Relevanzkriterien für Gesetze

Hallo zusammen, es kann sein, dass ich in den Relevanzkriterien irgendetwas übersehe oder das Ganze über eine Art Gewohnheitsrecht gelöst wurde, aber ich finde keine Relevanzkriterien für Gesetze. Dabei werden viele Gesetze als allgemein relevant angesehen. Zur Wahrung der "Rechtssicherheit" innerhalb der Wikipedia schlage ich daher allgemeine RK für Gesetze vor.

Grundsätzlich zu klärende Fragen: 1.) Ab welcher Ebene sind Gesetze relevant? (Verbandskompetenz) --> Der hier verlinkte Artikel bedarf btw eines kräftigen Ausbaus

Unstrittig ist wohl, das Gesetze von Staaten (in DE also Bundesebene) relevant sein müssen. Diese wird man schwerlich allein deshalb für irrelevant erklären können, weil der Normgeber nicht relevant genug ist, um relevantes Recht zu schaffen. Folgendes Bundesrecht wurde beispielsweise für relevant befunden: (ist zumindest noch nicht gelöscht):

(Ich denke der Punkt ist hier klar geworden, man gebe einfach mal in der Suche "Gesetz zur" ein und sehe, wie viele Ergebnisse kommen.)

Meiner Meinung nach müssen auch Landesgesetze (in den RK dann wohl: Ebene der Gliedstaaten) relevant sein. Dies ist insbesondere für zentrale Bereiche der Landesgesetzgebung nötig. Bisher nicht bezweifelte Artikel:

Alle Beispiele hier stammen aus dem Schurecht der Bundesländer. Es ist denkbar, die automatische Relevanz von Landesgesetzen auf bestimmte, besonders wichtige Bereiche zu beschränken.

2.) Ab welcher Ebene sind Gesetze relevant? (Organkompetenz) Hier gilt es zu klären, ob wir nur Gesetze im formellen Sinne oder auch Gesetze im materiellen Sinne anerkennen wollen. Das Parlamentsgesetze relevant sind, ist mMn unstrittig. Verordnungen und Satzungen (und das hier noch nicht angesprochene Innenrecht) sollten imho jedoch keine automatische Relevanz besitzen. Diskussionsbeiträge hierzu sind allerdings nur allzu gerne gesehen.

3.) Kommunalrecht Satzungen von Gemeinen oder öffentlichen Institutionen sollten nur relevant sein, wenn sie besonderes Medieninteresse erfahren haben oder sonst wie hervorstechen.

4.) Außer Kraft getretenes Recht Wenn Recht einmal relevant war, muss es mMn die Relevanz auch behalten.

Ich schlage als Arbeitsfassung daher folgende RK für Gesetze vor. Die müssen natürlich noch in eine richtige Form gebracht werden, aber nur der inhaltliche Vorschlag)

Relevant sind

  1. Alle Gesetze auf nationaler oder supranationaler Ebene (zB Bundesgesetze oder Gesetze der EU)
  2. Gesetze auf Ebene der Gliedstaaten (in DE die Bundesländer)
  3. Als Gesetz im Sinne dieser Kriterien gilt nur ein formelles Gesetz.
  4. Materielle Gesetze, insb Satzungen von öffentlichen Institutionen, Gemeindesatzungen usw. sind nur relevant, wenn sie ein besonderes, überregionales Medieninteresse erfahren haben oder sonst wie signifikante Besonderheiten aufweisen.
  5. Der Relevanz eines Gesetzes steht nicht entgegen, dass es außer Kraft getreten ist.


Denkbar ist dazu, analog zu Artikeln über Schulen, Mindestanforderungen aufzustellen:

  1. Infobox Gesetz
  2. Wesentliche Inhalte des Gesetzes
  3. Falls auffindbar Zweck usw.


Ich freue mich auf die Diskussion.

Viele Grüße

--Pascal 11:56, 6. Jul. 2021 (CEST)

Weder sehe ich den Grund für RKs (gebraucht haben wir die sowas in 20 Jahren noch nie), noch halte ich den vorgeschlagenen Inhalt für sinnvoll (Ich bin mir nicht sicher, ob dir bewusst ist, dass nach deinen Kriterien die GO BT oder die VOBs nicht per se relevant wären. sуrcrо.ПЕДИЯ 13:28, 6. Jul. 2021 (CEST)
GOBT ist nicht per se relevant, aber ihr kommt besondere Bedeutung zu, die Kriterien oben sind ja nur ein Vorschlag. Aber was spricht denn gegen RK, nur weil das ganze momentan nach Gewohnheit abgehandelt wird, heißt das nicht, dass man keine Sicherheit schaffen sollte. --Pascal 14:19, 6. Jul. 2021 (CEST)
Hast du denn in den Löschdiskussionen und Portaldiskussionen mal recherchiert, welche Fälle es gab und die Argumente und den Diskussionsstand erforscht? sуrcrо.ПЕДИЯ 15:04, 6. Jul. 2021 (CEST)
Spricht denn gegen die Regelung, dass wir es in einer bestimmten Weise machen, aber nie geregelt haben? --Pascal 15:25, 6. Jul. 2021 (CEST)
Bislang gab es noch keine Zweifel beispielsweise an der Relevanz des Artikels Coronavirus-Meldepflichtverordnung. Verordnungen auf Bundes- oder Landesebene/Gesamtstaats- oder Gliedstaatsebene würde ich immer für relevant halten. Und was ist mit Normen ohne formelle Außengeltung - Steuerrichtlinien sind wohl als Artikel relevant, aber was ist, wenn jemand einen Artikel zu einer aktuellen/früheren Steuerrichtlinie schreiben möchte? Und soll deine geplante Norm allgemein gelten, so müsste sie sowieso wohl (ggf. nach Ausarbeitung hier) irgendwie Wikipedia-weit Geltung erlangen - was hast du dir da weiter vorgestellt? --Pistazienfresser (Diskussion) 15:55, 6. Jul. 2021 (CEST)
Das Thema hatten wir schon mal vor etwas mehr als einem halben Jahr, nämlich hier und waren damals (jedenfalls in der Sache) übereingekommen, an den RK nichts zu ändern. Tradiertes WP-Gewohnheitsrecht ist es, dass Rechtsquellen generell und uneingeschränkt relevant sind. Es hat sich m. W. noch nie jemand daran gestört, dass jemand eine (vermeintlich) jenseits der Relevanz liegende Rechtsquelle aufbereitet hat. Ob es so etwas überhaupt gibt, bei dem man an der Relevanz zweifeln könnte, ist mir auch nicht bekannt. Kannst du einen Löschantrag benennen, wo sich diese Frage mal gestellt hat? Falls nein: Warum sollen wir etwas regeln, wo es keinen Regelungsbedarf gibt? --Opihuck 16:19, 6. Jul. 2021 (CEST)
Ich hätte schon Rechtsquellen, deren Relevanz ich bezweifeln würde. Etwa Satzungen und Gebührenordnungen von irrelevanten Sportvereinen. Aber das ist schon weit weit weit weg von der vorgeschlagenen Regelung.... sуrcrо.ПЕДИЯ 16:39, 6. Jul. 2021 (CEST)
Hm, da wäre ich jetzt nicht drauf gekommen. Ich ging selbstverständlich von öffentlichen Rechtsquellen aus. Aber nun ja, auch der GmbH-Gesellschaftsvertrag oder die Satzung eines eingetragenen Vereins ist eine Rechtsquelle. Ich denke aber, dass weder sie mit Gesetzen und Verordnungen oder auch mit kommunalen Satzungen gemeint sind wie der zwischen zwei Privatpersonen geschlossene Kaufvertrag. --Opihuck 17:57, 6. Jul. 2021 (CEST)
Luhmann schrieb mal in einer Fußnote, das mit den Rechtsquellen habe sich überholt, seit Hart von primary und secondary rules ausgegangen sei. Alles, was Recht ist, gehöre in eine der beiden Kategorien, und gut ists. Die Rechtsquellenlehre ist seit längerem in Bewegung, siehe die traditionelle Abneigung gegen den Vertrag als Rechtsquelle vis-à-vis dem transnationalen Recht und den Verfassungsdiskurs aus der neueren Privatrechtstheorie heraus. Was ich sagen möchte: Wer heute Regeln für die Relevanz von Rechtsquellen aufstellen möchte, müsste vom aktuellen Stand der Rechtstheorie ausgehen und diesen Diskurs zugrundelegen und nicht das, was wir mal vor zwanzig Jahren gelernt hatten.    Ich sehe keine enzyklopädisch irrelevanten Rechtsnormen, abgesehen von, wie Opihuck schon schrieb, rein privat gesetztes Recht, das zudem nicht in die Öffentlichkeit gehört. Die allgemein verbindliche Rechtsnorm ist für uns das, was für die Biologen die Spezies ist: Alle können enzyklopädisch beschrieben werden. Das kann auch eine kommunale Satzung sein, die in Großstädten leicht mal ein paar Millionen Einwohner betreffen kann. Wenn sich denn jemand finden sollte, der darüber etwas erhebliches schreiben wollte und könnte. Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 20:06, 6. Jul. 2021 (CEST)
;-) … oh ja, da könnte man trefflich diskutieren und noch den „Streitkomplex“ Kelsen/Weber einbeziehen (Überwindung des Streitpunkts zur reinen Rechtslehre). Aber zurück: die Begriffe „formelles“ und „materielles Recht“ übersetzen die Primär- und Sekundärregeln (ob jetzt Hart o. a.) doch letztlich in kategoriale Prinzipien. Das genügt doch als Richtschnur. Mich erinnert eine RK-Forderung an die Politik der Partei der Grünen: mit Verboten das Heil der Zukunft suchen; nichts anderes bedeuten Relevanzkriterien. Da wo sie nötig sind, bestehen sie zurecht und bedürfen stets ggf. der Aktualisierung. Hier wären sie im öffentlich-rechtlichen Bereich an den Haaren herbeigezogen, denn alles, was sich an die Allgemeinheit richtet ist relevant und offensichtlich gab es in der Vergangenheit hierzuprojekt nicht einmal einen Streitfall, der die Diskussion über Grenzen auch nur angestoßen hätte. Und dass hier jemand die Lieferbedingungen von Siemens ausbreitet, befürchte ich jetzt nicht. Halten wir uns doch an unsere im 19. Jahrhundert so tapfer erkämpfte zentralbegriffliche Freiheit und mit ihr unsere RK so offen, wie es der zivilrechtliche Zauberbegriff der „Privatautonomie“ für das Vertragsrecht vorgibt. Nichts ist attraktiver als die Ausübung umfänglicher Freiheit, so sie nicht bedroht ist. Aber wo ist die Bedrohung? BG --Stephan Klage (Diskussion) 08:06, 7. Jul. 2021 (CEST)
Keine Bedrohung. Nirgends. Ich glaube, wir sind uns im Ergebnis doch einig, dass es nach zwanzig Jahren keine neuen RK braucht. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 08:38, 7. Jul. 2021 (CEST)

Zur Klarstellung: Gemeint sind selbstverständlich Normen von öffentlichen Normgebern. Aber auch hier gibt es eben welche, die nicht relevant sein sollen. Zum Beispiel Beschlüsse von meinem Gemeinderat (10000 EW), nach denen bestimmte Abfallgebühren anfallen, Geschäftsordnungen von Schülerkonferenzen an Schulen (die sind ja gesetzlich legitimiert usw.). Das alles kann schwerlich relevant sein. Wenn WP-Gewohnheitsrecht pauschal jede Rechtsnorm für relevant erklärt, sind eben auch solche Dinge relevant, wenn jemand den Artikel dazu schreibt. Das kann es wohl kaum sein. Daher Regelungsbedürfnis, die genaue Ausgestaltung kann diskutiert werden. --Pascal 11:28, 7. Jul. 2021 (CEST)

Je länger ich darüber nachdenke, stehe ich deinem Anliegen skeptisch gegenüber. Niemand schreibt über die Schwimmbadgebührensatzung der Gemeinde Klein-Siehste-mich-nicht einen Artikel. Und wenn doch, gibt es dafür vielleicht einen plausiblen Grund. Solange sich hier niemand den Spaß erlaubt, die WP mit jenseits der Relevanzschwelle liegenden Normen zu fluten, können wir auch vereinzelt stehen gebliebene Zweifelsfälle gut verkraften. Meines Erachtens reguliert sich so etwas ohnehin von selbst: Wenn jemand meint, über die Geschäftsordnung der Schülerkonferenz der Meier-Lehmann-Schule einen Beitrag zu schreiben, wird der Artikel vermutlich auf die LD kommen. Warten wir doch einfach ab, was dann passiert. Warum müssen wir für den unwahrscheinlichen Fall, dass die LD diesen Konflikt nicht lösen kann, uns schon jetzt Gedanken über die Lösung von Problemen machen, die wir gar nicht haben? Bei uns ist es nicht anders als im RL: Der Gesetzgeber wird zum Nachteil des Einzelnen nur dann aktiv, wenn Entwicklungen auftreten, die gesellschaftlich unerwünscht sind. Im Übrigen gilt die allgemeine Freiheitsvermutung des Art. 2 Abs. 1 GG. Belassen wir jedem Autor seine Freiheit, solange er damit vernünftig umgeht. --Opihuck 14:03, 7. Jul. 2021 (CEST)
Stimme hier zu! Das entspricht auch der Lebenswirklichkeit in Wikipedia, da bis auf wenige Einzelfälle, keine Artikel über Regelwerke mit geringer Relevanz in die enzyklopädische Arbeit eingeflossen sind. Es fehlt also an der praktischen Bedürftigkeit solcher Kriterien (zum jetzigen Zeitpunkt). --Chz (Diskussion) 14:35, 7. Jul. 2021 (CEST)
Hier wird ein Konstrukt zusammengeschustert für den fall was wäre wenn und ist an Theorielastigkeit nicht zu übertreffen. Das ist reinste ABM. Man sollte den Autoren genügend gesunden Menschenverstand zutrauen, die Ausreißer regeln sich auch so. Vorschlag: schreibt erstmal zu allen relevanten Gesetzen nen Artikel, dann sehen wir weiter. Wichtige relevante könnte ich dir sofort Aufzählen, fangen wir beim Kontrollrat an.--scif (Diskussion) 15:22, 7. Jul. 2021 (CEST)
In der Tat ein kaum relevantes Thema, das der Mühe nicht wert ist. Sollten signifikant oft Streitfälle entstehen, kann man sich der Frage immer noch annehmen.--Lapp (Diskussion) 18:08, 7. Jul. 2021 (CEST)
+1. Zumal die Relevanz von Rechtsquellen auch bei den Richtlinien von 2010 vorausgesetzt wurde. Sollte es tatsächlich mal nötig sein, könnten wir das auch analog zu den RL Bildende Kunst des gleichnamigen Portals noch nachsteuern. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 20:49, 7. Jul. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Bubo 20:28, 8. Jul. 2021 (CEST)

Volksverhetzung

Bei der Überarbeitung/dem Neuschreiben des Artikels zur Volksverhetzung frage ich mich, ob die folgenden Artikel des Thomas Fischer (Jurist) unter Weblinks aufgenommen werden sollten, obwohl es sich von der Form her um Glossen handelt:Teil 1 und Teil 2. Schließlich hat sich der Autor auch maßgeblich mit der Auslegung dieser Tatbestände und insbesondere mit dem Merkmal öffentlicher Friede befasst, und ich will die Glossen auch nicht als Einzelnachweise oder Literatur benutzen oder nennen. Zudem sind die bisherigen Weblinks auch (noch) älter. Danke im Voraus für eure Meinungen.--Pistazienfresser (Diskussion) 14:05, 11. Jul. 2021 (CEST)

Weblinks auf Fischers Glossen halte ich durchaus für „weiterführend“ im Sinne von WP:WEB. --Bubo 19:06, 13. Jul. 2021 (CEST)
Danke. Dann war ich mal mutig. Ich hoffe angesichts des Umfangs des Themas und des Artikels werden auch noch etwas über fünf Weblinks für angemessen erachtet (werden).--Pistazienfresser (Diskussion) 20:18, 13. Jul. 2021 (CEST)
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Kopftuchstreit wg. EuGH-Urteil von der Hauptseite verlinkt

Heute ist Kopftuchstreit#Europäischer Gerichtshof von der Hauptseite verlinkt. Die letzten zwei Sätze sind so sicher nicht ganz richtig: grammatikalisch, aber auch sonst zu überarbeiten. Bitte, käme jemand dazu? --Carolin 12:39, 19. Jul. 2021 (CEST)

So besser verständlich?--Pistazienfresser (Diskussion) 12:57, 19. Jul. 2021 (CEST)
Eindeutig sehr viel besser. Danke sehr. --Carolin 13:21, 19. Jul. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Carolin 13:21, 19. Jul. 2021 (CEST)

Vorlage:Infobox Rechtsakt (EU)

Eine Sache die ich jetzt nicht einfach nur so auf der Vorlagen-Diskussion führen wollte:

Aktuell verwendet die Vorlage:Infobox Rechtsakt (EU) die Datumsparamenter so wie sie auch von der Vorlage:Infobox Gesetz verwendet werden (Inkrafttreten, Wirksamwerden, Außerkrafttreten, etc.). Die EU verwendet in EUR-Lex (Abschnitt Daten) eine andere Nomenklatur (Datum des Dokuments, Datum des Wirksamwerdens, Ende der Gültigkeit, etc.).

@Bert.Kilanowski: hat korrekterweise angemerkt, dass das so nicht in der Vorlage ist. Meines Erachtens wäre das auch "schöner" die Nomenklatur aus EUR-Lex zu übernehmen. Widerspricht da jemand? Ansonsten würde ich das alte, und jeweils neue Felder mit der EU-Nomenklatur anlegen und die bisherigen Felder weiter benutzbar lassen aber als deprecated markieren. --Bcoh (Diskussion) 10:43, 2. Jul. 2021 (CEST)

@Bcoh: ich unterstütze Deinen Vorschlag. Die Information wird dem Benutzer wesentlich leichter zugänglich, wenn er sich nicht auch noch mit der Übersetzung zwischen den Nomenklaturen gedanklich befassen muss. --Wolfdietmann (Diskussion) 18:55, 2. Jul. 2021 (CEST)
Ein Alternativvorschlag wäre, die jeweilige EUR-Lex Nomenklatur zusätzlich zu erwähnen Anwendungsdatum (= Datum der Umsetzung). Das wäre weniger aufwändig und evtl. übersichtlicher als neue Parameter einzubauen und diese in der Tabelle zusätzlich aufzuführen. Aber das überlasse ich natürlich gerne Dir Bcoh, denn Du hast ja die Arbeit. Gruß --Bert (Diskussion) 14:25, 4. Jul. 2021 (CEST)

E.-L.-Gedächnis-Account?

