Wikipedia Diskussion:Urheberrechte beachten/Archiv/1
Allgemeine Punkte
Mir fehlt hier genaue Handlungsanweisungen.
OpenSource, GNU etc. werden erwähnt. Das Urheberrecht und dessen Zusammenspiel mit GNU etc. finden hier aber keine Erwähnung. (das war: 22:18, 27. Jul 2003 217.0.128.203, nachgetragen zur Klärung von -- Schusch 13:55, 8. Apr 2005 (CEST))
Ist "im Geist der Open Source Bewegung" in diesem Kontext nicht falsch? Schließlich ist die GFDL ja gegen die Open-Source-philosophy. Vgl.: http://www.gnu.org/philosophy/free-software-for-freedom.html (und das war: 8. Aug 2003 217.228.166.215, nachgetragen zur Klärung von -- Schusch 13:55, 8. Apr 2005 (CEST))
- Ich komm nicht ganz mit. In wie fern ist die GDFL deiner Meinung nach im Wiederspruch gegen die Open-source philosphie? --Telcontar 16:46, 9. Mär 2005 (CET)
- habe mal die Daten der Fragestellungen nachgetragen ... zwischen Fragen und deinem Kommentar liegen ca. 2 Jahre ... vielleicht beantwortet das dein Unverständnis? Immer schön gucken, wer die Frage stellte und zumindest ungefähr, wann - die Wikipedia verändert sich laufend -- Schusch 13:55, 8. Apr 2005 (CEST)
- Wann das war is ja vorher nicht dargestanden vgl [1] ..Ich hatte einfach keien Lust nach zu recherchieren wann das geschriebne wurde .. vielen danke ich weis selber dass sich die Wikipedia, und das internet laufend veränderen, aber deswegen sollte man auch mit zeitstempel signieren... ich hab also einfach mal die Frage gestellt, und geschaut ob wer antortet -> es kam lang nix, auch gut, was solls. Trotzdem danke für deinen Nachtrag --Telcontar ~ + 15:50, 8. Apr 2005 (CEST) P.S. ich brauche keine kleine Einführung in die Phänomene von Diskussionsseiten!
- das macht mir nix, du hast sie trotzdem bekommen :-) -- Schusch 15:55, 8. Apr 2005 (CEST)
Pressemitteilungen
Frage: Wie sieht das mit Angaben aus Pressemitteilungen aus? Wenn man die vom Marketischgewäsch befreit, können da manchmal eine ganze Menge verwertbarer Angaben drinstecken. Ein anderes Beispiel sind Meldungen des Statistischen Bundesamtes oder solche aus dem Informationsdienst Wissenschaft (idw). Destatis schreibt beispielsweise als Verwertungshinweis: "Verbreitung mit Quellenangabe erwuenscht". Wie ist mit solchen Quellen zu verfahren? --asb 13:50, 12. Dez 2003 (CET)
- Ein Beispiel: Bier, Abschnitt "Wirtschaft" mit Daten aus einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes.
- Der Inhalt eines Sachtextes unterliegt nach deutschem Recht grundsätzlich keinem Urheberrecht. Geschützt kann in der Regel nur die Form (also Auswahl, Gliederung, Art der Darstellung) sein. Deshalb begegnet die inhaltliche Wiedergabe von Presseerklärungen (beispielsweise in indirekter Rede) grundsätzlich keinen rechtlichen Bedenken (siehe Urteil des OLG Düsseldorf mit zahlreichen Nchweisen zur ständigen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs) --Andrsvoss 14:53, 12. Dez 2003 (CET)
Texte und Zitate
der duden stellt das standardwerk der deutschen rechtschreibung dar. nun heißt es aber dort, dass alle rechte an diesem werk vorbehalten seien und kein teil dieses werkes vervielfältigt werden darf. wenn man diesen satz wörtlich nimmt, würde dieses doch bedeuten, dass ich kein wort daraus verwenden darf, oder?
worauf ich jedoch hinaus will ist: darf ich eine wortdefinition (abstammung und ggf. erklärung) aus dem duden nun wörtlich übernehmen oder nicht? nehmen wir mal "der ein bestimmter artikel, männlicher Fall" (das steht so nicht im duden). nun kann ich dieses ja nicht mehr groß mit eigenen worten umformulieren, um eine urheberrechtsverletzung zu vermeiden. genauso geht es mir mit fremdwörterlexika oder einem atlanten. wie ist da die wiki meinung oder, sofern es eine gibt, die rechtliche? -- ee 14:50, 28. Okt 2003 (CET)
- letztendlich geht es mir darum, ob ein lexikon auf eine definition ein urheberrecht haben kann, was eigentlich, zumindest aus meiner sicht, allgemeingut ist. -- ee 23:27, 28. Okt 2003 (CET)
- Ja, kann es - "Schaffenshöhe" ist kein Kriterium für das Urheberrecht, wobei ich die Schaffenshöhe auch bei der anscheinen so simplen Abstammung nicht gering schätzen würde - es steckt da manchmal ne Menge Recherchearbeit dahinter. Kleiner Tipp: Man kann immer ein bisschen umformulieren - Setz Dich in des Tisches Mitte, nimm zwei Bücher, schreib das dritte. Es hindert Dich niemand daran, Dein Wissen dem Duden zu entnehmen, und dieses Dein Wissen in eigenen Worten wiederzugeben. Aber wörtlich Abschreiben ist absolut tabu. Gerade aus Lexika, Dudens etc. - so was kann uns hier echt den Hals brechen. Uli 07:14, 30. Okt 2003 (CET)
Bilder
Wie ist das mit Photos (aus dem Web oder sonstwo) von Personen, die seit mehr als 70 Jahren tot sind? Sind die per se frei oder was ist da zu beachten? --Michael 04:21, 2. Aug 2003 (CEST)
- Nicht die abgebildete Person muß 70 Jahre tot sein, sondern der Fotograf. Dummerweise steht selten dabei, wann der genau gestorben ist (bzw. sein wird). Er könnte das Foto auch als Kind geschossen haben und 130 Jahre alt geworden sein. Bei Fotos von nicht all zu hoher künstlerischer Qualität erlischt der Schutz jedoch schon 50 Jahre nach der Veröffentlichung (s. §72 Urhg). Schwierig ist nur, wo zwischen einem "Lichtbildwerk" und einem einfachen "Lichtbild" die Grenze zu ziehen ist. (IANAL TINLA) -- Benutzer:Sloyment 62.104.223.81 00:38, 13. Nov 2003 (CET)
- Kann das Verwertungsrecht nicht selbst dann noch an andere übergehen?
- Nach welchem Gesetz denn?
- Kann das Verwertungsrecht nicht selbst dann noch an andere übergehen?
Beispiel 1: Historische Postkarten, Zeichnungen oder Stiche von Städten, beispielsweise von Berlin um 1850; könnten wir die Nutzen (a) wenn wir die Originalpostkarte/ den Originalstich haben oder (b) einen Bildband, in dem diese abgebildet ist?
Beispiel 2: Exponate in Museen, beispielsweise eine antike Skulptur oder die Mona Lisa (wenn selbst im Museum fotografiert)? Wir können nicht aus einem Ausstellungskatalog abscannen, das ist klar; aber verfügen die Museen nicht auch über die Nutzungsrechte an der Abbildung ihrer Exponate? --asb 14:38, 20. Dez 2003 (CET)
Ich hab mal 'ne frage zu bildrechten. ich habe eine autogrammkarte von sepp herberger. wenn ich die nun abfotografiere und hochlade, ist das ein problem? immerhin geht es vordergründig nicht um das bild sondern um ein autogrammkarten-faksimili. -- Horst Frank 02:26, 17. Dez 2003 (CET)
- Das würde ich erstmal riskieren - mit Bildunterschrift "Autogrammkarte von Sepp Herrberger" statt "Sepp Herberger". Uli 13:11, 9. Feb 2004 (CET)
Übrigens halte ich (leider, weil schönes Bild) das .jpg zu Labskaus für sehr kritisch, was das copyright betrifft. Siehe auch [2] -- Horst Frank 14:18, 20. Dez 2003 (CET)
- Korrekt. Ich habs gelöscht. Uli 13:11, 9. Feb 2004 (CET)
Ich beschäftige mich gerade mit der HMS Bounty und will einige Bilder hochladen. Die Bounty stammt aus dem Jahre 1789 und ich bin relativ sicher, dass alle Fotographen tot sind. Kann man nun alle zeitgenössischen Bildern problemlos hochladen?--4tilden 18:59, 26. Jul 2004 (CEST)
- Es empfiehlt sich immer bei Fragen zu Bildrechten Bildrechte samt Diskussion heranzuziehen. Wie bereits unendlich oft ausgeführt, geht es nicht darum, dass die Fotografen tot sind, sondern dass sie 70 Jahre tot sind und das nachweisbar. Ich bin zwar dafür, gewisse Risiken durchaus einzugehen (z.B. Scans von Fotos zweidimensionaler Objekte aus Museumskatalogen), aber damit stehe ich hier ziemlich alleine. Pauschal ist so eine Frage auch falsch gestellt. Es ist immer anzugeben, um welche Bilder es konkret geht (Quelle der Bilder, Name und Lebensdaten des Fotografen). --Historiograf 19:09, 26. Jul 2004 (CEST)
- hier hilft eine einfache Rechnung. Der älteste je nachgewiesene Mensch wurde 124 Jahre alt. +Urheberrecht sind das dann 194 Jahre - also ist man mit 200 Jahren Alter der Abbildung auf der *absolut* sicheren Seite. Mit der Wahrscheinlichkeit kommen wir an das Ende für "man kann's riskieren": die meisten Leute werden maximal 80 (zumal Anfang des 20Jh) und mit weniger als 20 fotographieren die wenigsten berufsmäßig. Sogesehen kommt man hier auf 130 Jahre, ab denen es unwahrscheinlich wird. TheK 19:19, 26. Jul 2004 (CEST)
Bilder aus "Pressebereich"
Wie sieht es aus, wenn ein Unternehmen die Bilder seiner Vorstandsmitglieder in der Pressesektion der eigenen Webseit mit folgenden Spruch zum Download anbietet: Die hier dargestellten Bilder liegen in hoher Auflösung zur kostenlosen Verwendung in Print- und Onlinemedien vor. Darf man diese Bilder dann auch in der Wikipedia einsetzten??? -- 145.253.239.24 13:01, 9. Feb 2004 (CET)
- Solche Bilder sind dann zwar kopierbar, aber nicht änderbar. Also nicht frei genug für die GFDL, die sich die Wikipedia selbst auferlegt hat. -- Benutzer:Sloyment
Löschen von Seiten und das Copyright
Angesichts der folgenden Zeile in den Changelogs frage ich mich, ob das Löschen von Seiten Probleme mit den Copyrights bringen könnte (absurd? abwarten!):
- Wikipedia:Lösch-Logbuch; 21:29 . . Ulrich.fuchs (Diskussion) ("Rathaus" gelöscht: Inhalt durch anon. verschoben nach Rathaus von Landsberg am Lech, wo er auch (wenn überhaupt) reingehört)
Inhaltlich ist das natürlich eine vernünftige Löschung, allerdings folgender Gedankengang:
- Wenn ein anon das "verschoben" hat, dann muß das durch Kopieren des Inhalts passiert sein, da ja anonymen Benutzern der Seite-Verschieben-Link nicht zur Verfügung steht.
- Bei einer solchen Kopieraktion wird natürlich die Versionsgeschichte nicht mitkopiert.
- Die Versionsgeschichte ist i.a. der einzige Ort, an dem erkennbar ist, wer den Text eingestellt hat (i.a. der Träger des Copyrights)
Somit geht beim Löschen auch der Hinweis auf den Urheber verloren. Frage: Gibt das (allgemein und/oder speziell unter der FDL) Probleme? --Ce 21:56, 17. Okt 2003 (CEST)
- Du hast absolut recht, bei obigem Fall hab ich (oder genauer: Der in der Tat anonyme Benutzer, der den Text in den zweiten Artikel übertragen hatte) gegen die GNU-FDL verstoßen, zumindest halb (er hat immerhin den Urspr. Autor im Kommentar genannt, damit taucht er in der Versionshistorie des neuen Artikels auf). Korrekt wäre gewesen, den neuen Artikel zu löschen, den geleerten Text bei "Rathaus" Text zu restaurieren und dann diesen Artikel zu verschieben. War mir ehrlich gesagt zu viel Arbeit.
- Was ich noch viel unschöner finde, ist aber das Problem, dass immer dann auftritt, wenn ein Artikel in einen anderen integriert wird. Dann will man nämlich meist den einen (zu integrierenden) hinterher löschen, das geht aber nicht (zumindest nicht ohne Lizenzverstoß), weil man dann die Änderungshistore verliert. Gleiches gilt beim Übersetzen aus der englischen Schwester-Wikipedia (da verstoßen wir tagtäglich gegen unsere Lizenz, "aus en:" in der Zusammenfassungszeile reicht halt leider nicht, um lizenzkonform zu sein.
- Die GNU FLD ist für unsere Zwecke (kollektives Schreiben) absolut ungeeignet, das haben ja nun auch schon die kapiert, die sie ursprünglich mal eingeführt haben. Es gab mal ein Gerücht auf der Mailingliste, dass die GNU Foundation daran ist, die GNU FDL irgendwie so umzuarbeiten, dass sie besser zu unserem Projekt passen könnte, oder dass sie die "Migration" auf eine andere Lizenz erlauben würde (die FDL sagt ja, dass jeder Text unter ihr auch unter einer späteren Version von ihr verwendet werden kann. Das ist dann zwar wieder nach deutschem Recht nicht zulässig, aber einen besseren Trost weiß ich auch nicht.)
- Uli 22:11, 17. Okt 2003 (CEST)
- Apropos nach deutschem Recht: Welchem Urheberrecht unterliegen denn die Wikipedia-Beiträge? Dem amerikanischen (weil der Server in den USA steht), oder hängt das davon ab, aus welchem Land der Text hineingestellt wurde, oder aus dem der Urheber stammt, oder ...?
- Das Problem mit der Versionsgeschichte beim Zusammenführen könnte aber theoretisch auch über die Software gelöst werden: Es wäre z.B. denkbar, eine Funktion "zusammenführen" zu definieren, die z.B. den einen Artikel an den anderen anhängt und die Versionsgeschichten zusammenführt (dann müssten allerdings auch nichtlineare Versionsgeschichten unterstützt werden – vermutlich nicht so einfach, nichtmal CVS kann ja Dateien zusammenführen), wenngleich ich auch der Meinung bin, dass eine besser angepasste Lizenz die richtige Lösung wäre. --Ce 22:37, 17. Okt 2003 (CEST)
- Zur Frage nach dem deutschen Recht/US Recht: Vielleicht kann Dir jemand auf der neuen Mailinglist http://mail.wikipedia.org/pipermail/wikilegal-l/ was dazu sagen. Wäre interessant darauf Antworten zu finden :-) Fantasy 22:11, 10. Nov 2003 (CET)
Liedtexte
Darf ich Liedtexte in die Wikipedia aufnehmen oder ist das eine URV? Die Texte der Nationalhymnen, z.B.God Save the Queen sind offenbar frei genug. Wie ist es mit anderen Liedtexten, wenn ich den Text aus dem Gedächtnis niederschreibe? Das Zitieren eines öffentlich vorgetragenen Textes oder Liedes sollte doch keine URV sein, ansonsten wären ja doch alle Zitate (wie z.B. John F. Kennedys Zitat auf Berliner) URV? Wird beim Urheberrecht zwischen einem gesprochenen und einem gesungenen Text unterschieden? Oder spielt es eine Rolle, dass Kennedy ein Politiker und kein, sagen wir, Dichter war? Wie verhält sich das Zitatrecht zum Urheberrecht? Hintergrund der Frage: Ich würde gerne die Texte der Titelsongs bekannter Kinderserien in Wikipedia aufnehmen, wegen des genialen Wiedererinnerungseffekts bei allen, die diese Serien als Kind gesehen und geliebt haben. -- Neitram 15:01, 9. Mär 2004 (CET)
- Hallo Neitram,
- Ich denke, "Liedertexte" sind "Texte", auch wenn sie gesungen werden. Ich kann jeden Text singen, auch Wikipedia, dadurch ändert sich nichts an dem Urheberrecht.
- Auf unserer Urheberrechtseite findest Du
- Texte und Lichtbildwerke (§2 UrhG [D]; Art. 2 URG [CH]; §2 URhG [A]) deren Urheber seit 70 Jahren oder länger tot ist (§64 UrhG [D]; Art. 29 URG [CH]; §60 UrhG [A]).
