. Gibt es denn bei der Wikimedia-Stiftung niemanden, der sich um die rechtsverbindliche Klärung solcher Sachen kümmert? Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 14:41, 15. Jul. 2019 (CEST)
@Schnurrikowski:
Verbindlich sind nur die Gesetze. Diese sind öffentlich zugänglich. Für die rechtverbindliche Klärung dieser sind Gerichte zuständig.
Eine vollkomen unverbindlicher Versuche von Erklärungen (auf Englisch) findet sich hier. Habitator terrae   15:06, 15. Jul. 2019 (CEST)
(nach BK) @Schnurrikowski: Hier gibt es zwei Fälle:
  1. Das Bild würde auch ohne den Aufkleber auskommen, er ist für das Bild austtauschbar --> Beiwerk.
  2. Der Aufkleber ist für das Bild relevant --> Hier ist im Einzelfall die Schöpfungshöhe zu prüfen.
Habitator terrae   14:11, 15. Jul. 2019 (CEST)
Der Aufkleber ist sozusagen Bestandteil des Steckmoduls. Ohne ihn ist das Steckmodul nur noch ein Gehäuse. Wo ist jetzt der Unterschied zwischen einem Foto, das einen mit Werbung vollgeklatschten Bus oder Ralleyauto zeigt und einem, das ein mit einem Bild versehenes Steckmodul zeigt? Wieso ist das eine uneingeschränkt erlaubt (wenn ich mich recht entsinne) und das andere nicht bzw. nur mit Einschränkungen? Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 14:41, 15. Jul. 2019 (CEST)
Wie sieht er denn aus? Wenn er ein Stadartaufkleber ist, ist es relativ wahrscheinlich, dass keine Schöpfungshöhe vorliegt. Habitator terrae   15:06, 15. Jul. 2019 (CEST)
So hier: https://www.picclickimg.com/d/w1600/pict/192870704647_/Saba-Videoplay-Nordmende-TelePlay-Fairchild-Modul-Nr-4.jpg . Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 15:12, 15. Jul. 2019 (CEST)
Das wird m.E. nach gelöscht. --emha db 15:58, 15. Jul. 2019 (CEST)
Gibt es auch Einschätzungen ohne "m.E.", "imho" usw.? Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 16:23, 15. Jul. 2019 (CEST)
Wird es nicht geben, objektive Einschätzungen zur Rechtslage erhältst du - wie bereits oben ausgeführt - nur, wenn du in einem Gerichtsverfahren klagst/beklagt wirst und es einen Urteilsspruch gibt. Ich persönlich würde es hier ohne Anerkennung einer definitiv fehlenden SChöpfungshöhe lokal belassen, aber ich bin nicht alleine hier. AUf Commons hats keine Chance zu überleben. --Quedel Disk 16:51, 15. Jul. 2019 (CEST)
Wie macht das denn Wikimedia, bevor sie eine Edition drucken? Da muss doch auch vorher jemand drüberschauen? Wer? Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 16:55, 15. Jul. 2019 (CEST)
Wikipedia wird nicht (offiziell) gedruckt. Und wenn so etwas wie ein Poster oder ein Kalender herausgebrachte werden, dann werden m.E. nur "eigene" Bilder verwendet, zum Beispiel von (Natur)denkmälern. Das ist alles unbedenklich verwendbar. Die Probleme beginnen aber bereits bei Innenaufnahmen zeitgenössischer Architektur oder Glasfenstern. Frag lieber nicht weiter… Sonst wie Quedel. Gruß, --emha db 19:15, 15. Jul. 2019 (CEST)
Soweit ich weiß, wurde sie das und vermutlich wird sie das auch noch. Deswegen ja der ganze Ärger mit der kommerziellen Weiterverwendbarkeit der hochgeladenen Bilder. Früher konnte man kommerzielle Nachnutzung beim Hochladen noch ausschließen, heute geht das wohl nicht mehr. Und, jeder Rechteinhaber wird sich hüten einer solchen kommerziellen Nachnutzung zuzustimmen. Nun steht man als Autor im Computer- und Videospielbereich sozusagen immer "mit einem Bein im Knast", wenn man die Artikel z.B. mit Screenshots oder einem Bild der Verpackung gebührend bebildern will. Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 19:43, 15. Jul. 2019 (CEST)
Nein, stehen sie nicht, Hier greift das Zitatprivileg der Berichterstattung mit seinen Einschränkungen (keine Veränderung erlaubt).--Chianti (Diskussion) 22:32, 15. Jul. 2019 (CEST)
Man konnte die kommerzielle Nachnutzung noch nie ausschließen. Rechteinhaber können gute Gründe haben, einer kommerziellen Nachnutzung zuzustimmen. Das kann z. B. kostenlose Werbung sein. --M@rcela   19:46, 15. Jul. 2019 (CEST)
@Schnurrikowski: Nein, und nein. --emha db 14:40, 16. Jul. 2019 (CEST)
@Schnurrikowski: Meine Einschätzung als Commons-Admin: Ich würde das dort im Rahmen der allgemeinen Linie im Sinne von COM:DW löschen. Eine Möglichkeit beim konkreten Bild wäre es vielleicht, die Gestaltung des Aufklebers soweit zu verwischen, dass noch ein Eindruck von der allgemeinen Gestaltung und dem Erscheinungsbild bleibt. Ich würde es mit "zensierten" (verschwommenen) Flugzeugen behalten, der Rest müsste meines Erachtens als nicht schutzfähiger Text durchgehen, auch das Videoplay-Logo, aber andere mögen es anders sehen. - Der "Unterschied zwischen einem Foto, das einen mit Werbung vollgeklatschten Bus oder Ralleyauto zeigt und einem, das ein mit einem Bild versehenes Steckmodul zeigt" liegt übrigens darin, dass für ersteres laut "AIDA-Urteil" des deutschen Bundesgerichtshof die Panoramafreiheit greift, um aus unserem Artikel zu zitieren: "Nicht erforderlich ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Werk sich an ein und demselben Ort befindet, das heißt ortsfest ist. Es kann sich auch nacheinander an verschiedenen öffentlichen Orten befinden, wie dies zum Beispiel bei einem urheberrechtlich geschützten Fahrzeug oder einem an einem Schiff angebrachten Kunstwerk der Fall sein kann. Dies soll nach Auffassung des Bundesgerichtshofs auch für geschützte Werbedarstellungen auf Straßenbahnen, Omnibussen oder auch Lastkraftwagen gelten, da diese bestimmungsgemäß im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden". Gestumblindi 19:59, 15. Jul. 2019 (CEST)
Wenn ich die Verpackung dann an einem öffentlichen Ort fotografiere, greift dann auch Panorama-Freiheit wie beim Bus? Sorry, die Frage mag blöd klingen, aber bei juristischen Dingen frage ich lieber immer ganz genau nach. Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 20:16, 15. Jul. 2019 (CEST)
Nein, weil die Verpackung (anders als ein Bus) nicht ständig an öffentlichen Orten zu sehen ist. Ein Bus ist ja zwar nicht immer am selben Ort, aber halt "bestimmungsgemäss im öffentlichen Strassenverkehr" zu sehen. Es reicht also nicht, die Verpackung temporär öffentlich aufzustellen. Wenn du sie an einen Pfosten kleben und diesen für die nächsten Jahre an einem Weg aufstellen würdest, dann vielleicht ;-) Gestumblindi 20:41, 15. Jul. 2019 (CEST)
Vorsicht bei derartig missverständlichen Ratschlägen: eine Produktverpackung oder Produktaufkleber werden eben nicht "bestimmungsgemäß im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt", eine Umgehung des Urheberrechts via "Panoramafreiheit" ist da nicht möglich!--Chianti (Diskussion) 22:42, 15. Jul. 2019 (CEST)
Panoramafreiheit betrifft nicht nur den Strassenverkehr, das ist nur ein Beispiel davon. Erstens war der "Ratschlag" natürlich nicht ernst gemeint, wie das Zwinker-Smiley zeigen sollte, und zweitens stellen sich hier viele Leute durchaus auf den Standpunkt, dass z.B. Fotografien, die in einem Schaukasten oder auf einer Infotafel permanent an einem öffentlichen Standort zu sehen sind, unter die Panoramafreiheit fallen. Wir haben viele Bilder auf Commons, die auf dieser Interpretation der Panoramafreiheit basieren, wobei ich selbst diese "Befreiung" zweidimensionaler Bilder durch Panoramafreiheit skeptisch sehe. Gestumblindi 22:45, 15. Jul. 2019 (CEST)
+1, das den Artikel Sharbat Gula illustrierende Foto fällt z.B. keinesfalls unter die Panoramafreiheit, weil die Bahnen da nur temporär hingen (ich werde mich trotzdem hüten, darauf einen LA zu stellen, und Steve McCurry wird's egal oder sogar recht sein). Und Fotos oder Objekte in Schaukästen sind ebenfalls austauschbar, mithin nicht "bleibend". Bei einer fest installierten Infotafel (Beispiel) ist das ganz anders, das ist eindeutig "bleibend".--Chianti (Diskussion) 18:33, 16. Jul. 2019 (CEST)
Macht die Firma mit einem Verpackungsfoto auf einem Bus Werbung, wäre das durch die Panoramafreiheit gedeckt. --M@rcela   22:47, 15. Jul. 2019 (CEST)
Dann schon (I ZR 247/15), aber hier ging es ja um das Ablichten der Verpackung, nicht eines Werbefotos davon.--Chianti (Diskussion) 18:33, 16. Jul. 2019 (CEST)
Verstehe ich nicht. Die Werbung an Bussen wird doch auch gewechselt und ist daher auch nur temporär. Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 18:52, 16. Jul. 2019 (CEST)
Der Begriff "temporär" bezieht sich immer auf die natürliche Lebensdauer. Wenn es seine gesamte Lebensdauer über öffentlich zugänglich ist, fällt das Objekt unter die Panoramafreiheit - so also z. B. auch Eisskulpturen, die natürlicherweise nach einer Weile schmelzen. Umstritten ist, ob dieses Kriterium auch auch auf Werbung wie in deinem Bus-Beispiel angewendet werden kann. In de-WP vertraten wir bisher mehrheitlich die Auffassung, dass diese Definition von "bleibend" auch auf solche Fälle anzuwenden ist, denn es ist ja bestimmungsgemäß vorgesehen, dass die Werbung nur temporär existiert. -- Chaddy · D   19:16, 16. Jul. 2019 (CEST)
Stimmt so nicht ganz, was die Werbung betrifft, siehe das verlinkte BGH-Urteil, ausführlich weiter unten. Was die Lebensdauer angeht, wäre Werbung eher wie der verhüllte Reichstag anzusehen (denn die würde ja länger "leben" und wird nur von vornherein befristet angebracht), daher hat der BGH anders argumentiert.--Chianti (Diskussion) 20:05, 16. Jul. 2019 (CEST)

