Gebietsreform in Hessen
Die Gebietsreform in Hessen wurde in mehreren Phasen zwischen 1969 und 1979 durchgeführt. Ziel dieser Gebietsreform war es, mittels größerer Verwaltungseinheiten leistungsfähigere Gemeinden und Landkreise zu schaffen. Sie war ein wichtiges Projekt der hessischen Landesregierung unter dem von 1970 bis 1974 amtierenden sozialliberalen Kabinett von Ministerpräsident Albert Osswald (SPD) und Innenminister Hanns-Heinz Bielefeld (FDP).[1] Sie war politisch hoch umstritten.
Zum Stichtag 28. Februar 1969 gab es in Hessen 2642 Gemeinden, 39 Landkreise und 9 kreisfreie Städte. Die Landesregierung setzte sich das Ziel, die Zahl der Gemeinden auf 500 und die der Kreise auf 20 zu reduzieren. Den Gemeinden wurden Anreize für einen freiwilligen Zusammenschluss geschaffen durch Vergünstigungen im Kommunalen Finanzausgleich. Dies führte dazu, dass für viele freiwillige Grenzänderungen noch der 31. Dezember eines zu Ende gehenden Jahres als Tag der Rechtswirksamkeit bestimmt wurde und nicht der 1. Januar des folgenden Jahres. Zum 31. Dezember 1971 hatte sich die Zahl der Gemeinden auf 1233 verringert. Eine Zwangszusammenlegung drohte ab dem 1. Juli 1974.[2] Am 1. Januar 1977 sollte mit dem Inkrafttreten der letzten Neugliederungsgesetze die Gebietsreform abgeschlossen sein. Danach gab es in Hessen sechs kreisfreie Städte und 416 kreisangehörige Gemeinden in 20 Landkreisen.[3]
Die Gebietsreform war zwar von vielen kontroversen Diskussionen begleitet, hatte aber mit einer Ausnahme dauerhaften Bestand: Die Stadt Lahn, 1977 gebildet aus den 15 km voneinander entfernt liegenden Städten Gießen und Wetzlar mit ihrem Umland, stieß auf heftigsten Widerstand, der sich nicht zuletzt im Ergebnis der Kommunalwahlen in Hessen 1977 niederschlug. Nach nur 31 Monaten wurden die kreisfreie Stadt Lahn aufgelöst und an ihrer Stelle die Städte Gießen und Wetzlar sowie die Gemeinden Heuchelheim, Lahnau und Wettenberg neu gebildet. Wetzlar und Lahnau wurden in den Lahn-Dill-Kreis eingegliedert. Der Landkreis Gießen wurde aus dem Lahn-Dill-Kreis herausgelöst und um Gießen, Heuchelheim und Wettenberg vergrößert. Dies geschah mit dem Gesetz zur Neugliederung des Lahn-Dill-Gebiets. Seit dessen Inkrafttreten am 1. August 1979 gab es in Hessen fünf kreisfreie Städte und 421 kreisangehörige Gemeinden in 21 Landkreisen.[4]
Vorgeschichte
BearbeitenAm 31. März 1947 wurde eine Kabinetts-Kommission unter dem Vorsitz von Hermann Brill eingesetzt. Diese erarbeitete ein Gutachten und regte die Auflösung von „Zwerggemeinden“ unter 300 Einwohnern und die Reduzierung der Zahl der Landkreise auf 31 an.[5] Eine Umsetzung dieser Vorschläge erfolgte jedoch nicht.
Nachgeschichte
BearbeitenDie nächste Änderung fand über 38 Jahre nach Abschluss der Gebietsreform statt. Am 1. Januar 2018 schlossen sich vier Kommunen im Odenwaldkreis zur Stadt Oberzent zusammen. Zum 1. Januar 2020 folgte die Neugründung der Gemeinde Wesertal durch den Zusammenschluss von zwei Gemeinden. Damit bestanden 2022 fünf kreisfreie Städte und 417 kreisangehörige Gemeinden in Hessen.[6] Am 1. Januar 2023 wurde die Eingliederung der Gemeinde Bromskirchen in die Gemeinde Allendorf (Eder) wirksam. Seitdem gibt es 421 Städte und Gemeinden in Hessen.[7]
Regierungsbezirke
BearbeitenIn den Jahren 1968 und 1981 wurden die hessischen Regierungsbezirke neu gegliedert. Dabei wurden die seit der Zeit des Deutschen Bunds bestehenden Grenzen in neue Form gebracht.
