Das „Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Münster/Hamm (Münster/Hamm-Gesetz)“ vom 9. Juli 1974 (Gesetz- und Verordnungblatt für das Land Nordrhein-Westfalen - GV. NW. 1974 S. 416) beinhaltet die Gebietsreform in der Region Münster/Hamm auf der kommunalen Ebene. Das Gesetz trat am 1. Januar 1975 in Kraft.
Kurzbeschreibung
BearbeitenI. Abschnitt | Gebietsänderungen im Bereich der Gemeinden |
§ 1 | Eingliederung von Albachten, Amelsbüren, Angelmodde, Handorf, Hiltrup, Nienberge, Roxel, Sankt Mauritz und Wolbeck sowie weiteren Gebietsteilen in die Stadt Münster; Auflösung des Kreises Münster und der Ämter Sankt Mauritz, Roxel und Wolbeck |
§ 2 | Eingliederung der Gemeinde Gimbte und weiteren Gebietsteilen in die Stadt Greven |
§ 3 | Eingliederungen in die Gemeinde Havixbeck |
§ 4 | Zusammenschluss von Appelhülsen, Darup, Limbergen, Nottuln und Schapdetten zur neuen Gemeinde Nottuln und Eingliederungen in diese; Eingliederungen in die Stadt Billerbeck; Auflösung des Amtes Nottuln |
§ 5 | Eingliederung der Gemeinde Rinkerode in die Stadt Drensteinfurt |
§ 6 | Zusammenschluss von Sendenhorst und Albersloh zur neuen Stadt Sendenhorst und Eingliederungen in diese; Auflösung des Amtes Sendenhorst |
§ 7 | Zusammenschluss von Alverskirchen und Everswinkel zur neuen Gemeinde Everswinkel und Eingliederungen in diese |
§ 8 | Eingliederung der Gemeinde Westbevern und weiteren Gebietsteilen in die Stadt Telgte; Auflösung des Amtes Telgte |
§ 9 | Eingliederungen in die Gemeinde Ostbevern und weiteren Gebietsteilen in die Stadt Telgte; Auflösung des Amtes Ostbevern |
§ 10 | Zusammenschluss der Stadt Olfen und der Gemeinde Kirchspiel Olfen zur neuen Stadt Olfen; Auflösung des Amtes Olfen |
§ 11 | Zusammenschluss der Stadt Lüdinghausen und der Gemeinde Seppenrade zur neuen Stadt Lüdinghausen; Auflösung des Amtes Lüdinghausen |
§ 12 | Zusammenschluss von Bösensell, Ottmarsbocholt, Senden und Venne zur neuen Gemeinde Senden; Auflösung des Amtes Ottmarsbocholt |
§ 13 | Zusammenschluss von Capelle, Nordkirchen und Südkirchen zur neuen Gemeinde Nordkirchen; Auflösung des Amtes Nordkirchen |
§ 14 | Zusammenschluss von Ascheberg und Herbern zur neuen Gemeinde Ascheberg; Auflösung des Amtes Herbern |
§ 15 | Zusammenschluss der Stadt Beckum und der Gemeinde Neubeckum zur neuen Stadt Beckum |
§ 16 | Eingliederung von Enniger, Ostenfelde und Westkirchen sowie weiteren Gebietsteilen in die Gemeinde Ennigerloh; Auflösung des Amtes Beelen |
§ 17 | Eingliederung der Gemeinde Vorhelm und weiteren Gebietsteilen in die Stadt Ahlen |
§ 18 | Eingliederung der Stadt Stromberg in die Stadt Oelde; Auflösung des Amtes Oelde |
§ 19 | Zusammenschluss von Diestedde, Liesborn und Wadersloh zur neuen Gemeinde Wadersloh und Eingliederungen in diese; Auflösung des Amtes Liesborn-Wadersloh |
§ 20 | Zusammenschluss von Freckenhorst, Warendorf, Einen und Milte zur neuen Stadt Warendorf und Eingliederungen in diese |
§ 21 | Zusammenschluss der Stadt Ibbenbüren und der Gemeinde Ibbenbüren-Land zur neuen Stadt Ibbenbüren und Eingliederungen in diese; Auflösung des Amtes Ibbenbüren |
§ 22 | Eingliederungen in die Stadt Lengerich |
§ 23 | Zusammenschluss von Tecklenburg, Brochterbeck, Ledde und Leeden zur neuen Stadt Tecklenburg und Eingliederungen in diese; Auflösung des Amtes Tecklenburg |
§ 24 | Zusammenschluss von Lotte und Wersen zur neuen Gemeinde Lotte und Eingliederungen in diese; Auflösung des Amtes Lotte |
§ 25 | Eingliederungen in die Gemeinde Lienen |
§ 26 | Eingliederungen in die Gemeinde Ladbergen |
§ 27 | Eingliederungen in die Gemeinde Mettingen |
§ 28 | Eingliederungen in die Gemeinde Recke |
§ 29 | Zusammenschluss von Bevergern, Dreierwalde, Hörstel und Riesenbeck zur neuen Stadt Hörstel und Eingliederungen in diese; Auflösung des Amtes Riesenbeck |
§ 30 | Zusammenschluss von Halverde, Hopsten, und Schale zur neuen Gemeinde Hopsten; Auflösung des Amtes Hopsten |
§ 31 | Zusammenschluss von Rheine, Elte, Rheine links der Ems und Rheine rechts der Ems zur neuen Stadt Rheine und Eingliederungen in diese; Auflösung des Amtes Rheine |
§ 32 | Eingliederungen in die Gemeinde Neuenkirchen |
§ 33 | Eingliederungen in die Gemeinde Wettringen |
