Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2008/03
Kennzeichnung von Bildern auf Commons, die hier nicht verwendet werden können
Ich bin es irgendwie leid, immer wieder die gleichen Bilder zu entfernen, nur weil sie eine PD-Freigabe haben, die wir bei de: nicht verwenden können (konkret, es geht um diese PD-Sweden Bilder: Bild:Ingmar Bergman 1957.jpg und Bild:Ingmar Bergman Smultronstallet.jpg). Kann man die Bildbeschreibungsseite bei uns irgendwie so bearbeiten, dass ein unmissverständlicher Hinweis hinterlassen wird, dass diese Bilder nichts bei uns zu suchen haben? --Andibrunt 13:22, 1. Mär. 2008 (CET)
- Die Bilder haben auch auf Commons nicht zu suchen, da sie mutmaßlich nicht in den USA PD sind --Historiograf 14:14, 1. Mär. 2008 (CET)
- Es gibt Vorlage:Geschützt bzw. Vorlage:Geschützt-Ungeklärt. Aber in diesem Fall müssen die Bilder wohl auch auf Commons weg. -- Chaddy - DÜP 15:13, 1. Mär. 2008 (CET)
Darf ich Photos von meinen Trikots veröffentlichen?
Hallo, ich möchte die "Trikotgeschichte" meines Lieblingsvereins veröffentlichen. Hierzu würde ich Photos von Trikots, die sich in meinem Besitz sind und auf denen keine weiteren Objekte sichtbar sind, hochladen. Nun weiß ich nicht, ob der Verein (oder gar der Ausstatter) quasi rechtlich im Besitz des Trikots ist und ich von diesen zunächst das Einverständnis einholen muss. Wahrscheinlich ist dem nicht so, aber bevor hier rechtliche Probleme entstehen frage ich lieber einmal häufiger dumm nach. Unter welcher rechtlichen Freigabe läuft das dann?
Danke!!!(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.58.230.5 (Diskussion • Beiträge) 14:01, 1. Mar 2008) -- Chaddy - DÜP 15:12, 1. Mär. 2008 (CET)
- Wenn ein Zusammenhang mit der Wikipedia gegeben sein sollte (und der Lieblingsverein relevant ist), kann man antworten, dass "quasi rechtlich im Besitz" Unsinn ist. Uns interessiert hier nur der Urheberrechtsschutz, und ob die Trikots Schöpfungshöhe aufweisen (was in der Regel zu verneinen sein wird) kann man nur feststellen, wenn man die Bilder im Einzelfall sichtet --Historiograf 14:12, 1. Mär. 2008 (CET)
- Falls du es noch nicht weißt, es gibt bereits eine tolle Mäglichkeit, sich Trikots in Form von Grafiken zusammenzubasteln. Siehe Vorlage:Football kit. Aber von Fotos von Trikots sind natürlich besser. Und da sollte es keine Probleme geben, wegen der Schöpfungshöhe.
- Bitte aber immer ans signieren denken. Und zum Bilder hochladen musst du mindestens 4 Tage angemeldet sein. -- Chaddy - DÜP 15:12, 1. Mär. 2008 (CET)
URV in alter Version
Ich habe grade den Art. Richard Pöttschacher in der QS bearbeitet. Die alte Version ist dabei eigentlich die 1:1 Abkupferung dieser Meldung von cello.at. Deshalb meine Fragen :
- Liegt hier eine URV vor?
- Ist es sinnvoll (z.B. per URV-Baustein) einen Admin darauf aufmerksam zu machen, damit die alte Version gelöscht wird (muss sie gelöscht werden?)?
Beste Grüße -- Nasiruddin do gehst hea 10:17, 1. Mär. 2008 (CET)
Halte ich für absolut übertrieben. WP:TP --Historiograf 21:56, 1. Mär. 2008 (CET)
Okay, danke. Beste Grüße -- Nasiruddin do gehst hea 12:25, 2. Mär. 2008 (CET)
NASA-Satelliten-Aufnahmen
Im Artikel Helgoland befindet sich eine "Moderne Aufnahme des Satelliten Landsat-7 der NASA", die aber offenbar schon etwas angestaubt und vor allem mächtig unscharf ist - die entsprechende NASA-Aufnhame in Google Earth ist jedenfalls bedeutend besser. Ich habe sie daher ausgetauscht, bin aber mit dem Google-Earth-Screenshot von den Admins wieder rausgeschmissen worden - urheberrechtliche Probleme, die ich nach Erklärung wohl oder übel akzeptieren musste. Dennoch ist das derzeitige Bild eine Katastrophe und sollte ersetzt werden.
Frage: Wie war es urheberrechtlich möglich, die derzeitige Aufnhame korrekt in den Artikel aufzunehmen? Offenbar unter Umgehung von Google Earth? Aber von woher bezogen? - Auf dem selben Weg müsste es dann doch auch urheberrechtlich einwandfrei möglich sein, eine aktuellere Aufnahme derselben Quelle in den Artikel zu setzen. MfG --Ulrich Waack 22:32, 1. Mär. 2008 (CET)
--Ulrich Waack 22:32, 1. Mär. 2008 (CET)
- Wie kommst du darauf, dass Google Earth NASA-Bilder verwendet? Soweit ich weiß, sind das gekaufte Bilder aus anderer Quelle, für Deutschland vom Flugzeug aus gemachte Luftbilder. Das Bild:Helgoland landsat.jpg ist mit NASA World Wind erstellt, die verwenden tatsächlich gemeinfreie NASA-Bilder. Für Deutschland ist das m.W. die derzeit beste Qualität, die mit World Wind zu erhalten ist. Viele Grüße -- Rosenzweig δ 23:08, 1. Mär. 2008 (CET)
Ich schaue einfach auf den unteren Bildrand: Datei:Helgoland (Google Earth 2008).jpg, und da ich gerade sehe, dass das Bild nicht nur im Artikel, sondern insgesamt gelöscht wurde, muss ich Dich schon bitten, selbst auf Helgoland in Google Earth zu schauen: Da steht "Image NASA". MfG --Ulrich Waack 23:37, 1. Mär. 2008 (CET)
P.S. Beim Download von World Wind häuft sich ein Problem nach dem anderen. Wir fahren morgen früh in Urlaub, und wenn ich jetzt nicht auf der Stelle aufhöre, erschießt mich meine Frau. - Wär schön, wenn Du Zeit und Lust hättest, ein besseres (rechtlich korrektes) Helgoland-Luftbild einzubauen. Danke und tschüss ---Ulrich Waack 23:53, 1. Mär. 2008 (CET)
- Hm, interessant. Der Hinweis Image: NASA erscheint bei Google Earth gleich beim Startbildschirm, der in der deutschen Version im Mittelpunkt Europa zeigt, umgeben von Nordafrika, Nahem Osten, Grönland etc. Wenn man weiter nach unten geht, verschwindet er normalerweise recht bald. Bei Helgoland bleibt er in der Tat recht lange stehen, erst bei den höchsten Vergrößerungsstufen verschwindet er, da sind dann mutmaßlich definitiv keine NASA-Bilder mehr im Spiel. Aber, und das ist der Pferdefuß: der NASA-Hinweis steht nie allein, er ist immer begleitet von irgendwelchen anderen Hinweisen: © soundso oder Image © soundso. Es ist also nicht ganz klar, was an dem Dargestellten wirklich von der NASA kommt und was nicht. Vermutlich sind Teile von dort, andere Teile von woanders. Für unsere Zwecke ist das m.E. nicht brauchbar, wir bräuchten ein Bild, das zweifelsfrei vollständig von der NASA ist.
Bzgl. World Wind: ich habe mir Helgoland dort (bzw. in meinem World-Wind-Klon ww2d) mal angesehen, ein besseres Bild als das Landsat-7-Bild, das schon hochgeladen ist, kommt erwartungsgemäß nicht. Viele Grüße -- Rosenzweig δ 00:33, 2. Mär. 2008 (CET)
Danke, Rosenzweig, nun kann ich - insoweit beruhigt - los fahren (übrigens für 2 Wochen Wangerooge, mit Abstecher nach Helgoland). MfG --Ulrich Waack 08:35, 2. Mär. 2008 (CET)
Übernahme von Polizeiprotokollen
Hi! Ich frage mich, ob so etwas wie bei Entführung von Natascha Kampusch#Entführung urheberrechtlich in Ordnung ist. Ich will nicht stören, aber bevor Wikimedia da Ärger bekommt... --Constructor 01:27, 2. Mär. 2008 (CET)
Sehe keine SH in dem Hinweis --Historiograf 12:23, 2. Mär. 2008 (CET)
Ab wann sind Abbildungen von Aktien eigentlich gemeinfrei?
Zum Beispiel Aktien zu Brauereien und Alkohol... wann kann man die Abbildungen verwenden? – Simplicius ☺ 17:52, 1. Mär. 2008 (CET)
Weisst du doch selber! Wenn sie älter als 100 Jahre sind und kein Grafiker angegeben ist ODER wenn sie keine SH aufweisen, was auf den Einzelfall ankommt --Historiograf 21:59, 1. Mär. 2008 (CET)
Ich weiss es nicht selbst (bitte mal auf's Deutsch achten). Ich kenne mich mit Gebrauchskunst nicht aus, was auch eher in den Geschmacksmusterschutz abdriftet. – Simplicius ☺ 00:41, 2. Mär. 2008 (CET)
Geschmacksmuster sind nur befristet geschützt, so alte Beispiele also nicht mehr. Außerdem ignorieren wir den Schutz. [1] hat für mich zudem keine SH --Historiograf 12:30, 2. Mär. 2008 (CET)
- Ich sehe auch keine SH. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 01:44, 3. Mär. 2008 (CET)
Nach einem (von mir ausgeführten) SLA auf das fast identische "Logo" der Schweizer Variante dieser Sendung stelle ich das mal hier zur Diskussion. Logo? Schöpfungshöhe? --Fritz @ 19:40, 1. Mär. 2008 (CET)
Sehe keine SH --Historiograf 21:59, 1. Mär. 2008 (CET)
Urheberrechtsfrage Antarktis-Bild
Hi, ich wollte nur kurz fragen, ob es möglich wäre, dieses Bild in der deutschen Wikipedia zu uppen; ich vermute mal, es sieht nicht so gut aus; es würde aber dem Artikel zur Terra-Nova-Expedition ausserordentlich gut anstehen. Danke für Infos -- RedSolution Howlin' at the Moon Lästere! 03:27, 2. Mär. 2008 (CET)
- Nein, das wird weder auf Commons noch in der deutschsprachigen Wikipedia gehen, sorry. Gruß, Code·Eis·Poesie 12:52, 2. Mär. 2008 (CET)
Paintball
--84.119.43.123 12:43, 2. Mär. 2008 (CET) Ab welchen alter ist Paintball in Österreich
- Paintball#Österreich, ab 18. Aber was hat die Frage hier verloren? --Kazu89 ノート 12:46, 2. Mär. 2008 (CET)
en:Image:DailyExpressLogo.gif Schöpfungshöhe?
Hat dieses Logo Schöpfungshöhe? Sonst kann es hier hochgeladen und bei Daily Express eingefügt werden. --Wuzur - Diskussion 13:25, 2. Mär. 2008 (CET)
Sehe keine --Historiograf 14:04, 2. Mär. 2008 (CET)
- Vielen Dank --Wuzur - Diskussion 14:09, 2. Mär. 2008 (CET)
Bilder von [2]
Schon wieder ich... Sind die Bilder von dort verwendtbar (weil sie von staatlichen Stellen angefertigt wurden)? --Wuzur - Diskussion 13:54, 2. Mär. 2008 (CET)
Nein, sie wären verwendbar, weil sie ein Amtliches Werk sind bzw. Teil einer Rechtsnorm. Abgesehen davon keine SH. --Historiograf 14:06, 2. Mär. 2008 (CET)
- Vielen Dank --Wuzur - Diskussion 14:09, 2. Mär. 2008 (CET)
en:Image:Memrilogo.jpg Schöpfungshöhe?
Ich bin mir unsicher (aufgrund der Weltkugel) --Wuzur - Diskussion 14:33, 2. Mär. 2008 (CET) --Wuzur - Diskussion 14:33, 2. Mär. 2008 (CET)
Sehe keine SH --Historiograf 14:48, 2. Mär. 2008 (CET)
- Danke --Wuzur - Diskussion 14:55, 2. Mär. 2008 (CET)
- Sehe auch keine SH. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 01:39, 3. Mär. 2008 (CET)
Schöpfungshöhe erreicht? Homomonument
Erreicht diese Skizze Schöpfungshöhe? Würde sie für Homomonument brauchen. --Franz (Fg68at) 01:23, 3. Mär. 2008 (CET)
- Nein, keine SH --RalfR → BIENE braucht Hilfe 01:46, 3. Mär. 2008 (CET)
- Ich denke doch, da das wohl der Entwurf der Plastik ist, handelt es sich nicht um Gebrauchskunst, insofern ist die notwendige Schwelle derart niedrig, dass das wohl als geschützt betrachtet werden muss.-- Wiggum 01:58, 3. Mär. 2008 (CET)
- Das Denkmal wurde September 1987 eingeweiht. Da glaub ich nicht, dass dies der (Einreich)-Entwurf ist, sondern, dass es "nachgezeichnet" wurde. Für den Prospekt, die Webseite, was auch immer. --Franz (Fg68at) 03:59, 3. Mär. 2008 (CET)
- Ich denke doch, da das wohl der Entwurf der Plastik ist, handelt es sich nicht um Gebrauchskunst, insofern ist die notwendige Schwelle derart niedrig, dass das wohl als geschützt betrachtet werden muss.-- Wiggum 01:58, 3. Mär. 2008 (CET)
keine SH --Historiograf 02:20, 3. Mär. 2008 (CET)
URF auf Commons
Ich habe auf Commons eine Urheberrechtsfrage gestellt, die auch hier interessieren dürfte (das Ergebnis wird tangieren, was wir nur hier hochladen können - und sollte eines Tages auch in nicht-englischsprachigen Wikipedias nur noch erlaubt sein, was auch in den USA legal ist, wären die Auswirkungen noch grösser): siehe dort. Gestumblindi 20:34, 2. Mär. 2008 (CET)
Wie ich dort schrieb, bist du (wie die meisten hier) bemerkenswert schlecht informiert. Obwohl das Problem [3] zehntausende unserer und Commons-Bilder, von unzähligen Wikisource-Texten ganz zu schweigen, betrifft, stecken wir den Kopf in den Sand, statt klar und deutlich gegenüber jedem Vertreter derFoundation, dessen wir habhaft werden können, zum Ausdruck zu bringen, dass der Weg nicht an einer Duldung solcher Medien auf den US-Servern vorbeiführt. Wie aus Vereinskreisen zu vernehmen war, wird der Verein sicher nicht Medien in eigener Verantwortung hosten. Hier werden aber keinerlei Schritte unternommen, die hilfreich wären, z.B. das Kennzeichnen der auf de betroffenen Medien. Alle nach 1923 erschienenen Medien, deren Autor nach 1925 starb [4] sind betroffen --Historiograf 21:19, 2. Mär. 2008 (CET)
- Ich gebe gerne zu, dass ich schlecht informiert bin bzw. war, darum habe ich mich ja erkundigt. Dank deiner Hinweise bin ich jetzt schon ein wenig besser informiert, was mich wirklich freut, auch wenn "du bist schlecht informiert" nicht so furchtbar freundlich ist. Die Materie interessiert mich und ich bin stets bestrebt, meinen Informationsgrad und mein Verständnis zu verbessern. Gestumblindi 21:39, 2. Mär. 2008 (CET)
Kannte diese Seite noch nicht, vielleicht hilft sie anderen, ich bekomm nur Knoten in meine Hirnwindungen. :-) http://www.copyright.cornell.edu/public_domain/ --Franz (Fg68at) 16:11, 3. Mär. 2008 (CET)
Für die Deutschlesenden hier: das konkrete Problem hat sich zum Glück (gemäss Auskunft von Lupo) als Nicht-Problem herausgestellt. Durch die spezielle Kombination der Umstände sind die in der Schweiz veröffentlichten Werke von Walter Mittelholzer entgegen meiner ursprünglichen Befürchtung offenbar auch in den USA PD: die Schweiz hat erst seit 1993 eine Schutzfrist von 70 Jahren p.m.a., vorher waren es 50, so dass der Schutz der Werke von Mittelholzer schon 1987 ablief. Bei der Anhebung der Schutzfrist 1993 wurden zuvor bereits abgelaufene Urheberrechte nicht "reaktiviert": abgelaufen blieb abgelaufen. Das bedeutet, dass Mittelholzers Photographien zum für die Frage "PD in den USA?" relevanten Stichdatum vom 1. Januar 1996 in ihrem Ursprungsland (Schweiz) frei waren und es damit auch in den USA (sowie mittlerweile allen Ländern mit 70 Jahren p.m.a. wie z.B. Deutschland, da Mittelholzer 1937 starb) sind. Diese Situation bedeutet übrigens interessanterweise offenbar, dass Mittelholzer bis 2007 in der Schweiz und den USA bereits frei war, in Deutschland jedoch nicht, und dass zwischen 1938 und 1942 verstorbene Schweizer Autoren, die in der Schweiz (nicht in den USA!) publizierten, in der Schweiz und in den USA frei sind, in Deutschland aber nicht. Schon in fünf Jahren sind sie ja dann aber alle seit 70 Jahren tot, womit die Sache erledigt sein wird. Gestumblindi 20:44, 3. Mär. 2008 (CET)
- Hier lesen ziemlich viele Deutsch ... --134.130.68.65 20:17, 4. Mär. 2008 (CET)
- Was ich eigentlich meinte: "für jene Interessierten, die der auf Englisch geführten Diskussion auf Commons vielleicht nicht so gut folgen können", hätte also wohl von "Nur-Deutschlesenden" oder "Vorwiegend-Deutschlesenden" schreiben sollen. Kann ja welche geben. Gestumblindi 20:50, 4. Mär. 2008 (CET)
Wissenschaftliche Zeichnungen von Vorlagen
Für einen Artikel würde ich gerne vereinfachte Zeichnungen aus einer wissenschaftlichen Schrift benutzen. Dabei handelt es sich um mehr oder weniger einfache Strichzeichnungen von Darstellungen auf antiken Vasen. Nun ist meine Frage, ob ich das verwenden kann, oder hat so etwas eine eigene Schöpfungshöhe? --Marcus Cyron in memoriam Dieter Noll 00:16, 3. Mär. 2008 (CET)
- Gib mal ein Beispiel, lade es hier hoch, dann können wir löschen, falls nicht. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 01:48, 3. Mär. 2008 (CET)
Originalgetreue Strichzeichnungen gemeinfreier Vorlagen haben meist keine SH --Historiograf 22:47, 3. Mär. 2008 (CET)
- Schwierig... Das Nachzeichnen antiker Motive bedingt nicht zwingend, daß ein eigenes Werk geschaffen wird. Ich würde hier aber auf eine Stellungnahme von Histo warten. Für mich keine SH. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 22:48, 3. Mär. 2008 (CET)
- Nach "nicht-Bearbeitungskonflikt" - dürfte also klar sein :) --RalfR → BIENE braucht Hilfe 22:50, 3. Mär. 2008 (CET)
- Schwierig... Das Nachzeichnen antiker Motive bedingt nicht zwingend, daß ein eigenes Werk geschaffen wird. Ich würde hier aber auf eine Stellungnahme von Histo warten. Für mich keine SH. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 22:48, 3. Mär. 2008 (CET)
OK, danke. Dann wird meine Arbeit sehr viel leichter. Marcus Cyron in memoriam Dieter Noll 23:19, 3. Mär. 2008 (CET)
- Tip: Lege beim Scannen beidseitig bedruckter Seiten ein schwarzes Blatt Papier oder Karton dahinter, das erspart Besuche in der Bilderwerkstatt -- Smial 13:01, 4. Mär. 2008 (CET)
Versionslöschung
Hallo, meine Frage bezieht sich darauf ob ich eine Versionslöschung beantragen muss. Ein Autor kopiert aus einem bestehenden de:WP Artikel einen grösseren Abschnitt und verwendet diesen in einen neuen Artikel ohne Verweis auf die Urheberschaft? Danke für die Beantwortung. Viele Grüsse --Meisterkoch Θ ≡ ± 01:31, 4. Mär. 2008 (CET)
Urheberrecht mehrerer Dokumente
Hallo! Für einen gerade im Aufbau befindlichen Artikel würde ich gerne urheberrechtliche Fragen bezüglich einiger Dokumente geklärt haben.
- Gehe ich recht in der Annahme, dass Diese Totenlisten keine Schöpfungshöhe genießen. Wie sieht es dabei aus mit den darauf abgedruckten Namen? Gibts da Probleme mit den Persönlichkeitsrechten? Diese Listen sind allerdings in mehreren mir vorliegenden Publikationen zum Thema abgedruckt, dort scheint man kein Problem darin gesehen zu haben.
- Wie sieht es mit so einer offiziellen Bekanntmachung aus? Die dürfte vermutlich nicht zu verwenden sein, oder?
Danke für die Auskunft, Gruß --Tafkas Disk. +/- Mentor 12:09, 4. Mär. 2008 (CET)
- Imho kein Problem. Zu 1: Dem Argument keine Schöfpungshöhe würde ich mich anschließen. Mögliche Probleme aufgrund des Postmortalen Persönlichkeitsrechts sehe ich auch nicht. Zu 2: Amtliches Werk ({{Bild-PD-Amtliches Werk}}). --Isderion 17:12, 4. Mär. 2008 (CET)
Zu 2: Allerdings war diese Bekanntmachung in einer Zeitung abgedruckt, das dürfte die Sache ändern, oder? --Tafkas Disk. +/- Mentor 23:20, 4. Mär. 2008 (CET)
Zu 2: Die paar Sätze mit einer kurzen Einladung und ein paar Verhaltensanweisungen bilden doch nun wirklich kein "Werk" im Sinne des Urheberrechts. Da würde ich mir keinerlei weitere Gedanken machen und das einfach hochladen. --AndreasPraefcke ¿! 23:54, 4. Mär. 2008 (CET)
Zu 2: Bekanntmachung bleibt Bekanntmachung, egal wo sie abgedruckt wurde. Das ist ja auch der Sinn des Gesetzes, dass jeder sie nachdrucken darf --Historiograf 00:10, 5. Mär. 2008 (CET)
Foto, etwa 1895 bis spätestens 1900
Für meinen Artikel über Nora Barnacle würde ich gerne ein Foto verwenden, das in der Zeit von 1895 bis 1900 entstand und von dem Fotografen R. W. Simmons stammt. Dieser war nach der Bildunterschrift damals der „feinste Fotograf“ von Galway, was auf ein höheres Alter hinweisen dürfte. Lieder ist sein Sterbedatum unbekannt, aber es ist anzunehmen, dass das Urheberrecht längst abgelaufen ist. Darf ich dieses Foto hochladen, und wenn ja, mit welcher Lizenz? --Gudrun Meyer 16:05, 4. Mär. 2008 (CET)
- Irland ist am 05.09.1927 der Berner Übereinkunft beigetreten und hat 70 Jahre pma. Unsere 100-Jahre-Regel ist eigentlich für Werke gedacht, bei denen der Urheber unbekannt ist. Ich denke, wir können das hier anwenden. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 16:44, 4. Mär. 2008 (CET)
NEIN IST SIE NICHT. Ich bitte auch treue Mitarbeiter der Seite, sich immer wieder auf WP:BR über die ratio legis bzw. unserer Regel zu informieren. Die Regel löst SOWOHL das Problem verwaister Werke als auch das Beweisproblem bei anonymen Werken. Das sind aber trotzdem zwei paar Stiefel. Sofern durch eine hinreichend sorgfältige Recherche das Todesjahr des Urhebers nicht sichergestellt werden kann (hier zu bejahen), kann die Regel Anwendung finden. --Historiograf 17:40, 4. Mär. 2008 (CET)
- Ok, wieder ein Stück schlauer. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 00:21, 5. Mär. 2008 (CET)
- Aus euren Ausführungen entnehme ich, das ich es probieren darf. Ich hatte tatsächlich recherchiert und nichts zu dem Fotografen in der „allwissenden Müllhalde“ gefunden. Schlimmstenfalls müsst ihr das Bild wieder löschen. Bild:Nora Barnacle 1895.jpg Grüße von --Gudrun Meyer 18:21, 4. Mär. 2008 (CET)
mein Beitrag FSCM
Ich möchte gerne diesen Beitrag erweitern, und z. B. mein Beispiel verlibnken. Ist dieses erlaubt, kann ich ich ein Wort verlinken oder muß ich wie hier erst Boeing um Genemigung fragen. Danke und Gruß Thomas Wagner
- Tut mir leid, ich nix verstehn --Historiograf 17:41, 4. Mär. 2008 (CET)
- es geht dir offensichtlich um den beitrag Commercial and Government Entity. was genau möchtest du nun machen und wobei glaubst du, evtl. erst boeing fragen zu müssen? --JD {æ} 17:45, 4. Mär. 2008 (CET)
Bild unter GNU aus russischer Wikipedia auf deutsche?
Hallo, leider kann ich auch nach langem Suchen keine Antwort darauf finden, ob ich dieses Bild einfach auf meinen Rechner laden, und in de:WP wieder hochladen darf (falls ja, über commons darf ich es wiederum nicht - oder doch?). Ich vermute, ich kann mich einfach an Hilfe:FAQ_zu_Bildern#Kann_ich_Bilder_aus_anderen_Wikipedias_einbinden.3F halten? --Wladmeister 20:55, 4. Mär. 2008 (CET)
- Nach Rückfrage im Chat: Lizenzrechtlich ist es wohl kein Problem, das nach commons zu verschieben. Da ich aber kein russisch kann, weiß ich nicht, wie es dort heißen sollte usw. -- Smial 23:04, 4. Mär. 2008 (CET)
- Zelluosekombinat Baikal, Urheber Sergej Saurski, Quelle: persönlicher Kontakt, Lizenz: GFDL 1.2+ Dürfte auf Commons und auf .de kein Problem darstellen. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 00:20, 5. Mär. 2008 (CET)
- Merci --Wladmeister 11:03, 5. Mär. 2008 (CET)
- Wirklich sicher ist die Datei ohne OTRS-Ticket, das die Freigabe des Urhebers (Da Uploader != Urheber) bestätigt, allerdings nicht. Gruß, Code·Eis·Poesie 11:07, 5. Mär. 2008 (CET)
- auf commons oder hier? --Wladmeister 11:12, 5. Mär. 2008 (CET)
- Ja und ja. sугсго.PEDIA 11:38, 5. Mär. 2008 (CET)
- auf commons oder hier? --Wladmeister 11:12, 5. Mär. 2008 (CET)
- Wirklich sicher ist die Datei ohne OTRS-Ticket, das die Freigabe des Urhebers (Da Uploader != Urheber) bestätigt, allerdings nicht. Gruß, Code·Eis·Poesie 11:07, 5. Mär. 2008 (CET)
Useless: Foto vom Albumcover zulässig?
Guten Tag, Useless ist Artikel des Tages. Das Bild zeigt TV Smith vor dem Cover Artwork des Albums. Das Cover wird ja wohl geschützt sein. Gilt das auch für ein Foto vom Cover? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Tankwart (Diskussion • Beiträge) 2008-03-02T19:19:39) Franz (Fg68at) 03:52, 3. Mär. 2008 (CET)
Klar --Historiograf 21:20, 2. Mär. 2008 (CET)
Dürfen wir das Bild also behalten?--Tankwart 21:59, 2. Mär. 2008 (CET) --Tankwart 19:19, 2. Mär. 2008 (CET)
- ?!? Natürlich nicht, sagt doch Histo oben: Das Cover ist geschützt. Wir brauchen eine Freigabe für das Cover, sonst muss das Bild gelöscht werden. --Wikipeder 22:36, 2. Mär. 2008 (CET)
- ???? Das hieße wir müssen alle Bilder raushauen, wo im Hintergrund irgendein Plakat, Werbung, Plattencover oder sonstiges ist. Das kanns ja auch nicht sein. Mies wäre die Beschriftung "XY vor dem Artwork des Plattencovers". Aber wie es jetzt beschrieben ist, passt es mMn. Historio hat "klar" gesagt zu einem "Foto vom Cover". --Franz (Fg68at) 01:17, 3. Mär. 2008 (CET)
- Ja, so ist es. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 01:38, 3. Mär. 2008 (CET)
- Von welchem Bild reden wir eigentlich? Von einem Bild von einem Cover (geht nur mit Freigabe), von einem Bild mit Cover im Hintergrund (geht nur ohne Freigabe, wenn Cover Beiwerk, also für das Foto unerheblich), oder von dem Foto auf dem Thumb ohne jedes Cover aber mit urheberrechtlich geschütztem Bühnenbild? Bei dem Foto von der Bühne, denke ich, ist eine Freigabe nötig durch die Inhaber an den Rechten des Auftritts, wie auch bei Theaterfotos, und zwar in dem Fall weil das Bühnenbild urheberrechtlich geschützt ist, das hier im Wesentlichen aus dem urheberrechtlich geschützten Plakat im Hintergrund besteht. Das Plakat ist hier auch nicht gerade Beiwerk, denn wer der Typ im Vordergrund ist und in welchen Zusammenhang er da gerade zur Gitarre greift, wird maßgeblich erst durch eben das Plakat auf dem Bild ausgesagt. --Wikipeder 02:11, 3. Mär. 2008 (CET)
- Der Fragesteller führt aus: "Das Bild zeigt TV Smith vor dem Cover Artwork des Albums." Dieses will er behalten. Mit seinem letzten Satz hat er sich anscheinend missverständlich ausgedrückt, da es derselbe ist der dann frägt ob das bestehende Bild behalten werden darf. Und auf die missverständliche Frage hat Histo korrekt geantwortet. --Franz (Fg68at) 03:52, 3. Mär. 2008 (CET)
- Dann zu deiner Aussage oben: Genau. Diese Bilder mit geschützten Inhalten, für die wir keine Freigabe haben, müssen wir alle entfernen – es sei denn, das geschützte Zeug wäre für die Bildaussage unmaßgeblich, also nicht wie hier, wo das geschützte Objekt erst den Kontext für das ganze Bild herstellt, sondern wenn z. B. einfach nur ein (urheberrechtlich geschützter) Garfield-Aufkleber auf einem der Verstärker kleben würde. --Wikipeder 04:05, 3. Mär. 2008 (CET)
- Also sozusagen: Ich darf das Bild überall verwenden, nur nicht im Artikel Useless. Wenn ich dich richtig verstehe. Ups, du willst es gleich ganz löschen lassen? Was ist auf dem Bild wirklich wichtig? Der Künstler! Hmmm. Das Transparent im Hintergrund ist nicht die einzige Verbindung. Einen Hinweis gibt uns wo das Bild eingebaut ist. Der Absatz "Wirkung", der mit den Worten "Die „Useless-Tour“, ..." beginnt. Das Bild zeigt den Künstler auf einem Konzert auf der Tour, und deshalb hängt ein Transparent, welches dem Design des Plattencovers ähnelt (es ist nicht das Plattencover) im Hintergrund zu sehen. Es ist also Beiwerk. Es wegschneiden würde die Bildkomposition zerstören. Ich werde deshalb deinen Baustein entfernen. Der ist völlig überzogen. --Franz (Fg68at) 07:15, 3. Mär. 2008 (CET)
- Zum einen hat die Bildunterschrift mit der Lizenz des Bildes nichts zu tun. Zum anderen ist schon allein deine Aussage, dass das Wegschneiden des Bühnenbildes die Bildkomposition zerstören würde, ein klares Indiz für, dass das Bühnenbild kein Beiwerk ist. Wie wenig Beiwerk es ist, merkt man auch z. B., wenn man sich vorstellt, da stünde stattdessen "Dieter Bohlens Greatest Hits Wanne-Eickel 1998". Die Bildaussage wäre massiv verändert => kein Beiwerk also. --Wikipeder 11:30, 3. Mär. 2008 (CET)
- Die Bildbeschreibung und der nebenstehende text liefert nur einen Hinweis wie das Foto entstanden ist. Bei Bildkomposition meinte ich einfach die Anordnung der Objekte. (einzelner Künstler auf leerer Bühne) Egal was hinten konkret draufsteht oder ob überhaupt etwas hinten draufsteht.
Nach deinen Argumenten darf ich keinen Künstler vor einem Transparent, welches einem seiner Coverdesigns ähnelt fotografieren und unbeschnitten stehenlassen. Ich darf aber den Künstler vor dem vor einem Veranstaltungstransparent, neeee der spielt ja auf der Veranstaltung, das gehört dazu und ist damit kein Beiwerk. Gut also den Künstler vor einem Werbeplakat einer Firma, ups, die Firma hat die Veranstaltung gesponsert macht vielleicht Werbung damit, das gehört dazu, ist also kein Beiwerk. Also Künstler dürfen dann bei Konzertaufnahmen quasi nur ausgeschnitten publiziert werden. Als mögliche Bildkomposition bleibt dann nur der der einzelne Künstler mit "möglichst wenig" Rand. --Franz (Fg68at) 16:10, 3. Mär. 2008 (CET)
- Die Bildbeschreibung und der nebenstehende text liefert nur einen Hinweis wie das Foto entstanden ist. Bei Bildkomposition meinte ich einfach die Anordnung der Objekte. (einzelner Künstler auf leerer Bühne) Egal was hinten konkret draufsteht oder ob überhaupt etwas hinten draufsteht.
- Zum einen hat die Bildunterschrift mit der Lizenz des Bildes nichts zu tun. Zum anderen ist schon allein deine Aussage, dass das Wegschneiden des Bühnenbildes die Bildkomposition zerstören würde, ein klares Indiz für, dass das Bühnenbild kein Beiwerk ist. Wie wenig Beiwerk es ist, merkt man auch z. B., wenn man sich vorstellt, da stünde stattdessen "Dieter Bohlens Greatest Hits Wanne-Eickel 1998". Die Bildaussage wäre massiv verändert => kein Beiwerk also. --Wikipeder 11:30, 3. Mär. 2008 (CET)
- Also sozusagen: Ich darf das Bild überall verwenden, nur nicht im Artikel Useless. Wenn ich dich richtig verstehe. Ups, du willst es gleich ganz löschen lassen? Was ist auf dem Bild wirklich wichtig? Der Künstler! Hmmm. Das Transparent im Hintergrund ist nicht die einzige Verbindung. Einen Hinweis gibt uns wo das Bild eingebaut ist. Der Absatz "Wirkung", der mit den Worten "Die „Useless-Tour“, ..." beginnt. Das Bild zeigt den Künstler auf einem Konzert auf der Tour, und deshalb hängt ein Transparent, welches dem Design des Plattencovers ähnelt (es ist nicht das Plattencover) im Hintergrund zu sehen. Es ist also Beiwerk. Es wegschneiden würde die Bildkomposition zerstören. Ich werde deshalb deinen Baustein entfernen. Der ist völlig überzogen. --Franz (Fg68at) 07:15, 3. Mär. 2008 (CET)
- Dann zu deiner Aussage oben: Genau. Diese Bilder mit geschützten Inhalten, für die wir keine Freigabe haben, müssen wir alle entfernen – es sei denn, das geschützte Zeug wäre für die Bildaussage unmaßgeblich, also nicht wie hier, wo das geschützte Objekt erst den Kontext für das ganze Bild herstellt, sondern wenn z. B. einfach nur ein (urheberrechtlich geschützter) Garfield-Aufkleber auf einem der Verstärker kleben würde. --Wikipeder 04:05, 3. Mär. 2008 (CET)
- Der Fragesteller führt aus: "Das Bild zeigt TV Smith vor dem Cover Artwork des Albums." Dieses will er behalten. Mit seinem letzten Satz hat er sich anscheinend missverständlich ausgedrückt, da es derselbe ist der dann frägt ob das bestehende Bild behalten werden darf. Und auf die missverständliche Frage hat Histo korrekt geantwortet. --Franz (Fg68at) 03:52, 3. Mär. 2008 (CET)
- Von welchem Bild reden wir eigentlich? Von einem Bild von einem Cover (geht nur mit Freigabe), von einem Bild mit Cover im Hintergrund (geht nur ohne Freigabe, wenn Cover Beiwerk, also für das Foto unerheblich), oder von dem Foto auf dem Thumb ohne jedes Cover aber mit urheberrechtlich geschütztem Bühnenbild? Bei dem Foto von der Bühne, denke ich, ist eine Freigabe nötig durch die Inhaber an den Rechten des Auftritts, wie auch bei Theaterfotos, und zwar in dem Fall weil das Bühnenbild urheberrechtlich geschützt ist, das hier im Wesentlichen aus dem urheberrechtlich geschützten Plakat im Hintergrund besteht. Das Plakat ist hier auch nicht gerade Beiwerk, denn wer der Typ im Vordergrund ist und in welchen Zusammenhang er da gerade zur Gitarre greift, wird maßgeblich erst durch eben das Plakat auf dem Bild ausgesagt. --Wikipeder 02:11, 3. Mär. 2008 (CET)
- Ja, so ist es. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 01:38, 3. Mär. 2008 (CET)
- ???? Das hieße wir müssen alle Bilder raushauen, wo im Hintergrund irgendein Plakat, Werbung, Plattencover oder sonstiges ist. Das kanns ja auch nicht sein. Mies wäre die Beschriftung "XY vor dem Artwork des Plattencovers". Aber wie es jetzt beschrieben ist, passt es mMn. Historio hat "klar" gesagt zu einem "Foto vom Cover". --Franz (Fg68at) 01:17, 3. Mär. 2008 (CET)
- Das konkrete Bild sollte meiner Meinung nach stark beschnitten, dafür dann aber nicht gelöscht werden. Keine Panoramafreiheit, kein Beiwerk. Es geht nur ums Plakat, die Bühne halte ich für wenig originell. --Kolossos 13:51, 3. Mär. 2008 (CET)
- Sehe ich ebenso. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 13:53, 3. Mär. 2008 (CET)
Hallo erstmal, hab mir nun das "kastrierte" Bild im Artikel angesehen, sieht ja nichtmal so schlecht aus, auch nicht mehr so mikrig. Also danke dafür, denn da hat sich jemand richtig Arbeit gemacht. Der Effekt ist natürlich futsch, also Solokünstler auf der Bühne, der T.V. Smith nunmal ist, ging natürlich verloren, aber was soll's. Jetzt warte ich nur auf die Kritiker, die dieses Foto als sinnloses Beiwerk betrachten, das nicht in den Albenartikel gehört. Braucht das T-Shirt, das Tim Smith trägt nicht auch eine Genehmigung? Das ist schließlich sein Logo (Generation Y), aber ich will ja um Himmels Willen jetzt keine schlafenden Hunde wecken.;-)Grüßle----Saginet55 18:26, 3. Mär. 2008 (CET)
- Noch eine Frage, die besagte Freigabe die Wikepeder ansprach betreffend: Würde es genügen, wenn der Künstler diese Genehmigung ausschließlich für dieses Foto erteilt, oder welche Freigabe wird benötigt. Es handelt sich ja nicht um das Cover, wie bereits gesagt, sondern um die Bühnendekoration, die wiederum nicht dem Club gehört in dem er auftritt. Übrigens ist hier immer von einem "Poster" die Rede. Es handelt sich nicht um ein Poster, sondern um eine abwaschbare, abhängbare aus Zelttuch hergestellte Bühnendeko mit Ösen, die der Künstler von Vorstellung zu Vorstellung mitnahm. Das Teil ist einmalig, es ist nicht als Poster auf dem Markt gekommen. Es entspricht allerdings dem Coverfoto, differenziert jedoch in der Aufschrift. Es trägt nicht den Schriftzug "The Very Best OF", wie das Cover und trägt keinen Labelnamen (wie z.B. JKP).Grüßle----Saginet55 19:57, 3. Mär. 2008 (CET)
- Wenn nach Wikipeder vorgegangen wird, dann brauchen wir das OK, von dem, der die alleinigen Urheberrechte an dem Transparent hat. Da es vom Album stammt ist es primär jener, der das Albumcover designt hat. Oder die zB Plattenfirma sollte er alle Rechte abgetreten haben (wenn das möglich ist). --Franz (Fg68at) 22:43, 3. Mär. 2008 (CET)
- Ja, so klingt es, aber ich glaube so hat es Wikipeder nicht gemeint. Was soll er denn machen, denn das Thema kam schließlich auf und da muß er halt entsprechend den Regeln bei Wiki antworten. Ich habe eben eine Mail an T. V. Smith geschickt und hoffe er wird das Bild incl. Hintergrund freigeben. Diese Diskussion wird selbstverständlich Auswirkungen auf sämtliche andere Bandfotos bei Wiki haben. Ich frage mich, ob das jedem klar ist. Grüßle----Saginet55 23:07, 3. Mär. 2008 (CET)
- Naja, es ist ja nicht die Diskussion die da Auswirkungen hat, das Urheberrecht gibt's ja unabhängig hiervon. Und so viele Bilder betrifft das hier auch nicht, hab grad mal die die ich hochgeladen hab und die von einem Kollegen, der viel so Zeug hochlädt durchgeschaut, die meisten Bands hängen sich nix urheberrechtlich geschütztes in's Bühnenbild (und in ein paar Fällen ist das, was man vom Bühnenbild erkennen kann, so deutlich Beiwerk dass es auch kein Problem sein sollte). Da sind die gelegentlich doch ein wenig aufwändigen Lightshows wohl eher zweifelhaft. --NoCultureIcons 23:53, 3. Mär. 2008 (CET)
- Ja, das ist eher untypisch. Auf den allermeisten Konzertfotos sind irgendwelche Stacks und Ähnliches zu sehen, noch dazu im Dunkeln und nichts, was Schöpfungshöhe hätte, und wenn, dann nicht so dominant im Bild. Bei Theaterfotos gibt es das Problem öfter, weil auch die ganze Inszenierung geschützt ist, aber bei Musikern kaum. --Wikipeder 09:32, 4. Mär. 2008 (CET)
- Tja es ist ja auch kein gewöhnlicher Künstler! ;-) Die Genehmigung müßte übrigens inszwischen bei Permission-Dingens eingegangen sein. Gruß----Saginet55 15:05, 4. Mär. 2008 (CET)
- Ja, das ist eher untypisch. Auf den allermeisten Konzertfotos sind irgendwelche Stacks und Ähnliches zu sehen, noch dazu im Dunkeln und nichts, was Schöpfungshöhe hätte, und wenn, dann nicht so dominant im Bild. Bei Theaterfotos gibt es das Problem öfter, weil auch die ganze Inszenierung geschützt ist, aber bei Musikern kaum. --Wikipeder 09:32, 4. Mär. 2008 (CET)
- Naja, es ist ja nicht die Diskussion die da Auswirkungen hat, das Urheberrecht gibt's ja unabhängig hiervon. Und so viele Bilder betrifft das hier auch nicht, hab grad mal die die ich hochgeladen hab und die von einem Kollegen, der viel so Zeug hochlädt durchgeschaut, die meisten Bands hängen sich nix urheberrechtlich geschütztes in's Bühnenbild (und in ein paar Fällen ist das, was man vom Bühnenbild erkennen kann, so deutlich Beiwerk dass es auch kein Problem sein sollte). Da sind die gelegentlich doch ein wenig aufwändigen Lightshows wohl eher zweifelhaft. --NoCultureIcons 23:53, 3. Mär. 2008 (CET)
- Ja, so klingt es, aber ich glaube so hat es Wikipeder nicht gemeint. Was soll er denn machen, denn das Thema kam schließlich auf und da muß er halt entsprechend den Regeln bei Wiki antworten. Ich habe eben eine Mail an T. V. Smith geschickt und hoffe er wird das Bild incl. Hintergrund freigeben. Diese Diskussion wird selbstverständlich Auswirkungen auf sämtliche andere Bandfotos bei Wiki haben. Ich frage mich, ob das jedem klar ist. Grüßle----Saginet55 23:07, 3. Mär. 2008 (CET)
- Wenn nach Wikipeder vorgegangen wird, dann brauchen wir das OK, von dem, der die alleinigen Urheberrechte an dem Transparent hat. Da es vom Album stammt ist es primär jener, der das Albumcover designt hat. Oder die zB Plattenfirma sollte er alle Rechte abgetreten haben (wenn das möglich ist). --Franz (Fg68at) 22:43, 3. Mär. 2008 (CET)
- Noch eine Frage, die besagte Freigabe die Wikepeder ansprach betreffend: Würde es genügen, wenn der Künstler diese Genehmigung ausschließlich für dieses Foto erteilt, oder welche Freigabe wird benötigt. Es handelt sich ja nicht um das Cover, wie bereits gesagt, sondern um die Bühnendekoration, die wiederum nicht dem Club gehört in dem er auftritt. Übrigens ist hier immer von einem "Poster" die Rede. Es handelt sich nicht um ein Poster, sondern um eine abwaschbare, abhängbare aus Zelttuch hergestellte Bühnendeko mit Ösen, die der Künstler von Vorstellung zu Vorstellung mitnahm. Das Teil ist einmalig, es ist nicht als Poster auf dem Markt gekommen. Es entspricht allerdings dem Coverfoto, differenziert jedoch in der Aufschrift. Es trägt nicht den Schriftzug "The Very Best OF", wie das Cover und trägt keinen Labelnamen (wie z.B. JKP).Grüßle----Saginet55 19:57, 3. Mär. 2008 (CET)
- Mit meinen bescheidenen Mitteln (Vista Bordwerkzeug) und meinem bescheidenen Talent hatte ich es mal wie nebenstehend entschärft. Der Text alleine ist nicht schützbar, ist auch nicht am Plattencover drauf. Das schützenswerte ist das Bild und das habe ich zensuriert. Die Bildaussage bleibt aber so erhalten. Die Kontur um den Sänger könnte man noch besser lösen, vielleicht mit einem Übergang. Aber gut, jetzt ist auch die Freigabe schon da.
- Ich, als Ösi, dachte immer nur Beiwerk sei einfach ein Begriff, aber bei euch steht das ja im Gesetz. Und die Judikatur mit dem Möbelkatalog ist ja grauenhaft. Aber so habe ich wenigstens den Artikel Beiwerk um die österreichische Variante erweitert. Bei uns zählt nach OGH zu den "Werken der Baukunst" auch die Innenarchitektur und damit in zusammenhang stehende Einrichtungsgegenstände unter freier Werknutzung, soferne sie nicht herausgestellt oder nachgemacht werden. Einzig ist halt eine Bühne wahrscheinlich kein Werk der Baukunst. :-(
- Das mit dem Hintergrund ist gar nicht sooo unüblich. Bin deutsche und us-Musikgruppen durchgegangen und habe folgendes gefunden (bei manchen Bands gibt es mehrere in der Kategorie): --Franz (Fg68at) 00:03, 6. Mär. 2008 (CET)
-
Bandlogo auf der Bassdrum
-
Bandname hinten, ein Logo vorne
-
Skulptur
-
Band oder Veranstalter
-
Werbung
-
Veranstalter
-
Indianer
-
Sponsorwerbung
-
Veranstaltungsort
-
Veranstalter, Werbung
-
Veranstalter
-
Veranstalter
-
wahrsch. keine Schöpfungshöhe
-
die 3 Firuen im Logo?
-
Fotos und woher der Bandname stammt
-
Ist das T-Shirt wirklich Beiwerk?
In eigener Sache
Tag, ich habe vor einer Weile diesen Edit getan, wobei ich mich an den Inhalten dieser Seite, Punkt "CURRICULUM VITAE" orientiert habe. Abgesehen von der räudigen Qualität des Artikels, ist das als URV zu werten? (Ggf. würde ich dann gern "Selbstanzeige" bei den Versionslöschern erstatten.) -- Ben-Oni 11:51, 5. Mär. 2008 (CET)
- Nein, das ist keine URV. -- Chaddy - DÜP 16:46, 5. Mär. 2008 (CET)
Freigabe für eigenes Material
Hallo, ich habe ein Video erstellt (selbst gedreht natürlich) und würde daraus gerne einen Screenshot entnehmen und hier bei Wikipedia hochladen. Das Video steht allerdings nicht unter einer CC- oder GDFL-Lizenz (und wird auch nie unter einer freien Lizenz stehen). Gibt es eine Möglichkeit den Screenshot via OTRS freizugeben, und ich trotzdem noch alle Rechte am Video bzw. dem Screenshot behalte? Gruß --ChrisHH (Disk.) 17:30, 5. Mär. 2008 (CET)
- Da es dein eigenes Material ist kannst du damit machen was du willst. Wenn du nun einen Screenshot von dem Video unter eine freie Lizenz stellst ist das Video davon unbetroffen. Du bleibst Urheber des Videos und des Screenshots und hast somit immernoch alle Rechte daran, hast nur durch die freie Lizenz die Möglichkeit der Nutzung durch andere gegeben. Es ist nicht möglich, dass wir Bilder zeigen, die nicht unter eine auf Wikipedia:Lizenzvorlagen_für_Bilder gestellt ist. jodo 18:15, 5. Mär. 2008 (CET)
- Mit deinen eigenen Werken kannst du machen was du willst. Du kannst das Video mal als GFDL lizensieren, woanders als cc-by-nc und bei einer weiteren Veröffentlichung mit "alle Rechte vorbehalten". Du verlierst deine Rechte nicht durch Veröffentlichung unter freier Lizenz, du kannst deine Rechte überhaupt nicht verlieren, nicht mal freiwillig abgeben. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 18:39, 5. Mär. 2008 (CET)
- Ralf: Klar kannst Du Deine Rechte teilweise abgegeben, nämlich die ausschließlichen Nutzungsrechte, nur das Moral right/Persönlichkeitsrechtsanteil des Urheberrechts ist unübertragbar. sугсго.PEDIA 18:49, 5. Mär. 2008 (CET)
- Die Freigabe eines einzelnen Screenshot via OTRS ist möglich, allerdings nur wenn du dafür eine hier gültige Lizenz aussprichst, die dann für den Screenscoot als Bild gilt. Der Film als ganzes bleibt davon unberührt. Das (Stand-)Bild darf dann allerdings gemäss der erteilten Lizenz von allen benutzt werden. Der Weg via OTRS ist hierbei schon fast Pflicht. Bitte beachte das allfällige abgebildete Personen ihr Einverstädnis zur der freien Veröffentlichung gegeben haben, und das auch der Eigentümer des Filmorten (wenn nicht öffentlicher Grund) sein Einverstädnis gegeben haben. Diese beiden Punkt betreffen zwar nicht das Urheberrecht, können aber für dich als Lizenzerteiler(Urheber) problematisch werden.-- Bobo11 18:47, 5. Mär. 2008 (CET)
- Mit deinen eigenen Werken kannst du machen was du willst. Du kannst das Video mal als GFDL lizensieren, woanders als cc-by-nc und bei einer weiteren Veröffentlichung mit "alle Rechte vorbehalten". Du verlierst deine Rechte nicht durch Veröffentlichung unter freier Lizenz, du kannst deine Rechte überhaupt nicht verlieren, nicht mal freiwillig abgeben. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 18:39, 5. Mär. 2008 (CET)
- Der Weg via OTRS ist hierbei schon fast Pflicht. - meines Wissens ist "der Weg via OTRS" für von einem Wikipedianer selbst erstelltes Material absolut keine "Pflicht", das würde ja zu einem enormen Verwaltungsaufwand führen. Das OTRS ist doch in erster Linie für weniger eindeutige Fälle, bei denen die Freigabe eines "externen" Rechteinhabers notwendig wird, vorgesehen. Oder? Gestumblindi 23:03, 5. Mär. 2008 (CET)
- Du kannst, wenn Du nur einen Scrennshot freigibst, alle Rechte am Film - mit Ausnahme des einzelnen Screenshot-Lichtbildes behalten, allerdings sind auf der WP nur solche Lizenzen zulässig, mit denen Du jedermann unwiderruflich zumindest ein einfaches Nutzungsrecht (teils unter bestimmten Einschränkungen der freien Lizenzen) einräumst. Das Recht auf Rücknahme dieser Lizenz muss Du dabei ausschließen, Nebenlizenzen sind davon jedoch nicht betroffen. Also ein Teil Deiner Rechtsposition verlierst Du.sугсго.PEDIA 18:49, 5. Mär. 2008 (CET)
"Pension Schöller" Text aus wikipedia herunterladen und aufführen.
--Darf man den Text der Pension Schöller von C. Laufs und W. Jakobi im Original kostenfrei herunterladen und frei von Gebühren und Kaufzwang zur Aufführung bringen?
- Man kann es nicht, weil der Text der Pension Schöller nicht in der WP steht. Wenn Laufs und Jakobi beide vor 1937 gestorben sind, wäre der Text nicht mehr urheberrechtlich geschützt. Auch dann wäre der Text eher etwas für Wikibooks. --Simon-Martin 19:53, 5. Mär. 2008 (CET)
- Wir dürfen hier keine Rechtsberatung leisten. Unabhängig von deiner Frage. Der Text zu Pension Schöller ist gar nicht in der Wikipedia vorhanden. Da beide Autoren sind jedoch lange genug tot, so dass der Text inzwischen gemeinfrei ist. jodo 19:57, 5. Mär. 2008 (CET)
Schöpfungshöhe von Bild:HSB Bensheim Auerbach Logo.png
Hoi, ich wurde kürzlich gefragt, ob das genannte Bild wirklich keine Schöpfungshöhe erreicht. Ich bin mir auch nicht ganz sicher (würde eher zu SH tendieren), was meint ihr? Grüße, —Pill (Kontakt) 18:37, 5. Mär. 2008 (CET)
- Nein, keine SH --RalfR → BIENE braucht Hilfe 18:40, 5. Mär. 2008 (CET)
- {bk}Einfache grafische Elemente, etwas Schrift, keine besondere Anordnung. eben 08-15-Gebrauchsgrafik. Ich kann da beim besten Willen keine SH entdecken. sугсго.PEDIA 18:41, 5. Mär. 2008 (CET)
Vielleicht hilf Euch die Info, dass ich als Urheber folgende Gedanken in dieses Logo einfließen lassen habe: Das Logo soll die Gemeinschaft zwei verschiedene Vereine im Bereich Handball als eine Spielgemeinschaft darstellen. Um den Ball herum wurde jeweils 2 Sichel anstelle zwei Hände, die den Ball halten sollen, angefügt. Damit die jeweiligen Stammvereine noch zu Erkennen sind, wurde jeweils unter dem einen und anderen Sichel die Anfangbuchstaben von "SSG-DJK Bensheim und TSV RW Auerbach" aufgetragen. 'Damit die Handballspielgemeinschaft im Mittelpunkt steht, wurde die Worte "HSG" auch groß geschrieben. Das Logo sollte sofort beim ersten hinsehen erkennbar machen, dass es sich um Handball und um eine Spielgemeinschaft es sich handelt. Werbi
- Schön. Das Logo hat trotzdem keine Schöpfungshöhe und ist daher nicht urheberrechtlich schützbar. -- Chaddy - DÜP 19:54, 5. Mär. 2008 (CET)
- P. S.:Den Ball könnte man übrigens auch für einen Fußball halten...