dass diese Definition von "bleibend" auch auf solche Fälle anzuwenden ist, denn es ist ja bestimmungsgemäß vorgesehen, dass die Werbung nur temporär existiert. Verstehe nur ich das nicht? Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 19:22, 16. Jul. 2019 (CEST)

Es klingt auf den ersten Blick unlogisch bzw. widersprüchlich. Der BGH hat damit argumentiert, dass es in § 59 UrhG darum geht, die Interessen der Urheber gegen die Interessen der Allgemeinheit, die halt auch oft Straßenszenen fotografiert, abzuwägen ("das geschützte Interesse der Allgemeinheit an der Freiheit des Straßenbildes"). Und darum schreibt er im o.g. Urteil: " Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts werden Straßenbahnen, Omnibusse oder auch Lastkraftwagen zunehmend als Werbeträger eingesetzt und sind die an solchen Fahrzeugen angebrachten Gestaltungen jedenfalls zu einem nicht unerheblichen Teil als Werke der angewandten Kunst urheberrechtlich geschützt. Das Fotografieren und Filmen im öffentlichen Raum würde erheblich eingeschränkt, wenn die Aufnahme solcher Fahrzeuge urheberrechtliche Ansprüche auslösen könnte. Andererseits muss ein Künstler, der Werke für einen solchen Verwendungszweck schafft, damit rechnen, dass diese an öffentlichen Orten wahrgenommen werden. Eine Abwägung der betroffenen Interessen führt zu dem Ergebnis, dass der Berechtigte es in solchen Fällen grundsätzlich hinnehmen muss, dass das Werk an den öffentlichen Orten ohne seine Einwilligung fotografiert oder gefilmt wird". (Rdnr. 29) Es wäre auch ziemlich widersprüchlich, wenn ein Urheber (z.B. Werbefotograf oder Grafiker), der ein Werk zu dem Zweck schafft (oder Nutzungsrechte an einen Werbetreibenden verkauft), dass es möglichst viel und oft gesehen wird (Werbung), hinterher klagt, weil die Werbung zusätzlich verbreitet und veröffentlicht wird (venire contra factum proprium, wie der juristische Lateiner sagt).--Chianti (Diskussion) 19:51, 16. Jul. 2019 (CEST)
Danke für die ausführliche Antwort. Aber was ist denn eine Verpackung anderes als Werbung für den darin verpackten Inhalt? Der Urheber müßte doch auch hier ein Interesse daran haben, dass noch mehr Leute diese Werbung für's Produkt sehen und damit leben, dass er herumgezeigt/verwendet/in Wikipedia gezeigt wird. (nicht signierter Beitrag von Schnurrikowski (Diskussion | Beiträge) 19:59, 16. Jul. 2019 (CEST))
Es gibt halt bei Verpackungen sonst kaum ein schutzwürdiges Interesse der Allgemeinheit, das der Freiheit des Straßenbildes gleichkommt. Eines ist die Verkehrsfähigkeit im Gemeinsamen Markt, siehe Urteil I ZR 256/97. Soll heißen: Urheber- und Markenschutz treten außer bei der Panoramafreiheit dann zurück, wenn es um den Weiterverkauf von legal in den Verkehr gebrachten Produkten geht (man darf also z.B. für Kleinanzeigen oder Ebay das Produkt und die Verpackung fotografieren, weil das Anpreisen notwendigerweise zum Weiterverkauf = "Weiterverbreiten" iSd § 17 UrhG gehört). Das Verbreiten von Produktabbildungen im Internet stellt aber kein schutzwürdiges Interesse der Allgemeinheit dar und ist daher bei den Urheberrechtseinschränkungen nicht im Gesetz aufgelistet. Außerdem müssen Urheber (Fotograf z.B.) und Werbetreibender ja nicht identisch sein, ihre Interessen können durchaus differieren (und nicht jedes in der Werbung oder auf Produkten verwendete Foto wurde vom Urheber zielgerichtet für Produktwerbung geschaffen).--Chianti (Diskussion) 20:44, 16. Jul. 2019 (CEST)
 
Lecker Logos frisch aus der Kühlung
Danke für die verständliche Erläuterung. Ich glaube, ich habe das jetzt verstanden. Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 21:08, 16. Jul. 2019 (CEST)
Danke für die Blumen. Natürlich ist auf Commons trotzdem die C:Category:Packaging rappelvoll, inclusive Warnhinweis, andererseits auch mit solchen Fotos. Da ist die Schöpungshöhe auch nicht geringer als beim SABA-Aufkleber.--Chianti (Diskussion) 13:08, 17. Jul. 2019 (CEST)
Äh, ich hätte da noch eine Frage ;o) Wie sieht es mit dem folgenden Modul aus: https://www.ebay.de/itm/SABA-Videoplay-Nordmende-Teleplay-Fairchild-Nr-3-Black-Jack-17-4-/253715237396 Erreicht sowas Schöpfungshöhe? Die im ? am ? Aufkleber verwendeten Symbole sind überall anzutreffen. Und natürlich würde ich im Fall der Fälle mein eigenes Modul fotografieren. Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 13:48, 17. Jul. 2019 (CEST)
Erreicht für mich keine Schöpfungshöhe, da übliche, einfache Schriftarten und Formen (bzw. nicht schützbare wie die Kartenfarben) verwendet wurden und auch dem Arragement die Originalität fehlt.--Chianti (Diskussion) 20:27, 17. Jul. 2019 (CEST)
Danke für die Info! Ich habe das Bild geknipst und eingefügt. Viele Grüße, Schnurrikowski (Diskussion) 21:17, 17. Jul. 2019 (CEST)