Schaut mal bitte unter Spezial:Beiträge/Mr.Systematic.--Pistazienfresser (Diskussion) 10:59, 13. Jul. 2021 (CEST)

Könnte man als "Verdachtsfall" einordnen. Da fehlen aber noch die einschlägigen Quellen. Also weiter beobachten in jedem Fall. --Chz (Diskussion) 11:18, 13. Jul. 2021 (CEST)
Sollten wir im Auge behalten. Der Themenkreis passt. --Opihuck 11:38, 13. Jul. 2021 (CEST)
Hier hat er den revertierten Edit der Berliner IP 77.47.72.85 wieder reinrevertiert per Was sollte die Frechheit der Rücknahme? Wollen Sie etwa, dass das Volk weiterhin für dumm verkauft wird? Der Abschnitt wurde belegt durch Quellen. Kommt EL aus Berlin? --DWI 11:55, 13. Jul. 2021 (CEST)
Nein, er kommt nicht aus Berlin. Hat aber nichts zu sagen, wegen VPN und Freizügigkeit. --Chz (Diskussion) 13:54, 13. Jul. 2021 (CEST)
Was DWI oben präsentiert, könnte natürlich ein klassischer Volltreffer sein. Verbittertes staatsfeindliches Anwaltsgebaren. --Stephan Klage (Diskussion) 18:41, 13. Jul. 2021 (CEST)

Namentliche Nennung von Richtern als Verfasser ihrer Urteile

Gibt es eine Wikipedia-Regel, die mir das verbietet, wenn ich eine Nennung im Einzelfall für angebracht halte?
Legatorix meinte hierzu, Richter würden in der Zitierrichtlininie des BVerwG für Urteile nicht erwähnt, woraus er auf ein Verbot der Nennung schließt.
Ich bin eher bei "Was nicht verboten ist, ist erlaubt." --ΟΥΤΙΣ (Diskussion) 23:48, 3. Aug. 2021 (CEST)

Verboten mag es nicht sein, sinnvoll allerdings auch nicht, da (auch hier) nicht klar ist, wer von den Richtern überhaupt für die Entscheidung stimmte, oder gar wer die Entscheidung so verfasste. Es mag hier allerdings sinnvoll sein, den 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes als kollegiales Entscheidungsgremium im Text zu nennen, insbesondere da dessen damalige Vorsitzende kurz darauf mit Namen genannt wird.--Pistazienfresser (Diskussion) 00:08, 4. Aug. 2021 (CEST)
Siehe im Übrigen Wikipedia:Belege/Recht#Gerichtsentscheidungen und als Tipp noch Vorlage:Rspr.--Pistazienfresser (Diskussion) 00:19, 4. Aug. 2021 (CEST)
Gerichtsentscheidungen werden zwar von Menschen erstellt, die Beteiligten werden aber nicht als solche in Zitaten pointiert. Es entscheidet der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts oder der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs. Punkt. Ende. Auf Richternamen kommt es nicht an. Die Rücksetzung von Legatorix hier ist korrekt. --Opihuck 00:27, 4. Aug. 2021 (CEST)
Opihuck, eine "es wird einfach so gemacht"-'Regel' mit "Punkt. Ende." zu unterstreichen und dann keine Begründung oder Quelle einer solchen zu nennen finde ich argumentatorisch sehr schwach. Ich hatte nach einer konkreten (und begründet-belegten) Regel oder Vorschrift gefragt. Warum sollte dein persönliches Stil- und Geschmacksempfinden meines hier überstimmen? Sonst ist das einfach nur eine Stil-Bevorzugung (mit behaupteter und unbegründeter Allgemeingültigkeit) von dir persönlich, die ich als nicht bindend ansehe und frei bin zu ignorieren, wenn ich das punktuell für angebracht halte.
Pistazienfresser, auch die dagegen stimmenden Richter unterschreiben meiner (laienhaften) Kenntnis nach das Urteil und sind gemeinschaftlich dafür mitverantwortlich. Dein zweiter Link ist eine Vorlage, die der einheitlichen Gestaltung dient, aber nicht bindend ist. Der erste ist schon Teil der deutschen Wikipedia-Regeln, beansprucht in seiner Formulierung aber keine Ausschließlichkeit, sondern lässt die Möglichkeit zu, dass andere Zitierformen ebenfalls korrekt sein können.
Vielleicht solltet ihr die Erstellung einer solchen Regel anregen, damit das hier nicht so schwammig-unbestimmt mit "Es wird so gemacht." durchgedrückt werden muss. Das meine ich durchaus konstruktiv-ernst: Es würde die Situation in ähnlichen Fällen deutlich klarer machen. Eine möglicherweise sinnvolle Begründung wäre hier eine einheitliche Gestaltung.
Mir geht es unter anderem darum, dass Richter Verantwortung als Verfasser und Entscheider tragen und keinen besonderen Anspruch auf Nicht-Nennung haben. Es kann durchaus von Bedeutung sein, welcher Richter an welchem Urteil beteiligt war und die Öffentlichkeit interessieren.
Ich sehe bislang keinen bindenden Grund, der meiner Gestaltungsfreiheit an diesem Punkt Schranken setzt, warte aber noch weitere Beiträge ab. (nicht signierter Beitrag von ΟΥΤΙΣ (Diskussion | Beiträge) 04:56, 5. Aug. 2021 (CEST))
Du schreibst, dass du Laie bist und ohnehin machen wirst, was du willst, worüber diskutieren wir also hier? Die Argumente von Pistazienfresser sind doch stichhaltig: Wenn mehr als ein Richter entscheidet, ist unklar, wer welche Meinung vertritt, die Nennung von allen Richtern in allen Urteilen ist nicht zielführend und in der Berichterstattung spricht man tatsächlich primär von dem Senat, der die Entscheidung gefällt hat.
Einzige Ausnahme: Wenn ein Richter mehrfach negativ auffällt, dann wird auch über den berichtet. Durch die Medien. Und nicht durch einen Wikipedianer, der meint, dass das jetzt seine Aufgabe sei. Ist es nämlich nicht, wir bilden hier Wissen ab und denken es uns nicht aus. --Godihrdt (Diskussion) 06:55, 5. Aug. 2021 (CEST)
Wenn du in die entsprechenden Fachmedien und Datenbanken schaust, wirst du feststellen, dass dort ebenso keine Namen der Richter abgedruckt sind (Ausnahmen stellen bspw. Sondervoten dar). Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 07:07, 5. Aug. 2021 (CEST)
Fachmedien und allgemeine Enzyklopädie sind schon was anderes. Es gibt schon Urteile, bei denen Urteil und die Person des Richters eine Bedeutung haben. Im Common-Law gilt das fast grundsätzlich. Aber auch bei uns in Deutschland: Der "Koks-Schill" (Zitat BILD) und der ""Völkische" Richter Maier" (Zitat Frankfurter Rundschau) haben Urteile offensichtlich als Wahlkampfmittel eingesetzt, die Covid-Rechtsbeugungs-FamFG-"Entscheidungen" sind wohl auch nur schwer außerhalb der Person erklärbar. Bei diesen kann man Werk nicht vom Autor trennen. sуrcrо.ПЕДИЯ 08:52, 5. Aug. 2021 (CEST)
Aber wie oben schon erläutert wurde, sind das Urteile bei den die Richter aus der Reihe tanzen, also die Ausnahmefälle. Worauf ich mit dem Hinweis auf die Fachmedien und Datenbanken hinaus will ist, dass die Namen (bis auf die gannten Ausnahmen) im deutschen Recht idR keine Rolle spielen, nicht mal bei der Publikation der Entscheidung. Relevant ist das Gericht und der jeweilige Senat. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 08:59, 5. Aug. 2021 (CEST)
Der Einschätzung der Kollegen Opihuck, Godihrdt und Gmünder möchte ich mich hier explizit anschließen: Es ist vollkommen unüblich, den entscheidenden Richter als solchen als Verfasser eines Urteils zu benennen. Dies geschieht in aller Regel nur bei krassen Ausreißern im negativen Sinne. Ansonsten liegt der Fokus klar auf dem erkennenden Gericht, welches tatsächlich im Rechtssinn auch die entsprechende Rechtshandlung setzt. Die ausführenden Richter sind demnach Organe des jeweiligen Gerichts und können nur als dessen Organe rechtsprechend tätig werden.
Ein Beispiel: Richter X ist nur als "Richter am Landesgericht" (oder für die Deutschen Kollegen "Richter des Landgerichts") rechtsprechend tätig, nicht jedoch als hobbymäßiger Vorsitzender des Kaninchenzüchtervereins Y. Entscheidungen, die Herr X in seiner Eigenschaft als Richter am Landesgericht trifft, sind dem Landesgericht zuzuordnen und als "Urteil des Landesgerichts" zu betiteln, nicht als "Urteil von Richter X". Beste Grüße, Plani (Diskussion) 09:12, 5. Aug. 2021 (CEST)
Rechtsprechend ist nicht der Richter als natürliche Person, sondern der Spruchkörper als Organ. Wir schreiben ja in Artikeln, in denen es um die Historie von Unternehmen geht auch nicht, dass der Vorstand einer Aktiengesellschaft bestehend aus X, Y, Z zu diesem Zeitpunkt dieses und jenes entschieden hat. Die Nennung der Richter eines Spruchkörpers im Kontext zu seinen rechtsprechenden Entscheidungen in Wikipedia ist widersinnig, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass sich die Zusammensetzung des Spruchkörpers natürlich über die Jahre ändern wird. Dass dies aber neuerdings gerne wohl als Druckmittel auf die Mitglieder eines solchen Spruchkörpers genutzt wird, finde ich vor dem Hintergrund der Unabhängigkeit der Judikative mehr als bedenklich. --Chz (Diskussion) 09:24, 5. Aug. 2021 (CEST)
Ich glaube schon, dass ein erheblicher Teil der relevanten Gerichtsentscheidungen im Common Law getroffen werden und da ist der Richter immer schon ein Teil der Analyse gewesen. Die Praxis der Entscheidungsveröffentlichung in Deutschland führt zu einer Trennung, die nicht unbedingt tunlich ist, in den USA würde man sie wohl kontrafaktisch nennen. Im Völkerrecht und im Schiedsrecht sieht man das auch anders. Dort geht man aktiv davon aus, dass die Person des Richters entscheidend ist, deshalb gibt es ja die Verbote der Entscheidung der "nationalen" Richter bzw. das Gebot gerade deren Beteiligung bei verschiedenen internationalen Gerichten. Auch die deutschen "Hilfswissenschaften" analysieren gerade die Bedeutung der Person für das Urteil, ein krasses Beispiel sind die Änderungen der Rechtsprechung der BGH-Senate (gerade im Strafrecht) bei Wechsel des Vorsitz: Die Theorie, dass die blößliche Ablehnung der a.l.i.c. durch den 4. Strafsenat für Verkehrsdelikte etwas mit der der persönlichen Meinung von Meyer-Gößner und der personalen Änderung des 4. StR 1994 zu tun hat, ist sehr plausibel und wurde von ihm auch nicht abgestritten. 09:23, 5. Aug. 2021 (CEST)
Das deutsche Rechtssystem hat nichts mit dem feststehenden Begriff des Common Law zu tun. Von daher geht deine ganze Argument hier fehl. Man möge mich korrigieren, aber in Deutschland werden doch in der Regel abweichende Voten ohnehin nur bei Entscheidungen des BVerfG publiziert oder irre ich mich? Godihrdt (Diskussion) 09:49, 5. Aug. 2021 (CEST)
Grundsätzlich zustimmung. Nicht zu vernachlässigen sind natürlich auch die LVerfG, die mitunter eine Menge solcher Sondervoten erzeugen :-)...Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 09:54, 5. Aug. 2021 (CEST)
Die Veröffentlichtung von Sondervoten ist nur an Verfassungsgerichten zulässig und u.a. für das BVerfG in § 30 BVerfGG kodifiziert. Ansonsten gilt das Beratungsgeheimnis. --Chz (Diskussion) 00:13, 6. Aug. 2021 (CEST)
Auch für den Bereich des Common Law wäre nicht nur zu behaupten, sondern zu belegen, dass das anders gehandhabt wird. So weit ich weiß, wird im englischen WP eigentlich immer auch dort in der Regel nur der Name des Falles ohne die Richter genannt (z. B. "Gamble v. United States", vgl. hier, Fn. 259). Aber sogar in dem Fall, dass die Behauptung richtig sein würde, hat das Common Law ganz andere Traditionen als unser römisch-rechtlich geprägtes Civil Law und ist deshalb nicht vergleichbar. Hier in Deutschland ist die Sachlage ganz eindeutig, vgl. hier --Legatorix (Diskussion) 10:57, 5. Aug. 2021 (CEST)

Godihrdt, du schriebst "Du schreibst, dass du Laie bist und ohnehin machen wirst, was du willst, worüber diskutieren wir also hier?" ist eine Unterstellung: Ich habe nicht geschrieben, dass ich ohnehin machen werde, was ich will, sondern lediglich festgestellt, dass ich hier noch keine bindende Regel gesehen habe. Ich will mögliche Konflikte vorab vermeiden, deswegen habe ich hier nach bestehenden Wikipedia-Regeln und gesetzlichen Vorschriften gefragt.
Es scheint keine zu geben, daher rate ich dringend die Präzisierung von Wikipedia:Belege/Recht#Gerichtsentscheidungen an, damit das abgedeckt ist.
"Wir handeln hier auf Wikipedia aus vorauseilendem Gehorsam gegenüber traditionellen Formen und hinterfragen diese nicht.", wäre zum Beispiel ein möglicher Konsens, der sich bilden könnte und mit dem ich leben müsste. ('Das ist so üblich.', 'Das wird so gemacht. Punkt. Ende')
Es geht hier um einen angenommen Zwang einen Teil der bereits veröffentlichten Wahrheit (hier: der persönlichen Verantwortung von urteilenden Richtern) verschweigen zu müssen und ich finde, dass das sehr wohl einen guten Grund braucht, am besten eine Wikipedia-Regel oder Vorschrift. --ΟΥΤΙΣ (Diskussion) 13:58, 5. Aug. 2021 (CEST)

Wenn es keine Regel gibt, so wie hier, dann diskutieren wir das aus und schaffen einen Präzedenzfall, was sollen wir denn auch sonst machen? Wenn du an einer anderen Lösung interessiert bist, kannst du eine solche Diskussion auch selbst anstoßen. --Godihrdt (Diskussion) 14:16, 5. Aug. 2021 (CEST)

Die Frage nach der Namensnennung beteiligter Richter zeigt ein grundlegendes Fehlverständnis von der rechtsprechenden Gewalt.
Grundsätzlich: Richter sind zwar sachlich und persönlich unabhängig (Art. 93 GG, § 25 DRiG). Das bedeutet aber nicht, dass sie Urteile in eigenem Namen fällen würden; ganz im Gegenteil. Sie sind Teil einer Gerichtsorganisation; mehr nicht. Wichtig ist: Die Rechtsprechung ist Aufgabe der Gerichte, nicht der Richter. Entscheidungen sind ausnahmslos dem Gericht als solchem zuzurechnen. Das macht jedes einzelne Urteil bereits in der Formulierung seines Rubrums deutlich. Darin heißt es standardmäßig: „In dem Rechtsstreit … / … hat das Landgericht Großenkneten … für Recht erkannt:“ (Dann folgt der Tenor). Um die Ausgangsfrage zu beantworten: Ob die Namensnennung erlaubt ist oder nicht, ist völlig egal; die Zuordnung einzelner Entscheidungen zu einem konkreten Richter ist jedenfalls völlig sinnlos.
Ich verstehe, dass manche im Kampf gegen „die Eliten“, der ja in den letzten Jahren modern geworden ist, größtmögliche Transparenz verlangen und am liebsten noch die Privatanschrift des Richters mitveröffentlichen möchten, damit er zu gegebener Zeit mal Besuch vom interessierten „Volk“ bekommen kann. Dass Urteile und Beschlüsse, an denen ich beteiligt war, mit meinem Klarnamen in irgendwelchen Foren erscheinen (meist mit Hyperventilation im Beleittext), ist dann auch Realität; dagegen kann ich nichts machen (die Sache mit der Adresse wäre allerdings eine andere Nummer). Aber nochmal: Das ist für die Fachlichkeit völlig egal, weil es nicht mein Urteil ist, sondern das Urteil des Gerichts, für das ich handele. Dass die Bild-Zeitung und irgendwelche Betroffenenforen diese Trennung immer wieder auflösen, ändert daran gar nichts.--  Matthias v.d. Elbe (Benutzer- und Diskussionsseite) 16:39, 5. Aug. 2021 (CEST)

'Ich habe das mitentschieden, mitverfasst, mit-unterschrieben und so veröffentlichen lassen. Aber ich bin nicht dafür verwantwortlich.'
Hä? (Erschließt sich mir logisch gerade gar nicht.)
Gibt es dazu irgendeinen rechtlichen Grundsatztext, der der Öffentlichkeit zugänglich ist und deine Argumentation von Nicht-Verantwortlichkeit nachvollzieht, Matthias? --ΟΥΤΙΣ (Diskussion) 17:11, 5. Aug. 2021 (CEST)
§ 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG): „Die richterliche Gewalt wird durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Gerichte ausgeübt.“
Im Übrigen müsste man sich darüber unterhalten, was mit Verantwortlichkeit gemeint ist. Soweit damit eine persönliche Haftung gemeint ist, ist sie durch § 839 Abs. 2 BGB weitestgehend ausgeschlossen: „Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht“. Wissen muss man dazu nur, dass der Begriff „Beamter“ im Sinne dieser Vorschrift auch Richter umfasst. Die Frage der ethischen Verantwortung ist etwas völlig anderes. Darüber können wir sehr lange diskutieren.--  Matthias v.d. Elbe (Benutzer- und Diskussionsseite) 17:20, 5. Aug. 2021 (CEST)
In Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes werden die Richter namentlich genannt. Beispiel Im verlinkten Beispiel wurde ein Richter eines Verwaltungsgerichtes für Befangen erklärt wegen Äußerungen aus anderen Entscheidungen. Dieser befangene Richter wird aber nirgendwo namentlich genannt. --DWI 17:22, 5. Aug. 2021 (CEST)
Matthias, du zitierst § 1 GVG: "Die richterliche Gewalt wird durch [...] Gerichte ausgeübt."
Das lässt offen, ob sie in der konkreten alltäglichen Arbeit nicht doch von Richtern ausgeübt wird, wie es ja auch tatsächlich ist.
Wenn diese dann Verantwortlichkeit für ihr Handeln ablehnen, wittere ich ein grundsätzliches Problem: Dann ist verantwortungslosem Handeln Tür und Tor geöffnet, weil es nicht geahndet werden kann.
Die Öffentlichkeit kann hier als demokratische Kontrollinstanz wirken, dafür muss die Information aber an sie herangetragen werden können (Ohne dafür größeren Aufwand betreiben zu müssen.)
Ich sehe aber, dass wir hier in Richtung Verfassungstheorie abdriften und von der ursprünglichen Frage vielleicht zu weit weg. Zur Begründung der Sinnhaftigkeit einer Namensnennung taugt die Frage nach Verantworlichkeit aber doch, wie ich finde.
Um hier konstruktiv weiter zu kommen, wäre die konkret anliegende Frage: Kriegen wir ein Verbot der Namensnennung in der deutschen Wikipedia hin oder nicht? --ΟΥΤΙΣ (Diskussion) 18:07, 5. Aug. 2021 (CEST)
(BK) Aber ja, unbedingt. Jedenfalls beim Zitieren normaler Gerichtsentscheidungen. Die Namen der Mitwirkenden zu nennen, liegt so was von vollkommen neben der Sache, weil das Judikat dem Gericht und nicht Privatpersonen zuzurechnen ist. Ich würde dir, wenn ich die Hoffnung hätte, dass dich Argumente überzeugen, noch welche nachlegen, aber deine bisherigen Äußerungen deuten eher darauf hin, dass sie bei dir, egal, wie sehr ich mich um dich bemühe, nicht ankommen, weil nur deine Meinung zählt und was andere dir entgegnen, dir wumpe ist. Also: Warum sich um einen MoM bemühen? Zeitverschwendung. Beste Grüße --Opihuck 18:32, 5. Aug. 2021 (CEST)


Noch kurz zu deinem Thema Fachlichkeit: Wenn ich den Selbstanspruch der deutschen Wikipedia als Nachschlagewerk richtig verstehe, gehört dazu ein Grundanspruch an Allgemeinverständlichkeit. (Wenn ich Glück habe, steht das sogar irgendwo.) Dieser wäre jedem Anspruch an Fachlichkeit überlegen. Wir arbeiten hier für alle und nicht nur für Justizangestellte, oder etwa nicht? --ΟΥΤΙΣ (Diskussion) 18:18, 5. Aug. 2021 (CEST)

Hier geht ganz viel durcheinander. Ich habe nicht genügend Zeit, das aufzubereiten, tut mir leid. RL ruft. Ich bin raus.--  Matthias v.d. Elbe (Benutzer- und Diskussionsseite) 18:20, 5. Aug. 2021 (CEST)
Mittlerweile haben hier genug Benutzer sachlich begründet ihr Plazet abgegeben. Wenn du das nicht akzeptieren willst, ist das okay, dann führst du hier aber bald nur noch einen Monolog. --Godihrdt (Diskussion) 18:47, 5. Aug. 2021 (CEST)
Das sehe ich anders. Mit "Plazet" meinst du (laut deutscher Wikipedia) wohl "Einverständnis". Wozu genau haben 'genug' Benutzer deiner Ansicht nach ihr Einverständnis gegeben?
Ich habe Benutzer gelesen, die eingestanden haben, dass es aktuell keine verbietende Wikipedia-Regel gibt. Mein Bestreben wäre, für mehr Klarheit, eine solche zu beschließen, oder mir meine Gestaltungsfreiheit zuzugestehen.
Außerdem: Wer bestimmt, dass diese Debatte 'genug' Äußerungen hatte? Du? --ΟΥΤΙΣ (Diskussion) 18:55, 5. Aug. 2021 (CEST)
Schönen Abend noch. 😊 --Godihrdt (Diskussion) 19:12, 5. Aug. 2021 (CEST)
Wikipedia:Belege/Recht#Gerichtsentscheidungen ist recht eindeutig. Und der dahinterstehende Sinn wurde auch ausführlich erklärt. Darüber hinaus kann es meiner Meinung nach eben auch noch sinnvoll sein (jedenfalls in bestimmten Fällen) den Spruchkörper zu einer Entscheidung zu nennen. Eine weitere Ausnahme zu Wikipedia:Belege/Recht#Gerichtsentscheidungen (insbesondere dass man etwa die Namen der Richter nennen sollte) vertritt hier außer dem Fragesteller offenbar niemand.--Pistazienfresser (Diskussion) 19:40, 5. Aug. 2021 (CEST)
So ist das. --Bubo 20:40, 5. Aug. 2021 (CEST)


Ich danke den Kollegen, die diese Diskussion bisher geführt haben. Die Anspruchshaltung, ohne eigene Anstrengungen einige Grundlagen unserer Justiz erklärt zu bekommen, und der Tonfall befremden mich und halten mich fürs erste davon ab, teilzunehmen. Bitte erst lernen und Wissen erwerben, erst dann kann man Wissen weitergeben. Ich bitte euch um Verständnis. Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 20:38, 5. Aug. 2021 (CEST)

Zur Info, Umfrage in Vorbereitung: Wikipedia:Umfragen/Wann ist es vertretbar den Namen eines Richters zu nennen? (z.B. in Zusammenhang mit einem von ihm verfassten Urteil) Für eine klare und ausdrückliche Regelung oder dagegen? --DWI 00:50, 9. Aug. 2021 (CEST)

wurde angefordert.