- Also musst Du rausfinden, ob der Text frei ist. Eine Nationalhymne ist meist relativ alt, also wahrscheinlich deshalb verwendbar. Andere Text eher nicht. Das ist jetzt mal meine Meinung, aber IANAL ;-) Fantasy 19:42, 17. Mär 2004 (CET)
- Aber laut Zitate und Urheberrecht sollte Wikipedia, die als Enzyklopädie ja ein wissenschaftliches Werk darstellt, ein Zitatrecht haben. Kennedy ist keine 70 Jahre tot und trotzdem darf man ihn zitieren. Liedtexte nicht? Auch auf Kentucky schreit ficken ist ein umfangreiches Zitat aus einer TV-Sendung; Benutzer:Hafenbar schrieb dazu: "Das (deutsche) Urheberrecht schützt "Werke", also nicht Ideen und Inhalte, sondern ihre konkrete Darstellung, hier eine Fernsehsendung, bzw einen Teil davon. (Nach §2 UrhG Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden). Die Mitschrift eines Teiles einer Fernsehsendung ist davon also keineswegs automatisch betroffen. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren die Rechtslage ist hier zugegebenermaßen voller Fallstricke." -- Neitram 09:58, 18. Mär 2004 (CET)
- Ich glaube, Du musst hier klarer unterscheiden.
- Du schreibst weiter oben, "Ich würde gerne die Texte der Titelsongs bekannter Kinderserien in Wikipedia aufnehmen". Das ist kein Teil, kein Auszug, sondern ein kompletter Text eines Liedes, wenn ich das richtig verstehe. Also findet das Gesetz zum "Teil" von etwas keine Anwendung (meiner Meinung nach).
- Prinzipiell würde ich sagen: Im Zweifelsfall einen Text NICHT in Wikipedia reintun, da es Wikipedia mehr Schaden als nutzen würde, wenn wegen offenen Rechtsfragen der Inhalt von Wikipedia nicht mehr klar frei wäre!
- Grüsse :-) Fantasy 10:48, 18. Mär 2004 (CET)
- Nach dem, was Hafenbar schrieb, ist der Text eines Liedes nicht das Lied selbst (so wie der Text eines Sketches nicht der Sketch selbst ist), und damit eventuell schon zitierfähig. Außerdem dürfen Enzyklopädien als wissenschaftliche Werke nicht nur Klein-, sondern auch Großzitate (Vollzitate) verwenden. Ich stimme deinem Rat zur Vorsicht zu, deshalb frage ich ja hier und werde solange hier Unklarheit besteht keine Liedtexte aufnehmen.
- Mir ist noch etwas unklar. Ist das deutsche Urheberrecht überhaupt relevant? Oder gilt für Wikipedia das US-Urheberrecht? (Die Frage wurde weiter oben schon mal gestellt, sie ist wohl noch unbeantwortet.) In diesem Artikel steht: Ein Fair Use von Bildern gibt es nur nach US-amerikanischem Recht, Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder unter Fair Use ist in der deutschsprachigen Wikipedia deshalb nicht erwünscht. Das suggeriert, die deutschsprachige Wikipedia unterliege deutschem Urheberrecht??? Das wundert mich - soweit ich weiß, ist de.wikipedia.org doch in den USA gehostet, d.h. sie sollte US-Recht unterliegen. -- Neitram 11:33, 18. Mär 2004 (CET)
- Bitte vergesst nie: Wir versuchen ein Werk zu schaffen, das in Deutschland ohne Legale Proble verwendet werden kann. Der Server ist daher unerheblich. Zukünftige Verleger die Wikipedia auf CD herausgeben sollten zB im stande sein, Wikipedia in Deutschland zu verkaufen. Fantasy 20:58, 21. Mär 2004 (CET)
- Im deutschsprachigen Raum gelten NICHT die Gesetze der USA. Es ist völlig gleichgültig, wo der Server steht; wichtig ist das Zielpublikum. Und das wird an der Sprache festgestellt. Ferner sind die Werke deutscher Autoren nach deutschem Recht geschützt, so wie die Autoren anderer Länder nach deren Gesetzen geschützt sind. Zusätzlich werden normalerweise auch die Werke geschützt, die im betreffenden Land zum ersten Mal erschienen sind, also auch Werke ausländischer Autoren. Die deutsche Wikipedia unterliegt deutschem Urheberrecht (eigentlich: den Gesetzen entsprechend dem Revidierten Berner Abkommen). Gilt für die anderen Länder entsprechend. --Unscheinbar 20:14, 8. Jun 2004 (CEST)
Ich hätte eine Frage bezüglich Links auf Seiten, wo Liedtexte angeboten werden, bzw. Zitaten aus Liedtexten. 1.) Ist es erlaubt, einen Link auf eine Seite einzufügen, die Liedtexte veröffentlicht (z.B. http://www.darklyrics.com)? 2.) Darf ich Teile eines Liedtextes als Zitat in die Wiki einfügen (natürlich als Zitat gekennzeichnet)? Danke. mfg --83.215.175.200 16:23, 2. Dez. 2006 (CET)
Frage zu Filmbildern
Habe einen Film vom TV auf VHS aufgenommen, digitalisiere Screenshots - gibt' da ne Urheberrechtsverletzung, oder giltdas, so als hätte ich ein Foto vom Film gemacht. beispiel: http://www.uni-weimar.de/~viehoefe/seminare/noir/anhang.html Würe gerne screenshots in den Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Roger_Rabbit einfügen. Id 18:27, 10. Mär 2004 (CET)
Wikipedia verletzt ihr eigenes Urheberrecht?!
Ich habe den Artikel Bosniaken in der Version von 06:53, 18. Dez 2003 wiederhergestellt. Auf der Webseite, deren Urheberrrecht laut Benutzer 129.187.254.11 angeblich verletzt wurde - nämlich http://www.net-lexikon.de/Bosniaken.html - steht: "Dieser Artikel aus Wikipedia wird durch die GNU FDL lizenziert!" 134.100.172.24 14:55, 25. Mär 2004 (CET)
Excel-Bilder
Moin, was passiert mit Excel-Karten, die von mir erstellt worden sind? Fallen die unter mein Urheberrecht oder unter das von Microsoft? -- EBB 22:58, 25. Apr 2004 (CEST)
- Meinst du mit "Excel-Karten" in Excel generierte Diagramme? Ich denke, diese sollten unter dein Urheberrecht fallen. Die Microsoft Office Cliparts dagegen unterliegen (leider) Microsoft-Copyright. -- Neitram 11:06, 28. Apr 2004 (CEST)
- Nein, ich meinte: Karten. Excel bietet in einigen Versionen Deutschland-, Schweiz-, Österreich-, Europa- und Weltkarten an, die man dann mit Excel einfärben kann. Diese Karten meine ich. Schon mal danke im Voraus. --EBB 11:24, 28. Apr 2004 (CEST)
- Also für alle, die es nicht wissen: es gibt ein Add-In in Excel, mit dem kann schöne Karten machen, zum Beispiel Anzahl der Kunden pro Postleitzahl für ein Einzugsgebiet. Microsoft ist sehr lustig: Mit dem zu kaufenden Access darf man zum Beispiel Datenbanken erstellen, aber nicht verkaufen! Dafür braucht man eine Extralizenz. Aber andererseits könnte man dann ja kein Buch mehr veröffentlichen, dass man mit Word geschrieben hat. Ich tendiere daher zu einem "ok" für Karten. -- Simplicius 12:52, 3. Jul 2004 (CEST)
Frage zum Bildrecht
Kann ich einen Kopf aus einer alten Autogrammkarte (50er Jahre) scannen und als Bild von dem Künstler hochladen, oder bestehen da anderweitige Rechte drauf? --Matthias 11:34, 5. Jun 2004 (CEST)
- Ja, da hat der Fotograf noch Rechte dran. Um genau zu sein: seine Erben haben die Rechte bis 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen; erst danach darf das Foto frei verwendet werden. --Unscheinbar 20:06, 8. Jun 2004 (CEST)
- Aber soweit ich weiß trat dieses Recht erst 1965 oder so in Kraft, und zwar nicht rückwirkend. --Matthias 07:36, 9. Jun 2004 (CEST)
- Nein, ein Irrtum: das derzeit gültige Urheberrecht stammt vom 9. September 1965, aber es ersetzt ein Gesetz vom 11. Juni 1870 (für Schriftwerke) und ergänzt eines vom 9. Januar 1907 (Bildende Künste und Photographie). Alle Teilbereiche (Photographie fiel unter die bildenden Künste) wurden auch schon zuvor durch Gesetze geregelt. Mit freundlichem Gruß, --Unscheinbar 07:54, 9. Jun 2004 (CEST)
- Ja, klar gab es vorher auch schon Gesetze, aber nicht mit so weitreichende Schutzfristen! Ich zitiere mal: Das Photographieschutzgesetz von 1876 sah nur eine Schutzfrist von 5 Jahre für Fotos vor. Also können Fotos um die Jahrhundertwende schon gemeinfrei geworden sein, bevor 1907 das KUG mit zunächst 10 Jahren Schutzfrist für Fotos in Kraft trat. 1940 wurde die Frist dann auf 25 Jahre verlängert und erst 1965 wurden die 70 Jahre pma mit den neuen UrhG eingeführt, aber zugleich die Unterscheidung in Lichtbilder und Lichtbildwerke, weil man die 70 Jahre für alle Fotos als zu lang empfand. Quelle Aber dort steht auch, dass Bilder, deren Schutzfrist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht abgelaufen war, u. U. davon profitieren. Also sicherheitshaber lass ich es mal ... -- Matthias 09:45, 9. Jun 2004 (CEST)
- Bitte Fragen zu Bildrechten auf der Diskussionsseite zu Bildrechte stellen. Dort wird auch ausführlich über den Schutz von Fotografien berichtet. --Historiograf 17:22, 1. Okt 2004 (CEST)
Eigene Arbeiten die Fremdquellen benutzen
Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich einen eigenen Text habe, der aber auf Fakten (nicht wörtwörtlich oder vielleicht einzelne Zitate, die mit Verfasser etc. genannt werden) anderer Authoren (z.B. Bücher) basiert, in Form einer empirischen Arbeit.
Ist das legitim?
MFG Alex
Ja, das ist in Ordnung. Aber Du musst den Text wirklich selbst formulieren, nicht einfach abschreiben. --Unscheinbar 20:07, 8. Jun 2004 (CEST)
Kategorie Urheberrecht
Ich habe zu dem Thema eine Kategorie:Urheberrecht angelegt und damit zusammenhängende Artikel gesucht (einige auch geschrieben). -- Simplicius 21:41, 3. Jul 2004 (CEST) PS Mich interessiert dabei insbesondere das Thema Bildrechte!
Urheberrecht in der Ehemalige Sowjetunion
Frage: Ich habe einen russischen Bildband aus dem Jahre 1971 über Werke russischer Künstler, die in der Tretjakow-Galerie ausgestellt werden, die Autoren werden sicherlich noch nicht 70 Jahre Tot sein, aber die Künstler schon. Gilt das reine Foto eines Gemäldes auch als eigenständiges Werk und wenn ja, wie ich ja vermute, wie ist das Urheberrecht in bezug auf die ehemalige Sowjetunion geregelt? Kennt sich da jemand aus und kann mich oder uns darüber aufklären? -- Xarax 21:53, 28. Jul 2004 (CEST)
- Bitte solche Fragen auf der Diskussionsseite zu Bildrechte stellen. Zur Sowjetunion kann ich nichts sagen. --Historiograf 23:15, 28. Jul 2004 (CEST)
Texte der UNO
Hallo! Frage: Sind Texte der Vereinten Nationen, z.B. Resolutions-Texte, eigentlich gemeinfrei, oder gibt es auch hier Urheberrechte? --addicted 13:49, 2. Sep 2004 (CEST)
- Keine Ahnung, aber was spricht dagegen, mal die UNO zu fragen? --Historiograf 03:08, 9. Sep 2004 (CEST)
Modelle
verschoben auf die Diskussion zu Bildrechte (nicht signierter Beitrag von Historiograf (Diskussion | Beiträge) 00:31, 4. Nov. 2004 (CET))
Verweisung Diskussionsseite zu Bildrechte
Damit urheberrechtliche Fragen nicht auf allen möglichen Seiten diskutiert werden, wäre es sinnvoll, diese
- auf der Diskussionsseite zu Bildrechte zu stellen oder
- wenigstens dorthin zu verlinken. Dort versuchen wir rasch und gut zu helfen. --Historiograf 00:33, 4. Nov 2004 (CET)
Übersetzungen?
Ganz allgemeine Frage: Wie wird das Urheberrecht bei Übersetzungen angewandt? Die mir vorliegende Übersetzung stammt zwar aus dem Jahre 1830 und ich denke man kann davon ausgehen, dass der Autor mehr als 70 Jahre Tot ist, generell würde es mich aber schon interessieren, wie hier verfahren wird.--Andizo 10:23, 19. Nov 2004 (CET)
- Das Urheberrecht gilt für Übersetzungen genauso. Der Übersetzer hat ein Urheberrecht an der Übersetzung, er braucht natürlich die Zustimmung des Autors, wenn er eine Übersetzung veröffentlichen will, sofern der Autor nicht schon 70 Jahre hingeschieden ist. Beispiel: Goethe wird 1950 von einem Ami übersetzt, Goethe ist länger als 70 Jahre tot, der Ami braucht keine Erlaubnis, aber wir, wenn wir die Übersetzung von dem Ami etwa für Wikibooks verwerten wollen, da der Ami keine 70 Jahre tot ist. Das alles hat mit unserem Verfahren hier nichts zu tun, sondern mit der Rechtslage. --Historiograf 16:59, 19. Nov 2004 (CET)
Und wie sieht es aus, wenn ich einen englischen Text selber übersetze um einen Artikel zu vervollständigen? Im konkreten Fall möchte ich die Angaben von Georg VI. (Commonwealth) ergänzen und habe dazu eine englischsprachige Quelle auf der offizeiellen Website des britischen Königshauses gefunden. Darf man diese Quelle nun 1:1 übersetzen oder wäre es geschickter, wenn ich mir das selber übersetze und dann eine Zusammenfassung einfüge? --Huber.nbg 21:13, 8. Mär 2005 (CET)
Dann ist zu klären, ob deine Übersetzung eine unfreie Bearbeitung des englischen Originals ist, was man im allgemeinen bejahen kann. Also die Fakten rausnehmen, die sind nicht geschützt, aber nicht die Gedankenführung und Formulierungen 1:1. --Historiograf 22:35, 8. Mär 2005 (CET)
Wie geht man aber am praktistischen bei Übersetzungen vor? Wann Goethe gestorben ist, kann ich noch (auch aus der Wikipedia) herausfinden, woher soll ich wissen, ob der jeweilige Übersetzer des betroffenen Textes schon länger als 70 Jahre tot ist? Mir bleibt doch nichts anderes übrig, als jeweils beim Verlag nachzufragen, ob der Text schon frei ist? -- JannisR 14:09, 3. Apr 2006 (CEST)
Sprachsounds aus dem Zeitgeschehen?
Abbildungen des Zeitgeschehens unterliegen ja keinem Urheberrecht. Insofern wäre es ja interessant, Sounds von Persönlichkeiten als Sprachbeispiel aufzunehmen oder auch berühmte Aussprüche. Etliche berühmte Zitate von historischen Persönlichkeiten sind ja ohnehin im www "im Umlauf".
Fragen dazu:
Wie verhält es sich
1. mit der Stimme von Albert Einstein von einer Schellack-Platte?
2. mit einer CD oder Kassette der Art "Thomas Mann liest Tonio Kröger"? Da ja Tonträger nach 50 Jahren "frei" sind und Thomas Mann bekanntlich 1955 gestorben ist, dürfte es hier keine Probleme geben - oder?
3. mit einer selbstgemachten Aufnahme von der Neujahrsansprache des Bundeskanzlers, die in der Tagesschau der ARD zitiert wurde? Weiß jemand schon, ob ARD-Ausstrahlungen ein Copyright haben?
Ansonsten bliebe noch die Frage: Eine besondere Rubrik "Soundrechte" gibt's hier noch nicht irgendwo - oder?
Hunding 21:14, 4. Jan 2005 (CET)
noch nicht ... Das sind schwierige Fragen, normalerweise beschäftige ich mich mit Bildrechten. Es spielen mit: Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte am Text (Einstein wird ja nicht ein gemeinfreies Goethezitat gesprochen haben und auch Bundeskanzlers Worte sind geschützt), Leistungsschutzrechte an der Aufnahme. Vielleicht fragst du jemand, der sich auskennt? Simplicius bietet sich da immer gern an, da er zu allem seinen Senf gibt. Gruss --Historiograf 22:40, 8. Mär 2005 (CET)
Gilt hier deutsches Recht?