Vor der Reform gab es in Hessen drei Regierungsbezirke:
- den 1867 aus dem Kurfürstentum Hessen hervorgegangenen Regierungsbezirk Kassel im Norden und Osten des Landes,
- den 1867 aus dem ehemaligen Herzogtum Nassau (abzüglich der 1945 an Rheinland-Pfalz gefallenen vier Landkreise), der ehemaligen Landgrafschaft Hessen-Homburg, dem Hessischen Hinterland und der ehemaligen Freien Stadt Frankfurt gebildeten Regierungsbezirk Wiesbaden im Westen des Landes (1945 erweitert um drei rechtsrheinische Stadtteile von Mainz), und
- den 1945 aus den ehemaligen und räumlich nicht zusammenhängenden Provinzen Oberhessen und Starkenburg des Volksstaats Hessen gebildeten Regierungsbezirk Darmstadt im Süden und in der Mitte Hessens.
Am 6. Mai 1968 wurde der Regierungsbezirk Wiesbaden aufgelöst und sein gesamtes Gebiet dem Regierungsbezirk Darmstadt angegliedert, der damit drei Viertel der hessischen Bevölkerung umfasste.
Zum 1. Januar 1981 wurden die Landkreise Limburg-Weilburg, Lahn-Dill, Gießen und Vogelsberg aus dem Regierungsbezirk Darmstadt ausgegliedert, der seitdem vor allem Südhessen und das Rhein-Main-Gebiet umfasst. Die genannten Kreise bildeten zusammen mit dem bisher zu Kassel gehörenden Landkreis Marburg-Biedenkopf den neuen Regierungsbezirk Gießen. Seitdem besteht das Land Hessen wieder aus drei Regierungsbezirken.
Kreisfreie Städte
BearbeitenAls Folge der Gebietsreform verloren Marburg, Fulda und Hanau ihren Status als kreisfreie Städte und wurden in die benachbarten Landkreise eingegliedert. Die kreisfreie Stadt Gießen ging in der neuen kreisfreien Stadt Lahn auf, die schon 1979 wieder aufgelöst wurde. Gießen erhielt seine kommunale Selbständigkeit zurück, verlor allerdings die Kreisfreiheit, wurde jedoch 1981 durch die Bildung des im vorigen Absatz erwähnten Regierungsbezirks Gießen anderweitig aufgewertet.
Somit verblieben im Land Hessen nur noch fünf kreisfreie Städte: Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt und Offenbach am Main, also nur noch die Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern. Frankfurt gewann durch die Gebietsreform vier Gemeinden und die Stadt Bergen-Enkheim hinzu, Wiesbaden übernahm vom Main-Taunus-Kreis sechs Gemeinden und Darmstadt vergrößerte sich um Wixhausen, während Kassel und Offenbach unverändert blieben.
Städte mit einem Sonderstatus
BearbeitenDie kreisangehörigen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern erhielten einen Sonderstatus, nach dem sie verschiedene Kreisaufgaben selbst wahrnehmen können und nur die Hälfte der üblichen Kreisumlage zahlen müssen. Betroffen sind davon die Städte Hanau, Gießen, Marburg, Fulda, Bad Homburg, Rüsselsheim und Wetzlar.