Änderungsverbot bei Panoramafreiheit

Es gilt ja ein Änderungsverbot bei unter Panoramafreiheit erstellten Werken, sofern es sich nicht allein um Größenänderungen oder Beschnitte ausgeht. Wie sieht das bei Datei:Orientierungsplan Carnuntum2.png aus (im Vergleich zu Datei:Orientierungsplan Carnuntum.png)? Hier wurden Schriftgestaltung, Größenverhältnisse etc. angepasst. Also erlaubte Bearbeitung oder nicht? --Quedel Disk 16:10, 17. Jul. 2019 (CEST)

So etwas ist leider verboten. Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:51, 17. Jul. 2019 (CEST)

Und wie ist es mit dieser Metamorphose?

das Porträt ist sicher nicht gemeinfrei, kam aber als panoramafrei-rekonstruiert am 15. Mai 2019 auf die WP-Hauptseite. --Goesseln (Diskussion) 17:41, 17. Jul. 2019 (CEST)

Das ist okay. --Gnom (Diskussion) 17:57, 17. Jul. 2019 (CEST)
Das ist ja nur ein normaler Beschnitt, das ist erlaubt. -- Chaddy · D   22:40, 17. Jul. 2019 (CEST)


(Eingerückt, zum oberen Thema)

Möglicher Einwand 1: Carnuntum liegt in Niederösterreich, damit ist wohl doch österreichisches Urheberrecht anzuwenden, also Panoramafreiheit#Österreich. Da sieht die rechtliche Bewertung möglicherweise anders aus.
Möglicher Einwand 2:
  • DUP-Steller Benutzer:Quedel hätte mbMn schon bei der Datei davor mit dem DUP beginnen müssen, denn Carnuntum2.png ist zwar eine verbesserte Version (siehe Andere Versionen = siehe Quelle |Anmerkungen = * Vorlage: Plan auf einer frei und unentgeltlich zugänglichen Infotafel auf dem Parkplatz des Archäologischen Parkes Carnuntum. * Größe der beschriftungen gegenüber der Grafik…) von Carnuntum.png des Benutzers Veleius;
  • doch dessen, Veleius’, Carnuntum.png ist bereits eine Abwandlung des Originals, nämlich der betreffenden Infotafel, siehe Angepasster und für den WP-Artikel erweiteter Orientierungsplan von Carnuntum von der Vorlage: Plan auf einer frei und unentgeltlich zugänglichen Infotafel auf dem Parkplatz des Archäologischen Parkes Carnuntum.
  • … Bemerkenswert dabei, dass Quedel zu dieser Datei kein DUP-Problem sieht und mit "+Panoramafreiheit" ergänzt hat, was ich wohl eher einem Versehen unter vorhergehendem Lichtblick zuschreibe.
--Elisabeth 07:05, 18. Jul. 2019 (CEST)
So, um die Reihenfolge mal einzuhalten, Elisabeths59 Nachricht nach unten kopiert. Zur Frage, warum ich die Vorlage nicht bedüpt habe, ist einfach, dass ich nicht sagen kann, was hier geändert wurde und obs rechtlich okay ist oder nicht. Du @Elisabeth59: darst gerne nachdüppen. Zum ersten Einwand, wenn ich Panoramafreiheit#Erfasste_Werke_und_privilegierte_Nutzungen (letzter Absatz "privilegierte Nutzungen") richtig lese, gilt in Österreich ebenfalls ein Änderungsverbot. --Quedel Disk 09:20, 18. Jul. 2019 (CEST)
1. Nein, es ist in der de.wikipedia sowohl das deutsche, österreichische und schweizerische Recht anzuwenden.
2. Das ist kein Einwand gegen das hier vorgebrachte, sondern würde das Problem nur noch größer machen.
Habitator terrae   09:27, 18. Jul. 2019 (CEST)
 Info: Hier ist die bzw. eine derartige Tafel im Zustand vot Ort in Carnuntum (Flickr, keine CC-Lizenz). Meine Einschätzung:
  1. das Foto auf WP kann von einem öffentlichen Ort aus so aufgenommen worden sein.
  2. das Veränderungsverbot umfasst eine Perspektivenkorrektur ebenso wenig wie das Wählen eines Ausschnitts.
  3. das geschützte Werk der bildenden Kunst ist der gezeichnete Plan, nicht die Infotafel als Ganzes.
  4. weder die Nummerierung noch die Beschriftung erreicht Schöpfungshöhe und ist daher als "Werk der bildenden Kunst" zu betrachten. Diese Angaben dürfen verändert werden. Es wäre analog auch zulässig, die komplette Legende um das Werk (den gezeichneten Plan) zu beschneiden und eine eigene (anderssprachige) zu ergänzen, solange das Werk selbst (der Plan) nicht verändert wird.
Daraus ergibt sich: Datei:Orientierungsplan Carnuntum2.png ist voll von FoP gedeckt, sowohl in Österreich als auch in Deutschland.--Chianti (Diskussion) 10:54, 18. Jul. 2019 (CEST)
Dem ist mEn nicht zuzustimmen (auch Datei:Orientierungsplan Carnuntum.png müsste gelöscht werden), allein da über der Zeihnung mehrere Kreise ergänzt wurden und dies als Änderung interpretiert werden kann. Habitator terrae   10:59, 18. Jul. 2019 (CEST)
Nun, vielleicht solltest du dich zuallererst damit vertraut machen, was unter den Begriff "Werk der bildenden Kunst" fällt. Tipp: simple Legenden sind es nicht. Hier geht es alleine um den gezeichneten Übersichtsplan, und der wurde nicht verändert.--Chianti (Diskussion) 13:22, 18. Jul. 2019 (CEST)
Doch, es wurde Kreise drüber gemalt. Habitator terrae   14:32, 18. Jul. 2019 (CEST)
Bitte den von mir angebotenen Service nutzen und den o.a. Flickr-Link anklicken. Die Kreise sind auch Gestaltungs- und Identifizierungsmittel in den Tafeln vor Ort. Gibt es sonst noch Unklarkeiten?--Chianti (Diskussion) 14:38, 18. Jul. 2019 (CEST)
Dat habje getan, die Kreise 7 und 8 beispielsweise finden sich nicht auf der Orginaltafel, hier wurde mit Kreisen "übermalt". Habitator terrae   15:07, 18. Jul. 2019 (CEST)
Mag sein. Es ist trotzdem ganz was anderes als das, was vom Veränderungsverbot umfasst ist. Siehe Holbeinpferd#Rechtsstreit um Postkarten und "Liebe deine Stadt". Denn es wird hier nicht "ein Abbild der Wirklichkeit vorgespiegelt, das in erheblichem Umfang verfälscht ist." (Rdnr. 26)--Chianti (Diskussion) 16:47, 18. Jul. 2019 (CEST)
Genau das passiert: Es wird vorgespiegelt, dass die Schriftgröße vollkomen anders gewesen ist und die Grafik sehr viel stärker beschriftet ist. Habitator terrae   17:10, 18. Jul. 2019 (CEST)
Ich kann nur meine Bitte wiederholen: mache dich vertraut damit, was genau an der Infotafel ein geschütztes Werk der bildenden Kunst ist und was nicht! Das *geschützte* Werk wurde *nicht* verändert, denn die Beschriftung gehört *nicht* zum geschützten Werk.
Stelle dir hilfsweise einfach mal vor, jemand geht mit ein paar Freunden dorthin, die dann dünne rote Zeigestöcke auf verschiedene Stellen der Grafik in der Tafel halten und es wird fotografiert. Darf man so ein Bild veröffentlichen? Natürlich darf man!
Stelle dir hilfsweise vor, eine Illustrierte veröffentlicht ein Foto einer Straßenszene und legt Text über ein abgebildetes Gebäude, dessen Architekt noch keine 70 Jahre tot ist. Ist das erlaubt? Selbstverständlich! Stelle dir vor, ein Filmregisseur müsste, wenn er einen Ab- oder Vorspann (= Beschriftung) über eine Straßenszene laufen lässt, peinlich darauf achten, dass kein Haus eines Architekten, der noch keine 70 Jahre tot ist, von Buchstaben verdeckt wird [2]. Das ist erkennbar Schwachsinn.
Natürlich darf man panoramafreie Fotos beschriften [3] und Text über das urheberrechtlich geschützte Werk drüberlegen [4][5][6][7] [8] [9], siehe auch die ganzen Wasserzeichen [10][11][12][13][14] usw. usf.
Beide hier diskutierten Bilder sind selbstverständlich völlig unbedenklich, was das Urheberrecht angeht.--Chianti (Diskussion) 23:33, 18. Jul. 2019 (CEST)
Im Vorliegenden Fall wurde nicht das Bild das der Panormafreiheit unterliegt geändert, sondern das fotografierte Werk, was unter anderem daran sichtbar wird, dass der Stil des Werkes immitiert wird. Außerdem ist offensichtlich die Beschriftung ein integraler Bestandteil des Werkes["persönliche geistige Schöpfung"], da diese erst den wesentlichen Teil der Schöpfung ausmacht, deren Absicht es ist zu informieren.
Nebenbei würde es vollkommen den Sinn und Zweck des Änderungsverbotes ad absurdum führen, wenn jegliches Änderung eines Bildes eines Werkes, die durch kurzfristiges absichtliches Überlegen des Werkes mit Schablonen/Stöcken erzielt werden könnten, unter die Panoramafreiheit fallen würden, da so jegliches Änderung möglich wären.
Im Übrigen sind Beispiele der herrschenden Praxis kein Beleg dafür, dass diese korrekt ist.
Habitator terrae   00:26, 19. Jul. 2019 (CEST)
Jetzt verstehe ich deinen Denkfehler: du hältst das gesamte Originalfoto für das der Panoramafreiheit unterliegende "geschützte Werk" . Das ist falsch. Ebenso falsch ist deine Auffassung, die Beschriftung unterliege urheberrechtlichem Schutz. Bitte lies den relevanten Gesetzestext aufmerksam: es geht nur um Werke der bildenden Kunst! Ein in eine Hauswand gemeißeltes urheberrechtlich geschütztes Gedicht oder ein Text auf einer Infotafel, der Schöpfungshöhe aufweist, unterliegt in Österreich nicht der Panoramafreiheit, in Deutschland dagegen schon. Für den Text kann es also nur einen Maßstab geben: erreicht er Schöpfungshöhe? Da er nur aus einer listenartiegen Aufzählung besteht; nein.
Ich kann nnur meine Bitte wiederholen, dich mit den relevanten Urteilen vertraut zu machen und zu verstehen zu versiuchen, was unter Änderungsverbot verstanden wird. Deiner verqueren "Logik" nach wäre es ja verboten, das Foto einer Person, die eine urheberrechtlich geschützte Statue umarmt und dadurch teilweise verdeckt, zu veröffentlichen. Das ist leicht erkennbar Schwachsinn. Um das zu überspielen, gehst du auf meinen Hinweis auf die Überdeckung mit Texten in Filmen, Dokus usw. wohl auch gar nicht erst ein.--Chianti (Diskussion) 12:38, 19. Jul. 2019 (CEST)
Zum ersten Teil: Nein ich halte die Tafel in ihrem Kontext als "geschütztes Werk", nicht das Bild an sich: Nehmen wir in der deutschen Rechtslage (die ja auch eingehalten werden muss) beispielsweise ein Gedicht auf einer Hauswand. Dürfte der Titel, der keine Schöpfungshöhe hat per Bildbearbeitung geändert werden? Nein.
Zum zweiten Teil: Es wäre verboten eine Person mit einem Bildbearbeitungsprogramm so reinzuschneiden, dass es so aussehren würde als wäre sie Teil der Statue. Habitator terrae   17:06, 19. Jul. 2019 (CEST)
Beim ersten Teil liegst du, wie du leicht im dem Gesetz nachlesen kannst, falsch.
Beim zweiten Teil beschreibst du einen völlig anderen Sachverhalt als ich.--Chianti (Diskussion) 14:03, 20. Jul. 2019 (CEST)