Hier wird viel von Urheberrecht und anderen Gesetzen geschrieben. Gemeint ist wahrscheinlich deutsches Recht. Aber warum eigentlich nicht (nur zum Beispiel) Luxemburger Recht? -- Nbanke 16:31, 14. Mär 2005 (CET)
Wesentliche urheberrechtliche Vorgaben wie die 70 Jahresfrist pma sind EU-einheitlich. In Einzelfällen wie der Panoramafreiheit ergeben sich Differenzen (Belgien hat z.B. keine wie F auch). Wenn Benutzer aus kleinen Staaten wie Luxemburg hier mitsprechen wollen, dürfen sie dies sachkundig und unter Anführung der abweichenden Rechtslage gern tun. Aber wir können uns hier nicht um solche Kleinigkeiten kümmern. MEINE Meinung --Historiograf 16:49, 14. Mär 2005 (CET)
- Ich finde jedes Recht ist gleichbedeutend egal wie klein das Land ist. Nur weil es vielleicht eine Minderheit darstellt ist es nicht vernachlässigbar. Recht muss Recht bleiben. Die Frage ist viel mehr wann welches Recht anzuwenden ist. (auch nur meine Meinung) --Telcontar 22:21, 14. Mär 2005 (CET)
- Ich habe nicht gesagt, es ist vernachlässigbar. Lies das auf der Seite zum neuen Meinungsbild Bildrechte ganz oben verlinkter Rechtsgutachten. Zahle uns einen Rechtsanwalt, der uns ein Gutachten fürs luxemburgische Recht schreibt oder bring selber Informationen ein. Hier steht an genügend Stellen, welches Recht für dieses Projekt anzuwenden ist. --Historiograf 23:48, 14. Mär 2005 (CET)
- Wie Telcontar richtig formuliert hat ist die Frage wann welches Recht anzuwenden ist. Jenes im Heimatland des Autors? Im Hinweis Rechtsthemen steht: "Es ist zu beachten, dass sich die Artikel in den meisten Fällen auf das Recht in der Bundesrepublik Deutschland oder in deutschsprachigen Ländern beziehen." Das sagt nichts über die Rechtslage aus, lediglich über den Standpunkt, der in diesen Artikeln bezogen wird. Im Wikipedia:Impressum ist die Wikimedia Foundation Inc. mit Sitz in der USA angegeben. Daraus würde ich schliessen, dass US amerikanisches Recht anzuwenden wäre. Oder das jenes Landes in dem die Server stehen (wo eigentlich?) auf denen der Content abgespeichert ist.
Möglicherweise ist meine Frage mangels Präzedenzfall so nicht zu beantworten. Oder gibt es den Konsens, das gegen kein Gesetz eines EU Landes verstossen werden darf/soll? -- Nbanke 11:23, 15. Mär 2005 (CET)
- Wie Telcontar richtig formuliert hat ist die Frage wann welches Recht anzuwenden ist. Jenes im Heimatland des Autors? Im Hinweis Rechtsthemen steht: "Es ist zu beachten, dass sich die Artikel in den meisten Fällen auf das Recht in der Bundesrepublik Deutschland oder in deutschsprachigen Ländern beziehen." Das sagt nichts über die Rechtslage aus, lediglich über den Standpunkt, der in diesen Artikeln bezogen wird. Im Wikipedia:Impressum ist die Wikimedia Foundation Inc. mit Sitz in der USA angegeben. Daraus würde ich schliessen, dass US amerikanisches Recht anzuwenden wäre. Oder das jenes Landes in dem die Server stehen (wo eigentlich?) auf denen der Content abgespeichert ist.
Bitte nimm dir doch die Zeit, die angegebene Quelle zu lesen, bevor du hier weitere Fragen stellst. Da du offenbar überfordert bist, sie ohne genauen Link aufzufinden: http://meta.wikimedia.org/wiki/Rechtsfragen_M%C3%A4rz_2005 --Historiograf 14:03, 15. Mär 2005 (CET)
- Sei bitte nicht so harsch zu anderen Diskussionsteilnehmern. Außerdem sthet in dem Artikel, den du angibst dass es nicht geklärt ist welches Recht wann anzuwenden ist. Wenn also ein Luxemburger sich im Unrecht fühlt und damit vor ein Luxemburger Gericht geht werden die das Luxemburgerische Recht anweden, weil 1) Das Gericht in Luxemburg steht 2) Man die Seite von Luxemburg aus abrufen kann und 3) sie meinen Könnten weil es als Deutsche Wikipedia gehandhabt wird für sie bestimmt ist zumindest teilweise. (ich glaube wir sollten aufhören immer auf den Luxemburgern herumzuhacken ;) ) --Telcontar 15:21, 15. Mär 2005 (CET)
Ich würde zur Abwechslung lieber auf deiner Zeichensetzung rumhacken, aber das wäre dann auch nicht im Sinn der Wikiquette. Falls wir mal Probleme mit einem Luxemburger Gericht bekommen: Pech. Wir können uns aber mit begrenzten Ressourcen auch nicht um jeden Sack Reis kümmern, der in China umfällt. --Historiograf 16:06, 15. Mär 2005 (CET)
Schöpfungshöhe
Ich finde hier sollte auch ein Hinweis auf die notwendige Schöpfungshöhe angefügt werden. Kleine Grafiken werden beispielsweise nicht als Werke im Sinne des UrhG angesehen. Das OLG Hamburg hat entschieden im Urteil [vom 25.02.2004, Az: 5 U 148/03] dass Handylogos nicht als zu schützende Werke gelten solange keine Marken- oder Persönlichkeitsrechte betroffen sind. --Mega 23:32, 15. Mär 2005 (CET)
Fragenseite?
Warum bleibt eigentlich Wikipedia:Urheberrechtsfragen unerwähnt? --Saperaud (Disk.) 22:08, 28. Mär 2005 (CEST)
Urheberrecht an Artikeln
Bisher ohne Widerspruch blieb auf Wikipedia_Diskussion:Kandidaten_für_lesenswerte_Artikel#Bapperln und Demokratie die Äußerung vom 30.3.2005 von Benutzer:Katharina:
Auch wenn die von mir erstellten Artikel unter GNU-FDL stehen, habe immer noch ich das Urheberrecht für diese Artikel, also entscheide ich im Zweifelsfall, welche Informationen ich drin haben will und welche nicht. Ist es wirklich so, dass ein Autor aufgrund des Urheberrechts die weitere Entwicklung eines Artikels bestimmen kann? Welche weiteren Konsequenzen könnten sich aus einer solchen Rechtslage ergeben?
Ich habe das "Lizenzierungsmodell" immer so verstanden, dass jeder Autor das Recht hat, vorhandene Artikel durch Erzeugung einer neuen "Version" zu ändern, auch gegen den Willen des/der Vorautors/en. --Thomas 11:16, 6. Apr 2005 (CEST)
Das ist IMHO absoluter Unsinn. Es ist richtig, dass das Urheberrecht beim Autor bleibt, aber die entsprechenden Befugnisse werden via GNU FDL weitgehend abgetreten. Es bezieht sich auch nur auf eine spezifische Version ohne Beteiligung anderer, die Miturheber werden. Ein Vetorecht des Autors im Zweifel ist hier nicht vorgesehen. Ich würde als Benutzerin Katharina empfehlen, dieses Projekt zu verlassen, wenn sie das anders sieht. --Historiograf 11:36, 6. Apr 2005 (CEST)
- also ich bin mir sicher, dass Katharina als erfahrene und lange Mitarbeiterin hier sehr wohl weiß, in welchem Zusammenhang das Urheberrecht und ein hier stehender, ja sehr wohl veränderbarer Artikel stehen. Entweder ist das Zitat aus dem Zusammenhang gerissen oder sie hat sich mißverständlich ausgedrückt. Aber das könnte Thomas auch direkt mit ihr klären. Und Historiograf: die Empfehlung war überflüssig. Immer locker bleiben :-) Gruß, -- Schusch 13:46, 8. Apr 2005 (CEST)
Texte aus unbekannten Büchern
Im Artikel steht:
- Texte, bei denen die Urheberschaft ungeklärt ist, aber keine Quelle gefunden werden konnte, sollten mit dem Baustein {{Urheberrecht ungeklärt}} markiert werden
Mir sind jetzt schon mehrere Fälle untergekommen, wo es klar war, dass der Text aus einem Buch abgeschrieben wurde ("siehe Abbildung", "... weiter hinten in diesem Buch", etc), aber nicht, welches Buch. So wie ich den oben angegebenen Text verstehe, müsste man dieses mit einem "UR ungeklärt" und nicht mit einer "URV" markieren. Ist der Text wirklich so pedantisch zu verstehen, oder sollte in solchen Fällen einfach dennoch eine "URV" gelten? -- Joghurt42 03:33, 6. Jun 2005 (CEST)
Antwort: Ich wäre sehr dafür. Die Gemeinschaft von Wikepedianern würde sich ja sonst mit dem Urheberrecht in Konflikt geraten. Das wollen wir nicht.
Wann und wie man das Copyright (ohne Zustimmung von Verlag und Autor)verletzen darf, ist unklar.
Im Buch "The ACS Style Guide" Effective Communication of Scientific Information" von Anne M. Coghill, Lorrin R. Garson, Oxford University Press , American Chemical Society Washington DC 2006, S. 80 habe ich einige Dinge gefunden, die für Wiki relevant sein sollten.
Unter manchen Bedingungen lässt sich das U.S. Copyright etwas einschränken, und zwar
- wenn es um die Weitergabe von Neuigkeiten handelt,
- zum Lernen dient,
- zur privaten Wissensvermittlung oder zur Forschung dient.
Es muss auch der Charakter und die Natur der Wissensvermittlung gesehen werden.
Wichtig dürften die folgenden Dinge sein:
- Geschieht die Wissensweitergabe eher unter kommerziellen Gesichtspunkten (keine Freistellung vom Copyright) oder hat die Wissensweitergabe den Charakter einer Nonprofit Wissensvermittlung (möglicherweise erlaubt).
- Die Form und der Inhalt des Gebrauchs (entstellt man z. B. den Inhalt des vorgegebenen Buches, des Fernsehfilmes, der Internetseiten ohne Einwilligung sehr nachteilig für den Autor, so ist dies nicht erlaubt).
- Die Menge an Originalmaterial, das der Autor verwendet, spielt eine wesentliche Rolle. Werden sehr viele Werke einfach kopiert und dann in einem anderen Medium veröffentlicht, dürfte das urheberrechtliche Konsequenzen haben.
- Werden die Ursprungsquellen des genutzten Wissens vom Autor genannt?
Ist man sich selber unsicher, ob dies ein fairer Gebrauch ist, fragt man den Verlag vorab über die Art und Form der Darstellung.
Ich denke, diese Dinge sollte man beim Texten für Wikipedia beachten.
Durch die Bearbeitung von 195.145.245.225 bin ich auf das Kapitel Geschichte in dem Artikel aufmerksam geworden. Der Text ist wortgleich durch die IP von www.schmalkalden.de/index_ie.html übernommen worden. Das ist aber irgendwann in der Vergangenheit auch mit der Tabelle passiert (von http://www.schmalkalden.de/historie_ie.html) mit dem unterschied, dass in Klammern die Quelle genannt wurde. Soll ich jetzt alles Löschen oder kann die Tabelle und der Text stehen bleiben, weil die Quelle genannt ist? Grüße --2micha 15:12, 11. Jul 2005 (CEST)
Auszüge aus anderen Foren auch URV?
moien, auf ein paar diskussionseiten zum thema HDTV, HD ready und anderen wurden in letzter zeit ausschnitte von anderen internetforen per copy and paste eingefügt un ddabei kam diese frage auf
- Meinst im Ernst, das Meinungsäußerungen aus Foren, die hier als Zitalt eingefügt wurden dem Urheberrecht unterliegen? IP X 19:42, 20. Aug 2005 (CEST)
ich kenn mich da auch nicht aus, kann da jemand von euch etwas zu sagen? grüsse, ---horn- 01:23, 21. Aug 2005 (CEST)
Das gehört auf Wikipedia:Urheberrechtsfragen --Historiograf 01:45, 21. Aug 2005 (CEST)
- danke historiograf, ich werd die frage dort nochmal stellen, dann kann das hier entnommen werden. grüsse, ---horn- 01:49, 21. Aug 2005 (CEST)
"Artikel , Artikel zusammenführen, Artikel aufteilen"
- "Wenn du Artikel zusammenführst oder Teile kopierst, gib in der Zusammenfassung immer die Quelle und die fünf Hauptautoren an [...]. Der alte Artikel darf sonst nicht gelöscht werden, da nur er die Liste der Autoren enthält."
Es soll ausreichen, die fünf Hauptautoren zu nennen, um die Arbeit von dutzenden oder hunderten anderen Mitautoren unter den Tisch fallen zu lassen? In unserer Lizenz heißt es ausdrücklich "Preserve the section Entitled 'History'" (Ziffer 4 Buchstabe I). Selbst, alle Autoren zu nennen, würde nicht danach nicht ausreichen, um die alte History löschen zu dürfen. Und das Gentlemen's Agreement, das auf WP:LB beschrieben wird, kann in diesem Fall auch keine Anwendung finden. --kh80 •?!• 13:00:41, 3. Sep 2005 (CEST)
Bei Zitat bzw. Quellenangabe auch Erlaubnis notwendig?
Wenn ich nun ein Bild von einer Website entnehmen möchte, auf welcher klar steht, dass die Bilder urheberrechtlich geschützt sind, darf ich es dann verwenden, solange ich exakte Quellenangaben mache. Also URL der Website, ggf. erwähnen des Autors und Bildherkunft?
bzw. wie sieht es aus, wenn auf einer Seite keine Urheberrechte erhoben werden?
--Protonic 23:44, 18. Sep 2005 (CEST)
Artikel zusammenführen - so nicht
Ich halte das derzeit empfohlene Verfahren für das zusammenführen von Artikel wür eine wirklich schlechte Idee - siehe Hilfe Diskussion:Artikel verschieben#Artikel zusammenführen - keine gute Idee -- D. Dÿsentrieb ⇌ 01:47, 2. Dez 2005 (CET)
Artikel aufteilen
Artikel aufteilen: Als erste Version des neuen Artikels den vollständigen alten Artikelinhalt und die vollständige Versionsgeschichte kopieren und im Bearbeitungskommentar erklären [...] Wie bitte kopiere ich eine Versionsgeschichte? --Chrislb 11:00, 25. Dez 2005 (CET)
- Die Versionsgeschichte anschauen, mit der Maus und gehaltener Shift-Taste komplett kopieren und dann auf der
Diskussionseiteeinfügen. --ST ○ 16:33, 19. Jan 2006 (CET)- Kleine Korrektur, da ich darauf angesprochen wurde (vermutlich war es im Januar 2006 noch anders): Die Versionsgeschichte kommt nun mit in den Artikel nicht auf die Diskussion. --Revvar (D Tools) 22:57, 6. Jul. 2007 (CEST)
Jahreszahlen, Personendaten
Hallo, darf ich Jahreszahlen/Personendaten, die ich auf einer Website gefunden habe in eigenen Texten verwenden, wenn auf die Quelle verwiesen wird? Danke und Gruß, --Jensw 12:04, 29. Dez 2005 (CET)
- Die Frage ist mir nicht ganz klar. Was meinst du mit Personendaten? Was meinst du mit eigenen Texten? --ST ○ 16:35, 19. Jan 2006 (CET)
- zum Beispiel Jahreszahlen, wenn ich einen Artikel über eine Person (künstler o.ä.) schreibe. Gruß, --Jensw 18:36, 20. Jan 2006 (CET)
- Fakten fallen nicht unter das Urheberrecht, nur die textliche Formulierung. Die biographischen Daten kannst du darum selbverständlich verwenden, du musst sie aber in einen selber formulierten Text einbauen. Die Quelle anzugeben ist gute Praxis, dient aber "nur" der inhaltlichen Prüfung, und hat darüber hinaus in diesem Kontext keine rechtliche Bedeutung (bei Textzitaten ist das dann wieder anders). --Latebird 18:03, 24. Jan 2006 (CET)
historische Fakten, Jahreszahlen, Personendaten
- wie ist hier der Umgang in der WP geregelt...