§ 34 | Zusammenschluss von Borghorst und Burgsteinfurt zur neuen Stadt Steinfurt |
§ 35 | Eingliederungen in die Stadt Emsdetten |
§ 36 | Zusammenschluss von Ahaus, Dorf Ottenstein und Wessum zur neuen Stadt Ahaus und Eingliederungen in diese; Auflösung des Amtes Wessum |
§ 37 | Zusammenschluss der Stadt Gronau (Westfalen) und der Gemeinde Epe zur neuen Stadt Gronau (Westfalen) |
§ 38 | Eingliederung der Gemeinde Lette sowie weiteren Gebietsteilen in die Stadt Coesfeld |
§ 39 | Zusammenschluss von Dülmen, Buldern, Kirchspiel Dülmen, Merfeld und Rorup zur neuen Stadt Dülmen und Eingliederungen in diese; Auflösung der Ämter Dülmen und Rorup |
§ 40 | Zusammenschluss von Osterwick und Rosendahl zur neuen Gemeinde Rosendahl; Auflösung des Amtes Osterwick |
§ 41 | Eingliederungen in die Gemeinden Reken und Heiden; Auflösung des Amtes Heiden-Reken |
§ 42 | Zusammenschluss von Ramsdorf und Velen zur neuen Gemeinde Velen und Eingliederungen in diese; Auflösung des Amtes Velen-Ramsdorf |
§ 43 | Zusammenschluss von Erle und Raesfeld zur neuen Gemeinde Raesfeld und Eingliederungen in diese |
§ 44 | Zusammenschluss von Bockum-Hövel, Hamm, Heessen, Pelkum, Rhynern und Uentrop zur neuen kreisfreien Stadt Hamm und Eingliederungen in diese; Eingliederungen in die Stadt Werl |
§ 45 | Eingliederung von Benninghausen, Bökenförde, Cappel bei Lippstadt, Dedinghausen, Eickelborn, Esbeck, Garfeln, Hellinghausen, Herringhausen, Hörste, Lipperode, Lohe, Overhagen, Rebbeke und Rixbeck sowie weiteren Gebietsteilen in die Stadt Lippstadt; Eingliederungen in die Gemeinden Bad Sassendorf und Lippetal |
§ 46 | Zusammenschluss von Erwitte, Bad Westernkotten, Berenbrock, Böckum, Ebbinghausen, Eikeloh, Horn-Millinghausen, Merklinghausen-Wiggeringhausen, Norddorf, Schallern, Schmerlecke, Seringhausen, Stirpe, Völlinghausen und Weckinghausen zur neuen Stadt Erwitte und Eingliederungen in diese; Auflösung des Amtes Erwitte |
§ 47 | Zusammenschluss von Altengeseke, Altenmellrich, Anröchte, Berge, Klieve, Mellrich, Robringhausen, Uelde und Waltringhausen zur neuen Gemeinde Anröchte und Eingliederungen in diese; Auflösung des Amtes Anröchte |
§ 48 | Zusammenschluss von Geseke, Bönninghausen, Ehringhausen, Eringerfeld, Ermsinghausen, Langeneicke, Mönninghausen und Störmede zur neuen Stadt Geseke und Eingliederungen in diese; Auflösung des Amtes Störmede |
§ 49 | Zusammenschluss von Belecke, Hirschberg, Warstein, Allagen, Mülheim, Sichtigvor, Suttrop und Waldhausen zur neuen Stadt Warstein und Eingliederungen in diese; Auflösung des Amtes Warstein |
§ 50 | Zusammenschluss von Rüthen, Altenrüthen, Drewer, Hemmern, Hoinkhausen, Kallenhardt, Kellinghausen, Kneblinghausen, Langenstraße-Heddinghausen, Meiste, Menzel, Nettelstädt, Oestereiden, Weickede und Westereiden zur neuen Stadt Rüthen und Eingliederungen in diese; Auflösung des Amtes Rüthen |
§ 51 | Eingliederung von Barlo, Biemenhorst, Hemden, Holtwick, Liedern, Lowick, Mussum, Sporck, Stenern und Suderwick sowie weiteren Gebietsteilen in die Stadt Bocholt; Auflösung des Amtes Liedern-Werth |
§ 52 | Zusammenschluss von Anholt, Isselburg, Werth, Herzebocholt, Heelden und Vehlingen zur neuen Stadt Isselburg und Eingliederungen in diese |
II. Abschnitt | Gebietsänderungen im Bereich der Kreise |
§ 53 | Auflösung des bisherigen Kreises Beckum und des Kreises Warendorf und Gründung eines neuen Kreises Warendorf |
§ 54 | Auflösung des bisherigen Kreises Steinfurt und des Kreises Tecklenburg und Gründung eines neuen Kreises Steinfurt |
§ 55 | Auflösung des bisherigen Kreises Coesfeld und des Kreises Lüdinghausen und Gründung eines neuen Kreises Coesfeld |
§ 56 | Auflösung des Kreises Ahaus und des bisherigen Kreises Borken und Gründung eines neuen Kreises Borken |
§ 57 | Auflösung des Kreises Lippstadt und des bisherigen Kreises Soest und Gründung eines neuen Kreises Soest |
III. Abschnitt | Gerichtsorganisation |
§ 58 | Änderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit |
§ 59 | Änderungen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit |
IV. Abschnitt | Schlussbestimmungen |
§ 60 | Rechtsnachfolge; Gebietsänderungsverträge |
§ 61 | Übergangsvorschriften |
§ 62 | Übergangsvorschriften für die bislang kreisfreie Stadt Bocholt |
§ 63 | Inkrafttreten |
Anlagen |