Wikipedia:WikiProjekt Denkmalpflege/Deutschland/Baden-Württemberg

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Baden-Württemberg

Die Lage in Baden-Württemberg ist (im Sinne der Wikipedia) desolat. Die Infoseite der Stadt Stuttgart zum Denkmalschutz gibt einen Überblick:

Das Denkmalschutzgesetz Baden-Württembergs sieht gemäß deklaratorischem Prinzip vor, dass für die Kulturdenkmaleigenschaft keine besondere Erklärung oder Erfassung in irgendwelchen Listen nötig ist. „Einfache“ Kulturdenkmale nach § 2 DSchG BW werden (aus Gründen der Praktikabilität) dennoch in internen Listen erfasst, die aber nicht veröffentlicht sind, und „eine Auskunft zur Denkmaleigenschaft eines Gebäudes ist nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 Landesdatenschutzgesetz nur möglich, wenn ein berechtigtes Interesse des Antragstellers glaubhaft dargelegt wird“ (zumindest in Stuttgart, s. Infoseite der Stadt Stuttgart). Ob überhaupt für jede Gemeinde im Land eine solche Liste existiert, ist unklar; für Wüstenrot bspw. existierte noch 1999 keine Liste. „Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung“ nach § 12 DSchG BW werden in ein Denkmalbuch eingetragen, das aber ebenfalls nicht öffentlich ist: „Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.“ (§ 14 Abs. 2 DSchG BW)

Veröffentlicht in unserem Sinne sind Kulturdenkmale der Städte und Gemeinden, die in der Reihe Denkmaltopographie Baden-Württemberg gedruckt erschienen sind. Stand November 2020 sind dies Esslingen am Neckar, Heidelberg, Heilbronn (da dürften über 90 % der Kulturdenkmale bereits in de.wp erfasst sein), Ludwigsburg, Münstertal/Schwarzwald, Pforzheim und Staufen im Breisgau. 2024 erschien der Doppelband Landkreis Rottweil. Für diverse Gesamtanlagen (meist historische Ortskerne) nach § 19 DSchG BW gibt es denkmalpflegerische Wertepläne, im Internet verfügbar hier.

Zuständige Landesbehörde ist das Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg.

Bisherige Arbeitsergebnisse

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Antwort vom Regierungspräsidium Freiburg

*Betreff:* AW: Baudenkmäler - Wiki Loves Monuments 2011
> Sehr geehrter Herr xxxx,
> aus datenschutzrechtlichen Gründen können in Baden-Württemberg
> Informationen zu Kulturdenkmalen nur an Eigentümer, bzw. an von
> Eigentümern bevollmächtigte Institutionen oder Personen gegeben
> werden. Aus diesem Grunde können wir Ihnen keine
> Denkmalverzeichnisse zur Verfügung stellen.
> Diese Vorgehensweise wurde erst kürzlich zwischen dem Landsamt für
> Denkmalpflege und dem Datenschutzbeauftragten des Landes
> Baden-Württemberg besprochen und abgestimmt.
> Wir danken für Ihr Interesse
> und bitten diesbezüglich um Verständnis
> Mit freundlichen Grüßen
> xxxxx

Hier noch ein Zitat aus einer email vom September 2011 ebenfalls von öffentlicher Stelle

Mir wurde erklärt, dass in Freiburg teilweise nicht einmal die direkt
Betroffenen, nämlich die Hauseigentümer, wissen, dass sie in einem
denkmalgeschützten Gebäude wohnen. Und man möchte nicht, dass sie 
aus dem Internet, der Presse, von einem Makler etc. erfahren, 
dass ihr Haus durch den Eintrag in die Denkmalliste wertgemindert ist.  
Kulturdenkmale
siehe #Regierungsbezirk Freiburg
Naturdenkmale
http://www.freiburg.de/servlet/PB/menu/1174580/index.html
Literatur
  • Martina Blaschka (Hrsg.): Kleindenkmale im Kreis Konstanz. Hegau-Bibliothek, Nr. 141. Hilzingen 2009.
  • Führt Datenschutzgründe an, die Denkmalliste nicht zu veröffentlichen. Vielleicht kann man trotzdem Auskunft bekommen [2]
Literatur
  • Katharina Herrmann, Patrick Jung: Landkreis Rottweil. In: Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg (Hrsg.): Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Kulturdenkmale in Baden-Württemberg. Band III.7. Jan Thorbecke Verlag, Ostfildern 2023, ISBN 978-3-7995-1173-5.
Literatur
  • Kleinode am Wegesrand: Kleindenkmale im Landkreis Tuttlingen. Schriftenreihe des Kreisarchivs Tuttlingen, Nr. 7. Trossingen 2006.
Kategorien
Literatur
  • Reinhard Wolf (Hrsg.): Von Ort zu Ort: Kleindenkmale im Landkreis Ludwigsburg. Ludwigsburg 2008.