  • Meine Meinung, ohne alle Details zu betrachten würde ich den Namen eines Richters nur nennen, wenn er eine Person des öffentlichen Lebens darstellt, also beispielsweise einen Wikipedia-Artikel hat. Außerdem sollte das Urteil auch einen Bezug zu seiner Bekanntheit haben. Gibt es denn Beispiele für Streitfälle? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 09:22, 6. Aug. 2021 (CEST)
  • 3M: Mich würde auch erst einmal interessieren, in welchem konkreten Fall nach Meinung des 3M-Anforderers die Nennung der an der Entscheidung beteiligten Richter in Betracht kommt. Zudem orientieren wir uns in Wikipedia bei der Bedeutung bestimmter Umstände an der Bedeutung, der sie im RL beigemessen wird. Insoweit fehlt mir auch der "Unterbau" für die These des Antragstellers, die Nennung von Richternamen sei generell gesellschaftspolitisch (oder sonstwie) relevant. Abschließend würde mich auch interessieren, aus welchen Quellen der 3M-Anforderer gedenkt, die Namen der beteiligten Richter eines Verfahrens abzuleiten und wie er dem Umstand gerecht werden will, dass in Spruchkörpern durch geheime Mehrheitsabstimmung entschieden wird. Bei allem will ich aber auch klarstellen, dass es natürlich Fälle gibt, wo die Namen eines oder mehrerer beteiligter Richter genannt werden sollten, nämlich wenn es dazu eine über die Namensnennung hinausgehende seriöse Berichterstattung oder einen relevanten (Fach-)Diskurs gibt. Gert Lauken (Diskussion) 10:03, 6. Aug. 2021 (CEST)
Der 3M-Anforderer missver„ö“steht grundsätzlich die Funktion der Rechtsprechung. Meine Kollegen und ich haben versucht, ihm das eingehend zu erklären, und zwar ausdrücklich unter Hinweis auf einfaches und Verfassungsrecht, s.o. Er hat das entweder nicht verstanden oder gar nicht gelesen Seine Behauptung auf 3M, es gehe allein um "das wird eben so gemacht", ist daher schlicht und einfach falsch.--  Matthias v.d. Elbe (Benutzer- und Diskussionsseite) 10:21, 6. Aug. 2021 (CEST)
  • 3M: Rechtsprechend ist nicht der Richter als natürliche Person, sondern der Spruchkörper als Organ. Wir schreiben ja in Artikeln, in denen es um die Historie von Unternehmen geht auch nicht, dass der Vorstand einer Aktiengesellschaft bestehend aus X, Y, Z zu diesem Zeitpunkt dieses und jenes entschieden hat. Die Nennung der Richter eines Spruchkörpers im Kontext zu seinen rechtsprechenden Entscheidungen in Wikipedia ist widersinnig, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass sich die Zusammensetzung des Spruchkörpers natürlich über die Jahre ändern wird. Von daher grds. keine Namensnennung. Auf das Beratungsgeheimnis im Kontext zu in der Disk erwähnten Sondervoten abseits spezieller gesetzlicher Regelungen für die Verfassungsgerichtsbarkeit möchte ich hinweisen. --Chz (Diskussion) 10:45, 6. Aug. 2021 (CEST)
  • 3M: Verboten sollte Namensnennung der Richter nicht sein, aber wie meine Vorredner schon ausgeführt haben, ist sie in aller Regel nicht sinnvoll. Es mag aber Fälle geben, in denen öffentlich bekannt wird (oder zumindest öffentlich einsehbar ist), dass ein bestimmter Richter auf das Zustandekommen eines bestimmten Urteils maßgeblichen Einfluss hatte oder ihm dieser zugeschrieben wird (Bsp. Otto Brixner). In Fällen, in denen jemand (nicht ein Wikipedianer) etwa Gemeinsamkeiten von Urteilen solcher Spruchkörper aufzeigen würde, an denen systematisch ein bestimmter Richter beteiligt war oder dergleichen, wäre Namensnennung offensichtlich ebenfalls geboten, aber darum geht es hier vermutlich gar nicht. --2A02:8108:50BF:C694:E964:4E18:9521:B1FD 14:32, 6. Aug. 2021 (CEST)
  • Hinweis: Der Anlass für die gegenständliche Diskussion war diese Diff. --Legatorix (Diskussion) 14:43, 6. Aug. 2021 (CEST)
  • Meine ursprüngliche Frage war: (keiun wörtliches Zitat) Ich wurde zurückgesetzt. Was ist die zugrunde liegende Regel?
    In der Folge wies ich daraufhin, dass die genannte Regelung (Wikipedia:Belege/Recht#Gerichtsentscheidungen) eine Namensnennung nicht ausdrücklich verbietet. Eine klare Regelung wäre hier besser, finde ich.
    Ich bestehe überhaupt nicht auf einer Namensnennung in dem konkret auslösenden Fall (Oury Jalloh), die mag da deplaziert sein, weiß ich im Moment nicht genau. Mir geht es inzwischen darum, dass es allgemein klar geregelt ist und nicht mit "Das wird so gemacht." und "Das ist so." (s.o.) agiert wird. --ΟΥΤΙΣ (Diskussion) 15:02, 6. Aug. 2021 (CEST)
Es gibt keine ausdrückliche gesetzliche Regelung, die es verbieten würde, die Namen der an einem Urteil beteiligten Richter zu benennen. Es ist aber völlig sinnlos. Mir ist völlig unklar, wie man auf die Idee kommen kann, das bei einem handelsüblichen Urteil zu tun. Dazu kommt man nur, wenn man die Funktion der rechtsprechenden Gewalt überhaupt nicht verstanden hat. Ich habe den Verdacht, dass dem Ansinnen eine Prangermentalität zugrunde liegt: "Seht her, dieses total ungerechte Urteil hat Richter XYZ verfasst. Lasst uns Mal vor seiner Wohnung demonstrieren, damit er künftig ande s entscheidet". Anders erklärt sich das für mich nicht, insbesondere deshalb, weil die Zusammenhänge hier bereits mehrfach erklärt worden sind.
Um Missverständnisse auszuschließen: Jeder Richter steht zu seinen Entscheidungen. Und es gibt in diesem Land keine Geheimjustiz. Die Besetzung der Spruchkörper ist mit Klarnamen aller Richter in den Geschäftsverteilungsplänen jedes Gerichts geregelt, und die sind ausnahmslos öffentlich einsehbar. Außerdem gibt es das Handbuch der Justiz, das sie eine oder andere interessante Information mit weiterführender Qualität enthält. Alles öffentlich, alles transparent. Aber die Benennung der beteiligten Richter beim Zitieren einzelner Entscheidungen ist (aus den bereits mehrfach angeführten Gründen) wirklich sinnlos. Wirklich!--  Matthias v.d. Elbe (Benutzer- und Diskussionsseite) 16:24, 6. Aug. 2021 (CEST)
Das, der Fall Oury Jalloh, ist ein "schönes" Beispiel dafür, warum die Einfügung der Namen der Richter unnötig ist. Eingefügt wurden die Namen der BGH-Richter, die in dem Verfahren zu entscheiden hatten. Von bestimmten Ermittlungsverfahren abgesehen, entscheidet der BGH (=Revisionsinstanz) aber nur über Rechtsfragen, nicht über Tatsachenfragen. Soweit ersichtlich hat der BGH in diesem Fall keine neuen Rechtsgrundsätze etabliert. In dem BGH-Urteil heißt es übrigens (wie auch sonst in Urteilen deutscher Gerichte):
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Hauptverhandlung vom 17. Dezember 2009 in der Sitzung am 7. Januar 2010, an denen teilgenommen haben:
Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Tepperwien, die Richter am Bundesgerichtshof Maatz, Athing, Dr. Ernemann, Dr. Mutzbauer, (...)
für Recht erkannt: (...)
Der 4. Strafsenat des BGH hat also für Recht erkannt und nicht die Richter Dr. Tepperwien, Maatz usw. (ich sage das, weil der 3M-Anforderer die Richter als Urheber des Urteils eingefügt hat). Ansonsten bedarf es für die Namensnennung von Richtern keiner expliziten Regel, weil die grundregel greift, wonach in WP nur belegbares Wissen abgebildet wird.
Gert Lauken (Diskussion) 16:26, 6. Aug. 2021 (CEST)

Was wissen wir durch die angeforderte 3M eigentlich jetzt mehr, als was wir nicht schon zuvor wussten? Der Anfrager hat eine klare und auch noch ganz einmütige (!) Ablehnung seiner Auffassung vom Fachportal erhalten. Die Meinung der Fachleute passt ihm nicht und jetzt wirbelt er woanders Staub auf. Erinnnert mich irgendwie an den Sturm aufs Capitol: Der Ausgang der Wahl passt uns nicht, und deswegen schlagen wir jetzt alles kurz und klein. Ich weiß, ist übertrieben, ist es auch. Aber der Impetus des Anfragers ist derselbe. Ich kann mich des Eindrucks nicht verschließen, dass hinter dem Antrag kein enzyklopädisches Interesse des Anfragers steht, sondern hier jemand sein Ego ohne Rücksicht auf Verluste durchsetzen will. Ich wage mal eine Prognose: Über kurz oder lang wird der Anfrager infinit gesperrt. --Opihuck 16:26, 6. Aug. 2021 (CEST)

Es ist aber dennoch das gute Recht des Anfragers, eine 3M anzufordern. Das Ergebnis sieht er jetzt ja. Gert Lauken (Diskussion) 16:29, 6. Aug. 2021 (CEST)

@Matthias v.d. Elbe: Das Handbuch der Justiz kann man seit der letzten Auflage vergessen, weil ein Großteil der Richter und Staatsanwälte der Eintragung widerspricht. Das Buch ist, von Bundesgerichten und Justizministerien vielleicht abgesehen, nicht mehr geeignet, um sich einen Überblick zu verschaffen. Gert Lauken (Diskussion) 16:28, 6. Aug. 2021 (CEST)

Schon richtig. Aber es gibt natürlich ältere Auflagen. Und das Personal wurde inzwischen ja nicht vollständig ausgewechselt.--  Matthias v.d. Elbe (Benutzer- und Diskussionsseite) 16:39, 6. Aug. 2021 (CEST)
Nein, nicht richtig. Die Behauptung dürfte falsch sein. Die Zahl der sich sperrenden Richter dürfte sich, wenn man stichprobenartig die mitgeteilten Daten mit den tatsächlichen Mitgliedern des Gerichts vergleicht, im unteren einstelligen Prozentbereich bewegen. Heutzutage wird oft nicht mehr der komplette Datensatz gesperrt, sondern nur Ernennungs- und Geburtsdatum. --Opihuck 16:41, 6. Aug. 2021 (CEST)
Ja, genau, die eigentlich interessanten Daten fehlen (für den Rest habe ich ja die GVPL). Gert Lauken (Diskussion) 16:56, 6. Aug. 2021 (CEST)
Joo, sehe ich auch so. Es ist alles ausdiskutiert. Euch allen eine gute Nacht. --Opihuck 23:00, 6. Aug. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Opihuck 23:00, 6. Aug. 2021 (CEST)

Kategorisierung von Beamten

Guten Abend. Da ich für die Kategorien von Ämtern (Ministerialrat, Staatssekretär usw.) gerne Kategoriebeschreibungen hinzufügen möchte, hole ich mir hier zuerst lieber eine Art Meinungsbild ein. Und zwar geht es darum, wie man Beamte korrekt kategorisiert. Grundsätzlich würde ich nämlich sagen, dass nur das bei einem Dienstherrn höchst erreichte Amt kategorisiert werden sollte. Das heißt, dass ein Artikel nicht gleichzeitig die Kategorien Ministerialrat (Bund), Ministerialdirigent (Bund) und Ministerialdirektor (Bund) enthalten sollte, sondern nur Ministerialdirektor (Bund), da dies im entsprechenden Fall das höchste Amt ist. Aber wie sieht es mit Staatssekretären und Behördenleitern aus? Dürfte man einen Artikel gleichzeitig mit Ministerialdirektor (Bund) und Beamteter Staatssekretär (Bundesrepublik Deutschland) kategorisieren? Denn das Amt des Staatssekretärs wird oft politisch vergeben. Im Vergleich zum Ministerialdirigenten werden Ministerialdirektoren, welche ja auch politische Beamte sind, auch oft politisch ernannt. Es ist also kompliziert... Und wenn man sagt, man listet nur das höchste Amt auf, also Staatssekretär, wie sähe es dann aus, wenn eine Lemmaperson zunächst Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (Hat eine eigene Kategorie) und dann Staatssekretär war. Entfernt man dann die Präsidentenkategorie und lässt nur die Staatssekretärskategorie im Artikel, da dieser ja ein höher ist? Oder kategorisiert man einen Artikel mit allen erreichten Ämtern der Bundesbesoldungsordnung B, da diese ja nicht regelmäßig zu durchlaufen sind? Was heißt, dass man nicht aus dem aktuellen Amt daraus schließen kann, dass niedrigere Amt durchlaufen wurde. Ich hoffe, ich konnte meine Gedanken darlegen und würde mich über Meinungen und Vorschläge sehr freuen. Liebe Grüße --Honoratior (Diskussion) 19:54, 1. Jul. 2021 (CEST)

Ehrlich gesagt: Auch nach mehrmaligem Lesen verstehe ich dein Problem nicht. Wir haben doch für Beamte ein ausgefeiltes Kategoriensystem. Ich vermute eine Reihe von Missverständnissen. Vielleicht könntest du zunächst erklären, warum das vorhandene Kategoriensystem nicht ausreicht oder was daran nicht richtig ist. --Opihuck 21:40, 1. Jul. 2021 (CEST)
Ein Beispiel: Jurist Hans Müller war zunächst Referent im BMI, dann Ministerialrat und Referatsleiter, anschließend Ministerialdirigent und Unterabteilungsleiter. Danach wurde er Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Später kehrt er als beamteter Staatssekretär in das BMI zurück. Wie würdest du Hans Müller nun kategorisieren? --Honoratior (Diskussion) 21:57, 1. Jul. 2021 (CEST)
Aaah, es geht dir nicht um eine Änderung des Kategoriensystems, sondern nur um die Frage der Kategorisierung eines bestimmten Lemmas. Ist es das? --Opihuck 22:00, 1. Jul. 2021 (CEST)
Genau. Ich möchte das Kategoriensystem nicht ändern, sondern den entsprechenden Kategorien (vor allem Ministerialrat, Ministerialdirigent, Ministerialdirektor, Staatssekretär, Präsident einer Behörde) eine allgemeingültige Beschreibung hinzufügen, damit klar ist, wie diese Kategorien verwandt werden. Denn man könnte Hans Müller jetzt nur mit der Kategorie Staatssekretär kategorisieren oder eben auch mit der Kategorie Ministerialrat (niedrigeres Amt) kategorisieren. Und um herauszufinden, was da am sinnvollsten wäre, frage ich hier nach, vielleicht hat ja jemand Ideen. Aber um einen Einzelfall konkret geht es mir nicht. --Honoratior (Diskussion) 22:07, 1. Jul. 2021 (CEST)
Ich würde dir darin folgen, dass das ranghöchste Amt gewählt werden sollte. Welche Ämter jemand im Laufe seines Lebens durchlaufen hat, ist nicht entscheidend. Jeder fängt mal klein an... --Opihuck 22:14, 1. Jul. 2021 (CEST)
Sehr schön! Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten, denke ich. Wie würdest du dich zwischen der zweiten und dritten entscheiden?
  • 1. alle Ämter: Beamteter Staatssekretär (Bundesrepublik Deutschland), Präsident des Bundeamtes für Verfassungsschutz, Ministerialdirigent (Bund) Ministerialrat (Bund), Verwaltungsjurist, ...
  • 2. das höchst erreichte ministerielle Amt + Behördenleiteramt: Beamteter Staatssekretär (Bundesrepublik Deutschland), Präsident des Bundeamtes für Verfassungsschutz, Verwaltungsjurist, ...
  • 3. das höchst erreichte Amt: Beamteter Staatssekretär (Bundesrepublik Deutschland), Verwaltungsjurist, ...
Bei Variante 3 würde dann die Kategorisierung als Präsident des Bundeamtes für Verfassungsschutz fehlen... Ich würde daher Variante 2 bevorzugen. Wenn du das auch so siehst und hier kein Ansturm an Widerspruch kommt, würde ich :::::das dann morgen knackig ausformuliert in entsprechende Kategorienbeschreibungen übernehmen. --Honoratior (Diskussion) 22:28, 1. Jul. 2021 (CEST)
Aaah, so langsam verstehe ich, wo das Problem liegt. Das hat weniger etwas mit dem höchsten erreichten Amt, sondern mit der Unlogik des Kategoriensystems zu tun. "Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz" und "Beamteter Staatssekretär" sind im Kategoriensystem zwei selbstständige nebeneinanderstehende Untergruppen zu "Beamter (Bund)". Sie schließen sich im Kategoriensystem nicht wechselseitig aus, sondern sind gleichrangig, obwohl sie besoldungstechnisch B 9/ B 11 in einem Subordinationsverhältnis stehen. Ich würde sagen, wenn das Kategoriensystem mehrere Möglichkeiten vorsieht, die nebeneinander, nicht übereinander stehen, dann können beide angegeben sein, also Variante 2. --Opihuck 23:19, 1. Jul. 2021 (CEST)
Ich folge gern der Feuerzangenbowle und sage jetzt stellen wir uns mal ganz dumm: Welchen Nutzen soll die Kategorie entfalten? Der LEser möchte sehen, wer alles ein bestimmtes Amt hatte. Da interessiert Präsident des ..., Botschafter in .... oder eben auch beamteter Staatsekretär. Der Nutzer/Leser sucht in der Kat aber sich nicht nach allen Verwaltungsjuristen die mal Ministerialrat waren. Ergo: Mein Ansatz ist, das Pferd vom Nutzen für den Nutzer her aufzuzäumen. Allseitige Grüße --Landkraft (Diskussion) 01:14, 2. Jul. 2021 (CEST)
Es geht nicht nur um die Leser und deren Retrieval, sondern Kategorien dienen ganz allgemein zur Erschließung unseres Bestands und damit auch für die Wartung. Insoweit können mehrfache Kategorisierungen von Personenartikeln schon sinnvoll sein. Ich sehe auch keinen Anlass die bisherige Praxis zu ändern. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 08:20, 2. Jul. 2021 (CEST)
Guten morgen, danke für die Antworten! Wie sieht denn die bisherige Praxis aus, Aschmidt? Aktuell haben die Kategorien ja keine Beschreibung. Ich habe eher das Gefühl, dass das bisher jeder anders handhabt. Verstehe ich es richtig, dass du dann Variante 1 bevorzugen würdest, Aschmidt? --Honoratior (Diskussion) 08:54, 2. Jul. 2021 (CEST)
Bei klassischen Beförderungsämter ist eine bloße Kategoriesierung der höchsten Stufe vielleicht möglich. Aus Wartungs- und Bestandserschließungsgründen ist Variante 1 daher zielführend und entspricht auch dem Kategorienbaum. Misterialdirigend ist ja keine Unterkategorie von Misterialrat. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 09:23, 2. Jul. 2021 (CEST)
Das sind effektiv ja zwei oder drei Kategoriebäume, Amt hat im Beamtenrecht drei Haupt-Elemente:
 
Schaubild
(1.) Statusamt sowie das (2.) abstrakte und das (3.) konkrete Funktionsamt. Präsident des X-Amtes kategorisierte abstraktes und konkretes Funktionsamt. Staatssekretär das Statusamt. Zumindest Funktionsamt und Statusamt sind mit wenigen Ausnahmen (Es gibt z.B. Bundesländer, wo "Staatssekretär als Chef der Staatskanzlei" der einzige B 10er ist und damit alle drei Elemente zusammenfallen) nicht deckungsgleich. die Frage ist, ob wir das so aufgleisen wollen. (Beamteter Staatssekretär Bund wäre nach unserem bisherigen Munster in beiden Bäumen). sуrcrо.ПЕДИЯ 09:41, 2. Jul. 2021 (CEST)
Also sehe ich es richtig, dass die Mehrheit hier dafür wäre, dass die aufgezählten Ämter (Ministerialrat, Ministerialdirigent, Ministerialdirektor, beamteter Staatssekretär und Behördenpräsident), welche ja Ämter sind, die nicht regelmäßig zu durchlaufen sind, alle nebeneinander kategorisiert werden sollen? Ich bin ja immer offen für Argumente, daher würde ich auch diese Variante in die Kategorienbeschreibung übernehmen. Denn das mit den Wartungsarbeiten leuchtet mir natürlich ein. Aber trotzdem hätte ich nochmal gerne eine Absicherung, damit ich nichts fehlinterpretiere, danke! --Honoratior (Diskussion) 10:31, 3. Jul. 2021 (CEST)
Also mich fehlinterpretierst du. Die Frage ist, ob wir Ämter doppelt oder einfach kategorisieren. Was wir nicht machen sollten, alle (Status-)Ämter nebeneinander kategorisieren sollen. Die Generäle werden auch nicht mit allen Generalsämtern einortiert. sуrcrо.ПЕДИЯ 15:00, 4. Jul. 2021 (CEST)
Nehmen wir doch mal ein paar Beispiele: Ein Universitätsprofessor wird später Richter am Bundesverfassungsgericht. Das wären zwei Kategorien, die nebeneinander stehen. Aber ein Amtsrichter, der Richter am Bundesgerichtshof wird, wäre nur eine Kategorie: Der BGH-Richter; denn er muss vorher schon Richter gewesen sein. Ein Studienrat wird zum Bürgermeister gewählt: Zwei Kategorien. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 15:35, 4. Jul. 2021 (CEST)
Ich würde alle Ämter im funktionalen Sinne, die alleine relevant sind, nebeneinander kategorisieren (Richter BGH, Richter BVerfG, Professor (X-Uni), Präsident OLG Y), soweit wir dazu Kategorien anlegen. Die Kategorien (Ministerialrat, Ministerialdirigent, Ministerialdirektor, beamteter Staatssekretär) halte ich aber dagegen eher entbehrlich. sуrcrо.ПЕДИЯ 09:48, 5. Jul. 2021 (CEST) PS: Ein BGH-Richter muss vorher kein Richter gewesen sein. Es gibt recht häufig Bundesrichter aus den Justizverwaltungen, aber auch sehr selten aus der Anwaltschaft und aus der Professorenschaft.
Da muss ich bei aller Zustimmung in einem Punkt widersprechen: Bei Ministerialrat, Ministerialdirigent, Ministerialdirektor, beamteter Staatssekretär ist immer die höchste Kategorie beim jeweiligen Hoheitsträger zu Kategoriesieren, also ggf. nebeneinander Ministerialdirektor (Bayern) und Beamteter Staatssekretär (Bundesrepublik Deutschland). Beste grüße --Gmünder (Diskussion) 09:54, 5. Jul. 2021 (CEST)
Welchen Sinn siehst du in der Kategorisierung von Besoldungsstufen? Wir kategorisieren Wissenschaftler auch nicht nach W oder alter C Besoldung. sуrcrо.ПЕДИЯ 15:06, 6. Jul. 2021 (CEST)