@Habitator terrae:Wie in einem solchen Fall (Zitat) „offensichtlich die Beschriftung ein integraler Bestandteil des Werkes“ sein soll, ist mir ein Rätsel. Die beschreibende Beschriftung könnte auch vom Hersteller der Infotafel so angebracht worden sein. Unabhängig davon kann man solche offensichtlich dokumentarischen Anmerkungen auf Infotafeln nur wirklich nicht als „schützenswerte Kunstwerke“ ansehen. (Mangelnde Schöpfungshöhe).--Fornax (Diskussion) 11:27, 19. Jul. 2019 (CEST)

Ihr Lieben – die Diskussion ist müßig. Die „Neubeschriftung“ der Tafel ist ein Verstoß gegen das Änderungsverbot. Nehmt es bitte einfach hin. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:31, 19. Jul. 2019 (CEST)
Auch für dich gilt: bitte mache dich damit vertraut, welcher Teil der Infotafel das geschützte Werk ist. Die Beschriftung ist es nicht, die weiße Fläche erst recht nicht und die zahlreichen Beispiele zeigen, dass eine Beschriftung erlaubt ist [15][16][17][18][19][20][21][22][23][24]. In Zukunft wäre ich dir dankbar, wenn du außer einer Meinung auch Argumente, relevante Urteile oder Beispiele beitragen würdest. Das würde den Wert deiner Postings über Null heben.--Chianti (Diskussion) 12:23, 19. Jul. 2019 (CEST)
Auch wenn Ralfs Wortwahl vielleicht etwas zu harsch war, aber inhaltlich hat er Recht: Du solltest vielleicht besser einen Gang runterschalten.
Zum inhaltlichen Teil der Diskussion: Das Veränderungsverbot der Panoramafreiht betrifft das Werk als Ganzes, auch nicht-geschützte Teile davon. Die Beschriftung hat keine SH, das ist klar. Trotzdem darf sie nicht verändert werden, weil das Werk so dargestellt werden muss, wie es auch in der Realität sichtbar ist. Panoramafreiheit bedeutet vereinfacht gesagt, dass man ein Abbild des öffentlich zugänglichen Raumes machen darf, eben so wie man diesen sehen würde, wäre man direkt vor Ort. Wenn man die Beschriftung der Tafel ändert, ist sie aber nicht mehr in dem Zustand, wie man sie direkt vor Ort sehen würde. -- Chaddy · D   16:31, 19. Jul. 2019 (CEST)
Auch dir wäre ich dankbar, wenn du irgendeinen substantiierten Hinweis geben könntest, der deine Ansicht sützt. Es muss ja nicht gleich so umfassend und fundiert sein wie ich ee getan habe. Andernfalls ist es nur eine Wikifanten-Laienmeinnung.
Du gehst schon irrigerweise davon aus, dass alles, was im öffentlichen Raum sichtbar ist, wegen der Panoramafreiheit vervielfätigt werden dürfe. In Österreich gilt das, wie bereits von mir dargelegt, nur für Werke der Architektur und bildenden Kunst.
Du widersprichst dir sogar selbst, wenn du behauptest, die Beschriftung habe keine Schöpfungshöhe und könne dennoch Werkschutz genießen. Im UrhG wird auf Werke jeodoch nur insoweit Bezug genommen, als sie "eigentümliche geistige Schöpfungen" sinf (§ 1 UrhG Österreich).
Du widersprichst dir selbst wenn du behauptest, eine erklärende Beschrifugn sei ein "Werk der bildenden Kunst. Bitte schlage die Grundbegriffe nach.
Bitte nenne mir
1. ein, auch nur ein Urteil zur Panoramafreiheit, in der eine Infotafel als Ganzes als "Werk der bildenden Kunst" definiert wird.
2. ein, auch nur ein Urteil aus Österreich, das eine Erweiterung einer bereits vorhandenen Beschriftung auf einer Infotafel verbietet.
Abgesehen davon gibt es in Österreich kein totales Änderungsverbot, siehe unten.--Chianti (Diskussion) 14:03, 20. Jul. 2019 (CEST)
Mit deiner arroganten Wortwahl bettelst du aber auch geradezu danach, ignoriert zu werden, ne? -- Chaddy · D   19:15, 20. Jul. 2019 (CEST)
Genau: Das Werk, das hier dem Änderungsverbot unterliegt, ist die gesamte Tafel. --Gnom (Diskussion) 22:04, 19. Jul. 2019 (CEST)
Das heißt, lediglich die Kreise müssten entfernt werden! Klingt nach Bürokratie. Und Gnom, gehst du hier von deutschem Recht aus? --Die Kanisfluh (Kontakt) 12:12, 20. Jul. 2019 (CEST)
Gnom geht hier von gar nichts aus, er verbreitet nur seine völlig unsubstantiierte Meinung. Oder hast du je ein Argument oder Beispiel gelesen von ihm hier?
Abgesehen davon hat er natürlich Unrecht, denn es reicht ins hier anwendbare Gesetz zu blicken: es gibt kein absolutes Änderungsverbot.
                 