Die eigene Schöpfungshöhe ist hier sehr gering Ps: Aus festen Begriffen z.B dem Prager Fenstersturz soll bestimmt kein historischer Unfall werden;)
- Wie ist das zu mit dem Zusammenführen von allgemeinen Texten mit historischen Bezug auf eine Ortschaft, Region oder Person geregelt?
Nachweis der Urheber zu sein, wenn unter IP geposted wurde?
moien, wie sieht das aus, wenn hier jemand stellen und ganze passagen in wikipedia einbaut, aber er da sunter einer ip macht und die quellen nicht angibt. auch wenn sich hinter der ip der urheber verbirgt und der urheber so frei/gütig ist das hier reinzustellen unte rden gängigen bedingungen. einer IP kann man ja nicht ansehen, ob es der urheber ist, also wäre das dann schon URV? grüsse, ---horn- 16:27, 19. Jan 2006 (CET)
- Erst mal reverten und Quellenangaben fordern. Dann kannst du noch nach möglichen Quellen suchen: Wikipedia:Helferlein und wenn du fündig wirst, die Version zur Löschung vorschlagen. --ST ○ 16:38, 19. Jan 2006 (CET)
Verzeichnis von freien Datenbanken, Musik, etc
Tach auch. Gibt es ein Verzeichnis in der Musik, Datenbanken, Bilder, etc aufgeführt sind, die keinem Copyright mehr unterliegen? Ist z.B. das CIA World Factbook copyleft, denn die USA bieten ja viele Sachen an die einem freien Zugang unterliegen. Währenddessen z.B. jede Kleckergemeide Anspruch auf Ihr Dorfwappen erhebt. Es geht einfach nur darum, das man das Rad nicht noch mal erfindet und Güter suchen mussen die bereits schon mal als copyleft irgendwo bekannt sind. Ein Hinweis wäre sehr hilfreich. Gruß Bernd B. --84.176.118.22 03:37, 30. Jan 2006 (CET)
- IMO sind die Bilder aus dem CIA World factbook nicht copyleft sondern gemeinfrei oder wenn es denn englisch sein soll "public domain" ansonsten kann ich aber weder für das eine noch das andere helfen...Sicherlich Post 09:13, 30. Jan 2006 (CET)
Bildrechte des DLR
Hallo,
erstelle gerade einen Artikel zum Very Efficient Large Aircraft und wollte dazu ein schickes Bild vom DLR einbinden. Habe folgenden Hinweis dazu gefunden: Das Bildmaterial kann zur persönlichen Information und für pädagogische Zwecke genutzt werden. Eine Verwendung zu kommerziellen Zwecken ist ohne vorherige Absprache mit dem DLR nicht gestattet.
- In welche Kategorie fällt Wikipedia?
- Zustimmung zu GFDL ist das sicherlich auch nicht, oder?
- Gibt es eine Rahmenvereinbarung mit dem DLR zu diesem Thema?
- Gibt es jmd. in der Wikipedia / Wikimedia die sich bevorzugt um solche Aktivitäten kümmern?
Bin für alle Antworten dankbar -- AR79 14:22, 22. Feb 2006 (CET)
- Wikipedia fällt in die kategorie: auch kommerzielle nutzung ist möglich; daher die bilder nicht benutzen ...Sicherlich Post 15:07, 22. Feb 2006 (CET)
hallo mein mame is xander
Umgang mit Zitaten
kann jemand mal bitte klarstellen, dass ein als Zitat gekennzeichnetes Zitat kein URV ist? Einige interpretieren hier den Text immer falsch.--Optimismus 20:29, 12. Apr 2006 (CEST) --Optimismus 20:29, 12. Apr 2006 (CEST)
Sind Hörproben URV?
Hi, Leute! Mich würde mal interessieren ob privat aufgenommene Hörproben (z.B. aus Filmen) auch Urheberrechtsverletzungen sind? bzw. wie muss man sie verändern, entfremden, dass sie nicht mehr als Urheberrechtsverletzungen gelten? Danke. Häsk 19:00, 31. Mai 2006 (CEST)
Leicht veränderte Wikibilder in Computerzeitschrift ohne Quelle
moien, in der PC Professionell 7/2006 ist auf Seite 90 rechts unten ein leicht verändertes bild was von Bild:TV-Normen international (Bildauflösungen) TV-standards international (image-resolutions).png herrührt. die veränderungen betreffen den fisch, der mit deren logo überdeckt wurde, es wurde ein weiterer rahmen für eine pal auflösung eingefügt und das bild wurde beschnitten, so dass das größenverhältnis von 1080i im gegensatz zu 720p zu klein ist, aber der rest (farbwahl, rahmen, beschriftung etc wurde beibehalten. klar ist eine kommerzielle nutzung erlaubt und auch das beabreiten, aber wie genau istd as nun auzulegen? also in der bildunterschrift oder im begleitenden text lese ich bis jetzt nirgendwo ein "quelle: wikipedia.de" oder ähnliche wortwahl, einen quicklinkcode ebenfals nicht und auf weiteren seiten habe ich bis jetzt noch nichst finden können. also wie geht man mit sowas um? grüße, --Andreas -horn- Hornig 20:31, 4. Jun 2006 (CEST)
typo
Der Kommentar des letzten Weblinks enthält einen typo! >> der Missachtung – oder >> des Missachtens [hd] (nicht signierter Beitrag von 84.142.8.8 (Diskussion | Beiträge) 14:40, 24. Jun. 2006 (CEST))
Schnelllöschen statt URV-Baustein?
Nicht selten kommt es vor, dass unenzyklopödische Texte via Löschantrag zum URV-Baustein "(URV hier erledigt)" mutieren. In extremis sind die (immernoch unbrauchbaren) Texte nach einer Woche wieder da und auch gleich wieder in der Löschdiskussion. Könnte man es nicht so machen, dass unenzyklopädische Texte mit URV-Verdacht einfach schnellgelöscht werden können? Es geht ja idR. nix verloren, da der Text im Web als Quelle noch existiert. Wir würden uns da aber sinnlose Arbeitsabläufe ersparen. --Don Serapio Lounge 17:05, 23. Aug 2006 (CEST)
- Die Frage habe ich schonmal letztens hier Wikipedia_Diskussion:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen gestellt. Ohne eine befriedigende Antwort zu bekommen. Ich habe für mich selbst ausgemacht, daß ein paar Tage Reaktionszeit dem Einsteller die Möglichkeit geben nachzuweisen, daß er der Urheber ist, oder den Sachverhalt zumindest erklären kann. Bei offensichtlichen Wiederkehrern könnte das mM aber dann entfallen -> SLA. --chrislb 问题 17:57, 23. Aug 2006 (CEST)
Link für URV-Check
Vor ein paar Tagen habe ich auf irgendeiner WP-Seite einen Link gefunden (ich glaube zu einer US-Universität ?) mit Hilfe dessen man (Internet-)Texte vergleichen und so Plagiate erkennen kann. Leider finde ich den Link jetzt (natürlich) nicht wieder. Kann mir jemand helfen? --Brunswyk 09:05, 4. Sep 2006 (CEST)
- http://wwwp.copyscape.com (siehe auch Wikipedia:Helferlein) --Flominator 21:15, 4. Okt 2006 (CEST)
- http://www.textbroker.de/uncover/ schlägt in dieselbe Kerbe. Allerdings ist es ein Windows-Tool --Flominator 18:15, 5. Jul. 2009 (CEST)
Warnhinweis beim Bearbeiten von Wikipedia-Seiten
Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke verboten! | Ich versichere hiermit, dass ich den Beitrag selbst verfasst habe bzw. dass er keine fremden Rechte verletzt, und willige ein, ihn unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zu veröffentlichen. | Bitte gib deine Quellen an! |
--84.61.98.144 18:20, 16. Sep 2006 (CEST)
- Hi, hast Du dazu eine Frage? --elya 19:48, 16. Sep 2006 (CEST)
Nachdem in der letzten Zeit vermehrt Fragen nach dem Urheberrecht von Audio- oder Notenbeispielen auftauchten, habe ich mich gestern einfach mal hingesetzt und dieses entworfen, um zumindest mal "grob" - analog zu Bild- und Textrechten - die aktuelle Situation darzustellen. Diskussion sowie inhaltliche und formelle Verbesserungen sind ausdruecklich erwuenscht! --Kantor Hæ? 19:43, 3. Okt 2006 (CEST)
Benutzen des URV-Bausteins
gerade bin ich drüber gestolpert:
Sollte beim Auffinden einer mögl. URV der bestehende Artikel nur mit dem URV-Baustein "versehen" werden (wie es auf dieser Seite heißt) - d.h. der urheberrechtlih zweifelhafte Text bleibt darunter stehen - oder sollte der bestehende Text erstmal gelöscht werden - wie es wohl die meisten hier tun? --Bildungsbürger 14:47, 16. Okt. 2006 (CEST)
URV-Hölle YouTube.com
Nachdem Google als neuer Besitzer von YouTube auf Beschwerde von Rechteinhabern um die 30.000 Videos als URV gelöscht hat ([3]), habe ich mal die Probe auf's Exempel gemacht und mal geschaut, was denn so von hier auf YouTube verlinkt wird ([4]). Mittlerweile sind es etwas mehr als 500 Weblinks und direkt die ersten drei Links enthielten Videos, die ganz klar eine URV waren. Da kaum anzunehmen ist, dass die meisten der Videos auf YouTube, zu denen von hier verlinkt wird, unproblematisch sind - z.B. Musikvideos oder Ausschnitte aus Fernsehserien bzw. Filmen - stellt sich mir die Frage, ob es nicht an der Zeit wäre, eine generelle Richtlinie in Bezug auf YouTube und die diversen anderen Videoportale zu erstellen. Denn weniger dürften die Links darauf wohl nicht werden und ich sehe die Gefahr, dass die WP nachher voll von Links auf URV-Material ist. Nur wie vorgehen? YouTube auf die Blacklist würde natürlich auch Videos betreffen, die vollkommen unproblematisch sind. Aber eine manuelle Kontrolle scheint mir aber auch problematisch, sollte die Masse der Verlinkungen weiter zunehmen. Was sagt ihr zu der Problematik? --NickKnatterton - !? 22:22, 25. Okt. 2006 (CEST)
- blacklist wäre wirklich suboptimal. Der Schwarze Peter bzgl. URV dürfte bei google liegen, aber das hilft uns nicht weiter. letztlich bleibt also wohl nichts als eine händische Kontrolle und die hoffnung, dass google URVs schnell aussortiert. die dann bleibende Links müssten wiederum händisch entfernt werden. --schlendrian •λ• 19:09, 26. Okt. 2006 (CEST)
- Das könnte aber auch zum Boomerang werden, wenn wir die Schuld auf Google schieben. Siehe Hilfe:FAQ Rechtliches#Externe Links zu Seiten mit strafbarem Inhalt – erlaubt oder verboten?. --NickKnatterton - !? 22:59, 26. Okt. 2006 (CEST)
- Bei den dortigen Videos, die unseren Qualitätsanspüchen genügen, wird es sich vermutlich um URVs handeln. Es werden nicht viele sein, die beiden Ansprüchen - URV-Freiheit und Qualität - genügen. Somit scheint mir die händische Abarbeitung oder die Bitte an einen Bot-Betreiber erforderlich zu sein, alle Links zu entfernen und dann lieber einzeln wieder einzufügen, wenn es sich tatsächlich um eine der wenigen Ausnahmen handelt. --ST ○ 22:20, 27. Okt. 2006 (CEST)
- Das mit dem Bot ist überhaupt eine gute Idee. Problematisch wird es nur, wenn Google wie angekündigt entsprechende Nutzungsvereinbarungen mit einzelnen Rechteinhabern eingeht. Wer soll dann noch entscheiden können, was eine URV ist und was nicht? --NickKnatterton - !? 22:24, 27. Okt. 2006 (CEST)
- Bei den dortigen Videos, die unseren Qualitätsanspüchen genügen, wird es sich vermutlich um URVs handeln. Es werden nicht viele sein, die beiden Ansprüchen - URV-Freiheit und Qualität - genügen. Somit scheint mir die händische Abarbeitung oder die Bitte an einen Bot-Betreiber erforderlich zu sein, alle Links zu entfernen und dann lieber einzeln wieder einzufügen, wenn es sich tatsächlich um eine der wenigen Ausnahmen handelt. --ST ○ 22:20, 27. Okt. 2006 (CEST)
- Das könnte aber auch zum Boomerang werden, wenn wir die Schuld auf Google schieben. Siehe Hilfe:FAQ Rechtliches#Externe Links zu Seiten mit strafbarem Inhalt – erlaubt oder verboten?. --NickKnatterton - !? 22:59, 26. Okt. 2006 (CEST)
Ich bin ein Kurde nur weil ich B.s. Ibrahim Tatlises für ein anderes Land arbeite bin ich noch immer kein Türke oder Araber er ist ein Kurde für immer und ewig;)))))))
Einzelne Artikel-Abschnitte verschieben
Hallo alle zusammen,
also was unter dem Punkt „Artikel verschieben, Artikel zusammenführen, Artikel aufteilen” derzeit beschrieben wird, ist ja vom Aufwand her noch relativ leicht zu bewältigen, da es dafür schon recht gute WP-Werkzeuge gibt. Aber wenn es darum geht, nur einzelne Artikel-Abschnitte (von einem Artikel zu einem anderen Artikel) zu verschieben, dann kann das ja sehr sehr aufwendig werden, auch wenn dabei nur mindestens fünf der wichtigsten Autoren (in der „Zusammenfassung”) genannt werden sollen.
Eine Frage, welche sich mir dabei stellt, ist nämlich: welcher Autor ist dann wichtiger (wenn es mehr als 5 sind)? Diejenigen, die mehr Text geschrieben haben, oder diejenigen, welche bessere Qualität erbracht haben (also Masse oder Klasse)? (..wobei man auch wieder leicht vom Hundertsten zum Tausendsten kommen kann.)
Daher bin ich der Meinung, daß es bei der Verschiebung von einzelnen Textpassagen voll und ganz genügen sollte, (in der „Zusammenfassung”) nur auf den Quell-Artikel zu verweisen, da ja alle anderen Informationen (wie die zu den Autoren) ja eigentlich schon in den Versionsgeschichten stehen.
Wenn ich mit meiner Annahme richtig liege, dann sollte man diesen Punkt mal auch hier erwähnen bzw. ebenfalls klarstellen.
Mit freundlichen Grüßen .. Conrad 15:06, 1. Dez. 2006 (CET)
Creative Commons
Wenn ich einen unter CC lizensierten Text in die Wikipedia kopiere, muß ich dies irgendwo vermerken? --USS-Schrotti.oO 10:07, 10. Jan. 2007 (CET)
Hat sich erledigt. RTFM Wikipedia:FAQ_Rechtliches#Darf_ich_fremde_Texte_unter_CC-Lizenz_einstellen.3F --USS-Schrotti.oO 10:22, 10. Jan. 2007 (CET)
Der Letzte in der Versionsgeschichte...
haftet für URVs. Das sollte an herausgehobener Stelle im Text erwähnt werden (oder liege ich da falsch?). Grüsse -Frado 15:26, 9. Feb. 2007 (CET)
Wie sieht es aus, wenn jemand Texte aus der Wikipedia auf seine Homepage übernommen hat und sich selbst dann als Autor nennt?
Wird dann eine Abmahnung fällig? Konkreter Fall ist die Seite von einem Herrn Alexander Rüdiger Dort tehen unter den Rubriken "Jakobsweg", "Geschichte", "Pilgeralltag" und "Jakobswege" Texte aus dem Artikel Jakobsweg. Herr Rüdiger gibt sich aber selber als Autor an. Gibt es hier eine Seite, wo man eine solche Art Urheberrechtsverletzungen melden kann? Moreau 18:18, 22. Jun. 2007 (CEST)
- Ich habe es hier gemeldet. --Moreau 18:46, 22. Jun. 2007 (CEST)
URV-Versionslöschtipp
Bei einem Anlassfall mit einer 750(!)-Zeilen Versionsgeschichte hat sich gezeigt, dass es vorteilhaft ist die dabei auf der Diskussionseite entstehende Versionsliste folgendermaßen einzupacken:
<div style="clear:both; class="NavFrame"> <div class="NavHead"><div>URV-belastete, gelöschte Versionen</div></div> <div class="NavContent" style="text-align:left;"> # ... # ... # ... </div></div>
So sieht's dann aus:
- Hier
- können
- noch
- so
- viele
- Zeilen
- stehen,
- die
- Diskussionsseite
- bleibt
- übersichtlich.