Da ich jetzt irgendwie noch verwirrter bin, unser Austausch aber auch zu einem Ergebnis kommen sollte, unterbreite ich einfach mal einen Beschreibungs-Vorschlag für die Kategorie:Ministerialrat (Bund): Diese Kategorie sammelt Ministerialräte des Bundes, soweit es sich um das beim Bund höchste erreichte ministerielle Amt der jeweiligen Person handelt (Reihenfolge: Ministerialrat, Ministerialdirigent, Ministerialdirektor, Beamteter Staatssekretär). Daneben kann die Person auch in die Kategorie:Präsident einer Bundesoberbehörde, Kategorie:Ministerialdirektor (Baden-Württemberg) oder vglb. einsortiert werden. Enthaltungen werte ich als Zustimmung ;) --Honoratior (Diskussion) 20:29, 9. Jul. 2021 (CEST)

Ich habe mich hier geäußert: Die Kategorien Beamteter Staatssekretär einerseits und z. B. Ministerialrat, -dirigent sowie -direktor andererseits schließen einander nicht aus. Gruß --Malabon (Diskussion) 17:44, 21. Jul. 2021 (CEST)
Das war ja auch ein Gedanke von mir, weil die Ämter der Bundesbesoldungsordnung B ja nicht regelmäßig zu durchlaufen sind. Ich bin wie gesagt offen für vieles und richte mich aber nach der Mehrheit. Liebe Grüße --Honoratior (Diskussion) 22:02, 21. Jul. 2021 (CEST)

Urheberrecht – Bücher – Open Source

Ein Benutzer hat hier einen archive.org-Link zum Waffentechnischen Taschenbuch (3. Auflage, 1977) von Rheinmetall gepostet.
Aus reiner Neugier interessiert mich, warum dieses Buch Open Source ist. Ist da eine Schutzfrist (für Sachbücher?) abgelaufen? Hat Rheinmetall das Buch freigegeben? …
--Molekularbiologe (Diskussion) 11:09, 17. Jul. 2021 (CEST)

„Aus reiner Neugier“ dürfte hier leider falsch aufgehoben sein, das es im Portal Recht um die Wikipedia-Artikel zum Thema Recht geht. Und falls es doch eventuell darum geht, Wikipedia vor Schaden zu bewahren, dürfte Wikipedia:Urheberrechtsfragen der speziellere Ort für solche Frage sein. Beste Grüße --Pistazienfresser (Diskussion) 17:24, 17. Jul. 2021 (CEST)
@Pistazienfresser:
Danke für den Hinweis. 💡 War ja klar, dass es auch dafür einen speziellen Bereich gibt. 😉😊 Dann werd’ ich mich bei Gelegenheit mal an Wikipedia:Urheberrechtsfragen wenden…
Molekularbiologe (Diskussion) 17:04, 24. Jul. 2021 (CEST)

Nennung der Namen von Richtern usw.

 Info: Der Bot hatte alles schon abgeräumt, deshalb Übertrag des Hinweises hierher:

Zur Info, Umfrage in Vorbereitung: Wikipedia:Umfragen/Wann ist es vertretbar den Namen eines Richters zu nennen? (z.B. in Zusammenhang mit einem von ihm verfassten Urteil) Für eine klare und ausdrückliche Regelung oder dagegen? --DWI 00:50, 9. Aug. 2021 (CEST)

Der Account, der dieses tut, besteht ein Jahr und neun Monate und hat gerade mal 73 Bearbeitungen. Es ist eine Sockenpuppe, die extrem viel Wind macht. Wahrscheinlich ist es ein Widergänger von E.L. Er spielt Wikipedia und missbraucht unsere Prozesse. Können wir dem ein Ende setzen? --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 07:19, 9. Aug. 2021 (CEST)

Ja, unbedingt. Ich hoffe, niemand beteiligt sich an dieser sinnlosen "Umfrage". --Opihuck 08:39, 9. Aug. 2021 (CEST)
Ja, absolute Zustimmung! --Chz (Diskussion) 09:56, 9. Aug. 2021 (CEST)
Ich lese das die ganze Zeit nur mit. Ich war sprachlos darüber, mit welcher Selbstverständlichkeit Mitarbeiterressourcen an Unwesentliches, Falsches und Verzichtbares gebunden werden. Für diesen Moment habe ich kurzfristig meine Sprache wiedergefunden. Und jetzt nichts wie weg, so schnell es geht. --Stephan Klage (Diskussion) 10:08, 9. Aug. 2021 (CEST)
Es gibt derzeit Vorschläge in unseren Grundprinzipien ausdrücklich Diskussionsaccounts zu verbieten. Wikipedia_Diskussion:Grundprinzipien#Verbot_von_Gaming_the_System Das "Problem" ist eher, dass das auch jetzt schon möglich ist, es wird nur nicht konsequent genug angewandt. --DWI 12:41, 9. Aug. 2021 (CEST)
Ich möchte klarstellen: Mir geht es wie @Stephan Klage. Es wäre Zeit für einen Global Ban. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 07:40, 10. Aug. 2021 (CEST)
Ich habe die erneute Sperrumgehung nach draußen begleitet und diese BNS-Aktion abgebrochen. --Johannnes89 (Diskussion) 23:18, 11. Aug. 2021 (CEST)
Herzlichen Dank, @Johannnes89! Das hat uns und – siehe den Entwurf zur Umfrage – auch die übrige Community viel Zeit und Kraft gespart, die jetzt für die Artikelarbeit zur Verfügung steht! – Ping an @Opihuck, @Stephan Klage, @Chz, @Der-Wir-Ing und @Pistazienfresser. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 23:31, 11. Aug. 2021 (CEST)
Merci, @Johannnes89 für Dein Tätigwerden. Aber auch einen Dank an meine aktiven Portalkollegen, die sich nie blenden lassen. Ich habe mir immer gewünscht, wir würden hier habhaften juristischen Austausch haben und stattdessen erreicht uns fortwährend solcher Mist. Ich spüre häufig gar nicht unmittelbar, wie mir bei diesem Hobby die Kräfte entzogen werden; begebe ich mich aber dann und wann in die Warte des (selbstkritischen) Beobachters, erkenne ich schmerzlich, wozu ich – trotz eigener Projektvorplanung – nicht gekommen bin. VG --Stephan Klage (Diskussion) 09:27, 12. Aug. 2021 (CEST)

Der Umfrageersteller (Nachfolger von EL) wurde gesperrt, vgl. hier. --Legatorix (Diskussion) 23:20, 11. Aug. 2021 (CEST)

Die Sache geht zwar noch in die Verlängerung [1], aber das Editverhalten ist eindeutig, die BNS-Aktion gegen das gesamte Portal Recht ebenfalls und dank Legatorix habe ich inzwischen auch noch einen offwiki-Hinweis, wo EL die Sperrumgehung zugibt. --Johannnes89 (Diskussion) 09:46, 12. Aug. 2021 (CEST)

 Info: Die Sperrprüfung führte zu keinem anderen Ergebnis. Auch dieser Account des Benutzers ist also gesperrt worden. Nochmals herzlichen Dank an @Johannnes89 und an @Itti für den Entscheid! Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 21:46, 12. Aug. 2021 (CEST)

+100 --Opihuck 22:44, 12. Aug. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 21:46, 12. Aug. 2021 (CEST)

Wie legitimiert sich der Einsatz der Bundeswehr zur Evakuierung des Botschaftspersonals ohne Mandat des Bundestages

Hallo, Ich habe überlegt in der Auskunft zu fragen aber es ist ja doch eine recht fachspezifische Frage, deswegen möchte ich einfach mal hier fragen: Ich habe folgenden Artikel der Tagesschau über die Evakuierung der Botschaftsmitarbeiter und eventuell der Ortskräfte gelesen: „Deutsche in Kabul – Botschaft geschlossen, Personal verlegt“ Dort wird geschrieben:

„Für den Evakuierungseinsatz der Bundeswehr ist ein Mandat des Bundestags nötig. Dieses wird derzeit vorbereitet. Vermutlich muss es aber nachträglich erteilt werden, da der Bundestag erst am 25. August zu einer Sondersitzung zusammenkommt und es dann zu spät für Hilfe sein könnte.“

Tagesschau

Ich lege Wert auf die Feststellung, dass ich das Vorgehen natürlich unterstütze und hier voll hinter der Bundesregierung stehe, auch, wenn diese Vorgehen in meinen Augen viel zu spät ist. Dennoch habe ich mich gefragt, auf welche rechtliche Grundlage die Bundesregierung bei diesem Einsatz stützt. Im Artikel Militäreinsatz heißt es dazu:

„Demnach dürfen Streitkräfte in folgenden vier Fällen zum Einsatz kommen:

[...]“

Jetzt habe ich in Art. 87a GG nachgeschlagen. Dort steht in Absatz 1: „Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.“ Das hat irgendwie nichts mit der Legitimation von Einsätzen zu tun. In Art. 24 Abs. 2 GG steht wenn ich das richtig lese soviel wie: Der Bund kann sich anderen Organisationen wie der EU, der NATO oder der UN unterwerfen, um für den Weltfrieden zu sorgen und anderen verbündeten Streitkräften zu helfen. Aber hier gab es kein Gesuch der NATO, jeder holt seine Leute selbst raus und das Angebot der Vereinigten Staaten bei der Evakuierung deutscher Botschaftsmitarbeiter oder von Ortskräften zu helfen wurde von der Bundesregierung dankend abgelehnt.

Hier komme ich also nicht weiter. Daher habe ich mal in Art. 87a GG weitergelesen. Abs. 2, da hab ich nichts weiter gefunden, Abs. 3 fällt raus, da wir keinen Spannungs- oder Verteidigungsfall ausgerufen haben. Bei Abs. 4 besteht die Möglichkeit zum Einsatz der Bundeswehr bis Bundesrat oder Bungestag die Einstellung fordern. Allerdings geht es hier um eine „Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes“. Das klingt jetzt echt doof aber wenn die Taliban im Ausland die Botschaftsmitarbeiter töten, dann ist das sicher schlimm aber dann gefährdet das doch nicht den Bestand des Bundes oder die freiheitliche demokratische Grundordnung als Ganzes. Denn so könnte ja die BW auch auf der Jagd nach einem Mörder zum Einsatz kommen. Und bei dem Begriff "Land" ist hier ja auch ein Bundesland gemeint. Außerdem wäre wahrscheinlich (was ja gar nicht anwendbar ist) Art. 91 Abs. 2 GG zu beachten. Damit fällt also für mich auch der Absatz 4 des Artikels 87a GG raus.

Die Sprecher der Taliban haben den Botschaftsmitarbeitern, NGOs und Ausländern ja sogar öffentlich freies Geleit zugesichert. Es steht also nicht einmal eine Drohung im Raum, die eine Art Kriegserklärung gegenüber der BRD darstellen würde. Würden die Taliban sagen "Wir knüpfen euren Botschafter auf", dann wäre da ja eine kriegerische Handlung gegen die BRD und damit dann auch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, was wiederum Art. 4 GG ins Spiel bringen würde.

So... Hier stehe ich und weiß nicht weiter. Wer kann mir helfen?

Gruß --2A02:908:2545:9E01:B99E:8CD0:571D:D07C 20:36, 15. Aug. 2021 (CEST)

Empfehle dir, zunächst diesen Artikel zu lesen. Die derzeitige Praxis beruht auf einem Vorschlag des BVerfGs. Möglicherweise beantwortet das schon deine Fragen. --Opihuck 21:11, 15. Aug. 2021 (CEST)
Ein wenig off the point, aber weil ihr bei dem Thema seid: Wo sind denn da die sog. Bundeswehrberatergruppen einzuordnen, die ich selbst in den 1980er Jahren in Afrika (Kinshasa, Niamey, es gab mehr) getroffen habe? Gruß --Landkraft (Diskussion) 21:43, 15. Aug. 2021 (CEST)
Also ich habe mir jetzt mal die ersten Seiten des Urteils angesehen. Es geht da um diese kollektive Sicherheit also das "Ich helfe dir, du hilfst mir" zwischen Ländern. Aber das trifft doch jetzt gar nicht zu, da die BW nur zum Einsatz geschickt wird, um unsere Leute da rauszuholen. Was verstehe ich da falsch? --2A02:908:2545:9E01:B99E:8CD0:571D:D07C 22:30, 15. Aug. 2021 (CEST)
Am ehesten einschlägig ist hier meiner Einschätzung nach ein Einsatz bei Gefahr im Verzug, vgl. § 5 Parlamentsbeteiligungsgesetz und BVerfGE 90, 286 (S. 388 = Rn. 345 bei DFR).--Pistazienfresser (Diskussion) 22:38, 15. Aug. 2021 (CEST) P. S.: Vgl. auch BVerfG, Urteil vom 23. September 2015, Az. 2 BvE 6/11.--Pistazienfresser (Diskussion) 22:51, 15. Aug. 2021 (CEST)
Vielen Dank, du bist ein Schatz. NAch so etwas habe ich gesucht. Da steht es ja schwarz auf weiß :) --2A02:908:2545:9E01:B99E:8CD0:571D:D07C 23:33, 15. Aug. 2021 (CEST)
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Relevanz der stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen

Die stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen werden, so vermute ich, nicht wie die regulären Mitglieder gleich nach der Wahl vereidigt, sondern erst, wenn das entsprechende Mitglied verhindert ist und sie an einer konkreten Entscheidung beteiligt sind. Ich schließe das aus

https://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp15/land/protokoll/b15l0004.pdf

In Hessen ist es wohl ähnlich, in den anderen Bundesländern aber, mit denen ich bisher zu tun hatte, folgt die Vereidigung unmittelbar auf die Wahl; es gibt also dort auch bei den stellvertretenden Mitgliedern kein Relevanzproblem.

Um herausfinden zu können, welche Mitglieder in Bremen relevant sind, habe ich diese Frage/Bitte:

Hat jemand Zugang zu einer Datenbank mit Entscheidungen des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen und kann die (etwa zwölf) kursiv gesetzten Namen der Stellvertreterinnen

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:WomenEdit/Werkstatt#Bremen

daraufhin überprüfen, ob sie an Entscheidungen mitgewirkt haben (ggf. auch, an welchen, damit ein Relevanzgrund in den Artikel aufgenommen werden kann)? Denn wenn eine Juristin an einer Entscheidung aktiv beteiligt war, dann muss sie vorher vereidigt worden sein, zählt also in meinen Augen als Richterin und ist relevant. Oder? Danke schon mal.-- LG -- Benutzerin:Reisen8Benutzerin Diskussion:Reisen8Wikiliebe?! 18:35, 28. Jul. 2021 (CEST)

Hallo Reisen8, in den veröffentlichen Entscheidungen werden im Allgemeinen die Namen der Spruchkörpermitglieder nicht mitgeteilt. Personenbezogene Daten werden in den zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen im Allgemeinen anonymisiert. Was du aus der angegebenen Bürgerschafts-Drucksache schließen möchtest, erschließt sich mir leider nicht. Die Eigenschaft, Mitglied des Staatsgerichtshofs zu sein, beruht auf einer Wahl durch die Bürgerschaft, nicht auf einer Vereidigung. Die Vereidigung dürfte lediglich zusätzlich erforderlich sein, um die Dienstgeschäfte aufnehmen zu können. --Opihuck 21:18, 28. Jul. 2021 (CEST)
Danke Opihuck, dann lege ich die Artikel für die Stellvertreterinnen an. Ich wollte nicht, dass ihre Relevanz wie bei Wikipedia:Löschprüfung/Archiv/2021/Woche_25#Nadine_Bernshausen_(erl.) in Zweifel gezogen wird und dachte, eine Beteiligung an einem Verfahren sei ein eindeutiger Beweis für ihre Relevanz. In manchen Urteilen (ganz sicher bin ich mir bei einem des Bundesverfassungsgerichts) habe ich auch schon Namen derer, die mitgewirkt haben, gelesen; so kam ich auf die Idee, die Frage zu stellen.-- LG -- Benutzerin:Reisen8Benutzerin Diskussion:Reisen8Wikiliebe?! 07:05, 29. Jul. 2021 (CEST)
Auch in Bremen werden die beteiligten Richter genannt. Schau mal bei den Entscheidungsveröffentlichungen auf der Seite des Staatsgerichtshofes. Ich kann jedenfalls ohne Zugangsbeschränkung darauf zugreifen und sehe nicht, dass hier eine paywall eingebaut ist. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 07:25, 29. Jul. 2021 (CEST)
Danke, Gmünder, das hatte ich gesehen, aber ich habe Zweifel, dass das alle Entscheidungen sind. Und ich hatte gedacht, es könnte vielleicht eine Möglichkeit geben, in einer Entscheidungsdatenbank nach Personennamen zu suchen statt alle Entscheidungen auf der Seite des Gerichts anzuschauen. Aber nun gehe ich davon aus, dass die Beteiligung an einer Entscheidung für die Relevanz nicht ausschlaggebend ist (siehe oben) und kann weiterarbeiten.-- LG -- Benutzerin:Reisen8Benutzerin Diskussion:Reisen8Wikiliebe?! 18:29, 29. Jul. 2021 (CEST)
In Juris sind sie ohne Namen veröffentlicht, das wäre sonst wohl einfacher zu durchsuchen. Weiterhin viel Erfolg! --Gmünder (Diskussion) 18:57, 29. Jul. 2021 (CEST)

Gemeinsame Abstammung als völkische Konzeption zur Unterscheidung zwischen Deutschen und Nichtdeutschen?