Im persönlichen Gespräch mit Sachgebietsleiter Dr. Frieder Klein[1] vom Regierungspräsidium Tübingen, Referat 26, Archäologische Denkmalpflege vom 25. März 2011, kristallisierte sich die fehlenden Untergliederung der bisher nicht veröffentlichten Denkmallisten als zentrales Problem heraus. Die Listen erfassen alle Kulturdenkmäler, machen dabei aber keine Unterscheidung nach Bau-, Boden-, Garten-, bewegliches, Klein- oder technisches Denkmal. Als k.o.-Kriterien können der Schutz der Objekte und Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Eigentümer angesehen werden. --Manuel Heinemann 13:50, 4. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

  • 800 Kleindenkmale
  • Untere Denkmalschutzbehörden:
    • Landratsamt Alb-Donau-Kreis → keine bereitgestellte Listen
    • Stadt Ehingen (Donau) → keine bereitgestellte Listen
    • Verwaltungsverband Langenau → keine bereitgestellte Listen
Anzulegende Gemeindelisten
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Der Fachbereich Baurecht im Landratsamt Sigmaringen ist als untere Denkmalschutzbehörde für 17 Gemeinden im Landkreis Sigmaringen zuständig. Diese sind:

  1. Beuron
  2. Bingen
  3. Gammertingen
  4. Hettingen
  5. Hohentengen
  6. Inzigkofen
  7. Krauchenwies
  8. Leibertingen
  9. Meßkirch
  10. Neufra
  11. Ostrach
  12. Sauldorf
  13. Scheer
  14. Schwenningen
  15. Sigmaringendorf
  16. Stetten am kalten Markt
  17. Veringenstadt

Denkmallisten der Städte und Gemeinden Sigmaringen, Bad Saulgau, Herbertingen, Mengen, Pfullendorf, Wald, Herdwangen-Schönach und Illmensee werden durch die untere Denkmalschutzbehörde in den Baurechtsbehörden

  • Bad Saulgau (Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Bad Saulgau mit der Gemeinde Herbertingen)
  • Mengen (Stadt Mengen und Teilorte)
  • Pfullendorf (Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Pfullendorf mit den Gemeinden Herdwangen-Schönach, Illmensee und Wald)
  • Sigmaringen (Stadt Sigmaringen und Teilorte)

betreut.

Ein erstes Gespräch mit Fachbereichsleiter Dietmar Engenhardt vom Landratsamt fand am 21. März 2011 statt. Ergebnis:

  • Die Offenlegung der Denkmalliste ist ein heikles Thema: die Denkmalliste kann zwar von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt, hier besteht jedoch nur ein "öffentliches Interesse"
  • Die Einsicht stellt eine gesetzlich geregelte "Akteneinsicht" dar
  • Die Offenlegung und Listung der Kulturdenkmäler ist ein Verwaltungsakt, dem eine rechtliche Auslegung vorausgeht.

Aus diesen Gründen wurde durch ihn eine Anfrage beim Regierungspräsidium Tübingen (als höhere Denkmalschutzbehörde) eingeleitet.

Literatur
  • Walther Genzmer (Hrsg.): Die Kunstdenkmäler Hohenzollerns. Band 2; Kreis Sigmaringen. W. Speemann, Stuttgart 1948.
  • Willi Rößler (Hrsg.): Feldkreuze, Bildstöcke, Gedenkstätten und Grenzsteine im Landkreis Sigmaringen. Geiger-Verlag, Horb am Neckar 2005, ISBN 978-3-86595-043-7.
  • Götz Adriani und Andreas Feldkeller (Hrsg.): Tübingen Kulturdenkmale. Katalog der Tübinger Kulturdenkmale Tübinger Fotografien von Paul Sinner. Kunsthalle Tübingen, Tübingen 1984 (unveränderter Nachdruck der Ausgabe 1978).

Stadtkreis Ulm

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Für die Ulmer Innenstadt ist ein Plan mit Kulturdenkmalen öffentlich zugänglich. Daraus wurde die Liste der Kulturdenkmale in Ulm-Innenstadt erstellt.

Und dann finden sich doch plötzlich: solche öffentlichen Seiten, die uns dann dies ermöglichen:

Einzelnachweise

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  1. http://www.denkmalpflege-bw.de/no_cache/publikationen-und-service/service/kontakt/mitarbeiter-kontaktdaten.html?tx_spdirectory_pi1[mode]=detail&tx_spdirectory_pi1[modifier]=abc&tx_spdirectory_pi1[value]=11250&cHash=9c9c77b976b92175e41efa29dddb1b77