§ 57. (1) Die Zulässigkeit von Kürzungen, Zusätzen und anderen Änderungen an dem Werke selbst, an dessen Titel oder an der Urheberbezeichnung ist auch bei freien Werknutzungen nach § 21 zu beurteilen. Sinn und Wesen des benutzten Werkes dürfen in keinem Fall entstellt werden.

§ 21. (1) Wird ein Werk auf eine Art, die es der Öffentlichkeit zugänglich macht, benutzt oder zum Zweck der Verbreitung vervielfältigt, so dürfen auch von dem zu einer solchen Werknutzung Berechtigten an dem Werke selbst, an dessen Titel oder an der Urheberbezeichnung keine Kürzungen, Zusätze oder andere Änderungen vorgenommen werden, soweit nicht der Urheber einwilligt oder das Gesetz die Änderung zuläßt. Zulässig sind insbesondere Änderungen, die der Urheber dem zur Benutzung des Werkes Berechtigten nach den im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuchen nicht untersagen kann, namentlich Änderungen, die durch die Art oder den Zweck der erlaubten Werknutzung gefordert werden.

Wenn also der Urheber (das ist der Zeichner) des Werkes (das ist der Plan) dem zur Nutzung des Werkes Berechtigten (also dem Designbüro, das die Infotafel erstellt sowie die Archäologische Kulturpark Niederösterreich Betriebsgesellschaft m.b.H.) getattet, über sein Werk markierende Kreise und Hinweislinien zu legen, dann dürfen das auch freie Werknutzer (fotografierende Wikifanten) tun, solange das Werk (das ist der gezeichnete Plan) dadurch nicht entstellt wird.
Denn zu den "im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuchen" gehört, dass ein mit mit Erklärungen versehener Plan auf einer Infotafel erklären soll.--Chianti (Diskussion) 14:03, 20. Jul. 2019 (CEST)
Zweierlei Dinge: einerseits sind die von Chianti dargestellten Beispiele von Werkänderungen bzw. Drüberlegungen unpassend, da sie auch dem Laien eindeutig nicht der Fotografie, sondern einem neuen Werk zuzuordnen sind. Hier geht es jedoch um Änderungen, die eine Veränderung der Realität vorgaukeln, denn Normalnutzer dürfte davon ausgehen, dass diese Tafel so wie hier abgebildet ist, im öffentlichen Raum steht. Das ist aber nicht so. Zweitens: gerade auch bei Panoramafreiheit galt immer die Anwendung des schärfsten Rechts aus DACH, das war i.d.R. das deutsche Urheberrecht. Das ist zwar nicht gesetzlich, aber projektintern so geregelt. Drittens ist eine Werkbenutzung, die ein Urheber erlaubt nicht gleichermaßen auf Dritte zu übertragen. Denn die Nutzung der Zeichnung ist nicht dadurch geschehen, dass man dies nach "den im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten" getan hat, sondern sicherlich aufgrund einer Vereinbarung. Desweiteren ist die Werknutzung, die durch das Fotografieren entsteht, eine andere Werknutzung als die der Tafelerstellung, insofern sehe ich keine Notwendigkeit, die ein Fotograf nach "Gewohnheiten oder Gebräuchen" es üblich macht, fotografierte Werke inhaltlich zu verändern, denn Gewohnheit und Gebrauch ist lediglich Beschnitt, perspektische Korrektur, Weißabgleich, Farbtönung, Farbintensität, Farbtemperatur, eventuell noch Retuschierung von Flecken oder Schatten. Ganz davon abgesehen, wenn Chaddy bereits für nicht-behaltbar plädiert, dann muss es dafür schon sehr gewichtige Gründe geben. --Quedel Disk 14:16, 20. Jul. 2019 (CEST)
Wow, einem Juristen an den Kopf zu werfen, er verbreite nur seine völlig unsubstantiierte Meinung, ist schon echt ein starkes Stück. Inzwischen finde ich Ralfs Wortwahl sogar viel zu lasch. -- Chaddy · D   19:18, 20. Jul. 2019 (CEST)
+1 Man kann ja durchaus anderer Meinung sein und diese auch sachlich begründen. Aber der Tonfall von Chianti ist schon mehr als daneben. Und etwas Substantiiertes habe ich von ihm hier noch nicht gelesen, nur arrogante Rechthaberei. --Stepro (Diskussion) 23:35, 20. Jul. 2019 (CEST)

Logo von TV Show

Guten Tag!

Ist es erlaubt, Logos von TV Shows von Fernsehsender, wie beispielsweise ProSieben über https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Hochladen hochzuladen, wenn ich den Urheber und die Quelle angebe?

Viele Grüße --Schlaumpi (Diskussion) 12:01, 13. Jul. 2019 (CEST)

 
Logo
@Schlaumpi:
Zum speziellen Fall: Nein, es ist schon hochgeladen.
Zum allgemeinen Fall: Siehe WP:Bildrechte#Logos.
Habitator terrae   12:31, 13. Jul. 2019 (CEST)
Er meint nicht das Senderlogo, sondern das Logo von einzelnen Sendungen, die dort laufen. Da muss jeweils im Einzelfall geprüft werden. -- Chaddy · D   12:35, 13. Jul. 2019 (CEST)
Schlaumpi, um zwei konkrete und aktuelle Beispiele zu geben: das Logo von The Masked Singer darfst Du nicht hochladen (es hat Schöpfungshöhe). Das Logo von MOM schon (es besteht nur aus einfachen Buchstaben). Viele Grüße, --emha db 19:19, 15. Jul. 2019 (CEST)
Danke für die Antworten.
@emhaDürfte ich für das Logo für Schlag den Henssler bzw. Schlag den Besten hochladen? Haben diese eine Schöpfungshöhe? Wenn nein, warum existieren dann Logos für Schlag den Raab oder Schlag den Star? LG--Schlaumpi (Diskussion) 23:40, 21. Jul. 2019 (CEST)

Hallo, derzeit bin ich nur mobil unterwegs und kann mir deswegen den Sachverhalt nicht gut anschauen. Kann bitte jemand anderes die Beantwortung übernehmen? Danke und Gruß, --emha db 10:53, 23. Jul. 2019 (CEST)

Foto (vor 1923 erstellt) verwahrt im Stadtarchiv.