Der Artikel Deutsche behauptet hier eine völkische Konzeption der Deutschen, die in der gemeinsamen Abstammung das primäre Unterscheidungsmerkmal zwischen Deutschen und Nichtdeutschen sieht. Ich halte diese Aussage gerade vor dem Hintergrund des geltenden Staatsangehörigkeitsrechts für unhaltbar und würde gern weitere Meinungen dazu haben. Danke und Gruß --Benatrevqre …?! 15:18, 1. Aug. 2021 (CEST)

Das Abstammungsprinzip bildet auch nach Modifikation das StÄG weiterhin die Grundlage. Aber daran ist nichts ungewöhnliches, da es in vielen anderen Ländern ebenfalls praktiziert wird (Siehe Österreich oder Schweiz). --Chz (Diskussion) 15:37, 1. Aug. 2021 (CEST)
Ja, das ist mir bekannt. Aber ich störe mich an der Bewertung als „völkische Konzeption“. Das passt doch heute garnicht mehr. --Benatrevqre …?! 15:54, 1. Aug. 2021 (CEST)

Aktenzeichen (Deutschland)

Angesichts der aktuellen Diskussion um Palandt und Co. gerät ja auch das Aktenzeichen Ns in die Diskussion. Leider enttäuscht hier Wikipedia. Finden wir denn wirklich nichts zum Hintergrund der Namensvergabe der Aktenzeichen? Zudem wären die ganzen Aktenzeichen auch mal in die BKL´s einzupflegen, Ns findet man dort jedenfalls nicht.--scif (Diskussion) 15:41, 10. Aug. 2021 (CEST)

Was Du meinst ist ein Gerichtsaktenzeichen. Ansonsten siehe hier: [2]. Dort findet sich auch das Gerichtsaktenzeichen Ns. Und ich sehe auch keine Diskussion zu diesem Aktenzeichen, weswegen ich das hier schnell erledige. --Chz (Diskussion) 16:53, 10. Aug. 2021 (CEST)
(BK, nicht so schnell): Gemeint ist das Registerzeichen im Aktenzeichen, das für Berufungen in Strafsachen von dem Landgericht vergeben wird. Gabs in der NS-Zeit nicht, wurde erst in der Bundesrepublik eingeführt. Das kleine "s" steht für Strafsachen, der Großbuchstabe wurde wahrscheinlich fortlaufend gewählt, ARs = Gerichtsstandbestimmungen in Strafsachen, Auslieferungssachen, Bs = Privatklage- und Bußgeldsachen, Cs = Strafbefehlsverfahren, Ds = Strafsachen des Einzelrichters, ... usw. Irgendwann kam Ns. Ja, hätte man auslassen können. Ist nun nicht passiert. Haben wir deswegen eine braune Justiz? Ich warte auf den Tag, wo der Richter, der immer "Ss. des Kls. an den Bekl. z. Stn., Frist: 2 Wochen" verfügt, ein Diszi wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB) bekommt. Ich würde sagen: Cool bleiben. Nicht überall, wo Ns drauf steht, ist NS drin. --Opihuck 17:32, 10. Aug. 2021 (CEST)

Und jetzt erledigt. --Opihuck 17:32, 10. Aug. 2021 (CEST)

Mal langsam. Irgendwie habe ich das gefühl, das hier was abgewürgt werden soll. Und weiterhin habe ich das gefühl, das gar nicht begriffen wurde worauf ich hinaus will. Schlimmer noch: als Antwort wird per Weblink auf den Artikel verwiesen, den ich in der Abschnittsübersicht per Wikilink verlinkt habe. Ist es zuviel verlangt, das man sich mal Zeitnimmt und nichts hineingeheimnisst? Der Reihe nach:
  1. Über das Ns-Aktenzeichen gibt es sehr wohl Diskussionen, sowohl in der Presse, als auch unter Richtern.
  2. Niemand hat im Zusammenhang mit diesem Aktenzeichen heute von brauner Justiz gesprochen, das war sie früher tw sehr wohl. Und es wurde in der Presse schon drauf hingewiesen, das in früheren Berufungsverfahren von NS-straftätern das Aktenzeichen sicherlich deplatziert wirkte.
  3. Gern nochmal: kann denn jemand mal den sprachlichen Hintergrund der Abkürzungen erläutern, dieser wird im Artikel nicht erläuert. Undd damit meine ich nicht die Bedeutung, sondern für was konkret die Buchstaben stehen, wie es zu den Abkürzungen kam. Ds = Strafsachen des Einzelrichters, wäre ein Beispiel.Das s ließe sich mit Strafe noch erklären, aber das D? Schon mal nen Richter gefragt? Vorsorglich: ich bin weder Richter noch Lateiner. Die Antwort sollte also auch halbwegs verständlich rüberkommen. Danke--scif (Diskussion) 00:26, 11. Aug. 2021 (CEST)
Hier wird nichts abgewürgt. Was es dazu zu sagen gibt, habe ich dir ausführlich erläutert. Verständlich und auch für einen Laien nachvollziehbar. Man muss nicht hinter jeder Zufälligkeit einen Skandal vermuten. Was andere da hineindeuten, ist ihr Problem. Gute Nacht! --Opihuck 00:37, 11. Aug. 2021 (CEST)

Vielen Dank an Opihuck, ich hatte mich in der Tat unpräzise ausgedrückt. Wenn es Diskussionen um Registerzeichen geben sollte, und die eine enzyklopädische Relevanz aufweisen, dann kann man ja darauf hinweisen (was ich aber ernsthaft bezweifle). Im Übrigen schließe ich mich dem an, was oben steht, und erledige nun endgültig. --Chz (Diskussion) 10:16, 11. Aug. 2021 (CEST)

Nö. Was ist denn das für ein POV, was ist das für ein Diskussionsstil? Es sollte schon Gelegenheit zur Gegenrede., oder wenn ihrs juristisch mögt, Stellungnahme gegeben werden. Und nicht jeder kann gleich während der Arbeitszeit antworten. Das kleine "s" steht für Strafsachen, der Großbuchstabe wurde wahrscheinlich fortlaufend gewählt, ist das eine ernsthafte enzyklopädische Erklärung? Wenn es Diskussionen um Registerzeichen geben sollte, und die eine enzyklopädische Relevanz aufweisen, dann kann man ja darauf hinweisen (was ich aber ernsthaft bezweifle). Irgendwie wird hier was nicht verstanden. Es ging nicht um enzyklopädische Relevanz. Und was ein Autor bezweifelt, ja und, müssen sich dem Zweifel andere anschließen? Oder bist du hier neuerdings der Portalmoderator@ Chz, der nach Gutdünken und seinem POV entscheidet , wann eine Diskussion beendet ist? Ich bin auch schon ne Weile dabei, aber solch hastige Diskussionsbeendigungen habe ich selten erlebt. Was wird hier befürchtet, was ist der Grund für diese Hast? Zuletzt: Man muss nicht hinter jeder Zufälligkeit einen Skandal vermuten. Was andere da hineindeuten, ist ihr Problem. Gute Nacht! Auch so ein Stil. WP arbeitet für den Leser und nicht für den Autoren-POV. Wenn Ns in seriöser Presse thematisiert wird hat das nichts mehr mit ihr Problem zu tun, dann ist das das eine gesellschaftliche Diskussion. Mir ist klar, das Juristen die Umbenennung des "Tempos" der Juristerei nervt, deswegen kann man doch aber nicht die Diskussion und Handlungen darüber ignorieren nach dem Motto, was schert mich das Geschwätz anderer. Vielleicht sollte man da mal vom Elfenbeinturm herabsteigen. Es wird auch kein Skandal vermutet, sondern eine unpassende Aktenzeichenvergabe, und diese Diskussion ist durchaus nachvollziehbar. So what?--scif (Diskussion) 12:27, 11. Aug. 2021 (CEST)
Ich verstehe einerseits Dein wortreiches Echauffieren nicht und andererseits verstehe ich auch ehrlich gesagt nicht, was Du mit uns hier diskutieren oder verhandeln möchtest. Das Ns Registerzeichen wird bleiben genauso wie Ss und einen Anpassungsbedarf für den Artikel, auf den Du Dich beziehst, gibt es auch nicht. Für mich, wie vermutlich für die meisten der Kollegen hier, bleibt das aufgeworfene Thema damit erledigt, aber des guten Friedens willen, kann die Erledigungskennzeichnung weg bleiben. --Chz (Diskussion) 13:42, 11. Aug. 2021 (CEST)
Ob als nächstes die Vermutung kommt, dass die Fundstelle des Staschinksi-Urteils in der amtlichen Sammlung BGHSt zeigt, dass der deutsche Staat die Ukrainischen Nazis in der BRD schützen wollte (18!!!!, 87). sуrcrо.ПЕДИЯ 13:47, 11. Aug. 2021 (CEST)

@Sycro, ich weiß nicht, wes Geistes Kind du bist, aber ich halte irgendwelche Ironie bei solcher Thematik für deutlich fehl am Platze. Ich nehme aber zur Kenntnis, das die braune Justizvergangenheit scheinbar als selbstverständlich angesehen wird und man im Zusammenhang damit noch Witzchen reißen kann. Ich kann es gern nochmal wiederholen: für was steht zum Beispiel wortwörtlich der Buchstabe D beim Aktenzeichen Ds? Und bitte nicht mit Wahrscheinlichkeiten usw. kommen. Wie kam man auf die Römischen Ziffern bei der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, nach welchem Prinzip erfolge die Vergabe der Ziffern? Ich kann auch gern ein Richtergespräch zitieren: was heißt eigentlich Ds, was sollte bei der Schaffung des Aktenzeichens Ns heißen? Und da geht es nicht um die Bedeutung der Aktenzeichen, sondern um den Wortsinn der Buchstaben. usw heißt und so weiter. Was hieß Ns, welche Überlegung lag da zugrunde? Das Ns Registerzeichen wird bleiben genauso wie Ss ich nehme diese kühne Behauptung zur Kenntnis, worauf stützt sich dieser Erkenntnisgewinn? einen Anpassungsbedarf für den Artikel, auf den Du Dich beziehst, gibt es auch nicht. Wer schrieb von Anpassungsbedarf? Ich rede von zusätzlicher Erklärung.--scif (Diskussion) 15:10, 11. Aug. 2021 (CEST)

Du hast ein Problem mit diesen Aktenzeichen, weil sie historisch negativ konnotiert sind und das kann ich verstehen. Nur hat das nichts mit Wikipedia zu tun, das ist eine Frage, die du deinem Bundestagsabgeordneten oder dem Justizministerium stellen solltest. Es scheint mir, als ob dem gar keine bestimmte Bedeutung beigemessen worden ist, als diese Abkürzungen gewählt worden sind und deswegen steht wahrscheinlich auch nichts im Artikel und kann dir hier keiner weiterhelfen. Nichts anderes wollten meine Vorredner glaube ich sagen. --Godihrdt (Diskussion) 15:19, 11. Aug. 2021 (CEST)
(BK) Wir können den Abschnitt ja hier noch einige Tage offen halten. Vielleicht weiß jemand der Älteren, was das BMJ in den 50er Jahren bewogen hat, das Registerzeichen Ns zu vergeben. Wir können da leider - ich glaube, ich kann das so allgemein für die Redaktion sagen - nicht weiterhelfen. Und ich sage es noch ein Mal: Was andere da hinein deuten, ist deren Problem und deren WP:TF. Solange es keine Fakten gibt, erscheint die Fortführung dieser Diskussion und das gedankliche Auf-den-Boden-Stampfen mit der Forderung "da muss es doch was geben" und "Skandal, wenn das Nazi-Registerzeichen nicht sofort geändert wird", müßig. Zur Erinnerung: Palandt und Schönfelder waren nachweislich Nazis. Über die Beweggründe des BMJ, das Registerzeichen Ns zu verwenden, das sich offenkundig in eine alphabetische Systematik einfügt, ist nichts bekannt. Frage doch am besten mal selbst das BMJ; vielleicht erhältst du von dort eine weiterführende Antwort. Ich wünsche dir noch einen schönen Tag, was genauso wenig unhöflich gemeint ist, wie dir spätabends um 00:37 Uhr eine gute Nacht zu wünschen. --Opihuck 15:27, 11. Aug. 2021 (CEST)
+1. Darüber wurde damals mehrheitlich nicht kritisch nachgedacht. Es wurde verdrängt und geschwiegen. Alles war erst zehn oder fünfzehn Jahre her. Es war eine Zeit, in der auch Autokennzeichen ungefragt vergeben wurden. Wer sich gegen ein problematisches Kennzeichen, das eben gerade beim Durchzählen an der Reihe war mit einer Abkürzung aus brauner Zeit, wehrte, wurde als Querulant bezeichnet. Und der Palandt heißt jetzt endlich bald ganz anders. Das ist also alles immer noch gegenwärtig. Es gibt Linien, die bis in unsere Tage fortwirken. Wie könnte Wikipedia damit umgehen? Gibt es Literatur, die daran Kritik äußert? @Scialfa, wenn du das einbringen möchtest, durchsuche doch einmal die Datenbanken nach Literatur zum Thema Aktenzeichen! Das wäre durchaus interessant, und mit deGruyter, Nomos und JSTOR haben wir ja derzeit auch große Bestände zur Verfügung. Man findet dort immer wieder interessante Dinge zur juristischen Zeitgeschichte. Auch die Literatur zu juristischen Akten kann weiterhelfen, z.B. die Bücher von Cornelia Vismann fallen mir ein. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 20:18, 11. Aug. 2021 (CEST)
Oh ja, danke Aschmidt. Mir kam Ende der 70er Jahre mal ein Mercedes mit dem Autokennzeichen GÖ-KZ 1 entgegen. Habe ich bis heute nicht vergessen. Ich dachte mir damals: Du meine Güte, wie kann man so was ertragen? Mein Vater sagte mir damals: So was an meinem Mercedes hätte ich abgelehnt. Hat der Mercedes-Fahrer aber damals offenbar nicht. Das Bewusstsein war damals ein anderes als heute. Man hat sich viel weniger Gedanken um negativ konnotierte Abkürzungen gemacht, auf die man heute wegen der wiedererstarkten rechtsradikalen Szene viel sensibler reagiert. --Opihuck 20:33, 11. Aug. 2021 (CEST)
Nicht nur deswegen. Die Zeit öffnet die Augen. Bitte daran erinnern: 1968/69 waren Bundesrepublik und DDR gerade erst 20 Jahre alt! Und wir leben heute in einer Gesellschaft, in der man offen über Traumata sprechen kann und sie eher therapeutisch und sozialarbeiterisch verarbeitet. Das ist ein ganz anderes Umfeld. Gleichwohl fände ich es natürlich interessant zu erfahren, ob es sonst noch eine Geschichte hinter den Aktenzeichen gab… --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 20:55, 11. Aug. 2021 (CEST)

Solange es keinen Beleg für den Hintergrund der Kürzelvergabe oder eine Erörterung darüber gibt, kann das in Wikipedia kein Thema sein. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass das bisher nirgendwo erörtert wurde (auch nicht in Vismanns Buch über Akten). Insoweit kann ich auch die Angefasstheit von Benutzer:Scialfa nicht verstehen. In der DDR wurden Lokomotiven mit der Baureihenbezeichnung "Ns" gebaut (etwa LKM Ns 1), das hielt offenbar auch keiner für problematisch. Man muss wirklich nicht hinter jedem Kürzel irgendeine Absicht vermuten oder das auf Teufel komm´ raus problematisieren. Im Bundesjustizministerium trägt ausgerechnet das Referat für Wiedergutmachung von DDR-Unrecht das Kürzel "IV B 4". Dasselbe Kürzel hatte das Eichmannreferat im Reichssicherheitshauptamt. Gert Lauken (Diskussion) 16:41, 12. Aug. 2021 (CEST)

 Info: Fortsetzung wäre dann hier. Da unsere so kompetente Redaktion des Portals Recht entweder nicht willens ist oder wirklich keine Ahnung hat ... Der Tiefseebohrer wird nun woanders angesetzt. Mal sehen, was noch kommt - vielleicht ein Meinungsbild oder eine WP-Umfrage? Scheint ja heutzutage modern zu sein, wenn einem die Antwort nicht passt. Ich glaube, es wird kalt, wir sollten besser reingehen und die Tür schließen. --Opihuck 22:43, 12. Aug. 2021 (CEST)

Man kann nur mit dem Kopf schütteln. --Chz (Diskussion) 10:43, 13. Aug. 2021 (CEST)

Kann dieser Abschnitt geschlossen werden? --Opihuck 23:23, 20. Aug. 2021 (CEST)

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Altfälle

Liebe Juristen und Juristenversteher, bitte guckt Euch mal Wikipedia:Wartungsbausteinwettbewerb/Altbausteine/Deutschlandlastig/2004 an. Darunter sind folgende Rechts-Artikel aufgeführt, die deutschlandlastig sind. - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Prozesskosten - Fahrlässigkeit - Recht auf Arbeit - Rechtsgut - Misshandlung und aus der 2005er Liste Gattungsschuld und Presserecht. Da sollte nach 17 Jahren etwas zu verbessern sein. Danke im Voraus.--Kabelschmidt (Diskussion) 20:26, 16. Aug. 2021 (CEST)

Lieber @Kabelschmidt, danke für deinen Hinweis! Dazu nur ein Gedanke: Man könnte es nach 17 Jahren auch umdrehen und nach der Sinnhaftigkeit des Bausteins deutschlandlastig fragen. Wenn sich so lange kein Autor gefunden hat, der zu anderen Rechtsordnungen etwas beitragen könnte, ist es doch zumindest ein starkes Indiz, dass das keine Kleinigkeit ist. Zur Erinnerung: Wir studieren immer nur eine Rechtsordnung und sind froh, wenn wir sporadisch mal was aus einem anderen Rechtskreis hören. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 21:07, 16. Aug. 2021 (CEST)
Den Aufwand kann ich nicht einschätzen. Als Techniker habe ich es einfacher. Zum Beispiel habe ich bei Höhenrettung einfach die DIN-Norm durch die gleichlautende Euronorm ersetzt. Na ja, viel Glück. Wenn nicht, dann eben nicht.--Kabelschmidt (Diskussion) 21:17, 16. Aug. 2021 (CEST)
So mag es Unterschiede geben. Deshalb verbleiben je nach Thema ganz unterschiedliche Lücken in Wikipedia. Man sieht: Jura ist deutlich aufwändiger zu erlernen als Technik.    --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 21:23, 16. Aug. 2021 (CEST)
+1. Fordern kann man immer viel. Wenn uns der Fordernde auch noch die JuraManPower aus Österreich und der Schweiz und Liechtenstein schickte, ging es sicher rasant schnell. --Opihuck 22:13, 16. Aug. 2021 (CEST)
Wobei das Monitum ja nicht ganz unberechtigt war. Ich werbe ja schon länger für die Überarbeitung des Bestands, und ich glaube, es wird nicht ohne eine systematische Herangehensweise gelingen. Eine Möglichkeit wäre, die juristischen Artikel mit Wartungsbausteinen durchzugehen. Das könnten wir durchaus auch einmal im Rahmen des Wartungsbausteinwettbewerbs machen. Und dann könnten wir uns durchaus auch überlegen, was wir mit solchen Altfällen machen wollen. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 21:09, 17. Aug. 2021 (CEST)
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Nennung der Namen von Richtern usw. III

 Info: Der Benutzer hat sich heute für eine SG-Anfrage entsperren lassen. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 23:40, 18. Aug. 2021 (CEST)

Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Ungerechtfertigte Sperre wegen angeblicher Sperrumgehung --DWI 15:55, 19. Aug. 2021 (CEST)

Wollt Ihr Juristen mit Befähigung zum Richteramt Euch vielleicht auch noch einmal in dubio pro reo den Fall ΟΥΤΙΣ anschauen? --Legatorix (Diskussion) 21:07, 20. Aug. 2021 (CEST)

Haben wir doch. Wir dürfen doch aber dort nur auf die Disk. --Opihuck 21:34, 20. Aug. 2021 (CEST)
Genau. Diese Disk meine ich. Grüße! --Legatorix (Diskussion) 21:46, 20. Aug. 2021 (CEST)
Nein, als Unbeteiligte dürfen sie nur auf der DS des SG-Falles editieren; schon mein Hinweis zu CU dürfte da nicht stehen bleiben. -jkb- 21:56, 20. Aug. 2021 (CEST)
Sehe ich auch so. Die Mitglieder des Portals:Recht sind derzeit keine Beteiligten, und ich möchte hier nicht die Regeln des SG unterlaufen. --Opihuck 22:05, 20. Aug. 2021 (CEST) Sollte das SG eine Äußerung des Portals wünschen, kann es sich jederzeit an uns wenden. --Opihuck 22:08, 20. Aug. 2021 (CEST)

 Info: SGA abgelehnt, -jkb- 23:20, 20. Aug. 2021 (CEST)

Danke für den Hinweis, @-jkb-! Es wird hoffentlich ruhiger werden und wir können uns wieder auf die Artikelarbeit konzentrieren. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 23:26, 20. Aug. 2021 (CEST)
Danke auch von mir. --Opihuck 23:29, 20. Aug. 2021 (CEST)
freut mich, na dann los! :-) -jkb- 23:41, 20. Aug. 2021 (CEST)
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Themenkomplex Coronavirus-Krise aus rechtlicher Sicht

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Ich eröffne mal diesen Abschnitt, in dem wir uns ggf. koordinieren und absprechen sollten, was die aktuelle Darstellung rechtlicher Sachverhalte in Wikipedia zum Thema „Coronavirus-Krise“ angeht. --Chz (Diskussion) 17:06, 22. Mär. 2020 (CET)

Wir sollten bei Gelegenheit auch mal ein paar Blicke auf den Artikel Wesentlichkeitstheorie werfen, vielleicht wird das ja noch aktuell(er).--Pistazienfresser (Diskussion) 11:39, 22. Mär. 2020 (CET)

Done.--Pistazienfresser (Diskussion) 10:52, 24. Mär. 2020 (CET)
Den „Artikel Wesentlichkeitstheorie“ sehe ich nicht so sehr im Fokus, weit eher den Inhalt seiner Existenzberechtigung im Rahmen der COVID 19-Geschehnisse. --Stephan Klage (Diskussion) 20:54, 22. Mär. 2020 (CET)

Gibt es schon einen verwaltungsrechtlichen Begriff des Kontaktverbots? Bin mir nicht sicher und habe auch gerade keinen Datenbankzugriff. Habe die BKS mal ergänzt und auf Ausgangssperre verwiesen.--Aschmidt (Diskussion) 21:12, 22. Mär. 2020 (CET)

