Das Landgericht Dinkelsbühl war ein von 1808 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Dinkelsbühl im heutigen Landkreis Ansbach. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Das Landgericht Dinkelsbühl grenzte im Norden an das Landgericht Feuchtwangen, im Westen an das Landgericht Wassertrüdingen, im Süden an das Landgericht Nördlingen und das Herrschaftsgericht Mönchsroth und im Osten an Württemberg.[1]

Geschichte

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Im Jahr 1808 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Dinkelsbühl errichtet. Dieses wurde dem Rezatkreis zugeschlagen. 1809 wurde das Landgericht in 11 Steuerdistrikte aufgeteilt, die vom Rentamt Dinkelsbühl verwaltet wurden. Bereits 1810 wurden im Zuge des Grenzvertrags zwischen Bayern und Württemberg 5 Steuerdistrikte abgegeben zuzüglich dreier Orte aus den verbleibenden Steuerdistrikten:

1811 kam es zur Neuorganisation der Steuerdistrikte und der Bildung von Ruralgemeinden, so dass es 7 Steuerdistrikte und 13 Ruralgemeinden gab.[3] 1818 gab es im Landgericht Dinkelsbühl 7446 Einwohner, die sich auf 1774 Familien verteilten und in 1406 Anwesen wohnten.[4]

Die Ruralgemeinde Segringen mit der Scheckenmühle wurde an das Herrschaftsgericht Mönchsroth abgegeben. Vom Landgericht Nördlingen kamen 1831 vier Gemeinden hinzu:[5]

1846 war das Landgericht Dinkelsbühl 412 Quadratmeilen groß. Es gab 10348 Einwohner, wovon 2545 Katholiken, 7285 Protestanten und 518 Juden waren. Es gab 105 Ortschaften: 2 Märkte, 13 Pfarrdörfer, 4 Kirchdörfer, 13 Dörfer, 35 Weiler und 38 Einöden. Insgesamt gab es 31 Gemeinden: 2 Markts- und 29 Landgemeinden:[1] Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde aus diesem Landgericht ein Amtsgericht in Dinkelsbühl gebildet, dessen Sprengel identisch mit dem des vorhergehenden Landgerichts Dinkelsbühl war.[7]

Struktur

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Steuerdistrikte

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Die 7 Steuerdistrikte waren:[4]

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Die Orte wurden nur vom Steuerdistrikt Villersbronn verwaltet, unterstanden jedoch dem Herrschaftsgericht Mönchsroth.

Ruralgemeinden

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1820 gehörten 1 Munizipalgemeinde und 26 Ruralgemeinden zum Landgericht:[8]

  • Dinkelsbühl
  • Dickersbronn mit Franzenmühle und Köhlau
  • Dorfkemmathen
  • Dürrwangen mit Hirschbach, Hopfengarten, Labertswend, Obermühle, Rappenhof, Trendelmühle, Wiesenhof
  • Esbach mit Ketschenweiler und Rauenstadt
  • Halsbach
  • Haslach mit Dattelhof, Lohmühle und Witzmannsmühle
  • Hellenbach mit Froschmühle, Gersbronn, Kemmleinsmühle, Lohe und Pfaffenhof
  • Illenschwang mit Neumühle und Villersbronn
  • Knittelsbach mit Brennhof, Lohmühle, Neustädtlein, Radwang, Sittlingen und Walkmühle
  • Langensteinbach
  • Lehengütingen mit Lehenbuch
  • Neuses mit Flinsberg und Goschenhof
  • Obermichelbach
  • Radach mit Oberradach, Steineweiler und Unterradach,
  • Schopfloch mit Buchhof, Deuenbach, Neumühle und Rohrmühle
  • Seidelsdorf mit Beutenmühle, Knorrenmühle, Hardhof, Hardmühle, Hausertsmühle, Oberhard, Obermaißling, Rain und Untermeißling
  • Sinbronn mit Bernhardswend, Botzenweiler, Karlsholz, Fallhaus bei Bernhardswend, Tiefweg und Welchenholz
  • Sulzach
  • Untermichelbach mit Gelshofen, Gelsmühle und Neumühle
  • Waldeck
  • Waldhäuslein mit Burgstall, Pulvermühle und Rothhof
  • Weidelbach mit Neumühle, Reuenthal, Röthendorf und Veitswend
  • Wittelshofen mit Grabmühle
  • Wolfertsbronn mit Hohenschwärz, Holzapfelshof, Oberwinstetten und Unterwinstetten
  • Wörnitzhofen
  • Zwernberg

Siehe auch

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Literatur

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Einzelnachweise

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  1. a b Eduard Vetter (Hrsg.): Statistisches Hand- und Adreßbuch von Mittelfranken im Königreich Bayern. 1846, S. 71.
  2. T. Neumeyer, S. 532.
  3. T. Neumeyer, S. 532f.
  4. a b Alphabetisches Verzeichniß aller im Rezatkreise enthaltenen Ortschaften, S. 9 des zweiten Teiles.
  5. T. Neumeyer, S. 541.
  6. Dies betrifft nur die Hintersassen des württembergischen Oberamtes Weiltingen. Die oettingischen und dinkelsbühler Hintersassen verblieben bis 1850 bei Mönchsroth (bis 1848 Herrschaftsgericht, 1850–1852 Gerichts- und Polizeibehörde). T. Neumeyer, S. 558.
  7. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355
  8. T. Neumeyer, S. 537–539; Adreß- und statistisches Handbuch für den Rezatkreis im Königreich Baiern, S. 29f.