- Und ich dachte bei den beiden 'Sicheln' spontan an Segel. -- Хрюша ?? 08:32, 6. Mär. 2008 (CET)
Bilder für meine Facharbeit
--217.88.55.79 08:31, 6. Mär. 2008 (CET) Ich würde gern Bilder aus Wikipedia zu dem Thema Wikipedia unter http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia#Qualit.C3.A4t_und_Verl.C3.A4sslichkeit_der_Inhalte für meine Facharbeit verwenden, sie werden nicht veröffentlicht, sondern nur für den Unterricht bzw. meine Facharbeit benutzt.
Von der Benutzer-Disku:Chaddy kopiert:
Guckst du mal bitte das Bild an und sagst deine Meinung? --Matthiasb 20:22, 3. Mär. 2008 (CET)
- Die Freigabe hier hört sich eigentlich schon nach Gemeinfreiheit an. Aber ich weiß nicht, wer das Urheberrecht an den Aufnahmen hat. MeteoSat gehört zu EUMETSAT. Ich weiß nicht, on der DWD die Karten so einfach frei geben kann. Frage sicherheitshalber auf WP:UF nach, oder besser auf commons:Forum. -- Chaddy - DÜP 20:35, 3. Mär. 2008 (CET)
Gibt es hierzu genaueres? --Matthiasb 20:41, 3. Mär. 2008 (CET)
- § 7 DWD-Gesetz: "Die Verbreitung meteorologischer Daten, Produkte und Spezialdienstleistungen, insbesondere der Warnungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 des Deutschen Wetterdienstes, ist nur unter Angabe der Quelle zulässig. 2Ein weitergehender Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 (BGBl. I S. 1014, 1017), bleibt davon unberührt." Gruß --Willicher 22:40, 3. Mär. 2008 (CET)
- Es handelt sich um ein Satellitenbild. Es ist urheberrechtlich als ein Lichtbild zu sehen.
- Der DWD gibt die Bilder jedoch für private und gewerbliche Nutzung frei: [5]. – Simplicius ☺ 16:35, 6. Mär. 2008 (CET)
Betriebsinterna
Dürfen in Artikel betriebsinterne Informationen eingestellt werden?
siehe Artikel Streckennummer
--79.199.111.119 22:12, 5. Mär. 2008 (CET)
- Das jede Strecke eine eigene Nummer hat das sind Fakten, und diese Fakten sind nicht schützbar. Daneben ist eine numerische Sortierung kein eigenständiges Werk. Also aus Urheberrechtlicher sicht völlig unproblematisch. Ansonsten muss der Fragesteller eine bisschen genauer werden was er fragen will. Bobo11 22:22, 5. Mär. 2008 (CET)
- Das VzG selbst ist ein betriebsinteres Werk. Zitat aus dem Artikel: /* VzG steht für Verzeichnis zulässiger Geschwindigkeiten. Dies ist eine interne Unterlage der DB Netz AG, */ Die Frage bezieht sich auf das Einstellen von Beschreibungen betriebsinterner Werke. --79.199.111.119 23:13, 5. Mär. 2008 (CET)
- Das ist keine Frage des Urheberrechts sondern der innerbetrieblichen Rechtsbeziehungen. Die Konzernsicherheit der DB befasst sich nach meiner Kenntnis durchaus mit Inhalten, die in die Wikipedia eingebracht werden und leitet dann Kündigungen/Disziplinarverfahren gegen die MA ein. --ST ○ 00:26, 6. Mär. 2008 (CET)
- Liegt nicht bei betriebsinternen Unterlagen das Urheberrecht bei dem Betrieb selbst?! Dein Satz klingt so, als wären solche Unterlagen urheberrechtsfrei. --79.199.78.79 15:28, 6. Mär. 2008 (CET)
- Wenn die Unterlagen keinen Text sondern nur Fakten (z.B Liste aller Streckennummern) enthalten, ist dies durchaus drin. In diesem Fall greift höchstens das Datenbankschutzrecht. Es können nur geistige Leistungen Urheberrechtlich geschütz werden, und alphabetische oder numerische Auflistung alleine ist noch keine eigene geistige Leistung. Solte dem Lieste allerdings einen Einleitungstext vorausgehen, so fällt dieser Einleitungstext unter das Urheberrecht. Was aber nicht die Nutzung des Listeteils als Faktengrundlage ausschliest. Bobo11 15:37, 6. Mär. 2008 (CET)
- Liegt nicht bei betriebsinternen Unterlagen das Urheberrecht bei dem Betrieb selbst?! Dein Satz klingt so, als wären solche Unterlagen urheberrechtsfrei. --79.199.78.79 15:28, 6. Mär. 2008 (CET)
Weiternutzung gelöschter Artikel
Der übliche Weg für Weiternutzung ist bekannt, "eine Liste der Autoren ist in der Wikipedia einsehbar", verlinkt mit der Versionsgeschichte. Durch Randonneuse (Fahrrad), mittlerweile Benutzer:AndreasFahrrad/Randonneuse (Fahrrad) ist mir jetzt aufgefallen, daß das nicht mehr funktioniert, wenn der Artikel weg ist. Bitte auch Benutzer_Diskussion:Ralf_Roletschek#Randonneuse beachten. Weiternutzer machen alles, wie empfohlen und doch ist es nicht sauber. Besteht hier Handlungs- oder Diskussionsbedarf oder sehe ich weiße Mäuse wo keine sind? Es geht nicht um den konkreten Fall sondern um allgemeines Vorgehen. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 22:35, 5. Mär. 2008 (CET)
- Das GA ist Müll und verstößt auch bei nicht gelöschten Artikeln gegen die GFDL. sугсго.PEDIA 22:37, 5. Mär. 2008 (CET)
- Will man die GFDL einhalten, muss man die Versionsgeschichte übernehmen. Also so gesehen siehst du weiße Mäuse, wo keine sind. -- Chaddy - DÜP 22:43, 5. Mär. 2008 (CET)
- Die Versionsgeschichte kann man nur sauber übernehmen (Export/Import), wenn das Ziel ebenfalls mit Mediawiki läuft... Ist oft aber nicht immer der Fall. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 23:17, 5. Mär. 2008 (CET)
- Liste der Autoren mit Link auf Benutzerseite reicht AFAIK, oder? Code·Eis·Poesie 23:22, 5. Mär. 2008 (CET)
- Dieses "sauber übernehmen" der Versionsgeschichte ist ein technisches Detail, das von der GNU-FDL so gar nicht vorgesehen ist (wie auch - es gab ja noch gar kein MediaWiki, als sie geschaffen wurde) und auf das es nicht ankommt. Die GNU-FDL sagt: Preserve the section Entitled "History", Preserve its Title, and add to it an item stating at least the title, year, new authors, and publisher of the Modified Version as given on the Title Page - in welcher technischen Form das geschehen soll, schreibt sie nicht vor, und das ist auch gut so. Gestumblindi 23:29, 5. Mär. 2008 (CET)
- Eine Liste der Autoren könnte man per c&p übertragen, dann wüßte man aber immernoch nicht, welcher Autor was beigetragen hat. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 23:35, 5. Mär. 2008 (CET)
- dann wüßte man aber immernoch nicht, welcher Autor was beigetragen hat - schreibt die GNU-FDL vor, dass man so weit ins Detail geht? Ich glaube nicht, jedenfalls kann ich beim raschen Durchlesen keine entsprechende Stelle in der Lizenz finden. Man belehre mich nötigenfalls eines besseren. Gestumblindi 23:43, 5. Mär. 2008 (CET)
- Mein Problem ist, daß ich die GFDL nicht lesen/interpretieren kann, weil dafür mein englisch nicht ausreicht. Deshalb frage ich ja hier. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 00:57, 6. Mär. 2008 (CET)
- dann wüßte man aber immernoch nicht, welcher Autor was beigetragen hat - schreibt die GNU-FDL vor, dass man so weit ins Detail geht? Ich glaube nicht, jedenfalls kann ich beim raschen Durchlesen keine entsprechende Stelle in der Lizenz finden. Man belehre mich nötigenfalls eines besseren. Gestumblindi 23:43, 5. Mär. 2008 (CET)
- Eine Liste der Autoren könnte man per c&p übertragen, dann wüßte man aber immernoch nicht, welcher Autor was beigetragen hat. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 23:35, 5. Mär. 2008 (CET)
- Dieses "sauber übernehmen" der Versionsgeschichte ist ein technisches Detail, das von der GNU-FDL so gar nicht vorgesehen ist (wie auch - es gab ja noch gar kein MediaWiki, als sie geschaffen wurde) und auf das es nicht ankommt. Die GNU-FDL sagt: Preserve the section Entitled "History", Preserve its Title, and add to it an item stating at least the title, year, new authors, and publisher of the Modified Version as given on the Title Page - in welcher technischen Form das geschehen soll, schreibt sie nicht vor, und das ist auch gut so. Gestumblindi 23:29, 5. Mär. 2008 (CET)
- Im Artikel GNU-Lizenz für freie Dokumentation sind zwei inoffizielle deutsche Übersetzungen der GNU-FDL verlinkt, die zwar nicht verbindlich sind, aber wohl auch nicht so grundfalsch, dass eine entsprechende Bestimmung zu übersehen wäre. Gestumblindi 01:20, 6. Mär. 2008 (CET)
- Wobei sich natürlich die Frage stellt, wie man als Nichtadmin an die Artikelautoren eines gelöschten Artikels kommt...--Matthiasb 01:26, 6. Mär. 2008 (CET)
- Ach, die bei WP:LP sind da sehr hilfreich. Entweder kriegst den Artikel vorübergehend als Benutzerunterseite oder eine Liste. Im Homowiki habe ich es im Endeffekt so gelöst. --Franz (Fg68at) 17:27, 6. Mär. 2008 (CET)
- Wobei sich natürlich die Frage stellt, wie man als Nichtadmin an die Artikelautoren eines gelöschten Artikels kommt...--Matthiasb 01:26, 6. Mär. 2008 (CET)
- Im Artikel GNU-Lizenz für freie Dokumentation sind zwei inoffizielle deutsche Übersetzungen der GNU-FDL verlinkt, die zwar nicht verbindlich sind, aber wohl auch nicht so grundfalsch, dass eine entsprechende Bestimmung zu übersehen wäre. Gestumblindi 01:20, 6. Mär. 2008 (CET)
Meinen Highway lesen bildet ... --Historiograf 01:59, 6. Mär. 2008 (CET)
Inoffizielles Wappen?
Die Lizenzbausteine Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk und Vorlage:Wappenrecht habe ich gerade bei Bild:Epenwöhrden-WappenGIF.GIF entfernt, da es eben kein amtliches Werk ist. Hat es Schöpfungshöhe? --Lyzzy 23:57, 5. Mär. 2008 (CET)
- Ich sehe keine SH. jodo 00:15, 6. Mär. 2008 (CET)
- Ich sehe keinen Sinn in der Darstellung eines inoffiziellen Wappens in einer Enzyklopädie. --ST ○ 00:24, 6. Mär. 2008 (CET)
- Unabhängig davon, ob das sinnvoll ist - das Wappen hat keine SH. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 00:59, 6. Mär. 2008 (CET)
- Ich sehe keinen Sinn in der Darstellung eines inoffiziellen Wappens in einer Enzyklopädie. --ST ○ 00:24, 6. Mär. 2008 (CET)
Ich sehe ebenfalls keine SH und habe die Beschreibungsseite entsprechend angepasst. -- Chaddy - DÜP 17:14, 6. Mär. 2008 (CET)
Schutz denkmalgeschützter Gebäude
Mich erreichte eine Mail folgenden gekürzten Inhalts: "...eine Lizenz für das Foto haben Sie nicht, da keine Eerlaubnis für Printmedien o.ä. von uns vorliegt.... das machen und veröffentlichen von Fotos von dekmalgeschützten Gebäuden. Da keine Einwilligung unserer Seite vorliegt,untersagen wir hiermit jegliche kommerzielle Nutzung und verbreitung unseres hauses". Ist irgend jemandem ein derartiges Schutzrecht bekannt? --ST ○ 00:34, 6. Mär. 2008 (CET)
- Wäre mir neu, dass sich Denkmalschutz irgendwie auf die Panoramafreiheit auswirkt, aber es gibt ja die wunderlichsten Dinge - bin ebenfalls auf weitere Antworten gespannt. Meine persönliche Vermutung ist, dass der Absender der Mail einfach keine Ahnung von Panoramafreiheit hat und gar nichts untersagen kann. Unser Artikel Panoramafreiheit sagt jedenfalls: ... doch hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung Friesenhaus klargestellt, dass es kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt, das über die Befugnisse des Eigentümers hinausgeht, anderen den Zugang zu ihr zu verwehren. Man darf also ein schönes altes Gebäude in Privatbesitz von einem öffentlichen Weg aus unbedenklich fotografieren und die Aufnahmen kommerziell verwerten. Gestumblindi 00:45, 6. Mär. 2008 (CET)
- (BK) Nö. Gib dem Mailschreiber s:Bundesgerichtshof - Friesenhaus als Lesetipp.-- Wiggum 00:47, 6. Mär. 2008 (CET)
- Das weißt du doch ;) Völliger Quatsch, laß sie mal klagen, Arne Trautmann freut sich. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 00:54, 6. Mär. 2008 (CET)
- LOL - ich frage ja nur mal ;-) Der zentrale Satz meiner Antwort lautet: "Welchen rechtlichen Schutz für denkmalgeschützte Gebäude (deren Renovierung vermutlich aus öffentlichen Mitteln gefördert wurden) Sie ansprechen, erschließt sich mir leider nicht. Hätten Sie eine Quelle für mich? Ich bin gerne bereit hinzuzulernen, aber davon habe ich bislang noch nichts gehört." --ST ○ 00:56, 6. Mär. 2008 (CET)
- Editio princeps durch Renovierung des Gebäudes? Aua, sehr weit aus dem Fenster gelehnt, die sollen mal Gesetzestexte lesen. Das Haus war vor der Renovierung wahrscheinlich unsichtbar, weil nicht veröffentlicht. LOOOL --RalfR → BIENE braucht Hilfe 01:04, 6. Mär. 2008 (CET)
- Ein nichtgeschütztes Werk, das die Bedingungen der Panoramafreiheit erfüllte. (Wenn da ein Anwalt klagt, könnte das rasch Schwierigkeiten mit seiner Haftpflicht geben. sугсго.PEDIA 09:14, 6. Mär. 2008 (CET)
- Editio princeps durch Renovierung des Gebäudes? Aua, sehr weit aus dem Fenster gelehnt, die sollen mal Gesetzestexte lesen. Das Haus war vor der Renovierung wahrscheinlich unsichtbar, weil nicht veröffentlicht. LOOOL --RalfR → BIENE braucht Hilfe 01:04, 6. Mär. 2008 (CET)
- LOL - ich frage ja nur mal ;-) Der zentrale Satz meiner Antwort lautet: "Welchen rechtlichen Schutz für denkmalgeschützte Gebäude (deren Renovierung vermutlich aus öffentlichen Mitteln gefördert wurden) Sie ansprechen, erschließt sich mir leider nicht. Hätten Sie eine Quelle für mich? Ich bin gerne bereit hinzuzulernen, aber davon habe ich bislang noch nichts gehört." --ST ○ 00:56, 6. Mär. 2008 (CET)
- Das weißt du doch ;) Völliger Quatsch, laß sie mal klagen, Arne Trautmann freut sich. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 00:54, 6. Mär. 2008 (CET)
Das Bild gehört natürlich trotzdem im Zuge mit allen anderen Bilder gelöscht, die hinterhältig und im Widerspruch zum Ziel des Projekts als GFDL-1.2-only lizensiert sind. Ich habe auf Commons die Löschung der GFDL-1.2-only-Vorlage beantragt; Commons:Commons:Deletion requests/Template:GFDL-1.2. Wikipedia und Commons sind kein Platz für Fotografen, die Wikipedia als Agentur zur Werbung von Kunden missbrauchen, indem sie Bilder hochladen, die für fast alle kommerziellen Zwecke de facto gar nicht ohne Zusatzlizenz einsetzbar sind. --rtc 13:30, 6. Mär. 2008 (CET)
- Auch ne Methode, Fotografen zu vergraulen. Für eine gedruckte Enzyklopädie reichen aber ohnehin 800x600 in hoher Kompression, für andere Zwecke muß eben nachgefragt werden. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 13:51, 6. Mär. 2008 (CET)
- Es geht in der Wikipedia primär weder darum viele, noch darum gute Bilder zu haben, sondern es geht darum, freie Bilder zu haben, und GFDL-1.2-only-Bilder sind das de facto nicht. Ein GFDL-1.2-only-Bild ist ein Wolf im Schafspelz. --rtc 13:55, 6. Mär. 2008 (CET)
- Aha, 1.2 only sind also unfreie Bilder, alles klar. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 13:58, 6. Mär. 2008 (CET)
- Ja, de facto unfrei. So ist es. --rtc 14:04, 6. Mär. 2008 (CET)
- rtc: die ZWeilizenzAG ist doch eh in DA Mumpitz, die GFDL als AGB widerspricht einigen EU-Verbaucherrichtlinien. Ich freu mich schon, wenn die erste Rechnung mit einer UWG-Abmahnung wegen unlauterem Wettbewerb beantwortet wird, freu dich doch mit. PS:Ich finde auch, alle 1.2-only-Benutzer der WP sollten sich mal unser Manifest durchlesen, aber Fotos von außerhalb zu verbieten, nur weil der Nutzer sie nur unter die 1.2only gestellt hat, ist auch Blödsinn. sугсго.PEDIA 14:13, 6. Mär. 2008 (CET)
- Ob die zweilizenzsache Probleme gibt, kann ich nicht beurteilen. Da ließen sich sicher auch Gegenargumente finden. Ich denke schon, dass sinnvoll ist, Fotos mit 1.2only zu verbieten. Wenn sich das nämlich rumspricht, dann haben wir hier bald nur noch solche Bilder. Ich sehe keinen großen praktischen Unterschied zwischen GFDL-1.2only und CC-BY-NC-SA, und letzere akzeptieren wir ja schließlich auch nicht. --rtc 14:21, 6. Mär. 2008 (CET)
- rtc: die ZWeilizenzAG ist doch eh in DA Mumpitz, die GFDL als AGB widerspricht einigen EU-Verbaucherrichtlinien. Ich freu mich schon, wenn die erste Rechnung mit einer UWG-Abmahnung wegen unlauterem Wettbewerb beantwortet wird, freu dich doch mit. PS:Ich finde auch, alle 1.2-only-Benutzer der WP sollten sich mal unser Manifest durchlesen, aber Fotos von außerhalb zu verbieten, nur weil der Nutzer sie nur unter die 1.2only gestellt hat, ist auch Blödsinn. sугсго.PEDIA 14:13, 6. Mär. 2008 (CET)
- Ja, de facto unfrei. So ist es. --rtc 14:04, 6. Mär. 2008 (CET)
- Aha, 1.2 only sind also unfreie Bilder, alles klar. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 13:58, 6. Mär. 2008 (CET)
- Es geht in der Wikipedia primär weder darum viele, noch darum gute Bilder zu haben, sondern es geht darum, freie Bilder zu haben, und GFDL-1.2-only-Bilder sind das de facto nicht. Ein GFDL-1.2-only-Bild ist ein Wolf im Schafspelz. --rtc 13:55, 6. Mär. 2008 (CET)
Bild für einen Artikelvorschlag während meines Praktikums bei einer Zeitung / URV?
Ich hab da mal ne Frage. Ich mache gerade ein Praktikum bei den Lübecker Nachrichten und möchte über Ragnar Lüttke einen Artikel vorschlagen. Darf ich dieses unfreiwillig sehr, sehr lustige Schirmträger-Foto von Ragnar Lüttke und Lothar Bisky (Bild:Ragnar-lothar.jpg) von hier downloaden und der Zeitung zur Veröffentlichung anbieten? Zufällig sitzt mir ein erfahrener Redakteur gegenüber, der meinte die gnu-lizenz erlaubt eigentlich alles. Oder könnte Lüttke euch dann Streß machen, dann lass ich es. Meine Idee ist ungefähr so: Die Wahrheit über den Schirmherrn. Darf ich das, schade ich euch damit? Gruß --79.229.91.214 13:08, 6. Mär. 2008 (CET) (ein Praktikant, der sich seit ein paar Tagen mit Lüttke befasst und doch eher erstaunt war, was Lüttke selbst innerhalb der Wikipedia über sich selbst publizieren durfte)
- Les Dir doch einfach mal die GNU-FDL durch, dann weißt Du, dass Du es verwenden darfst, aber eben nur, wenn Du den ganzen Lizenztext mit abdruckst. Der "erfahrene Redakteur" gegenüber hat, mit Verlaub, offenkundig nicht die geringste Ahnung von irgendetwas Lizenzrechtlichem. Wenn Du Dir das ersparen willst, musst Du den Urheber selbst ansprechen (per Mail oder über seine Diskussionsseite); der kann natürlich den Abdruck auch ohne für den Einzelfall genehmigen, kostenlos oder gegen Entgelt. --AndreasPraefcke ¿! 13:34, 6. Mär. 2008 (CET)
- danke für die prompte Antwort. Ich darf Dir aber mitteilen, dass es Praxis ist, alle Wiki-Fotos unter Gnu-Lizenz einfach so downzuloaden (geht ja sogar in den druckfähigen Bereich, ohne weiteres) und zu drucken. Der Punkt ist ja gerade, dass wir Ragnar nicht vorher fragen wollen. Weisst Du einen Experten? Gruß --79.229.91.214 13:40, 6. Mär. 2008 (CET)
- Dein Redakteur gegenüber hat schon die richtige Idee, leider ist die GFDL noch nicht in der Gegenwart angekommen. Sie wurde für Handbücher von Computerpgrammen entworfen, nicht für Fotos. Die Nutzung von GFDL-lizensierten Fotos in Artikeln ist damit leider so gut wie unmöglich, wenn man die Lizenz nicht verletzen möchte. Die Free Software Foundation, die die Lizenz entworfen hat, arbeitet aber daran, dieses Problem zu korrigieren. Wenn ihr Probleme mit eurer Praxis bekommen solltet, solltet ihr euch einen guten Anwalt suchen und euch auf die Präambel berufen, die schließlich zur Lizenz dazugehört. Vielleicht lässt so etwas machen. --rtc 13:43, 6. Mär. 2008 (CET)
- Und genau diese Praxis ist Unrecht. Die entsprechenden jeweiligen Fotografen könnten die Zeitung abmahnen und Lizenzgebühren verlangen, wenn die GFDL nicht eingehalten wird. Diese verlangt den Abdruck der Lizenz. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 13:45, 6. Mär. 2008 (CET)
- Nein. Wer dafür sorgt, dass er die Lizenz im Geiste erfüllt (Link zum Lizenztext angeben), sollte sich durch Berufung auf die Präambel und die historische Situation gegen so etwas wehren können. Probleme könnte es aber noch mit dem Copyleft geben, denn nach der Leseart der FSF muss man Artikel, in die man GFDL-Bilder einbindet, selbst unter die GFDL stellen.[6] --rtc 13:49, 6. Mär. 2008 (CET)
- Und genau diese Praxis ist Unrecht. Die entsprechenden jeweiligen Fotografen könnten die Zeitung abmahnen und Lizenzgebühren verlangen, wenn die GFDL nicht eingehalten wird. Diese verlangt den Abdruck der Lizenz. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 13:45, 6. Mär. 2008 (CET)
- Dein Redakteur gegenüber hat schon die richtige Idee, leider ist die GFDL noch nicht in der Gegenwart angekommen. Sie wurde für Handbücher von Computerpgrammen entworfen, nicht für Fotos. Die Nutzung von GFDL-lizensierten Fotos in Artikeln ist damit leider so gut wie unmöglich, wenn man die Lizenz nicht verletzen möchte. Die Free Software Foundation, die die Lizenz entworfen hat, arbeitet aber daran, dieses Problem zu korrigieren. Wenn ihr Probleme mit eurer Praxis bekommen solltet, solltet ihr euch einen guten Anwalt suchen und euch auf die Präambel berufen, die schließlich zur Lizenz dazugehört. Vielleicht lässt so etwas machen. --rtc 13:43, 6. Mär. 2008 (CET)
- danke für die prompte Antwort. Ich darf Dir aber mitteilen, dass es Praxis ist, alle Wiki-Fotos unter Gnu-Lizenz einfach so downzuloaden (geht ja sogar in den druckfähigen Bereich, ohne weiteres) und zu drucken. Der Punkt ist ja gerade, dass wir Ragnar nicht vorher fragen wollen. Weisst Du einen Experten? Gruß --79.229.91.214 13:40, 6. Mär. 2008 (CET)
- Was alles nicht davon ablenken sollte, dass "gnu-lizenz erlaubt eigentlich alles" großer Mist ist, den man als "erfahrener Redakteur" einem Praktikanten nicht erzählen sollte... --AndreasPraefcke ¿! 13:51, 6. Mär. 2008 (CET)
- und als Fotonachweis einfach: Wikipedia? Was ist dann? Klar jeder Fotograf muss als Urheber genannt werden. Aber doch nicht der ganze Lizenztext, dann wäre ja jede Tageszeitung voll von solchen Lizenztexten. Ich habe mich wegen der widersprcühlichen Antworten entschlossen, demn Justiziar der Zeitung zu fragen was zu tun ist, bedanke mich aber für die Beiträge. Ich sag Euch auch was daraus wurde. In diesem Sinne, schönes Wochenende schonmal. Gruß und Schulz. --79.229.91.214 13:52, 6. Mär. 2008 (CET)
- Da die GFDL nicht für Fotos, sondern für Bücher entworfen wurde, lässt sich die Frage nicht beantworten. Gebrauche Deinen gesunden Menschenverstand und versuche die Lizenz im Geiste einzuhalten. Der Justiziar wird Dir vermutlich sagen "Im Zweifel lassen Sie lieber die Finger davon". Aber wie gesagt, die Free Software Foundation arbeitet daran. --rtc 14:03, 6. Mär. 2008 (CET)
- und als Fotonachweis einfach: Wikipedia? Was ist dann? Klar jeder Fotograf muss als Urheber genannt werden. Aber doch nicht der ganze Lizenztext, dann wäre ja jede Tageszeitung voll von solchen Lizenztexten. Ich habe mich wegen der widersprcühlichen Antworten entschlossen, demn Justiziar der Zeitung zu fragen was zu tun ist, bedanke mich aber für die Beiträge. Ich sag Euch auch was daraus wurde. In diesem Sinne, schönes Wochenende schonmal. Gruß und Schulz. --79.229.91.214 13:52, 6. Mär. 2008 (CET)
- Ich wüßte nicht, daß es plötzlich nicht mehr nötig sein sollte, den Lizenztext abzudrucken. Das ist nichts weiter als eine Rechtsauslegung von rtc und widerspricht allen bisherigen Gepflogenheiten. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 13:57, 6. Mär. 2008 (CET)
- das ist lebensfremd. Zeig mir mal ne Tageszeitung mit vollem Lizenztext. Nee, da liegste falsch ...--79.229.91.214 14:01, 6. Mär. 2008 (CET)
- Es ist keine Rechtsauslegung, sondern einfach nur ein Gebrauch des Gesunden Menschenverstands. Lies mal die Präambel; da steht drin, was der Zweck der Lizenz ist. Der Rest der Lizenz enthält eine Umsetzung dieses Zwecks und ist dabei für Computerhandbücher zugeschnitten und auf die Gegebenheiten der 1990er Jahre. Was davon für Photos und für die heutige Zeit keine Gültigkeit zur Erfüllung des Zwecks hat, sollte, wer der Gefahren bewusst ist und mit seinem Anwalt rücksprache gehalten hat, den Wortlaut ignorieren. --rtc 14:03, 6. Mär. 2008 (CET)
- Gesunder Menschenverstand versagt mitunter in rechtlichen Fragen, sonst würde es kein Editio princeps geben. Die momentane Rechtssprechung, Abmahnungen und Vergleiche sagen jedenfalls aus, daß der Abdruck des Lizenztextes notwendig ist. Dies ist aber kein Thema, was öffentlich diskutiert werden kann. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 14:29, 6. Mär. 2008 (CET)
- Wer zu feige ist, sich gegen solche Abmahnungen durch Berufung auf die Präambel zu wehren, ist selbst schuld. --rtc 14:33, 6. Mär. 2008 (CET)
- also einfach drucken, oder wie? ach das wärs mir fast wert, schon um nicht als feige zu gelten ... Mal sehen ob der Verlag das auch so sieht.--79.229.91.214 14:35, 6. Mär. 2008 (CET)
- Man muss ja nicht gleich auf Konfrontationskurs gehen. Frag doch mal den Hochlader, der das Bild gemacht hat. --rtc 14:41, 6. Mär. 2008 (CET)
- Genau das ist der richtige Weg. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 14:47, 6. Mär. 2008 (CET)
- Man muss ja nicht gleich auf Konfrontationskurs gehen. Frag doch mal den Hochlader, der das Bild gemacht hat. --rtc 14:41, 6. Mär. 2008 (CET)
- also einfach drucken, oder wie? ach das wärs mir fast wert, schon um nicht als feige zu gelten ... Mal sehen ob der Verlag das auch so sieht.--79.229.91.214 14:35, 6. Mär. 2008 (CET)
- Wer zu feige ist, sich gegen solche Abmahnungen durch Berufung auf die Präambel zu wehren, ist selbst schuld. --rtc 14:33, 6. Mär. 2008 (CET)
- Gesunder Menschenverstand versagt mitunter in rechtlichen Fragen, sonst würde es kein Editio princeps geben. Die momentane Rechtssprechung, Abmahnungen und Vergleiche sagen jedenfalls aus, daß der Abdruck des Lizenztextes notwendig ist. Dies ist aber kein Thema, was öffentlich diskutiert werden kann. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 14:29, 6. Mär. 2008 (CET)
- Ich wüßte nicht, daß es plötzlich nicht mehr nötig sein sollte, den Lizenztext abzudrucken. Das ist nichts weiter als eine Rechtsauslegung von rtc und widerspricht allen bisherigen Gepflogenheiten. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 13:57, 6. Mär. 2008 (CET)
- PS: Jetzt hat der Anwalt angerufen. Er sagt folgendes: wikipedia ist für die Lübecker Nachrichten nicht zitierfähig, diese Einschätzung orientiert sich an der Einschätzung der Nachrichtenagenturen DPA und AP (das sind die größten und wichtigsten, die haben das bindent entschieden und mehrfach bestätigt). Ein Fotonachweis: Wikipedia geht also nicht. Somit hält er alles was auf wiki-seiten steht für genauso bedeutet, wie eine Info aus irgendeinem Blog oder Forum, also für wertlos. Er hat mir befohlen, vor einer Veröffentlichung Ragnar Lüttke selbst, also den Ersteller des Fotos, um Erlaubnis zur Veröffentlichung zu fragen. Sonst gehts nicht. Die Gnu-Lizenz sei für den Print-Bereich zurzeit nicht bedeutend, da es offenbar schwebende Verfahren darüber gibt und diese Lizenz nicht unbedingt für Zeitungen gilt. Außerdem hat mir der Lokalchef sinngemäß gesagt: Wikipedia nicht mehr nutzen, gibt eh nur Stress. Ich ahne, wie er zu dieser Einschätzung gekommen ist. War also eher ein Fettnapf. Ich habe jetzt mal Ragnar angeschrieben um die story zu retten. Vielleicht ist er ja PR-geil genug, um mir auf den Leim zu gehen, sonst essig für meine story, naja, war ein Versuch. Aber danke allerseits für das Interesse und die Beiträge. CU unter meinem richtigen Wiki-Namen, waren ja die üblichen verdächtigen ... :)) --79.229.91.214 14:52, 6. Mär. 2008 (CET)
"Wikipedia ist nicht zitierfähig" ist sicher für Textinhalte nachvollziehbar, aber bei Bildern? Ich nehme mal an deine Kollegen wissen einfach zuwenig über die GFDL-Problematik und gehen daher auf Nummer sicher. Übrigens ist _nicht_ Hr. Lüttke der Fotograf, d.h. auch mit seinem Einverständnis (wobei ich nicht sehe, dass man das bräuchte) wäre die Lizenz einzuhalten.-- Wiggum 15:00, 6. Mär. 2008 (CET)
- er kann schwerlich der fotograf sein, wenn er keinen selbstauslöser hatte. Aber er ist Einsteller, Uploader, also der, der das Bild auf den Markt gebracht hat. (zwqar mit einem neuen account, aber das checkt jawohl jeder) Nummer sicher kann wohl sein. Offenbar gibt es hier aber noch viel größere Widerstände gegen die Linken, die ich als Praktikant weder beurteilen nich einschätzen kann. Ich weiß nur dass die Lübecker Nachrichten zu 51 % Springer gehören. Meine story wird immer kleiner, jetzt heisst es, ach wir brauchen gar kein Bild ist eh so klein. Wenn überhaupt noch drei Zeilen übrigbleiben, bin ich schon zufrieden. Was solls, schreib ich halt wieder über oben-ohne-am-strand oder teeniesex auf der klassenfahrt, das hat wenigstens die garantie, dass es auch gebracht wird ... gruß--79.229.91.214 15:15, 6. Mär. 2008 (CET)
- Du, es ist unerheblich, wer das Bild deiner Meinung nach hochgeladen hat. Du musst den Fotografen kontaktieren. Nur der kann dir eine Freigabe erteilen. Nicht der Abgebildete. -- Chaddy - DÜP 17:33, 6. Mär. 2008 (CET)
- Du, lass Dich doch nicht veräppeln. türlich hat er das selbst hochgeladen ...... --79.229.108.214 18:07, 6. Mär. 2008 (CET)
- Wenn du dir da so sicher bist. Es ist letztendlich dein Problem, wenn du eine Urheberrechtsverletzung begehst... -- Chaddy - DÜP 18:30, 6. Mär. 2008 (CET)
Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Praktische_Anwendungen_in_Print-Medien hätte dem Praktikanten doch vielleicht weitergeholfen. Und übrigens: Springer hält an den Lübecker Nachrichten 49 und nicht 51 Prozent, wie aus dem Wikipedia-Artikel hervorgeht - was auch korrekt ist. Unabhängig davon, dass Springer wiederum an einer Beteiligungsgesellschaft beteiligt ist, die 24 Prozent an den LN hält. Lieber Wikipedia glauben als deinen LN-Kollegen, die sich als wirklich erschreckend unwissend erwiesen haben, was Lizenzbestimmungen angeht. Das habe ich selbst auch erlebt. Dennoch viel Freude im Praktikum. Und ich werde verfolgen, was aus dem Lüttge-Artikel wird und wer sich hinter 79.229.108.214 verbirgt. ;-) Kollegiale Grüße --217.251.116.39 22:47, 6. Mär. 2008 (CET)
Kartografische Werke
Eine Frage zu Ausschnitten aus Kartenmaterialien: Gibt es Fälle, in denen man eine mangelnde Schöpfungshöhe unterstellen kann und ein Hochladen unter {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} möglich wäre? Konkret meine ich dieses Bild, welches ich auch schon mal in der DÜP eingetragen habe. --Wo st 01 (di/ga/me) 17:17, 6. Mär. 2008 (CET) 17:17, 6. Mär. 2008 (CET)
- ... wobei anzumerken ist, dass Benutzer:Acf (wie ich konkret weiß, notfalls wäre er noch mal zu fragen) die Karte selbst angefertigt und, wie im Kasten zu lesen ist, wohl unter public domain gestellt hat. --Lienhard Schulz Post 17:26, 6. Mär. 2008 (CET)
- Das Widerspricht sich allerdings: {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} ist für fremdes Material gedacht, um dieses hochladen zu können. Wenn er selbst der Urheber ist, muss er eine Lizenz für eigene Werke wählen z.B. {{Vorlage:Bild-GFDL}} oder {{Vorlage:Bild-CC-by-sa/3.0}}. Sofern Benutzer:Acf der Autor ist, sollte er die Lizenz ändern, die benötigten Angaben machen und den DÜP-Baustein entfernen. -- Wo st 01 (di/ga/me) 18:23, 6. Mär. 2008 (CET)
- Da Du die Sache mit dem Baustein in's Rollen gebracht hast, wirst Du ihn ja sicher ansprechen. --Lienhard Schulz Post 22:05, 6. Mär. 2008 (CET)
- Erledigt. -- Wo st 01 (di/ga/me) 22:17, 6. Mär. 2008 (CET)
- Nein, das stimmt so nicht ganz. Wenn ein eigenes Werk keine Schöpfungshöhe hat (also eben kein Werk ist), dann muss natürlich schon PD-SH gesetzt werden. Allerdings ist die Schöpfungshöhe bei Landkarten nicht so leicht einzuschätzen. Die meisten Landkarten sind geschützt. Deshalb sollte der Uploader (wenn er tatsächlich der Urheber ist), eine Lizenz auswählen. -- Chaddy - DÜP 23:57, 6. Mär. 2008 (CET)
- Da Du die Sache mit dem Baustein in's Rollen gebracht hast, wirst Du ihn ja sicher ansprechen. --Lienhard Schulz Post 22:05, 6. Mär. 2008 (CET)
- Das Widerspricht sich allerdings: {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} ist für fremdes Material gedacht, um dieses hochladen zu können. Wenn er selbst der Urheber ist, muss er eine Lizenz für eigene Werke wählen z.B. {{Vorlage:Bild-GFDL}} oder {{Vorlage:Bild-CC-by-sa/3.0}}. Sofern Benutzer:Acf der Autor ist, sollte er die Lizenz ändern, die benötigten Angaben machen und den DÜP-Baustein entfernen. -- Wo st 01 (di/ga/me) 18:23, 6. Mär. 2008 (CET)
Oxygenstahlwerk
Das fragliche Bild wurde von meinem Koautor Koberger Hans eingestellt, ich kann daher nichts dazu sagen. Bitte ihn zu fragen. Dks und MbG--H. Chr. Riedelbauch (70+) 21:12, 6. Mär. 2008 (CET)
- Kannst du uns bitte mitteilen, worum es geht?-- Wiggum 21:53, 6. Mär. 2008 (CET)
Fotos von Münzen
Hallo! Hat ein solches Foto von einer gemeinfreien Münze Schöpfungshöhe? Dasselbe Ergebnis erziele ich doch, wenn ich die Münze auf einen Flachbettscanner lege. Gruß, [ˈjoːnatan gʁoːs] (ad fontes) 19:01, 6. Mär. 2008 (CET)
- Etwa die gleiche, wie ein Apfelfoto aus „Marions Kochbuch“. IANAL. Escla ¿! 19:14, 6. Mär. 2008 (CET)
- Bitte diese Seite nicht verlinken, man sollte diese ******* nicht auch noch mit Besucherzahlen belohnen. Zur Erklärung siehe [7] und hier: [8] --62.47.130.146 16:53, 7. Mär. 2008 (CET)
- Nein, das ist eine nicht schützbare Reproduktion. -- Chaddy - DÜP 19:17, 6. Mär. 2008 (CET)
Meinen Recherchen zufolge führt die Gemeinde Deutzen nur ein Logo (siehe www.deutzen.de). Das Bild:Wappen deutzen.png wäre demnach 1. als Theoriefindung zu löschen und 2. als Urheberrechtsverletzung zu löschen, weil Logos keine amtlichen Werke sind. Ich bin mir allerdings sehr unsicher, ob meine Deutung zutrifft. --TM 14:53, 7. Mär. 2008 (CET)
- Zu 2.: Das Logo hat keine Schöpfungshöhe und kann zumindest in de-WP bleiben (auf Commons sieht man das strenger). Zu 1. kann ich mich nicht äußern, das sollen andere entscheiden. -- Chaddy - DÜP 15:08, 7. Mär. 2008 (CET)
Lupos Fanatismus auf Commons: Not-PD-US-URAA
[9] Es geht doch wohl nicht an, dass so jemand wie Lupo der Public Domain unendlich schadet, indem er ohne Not die Foundation mit seinen Ansichten nervt und die sanft entschlummerte Problematik so lange traktiert, bis Mike Godwin und Anthere eine Stellungnahme erlassen, die aber eben keinem Löschwahn Vorschub leisten will, und nun ohne breite Diskussion auf Commons auch das Hochladen von Non-PD-US-URAA-Bildern verbieten will (was z.B. auf Commons Texte von Karl Kraus oder Kurt Tucholsky betrifft und Fotos, die in Deutschland gemeinfrei sind, aber nach 1922 entstanden sind und von Fotografen stammen, die nach 1925 starben) --Historiograf 23:26, 7. Mär. 2008 (CET)
- Na ja, leider haben die Amis ihren Copyright Term Extension Act. Das ist nun mal so, aber soweit geb ich dir recht, Schlafende Hunde sollte man nicht wecken. --Bobo11 23:44, 7. Mär. 2008 (CET)
URV bei abgeleiteten Werken.
Ich habe mal eine praktische Frage, vielleicht habt ihr eine andere Lösung als meine, dir mir nicht recht schmeckt. A stellt in die WP ein Bild unter eine BY-SA-Lizenz (cc oder GFDL, egal). B verarbeitet das Bild und stellt es ohne Nennung der ursprüngliche Werkes in die Wikipedia als 1. PD-self, 2. unter die gleiche by-sa-Lizenz 3. unter eine nichtmischbare andere by-sa-Lizenz. Die beiden letzten kann ich nur löschen lassen, da mir die by-sa-Lizenzen keinen Anspruch auf Vertragsschluss geben. Treu und Glauben reichen hier nicht zum Verbot der Nichtnachlizenzierung, er unterliegt bzgl. der by-sa-Verträge ja nicht dem Kontrahierungszwang, oder kann man doch so was drehen. Bei eins hat er auf alle Recht verzichtet, sodass ich meine ursprünglich Lizenz einfach drüberhauen kann, mit dem Hinweis, dass B zwar auch Urheber ist, aber auf seiner Rechte- so weit es geht - verzichtet hat? Comments? (Alles schon passiert, bisher habe ich den Zweitnutzer immer zur Nachlizenzierung überreden können, aber was wäre wenn nicht? sугсго.PEDIA 14:20, 6. Mär. 2008 (CET)
- Ein Vertrag kommt bei der Nutzung eines Werks unter einer Freien Lizenz gar nicht zustande, da der Lizenzgeber keine Gegenleistung erhält. Wenn der Benutzer etwas unter eine andere by-sa oder unter PD-self hochläd, begeht er eine Urheberrechtsverletzung. --rtc 14:24, 6. Mär. 2008 (CET)
- Seit wann braucht man für einen Vertag eine Gegenleistung?sугсго.PEDIA 15:44, 7. Mär. 2008 (CET)
- Eine Schenkung ist damit auch nicht zu vergleichen, da sie vom Beschenkten angenommen werden muss. Ich ging hier von unilateralen Dingen aus. Alles, was bilateral ist, beinhaltet sowieso einen Vertrag. Freie Lizenzen sind eines der ganz wenigen Dinge, bei denen wirklich keine Vertragsbindung zustande kommt. --rtc 15:57, 7. Mär. 2008 (CET)
- Was soll denn das Lizenzierungsverhältnis sein, wenn nicht ein Lizenzvertrag: der Freigeber bietet den Vertragsschluss zu den Bedingungen der GFDL jedermann an - bei gleichzeitigem Verzicht auf Annahmeerklärung. Wenn der andere unter der GFDL veröffentlicht, hat er angenommen, ansonsten nicht.sугсго.PEDIA 16:09, 7. Mär. 2008 (CET)
- Quatsch; es kommt kein Vertrag zu stande. Der Lizenzgeber verzichtet auf eine Bandbreite seiner ausschließlichen Nutzungsrechte, die ihm sonst vom Gesetz her zustehen würden. Das ist alles: Eine Freie Lizenz ist eine rechtswirksame Verzichtserklärung. Vertragspartner gibt es dabei keinen und niemand muss irgendetwas akzeptieren. --rtc 16:49, 7. Mär. 2008 (CET)
- Um mal cc-2.0-de-by-sa zu zitieren: Lizenzvertrag [...DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESEN LIZENZVERTRAG GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM WERK ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN.] oder auch bzgl. der GPL das LG München in dem bekannten Urteil aus dem Mai 2005 Die Kammer teilt zunächst die Auffassung, dass in den Bedingungen GPL (General Public Licene) keinesfalls ein Verzicht auf Urheberrechte und urheberrechtlichen Rechtspositionen gesehen werden kann.. Also wo haste deine Erkenntnis her. Weder die Lizenzen selbst noch die Rechtsprechung folgen Deinem Gedankengang da recht. sугсго.PEDIA 16:22, 8. Mär. 2008 (CET)
- Quatsch; es kommt kein Vertrag zu stande. Der Lizenzgeber verzichtet auf eine Bandbreite seiner ausschließlichen Nutzungsrechte, die ihm sonst vom Gesetz her zustehen würden. Das ist alles: Eine Freie Lizenz ist eine rechtswirksame Verzichtserklärung. Vertragspartner gibt es dabei keinen und niemand muss irgendetwas akzeptieren. --rtc 16:49, 7. Mär. 2008 (CET)
- Was soll denn das Lizenzierungsverhältnis sein, wenn nicht ein Lizenzvertrag: der Freigeber bietet den Vertragsschluss zu den Bedingungen der GFDL jedermann an - bei gleichzeitigem Verzicht auf Annahmeerklärung. Wenn der andere unter der GFDL veröffentlicht, hat er angenommen, ansonsten nicht.sугсго.PEDIA 16:09, 7. Mär. 2008 (CET)
- Eine Schenkung ist damit auch nicht zu vergleichen, da sie vom Beschenkten angenommen werden muss. Ich ging hier von unilateralen Dingen aus. Alles, was bilateral ist, beinhaltet sowieso einen Vertrag. Freie Lizenzen sind eines der ganz wenigen Dinge, bei denen wirklich keine Vertragsbindung zustande kommt. --rtc 15:57, 7. Mär. 2008 (CET)
- Seit wann braucht man für einen Vertag eine Gegenleistung?sугсго.PEDIA 15:44, 7. Mär. 2008 (CET)
- Hier handelt es sich klar um eine Urheberrechtsverletzung, durch falsch Lizenzierung. Wenn sich der Bearbeiter nicht an die Lizenz hält, die ja in Kurzform klar sagt; Weiterbearbeitung ja aber unter der selben Lizenz, begeht er eine Urheberechtsverletzung. Wer sich nicht daran hält, dem gehört zu Recht eins auf die Finger gehauen. Einbischen anders schaut es aus wenn ein Bild doppelt Lizenziert (GNUL + CC-by-sa) ist und die Bearbeitung nur eine (CC-by-sa) davon enthält, allerdings ist auch hier ein Hinweis auf Original mit der Bemerkung das diese doppelt Lizenziert ist obligatorisch. -- Bobo11 15:25, 6. Mär. 2008 (CET)
- Das ist alles offensichtlich und klar. Nur gibt es eine Möglichkeit den falsch-Nachnutzer für Erfüllung der GFDL zu zwingen (Ich will ja frei Bilder - am besten auch die Bearbeitung), oder bleiben mir nur die Selundäransprüche, wie Unterlassung und SE (Was ja die Anzahl der freien Bilder verringerte) ? sугсго.PEDIA 15:46, 7. Mär. 2008 (CET)
- Da kein Vertag vorliegt, gibt es selbstverständlich keine Möglichkeit, irgendetwas zu erzwingen, es gibt auch keinen Anspruch, insbesondere keinen Primäranspruch und keinen Sekundäranspruch. Der Betroffene kann die Erfüllung der GFDL herstellen, um die Urheberrechtsverletzung loszuwerden. Er kann auch die Urheberrechtsverletzung und die damit verbundenen Konsequenzen hinnehmen (Beschlagnahmung von Vervielfältigungsstücken und -geräten; Beschlagnahmung des Gewinns; das UrhG hat in Abschnitt 2 eine ganze Palette von Sanktionen zu bieten[10]). Die Frage ist, was er vorzieht. Da kein Vertag vorliegt, wird auch ein Schadensersatz nicht gemäß Fragen wie "Was ja die Anzahl der freien Bilder verringerte" bemessen, sondern gemäß dem Wert einer Lizenz, die dem Betroffene die Nutzung legal ermöglicht hätte. --rtc 17:12, 8. Mär. 2008 (CET)
- Das ist alles offensichtlich und klar. Nur gibt es eine Möglichkeit den falsch-Nachnutzer für Erfüllung der GFDL zu zwingen (Ich will ja frei Bilder - am besten auch die Bearbeitung), oder bleiben mir nur die Selundäransprüche, wie Unterlassung und SE (Was ja die Anzahl der freien Bilder verringerte) ? sугсго.PEDIA 15:46, 7. Mär. 2008 (CET)
Ich versteh hier ehrlich gesagt das Problem nicht. 1. lässt sich korrigieren, bei 2. können imho die fehlenden Angaben nachgetragen werden, ohne dass das irgendwelche Rechte von B tangiert und 3. wird gelöscht.-- Wiggum 17:41, 8. Mär. 2008 (CET)
- zu 2. Nö. Es gibt faktisch keinen Zwang zur Veröffentlichung von Bearbeitungen unter der GFDL, sondern nur ein Verbot zur Veröffentlichung ohne die Wahrung der GFDL. Nichtveröffentlichung ist von der GFDL auch gedeckt. sугсго.PEDIA 17:45, 8. Mär. 2008 (CET)
- 2. verstehe ich so, dass die Bearbeitung eines GFDL-Bildes ebenfalls unter GFDL ohne History eingestellt wird oder meintest du was anderes?-- Wiggum 17:51, 8. Mär. 2008 (CET)
- Watt??? --rtc 18:56, 8. Mär. 2008 (CET)
- 2. verstehe ich so, dass die Bearbeitung eines GFDL-Bildes ebenfalls unter GFDL ohne History eingestellt wird oder meintest du was anderes?-- Wiggum 17:51, 8. Mär. 2008 (CET)
Ansichtskarte von 1930
Hallo Wikipedianer, darf ich die Abbildung von einer Ansichtskarte aus Kanada hochladen, die im Jahr 1930 abgestempelt wurde? Gruß --Hawobo 18:50, 7. Mär. 2008 (CET)
- Eher nicht: Kommt auf das Bild an. sугсго.PEDIA 18:54, 7. Mär. 2008 (CET)
- In Canada, Japan und China beträgt die Regelschutzfrist 50 Jahre. Allerdings richten wir uns nach Schutzlandprinzip, was bei anonymen Werken nötig macht, die 100-Jahre-Regel anzuwenden. Oder sieht da jemand eine Lücke? --RalfR → BIENE braucht Hilfe 18:57, 7. Mär. 2008 (CET)
Auf der Ansichtskarte ist eine Brücke an den Niagara-Fällen zu sehen, die nicht mehr existiert. --Hawobo 19:02, 7. Mär. 2008 (CET)
- Tendenziel eher nicht, möglich wäre es nur wenn der Fotograf bekannt und über 70 Jahren verstorben ist. Unsere pragmatische 100 Jahr-Regel bei unbekannten Fotografien greift ja noch nicht.Bobo11 19:08, 7. Mär. 2008 (CET)
O.K., schade, trotzdem vielen Dank. Gruß --Hawobo 19:53, 7. Mär. 2008 (CET)
Wir richten uns hier nach deutschem/EU Recht. Weder Ralf noch Bobo11 haben etwas anderes als Unsinn von sich gegeben. Hier meint de, nicht Commons, dort muss das Medium auch in den USA frei sein. Die Schutzdauerrichtlinie ordnet für Nicht-EU-Länder zwingend den Schutzfristenvergleich an. Wenn das Bild nachweislich in Kanada nicht mehr geschützt ist, ist es auch hier nicht geschützt und kann hochgeladen werden. --134.130.68.65 23:20, 7. Mär. 2008 (CET)
- Sehe ich nicht anders, auch wenn man das freundlicher formulieren könnte --Historiograf 23:26, 7. Mär. 2008 (CET)
- Ob es in Canada frei ist wissen wir aber nicht, weil der Todeszeitpunkt des Fotografen unbekannt ist. Wir müßten unsere 100-Jahre-Regel für Canada auf 80 Jahre pma reduzieren, dann wird es knapp. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 23:31, 7. Mär. 2008 (CET)
(BK)
- Historiograf, mit der IP bist du doch häufig unterwegs... Seit wann führst du Selbstgespräche? 77.176.237.133 01:20, 8. Mär. 2008 (CET)
- Liebe IP, wenn du schon solche Geschütze auffährt, dann solte du aber wissen, dass das Foto nicht in den obern erwähnet Lädern mit 50 Jahren veröffentlicht worden sein muss, sondern nur das Die Postkarte in Kanada abgestempelt wurde. Kann gut sein das es sich um ein Fotograf aus der USA handelt, ev sogar der Herausgeber der Postkarte (welcher ggf sogar die copy right rechte erworben hat), und daher wäre ich vorsicht mit solchen Aussagen, die nach hinten losgehen können. Vorallem da es sich um ein Werk handelt das erst nach 1923 veröffentlich worden sein kann Copyright Term Extension Act. Hier gilt eben auch, im Zweifel immer 70 pma anwenden, denn nur so ist man einigermassen auf der sicheren Seite (zumindest was die DACH rechtsprechung anbetrift). --Bobo11 23:41, 7. Mär. 2008 (CET)
Ich denke, hier sollte jeder in der Lage sein eine wenn-dann-Konstruktion zu verstehen. Zu den grundlegenden Kommunikationstechniken gehört, Aussagen nicht anders zu verstehen, als sie üblicherweise verstanden werden. Es wurde nicht behauptet, dass das Bild in Kanada gemeinfrei ist. Maßgeblich ist zunächst einmal das kanadische Recht z.B. hinsichtlich anonymer Werke oder Schutzfristen. Stellt sich heraus, dass das Bild dort definitiv gemeinfrei ist, brauchen wir hier keine Prüfung anhand deutscher Rechtsregeln durchzuführen, es ist dann auch hier gemeinfrei. Kann man nicht feststellen, dass Gemeinfreiheit vorliegt, gilt unsere pragmatische Regel. Das setzt natürlich voraus, dass ein Kanadier als Urheber anzunehmen ist. Ist diese Prämisse nicht gegeben, ist auch die Argumentation mit dem kanadischen Recht hinfällig --Historiograf 22:42, 8. Mär. 2008 (CET)
Gemalte oder gezeichnete Kopien, Fälschungen etc.