--Geri, 15:10, 7. Jul. 2007 (CEST)
- Es gibt dafür mittlerweile die Vorlage:URV-belastet. --Geri, 22:31, 16. Jul. 2007 (CEST)
Wie stellt man eigene Texte sauber zur Verfügung?
Hallo, wie stelle ich es an, eigene Arbeiten wie z.B. Dissertation oder Magisterarbeit so zu lizensieren, dass ich sie ohne Bedenken in WP benutzen darf? Nico b. 10:45, 20. Aug. 2007 (CEST)
Zum Schwachsinn unter den Bearbeitungsfenstern
Könnte bitte jemand den Satz "Das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke ist verboten!" unter den Bearbeitungsfenstern ändern; z.B. in "Die Verwertung von Werken ohne Erlaubnis des Urhebers ist verboten" oder sowas?
Jede Wikipedia-Seite ist urheberrechtlich geschützt. Diesem Text nach darf man keinerlei Inhalte aus der Wikipedia kopieren, was doch irgendwo dem Grundgedanken der Wikipedia widerspricht, oder?
Übrigens erlaubt der §53 UrhG das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke für private Zwecke. Steht sogar in der Wikipedia unter "Privatkopie". Sollte man gelesen haben, bevor man so einen Käse schreibt.
Bevor man sagt "Urheberrechte beachten" sollte man erstmal "Urheberrecht lesen". (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.60.173.125 (Diskussion • Beiträge) 23:15, 22. Sep. 2007)
- Bitte nächstes Mal weniger unfreundlich („Schwachsinn“, „Käse“) formulieren, siehe Wikipedia:Wikiquette.
- Meiner bescheidenen Meinung nach beziehen die allermeisten Menschen aus dem Zusammenhang, dass dieser Hinweis unter einem Edit-Fenster steht, den Hinweis automatisch ohne weiteres bewusstes Nachdenken auf das rechtswidrige Kopieren fremder Texte in die Wikipedia, keineswegs auf das Kopieren aus der Wikipedia oder auf das Anlegen von Privatkopien.
- Und damit diese wichtige Botschaft ankommt, ist es wichtig, dass sie kurz und eingängig formuliert ist.
- Die, die es genauer wissen wollen, können ja auf den verlinkten Text klicken.
- Natürlich spricht m. E. nichts dagegen, in diesem Sinne an der Formulierung zu feilen. Der Text steht unter MediaWiki:Copyrightwarning, er ist im Prinzip eine normale Wiki-Seite, allerdings sind zum Bearbeiten Administratorrechte nötig. Die Diskussionsseite MediaWiki Diskussion:Copyrightwarning wäre auch im Prinzip der richtige Platz, um dies zu diskutieren. --dealer of salvation 08:11, 23. Sep. 2007 (CEST)
Artikel zusammenführen, Artikel aufteilen
Die Versionsgeschichte läßt sich mit dem Contributors-Tool mit der Einstellung Format: Wiki-Text (list) als Text zum Kopieren vorbereiten. --Diwas 01:28, 3. Nov. 2007 (CET)
- Da seit einem Monat niemand widersprochen hat, trage ich das mal ein. Frage: Warum soll man denn „Dann in einem zweiten Bearbeitungsschritt … die Versionsgeschichte wieder löschen“? --dealerofsalvation 05:24, 12. Dez. 2007 (CET)
Beim Aufteilen eines Artikels kopiert man die Darstellung der Versionsgeschichte direkt in den neuen Artikel, dort ist er leicht zu finden. Die Löschung soll vermeiden, dass die Versionsgeschichte in allen neueren Versionen direkt im Artikel mit aufgeführt wird, was optisch nicht schön und recht lang sein kann. Ob man dies tun müsste weiß ich nicht. --Diwas 18:13, 13. Dez. 2007 (CET)
- Ach, man soll die Versionsgeschichte in den Artikel kopieren? Also das kommt mir ja etwas seltsam vor. Ich war jetzt wie selbstverständlich davon ausgegangen, dass man sie auf die Diskussionsseite kopieren soll. Und da stört sie natürlich optisch nicht. Naja, vielleicht muss man nicht alles verstehen ;) --dealerofsalvation 20:20, 13. Dez. 2007 (CET)
Wappen Dänemarks
Wäre froh, Du köntest kurz zur Diskussion:Wappen Dänemarks Stellung nehmen. Danke! Gruss, Saippuakauppias ⇄ 03:11, 30. Jan. 2008 (CET)
Plagiat ungleich Urheberrechtsverletzung
Wir sprechen auf der Seite von URV, und synonym ist unter Wikipedianern auch "Plagiat" im Schwange. Es sind aber doch zwei verschiedene Dinge: Wenn ich einen alten Text ohne Herkunftsangabe einstelle, dann ist das "nur" ein Plagiat, das Urheberrecht aber bereits abgelaufen. Vielleicht sollten wir da ein wenig deutlicher werden, dass wir außer der URV (aus rechtlichen Gründen) auch das Plagiat (aus wissenschaftsethischen Gründen) ablehnen?-- Ziko 21:06, 10. Apr. 2008 (CEST)
- unter Wikipedia:Textplagiat steht einiges, die Wissenschaftsethik bleibt jedoch außen vor, wenn ich das richtig sehe. --elya 21:21, 10. Apr. 2008 (CEST)
Hallo zusammen, in der Wikiversity beginnt demnächst obiger Kurs. Wir sind noch in der Brainstorming-Phase zu Vorgehen und Themen. Falls nun bei dir das Interesse geweckt wurde, bitte einfach hier klicken. (Falls dies nicht der passende Ort ist, könnte es jemand bitte an die richtige Stelle setzen oder Bescheid geben ? Danke) ----Erkan Yilmaz (reden ?, wiki blog) 20:40, 2. Mai 2008 (CEST)
- Hab mal einen Weblink in den Artikel Urheberrecht gesetzt [5] --Diwas 00:23, 3. Mai 2008 (CEST)
Urheberrecht auf Diskussionsseiten
Es fehlt glaube ich ein Hinweis, dass das Urheberrecht auch für Diskussionsseiten gilt, oder? Gruß, Christian2003 13:16, 17. Jul. 2008 (CEST)
Artikel aufteilen - unverständliche Anweisung
Das Vorgehen beim Aufteilen von Artikeln ist unverständlich dargestellt. Nachfragen auf der Diskussionsseite unterstreichen meinen Eindruck. Die Antworten sind auch unbefriedigend und laufen teilweise ins Leere. Schade zudem, dass die Arbeitsanweisung nicht präzisiert wird.
Konkret: Ich möchte einen Artikel aufteilen: Wie kopiere ich die Versionsgeschichte und vor allem wohin? Unter Versionsgeschichte verstehe ich die Übersicht aus Änderungen von verschiedenen Autoren, die mir angezeigt wird, wenn ich oben auf den Button "Versionen/Autoren" klicke. Welche Änderungen dann tatsächlich dort dokumentiert wurden, kann ich nur durch Vergleichen von Versionen erreichen. Das leuchtet mir alles nicht ein, was ich da wie zu kopieren habe. Wer kann helfen?
Der zu trennenden Artikel wäre Argo Records, der zwei Labels abhandelt, die als Argo Records (Vereinigtes Königreich) und Argo Records (Vereinigte Staaten) enden sollen. Danke Krächz 11:54, 29. Okt. 2008 (CET)
Veröffentlichung privater E-Mails
Darf der Empfänger Auszüge aus privaten E-Mails ohne Zustimmung des Senders in der Wikipedia veröffentlichen? -- Triebtäter 21:49, 13. Dez. 2008 (CET)
- Eine Veröffentlichung von privaten Mails ist nicht zulässig, bzw. nur dann, so entschied das OLG Köln, wenn die Interessen entsprechend abgewogen wurden. Da ich keine privaten Infos von dir veröffentlich habe und somit deine Privatsphäre nicht verletzt habe, ist mein Beitrag als Zitat durchaus zulässig. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 22:00, 13. Dez. 2008 (CET)
Konkret geht es um dieses Zitat aus einer Mail von mir an Bier. Ich sehe hierin, das Recht am eigenen Wort und den Schutz meiner Privatsphäre verletzt. (vgl. auch [6]) -- Triebtäter 22:08, 13. Dez. 2008 (CET)
ob zulässig oder nicht, man veröffentlicht anderer leute mails niemals ungefragt. das gebietet imho der anstand. -- ∂ 22:25, 13. Dez. 2008 (CET)
- Triebtäter geht es hier ja anscheinend um den rechtlichen Aspekt. Da hier kein Klarname oder andere privaten Informationen mit dem Zitat verbunden sind, kann hier auch keine Verletzung der Privatsphäre vorliegen. --Roterraecher !? 22:35, 13. Dez. 2008 (CET)
- Wozu benutzt man dann überhaupt die E-Mail-Funktion? In den allermeisten Mails zwischen Wikipedianern geht es nicht um private Dinge.--Leit 22:36, 13. Dez. 2008 (CET)
- Wenns nicht um private Dinge geht, kann auch die Privatsphäre schlecht verletzt werden ;)--Roterraecher !? 22:38, 13. Dez. 2008 (CET)
- Was auch immer du unter dem Sinn und Zweck von E-Mails verstehst: Das Brief- und Fernmeldegeheimnis gilt sogar für Nachrichten zwischen zwei Wikipedia-Benutzern. Man benutzt die E-Mail-Funktion ja gerade deshalb, weil sie nur für eine Person bestimmt ist. Und das gilt für den gesamten Inhalt des Textes, solange der Urheber nicht anderweitiges verfügt hat.--Leit 22:43, 13. Dez. 2008 (CET)
- Leider ist deine Argumentation falsch. Werfen wir mal einen Blick in die entsprechenden Artikel, so stellen wir fest: Das Fernmeldegeheimnis schützt die erhaltene Nachricht nicht vor Veröffentlichung, weil die Daten nach Abschluss des Kommunikationsvorgangs nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zum Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses zählen. Ähnlich verhält es sich mit dem Postgeheimnis, das gilt nämlich nur in dem Zeitraum von der Aufgabe der Sendung bei der Post bis zu ihrer Auslieferung an den Empfänger. Und auch das Briefgeheimnis hilft nicht weiter, denn verletzen kann das nur jemand, der nicht zur Kenntnisnahme bestimmt wurde. Genausowenig haben wir hier eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, da diese nur eintritt, wenn man das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt bzw. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört. Keiner der beiden Tatbestände ist erfüllt, da Triebtäter bewusst ein permanentes Medium (E-Mail) gewählt und die Nachricht an Christian adressiert hat. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:05, 13. Dez. 2008 (CET)
- Meine Argumentation ist nicht falsch, sondern nur die Behauptung, die Veröffentlichung verstoße gegen das Brief- oder andere Geheimnisse. Dann ziehe ich diese Aussage zurück, die im übrigen nicht der Hauptkritikpunkt war. Das "Strafrecht" Wikipedias korreliert mit dem gesetzlichen ohnehin nur in äußerst geringem Maße.--Leit 23:43, 13. Dez. 2008 (CET)
- Leider ist deine Argumentation falsch. Werfen wir mal einen Blick in die entsprechenden Artikel, so stellen wir fest: Das Fernmeldegeheimnis schützt die erhaltene Nachricht nicht vor Veröffentlichung, weil die Daten nach Abschluss des Kommunikationsvorgangs nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zum Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses zählen. Ähnlich verhält es sich mit dem Postgeheimnis, das gilt nämlich nur in dem Zeitraum von der Aufgabe der Sendung bei der Post bis zu ihrer Auslieferung an den Empfänger. Und auch das Briefgeheimnis hilft nicht weiter, denn verletzen kann das nur jemand, der nicht zur Kenntnisnahme bestimmt wurde. Genausowenig haben wir hier eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, da diese nur eintritt, wenn man das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt bzw. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört. Keiner der beiden Tatbestände ist erfüllt, da Triebtäter bewusst ein permanentes Medium (E-Mail) gewählt und die Nachricht an Christian adressiert hat. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:05, 13. Dez. 2008 (CET)
- Was auch immer du unter dem Sinn und Zweck von E-Mails verstehst: Das Brief- und Fernmeldegeheimnis gilt sogar für Nachrichten zwischen zwei Wikipedia-Benutzern. Man benutzt die E-Mail-Funktion ja gerade deshalb, weil sie nur für eine Person bestimmt ist. Und das gilt für den gesamten Inhalt des Textes, solange der Urheber nicht anderweitiges verfügt hat.--Leit 22:43, 13. Dez. 2008 (CET)
- Wenns nicht um private Dinge geht, kann auch die Privatsphäre schlecht verletzt werden ;)--Roterraecher !? 22:38, 13. Dez. 2008 (CET)
- Wozu benutzt man dann überhaupt die E-Mail-Funktion? In den allermeisten Mails zwischen Wikipedianern geht es nicht um private Dinge.--Leit 22:36, 13. Dez. 2008 (CET)
- Aber ich bin immer noch Urheber meines eigenen Textes. Und der war nicht zur Veröffentlichung im Internet bestimmt. Der Sachverhalt, wie Du ihn beschreibst, mag eintreten, wenn Bier die Mail im Freundeskreis zeigt, nicht aber wenn sie im Zusammenhang mit meinem Namen, und da ich einigen Benutzern der WP persönlich bekannt bin, ist sie auch einer realen Person zuzuordnen, im Internet veröffentlicht wird und per Google in der ganzen Welt theoretisch lesbar ist. -- Triebtäter 23:27, 13. Dez. 2008 (CET)
- Es ist die Frage, ob so ein kurzer Auszug bereits SH hat und schützenswert ist. Falls das der Fall ist (worüber ich mir kein Urteil bilde, sollte es wirklich notwendig sein, kann man auf UF nachfragen), ist der Auszug natürlich geschützt und du hast einen Unterlassungsanspruch gegen Christian. Der zweite Teil deines Beitrags zielt wohl auf einer Verletztung der Persönlichkeitsrechte ab. Die halte ich bei diesem Zitat hier für nicht gegeben, da hier keine privaten Erkenntnisse veröffentlicht wurden. Dass jetzt die ganze Welt weiß, was du von Christian hältst, ist IMHO kein gravierender Eingriff in deine Privatsphäre. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:32, 13. Dez. 2008 (CET)
- hmm "ist der Auszug natürlich geschützt" - bin ich mir nicht so sicher. Ein Zitat ist rein urheberrechtlich erlaubt oder? ...Sicherlich Post 23:35, 13. Dez. 2008 (CET)
- Bevor das hier in eine juristische Fachdiskussion (die aber ggf. natürlich notwendig ist) abgleitet: dass die Veröffentlichung auch nur von Teilen aus einer E-Mail (zumal zwecks einer negativen Darstellung eines anderen) mindestens mal ein Unding ist, dürfte beinahe jedem klar sein. Ich will nicht wissen, was los wäre, wenn jetzt die Leute reihenweise E-Mails von ihnen „feindlich“ gegenüberstehenden Benutzern zur Veröffentlichung bringen. Was bleibt ist die Hoffnung, dass ChristianBier dies für die Zukunft unterlässt. Ich bin mir aber sicher, dass er diese Diskussion hier zumindest erwartet hat, wenn er sich schon so genau mit dem Thema auskennt und daher eine Provokation riskiert hat.--Leit 23:39, 13. Dez. 2008 (CET)
- Es ist die Frage, ob so ein kurzer Auszug bereits SH hat und schützenswert ist. Falls das der Fall ist (worüber ich mir kein Urteil bilde, sollte es wirklich notwendig sein, kann man auf UF nachfragen), ist der Auszug natürlich geschützt und du hast einen Unterlassungsanspruch gegen Christian. Der zweite Teil deines Beitrags zielt wohl auf einer Verletztung der Persönlichkeitsrechte ab. Die halte ich bei diesem Zitat hier für nicht gegeben, da hier keine privaten Erkenntnisse veröffentlicht wurden. Dass jetzt die ganze Welt weiß, was du von Christian hältst, ist IMHO kein gravierender Eingriff in deine Privatsphäre. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:32, 13. Dez. 2008 (CET)
- Die Rechtsprechung, soweit ich sie verstehe, mag mich aber irren, sieht eine Interessenabwägung bei der Veröffentlichung von E-Mails vor. Ob eine gezielte Herabwürdigung meiner Person, Bier hat die Mail ja nur, wie er selbst schreibt, zur "allgemeinen Erheiterung" hier eingestellt, gegenüber meinem Gut der Privatsphäre und meines Rechtes am eigenen Wort gleich wiegt? -- Triebtäter 23:41, 13. Dez. 2008 (CET)
- Die Frage ist was schwerer wiegt, die von dir gegangene Beleidigung meinerseits (§ 185) oder die entsprechende Öffentlichmachung derselben. Es ist interessant, dass du hier immernur darauf rumreitest, dass ich diesen Halbsatz zitiert habe, aber noch nicht mal einsiehst, dass du diesen Halbsatz lieber gar nicht geschrieben hättest. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 00:01, 14. Dez. 2008 (CET)
- Das wird ja immer lustiger mit Dir. Jetzt unterstellst Du mir auch eine Beleidigung. Ich glaube, Du solltest langsam mal ein bisschen zurückschrauben, wenn Du gar nicht richtig auskennst. -- Triebtäter 00:22, 14. Dez. 2008 (CET)
- Wie soll man denn den zitierten Satz sonst auffassen? Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 00:26, 14. Dez. 2008 (CET)
- Aber ich bin immer noch Urheber meines eigenen Textes. Und der war nicht zur Veröffentlichung im Internet bestimmt. Der Sachverhalt, wie Du ihn beschreibst, mag eintreten, wenn Bier die Mail im Freundeskreis zeigt, nicht aber wenn sie im Zusammenhang mit meinem Namen, und da ich einigen Benutzern der WP persönlich bekannt bin, ist sie auch einer realen Person zuzuordnen, im Internet veröffentlicht wird und per Google in der ganzen Welt theoretisch lesbar ist. -- Triebtäter 23:27, 13. Dez. 2008 (CET)
Eine Rechtsberatung darf hier nicht stattfinden. Google kann da helfen. Christian Bier hat sich ganz schön reingeritten. Triebtäters Sozialverhalten ist bestimmt verbesserungswürdig, seine inhaltliche Mitarbeit aber eigentlich nicht zu beanstanden. Unabhängig vom juristischen Standpunkt ist das Veröffentlichen von E-Mails oder Auszügen daraus zur Belustigung oder Bloßstellung an Niedertracht und Schäbigkeit nicht mehr zu übertreffen. In der öffentlich einsehbaren Diskussion ging es rasch nicht mehr um die Sache selbst, sondern nur gegen Triebtäter. In dem Zusammenhang wurde auch aus der E-Mail zitiert. Der rote Rächer hat sich immer gegen eigenständige Wappenartikel und für die Abhandlung im Ortsartikel ausgesprochen. Sein Verhalten nach der Löschaktion und die Zusammenarbeit mit Christian Bier zeigt aber, dass es dabei vornehmlich nicht um die Sache sondern gegen eine bestimmte Person ging. Ich hoffe sehr, dass endlich einmal alle Sanktionsmöglichkeiten, sowohl die der Wikipedia wie auch die unseres Rechtstaates, ausgeschöpft werden, damit das Niveau, auf dem hier eine gemeinsame Zusammenarbeit stattfinden soll, nicht noch weiter gesenkt wird. --85.176.60.153 12:18, 14. Dez. 2008 (CET)
Die Wikipedia baut eine „freie“ Enzyklopädie auf, die jedermann unbesorgt kopieren und verteilen darf.