Kreisgebietsreform
BearbeitenDer bestehende Landkreis Groß-Gerau blieb weitgehend unverändert.[8] Es mussten aber Gemarkungsteile an Frankfurt am Main wegen der Ausdehnung des Frankfurter Flughafens abgetreten werden.[9] Auch der Landkreis Bergstraße wurde nur geringfügig verändert.[10] Die Gemeinde Laudenau ging nach einer Bürgerbefragung an den Odenwaldkreis und wurde Ortsteil von Reichelsheim (Odenwald). Die Landkreise Main-Taunus[11] und Offenbach[12] wurden in ihren Außengrenzen stark verändert, der Verwaltungssitz des Main-Taunus-Kreises von Frankfurt-Höchst nach Hofheim am Taunus und der des Kreises Offenbach von Offenbach am Main nach Dietzenbach verlegt (vollzogen 1987 bzw. 2002). Der Landkreis Erbach wurde um die Gemeinden Brensbach und Fränkisch-Crumbach aus dem Landkreis Dieburg erweitert und erhielt den neuen Namen Odenwaldkreis.[13]
Die übrigen vor dem Jahr 1972 bestehenden Landkreise wurden wie folgt zu neuen Einheiten zusammengeschlossen:
Gebietsreform auf Gemeindeebene
BearbeitenDie Gebietsreform hat auf Gemeindeebene für fast alle Städte und Gemeinden Organisationsänderungen in Form von Zusammenschlüssen oder Eingliederungen benachbarter Gemeinden gebracht. Nur 31 von den ursprünglich über 2.600 Kommunen, die es in Hessen nach dem Zweiten Weltkrieg und vor der Gebietsreform gab, bestehen nach wie vor aus einer einzigen Ortschaft und einer einzigen Gemarkung, so wie sie historisch gewachsen sind. Es handelt sich um folgende Städte und Gemeinden (geordnet von Süd nach Nord), wobei das erst 1937 aus zwei Ortschaften zusammengeschlossene Einhausen nicht als historisch gewachsene Gemeinde anzusehen ist:
- Odenwaldkreis: Fränkisch-Crumbach
- Landkreis Bergstraße: Einhausen, Groß-Rohrheim, Lorsch, Viernheim
- Landkreis Groß-Gerau: Biebesheim am Rhein, Bischofsheim, Kelsterbach, Nauheim, Raunheim, Stockstadt am Rhein
- Landkreis Darmstadt-Dieburg: Bickenbach, Dieburg, Eppertshausen, Erzhausen, Griesheim, Messel
- Landkreis Offenbach: Dietzenbach, Egelsbach, Langen
- Main-Taunus-Kreis: Kriftel, Schwalbach am Taunus, Sulzbach (Taunus)
- Rheingau-Taunus-Kreis: Kiedrich
- Main-Kinzig-Kreis: Bad Orb, Großkrotzenburg, Langenselbold, Niederdorfelden
- Hochtaunuskreis: Steinbach (Taunus)
- Landkreis Fulda: Bad Salzschlirf
- Landkreis Kassel: Nieste
Namensschöpfungen
BearbeitenBeim Zusammenschluss von Gemeinden war die Bestimmung eines gemeinsamen Gemeindenamens oft eine große Herausforderung. Bekanntes Beispiel ist die 1977–1979 existierende Stadt Lahn. Nicht immer war eine der zu verschmelzenden Gemeinden von so überragender Bedeutung, dass deren Name von allen zu beteiligenden Gremien als Name der neuen Großkommune akzeptiert worden wäre. In einem Fall stellte sich ein ursprünglich vorgesehener gemeinsamer Name als so unbeliebt heraus, dass er gleich wieder geändert wurde (aus Waldfelden wurde bald darauf Mörfelden-Walldorf). Manchmal reichte es, Namensteile wie Ober- oder Unter-, Groß- oder Klein- wegzulassen. Oftmals griff man auf den Namensfundus zurück, den die geographische Lage und die Regionalgeschichte zu bieten hatte. Auch Kunstworte entstanden aus Namensteilen der beteiligten Gemeinden. Nur in fünf Fällen griff man zu Doppelnamen mit Bindestrich. So entstanden im Rahmen der Gebietsreform 129 Namensschöpfungen, die nachfolgend, geordnet nach Landkreisen von Süd nach Nord, zusammengestellt werden. Nicht besonders aufgezählt werden dabei geringfügige Änderungen, wie etwa Getrennt- und Zusammenschreibung (aus Gras-Ellenbach wurde Grasellenbach) oder die Beifügung von Unterscheidungsmerkmalen (aus Hattersheim wurde Hattersheim am Main).