Was ist eigentlich mit Nicht-Fotografischen Kopien? Ich gehe zwar davon aus, dass diese keine Schöpfungshöhe darstellen, vermisse aber eine klärende, beispielhafte Erwähnung in den einschlägigen Ratgeberseiten hier, wo nur auf Fotos und Fotokopien eingegangen wird. Ich könnte mir vorstellen, dass manche "Sweat-of-the-brow"-Apologeten dies anders sehen, und argumentieren, dass zur Anfertigung einer solchen Kopie mehr als handwerkliche Leistung erforderlich ist. Wie ist also z.B. mit einem "echten" Kujau zu verfahren? --Wuselig 11:13, 8. Mär. 2008 (CET)
- Ich bin hier seit Mitte 2004 aktiv und sehe nicht, dass es sich dabei um ein Problem von nennenswerter Bedeutung handelt, das hier behandelt werden müsste. Je mehr Spezialfälle, die oft nur theoretischen Charakter haben, wir behandeln, um so komplexer und unverständlicher werden die Ratgeberseiten. --Historiograf 13:08, 8. Mär. 2008 (CET)
- Ich war über dieses Bild auf die Problematik gestolpert. Es erschien mir doch etwas sehr neu, weshalb ich diese Diskussion mit dem Hochlader begann. Das Problem konnte also auf dem kleinen Dienstweg gelöst werden, aber ich dachte das Problem ist nicht ganz so isoliert. Anderseits hast Du Recht, die Materie ist schon kompliziert genug, da können wir Einzelfälle auch weiter als solche behandeln. --Wuselig 14:24, 8. Mär. 2008 (CET)
URV auf der Diskussionsseite
Wie ist da vorzugehen? Konkret geht es um die Literaturliste in Diskussion:Sport#Literatur-Liste siehe hier --Anka Friedrich 17:23, 8. Mär. 2008 (CET)
- Bapperl URV einsetzen (done) und auf Wikipedia:Versionslöschungen melden. --Matthiasb 17:45, 8. Mär. 2008 (CET)
- Ist keine URV, da die Liste als solches nicht geschützt ist, oder seh ich das falsch? jodo 18:16, 8. Mär. 2008 (CET)
Die Liste ist nicht schützbar und daher ist das keine URV. -- Chaddy - DÜP 18:27, 8. Mär. 2008 (CET)
- So'n Unsinn. Wenn ich alles bis zum letzten Komma übernehme, einschließlich Abkürzungen usw. ist das kopiert. --Matthiasb 18:48, 8. Mär. 2008 (CET)
- Siehe dazu Wikipedia:FAQ_Rechtliches#Darf_ich_Tabellen,_Listen_oder_statistische_Daten_übernehmen.3F jodo 18:59, 8. Mär. 2008 (CET)
- Nicht alles ist urheberrechtlich schützbar. Wie Bilder müssen auch Texte eine gewisse Schöpfungshöhe aufweisen, um geschützt zu sein. -- Chaddy - DÜP 19:02, 8. Mär. 2008 (CET)
- Wenn jemand eine Literaturliste zusammenstellt, liegt eine Schopfungshöhe vor. Da hat er nämlich Bibliotheken besucht und Kataloge gewälzt. Das kopieren einer Liste mit 37 Einträgen einschließlich Punkt und Komma ist schlichtweg Datenklau. --Matthiasb 19:34, 8. Mär. 2008 (CET)
- Daten sind aber nicht nach dem Urheberrecht schützbar. sугсго.PEDIA 20:00, 8. Mär. 2008 (CET)
- Individuelle Datenzusammenstellungen aber schon. Und hier geht um Wortlaute, nicht um einfache Zusammenstellungen von Daten. (Ansonsten können wir doch auch die Plätze 11-500 wieder in die Liste der 500 besten Singles nach Rolling Stone einstellen oder?) --Matthiasb 20:25, 8. Mär. 2008 (CET)
- Der Wortlaut ist egal (der folgt fast zwingend aus dem Gegenstand - Literaturlist) - die Frage ist, ob die Zusammenstellung ausreicht - die Bedingung für Datenbankschutz :deren Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung eine nach Art oder Umfang wesentliche Investition erfordert. sehe ich hier jedoch nicht - im Gegensatz zu solchen redaktionell erstellten Monster wie den Reichen- oder den Musiklisten. sугсго.PEDIA 20:29, 8. Mär. 2008 (CET)
Herrje, Liste entfernen, Link auf die Quelle setzen, Versionslöschung kann man sich schenken. Problem gelöst.-- Wiggum 21:00, 8. Mär. 2008 (CET)
- Finde den Vorschlag gut. Wenn hier kein Widerspruch mehr kommt, werde ich genau das tun, obwohl sonst ja eigentlich Diskussionsbeiträge nicht gelöscht werden sollen. Ich sehe das aber als keinen gewöhnlichen Beitrag. Insbesondere deshalb nicht, weil die Quelle im Hauptartikel auch verlinkt ist (sonst hätte ich das wahrscheinlich nicht gefunden). -- Anka Friedrich 21:57, 8. Mär. 2008 (CET)
Literaturlisten haben definitv keine SH. Nicht alles, was zeitraubend ist und Arbeit macht, hat SH. --Historiograf 22:35, 8. Mär. 2008 (CET)
Verwendung von Wikipedia-Bildern in einem Buch, das ich selber schreibe.
--87.78.146.229 10:46, 7. Mär. 2008 (CET)
Hallo!
Ich schreibe ein Astrologie-Buch, in dem ich alle 144 möglichen Kombinationen von Sonnenzeichen und Aszendent sowie einige andere astrologische Zusammenhänge durch Photos von Personen, auf die diese Zusammenhänge zutreffen (die z.B. Widder mit Löwe-Aszendent sind), illustrieren will. Das sind insgesamt einige hundert Bilder. Reicht es, die Gnu-Lizenz in dem Buch abzudrucken oder muß ich den Fotographen eines jeden einzelnen Photos ausfindig machen und um Erlaubnis fragen? Gibt es eine Möglichkeit, diese mehrere hundert Anfragen zu umgehen? Kann ich das Copyright in meinem Buch teilen: Copyleft für die Photos und Copyright für meine Texte und die Zusammenstellung in dem astrologischen Zusammenhang?
Vielen Dank!
Harry Eilenstein
- Ja und Ja. Du must neben der Lizenz auch den Fotografen erwähnen. Es sollte eigentlich einfach sein, den Fotografen ausfindig zu machen, denn der steht in der Regel bei der Lizenz (eigenes Bild (own work)= Hochlader ist Fotograf). Du solltest aber unbeding mal Wikipedia:Lizenzbestimmungen durchlesen. Bobo11 11:50, 7. Mär. 2008 (CET)
Mär. 2008 (CET)
- "Kann ich das Copyright in meinem Buch teilen: Copyleft für die Photos und Copyright für meine Texte und die Zusammenstellung in dem astrologischen Zusammenhang?" Die Free Software Foundation, die die GFDL entworfen hat, ist der Ansicht, dass du in der Regel Deinen Text auch unter der GFDL freigeben musst, wenn Du ein solches Bild verwendest und es den Text ergänzt. Siehe http://www.fsf.org/blogs/licensing/2007-05-08-fdl-scope --rtc 12:24, 7. Mär. 2008 (CET)
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Wenn ich mein Buch auch unter die GFDL stellen würde, kann ich es dann eigentlich noch drucken lassen und verkaufen? Oder darf ich es dann nur noch drucken lassen und verschenken? Oder reicht es dann, wenn ich es ausdrücklich allen freistelle, es weiterzuverwenden und zu kopieren? Das ist mir nicht so recht klar.
Harry
- Bei der GDFL handelt es sich um eine komerziele Lizenz, wenn du wer findest der dafür bereit ist was zu zahlen, dann ist dies erlaubt. Es ist ja trotz GDFL dein Werk, und als Urheber darfst du immer verkaufen. Es setzt natürlich voraus das du kein fremden CC-NC (die du hier eigentlich NICHT finden dürftest) Teile verwendest.Bobo11 13:17, 7. Mär. 2008 (CET) PS. RCT Einwurf darfst du wenn es sich um ein Foto handelt getrost ignorieren
- Du darfst es dann zwar drucken lassen und verkaufen, aber da das auch jeder andere darf, wirst Du nach dem Gesetz von Angebot und Nachfrage keinen Preis erziehlen, der über dem Herstellungspreis liegt. Und da auch jeder das Buch zum kostenlosen Download ins Internet stellen kann, fällt der Kundenkreis weg, dem eine solche digitale Fassung genügt. Ein normaler Verlag wird ein solches Buch daher in keinem Fall annehmen. (Wenn Du trotzdem auf einen Verlag zugehst und wenn das Copyleft bei Deinem Anwendungsfall greift, Du daher gezwungen bist Du das Buch unter der GFDL zu veröffentlichen, musst Du das unbedingt dem Verlag gegenüber unmissverständlich angeben, sonst wird der Verlag später möglicherweise hohe Schadensersatzforderungen gegen Dich geltend machen, z.B. wenn das Buch plötzlich auch bei der Konkurrenz erscheint, um nur einen üblichen Fall zu nennen.) --rtc 13:21, 7. Mär. 2008 (CET)
Habe ich das gerade richtig verstanden: Ein Buch oder ein Artikel, welche mit GFGL-Bildern illustriert wurden, müssen ebenfalls unter GFDL gestellt werden, oder im Umkehrschluss, ein Buch oder Artikel welche unter normalem Copyright veröffentlicht wurden, in dem aber GFDL-Bilder eingesetzt wurden, verstossen gegen GFDL, selbst wenn für die Bilder im Buch alle zu veröffentlichen GFDL-Auflagen erfüllt wurden? --Wuselig 14:03, 7. Mär. 2008 (CET)
- Siehe Wikipedia:Lizenzbestimmungen#Praktische_Anwendungen_in_Print-Medien, da steht eigentlich alles. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 14:07, 7. Mär. 2008 (CET)
- Wenn "the materials complement each other", dann nach Aussage der Free Software Foundation ja. Es hängt grundsätzlich davon ab, ob das entstehende Ganze als Bearbeitung des GFDL-Werks im Sinne des jeweiligen Urheberrechts gilt. Das ist Ermessenssache der Judikative und kann sich von Staat zu Staat unterscheiden, je nachdem, welche Rechtsprechung dort üblich ist. --rtc 14:31, 7. Mär. 2008 (CET)
Du musst zwar den Autor des Werkes erwähnen, aber ihn definitiv nicht um Erlaubnis fragen. Alle User der Wikipedia erklären sich damit einverstanden, dass ihre Werke von Dritten genutzt werden, auch kommerziell. Neon02 14:52, 7. Mär. 2008 (CET)
(BK) Rtc gibt hier grundsätzlich immer nur seine Privatmeinung wieder, die nicht dem geltenden Konsens entspricht. Die Wikimedia Foundation hat sich diese verquere Auslegung nie zu eigen gemacht. Natürlich darf man Bücher oder Artikel mit GNU FDL Bilder illustrieren, ohne die Bücher oder Artikel unter GNU FDL stellen zu müssen. Rtc schadet mit seinen Eskapaden seit Jahren diesem Projekt. Seine fanatisch-orthodoxe Copyleft-Auslegung hätte auch die Konsequenz, dass die Wikipedia keine anderen Copyleft-Lizenzen wie CC-BY-SA verwenden dürfte. [11] --Historiograf 14:55, 7. Mär. 2008 (CET)
- Volle Zustimmung, dein Buch mußt du nicht unter GFDL veröffentlichen. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 14:58, 7. Mär. 2008 (CET)
- Ich gebe nicht meine "Privatmeinung" wieder, sondern die offizielle Aussage der Free Software Foundation zu diesem Sachverhalt, und die hat diese Lizenz entworfen. So weitreichend wie es vom Urheberrecht abgedeckt ist, ist das Einbinden von GFDL-Bildern verboten, wenn der Text nicht auch unter GFDL freigegeben wird. Die Wikimedia Foundation hat sich zu dem Thema nicht geäußert; jede suggestive Mutmaßung darüber was sie dazu denkt ist fehl am Platz und ein Schweigen bedeutet nichts. Historiograf sollte sich etwas zurückhalten und Anfragende auf bestehende Risiken hinweisen, statt so etwas im ideologischen Eigeninteresse für eine möglichst breite Etablierung von gewissen gewohnheitsrechtlichen Strukturen zu missbrauchen. --rtc 15:27, 7. Mär. 2008 (CET)
- Wikipedia-intern ist das aber egal, weil die Texte sowieso alle unter der GFDL stehen. Und was andere Leute außerhalb der Wikipedia machen, machen sie auf eigene Gefahr. Rechtsberatung dürfen wir hier jedenfalls keine anbieten, dazu sollte man doch den Anwalt seines Vertrauens aufsuchen. Das würde ich ganz konkret auch dem Fragesteller raten. Denn letztendlich sind sowohl rtcs, als auch Histos Aussagen für den Fragesteller unverbindlich, wir alle hier sind nur Laien. -- Chaddy - DÜP 15:42, 7. Mär. 2008 (CET)
- Umgekehrt dürften dann auch keine Nicht-GFDL-Bilder in GFDL-Artikel eingebunden werden. Es wäre jedenfalls nicht einzusehen, dass nur das Bild den Text "infizieren" kann aber das Copyleft umgekehrt schwächer sein sollte. Die Auslegung scheint mir insgesamt widersinnig zu sein, das würde zu absoluter Geschlossenheit und Inkompatibilität der GFDL führen. Das ist wohl eher nicht im Sinne freier Inhalte. -- Wiggum 16:18, 7. Mär. 2008 (CET)
- Diese Behauptung ist genauso absurd wie zu behaupten, die Inkompatibilität der GPL, die in genau der gleichen Weise bei Programmen besteht, sei nicht im Sinne freier Software. Eine solche Vorkehrung ist sogar sehr im Sinne freier Inhalte, denn sie stellt den Lizenznehmer vor die Wahl entweder seinen Text auch zu einem freien Inhalt zu machen oder aber darauf verzichten zu müssen, von dem Bild zu profitieren. --rtc 16:46, 7. Mär. 2008 (CET)
- Umgekehrt dürften dann auch keine Nicht-GFDL-Bilder in GFDL-Artikel eingebunden werden. Es wäre jedenfalls nicht einzusehen, dass nur das Bild den Text "infizieren" kann aber das Copyleft umgekehrt schwächer sein sollte. Die Auslegung scheint mir insgesamt widersinnig zu sein, das würde zu absoluter Geschlossenheit und Inkompatibilität der GFDL führen. Das ist wohl eher nicht im Sinne freier Inhalte. -- Wiggum 16:18, 7. Mär. 2008 (CET)
- Wikipedia-intern ist das aber egal, weil die Texte sowieso alle unter der GFDL stehen. Und was andere Leute außerhalb der Wikipedia machen, machen sie auf eigene Gefahr. Rechtsberatung dürfen wir hier jedenfalls keine anbieten, dazu sollte man doch den Anwalt seines Vertrauens aufsuchen. Das würde ich ganz konkret auch dem Fragesteller raten. Denn letztendlich sind sowohl rtcs, als auch Histos Aussagen für den Fragesteller unverbindlich, wir alle hier sind nur Laien. -- Chaddy - DÜP 15:42, 7. Mär. 2008 (CET)
Die Aussage, dass das Werk als Ganzes unter die GFDL bzw. CC gestellt werden muss, wenn auch nur ein einziges GFDL-Bild verwendet wird, ist mir neu. Damit wäre ja de facto eine kommerzielle Nutzung etwa in Zeitungen oder in Büchern (die verkauft werden müssen) ausgeschlossen. Wenn das stimmt, wird es mir immer unverständlicher, warum dann NC-Lizenzen strikt verboten sind. Neon02 14:59, 7. Mär. 2008 (CET)
- Nein; wieder der alte Fehler, dass Kommerz und Proprietarisierung verwechselt werden. In proprietären Zeitungen und Büchern ist die Nutzung ausgeschlossen, ob kommerziell oder nicht. In GFDL-lizensierten Zeitungen und Büchern ist die Nutzung erlaubt, ob kommerziell oder nicht. --rtc 17:24, 7. Mär. 2008 (CET)
Nochmals: Die Position von Rtc und der FSF ist hier ganz und gar irrelevant. Relevant ist ausschließlich die Position unseres Anbieters und die ist eindeutig und sagt genau das Gegenteil: http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Verbatim_copying#Images Wir lesen dazu auch Nr. 7 der GNU FDL über Aggregation --Historiograf 18:48, 7. Mär. 2008 (CET)
- Irgendwie wiederspricht RTC Aussage aber grundsatzlich der aktuellen Rechtsprechung, denn seine Ausage würde ja bedeuten das ich mein Urheberecht an meinem eigen Text mehr selber verwalten darf, da ich ja wegen einem Foto das unter GDFL steht meinen Text zwangslizenzieren muss. Danke RTC, jetzt hast du dich in meinen Augen entgültig diqualifiziert, hier noch ernst genommen zuwerden. Harte Worte ich weiss, aber es geht num Mal nicht mehr anders--Bobo11 19:14, 7. Mär. 2008 (CET)
- Wenn Du ein Bild in Deinen Text einfügst, so dass das Ganze als Bearbeitung des Bildes gilt, dann ist es eben nicht mehr Dein Text, sondern ein Ganzes mit einem Bild. Niemand zwingt Dich, das Bild zu verwenden, von Zwangslizensierung kann also keine Rede sein.--rtc 19:21, 7. Mär. 2008 (CET)
- Die Nachricht auf der Mailingliste ist vier Jahre alt; damals hatte sich die FSF noch nicht geäußert. Die WMF hat immer mit der FSF zusammengearbeitet und wird keine widersprechende Interpretation aufrechterhalten. Die FSF hat mit diesen Sachverhalten erheblich mehr Erfahrung und Expertise als die WMF, Jimbo Wales und 200 Historiografs zusammen. Wer sie in diesen Belangen nicht ernst nimmt, ist naiv. Die Aggregations-Klausel soll ausschließlich explizit machen, was gesetzlich sowieso erlaubt wäre: Eine GFDL-Datei mit anderen Dateien auf einem Datenträger zusammen zu vervielfältigen, die damit nichts zu tun haben, und die nicht GFDL-kompatibel lizensiert sind. Sobald eingebettet wird u.ä. handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr um mere aggregation. Analog wäre: Ich kaufe Bücher und Postkarten und illustriere dann das Buch neu, indem ich die Postkarten über die vorhandenen Bilder dort einklebe. Dann verkaufe ich das ganze als neues Produkt. Ich glaube schon, dass die Urheber der Postkarten und des Buches gute Chancen haben, sich dagegen als unzulässige Bearbeitung des Buchs bzw. der Postkarten zu wehren. "Mere aggregation" wäre es, wenn ich das Buch und die Postkarten zusammen in einer Tüte verkaufe. --rtc 19:21, 7. Mär. 2008 (CET)
Danke, dass du mich in einen Topf mit Jimbo wirfst. Das ehrt mich. Ich denke, wir können deine wirren Ansichten einmal mehr auf sich beruhen lassen. EOD --Historiograf 22:43, 8. Mär. 2008 (CET)
- ACK, auch von mir EOD --RalfR → BIENE braucht Hilfe 22:48, 8. Mär. 2008 (CET)
- Leider hast es geschafft, hier die Meinungsführerschaft an Dich zu reißen. Es ist bezeichnend für die Wikipedia-Community, dass sie Deine Privatmeinungen hier nicht einfach ignoriert, sondern Dir, was wohl einmalig ist, sogar gestattet und Rückhalt dabei gibt, Deinen POV in entsprechenden Wikipedia-Artikeln als Tatsache darzustellen. Ohne die besondere Umstände wäre jeder dafür schon zehnmal lebenslänglich gesperrt. Offensichtlich muss man der Community nur nach dem Mund reden; das machst Du ja sehr erfolgreich, und leider fallen viele drauf rein. Du wirst oft als Rechtsexperte dargestellt, in Wirklichkeit handelt es sich um Pseudojuristerei, bei der Du das Recht als Deckmantel missbrauchst, um damit Deine politischen Ansichten zu pushen. Deine Ignoranz gegenüber nicht nur der Warnung der FSF, sondern hier und hier von der Rechtsprechung und sogar eines BGH-Grundsatzurteils, zeigt das eindeutig und unmissverständlich. Offensichtlich ist kritisches Hinterfragen bei Historiograf nur erlaubt, wenn es seiner Agenda dient. EOD. --rtc 08:11, 9. Mär. 2008 (CET)
Leute, es wird langsam langweilig. Ständig werft ihr zwei euch gegenseitig vor, unfähig zu sein und Privatmeinungen verbreiten zu wollen. Das ist Unfug. Wenn ihr zwei euch schon nicht mögt, dann tragt eure Streitigkeiten nicht auf WP:UF aus. Das wirft ein ganz schlechtes Licht auf diese Seite. Eine IP stellt einfach eine Frage und will einfach nur eine Antwort. Und was bekommt sie? So geht das nicht! -- Chaddy - DÜP 16:19, 9. Mär. 2008 (CET)
Frage zu Bild:Covertheinsideme.jpg
Ich habe heute das Cover von der Biografie von Ross Antony hochgeladen und kenne mich nicht so ganz genau bei den Urheberrechtsfragen aus. Ich habe gestern diejenige die das Cover gestaltet hat gesprochen und sie hat eine Mail an permissions-de@wikimedia.org geschickt indem sie die Nutzung genehmigt hat. Habe nun den Vermerk "Die Freigabe ist nicht oder nicht eindeutig dokumentiert" bekommen. Wie lange dauert das, bis man die Bestätigung von der Wikipedia-E-Mail-Adresse bekommt? Was muss ich genau jetzt machen damit das Bild nicht gelöscht wird? --CHR!S 21:26, 9. Mär. 2008 (CET)
- Warten. Die Bearbeitung von Freigaben dauert immer etwas, siehe auch Wikipedia:OTRS#Beantwortungszeit. Aber selbst, wenn das Bild gelöscht werden sollte (was es nicht wird) würde es wiederhergestellt werden, wenn die Freigabemail bearbeitet wird (und sie mail ok war). Gruß --Isderion 21:33, 9. Mär. 2008 (CET)
Verlinkung auf Webseiten von www.de.wikipedia.org bzw. www.wikipedia.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte wikipedia gern auf meiner Homepage [12]http://www.tram-und-bahnplanet.de verlinken, die Anfrage soll aber auch allgemein hier für die anderen sein, die Wikipedia gern Verlinken wollen. Ist es ohne weiters möglich wikipedia zu verlinken?
Gibt es Bildmaterial um den Link auch grafisch zu Hinterlegen? Übliches Format 468*60 pixel bzw im Skyscraper-Format.
Mit freundlichen Grüßen Tobias Lüdde
--79.213.195.135 10:29, 10. Mär. 2008 (CET)
- Es ist ausdrücklich erwünscht die Wikipedia zu verlinken, einschließlich jeder Art von Deep-Links. Live-Mirrors sind jedoch unerwünscht. Du darfst unter Wahrung der Lizenzbedingungen sogar Teile der Wikipedia (eigentlich alles bis auf einige Bilder) auf deine Website übernehmen. Die Allgemeinverfügbarkeit unserer Enzyklopädie ist Zweck unseres Projektes. Ach ja: Banner gibt's hier, soviel Du willst - und noch einige mehr. sугсго.PEDIA 10:42, 10. Mär. 2008 (CET)
Eine Frage noch wegen den Live-Mirrors: Bei msn gibt es ja die berühmten Live-Spaces in denen man zum Beispiel ein Fav-Link Modul gibt wo man seine Favoriten-Links ablegen kann und auch bei Bedarf freigeben kann, so dass der, der den Space besucht auch direkt den Link zu einem Thema oder eine Webseite nutzen kann... siehe Beispiel: http://tobias-bundesnetzagentur.spaces.live.com[13] da ich mich in der Ausbildung in der Bundesnetzagentur befinde, und sich auch mit der Zeit diverse Themen und Informationen ergeben, möchte ich nicht NUR für mich, sondern auch anderen Usern zum Thema Elektrotechnik, eine gewisse Sammlung an Links zur Verfügung stellen
Mit freundlichen Grüßen verbleibe ich Tobias Lüdde
- Der Live-Space-Dienst ist etwas ganz was anderes als ein Live-Mirror. Ein Livemirror ist wenn Du selbst einen Webserver betreibst auf dem Du Wikipedia-Inhalte immer wenn sei abgerufen werden automatisch von Wikipedia rüberkopierst. Nach Deinem Beitrag scheint das weit von dem entfernt zu sein, was Du tun willst, Du willst einfach nur eine Linksammlung anlegen. Du darfst Links sammeln und anlegen so viel und so öffentlich Du willst. Du brauchst dafür niemanden um erlaubnis zu fragen, weder bei Wikipedia, noch sonst irgendwo. Es gibt kein Gesetz, das das verbieten würde. Allerdings eine Anmerkung: Die Bundesnetzagentur wird es ganz und gar nicht gerne sehe, dass Du auf Deiner privaten Webseite unter ihrem Namen auftrittst (sogar in der URL), und ihr Wappen führst. Wenn die das sehen, kann das sehr ernsthafte Konsequenzen für Dich haben; im schlimmsten Fall bis hin zu einer fristlosen Kündigung. Ich kann Dir daher nur drigend raten, die Seite in dieser Form zuzumachen --rtc 14:30, 10. Mär. 2008 (CET)
CC-GPL - Was ist denn das?
Hat schon mal jemand von obiger Lizenz gehört und wenn ja, was ist denn das jetzt genau für eine Konstruktion - CC oder GPL? Gesehen hier: http://creativecommons.org/licenses/GPL/2.0/deed.de --STBR – !? 12:02, 10. Mär. 2008 (CET)
- CC-GPL ist eine rechtlich nicht bindende Überblicksseite von Creative Commons, auf der die Bedinungen der GPL zusammengefasst sind. --rtc 14:19, 10. Mär. 2008 (CET)
- Also kann man sagen, wenn jemand angibt, unter CC-GPL zu lizensieren, kann von GPL ausgegangen werden? --STBR – !? 15:42, 10. Mär. 2008 (CET)
- Man kann das nicht nur so sagen, sondern es ist so. (PS: Man kann zudem den Schluss ziehen, dass der Lizenzgeber der Auslegung der GPL durch die CC nahe steht.) sугсго.PEDIA 15:54, 10. Mär. 2008 (CET)
- Also kann man sagen, wenn jemand angibt, unter CC-GPL zu lizensieren, kann von GPL ausgegangen werden? --STBR – !? 15:42, 10. Mär. 2008 (CET)
Bilder von Wikipedia in die eigene Homepage einbinden
Hallo, ich habe jetzt verschiedene Beiträge zum Thema gelesen, bin mir aber nicht 100% sicher, ob ich alles verstanden habe (bin ja kein Jurist). Ich würde gerne Karten von der Wikipediaseite runterziehen und auf meiner Homepage veröffentlichen. Dabei würde ich ausschließlich Karten verwenden, die unter der public domain Lizenz stehen bzw. gemeinfrei sind (ist das gleiche, oder?). Ist dies dann ohne weitere Angaben möglich? Oder muss ich den Autor, die Lizens oder Wikipedia als Quelle nennen? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
--77.0.179.177 11:28, 10. Mär. 2008 (CET)
- Gemeinfreie Dateien kannst Du im Rahmen der allgemeinen Gesetzte nutzen (also unter insbesondere unter Beachtung von Veränderungsverboten des UrhG, des Persönlichekeits-, Marken-, Wappen- und allgemeinem Strafrecht). Aber Gemeinfreiheit ist keine Lizenz, sondern ein rechtlicher Zustand, sie tritt nur da ein, wo kein urheberrechtlicher (und verwandter) Schutz besteht. public-domain ist zwar die englische Entsprechung des Begriffs, in den englischsprachigen Ländern ist aber eine Aufgabe des Urheberrechts möglich (Lizenz als PD) in DACH nicht. Wenn also der Grund für Public Domain das zeitliche Ende (oder ein inhalticher Grund) des urheberrechtlichen Schutzes ist, ist beides gleich. (dann ist aber immer zusätzlich zu überprüfen, ob die fragliche Regel auch zu Gemeinfreiheit in DACH führt). Ist PD aber als echte Lizenz eines ansonsten geschützten Werkes zustande gekommen, ist die Rechtslage in DACH etwas riskant. Die Überwiegende Anzahl aller Deutschen Gerichte und Juristen sehen in der PD-Lizenz die Einräumung eines einfachen Nutzungsrechtes ohne Begrenzung und Bedingung für jeden, es gibt aber einige - nmM überholte Urteile - die Freigabe als PD nicht als Erlaubnis zur kommerziellen Nutzung auslegen. Als Faustregel: Alles Karten, die wegen ihres Alters gemeinfrei/PD sind, kannst Du ohne größere Probleme und auch ohne Zwang der Quellenangabe - die aber immer sinnvoll ist - nutzen, bei PD als Lizenz besteht ein sehr geringes, eher theoretisches Risiko bei kommerzieller Nutzung. sугсго.PEDIA 11:44, 10. Mär. 2008 (CET)
Vielen Dank erst einmal für die äußerst schnelle und ausführliche Antwort. In meinem Fall würde es sich um Karten handeln, bei denen der Copyrightinhaber diese in public domain released hat (sorry, ich hab keine Ahnung wie man das auf deutsch übersetzen soll. Wie sieht es in diesen Fällen aus, da in DACH eine Aufgabe des Urheberrechts nicht möglich ist.
Eine ander Karte stammt ursprünglich von einer amerikanischen Behörde. Wie sieht es in diesem Fall aus.
- Die Karte ist in den USA per Gesetz vom copyright ausgenommen. Ob das auch außerhalb der USA gilt, ist nirgendwo explizit gesagt. Das US-Gesetz könnte in anderen Ländern als weltweite Lizenz gelten, denn der Gesetzgeber ist hier gleichzeitig auch Rechteinahber; oder es könnten die vollen Beschränkungen bestehen. Aber es ist diesbezüglich noch nicht zu einem Rechtsstreit gekommen. Wie alles andere musst Du diese Dinge also auf eigene Gefahr benutzen. --rtc 14:35, 10. Mär. 2008 (CET)
In der Wikipedia als PD veröffentlichte Bilder können problemlos, d.h. mit zu vernachlässigendem Risiko verwendet werden, soweit
- die deutsche bzw. nationale Schutzfrist abgelaufen ist ("alte" Bilder)
- es sich um ein amtliches Werk handelt (§ 5 UrhG)
- der Urheber ausdrücklich einem Baustein zugestimmt hat, der die Verwendung zu jedem Zweck zulässt [14]
Rtc informiert wie üblich falsch und in Unkenntnis unserer ausführlichen früheren Diskussionen zu US-GOV-Werken. Das Risiko, von US-Bundesbehörden zur Rechenschaft gezogen zu werden, ist sehr gering. Grundsätzlich gilt der PD-Status nur IN den USA, in einzelnen Fällen beansprucht die Library of Congress ausserhalb der USA ein Copyright (Handbook of Latin-American Studies, Katalogdaten), während z.B. der Wildlife-Service die weltweite Nutzbarkeit ausdrücklich zugesichert hat. --Historiograf 14:46, 10. Mär. 2008 (CET)
- Du nervst. Ich habe nicht behauptet, dass das Risiko hoch wäre und auch sonst war nichts von dem, was ich gesagt habe, falsch. --rtc 15:16, 10. Mär. 2008 (CET)
"Ob das auch außerhalb der USA gilt, ist nirgendwo explizit gesagt." ist sehr wohl falsch. [15] zitiert den einschlägigen "Senat Report", in dem ausdrücklich die Freigabe auf die USA beschränkt wird. --Historiograf 16:43, 10. Mär. 2008 (CET)
- Wundert mich, dass es unter Werk der Regierung der Vereinigten Staaten noch nicht dargestellt ist, wenn es Dir schon seit vier Jahren in diesem Detailreichtum bekannt ist. --rtc 17:15, 10. Mär. 2008 (CET)
- Da ich diesen Artikel heute Abend zum ersten Mal bewusst wahrgenommen habe dank deines Hinweises, ist das nicht weiter verwunderlich. Ich habe ihn überarbeitet und werde auch in BR und WP:BR etwas ergänzen, sollten diese Artikel nicht gesperrt sein. --Historiograf 21:42, 10. Mär. 2008 (CET)
Um gleich mal einem neuen Streit vorzubeugen: Bitte sachlich bleiben, das gilt für euch beide (bislang ist noch ok). Aber der Keim ist schon gesät (oder so ähnlich)... -- Chaddy - DÜP 16:49, 10. Mär. 2008 (CET)
@Rtc, wir müssen wohl oder übel miteinander auskommen, zumindest in dem Zeitraum, wo wir beide hier aktiv sind. Ich akzeptiere deine Kompetenz nicht, und du meine nicht. Es wäre aber ein Fortschritt, wenn wir unsere Kritik am anderen strikt auf den jeweils aktuellen Fall beschränken würden (also Rtc schreibt Unsinn oder Rtc hat Unrecht statt typisch Rtc, oder wie immer wirr oder Rtc's Fanatismus) und die Nähe persönlicher Angriffe strikt meiden würden. Also 1mal je Beitrag Nennung des "feindlichen" Benutzernamens, kein Rückbezug auf frühere Äußerungen des Gegenübers. Ich fange damit an, und du wärst gut beraten, wenn du dich auch dran hältst - die anderen hier werden es uns danken. Du darfst deine Aversionen gern auf meiner Diskussionsseite abkippen, ich werde sie dort dann gelesen oder ungelesen entsorgen. EOD --Historiograf 21:42, 10. Mär. 2008 (CET)
Um zur Frage der IP zurückzukommen: Gemeinfrei und PD sind nicht identisch aber vergleichbar. Wenn du Karten verwendest, die PD sind, liegst du auf der sicheren Seite. Allerdings solltest du dich bei jeder Karte vergewissern, ob die jeweils gegebene Lizenz auch wirklich nachvollziehbar ist oder ob der Hochlader da einfach einen Baustein gesetzt hat, der Unsinn ist, mußt du anhand des jeweiligen Bildes selbst entscheiden. Laß dich nicht von irgendwelchem Geschwätz über amerikanisches Recht verunsichern, solange du als Deutscher in Deutschland lebst (oder Österreich, Schweiz), gelten unsere Gesetze und USA ist uns ziemlich Schnuppe, siehe Schutzlandprinzip. @rtc: Unterlasse es bitte, hier fragende Benutzer durch irgendwelche Auslegungen amerikanischen Rechts zu verunsichern! Amerikanisches Recht ist für die deutsche Wikipedia schlicht irrelevant. Ich danke Histo für die überaus besonnenen Worte vor mir. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 22:14, 10. Mär. 2008 (CET)
- copyright copyright copyright jehova. --rtc 22:17, 10. Mär. 2008 (CET)
- RalfR: Die Frage, ob PD-Gov nur für die USA gilt, ist für DACH schon recht wichtig; und das ist eine US-Rechtsfrage. (Ich teile da die Auffassung der NASA (weltweit, aber es gibt wie da auch andere Auffassungen). sугсго.PEDIA 09:44, 11. Mär. 2008 (CET)
Katja Munck
Einigen vielleicht noch in Erinnerung: ich habe vor einigen Tagen ein Foto der Sportlerin gelöscht, welches sie unvorteilhaft aussehen ließ. Ich habe Kontakt zum Deutschen Basketball-Bund aufgenommen und ein Foto erhalten, welches wir verwenden können. Es fehlt lediglich noch der Name des Fotografen, ich habe es deshalb selbst beim Hochladen DÜP-gesetzt. Ich melde das hier, um die Transparenz zu erhalten. An den EXIF erkennt man, daß es das Fotos eines Profis ist. Dank DÜP haben wir vielleicht die Möglichkeit, mehr derartig gute Bilder zu bekommen (Ich meine nicht KEB sondern Bilder von Profis). Meinen Mailkontakt reiche ich ans OTRS weiter. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 21:33, 10. Mär. 2008 (CET)
- Wie kann der DBB dir eine Freigabe erteilen? Hat der DBB die Nutzungsrechte am Foto? Wenn ja, wieso kennen die dann den Fotografen nicht? Oder warum ist der Fotograf bislang unbekannt?
- Aber das Foto selbst ist wirklich gut und hat - anders als das gelöschte - auch einen Bezug zu ihrer Sportart. -- Chaddy - DÜP 21:57, 10. Mär. 2008 (CET)
- Ja, sie haben Nutzungsrechte, ich habe nochmal geantwortet, daß wir den Namen des Fotografen brauchen. Das wurde schlicht vergessen. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 22:16, 10. Mär. 2008 (CET)
- Der Name des Fotografen kann uns egal sein, soweit es nur um die Nutzungsrechte geht. Zur Vollständigkeit der Bilddokumentation ist er natürlich nicht verkehrt.-- Wiggum 10:00, 11. Mär. 2008 (CET)
- Ja, sie haben Nutzungsrechte, ich habe nochmal geantwortet, daß wir den Namen des Fotografen brauchen. Das wurde schlicht vergessen. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 22:16, 10. Mär. 2008 (CET)
Ich denke, wir sollten eine Richtlinie erstellen, die Pressefotos oder sonstige Fotos von Profifotografen, die im Auftrag erstellt wurden, grundsätzlich verbietet. Hier gibt es notorische Unklarheiten über die Reichweite der Lizenz, Probleme mit Mitgliedschaften in Verwertungsgesellschaften, Missverständnisse auf allen Seiten (Unkenntnis bei den Rechteinhabern über die Reichweite einer freien Lizenz, dass diese Lizenz sie de facto "enteignet"; Unkenntnis bei den anfragenden Benutzern, dass das, was sie anfragen, in der Branche als so ungehörig und unerhört angesehen wird, dass die Rechteinhaber Anfragen schon automatisch ganz anders lesen, nämlich, schematisiert und pauschalisiert, als Anfrage, ob ihr Bild in der Wikipedia – und nur in der Wikipedia in einem bestimmten Artikel – verwendet werden kann; da sie noch nichtmal auf die Idee kommen würden, dass jemand eine solche "Dreistigkeit" besitzen könnte, sie de facto um die Aufgabe der wesentlichen Bandbreite ihrer Rechte zu bitten) usw. etc. Solchen Fotos liegen Verträge zwischen Auftraggeber und Fotograf zugrunde, die nicht öffentlich einsehbar sind und bei denen daher nicht nachprüfbar ist, ob sie dem Auftraggeber die Lizensierung unter einer freien Lizenz überhaupt erlauben. Außerdem regt das Benutzer zur alten Krankheit an, eine ungeheure Energie darin zu investieren, fremde Fotos zu sammeln, statt selbst welche zu schießen, wie es das eigentliche Ziel ist. Diese Krankheit kann nur ausgerottet werden, wenn eine Richtlinie klar sagt, dass die Resultate solcher Sammelaktivitäten, wie auch immer sie aussehen mögen, nicht zur Aufnahme der Bilder in die Wikipedia führen werden. Es ist nicht realistisch, dass jemand (abgesehen von ein paar wenigen Idealisten, die man aber weltweit an einer Hand abzählen kann) Fotos oberhalb einer bestimmten Qualitätsschwelle so einfach aus freien Stücken frei lizensieren will, ohne dass der übliche Preis bezahlt wird, der für die exklusiven Nutzungsrechte, auf die in dieser doch erheblichen Bandbreite verzichtet wird, sonst verlangt werden würde. Jeder hat die Pflicht, Hehlerware nicht anzunehmen, da er weiß, dass es unrealistisch ist, das Produkt für diesen Preis zu bekommen. Genauso haben wir die Pflicht, Profifotos abzulehnen, denn Profifotos werden schlicht gemäß den vorherrschenden Sitten nicht frei lizensiert, und wenn sie irgendwann in mittlerer Zukunft vielleicht einmal mit vollen Bewusstsein der Konsequenzen so lizensiert werden sollten, dann wird das ganz bestimmt nicht für lau passieren. Ich sehe nur eine legitime Möglichkeit, Pressefotos in die Wikipedia zu nehmen, und zwar wenn diese auf der Webseite des Rechteinhabers mit einem CC-Lizenzschild versehen werden. Nur damit – indem der Rechteinhaber von sich aus aktiv lizensiert und nicht nur eine Anfrage abnickt, deren Bedeutung er sich nicht bewusst ist – ist der Hintergrund, dass es sich um eine Lizensierung für jedermann handelt und nicht um konkrete Nutzung z.B. in der Wikipedia, auch für den dümmsten Rechteinhaber inhärent und unmissverständlich klargestellt. --rtc 11:19, 11. Mär. 2008 (CET)
- Ach ja, sowas sollte man verbieten: http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Stuart_Mentiply?uselang=de Du machst dich einfach nur lächerlich. Ich bin kein Profi, aber willst du jetzt alle meine Bilder löschen lassen, die im Rahmen von Pressearbeit entstanden? --RalfR → BIENE braucht Hilfe 11:43, 11. Mär. 2008 (CET)
- Nein, Du bist schließlich selbst als Wikipedia-Benutzer angemeldet, kennst die Konsequenzen und lädst Deine Fotos selbst hoch. Das ist die wirklich absolute Ausnahme bei der Problematik, um die es geht. PS: Ja, ich sehe sowas wie Commons:Category:Stuart Mentiply sehr kritisch, nicht nur wegen der hier geschilderten Problematik, sondern auch wegen der gfdl-1.2-only-lizensierung. Wobei beide Problematiken sich gegenseitig ergänzen. --rtc 11:48, 11. Mär. 2008 (CET)
- Pawlow hatte doch recht. -- Smial 12:19, 11. Mär. 2008 (CET)
- Nein, Du bist schließlich selbst als Wikipedia-Benutzer angemeldet, kennst die Konsequenzen und lädst Deine Fotos selbst hoch. Das ist die wirklich absolute Ausnahme bei der Problematik, um die es geht. PS: Ja, ich sehe sowas wie Commons:Category:Stuart Mentiply sehr kritisch, nicht nur wegen der hier geschilderten Problematik, sondern auch wegen der gfdl-1.2-only-lizensierung. Wobei beide Problematiken sich gegenseitig ergänzen. --rtc 11:48, 11. Mär. 2008 (CET)
- Das ist doch Unfug. Wenn jemand um eine Spende angegangen ist, wird ihm auch klar sein, dass ein Teil seines Vermögens quasi "enteignet" werden soll und er weder den Verwendungszweck bestimmen kann, noch sonst irgendwie über sein gespendetes Geld verfügen kann. Wenn jemand aus welchen Gründen auch immer unsere Anfragen nach WP:TV nicht versteht oder keinen Überblick über abgeschlossene Verträge hat ist das sein Problem. Für uns kann die glaubwürdige Behauptung genügen, dass xyz die ausschließlichen Nutzungsrechte an einem Bild hat und dies unter Lizenz dingensda freigeben will, schliesslich "glauben" wir auch bei "selbst erstellt"-Bildern, dass der Uploader das Bild wirklich selbst angefertigt hat und er die Bedingungen der von ihm hingeklebten Lizenzplakette versteht. Rtcs Einlassungen über angeblich "vorherrschende Sitten" sind reine Spekulation, der Vergleich mit Hehlerware hinkt stärker als ein Beinamputierter ohne Krücken. Absolut lächerlich ist die Annahme, nur angemeldete Wikipedia-Benutzer wären hinreichend erleuchtet um die Bedeutung der freien Lizenz zu erkennen.-- Wiggum 13:53, 11. Mär. 2008 (CET)
- Wenn es darum geht, jemandem Geld zu geben, wie etwa bei einer Spende, ist selbst dem dümmsten klar, um was es geht. Bei Nutzungsrechten ist das überhaupt nicht der Fall. Du musst bedenken, dass 99,99999% der Anfragen, die ein Rechteinhaber je erhält, sich auf die Erlaubnis beziehen, das Bild auf einer speziellen Webseite unverändert und meist nichtkommerziell zu benutzen. Wenn nun irgendwann mal eine Mail kommt von einem Wikipedia-Benutzer, wie soll der betroffene Rechteinhaber da die gravierenden Unterschiede sehen? Die breite Unkenntnis bei diesem Thema ist eine wohlbekannte Tatsache. Die Erfahrungen, die ich hier und auf Commons diesbezüglich gemacht habe sind auch eindeutig. Wo ist eigentlich bei Bildern die Wikipedia-Idee geblieben, dass Benutzer neue Inhalte erstellen, nicht sammeln? Und die Frage nochmals: Wo wäre das Problem dabei, zu verlangen, dass die Rechteinhaber nicht irgendwelche Textvorlagen schicken, sondern die Bilder auf ihrer Webseite mit einer entsprechenden Lizenz versehen? Als wüschenswerten Nebeneffekt würde das gleichzeitig noch OTRS entlasten. Mir erschließt sich auch der Sinn nicht so ganz, dass jemand eine Einverständniserklärung an Wikipedia schickt, die dort in einer nicht öffentlich zugänglichen Datenbank gespeichert wird, wenn das Bild für jedermann freigegeben werden soll. --rtc 14:13, 11. Mär. 2008 (CET)
- Die Unterscheidung zwischen "sammeln" und "selbst erstellen" ist doch künstlich und zieht die Linie zwischen WP-Stammbenutzern und Rest, die ich so nicht sehe. Wer freien Inhalt beitragen will sollte das hier tun können und wenn's nur ein Bild ist. Ich stimme zu, dass die große Mehrheit auch der regelmäßigen Mitarbeiter den vollen Umfang der GFDL und der anderen Lizenzen vermutlich nicht kennt bzw. sich über die Konsequenzen nicht vollständig im Klaren ist. Wieviele Anfragen bei den Rechteinhabern sich worauf beziehen ist imho egal, die müssen auch bei der millionsten Mail noch die notwendige Umsicht walten lassen. Es ist ja nicht so, dass unsere Textvorlagen gezielt missverständlich formuliert wären, ganz im Gegenteil. Wenn geschlampt wird, weil man "Wikipedia" liest und an deren Ranking denkt und wie gut sich da doch das Werbefoto seines Schützlings machen würde... da sehe ich ehrlich gesagt überhaupt nicht, dass wir dann noch hinterherrennen sollen um zu verifzieren, dass das Bild auch wirklich wirklich frei ist und dass die Werbeagentur die Verträge mit ihren Fotografen richtig interpretiert etc. - nö, das ist dann deren Sache. Das OTRS ist in dem Fall imho eine Krücke, denn genau genommen sind wir bei "fremden" Bildern deutlich restriktiver als bei Bildern, die als "selbst erstellt" von unseren regelmäßigen Mitarbeitern hochgeladen werden. Wenn ich ein Bild hochlade fragt niemand, ob ich das wirklich selber gemacht habe oder ob ich alle Rechte daran habe. Wenn irgendein Verein uns ein Bild freigibt wird sehr wohl hinterfragt. Aus den von dir genannten Gründen ist das imho auch durchaus vernünftig. Ich sehe aber keinen Sinn darin, die Messlatte so hoch anzusetzen, dass effektiv gar keine OTRS-Freigaben mehr möglich sind.-- Wiggum 14:59, 11. Mär. 2008 (CET)
- Es geht doch nicht darum, wie die Vorlage formuliert ist, sondern wie sie gelesen wird. Und die Vorlage an sich ist dabei fast irrelevant; der Vorgang, in den das ganz eingebettet ist, nämlich dass der Betreffende per Mail gebeten wird, eine Einverständniserklärung an Wikipedia senden, ist hochgradig irreführend. Du sagst "Wenn geschlampt wird, weil man 'Wikipedia' liest und an deren Ranking denkt und wie gut sich da doch das Werbefoto seines Schützlings machen würde..." Es geht hier auch um Ehrlichkeit und um unsere auch moralische Pflicht, das ganze so unmissverständlich wie möglich zu gestalten, und zwar so unmissverständlich, dass wirklich niemand mehr (selbst wenn er es salopp angeht) noch guten Gewissens behaupten kann, er sei sich der Natur des ganzen nicht bewusst gewesen. Du hast auch meine Frage noch nicht beantwortet: Wo wäre das Problem dabei, zu verlangen, dass die Rechteinhaber nicht irgendwelche Textvorlagen schicken, sondern die Bilder auf ihrer Webseite einfach direkt mit einer entsprechenden Lizenz versehen? --rtc 15:39, 11. Mär. 2008 (CET)
- D'accord was Ehrlichkeit und Unmissverständlichkeit betrifft (in dieser Hinsicht würde ich im OTRS gern mal Mäuschen spielen). Jemandem eine Mailanfrage zu schicken halte ich an sich nicht für verwerflich. Wenn ich Werbung für Wikipedia im Freundeskreis mache ist das doch fast das gleiche. Meiner Meinung nach können solche Mailanfragen durchaus so gestaltet werden, dass sich niemand wie du sagts guten Gewissens behaupten kann, er wäre sich der Tragweite nicht bewusst gewesen. Was das CC-Bapperl auf Webseiten angeht ist das natürlich auch eine Möglichkeit (irgendeine brasilianische Agentur hat das gemacht wenn ich mich recht erinnere). Nur spielt es imho keine Rolle, ob jemand, der die Lizenz (warum auch immer) nicht kapiert hat, eine Mail schickt die er später bereut oder ein Bapperl auf seine Webseite setzte. Letzteres ist für uns supoptimal, denn wie schon der Fall flickr zeigt stehen wir natürlich vor einem Nachweis-Problem, wenn die Lizenz auf der Webseite geändert wird oder samt Datei ganz verschwindet.-- Wiggum 20:14, 11. Mär. 2008 (CET)
- Es geht doch nicht darum, wie die Vorlage formuliert ist, sondern wie sie gelesen wird. Und die Vorlage an sich ist dabei fast irrelevant; der Vorgang, in den das ganz eingebettet ist, nämlich dass der Betreffende per Mail gebeten wird, eine Einverständniserklärung an Wikipedia senden, ist hochgradig irreführend. Du sagst "Wenn geschlampt wird, weil man 'Wikipedia' liest und an deren Ranking denkt und wie gut sich da doch das Werbefoto seines Schützlings machen würde..." Es geht hier auch um Ehrlichkeit und um unsere auch moralische Pflicht, das ganze so unmissverständlich wie möglich zu gestalten, und zwar so unmissverständlich, dass wirklich niemand mehr (selbst wenn er es salopp angeht) noch guten Gewissens behaupten kann, er sei sich der Natur des ganzen nicht bewusst gewesen. Du hast auch meine Frage noch nicht beantwortet: Wo wäre das Problem dabei, zu verlangen, dass die Rechteinhaber nicht irgendwelche Textvorlagen schicken, sondern die Bilder auf ihrer Webseite einfach direkt mit einer entsprechenden Lizenz versehen? --rtc 15:39, 11. Mär. 2008 (CET)
- Die Unterscheidung zwischen "sammeln" und "selbst erstellen" ist doch künstlich und zieht die Linie zwischen WP-Stammbenutzern und Rest, die ich so nicht sehe. Wer freien Inhalt beitragen will sollte das hier tun können und wenn's nur ein Bild ist. Ich stimme zu, dass die große Mehrheit auch der regelmäßigen Mitarbeiter den vollen Umfang der GFDL und der anderen Lizenzen vermutlich nicht kennt bzw. sich über die Konsequenzen nicht vollständig im Klaren ist. Wieviele Anfragen bei den Rechteinhabern sich worauf beziehen ist imho egal, die müssen auch bei der millionsten Mail noch die notwendige Umsicht walten lassen. Es ist ja nicht so, dass unsere Textvorlagen gezielt missverständlich formuliert wären, ganz im Gegenteil. Wenn geschlampt wird, weil man "Wikipedia" liest und an deren Ranking denkt und wie gut sich da doch das Werbefoto seines Schützlings machen würde... da sehe ich ehrlich gesagt überhaupt nicht, dass wir dann noch hinterherrennen sollen um zu verifzieren, dass das Bild auch wirklich wirklich frei ist und dass die Werbeagentur die Verträge mit ihren Fotografen richtig interpretiert etc. - nö, das ist dann deren Sache. Das OTRS ist in dem Fall imho eine Krücke, denn genau genommen sind wir bei "fremden" Bildern deutlich restriktiver als bei Bildern, die als "selbst erstellt" von unseren regelmäßigen Mitarbeitern hochgeladen werden. Wenn ich ein Bild hochlade fragt niemand, ob ich das wirklich selber gemacht habe oder ob ich alle Rechte daran habe. Wenn irgendein Verein uns ein Bild freigibt wird sehr wohl hinterfragt. Aus den von dir genannten Gründen ist das imho auch durchaus vernünftig. Ich sehe aber keinen Sinn darin, die Messlatte so hoch anzusetzen, dass effektiv gar keine OTRS-Freigaben mehr möglich sind.-- Wiggum 14:59, 11. Mär. 2008 (CET)
- Wenn es darum geht, jemandem Geld zu geben, wie etwa bei einer Spende, ist selbst dem dümmsten klar, um was es geht. Bei Nutzungsrechten ist das überhaupt nicht der Fall. Du musst bedenken, dass 99,99999% der Anfragen, die ein Rechteinhaber je erhält, sich auf die Erlaubnis beziehen, das Bild auf einer speziellen Webseite unverändert und meist nichtkommerziell zu benutzen. Wenn nun irgendwann mal eine Mail kommt von einem Wikipedia-Benutzer, wie soll der betroffene Rechteinhaber da die gravierenden Unterschiede sehen? Die breite Unkenntnis bei diesem Thema ist eine wohlbekannte Tatsache. Die Erfahrungen, die ich hier und auf Commons diesbezüglich gemacht habe sind auch eindeutig. Wo ist eigentlich bei Bildern die Wikipedia-Idee geblieben, dass Benutzer neue Inhalte erstellen, nicht sammeln? Und die Frage nochmals: Wo wäre das Problem dabei, zu verlangen, dass die Rechteinhaber nicht irgendwelche Textvorlagen schicken, sondern die Bilder auf ihrer Webseite mit einer entsprechenden Lizenz versehen? Als wüschenswerten Nebeneffekt würde das gleichzeitig noch OTRS entlasten. Mir erschließt sich auch der Sinn nicht so ganz, dass jemand eine Einverständniserklärung an Wikipedia schickt, die dort in einer nicht öffentlich zugänglichen Datenbank gespeichert wird, wenn das Bild für jedermann freigegeben werden soll. --rtc 14:13, 11. Mär. 2008 (CET)
Wir können uns das Anfragen wegen Bilderspenden also in Zukunft komplett sparen, oder rtc? Und zwar weil angeblich die Rechteinhaber nicht wissen, wofür sie ihre Bilder freigeben. Aha. rtc, diesmal lehnst du dich zu weit aus dem Fenster. Wenn der Rechteinhaber der Verwendung unter den Bedingungen der GFDL zugestimmt hat, ist das rechtswirksam. Wenn er es versäumt hat, sich genau mit den Bedingungen der Lizenz auseinanderzusetzen (diese Bedingungen werden in den Textvorlagen nicht gerade verschleiert), dann ist es sein Pech. Er würde vor keinem Gericht Recht bekommen, da er selbst ja dem Lizenzvertrag bereits zugestimmt hat. -- Chaddy - DÜP 15:18, 11. Mär. 2008 (CET)
- Es kommt kein Vertrag zustande. Es findet keine Zustimmung in einen solchen statt. Das ist ja gerade das Problem. Du lieferst den lebenden Beweis dafür, dass die Sache irreführend ist, bist Du doch selbst gerade drauf reingefallen. --rtc 15:39, 11. Mär. 2008 (CET)
- Irrtümer verhindern den Vertragsschluss nicht, ein Anfechtungsrecht kommt hier nicht in Frage: rechtsbindungswille besteht, ist höchstens eine Rechtsanwendungsfehler, für die haftet aber nach dem BGB jeder für sich. sугсго.PEDIA 15:46, 11. Mär. 2008 (CET)
- Es findet kein Vertragsabschluss statt. Was ist daran so schwer zu verstehen?! --rtc 15:48, 11. Mär. 2008 (CET)
- Ich weiss, du hältst die CCs und die FSF-Lizenzen nicht für Lizenzverträge, sondern für dinglich wirkende Rechtsaufgaben; aber Du weißt auch, dass weder die Rechtsprechung noch die CC das auch so sehen (Die Literatur problematisiert diese Frage auch recht selten, sondern geht fast durchgehend von einem Vertragsschluss oder Lizenzvertrag aus). Aber selbst unter Deiner Sonderauffassung: Wir haben eine einseitige Willenserklärung (Freigabeerklärung), in der der Berechtigte erklärt, die Datei unter einer Lizenz freizugeben. (Weil einseitig, wird die sofort wirksam). Die Berechtigten irren sich nie darin, dass es eine rechtsverbindliche Erklärung über die Freigabe (teilweiser Verzicht des Urheberrechts nach Deiner Annahme), sondern auch nach Deiner Auffassung lediglich über den Umfang (für Wikipedia statt für alle). Da hat er aber Pech gehabt: Auf Fehler in der AGB des Verwenders kann dieser sich nicht berufen (und die GFDL sind eine AGB des Freigebers). sугсго.PEDIA 16:01, 11. Mär. 2008 (CET)
- Selbst nach Deiner Theorie findet kein Vertragsabschluss statt. Es findet dann nämlich erst ein Vertragsabschluss statt, wenn jemand das Bild auch tatsächlich nutzt; die OTRS-Mail ist lediglich ein Vertragsangebot. Aus seiner Perspektive hat der Betroffene aber das Gefühl, tatsächlich einen konkreten Nutzungsvertrag abzuschließen, und zwar einen (schematisiert und pauschalisiert), der der Wikipedia die Nutzung gestattet. Die Konstruktion, der Verwender könne sich nicht auf Irrtümer bezüglich seiner "eigenen" AGB berufen, halte ich für rechtlich falsch (ich habe selten eine Vorschrift gesehen, die so glasklar wie BGB §119 Abs 1 ist: "Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde." meine Hervorhebung) und moralisch höchst fragwürdig. Wenn man solche Argumentationen bringen muss, dann zeigt das deutlich, dass etwas erheblich falsch gelaufen ist. Und genau darum, dass hier bei der Freigabe etwas falsch läuft, geht es mir. --rtc 16:30, 11. Mär. 2008 (CET)
- Ich weiss, du hältst die CCs und die FSF-Lizenzen nicht für Lizenzverträge, sondern für dinglich wirkende Rechtsaufgaben; aber Du weißt auch, dass weder die Rechtsprechung noch die CC das auch so sehen (Die Literatur problematisiert diese Frage auch recht selten, sondern geht fast durchgehend von einem Vertragsschluss oder Lizenzvertrag aus). Aber selbst unter Deiner Sonderauffassung: Wir haben eine einseitige Willenserklärung (Freigabeerklärung), in der der Berechtigte erklärt, die Datei unter einer Lizenz freizugeben. (Weil einseitig, wird die sofort wirksam). Die Berechtigten irren sich nie darin, dass es eine rechtsverbindliche Erklärung über die Freigabe (teilweiser Verzicht des Urheberrechts nach Deiner Annahme), sondern auch nach Deiner Auffassung lediglich über den Umfang (für Wikipedia statt für alle). Da hat er aber Pech gehabt: Auf Fehler in der AGB des Verwenders kann dieser sich nicht berufen (und die GFDL sind eine AGB des Freigebers). sугсго.PEDIA 16:01, 11. Mär. 2008 (CET)
- Es findet kein Vertragsabschluss statt. Was ist daran so schwer zu verstehen?! --rtc 15:48, 11. Mär. 2008 (CET)
- Irrtümer verhindern den Vertragsschluss nicht, ein Anfechtungsrecht kommt hier nicht in Frage: rechtsbindungswille besteht, ist höchstens eine Rechtsanwendungsfehler, für die haftet aber nach dem BGB jeder für sich. sугсго.PEDIA 15:46, 11. Mär. 2008 (CET)
Was Rechteinhaber (ausschließlicher Nutzungsrechte) mit ihren Fotos machen, ist ihre Sache. Wenn sie sie uns gegenueber freigeben (und die von mir seinerzeit konzipierte Anfragemail weist deutlich auf alle Haken hin), dann ist das eine rechtswirksame Unterstellung unter eine Lizenz. Eine Lizenz ist ein Vertragsangebot an den Nutzer. Wenn die WMF das Bild hier veroeffentlicht, nimmt sie das Vertragsangebot an. Das Bild steht eindeutig unter einer freien Lizenz, die nicht widerrufen werden kann. Wenn Rechteinhaber das gleiche Foto auf ihrer Webseite mit drakonischem Urheberrechtsvermerk publizieren, ist das kein Widerspruch. Die Diskussion kann beendet werden, wir ändern an unserer bisherigen Praxis nichts, basta --Historiograf 16:04, 11. Mär. 2008 (CET)
- Es geht hier nicht nur um die rechtliche Seite, die man sehen kann wie man will, sondern um unsere moralische Pflicht zur Ehrlichkeit und zur Vermeidung von fahrlässiger Irreführung. --rtc 16:32, 11. Mär. 2008 (CET)
Ergänzung: Bei Profifotografen muss natürlich unsererseits immer gecheckt werden, ob sie in der Datenbank der VG Bild-Kunst vertreten sind --Historiograf 16:06, 11. Mär. 2008 (CET)
Will rtc uns eigentlich Glauben machen, dass alle Profifotografen vom PISA-Turm gefallen sind und die folgen drei Sätze weder lesen, noch inhaltlich erfassen können:
- "Mir ist bekannt, dass damit in urheberrechtlicher Hinsicht Dritte das Recht haben, das Bild gewerblich zu nutzen und zu verändern.
- Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung üblicherweise nicht widerrufen kann und kein Anspruch darauf besteht, dass das Bild dauernd auf der Wikipedia eingestellt wird.
- Mir ist bekannt, dass sich die Unterstellung unter eine freie Lizenz nur auf das Urheberrecht bezieht und es mir daher unbenommen ist, aufgrund anderer Gesetze (Persönlichkeitsrecht, Markenrecht usw.) gegen Dritte vorzugehen, die das Bild im Rahmen der freien Lizenz rechtmäßig, auf Grund der anderen Gesetze aber unrechtmäßig nutzen." --Wuselig 18:08, 11. Mär. 2008 (CET)
- Viele Profifotografen sind diesbezüglich sensibilisiert und verstehen das. Wenn es die Profifotografen nun auch zu Gesicht bekommen würden wäre es auch nicht so kritisch. Das ist aber nicht der Regelfall. Es geht hier um Pressefotos, die ein Auftraggeber hat anfertigen lassen. --rtc 18:24, 11. Mär. 2008 (CET)
- Dann hängt halt an die Freigabevorlage folgenden Satz an: "Falls ich nicht der Fotograf bin, habe ich mich versichert, dass durch die Vertragsbeziehung zwischen mir und dem Fotografen keinerlei Rechte beim Fotografen verblieben sind." Damit sollte dann das "vollumfänglich", durch Wiederholung an einer anderen Stelle im Text, nochmals auch dem Nichtfotografen verdeutlicht werden. --Wuselig 19:49, 11. Mär. 2008 (CET)
- Ich halte eine solches Herumdoktorn am Text nicht für zielführend. Solange die Bilder bereits vom Rechteinhaber sowieso auf seiner Webseite angeboten werden, sollte er gebeten werden, dort ein Lizenzschild anzubringen statt irgendwelche Texte an Wikipedia zu schicken. Das löst mehrere Probleme auf einen Schlag: 1. OTRS wird entlastet. 2. Die Rechteinhaber können die Natur der Freigabe nicht missverstehen; es ist durch den Kontext vor allem das Missverständnis ausgeschlossen, dass die Freigabe irgendwie spezifisch für Wikipedia erfolgt. 3. Die Rechteinhaber können sich nicht darauf berufen, dass an der Textvorlage irgendetwas irreführend, falsch, ungültig o.ä. war, denn es ist ja dann gar keine im Spiel. 4. Die Lizenz ist öffentlich einseh- und überprüfbar, etc. Vorbildliches Pradebeispiel ist hier die Agência Brasil. --rtc 20:08, 11. Mär. 2008 (CET)
- Dann hängt halt an die Freigabevorlage folgenden Satz an: "Falls ich nicht der Fotograf bin, habe ich mich versichert, dass durch die Vertragsbeziehung zwischen mir und dem Fotografen keinerlei Rechte beim Fotografen verblieben sind." Damit sollte dann das "vollumfänglich", durch Wiederholung an einer anderen Stelle im Text, nochmals auch dem Nichtfotografen verdeutlicht werden. --Wuselig 19:49, 11. Mär. 2008 (CET)
- Viele Profifotografen sind diesbezüglich sensibilisiert und verstehen das. Wenn es die Profifotografen nun auch zu Gesicht bekommen würden wäre es auch nicht so kritisch. Das ist aber nicht der Regelfall. Es geht hier um Pressefotos, die ein Auftraggeber hat anfertigen lassen. --rtc 18:24, 11. Mär. 2008 (CET)
- Unabhängig der rechtlichen Seite sieht sich Katja Munck auf diesem Photo nicht sehr ähnlich. Es existiert ein weiteres, hervorragendes Profi-Photo, welches Katja Munck bereits hochgeladen hat. Sie bekam es von einem befreundeten Profi, der es ihr zur Verfügung stellte. Ich habe Katja die Problematiken vermittelt und mögliche Lösungswege aufgezeigt. Sie wird den Photographen bitten, das Photo mit der dafür vorgesehenen Textmail an Wikipedia freizugeben. Das kann aber noch ein paar Tage dauern. Gruß --217.224.202.65 20:33, 11. Mär. 2008 (CET)
Die Angelegenheit scheint mir erledigt. Es wäre sicher wünschenswert, dass Rechteinhaber auch auf ihrer Seite eine Freigabe signalisieren, wenn aber nicht, ist das für uns kein Hinderungsgrund, die bisherige Praxis fortzführen. Ein anderslautender Vorschlag wurde im Konsens abgelehnt. EOD --Historiograf 20:39, 11. Mär. 2008 (CET)
- Dieses arrogante Auftreten mit "basta" und "EOD" liebe ich so an Wikipedia :-)....LMA (Lieber mit Anstand) --217.224.202.65 22:10, 11. Mär. 2008 (CET)
Frage zu zwei Familienwappen
Ich bin gerade über Bild:Leiningen-Wappen.png und Bild:Wappen Leiningen.gif gestolpert, bei denen mich bei beiden die Lizensierung und beim ersteren der Verweis auf das zweite als andere Version irritiert. Folgene Fragen:
- Müsste nicht bei beiden Wappen der Hinweis Vorlage:Wappenrecht entfernt werden, da es sich um Familienwappen und nicht um Hoheitszeichen handelt? Oder ist die Vorlage da missverständlich gestaltet und sollte im Abschnitt Hoheitszeichen geändert werden?
- Müsste nicht Bild:Wappen Leiningen.gif auch als Bild-PD-alt lizensiert sein?
- Wie sieht es mit einem eventuellen Urheberrecht des in beiden Fällen unbekannten Bearbeiters aus? Das kann sich dann aber nur aus der Gestaltung von Helm inkl. Decke und Zier herleiten?
- Wieso werden zwei deutlich unterschiedliche Wappen als andere Version ausgewiesen?
Etwas verwirrt... --jergen ? 09:13, 11. Mär. 2008 (CET)
- Beide Wappen müssten PD-alt bekommen. Wappenrecht ist korrekt. Denn dieses gilt für Familien- wie auch Amtliche Wappen. Wegen der verschiedenen "Versionen" das ist schon korrekt. Beide Wappen sind rein Blasonierungsmäßig gleich, nur dass die Umsetzung dieser Blasonierung verschieden ist. Beide Wappen stellen aber das gleiche dar. Christian Bier Rede mit mir! 19:57, 11. Mär. 2008 (CET)
Jewish Daily Forward
Ich weiß, ich weiß, sowas wird hier ständig diskutiert und Euch kommt's wahrscheinlich schon zu den Ohren 'raus. Dennoch, wieder einer dieser Fälle mit Bildern aus der LoC, wo für diejenigen von uns, die sich nicht ständig mit der Materie befassen, die Sachlage herzerfrischend undurchschaubar ist. Ich wäre also dankbar für eine Einschätzung, wie es sich mit der Verwendbarkeit der Bilder im en-Artikel en:The Forward verhält. Keinen rechten Vers kann ich mir zum Beispiel auf das ältere Bild von 1913 machen, das trotzdem diesen post-1923-Tag enthält. Die jiddische Wikipedia verwendet die Abbildung der Titelseite mit Roosevelt von 1936. Also, ich steige da nicht durch. Hat jemand Empfehlungen? Herzlichen Dank im voraus. --ˈʀaɪ̯.nɐ ˈleː.val.tɐ 14:11, 11. Mär. 2008 (CET)
- Das Plakat können wir nicht verwenden. Das Foto wohl auch nicht. Auf der englischen Bildbeschreibungsseite steht als Fotograf Lewis Hine. Ich nehme mal an, dass es dieser Lewis Hine ist. Der ist 1940 gestorben, also noch keine 70 Jahre tot. -- Chaddy - DÜP 15:25, 11. Mär. 2008 (CET)
- Schade, das hatte ich befürchtet. Sind halt Bilder, die den Artikel wirklich sehr hübsch illustrieren, daher meine Nachfrage. Danke trotzdem! --ˈʀaɪ̯.nɐ ˈleː.val.tɐ 16:13, 11. Mär. 2008 (CET)
Ich habe einen Absatz Grundlagen hinzugefügt. Wir sollten den Kopf nicht weiter in den Sand stecken, ich rechne damit, dass viele tausende Bilder von der US-Problematik betroffen sind. Betroffen heisst: auch HIER betroffen, sie werden auch HIER nicht mehr geduldet, nicht nur nicht auf Commons. Paradoxerweise ist es angesichts der Sachlage für Hochlader nunmehr rational, auch in D-A-CH einwandfrei gemeinfreie Bilder, bei denen man das Todesjahr des Autors kennt (und dieses nach 1925 liegt), in der de-Wikipedia nunmehr aufgrund der pragmatischen Regelung n-100 hochzuladen und die Informationen zum Todesjahr des Autors oder diesen ganz zu verschweigen in der Hoffnung, dass keine Nachrecherche erfolgt.
Ebensowenig wird man davon ausgehen können, dass unsere n-100-Regelung sakrosankt sein wird, wenn ein Denunziant wie Lupo wieder beim Board Stimmung gegen uns macht und einmal mehr schlafende Hunde weckt.
Erik Moeller hat bereits in einer Mailingliste zu erkennen gegeben, dass er unsere Logo-Praxis kritisch sieht. Das heisst: auch unsere Schöpfungshöhe-Regelung steht auf dem Prüfstand, und natürlich auch die Panoramafreiheit für Nicht-Gebäude.
Hier hilft nur massive Einflussnahme auf das Board mittels unseres lokalen Chapters, des Vereins Wikimedia Deutschland e.V. Ansonsten müssen wir eben zusehen, wie viele tausende unserer Medien zur Schlachtbank geführt werden --Historiograf 20:21, 11. Mär. 2008 (CET)
- Ich verstehe die Sache mit den Logos nicht so ganz. Bezieht sich das spezifisch auf uns oder bezieht es sich auch z.B. auf die englischsprachige Wikipedia? Gab es erneute negative Erfahrungen, die auch Logos mit dem neuen Schild Vorlage:LogoSH betrafen? --rtc 20:52, 11. Mär. 2008 (CET)
- en hat eine EDP und ist damit aus dem Schneider --Historiograf 21:22, 11. Mär. 2008 (CET)
- Dann machen wir eben noch ein en:Template:Logo dabei und skalieren die Auflösung runter. Ansonsten habe ich kein Problem damit, mal herzhaft die Guillotine arbeiten zu lassen. Logos sind nicht wirklich das, was viel Mehrwert hat, und wenn wir auf Panoramafreiheit für Kunstwerke verzichten müssen, dann ist das eben so. Klarheit ist auch etwas gutes. Der deutsche Wikimedia-Verein kann ja einen von der Wikipedia unabhängigen Server bereitstellen, wo die Sachen (außer Logos) vor der Löschung hingeschoben werden können; so eine Art Mediensammlung von Werken, die in Deutschland gemeinfrei oder Panoramafreiheit+frei lizensiert sind. --rtc 21:36, 11. Mär. 2008 (CET)
- en hat eine EDP und ist damit aus dem Schneider --Historiograf 21:22, 11. Mär. 2008 (CET)
Gemäß Schutzlandprinzip müssen wir uns hier ja eigentlich an deutsches Recht halten. Das müssen wir der Foundation klarmachen. Dass der LogoSH-Baustein auch nicht das Gelbe vom Ei ist, habe aber ja schon zu Genüge betont (ich verweise auf die 2007er Diskussion, bitte hier nicht das ganze nochmal neu aufrollen, bei den Argumenten hat sich nämlich nichts geändert). Allerdings ist ein en:Template:Logo vollkommen inakzeptabel, fair use hat hier in de-WP nichts verloren (und eigentlich auch nichts in en-WP). -- Chaddy - DÜP 21:45, 11. Mär. 2008 (CET)
- Sorry Chaddy, Du hast mal schlicht wieder nicht verstanden, welche Stunde es geschlagen hat. Wir werden nicht drum herumkommen, die Logos mit en:Template:Logo zu versehen um zu begründen, warum es gemäß US-copyright akzeptabel ist, sie so zu verwenden. Die einzige Alternative dazu ist das Schafott. Die Foundation kann, darf und wird nicht ein wie auch immer geartetes Schutzlandprinzip akzeptieren. Das ist Teil der Professionalität und wäre von jedem verantwortungsvollen Vorstand so entschieden worden. Wir werden mittelfristig dafür sorgen müssen, dass auch hier in der deutschsprachigen Wikipedia zusätzlich das US-Copyright bestand hat und eingehalten wird. Sie wird sonst für die Foundation zu einer rechtlich nicht tragbaren Gefahr, und die Foundation sitzt sowieso am längeren Hebel, so dass jede Diskussion darüber hier sinnlos ist. --rtc 21:52, 11. Mär. 2008 (CET)
- Ich habe durchaus verstanden, welche Stunde geschlagen hat... Wir müssen eben Überzeugungsarbeit leisten. Ich habe auch schon letztes Jahr mal geschrieben, dass wir einen gewaltigen Teil unserer Bilder verlieren würden, wenn hier US-Recht eingeführt werden würde. U. a. Panoramafreiheit, Schöpfungshöhe, ... würde alles nicht mehr anwendbar sein. Und fair use geht für uns auch nicht, weil in Deutschland sitzende Uploader i. d. R. nach deutschem Recht verurteilt werden. Und da gibt es kein fair use. Außerdem ist fair use auch auf en höchst umstritten.
- Natürlich kann (und muss) die Foundation letztendlich tun, was sie für richtig hält. Aber wir können versuchen, Einfluss auf ihre Entscheidungen zu nehmen. Das versuchst du leider nicht, du nimmst das alles einfach hin. Und eine Diskussion darüber ist schon gleich deshalb nicht sinnlos, weil wir uns darüber im Klaren werden müssen, was das für uns für Konsequenzen hat. Wir würden tausende Bilder verlieren! -- Chaddy - DÜP 22:15, 11. Mär. 2008 (CET)
- Wenn wir sowohl nach dem deutschen Urheberrecht (z.B. Schöpfungshöhe) als auch nach dem US-Copyright (z.B. Fair use) für ein Logo argumentieren können, dann geht fair use für uns sehr wohl. Es muss eben zusätzlich fair use bestehen; dass etwas auch fair use ist, heißt ja nicht, dass es für uns verboten ist. Zu dem Einfluss auf Entscheidungen nehmen kann ich nur nochmal sagen, dass das eine professionelle Standardentscheidung ist. Die Annahme, man könnte Einfluss auf sie nehmen, ist einfach völligst naiv. Die Foundation würde ihre ureigensten Interessen gefährden, wenn sei davon abrücken würde. Sie kann gar nicht anders entscheiden; sie ist dazu gezwungen; es gibt da keinen Ausweg. Die Bilder müssen – zumindest hier von Wikipedia und aus dem Bereich der Foundation – weg. (Ich habe ja oben bereits mit einem von Wikipedia unabhängigen server des deutschen Vereins eine mögliche Lösung angedeutet, so dass die Bilder prinzipiell erhalten bleiben.) Nicht heute, aber mittelfristig. je schneller Du Dich mit dieser Tatsache abfindest, desto weniger sinnlose Zeit wirst Du mit Diskussionen über das Thema verschwenden. Das einzige, was es noch zu diskutieren gibt, sind Detailfragen wie das Wie. Die eigentliche Entscheidung dürfte gefallen sein. --rtc 22:24, 11. Mär. 2008 (CET)
- Naja, ich jedenfalls zwinge dich nicht, sinnlos Zeit mi Diskutieren zu verbringen. Und was ich mit meiner Zeit mache, ist dann doch eher mein Problem. -- Chaddy - DÜP 22:28, 11. Mär. 2008 (CET)
- Das bestreite ich nicht. Wenn es Dir Spaß macht, sinnlose Diskussionen zu führen... --rtc 22:30, 11. Mär. 2008 (CET)
- Naja, ich jedenfalls zwinge dich nicht, sinnlos Zeit mi Diskutieren zu verbringen. Und was ich mit meiner Zeit mache, ist dann doch eher mein Problem. -- Chaddy - DÜP 22:28, 11. Mär. 2008 (CET)
- Wenn wir sowohl nach dem deutschen Urheberrecht (z.B. Schöpfungshöhe) als auch nach dem US-Copyright (z.B. Fair use) für ein Logo argumentieren können, dann geht fair use für uns sehr wohl. Es muss eben zusätzlich fair use bestehen; dass etwas auch fair use ist, heißt ja nicht, dass es für uns verboten ist. Zu dem Einfluss auf Entscheidungen nehmen kann ich nur nochmal sagen, dass das eine professionelle Standardentscheidung ist. Die Annahme, man könnte Einfluss auf sie nehmen, ist einfach völligst naiv. Die Foundation würde ihre ureigensten Interessen gefährden, wenn sei davon abrücken würde. Sie kann gar nicht anders entscheiden; sie ist dazu gezwungen; es gibt da keinen Ausweg. Die Bilder müssen – zumindest hier von Wikipedia und aus dem Bereich der Foundation – weg. (Ich habe ja oben bereits mit einem von Wikipedia unabhängigen server des deutschen Vereins eine mögliche Lösung angedeutet, so dass die Bilder prinzipiell erhalten bleiben.) Nicht heute, aber mittelfristig. je schneller Du Dich mit dieser Tatsache abfindest, desto weniger sinnlose Zeit wirst Du mit Diskussionen über das Thema verschwenden. Das einzige, was es noch zu diskutieren gibt, sind Detailfragen wie das Wie. Die eigentliche Entscheidung dürfte gefallen sein. --rtc 22:24, 11. Mär. 2008 (CET)
Ich würde vorschlagen, dass wir ein Chat-Treffen organisieren für alle UFler (und sonstige Interessierte). Bei DÜP ist diese Praxis sehr erfolgreich. Im Chat kann man sowas besser besprechen als hier. Das Thema ist wichtig genug, dass sich alle UFler damit befassen sollten (eigentlich sogar alle, die die Wikipedia illustrieren wollen). Die Ergebnisse könnten dann hier veröffentlicht werden. -- Chaddy - DÜP 22:18, 11. Mär. 2008 (CET)
- Zum wer-weis-wievielten-mal: Die Nutzung kann in unterschiedlichen Rechtsordnungen aus unterschiedlichen Gründen zulässig sein. Bei uns Panoramafreiheit oder Schöpfungshöhe, in den USA fair use ist völlig zulässig. Ich kann mir kaum einen Fall vorstellen, in dem wir ein fremdes Werk benutzen, ohne dass es unter dem US-fair use zulässig wäre. --h-stt !? 22:44, 11. Mär. 2008 (CET)
- Ich bin mit einem Chattreffen einverstanden. Am besten in ein paar Tagen unter Beteiligung von Vereinsvertretern (s.u.).
- Ich möchte alles, was auf Commons und hier vorhanden ist, erhalten und dass gleichartige Medien auch weiterhin hochgeladen werden können. Logos und Kunstwerke sind aus meiner Sicht für uns unverzichtbar. Es betrifft viele tausende Medien hier und auf Commons.
- Es ist absoluter Unsinn, sich die WMF als von uns abgekoppeltes Leitungsgremium vorzustellen und sich mit irgendetwas "abzufinden". Wir leisten hier ausgezeichnete Arbeit und haben einen Anspruch, gehört zu werden.
- Mit etwas gutem Willen und Duldung von der WMF und einer entsprechenden EDP (und, wenn es sein muss, vorgefertigten Fair-Use-Rationales) können wir die Medien halten (Zustimmung zu H-stt). Dazu müssen wir das lokale Chapter hinter uns bringen (vulgo "Verein"), denn dieses ist nicht ohne Einfluß auf das Board.
- Die unvermeidlichen Querschüsse von Seiten eines hier angemeldeten Benutzers ignorieren wir bitte (don't feed ...), sie führen zu in der Regel unerquicklichen Auseinandersetzungen, die wenig zur Sache beitragen --Historiograf 23:07, 11. Mär. 2008 (CET)
Nur mal kurz zum Verständnis: Nach meiner Meinung bedeutet Logo ein Logogramm, es besteht in erster Linie nur aus Buchstaben, wie zum Beispiel AEG. Worüber hier gesprochen wird, nämlich Symbole, nennen Fachleute das Signet. Ähnlich bezeichnet Firma ja auch nur den Namen, obwohl meistens das Unternehmen gemeint ist. Wenn also vom Firmenlogo die Rede ist, spricht man eigentlich darüber, dass das Unternehmen ein Signet besitzt. Sei es drum, schönen Abend. – Simplicius ☺ 23:18, 11. Mär. 2008 (CET)
Hier geht es um einfache bildliche Kennzeichen für Institutionen bzw. Produkte (z.B. Websites). Diese haben wir hier immer unscharf als Logos bezeichnet. Begriffliche Präzision hilft uns hier aber nur sehr begrenzt weiter --Historiograf 01:23, 12. Mär. 2008 (CET)
- Bei Logos gibt es Bildmarken und Wortmarken sowie Kombinationen daraus. Hierbei ist "Marke" eine Fachbegriff der Designer und nicht rechtlich gemeint. --PerKu 01:44, 12. Mär. 2008 (CET)
- Der Artikel Bild-/Wortmarke geht auf die Kombination ein.
- Aus § 16 MarkenG Wiedergabe einer eingetragenen Marke in Nachschlagewerken
- habe ich irgendwie den Eindruck gewonnen, dass es bei Marken eh um Namensrecht geht.
- Eine Marke ist keine Kunstform, die man ihrer selbst wegen als Kunstwerk nutzt. – Simplicius ☺ 11:21, 12. Mär. 2008 (CET)
Das führt ja nun nicht im mindesten weiter. Können wir uns auf einen Chattermin einigen? --Historiograf 14:31, 12. Mär. 2008 (CET)
URV im Artikel Mikrogasturbine
Hallo, der Artikel Mikrogasturbine zitiert teilweise ganze Abschnitte aus folgender Quelle: http://www.microturbine.de. So ist beispielsweise ein größerer Abschnitt unter "Aufbau" wörtlich von der Webseite (unter Produkte ganz unten) kopiert sowie weitere Sätze die im Artikel vorkommen. Ist das eine Urheberrechtsverletzung?--s.m.a.s.h 12:07, 12. Mär. 2008 (CET)
WP:TP lesen und danach handeln. Umformulieren und gut ist --Historiograf 14:16, 12. Mär. 2008 (CET)
Copyright
Die Bilder sind Copyright geschützt http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Wikipedia:Schnelll%C3%B6schen von http://www.deutschefotothek.de. Habe die schon aus den Artikeln rausgenommen.Unter den Bilder steht auch ganz klein © Deutsche Fotothek Preview Scan. --Trintheim 17:54, 12. Mär. 2008 (CET)
- 1. Copyright gibt es in Deutschalnd nicht. 2. Bei solchen Fällen verwendet man DÜP, nicht SLA. 3. Die Bilder sehen schon recht als aus, die sind wohl nicht mehr geschützt. -- Chaddy - DÜP 17:57, 12. Mär. 2008 (CET)
- Halt. Was soll das? Das ist Vandalismus. -- Chaddy - DÜP 17:59, 12. Mär. 2008 (CET)
Das war weil ich die Schnelllöschung da reingesetzt habe. Kein Vandalismus.
Irgenwie verstehe ich das nicht richtig ,die Bilder sind älter als 100 Jahre dann sind sie Urheberrechtsfrei , nach Wikipedia , aber nach http://www.deutschefotothek.de haben sie Copyright. Für was sind sie denn mit © Deutsche Fotothek Preview Scan abgebildet. --Trintheim 18:07, 12. Mär. 2008 (CET)
- Das nennt man Copyfraud. Die Betreiber der Webseite sind der Meinung, durch den Scan der Bilder hätten sie ein Urheberrecht daran. Das ist aber falsch. -- Chaddy - DÜP 18:09, 12. Mär. 2008 (CET)
- Ach ja, das mit dem "die Bilder sind älter als 100 Jahre dann sind sie Urheberrechtsfrei" ist falsch. Wir behalten Bilder, wenn sie mindestens 100 Jahre alt sind und der Urheber auch mit vertretbarem Aufwand nicht ermittelbar ist. Wirklich "offiziell" gemeinfrei sind die Bilder erst, wenn der Urheber seit mindestens 70 Jahren tot ist.
- Und wenn man vom rechtlichen nicht so besonders viel Ahnung hat (was ja erstmal nicht weiter schlimm ist), dann soll man doch vorher kompetente Leute um Hilfe bitten, bevor man evtl. Schaden anrichtet. -- Chaddy - DÜP 18:14, 12. Mär. 2008 (CET)
Danke für die Erklärung. --Trintheim 18:45, 12. Mär. 2008 (CET)
Logo-Nutzung aus der chinesischen WP
Hallo,
für den Artikel über die Sinar Mas Group würde ich gerne dieses Firmenlogo verwenden. Nur verstehe ich auf der Seite gar nix - ist das für die Nutzung in der WP freigegeben und kann man das auf Commons hochladen und in der dt. WP nutzen?
Mir wurde von einem anderen WPler geschrieben, dass man kann den dortigen Baustein evtl. mit dem hiesigen unter Vorlage:Logo vergleichen könne. --Dem Zwickelbert sei Frau 09:00, 13. Mär. 2008 (CET)
- Ich sehe hier keine Schöpfungshöhe. Du kannst es mit dem Textbaustein {{LogoSH}} hochladen. --dvdb 09:01, 13. Mär. 2008 (CET)
Vollzitat ohne Originalquelle
Ich bin zufällig auf folgenden Abschnitt gestoßen. Ist dies evtl. eine URV? --OB-LA-DI 20:05, 11. Mär. 2008 (CET)
- Zufällig? ;-) Da sagt die Edithistory aber was anderes. Die Publikation, die das wohl mündlich geäusserte Zitat anführt, wird in der referenzierten Quelle angegeben. Wie soll man ein mündliches Zitat im Print oder Web auf die "Originalquelle" zurückführen ... Zeitreise und Teleporter? ... Textbeleg wird in einem solchen Fall wohl schwer möglich sein? --Incognito^2 20:14, 11. Mär. 2008 (CET) Aber der erste Satz des Abschnittes ist eine 1:1 Übername aus der referenzierten Quelle ohne darauf hinzuweisen. Ich heile das mal. --Incognito^2 20:18, 11. Mär. 2008 (CET)
- Diesen Wirrkopf einfach ignorieren. Er hat diesen Account einzig und allein dazu angelegt, um mich zu "verfolgen" und einen weiteren um mit sich selbst zu diskutieren und mit sich selbst Editwars zu führen...--OB-LA-DI 20:23, 11. Mär. 2008 (CET)
- "Wirrkopf" (WP:KPA?). Comanche Plus und ich sind zwei unterschiedliche Nutzer. Vor Unterstellungen solche zB durch einen Checkuser absichern. Ausserdem vertrat Comanche Plus in den beiden Fällen seines Auftretens eher Deine Position. Zur Sache. Das Zitat wurde jetzt inhaltlich in den Text des Artikels aufgenommen und als Ergänzung zum Quellenbeleg in die referenzierende Fussnote verschoben. Es ist also noch vorhanden, kann aber ohne Gefahr für die Aussage nun auch entfernt werden, die Referenz auf den Beleg selbst verstösst schliesslich sicher nicht gegen das Urheberrecht. --Incognito^2 20:36, 11. Mär. 2008 (CET)
Eine Entscheidung, ob dies eine URV darstellt, wäre dringend angebracht, weil der Troll mal wieder einen Editwar angefangen hat...--OB-LA-DI 21:00, 11. Mär. 2008 (CET)
- Den Editwar haben Livani und Du angezettelt. Erst bemängelst Du fehlende Quellen. Dann werden diese beigefügt. Dann versuchst Du den unliebsamen Absatz wegen vermuteter URV bekannt zu machen (um ihn ggf löschen zu können). Dann wird der Absatz vorbereitend umformuliert um die vermutete URV zu heilen bzw die ersatzlose Löschung zu verhindern. Daraufhin beginnen Livani und Du zu revertieren? Das heisst Du selber stellst die von Dir vermutete URV immer wieder selber unverändert(!) ein. Was soll das? --Incognito^2 21:10, 11. Mär. 2008 (CET)
- 1. kann ich, da ich keine Adminrechte habe, eine URV nicht löschen und 2. war die "Heilung" des Benutzers Incognito^2 eine (wie üblich) ziemlich wirre Interpretation des Originalzitats. --OB-LA-DI 21:19, 11. Mär. 2008 (CET)
- Nein aber Du kannst die Löschung veranlassen. Warum sonst bist Du hier - um eben die Möglichkeit abzuklären. Die wirre Interpretation ist nicht wirr. Das kann aber jeder gerne nachlesen. Im Falle inhaltlicher Differenzen bemüht man übrigens die Diskussionsseite anstatt unbegründete Reverts durchzuführen. Alternativ kann man im Sinne eines gedeihlichen Miteinanders auch selber umformulieren und die "wirre" Interpretation ersetzen, statt ersatzlos zu streichen. Aber eben das ersatzlose Streichen scheint ja Dein Begehr zu sein. Könnten wir das Thema jetzt hier lassen? Hier geht es um Deinen Verdacht einer URV. --Incognito^2 21:29, 11. Mär. 2008 (CET)
- 1. kann ich, da ich keine Adminrechte habe, eine URV nicht löschen und 2. war die "Heilung" des Benutzers Incognito^2 eine (wie üblich) ziemlich wirre Interpretation des Originalzitats. --OB-LA-DI 21:19, 11. Mär. 2008 (CET)
Diese Anfrage hier wurde ursprünglich bei mir gestellt. Bei Vollzitaten ist eine genaue Quellenangabe unerlässlich. Der Newsletter auf den referenziert wird gibt selbst keine Quellenangabe (wann, wo und in welchem Zusammenhang wurde die Aussage getroffen?), es ist daher eine Zuschreibung. Da ich mir nicht sicher bin ob dies hier notwendig ist, verwies ich OB-LA-DI hierher damit sich diejenigen dazu äußern die davon mehr verstehen als ich. Ich bitte darum, auf eine fachkompetente Antwort zu warten. Den Artikel habe ich nach Edit-War gesperrt. --AT talk 21:30, 11. Mär. 2008 (CET)
- Soweit (derzeit) korrekt, da die Quelle auf Anfrage nur schnell ergoogelt wurde. Allerdings dürfte die Quelle hinsichtlich irgendwelcher Agitationsverdächtigungen immun sein. Das Hayek Institut wird Friedman wohl kaum verunglimpfen. Auch die zitierende Autorin dürfte unverdächtig sein. Die Sperre um 21:20 war wie ich Dir schrieb allerdings unnötig, da ich bereits um 21:00 nachweislich von weiteren Edits (bis zur Klärung) abgesehen habe. Das konntest Du allerdings in der Tat zuvor nicht wissen. --Incognito^2 22:41, 11. Mär. 2008 (CET)
Was ist? Gibt es hier keinen Fachkundigen, der dies beantworten kann/möchte? OB-LA-DI 15:47, 13. Mär. 2008 (CET)
Logos auf der Benutzerseite
kurze frage: kann ich firmen- oder produktlogos, die hier in artikeln verwendet werden, wie z.b. http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Winvista.png auch in meine benutzerseite einbinden? einerseits wird gewarnt "Verwende dieses Logo in der Wikipedia ausschließlich zu enzyklopädischen Zwecken ..." andererseits steht da was von "geringer Schöpfungshöhe" und "PD" ... --Da7id 10:24, 12. Mär. 2008 (CET)
- Ja, kannst du. Solange du nicht den Eindruck erweckst, die Namensrechte am Logo zu besitzen (das ist vergleichbar mit Wappen). -- Chaddy - DÜP 16:25, 12. Mär. 2008 (CET)
- Nein, tu das bitte nicht. Genau deshalb steht diese Warnung bei den Logos dabei. Wenn auf einer Logoseite noch etwas von Schöpfungshöhe oder PD steht, entferne dies bitte. --rtc 16:32, 12. Mär. 2008 (CET)
- rtc macht mal wieder unnötig Panik. Die Hinweise auf Schöpfungshöhe bzw. Gemeinfreiheit sind nicht verkehrt, sondern eigentlich sogar nötig, will man die rechtliche Situation transparent darstellen (rtc will leider genau das Gegenteil). -- Chaddy - DÜP 16:50, 12. Mär. 2008 (CET)
- Da7id, bitte höre in Deinem eigenen Interesse nicht auf Chaddy. Die Hinweise auf Schöpfungshöhe und PD sind irreführend und missverständlich, weshalb wir vor geraumer zeit hier mit überwältigender Mehrheit dafür gestimmt haben, sie zu entfernen und das Schild einzuführen, das Dich bewogen hat, diese Anfrage zu stellen, siehe Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv#Mini-Meinungsbild_Vorlage:LogoSH (was zeigt, dass es seine Aufgabe erfüllt). Chaddy hat sich damals quergestellt und offensichtlich bis heute nicht dazugelernt. --rtc 19:12, 12. Mär. 2008 (CET)
- Überwältigende Mehrheit... Und ja, ich weiß rtc, ich bin böse... -- Chaddy - DÜP 19:54, 12. Mär. 2008 (CET)
- Quatsch. --rtc 19:57, 12. Mär. 2008 (CET)
- Ich würde hier auch eher zur Vorsicht raten. In deutschen Rechtssystem ist es leider so, dass nicht der gewinnt, der im Recht ist, sondern ofmals leider der, der die größere Geldbörse besitzt. Es geht m. E. nicht, einfach das Logo auf die eigene Benutzerseite zu stellen. Vielmehr sollte eine eindeutige Distanz zum Logo hergestellt werden, die jeden Zweifel darüber ausschließt, dass du in einer irgendwie geartenten Art und Weise das Logo (sprich den geschützten Namen) führst wie ein Logo auf einem Briefbogen. --ST ○ 20:18, 12. Mär. 2008 (CET)
- @rtc: danke dir für den link zum meinungsbild. @all: aufgrund der dort vorgebrachten argumente hab ich mir eine meinung bilden können und denke, dass der verwendung der logos nichts im wege steht, da ich sie nicht für mich beanspruche sondern in einem kontext wiedergebe, der eindeutig klarstellt, dass die dinger jemand anders geschaffen hat und im geschäftsverkehr verwendet. --Da7id 06:31, 13. Mär. 2008 (CET)
- Ich würde hier auch eher zur Vorsicht raten. In deutschen Rechtssystem ist es leider so, dass nicht der gewinnt, der im Recht ist, sondern ofmals leider der, der die größere Geldbörse besitzt. Es geht m. E. nicht, einfach das Logo auf die eigene Benutzerseite zu stellen. Vielmehr sollte eine eindeutige Distanz zum Logo hergestellt werden, die jeden Zweifel darüber ausschließt, dass du in einer irgendwie geartenten Art und Weise das Logo (sprich den geschützten Namen) führst wie ein Logo auf einem Briefbogen. --ST ○ 20:18, 12. Mär. 2008 (CET)
- Quatsch. --rtc 19:57, 12. Mär. 2008 (CET)
- Überwältigende Mehrheit... Und ja, ich weiß rtc, ich bin böse... -- Chaddy - DÜP 19:54, 12. Mär. 2008 (CET)
- Da7id, bitte höre in Deinem eigenen Interesse nicht auf Chaddy. Die Hinweise auf Schöpfungshöhe und PD sind irreführend und missverständlich, weshalb wir vor geraumer zeit hier mit überwältigender Mehrheit dafür gestimmt haben, sie zu entfernen und das Schild einzuführen, das Dich bewogen hat, diese Anfrage zu stellen, siehe Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv#Mini-Meinungsbild_Vorlage:LogoSH (was zeigt, dass es seine Aufgabe erfüllt). Chaddy hat sich damals quergestellt und offensichtlich bis heute nicht dazugelernt. --rtc 19:12, 12. Mär. 2008 (CET)
- Benutzer:Chaddy/Eigenes, muss das sein? sугсго.PEDIA 16:35, 12. Mär. 2008 (CET)
- Was ist daran auszusetzen? Erwecke ich dadurch den Eindruck, ich würde die Logos führen? -- Chaddy - DÜP 16:40, 12. Mär. 2008 (CET)
- Siehe den Babberl bzgl. der Logos. sугсго.PEDIA 16:49, 12. Mär. 2008 (CET)
- Was? Ich versthe leider im Moment nicht so ganz, was du mir sagen willst... -- Chaddy - DÜP 16:56, 12. Mär. 2008 (CET)
- Siehe den Babberl bzgl. der Logos. sугсго.PEDIA 16:49, 12. Mär. 2008 (CET)
- Was ist daran auszusetzen? Erwecke ich dadurch den Eindruck, ich würde die Logos führen? -- Chaddy - DÜP 16:40, 12. Mär. 2008 (CET)
- rtc macht mal wieder unnötig Panik. Die Hinweise auf Schöpfungshöhe bzw. Gemeinfreiheit sind nicht verkehrt, sondern eigentlich sogar nötig, will man die rechtliche Situation transparent darstellen (rtc will leider genau das Gegenteil). -- Chaddy - DÜP 16:50, 12. Mär. 2008 (CET)
Wir sollten die Kirche im Dorf lassen. Eine geschäftsmäßige Verwendung sehe ich nicht. --Historiograf 12:39, 13. Mär. 2008 (CET)
- Ich sehe das genau wie Histo. Niemand, aber auch wirklich niemand wird sich rechtlich daran "aufgeilen", dass wir Logos auf Seiten, wie die von Chaddy oder meiner oder auch der vielen anderen User, die im Logo bzw. SVG-Bereich arbeiten, zeigen. Genauso wie sich niemand dran stört das manch Benutzer seine hochgeladenen Wappen als Megalisten im Benutzernamensraum (u.a. auch zur Kontrolle ob diese nicht doch schon gelöscht wurden, also eine einfach zu überblickende Beobachtungsseite) parken. Es geht hier nirgends um geschäftsmäßige Verwendung (bei Logos) oder das Führen (bei Wappen). Christian Bier Rede mit mir! 23:09, 13. Mär. 2008 (CET)
Dossier zum Urheberrecht
Die Bundezentrale für politische Bildung hat diesen Monat ein Dossier zum Urheberrecht veröffentlicht. Die Inhalte dieses Dossiers sind unter der Creative Commons-Lizenz by-nc-nd/2.0/de lizenziert, es findet sich unter dem Weblink [16]. Ist meiner Meinung nach interessant und vielleicht noch für manch anderem.--87.161.106.23 10:59, 12. Mär. 2008 (CET)
- Danke für den Hinweis. --ST ○ 22:31, 13. Mär. 2008 (CET)
Vorschlag für eine neue Richtlinie
Die neue Richtlinie soll unsere n-100 Regel ergänzen, nicht ersetzen.
- Die Wikipedia akzeptiert Bilder als gemeinfrei, die nachweislich vor 1923 (1922 oder früher) veröffentlicht wurden, "sofern es keine konkreten Anhaltspunkte gibt, dass der Urheber keine 70 Jahre tot ist. Dies ist der Fall, wenn der Name des Urhebers oder dessen Todesdatum auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann."
- Es ist der Baustein Bild-PD-Veröff-vor1923 zu verwenden.
Begründung: Wie unsere bewährte n-100-Jahre-Regel, aus der das wörtliche Zitat im zweiten Teil des Neuvorschlags stammt, adressiert der neue Vorschlag das leidige Problem der verwaisten Werke. Wir könnten sonst nur Bilder nutzen, die 150 Jahre alt sind, oder bei denen wir genau wissen, dass der Urheber 70 Jahre tot ist. Dies ist aber nur bei einem kleinen Teil der Bilder der Fall, wenn es sich nicht um berühmte Urheber handelt.
Der Vorschlag reagiert auf die drohende Löschproblematik von Not-PD-US-URAA-Bildern siehe oben, denn die hier betroffenen Bilder sind, da nachweislich vor 1923 veröffentlicht (nicht: entstanden) in den USA, wo unser Anbieter sitzt, auf jeden Fall LEGAL.
Der Vorschlag wäre prinzipiell auch Commons-kompatibel, da man auch dort eine vernünftige Lösung für Bilder, deren PD-Status im Ursprungsland man nicht sicher kennt, bräuchte. Unsere n-100-Regel ist dort seinerzeit abgeschmettert worden, nichtsdestotrotz werden unsere n-100-Bilder auf Commons geduldet.
Für n-100 wie für die neue Regelung gilt, dass unser Risiko sehr gering ist. Es sind hinsichtlich von Bildern aus dem fraglichen Zeitraum keinerlei Rechtsstreitigkeiten bekannt geworden. Gegen die Wikipedia kann in Deutschland zwar geklagt werden, aber das ist schwierig. Und eine Klage in den USA müsste abgewiesen werden, da die Bilder nach US-Recht PD sind.
Der Vorschlag verringert die Kluft zwischen der gesetzlichen deutschen Regelung zu anonymen Werken bei Fotos und technischen Zeichungen (nicht: Werken der bildenden Kunst), die 70 Jahre nach Veröffentlichung gemeinfrei sind (sofern der Urheber sich nicht zu ihnen bekannt hat). Im vorliegenden Fall liegt die Veröffentlichung ja nachweislich vor 1923, wenn eine sorgfältige Recherche keine Anhaltspunkte ergibt, dass der Urheber sich dazu bekannt hat oder bekannt wurde, sind die Bilder rechtlich in D so gut wie einwandfrei.
Der Vorschlag setzt hinsichtlich der in der Kriegspresse veröffentlichten WK-I-Bilder den zeitweilig hier als Konsens bestehenden Vorschlag, diese zu akzeptieren, wieder in Kraft.
Der Nachweis der Veröffentlichung ist bei Fotos und technischen Zeichnungen durch Angabe des Druckwerks, in dem sie erschienen sind, zu führen, bei Gemälden durch Nachweis einer öffentlichen Ausstellung vor 1923. --Historiograf 15:05, 12. Mär. 2008 (CET)
- Wichtig ist bei diesem Vorschlag aber, dass wirklich nach dem Urheber geforscht wurde. Einfach behaupten, der Urheber sei unbekannt, kann nämlich jeder. Ja, ich weiß, das ist bei den PD-alt-100 Bildern auch das gleiche Problem. In diesem Zug will auch gleich mal meine Kollegen bei DÜP allgemein darum bitten, gründlich (eben mit vertretbarem Aufwand halt) nachzuforschen. -- Chaddy - DÜP 16:35, 12. Mär. 2008 (CET)
- Allerhöchstens, wenn hier eine wirklich harte Grenze gezogen wird und nicht wie bisher es dann heißt "och, ein paar Jährchen können wir in der Praxis ruhig noch Toleranzschwelle draufschlagen" --rtc 17:07, 12. Mär. 2008 (CET)
- Das ist mit Verlaub gesagt ein Bärendienst an unseren Nachnutzern und unseren Bildlieferanten. Ich bin da strikt gegen. sугсго.PEDIA 17:09, 12. Mär. 2008 (CET)
- Und ich bin strikt dafür, wobei sich die Frage stellt, wer von uns beiden mehr urheberrechtliche Erfahrung hat. Auch für die Nachnutzer ist das Risiko gering. Sobald es sich herausstellt, dass Prozesse wegen so alten Fotos geführt werden (was bis jetzt noch NICHT der Fall ist), kann die Richtlinie wieder geändert werden. Die harte Grenze gibt das US-Recht vor. Im übrigen kann ich nicht nachvollziehen, dass man auf breiter Front Ausnahmen gewährt hat. --Historiograf 19:02, 12. Mär. 2008 (CET)
- 1923 ist deutlich zu jung. Ich könnte mich mit n-100 und zugleich vor 1923 veröffentlicht anfreunden. --h-stt !? 21:55, 12. Mär. 2008 (CET)
- Ich denke auch das die jetzige n-100 Lösung bis 2023 auf dem richtigen Weg sind. Ab dann ja, ab 2023 wird ein Abändern auf vor 1923 sinnvoll sein (es sei den es hat sich in der US-Rechtsprechung was geändert).Bobo11 09:22, 13. Mär. 2008 (CET)
- Ich halte den 1923er Vorschlag durchaus für nachvollziehbar begründet. Ich denke, das Risiko ist tatsächlich zu vernachlässigen und die Regelung würde uns ein erhebliches Mehr an Information und Bildmaterial sichern. --ST ○ 21:07, 13. Mär. 2008 (CET)
Text zu den 'Stones'
Hallo,
ich möchte gerne eine Filmbeschreibung zu 'Shine A Light' herausgeben (Projekt Filmprogramm). Bilder vom Verleih habe ich - aber ich suche schönen Text. Gerne würde ich einen gekürzten Teil der Historie aus Wikipedia verwenden - es darf aber nur wenig kosten, da ich keinen Gewinn mache.
Viele Grüße
Rudolf Benda --80.187.97.2 10:44, 13. Mär. 2008 (CET)
Wikipedia interne Urheberrechtsverletzung reparieren
Bei dem Lemma Materialermüdung wurden sinnvollerweise die Inhalte aus Schwingfestigkeit,Dauerfestigkeit und Wöhlerversuch übernommen. Dabei wurde es unterlassen die Hauptautoren dieser Artikel zu nennen. Die Ursprungsartikel sollen als Redirect erhalten bleiben. Ist das überhaupt problematisch? und wenn ja, wie kann man es nachträglich reparieren? --Dlonra 15:27, 13. Mär. 2008 (CET)
Zeitungstitel ohne Logo und Bilder
Hallo. Ich habe das hier auf Commons hochgeladen, allerdings keine passende Lizenz gefunden. Ohne Schöpfungshöhe hätte ich gesucht. Jetzt hat es einen Löschantrag. Ich fürchte, mein Englisch reicht gar nicht aus, um meine Sicht der Dinge dort zu argumentieren: Gehe ich recht in der Annahme, dass dieses Titelblatt verwendbar ist, weil weder ein Bild noch ein Logo erkennbar ist, das Schöpfungshöhe rechtfertigen würde? Danke, --Springbank 15:40, 13. Mär. 2008 (CET)
- Schon in Erwägung gezogen, dass Zeitungsartikel unter das Urheberrecht fallen könnten? --rtc 15:49, 13. Mär. 2008 (CET)
- Etwas pampig (schlecht geschlafen?), aber der Sinn ist durchaus erkennbar: Das heißt, das Bild muss wohl gelöscht werden. Die Bilder in diesem Artikel müssten dann also auch weg? Die sind dort schon seit anderthalb Jahren. Sehr schade, aber danke für die in die Frage gekleidete Antwort (heißt ja auch urheberrechtsfragen und nicht urheberrechtsantworten ;-) Springbank 15:55, 13. Mär. 2008 (CET)
- Nachtrag: Wenn man den Artikel wegschneidet und nur das Logo samt Unterzeile übrig lässt, müsste es demnach gehen? Danke! Springbank 15:58, 13. Mär. 2008 (CET)
- auf commons vielleicht, auf de.wikipedia sicher. --Isderion 16:06, 13. Mär. 2008 (CET)
- Nachtrag: Wenn man den Artikel wegschneidet und nur das Logo samt Unterzeile übrig lässt, müsste es demnach gehen? Danke! Springbank 15:58, 13. Mär. 2008 (CET)
- Etwas pampig (schlecht geschlafen?), aber der Sinn ist durchaus erkennbar: Das heißt, das Bild muss wohl gelöscht werden. Die Bilder in diesem Artikel müssten dann also auch weg? Die sind dort schon seit anderthalb Jahren. Sehr schade, aber danke für die in die Frage gekleidete Antwort (heißt ja auch urheberrechtsfragen und nicht urheberrechtsantworten ;-) Springbank 15:55, 13. Mär. 2008 (CET)
Beispiele für konforme Einbindung eines Wikipedia Artikels
Hallo in die Gemeinde Nachdem ich die Lizenzbestimmungen gelesen habe bin ich nun völlig verwirrt. Vielleicht kann jemand mal einen Link posten wo die Verwendung eines Wikipedia Artikels mit Text und Bildern konform den Lizenzrichtlinien erstellt wurde.
(nicht signierter Beitrag von Upstroke (Diskussion | Beiträge) )
Wikipedia:FAQ Rechtliches#Darf ich Inhalte der Wikipedia weiterverwenden? --WuZur (D) 19:44, 13. Mär. 2008 (CET)
Welche CC Lizenz?