Die Formulierung ist leider missverständlich. Jeder der Material der Wikipedia benutzen will muss sich an die entsprechende Lizenz halten. --134.2.3.103 16:25, 9. Jan. 2009 (CET)
Geld, Briefmarken, Buchcover
Hallo, ich kopiere einmal eine kurze Diskussion von Commons ein:
- Bon jour. I couldn't find out what copyright-law says about book covers. Obvioulsy they are art-desigend, on the other hand, its definetly not the cover, which is sold, but the book. What about the thousands of book covers in Amazon and Co ? They need a permission to be published ? My case; book published in 1953, scanned by me in 2009. Best --Wistula (Diskussion) 15:27, 26 March 2009 (UTC)
- Hi there, thank you for your concern. It is not really specific to book covers. The fact is the illustration on a book cover is a "work of art" (sometimes in a quite broad sense) and is thus protected by copyright. If your book was published in 1953, I must assume (in the absence of any other information) that the illustration is from about that date, and thus that its copyright hasn't expired yet. So technically, yes, it is still protected and cannot be hosted on Commons with a free license. So, what about Amazon? Their use of the images is considered fair use, which is a kind of exception to copyright in the USA (here it usually covers logos, movie posters, album or book covers...). Some Wikipedias (like the English one) accept images tagged as fair use. It is not the case on Commons, and I'm afraid it is not the case on the German WP either. I hope my explanation helped. Otherwise, feel free to ask again. --Eusebius (Diskussion) 16:10, 26 March 2009 (UTC)
- Clear, pity and thanks for that, --Wistula (Diskussion) 18:44, 26 March 2009 (UTC)
- Hi there, thank you for your concern. It is not really specific to book covers. The fact is the illustration on a book cover is a "work of art" (sometimes in a quite broad sense) and is thus protected by copyright. If your book was published in 1953, I must assume (in the absence of any other information) that the illustration is from about that date, and thus that its copyright hasn't expired yet. So technically, yes, it is still protected and cannot be hosted on Commons with a free license. So, what about Amazon? Their use of the images is considered fair use, which is a kind of exception to copyright in the USA (here it usually covers logos, movie posters, album or book covers...). Some Wikipedias (like the English one) accept images tagged as fair use. It is not the case on Commons, and I'm afraid it is not the case on the German WP either. I hope my explanation helped. Otherwise, feel free to ask again. --Eusebius (Diskussion) 16:10, 26 March 2009 (UTC)
- Bon jour. I couldn't find out what copyright-law says about book covers. Obvioulsy they are art-desigend, on the other hand, its definetly not the cover, which is sold, but the book. What about the thousands of book covers in Amazon and Co ? They need a permission to be published ? My case; book published in 1953, scanned by me in 2009. Best --Wistula (Diskussion) 15:27, 26 March 2009 (UTC)
Meine Fragen:
- Die gesetzlichen Regelungen zu Briefmarken und Geld sind nicht klar, ich verstehe aber, dass ein Hochladen derzeit geduldet wird. Richtig ? Betrifft das auch Produkte aus der Zeit von vor 1945, deckt das Statement der Deutschen Post also auch Vorgängerorganisationen ab ? Wie sieht das mit der DDR-Post aus ?
- Das deutsche Copyright erlaubt den angesprochenen Fair use wohl nicht ? Also gibt es keine Möglichkeit, Buchcover von nach 1909 bei der dt Wikipedia einzustellen - es sei denn, der Verlag (so es ihn noch gibt) genehmigt ?
Gruss --Wistula 10:25, 27. Mär. 2009 (CET)
Längstmögliches Zitat
Ab welcher Zeilenlänge beginnt eine URV bei Zitaten, die als solche gekennzeichnet sind ? --Arcy 00:12, 5. Jul. 2009 (CEST)
Aktualisierung wg. CC-BY-SA nötig, oder?
Z. B. in der Einleitung und im ersten Abschnitt muss man wohl die Begriffe „GFDL“, „GNU-FDL“, „GNU-Lizenz für freie Dokumentation“ u. ä durch CC-BY-SA ersetzen, ne? Gruß --dealerofsalvation 23:02, 30. Jul. 2009 (CEST)
- na wenn sich sonst niemand zu der Aktualisierung berufen fühlt, dann mach ich das mal. --dealerofsalvation 07:22, 2. Aug. 2009 (CEST)
URV im BNR?
Was ist, wenn ein Benutzer auf einer seiner Unterseite eine URV beherbergt? Gehört das gelöscht, weil Google scheint ja auch den BNR zu durchforsten. --Nickaat 09:08, 3. Sep. 2009 (CEST)
- URV bleibt URV, egal wo. Das muss dann gelöscht werden. Gruß, -- E 13:59, 3. Sep. 2009 (CEST)
- Danke, dann schreite ich zur Tat =) --Nickaat 21:03, 3. Sep. 2009 (CEST)
URV bei Verwendung von Babelfish an einzelstellen?
Ich habe bei der Übersetzung von Harold Adams Innis möglicherweise häufig Babelfsih verwendet, und die Ergebnisse dann korrigiert. Ich ersuche um Löschung aller Versionen, da sie ein URV sein könnten. --Liberaler Humanist 13:04, 4. Okt. 2009 (CEST)
- Hinweis: Ich habe, sollte ich Babelfish verwendet haben, diesen eventuell bei eoinzelnen Formulierungen verwendet. Da ich diese jedoch jetzt noch nicht herausgesucht habe bitte ich darum, einstweilen alle meine Versionen herauszunehmen, um dann in Ruhe eventuell betroffene Stellen zu suchen, und jetzt die Möglichkeit der Verbreitung eines eventuellen URV auszuschließen. --Liberaler Humanist 13:07, 4. Okt. 2009 (CEST)
Darf ein Urheber einen Artikel auch anderswo veröffentlichen?
Hallo, ich bin Urheber eines Artikels in der Wikipedia, der abgesehen von einigen kleinen orthografischen Korrekturen nach 2 Jahren immer noch unverändert abrufbar ist. Darf ich als Urheber den Artikel auch noch anderswo veröffentlichen? Ich würde ihn gerne als Beitrag für eine Festschrift einreichen, da er bisher noch nie gedruckt erschienen ist. Falls ja, muss ich dabei irgendetwas beachten? Grüße --78.53.210.253 07:54, 23. Dez. 2009 (CET)
- Wieso auch nicht? Dafür ist man doch der Urheber! --Alchemist-hp 09:30, 23. Dez. 2009 (CET)
Abgrenzung URV und Zitat vorn aufnehmen
Das wird oben schon mehrfach angemahnt. Wenn man irgendwas umschwurbelt, wird es dann meist ungenau. Und die Leute, die als REF genannt werden, sind sauer, nicht nur nicht genannt zu werden, sondern auch unverstanden zu bleiben :-) Im Text z.B. "Das xxx definiert in yyy wie folgt: <Text dann einrücken oder kursiv> und danach ref. Die Definition darf den Gesamtartikel allerdings nicht dominieren, da gibt es keine festen Grenzen. -- Brainswiffer 15:06, 6. Feb. 2010 (CET)
URV bei Bildern
Unter Wikipedia:URV#Urheberrechtsverletzungen (URV) ist zwar erklärt, was ich zu tun habe, wenn ich eine URV in Texten bemerke, allerdings nicht, was ich machen muß, wenn ich eine URV bei Bildern vermute. WP:DÜP ist AFAIK nur für fehlende Lizenzen zuständig, URVs werden dort meines Wissens nicht bearbeitet. Was muß ich tun, wenn ich eine Bild-URV bemerke? Erschwerend: Was muß ich tun, wenn dieses Bild auf Commons liegt? --Rudolph H 12:34, 17. Apr. 2010 (CEST)
- Du musst erst einmal gar nichts tun. Zweitens (fast) alle Bilder bei Wikipedia entsprechen nicht den Lizenzanforderungen. Wo bitte schön steht unter all den Bildern die in den Artiken enthalten sind die Lizenzangabe und der Autor wie es gefordert ist??? Ansonsten kann man viel tun: das entsprechende Bild aus dem Artikel herausnehmen, einen Löschantrag stellen und begründen. Auf Commons oder auf Wikipedia.de ist es das gleich vorgehen. Evtl. hier das Bild genauer erwähnen. Viele Grüße, --Alchemist-hp 13:10, 17. Apr. 2010 (CEST)
- Ach, mit ersterem wollte ich mich gar nicht beschäftigen. Gut, Wikipedia:Dateiüberprüfung/Anleitung hab' ich jetzt doch gefunden. Mal ein Beispiel: Datei:Endat verbindungstechnik de.jpg hat zwar eine Lizenz, es ist aber nicht offensichtlich, ob der Urheber dieser zustimmt (IMHO & AFAIK bräuchte das Bild ein OTRS-Ticket). Läge es nur auf .de würde ich jetzt ein {{Dateiüberprüfung|Freigabe}}-Baustein setzen, richtig? Kann ich das auch hier auf .de machen, wenn das Bild auf Commons liegt und die DÜP kümmert sich dann darum? Oder muß ich das auf Commons machen (ich hätte nicht den blassesten Dunst wo)? Ob jemand kundiges die richtige Vorgehensweise für Dummies mit in den Wikipedia:URV#Urheberrechtsverletzungen (URV)-Absatz einfügen könnte? --Rudolph H 14:27, 17. Apr. 2010 (CEST)
Rechtsfolgen konkreter Urheberrechtsverletzungen?
Wie sehen eigentlich die Rechtsfolgend aus? Angenommen, ein User gibt einen umfassenden Text als eigenes Werk aus und veröffentlicht es hier. Der tatsächliche Urheber erlangt davon Kenntnis und will "Blut sehen", fordert also Schadensersatz und stellt eine Strafanzeige. Gegen wen? Der Autor ist je ggf. nur mit seinem Pseudonym dabei und nicht zu identifizieren. Haftet die Wikipedia-Foundation mit Ihrem Vermögen als Mithafter? (nicht signierter Beitrag von Axel Schwiersch (Diskussion | Beiträge) 17:09, 19. Feb. 2007 (CET))
URV-Löschung in Tarcisio Bertone
Ist diese Versionslöschung wegen URV durch Admin Memmingen korrekt vonstatten gegangen. Er löschte große Teile des Textes, die anhand der Einzelnachweise gar keine URVs gewesen sein können.[7]. Müsste in Zweifelsfällen oder bei URVs in einzelnen Versionen, selbst wenn diese von Anfang an bestehen würden, nicht zur Löschung einzelner Versionen und nicht ganzer Versionsgeschichten führen. Müsste nicht zuerst für den besagten Abschnitt ein URV-Baustein eingesetzt werden, um das ganze auf Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen hier inklusive der Möglichkeit von Freigabelizenzen diskutieren zu können? Auch auf der Diskussionsseite des Artikels kommt ein URV-Vorwurf nicht vor. An wen genau richtet sich der URV-Vorwurf, an Bene16, an mich? Gegen Bene16 gab es zeitnah URV-Vorwürfe mit VM und 7tägiger Sperre druch AndreasPraefke? Was hat Bene16 dann aber in Tarcisio Bertone genau an URV begangen? Zum Artikel und URV kommt kein einziges Sucheregebnis. Mir kommt die Aktion übereilt vor. Kann das bitte mal jemand überprüfen? - SDB 04:07, 29. Jan. 2011 (CET)
- Hallo SDB. Der Text stammte zu großen Teilen seit der ersten Version von dem Buchrückentext bei dem angegebenen Link. Es blieb daher leider keine andere Möglichkeit, als den kompletten Text zu löschen, da auch ein auseinanderfieseln nicht möglich war. Die URV wurde hier nicht alleinig von Bene begangen, sondern es waren (fast) alle Benutzer daran beteiligt. Leider. Mir hat das mit Sicherheit keinen Spaß gemacht, einen halbwegs vernünftigen Artikel fast zur gänze zu löschen, kannst mir glauben. Eine Freigabe von dem Verlag Randomhouse zu bekommen, erachte ich auch eher als unwahrscheinlich, weshalb ich es gleich gelöscht habe. --Grüße aus Memmingen 06:25, 29. Jan. 2011 (CET)
- Welcher Buchrückentext bitteschön, du hast nämlich ja die komplette Versionsgeschichte gelöscht. Gerade deshalb gehört das ganze hier mit URV-Baustein gemeldet, damit das ganze zumindest für Admins nachvollziehbar bleibt. Was du für "unwahrscheinlich" hältst oder nicht, ist ziemlich irrelevant. Eine Freigabe für eine Buchrückenautorenkurzbiographie zu bekommen, ist auch bei Random keineswegs ausgeschlossen. Es war nach mehreren Jahren Existenz überhaupt keine Notsituation mit Zeitverzug da, oder wo gab es eine konkrete Beschwerde von Random. Für was bitteschön haben wir diese Seite hier, wenn jeder Admin nach Gutdünken angebliche oder tatsächliche URV-Verletzungen via Komplettlöschung "gleich" löschen kann. Und wenn du diesen Text hier meinst, müssten wir uns schon noch mal über die Schöpfungshöhe unterhalten. Ganz abgesehen davon würde ich dich bitten nachzuweisen, dass der Abschreibevorgang (im Blick auf die Interwikis und angegebenen Primärquellen, z.B. die italienische Version vom Erzbistum Genua) definitiv nicht umgekehrt gewesen sein kann! - SDB 11:24, 29. Jan. 2011 (CET)
- Dann sag mir, wie ich etwas löschen kann, was vom ersten Edit an eine URV war, ohne die Versionshistorie zu löschen? Ich bin noch nicht dahinter gekommen, wie soetwas gehen soll. -- Grüße aus Memmingen 12:03, 29. Jan. 2011 (CET)
- Du musst nicht sofort etwas löschen! Dafür gibt es eben das Prozedere hier, der gilt auch für Textabschnitte. Damit hätte ich oder andere die Möglichkeit gehabt, die Schwere der URV zu diskutieren (Schöpfungshöhe) und gegebenenfalls die nötigen Freigaben zu erreichen. Scheinbar ist dir das hier beschriebene Prozedere nicht bekannt. Dann solltest du allerdings auch die Finger von URV-Löschungen lassen. Mittlerweile ziemlich verärgert. - SDB 12:20, 29. Jan. 2011 (CET) PS: Ein aktuelles Beispiel wie das aussehen hätte müssen.