Hallo, Ich möchte gerne ein Foto zum Thema "Gladbach (Niers)" hochladen und in den Artikel einbauen.

Das Foto ist vermutlich im vorletzten Jahrhundert (also vor 1899) entstanden. Auf jeden Fall jedoch vor 1923. Das Foto wurde bereits in mehreren lokalen Kalendern und Zeitungen seit den 80er Jahren veröffentlicht. So weit ich weiß, wird die Originalfotografie im Stadtarchiv Mönchengladbach aufbewahrt. Leider wurde in den Veröffentlichungen der Urheber nicht genannt. Lediglich "Foto: Stadtarchiv Mönchengladbach".

Nun zur Frage: Darf ich das Bild, bzw. einen Scan, ohne beim Stadtarchiv nachzufragen, hochladen?

mfg --scargill (Diskussion) 19:15, 24. Jul. 2019 (CEST)

Es gibt hier (auf .de - nicht jedoch Commons) eine pragmatische 1923er Regelung, die meinst du wahrscheinlich. Dazu ist es erforderlich, daß du eine Recherche unternimmst, die belegt, daß der Fotograf nicht ermittelbar ist und daß das Bild vor 1923 veröffentlicht wurde. Bei gelaufenen Postkarten ist das meist recht einfach, bei sonstigen Fotos kann es schwierig werden. Ist das Bild online verfügbar? --M@rcela   22:23, 24. Jul. 2019 (CEST)
Das hilft dem Fragesteller zwar nicht weiter, aber bei dieser Gelegenheit bemerkt: Eigentlich müsste die pragmatische 1923-Regel nun mal angepasst werden. Ausgerechnet das Jahr 1923 wurde ja damals gewählt, weil das lange Zeit der Fixpunkt für public domain in den USA war - d.h. was vor 1923 erstveröffentlicht wurde, war zumindest aus amerikanischer Sicht gemeinfrei und dürfte daher aus Sicht des amerikanischen Betreibers von Commons, der WMF, kein Problem darstellen. Dass Bilder auch im Herkunftsland gemeinfrei sein müssen, haben wir uns ja selber auferlegt. Ab diesem Jahr bewegt sich die Frist in den USA aber wieder, d.h. 2019 sind nun dort Werke gemeinfrei, die vor 1924 veröffentlicht wurden, nächstes Jahr vor 1925 Veröffentlichtes usw. Auf Commons wurde daher die Vorlage {{PD-1923}} umgebaut und nach {{PD-US-expired}} verschoben, siehe auch hier. Das Jahr 1923 hat für das Copyright keine besondere Bedeutung mehr, womit es nun etwas willkürlich wirken würde, für unsere Regelung fix bei diesem Jahr zu bleiben. Gestumblindi 23:37, 24. Jul. 2019 (CEST)
Das hatten wir doch schon mal diskutiert. Wir wollten die 1923 stehen lassen, bis sie mit unserer pragmatischen 100-Jahre-Regel zusammenfällt und erst dann auf die Moving Wall umstellen. Mir erscheint das sinnvoll. Grüße --h-stt !? 15:39, 25. Jul. 2019 (CEST)
An die Diskussion kann ich mich gerade nicht erinnern, aber ja - so kann man's sicher auch machen. Gestumblindi 21:25, 25. Jul. 2019 (CEST)
Jede Vereinfachung ist zu befürworten. Ich kann mich ganz dunkel erinnern, das schon mal gehört zu haben. --M@rcela   22:46, 25. Jul. 2019 (CEST)
Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass wir das mal so besprochen hatten, wie es h-stt darstellt. -- Chaddy · D   00:22, 26. Jul. 2019 (CEST)

Dateiname: Filmgruppe Düsseldorf : PDF oder jpg?

Im Zusammenehang mit der Seite Hartmut Kaminski, meines verstorbenen Mannes, stieß ich auf eine Pressmappe der Städtischen Kunsthalle Düsseldorf von 1973 mit verschiednen Texten. Zwei davon möchte auf der Seite über Hartmut Kaminski als Link veröffentlichen. 1. Kann ich die Kunsthalle Düsseldorf als Urheber angeben?

2. Frage: Wie soll ich mit den Texten verfahren, die mein Mann selbst verfasst hat, die jedoch zu umfangreich sind, um sie in Gänze auf der Seite Hartmut Kaminski zu veröffentlcihen?

  1. WEITERLEITUNG Filmgruppe Düsseldorf,1973
  2. WEITERLEITUNG Filmgruppe Düsseldorf,1973.pdf

--Kajo2019 (Diskussion) 16:03, 27. Jul. 2019 (CEST)

Zunächst: Wir haben noch keinen Artikel Hartmut Kaminski. In einem ersten Schritt solltest du dich vielleicht an Wikipedia:Relevanzcheck wenden, um festzustellen, ob ein Wikipedia-Artikel über ihn begrüsst würde. Wie ich sehe, arbeitest du an einem Artikelentwurf; sieht mir schon recht eindeutig relevant im Wikipedia-Sinne aus, aber eine Bestätigung über die Relevanzcheck-Seite könnte nicht schaden. Formal würde es noch einiges zu tun geben, vielleicht schaust du dir mal das Mentorenprogramm an? - Wenn dies geklärt ist: Vielleicht wäre es am einfachsten, wenn du die Texte, auf welche du ja nur verlinken möchtest, nicht versuchst, über ein Wikimedia-Projekt zu veröffentlichen - das kann nämlich etwas umständlich werden, wenn es überhaupt möglich ist. Wenn du über eine Homepage oder einen anderen externen Server verfügst und Rechteinhaberin bist oder die Erlaubnis hast, die Texte abrufbar zu machen, könntest du sie dort hochladen und dann, wenn relevant, als Weblinks in den Wikipedia-Artikel setzen. Sonst könntest du sie vielleicht auf Wikimedia Commons hochladen, eine Freigabe für Texte nach diesem Muster schicken und Projektseiten für die Texte auf Wikisource anlegen, wenn man sie dort haben möchte. Denn auf Commons werden reine Textdateien sonst häufig als "ausserhalb des Projektrahmens" gelöscht; wenn sie allerdings als Grundlage für ein Wikisource-Projekt dienen, können sie akzeptiert werden. Wenn du nicht Inhaberin der Rechte bist (wenn dein Mann also beispielsweise der Kunsthalle Düsseldorf ein ausschliessliches Nutzungsrecht übertragen hatte), geht das aber auch nicht, da eine freie Lizenz hier zwingend ist. Gestumblindi 15:56, 28. Jul. 2019 (CEST)
PS: Ich sehe nun, dass du Datei:Filmgruppe Düsseldorf,1973.pdf bereits auf Commons hochgeladen und den Text unter der Lizenz CC-0 faktisch in die Gemeinfreiheit entlassen hast. Das geht, wie gesagt, wenn du die alleinige Rechteinhaberin bist, dann kannst du mit dem Text natürlich machen, was du willst. Es sollte aber noch etwas deutlicher festgehalten werden, z.B. über {{Cc-zero-heirs}} - und es ist nicht auszuschliessen, dass irgendjemand doch noch einen Löschantrag stellt und dann eine Freigabeerklärung nötig wird. Wenn die PDF-Datei so in den Artikel eingebunden bleibt, wird sie auf Commons wohl auch als im Projektrahmen befindlich akzeptiert (da in einem Projekt in Verwendung), meine Idee mit Wikisource kannst du insofern vergessen. Gestumblindi 16:01, 28. Jul. 2019 (CEST)

Picasso-Test

Datei:Herwarth Walden vor der Portrâtbüste 'Walden' von William Wauer, 1918.jpg
Datei:Herwarth Walden (Georg Lewin) by William Wauer, 1917, plaster - Germanisches Nationalmuseum - Nuremberg, Germany - DSC02449.jpg
Datei:Skulpur Herbert Walden von William Wauer 1917.jpg

In dem für mich immer noch reichlich undurchsichtigen Gestrüpp des auf die Wikimedia- und Wikipediaverhältnisse runtergebrochenen Urheberrechts fremder Bilder und der Bilder fremder Objekte denke ich mir manchmal, dass so ein Picasso-Test für den einen oder anderen Uploader oder Commonsadmin hilfreich wäre, ihn laut zu denken:

was wäre, wenn das abgebildete Objekt von Pablo Picasso wäre?

dessen WP-Public Domain Day bekanntlich am 1. Januar 2044 ist.