Ich hab einen Artikel geschrieben und bei der Tochter wegen dem Bild nachgefragt. Welche der vielen Creative Commons Lizenzen, soll ich ihr vorschlagen, die sie benutzen soll. Sie hat eingewilligt, eine Freigabe an permissions zu schicken, allerdings weiß ich nicht unter welcher Lizenz?--Ticketautomat 16:46, 13. Mär. 2008 (CET)
- Lizenzierungsautomat: http://creativecommons.org/license/ --rtc 19:57, 13. Mär. 2008 (CET)
Beachte aber, dass für Bilder in der Wikipedia sowohl die kommerzielle Nutzung, als auch die freie Bearbeitbarkeit erlaubt sein müssen. -- Chaddy - DÜP 20:01, 13. Mär. 2008 (CET)
Für die deutschsprachige Wikipedia würde ich bild-cc-by-sa/2.0/de bzw. /ch oder /at empfehlen, für commons cc-by-sa-3.0. Gruß, Code·Eis·Poesie 20:11, 13. Mär. 2008 (CET)
Nutzung eines Teils von http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/b/b4/InsulinMonomer.jpg! Wer ist als Urheber anzugben?
--134.169.98.40 10:06, 14. Mär. 2008 (CET) Nutzung eines Teils von http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/b/b4/InsulinMonomer.jpg! Wer ist als Urheber anzugben? bzw. ist jemand anzugeben?
- Die Informationen findest du unter commons:Image:InsulinMonomer.jpg. Der Autor ist Isaac Yonemoto. Dieser muss zwingend angegeben werden zusammen mit der Lizenz CC-by-SA 2.5. Und da nur einen Teil des Bildes nutzen möchtest, musst du deine Nachbearbeitung auch wieder unter die CC-by-SA 2.5 stellen. — Raymond Disk. Bew. 12:19, 14. Mär. 2008 (CET)
Bitte um Hilfe
Mein Mentee Geolina163 hat mir hier einige Fragen bezüglich Bildrechten gestellt. Könnte ihr bitte jemand helfen, da ich ihr nichts falsches erklären möchte. Danke! Gruß,--Τιλλα 2501 ± 02:16, 12. Mär. 2008 (CET)
- Ich habe gesenft. --PerKu 02:31, 12. Mär. 2008 (CET)
- Was ist ein Männer-Tee? --A.Hellwig 14:18, 12. Mär. 2008 (CET)
PerKu hat es geschafft, 3 Fehler in seine Antwort zu unserer pragmatischen Regel einzubauen. --Historiograf 14:23, 12. Mär. 2008 (CET)
Danke.--Τιλλα 2501 ± 14:32, 12. Mär. 2008 (CET)
Mag ihr jemand auf ihre neue Frage bezüglich Postkarten antworten?--Τιλλα 2501 ± 22:31, 14. Mär. 2008 (CET)
Lange Zitate
(Übertrag von WP:Fragen zur Wikipedia#Lange Zitate)
Sind solche Artikel wie Haus Dr. Estrich mit so langen Zitaten ok? -- Jesi 18:30, 12. Mär. 2008 (CET)
- Nein, da erspart sich jemand eigene Ausführungen. Wenn der Artikel anonym ist, kann man eventuell darüber reden, siehe Anonymes Werk. Aber das gehört eher nach WP:UF --Historiograf 19:12, 12. Mär. 2008 (CET)
- Da das Monatsheft, dem der Textausschnitt entnommen wurde, von 1930 zu sein scheint, sollte dazu aber auch § 64 UrhG geprüft werden, siehe Gemeinfreiheit. --RoswithaC | DISK 19:24, 12. Mär. 2008 (CET)
- Warum sollen "eigene Ausführungen" (verunstaltet mit zig behämmerten Links) per se besser sein, als ein Großzitat des Architekten? ... Hafenbar 20:25, 12. Mär. 2008 (CET)
- Das nennt sich Urheberrecht, trotz des materiellen Widersinns ist fast jeder vorsätzliche Verstoß dagegen eine Straftat. sугсго.PEDIA 08:50, 13. Mär. 2008 (CET)
(Ende Übertrag)
Das Problem ist ja inzwischen durch Versionslöschungen gelöst. Danke. -- Jesi 23:59, 14. Mär. 2008 (CET)
Bilderpolitik?
Warum unterscheidet sich eigentlich die Bilderpolitk der deutschen Wikipedia von der englischen? Ich sehe, daß viele englische Artikel auf Grund der besseren Bebilderung aussagekräftiger und hilfreicher sind (ein Bild sagt...). --78.49.150.68 12:31, 14. Mär. 2008 (CET)
- Weil die angloamerkanischen Länder das Rechtskonstrukts des Fair Use kennen, dass aber weder hier in der deutschsprachigen Wikipedia noch auf Wikimedia Commons angewendet werden darf. — Raymond Disk. Bew. 12:38, 14. Mär. 2008 (CET)
- Es hätte auch genügt, wenn du die Frage auf einer Seite stellst. -- Chaddy - DÜP 13:43, 14. Mär. 2008 (CET)
- Was ist aber der Sinn, der Regelung, daß Bilder die nicht gemeinfrei sind, nicht wie rechtlich zulässig hier unkommerziell verwendet werden könnten? --DarkScipio 14:12, 14. Mär. 2008 (CET)
- Die Bilder sind nicht frei, das passt wenig zu Ziel Freie Inhalte zu schaffen. sугсго.PEDIA 14:25, 14. Mär. 2008 (CET)
- (BK)Freie Inhalte-- Wiggum 14:33, 14. Mär. 2008 (CET)
- Was ist aber der Sinn, der Regelung, daß Bilder die nicht gemeinfrei sind, nicht wie rechtlich zulässig hier unkommerziell verwendet werden könnten? --DarkScipio 14:12, 14. Mär. 2008 (CET)
GFDL & CC -Bild aus engl. Wikipedia...wie nutzen?
Hi Leute! Ich würde gerne für einen Artikel dieses Bild der englischen Wikipedia nutzen: http://en.wikipedia.org/wiki/Image:PLEO.JPG
Ich nehme an, ich muss es neu hochladen. (Entweder hier oder in die Commons.) So wie ich die Lizenz verstanden habe darf ich das auch machen. Nur: Was muss ich beachten? Wie (in welchem Feld) gebe ich den Urheber an? Die engl Lizenz lautet ja {{self|GFDL-no-disclaimers|cc-by-3.0}}
. Gebe ich statt self einfach den Namen Lotsobooks an? Muss der irgendwie auf die engl. Nutzerseite verlinkt werden?
Ich finde das alles zunz schön kompliziert :-) Wär toll wenn mir das einer erklären könnte. Gruß
--Pelzi 14:34, 14. Mär. 2008 (CET)
- yep, Du suchst Dir einfach den/die passenden Baustein(e) raus und verlinkst als Urheber die en-Benutzerseite. so einfach und fertig. --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:44, 14. Mär. 2008 (CET)
- Ich würd den Move-to-commons-Assistent empfehlen. --WuZur (D) 14:54, 14. Mär. 2008 (CET)
- Bloss nicht, das Ding schreibt immer noch den Hochlader als Autor/Urheber aus...-- Wiggum 15:01, 14. Mär. 2008 (CET)
- Ich würd den Move-to-commons-Assistent empfehlen. --WuZur (D) 14:54, 14. Mär. 2008 (CET)
- Das Bild muss leider gelöscht werden. Pleo unterliegt als Skulptur und somit als Werk der bildenden Kunst dem Urheberrecht. Es ist verboten, ihn zu fotografieren. --rtc 17:45, 14. Mär. 2008 (CET)
- Genau. Das Bild muss weg. Und zwar sowohl hier, auf Commons und auch auf en. -- Chaddy - DÜP 19:16, 14. Mär. 2008 (CET)
IBA Fürst-Pückler-Land (erl.)
Ein neuer Benutzer hat dieses Logo hochgeladen. Seine Lizensangaben sind zweifelhaft. Gibt es eine Möglichkeit das Logo z.B.: durch Selbsterstellen zu retten, da hier nicht sicher ist, ob er die Freigabe nachreicht. --Viele Grüße "John" 06:53, 15. Mär. 2008 (CET)
- Da dieses Logo keine Schöpfungshöhe hat einfach erst mal hier hochladen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 09:14, 15. Mär. 2008 (CET)
- Das Logo ist so simpel, das geht sogar auf Commons wegen geringer Schöpfungshöhe durch. Übrigens: Nachzeichnen hilft nie etwas, urheberrechtlich geschütztes wird auch nicht durch Nachzeichnen frei, im Gegenteil: Die Nachzeichnung wäre eine URV (in diesem Fall aber natürlich nicht, weil das Logo ja frei ist).-- Chaddy - DÜP 09:42, 15. Mär. 2008 (CET)
Vielen Dank, ich werde dann das Logo auch noch in die deutsche Wikipedia hochladen bis die ganze Sache auf den Commons geklärt ist. Ich stelle dann später selbst einen Löschantrag.--"John" 10:10, 15. Mär. 2008 (CET)
- Achso. Nein, die Sache auf Commons ist geklärt, du brauchst es hier nicht mehr hochzuladen. -- Chaddy - DÜP 10:11, 15. Mär. 2008 (CET)
Prima, ich hatte es gerade noch gesehen) Danke, ich wünsche noch einen schönen Tag.--Gruß "John" 10:14, 15. Mär. 2008 (CET)
ANNO-Projekt
Ich wollte allgemein mal nachfragen, wie es möglich ist, ein Projekt wie ANNO auf die Beine zu stellen. Sind Zeitung (und evtl. Zeitschriften) nur 70 Jahre geschützt, unabhängig von den Autoren? Wäre so ein Projekt in Deutschland auch möglich, und falls ja, bemüht sich Wikimedia e.V. Deutschland aktiv um ein solches Projekt? --89.49.240.165 00:57, 15. Mär. 2008 (CET)
- Für Zeitungen gilt in Deutschland das selbe, wie für alle Werke. 70 pma, wobei jeder Artikel ein einzelnes Werk sein dürfte, man also nur den letztversterbenden Autor des jeweiligen Artikels berücksichtigen muss, nicht aber den letztversterbenden Mitwirker an der Zeitung. sугсго.PEDIA 15:09, 15. Mär. 2008 (CET)
Das Projekt ist rechtlich auch in Österreich nicht möglich. Aber da es die ÖNB durchführt, sollten wir froh sein, dass sie die URVs begeht. Europaweit gilt der Schutz 70 Jahre pma. Auch bei DigiZeitschriften (DE) fragt niemand die Autoren bzw. Erben, an der Rechtswidrigkeit, die hier durch die Verlage bzw. die VG Wort abgefedert wird, hat sich auch durch § 137 l UrhG nichts geändert. Zu weiteren Zeitungs-Digitalisaten siehe einigermaßen umfassend http://del.icio.us/tag/Digi_Zeitungen --Historiograf 15:09, 15. Mär. 2008 (CET)
"fiktiver" Grundriss
Ein (fiktiver) Grundriss (Bild:Cosby Show Räume.JPG und Bild:Oben.JPG) des Hauses aus der Serie der Bill Cosby Show wurde wohl von hier übernommen, wie sieht es denn da mit der Schöpfungshöhe, bzw. den Urheberrechten aus? --Chin tin tin 18:32, 15. Mär. 2008 (CET)
- Sehe keine SH --Historiograf 20:55, 15. Mär. 2008 (CET)
- Sehe auch keine SH. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 23:21, 15. Mär. 2008 (CET)
IBM-Lizenz verwendbar?
Hallo,
ich würde gerne für einige Physik-Artikel Bilder mit Experimenten von IBM verwenden und habe bei IBM um eine GFDL-Freigabe einiger Bilder angefragt. Die GFDL-Freigabe habe ich nicht bekommen, jedoch würde IBM einer Verwendung unter bestimmten Einschränkungen (Copyright bleibt bei IBM, Verwendung nur in Wikipedia) zustimmen.
Soweit ich unsere Richtlinien verstanden habe, ist das Angebot von IBM für unsere Zwecke nicht ausreichend. Ich möchte aber sicherheitshalber nochmal nachfragen, ob die Wikipedia-Richtlinie, dass ausschliesslich frei lizensierte Bilder verwendet werden dürfen, wirklich strikt gültig ist, oder ob es auch (Ausnahme-)regelungen zur Verwendung eingeschränkter Lizenzen gibt (zumindest auf en:wp habe ich etwas in der Richtung gesehen). Wir selber (Wikipedia) dürften doch mit der IBM-Lizenz gar kein Problem haben, oder?--Belsazar 22:12, 15. Mär. 2008 (CET)
- Rechtlich nicht, aber das wäre mit unserem wichtigsten Grundprinzip, dem Projektzweck: Schaffung einer freien Enzyklopädie unvereinbar. Eher könnte man das Wiki-Prinzip abschaffen, als die Freiheit. sугсго.PEDIA 23:24, 15. Mär. 2008 (CET)
Projektseite zur systematischen Suche von URVen
Ich bin hier derzeit dabei eine Projektseite zur systematischen Suche nach URVen im Artikelbestand einzurichten. Das ganze soll, sobald es ausgereift ist in den Wikipedia-Namensraum. Ich würde mich über Beteiligung und Verbesserungen freuen. --Septembermorgen 16:30, 14. Mär. 2008 (CET)
- Ich halte das grundsätzlich für eine gute Idee, eine Sache halte ich aber für unnötig: da steht zu mehreren Artikeln "keine ordentliche Freigabe nach heutigen Anforderungen". Meiner Meinung nach sollten wir bei Inhalten, die vor Einführung des heutigen Systems mit OTRS von ihren Urhebern formloser freigegeben wurden und bei denen das damals akzeptiert wurde, AGF anwenden und wenn nichts speziell darauf hindeutet, dass mit der Freigabe etwas nicht stimmen kann, keine weiteren (zeitraubenden) Schritte unternehmen. Mindestens dann nicht, wenn der Uploader nach seinen Angaben mit dem Autor identisch ist. Beispiel: Diskussion:Küblingen. Benutzer:Juergen Bode hat dort 2003 erklärt: Dieser Text wurde von mir selbst verfasst und entstammt meiner privaten Homepage http://elm-asse-kultur.de mfG Juergen Bode. Ich sehe keinen Grund, daran zu zweifeln, und mit dem Hochladen des Textes in die Wikipedia hat sein Autor Jürgen Bode ja ausdrücklich der Freigabe unter der GNU-FDL zugestimmt. Wir verlangen von Wikipedianern nicht, dass sie für jeden ihrer eigenen Beiträge eine Mail an das OTRS schicken, und das ändert sich m.E. auch dann nicht, wenn sie den Text vorher auf ihrer eigenen Homepage veröffentlicht haben. Ich sehe daher keinen Grund, Küblingen in diesem Überprüfungsprojekt einzutragen. Gestumblindi 21:49, 14. Mär. 2008 (CET)
- Ein weiteres Problem sehe ich in Fällen wo die angebliche URV-Quelle eigentlich eine nicht lizenzkonforme Wikipedia-Kopie ist. Wie wollen wir das kontrollieren? Christian Bier Rede mit mir! 22:27, 14. Mär. 2008 (CET)
Ich habe die Erläuterung dahingehend geändert, dass bei Angaben wie denen durch Juergen Bode keine weitere Überprüfung erforderlich ist, wenn sie aus der Zeit vor der Einführung des OTRS stammen.
Zweifelsfrei nachzuweisen, wer von wem kopiert hat, ist in manchen Fällen wahrscheinlich nicht möglich. Sehr häufig kann jedoch durch eine Suche mit z.B. dem WebArchiv [18] eindeutig bestimmt werden, ob ein Text zuerst an anderer Stelle veröffentlicht wurde bevor er in die Wikipedia gelangte. Umgekehrt ist man jedoch auf Indizien angewiesen, z.B. wenn ein identischer Text an anderer Stelle, in Wikipedia durch mehrere Autoren erstellt wurde zusammen mit den Informationen des WebArchivs, kann das ein ziemlich starkes Indiz für eine nicht lizenzkonforme Übernahme sein. Wünschenswert wäre natürlich, dass möglichst viele Urheberrechtsverletzungen schon durch die RC-Kontrolle gefunden werden. --Septembermorgen 00:34, 15. Mär. 2008 (CET)
- Ich hab' in der Erläuterung bei "Bei einer Erklärung der Freigabe auf der Diskussionsseite des betreffenden Artikels durch den Einsteller vor Einführung des OTRS im September 2004" mal noch "oder in der Versionsgeschichte" nach "auf der Diskussionsseite" hinzugefügt. Ausserdem kommt mir September 2004 etwas früh vor... da wurde das OTRS von der technischen Seite her eingeführt, ja? Aber ist die Praxis mit Freigaben-ans-OTRS schicken auch schon so alt? Ich bin ja selbst seit 2004 hier aktiv, aber so richtig häufig aufgefallen sind mir solche Freigaben erst in den letzten 1, 2 Jahren oder so... Gestumblindi 00:51, 15. Mär. 2008 (CET)
Wann die heutige Praxis der Freigabe-Dokumentation und Freigabe-ans-OTRS eingeführt wurde, weiß ich nicht. Ich werden mich da nochmal schlau machen und das Datum ggfs. korrigieren. --Septembermorgen 00:59, 15. Mär. 2008 (CET)
- Ich halte die systematische Suche nach URV für nicht sinnvoll. Alles was man macht muss man gut machen, sonst ist man schnell in einer Haftungssituation, was man nicht macht und dort, wo keine Rechtspflicht zur Handlung besteht, haftet man nicht wirklich (Forenhaftung). sугсго.PEDIA 09:15, 15. Mär. 2008 (CET) Im Internetdiensteinbieterrecht schützt Unwissenheit vor Haftung, falsche Rechtsanwendung aber eher weniger. sугсго.PEDIA 09:17, 15. Mär. 2008 (CET)
- Spricht einiges dafür, Zurückhaltung zu üben. Bis auf die DDR-Sache bewegen sich die URVs doch eher im Bereich der Kleinstkriminalität, vielfach wird auch WP:TP vor lauter Eifer nicht hinreichend beachtet. --Historiograf 15:04, 15. Mär. 2008 (CET)
Ein anderer Punkt in diesem Zusammenhang, der mir seit ein paar Wochen durch den Kopf geht: Mitte April soll der 30-bändige Brockhaus im Internet verfügbar sein, vorher war ein URV-Prüfung nur per manuellem Nachschlagen für einige "Priviligierte" möglich. Selbst wenn es nur zu "Übereinstimmungen" im Promillebereich kommen würde, wäre das schon eine stattliche Anzahl von Artikeln. Ich will es mal nicht hoffen. Auch danach erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass mit Strg+C Strg+V gearbeitet wird. Wenn also jemand vielleicht ein kleines Script erstellen könnte , was über einen diff-Vergleich kritische Artikel für eine genauere Prüfung herausfiltert, wäre das vielleicht nicht dumm. Schließlich soll der Brockhaus sich ja über Werbung und nicht über uns finanzieren. Desweiteren: Ball flach halten. --Kolossos 17:55, 15. Mär. 2008 (CET)
- In Sachen Brockhaus habe ich keine grosse Angst, dass hier viel von ihm übernommen wurde. Durch die Platzbeschränkungen der Druckausgabe sind die Artikel des 30-bändigen Brockhaus zu einem grossen Teil so extrem kurz, dass sie hier als höchst unbefriedigende "Stubs" angesehen und von einigen fachspezifischen Qualitätssicherungen (die Biologen sind da z.B. sehr scharf) wohl glatt gelöscht würden. Gestumblindi 19:37, 15. Mär. 2008 (CET)
Syrcro, liege ich richtig, dass dies bedeutet, durch so ein Projekt könnte gegenüber der Wikipedia, bzw. deren Träger der Foundation ein Anspruch derjenigen die ihre Urheberrechte verletzt sehen, entstehen, den es seither nicht gibt? Gibt es diesen Anspruch nicht schon jetzt dadurch, dass wir ja Urheberrechtsverletzungen (so gut wie möglich) ausfindig machen und auch löschen? Könnte der Wikipedia eventuell vielleicht auch auf eine andere Weise nicht doch Schaden entstehen, wenn sich im Laufe der Zeit der Anteil der Artikel erhöht, die Urheberrechtsverletzungen enthalten, ich denke hierbei auch an diejenigen die unsere Texte weiternutzen? Ich habe einen beträchtlichen Anteil der deutschen Ortsartikel gesichtet, der Anteil der Artikel mit Urheberrechtsverletzungen liegt im unteren einstelligen Prozentbereich (WP:TP schon immer auch gewürdigt), wozu viele Benutzer in jeweils geringem Umfang beigetragen haben. Fast immer dürfte mangelndes Problembewußtsein der Grund für die URV gewesen sein. --Septembermorgen 00:31, 16. Mär. 2008 (CET)
- Es gibt tatsächlich eine starke Meinung in Rechtsprechung und den Leuten, die gerne judikative Gewalt hätten eine starke Meinung, dass man als Forenbetrieber wenig muss, wenn man aber Rechtskontrollsysteme hat, diese auch funktionieren müssen. Wenn man sie nicht einführt, sondern nur bei Kenntnis der Zuwiderhanldungen tätig wird, reicht dies rechtlich nach der überwiegenden Rechtsprechung. Wenn man aber systematisch überprüft, muss die Kontrolle stimmen. Solange auf de.WP nur bei Verdacht kontrolliert wird - wie zur Zeit - ergibt sich daraus keine Pflicht zur Generalkontrolle. Bei einer generellen Kontrolle müsste die im Rahmen des zumutbaren funktionieren. Klingt zwar doof, aber stammt aus Brüssel, das muss ja nicht unbedingt sinnvoll sein. sугсго.PEDIA 00:43, 16. Mär. 2008 (CET)
- Meine laienhafte Meinung ist, dass Septembermorgens Projekt rechtlich wohl kaum einen Unterschied machen wird, denn mit Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen haben wir ja schon jetzt ein institutionalisiertes "Projekt" zur Entfernung von URVs. Septembermorgens Projekt würde die bereits jetzt stattfindende stete Suche nach und Entfernung von URVs etwas mehr formalisieren und erleichtern, aber nichts grundsätzlich Neues einführen. Gestumblindi 01:09, 16. Mär. 2008 (CET)
- Rein gefülsmäßig kann es meinem dafürhalten nicht gut sein, wenn nicht versucht wird den Anteil der URVen möglichst gering zu halten, bzw. zu senken. Hier hat sich jedoch eine andere Perspektive ergeben, wodurch das Thema einfach nicht die Priorität hat die ich vermutet hätte. Unter den gegebenen Umständen steht der Aufwand für so ein Projekt einfach in keinem Verhältnis zum Nutzen (insbesondere auch dann nicht, wenn der Nutzen gegenüber dem Status Quo negativ sein könnte.) und werde das deshalb zunächst mal nicht weiterverfolgen. --Septembermorgen 19:04, 16. Mär. 2008 (CET)
- Meine laienhafte Meinung ist, dass Septembermorgens Projekt rechtlich wohl kaum einen Unterschied machen wird, denn mit Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen haben wir ja schon jetzt ein institutionalisiertes "Projekt" zur Entfernung von URVs. Septembermorgens Projekt würde die bereits jetzt stattfindende stete Suche nach und Entfernung von URVs etwas mehr formalisieren und erleichtern, aber nichts grundsätzlich Neues einführen. Gestumblindi 01:09, 16. Mär. 2008 (CET)
Altes handgezeichnetes Wappen
Für zwei bis zum Jahr 1808 bestehende Einwandererkolonien (Pfälzer Kolonie und Französische Kolonie zu Magdeburg) sind mir nun deren Wappen in die Hand gefallen. Die mir vorliegenden Exemplare wurden allerdings um 1940 gezeichnet und veröffentlicht. Hätte ich beim Hochladen Probleme mit dem Urheberrecht zu erwarten?--Olaf2 15:37, 16. Mär. 2008 (CET)
- Wenn es sich bei den 1940 veröffentlichen Wappen um 1:1 Kopien der ursprüglichen Wappen von 1808 handelt, seh ich keine Probleme in de: (Comons ist in der Hinsicht immer eine Lotterie). Ich weis nicht wie die Aussehen, ob die überhaupt die Schöpfungshöhe erreichen. Beim hochladen auf de: denn Wappenrechtbaustein aber nicht vergessen. Bobo11 17:41, 16. Mär. 2008 (CET)
Urheberrecht Logo?
Hallo,
gerne möchte ich für den Artikel A. P. Møller-Skolen das Schullogo für die Infobox verwenden. Verstößt man damit gegen irgendwelche Urheberrechte? Ich wäre euch sehr dankbar wenn wir diesen Fall schnell klären können. --Taschenkrebs 22:00, 16. Mär. 2008 (CET)
- Ohne schöpferische Höhe. Das kannst Du m.E. mit der Vorlage {{LogoSH}} in die Wikipedia hochladen (nicht in die Commons!).--Kuebi 22:07, 16. Mär. 2008 (CET)
- sehe ich auch so --Isderion 22:44, 16. Mär. 2008 (CET)
- danke, für die schnelle Hilfe --Taschenkrebs 23:47, 16. Mär. 2008 (CET)
- sehe ich auch so --Isderion 22:44, 16. Mär. 2008 (CET)
Frage zu Wappen der Royal Australian Navy
Für zwei meiner Artikel könnte ich noch die dazugehörigen Wappen gut gebrauchen. Daher meine Frage: kann ich en:Image:HMAS sydney crest.gif und en:Image:HMAS melbourne 2 crest.gif hier hochladen und wie müsste ich sie (falls möglich) lizensieren? --Felix fragen! 19:50, 16. Mär. 2008 (CET)
- Wenn du zeigen kannst, dass die Logos älter sind als 50 Jahre, ist das Crown Copyright erloschen. Andernfalls müsste man über die Schöpfungshöhe diskutieren ... --h-stt !? 08:30, 17. Mär. 2008 (CET)
- Nein, die Waappen/Abzeichen der Schiffe wurden 1975 neu gestaltet. Sind also grade mal etwas über 30 Jahre alt. --Felix fragen! 14:05, 17. Mär. 2008 (CET)
- Neu geschaffen oder bloss "renoviert"?-- Wiggum 14:46, 17. Mär. 2008 (CET)
- Nein, die Waappen/Abzeichen der Schiffe wurden 1975 neu gestaltet. Sind also grade mal etwas über 30 Jahre alt. --Felix fragen! 14:05, 17. Mär. 2008 (CET)
Logo auf EN
--Mc-ralph 11:01, 17. Mär. 2008 (CET) Hallo, wie verhält sich das eigentlich mit der Urheberrechtsfrage bei Symbolen und Zeichen von Organisationen? Ich würde gerne einen Artikel über eine Gruppe (konkret: Abu-Ali-Mustafa-Brigaden) mit dem Symbol als Bild vervollständigen. Kann man dann die schon in der englischen Wikipedia vorhandene Grafik nutzen, bzw. kann man auch aus dem Internet die Symbolik bei Wiki hochladen und unter welcher Lizenz läuft das dann? Grüße Mc-ralph 11:01, 17. Mär. 2008 (CET)
- Das Logo auf EN läuft unter "Fair Use", was weder auf commons noch in der deutschen WP erlaubt ist. Zumindest dieses Bild ist nicht verwendbar. -- Smial 11:11, 17. Mär. 2008 (CET)
- Das Bild ist verwendbar, sehe keine SH. --Historiograf 14:53, 17. Mär. 2008 (CET)
- Aber nur auf de, nicht auf die Commons laden. sугсго.PEDIA 15:03, 17. Mär. 2008 (CET)
- Jaja, keine SH, wie immer. -- Smial 19:12, 17. Mär. 2008 (CET)
Nutzungsrechte übertragen
Hoi,
ist es möglich, dass Nutzungsrechte, die jemand an einem Bild hat, nach seinem Tod weiter bestehen (vererbt werden) oder gehen sie dann verloren? Danke im Voraus, —Pill (Kontakt) 12:14, 17. Mär. 2008 (CET)
- Die Nutzungsrechts folgen den normalen Regeln für Rechte im Erbfall. Sie gehen an den/die Erben über, zumidest soweit nichts anderes vereinbart oder aber im letzten Wille angeordnet ist. Allerdings kann man auch eine Übertragung von Rechten in der Art vereinbaren, dass sie mit Tod des Erwerbers an den Veräußerer zurückfallen, dass ist aber selten. sугсго.PEDIA 12:20, 17. Mär. 2008 (CET)
- Kleine Ergänzung: Die Nutzungsrechte erlöschen aber 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (kein Urheberrecht mehr -> jeder hat die Nutzungsrechte am Bild, da gemeinfrei). -- Chaddy - DÜP 17:07, 17. Mär. 2008 (CET)
- Danke euch beiden. —Pill (Kontakt) 18:33, 17. Mär. 2008 (CET)
®
Ist dieses Zeichen in Artikeln erwünscht/erlaubt/unerwünscht? Konkret gehts um das und das, da ich das Zeichen bisher noch nie in einem Artikel gesehen habe, frage ich hier mal nach. 83.76.153.171 17:49, 17. Mär. 2008 (CET)
- Hier zwar falsch: aber trotzdem die Antwort: Im Fließtext und Lemma nie, in der Einleitung nmM auch nicht, aber da gibt es wohl auch andere MEinungen (nur in Bezug auf die Einleitung) (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Syrcro (Diskussion • Beiträge) 17:57, 17. Mar 2008) -- Chaddy - DÜP 18:26, 17. Mär. 2008 (CET)
- Die Mediziner haben es in ihrem Themenbereich zum Standard erklärt, um zwischen Wirkstoff und Präparat zu unterscheiden, überall sonst ist es unerwünscht und sollte unverzüglich gelöscht werden.--h-stt !? 19:11, 17. Mär. 2008 (CET)
Übrigens: Auch "©" sollte nirgends verwendet werden (anders als "®" auch nicht im Medikamenten-Bereich). -- Chaddy - DÜP 19:41, 17. Mär. 2008 (CET)
Bilder aus und von Comics
Ich habe auf der Leipziger Buchmesse mit Comicverlagen über die Möglichkeit gesprochen, einzelne Bilderunter eine LIzenz zu stellen, unter der sie auch für die Wikipedia verwendbar sind. Nun war besonders der Geschäftsführer vom Mosaik Steinchen für Steinchen Verlag besonders aufgeschlossen, ich möchte sagen enthusiastisch. Der Verlag habe da auch schon gute Erfahrungen mit der Mosapedia gemacht. Jetzt sehe ich aber, dass die Bilder dort nur für die Mosapedia freigegeben sind, also für hier nicht brauchbar. Ich wollte nun dennoch weiter mit dem Herrn in Kontakt bleiben und hier mal in Erfahrung bringen, wie nun die Bilder unter welche Lizenz stellt. Also wo finde ich die richtigen Formulare und Erklärungen, die ich denen schicken muss. Grüße --Don-kun 18:52, 18. Mär. 2008 (CET)
- Idee hinter Wikipedia: Freie Inhalte
- Textvorlage für Foto-Freigabe
- Hilfe:FAQ zu Bildern. Gruß --Isderion 19:19, 18. Mär. 2008 (CET)
- Na ja am besten eine CC-by-sa (Links hast du ja schon). Aber das kanst du wohl vergessen. Denn wenn die feststellen das die Lizenz, wir sie hier brauchen, eine komerizellen Teil beinhalten wird es ein Absage geben. Nur so eine kleiner Hinweis die Mosapedia, arbeitet mit eine NC Lizenz, also mit dem was wir hier eigentlich nicht wollen. Und bei den Bildern sogar ohne freie Lizenz (spriche alle rechte noch beim Urheber), haben in dem Sinn mit dem Urheber eine Abmachung, die nur zwischen ihnen gültig ist. --Bobo11 19:22, 18. Mär. 2008 (CET)
- Das mit der Mosapedia hab ich ja auch bemerkt. Will aber nun noch nicht aufgeben. Ich habe dem ja versucht klarzumachen, dass die Bilder kommerziell weitervewendbar sein müssen, aber hatte nciht den Eindruck, dass er das mitbekommen hat. Dann werd ich mal anschreiben und dann weitersehen. Grüße --Don-kun 19:25, 18. Mär. 2008 (CET)
Urheberrecht auf Fotografien
--217.162.24.157 10:52, 19. Mär. 2008 (CET) Wenn ich einen Fotografen beauftrage und diesen auch bezahle, damit er mir ein von mir erstelltes Gebäude fotografiert, wo und unter welchen Umständen darf ich diese Fotos dann veröffentlichen?
- Es gibt zwei Möglichkeiten. 1. Wenn der Fotograf dir die alleinigen Verwertungsrechte an dich abgetretten hat (ziemlich unwahrscheinlich, Vertrag genau lesen), kannst du damit machen was du wilst. 2. Wenn ein Vertrag vorliegt, in dem ein Veröffetlichen unter einer freien Lizenz abgemacht wurde. Dies gilt Sinngemäss auch für eine nachträgliche Freigabe mittels einer Einverständniserklärung. Dies Möglichkeit wird mit grosser Warscheinlichkeit denn Weg denn du begehen musst, Vorlage findest du in Wikipedia:Textvorlagen. --Bobo11 11:05, 19. Mär. 2008 (CET)
Selbstnennung als Bildautor
Benutzer:Gwyndon nennt sich wieder in der Bildunterschrift selbst, diesmal mit Realnamen [19][20][21][22]. Verlangt das die gewählte Lizenz oder kann man das löschen? --Nuuk 12:09, 16. Mär. 2008 (CET)
- Es ist Konsens hier, dass rechtliche Angaben in Bildunterschriften nichts verloren haben. Dafür ist die Bildbeschreibungsseite da. -- Chaddy - DÜP 12:20, 16. Mär. 2008 (CET)
Sagen wir mal so: es ist nicht üblich, das zu machen. Die Lizenz verlang grob gesagt die Attribution bei jeder "Kopie", kommt halt drauf an, ob man das thumbnail als eigenständige "Kopie" im Sinne der Lizenz betrachtet oder nicht.-- Wiggum 12:26, 16. Mär. 2008 (CET)
- Darüber kann man sich stundenlang streiten (ich sehe schon die Histo-Front und die rtc-Front aufeinanderprallen...). Wir haben das bislang immer so gehandhabt, und es gibt auch keinen Grund, das zu ändern. Zumindest nicht ohne vorherige Diskussion (die aber, das weiß ich jetzt schon, wohl ergebnislos bleiben wird). -- Chaddy - DÜP 12:40, 16. Mär. 2008 (CET)
Naja, ich finde es schlechten Stil, über einen Benutzer hier herzuziehen, ohne ihn selbst darauf anzusprechen --Historiograf 12:52, 16. Mär. 2008 (CET)
Denke allein der Anstand gebietet es als Urheber eines Bildes und Autor der Wikipedia sich an die eigeführten Sitten zu halten und wie alle anderen auf die Nennung in Artikeln zu verzichten. Egal wie die Situation rechtlich aussieht - ansonsten würde ich <meine Meinung> lieber auf die Bilder verzichten. Gruß --Vand 12:54, 16. Mär. 2008 (CET) PS: Qualitativ sind die verlinkten Beispiele eh so richtige "Glanzleistungen" - würde mich schämen so etwas überhaupt hochzuladen bzw. auch noch meinen Namen drunter zu setzen.
- Du solltest Dich schämen, so über die Leistung anderer zu reden. Nicht nur, dass die Fotos keinenfalls so schlecht sind, wie Du sie hier machst: Dieser Benutzer schießt wenigstens vorbildlich selbst Fotos statt irgendwelche mit hochprofessioneller Qualität aber fragwürdigem rechtlichem Status von fremden Seiten zu sammeln. Mit solchen Kommentaren entmutigst Du Leute, eigene Bilder zu machen, vielleicht werden sie das nächste mal dann denken, lieber lade ich keine Bilder hoch statt mir vom Benuter:Vand sowas anhören zu müssen. Wenn Dir die Bilder nicht gefallen, schieß gefälligst bessere, ansonsten einfach mal die Fresse halten, wenn Du nichts beizutragen hast. --rtc 13:41, 16. Mär. 2008 (CET)
- Ich danke dafür dass wenigstens einer so freundlich war, auf meiner Diskussionsseite auf diesen Thread hinzuweisen. Was die Qualität der Bilder angeht: Vand darf mir gerne einen anderen Foto zur Verfügung stellen, dann mache ich andere Bilder. So wie es ist ersetze ich in aller Regel nicht bessere Bilder durch meine ggf. neuen besseren (bei Angelika Beer mache ich da eine Ausnahme, das frühere Bild ist älter als das WWW), sondern illustriere Artikel die bisher noch gar kein Foto haben - mit dem was ich eben habe oder unter CC-BY auf Flickr finde und bei den Commons hochlade. Ob Vand sich für seine Bilder schämt oder für solche wenig hilfreichen Kommentare schämen sollte kann mir darum egal sein. --Gwyndon 18:20, 19. Mär. 2008 (CET)
Können wir bitte sachlich bleiben, danke --Historiograf 14:02, 16. Mär. 2008 (CET)
- Gibt es eigentlich einen Grund, sich wegen eines solchen schlichten, sachlichen Problems gegenseitig gleich derartig anzumachen? Dumeinegüte... -- Smial 15:24, 16. Mär. 2008 (CET)
Keine Angst vor Virginia...
Der Artikel Virginia Woolf hat leider bislang noch kein Bild von Virginia Woolf, weil die bekannten Portätfotos erst ab 01.01.2009 frei werden. Als "Ersatz" soll eine einfache Silhouette von V.W. dienen, und zwar dieses Fundstück, das ich von Flickr auf Commons hochgeladen habe: Bild:Woolf.jpg
Es handelt sich um eine Art Graffiti im öffentlichen Raum, das wird meist mit Hilfe einer selbst ausgeschnittenen Pappschablone in Spraytechnik irgendwo auf eine Wandfläche geklatscht und dient als eine Art politische Botschaft. Als Vorlage dient meist ein bekanntes, viel publiziertes Porträtfoto von V.W. (= das leider noch nicht frei ist), das einfach per Fotokopierer vergrößert wird. (Kann mich erinnern, dass bei Asta-Sitzungen die "Womanpower-Truppe" hin und wieder mit solchen Bastelarbeiten beschäftigt war (sofern sie nicht am Stricken waren; und Kaffe kochten "die" NIEMALS... ;-) )
Frage, sehe ich es richtig, dass keine Schöpfungshöhe gegeben ist und das Bild verwendet werden kann?
Grüße --Jocian (Disk.) 01:42, 18. Mär. 2008 (CET)
- Doch, das hat Schöpfungshöhe. Du kannst es leider nicht verwenden. Aber wieso wartest du nicht einfach noch 8,5 Monate? -- Chaddy - DÜP 02:38, 18. Mär. 2008 (CET)
- Sehe keine SH. Liegt zudem nicht Panoramafreiheit vor --Historiograf 12:07, 18. Mär. 2008 (CET)
- Naja, also dem Porträt kann man nicht mehr wirklich die Schöpfungshöhe absprechen... Aber Panoramafreiheit könnte gehen. Allerdings auch nur dann, wenn es dauerhaft angebracht ist. Beim Wort "Graffiti" denke ich aber nicht unbedingt an dauerhafte Anbringung. -- Chaddy - DÜP 13:41, 18. Mär. 2008 (CET)
Ich kann dem Porträt sehr wohl die SH absprechen, also "man" kann das sehr wohl, es sei denn, du möchtest dein Urteil über meines stellen. Und Straßenmalereien sind in der Kommentarliteratur typische Beispiele für "dauerhafte" (d.h. für ihre Lebenszeit existeirende) Werke, die unter Panoramafreiheit fallen. Graffiti unterfallen daher der Panoramafreiheit --Historiograf 20:09, 18. Mär. 2008 (CET)
- Chaddy: verwechselst du in diesen Fall nicht mit dem Bild von Asterix und Obelix an einer Hauswand den wir ja auch mal hatten? Aber Asterix und Obelix ist ja urheberrechtlich was anderes als das Konterfei einer realen Person. – Wladyslaw [Disk.] 20:19, 18. Mär. 2008 (CET)
Man darf natürlich nicht einfach eine geschützte Vorlage ohne den Urheber zu fragen, an seiner Hauswand verewigen. Einen gekauften, urheberrechtlich geschützten Gartenzwerg darf man aber - aufgrund des Erschöpfungsgrundsatzes - sehr wohl in seinen Vorgarten stellen und dort darf er auch fotografiert werden. Eine Art Schattenriss ist eine freie, keine geschützte Bearbeitung eines geschützten Fotos (wenn man die SH bejaht, was ich ja nicht tue) --Historiograf 20:26, 18. Mär. 2008 (CET)
- Hallo allerseits, bin jetzt erst wieder online, im Zuge der WP-Serverprobleme heute Nacht war mein Rechner vor lauter Verzweiflung gleich mit abgestürzt...;) Ich hatte deshalb meinen Beitrag hier auch nicht mehr vervollständigen können, was ich kurz nachholen möchte.
- Also, die Hauptbearbeiter des Artikels, Alinea und Telrúnya, möchten ihn gerne in Kürze als Exzellenzkandidaten einbringen, und bei Biographie-Artikeln ist ja ein fehlendes Foto immer ein kleines "Handicap". Ich bin bei dem Artikel mit Zuarbeiten wie z.B. "Bildrecherchen" behilflich, und kam so auf die Idee, anstelle des leider noch geschützten Fotos die "Schattenriss-Straßenmalerei" zu nehmen.
- Ich erlaube mir mal, zu Vergleichszwecken die Links zum Foto und zur "Straßenmalerei" hier zusammen anzugeben:
- Wenn ich Eure Diskussion mal zusammenfassen darf: Der Schattenriss ist eine anspruchslose, freie Bearbeitung des Fotos. Der Schattenriss wurde im Straßenraum "irgendwo" auf eine Fläche angebracht (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit Hilfe einer einfachen Schablone und zwei verschiedenfarbigen Farbspraydosen). Das "Graffiti" bzw. die "Straßenmalerei" befindet sich im Straßenraum und ist als "dauerhaft" anzusehen. Ergebnis: Das Schattenriss-Bild hat keine Schöpfungshöhe und fällt unter Panoramafreiheit.
- Würdet ihr dem so zustimmen? Grüße --Jocian (Disk.) 22:04, 18. Mär. 2008 (CET)
- Der schattenriss ist keine angewandte kunst, sondern darstellung um ihrer selbst willen. Ich würde das sogar als Kunst um ihrer selbst willen einordnen, da ist essig mit der schöpfungshöhe. (ein fall von histo-sondermeinungs-propaganda halt) sугсго.PEDIA 10:55, 19. Mär. 2008 (CET)
- Jo. Danke an Euch für Eure Beiträge! Grüße --Jocian (Disk.) 11:50, 19. Mär. 2008 (CET)
Wer Inkompetenz durch persönliche Angriffe kompensieren will, muss es ja nötig haben --Historiograf 13:50, 19. Mär. 2008 (CET)
SH: ja oder nein
Hallo, es geht um dieses Bild:
Es wurde hier gewünscht und ist ein Zeichnung nach der Vorlage. Ich habe gesagt, dass darf ich, weil keine SH. Ist das richtig? Und wenn das richtig ist, habe ich dann mein Bild falsch lizenziert, also müßte ich als Lizenz keine Schöpfungshöhe wählen? --Curtis Newton ↯ 14:16, 18. Mär. 2008 (CET)
- JEIN, das Bild ist so wie eingestellt und lizenziert, kann bleiben du musst nicht auf kein Schöpfungshöhe welchseln aber, dass heist noch lange nicht das sie schützbar ist. Da es sich hier um eine einfache technische Zeichnung handelt, ist meist von keiner oder kleiner Schöpfungshöhe (kleine Münze) auszugehen. Diese Zeichnung gibt ja Fakten wieder, und die sind ja bekanntlich nicht geschützt, und eine grosse geistige Leistung erfolgt beim Anfertigen auch nicht, da ja die Vorgaben an eine technische Zeichnug einzuhalten sind. Es müsste sich schon um eine kompliziertere Zeichnug , als in diesem Fall, um eine schüzenswerte Schöpfungshöhe zu erreichen und somit unters Urheberrecht zu fallen. Hier kommt vorallem noch dazu, das du ja nur die Pfeffersche Zelle abbildest und nicht wie bei der Vorlage noch die Osmose. Die Pfeffersche Zelle muss nun mal so gezeichnet werden, deshalb ist aus meiner Laiensicht keine Schöpfungshöhe erreicht.--Bobo11 17:57, 18. Mär. 2008 (CET)
- Keine SH. -- Chaddy - DÜP 18:03, 18. Mär. 2008 (CET)
- Der Nutzer hätte das Bild jetzt gerne auf Commons? Wie geht das jetzt mit der Lizenz? Muss ich das Bild auf Commons mit einer mir passenden Lizenz hochladen und dann hier löschen lassen? Curtis Newton ↯ 08:15, 19. Mär. 2008 (CET)
- Müssen, musst du in der Hinsicht hier überhaupt nichts. Und verschieben kann es auch der Nutzer selber. --Bobo11 09:41, 19. Mär. 2008 (CET)
- Und welche Lizenz nehme ich dann auf Commons. Das "passendste" wäre ja noch public-domain. Passt das? Curtis Newton ↯ 11:15, 19. Mär. 2008 (CET)
- Das must du selber Wissen. Aber ich selber benutze für meine Werke, auch wenn sie keine Schöpfungshöhe haben, immer eine Lizenz die Namensnennung vorschreibt. Die Schöpfunghöhe sagt nicht aus, dass du wenn sie nicht erreicht wird, nicht als Autor gennent werden darfst. Sondern nur, dass wenn sie nicht erreicht wird, du dein Urheberrecht schlecht einklagen kannst, da es eben nicht vorhanden ist.--Bobo11 11:21, 19. Mär. 2008 (CET)
- Wenn das Bild keine Schöpfungshöhe hat, ist es gemeinfrei. Dann besteht für die Nachnutzer auch keine Pflicht, den Urheber zu nennen. Insofern ist eine Lizenz mit Namensnennungspflicht hier ein wenig irreführend. -- Chaddy - DÜP 13:29, 19. Mär. 2008 (CET)
- Das must du selber Wissen. Aber ich selber benutze für meine Werke, auch wenn sie keine Schöpfungshöhe haben, immer eine Lizenz die Namensnennung vorschreibt. Die Schöpfunghöhe sagt nicht aus, dass du wenn sie nicht erreicht wird, nicht als Autor gennent werden darfst. Sondern nur, dass wenn sie nicht erreicht wird, du dein Urheberrecht schlecht einklagen kannst, da es eben nicht vorhanden ist.--Bobo11 11:21, 19. Mär. 2008 (CET)
- Und welche Lizenz nehme ich dann auf Commons. Das "passendste" wäre ja noch public-domain. Passt das? Curtis Newton ↯ 11:15, 19. Mär. 2008 (CET)
- Müssen, musst du in der Hinsicht hier überhaupt nichts. Und verschieben kann es auch der Nutzer selber. --Bobo11 09:41, 19. Mär. 2008 (CET)
- Der Nutzer hätte das Bild jetzt gerne auf Commons? Wie geht das jetzt mit der Lizenz? Muss ich das Bild auf Commons mit einer mir passenden Lizenz hochladen und dann hier löschen lassen? Curtis Newton ↯ 08:15, 19. Mär. 2008 (CET)
Zeitungsannoncen
Hallo, ich habe bei den FAQ schon etwas gewühlt, aber nicht die richtige Antwort gefunden, deshalb jetzt hier. Ich möchte in einen Artikel einen Zeitungsanzeige einbinden, die 1905 erschien und das Programm zur Eröffnung einer Eisenbahnlinie wiedergibt. Gilt hier die 100-Jahre-Regel ? Wie sieht es mit Firmenannoncen aus der Mitte des 19. Jahrhunderts aus, können die in die entsprechenden Lemmas eingebunden werden ?--Norbert Kaiser 16:04, 19. Mär. 2008 (CET)
Lesen bildet: WP:BR. Da steht alles. Und es ist eigentlich eine ziemliche Unverschämtheit, einfach zu ignorieren, dass wir hier keine Glaskugel haben, in der wir sehen können, ob die Anzeigen nur Text sind und wenn ja was fürn Text oder auch Bilder aufweisen und wenn ja wie die aussehen --Historiograf 19:51, 19. Mär. 2008 (CET)
Ich dachte eigentlich, dass ich die Abschätzung der Schöpfungshöhe mittlerweile relativ gut drauf habe. Bei diesem Logo stellt sich mir allerdings die Frage, ob durch den Löwen nicht eine gewisse Schöpfungshöhe gegeben ist. Ich habe nämlich bisher das Hochladen von Logos, die - wenn auch in vereinfachter Form - eine Art Maskottchen enthalten, vermieden. --Connum 14:54, 19. Mär. 2008 (CET)
- Die Schöpfungshöhe muss sich gerade hinter dem Löwen versteckt haben, als ich hingeguckt habe (SH -) sугсго.PEDIA 15:22, 19. Mär. 2008 (CET)
- Na vielen Dank. Und was soll ich mit dieser Aussage jetzt Anfangen? --Connum 15:25, 19. Mär. 2008 (CET)
- Hat er doch geschrieben. ;) Hat keine Schöpfungshöhe. -- Chaddy - DÜP 15:28, 19. Mär. 2008 (CET)
- Ja, okay, da hätte ich wohl meine Frage besser formulieren sollen, sorry! ;-) Also es ging mir eher darum: Warum hat dieses Logo keine Schöpfungshöhe? Ich dachte bis jetzt, dass solche Elemente, die über einfache Formen hinaus gehen, Grund für die Annahme einer Schöpfungshöhe darstellen. --Connum 15:33, 19. Mär. 2008 (CET)
- Verstehe ich auch nicht so richtig, denn als ich das Logo von Wolf's Rain noch mit der Silhouette eines Wolfes im Hintergrund hochgeladen habe, da wurde es wegen dem Wolf gelöscht. Sind Wölfe mehr wert als Löwen? -- ▪Niabot▪議論▪ 15:42, 19. Mär. 2008 (CET)
- Wie hießt das Wolfsbild (Link), dann kann ichs dir vielleicht erklären. sугсго.PEDIA 15:46, 19. Mär. 2008 (CET)
- Kannst Du mir in der Zwischenzeit bitte erklären, wieso der Löwe keine Schöpfungshöhe hat? Hat er die aufgefressen? :-P --Connum 16:13, 19. Mär. 2008 (CET)
- Also das muss eine Vorgängerversion von Bild:Wolf's Rain Logo.svg gewesen sein, da diese damals gelöscht wurde. -- ▪Niabot▪議論▪ 16:16, 19. Mär. 2008 (CET)
- Das lag wohl eher daran, dass das kein offizielles, sondern ein nachgebautes Logo war, dessen enzyklopädische Eignung angezweifelt worden ist (falls das wirklich nur ein selbstgebautes Logo war, trifft das auch zu.) Schöpfungshöhe hätte das als echtes Logo nicht gehabt. (Für Admin hier einsehbar) sугсго.PEDIA 16:25, 19. Mär. 2008 (CET)
- Wie hießt das Wolfsbild (Link), dann kann ichs dir vielleicht erklären. sугсго.PEDIA 15:46, 19. Mär. 2008 (CET)
- Hat er doch geschrieben. ;) Hat keine Schöpfungshöhe. -- Chaddy - DÜP 15:28, 19. Mär. 2008 (CET)
- Na vielen Dank. Und was soll ich mit dieser Aussage jetzt Anfangen? --Connum 15:25, 19. Mär. 2008 (CET)
Gibts irgendeinen Grund, den Löwen anders als das
laufende Auge zu sehen? Im bereich der angewandten Kunst existiert der Unterbau des Geschmacksmusterrechts, also ist ein deutliches Überragen erforderlich. Überragt der Löwe deutlich oder was? --Historiograf 19:49, 19. Mär. 2008 (CET)
- "deutliches Überragen" Über was? – Das wollte sich mir noch nie erschließen. -- ▪Niabot▪議論▪ 19:51, 19. Mär. 2008 (CET)
- Deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung. Zum Vergleich einfach andere Grafiken ohne Schöpfungshöhe btrachten und, naja eben vergleichen, ob die Datei deutlich aufwendiger gestaltet ist. Das kann man aber keinen Kriterien festmachen, nur am gesunden Menschenverstand. Deshalb bewertet Schöpfungshöhe auch jeder anders. -- Chaddy - DÜP 20:05, 19. Mär. 2008 (CET)
- Da fällt mir dann wieder das Firefox-Logo ein... Aber bevor das wieder in unendlichen Diskussionen endet, beschließ ich lieber, dass ich es sich mir wohl nie zu 100% erschließen wird... ;-) --Connum 22:10, 19. Mär. 2008 (CET)
- Das AbstürzFox-Logo hat keine SH. sугсго.PEDIA 22:16, 19. Mär. 2008 (CET)
- Da kann man sich eben drüber streiten... Wieso AbstürzFox? Du magst ihn wohl nicht besonders, oder? Ne, so geht das nicht, ja. ;) -- Chaddy - DÜP 23:15, 19. Mär. 2008 (CET)
- Also bei mir läuft der flüssiger als IE, aber lassen wir das... *g* Hmm wenn der keine SH hat, was war dann nochmal der Grund, dass wir das hier nicht verwenden dürfen und es ständig neu hochgeladen und wieder gelöscht wird? ;-)--Connum 09:42, 20. Mär. 2008 (CET)
- Beim FF-Logo gehen die Meinungen auseinander. -- Chaddy - DÜP 12:37, 20. Mär. 2008 (CET)
- Also bei mir läuft der flüssiger als IE, aber lassen wir das... *g* Hmm wenn der keine SH hat, was war dann nochmal der Grund, dass wir das hier nicht verwenden dürfen und es ständig neu hochgeladen und wieder gelöscht wird? ;-)--Connum 09:42, 20. Mär. 2008 (CET)
- Da kann man sich eben drüber streiten... Wieso AbstürzFox? Du magst ihn wohl nicht besonders, oder? Ne, so geht das nicht, ja. ;) -- Chaddy - DÜP 23:15, 19. Mär. 2008 (CET)
- Das AbstürzFox-Logo hat keine SH. sугсго.PEDIA 22:16, 19. Mär. 2008 (CET)
- Da fällt mir dann wieder das Firefox-Logo ein... Aber bevor das wieder in unendlichen Diskussionen endet, beschließ ich lieber, dass ich es sich mir wohl nie zu 100% erschließen wird... ;-) --Connum 22:10, 19. Mär. 2008 (CET)
- Deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung. Zum Vergleich einfach andere Grafiken ohne Schöpfungshöhe btrachten und, naja eben vergleichen, ob die Datei deutlich aufwendiger gestaltet ist. Das kann man aber keinen Kriterien festmachen, nur am gesunden Menschenverstand. Deshalb bewertet Schöpfungshöhe auch jeder anders. -- Chaddy - DÜP 20:05, 19. Mär. 2008 (CET)
Lizenzverstoß bei Archivierung?
Hallo!