- Kann ihn gerne wieder herstellen und es Dir überlassen. Hätt einen Vorteil, ich wär nicht der Beginner des Artikels :-) -- Grüße aus Memmingen 12:43, 29. Jan. 2011 (CET)
- Wäre mir eigentlich sehr recht, zumal ich immer noch nicht erkennen kann, wie zum Beispiel der Punkt "Kritik" von der Buchrücken-URV betroffen gewesen sein soll! - SDB 22:36, 29. Jan. 2011 (CET)
- Kann ihn gerne wieder herstellen und es Dir überlassen. Hätt einen Vorteil, ich wär nicht der Beginner des Artikels :-) -- Grüße aus Memmingen 12:43, 29. Jan. 2011 (CET)
- Du musst nicht sofort etwas löschen! Dafür gibt es eben das Prozedere hier, der gilt auch für Textabschnitte. Damit hätte ich oder andere die Möglichkeit gehabt, die Schwere der URV zu diskutieren (Schöpfungshöhe) und gegebenenfalls die nötigen Freigaben zu erreichen. Scheinbar ist dir das hier beschriebene Prozedere nicht bekannt. Dann solltest du allerdings auch die Finger von URV-Löschungen lassen. Mittlerweile ziemlich verärgert. - SDB 12:20, 29. Jan. 2011 (CET) PS: Ein aktuelles Beispiel wie das aussehen hätte müssen.
- Dann sag mir, wie ich etwas löschen kann, was vom ersten Edit an eine URV war, ohne die Versionshistorie zu löschen? Ich bin noch nicht dahinter gekommen, wie soetwas gehen soll. -- Grüße aus Memmingen 12:03, 29. Jan. 2011 (CET)
- Welcher Buchrückentext bitteschön, du hast nämlich ja die komplette Versionsgeschichte gelöscht. Gerade deshalb gehört das ganze hier mit URV-Baustein gemeldet, damit das ganze zumindest für Admins nachvollziehbar bleibt. Was du für "unwahrscheinlich" hältst oder nicht, ist ziemlich irrelevant. Eine Freigabe für eine Buchrückenautorenkurzbiographie zu bekommen, ist auch bei Random keineswegs ausgeschlossen. Es war nach mehreren Jahren Existenz überhaupt keine Notsituation mit Zeitverzug da, oder wo gab es eine konkrete Beschwerde von Random. Für was bitteschön haben wir diese Seite hier, wenn jeder Admin nach Gutdünken angebliche oder tatsächliche URV-Verletzungen via Komplettlöschung "gleich" löschen kann. Und wenn du diesen Text hier meinst, müssten wir uns schon noch mal über die Schöpfungshöhe unterhalten. Ganz abgesehen davon würde ich dich bitten nachzuweisen, dass der Abschreibevorgang (im Blick auf die Interwikis und angegebenen Primärquellen, z.B. die italienische Version vom Erzbistum Genua) definitiv nicht umgekehrt gewesen sein kann! - SDB 11:24, 29. Jan. 2011 (CET)
Habe den Artikel nun wiederhergestellt, die URV-Bausteine gesetzt und auf der URV-Seite gemeldet. -- Grüße aus Memmingen 15:19, 30. Jan. 2011 (CET)
URV-Anfrage aus Kriegsziele im Ersten Weltkrieg
Liebe Kolleg/innen, ich habe die folgenden drei Dateien vorsorglich aus einem Artikel heraus genommen
- Datei:Kriegsziele im Westen.jpg
- Datei:Kriegsziele im Osten.jpg
- Datei:Imperium Germaniae.jpg
Sie scheinen mir Digitalisate aus einem 1961 erschienenen Buch von F. Fischer zu sein. Ich bitte um Überprüfung. Vielen Dank und viele Grüße, --Trinitrix 09:53, 28. Mär. 2011 (CEST)
- Die Angelegenheit hat sich in der Zwischenzeit positiv geklärt. Alles in Ordnung. Viele Grüße, --Trinitrix 20:23, 29. Mär. 2011 (CEST)
LA unmöglich?
Hallo! Ich wollte gerade einen Löschantrag für diese Grafik stellen. Geht aber nicht, wenn ich auf Bearbeiten gehe, werde ich zu den Commons geführt, wo ich aber weder einen Account habe, noch einen will. Die Datei wurde bislang lediglich bei de:WP für einen Artikel (Ernährungspyramide) genutzt. Ich hab den starken URV-Verdacht, das dort jemand lediglich die Grafik aus einem Buch übertragen hat. LA-Begründung wäre damit einerseits URV, anderseits halte ich diese Grafik für WP-untauglich, da sie gemäß der Quellenangabe nicht der wissenschaftlichen Fachliteratur entspricht, sondern aus einem "Motivationsbuch" eines Sportlers, was sicher nicht im Sinn von WP:Q ist. Was bleibt nun? Kann ja nicht sein, daß man als Benutzer von de:WP "gezwungen" wird, auf fremden Websites zu agieren, wenn es um eine Datei hier geht.Oliver S.Y. 10:53, 31. Mai 2011 (CEST)
"ICE"- was ist geschützt?
Ist zwar hier OT, aber dafür lesen hier die Experten mit. Der ICE als Bildmarke ist offenbar geschützt, aber wie ist es mit dem Wort "ICE" in der Bahn-Bedeutung? Kann ein Imbiss einen ICE-Burger bewerben, ohne Ärger zu riskieren, oder kann man einen Krimi "Mord im ICE" betiteln? (Nein, ist als Titel bisher nicht erschienen.) Intercity-Express ist uneindeutig, Google unhilfreich. Danke, --Aalfons 15:26, 26. Jun. 2011 (CEST)
Karte urheberrechtlich geschützt?
Topographische Karten der United States Geological Survey (USGS) sind bekanntlich public domain. Wie steht es um anderweitig bearbeitete Karten, die USGS-Karten als Grundlage verwenden? Hier zum Beispiel hat die Kahoolawe Island Reserve Commission (KIRC) offensichtlich auf einer USGS-Kartenbasis herumgeschmiert und historische Grenzen und Namen eingetragen. Wird dadurch ein urheberrechtlicher Schutz begründet, oder bleibt das Ergebnis public domain, weil auf public domain-Basis erstellt?--Ratzer 09:21, 12. Jul. 2011 (CEST)
- Ich nehme die Frage hier zurück, nachdem ich gelesen habe, dass hier nicht der richtige Ort dafür ist.--Ratzer 20:42, 12. Jul. 2011 (CEST)
Rechteverletzung, obwohl kein Urheberrecht existiert
Es gibt einen Sonderfall - der auch das Urheberrecht berührt - auch wenn das Textmaterial selbst nicht urheberrechtlich geschützt ist:
Amtliche Werke fallen nach deutschem Recht nicht unter das Urheberrecht - das legt § 5 Abs 1 des Urheberrechtsgesetzes fest [8], allerdings unterliegen diese Werke entsprechend § 5 Abs 2 ausdrücklich einem strikten Änderungsverbot. Dieses wird in Deutschland sehr restriktiv gehandhabt und ist in den §§ 62 Abs. 1 bis 3 und 63 Abs. 1 und 2 (Pflicht zur Quellenangabe) des § 5 UrhG geregelt. Es sagt nichts anderes, dass man amtliche Werke zitieren darf, allerdings unverändert und mit Quellenangabe.
Das Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz legt fest, dass Denkmallisten geführt werden. Im Gesetz heißt es ausdrücklich, dass eine Denkmalliste geführt wird und jedem die Möglichkeit gegeben werden muss, in die Liste der unbeweglichen Kulturgüter einzusehen. Es ist deutlich dargelegt, dass eingesehen werden darf.
Nun ist es so, dass dieses einsehen in die Liste dahingehend umgesetzt wird, dass die Generaldirektion kulturelles Erbe für Rheinland-Pfalz diese Listen online als nachrichtliches Verzeichnis der Kulturdenkmäler, also als amtliches Werk mit den oben angeführten Restriktionen, zur Verfügung stellt. Um das Änderungsverbot nach § 5 Abs. 2 UrhG. zu gewährleisten, wird es als geschütztes PDF-Dokument zur Verfügung stellt, es ist mit normalen Mitteln nicht möglich, die Inhalte aus dem Dokument zu extrahieren. Dazu bedarf es einer speziellen Software, welche aber frei im Internet zur Verfügung steht. Oder eine Textextrahierung über ein OCR-Programm.
Ein Beispiel für so ein Dokument ist zB das nachrichtliche Verzeichnis der Kulturdenkmäler, Worms. Hier kann man feststellen, dass das Dokument tatsächlich gesperrt ist. Aus meiner Sicht ist der Sinn dieser Maßnahme eindeutig: die Einsicht in die Liste ist gewährleistet, die Veränderung jedoch unterbunden.
Nun ist es aber so, dass durch die Übernahme von Denkmallisten - wenn es sich nur um den Namen des Objekts und den Ort handelt, eventuell auch eine fortlaufende Nummer - der Inhalt wohl kaum geändert werden kann. Sie wären schlichtweg falsch. Wenn jedoch ein amtliches Werk Texte beinhaltet, welche über diese Grundparameter hinausgehen, dann sind diese Texte ebenfalls Teil dieses amtlichen Werkes und dürfen nicht verändert werden.
Fakt ist, dass nach meiner ersten Durchsicht im Artikel Liste der Kulturgüter in Worms-Kernstadt der inhalt des amtlichen Textes 1:1 in den Artikel übernommen wurde. Wahrscheinlich sind einige Texte auch verändert worden, aber prima Vista war es eine 1:1-Übernahme unter Verwendung einer Software, welches das geschützte Dokument ausgelesen hat.
Das Problem ist in diesem Fall keine Verletzung des Urheberrechts - denn dieses Urheberrecht gibt es ja nicht - sondern der Verstoß gegen das Änderungsverbot (wie oben beschrieben). Erstens wurden diese Texte - welches amtliche Texte sind - in veränderter Form - teilweise, aber in geringer Form auch inhaltlich - über mehrere Artikel verteilt in Artikel eingepflegt und stehen somit nach unseren Regeln automatisch unter der Wikipedia-Lizenz. Das heißt, jegliche Änderung an diesen Texten sind ein Verstoß gegen § 5 Abs. 2 UrhG. Wir hätten diese Texte wohl in Wikipedia unverändert einpflegen können, allerdings müssten diese unverändert sein und bleiben und das geht nur mit einer sofortigen Sperre des Artikels. Und damit haben wir ein grundsätzliches Wikipedia-Problem. Aber auch das würde nicht ausreichen, denn jeder darf ja unsere Texte übernehmen und anderwärtig frei verwenden - wenn er als Quelle Wikipedia angibt. Und das ist auch aus gesperrten Artikeln möglich.
Ich sehe hier ein großes Dilemma: Wenn uns jemand draufkommt, dann könnten wir aufgefordert werden, alles zu löschen, was zur entsprechenden Kategorie gehört. Die Situation zu ignorieren und es so zu belassen wie es ist, ist wiederum auch dumm, denn aktuell sind die bestehenden Listen in einer Form aufbereitet, die es uns (wie zB in Österreich aber gemacht wird) nicht erlaubt, über einen Datenbankabgleich eine jährliche automatische Aktualisierung durchzuführen. Ich bin der Meinung, dass die Bearbeiter der Listen im Zuge unseres gesamteuropäischen Denkmallistenprojekts versuchen sollten, mit der Generaldirektion kulturelles Erbe für Rheinland-Pfalz Kontakt aufzunehmen um im Wege einer Kooperation die Daten direkt von ihnen in einem Datenbankformat zu bekommen. Aber auch mit ihnen klären, ob sie einerseits die Übernahme und andererseits die Änderung der Objektbeschreibungen akzeptieren. Der aktuelle Zustand ist aus meiner Sicht höchst problematisch, aber auch nicht wirklich gut gelöst. --Hubertl 00:49, 11. Jul. 2011 (CEST)
- Die Frage ist, ob bei den übernommenen Inhalten überhaupt Schöpfungshöhe vorliegt, da habe ich zumindest Zweifel. --HyDi Schreib' mir was! 15:10, 14. Jul. 2011 (CEST)
aktuelle Massenanlage von Neuartikeln
Hat jemand eine Erklärung, wie jemand im Minutentakt diese Masse von Artikeln anlegen kann, ohne eine URV zu begehen? —Lantus
— 23:20, 21. Jul. 2011 (CEST)
Wie sieht es eigentlich mit diesen Bildern aus? Praktisch alle scheinen von Ebay-Auktionen zu kommen. -- Knergy (Diskussion; Beiträge) 20:36, 2. Nov. 2011 (CET)
Derental
Hallo, habe bemerkt, dass der Artikel Derental kürzlich erheblich ergänzt wurde. Die meisten Texte wurden dabei offenbar von hier und damit zusammenhängenden Seiten kopiert. Die Seite wurde auch verlinkt und angegeben, dort ist aber keine freie Lizenz angegeben, sondern das Vervielfältigen nur privat und nichtkommerziell erlaubt. Ob es sich bei dem Einsteller auch um den Autor der Informationen handelt, kann ich natürlich nicht prüfen, laut WP-Benutzerseite und Impressum der Angerblatt-Seiten ist das eher nicht der Fall, aber das kann auch täuschen. Da ich zu blöd bin, um mit so etwas korrekt umzugehen, wollte ich hier mal nachfragen. --Stuby 15:14, 27. Nov. 2011 (CET)
- Habe jetzt doch mal einen Radikaleingriff getätigt; das geht sonst ewig weiter, fürchte ich, und sollte besser genau geklärt werden. Wenn das falsch war, klärt mich bitte auf und/oder helft beim Reparieren. --Stuby 16:10, 27. Nov. 2011 (CET)
Gibt es bei uns eine Regel, ...
... wie wir mit eingetragenen Warenzeichen umgehen, die in der französischen WP verwendet, aber nicht nach Commons hochgeladen werden dürfen? Mir geht's konkret um dieses kleine Bildchen, das ich gerne in einen de-Artikel einbauen würde. Und immerhin haben wir ein vergleichbares Logo aus der selben Quelle, nämlich dieses, ja auch schon hier. --Wwwurm Mien Klönschnack 14:58, 13. Mär. 2012 (CET)
Youtube Weblinks
In Youtube sind mir die Urheberrechte unklar; Ich beobachte immer wieder auf Youtube eingestellte Kopien von Filmen, die im Fernsehen gezeigt wurden, kann aber keine Hinweise auf Urheberrechte bzw Bemühungen zur Beschaffung derselben zum Einstellen ins net erkennen, obwohl diese Filme meist zB im Nachspann Warnungen vor illegalem Kopieren enthalten. Beim Sichten solcher Ergänzungen, habe ich bisher keinen Sichtvermerk erteilt. --SonniWP✍ 13:29, 30. Mai 2012 (CEST)
Vandalismusmeldungen / Benutzersperren
Beim Meinungsbild Wikipedia:Meinungsbilder/Belegpflicht bei Sperrbegründungen diskutieren wir gerade dass „Egal in welcher Instanz die Benutzersperre behandelt wird, ist festzustellen, „wo" (mit welchen Edits) ein Benutzer „welche“ Regeln verletzt hat und „wodurch" die Regelverletzung bestand.
...und wo Ausnahmen sinnvoll sind.
Wie sieht es bei Urheberrechtsverletzungen und folgenden VM oder Benutzersperren aus?
Habt Ihr da Einwände? Dann bitte bei Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Belegpflicht bei Sperrbegründungen#generelle Abkehr vom „wodurch“ mitdiskutieren. --Ohrnwuzler (Diskussion) 03:53, 23. Jul. 2012 (CEST)
Copy & Paste ohne Herkunftsangabe
Wie soll ich mit einem Benutzer umgehen, dessen Artikel-Edits (neben Kleinigkeiten) über Jahre hin hauptsächlich darin bestehen, irgendwelche Texte per Copy & Paste in Artikel einzufügen, ohne je die Herkunft anzugeben? Nach Durchsicht dieses Artikels hier habe ich den Benutzer auf die Problematik seiner Gepflogenheiten hingewiesen.[9] Er wollte das nicht zur Kenntnis nehmen[10] und fand dabei auch Unterstützung.[11] Es ist daher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass er so weitermachen wird.