Mir ist bisher keiner bekannt. Ich kenne aber auch noch nicht den konkreten Inhalt der Verordnungen, die auf Basis des heutigen Konsenses in den einzelnen Bundesländern erlassen werden. --Chz (Diskussion) 21:22, 22. Mär. 2020 (CET)
Danke. Hier ist die hessische Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und zur Anpassung von Verordnungenzur Bekämpfung des Corona-Virus vom 22. März 2020. Der Begriff, der heute in den Pressekonferenzen verwendet worden ist, ist demnach eine politische/ rhetorische Verkürzung der Beschränkung sozialer Kontakte.--Aschmidt (Diskussion) 21:39, 22. Mär. 2020 (CET)
Besten Dank für die Info. Ich denke man sollte dann den Terminus „Beschränkung sozialer Kontakte“ wählen, bis sich hier möglicherweise ein verwaltungsrechtlicher Begriff ausgebildet hat. Randbemerkung: Der § 1 I der VO kann ja offensichtlich nur als Appell gemeint sein - vollziehbar ist so etwas m.E. nicht. --Chz (Diskussion) 21:57, 22. Mär. 2020 (CET)
Schwierig. Am Ende siegt die Staatsräson. – Habe die Beschränkung sozialer Kontakte in der BKS noch ergänzt.--Aschmidt (Diskussion) 22:22, 22. Mär. 2020 (CET)
Danke. @chz, Kommen für die Wahrnehmung einer polizeilichen Aufgabe mehrere Maßnahmen in Betracht, so hat die Polizei die Maßnahme zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. (§ 5 I PolG BaWü) Ohne Appelle geht es nicht. --Stephan Klage (Diskussion) 22:28, 22. Mär. 2020 (CET)
 Info: Die Beschränkung sozialer Kontakte ist wieder aus der BKS herausgenommen worden…--Aschmidt (Diskussion) 23:17, 22. Mär. 2020 (CET)
Ich hab das mal revertiert und auf die Disk hier verwiesen. --Chz (Diskussion) 23:25, 22. Mär. 2020 (CET)
Ich hatte das im Rahmen meiner BKS-Pflege revertiert und verkürzt zu einem normalen, validen BKS-Eintrag:
  • Kontaktverbot im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, siehe Ausgangssperre
BKS sind keine Artikel, sondern nur Weiterleitungen, ohne Informationsvermittlung. Ihr findet keinen Platz für eure Behandlung des Corona-„Kontaktverbots“ und wollt das nun einfach in einer BKS abladen? So werden BKS aber nicht gestrickt. Die nächste Pflegekraft wird den geschwätzigen Satz gehörig zusammenkürzen. Ist eh ein Versuch der Begriffsetablierung. Ich wüsste auch nicht, dass das Portal:Recht Gestaltungshoheit über BKS hätte. Gruß --Chiananda (Diskussion) 02:00, 23. Mär. 2020 (CET)
@Chiananda: Ich versteh Deinen Einwand. Man könnte den Satz auch kürzen auf: „Kontaktverbot, auch als Infektionsschutzmaßnahme zur Beschränkung sozialer Kontakte, siehe Ausgangssperre“. - Selbstverständlich hat die Redaktion keine Deutungshoheit, der Verweis auf die Diskussion sollte nur Redundanzen vermeiden. --Chz (Diskussion) 10:33, 23. Mär. 2020 (CET)
Danke, deine Version passt besser.
Im Artikel "Ausgangssperre" kommt Kontaktverbot aber nur beschreibend vor, nicht als eigenständiger Begriff. Und das nur 1-mal im dortigen Abschnitt "COVID-19 in Deutschland" – deshalb sollte es BKS-gerecht heißen: …, siehe [[Ausgangssperre #COVID-19 in Deutschland]]. Der Deeplink kann angepasst werden, wenn sich die Lage im Artikel ändert.
Es bleiben aber Bedenken, ob Kontaktverbot überhaupt eine belegte enzyklopädische Bedeutung im Zusammenhang mit dem Corona-Thema hat. Eine bloße Erwähnung des Wortes in Medien reicht dafür nicht – vielleicht lässt sich eine rechtliche oder politische Definition zu der Bedeutung in diesem Zusammenhang finden, weil in dem angegebenen Bundesregierungs-Beleg kommt das Wort nicht vor, stattdessen explizit eine „Beschränkung sozialer Kontakte“ – „Verbot“ wird dort nicht erwähnt. Gruß --Chiananda (Diskussion) 16:59, 23. Mär. 2020 (CET)
Der Deeplink in der BKS führt jetzt gefühlt in die "Leere". In dem konkreten Abschnitt wird der Begriff Kontaktverbot nicht verwendet.--Helenmariea (Diskussion) 10:43, 23. Mai 2020 (CEST)

Was auch unbedingt im Artikel anders dargestellt werden sollte, ist der Abschnitt über die angeblichen Katastrophenschutzgesetze der Länder, auf die man Ausgangsbeschränkungen stützen könnte. Die meisten dieser Landesgesetze (Übersicht hier) regeln im Wesentlichen organisatorische Dinge. Sonderkompetenzen die materiell-rechtliche Wirkung entfalten, und auf deren Grundlage ein entsprechender Eingriff erfolgen könnte, sind dort offensichtlich nicht zu finden. Da fehlt es an einer Konkretisierung. -- Und generell gesprochen: Auch das immer wieder erwähnte POR gibt sowas nicht her, da hier maximal Platzverweise und Betretungsverbote geregelt werden. Das wäre auch abseits der Krise etwas kritisch, wenn auf Basis von POR ganze Landkreise abgeriegelt werden könnten. Auch in den Medien ist mal wieder typisch, dass von irgendwas gefaselt wird (hier Notstandsgesetze, Katastrophenschutzgesetze), ohne mal genauer zu recherchieren. --Chz (Diskussion) 21:31, 22. Mär. 2020 (CET)

 Info: Ich habe heute Abend leider keine Zeit mehr, aber vielleicht so viel noch eben schnell: Die Einarbeitung des heutigen Beschlusses, der in Berlin zwischen der Kanzlerin und den MPs getroffen wurde, übernimmt jedes Land in sein Landesrecht selbst. Es gibt dazu kein Bundesrecht. In Hessen ist das, darauf hat Aschmidt bereits teilweise hingewiesen, durch insgesamt fünf Verordnungen geschehen, die jede für sich in den letzten Tagen bereits mehrfach geändert wurden. Einen guten Überblick über den derzeitigen Verordnungsstand gibt die Homepage der Hessischen Landesregierung, auch mit konsolidierten Lesefassungen (die allerdings gerade eben nur teilweise funktionierten). Noch keine einzige Verordnung steht im Hessischen GVBl.; eine Datenbankrecherche in JURIS dürfte nichts bringen. Von Niedersachsen weiß ich, dass das Land Erlasse herausgibt, die von den 41 Stadt- und Landkreisen in Form von Allgemeinverfügungen umzusetzen sind. Exemplarisch geschehen hier für den Landkreis Cuxhaven. Wie es sich bei den anderen Ländern verhält, kann man nur erahnen → Flickenteppich. Das Thema Katastrophenschutzgesetz muss man ebenfalls länderbezogen behandeln, im Moment spielt das wohl vor allem in Bayern eine Rolle. Ich muss jetzt ins Bett. Gute Nacht und bleibt gesund. --Opihuck 23:43, 22. Mär. 2020 (CET)
Dank an Opihuck für den Überblick! Spannend, man arbeitet mit VOen, die noch nicht ordentlich verkündet wurden? – Hab noch einen Literaturtipp: Grüner, Anna-Maria: Biologische Katastrophen : eine Herausforderung an den Rechtsstaat. 1. Auflage. - Baden-Baden : Nomos, 2017. - 310 Seiten (Schriften zum Katastrophenrecht ; Band 11) ISBN 3-8487-3959-3. – Lesen! :) --Aschmidt (Diskussion) 23:52, 22. Mär. 2020 (CET)
Kontaktverbote gibt es auch in den herkömmlichen/durch Parlamentsgesetz durchgeregeltem (Landes-)Polizeigesetzen. Z. B. § 34b PolG NRW , § 27b Polizeigesetz BW --Pistazienfresser (Diskussion) 10:52, 24. Mär. 2020 (CET)
Im Artikel Ausgangssperre wurde Ausgangssperre in Ausgangsbeschränkung geändert. Wir sollten überlegen, ob und wie beide Begriffe voneinander abzugrenzen sind. Dabei würde ich persönlich mich an der Verwendung in den Online-Rechtsansichten orientieren wollen, jedenfalls wenn diese zitiert werden.--Pistazienfresser (Diskussion) 10:52, 24. Mär. 2020 (CET)

Ich streue mal einen „wirren“ Gedanken ein: Wie wir ja wissen, basieren die momentanen Eingriffe in Art. 2 und 8 GG auf Grundlage einer rechtswidrigen Rechtsnorm, und sollten vorübergehend mit dem so genannten Chaosgedanken zu rechtfertigen sein. Sollten die Maßnahmen, ohne dass der Gesetzgeber hier nachbessert, über einen weiteren langen Zeitraum fortdauern, wäre eine Rechtfertigung auch mit dem Chaosgedanken nicht mehr möglich. Wie würde man denn dann § 81 Abs. 1 Nr. 2 StGB prüfen, wenn die Änderung der Ordnung auch in der Beseitigung oder Nichtanwendung verfassungsrechtlicher Normen bestehen kann, und der Vorsatz sich nicht auf einen politischen Umsturz richten muss? ;-) --Chz (Diskussion) 20:24, 3. Apr. 2020 (CEST)

Eine Frage/Bitte an die Redaktion Recht: In den Medien fällt im Zuge der „Coronakrise“ immer öfter das Stichwort „systemrelevant“. Der Artikel Systemrelevanz hingegen befasst sich ausschließlich mit der Rettung bei drohender Insolvenz. (Beispiel in der „Coronakrise“: Blumenläden sind nicht systemrelevant und müssen daher schließen.) Bitte, könnte sich jemand ansehen, ob Systemrelevanz auch in diesem Kontext zu nennen ist oder ob man das unter einen anderen Begriff fassen müsste, um den Artikel dann entsprechend zu erweitern oder aber abzugrenzen? --Carolin 15:14, 22. Mär. 2020 (CET)

too big to fail ist ein stehender Begriff der Wirtschaft, dessen Aussage dahin geht, dass davon betroffene Unternehmen nicht hinweggedacht werden können, ohne dass das Wirtschaftssystem auf Anbieterseite infarktiert. Da geht es nicht um bloße Insolvenz(en). Aber ist diese Fragestellung zur Systemrelevanz übertragbar auf die zu schützende konsumierende Annehmerseite, die um die reine Daseinsvorsorge im Rahmen grundrechtseinschränkender hoheitlicher Maßnahmen bangt? Insbesondere dürfte eine Konturierung schwer fallen, denn die Interessenslagen sind unterschiedlich und außerdem dürfte es an einem in dieser Hinsicht anerkannten Begriff mangeln, wenn nicht WP:TF Vorschub geleistet werden soll. Hmmm. --Stephan Klage (Diskussion) 21:29, 22. Mär. 2020 (CET)
Die Bezeichnung „systemrelevant“ ist kein juristischer Fachbegriff, deshalb ist das Portal Recht hier gar nicht zuständig.--Aschmidt (Diskussion) 21:48, 22. Mär. 2020 (CET)
+1 --Chz (Diskussion) 21:57, 22. Mär. 2020 (CET)
Danke für die Antworten, auch einfach dass es "kein juristischer Fachbegriff" ist, ist gut zu wissen. --Carolin 23:50, 22. Mär. 2020 (CET)
Hinweis: Bei Systemrelevanz#Systemrelevante Berufsgruppen steht es inzwischen unter anderem auch die am 27. März 2020 eingeführte Nichtanrechnung von Nebenvierdienst in systemrelevanten Branchen und Berufsgruppen, BGBl. 2020 I S. 575, Artikel 2. Was eine Liste der Berufsgruppen anbetrifft, siehe Disk zu Belegen und TF. Das zur Info, falls sich jemand dort beteiligen will. Und in den Medien wird z. B. thematisiert, ob Juristen denn systemrelevant sind (LTO, Spiegel, Handelsblatt). --Carolin 08:18, 2. Apr. 2020 (CEST)

Ist in diesem Zusammenhang wohl auch interessant (überhöhte Preise für Desinfektionsmittel, Schutzmasken). Anscheinend gibt es zumindest in der Schweiz schon Fälle von Schutzmasken-Wucher, die als strafrechtlich relevant angesehen wurden: Hier meldet die Kantonspolizei Zürich, dass sie einen Schutzmasken-Wucherer verhaftet und bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet habe. Basis dafür ist offenbar Art. 157 StGB. Gestumblindi 21:33, 22. Mär. 2020 (CET)

… weist aber keine rechtlichen Probleme auf, eröffnet insbesondere kein rechtliches Neuland. In Deutschland zivilrechtlich nichtig nach § 138 Abs. 2 BGB und strafbar im Rahmen von § 291 StGB. --Stephan Klage (Diskussion) 22:14, 22. Mär. 2020 (CET)
Nunja, interessant fand ich daran, dass ich mich sonst nicht daran erinnern kann, dass Wucher in Polizeimeldungen aufgetaucht wäre. Rechtliches Neuland vielleicht nicht, aber anscheinend aktuell erhöhte Relevanz. Wenn im Artikel alles soweit passt, ist es ja gut. Gestumblindi 22:17, 22. Mär. 2020 (CET)
PS: Die Abrufzahlen für den Artikel sind seit Ende Februar auch deutlich gestiegen. Gestumblindi 22:31, 22. Mär. 2020 (CET)
Dieses Phänomen im Artikel zu erwähnen halte ich schon für richtig, da bin ich bei Dir. --Stephan Klage (Diskussion) 22:35, 22. Mär. 2020 (CET)

Flickenteppich

Wie von Opihuck bereits dargestellt, gleicht die Rechtslandschaft bzgl. Corona derzeit einem Flickenteppich. Es ist weder sinnvoll noch leistbar, diesen Teppich in Wikipedia darzustellen, jedenfalls nicht in Gestalt von Rechtsquellen-Artikeln. Wie wollen wir mit diesem Problem umgehen? --Bendix Grünlich (Diskussion) 09:01, 23. Mär. 2020 (CET)

Mein Vorschlag: Alle wesentlichen Informationen in die entsprechenden Artikel COVID-19-Pandemie in Deutschland, COVID-19-Pandemie in Österreich, etc. einarbeiten. In den anderen Artikeln können Aspekte erwähnt werden, sollen jedoch nur bei bleibender Bedeutung darin verbleiben.
Die hastigen COVID-19-Ergänzungen haben die betreffenden Artikel ja nicht verbessert. Ein Beispiel ist der Artikel Ausgangssperre, der um einen Abschnitt „COVID-19 in Deutschland“ ergänzt wurde. Der Artikel war zwar vorher schon ein schlecht strukturiertes Sammelsurium verschiedener Aspekte (Notstand, Ausnahmezustand, militärisches Disziplinar- und Strafrecht, nächtliche Ausgangssperre in Redruth). Er wurde nun um einen weiteren Abschnitt ergänzt, ohne das mit den bereits erwähnten Ausgangssperren zur Verhinderung der Verbreitung von Seuchen in Verbindung zu bringen. Außerdem wird natürlich völlig ignoriert, dass es in halb Europa Ausgangssperren gibt, in vielen sogar deutlich strengere, als in Deutschland. --Taste1at (Diskussion) 09:23, 23. Mär. 2020 (CET)
Zur Erklärung: Jemand hatte Ausgangssperre auf die Landingpage von Wikipedia verlinkt in der COVID-19-Box.--Pistazienfresser (Diskussion) 09:52, 23. Mär. 2020 (CET)--Pistazienfresser (Diskussion) 10:09, 23. Mär. 2020 (CET)

Zumindest das Procedere wird in allen Bundesländern wohl gleich sein: VO gestützt auf § 32 IfSG, Erlass, Allgemeinverfügung in einem bestimmten Gebiet (in Bayern offensichtlich bezogen auf das ganze Land) gestützt u.a. auf § 28 I 1, 2 IfSG. Man sollte bei der Darstellung (wenn überhaupt notwendig) das Procedere abstrahieren und die Inhalte gerafft auf das, was gestern in der Telko beschlossen wurde, herunterbrechen. Im Ergebnis wird es da keine allzugroßen Unterschiede geben. Wir sollten nicht für jede VO einen neuen Artikel anlegen, sodern die Sache thematisch, wie weiter oben vorgeschlagen, in die Artikel einbeziehen, die sich mit der Pandemie beschäftigen. -- Da der Bund in jedem Fall noch für solche Fälle wie Ausgangsbeschränkungen und Reduzierung sozialer Kontakte ein neues Parlamentsgesetz auf den Weg bringen wird, kann man das Rechtsproblem des § 28 I 2 IfSG im Hinblick auf Anordnungen mit hoher Eingriffsintensität noch später ausführlicher behandeln, weil es ja zu diesem Parlamentsgesetz einen eigenen Wikipedia Artikel geben wird. Vorübergehend ist dieses Rechtsproblem ja bereits in Ausgangssperre abgehandelt. --Chz (Diskussion) 10:28, 23. Mär. 2020 (CET)

Vorlage:COVID-19-Box nach Möglichkeit bitte auf die Beobachtungsliste setzen. Darin erschienen unter anderem der (damals besonders defizitäre) Artikel Ausgangssperre.--Pistazienfresser (Diskussion) 10:08, 23. Mär. 2020 (CET)

Da auf der Hauptseite eingebunden, sollte die Vorlage eigentlich vollgesperrt sein.--Taste1at (Diskussion) 11:32, 23. Mär. 2020 (CET)
Ich frag mal auf der Administrationsseite nach, ob man diese Vorlage vielleicht vorübergehend administrativ behandeln könnte. --Chz (Diskussion) 11:43, 23. Mär. 2020 (CET)
Danke. Irgendwas ist zumindest sinnvoll. Das mit der Coronavirus-Meldepflichtverordnung eskalierte meiner Erinnerung auch zu dem Zeitpunkt, als der Artikel auf der Landingpage/Hauptseite verlinkt war. Diesen Abschnitt stufe ich mal herunter in den COVID-19-Komplex.--Pistazienfresser (Diskussion) 12:21, 23. Mär. 2020 (CET)

Coronavirus/COVID-19/SARS-CoV-2 - Rechtliches für Österreich

Siehe: Coronavirus - Rechtliches. In: sozialministerium.at. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, 21. März 2020;. --Pistazienfresser (Diskussion) 14:19, 25. Mär. 2020 (CET)

wie kommt die Ausgangsbeschränkung in die Berliner SARS-CoV-2-EindmaßnV

Hallo, ich habe da mal eine Frage. Die Berliner SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung enthält die Anordnung, "Im Stadtgebiet von Berlin (..) befindliche Personen haben sich (..) ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten" [3]. Das scheint ja deutlich über das hinauszugehen, was in vielen anderen Ländern verordnet wurde. Meine Frage ist, wie, formal gesehen, kam diese Bestimmung in die Verordnung? Ich sehe sie nicht in der ersten, am 17. März erlassenen Verordnung; ich sehe sie nicht in der ersten Änderungsverordnung vom 19. März; und ich sehe sie nicht in der zweiten Änderungsverordnung vom 21. März. Sie scheint irgendwie aus der Luft gefallen zu sein, merkwürdig für eine Grundrechtsbeschränkung, bei der man ein bischen formale Sorgfalt erwarten könnte. Dankbar für jeden Hinweis, Gruß Theoprakt (Diskussion) 00:59, 27. Mär. 2020 (CET)

Die letzte Änderung von § 14 der Verordnung mit Wirkung vom 22.03.2020 - das ist wohl die, die du suchst - steht laut JURIS im Berliner GVBl. 2020, S. 220, berichtigt S. 224. Diese Ausgabe des GVBl. (wahrscheinlich Nr. 12) ist wohl noch nicht im Bürgerzugang abrufbar. --Opihuck 07:50, 27. Mär. 2020 (CET)
Das klingt plausibel, herzlichen Dank. Allerdings ist die zweite Änderungsverordnung, die ich ja oben verlinkt habe, doch genau die welche ab 22.3. gültig ist... vielleicht gab es an dem Tag zwei... -- Theoprakt (Diskussion) 09:43, 27. Mär. 2020 (CET)
Nein, die Berliner Eindämmungsverordnung ist als Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung - SARS-CoV-2-EindmaßnV) vom 22. März 2020 neu verkündet worden. Das geht aus § 18 Abs. 4 der neuen Verordnung hervor, der lautet: "(4) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 17. März 2020, die gemäß § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen am 17. März 2020 verkündet wurde, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 21. März 2020, die ebenfalls gemäß § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen am 21. März 2020 verkündet wurde, außer Kraft." Die neue Verordnung tritt gemäß § 18 Abs. 1 am 23. März 2020 in Kraft.
In diesen Zeiten, wo Verordnungen nicht mehr im GVBl. verkündet werden, bevor sie in Kraft treten, sondern vorab im Internet öffentlich kanntgemacht werden, ist es manchmal schwer, den aktuellen Rechtsstand nachzuvollziehen. Inzwischen ist die Nr. 12 des GVBl. allerdings veröffentlicht worden und du kannst die Ausgabe hier selbst downloaden. Gruß --Opihuck 13:14, 27. Mär. 2020 (CET)

Überblick über Rechtsakte und Beiträge

Von einer Mainzer Kanzlei, und wir machen ja keine Werbung, aber doch bemerkenswert, finde ich, mit einem DokuWiki aufgezogen: https://lexcorona.de/ --Aschmidt (Diskussion) 22:43, 1. Apr. 2020 (CEST)

… oho, aber ein sortierter und übersichtlicher Grundstock, wert für eine Abspeicherung unter den Favoriten. Merci Aschmidt. --Stephan Klage (Diskussion) 08:12, 2. Apr. 2020 (CEST)
Kann ich auch beruflich gut gebrauchen. Danke! --Bendix Grünlich (Diskussion) 18:11, 2. Apr. 2020 (CEST)
Gerne.--Aschmidt (Diskussion) 23:39, 6. Apr. 2020 (CEST)

 Info: Landing Page der Bundesrechtsanwaltskammer mit Links zu weiteren Sammlungen ebenda zum Thema.--Aschmidt (Diskussion) 15:17, 19. Apr. 2020 (CEST)

Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Ich möchte darauf hinweisen, dass am 27. März 2020 das oben genannte Gesetz erlassen und damit u.a. das IfSG entsprechend abgeändert wurde. Link zum BGBl. hier. Die Artikel müssten entsprechend abgeändert werden. --Chz (Diskussion) 16:27, 4. Apr. 2020 (CEST)

Ausarbeit der wissenschaftlichen Dienste Bundestag zum neuen § 5 IfSG, hier. --Chz (Diskussion) 22:23, 8. Apr. 2020 (CEST)

Hygienedemo

Der Artikel Hygienedemo hat einen LA. Bitte könnte jemand von der Redaktion:Recht darauf sehen? Der Inhalt „kommt mir spanisch vor“. Im übrigen nennt der Artikel das Recht auf Versammlungsfreiheit, verlinkt es nicht und enthält auch keinen Rechtshinweis. Dank und Gruß --Carolin 20:22, 11. Apr. 2020 (CEST)

Danke für Euren Einsatz dort – vor allem Opihuck für die schnelle Reaktion, ob auch andere mitgemacht haben, sehe ich im Moment nicht. Der vormalige Stub wurde nun ausgebaut und verschoben und die Weiterleitung leitet nun auf den relevanten Abschnitt im neuen Artikel weiter. Das ist nun ein ganz anderer Artikel als vorher. --Carolin 13:32, 19. Apr. 2020 (CEST)

Liebe Kollegen, ich möchte ich auf die Diskussion:Liste der infolge der COVID-19-Pandemie erlassenen deutschen Gesetze und Verordnungen#Sortierung hinweisen. Für das dort diskutierte Problem scheint es keine Patentlösung zu geben, deshalb wären weitere Meinungen und Vorschläge hilfreich. Danke. --Bendix Grünlich (Diskussion) 10:26, 19. Apr. 2020 (CEST)

Ich hatte vor einiger Zeit einmal die Frage gestellt, ob sich ein Übersichtsartikel Vorsorge- und Sicherstellungsgesetze anbieten würde. Hat sich in diesem Bezug durch Corona etwas verändert? Opihuck wusste damals einige Antworten.--Stubenviech (Diskussion) 21:13, 11. Aug. 2020 (CEST)

Arbeitsschutzmaßnahmen

Neue Sars-Cov-2 Arbeitsschutzregel mit viel Sprengstoff: [4]. (nicht signierter Beitrag von Chz (Diskussion | Beiträge) 18:13, 11. Aug. 2020 (CEST))

Aufsatzliteratur

Hier könnten wir Aufsätze und graue Literatur sammeln:--Aschmidt (Diskussion) 18:38, 1. Mai 2020 (CEST)

Das wird aber viel … --Bendix Grünlich (Diskussion) 20:33, 1. Mai 2020 (CEST)
Ein Dreivierteljahr später: Soviel ist es gar nicht geworden. Hätte auch gedacht, es würde mehr. Derzeit 653 Treffer in BASE, wenn man nach Corona OR Covid im Titel sucht und das Fach per DDC auf Recht eingrenzt, und dabei sind doch einige Doubletten.--Aschmidt (Diskussion) 11:42, 30. Jan. 2021 (CET)
  • Björn Weißenberger: Die Corona-Pandemie und das Strafrecht, insbesondere in Verbindung mit dem (neuen) IfSG. In: HRRS. Nr. 4, 2020, S. 166 (hrr-strafrecht.de).

Abschnitt noch benötigt?

Brauchen wir noch den gesamten Abschnitt oder könnten wir ihn ganz oder teilweise archivieren? Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 22:14, 5. Jun. 2021 (CEST)

Aus meiner Sicht können wir ihn komplett archivieren. Es hat sich hier nichts mehr getan. --Opihuck 23:12, 20. Aug. 2021 (CEST)
+1. Ich setze mal den Baustein für den Archiv-Bot. Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 23:17, 23. Aug. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 23:17, 23. Aug. 2021 (CEST)

Das "Sachrecht" bei Alexander Lüderitz

Mag sich bitte mal jemand diesen Diskussionsbeitrag ansehen, der etwas von Alexander Lüderitz versteht? Viele Grüsse! --Legatorix (Diskussion) 11:43, 17. Aug. 2021 (CEST)

Dazu muss man nicht von einem bestimmten Autor verstehen: Sachrecht hat einen kurzen, aber erschöpfenden Wikipedia-Artikel; allgemein: Materielles Recht. sуrcrо.ПЕДИЯ 15:11, 17. Aug. 2021 (CEST)
Na gut, den Ausdruck "Sachrecht" für materielles Recht kannte ich wirklich noch nicht. Auch mein Creifelds (23. A.) kennt ihn nicht, ebenso wenig wie mein "Deutsches Rechtslexikon" (2. A, 1992). Man lernt wirklich nie aus... Grüße! --Legatorix (Diskussion) 16:12, 17. Aug. 2021 (CEST)
Der Begriff ist auch außerhalb des IPR eher selten in Verwendung und auch dort in Normtexten eigentlich fast nie. (§§ 15, 21 PStG sind die einzigen Gesetzesnormen, die den Begriff verwenden und die ich kenne). sуrcrо.ПЕДИЯ 17:12, 17. Aug. 2021 (CEST)
Aber Autoren verwenden den Begriff im IPR-Bezug durchaus nicht selten und machen dazu größer angelegte Ausführungen, etwa Schurig, Kegel u.a. Der Begriffshof ist umfassender und lenkt auf die Begriffe „Sachnorm“ oder „Sachstatut“. Häufig im IPR thematisiert sind auch die „selbstbegrenzten Sachnormen“, die Bestandteile materiellen und Kollisionsrechts aufweisen. --Stephan Klage (Diskussion) 19:01, 17. Aug. 2021 (CEST)
Ich bin ja noch nie Freund von Creifelds, Köbler und Co. gewesen. Auch der Brockhaus kommt übrigens ganz ohne den Begriff Sachrecht aus. In solchen Fällen empfiehlt sich außerhalb von Wikipedia ein Blick in die Wikipedia Library, in der es natürlich auch Lehrbücher zum IPR gibt, z. B. das Examinatorium von Köhler, wo der Begriff gleich in Rn. 1 erklärt wird. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 21:01, 17. Aug. 2021 (CEST)
In der Verteidigung von Creifelds: in "Internationales Privatrecht" (26. Edition) wird der Begriff kurz und knapp miterklärt: ".Anders als die meisten übrigen Vorschriften des → Privatrechts enthält das IPR jedoch idR keine Sachnormen (Sachrecht), sondern nur Grenznormen (Kollisionsnormen), die entweder nur den Anwendungsbereich der deutschen Rechtsordnung festlegen (einseitige Kollisionsnormen) oder die ganz allgemein den maßgeblichen Anknüpfungspunkt regeln (zweiseitige oder vollkommene Kollisionsnormen)." sуrcrо.ПЕДИЯ 09:10, 18. Aug. 2021 (CEST)
Ja. Und die Suchfunktion von Beck-Online ist so schlecht, dass man bei der Eingabe Sachrecht ohne Anführungstüttelchen vor allem Sachenrecht geliefert bekommt. Das prangere ich an! --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 19:40, 18. Aug. 2021 (CEST)
Tja, ob Dein Anprangern hier jemand, der verantwortlich ist, mitliest? Schreib doch mal hin und sag, die Unkorrektheit der Suchergebnisse sei "in Wikipedia" auf Verwunderung gestoßen. Gert Lauken (Diskussion) 12:39, 19. Aug. 2021 (CEST)
Na ja, ich weiß ja, wie es dazu gekommen war: Sie wollten fast wie Google sein. Unsere Suche ist ja auch nicht so streng wie man es z. B. von einem ordentlichen Datenbank-Client kennt. Aber man kann sie entsprechend konfigurieren. Deshalb prangere ich es nur an und lasse es ansonsten auf sich beruhen.   
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 23:24, 23. Aug. 2021 (CEST) --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 23:24, 23. Aug. 2021 (CEST)

Fundstücke

Gert Lauken (Diskussion) 12:54, 19. Aug. 2021 (CEST)

en:Judiciary_of_New_Zealand tendiert wohl zur letzten Meinung zu. Das Problem könnte damit zusammenhängen, dass die High Courts früher Supreme Court hießen, als noch der britische Kronrat die oberste Instanz war. sуrcrо.ПЕДИЯ 14:04, 19. Aug. 2021 (CEST)
Kann man in der Enzyklopädie über Neuseeland nachlesen. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 23:35, 20. Aug. 2021 (CEST)
Danke für den Tipp! Gert Lauken (Diskussion) 22:53, 22. Aug. 2021 (CEST)
Gerne! Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 23:19, 23. Aug. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 23:19, 23. Aug. 2021 (CEST)

Verfahrenspfleger

Könnte sich zufällig mal jemand mit etwas Hintergrundwissen. Den Artikel zu dem Verfahrenspfleger ansehen. Bin mir selbst etwas unsicher, ob einfache Bausteine reichen würden, oder Artikel ggf. einmal komplett in die QS sollte.

Die Bequellung ist (außerhalb der Rechtsnormen) relativ mau. Unter Qualifikation stehen Modelle die sich angeblich bewährt hätten, allerdings ohne Beleg. Gemäß meiner Erfahrung, allerdings auch ohne Beleg, scheint es in der gerichtlichen Praxis eher Standard zu sein, einfach kurzfristig einen verfügbaren Anwalt zu bestellen, ggf. eine sonst als Betreuer tätige Person.

Die Zukunftsperspektiven sind auch gänzlich unbequellt.

Und betreffend der Gesetzessystematik von § 277 FamFG geht der Gesetzgeber, wie bei der Betreuung auch, wohl zunächst von einer ehrenamtlichen Tätigkeit aus. Wobei die Ausnahme der beruflichen Verfahrenspfleger in der Praxis wahrscheinlich der Regelfall sein dürfte. Dort ist auch zum Beispiel noch die KostO genannt, die nicht mehr zutreffen dürfte.

Als Rechtsthema, insbesondere im Hinblick auf die eigentliche Bedeutung im Betreuungsverfahren, ist es mir selbst ein wenig heikel da ohne entsprechende Literatur versuchsweise ranzugehen. --2A02:3034:8:FD67:1:1:D886:27E5 18:25, 5. Aug. 2021 (CEST)

Poster auf der WikiCon in Erfurt

 
WikiCon 2021

Vom 1. bis 3. Oktober 2021 findet in Erfurt die WikiCon statt. Das Orga-Team der WikiCon hat die Idee, dass sich die Redaktionen mit einem Poster vorstellen können. Viele WikipedianerInnen kennen WikiRedaktionen gar nicht oder es ist nicht klar was dort bearbeitet wird oder wer dort zusammen wirkt. Es ist eine gute Gelegenheit über diese Arbeit zu informieren. Dazu müssten, wenn es rechtzeitig eingereicht wird, nur ein Text von Euch erstellt werden. Das Layout der Poster würde durch WMDE einheitlich für alle Lokalen Räume erstellen. Schickt doch auch ein aussagekräftiges Foto Eurer Wahl mit. Im Namens des WikiCon-Orga-Teams möchte ich Euch ganz herzlich zum Erstellen eines Posters einladen. Die WikiCon wird in diesem Jahr erstmals hybrid stattfinden, das heißt dass die Teilnahme auch eine Online-Teilnahme möglich sein wird, dadurch haben sehr viele WikipedianerInnen, die vielleicht sonst nicht auf Wiki-Veranstaltungen dabei sind die Gelegenheit online teilzunehmen. Die Poster, bzw. ihre Inhalte, werden auch online zu finden sein.

Einreichen der Inhalte

Reicht bitte Euren Text bis 30. August 2021 ein, damit daraus die Poster erzeugt werden können. Worum kümmert Ihr Euch. Wer wirkt da zusammen? Wie ist der Ablauf? Warum sollen WikipedianerInnen oder Leute, die es gerne werden wollen, sich an die Redaktion wenden oder dort mitwirken? Was macht Ihr dort? ...

Fragen?

Wir freuen uns auf eure Teilnahme, eure Einreichungen für Programmpunkte ... Antworten für häufig gestellte Fragen rund um die WikiCon haben wir unter Wikipedia:WikiCon 2021/FAQ gesammelt, steht das WikiCon-Orga-Team auch gern unter info wikicon.org zur Verfügung.

Viele Grüße --BotBln = Botaniker in Berlin (Diskussion) 19:20, 13. Aug. 2021 (CEST)

„Palandt“, „Schönfelder“ und Co.

Hallo, Leute, gerade lese ich diesen Artikel in der Süddeutschen Zeitung: „Palandt“, „Schönfelder“ und Co.: Verlag beendet Ehrung von Nazis. Der Beck-Verlag bewegt sich nun doch. – Es braucht meinetwegen keine große Diskussion dazu. Der Beitrag ist vor allem zur Info gedacht. Grüße, R2Dine (Diskussion) 21:36, 27. Jul. 2021 (CEST)

Völlig verrückt. --Chz (Diskussion) 21:39, 27. Jul. 2021 (CEST)
Bei aller Freude sollte allerdings mit dem Verschieben der entsprechenden Artikel gewartet werden, bis die entsprechenden Neuauflagen tatsächlich herauskommen, beim Palandt (zukünfig Grüneberg) also bis November, siehe hier.--Pistazienfresser (Diskussion) 21:43, 27. Jul. 2021 (CEST)
Richtig. Die Verschiebung sollte erst mit dem Erscheinen des jeweilgen Werks unter neuem Titel geschehen. Leider wird ein anderer Weg gewählt, siehe Grüneberg (Gesetzeskommentar). Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 21:51, 27. Jul. 2021 (CEST)
Das muss erstmal wieder rückgängig gemacht werden bis zur Erscheinung der neuen Auflage. --Chz (Diskussion) 22:13, 27. Jul. 2021 (CEST)

Habe mal eine administrative Anfrage gestellt. --Chz (Diskussion) 22:18, 27. Jul. 2021 (CEST)

Wenn ich die Verlagsseite richtig verstehe, heißt die Gesetzessammlung bereits Habersack, wird aber noch solange mit dem alten Namen ausgeliefert, bis alle verbraucht sind.--Pistazienfresser (Diskussion) 22:26, 27. Jul. 2021 (CEST)
In dem Fall kann für den ehemaligen Schönfelder eine Umbenennung erfolgen, aber noch nicht für den Palandt. --Chz (Diskussion) 22:32, 27. Jul. 2021 (CEST)
Da ist mal wieder die Wikipedia-Panik am Zuge. Was soll das? Im Moment gibt es eine Ankündigung. Der Schönfelder heißt Schönfelder und der Palandt heißt Palandt. Was mal wird - und wann, werden wir sehen. Die Newstickeritis-Ausfälle sollten ausnahmslos zurückgesetzt werden. --Opihuck 23:30, 27. Jul. 2021 (CEST)
So, wie der Artikel jetzt ist, kann er nicht bleiben. Da macht jeder, was er will. Gerade eben hat jemand einen kommentierenden "Einspruch" in den Artikeltext geschrieben... Die Lage ist ganz einfach: Zurzeit heißt das Ding noch Palandt, und genau so muss momentan - jedenfalls bis November - das Lemma lauten. Man kann dann einen Abschnitt "geplante Umbenennung" oder so einfügen und das außerdem noch in der Einleitung erwähnen, aber gegenwärtig ist eine Verschiebung noch überhaupt nicht angezeigt. Ich bin gerade im Urlaub und auf ein chinesisches Smartphone begrenzt, kann da also nichts machen. Wäre aber gut, wenn das geradegerückt würde. Ohne administrativen Beistand wird das wahrscheinlich nicht gehen, aber den kann man ja bekommen. Gruß!--  Matthias v.d. Elbe (Benutzer- und Diskussionsseite) 08:14, 28. Jul. 2021 (CEST)
+1 --Chewbacca2205 (D) 10:58, 28. Jul. 2021 (CEST)

Die Beck-Shop-Webseite erfasst ja bisherige und künftige Ergänzungslieferungen des Schönfelder (und des Schönfelder II). Nach wie vor heißt das Werk aber logischerweise "Schönfelder", denn eine neue EL ist bisher nicht erschienen. Insoweit müsste man auch diesen Artikel zurückverschieben und ändern, was mir selbst aber zu aufwändig ist, da es der Hilfe eines Admins bedarf. Gert Lauken (Diskussion) 10:26, 28. Jul. 2021 (CEST)

Das Verschieben war i.d.T., etwas fix, so sehr mensch sich auch darüber freuen muss, das diese Nazi-Juristen nicht mehr derart geehrt werden. Natürlich gehört ein entsprechender Abschnitt auf die vollkommen inadäquate und langsame Reaktion auf diese erst jetzt erfolgte Umbenennung auch in die Artikel, ob jetzt unbedingt eine Rückverschiebung, und in einem halben Jahr dann wieder eine Rückrückverschiebung, sein muss wage ich zu bezweifeln, da könnten wir jetzt ruhig mal pragmatisch sein, zumal durch die WL ja alle Links sowieso weiter funktionieren. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 10:38, 28. Jul. 2021 (CEST)

Das rührt aber schon an ein ehernes WP-Prinzip, dass wir den Istzustand und nicht den Sollzustand abbilden. Gert Lauken (Diskussion) 12:43, 28. Jul. 2021 (CEST)

Der normativen Kraft des Faktischen folgend, habe ich den Artikel Palandt wiederhergestellt und einen SLA für Grüneberg (Gesetzeskommentar) gestellt. Wir stellen in Wikipedia dar, wie es aktuell ist, und nicht, wie es in Zukunft (vielleicht) sein wird. --Chz (Diskussion) 20:59, 28. Jul. 2021 (CEST)

Dem Antrag folgend würde allerdings die Versionsgeschichte mit den Autoren gelöscht, die im Moment im auf Grüneberg (Gesetzeskommentar) verschobenen Originalartikel gespeichert ist. Der Löschantrag gehört daher auf Palandt und der ursprüngliche Palandt-Artikel (jetzt auf Grüneberg (Gesetzeskommentar)) mit Versionsgeschichte gehört nach der Löschung der urheberrechtlich bedenklichen Kopie wieder zurück verschoben.--Pistazienfresser (Diskussion) 21:17, 28. Jul. 2021 (CEST)
Ja, Du hast absolut recht, das hatte ich nicht berücksichtigt. Ich ziehe den SLA zurück. Habe die Palandt Seite geleert und einen SLA gestellt. Wenn die dann gelöscht ist, kann der Grüneberg Artikel zu Palandt verschoben werden. Habe ich etwas übersehen? --Chz (Diskussion) 21:24, 28. Jul. 2021 (CEST)
Rückverschiebung ausgeführt. --Chewbacca2205 (D) 09:30, 29. Jul. 2021 (CEST)
Ausgezeichnet. Herzlichen Dank für deine Mühe! --Opihuck 18:54, 29. Jul. 2021 (CEST) Und auch Chz für sein Engagement. --Opihuck 18:56, 29. Jul. 2021 (CEST)
Und ab sofort bitte keine Lemmaverschiebungen dieser Art mehr ohne breiten Konsens des Portals! --Benatrevqre …?! 09:48, 30. Jul. 2021 (CEST)
Herzlichen Dank!--  Matthias v.d. Elbe (Benutzer- und Diskussionsseite) 09:53, 30. Jul. 2021 (CEST)

Der Artikel bedarf nun dringend der Beobachtung. Von der Presseöffentlichkeit wohl getriggert, werden jetzt offenbar Bearbeitungen von Personen vorgenommen, die keinerlei juristische Kenntnisse besitzen. Das Beispiel für angeblich antisemitische Inhalte in der 7. Aufl. zeigt es leider überdeutlich. --Chz (Diskussion) 21:09, 30. Jul. 2021 (CEST)

Leider wahr. Übereifrige Medien richteten ihren Fokus auf den Artikel und das Thema insgesamt, um ihn bzw. es der Agitation einschlägig motivierter Kreise anheimfallen zu lassen. --Benatrevqre …?! 21:15, 30. Jul. 2021 (CEST)
Für politische Diskussionen ist eine Enzyklopädie kein Ort; siehe Konventionen für die Benutzung von Diskussionsseiten. Deshalb ist hier weder die Medienberichterstattung noch sind politische Bestrebungen als „Agitation einschlägig motivierter Kreise“ zu bewerten. Vor dem eventuellen Vorwurf der Einseitigkeit empfehle ich, meine entsprechenden, wenn auch erfolglosen Hinweise an anderer Stelle (unter Nr. 9) zur Kenntnis zu nehmen.--Lexberlin (Diskussion) 15:47, 31. Jul. 2021 (CEST)

Vgl. aktuell die Löschdiskussion unter Wikipedia:Löschkandidaten/8._August_2021#Schönfelder_(Gesetzessammlung)--Pistazienfresser (Diskussion) 18:04, 8. Aug. 2021 (CEST).