Ich habe mal eine Frage bezüglich der Archivierung von Seiten: Verstößt es gegen die GFDL, wenn eine Seite kopiert und unter einem anderen Namen angelegt wird, ohne dass die Autoren genannt werden, um damit ein Archiv anzulegen? Die ursprüngliche Seite bleibt erhalten und wird weiterhin geändert. Ein Hinweis auf der neu angelegten Seite verweist darauf, dass es eine neuere Version der Seite gibt.
Mir ist das heute bei b:Blender Dokumentation: Gus läuft! 2.42 aufgefallen. Aber auch bei Archivierungen im Projekt-Namensraum und auf Diskussionsseiten wird ja meist so vorgegangen. Und bevor ich dort jetzt irgendwelche Pferde scheu mache, wollte ich mal die Experten hier fragen. :)
Viele Grüße
heuler06 09:05, 20. Mär. 2008 (CET)
- Diskussionen beinhalten ihre Urhebergeschichte ja selber, da ist da kein Problem (Signatur= Urheber + Zeitpunkt der Schaffung), das auch für Metaseiten, wie dieser hier, wo man wie auf Diskussionsseiten die eigenen Beiträge signiert. Copypasteverschiebungen von Seiten ohne solche Hinweise verstoßen aber gegen die GFDL, das Verschieben der Seiten auf ein neues Lemma per Spezial:Verschieben nimmt die Versionsgeschichte mit und ist erlaubt. Nach der von der WMF vertretenen GFDL-Auslegung, genügt bei Cope-Paste-Copien ein Permalink auf Ursprungsversion und Versionsgeschichte, überzeugend finden das aber längst nicht alle (einschließlich mir). Ich rate immer zu einer Vollkopie des alten Artikel und der vollständigen Versionsgeschichte als Sockel der neuen Seite als erster Version mit Links auf Versionsgeschichte und Permalink auf die betroffene Ursprungsseitenversion. sугсго.PEDIA
- So überzeugend ist das mit der Signatur aber auch nicht, da die manipuliert werden kann.
- Du meinst also: Seite verschieben und die letzte Version per Copy&Paste als Grundlage für die neue Seite nutzen? Der letzte Satz ist sehr schwer verständlich, da er ua. 10 Substantive und 4 Präpositionen (ohne als) aber nur ein(!) Verb beinhaltet. Verständlich ist etwas anderes. ;-) -- heuler06 11:07, 20. Mär. 2008 (CET)
Briefmarken & Münzen
Hi
Die Frage kommt sicher schon zum x-ten Mal, aber: Sind Fotos von Münzen, Banknoten und Briefmarken erlaubt, wenn ich sie mache und dann hochlade? MfG--RedSolution (Anonymer Dissident) 11:43, 19. Mär. 2008 (CET)
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Amtliche_Werke Was dort nicht geregelt ist, ist hier nicht geregelt, sollte ja eigentlich einleuchten, oder? Ansonsten gilt Gewohnheitsrecht bzw. über von Commons eingebundene Bilder Commons-Policy. Was dort möglich ist, kann man an den entsprechenden Kategorien ersehen. Lokal hier hochgeladene Bilder von Münzen, Banknoten und Bildern findet man über einschlägige Artikel --Historiograf 13:56, 19. Mär. 2008 (CET)
- Hm. Mir ist es immer noch nicht ganz klar - Briefmarken sind erlaubt, und bei Münzen muss man nach Ähnlichen suchen, um sich daran zu orientieren?--RedSolution (Anonymer Dissident) 17:30, 19. Mär. 2008 (CET)
Üblicherweise sind deutsche Briefmarken erlaubt. Ansonsten gilt: Es gibt keine Regel für die Wikipedia. Wir können hier keine Regel aus dem Hut zaubern. Beim Durchsehen einiger Artikel habe ich 2008 hochgeladene österreichische Banknotenbilder gesehen, die keinerlei Lizenz aufwiesen, also ganz offensichtlich funktioniert die DÜP nicht --Historiograf 19:46, 19. Mär. 2008 (CET)
- Funktionieren? Eine 100% Sicherheit kann es nicht geben. Wir machen das hier alles auf freiwilliger Basis, da kann es schon vorkommen, dass etwas durchrutscht. Ich glaube auf jeden Fall, dass die Situation durch die DÜP besser geworden ist. jodo 19:51, 19. Mär. 2008 (CET)
- Natürlich kann es das, wenn man eine Liste aller Bilduploads hat und die Kontrolle entsprechend markiert. Hier wird doch nichts heimlich hochgeladen. Die DÜP ist offenbar dilettantisch organisiert --Historiograf 19:57, 19. Mär. 2008 (CET)
- Bilder ohne Lizenz werden eigentlich von einem Bot automatisch markiert, aber im Moment funktioniert er nicht... Drum müssten immer ein zwei Leute die Uploads überwachen, das ist aber offenbar nicht der Fall... -- Chaddy - DÜP 20:02, 19. Mär. 2008 (CET)
- Öhm - ich nochmal. Kann man irgendwie urteilen, ob fremde Briefmarken/Münzen geschützt sind? Etwa über Gesetze?--RedSolution (Anonymer Dissident) 22:36, 19. Mär. 2008 (CET)
- Nö, kann man nicht --Historiograf 22:44, 19. Mär. 2008 (CET)
- Teilweise schon, wenn man ein Gesetz aus dem Land hat gleich unserem UrhG, dass amtliche Werke schutzfrei stellt und zudem die Veröffentlichung im Amtsblatt hat, schon. sугсго.PEDIA 22:57, 19. Mär. 2008 (CET)
- Öhm - ich nochmal. Kann man irgendwie urteilen, ob fremde Briefmarken/Münzen geschützt sind? Etwa über Gesetze?--RedSolution (Anonymer Dissident) 22:36, 19. Mär. 2008 (CET)
- Bilder ohne Lizenz werden eigentlich von einem Bot automatisch markiert, aber im Moment funktioniert er nicht... Drum müssten immer ein zwei Leute die Uploads überwachen, das ist aber offenbar nicht der Fall... -- Chaddy - DÜP 20:02, 19. Mär. 2008 (CET)
- Abgesehen davon, dass man das und dass nicht durcheinanderwerfen sollte, es sei denn man hat einen Legastheniker-Button auf der Benutzerseite, zielte die Frage auf etwas Unmögliches. Wir können hier nicht in wenigen Tagen aus dem Boden stampfen, was wir in Jahren versäumt haben, nämlich eine orientierende Zusammenstellung der einzelnen Regelungen, verbunden mit einer Wertung, was wir akzeptieren. Man braucht sich nur einmal Wikipedia:Briefmarken anzuschauen: eine Ruine. Üblicherweise halten wir uns hier an das Recht von DACH, und nach deutschem Recht gelten die Vorschriften für amtliche Werke für amtliche Werke gleich welchen Staates, also wenn wir uns (gegen die herrschende Meinung der Urheberrechtler) entschieden haben, deutsche Briefmarken zu akzeptieren, können wir hier alle Briefmarken aus allen Ländern nehmen. --Historiograf 17:12, 20. Mär. 2008 (CET)
Haben wir eine Text, der gut erklärt, in wie weit Verwertungsgesellschaften Freigaben verhindern?
Siehe Frage, wenn nicht, Wikipedia:Bildrechte/Verwertungsgesellschaften. Ich überarbeite gerade einen Freigabebettelbrief, den ein Profi-Content-Macher gegenüber seinen Kontakten zum Einsatz kommen möchte. Ein Verwertungsgesellschaften und freie Inhalte sind meist inkompatibel habe ich schon drin, eine genauere Erklärung als Link wäre aber sehr nett.sугсго.PEDIA 09:33, 20. Mär. 2008 (CET)
Wie wärs, wenn du dich einfach mal in unseren Archiven informierst? Oder in meinem Highway nachschlägst? --Historiograf 17:16, 20. Mär. 2008 (CET)
originalformatierte Liste übernommen - URV?
seit der Version vom 22.10.2006 besteht der Artikel ZDF-Fernsehrat nicht nur zum größten Teil aus einer Liste der aktuellen Mitglieder des Fernsehrats, die von der nachstehend genannten Seite übernommen wurden, sondern diese sieht seitdem auch genauso formatiert aus wie im Original. da das ja im Prinzip auch gleichzeitig übernommene Fakten sind, allerdings mit den genauen Formatierungen und Formulierungen, ist das dann auch ne URV? und nun? und wo wäre dann die Grenze? --Geitost 18:25, 20. Mär. 2008 (CET)
- Informationen (auch als Liste) sind nicht schützbar. Die Darstellung der Liste erreicht keine Schöpfungshöhe. Somit keine URV jodo 18:28, 20. Mär. 2008 (CET)
Siegel von US-Bundesstaaten
Wie sieht es mit solchen Siegeln aus? Können wir die als Amtliches Werk durchgehen lassen? Auf Commons sind gerade einige zur Löschung vorgeschlagen, auf en werden sie als fair use gehandelt und hier haben wir jetzt einen in der DÜP. -- Chaddy - DÜP 18:32, 20. Mär. 2008 (CET)
Für mich sind das amtliche Werke --Historiograf 18:49, 20. Mär. 2008 (CET)
- Es werden nicht die Siegel zur Löschung vorgeschlagen, sondern nur der irreführende Lizenzbaustein, der behauptet, die Staats-Sigel wären Werke der Bundesregierung. Die meisten Siegel sind ohnehin PD-old, bis auf Alaska und Hawaii und vielleicht noch eine Handvoll weiterer, wobei der Nachweis schwierig wird. Niemand will Siegel von 177x löschen. --h-stt !? 18:59, 20. Mär. 2008 (CET)
- Warum haben dann die Commons-Siegel selbst LAs (z. B. Image:Nevada state seal.png)? Und warum sind sie auf en fair use? Die Frage ist halt, was machen wir mit den Siegeln? Nach Commons verschieben und hoffen, dass die dort einen ordentlichen Baustein zusammenzimmern (und nicht doch alle Siegel löschen)? Oder behalten wir sie hier lokal als Amtliche Werke, bzw. PD-alt? -- Chaddy - DÜP 19:50, 20. Mär. 2008 (CET)
DDR-Bilder
Hallo, wir haben hier ein etwas kniffliges Problem. Vielleicht könnt Ihr uns helfen. Wir haben Bilder einer alten DDR-Kulturstelle. Diese sind wohl damals als eine Art Pressefotos entstanden. Die vollen Rechte hatte damals das Kulturamt der Kreisstadt. Deren Nachfolger wollten die Bilder vernichten, welche aber gerettet werden konnten. Das Problem ist, der Besitzer der Bilder würde einer Freistellung zustimmen, aber er ist nicht der Fotograf. Der Fotograf (die Fotografen) dürfte auch unbekannt und schwer ausfindig zu machen sein. Gibt es eine Möglichkeit die Bilder hier einzustellen?--Viele Grüße "John" 15:37, 19. Mär. 2008 (CET)
- Die Rechte hatten auch zu DDR- Zeiten die Fotografen. Diese sind mit Sicherheit keine 70 Jahre tot, was die Bilder für uns unverwertbar macht, solange man den Autoren nicht kennt. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 15:40, 19. Mär. 2008 (CET)
- Wie sieht es denn aus, wenn es sich bei den Fotografen um Mitarbeiter einer Körperschaft öffentlichen Rechts handelt, die per Arbeitsvertrag automatisch ihre Rechte am Bild an ihren Arbeitgeber übertragen haben? Ich kenne nämlich noch solche klauseln in DDR-Arbeitsverträgen... Gruß --LutzBruno 16:59, 20. Mär. 2008 (CET)
- Selbst wenn solche Verträge exiastiert haben (hatte selbst mal einen ähnlichen), so widersprach das sogar DDR-Recht. Aber selbst wenn nicht, ist mit dem Beitritt der DDR zur BRD das Urheberrecht der natürlichen Person wieder aufgeflammt. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 11:22, 21. Mär. 2008 (CET)
- Wie sieht es denn aus, wenn es sich bei den Fotografen um Mitarbeiter einer Körperschaft öffentlichen Rechts handelt, die per Arbeitsvertrag automatisch ihre Rechte am Bild an ihren Arbeitgeber übertragen haben? Ich kenne nämlich noch solche klauseln in DDR-Arbeitsverträgen... Gruß --LutzBruno 16:59, 20. Mär. 2008 (CET)
Erlaubniserteilung nachweispflichtig?
Hallo zusammen,
bin mir nicht sicher, ob meine Anfrage hier korrekt angesiedelt ist da es nur bedingt etwas mit Urheberrecht zu tun hat und eher um die korrekte Prozedur geht. Sonst schubst bitte meine Frage an die richtige Stelle.
Folgender Fall: ich schreibe grade an dem Artikel Breisacher St. Stephansmünster. Innenraumaufnahmen sind grundsätzlich verboten. Entsprechende Tafeln in der Kirche weisen auf dieses Verbot hin. Frage 1: Hat jemand eine Idee, aus welchem Grund dieses Verbot resultieren könnte? (Schutz vor Beschädigung durch Blitz, Kontrolle, ...) Ich habe dem Münsterbauverein heute geschrieben, dass ich nun trotzdem gerne Bilder von der wertvollen Innenausstattung machen möchte. Frage 2: Gesetzt den Fall ich bekäme die Erlaubnis dafür. Braucht die WP/OTRS für diese Erlaubnis nochmals eine ausdrückliche schriftliche Erklärung von Seiten des Münsterbauvereins? Gruß – Wladyslaw [Disk.] 23:23, 19. Mär. 2008 (CET)
- Nein, de UrhR ist es egal, ob du vertragswifrige Fotos von fremdem urhg-gemeinfreiem Eigentum machst. sугсго.PEDIA 23:27, 19. Mär. 2008 (CET)
- (BK)Ich nehm mal schwer an es handelt sich bei denn Fotoobiekten um alte Werke wo der Küstler schon 70+ Jahre verstorben ist (Es sich als um gemeinfrei Werke handelt, da deren Urheberrecht abgelaufen ist). Daher wäre eine fotografieren und einstellen ohne Erlaubniss des Hauseigentumers, nur ein Verstoss gegen das Hausrecht und somit für uns hier kein Problem, da sie ja dich hängen würden. Die WP kann, wegen Verstoss gegen das Hausrechtes (z.B. allgemiens Fotografierverbot) nicht angeklagt werden, daher ist ein Nachweis via OTRS nicht zwingend notwendig. Für dich selber wäre natürlich ein Hinweis, dass die Bilder mit Erlaubniss geschossen wurde vorteilhaft, da du dir damit Ärger ersparen kannst. Ich persönlich halte einen Hinweis beim Hochladen für ausreichend.--Bobo11 23:33, 19. Mär. 2008 (CET)
- Okay. Trotzdem will ich die Erlaubnis. Allein schon weil ich dann anständige Bilder ohne umherwandernde und störende Besucher machen könnte. – Wladyslaw [Disk.] 23:37, 19. Mär. 2008 (CET)
- Ein Versuch an eine Erlaubniss zu kommen ist es sicher mal wert, und Fragen kostet in der Regel ja nichts. Bobo11 23:39, 19. Mär. 2008 (CET)
- Okay. Trotzdem will ich die Erlaubnis. Allein schon weil ich dann anständige Bilder ohne umherwandernde und störende Besucher machen könnte. – Wladyslaw [Disk.] 23:37, 19. Mär. 2008 (CET)
Grund des Verbots: Ich halte zwei ganz verschiedene Gründe für denkbar. 1. Will die Kirche vielleicht lieber die eigenen Postkarten und Heftlein verkaufen (sowas soll's geben und auch die Kirchen müssen aufs Geld schauen). 2. Ist es aber wahrscheinlicher, dass einfach die Besucher, seien es die kunsthistorisch interessierten, seien es die aus religiösen Gründen Anwesenden, nicht dauernd gestört werden sollen. BerlinerSchule 00:03, 20. Mär. 2008 (CET)
Wenn die Innenausstattung hinreichend alt ist, ist uns im Prinzip egal, ob du das Fotografierverbot beachtest oder nicht. -- Wiggum 00:39, 20. Mär. 2008 (CET)
Wie wärs, wenn wir alle wieder mal Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum lesen? meines Erachtens resultieren solche Fotografierverbote aus dem Wunsch nach einem Vermarktungsmonopol, das sich über die bundesgesetzliche Wertung der Gemeinfreiheit hinwegsetzt. --Historiograf 17:15, 20. Mär. 2008 (CET)
- Die Gründe für die Ausübung des Hausrechts sind völlig egal. Und wenn ein Inhaber des Hausrechts einem illegalen Fotografen aufgrund der Nutzung von Bildern, die er unter Bruch des Fotografierverbotes gemacht hat, ein lebenslanges Hausverbot erteilt, ist es sch...egal, ob der fotografierte Gegenstand gemeinfrei war. Man sollte nicht zu leichtfertig mit Eigentümerrechten umgehen. -- 80.139.53.28 19:03, 20. Mär. 2008 (CET)
- Es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache, ganz einfach. Klar kann ein Hausverbot ausgesprochen werden, das ist aber auch schon alles. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 12:27, 21. Mär. 2008 (CET)
Ich wäre sehr froh, wenn sich jemand mit Ahnung vom österreichischem Urheberrecht die Diskussion mal anschauen würde und seinen Senf dazu geben würde. Das ganze ist nun bestimmt schon sehr lang, aber zu einem klärenden Ergebnis sind wir immernoch nicht gekommen. Wäre also toll, wenn sich jemand die ellenlange Diskussion antut und dort sagt, warum die Argumentation bzw. die zitierten Paragraphen nicht angewendet werden können. Wenn dem so sei, wäre da doch ein größerer Unterschied im DACH-Recht. Vielen Dank von meiner Seite jodo 00:53, 21. Mär. 2008 (CET)
erledigt --h-stt !? 10:15, 21. Mär. 2008 (CET)
SRTM V3
Hallo, ich bin mir bei folgendem nicht sicher ob ich es verwenden darf, vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen:
Ich erstelle zur Zeit mit dem freien Programm Generic Mapping Tools einige Karten. Dabei kann man auch freie topographische Datensätze verwenden (wie z.B. hier). Nun gibt es auch den Datensatz SRTM, der in der Version 1 und 2 frei verfügbar ist (also Public Domain). Seit einiger Zeit gibt es eine dritte Version von SRTM, in der Datenfehler korrigiert wurden. Die Bedingungen sind dabei wie folgt (vgl.):
- PROCESSED SRTM DATA VERSION 3
- The data distributed here are in ARC GRID, ARC ASCII and Geotiff format, in decimal degrees and datum WGS84. They are derived from the USGS/NASA SRTM data. CIAT have processed this data to provide seamless continuous topography surfaces. Areas with regions of no data in the original SRTM data have been filled in using interpolation methods. A full technical report on this method is in preparation.
- DISTRIBUTION
- Users are prohibited from any commercial, non-free resale, or redistribution without explicit written permission from CIAT. Users should acknowledge CIAT as the source used in the creation of any reports, publications, new data sets, derived products, or services resulting from the use of this data set. CIAT also request reprints of any publications and notification of any redistributing efforts.
- NO WARRANTY OR LIABILITY
- CIAT provides these data without any warranty of any kind whatsoever, either express or implied, including warranties of merchantability and fitness for a particular purpose. CIAT shall not be liable for incidental, consequential, or special damages arising out of the use of any data.
- ACKNOWLEDGMENT AND CITATION
- We kindly ask any users to cite this data in any published material produced using this data, and if possible link web pages to the CIAT SRTM website (http://srtm.csi.cgiar.org).
- Citations should be made as follows:
- Jarvis A., H.I. Reuter, A. Nelson, E. Guevara, 2006, Hole-filled seamless SRTM data V3, International Centre for Tropical Agriculture (CIAT), available from http://srtm.csi.cgiar.org.
Was bedeutet das für Karten, die für die Wikipedia bestimmt sind? Und was bedeutet das für die Lizenz? Die Seite http://www.maps-for-free.com/ verwendet zum Beispiel ebenfalls SRTM-Daten (höchstwahrscheinlich sogar die Version 3) und stellt diese unter die Lizenz CC-SA-3.0 (vgl. Page). Diese Seite verwendet ebenso SRTM-Daten.
Ich würde mich freuen wenn ihr mir da weiter helfen könntet. -- San Jose 16:59, 20. Mär. 2008 (CET)
Ist doch eigentlich ganz einfach: WENN die Daten selbst einem urheberrechtlichen Schutz unterliegen (was bei kartographischen Rohdaten nicht über jeden Zweifel erhaben ist), dann können wir diese Daten nicht verwenden, da die kommerzielle Verwertung nicht gegeben ist --Historiograf 17:19, 20. Mär. 2008 (CET)
- Was heißt das für SRTM Version 3? Für mich stellt sich nämlich die Frage, wenn SRTM V3 nicht frei verwendbar ist, warum sind dann bei www.maps-for-free.com die Daten unter CC-SA-3.0 veröffentlicht. PS: Und was ist eigentlich mit der Schöpfungshöhe? Besitzen topographische Daten überhaupt eine Schöpfungshöhe? -- San Jose 17:48, 20. Mär. 2008 (CET)
SH besitzt immer nur die kartographische Darstellung, die konkrete (und sei sie noch so besch...) Gestaltung, nie die zugrundeliegende Datenbasis. Und wegen maps-for-free musst du die fragen, nicht uns --Historiograf 18:52, 20. Mär. 2008 (CET)
- Ok, dann soweit Danke für die Auskunft. -- San Jose 20:22, 21. Mär. 2008 (CET)
Auslagerungen aus anderen Artikeln
Hallo, Benutzer:Schreibvieh meinte, dass ich hier evt. richtig bin.
Habe nun folgendes Problem: Ich würde ganz gern den (sehr unfangreichen) Artikel Uniformen der SS entschlacken. Deswegen hatte ich angefangen, Teile über die Copie&Paste in eigene Artikel Germanische SS, SS-Ehrendegen und SS-Ehrendolch einzufügen. Ich hatte es damit begründet, das diese Artikel aus Auslagerungen und den dort angemachten Quellen bestehen würden. In meinen Augen war es völlig ausreichend.
Ist es aber wohl eben doch nicht, wie man mir mitteilt. Nun habe ich gelesen, dass ich bei einem solchen Vorgehen mind. die fünf Hauptautoren angeben soll. Nun, nach der grundlegenden Überarbeitung des damals quellenlosen Artikels bin wohl ich als Hauptautor zu betrachten.
Frage: Wie kann ich alles konform dort in diese neuen Artikel verschieben bzw. verlagern?
Hoffe um baldige Antwort und schöne Feiertage --Mikkel 16:16, 21. Mär. 2008 (CET)
- Am besten wenn du in der Zusammenfassungszeile darauf hinweist, wo du den Text her hast (eben aus dem Artikel "Uniformen der SS") und die Autoren nennst. Ich würde dir raten, alle Autoren zu nennen. Dafür ist aber in der Zusammenfassungszeile kein Platz. Deshalb kopierst du am besten die Versionsgeschichte des Quellartikels auf die Diskussionsseite der Zielartikel und fügst in der Zusammenfassungszeile einen Hinweis darauf ein. Es wäre natürlich nicht unparaktisch, wenn du die Zusammenfassungszeile der Bearbeitung nimmst, bei der du den Text kopierst. Nachträglich einfügen ist aufwendiger. -- Chaddy - DÜP 16:38, 21. Mär. 2008 (CET)
Benutzer:Wiggum hatte seinerzeit den Artikel mit dieser Begründung angelegt. Im Umkehrschluß würde das ja bedeuten, das der Artikel von Anfang an eine UVR war. Alle Bearbeiter? Kann ich machen ... sind ja nur über 500!
Kann man das nicht auf dem kleinen Dienstweg bewerkstelligen? --Mikkel 16:46, 21. Mär. 2008 (CET)
- PS: Wie kopiere ich die Versionsgeschichte am besten? --Mikkel 16:48, 21. Mär. 2008 (CET)
Ungefähr so? -- Mikkel 16:55, 21. Mär. 2008 (CET)
- Habe alles rückgängig gemacht. Die Auslagerungen kann ja jemand vornehmen, der Ahnung davon hat. Nichts für ungut.--Mikkel 17:23, 21. Mär. 2008 (CET)
Ist die Zeichnung als amtliches Werk zu betrachten? In WP:BR#Amtliche Werke bzw. Amtliches Werk erschließt sich mir das so, dass einzelne Fotos (bzw. "Bilder") ausgeschlossen sind, Zeichnungen ja dann sicherlich auch. --BLueFiSH.as (Hilf mit!) 18:05, 11. Mär. 2008 (CET)
Nur wenn sie in einer Rechtsnorm im Verkündungsblatt amtlich publiziert wurde. Eine "amtliche Skizze" ist sicher kein amtliches Werk i.S. von § 5 UrhG --Historiograf 20:21, 11. Mär. 2008 (CET)
- Dann schlage ich [Bild-PD-Schöpfungshöhe] zur Lizenzierung vor. Passt das? Gruß --Sir James 23:14, 11. Mär. 2008 (CET)
- Wünsch dir was. --BLueFiSH.as (Hilf mit!) 23:26, 11. Mär. 2008 (CET)
- Wie bitte? Was will mir der Dichter damit sagen? Gruß --Sir James 23:29, 11. Mär. 2008 (CET)
- Vergiss es einfach. --BLueFiSH.as (Hilf mit!) 19:16, 14. Mär. 2008 (CET)
- Wie bitte? Was will mir der Dichter damit sagen? Gruß --Sir James 23:29, 11. Mär. 2008 (CET)
- Wünsch dir was. --BLueFiSH.as (Hilf mit!) 23:26, 11. Mär. 2008 (CET)
Tja, da war ich als absoluter Laie irgendwie auf eine ähnliche Idee gekommen. Ich hatte nämlich erstmal nachgesehen, ob in der Diskussion zum Artikel irgendetwas stand, und mich dann auf der Benutzerseite des Entferners gemeldet:
"Ich habe mit der Skizze eigentlich nichts zu tun, frage mich aber, ob sie denn wirklich rausmusste. Wenn es - und es sieht ja danach aus - eine Originaldarstellung aus dem Kreis der Grenztruppen (oder einer anderen DDR-Behörde, MfS, VoPO oder so) ist, ist es dann nicht automatisch Public Domain? Und wenn es jemand nachträglich gezeichnet haben sollte (was man ja nicht ausschließen kann, aber wohl eher unwahrscheinlich ist) ist doch wohl die Schöpfungshöhe derart niedrig, dass keine UR daraus hervorgehen. Sehe ich das richtig? BerlinerSchule 23:56, 11. Mär. 2008 (CET).
Die erhaltene Antwort ("Ich sehe keinen Anlass, dass hier zu diskutieren. In meinen Beiträgen findest du die Stelle, wo das bereits diskutiert wird. --BLueFiSH.as ...") führte mich dann (obschon ich sie nicht sofort als wirklich hilfreich empfunden hatte) an diesen Ort.
Die eigentliche Frage bleibt bestehen. Und die Erklärung der Amtlichen Werke spricht von Fotos, wobei sich beide Beispiele eindeutig auf Fotos von Personen beziehen. BerlinerSchule 00:31, 12. Mär. 2008 (CET)
- Zumindest die Beschriftung stammt garantiert *nicht* von irgendeiner DDR-Behörde. West-Berliner amtliche Stellen kann ich nicht ganz ausschließen, aber ich denke auch nicht, dass dort damals "Tränenpalast" gesagt wurde. Der ganze Zeichensatz sieht auch eher modern aus. Ein Originaldokument hätte wiederum eine Art von Beschriftung gehabt. Selbst wenn man sich die Schrift wegdenkt, wirkt auch die ganze Karte auf mich (subjektives Urteil) eher neuzeitlich, also eher wie eine Computergrafik als wie ein Scan einer alten Kartengrundlage. --Global Fish 08:30, 12. Mär. 2008 (CET)
Ist der blaue Fisch nun global? Verliert ein ursprünglich blauer Fisch durch die Globalisierung seine Farbe? Oder sind es, wie es eigentlich bei zwei verschiedenen Benutzernamen sein sollte, auch zwei verschiedene Benutzer? Davon abgesehen ist die Einlassung sicherlich zumindest teilweise stichhaltig. Sicherlich sind (eventuell unter Ausnahme der Straßennamen) die Beschriftungen neu(er). Die aus ruckelnden Geraden zusammengesetzten Kurven könnten am PC gezeichnet sein, könnten aber auch nur mit geringer Auflösung und einem bescheidenen Programm (wie bmp) eingescannt worden sein.
Was allerdings nicht klar ist, ist, warum Du, wenn Du eine dem Artikel nicht zuträgliche Fälschung vermutest, diese dann wegen URV-Problemen rausnimmst, statt auf diesen Fälschungsverdacht hinzuweisen. Wir sollten vielleicht doch einmal sehen, wer das Bild eingestellt hat und ob von dort genauere Informationen zu erhalten sind. Eine Skizze der Raumaufteilung im Bahnhof wäre auf jeden Fall sinnvoll. BerlinerSchule 02:15, 13. Mär. 2008 (CET)
Sir James, ich sehe gerade, Du hast selber das Bild eingestellt. Woher kommt das denn? Hast Du es digital bekommen oder selber eingescannt? Und woher weißt Du, dass es echt ist und von ca. 1985? Das sollte sich doch alles klären lassen. Danke und tschüß, BerlinerSchule 02:25, 13. Mär. 2008 (CET)
- Also, ich bin nicht BLueFiSH.as und ich habe das Bild auch nicht gelöscht. Was ich sage ist, dass ich Zweifel an der angegebene Quelle (Senat von 1985) habe, erst recht daran, dass das Bild in dieser Form aus DDR-Quellen kommt. Klären kann das nicht der Verursacher der Löschung, sondern nur der Einsteller des Bildes.
Dass so ein Bild im Prinzip sehr sinnvoll wäre, ist unbestritten.--Global Fish 12:35, 13. Mär. 2008 (CET).
--
Damit der Verursacher der Löschung auch noch zu Wort kommt - hier zur Erinnerung meine Aufforderung:
Dann schlage ich [Bild-PD-Schöpfungshöhe] zur Lizenzierung vor. Passt das? Gruß --Sir James 23:14, 11. Mär. 2008 (CET)
Wünsch dir was. --BLueFiSH.as (Hilf mit!) 23:26, 11. Mär. 2008 (CET)
Wie bitte? Was will mir der Dichter damit sagen? Gruß --Sir James 23:29, 11. Mär. 2008 (CET)
--
Ich bitte ausdrücklich den Globalen Fisch um Entschuldigung für meine Unterstellung, er sei eine neue oder jedenfalls zweite Version des Blauen Fisches. Ad rem: Ich war und bin auch der Meinung, dass grundsätzlich eine Darstellung der räumlichen Verhältnisse sinnvoll wäre. Ich bin weiterhin der Ansicht, dass die Skizze, um die es hier geht, absolut nicht die nötige Schöpfungshöhe für irgendwelche UR besitzt.
Allerdings bleibt hier tatsächlich die Frage nach dem Urheber. Und zwar eben nicht wegen irgendwelcher Rechte, sondern wegen der Authentizität und der korrekten Darstellung. Die Frage ist tatsächlich, ob sie echt ist. Wenn sie echt ist, sollte deutlich gesagt werden, was nachträglich verändert wurde (mit Sicherheit die Beschriftung).
Wenn sie nicht echt ist, mutet es sehr seltsam an, dass der Einsteller sie für echt erklärt hat. Ist der Einsteller selber auf falsche Informationen reingefallen? Dann bitte deutlich sagen. Oder ist der Einsteller selber der Fälscher oder ein bewusster Einsteller einer ihm als solchen bekannten Fälschung? Dann hat allerdings der Einsteller dieser Einstellung eine Einstellung, auf die ich mich gerade bei so einem Thema nicht recht einstellen möchte. Ich bin also dagegen eingestellt, eine Fälschung als echt in dem Artikel zu lassen.
Also:
Wenn echt, bitte entsprechend nachweisen und Beschriftung als nachträglich kennzeichnen (übrigens ist ja auch die Streckenskizze rechts unten nicht authentisch!).
Dann aber möglichst nicht in den Artikel einstellen, sondern lieber etwas Echtes suchen.
Wenn nichts Echtes aufzutreiben ist, diese Skizze entsprechend deklarieren und dann wieder einstellen.
Danke und tschüß, BerlinerSchule 15:55, 13. Mär. 2008 (CET)
- Und bei mir musst du dich nicht entschuldigen oder wie? Starkes Stück. Mich dünkt, du stellst gern Vermutungen in alle möglichen Richtungen auf. Öffentlich ausgesprochene Vermutungen wie solche in obigem Fall helfen dir aber selten weiter oder können sich gar ins Gegenteil kehren, man denke auch an die Wikiquette. Zur Sache tragen sie auf jeden Fall gar nichts bei. Und nur darum geht es hier. Des Weiteren möchte ich dich bitten, Benutzernamen so zu respektieren wie sie sind. Ich heiße nicht "der blaue Fisch" sondern BLueFiSH.as. Wenn dir das zu schwer zum Tippen ist, dann benutze Kopieren+Einfügen. Außerdem gibt es einen Benutzer:Blaufisch. Durch solche "Verniedlichungen" können schnell unnötige Verwechselungen entstehen, die nicht sein müssen. MfG --BLueFiSH.as (Hilf mit!) 19:16, 14. Mär. 2008 (CET)
Ich bitte Dich um Entschuldigung dafür, dass ich mich durch Deine leichte Flapsigkeit dazu habe hinreißen lassen, so zu reagieren. Jedenfalls ist weiterhin nicht klar, ob Du das Bild nun wegen URV-Verdachts rausgenommen hast oder wegen des Verdachts, es könne eine Fälschung sein (wobei sich "Fälschung" auf die Angaben zu "1985" und "Senat" bezieht, das Bild an sich könnte man als Skizze akzeptieren oder schlimmstenfalls ob Ungenauigkeit und Qualität kritisieren). Von unseren Missverständnissen (so etwas mit zwei ähnlichen Namen, die in derselben Angelegenheit antworten, war mir noch nicht passiert, ich werde aber in Zukunft vorsichtiger sein, versprochen!) abgesehen, ist aber das Problem, dass jemand eine Fälschung gutgläubig (oder auch nicht) eingestellt hat. Ich hoffe daher sehr, dass sich Sir James noch mal meldet, um die Sache aufzuklären. Schönen Abend noch, BerlinerSchule 21:18, 15. Mär. 2008 (CET)
- Ich habe mal gesucht, um in meinem Archiv näheres zur Herkunft des Bildes/Lageplans zu finden; leider ohne grossen Erfolg. Das Bild habe ich schon vor längerer Zeit (noch mit meinem alten Rechner; also ca. vor drei Jahren) als Fundstück aus dem Internet geladen. Meine Bildbeschreibung in WP zitiert nur die Informationen, die ich damals selbst dem Bild in meinen Bildinformationen hinzugefügt hatte. Eine genaue Quelle habe ich nicht mehr. Ich habe nichts selbst gezeichnet oder gescannt; das Fundstück wurde von mir nicht verändert. Vermutlich stammt es aus dieser "Ecke": [23], [24],[25]. Im übrigen würde ich inzwischen eher ca. 1995 anstelle von 1985 als Datum vermuten, das ist wohl ein Übertragungfehler. Also leider nichts konkreteres mehr. Ich würde es sehr schade finden, wenn das Bild gelöscht würde; es hilft dem Verständnis in den Artikeln zum Tränenpalast und zum Bahnhof Berlin Friedrichstraße sehr. In der Hoffnung, hier auch eine qualifizierte Antwort zu meiner Frage zu erhalten: kann man es mit [Bild-PD-Schöpfungshöhe] zur Lizensierung versehen? Übrigens: die Initiatoren von www.traenenpalast.de geben auf ihrer HP einen kleinen Lageplan zum Download an:[26] Danke & Gruß --Sir James 15:27, 16. Mär. 2008 (CET)
Ich glaube weiterhin, dass die Schöpfungshöhe etliche Meter unter einer urheberrechtsrelevanten solchen liegt. Aber das ist denn doch nicht die zentrale Frage. Als echtes Artefakt, nämlich als Zeichnung der Grenztruppen, wäre das Bild ein wichtiges Dokument gewesen. Das ist es aber nun wohl eindeutig nicht. Dafür, es einfach nur zur Darstellung der Situation einzustellen, ist es m.E. nicht gut genug:
1. Sehr ungenau. Zum Beispiel ist der U-Bahnhof wirklich nur kaum verständlich angedeutet.
2. Existiert(e) die (angedeutete) Brücke ganz links im Bild wirklich?
3. Qualität der Skizze unten rechts...
Gibt es wirklich nirgends ein besseres Bild? Es ist natürlich eine sehr schwer darzustellende Situation, ohne die dritte Dimension zur Verfügung zu haben. Deshalb hatten ja die Grenztruppen auch dieses dreidimensionale Modell, dessen Fotos in vielen Büchern zum Thema abgebildet sind. Wo steht eigentlich das Original? Kann man das nicht fotografieren? Oder gibt es vielleicht gemeinfreie Fotos davon? (Das Modell selbst sollte ja wohl Public Domain sein.). Oder könnte jemand vielleicht die hier in Rede stehende Skizze gründlich verbessern (und dann freigeben)? BerlinerSchule 21:39, 18. Mär. 2008 (CET)
- Hallo Berliner Schule! Ich habe die Lizenz zur Skizze auf [Bild-PD-Schöpfungshöhe] geändert und sie in der Bildbeschreibung als Fundstück deklariert. An verschiedenen Stellen wurde bezweifelt, dass es sich um ein Dokument der Grenztruppen oder der DDR-Verwaltung gehandelt haben könnte. Richtig–etwas derartiges ist vollkommen unsinnig und wurde nie behauptet; alleine die Nomenklatur ist eindeutig westlich geprägt. Ein Verfasser aus dem Umfeld ostdeutscher Verwaltungen o.ä. hätte den damals offiziellen Namen für Ost-Berlin verwendet (Berlin (Ost) Hauptstadt der DDR); ein Begriff „Tränenpalast“ wäre ebenso undenkbar gewesen. Soviel nur dazu. Zu Deiner Frage 2. würde ich meinen: na klar! Dort werden die Gleise am Schiffbauerdamm über die Spree geführt. Nun: Ich möchte die Qualität des Machwerks nicht besser reden, als sie ist. Aber–wie bereits erwähnt: solange wir nichts besseres haben (und in Ermangelung geeigneter Fotos) würde ich die Skizze zur Verdeutlichung der damaligen baulichen Situation wieder in die Artikel zum Tränenpalast und zum Bahnhof Friedrichstrasse einsetzen. Zusätzlich werde ich auf den jeweiligen Disk-Seiten einen Hinweis auf diese Debatte setzen. Gruß --Sir James 16:46, 21. Mär. 2008 (CET)
Ad 1: "Unsinnig" ist richtig; "nicht behauptet": nun, sagen wir mal, die ursprüngliche Beschreibung legte diese Interpretation nahe. Da stand nämlich "Archiv Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, dienstliche Skizze, Datum = ca. 1985"; da nun aber der Senator für Stadtentwicklung 1985 sicherlich nicht die Aufgabe hatte, Skizzen vom Kontrollpunkt Bahnhof Friedrichstraße anzufertigen, kam man automatisch auf die Idee, die Skizze sei ursprünglich von einer Ost-Behörde und dann im Laufe der Wiedervereinigung in den Besitz der genannten Senatsverwaltung übergegangen! Gut, dass das Missverständnis geklärt ist. Ad 2: Ich meine nicht die Gleise, sondern die kleine Brücke südlich der Bahnbrücke! Die gibt es meines Wissens nicht. Der Fußgängerteil der Brücke ist direkt neben den Gleisen nördlich derselben. Grundsätzlich ist es gut, dass die Zeichnung da ist; in Erwartung einer besseren Darstellung, mit besten Grüßen, BerlinerSchule 01:25, 23. Mär. 2008 (CET)
- Wegen der Brücke: Evtl. ist der Schlütersteg eingezeichnet. Der hätte da aber nix zu suchen, denn er wurde schon im Zweiten Weltkrieg zerstört und nicht wieder aufgebaut. Die Lage passt auch nicht richtig. Was die Änderung auf PD-Schöpfungshöhe betrifft: Kann ich mit leben, hat sich ja keiner gegen ausgesprochen und Zeit genug bestand; ansonsten soll er sich selbst des Bildes annehmen. Ein selbst gezeichnetes Bild wäre aufgrund der Qualität - und der rechtlich dann eindeutigen Lage - wünschenswert. --BLueFiSH.as (Hilf mit!) 01:48, 23. Mär. 2008 (CET)
Persönlichkeitsrechte in der Kreisliga
Hallo,
wie sieht es mit Persönlichkeitsrechten von Spielern in der Kreisliga oder meinetwegen auch noch Bezirksliga aus? Darf man solche Bilder einfach veröffentlichen? Auch außerhalb der Presse bzw. der Veröffentlichung zum eigentlichen Thema (also dem Spiel)? Vielen Dank ← Körnerbrötchen - ✉ 12:49, 21. Mär. 2008 (CET)
- Wenn es sich um ein Fotos handelt, dass wärend des Spiels oder wärend einers Pressetermins (also des öffentlichen Auftrittes des Spielers) gemacht wurde. Sollte auch hier das öffentlichen Intressen im Vorrang sein, es kann also auch für eine Biografieartikels des Vereins oder des Spielers benutz werden. Dies schliest aber natürlich trotzdem ein Veröffetlichen in Personenverachtenderweise aus. Heist das Bild selber darf auch nicht Personenverachdend sein, er darf also nicht sie oder ihn in einer peinlichen Lage zeigen. --Bobo11 15:09, 21. Mär. 2008 (CET)
- So kann man vielleicht bei Profospielern agrumentieren. Aber nicht unbedint bei Amateuren aus der Kreisliga. Es ist halt die Frage, ob die Spieler relative Personen der Zeitgeschichte sind. -- Chaddy - DÜP 16:39, 21. Mär. 2008 (CET)
- Genau darum aber geht es mir ja. Sind Sportler in Amateurligen/-klassen relative Personen der Zeitgeschichte oder eben nicht? ← Körnerbrötchen - ✉ 17:10, 21. Mär. 2008 (CET)
- In der Regel wohl nicht. Ausnahme: Ein bekannter Fussballprofi kickt auf seine alten Tage in der Kreisliga. --tsor 17:20, 21. Mär. 2008 (CET)
- Hier greift § 23 Abs 1 KUG, die Bilder dürfen veröffentlicht werden. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 17:26, 21. Mär. 2008 (CET)
- "Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;" Ist das gemeint? ← Körnerbrötchen - ✉ 17:47, 21. Mär. 2008 (CET)
- Ja, das ist gemeint. Stellt euch mal ein Fotografierverbot bei einem Fußballspiel vor - entsprechend lang waren die Gesichter bei der WM, als das Vermarkten verboten war. Das ist nun aber wieder was anderes. Theoretisch könnte der Besitzer des Stadiums ein Fotoverbot aussprechen, das wäre aber (siehe weiter oben) für uns urheberrechtlich irrelevant. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 18:39, 21. Mär. 2008 (CET)
- (BK)"Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;"= Öffentlicher Auftritt also den bewusten Schritt in die Öffentlichkeit, denn dann geht der Gesetzgeber von stillschweigender Einwilligung zum fotografiert werden aus (Eben unter der Voraussetzung das es nicht Pesonenverachtende Fotos sind). Im hier gefragten Bereich Sport, sicher alle Spiele und die dazugehörenden Pressekonferenzen, so wie die als öffentlich deklariete Tranings und Auftritte (z.B. Autogrammstunde). Bobo11 18:42, 21. Mär. 2008 (CET)
- Ok, vielen Dank für die ausführlichen Antworten - auch wenn ich nicht glaube, dass ne Kreisligammannschaft ne Pressekonferenz hält! ;) ← Körnerbrötchen - ✉ 21:47, 21. Mär. 2008 (CET)
- "Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;" Ist das gemeint? ← Körnerbrötchen - ✉ 17:47, 21. Mär. 2008 (CET)
- Hier greift § 23 Abs 1 KUG, die Bilder dürfen veröffentlicht werden. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 17:26, 21. Mär. 2008 (CET)
- In der Regel wohl nicht. Ausnahme: Ein bekannter Fussballprofi kickt auf seine alten Tage in der Kreisliga. --tsor 17:20, 21. Mär. 2008 (CET)
- Genau darum aber geht es mir ja. Sind Sportler in Amateurligen/-klassen relative Personen der Zeitgeschichte oder eben nicht? ← Körnerbrötchen - ✉ 17:10, 21. Mär. 2008 (CET)
- So kann man vielleicht bei Profospielern agrumentieren. Aber nicht unbedint bei Amateuren aus der Kreisliga. Es ist halt die Frage, ob die Spieler relative Personen der Zeitgeschichte sind. -- Chaddy - DÜP 16:39, 21. Mär. 2008 (CET)
Pass bloss auf, wenn du in Baden-Würtemberg bsit, dort meint der Fussballverband er hätte die Verwertungsrechte.[27]--tox Bewerte mich! 20:54, 22. Mär. 2008 (CET)
- ...was sich rechtlich nicht halten lassen dürfte würde ich jetzt mutmaßen jodo 20:58, 22. Mär. 2008 (CET)
Spiel
Ich programmiere mir eine Art Monopoly. Ein Feld heißt "Internetfirma WWW.PikiWedia.DE". Ist das erlaubt? --Umweltschutz 13:06, 22. Mär. 2008 (CET)
- Das ist eine Markenrechtfrage und keine Urheberrechtsfrage. Desweiteren, wenn du eine verbindliche Antwort willst, ist der Anwalt deines Vertrauens die Lössung.--Bobo11 13:10, 22. Mär. 2008 (CET)
MediaWiki:Licenses
Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Administratoren/Anfragen/Archiv/2008/Februar#CC-by-sa-2.0. Mann kann problemlos die CC-Zeile mit der unportierten Vorlage Bild-CC-by-sa/2.0 ersetzen? --dvdb 17:01, 22. Mär. 2008 (CET)
- Da stellt sich dann die Grundsatzfrage: Was bevorzugen wir als Standard: 3.0 oder 2.0/de? ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 17:13, 22. Mär. 2008 (CET)
Übernahme/Umschreiben von Artikeln aus anderen Lexika
Ich würde mich freuen, wenn jemand prüfen könnte, ob Gachnanger Handel keine URV von Gachnangerhandel ist. Das Beispiel steht idealtypisch für viele weitere Artikelübernahmen aus dem urheberrechtlich geschützten Historischen Lexikon der Schweiz. Besten Dank! --80.219.162.104 17:22, 22. Mär. 2008 (CET)
Eine Veröffentlichung (off- oder online) unveränderter HLS-Artikel oder –kapitel sowie von HLS-Illustrationen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch das HLS.
- Das Historische Lexikon Schweiz stellt seine Texte nicht unter einer freien Lizenz. Ergo ist es eine URV. --dvdb 17:31, 22. Mär. 2008 (CET)
- Eine Rede von Marco Jorio, (Chef)Redakteur beim HLS über Wikipedia und seinem Lektion: http://wikipediaday.ch/contents/download/Wikipedia-Tag_2007_Bern_a7.ogg. --dvdb 17:35, 22. Mär. 2008 (CET)
Imho hat der Text keine Schöpfungshöhe. -- Chaddy - DÜP 17:39, 22. Mär. 2008 (CET)
- Stimmt, siehe auch WP:TP. --Historiograf 18:00, 22. Mär. 2008 (CET)
Inneräume von Kirchen
Hallo, gibt es hier und auf Commons lizenztechnisch irgendetwas zu beachten, wenn ich Innenaufnahmen von Kirchen hochladen will? --Agadez ?! 22:00, 22. Mär. 2008 (CET)
- Ja und hättest du die Seiten (besonders Bildrechte), die oben angegeben sind gelesen, wüsstest du das auch. Wir verlangen nicht, dass du das gesamte Archiv durchsuchst - das ist absolut nicht nötig. Aber die Seiten oben sind Pflicht. ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 22:04, 22. Mär. 2008 (CET)
- Naja, die Seiten oben sind auch so genug Lesestoff für einen ganzen Abend, aber ich gebe zu, dass ich es mir ein bisschen einfach machen wollte. Trotzdem hilf mir die Bildrechte-Seite nicht wirklich weiter. Unter „Gegenstände in geschlossenen Räumen° steht, dass die Rechtslage umstritten sei. Außerdem ergibt sich für mich die Frage, ob ein Altar ein Kunstwerk ist. Das Bild dürfte ich ja dann wohl nicht hochladen? --Agadez ?! 22:13, 22. Mär. 2008 (CET)
- Wenn der Altar geschützt ist und von einem Künstler stammt, der keine 70 Jahre tot ist, dann ist das Bild hier nicht erlaubt. Ist daran irgendetwas auch nur im entferntesten unklar? --Historiograf 22:16, 22. Mär. 2008 (CET)
(BK) Was machen wir eigentlich mit Benutzern, die zwar lesen können, aber zu doof sind, irgendwas zu checken? Ich mein niemand persönlich und wünsche frohe Ostern --Historiograf 22:16, 22. Mär. 2008 (CET)
Sachtma Leute seid ihr hier immer so drauf oder ist es tatsächlich zu spät für euch? --Agadez ?! 22:27, 22. Mär. 2008 (CET)
- Nein, sind wir nicht: Aber stell dir doch m,al vor morgen fragt hier jemand, ob man in Rathäusern Fotos machen daref und übermorgen dann die Kundergärten. Das geht einfach nicht, wir sind kein Rechtsberatungsverein. Also bitte, versuche uns zu verstehen. Nun zur Sache, ich zitiere einen Satz, der kurz unter dem steht, den du anscheinend gelesen hast: "Nicht erlaubt ist allerdings die Veröffentlichung von Fotos, auf denen Kunstwerke zu sehen sind, die noch urheberrechtlich geschützt sind, oder sofern die Fotos andere Rechte Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) verletzen." Damit sollte doch JEDER Zweifel erledigt sein. Wenn du allerdings ein Verständnisproblem einer Hilfsseite hast, kannst du hier jede Frage stellen. Nur halt bitte vorher selbst etwas sich mit der Materie beschäftigen, denn es ist und bleibt deine Verantwortung. ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 22:35, 22. Mär. 2008 (CET)
- Ich hab ja auch vollstes Verständnis dafür, dass es irgendwann nervt, weil ihr wahrscheinlich tatsächlich jeden Tag die gleichen Fragen beantworten müsst. Aber niemand ist hier zu irgendwas gezwungen. Und mir als Laie sind vllt. manche Sachen nicht so klar, wie jemandem, der sich den ganzen Tag mit der Problematik beschäftigt. Das Hochladen werde ich jetzt wohl lassen, schließlich ist die Rechtslage umtritten und ich möchte kein Risiko eingehen. --Agadez ?! 22:47, 22. Mär. 2008 (CET)
- (BK) Nujo trotzdem muss man echt nicht so pampig sein. Is doch Ostern Leute :) An Agadez: Du musst auch bei Kirchenfenstern verdammt aufpassen. Im Inneren von Kirchen gilt keine Panoramafreiheit. Somit darfst du nichts Abbilden, was urheberrechtlich geschützt ist. Dazu zählen auch die (meist lustig bunten) Kirchenfenster, falls der Urheber nicht schon länger als 70 Jahre verstorben ist. Auch alle anderen "Kunstwerke" wie Altar, Taufbecken und so sind bedenklich, wenn das Urheberrecht nicht schon aufgrund des Alters des Objektes auszuschließen ist. Und nu frohe Ostern an alle Seiten. jodo 22:51, 22. Mär. 2008 (CET)
- (BK) Statt froh zu sein, dass hier Benutzer vorher nachfragen, um sich sicher zu sein, dass sie keine URVs einstellen bzw. ihnen das klar erklärt wird, wird man hier in der Form abgebügelt? Irgendwas läuft hier deutlich falsch. --Complex 22:51, 22. Mär. 2008 (CET)
- Das war sicherlich nicht richtig. Ich werde auf der Diskseite dazu was anregen. ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 23:00, 22. Mär. 2008 (CET)
Eine wahrscheinlich oft gestellte Frage betreffs Bilder von Gemälden
"Unveränderte neuere Abbildungen, Nachdrucke etc. von älteren Werken (Bildbände, Faksimileausgaben, Postkarten) können nach vorherrschender Juristenmeinung (und relevanten Gerichtsurteilen) frei verwendet werden, da sie nicht die nötige Schöpfungshöhe aufweisen, um erneut urheberrechtlich geschützt zu sein. Das gilt jedoch nur für zweidimensionale Bildwerke, also Gemälde, Zeichnungen und Grafiken."