Nachdem jetzt mein (natürlich stümperhaft gestellter) Commons-deletion-request auf das Foto einer Plastik des 1962 gestorbenen William Wauer

abgelehnt wurde, sind da ja noch zwei Fotos derselben Plastik, die hier als PD US expired respektive als CC-BY-SA-3.0-DE behauptet werden.

Was wäre, wenn Picasso die Plastik 1917 angefertigt hätte?

Notabene, gestern (25.7.19) gab es bei Deutschlandradiokultur einen Beitrag zum Thema Privates Fotografieren in Museen in Deutschland und Veröffentlichung in den Sozialen Medien. Eigentlich war danach alles klar: Es gilt PD-old-70 (unter Berücksichtigung des Hausrechts der Museen).

Warum ist das alles hier so schwierig (Gestrüpp) ? --Goesseln (Diskussion) 12:17, 26. Jul. 2019 (CEST)

Stelle einen neuen Löschantrag und erläutere die Sachlage, hier ist der falsche Ort. Habitator terrae   13:10, 26. Jul. 2019 (CEST)

Im Falle von Datei:Herwarth Walden vor der Portrâtbüste 'Walden' von William Wauer, 1918.jpg ist eindeutig ein Fehler passiert, weil die Datei auf der Quellseite gar nicht unter CC-BY-SA steht, sondern dort "Wahrnehmung der Rechte durch die VG Wort" steht. Ich werde den abarbeitenden Admin darauf aufmerksam machen. Die UB Heidelberg stellt Dateien teilweise unter freien Lizenzen zur Verfügung, jedoch nicht diese. Gestumblindi 11:33, 27. Jul. 2019 (CEST)

Ich habe jetzt sogar gleich einen neuen, detailliert begründeten Löschantrag gestellt, der m.E. keinen Zweifel mehr daran offen lassen sollte, dass diese Fotografie nicht wie behauptet frei lizenziert ist. Auf die anderen beiden Skulptur-Fotos werde ich auch noch Löschanträge stellen, komme aber erst später oder morgen dazu. Gestumblindi 11:44, 27. Jul. 2019 (CEST)
Die VG Wort vertritt keine Bildrechte. Und bei allen meinen Fotos vertritt die VG Bildkunst meine Rechte. Das steht nicht im Widerspruch zu freien Lizenzen. --M@rcela   12:27, 27. Jul. 2019 (CEST)
Wahrscheinlich steht da halt "Wahrnehmung der Rechte durch die VG Wort", weil es sich um ein (illustriertes) Buch handelt und die Angabe wurde pauschal für das Buch gemacht. Spielt aber eigentlich auch keine Rolle für uns, weil für Wikipedia/Commons-Zwecke relativ egal ist, wer nun die Bildrechte vertritt, solange keine freie Lizenz besteht, da wir das Bild dann so oder so nicht benutzen können. Und eine freie Lizenz steht da halt nicht und stand bei diesem Bild bzw. dieser Buchseite laut Internet Archive auch zu dem Zeitpunkt, als es hochgeladen wurde, nicht dabei. Gestumblindi 00:39, 28. Jul. 2019 (CEST)
So wie sich die commons-Diskussion entwickelt werden sich wohl die besseren Fotos auf der englischen und/oder italienischen und/oder russischen und/oder chinesischen Wikipedia wiederfinden, vielleicht noch auf weiteren ...(Ostasien ?) Ein schöner Erfolg für engagierte deutsche Wikipedianer :-) 2003:CA:DF0C:1342:C4D3:77:794D:1D43 11:26, 29. Jul. 2019 (CEST)

Bild Matthias Klopfer

Hallo Liebes Wikipedia Team das Bild hier https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Matthias_Klopfer.jpg gehört mir und ich habe es nicht für Wikipedia freigegeben. Die EXIF Daten kann ich ihnen gerne nachweisen. Ich würde es auch zulassen das sie es verwenden aber ohne das es jemand anders verwenden darf und bearbeiten darf. Wie ich aber sehe steht unter dem Bild das man das darf. Das ist schon Urheberrechtverletzung.

Ich bitte Sie hiermit als Spender für Wikipedia das sie dieses Bild entweder komplett entfernen oder mich (Danijel Grbic - Bebop Media) unterschreiben und die zulassung für die Nachbearbeitungen verweigern. Geteilt darf es mit der Nennung. (nicht signierter Beitrag von Bebop Media (Diskussion | Beiträge) 11:39, 26. Jul. 2019 (CEST))

Kannst du das beweisen, d.h. gibt es das Bild bspw. in höherer Auflösung auf einer anderen Seite mit entsprechender Urheberangabe? In den EXIF-Daten des hiesigen Bildes sind keine Urheberangaben und eine Google-Bildersuche fand auch keine Treffer. --Magnus (Diskussion) 12:06, 26. Jul. 2019 (CEST)
@Bebop Media: Gerne auch Nachweise der Urheberschaft an info-de@wikimedia.org mailen. Das Support-Team versucht sich dann kurzfristig darum zu kümmern. — Raymond Disk. 12:21, 26. Jul. 2019 (CEST)
Benutzer:Schorndorf hat das Bild offenbar unter seinem Namen hochgeladen. Der Benutzer ist seit längerer Zeit nicht mehr aktiv, deshalb weiß ich nicht, ob er das hier mitbekommt. Evtl. sollte man per Mail zu ihm Kontakt aufnehmen. -- Chaddy · D   18:26, 26. Jul. 2019 (CEST)

Benutzer:Schorndorf hat bei dem anderen von ihm hochgeladenen Foto sich als "Stadt Schorndorf" bezeichnet. Die Ausführungen von Bebop Media sind daher meiner Meinung nach absolut glaubhaft, so dass ich Schnelllöschantrag auf das Foto und den zugehörigen Crop gestellt habe. Sollte sich anderes ergeben, ließe es sich immernoch wieder herstellen. Zunächst gilt es möglichen Schaden durch URV abzuwenden. --Stepro (Diskussion) 19:26, 29. Jul. 2019 (CEST)

Der Artikel Matthias Klopfer wurde 2013 von Benutzer:Schorndorf angelegt und 2018 erneut von diesem Benutzer bearbeitet. Dass eine Verbindung zur Stadt Schorndorf besteht scheint somit äußerst wahrscheinlich zu sein. Weil der Benutzer seine Mail-Adresse hinterlegt hat, habe ich ihn eben über Wiki-Mail angeschrieben und gebeten, das Problem hier aufzuklären. --Yoda1893 (Diskussion) 19:55, 29. Jul. 2019 (CEST)
Offenbar ist der Benutzer bereits zuvor auf das Problem aufmerksam geworden und hat mit dieser Bearbeitung bestätigt, dass Herr Grbic der Urheber ist. --Yoda1893 (Diskussion) 20:11, 29. Jul. 2019 (CEST)

Wie frei sind Bilder aus Artikeln des IJSEM mit der Kennzeichnung F?