Unserem Artikel hier kann ich nun nicht so recht entnehmen, wie ich mit sowas umgehen soll. Des öfteren wird mir schnell deutlich, aus welchem anderen WP-Artikel der Text stammt. In anderen Fällen ist für mich nach langjähriger Kenntnis des Benutzers offensichtlich, dass er den betreffenden Text nicht selber verfasst haben kann (wobei dann zumeist ein Pseudobeleg angegeben ist, aber das ist hier nicht das Thema). Bevor ich selber unausgegorene Vorschläge formuliere, stelle ich das erst mal als Frage in die Runde. --Klaus Frisch (Diskussion) 03:10, 6. Aug. 2013 (CEST)
Ein einfaches Cut&Paste von Text in andere Artikel...
ohne Hinweis auf die Autoren ist nicht gestattet.
- Was soll uns diese Aussage Mitteilen?
- 1. Cut&Paste von eingen Text in die WP geht nicht???
- 2. Bei gemeinfreien nicht schützbaren Inhalten würde die WP hiermit einen eignen Rechtsanspruch gegen einen womöglich unbekannten OrginalAutoren erheben???
-
- Oder will die WP nur einen Herkunftsnachweis für eigene Inhalte durchsetzen?,
- der so siehe 1. und 2. praktisch nicht unbeschränkt möglich ist???
- Außerdem könnten WP:Belege ein URV-Verletzung der Rechte 3. sein?
- Lg--77.24.25.20 23:52, 14. Aug. 2013 (CEST)
Es geht um diesen C&P-Edit der IP, der auch hier erfolgte, was ich kurz und nachfolgend etwas länger zu erläutern versuchte. Wenn hier etwas zu ergänzen/korrigieren sein sollte, bitte ich um Hinweise. Kein Einstein (Diskussion) 08:41, 15. Aug. 2013 (CEST)
Hinweis an Kein Einstein
- Hallo Kein Einstein,
- Nein, es geht genau Nicht um diesen Fall, sondern um allgemeine Rückfrage(n) zu der Formulierung in Urheberrechte beachten. Deshalb habe ich hier nachgefragt!
- Zur Deiner Behauptung:
- das das von Dir genannte Edit ein URV sein könnte, habe ich bereits mit den Hinweis auf die in diesem Fall mögliche NICHT Schützbarkeit des konkreten Inhaltes und Form in dem passenden Artikel geantwortet!
- Bitte Kein Einstein renne nicht einigen USERN nach,
- und verändere nicht den Kontext eines Edits durch Deine unpassende Komentare.
- Eine qualifizierte Sach-Antwort zu Deinem Revert in dieser Sache in dem betreffenden Artikel Kraft steht von Dir immernoch aus.
- Das ist mir wichtiger als diese von Dir Aktion, die an einen WP:PA grenzt.
- Der ursprünliche Ort dieser Tabelle im Artikel Drehmoment ist für den konkreten Gesammt-Inhalt völlig unpassend. Auch da hast Du bisher nichts getan...
Bitte um Rat – Artikel Woldsche Zerlegung
Hallo, aktuell komme ich mir vor wie der "Bote, den man verprügelt".
Zur Sache (Chronik):
Bezüglich des Artikels Woldsche Zerlegung wies eine IP auf der zugehörigen Disk-Seite darauf hin, dass „dieser Artikel wortwörtlich aus dem Buch von Kirchgässner und Wolters übernommen“ sei. Handeln oder wegschauen? Lieber doch handeln (dachte ich mir)! So habe ich die Vorlage "Urheberschaft ungeklärt" im Artikel platziert und dies regelkonform auf WP:LKU#Urheberschaft ungeklärt dokumentiert.
In der Folge wurde von einem Benutzer die Vorlage aus dem Artikel entfernt und gleichzeitig eine Quelle, eben die von der IP benannte, im Artikel platziert.
Diesbezügliche Nachfrage meinerseits bei dem Benutzer verläuft bis dato aus meiner Sicht unschön: zunächst Vorhaltung, ich wolle ihn abmahnen, danach Unterstellung bezahlten Editierens. Das kränkt mich zwar mehr oder weniger, ich glaube aber, er weiß es einfach nicht besser. Insofern kann ich damit noch leben. Weitere Diskussionen (meinerseits) mit ihm werden imho nicht weiterführen.
Ich erbitte hier nun einen fachlichen Rat, wie mit der vermuteten/möglichen URV weiter "korrekt" (im Sinne der WP) umzugehen ist. Ich sehe mich mit meinem (unvollkommenen, mea culpa) URV-Wissen hier leider am Ende. Ich überlege aufgrund dieses Erlebnisses zudem, ob ich zukünftig nicht lieber wegschaue, wenn ich URV'en vermute. So viel "Mist" kann ich doch hier nicht gebaut haben, oder? --WahrerWombat DISK 00:41, 28. Sep. 2013 (CEST)
Vorsichtshalber Disclaimer: Ich bin weder Mathematiker, noch Autor des im Rahmen der URV-Vermutung genannten Buches, noch Verlagsmitarbeiter, noch bezahlter WP-Autor, noch hatte ich vor dem Vorfall irgendwelche Kontakte mit dem o.g. involvierten Benutzer, noch... noch... noch ... Kurzum: Ich bin durch Zufall auf den Hinweis der IP gestoßen. --WahrerWombat DISK 01:31, 28. Sep. 2013 (CEST)
- Ich kenne mich mit dem Urheberrecht in mathematischen Texten leider nicht aus, allerdings ist der Text bis auf wenige Worte tatsächlich 1:1 dem Buch von Kirchgässner und Wolters entnommen - ich denke nicht, dass die reine Quellenangabe auch in sehr formellastigen Sätzen reicht. Hier sollte sich jemand mit Kenntnissen zügig des Falles annehmen. --Lorilo (Diskussion) 15:16, 28. Sep. 2013 (CEST)
- Hallo Lorilo, und besten Dank für Dein Feedback. Insbesondere hilft mir Dein Hinweis (Link) auf Google-Books schon mal enorm weiter. Tatsächlich weitgehende Übereinstimmung. Dein Hinweis bzgl. mathematischer Texte ist berechtigt. Ich würde vermuten, dass eine bloße Auflistung von Formeln/Algorithmen eher keine URV darstellt. Zusammen mit dem begleitenden Text sehe ich das schon anderes. Ich bin aber auch kein Fachmann hinsichtlich mathematischer Texte, insofern ist meine Einlassung WP:TF. Ich werde nun noch ein wenig abwägen und dann wahrscheinlich auf WP:LKU entsprechend beitragen. Nochmals ganz herzlichen Dank und ein schönes Wochenende, --WahrerWombat DISK 18:20, 28. Sep. 2013 (CEST)
DDR-Urheberrechte (Copyright)
Wir haben schon mehrfach!! bei Wikipedia (US und D) darauf hingewiesen, dass dieser Artikel endlich überarbeitet werden muss. Das DDR-Urhebergesetzt, bitte sich informieren (aber nicht durch eine Anwaltskanzlei!) unterscheidet sich immens von denen in der Marktwirtschaft (Kapitalismus). Das DDR-Urhebergesetz wurde durch kein BRD-Gesetz oder Gerichtsentscheidung aufgehoben - weil diese es nicht dürfen!!! Laut internationaler Regelungen. BRD-Anwaltskanzleien sehen auch hier nicht durch.
i. A. Björn Ruder, Veritasklub im Dezember 2013 (nicht signierter Beitrag von Veritasklub (Diskussion | Beiträge) 10:36, 11. Dez. 2013 (CET))
Über Trendy Art: David Nemati
Über Trendy Art: Trendy Art ist ein Name wo alles über die Schönheiten entdeckt! Die Bedeutung für Trendy Art kann man auch bei einem englischen Satz beschreiben "Point of Beauty" In den 90er Jahren hatte David diesen Beruf in Iran erlernt. Die Lehre ist eines, noch die gesammelte Erfahrungen bringt ihm einige grosse Referenzen! Seit mehreren Jahren ist er selbstständig und führt ein eigens Beauty Salon. Für David war ein Karriereaufstieg immer sehr wichtig. Die Zeit nahm er sich sehr gerne da es nicht nur sein Beruf ist nein es ist sein Hobby. Genau beschriebe Lebt er für diesen beruf. Mit mehreren Weiterbildungen als Make-up Artist, Lasertherapeut besucht er weiterhin jegliche Weiterbildungsangebote. Dadurch ermöglicht er eine sehr grosse Zufriedenheit der Kunden / innen. (nicht signierter Beitrag von Trendy-art (Diskussion | Beiträge) 12:34, 13. Jan. 2014 (CET))
Vorlage Temporärkopie
Hallo! Ich weise an dieser Stelle darauf hin, daß die Formulierung dieser Vorlage durch die Praxis überholt ist:
- Beispiel 1: Artikel RWE. Dieser wurde am 6.März als Arbeitskopie unter Benutzer:Wiguläus/RWE angelegt, Umfang ca. 100.000 Bytes. Es war zumindest einigen Benutzern klar, daß eine veränderte Fassung dieses Textes nie in den Ursprungsartikel eingearbeitet werden wird. Das Problem ist nun, daß unter Benutzer:Wiguläus/RWE gekürzt eine Arbeitskopie der Arbeitkopie angelegt wurde, ohne das die Versionsgeschichte von RWE nachvollziehbar ist, und es wird auch nicht auf diesen Artikel verwiesen. Was die obrige Nachfrage des Autors noch eigenwilliger erscheinen lässt.
- Beispiel 2: Artikel Homöopathie: Dieser wurde gestern als Arbeitskopie unter Benutzer Diskussion:Mathmensch/Homöopathie angelegt, Umfang 150.000 Bytes. Und auch da wurde bereits klargestellt, daß nach Ablauf der vier Wochen dieser Entwurf nicht in den Artikel eingearbeitet wird, siehe Artikeldisk. Davon abgesehen müßte sowas wohl eher unter Benutzer:Mathmensch/Homöopathie stehen.
Ich habe bekanntermaßen mit beiden Benutzern einen Dauerkonflikt, der hier aber gar keine Rolle spielt. Sondern es geht mir darum, daß die Vorlage für solche Fälle nicht geeignet ist. Denn wie mir in einem dritten Beispiel (Wienerisch) damals durch einen Admin klargemacht wurde, solange ein Text nicht in den Artikel eingearbeitet wurde, kann er unbegrenzt im BNR stehen bleiben, was dem Charakter als Temporäre Kopie ja klar widersprechen würde. Insbesondere wenn sowohl am Artikel auch der Arbeitskopie wochenlang diverse (strittige) Veränderungen vorgenommen werden.Oliver S.Y. (Diskussion) 10:40, 10. Apr. 2014 (CEST)
- Ich weise darauf hin, dass mir von Itti Temporärkopie empfohlen wurde statt - wie beantragt - einer Komplettkopie. Zur Arbeitskopie der Arbeitskopie: ich weise daraufhin, dass mit Wörterzählung geschätzt 93% von Benutzer:Wiguläus/RWE gekürzt aus der Temprorärkopie Benutzer:Wiguläus/RWE stammen. Dabei sind meine eigenen Formulierungen im RWE-Ursprungsartikel bei den 7% enthalten. Daher halte ich das Vorgehen für das einzige Richtige. Wenn es zwecks Klarheit gewünscht wird, kann ich gerne unter Verzicht der Fremdformulierungen den Artikel ohne Temporärkopievorlage erstellen. Im übrigen weise ich daraufhin, dass durch die Auslagerung des Geschichtsteils bereits ein Teil der Temporärkopien gelöscht wurde (Benutzer:Wiguläus/Geschichte des RWE) --Wiguläus (Diskussion) 17:35, 12. Apr. 2014 (CEST)Disclaimer: Ich bin auf diese Diskussion über das Helferlein "Links auf diese Seite" gekommen
Übertragen nach Wikipedia:Urheberrechtsfragen#A.C5.A1-.C5.A0ams --Baba66 (Diskussion) 13:01, 10. Okt. 2014 (CEST)
Richtlinie für Links (EN und Weblinks) auf illegale YouTube-Videos
In letzter Zeit bemüht sich eine IP, Links (EN und Weblinks) auf offensichtlich illegale YouTube-Videos aus Artikeln zu entfernen. Die IP zeigt sich dabei wenig diskussionsbereit und äußerst konsequent, Sperren sind ihr egal. Siehe Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Youtube-URV-Entfernungen_aus_Weblinks_und_Refs. Ich rege daher an, auf der Vorderseite eine entsprechende Richtlinie einzufügen. Ohne dass ich bürokratisch eine Umfrage oder ein Meinungsbild dazu starten möchte, bitte ich um Meinungen zu zwei alternativen Versionen einer solchen Richtlinie.
Version A: "Verlinkungen auf offensichtlich illegale YouTube-Videos sind weder als Einzelnachweis noch als Weblink zulässig. Sie können jederzeit entfernt werden."
Version B: "Verlinkungen auf offensichtlich illegale YouTube-Videos sind nicht gewünscht, aber in gewissem Maße toleriert. Es ist im Einzelfall auf der Artikeldiskussionsseite per Konsens zu entscheiden, ob die jeweilige Verlinkung bestehen bleiben soll."
Hinweis: unter "offensichtlich illegal" verstehe ich solche Videos, die nicht durch den Rechteinhaber nach YouTube hochgeladen wurden. Dabei ist nicht ausschlaggebend, ob der Rechteinhaber dem Hochladen und/oder der Veröffentlichung auf YouTube widersprochen hat oder nicht. --Siwibegewp (Diskussion) 14:55, 28. Jan. 2017 (CET)
WP-Mirror vs. URV
"Bitte darauf achten, dass keine Wikipedia-Übernahmen und Mirrors irrtümlich als Primärquelle angesehen werden."
Schön und gut, aber woran erkennt man die? Bei einigen ist es offensichtlich, aber oft kann man ja nur schwer erkennen, welches die Henne und welches das Ei ist. Gibt es z.B. irgendwelche Möglichkeiten festzustellen, wie alt eine Website ist, damit man das dann mit der Versionsgeschichte des WP-Artikels abgleichen kann?
Diese Situation ist mir schon häufiger begegnet, und es ist ja für alle Beteiligten nervig, wenn man einen Artikel womöglich völlig unnötigerweise durch die ganze URV-Mühle dreht.
Konkretes Beispiel, auf das ich aktuell gerade gestoßen bin: Wer hat hier von wem abgeschrieben?
Lohnt es sich in so einem Fall, die URV-Maschinerie in Gang zu setzen, oder kann man das irgendwie selbst erkennen? --93.212.252.113 17:54, 12. Feb. 2017 (CET)
Was ist mit derartigen Fällen?
Ich weiß, dies ist der umgekehrte Weg, ich frage trotzdem hier nach: metal.de (Stand: 7. November 2917, 15:28) hat eindeutig den Artikel zu Raubtier (Band) kopiert und nicht als Fremdwerk gekennzeichnet. Wie kann man dagegen vorgehen? --Merkið (Diskussion) 15:29, 7. Nov. 2017 (CET)
Neuer Artikel mit direkt aus angegebener Quelle übernommenen Sätzen, aber, soweit ich sehe, nicht nur. Trotzdem komplett auf LK/URV eintragen? Autor auf Disk angesprochen, vllt. habe ich nur etwas nicht gesehen/ verstanden? --G-41614 (Diskussion) 11:11, 21. Jun. 2019 (CEST)
Text wurde übernommen, aber der Benutzer scheint berechtigt zu sein
Ein Teil des Artikels IAB - Institut für Angewandte Bauforschung Weimar wurde von der Website der Organisation übernommen. Artikelersteller ist Benutzer:IAB Weimar. Vermutlich durfte der Benutzer das also, verifiziert ist er aber bisher nicht. Wie gehen wir in solchen Fällen vor? --Universalamateur (Diskussion) 12:16, 24. Jun. 2019 (CEST)
kostenlos ins Internet gestellt bedeutet..
Wenn jemand seinen Artikel kostenlos ins Internet stellt ist dieser frei zitierbar (nicht signierter Beitrag von 109.75.92.126 (Diskussion) 02:28, 30. Jul. 2020 (CEST))
- Nein. Zitatrecht besteht weder per se, sondern ist an Bedingungen geknüpft, noch zitiert Wikipedia lediglich, sondern Texte hier werden unter eine freie Lizenz gestellt. --JD {æ} 22:08, 2. Aug. 2020 (CEST)