Bedeutet das auch, daß ich Bilder aus dem Internet von Gemälden aus dem 19. Jahrhundert einfach bei Commons hochladen kann? --J. Patrick Fischer 23:02, 22. Mär. 2008 (CET)
- Vgl. Nutshell der Policy, die auch hier verlinkt ist. ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 23:12, 22. Mär. 2008 (CET)
- Ich hoffe, ich habe es richtig verstanden, daß ich die Bilder hochladen kann, da der Maler seit über 100 Jahren tot ist (†1861). Falls jemand ein Auge darauf werfen will: Es sind Bild:So Deus.jpg und Bild:Camões na Gruta de Macau.gif. Danke, --J. Patrick Fischer 23:42, 22. Mär. 2008 (CET)
- Es genügt bereits, wenn der Maler über 70 Jahre tot ist. -- Chaddy - DÜP 23:44, 22. Mär. 2008 (CET)
- Das hast du richtig verstanden. Bei Bildern (2-D) deren Urheberrecht abgelaufen ist weil der Autor genügend lange Tod ist, kann durch digitaliesieren abfotografiern oder was immer, kein neuer Schutz endstehen. Nach dem Motto einmal abglaufen immer abgelaufen. Du hast bei den Bildern auch die richtige Lizenz dafür verwendet. Bobo11 23:47, 22. Mär. 2008 (CET)
- Wir sind keine Beratungsstelle, bei der du dich absichern kannst. Aber "a faithful reproduction of an old, public domain, two-dimensional work of art." ist zugegebenermaßen schlecht formuliert. Regelschutzfrist für Gemälde sind 70 Jahre pma. ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 23:49, 22. Mär. 2008 (CET)
- Ich war mir nur noch unsicher aufgrund der Quelle Internet statt Bildband, aber ich glaube, es paßt wohl. ;-) Danke. --J. Patrick Fischer 23:55, 22. Mär. 2008 (CET)
Geldschein / Banknote → Frankreich
Sicher schon x-mal behandelt, nur leider finde ich nichts ;0[. Darf eine französische 50 Francs Banknote hier abgebildet werden? Fotografiert oder gescannt? Hochladen bei Commons i.O.? Wenn ja, welche Lizenz bei eigenem Scan, eigener Aufnahme? Einschränkungen, evtl. nur Ausschnitt? -- Хрюша ?? 10:57, 21. Mär. 2008 (CET)
- Schau enfach mal 9 Abschnitte weiter oben! Es wäre schon hilfreich wenn man zumidest die aktuelle Seite lesen würde bevor man eine Frage stellt.--Bobo11 11:01, 21. Mär. 2008 (CET)
- Danke =0[. Und es wäre für mich hilfreich, wenn man die Frage richtig lesen würde. Es geht um Französische Franc Noten. Erstaunlicherweise finde ich weder auf Commons noch hier Abbildungen von französischen Banknoten (es sei denn, ich hätte sie nicht gefunden), sondern nur Münzen. Euro, Schweizerfranken, DM, kein Problem. Und genau das ist es, was mich irritiert. Hat Frankreich diesbezüglich eigene, strengere Gesetze? BTW: diese Seite lese ich täglich und versuche sogar zu verstehen, was geschrieben steht! -- Хрюша ?? 11:44, 21. Mär. 2008 (CET)
- Entweder du verstehst wa ein Amtliches Werk ist und ob das hier anwendbar ist. Oder wenn du eine rechtlich verbindliche Antwort wilst, frag deinen Anwalt! --Bobo11 11:59, 21. Mär. 2008 (CET)
- Nein, verstehe ich in letzter Konsequenz (angewendet auf Frankreich) eben nicht, sonst würde ich hier nicht fragen. Aber bevor ich einen Anwalt konsultiere, gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass mir hier noch jemand eine hilfreiche (und vielleicht sogar freundliche) Antwort gibt =0}. -- Хрюша ?? 12:48, 21. Mär. 2008 (CET)
- Entweder du verstehst wa ein Amtliches Werk ist und ob das hier anwendbar ist. Oder wenn du eine rechtlich verbindliche Antwort wilst, frag deinen Anwalt! --Bobo11 11:59, 21. Mär. 2008 (CET)
- Danke =0[. Und es wäre für mich hilfreich, wenn man die Frage richtig lesen würde. Es geht um Französische Franc Noten. Erstaunlicherweise finde ich weder auf Commons noch hier Abbildungen von französischen Banknoten (es sei denn, ich hätte sie nicht gefunden), sondern nur Münzen. Euro, Schweizerfranken, DM, kein Problem. Und genau das ist es, was mich irritiert. Hat Frankreich diesbezüglich eigene, strengere Gesetze? BTW: diese Seite lese ich täglich und versuche sogar zu verstehen, was geschrieben steht! -- Хрюша ?? 11:44, 21. Mär. 2008 (CET)
Ich erlaube mir, die Frage nochmal anzuschieben und bitte um Hinweise betreffend der Situation in Frankreich! Ist diese Seite eigentlich auch für rechtliche Laien oder nur für Halbprofis? Fragt sich Chriusha nach dem Ton und den Anworten hier. -- Хрюша ?? 11:57, 23. Mär. 2008 (CET)
- Wir beantworten schon fragen von Laien. ABER wir erwarten, dass zumindest vor der Fragestellung die grundlegensten Artikel über das Urheberrecht, wie sie oben am Anfang der Seite angegeben sind. Auch hassen wir es wenn eine Frage erneut aufgeworfen wird, obwohl schon eine Diskusion zu genau deisem Thema läuft. Das wurde hier eben nicht gemacht, denn sonst wäre die Fragestellung anders gewessen. Bobo11 12:08, 23. Mär. 2008 (CET)
- Du hast deine Erwartungshaltung, ich meine. Und hier geht es schlichtwegs nicht um dasselbe. Es sei denn, ich habe etwas nicht verstanden. Und genau dann erwarte ich, dass mir das jemand auseinandersetzt und nicht nur abschätzig kommentiert. Ich glaube, in meiner elfmonatigen Präsenz hier noch nicht allzuviele überflüssige Fragen gestellt und mir das Meiste durch intensives Lesen angeeignet zu haben. Aber easy, dann lassen wir es eben sein. Solche Borniertheit brauche ich bestimmt nicht! -- Хрюша ?? 12:57, 23. Mär. 2008 (CET)
Artikel übersetzen
Wurde Madcon lizenztechnisch richtig übersetzt? --dvdb 17:11, 22. Mär. 2008 (CET)
- Zur Übersetzung von Artikeln soll immer Wikipedia:Übersetzungen/Importwünsche verwendet werden. Alle anderen Arten auf Ursprünge in anderen Sprachen hinzudeuten sind zumindest bedenklich. jodo 17:12, 22. Mär. 2008 (CET)
- Die deutsche Wikipedia scheint allerdings die einzige zu sein, die solche Versionsimporte für Übersetzungen vornimmt; zumindest die einzige, in der versucht wird, so etwas zu institutionalisieren (gelegentlich mag ein Versionsimport auch woanders vorkommen); in den meisten anderssprachigen Wikipedias wird recht entspannt aus anderen Sprachversionen übersetzt, ohne sich um sowas zu kümmern - für die Übersetzungen als solche gibt es dabei manchmal einen formalisierteren Rahmen zur Qualitätssicherung, nur die Lizenzdetails, die hier einige sehr ernst nehmen, bleiben dabei meist aussen vor (meines Wissens z.B. in der französischen Wikipedia - man belehre mich eines besseren, wenn ich mich irre). Und auch hier ist es nur ein Bruchteil der Übersetzungen, der jemals bei den Importwünschen landet. Es ist eigentlich extrem unwahrscheinlich, dass ein Wikipedianer jemals vor Gericht ziehen wird, weil sein Artikel "nur" mit Hinweis auf die Originalversion übersetzt wurde, und künftige GNU-FDL-Versionen werden die diesbezüglichen Anforderungen eh weniger formalisiert halten, aber manche sind hier eben sehr ängstlich... Gestumblindi 00:14, 23. Mär. 2008 (CET)
- Notabene mein Vorgehen: In der ersten Version steht die Autorenliste, dannach wurde sie entfernt. --dvdb 11:23, 23. Mär. 2008 (CET)
- Dagegen gibt es nichts einzuwenden; wie gesagt, das ist schon mehr, als meistens gemacht wird. Gestumblindi 18:43, 23. Mär. 2008 (CET)
Das Bild von 1922 gilt doch in de-WP nicht als gemeinfrei, oder? --Nuuk 20:20, 23. Mär. 2008 (CET)
- Steht auch im Baustein auf den Commons. In Deutschland nicht gemeinfrei jodo 20:23, 23. Mär. 2008 (CET)
- Dann sollte aber doch schon Vorlage:Geschützt oder Vorlage:Geschützt-Ungeklärt gesetzt werden, oder? -- Chaddy - DÜP 20:26, 23. Mär. 2008 (CET)
URVs durch Imagemap
Da manch einer gerne auch GFDL Bilder mit einer Imagemap ohne den blauen Infobutton mit einer Seite (z. B. einem Portal) verlinkt, stellt sich die Frage: Sind das wirklich alles URVen? Siehe auch:
- http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Vorlage%3ASchreibwettbewerb&diff=44007510&oldid=43555612
- http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:Hauptseite&oldid=44069480#URVs
- Vorlage:Lesenswert Vorlage:Exzellent
- u. v. A.
--dvdb 01:05, 24. Mär. 2008 (CET)
- Solange die Icons gemeinfrei sind, ist das kein Problem. Die genannten Beispiele sind alle gemeinfrei wegen geringer Schöpfungshöhe (auf Commons haben sie zwar GFDL als Lizenz, uns interessiert hier in de-WP aber nur die deutsche Rechtslage). -- Chaddy - DÜP 02:49, 24. Mär. 2008 (CET)
Stadtteilkarte Ulm
Ist diese Karte der Stadtteile, die offensichtlich auf einer Karte auf der Homepage der Stadt Ulm basiert (nur Icons wurden entfernt), als URV einzustufen, oder ist so etwas noch akzeptabel? Danke schon mal für eine sachkundige Einschätzung.
- Keine URV, Umrisse sind nicht geschützt --84.60.246.22 14:25, 24. Mär. 2008 (CET)
Link auf en:WP-Bild
Ist so eine Verlinkung auf ein Fair-Use-Foto in der en:WP, welches in der de:WP aus Lizenzgründen nicht eingebunden werden darf, eigentlich erlaubt? --schreibvieh muuuhhhh 09:13, 24. Mär. 2008 (CET)
- Warum nicht? Angst vor 'nem Knöllchen ;) ?
In dem Fall würde ich es allerdings unter "Weblinks" stellenGerade erst gesehen: Falls erlaubt: Im Hinblick auf diesen Diskussionseintrag zur Fotobeschreibung würde ich es doch unter „Fotografie“ in dem Artikel belassen. Meine Meinung… --Hendrike 10:59, 24. Mär. 2008 (CET)- hendrike, wie der name dieser Seite schon sagt, geht es hier um Fragen zum Urherrecht und nicht um Knöllchen. Es gibt einen Grund, warum das Bild nicht direkt eingebunden werden kann und ich frage mich halt, ob man dies mittels eines "normalen" Links umgehen kann. Dies wäre auch für andere Artikel nicht schlecht, so es denn ginge. Die Frage, wo im Artikel der Link unterzubringen wäre, hat nix mit Urheberrecht zu tung und sollte daher auf der entsprechenden Diskussionsseite geklärt werden.--schreibvieh muuuhhhh 14:19, 24. Mär. 2008 (CET)
- Ja, das ist schon erlaubt. Allerdings haben Weblinks nur im Abschnitt "Weblinks" was verloren. -- Chaddy - DÜP 16:31, 24. Mär. 2008 (CET)
- hendrike, wie der name dieser Seite schon sagt, geht es hier um Fragen zum Urherrecht und nicht um Knöllchen. Es gibt einen Grund, warum das Bild nicht direkt eingebunden werden kann und ich frage mich halt, ob man dies mittels eines "normalen" Links umgehen kann. Dies wäre auch für andere Artikel nicht schlecht, so es denn ginge. Die Frage, wo im Artikel der Link unterzubringen wäre, hat nix mit Urheberrecht zu tung und sollte daher auf der entsprechenden Diskussionsseite geklärt werden.--schreibvieh muuuhhhh 14:19, 24. Mär. 2008 (CET)
Bilder des Naturschutzbundes
Auf der HP des Naturschutzbundes wird erklärt, dass die dort publizierten Fotos für "redaktionelle Zwecke frei und kostenlos verwendbar" sind, siehe hier. Dürfen wir die Bilder benutzen Eurer Meinung nach? Mich interessiert für den Artikel Dinosaurier des Jahres die Dinosaurier-Trophäe (etwas nach unten scrollen). Danke im Voraus! --Happolati 15:08, 24. Mär. 2008 (CET)
- Siehe Hilfe:FAQ_zu_Bildern#Darf_ich_Presse-_oder_Promotionsmaterial_verwenden.3F. Nein leider nicht. jodo 15:18, 24. Mär. 2008 (CET)
- Danke! --Happolati 15:47, 24. Mär. 2008 (CET)
Zum besten Umgang mit Kommunen
Sicher ist auch diese Frage schon öfter so ähnlich gestellt worden, bitte habt Geduld mit einem Lizenzneuling. Es geht mir konkret darum, eine WP-konforme Linzenzierung für dieses Bild (z.B. in diesem Artikel) vom Rechteinhaber (das scheint die Stadt Memmingen in Bayern, vertreten durch die dortige MEWO Kunsthalle) zu erwirken. Nach einer telefonischen Voranfrage scheint es mir nicht geraten, die Stadt vor "allzugroße" Fragen verschiedener Lizenzierungsmöglichkeiten zu stellen.
Sicher gibt es hier Leute, die schon Erfahrungen mit Kommunen bzw. kommunalen Einrichtungen gemacht haben. Mein Eindruck nach dem Telefonat ist, daß man sich dort mit den verschiedenen Lizenzen noch nicht auseinandergesetzt hat und das auch nicht wirklich aktiv tun will. Diese "Erlaubnis" bietet allzuviele Unwägbarkeiten (insbesondere die Weiterverwendung), die ein einzelner (eigentlich verantwortlicher) Sachbearbeiter oft nicht überschauen kann/will. Andererseits gibt es natürlich durchaus ein großes Interesse, ein bestimmtes Bild öffentlich verfügbar zu machen, wie z.B. in diesem Fall. Aus diesem Grunde würde ich in meiner formellen Email-Anfrage an das Museum wg. Linzenzfreigabe die mE "restriktivste" Lizenz (Bild-CC-by-sa) in die vorgeschlagene Einverständniserklärung eintragen.
Meine Fragen: Ist es richtig, daß dies die "vorsichtigste" Freigabe ist, unter der ein Bild in der WP veröffentlicht werden kann? Ist es richtig, daß bei JEDER weiteren Verwendung der Inhaber (in diesem Falle: "Stadt Memmingen") DEUTLICH SICHTBAR erwähnt werden muß? Ist es richtig, daß dieses Bild nicht verändert/bearbeitet werden darf?
Ich bin beim Stöbern zum "besten Vorgehen" auch auf die Benutzerseite von RTC gestoßen, wo er schreibt: „In der Anfrage zum Ausfüllen keinen konkreten Verwendungszweck angeben (Lexikon, Artikel, sonstiges) und äußerst vorsichtig beim Erwähnen von Wikipedia sein. Es kann nicht schaden, Wikipedia garnicht zu nennen bzw. nicht nach einer Lizenz für Wikipedia fragen, sondern stattdessen nach einer allgemeinen Freigabe für jedermann. Wenn man nicht aufpasst, hat man sonst eine suggestive Frage gestellt und es ließe sich in einem sehr ungünstigsten Fall eine Einschränkung der Lizenz herleiten, was dann keine freie Lizenz mehr ist.“ Eine Nennung von WP und des speziellen Artikels scheint mir in diesem Fall jedoch der einzige Weg überhaupt, um eine Freigabe zu bekommen. Wohlgemerkt: Ich will die Stadt nicht betrügen, sondern will die Bedeutung der allgemeinen Freigabe über die WP hinaus sehr deutlich machen. Aber ohne die Nennung des "Aufhängers" WP wird dort sicher niemand tätig.
Daher weitere Frage: Gibt es (möglichst erfolgreiche) Musterschreiben wg. (Bild-)lizenzen an eine kommunale Stelle?
Danke, Joyborg 13:35, 24. Mär. 2008 (CET)
- Es gibt eine Vorlage für Anfragen, die eigendlich immer verwendet wird, die findest du unter WP:TV. Im Fall einer Freigabe muss der Rechteinhaber diese an permissions-de@wikimedia.org schicken. Die "restriktivste" Lizenz ist wohl die GFDL, da (nach unserer Meinung) bei jeder Weiternutzung der komplette Lizenztext abgedruckt werden muss. Jedoch ist sie aufgrund verschiedener Gründe (ev. baldige Umwandlung, unklare Passagen und Meinungen) nicht unbedingt zu empfehlen. "Ist es richtig, daß bei JEDER weiteren Verwendung der Inhaber (in diesem Falle: "Stadt Memmingen") DEUTLICH SICHTBAR erwähnt werden muß?" Genau so ist es "Ist es richtig, daß dieses Bild nicht verändert/bearbeitet werden darf?" Das ist falsch. Die Lizenz erlaubt explizit das Verändern des Bildes unter gegebener Lizenz. Eine leicht verständliche Auflistung findest du auch noch unter http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de jodo 15:13, 24. Mär. 2008 (CET)
- danke @jodo, die WP:TV kannte ich aber schon, einen Vorschlag davon (den ich in diesem Fall wählen würde) hatte ich ja oben schon verlinkt. Und daß der RI die Erklärung an permissions-de@wikimedia.org senden muß ist mir auch schon klar. Mir gehts hier eher um die "richtige Wortwahl" beim Schreiben an Kommunen. Nochmal etwas genauer gefragt: Welche Lizenz würdest du/sollte ich der Stadt Memmingen unter aktuellen WP-Umständen in diesem Fall konkret anbieten ("nicht unbedingt zu empfehlen" ist sehr unklar), und gibt es da evtl. Musterschreiben neueren Datums? Joyborg 15:32, 24. Mär. 2008 (CET) PS: Vor allem interessiert mich, wer Erfahrungen mit dieser "besonderen" Zielgruppe (Kommune) hat und wo er/sie praktische Erfahrungen/Hilfe/Muster weitergibt. Joyborg 15:53, 24. Mär. 2008 (CET)
- Ist denn überhaupt sicher, dass die Kommune tatsächlich der Rechteinhaber der Fotografie ist? --Lyzzy 16:29, 24. Mär. 2008 (CET)
- @Lyzzy, nein, da bin ich mir nicht sicher. Die Kunsthalle der Stadt Memmingen ist aber mE vernünftigerweise der erste RL-Kontakt, weil sie das Bild auf ihrer HP verwendet. Ich gehe davon aus, daß sie die Verwendung des Fotos urheberrechtlich schon geklärt hat. Joyborg 17:23, 24. Mär. 2008 (CET) Mit anderen Worten: Ich kann das Museum fragen, ob es mir den Rechteinhaber des betreffenden Fotos nennen kann, bzw. wenn es (bzw. die Stadt Memmingen) selbst der Inhaber ist, um Unterzeichnung der Einverständniserklärung bitten. Oder? (Trotzdem bleibt meine Frage nach Erfahrungen in dieser Richtung offen)Joyborg 17:33, 24. Mär. 2008 (CET)
- Die Kommune wird wohl nur iim unwahrscheinlichsten Fall Inhaber der vollumfänglichen Nutzungsrechte sein. Die Urheberrechte und damit auch das Recht über die weitere Nutzung der Bilder zu bestimmen, bleibt im Regelfall beim Fotografen bzw. dessen Erben. Der Besitz der Fotografie ist dabei unerheblich. Der erste Schritt wäre also, den Fotografen herauszufinden, dabei könnte die Kommune natürlich hilfreiche Informationen geben. Allgemein lässt sich sagen, dass Kommunen und Firmen in diesen Fragen gleichwertig beschlagen oder unbeschlagen sind. Man kann nur versuchen, es zu erklären und sollte dabei Formulierungen vermeiden, die zu Missverständnissen führen können. Das war auch Ziel der Mailvorlagen, die zwar auf den ersten Blick erschreckend wirken, aber notwendig sind, um Freigaben zu erhalten, in denen auch ausdrücklich eine bestimmte Lizenz genannt wird. --Lyzzy 13:43, 25. Mär. 2008 (CET)
Gebrauch von Bildern
Könnte ich vielleicht ein paar Bilder (über Panzer) von der englschen Seite Wikipedia.com nehmen um diese auf der deutschen Seite Wikipedia.de zu verwenden. Diese Bilder sind für den Artikel M-95 gedacht. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von elvir34 (Diskussion • Beiträge) )
- Ich habe mir mal erlaubt deine versteckten Kommentare lesbar zu machen. Sofern die Bildlizenz zur deutschsprachigen Wikipedia kompatibel ist, kannst Du das Bild hier (oder auf commons) hochladen. --Taxman¿Disk? 14:17, 25. Mär. 2008 (CET)
- Konrekt meint er wohl en:Image:M95degmanlj4.jpg. Passt das? -- blunt!? 14:20, 25. Mär. 2008 (CET)
- Die eingetragene Lizenz wäre OK, mich irritiert aber das „Croatian MOD gave permeation for the use of image for educational purpose“. --Simon-Martin 15:47, 25. Mär. 2008 (CET)
- Nein, die Freigabe reicht nicht. Das geht so auch auf en nicht. -- Chaddy - DÜP 15:49, 25. Mär. 2008 (CET)
- (BK) Das irritiert nicht nur, sondern ist nicht haltbar. Wir können nur Bilder verwenden, die für jederman freigegeben sind, was die GFDL auch erlauben würde. Somit nicht verwendbar und auch auf en nicht in Ordnung. jodo 15:50, 25. Mär. 2008 (CET)
- Der Uploader auf en hat übrigens massenweise URVen produziert. Ich gehe gerade sein Dateilogbuch durch und markiere die ganzen Bilder. -- Chaddy - DÜP 16:10, 25. Mär. 2008 (CET)
- Das sagt nichts gutes über die Überprüfung aus, wenn man sieht wie lang die Bilder da schon liegen. jodo 16:47, 25. Mär. 2008 (CET)
- Da ist unsere DÜP viel effektiver. Übrigens, wenn der sich das nächste Mal seine Benutzerdiskussionsseite ansieht, wird er sich sicher freuen... -- Chaddy - DÜP 17:04, 25. Mär. 2008 (CET)
- Das sagt nichts gutes über die Überprüfung aus, wenn man sieht wie lang die Bilder da schon liegen. jodo 16:47, 25. Mär. 2008 (CET)
- Der Uploader auf en hat übrigens massenweise URVen produziert. Ich gehe gerade sein Dateilogbuch durch und markiere die ganzen Bilder. -- Chaddy - DÜP 16:10, 25. Mär. 2008 (CET)
- (BK) Das irritiert nicht nur, sondern ist nicht haltbar. Wir können nur Bilder verwenden, die für jederman freigegeben sind, was die GFDL auch erlauben würde. Somit nicht verwendbar und auch auf en nicht in Ordnung. jodo 15:50, 25. Mär. 2008 (CET)
Also,geht das nicht? --Elvir34 16:59, 25. Mär. 2008 (CET)
- Wenn es um das Bild geht, dann nicht, nein jodo 17:02, 25. Mär. 2008 (CET)
- Wenn du das von blunt oben genannte Bild meinst, lautet die Antwort "nein, das geht nicht". -- Chaddy - DÜP 17:04, 25. Mär. 2008 (CET)
- Aber das http://en.wikipedia.org/wiki/Image:Degman_041.jpg sollte doch ok sein?--tox Bewerte mich! 17:31, 25. Mär. 2008 (CET)
- Ja, das könnte passen. Aber der Link bei "Permission" verwirrt mich ein wenig. Genau der selbe Link war bei zahlreichen URVen des oben genannten Benutzers nämlich auch dabei... -- Chaddy - DÜP 17:37, 25. Mär. 2008 (CET)
- Denke auch nicht. Die Freigabe ist die gleiche und bei en:Image:M95degmanlj4.jpg steht dabei, dass diese nur für „Croatian MOD gave permeation for the use of image for educational purpose“ ist. jodo 17:51, 25. Mär. 2008 (CET)
Ist das Bild "Russian Easter" auch in Deutschland "public domain"
Habe gerade dieses Bild http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Russian_easter.jpg gefunden und frage mich, ob das Bild auch in Deutschland frei zu verwenden ist ? --Anghy 23:32, 22. Mär. 2008 (CET)
- Das Bild ist in Russland und wahrscheinlich auch in den USA frei (letzteres nur, wenn dort kein Copyright registriert wurde);
zwar ist die Commons-Beschreibungsseite reichlich unvollständig (vor allem ist der Urheber gar nicht ausdrücklich angegeben)Übersehen: Roerich ist ja klar angegeben, *schäm*, aber laut Kategorie und als Quelle verlinkter Website handelt es sich beim Maler offenbar um Nicholas Roerich. Roerich verstarb 1947. Nach der Regel "70 Jahre p.m.a." wäre sein Werk daher im deutschsprachigen Raum erst ab 2018 frei, jedoch bin ich mir nicht sicher, was der Schutzfristenvergleich ("rule of the shorter term") für russische Bilder in Deutschland bedeutet. Besagter Artikel sagt: "Innerhalb der EU findet also kein Schutzfristenvergleich statt. Die Schutzdauerrichtlinie der EU schreibt einen solchen aber für Staaten außerhalb der EU vor." Bedeutet das, dass in Russland freie Bilder aufgrund dieser Vorschrift der EU-Schutzdauerrichtlinie in Deutschland und Österreich ebenfalls frei sind, selbst wenn die Urheber noch keine 70 Jahre tot sind? Und wie sieht es für die Schweiz aus, die ja nicht in der EU ist? Interessante Fragen tun sich hier auf... Gestumblindi 00:04, 23. Mär. 2008 (CET)- Der Punkt ist, das Russland bis zum Beitritt zum Berner Abkommen im Jahr 1996 nur ein 50 pma Schutzfrist kannte. Dazu kommt, das die Sovietunion erst seit 1954 überhaupt eine Urheberrecht kannten. Wenn das Urheberrecht auf dem Bild also in seiner Heimat bei deren Beitritt dessen zum Abkommen mit 70 pm. Wurde es nicht wieder geschützt. Das Problem bei den Russen ist eben, dass Russland ≠ Sowietunion ist. Und somit stellt sich eben immer die Frage welchem heutigen Staat gehörte der Urheber den nun an. Dazu kommte eben noch die dofe US-Regel, wo eigentlich alles nach 1922 erschaffen wurde, ganz arg problematisch wird. Da man nie Wissen kann ob das denn nun in der USA veröffetlich wurde oder nicht. Das ist ein Fall wo Histografs-Meinung gefragt ist. Bobo11 00:16, 23. Mär. 2008 (CET)
- Werke, die nach 1922 ausserhalb der USA veröffentlicht wurden und am 1. Januar 1996 in ihrem Ursprungsland nicht mehr geschützt waren, gelten auch in den USA als frei, wenn in den USA für diese Werke nie ein Copyright registriert wurde. Für Werke, die am 1. Januar 1996 in ihrem Ursprungsland (noch) geschützt waren, wurde in den USA hingegen ein Copyright wiederhergestellt, das viel länger dauern kann als die 70 Jahre p.m.a., die das Werk möglicherweise im Ursprungsland nur geschützt ist. Im Fall des hier diskutierten Werks von Nicholas Roerich besteht aber diesbezüglich aus amerikanischer Sicht wohl kein Problem, da es ja am URAA-Stichdatum vom 1. Januar 1996 offenbar in Russland frei war. Immer vorausgesetzt, dass es nicht zuvor registriert wurde. Die Frage ist also wirklich nur, ob Deutschland/Österreich/Schweiz die "Regel der kürzeren Schutzdauer" anwenden und Werken, die in ihrem Ursprungsland nicht mehr geschützt sind, auch keine längere Schutzfrist einräumen, oder doch - dann wäre das Bild in D/A/CH noch geschützt. Gestumblindi 00:25, 23. Mär. 2008 (CET)
- Wenn es sich um ein Bild von Nicholas Roerich handelt, dann sollte es sogar in der USA noch geschützt sein. Denn der lebte ab den 1920er zumideste zeitweise in den USA. Wiso es auf den commons als PD lizenziert ist, ist mir schleierhaft. Bobo11 00:33, 23. Mär. 2008 (CET)
- Es käme dann nicht darauf an, wo Roerich "zeitweise lebte", sondern wo dieses spezifische Bild entstand und veröffentlicht wurde. Je nachdem ist es eben in den USA tatsächlich PD. Damit ist in Bezug auf den urheberrechtlichen Schutz in D/A/CH allerdings noch nichts gesagt. Gestumblindi 00:42, 23. Mär. 2008 (CET)
- Histos Meinung wäre jetzt schon sehr hilfreich. Aber der wurde ja heute übertrieben lange weggesperrt (1 Woche)... -- Chaddy - DÜP 01:13, 23. Mär. 2008 (CET)
- Peinlich, dass er nicht schon längst wieder entsperrt wurde. Leute wie der sperrende Complex schaden dem Projekt. --84.158.73.205 13:12, 24. Mär. 2008 (CET)
- Histos Meinung wäre jetzt schon sehr hilfreich. Aber der wurde ja heute übertrieben lange weggesperrt (1 Woche)... -- Chaddy - DÜP 01:13, 23. Mär. 2008 (CET)
- Es käme dann nicht darauf an, wo Roerich "zeitweise lebte", sondern wo dieses spezifische Bild entstand und veröffentlicht wurde. Je nachdem ist es eben in den USA tatsächlich PD. Damit ist in Bezug auf den urheberrechtlichen Schutz in D/A/CH allerdings noch nichts gesagt. Gestumblindi 00:42, 23. Mär. 2008 (CET)
- Wenn es sich um ein Bild von Nicholas Roerich handelt, dann sollte es sogar in der USA noch geschützt sein. Denn der lebte ab den 1920er zumideste zeitweise in den USA. Wiso es auf den commons als PD lizenziert ist, ist mir schleierhaft. Bobo11 00:33, 23. Mär. 2008 (CET)
- Werke, die nach 1922 ausserhalb der USA veröffentlicht wurden und am 1. Januar 1996 in ihrem Ursprungsland nicht mehr geschützt waren, gelten auch in den USA als frei, wenn in den USA für diese Werke nie ein Copyright registriert wurde. Für Werke, die am 1. Januar 1996 in ihrem Ursprungsland (noch) geschützt waren, wurde in den USA hingegen ein Copyright wiederhergestellt, das viel länger dauern kann als die 70 Jahre p.m.a., die das Werk möglicherweise im Ursprungsland nur geschützt ist. Im Fall des hier diskutierten Werks von Nicholas Roerich besteht aber diesbezüglich aus amerikanischer Sicht wohl kein Problem, da es ja am URAA-Stichdatum vom 1. Januar 1996 offenbar in Russland frei war. Immer vorausgesetzt, dass es nicht zuvor registriert wurde. Die Frage ist also wirklich nur, ob Deutschland/Österreich/Schweiz die "Regel der kürzeren Schutzdauer" anwenden und Werken, die in ihrem Ursprungsland nicht mehr geschützt sind, auch keine längere Schutzfrist einräumen, oder doch - dann wäre das Bild in D/A/CH noch geschützt. Gestumblindi 00:25, 23. Mär. 2008 (CET)
- Der Punkt ist, das Russland bis zum Beitritt zum Berner Abkommen im Jahr 1996 nur ein 50 pma Schutzfrist kannte. Dazu kommt, das die Sovietunion erst seit 1954 überhaupt eine Urheberrecht kannten. Wenn das Urheberrecht auf dem Bild also in seiner Heimat bei deren Beitritt dessen zum Abkommen mit 70 pm. Wurde es nicht wieder geschützt. Das Problem bei den Russen ist eben, dass Russland ≠ Sowietunion ist. Und somit stellt sich eben immer die Frage welchem heutigen Staat gehörte der Urheber den nun an. Dazu kommte eben noch die dofe US-Regel, wo eigentlich alles nach 1922 erschaffen wurde, ganz arg problematisch wird. Da man nie Wissen kann ob das denn nun in der USA veröffetlich wurde oder nicht. Das ist ein Fall wo Histografs-Meinung gefragt ist. Bobo11 00:16, 23. Mär. 2008 (CET)
Ohne Ort und Zeit des Bildes kann das niemand sagen, da er seit den 1920er Jahren in den USA gelebt, jedoch oft im außersowjetischen Asien auf Motivsuche war und auch überall in Asien gemalt hat. sугсго.PEDIA 12:07, 23. Mär. 2008 (CET)
Weiteres zur urheberrechtlichen Lage russischer Werke am Beispiel von Roerich siehe etwas weiter unten. Gestumblindi 00:27, 27. Mär. 2008 (CET)
Das heisst also, dass, wenn der Schutzfristenvergleich angewandt wurde und Roerichs Werke als russische Werke galten, diese Werke zwischen 2002 und Ende 2007 auch in Deutschland gemeinfrei waren, es jetzt aber nicht mehr sind, da sie in Russland wieder geschützt sind. Gestumblindi 00:37, 27. Mär. 2008 (CET)
Doppeltlizensierung
Ich finde es sehr widersprüchlich, wenn Benutzer auf ihrer Benutzerseite schreiben „Doppelt lizenziert mit der Freien Wiki-Lizenz. Ich lizenziere meine Beiträge sowohl unter der GFDL als auch unter der Freien Wiki-Lizenz.“ Andererseits bashen wir hier schon Benutzer, wenn sie aus einem „GFDL 1.2“ ein „GFDL 1.2 only“ machen, fragt mal RalfR, dessen Rücken ist immer noch ganz blau.
Auf jeder Seite der Wikipedia steht unten, dass der Inhalt unter GFDL eingestellt wird, und in der GFDL steht, dass man die GFDL akzeptiert, wenn man hier Inhalte kopiert.
Ich sag mal so, angenommen, es gäbe da eine Klinik mit ein paar Patienten in der Gummizelle und die verabschieden nun noch neben der Hausordnung des Leiters ihre eigene Hausordnung. Ist die dann auch noch gültig, im Sinne einer Erleichterung oder Erschwerung der offiziellen Hausordnung? – Simplicius ☺ 15:10, 23. Mär. 2008 (CET)
- Ich sehe das Problem nicht. Der Urheber eines Textes kann mit ihm machen, was er will. Wenn er ihn abspeichert, hat er ihn unter die GFDL gestellt. Gut, aber er kann den Text dennoch auch zusätzlich unter jede weitere Lizenz stellen. Die Nachnutzer können sich dann aussuchen, welche Lizenz sie einhalten wollen. Das hat nichts mit GFDL 1.2 only zu tun. -- Chaddy - DÜP 15:15, 23. Mär. 2008 (CET)
- Juristisch sehe keine Auswahlmöglichkeit in der GFDL, sie sagt "You may copy and distribute a Modified Version of the Document under the conditions of sections 2 and 3 above, provided that you release the Modified Version under precisely this License..."
- Inhaltlich sehe ich viele Benutzer und viele Mitautoren an jedem Artikel. Was ist denn die Konsequenz? Dann kann jeder auch seine eigene Lizenz formulieren, auch die Simplicius-Lizenz, auf einem Server, den ich nur bis 2009 bezahle, in der Sprache Urdu. Am Fuß jeder Seite müsste dann stehen:
- Bitte beachte, dass die {{number of versions}} Versionen von {{number of authors}} Autoren unter {{number of licences}} Lizenzen lizensiert wurden. Näheres auf deren Benutzerseite und auf deren Homepages.
- Bei 1 Photographie von 1 Fotografen mit 1 Lizenz mag es noch funktionieren. Was aber die 700.000+ Artikel angeht, trotz aller Liebe zu verdienten Ex-Benutzern (und Narrenfreiheit) glaube ich, dass das dem Gedanken von Open Source widerspricht. – Simplicius ☺ 15:51, 23. Mär. 2008 (CET)
- Das schadet nicht, allerdings hilft es nur in wenigen Spezialfällen, wenn man nur einen Urheber hat und einen Beitrag von diesem nachnutzen möchte. Schaden tuts nie, da die GFDL ja da bleibt. sугсго.PEDIA 15:59, 23. Mär. 2008 (CET)
- Es läuft dann ja auf einen wertlosen Spaß hinaus, wenn die GFDL immer dabei bleibt. Dann aber sind es Zusatzvereinbarungen.
- Und es macht Open Source vom Prinzp der Einfachkeit her kaputt, wenn man erwartet, dass man diese Lizenzen tatsächlich auch noch liest. Oder soll man es einfach als Zirkus abtun und ignorieren?
- Mir wäre es lieber, man würde sagen "Es ist zwar dein Auto bzw. dein Artikel, aber hier gilt unsere Straßenverkehrsordnung bzw. die GFDL und sonst nix." – Simplicius ☺ 17:12, 23. Mär. 2008 (CET)
- Es ist irrelevant, was dir lieber wäre. Es geht rein rechtlich nicht. -- Chaddy - DÜP 17:40, 23. Mär. 2008 (CET)
- Chaddy, zu sagst "Die Nachnutzer können sich dann aussuchen, welche Lizenz sie einhalten wollen." Das stimmt nicht. GFDL sagt "provided that you release the Modified Version under precisely this License..." – Simplicius ☺ 00:01, 24. Mär. 2008 (CET)
- In dem Fall hat sich der Nachnutzer doch schon für eine Lizenz (GFDL) entschieden. --A.Hellwig 20:39, 24. Mär. 2008 (CET)
- Und wo ist da ein Entscheidungsspielraum? Es gibt keinen. – Simplicius ☺ 01:25, 26. Mär. 2008 (CET)
- Zum "schadet niemanden", das ist für einen erwachsenen Menschen oder einen Kaufmann oder Softwareentwickler nicht alles im Leben. "Schadet niemandem" kannst du auch den Polizisten nach der Radarmessung erzählen, die dich bei schönstem Sonnenwetter auf einer gerade Straße wegen zu hoher Geschwindigkeit stoppen. Um den Schaden geht es gar nicht immer. – Simplicius ☺ 17:19, 23. Mär. 2008 (CET)
- Einfach ignorieren. Der kennt die Antwort selber (oder sollte sie kennen, wenn er mal nach Doppellizenzierung in den Archiven gesucht hätte). sугсго.PEDIA 15:28, 23. Mär. 2008 (CET)
- Ein frohes Osterfest wünsch ich auch dir, Syrco. – Simplicius ☺ 15:51, 23. Mär. 2008 (CET)
- Aus „GFDL 1.2“ ein „GFDL 1.2 only“ machen, ist eine Veränderung der ursüprünglich erteilten und somit gültigen Lizenz (die jedoch unwiderruflich ist). Die zusätzliche Lizenzierung unter der Freien Wiki-Lizenz verändert keine bisher erteilte Lizenz. Das ist nicht widersprüchlich, das ist logisch. 85.0.145.57 17:20, 23. Mär. 2008 (CET)
- Zu Zusätzen siehe GFDL: "provided that this License, the copyright notices, and the license notice saying this License applies to the Document are reproduced in all copies, and that you add no other conditions whatsoever to those of this License." auf Deutsch also etwas "und dass du keine andere Bedingungen anreihst, als sie in dieser Lizenz stehen, egal was für welche." – Simplicius ☺ 01:31, 26. Mär. 2008 (CET)
- Doppellizenz heißt nicht, dass es für ein Bild zwei zwingende Lizenzverträge gibt, sondern, dass der/die Nachnutzer sich den passenden Lizenzvertrag unter beiden aussuchen können. Die GFDL kann das nicht verbieten, da sie im Verhältnis zum Nachnutzer nur zur Anwendung kommt, wenn dieser das diesbezügliche Angebot des Urhebers annimmt. Macht er aber dann nicht, wenn er sich für die andere Lizenz entscheidet. Der Urheber ist auch nur in sofern an die GFDL gebunden, dass er einmal genutzte GFD-Lizenzverträge einhalten muss. Die Freigabe unter der GFD-Lizenz verbietet dem Lizenzgeber keine anderweitigt Lizenzierung der Werke. Ob für Geld, als PD oder auch als CC-ND-NC. Die GFDL ist keine ausschließliche Lizenz. sугсго.PEDIA 10:07, 26. Mär. 2008 (CET)
- Ich beziehe die Kritik an der Wikiweise-Lizenz zunächst einmal ausdrücklich auch auf Texte, nicht auf Bilder. An sich ist in dieser Lizenz ja die Rede von "meine Beiträge". Hier gibt es aber nichts auszusuchen. Hier steht auf jeder Seite "Ihr Text steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation." Und oben habe ich es schon mal rausgesucht und übersetzt: Es geht bei GFDL übersetzt um "genau diese Lizenz" und "nichts Zusätzliches."
- Was die Bilder angeht, so gibt es hier in Wikipedia derzeit folgende Stellungnahme: "Ein solcher Hinweis hat keinerlei Auswirkung auf die Lizenz vom Benutzer hochgeladener Bilder, da hier sowieso eine eigene Auswahl erfolgt." [28] Was ist hier also noch unklar? – Simplicius ☺ 13:06, 26. Mär. 2008 (CET)
- Noch mal: Die GFDL verbietet niemandem die selben Texte auch anders zu nutzen, soweit der Urheber damit einverstanden ist. Die Zweitlizenz ist eine solche Zustimmung zu alternativem Nachnutzung, das Zusatzbedingungsverbot bezieht sich nur auf Zusatzklauseln zur GFDL, diese liegt hier aber nocht vor, da die GFDL-einfach-und-ohne-Zusatzregeln ja für jeden gilt der will, anders wäre höchstens eine Regeln, die an den Verstoß gegen die GFDL eine über die GFDL hinausreichende Rechtsfolge konstruieren würde, gibbet hier aber nicht. Der praktische Nutzen ist - außer eines gewissen PR für die anderen Lizenzen- gering, aber - auch wenn sich das nicht nach einem Wiki anhört: es gibt auch in der Wikipedia viele Seiten, an denen nur ein Nutzer einen urheberrechtlichen relevanten Anteil hatte. Diese Seiten können dann jederzeit auch unter den Bedingungen der zweiten Lizenz verwendet werden. Als Beispiel fallen mir die beiden bekannten FAQs genannten GFDL-Streitschriften ein, es gibt aber auch zahlreiche kürzere Artikel mit lediglich einem wirklichen Autor. sугсго.PEDIA 13:20, 26. Mär. 2008 (CET)
Wie die Umlizensierung von 1.2+ auf 1.2only rechtlich zu betrachten ist, ist nicht entschieden. Ich bin der Meinung, daß das die sauberste Lösung nach DACH-Recht ist, andere Benutzer sind anderer Meinung. Dazu wurde ein Rechtsgutachten beim Verein in Auftrag gegeben. Somit erübrigen sich alle weiteren Stellungnahmen und Diskussionen zu dieser Sache. Zum Thema Doppellizenzen: ich als Autor entscheide ganz allein, welche Version eines Bildes ich wo unter welche Lizenz stelle. Welche Beweggründe ich für diese Entscheidung habe, geht niemanden etwas an. Aufgrund der Tatsache, daß bei KEB oft nur noch Pixelzähler unterwegs sind, andererseits aber Monsterbilder aus Handys hochgeladen werden, bin ich wieder dazu übergegangen, Fotos in 800x600 mit 100 kB hochzuladen, wie ich es 2003-2005 gemacht habe. Wenn die gleichen Fotos anderswo im Netz größer und mit anderer Lizenz als hier verfügbar sind, was solls? Jeder Urheber kann über seine Werke frei entscheiden und muß dies niemandem gegenüber rechtfertigen. Wir sollten vielmehr jedem neuen Bildautor ausdrücklich danken, selbst wenn seine Fotos als Briefmarken vorliegen. Eine Zweitlizenz ist keine Zusatzbedingung (genausowenig wie sogenannte Privatlizenzen) sondern die zusätzliche Möglichkeit einer anders gearteten Weiternutzung. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 16:49, 26. Mär. 2008 (CET)
Coat of Arms
Hallo, was ist denn das da wieder, also Bild:Lebanon coa.png vs. Bild:Coat of Arms of Lebanon.svg. Abgesehen davon, daß das erste besser aussieht und den Tatsachen entspricht, um was geht es hier eigentlich? Wenn die Vektorbilder schlecht sind, warum behält man nicht die PNGs, sondern ersetzt sie krampfhaft durch andere, nur ähnliche? Das ist bei Wappen ja Schwachfug, fragt irritiert --Matthiasb 02:27, 24. Mär. 2008 (CET)
- Das mag Schwachsinn sein, aber die Frage SVG oder PNG ist direkt keine Urheberrechtsfrage.
- Indirekt aber schon, weil die PNG Version mit einem Löschantrag makiert ist, weil es von Vector-Images.com kommen soll. ([29])
- Das ist aber Commons Politik und ja, Commons ist eine Sache für sich.
- -- MichaelFrey 21:09, 26. Mär. 2008 (CET)
Die leidige SH-Frage
Hat das Logo mit der schönen jungen Dame Schöpfungshöhe? --Streifengrasmaus 16:29, 26. Mär. 2008 (CET)
- Es sind keine zusammengefügten einfachen Elemente, ich würde vorsichtshalber von SH ausgehen. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 17:01, 26. Mär. 2008 (CET)
Planung Desktop Programm als Parser
Hi, ich plane ein Desktop Programm welches lokale XML Dateien Parsed und als HTML Format wiedergibt. Neben lokalen XML sollen auch direkt einzelne XML über die Special:Export Seite heruntergeladen werden können.
Das Programm soll selbst automatisch Quelle und Lizenzbestimmungen in die HTML Ausgabe mit einfügen. Darüber hinaus ist geplant eigene Wiki Links auszutauschen durch eigene Urls (Ist dies rechtens?). Eingefügte Bilder selber sollen weiter zu wikipedia verlinkt bleiben.
Sollte das alles stabil laufen ist eine Ausgabe als RTF und PDF geplant. (Mehrere Exportierte Seiten sollen z.B. als eBook erstellt werden können)
Das Programm selbst soll dann als OpenSource Lizenz zum downloaden bereitgestellt werden, ob GNU Lizenz ist noch unklar, da mir die kommerzielle Erlaubnis nicht zusagt. Im übrigen soll das Programm mehrsprachig aufgebaut werden.
Mich würde gerne interessieren ob ich mich noch im rechtlichen Rahmen bewegen oder das Programm doch lieber hinschmeißen soll. Sollte sich alles im rechtlichen Rahmen befinden, sind weitere Programm wünsche auch gern gesehen. (nicht signierter Beitrag von 212.144.165.101 (Diskussion) 17:47, 26. Mär. 2008)
- Ich kann mir nicht so recht vorstellen, was das Programm mit den Wikipedia-Inhalten genau machen soll. "...ist geplant eigene Wiki Links auszutauschen durch eigene Urls" ist nicht so erhellend. Du solltest das vielleicht eingehender schildern, dann wird sich die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass du eine brauchbare Auskunft erhältst. Gestumblindi 21:58, 26. Mär. 2008 (CET)
- Ja, so ungefähr dachte ich mir das, wenn zum Beispiel ein Artikel sich um Schlösser dreht und eine Verlinkung auf die Beschreibung von Schloss Neuschwanstein ist. Dann soll man denn Link zum Beispiel direkt auf die Website vom Schloss hin verlinken können.
- Oder die andere alternative, Links entfernen lassen. (Was ja glaube heute eigentlich schon gang und gäbe ist)
- Ich denke aber mal was mich besonders rein reiten kann ist wenn ich die Lizenzangaben nicht richtig mit reinsetze und z.B. keine Angabe machen würde das GFDL Lizenz auch lokal aufm Server liegen muss. (Oder man beachte die ganzen Bilder lizenzen)
- Den im Grunde wäre es ja dann so, ihr Schreibt den Websitebetreiber an und dieser könnte im Endeffekt mir dann die Hölle heiß machen da ich irgendwas nicht beachtet habe.
- Deshalb wäre es auch vorallem mein Wunsch, wenn eine lauffähige Version exisistiert, würde ich die gerne erstmal hier vorstellen bevor sie wirklich Online gesetzt wird. Um dann nochmal drüber zu diskutieren.
- Laut meinen bisherigen Recherchen würde ich aber sagen mit den arbeiten könnte ich erstmal beginnen.
- --Narcotics Agent 23:04, 26. Mär. 2008 (CET)
Ich halte das Komplett-Zitat des Gedichtes von Zhao Yuanren in Löwen-essender Dichter in der Steinhöhle für rechtlich nicht haltbar. Auf Bitten meines Kollegen hin, möchte ich hier eine zweite Meinung einholen, um einen evtl. Fehler zu vermeiden. Die letzte Version findet sich hier [30], man beachte auch die vielen Interwiki-Links --chrislb disk 19:10, 26. Mär. 2008 (CET)
- Ohne Komplettzitat wird die enzyklopädische Auseinandersetzung mit einem so kurzen Gedicht sicherlich behindert. Gibt es für solche Fälle (Kommentar, eingehende Auseinandersetzung mit einem kurzen literarischen Werk) keinen rechtlichen Spielraum? Gestumblindi 21:54, 26. Mär. 2008 (CET)
- "Nicht päpstlicher als der Papst sein!" --Reiner Stoppok 22:12, 26. Mär. 2008 (CET) PS: Ich zähle 11 andere Sprachversionen.
- In Homophon#Homophone in ostasiatischen Sprachen habe ich damals nach einer Versionsbereinigung zitiert --chrislb disk 10:11, 27. Mär. 2008 (CET)
TASS-Aufnahmen
Unter welchen Bedingungen sind Fotos, die von der amtlichen Nachrichtenagentur der Sowjetunion, TASS, publiziert wurden, gemeinfrei, auf de oder auf Commons hochzuladen? Reicht es, wenn sie vor dem 1.1.1954 veröffentlicht wurden? --Mautpreller 15:40, 25. Mär. 2008 (CET)
- Nein, das reicht nicht. Die Sache mit "PD in Russland" scheint sogar noch komplizierter zu sein als ich in meiner Antwort im Abschnitt weiter oben kürzlich annahm. Wenn commons:Template:PD-Russia so noch gelten würde, wären in Russland Werke frei, die vor dem 1. Januar 1954 veröffentlicht wurden und bei denen der Urheber vor diesem Datum verstarb - ausgenommen Veteranen des 2. Weltkriegs, die bereits vor dem 1. Januar 1950 verstorben sein mussten, wenn ich das Template richtig verstehe. Ausserdem seien gemäss diesem Template "Works belonging to the former Soviet government or other Soviet legal entities", die vor dem 1. Januar 1954 veröffentlicht wurden, ebenfalls frei (offenbar unabhängig vom Todesdatum des Urhebers), aber ob ein von TASS publiziertes Foto zwingend TASS "gehörte" ("belonging to"), weiss ich nicht. Das scheint jetzt aber eh alles egal zu sein, da seit dem 1. Januar 2008 in Russland völlig neue Gesetze gelten, wie ich der dortigen Diskussionsseite entnehme. Offenbar hat sich Russland damit mehr dem international üblichen "70 Jahre p.m.a." angenähert, wobei immer noch ein paar Ausnahmen bestehen, siehe commons:Template:PD-Russia-2008. Wenn ich mir das alles so anschaue, ist es aber wohl besser, auch bei russischen Urhebern nur noch Fotos hochzuladen, deren Urheber seit mehr als 70 Jahren verstorben ist, wie auch sonst üblich. Gestumblindi 23:14, 25. Mär. 2008 (CET)
- PD-Russia ist schon immer dubios gewesen, jetzt hat sich offensichtlich ein verständiger Commons-Nutzer damit befasst und das neue russische Urheberrecht in PD-Russia-2008 verpackt. Ich bin mir noch nicht sicher, ob die Ausnahmen von PD-Russia-2008 auch in den USA PD und damit Commons-kompatibel sind. Als allgemeine Regel wird man jedoch sagen können: Es gilt 70 Jahre pma, d.h. in der Regel PD-old, in Ausnahmefällen (siehe das Template) PD-Russia-2008.-- Wiggum 23:24, 25. Mär. 2008 (CET)
- Mist. Das Problem ist natürlich, dass die meisten TASS-Bilder keine Angabe zum Urheber haben. So entwickelt sich die Sache natürlich so, dass die meisten Bilder zwischen 1908 und 1954 überhaupt nicht mehr brauchbar sind. Das ist keine schöne Situation. Aber was solls, bei Bildrechten kann und will ich eh nicht mitreden. Danke. --Mautpreller 08:38, 26. Mär. 2008 (CET)
- Die Handhabung von Commons, Tass-Bilder zuzulassen, ist vollkommen falsch. Ich habe selbst ein Urteil in der Hand gehabt, welches Chaldey vollumfängliche Urheberrechte an allen seinen Fotos zuspricht, das war 1996 in Murmansk. Wenn wir in anderen Fällen Schutzlandprinzip anwenden, sollten wir konsequent sein und das auch für die Sowjetunion anwenden, alles andere würde uns unglaubwürdig machen. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 15:01, 26. Mär. 2008 (CET)
- Ich denke nicht, dass jemand durch neue Gesetze ein nicht vorhandenes Urheberrecht einfügen kann. Allerdings gilt das nur für die Russen, international gilt das Schutzlandprinzip und wir URVen schon genug durch dubiose US-PD-Lizenzen wie PD-GOV und PD-NASA. --Constructor 16:30, 26. Mär. 2008 (CET)
- Doch, das geht und wurde auch schon in Deutschland (zB bei Schutz einfacher Lichtbilder) gemacht. Das ist zwar nicht so richtig nett, aber vollkommen normal. sугсго.PEDIA 16:44, 26. Mär. 2008 (CET)
- Nulla poena sine lege --Constructor 16:51, 26. Mär. 2008 (CET)
- Das Urheberrecht wird nicht ex tunc, sondern ex nunc für Werke der Vergangenheit geändert. Das ist noch nicht mal eine echte Rückwirkung. sугсго.PEDIA 17:10, 26. Mär. 2008 (CET)
- Genau das sage ich doch grade! :-) --Constructor 17:14, 26. Mär. 2008 (CET)
- Das hilft aber nicht wirklich weiter, ex nunc gibt es ein Legem. sугсго.PEDIA 17:17, 26. Mär. 2008 (CET)
- Genau das sage ich doch grade! :-) --Constructor 17:14, 26. Mär. 2008 (CET)
- Das Urheberrecht wird nicht ex tunc, sondern ex nunc für Werke der Vergangenheit geändert. Das ist noch nicht mal eine echte Rückwirkung. sугсго.PEDIA 17:10, 26. Mär. 2008 (CET)
- Nulla poena sine lege --Constructor 16:51, 26. Mär. 2008 (CET)
- Doch, das geht und wurde auch schon in Deutschland (zB bei Schutz einfacher Lichtbilder) gemacht. Das ist zwar nicht so richtig nett, aber vollkommen normal. sугсго.PEDIA 16:44, 26. Mär. 2008 (CET)
- Ich denke nicht, dass jemand durch neue Gesetze ein nicht vorhandenes Urheberrecht einfügen kann. Allerdings gilt das nur für die Russen, international gilt das Schutzlandprinzip und wir URVen schon genug durch dubiose US-PD-Lizenzen wie PD-GOV und PD-NASA. --Constructor 16:30, 26. Mär. 2008 (CET)
- Die Handhabung von Commons, Tass-Bilder zuzulassen, ist vollkommen falsch. Ich habe selbst ein Urteil in der Hand gehabt, welches Chaldey vollumfängliche Urheberrechte an allen seinen Fotos zuspricht, das war 1996 in Murmansk. Wenn wir in anderen Fällen Schutzlandprinzip anwenden, sollten wir konsequent sein und das auch für die Sowjetunion anwenden, alles andere würde uns unglaubwürdig machen. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 15:01, 26. Mär. 2008 (CET)
- Mist. Das Problem ist natürlich, dass die meisten TASS-Bilder keine Angabe zum Urheber haben. So entwickelt sich die Sache natürlich so, dass die meisten Bilder zwischen 1908 und 1954 überhaupt nicht mehr brauchbar sind. Das ist keine schöne Situation. Aber was solls, bei Bildrechten kann und will ich eh nicht mitreden. Danke. --Mautpreller 08:38, 26. Mär. 2008 (CET)
- PD-Russia ist schon immer dubios gewesen, jetzt hat sich offensichtlich ein verständiger Commons-Nutzer damit befasst und das neue russische Urheberrecht in PD-Russia-2008 verpackt. Ich bin mir noch nicht sicher, ob die Ausnahmen von PD-Russia-2008 auch in den USA PD und damit Commons-kompatibel sind. Als allgemeine Regel wird man jedoch sagen können: Es gilt 70 Jahre pma, d.h. in der Regel PD-old, in Ausnahmefällen (siehe das Template) PD-Russia-2008.-- Wiggum 23:24, 25. Mär. 2008 (CET)
Ich habe auf den Commons gerade eine umfangreiche und höchst interessante Auskunft zur Entwicklung des Urheberrechts in der Sowjetunion und in Russland erhalten, siehe dort . Anlass war die obige Anfrage zu einem Werk des 1947 verstorbenen russischen Malers Nicholas Roerich. Die kleine Chronik, die Lupo zusammengestellt hat, ist es m.E. wert, auch hier gezeigt zu werden, ich habe sie mal übersetzt. Ich poste hier und nicht unter der Roerich-Anfrage, da mir diese Entwicklung von allgemeinerem Interesse zu sein scheint. Vorauszuschicken ist, dass offenbar nicht sicher ist, ob (alle) Werke von Roerich ausserhalb der Sowjetunion bzw. Russlands als russische Werke betrachtet werden, da er auch in anderen Ländern künstlerisch tätig war, wenn auch nach russischem Gesetz offenbar alle Werke russischer Staatsbürger als russische Werke angesehen werden. Und nun die wechselvolle Geschichte des Frei- und Wieder-Geschütztwerdens der Werke von Roerich:
- 1947: Roerich stirbt. Die UdSSR hatte damals eine Schutzfrist von 15 Jahren p.m.a.