Danke für den Hinweis. Die überhitzte Atmosphäre scheint mir eine Spätfolge des allgemeinen Corona-Lagerkollers zu sein. Vernünftig ist das nicht. Von Fachfremden getragen. :( --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 19:55, 8. Aug. 2021 (CEST)
Es geht beim Antrag übrigens um das Löschen der Weiterleitung, damit der Artikel wieder zurück auf Schönfelder (Gesetzessammlung) verschoben werden könne. (Persönlich bin ich da leidenschaftslos, würde aber eine Entscheidung begrüßen, so dass der Verschiebewar endlich mal aufhören würde.)--Pistazienfresser (Diskussion) 20:11, 8. Aug. 2021 (CEST)
Ich habe den Artikel zurück verschoben. --Bubo 21:22, 8. Aug. 2021 (CEST)
Danke, Bubo. --Opihuck 21:29, 8. Aug. 2021 (CEST)
+1. Und entschuldigt bitte mein Missverständnis in der LD! --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 07:08, 9. Aug. 2021 (CEST)
Noch zur Info, weil es da bezüglich der Schönfelder-EL Missverständnisse gibt: Auch die ELs sind noch nicht umbenannt worden. Die letzte, vor drei Wochen ausgelieferte EL trägt nach wie vor den Namen "Schönfelder"[5]. Erst die nächste EL im Oktober 2021 wird "Habersack" heißen, dann wird auch die gesamte Loseblattsammlung umbenannt, indem für Neukunden neu bedruckte Ordner und für Bestandskunden Aufkleber zum Überkleben des bisherigen Namensgebers ausgeliefert werden. Das Gleiche gilt für den "Schönfelder II". Gert Lauken (Diskussion) 11:23, 9. Aug. 2021 (CEST)

Ich hoffe nachdrücklich, dass dieses überhastete Treiben und der blindwütige Aktionismus nun erstmal ein Ende gefunden haben. --Chz (Diskussion) 11:28, 9. Aug. 2021 (CEST)

In diesem Fall vielleicht schon. Aber grundsätzlich gilt: "Die Leute" lesen den Artikel und die dort angegebenen Quellen nicht, überlegen nicht, erkundigen sich nicht, sind Argumenten und Bitten, etwas zuzuwarten, nicht zugänglich, sondern machen einfach: möglichst schnell, möglichst radikal, ohne Rücksicht auf Verluste. Ist jedenfalls meine mehrfache Erfahrung im Zusammenhang mit "Umbenennungen". Gert Lauken (Diskussion) 11:35, 9. Aug. 2021 (CEST)

Jetzt wurde der Artikel Palandt schon wieder verschoben! Ich habe mal eine administrative Anfrage gestellt [6] --Chz (Diskussion) 11:36, 19. Aug. 2021 (CEST)

Hat sich dieser Abschnitt für euch inzwischen erledigt? Ich denke, das Erforderliche ist veranlasst worden. --Opihuck 23:22, 20. Aug. 2021 (CEST)

Vielleicht noch ne Weile stehenlassen, denn der Abschnitt wurde von der Artikeldisk her verlinkt. Bis der Bot automatisch kommt? --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 23:59, 20. Aug. 2021 (CEST)
o.k., alles gut. --Opihuck 16:25, 21. Aug. 2021 (CEST)

Verkehrsberuhigter Bereich

Hallo zusammen. Ich plane eine Überarbeitung des Artikels Verkehrsberuhigter Bereich. Dabei stellt sich mir eine grundsätzliche Frage: Soll unter dem Lemma das Thema allgemein dargestellt und in den nachfolgenden Abschnitten auf alle betreffenden Staaten eingegangen werden? Beispielüberschriften:

  1. Grundlegendes Konzept
  2. Situation in Deutschland
  3. Situation in Österreich
  4. Situation in der Schweiz
  5. Situation in x-Land

Oder werden unter dem Lemma Verkehrsberuhigter Bereich nur die Zusammenhänge in Deutschland dargestellt? Die jeweiligen Staaten haben dann eigene Lemmata: Verkehrsberuhigter Bereich für Deutschland, Wohnstraße für Österreich, Begegnungszone für die Schweiz, Zone de rencontre für Frankreich, Strefa zamieszkania für Polen, usw. Was ist der „richtige“ Weg? --Mailtosap (Diskussion) 23:27, 7. Sep. 2021 (CEST)

Der verkehrsberuhigte Bereich ist ein Rechtsbegriff. Ebenso die Wohnstraße usw. Daher ist die Trennung der Lemmata mit wechselseitigem BKL-Hinweis richtig. Man könnte noch an eine Kategorie denken, um die Artikel einmal zusammenzufassen. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 23:53, 7. Sep. 2021 (CEST)
+1. Die Linie des Portals ist es, Rechtsbegriffe grundsätzlich nach Rechtsordnungen zu trennen. Sind die Bezeichnungen in den Rechtsordnungen identisch, sollte ein Länderzusatz hinzugefügt werden, also Verkehrsberuhigter Bereich (Deutschland). Hier aber nicht! Denn in Österreich und der Schweiz heißen ähnliche Einrichtungen anders, Wohnstraße und Begegnungszone. Ein Länderzusatz zur Unterscheidung ist nicht nötig. Es bleibt hier also bei Lemmata ohne Länderzusatz. Die Verbindungen zu Parallelartikeln in anderen Ländern sollten über Verweisungen, z.B. ("Siehe auch") usw. hergestellt werden. --Opihuck 09:12, 8. Sep. 2021 (CEST)
Aschmidt und Opihuck, ich danke euch für die klaren Worte. Damit weiß ich was zu tun ist, wenn ich den Artikel überarbeite. Schönen Abend noch. --Mailtosap (Diskussion) 23:03, 12. Sep. 2021 (CEST) :Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Mailtosap (Diskussion) 22:46, 12. Sep. 2021 (CEST)

Verstoß gegen Wahrung Persönlichkeitsrechte?

verschoben nach Diskussion:Rudolf Mellinghoff. Rechtsexperten sind auch dort erwünscht. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 07:16, 1. Sep. 2021 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Bubo 21:46, 15. Sep. 2021 (CEST)

Jérôme Boateng

Im Zusammenhang mit Jérôme Boateng gibt es Streit um den gesetzlichen Richter, [7], [8]. Vielleicht mag sich das jemand ansehen. Gruß --Gustav (Diskussion) 09:23, 25. Sep. 2021 (CEST)

Da ist nichts mehr zu klären.

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 19:22, 25. Sep. 2021 (CEST)

Warum „bürgerliches Gesetzbuch"?

Warum heißt das „bürgerliche Gesetzbuch“ eigentlich nicht „bürgerliches Gesetz“ oder umgekehrt warum heißt das „Nahrungsmittelgesetz“ nicht „Nahrungsmittelgesetzbuch“? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:42, 23. Aug. 2021 (CEST)

Es ist ein Gesetzbuch, weil es der Idee nach eine Kodifikation als systematische Zusammenfassung der Rechtssätze eines Rechtsgebiets in einem einheitlichen Gesetzeswerk und nicht nur ein Gesetz ist, so wie das Zivilgesetzbuch der Schweiz, das Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch in Österreich, der Code civil in Frankreich oder das SGB ebenfalls in Deutschland. Warum das BGB ein GB ist, kannst du in Kodifikationsstreit nachlesen. sуrcrо.ПЕДИЯ 08:58, 23. Aug. 2021 (CEST)
Ergänzung: Pandektenwissenschaft --Chz (Diskussion) 09:28, 23. Aug. 2021 (CEST)
Abgestellt wird auf die Kodifikation (= Gesetzbuch), in der Tat. Nicht nur würde ich im Zusammenhang zur Schweiz aber nicht sagen. Das „Bürgerliche Recht“ ist eine Teilmenge des „Zivilrechts“, bleibt begrifflich also erst einmal hinter der helvetischen Namensfindung zurück, uneingedenk des Umstandes, dass die Schweizer das Schuldrecht als Obligationenrecht rückausgegliedert haben. Namentlich und inhaltlich sollten sie mit dem ZGB somit umfassender kodifiziert haben. Die Pandektenwissenschaft wiederum bezieht sich auf die systematische Abgrenzung zwischen dem von Gaius geschaffenen zweigliedrigen Institutionensystem (Person/Sache) und dem auf die Pandekten (Digesten) zurückgehenden Pandektensystem (umfassendes System, bestehend aus fünf Teilen – übernommen vom BGB). Interessant daran wieder: die Pandekten waren inhaltlich alles andere als umfassend, denn ohne die iustinianischen Institutionen wären nur Teile des klassisch-römischen materiellen Zivilrechts abgebildet worden. Ohne die Pandektenwissenschaft hätten wir uns (vergleichbar den Briten) Fallrecht vorstellen können, insbesondere wären Dinge passiert wie die Zuweisung des Schuldrechts zum Sachenrecht etc... . --Stephan Klage (Diskussion) 10:07, 23. Aug. 2021 (CEST)
Die Betonung bei "nicht nur ein Gesetz" liegt auf "ein" im Sinne von "normales" Gesetz, ohne Besonderheiten. Kodifizieren kann man sehr breit oder sehr eng, das deutschen HGB enthält zwar Gesellschaftsrecht, aber nur sehr wenige Gesellschaftsformen. sуrcrо.ПЕДИЯ 11:00, 23. Aug. 2021 (CEST)
… als code unique – ok, Missverständnis aufgehoben. --Stephan Klage (Diskussion) 14:04, 23. Aug. 2021 (CEST)

Liebe Kollegen, interessant, was hier zu lesen ist. Ich habe mir da auch mal meine Gedanken gemacht und in JURIS recherchiert, wo es „Gesetzbücher“ gibt. Kommt nicht so oft vor:

Sorry, da gibt es wohl kein System. Alles förmliche Bundesgesetze. Die Bezeichnung ist tradiert oder Ausfluss einer Laune des Gesetzgebers. Jedes Gesetzbuch hätte auch ohne „buch“ verabschiedet werden können. „Bücher“ drücken tendenziell eine Mächtigkeit gegenüber einem einfachen Gesetz aus, mehr ist da nicht. Aber die Frage war durchaus berechtigt. --Opihuck 23:51, 23. Aug. 2021 (CEST)

Na ja. Aber richtig ist schon, dass mit dem Namen grundsätzlich das Vorhaben einer Kodifikation verbunden ist, man denke auch an die (leider unvollendeten) Umweltgesetzbuch bzw. Arbeitsgesetzbuch. Freilich kann man daraus keine Regel machen… --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 00:11, 24. Aug. 2021 (CEST)
Na ja, mit jedem Gesetz ist das Vorhaben einer Kodifikation verknüpft. Bei Umweltgesetzbuch und Arbeitsgesetzbuch soll vieles zusammengefasst werden. Da ist sie wieder, die Mächtigkeit. Mal heißt es eben "buch", mal nicht. Beliebig. --Opihuck 00:20, 24. Aug. 2021 (CEST)
Danke Opihuck, ich habe auch den Verdacht, dass es sich hier um Willkür handelt. Aus sprachlicher Sicht liegt bei Komposita die Hauptbedeutung im Allgemeinen auf dem Grundwort, also ein Fußball ist ein spezieller Ball und kein Fuß. Wenn man das Grundwort weglassen kann weil die Hauptbedeutung auf dem Bestimmungswort liegt, ist das ein Indiz für ein Blähwort, also sowas wie Aufgabenstellung oder Leidensdruck. Um mal ein bisschen Theoriefindung zu betreiben: Vielleicht hatte im 19. Jahrhundert auch der Verleger ein Interesse am Begriff Buch, um sein Produkt zu verbildlichen. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 07:38, 24. Aug. 2021 (CEST)
Long story short: Man weiß es nicht so genau. Der Gesetzgeber war (zumindest hier bei uns in Österreich) erstaunlich kreativ mit der (Kurz-)Bezeichnung seiner förmlichen Bundesgesetze. So heißt es etwa "Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch" und "Strafgesetzbuch", daneben existieren aber auch eine Vielzahl anderer Bezeichnungen für Bundesgesetze, ohne, dass die andere Bezeichnung einem logischen Schema folgen würde (etwa die "Straßenverkehrsordnung" oder die "Insolvenzordnung" oder – als ganz besonders ausgefallenes Exemplar – die "Jurisdiktionsnorm").
Und selbst bei den als "Gesetzbuch" bezeichneten Gesetzen zeigt sich, dass diese mitnichten alle zum Zeitpunkt ihrer Schaffung als vollständige Kodifikationen eines bestimmten Rechtsgebiets gedacht waren: Das (moderne) Strafgesetzbuch stammt beispielsweise aus dem Jahr 1975 und ersetzte zu diesem Zeitpunkt das "Strafgesetz" von 1945 bzw. 1852. Es wurde aber schon zu diesem Zeitpunkt von einer Vielzahl strafrechtlicher Nebengesetze begleitet, wie etwa dem Suchtmittelgesetz, dem Waffengesetz oder dem Verbotsgesetz. Das erst 1975 als "Strafgesetzbuch" bezeichnete Gesetz verfolgte also schon zum Zeitpunkt seiner Schaffung keinen vollständigen Kodifikationsansatz über das gesamte Strafrecht.
Die Benennung ist also tatsächlich wohl eher eine Frage der "Mächtigkeit", die der Gesetzgeber dem Gesetz mit der Benennung auftragen möchte, würde ich vermuten. Logik oder Systematik lässt sich für mich jedenfalls keine erkennen. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 08:32, 24. Aug. 2021 (CEST)
Das geplante Arbeitsgesetzbuch ist eine leidvolle Story. --Chz (Diskussion) 10:45, 24. Aug. 2021 (CEST)
(post BK) Vielleicht kann ja mal jemand in den Hintergrund der traditionellen Begriffe Kodex (codex) oder Textkorpus (corpus) treten. Vielleicht findet sich irgendetwas aus der Rechtshistorie, die immer wieder überraschen kann. Zurückbesinnend auf die römisch-rechtliche Zeit, stand die „lex“ (Gesetz), weil je einzeln eine Materie geregelt wurde, zusammengefasst als Bündel, die leges (Bsp: leges Corneliae). Später dann, aber auch noch zu Zeiten der Republik, kamen mit der sich häufenden Macht der Volksversammlungen die „plebiscita“ (Plebiszite) auf, dann übernahm in der Kaiserzeit der Senat die Steuerung der Legislative mit den „senatus consulta“ (Senatskonsulte). Von Büchern ist nie die Rede. Parallel und schließlich hauptsächlich kamen die Kaiserkonstitutionen auf, niedergelegt in den ersten codizes Diokletians, die anfingen zusammenzusammeln, was bereits bestand. Die Spätantike war geprägt von codizes. Große Sammelwerke waren seit der iustinianischen Zeit dann als corpus bezeichnet worden. Hier ist dann laufend von Büchern die Rede. Für Rom jedenfalls kann man eine Umorientierung der Begrifflichkeiten feststellen. Dies aber in gewisser Weise auch wieder uneinheitlich, denn fast schon im 5. Jahrhundert n. Chr. angelangt, tauchte auf einmal wieder die lex (hier als lex Quisquis) auf. Was mir noch nicht gelingt ist, die „Mächtigkeit“ des Ansinnens des Gesetzgebers daraus herzuleiten, sprachliche Willkür allerdings schon. --Stephan Klage (Diskussion) 11:04, 24. Aug. 2021 (CEST)

Zur Info: Es gibt auch den Artikel Gesetzbuch, wo dies beschrieben ist und Wikipedia:Löschkandidaten/19. Januar 2014#Liste von Gesetzbüchern gelöscht).--Taste1at (Diskussion) 20:48, 15. Sep. 2021 (CEST)

Ich greife das Thema nochmal auf, es gibt eine Kategorie:Gesetzbuch, die offenbar eine Mischung aus geschlossenen Gesetzeswerken und Gesetzen die Gesetzbuch im Namen darstellt. Ich habe mal den Status Quo beschrieben: [9]. Befriedigend ist das jedoch nicht. @Matthias v.d. Elbe: Du hast Dich in oben genannter Löschdiskussion kompetent geäußert. Was hältst Du von dieser Kategorie? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 06:53, 16. Sep. 2021 (CEST)

Na, dann schau mal unter Kategorie:Zivilgesetzbuch, was dort jetzt alles gelöscht werden müsste. --Opihuck 10:21, 16. Sep. 2021 (CEST)
Da sehe ich kein Problem, ob die Kategorie:Zivilgesetzbuch oder Kategorie:Zivilgesetz heißt ist meines Erachtens egal. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 10:40, 16. Sep. 2021 (CEST)
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Hinweis auf kostenlose Literatur-Zugänge für Wikipedia-Aktive

Liebe Mitarbeitende des Portals Recht,

ich möchte euch gerne auf das Förderprogramm der Wikimedia-Vereine aufmerksam machen.

Wer einen Artikel schreiben oder überarbeiten möchte und dazu ein bestimmtes Fachbuch gebrauchen könnte, kann von den Wikimedia-Fördervereinen kostenlose Zugängen zu Fachliteratur erhalten. Weitere Informationen zur Literaturvergabe und andere Unterstützungsmöglichkeiten, wie die Erstattung von Bibliothekskosten, sind hier zu finden.

Sonstige Formen der Unterstützung, wie E-Mail-Adressen für Freiwillige, Trainingsangebote und anderes, sind unter Wikipedia:Förderung aufgeführt.

Es wäre sinnvoll dass auch zukünftig Aktive und Neue in diesem Themenbereich auf das leider oft nicht bekannte Förderangebot hingewiesen werden und von kostenlos zur Verfügung gestellter Literatur profitieren können. Daher würde ich mich freuen, wenn ihr einen entsprechenden Hinweis dauerhaft an geeigneter Stelle dieser Redaktion platzieren möchtet, beispielsweise an geeigneter Position auf der Projektseite, oder als fixierter Hinweis oberhalb der Diskussionsbeiträge auf dieser Diskussionsseite. Als Vorschlag könnte die unter meiner Signatur folgende Vorlage verwendet werden – dazu einfach nur das „XY“ mit dem entsprechenden Themenbereich ersetzen.

Solltest du weitere Fragen zur Förderung haben, kannst du dich entsprechend deines Wohnsitzes an Wikimedia Deutschland (community wikimedia.de), Wikimedia Österreich (verein wikimedia.at) oder WMCH (ulrich.lantermann wikimedia.ch) wenden. Da dieser Hinweis auf mehreren Projektseiten platziert wird, möchte ich euch bitten, Fragen und Rückmeldungen zu dieser Kampagne dort auf der Diskussionsseite zu stellen, damit diese an zentraler Stelle gesammelt und beantwortet werden können.

Viele Grüße --Nico (WMDE) (Diskussion) 14:29, 16. Sep. 2021 (CEST)

Lieber @Nico, danke fürs Anstoßen! Ich habe einen Hinweis auf Wikipedia Library und Literaturförderung auf WP:BIBRA und hier im Intro auf der Portaldiskussionsseite eingefügt. Ich glaube, das ist auffällig genug. Neulinge lesen es, alte Hasen lesen laufend die Portaldisk und werden so jetzt noch einmal darauf aufmerksam. Mehr Öffentlichkeit geht nicht. – Danke für deine Mühe!  Vorlage:Smiley/Wartung/blumen  --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 19:12, 16. Sep. 2021 (CEST)

Vorschlag zur dauerhaften Platzierung des Förderhinweises an geeigneter Stelle:

 
Wenn du einen Artikel im Themenbereich XY schreiben oder überarbeiten möchtest und dazu ein bestimmtes Fachbuch gebrauchen könntest, kannst du von den Wikimedia-Fördervereinen kostenlose Zugänge zu Fachliteratur erhalten. Weitere Informationen zur Literaturvergabe und andere Unterstützungsmöglichkeiten wie die Erstattung von Bibliothekskosten sind hier zu finden.
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Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten

Hallo Rechtsportal, ich hatte eine Diskussion mit Peter NYC auf der Diskussionsseite, aber er hat mir seit 2 Wochen nicht mehr geantwortet. Könnt ihr mal da vorbeischauen und eure Meinung dazu schreiben? --Der König von Franken (Diskussion) 16:05, 24. Sep. 2021 (CEST)

Nein. Wenn dir dein Gesprächspartner nicht antworten möchte, ist das sein gutes Recht. Das Portal:Recht ist nicht dazu da, unerfüllte Dialogwünsche zu beleben. Wenn du konkrete Hilfe zu einer Meinungsverschiedenheit über Rechtsfragen in der Artikelarbeit wünschst, helfen wir sicher gern. --Opihuck 15:33, 25. Sep. 2021 (CEST)
Ich will doch eine dritte Meinung hören, deswegen frag ich ja bei euch.--Der König von Franken (Diskussion) 17:05, 27. Sep. 2021 (CEST)
Jo, aber hier geht es nicht um dritte Meinungen, da es an einer zweiten Meinung fehlt. Das Portal:Recht soll dir helfen, deine Position zu unterstützen. Geht nicht. Sorry. --Opihuck 17:56, 27. Sep. 2021 (CEST)
Das sehe ich auch so, da gibt es schon einen Unterschied. Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 23:47, 29. Sep. 2021 (CEST)
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Bitte um dritte Meinungen zum Vertragscharakter des Übereinkommens von Paris

Hallo an die Kollegen hier im Rechtsbereich, ich würde mich über fundierte dritte Meinungen freuen: Strittig ist, in die Einleitung des Artikels Übereinkommen von Paris einen Passus aufzunehmen, der besagt, dass dieses Übereinkommen ein internationaler Vertrag ist. Die Diskussion hier: Diskussion:Übereinkommen_von_Paris#Klärungsbedarf. Meine Zusammenfassung in meinen letzten Kommentar: [10]. --man (Diskussion) 18:56, 25. Sep. 2021 (CEST)

@DeWikiMan, ich habe dort mal knapp kommentiert und die Einleitung des Artikels angepasst. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 19:20, 25. Sep. 2021 (CEST)
Vielen Dank. --man (Diskussion) 19:34, 25. Sep. 2021 (CEST)
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