- Odenwaldkreis: Breuberg, Brombachtal, Hesseneck, Lützelbach, Mossautal, Sensbachtal
- Landkreis Bergstraße: Abtsteinach, Gorxheimertal, Lautertal (Odenwald)
- Landkreis Groß-Gerau: Mörfelden-Walldorf, Riedstadt
- Landkreis Darmstadt-Dieburg: Alsbach-Hähnlein, Fischbachtal, Modautal, Mühltal, Otzberg, Seeheim-Jugenheim
- Landkreis Offenbach: Dreieich, Hainburg, Mainhausen, Rödermark, Rodgau
- Main-Taunus-Kreis: Liederbach am Taunus
- Rheingau-Taunus-Kreis: Aarbergen, Heidenrod, Hünstetten, Oestrich-Winkel, Taunusstein, Waldems, Walluf
- Main-Kinzig-Kreis: Bad Soden-Salmünster, Biebergemünd, Brachttal, Erlensee, Flörsbachtal, Freigericht, Gründau, Jossgrund, Linsengericht, Maintal, Nidderau, Ronneburg, Schöneck, Sinntal
- Wetteraukreis: Florstadt, Karben, Limeshain, Niddatal, Rosbach vor der Höhe, Wöllstadt
- Hochtaunuskreis: Neu-Anspach, Weilrod
- Landkreis Limburg-Weilburg: Beselich, Brechen, Dornburg, Hünfelden, Selters (Taunus), Waldbrunn (Westerwald)
- Lahn-Dill-Kreis: Dietzhölztal, Eschenburg, Hohenahr, Hüttenberg, Lahnau, Mittenaar, Schöffengrund, Solms, Siegbach, Waldsolms
- Landkreis Gießen: Biebertal, Buseck, Fernwald, Linden (Hessen), Pohlheim, Rabenau (Hessen), Wettenberg
- Vogelsbergkreis: Antrifttal, Feldatal, Lautertal (Vogelsberg), Mücke, Schwalmtal (Hessen), Wartenberg (Hessen)
- Landkreis Marburg-Biedenkopf: Angelburg, Dautphetal, Ebsdorfergrund, Lahntal, Steffenberg, Weimar (Lahn), Wohratal
- Landkreis Fulda: Ebersburg, Ehrenberg (Rhön), Kalbach, Nüsttal
- Landkreis Hersfeld-Rotenburg: Alheim, Hauneck, Haunetal, Hohenroda, Ludwigsau, Neuenstein (Hessen), Wildeck
- Schwalm-Eder-Kreis: Edermünde, Knüllwald, Neuental, Schwalmstadt
- Werra-Meißner-Kreis: Berkatal, Meinhard, Meißner, Neu-Eichenberg, Ringgau, Wehretal
- Landkreis Waldeck-Frankenberg: Burgwald, Diemelsee, Diemelstadt, Edertal, Twistetal
- Landkreis Kassel: Ahnatal, Bad Emstal, Baunatal, Espenau, Fuldabrück, Fuldatal, Habichtswald, Kaufungen, Lohfelden, Niestetal, Oberweser, Reinhardshagen, Schauenburg, Söhrewald, Wahlsburg
Siehe auch
BearbeitenWeblinks
Bearbeiten- Kommunen Gebietsreform in Hessen. In: innen.hessen.de. Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Franz-Josef Sehr: Vor 50 Jahren: Entstehung der Gemeinde Beselich. In: Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg (Hrsg.): Jahrbuch für den Kreis Limburg-Weilburg 2021. Limburg 2020, ISBN 3-927006-58-0, S. 41–48.
- ↑ H. Voit, Die kommunale Gebietsreform in: Erwin Stein (Hrsg.): 30 Jahre Hessische Verfassung, Wiesbaden 1976 Seite 366–387, PDF-Datei (17,25 MB)
- ↑ Kommunalwahlen 1977; Maßgebliche Einwohnerzahlen der Gemeinden vom 15. Dezember 1976. In: Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1976 Nr. 52, S. 2283, Punkt 1668, Anlage (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 10,3 MB]).
- ↑ Hessisches Statistisches Landesamt: Gebietskörperschaften in Hessen ( vom 12. Dezember 2005 im Internet Archive)
- ↑ Die Verwaltungsreform in Hessen, herausgegeben durch die Kabinetts-Kommission zur Vorbereitung der Verwaltungsreform, Wiesbaden 1947 (Band 1), Wiesbaden 1948 (Band 2)
- ↑ Gemeinden und Landkreise: In Hessen gibt es 422 Gemeinden und 21 Landkreise. Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, abgerufen am 16. Mai 2020.
- ↑ Kommunen – Freiwillige Fusionen. Zukunftsfähige Verwaltungs- und Kommunalstrukturen durch freiwillige Fusionen. In: innen.hessen.de. Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, abgerufen am 14. Februar 2023.