Im „International Journal of Systematic and Evolutionary Microbiology“ (IJSEM) gibt es einige Abbildungen, die gute Kandidaten sind, um die Wikipedia anschaulicher zu machen. Häufig steht links neben einem Titel, z. B. für einen Beitrag zur (damals) neuen Art Methanosarcina flavescens (https://ijs.microbiologyresearch.org/content/journal/ijsem/10.1099/ijsem.0.000894), ein "F" für "Free content" und auf der rechten Seite werden in der Legende vier "Access Key"s:

  • [ F ] Free content, [ OA ] Open access content, [ S ] Subscribed content und [ T ] Free Trial content

aufgeführt. Allerdings kann man diese "Access Key"s nicht einzeln anklicken.

Ein Menüpunkt auf der Webseite heißt [ Open Access ] und dort gibt es die Unterpunkte

Weder auf der einen noch auf der anderen Seite wird explizit auf den "Free content" eingegangen.

Ich denke jetzt, dass ich ungehindert Bilder aus den IJSEM-[ F ]-Artikeln auf die Commons hochladen kann; aber unter welcher Lizenz?

Bei der Suche nach Vorbildern (Suche: "IJSEM") bin ich letztlich nur auf eine PDF-Datei gestoßen (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Draft_Genome_Sequences_of_Tersicoccus_phoenicis_and_T._sp._strain_Bi-70_(Nakajima,_Y._et_al).pdf).

Als Urheber wurde dort der Erst-Autor angegegen [Y. Nakajima, et al.] und als Quelle der Beitrag [ (March 2017). "Draft Genome Sequences of Tersicoccus phoenicis DSM 30849T, Isolated from a Cleanroom for Spacecraft Assembly, and Tersicoccus sp. Strain Bi-70, Isolated from a Freshwater Lake". Genome Announcements 5 (13). doi:10.1128/genomeA.00079-17.]. Als Lizenz wurde dort „Namensnennung 4.0 international“ gewählt (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de) .

Ich denke, dass ich, wenn ich bei meinem obigen Beispiel bleibe (Methanosarcina flavescens, https://ijs.microbiologyresearch.org/content/journal/ijsem/10.1099/ijsem.0.000894) folgendes machen sollte:

Quelle : Methanosarcina flavescens sp. nov., a methanogenic archaeon isolated from a full-scale anaerobic digester, 01 March 2016, International Journal of Systematic and Evolutionary Microbiology 66: 1533-1538, doi:10.1099/ijsem.0.000894.
Urheber : Tobias Kern, Martin A. Fischer, Uwe Deppenmeier, Ruth A. Schmitz, Michael Rother
Lizenz: {{PD-Author| 1=Kern et al. 2016; doi:10.1099/ijsem.0.000894}}

Bisher habe ich nur eigene Werke in den Commons eingestellt.

Ich vermute, dass die Lizenz in den Commons nicht eingeschränkter sein sollte, als im Original (daher Public Domain), dass man aber den/ bzw. die Namen erwähnen sollte (schon wegen der Zuordnung).

Wie geht man in diesem Fall vor? --Dirk123456 (Diskussion) 09:16, 30. Jul. 2019 (CEST)

@Dirk123456:. Wenn ich die vier Möglichkeiten Free Content, OpenAccess Content, Subscribed Content, Free Trial Content richtig interpretiere, geht es hier zunächst nur um die Zugänglichmachung des betreffenden Artikels auf deren Internetseite, nämlich "frei für jeden (lesbar)", "Open Access-Quelle", "Nur für Mitglieder", "nur mit Test-Account". Das dürfte sich daher nur auf das Lesen des Artikels auf deren Internetseite beziehen, jedoch nicht auf die weitere Verwendung. Unter https://www.microbiologyresearch.org/about/open-access-policy gibt es eine "Gold Open Access"-Möglichkeit, die wiederum erst die Möglichkeit einer CC-by-nc oder CC-by-Lizenz beinhaltet. Das heißt, dass nur bestimmte Artikel im Open-Access-Bereich hier verwendbar wären. Für deinen obigen Artikel ist aber nur das freie Lesen, nicht das freie Weiterbearbeiten oder Weiterverteilen gemeint. Insofern ist der Artikel hier nicht verwendbar. Was die einzelnen Grafiken angeht, wäre Grafik 1 nicht verwendbar, Grafik 2 aber - da sie nur eine reine Einteilung in wissenschaftliche Klassen abbildet - problemlos verwendbar. Auf de.wp mit {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}. --Quedel Disk 10:05, 30. Jul. 2019 (CEST)
Hallo @Quedel: Auf die Idee, dass ich unterm Strich eingeschränkter sein könnte, wenn ich nur "Freien Inhalt" statt "Inhalt Offenen Zugangs" vorfinde, wäre ich jetzt von alleine nicht ohne Weiteres gekommen. Aber ich bin auch einigermaßen weit davon entfernt, das Urheberrecht in Gänze zu durchschauen. Es leuchtet mir aber ein, dass sich Zugang und Weitergabe unterscheiden.
Ein Grund für mich, Primärquellen nutzen zu wollen, ist ja die Tatsache, dass eine uneinschränkte Weitergabe von Bildern deren Herkunft gelegentlich schwer nachvollziehbar macht (siehe dazu Bilder von Methanosarcina barkeri, einer Archaeen-Art, die Methan produziert [https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Methanosarcina_barkeri_fusaro.gif] und von Methylomonas methanica, einer Bakterien-Art, die Methan verbraucht [https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Methylomonas_methanica_EID.jpg]).
Vielen Dank für Deine prompte Antwort! --Dirk123456 (Diskussion) 13:54, 30. Jul. 2019 (CEST)

Don’t Let Daddy Kiss Me

Hi, geht die Darstellung des Liedtextes in diesem Artikel urheberrechtlich so in Ordnung? Danke, – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 15:36, 30. Jul. 2019 (CEST)

Nein. Der Refrain ist OK, der Rest muss stark eingedampft werden. Grüße --h-stt !? 15:46, 30. Jul. 2019 (CEST)

Daten zur Verbreitung von Zeitungen und Zeitschriften

Für Zeitungen und Zeitschriften wird die Auflage nach Daten der IVW angegeben. Nun nimmt das gedruckte Wort ab, das digitale dagegen zu. Dürfen wir die Daten zur digitalen Reichweite veröffentlichen? In den Nutzungsbedingungen finde ich das nicht klar beschrieben. Oder dürfen wir die "Visiten" ja, die "Pageimpressionen" nicht?--M.J. (Diskussion) 22:21, 30. Jul. 2019 (CEST)

Daten an sich sind erstmal nicht schützbar. Problematisch wird's erst dann, wenn man es systematisch abgreift und hierher überträgt, dann könnte das Datenbankschutzrecht zuschlagen. Soweit zu den urheberrechtlichen Überlegungen, inwieweit das gewollt ist oder nicht - dafür ist hier der falsche Ort. --Quedel Disk 23:20, 30. Jul. 2019 (CEST)

Berlin City Triathlon 2019

Ich möchte das Logo von der Veranstaltung Berlin City Triathlon 2019 hochladen. Meine Frage: Darf ich das und welches das richtig Logo? --कार (Diskussion) 00:41, 31. Jul. 2019 (CEST)

Hallo @Auto1234:. Welches das richtige Logo ist, dafür ist hier der falsche Frageort. Ich gehe jetzt mal nach einer Googlebildersuche von dem ersten Bild hier aus. Meiner Meinung nach wäre durch die stilisierte Stadtsilhouette Schöpfungshöhe erreicht und das Logo demnach ohne Freigabe nicht verwendbar. --Quedel Disk 08:56, 1. Aug. 2019 (CEST)

URV-Verdacht

Das Kapitel Handlung von Engelchen macht weiter – hoppe, hoppe Reiter wirkt abgeschrieben. Kommt da jemand an die angegebene Quelle (Evangelischer Filmbeobachter, Evangelischer Presseverband München, Kritik Nr. 72/1969, S. 74 bis 75)? Danke. --195.200.70.46 15:21, 24. Jul. 2019 (CEST)