Liste der Gerichte im Herzogtum Holstein

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Diese Liste nennt die Gerichte im Herzogtum Holstein.

Liste der Gerichte

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Im Vertrag von Zarskoje Selo 1773 erhielt der dänische König auch die bis dahin nicht von ihm kontrollierten Anteile des Herzogtums Holstein. Die großfürstlichen Ämter wurden damit zu königlichen Ämtern. Zu einer systematischen Neuordnung der Gerichte im Herzogtum Holstein kam es in der dänischen Zeit nicht. Das Gerichtswesen war durch eine historisch gewachsene breite Vielfalt geprägt. Die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung war bis zum Schluss nicht gegeben.

Als Gerichte erster Instanz dienten die königlichen Ämter, einige Stadtgerichte und Patrimonialgerichte. Die Ämter waren:

In drei Städten bestanden Stadtgerichte: Das Niedergericht Altona, der Stadt-Magistrat von Glückstadt und der Stadt-Magistrat von Heiligenhafen.

Folgende Patrimonialgerichte bestanden auf folgenden adligen Gütern:

An besonderen Gerichten der ersten Instanz bestand das Consistorium Altona, welches als Konsistorium für die Stadt Altona zuständig war, das Stadtconsistorium Kiel für die Stadt Kiel sowie die Unterconsistorien in Plön, Segeberg, Oldenburg, Rendsburg, Münsterdorf und Neustadt. In Altona bestand das Wechselgericht Altona als Wechselgericht, in Kiel das akademische Gericht Kiel für die Universität Kiel. Für die Herrschaft Pinneberg bestanden vier Landgerichte bei den Vogteien: Haus- und Waldvogtei, Vogtei Ottensen, Vogtei Hatzburg und Amtsvogtei Uetersen. In der Grafschaft Rantzau bestanden zwei Untergerichte. Zuletzt bestanden die Kirchspielvogteien.

An Obergerichten bestanden im Herzogtum:

  • das königlich holsteinische Landgericht Glückstadt. Diese bildete die erste Instanz für die Mitglieder der schleswig-holsteinischen Ritterschaft als Privilegierter Gerichtsstand und zweite Instanz für die Entscheidungen der Patrimonialgerichte und Klostergerichte.
  • das königlich holsteinische Oberkonsistorium Glückstadt. Diese bildete die erste Instanz für die Mitglieder der schleswig-holsteinischen Ritterschaft als Privilegierter Gerichtsstand und zweite Instanz für die Entscheidungen der anderen Konsistorien.
  • der Stadt-Magistrat der Stadt Altona als Obergericht
  • der Stadt-Magistrat der Stadt Kiele als Obergericht
  • das Appellationsgericht Rantzau für die Grafschaft Rantzau
  • das Goding abwechselnd zu Krempe und zu Itzehoe für Entscheidungen der Gogerichte
  • das Goding zu Pinneberg für die Herrschaft Pinneberg

Das oberste Gericht war das königlich holstein-lauenburgische Obergericht Glückstadt.

Literatur

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  • Johann Friedrich Kratzsch: Tabellarische Übersicht des Justiz-Organismus der sämtlichen Deutschen Bundesstaaten, 1836, S. 72, S. 68 f., Digitalisat
  • Johannes von Schröder, Hermann Biernatzki: Topographie der Herzogtümer Holstein und Lauenburg, des Fürstentums Lübeck und des Gebiets der freien und Hanse-Städte Hamburg und Lübeck, 1855, Digitalisat.

Einzelnachweise

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  1. Die adligen Güter (mit Ausnahme der großherzoglich holstein-oldenburgischen Fideikommissgüter) waren in vier Distrikte eingeteilt: Oldenburger Güterdistrikt, Preetzer Güterdistrikt, Kieler Güterdistrikt, Itzehoer Güterdistrikt.
  2. Diese waren im April 1804 im Rahmen eines Gebietstausches von der Freien Stadt Lübeck an das oldenburgische Fürstentum Lübeck getauscht worden, siehe: Ludwig Kohli: Handbuch einer historisch-statistisch-geographischen Beschreibung des Herzogthums Oldenburg sammt der Erbherrschaft Jever, und der beiden Fürstenthümer Lübeck und Birkenfeld, Band 2, Ausgabe 2, 1826, S. 101, 148 Digitalisat.