- ↑ Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Groß-Gerau (GVBl. I 1974, S. 314 / GVBl. II 314–32) vom 26. Juli 1974. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr. 22, S. 314 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,5 MB]).
- ↑ Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Offenbach vom 26. Juni 1974, GVBl. I S. 316, § 12 Stadt Frankfurt am Main
- ↑ Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Bergstraße vom 11. Juli 1972, GVBl. I S. 222
- ↑ Gesetz zur Neugliederung des Main-Taunus-Kreises und der Stadt Wiesbaden vom 26. Juni 1974 GVBl. I S. 309
- ↑ Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Offenbach vom 26. Juni 1974 GVBl. I S. 316
- ↑ Gesetzes zur Neugliederung des Landkreises Erbach (GVBl I S. 224 / GVBl. II 330–16) vom 11. Juli 1972. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr. 17, S. 224, § 9 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
- ↑ Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Alsfeld und Lauterbach (GVBl. I 1972, S. 215 / GVBl. II 330-12) vom 1. August 1972. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr. 17, S. 215 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
- ↑ Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Hersfeld und Rotenburg (GVBl. I 1972, S. 217 / GVBl. II 330-13) vom 11. Juli 1972. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr. 17, S. 217 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
- ↑ Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Fulda und Hünfeld und der Stadt Fulda (GVBl. I 1972, S. 220 / GVBl. II 330-14) vom 11. Juli 1972. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr. 17, S. 220 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
- ↑ Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Hofgeismar, Kassel und Wolfhagen (GVBl. I 1972, S. 225 / GVBl. II 330-17) vom 11. Juli 1972. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr. 17, S. 225 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
- ↑ Gesetz zur Neugliederung des Obertaunuskreises und des Landkreises Usingen (GVBl. I 1972, S. 227 / GVBl. II 330-18) vom 11. Juli 1972. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr. 17, S. 227, § 1 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
- ↑ Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Büdingen und Friedberg (GVBl. I 1972, S. 230 / GVBl. II 330-19) vom 11. Juli 1972. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr. 17, S. 230 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
- ↑ Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Eschwege und Witzenhausen (GVBl. I 1973, S. 353 / GVBl. II 330-21) vom 28. September 1973. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1973 Nr. 25, S. 353, § 13 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 2,3 MB]).
- ↑ Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Fritzlar-Homberg, Melsungen und Ziegenhain (GVBl. I 1973, S. 356 / GVBl. II 330-22) vom 28. September 1973. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1973 Nr. 25, S. 356, § 27 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 2,3 MB]).
- ↑ Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Frankenberg und Waldeck (GVBl. I 1973, S. 359 / GVBl. II 330-23) vom 4. Oktober 1973. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1973 Nr. 25, S. 359, § 16 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 2,3 MB]).
- ↑ Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Limburg und des Oberlahnkreises. (GVBl. I 1974, S. 101 / GVBl. II 330-25) vom 12. März 1974. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr. 5, S. 101, § 15 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 809 kB]).
- ↑ Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Gelnhausen, Hanau und Schlüchtern und der Stadt Hanau sowie die Rückkreisung der Städte Fulda, Hanau und Marburg (Lahn) betreffende Fragen (GVBl I 1974, S. 149 / GVBl. II 330–26) vom 12. März 1974. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr. 9, S. 149, § 18 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 3,0 MB]).
- ↑ Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Biedenkopf und Marburg und der Stadt Marburg (Lahn) (GVBl I 1974, S. 154 / GVBl. II 330-27) vom 12. März 1974. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr. 9, S. 154, § 22 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 3,0 MB]).
- ↑ Gesetz zur Neugliederung des Dillkreises, der Landkreise Gießen und Wetzlar und der Stadt Gießen (GVBl I 1974, S. 237 / GVBl. II 330–28) vom 13. Mai 1974. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr. 17, S. 237, § 29 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
- ↑ Gesetz zur Neugliederung des Rheingaukreises und des Untertaunuskreises (GVBl I 1974, S. 312 / GVBl. II 330-30) vom 26. Juni 1974. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr. 22, S. 312 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,5 MB]).
- ↑ Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Darmstadt und Dieburg und der Stadt Darmstadt (GVBl I 1974, S. 318 / GVBl. II 330–334) vom 26. Juli 1974. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr. 22, S. 318 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,5 MB]).