- 1.5.1962: Neues Urheberrechtsgesetz der UdSSR ("1961er Grundsätze") tritt in Kraft. Keine Änderung der Schutzfrist.
- 1.1.1963 Roerichs Werke werden in der UdSSR gemeinfrei.
- 11.6.1964 Neues Urheberrechtsgesetz in der Russischen SFSR (Umsetzung der 1961er Grundsätze vom 1.5.1962) tritt in Kraft. Keine Änderung der Schutzfrist. Roerichs Werke bleiben in Russland und in der ganzen UdSSR gemeinfrei.
- 21.2.1973: Neues Urheberrechtsgesetz in der UdSSR, Schutzfrist auf 25 Jahre p.m.a. angehoben. Keine Auswirkung auf Roerichs Werke, da die Anhebung der Schutzfrist von 15 auf 25 Jahre innerhalb der UdSSR nur auf Werke angewendet wurde, die 1973 noch geschützt waren.
- 27.5.1973: Die UdSSR tritt dem Welturheberrechtsabkommen bei. Keine Auswirkung auf Roerichs Werke, da das Abkommen sich nur auf Werke, die zu diesem Zeitpunkt oder später veröffentlicht wurden, auswirkte.
- 1.3.1974: Das neue Urheberrechtsgesetz der UdSSR (mit der Schutzfrist von 25 Jahren) tritt in der Russischen SFSR in Kraft. Keine Auswirkung auf Roerichs Werke.
- 3.8.1993: Das russische Urheberrechtsgesetz von 1993 stellt den Schutz von Roerichs Werken wieder her. Die neue Schutzfrist ist 54 Jahre p.m.a. (wenn er während des Grossen Vaterländischen Kriegs tätig war).
- 13.5.1995: Russland tritt der Berner Übereinkunft bei. Alle russischen Werke, die in Russland immer noch geschützt waren, werden in den anderen Mitgliedsstaaten der Übereinkunft ebenfalls geschützt (ausgenommen die USA; in den USA nur Werke, die zu diesem Zeitpunkt oder später veröffentlicht wurden). Da Roerichs Werke 1995 in Russland geschützt sind, werden sie in den anderen Ländern ebenfalls geschützt (wenn als russische Werke behandelt).
- 1.1.1996: URAA-Datum. Roerichs Werke (wenn als russische Werke behandelt) werden in den USA für 95 Jahre nach Erstveröffentlichung geschützt.
- 1.1.2002: Die Schutzfrist von 54 Jahren nach Roerichs Tod läuft in Russland ab. Roerichs Werke sind in Russland wieder gemeinfrei. In Mitgliedsstaaten der Berner Übereinkunft, welche den Schutzfristenvergleich anwenden und die Roerichs Werke als russische Werke behandeln, werden diese ebenfalls gemeinfrei.
- 8.8.2004: Schutzfrist in Russland auf 70/74 Jahre angehoben. Roerichs Werke sind nicht betroffen, da sie bereits gemeinfrei sind.
- 1.1.2008: Neues Urheberrechtsgesetz in Russland. Roerichs Werke werden in Russland wieder geschützt, da sie 1993 geschützt waren. Die neue Schutzfrist beträgt 74 Jahre p.m.a.
- 1.1.2022: Roerichs Werke werden in Russland wieder gemeinfrei werden, da die Schutzfrist von 74 Jahren abläuft (sofern die Gesetze inzwischen nicht wieder geändert werden).
Ein paar Wikilinks und Hervorhebungen von mir, ansonsten so zusammengestellt von Lupo. Gestumblindi 00:26, 27. Mär. 2008 (CET)
- Also benutzen, weil sie ab 1963 gemeinfrei waren? --Constructor 12:05, 27. Mär. 2008 (CET)
- Du hast die Liste wohl nicht ganz durchgelesen? Sie zeigt auf, dass es auch für die urheberrechtliche Lage in Russland bzw. der Sowjetunion wichtig war, wann ein Urheber starb, am Beispiel von Nicholas Roerich. Seine Werke waren zwischen 1963 und 1993 sowie von 2002 bis 2007 in Russland gemeinfrei, sind es jetzt aber nicht mehr, und da er auch noch keine 70 Jahre tot ist, wird es kaum ein Land geben, in dem man Roerichs Werke frei verwenden kann, jedenfalls ganz sicher nicht in Russland und (Ergänzung: vielleicht, wer weiss, auch nicht in:) D/A/CH (in den USA möglicherweise einen Teil seiner Werke; jene, die vor 1923 veröffentlicht wurden). Für von TASS veröffentlichte Aufnahmen anderer Urheber gilt sinngemäss das gleiche: zuerst muss man mal wissen, wann der Urheber starb. 1963 wurden nicht etwa russische Werke aller Art gemeinfrei, sondern hier spezifisch Roerichs, weil damals eine Schutzfrist von 15 Jahren angewendet wurde. Gestumblindi 12:52, 27. Mär. 2008 (CET)
Eben, sie waren gemeinfrei. Also müssen jetzt alle PD-Russia-Werke von den Commons gelöscht werden? Was machen wir, wenn die Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet, mit dem Werke immer geschützt bleiben und damit die Gemeinfreiheit 70 Jahre pma abgeschafft wird? Müssen wir dann quasi alles löschen? --Constructor 14:06, 27. Mär. 2008 (CET)Ist das nicht ein Verstoß gegen das Urheberrecht seitens der russischen Regierung, die davon ausgehen muss, dass bisher urheberrechtsfreie Werke verwendet wurden und dadurch nun diese wieder mit einem Urheberrecht versieht, also dadurch erst die Verletzung des Urheberrechts durch die bereits verwendeten Bilder ermöglicht? --Constructor 14:21, 27. Mär. 2008 (CET)Außerdem ein Verstöß gegen Artikel 17, Satz 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte! --Constructor 14:35, 27. Mär. 2008 (CET)
- Du hast die Liste wohl nicht ganz durchgelesen? Sie zeigt auf, dass es auch für die urheberrechtliche Lage in Russland bzw. der Sowjetunion wichtig war, wann ein Urheber starb, am Beispiel von Nicholas Roerich. Seine Werke waren zwischen 1963 und 1993 sowie von 2002 bis 2007 in Russland gemeinfrei, sind es jetzt aber nicht mehr, und da er auch noch keine 70 Jahre tot ist, wird es kaum ein Land geben, in dem man Roerichs Werke frei verwenden kann, jedenfalls ganz sicher nicht in Russland und (Ergänzung: vielleicht, wer weiss, auch nicht in:) D/A/CH (in den USA möglicherweise einen Teil seiner Werke; jene, die vor 1923 veröffentlicht wurden). Für von TASS veröffentlichte Aufnahmen anderer Urheber gilt sinngemäss das gleiche: zuerst muss man mal wissen, wann der Urheber starb. 1963 wurden nicht etwa russische Werke aller Art gemeinfrei, sondern hier spezifisch Roerichs, weil damals eine Schutzfrist von 15 Jahren angewendet wurde. Gestumblindi 12:52, 27. Mär. 2008 (CET)
- Lupo hat inzwischen noch was geschrieben. --Matthiasb 16:13, 27. Mär. 2008 (CET)
- Ja. Er vermutet, dass Werke, die im Ursprungsland gemeinfrei waren und in Deutschland durch den Schutzfristenvergleich (rule of the shorter term) ebenfalls gemeinfrei wurden, diese Gemeinfreiheit in Deutschland behalten, selbst wenn die Werke durch neue Gesetze im Ursprungsland wieder geschützt werden. Sicher ist er sich aber nicht, sicher bin ich mir auch nicht; sicher könnte man wohl erst nach einem entsprechenden Gerichtsurteil sein. Es ist also wohl besser, hier mit der Anwendung von mindestens 70 Jahren p.m.a. auch für russische Werke auf der sicheren Seite zu bleiben. Gestumblindi 22:07, 27. Mär. 2008 (CET)
Lizenzen überführen
Flominator meinte, dass ich mal hier fragen soll:
<kopie>Hallo, kennt einer eine Liste, ein Schaubild oder ähnliches, in dem dargestellt wird welche Lizenzen man zu welchen anderen überführen kann? Ich denke an so etwas:
CC-BY -> CC-BY-SA -> CC-BY-NC -> CC-BY-NC-SA -> CC-BY-NC-ND -> CC-BY-ND -> CC-BY-ND-SA -> CC-BY-ND-NC GPL 2 -> GPL 3
Das Ganze aber ausführlicher und kompletter. Danke im Voraus! --85.178.129.238 00:51, 27. Mär. 2008 (CET)</kopie>
Es geht aber nicht nur um Bildlizenzen, sondern hauptsächlich um Softwarelizenzen. Gibt es eine Seite, vielleicht eine Unterseite der OSI oder ähnliches? Danke. --85.178.129.238 17:11, 27. Mär. 2008 (CET)
- Was verstehst du unter "überführen"? -- Chaddy - DÜP 17:25, 27. Mär. 2008 (CET)
- Naja, dass man ein Stück Software, das unter der GPL 2 or later angeboten wurde, auch unter der GPL 3 weiterverbreiten darf. Oder ein Bild, das unter der CC-BY weitergegeben wurde, selber unter CC-BY-SA oder CC-BY-NC weitergeben darf (bzw. die Derivate des Bildes/Werkes). --85.178.129.238 17:55, 27. Mär. 2008 (CET)
- Achso. Nein, das kann nur der Urheber selber festlegen (der hat allerdings dann freien Entscheidungsspielraum). Als Weiternutzer muss man nur die Lizenz einhalten, die der Urheber festgelegt hat. Bei der GFDL wurde aber halt festgelegt, dass die Lizenzierung auch für spätere Versionen gilt. -- Chaddy - DÜP 18:00, 27. Mär. 2008 (CET)
Wer hat die Rechte an einem gelöschten Artikel?
So lange ich Wikipedia kenne, ärgern mich die Relevanzkriterien, die inbesondere für Frauen der älteren und jüngeren Geschichte bis in die Gegenwart eine Ausgrenzung darstellen. Alte Debatten will ich nicht aufwärmen. Meine Fragen: Wenn ein von einer IP eingestellter Artikel gelöscht wird, wer hat das Urheberrecht? Kann ich einen solchen Artikel anderswo veröffentlichen, wenn ich ihn mir vorher kopiert habe?
Was ist mit Artikeln von angemeldeten Benutzern? Es gibt eine Menge Artikel über Frauen, die hier durchs Rost fallen, aber im Frauenwiki gut aufgehoben wären. (Was mir aus bestimmten Gründen gut gefiele, dann käme hier vielleicht auch mal Bewegung ins Thema). Kann ich diese Artikel anderswo, etwa im Frauenwiki, veröffentlichen? (Oder mache ich's dann lieber unangemeldet unter wechselnder IP?) --MrsMyer 22:05, 27. Mär. 2008 (CET)
- Wenn du beim kopieren die GNU-Lizenz vollumfänglich einhalten kannst, steht dem nichts im Weg. Und da Zielwiki auch die GNU-Lizenz benutzt, solte es eigentlich möglich sein (wenn du den noch an die Versionsdaten herankommst). Allerdings einfaches copy&past des Textes geht wegen der Lizenz schon mal nicht (die Versionsgeschichte muss mit). Betreffend der Weiternutzung einfach mal gründlich Wikipedia:Lizenzbestimmungen durchlesen. Ich denke, dass wenn du nett fragst, dir ein Admi sicher ein gelöschten Artikel auf einer deiner Benutzerunterseite zum korekten Kopieren wiederherstellt.--Bobo11 22:20, 27. Mär. 2008 (CET)
Darum bitte ich derzeit regelmäßig. Ich sollte mir wahrscheinlich eine Vorlage basteln: Bitte den Artikel für den Fall einer Löschung... :-). Danke für deine Antwort. --MrsMyer 22:30, 27. Mär. 2008 (CET)
- Wenn du ein Wiki mit anderen RKs betreibst, sollte sich ein Guter Admin auch einem (temporärem) Wiederherstellungswunsch zum Zwecke der Übertragung nicht verwehren.--tox Bewerte mich! 00:57, 28. Mär. 2008 (CET)
Schöpfungshöhe Konstruktionszeichnung
Hoffentlich einfache Frage mit Bitte um kurze Antwort: Erreicht diese Konstruktionszeichnung Schöpfungshöhe, oder kann sie in der Wikipedia benutzt werden? --BishkekRocks 18:38, 27. Mär. 2008 (CET)
- In meinen Augen nicht, da gehen die Meinungen aber auseinander. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 07:47, 28. Mär. 2008 (CET)
Schöpfungshöhe für ein Kinderspiel
In der Löschdiskussion zu dem Kinderspiel Slotter wird eine Illustration des Artikels als dringende QS-Maßnahme genannt. Ich besitze das Spiel, und würde es gern selbst vor neutralem Hintergrund fotografieren. Das Ergebnis könnte dann so ähnlich wie hier aussehen. Wenn ich WP:Bildrechte, Punkt 2.4 (Produktfotos), richtig verstehe, geht das nur bei nicht vorhandener Schöpfungshöhe der Spielgestaltung. Andererseits sind viele Spielartikel in Kategorie:Strategiespiel mit Fotos der Spiele illustriert, die teils viel neuer als Slotter sind. (Die Spiele, nicht die Fotos.) Was tun? Minderbinder 07:36, 28. Mär. 2008 (CET)
- Die gezeigte Slottermaschine hat m. E. keine Schöpfungshöhe. Ein Photo davon ist also wenn es selbst gemacht ist verwendbar jodo 13:27, 28. Mär. 2008 (CET)
Mehrere Bilder über Bobby Fischer
Habe hier mehrere Bilder gefunden, bei denen ich urheberrechtlichen Schutz verneinen würde (ich gebe mal Direktlinks). Was sagen die Profis? Zu den Partieformularen würde ich mich auf das Rechtsgutachten von Hübner beziehen.
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 (mangels SH), 14, 20, 21, 22 (mangels SH) --Constructor 07:38, 28. Mär. 2008 (CET)Anpassung: Constructor 16:28, 28. Mär. 2008 (CET)
- Wie wäre es mit scans in Auflösungen, die man auch lesen kann? sугсго.PEDIA 08:34, 28. Mär. 2008 (CET)
- Das wäre toll, aber leider sind die dort nicht vorhanden. --Constructor 09:12, 28. Mär. 2008 (CET)
- Alles wo Lichtbilder oder Lichtbildwerke (Photos) verarbeitet wurden hat auf jeden Fall Schöpfungshöhe jodo 13:34, 28. Mär. 2008 (CET)
- Sind Ausweise und Briefmarken nicht auch mit Fotos gemeinfrei? --Constructor 15:35, 28. Mär. 2008 (CET)
- Ausweise nicht, Briefmarken nur dann, wenn sie von der Bundespost herausgegeben wurden (und nicht Privatmarken sind). Wie das mit der Österreichischen Post ist, weiß ich aber nicht so genau. -- Chaddy - DÜP 15:53, 28. Mär. 2008 (CET)
- Das Thema nicht-deutscher Briefmarken sollten wir unbedingt beim nächsten DÜP-Chat behandeln. Ich habe da seit Anfang Dez. eine sehr unerfreuliche Anwaltsauskunft. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 15:58, 28. Mär. 2008 (CET)
- Ok, das kannst du ja schon mal da vormerken. -- Chaddy - DÜP 16:00, 28. Mär. 2008 (CET)
- Ok, wie sieht es mit den Partieformularen aus? Partien selbst sind laut Hübner-Gurachten ohne Schöpfungshöhe. Was ist mit offenen Briefen? Habe oben die nicht verwendbaren gelöscht. --Constructor 16:28, 28. Mär. 2008 (CET)
- Ok, das kannst du ja schon mal da vormerken. -- Chaddy - DÜP 16:00, 28. Mär. 2008 (CET)
- Das Thema nicht-deutscher Briefmarken sollten wir unbedingt beim nächsten DÜP-Chat behandeln. Ich habe da seit Anfang Dez. eine sehr unerfreuliche Anwaltsauskunft. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 15:58, 28. Mär. 2008 (CET)
- Ausweise nicht, Briefmarken nur dann, wenn sie von der Bundespost herausgegeben wurden (und nicht Privatmarken sind). Wie das mit der Österreichischen Post ist, weiß ich aber nicht so genau. -- Chaddy - DÜP 15:53, 28. Mär. 2008 (CET)
- Sind Ausweise und Briefmarken nicht auch mit Fotos gemeinfrei? --Constructor 15:35, 28. Mär. 2008 (CET)
- Alles wo Lichtbilder oder Lichtbildwerke (Photos) verarbeitet wurden hat auf jeden Fall Schöpfungshöhe jodo 13:34, 28. Mär. 2008 (CET)
- Das wäre toll, aber leider sind die dort nicht vorhanden. --Constructor 09:12, 28. Mär. 2008 (CET)
Unterschiedliche Handhabung Panoramafreiheit DE und AT
Hallo!
Nach Panoramafreiheit ist es in AT zulässig, nicht nur die Außenansicht eines gebbäudes abzubilden, sondern auch die Innenarchitektur. Zitat: "Bauwerke müssen sich im Gegensatz zu anderen Werken der bildenden Künste weder an einem dem öffentlichen Verkehr dienenden Ort befinden, noch ist ihre Abbildung auf die Außenansicht beschränkt (OGH 4 Ob106/89). Dies folgt aus der Tatsache, dass Innenarchitekturteile ebenfalls Werke der Baukunst sind." Konkret geht es mir um Bilder zur Oberbaumgartner Pfarrkirche in Wien, der ich am Dienstag und Mittwoch einen Besuch abgestattet habe.
Jetzt meine konkreten Fragen:
- Kann ich die Bilder mit der Innenansicht mit meinem deutschen Account hochladen?
- Wenn nicht: Kann meine Freundin die Bilder mit ihrem österreichischen Account hochladen?
- wenn hochladen: de.wikipedia oder commons?
- mit welchen Bausteinen?
Grüße Marcus unplugged als 213.182.139.175 09:32, 28. Mär. 2008 (CET)
- Prizipiel wenden wir die strengste Auslegung der Rechtsprechung in DACH an. Was bei der Panoramafreiheit heisst, das wir die Zugeständisse in Östereich leider nicht berücksichtigen können. Da wie schon geschehen auch ein östereichischer Fotograf in Deutschland deswegen verklagt werden kann (Hunterwasserurteil). Es gibt leider in WP kein östereichischer Accaunt's, jedenfals nicht im juristischen Sinn wo du dich darauf berufen kannst. Und jeder der sich hier auf de: auf die Panoramafreiheit beruft, muss sich bewusst sein, dass er trotzdem z.B in Frankreich verklagt werden kann. Es ist allso immer ein persönliches Abwägen wie weit man gehen will, bzw. wie hoch man das Risiko einschätzt (also wie gross die Wahrscheinlichkeit einer Klage ist. So ist die Klage in Frankreich bei einem französischen Künstler sicher höher als bei einem östereichischen Künstler usw, auch wenn das Kunstwerk mitten auf einem öffentlichen Platz in Deutschalnd steht). Bobo11 10:58, 28. Mär. 2008 (CET)
- Auf Commons sollten die Bilder in der Praxis geduldet sein, da sie ja im Ursprungsland offenbar rechtmäßig sind, also wenn schon, dann auf Commons hochladen. Die Bildbeschreibung mit einem Hinweis auf die liberalere Panoramafreiheit in Österreich versehen, da sonst früher oder später irgendein ahnungsloser eine Löschung vorschlagen wird. Auf Commons dann eine "Category:Oberbaumgartner Pfarrkirche" anlegen, diese Kat. dann unter "Category:Churches in Vienna" ablegen. Die Commons-Kat. kann man dann hier im Artikel unter Weblinks folgendermaßen verlinken: {{commonscat|Oberbaumgartner Pfarrkirche}}. Falls man ganz sicher gehen und Schwierigkeiten vermeiden will, greift man dort zum guten alten Wegwerfaccount und entfernt vor dem hochladen noch die EXIF-Daten aus den Bilddateien. (Dort steckt bei einigen Kameramodellen auch die Seriennummer drin.)--Herby 12:43, 28. Mär. 2008 (CET)
- Ich sehe bei Werken der Architektur in Deutschland nach wie vor keine Schöpfungshöhe, in Österreich sind die Bilder durch die Panoramafreiheit abgedeckt. Allenfalls schweizer Recht könnte uns hier ein Bein stellen. Ich würde solche Bilder hier auf keinen Fall löschen. Andere sehen das anders. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 12:59, 28. Mär. 2008 (CET)
- Der Commons-Trick funktioniert nicht, man dürfte die Bilder ja trotzdem nicht hier einbinden... Allerdings ist die Anwendung der Ausnahmeregelung "Panoramafreiheit" nur dann nötig, wenn das Abgebildete auch als Werk anzusehen ist. Da kommt eben die von Ralf angesprochene Schöpfungshöhe ins Spiel. -- Chaddy - DÜP 15:58, 28. Mär. 2008 (CET)
- Das ist schon klar, deshalb mein Hinweis, wie man eine Commons-Kategorie verlinkt. Falls die Bilder aber nicht hier eingebaut werden dürften, so wären sie doch nur einen Mausklick entfernt auf einem anderen Wikimedia-Projekt leicht zu finden. (Vorausgesetzt, dass nicht einer auf den bizarren Gedanken kommt, dies wäre ein illegaler Link auf eine URV.) --Herby 16:43, 28. Mär. 2008 (CET)
- Auf Commons sollten die Bilder in der Praxis geduldet sein, da sie ja im Ursprungsland offenbar rechtmäßig sind, also wenn schon, dann auf Commons hochladen. Die Bildbeschreibung mit einem Hinweis auf die liberalere Panoramafreiheit in Österreich versehen, da sonst früher oder später irgendein ahnungsloser eine Löschung vorschlagen wird. Auf Commons dann eine "Category:Oberbaumgartner Pfarrkirche" anlegen, diese Kat. dann unter "Category:Churches in Vienna" ablegen. Die Commons-Kat. kann man dann hier im Artikel unter Weblinks folgendermaßen verlinken: {{commonscat|Oberbaumgartner Pfarrkirche}}. Falls man ganz sicher gehen und Schwierigkeiten vermeiden will, greift man dort zum guten alten Wegwerfaccount und entfernt vor dem hochladen noch die EXIF-Daten aus den Bilddateien. (Dort steckt bei einigen Kameramodellen auch die Seriennummer drin.)--Herby 12:43, 28. Mär. 2008 (CET)
Urheberrechte an alten Filmen
Eine für mich eher hypothetische, aber insgesamt doch relevante Frage: Die Rechtslage bei alten Bildern ist ja eindeutig und leicht verständlich geregelt, aber wie sieht das bei so einem komplexen Werk wie einem Film aus? Im Artikel Urheber steht dazu: „Haben mehrere ausübende Künstler gemeinsam eine Darbietung erbracht, so ist der Tod des letzten der beteiligten ausübenden Künstler bei Berechnung der Schutzfristen maßgeblich.“
Was zählt dazu alles? Regisseur, Kameramann (Kameraleute), Drehbuchautor(en), die entsprechenden Assistenten, Produzent(en), Cutter, Schauspieler, Statisten, Komponist (Filmmusik),...? Wer legt fest, wann ein Film gemeinfrei ist? Welche Regelungen sind dazu in der WP vorgesehen? Bei Dokumentarfilmen, beispielsweise aus der Kaiserzeit, dürfte die Frage für die WP schon heute relevant sein.--Kuebi 12:33, 27. Mär. 2008 (CET)
--Kuebi 12:33, 27. Mär. 2008 (CET)
- Wenn es auf den Gesamtfilm ankommt, kommt es auf den letzten Miturhebers eines Teils des Filmes an, 70 pma Regie, 70 pma Drehbuch, 70 pma Originalwerk, wenn Drehbuch Adaption, 70 pma Filmmusikkomponist, 70 pma Kameraman - soweit das Filmen Werkcharakter hat, dürfte aber außer bei Pornos stets zutreffen - 70 pma die anderen Kreativen Oscarkats, die keine Darsteller sind. (Kostüme, Maske, Bühnenbild - immer unter der Maßgabe, das es einen Werkcharakter gibt). sугсго.PEDIA 12:39, 27. Mär. 2008 (CET)
- Damit dürften in der nächsten Zeit nur Dokumentarfilmchen aus der Kaiserzeit relevant werden. Wäre da evtl. sinnvoll, dass man sich an der „100 Jahre-Regelung“ der Bildwerke orientiert oder? --Kuebi 12:47, 27. Mär. 2008 (CET)
Einfach mal ins Urheberrechtsgesetz schauen hilft da enorm weiter: http://bundesrecht.juris.de/urhg/__65.html Da steht nix von Schauspieler, Kamermann, Cutter, Bierbesorger, Busfahrer. --AndreasPraefcke ¿! 17:53, 27. Mär. 2008 (CET)
- Wow, das macht das ganze sogar richtig Übersichtlich. Ich bin überrascht.--tox Bewerte mich! 00:59, 28. Mär. 2008 (CET)
- Das deutsche Urheberrechtsgesetz sagt also: "Bei Filmwerken und Werken, die ähnlich wie Filmwerke hergestellt werden, erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik." Schön, das ist einfach und klar. Das Schweizer Urheberrechtsgesetz verlangt allerdings noch weniger: "Bei Filmen und anderen audiovisuellen Werken fällt für die Berechnung der Schutzdauer nur der Regisseur oder die Regisseurin in Betracht." - siehe http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/a30.html . In der Schweiz werden Filme also 70 Jahre nach dem Tod des Regisseurs gemeinfrei. Alle anderen Beteiligten sind hierzulande irrelevant für die Schutzdauer. Gestumblindi 02:46, 28. Mär. 2008 (CET)
- Das macht es übersichtlicher, aber nicht einfacher. Es ist ja schon bei vielen Bildwerken (nur ein Autor) schwierig herauszubekommen, wer der Autor war und vor allem, wann er gestorben ist. Also in der Praxis die 100 Jahre-Regelung wie bei Bildwerken? --Kuebi 09:23, 28. Mär. 2008 (CET)
- Die Lebensdaten zumindest des Regisseurs werden oft recht einfach zu ermitteln sein. Gestumblindi 12:53, 28. Mär. 2008 (CET)
- Aber Dokumentarfilme haben keinen Regisseur und diese Form der Filme ist für die WP wesentlich interessanter als alte Herz-Schmerz-Schmonzetten.--Kuebi 16:00, 28. Mär. 2008 (CET)
- Natürlich haben auch Dokumentarfilme einen Regisseur! Er wird bloss nicht immer so prominent genannt wie bei Spielfilmen. Manchmal teilen sich auch mehrere Regisseure die Arbeit. Aber jedenfalls kannst du auch zu zahlreichen Dokumentarfilmen z.B. in der IMDb Angaben über die Regisseure finden. Benutze mal die "Power Search" der IMDb unter http://www.imdb.com/list , gib dort keine Stichwörter ein, wähle aber als Genre "Documentary" und gib als Zeitraum z.B. 1895-1930 ein. In diesem Fall liefert die Datenbank über achttausend (8234) Treffer, lauter Dokumentarfilme, bei vielen steht der Regisseur dabei, und es dürften einige darunter sein, bei denen der Regisseur nun seit mehr als 70 Jahren verstorben ist. Nur so als Beispiel... Gestumblindi 21:05, 28. Mär. 2008 (CET)
- Die Dokumentarfilme die ich meine haben meist keinen Regisseur. Das sind Wochenschauaufnahmen, die beispielsweise Kaiser Wilhlem oder den 1. Weltkrieg zeigen, „Schnappschüsse“ meist. --Kuebi 10:32, 29. Mär. 2008 (CET)
- NEIN, jeder Film hat im Urheberrechtlichen Sinn einen Regisseur. Wenn er nicht klar ausgewiesen ist, ist es immer der Kamaramann in Personalunion (Also Resigeur und Kamaramann die selbe Person). Denn was macht der Regisseur eigentlich? Richtig, er sagt dem Kamaramann welchen Ausschnitt er aufnehmen soll. Gibt es also, keinen eigenen Regisseur, endscheidet der Kamaramann selber was er aufnimmt, und ist somit auch der Regisseur des Filmes. Bobo11 11:23, 29. Mär. 2008 (CET)
- Die Dokumentarfilme die ich meine haben meist keinen Regisseur. Das sind Wochenschauaufnahmen, die beispielsweise Kaiser Wilhlem oder den 1. Weltkrieg zeigen, „Schnappschüsse“ meist. --Kuebi 10:32, 29. Mär. 2008 (CET)
- Natürlich haben auch Dokumentarfilme einen Regisseur! Er wird bloss nicht immer so prominent genannt wie bei Spielfilmen. Manchmal teilen sich auch mehrere Regisseure die Arbeit. Aber jedenfalls kannst du auch zu zahlreichen Dokumentarfilmen z.B. in der IMDb Angaben über die Regisseure finden. Benutze mal die "Power Search" der IMDb unter http://www.imdb.com/list , gib dort keine Stichwörter ein, wähle aber als Genre "Documentary" und gib als Zeitraum z.B. 1895-1930 ein. In diesem Fall liefert die Datenbank über achttausend (8234) Treffer, lauter Dokumentarfilme, bei vielen steht der Regisseur dabei, und es dürften einige darunter sein, bei denen der Regisseur nun seit mehr als 70 Jahren verstorben ist. Nur so als Beispiel... Gestumblindi 21:05, 28. Mär. 2008 (CET)
- Aber Dokumentarfilme haben keinen Regisseur und diese Form der Filme ist für die WP wesentlich interessanter als alte Herz-Schmerz-Schmonzetten.--Kuebi 16:00, 28. Mär. 2008 (CET)
- Die Lebensdaten zumindest des Regisseurs werden oft recht einfach zu ermitteln sein. Gestumblindi 12:53, 28. Mär. 2008 (CET)
- Das macht es übersichtlicher, aber nicht einfacher. Es ist ja schon bei vielen Bildwerken (nur ein Autor) schwierig herauszubekommen, wer der Autor war und vor allem, wann er gestorben ist. Also in der Praxis die 100 Jahre-Regelung wie bei Bildwerken? --Kuebi 09:23, 28. Mär. 2008 (CET)
- Das deutsche Urheberrechtsgesetz sagt also: "Bei Filmwerken und Werken, die ähnlich wie Filmwerke hergestellt werden, erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik." Schön, das ist einfach und klar. Das Schweizer Urheberrechtsgesetz verlangt allerdings noch weniger: "Bei Filmen und anderen audiovisuellen Werken fällt für die Berechnung der Schutzdauer nur der Regisseur oder die Regisseurin in Betracht." - siehe http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/a30.html . In der Schweiz werden Filme also 70 Jahre nach dem Tod des Regisseurs gemeinfrei. Alle anderen Beteiligten sind hierzulande irrelevant für die Schutzdauer. Gestumblindi 02:46, 28. Mär. 2008 (CET)
Commonsbilder von Marcel Duchamps Pinkelbecken
Hallo, ungeachtet der minderen Qualität des Fotos wüsste ich gerne, ob man dieses Commons-Bild: Image:Marcel Duchamp Fountain at Tate Modern by David Shankbone.jpg auf de:WP verwenden darf oder ob es a) der Panoramafreiheit widerspricht und b) die „Hoheitsgewässer“ der Tate-Gallery verletzt, wo es mutmaßlich aufgenommen wurde? Zwotens schließt sich die Frage für diese Duchampsche Pinkelwanne an: Image:Fontaine Duchamp.jpg. Es geht nämlich um die Bebilderung von Marcel Duchamp. Dort ist heute morgen ein Urinal wegen US-PD abmontiert worden ;) Frohe Rest-Ostern wünscht --Hendrike 10:54, 24. Mär. 2008 (CET)
- Die Fotos haben gültige Lizenzen, das Becken als Objekt unterliegt nicht dem Urheberrecht sondern dem Geschmacksmusterrecht. Das Werk besteht in der "Aufladung" des Objektes mit einem künstlerischen Hintergrund und ist als solches nicht abbildbar. --h-stt !? 11:32, 24. Mär. 2008 (CET)
- Danke h-stt. Unter„ Werk (Urheberrecht)“ steht ja auch das umstrittene Urinal. (Jetzt erst bemerkt). Also wenn die Commons-Lizenzen der Fotos (CC 2.5 beim ersten/GNU beim letzteren, aber Quelle nicht (mehr) vorhanden!) stimmen, kann ich das/die Foto(s) bei uns einbauen? <sorry für nochmal dummfrag /> --Hendrike 12:03, 24. Mär. 2008 (CET)
- Ja, genau. --h-stt !? 12:12, 25. Mär. 2008 (CET)
- Danke :) --Hendrike 17:24, 25. Mär. 2008 (CET)
- Ja, genau. --h-stt !? 12:12, 25. Mär. 2008 (CET)
- Danke h-stt. Unter„ Werk (Urheberrecht)“ steht ja auch das umstrittene Urinal. (Jetzt erst bemerkt). Also wenn die Commons-Lizenzen der Fotos (CC 2.5 beim ersten/GNU beim letzteren, aber Quelle nicht (mehr) vorhanden!) stimmen, kann ich das/die Foto(s) bei uns einbauen? <sorry für nochmal dummfrag /> --Hendrike 12:03, 24. Mär. 2008 (CET)
Ob das Pissbecken wirklich ein Readymade ist und als solches nur "aufgeladen" werden musste, oder ob Duchamp tatsächlich die Rezipienten en masse verarscht und das Pissbecken eben doch selbst angefertigt hat, ist AFAIK nicht raus (s. dazu en:Readymades_of_Marcel_Duchamp#Doubts_over_readymades). Habe irgendwo 'nen Artikel rumliegen, wo sie behauptet, solche Pissbecken hätte es damals nirgends zu gekaufen gegeben. --Asthma 20:22, 29. Mär. 2008 (CET)
Screenshots aus Videospielen
Ist es erlaub einen Screenshot aus einem Videospiel wie diesen [31] hochzuladen? Muss man den Inhaber der Rechte am Spiel erwähnen und/oder den Screenshot selbst erstellen? --91.16.203.221 20:35, 26. Mär. 2008 (CET)
- Kurzum: Nein, keine Screenshoots von (kommerziellen) Spielen oder Programm hochladen.
- Der Urheber des Spieles bleiben die Entwickler/Designer, auch wenn du den Screenshoots machst. (Bestenfalls ist es ein abgeleites Werk, bei einem 2D Spiel schätze ich aber noch nicht mal das)
- Es gibt aber im Moment eine Ausnahme und zwar du darfst auf Commons Bilder von Ubisoft Spielen hochladen, weil Ubisoft die nötigen Freigabe erteilte. (vergleiche commons:User:Avatar/Ubisoft)
- -- MichaelFrey 21:02, 26. Mär. 2008 (CET)
- Wohlgemerkt, die "Ubisoft-Ausnahme" kann sich wohl nur auf Spiele beziehen, die Ubisoft auch entwickelt hat, nicht die zahlreichen Spiele anderer Entwickler, die von Ubisoft lediglich verlegt werden. Gestumblindi 21:45, 26. Mär. 2008 (CET)
- Natürlich ist es nicht nur so, dass man Screenshots von kommerziellen Spielen und Programmen hochladen darf, sondern die Spiele und Programme müssen unter anderem kommerziell lizensiert sein, damit man die Screenshots hochladen darf. Was die Spiele und Programme nicht sein dürfen ist proprietär, und zwar unabhängig davon, ob sie kommerziell oder kostenlos sind. Die Ubisoft-"Ausnahme" ist wie mehrfach diskutiert lächerlicher Unsinn, der durch eine naive, unqualifizierte Anfrage und eine nicht vom Rechteinhaber autorisierte Antwort zustandekam und daher gelöscht gehört. Leider glaubt man auf Commons dass man Bilder, die de facto nicht frei lizensiert sind, behalten darf, wenn nur genügend Benutzer dafür stimmen. --rtc 23:18, 26. Mär. 2008 (CET)
- Hm, dein aktueller Löschantrag für das Ubisoft-Template (und damit Löschung der Screenshots) auf Commons ist ziemlich überzeugend, muss ich sagen. Man kann tatsächlich kaum annehmen, dass Ubisoft wirklich wollte, dass man die darin enthaltenen Grafiken, Figuren, Darstellungen etc. für jeden Zweck frei verwenden kann. Gestumblindi 03:29, 27. Mär. 2008 (CET)
- Etwas ausführlicher: Die meisten Screenshots dürften Schöpfungshöhe haben, allerdings gibt es wohl auch - gerade aus der Frühzeit der Videospiele und grafisch einfachste Spiele der Neuzeit- einige Spiele deren grafische Gestalltung zum Teil oder zur Gänze nicht die nötige Schöpfungshöhe erreichen. Screenshots davon dürfen auf die de-WP hochgeladen werden, nicht aber auf die Commons. sугсго.PEDIA 21:06, 26. Mär. 2008 (CET)
- Ich würde Super Mario Bros. jederzeit graphische Schöpfungshöhe zusprechen, darum ging es wohl oben. --Constructor 21:54, 29. Mär. 2008 (CET)
e-book Raubkopie (anscheinend) im Artikel Julian Jaynes verlinkt
In dem Lemma Julian Jaynes ist unter Veröffentlichungen und Weblinks das Buch "Der Ursprung des Bewusstseins durch den Zusammenbruch der bikameralen Psyche" (copyright Rowolt Verlag) verlinkt zu einer anscheinend illegal ins Netz gestellten Seite oder Raubkopie (keine Ahnung). Ich konnte keinen eindeutigen Hinweis in den Haftung für Hyperlinks finden, ob das erlaubt ist. Ist das eine Grauzone? Sollte der Link bestehen bleiben?. Gruß --Andys 09:51, 29. Mär. 2008 (CET)
- Wir haften nicht für Weblinks. Also rein rechtlich gesehen ist das kein Problem. Allerdings werden Links auf URVen nicht gern gesehen. -- Chaddy - DÜP 14:49, 29. Mär. 2008 (CET)
Wie Tabellen aus einem Buch veröffentlichen?
Hallo! Darf man aus einem Buch eine Tabelle über den Fruchzuckergehalt im Internet veröffentlichen? Wenn ja, wie viele Einträge darf man dann aus einem 500 Seiten dicken Buch zitieren? Was muss man dabei beachten? Kann man auhc weitere Zusammensetzungen von Lebensmitteln veröffentlichen, wenn man sie aus einem Buch abschreibt? --129.27.12.9 12:12, 29. Mär. 2008 (CET)
- Nachdem das offensichtlich nichts mit der Wikipedia zu tun hat - lediglich mit der Veröffentlcihung im Internet lässt sich dazu nur eins sagen:
Frage doch bitte einen Anwalt deiner Wahl, wir dürfen keine Rechtsberatung machen.
- Hier geht es nur um urheberrechtliche Fragen zu Verwendung der Inhalte der Wikipedia und um die Einfügung von Inhalten in diese, wenn dabei urheberechtliche Zweifel bestehen.
- MfG
- Atlan da Gonozal ¿?¡! 14:04, 29. Mär. 2008 (CET)
Schöpfungshöhe
Besitzt dieses Dokument [32], [33] Schöpfungshöhe? Gruß --Ureinwohner uff 12:17, 29. Mär. 2008 (CET)
- Ich sehe da nur eine Meldung, dass Hotlinking eingestellt wurde. Offenbar kann man die beiden Dokumente nicht direkt verlinken. Du kannst sie aber ja trotzdem mal hochladen, löschen kann man sie ja danach immer noch. -- Chaddy - DÜP 15:08, 29. Mär. 2008 (CET)
- Wenn du die url direkt in den browser kopierst geht's.
- Zum Inhalt: Zumindest beim Text sehe ich keine Schöpfungshöhe. Wenn ein Geschäftsbrief mit der Darstellung eines einfaches Konzeptes zur Steigerung der Werthaltigkeit notleidender Argentinien- Anleihen keine Schöpfungshöhe hat (auch wenn in dem Brief nur eine knappe Darstellung seiner Eckpunkte erfolgt ist) sollte ein Ablaufplan auch keine Schöpfungshöhe besitzen. --Isderion 15:18, 29. Mär. 2008 (CET)
- Hm, stimmt. So geht´s. ;)
- Nein, hat keine Schöpfungshöhe. -- Chaddy - DÜP 16:54, 29. Mär. 2008 (CET)
- Keine SH. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 01:30, 30. Mär. 2008 (CET)
Hallo zusammen, beim Durchschauen der neusten Artikel ist mir oben genannter aufgefallen. Ich habe mal versucht ihn zu wikifizieren. Bei diesem wird offensichtlich eine Kritik von ZüriTipp zitiert. Allerdings besteht der ganze Abschnitt nur aus diesem Zitat. Ist das legal - mal ganz davon abgesehnen, dass das nicht in die WP passt? --Atlan da Gonozal ¿?¡! 13:56, 29. Mär. 2008 (CET)
Hallo, könnte sich jemand dieser Frage von Benutzer:Theredmonkey annehmen. Vielen Dank. Gary Dee 16:28, 29. Mär. 2008 (CET)
- Ich habe mich dort geäußert. -- Chaddy - DÜP 16:56, 29. Mär. 2008 (CET)
- Danke Gary Dee 17:17, 29. Mär. 2008 (CET)
Goldmünze / offizielles Zahlungsmittel (erl.)
Hallo! Ich habe eine kleine Frage:
Ich möchte die Goldmünzen in den Artikeln Britannia (Münze) und Krugerrand richtig lizensieren. Leider weiß ich jetzt nicht genau, welchen Baustein ich hier nehmen muss. Bitte beachtet, dass alle erwähnten Münzen ein offizielles Zahlungsmittel, so wie jeder andere Papierschein/Kupfermünze/etc., des Staates ist. Damit ist es ein amtliches Werk.
- Zum einen habe ich diesen hier gelesen:
Diese Datei stellt ein Amtliches Werk dar und ist nach § 5 UrhG (DE) bzw. § 7 UrhG (AT) und Art. 5 URG (CH) gemeinfrei.
|
Jedoch dürfte der nur für den deutschsprachigen Raum (mal ganz pauschal) gelten, oder? Oder gilt dieses Recht, welches hier beschrieben ist, auch für Werke aus anderen Ländern. So, wie wir es z.B. mit der Panoramafreiheit halten.
- Oder muss ich diesen folgenden Baustein setzen:
Diese Datei oder Bestandteile davon stellen ein Zahlungsmittel dar.
Auch wenn diese Datei unter einer freien Lizenz steht oder nicht urheberrechtlich geschützt ist, kann ihre Verbreitung, Veränderung oder sonstige Verwertung durch besondere rechtliche Bestimmungen innerhalb und außerhalb des Urheberrechts eingeschränkt sein. |
Dieser war bei einer DM-Note drin. Nun, dieser scheint am "pauschalsten" zu sein und alle Zahlungsmittel berühren.
Welchen soll ich nun nehmen? Leider beschreibt der Artikel Wikipedia:Bildrechte#Amtliche_Werke es für ausländische Zahlungsmittel/Werke nicht wirklich genau. Grüße und vielen Dank --Srvban 01:09, 30. Mär. 2008 (CET)
- Ergänzung: Ach ja, damals wurde das auch schon nicht geklärt. --Srvban 01:12, 30. Mär. 2008 (CET)
Klarer Fall von "Denkste". Die sind ja alle auf den Commons. (Ich glaub ich sollte ins Bett. Ächz). Was gibt es auf den Commons für Hinweise für amtliche Werke? --Srvban 01:24, 30. Mär. 2008 (CET)
Sonderbriefmarke
Soweit ich weiß, sind Briefmarken bzw. Postwertzeichen der öffentlichen Deutschen Post nicht urheberrechtlich geschützt. Wie sieht es aber mit Briefmarken der privaten Deutschen Post (ab 1994) aus? Was ist mit Sonderbriefmarken? Speziell geht es um diese Sonderbriefmarke, die nur einen Tag lang verkauft wurde. Darf ich das Bild von der Website auf de.wikipedia.org benutzen oder ist die Briefmarke urheberrechtlich geschützt? --Constructor 04:41, 23. Mär. 2008 (CET)
- Ok, inzwischen bin ich so weit, dass Briefmarken nach 1994 auch nicht geschützt sind, wenn sie von der Deutschen Post im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) herausgegeben wurden. Ich bezweifle jetzt einfach mal, dass das BMF in die obige Briefmarke involviert war. Wäre sie dann geschützt? Was ist eigentlich mit dem Sonderstempel? --Constructor 05:20, 23. Mär. 2008 (CET)
- Diese Sonderbriefmarke ist geschützt. Der Stempel hat aber keine Schöpfungshöhe und ist daher nicht geschützt. -- Chaddy - DÜP 10:04, 23. Mär. 2008 (CET)
- Das hab ich befürchtet! --Constructor 10:11, 23. Mär. 2008 (CET)
- Kleine Anmerkung: Diese Seite wird ganz normal archiviert, nicht per Baustein. -- Chaddy - DÜP 10:13, 23. Mär. 2008 (CET)
- Das hab ich befürchtet! --Constructor 10:11, 23. Mär. 2008 (CET)
- Diese Sonderbriefmarke ist geschützt. Der Stempel hat aber keine Schöpfungshöhe und ist daher nicht geschützt. -- Chaddy - DÜP 10:04, 23. Mär. 2008 (CET)
Einspruch! Das ist eine ganz normale Sondermarke, ausgegeben von der Deutschen Post: [34]. Damit müsste sie benutzbar sein. Gruss --Nightflyer 13:36, 23. Mär. 2008 (CET)
- Wurde sie doch von der Deutschen Post ausgegeben? Dann ist sie natürlich schon gemeinfrei. -- Chaddy - DÜP 14:49, 23. Mär. 2008 (CET)
- Von der deutschen Post wurde sie ausgegeben (hab ich doch oben geschrieben), aber ich denke nicht, dass das BMF involviert war. Wie fände ich das raus? --Constructor 15:24, 23. Mär. 2008 (CET)
- Habe jetzt anfragen lassen. --Constructor 15:50, 23. Mär. 2008 (CET)
- Von der deutschen Post wurde sie ausgegeben (hab ich doch oben geschrieben), aber ich denke nicht, dass das BMF involviert war. Wie fände ich das raus? --Constructor 15:24, 23. Mär. 2008 (CET)
Das ist keine normale Sondermarke, sondern eine Zuschlagmarke aus einer Reihe, die jährlich Für den Sport ausgegeben wird. Ein weiteres diesjähriges Motiv sind die Olympischen Spiele in Peking, gesehen heute in einem Aushang in unserer Postfiliale. Offizieller geht es eigentlich nicht. Nimm die Marke unbesorgt. Hat die Post jemals Marken ohne Auftrag des Finanzministeriums ausgegeben? Gruss --Nightflyer 20:43, 23. Mär. 2008 (CET)
- Das Finanzministerium soll ja noch nicht ganz so alt sein wie die Post. ;) --Constructor 21:07, 23. Mär. 2008 (CET)
- Finanzminister gibt es seit dem antiken Rom (Geld stinkt nicht) --Matthiasb 01:42, 24. Mär. 2008 (CET)
- push* Noch nicht archivieren, bitte! --Constructor 09:42, 26. Mär. 2008 (CET)
- Habe grade eine Mail erhalten. Leite die an permissions weiter. --Constructor 14:55, 26. Mär. 2008 (CET)
- Bitte geb den Inhalt auch hier bekannt, könnte für alle Briefmarken aus Deutschland wichtig sein. Namen können ja jederzeit geschwärzt werden. Gruss --Nightflyer 23:53, 27. Mär. 2008 (CET)
Falls noch einmal eine solche Frage gestellt wird: Interessanter Link des Finanzministeriums. Gruss --Nightflyer 13:19, 30. Mär. 2008 (CEST)
Denkmaltopographie
Ich halte die Inhalte folgenden Werkes für Amtliche Werke. Wie seht ihr das? ST ○ 11:05, 30. Mär. 2008 (CEST)
- „Baudenkmale in Hessen“, hrsg. vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Siegfried RCT Enders u. Christoph Mohr - Brauschweig, Wiesbaden: Vieweg. (Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland) NE: Enders, Siegfried R. C. T. [Hrsg.]; Hessen/Landesamt für Denkmalpflege Wetteraukreis. 1. (1982) ISBN 3-528-06231-2
- Nein, Bücher von Autoren sind niemals amtliche Werke. Sonder nur Erlasse und Gesetzte welche bekantlich nie einen Autor haben können. Auch wenn der Herausgeber eine staatliche Stelle ist, bleibt das Urheberrecht beim Autor.Bobo11 11:53, 30. Mär. 2008 (CEST)
- Das war jetzt aber mal gelinde gesagt Blödsinn. Jedes Werk hat einen Urheber und jedes schriftliche Werk mindestens einen Autoren. sугсго.PEDIA 12:41, 30. Mär. 2008 (CEST) Oder ist der hier durch die Bestimmung zur staatlichen Symbol entautort worden?
- @Syncro, KPA! Genau deshalb kann es kein Amtliches Werk sein. Wenn es ein Werk eines Autors ist, ist es vom Urheberecht her geschützt! Dem Urheberrecht ist es egal wer der Herausgeber ist! Selbst wen es sich um ein Gesetztestext mit Komentar eine Autors handelt, ist der Komentar des Autores durch das Urheberrecht geschütz (wenn der Komentar eine Schöpfungshöhe aufweist). Bobo11 12:50, 30. Mär. 2008 (CEST)
- Da ist vollkommener wirrer und unzutreffender Blödsinn. Bei der Frage des amtlichen Werkes kommt es ausschließlich auf den Herausgeber und zusätzlich die Herausgabeart (Abs. 1) bzw. die Herausgabeintention (Abs. 2) an. Das sieht man schon an Absatz 3, der zwischen privaten Normwerken unterscheidet, je nach dem, ob sie in Form in der amtlichen Herausgabeart veröffentlicht worden sind, oder nicht. sугсго.PEDIA 12:55, 30. Mär. 2008 (CEST)
- Mit den Buchangaben kann es NIEMALS ein amtliches Werk sein! Ich wierderhole mich gern noch ein mal, bei einem Amtliches Werk hat es nie einen Autor angegeben! Bobo11 13:01, 30. Mär. 2008 (CEST)
- Auch wenn das für Dich eine Neuigkeit sein könnte: das Fehlen zutreffender Argumente kann nicht durch Geschreie ausgeglichen werden. sугсго.PEDIA 13:03, 30. Mär. 2008 (CEST)
- Mit den Buchangaben kann es NIEMALS ein amtliches Werk sein! Ich wierderhole mich gern noch ein mal, bei einem Amtliches Werk hat es nie einen Autor angegeben! Bobo11 13:01, 30. Mär. 2008 (CEST)
- Da ist vollkommener wirrer und unzutreffender Blödsinn. Bei der Frage des amtlichen Werkes kommt es ausschließlich auf den Herausgeber und zusätzlich die Herausgabeart (Abs. 1) bzw. die Herausgabeintention (Abs. 2) an. Das sieht man schon an Absatz 3, der zwischen privaten Normwerken unterscheidet, je nach dem, ob sie in Form in der amtlichen Herausgabeart veröffentlicht worden sind, oder nicht. sугсго.PEDIA 12:55, 30. Mär. 2008 (CEST)
- @Syncro, KPA! Genau deshalb kann es kein Amtliches Werk sein. Wenn es ein Werk eines Autors ist, ist es vom Urheberecht her geschützt! Dem Urheberrecht ist es egal wer der Herausgeber ist! Selbst wen es sich um ein Gesetztestext mit Komentar eine Autors handelt, ist der Komentar des Autores durch das Urheberrecht geschütz (wenn der Komentar eine Schöpfungshöhe aufweist). Bobo11 12:50, 30. Mär. 2008 (CEST)
- Das war jetzt aber mal gelinde gesagt Blödsinn. Jedes Werk hat einen Urheber und jedes schriftliche Werk mindestens einen Autoren. sугсго.PEDIA 12:41, 30. Mär. 2008 (CEST) Oder ist der hier durch die Bestimmung zur staatlichen Symbol entautort worden?
- @ST: Eher nicht, es kommt darauf an; wenn ist es ein Werk nach Abs. 2, aber das ist seeeeeehr unwarscheinlich. sугсго.PEDIA 13:08, 30. Mär. 2008 (CEST)
- (BK) Und fals du Syrcro es noch nie gehört haben solltest nicht alles was von einem Amt herausgegeben wird ist ein Amtliches Werk. Sondern nur was unter die Rubrik, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind. Darunter fällt aber garaniert kein Werk über Baudemkmäler, wo das Amt nur die Kosten für die Erstellung übernohmen hat. Dazu kommt das was unter Abschnit zwei; Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der Einschränkung, dass die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden sind (also kein Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze ist) sehr streng ausgelegt wird, und so eigentlich nur für Patenschritften in Frage kommt. Also etwas im Zweifelsfall unters Urheberrecht fällt. Bobo11 13:14, 30. Mär. 2008 (CEST)
@Syrcro, wahrscheinlich liegst du richtig. Mir geht es vor allem um die Beschreibung der Denkmäler, die kaum eine Schöpfungshöhe erreichen, da der Telegrammstil kaum Raum dafür lässt. Die dazu gehörigen Bilder dürften wohl geschützt sein. ST ○ 14:15, 30. Mär. 2008 (CEST)
- @Bodo11, jedes Werk hat einen Urheber, sonst wäre es kein Werk. Auch die amtlichen Werke haben Urheber, deren Urheberrechte kraft Gesetzes im allgemeinen Interesse aufgehoben werden. Die spannende Frage ist immer nur, wo ist die Grenze? ST ○ 14:15, 30. Mär. 2008 (CEST)
- @Steschke, Die Genrnze ab wan es kein Amtliches Werk mehr ist ist sehr tief. Und das Buch unterliegt nicht nur mit grosser Wahrscheinlichkeit , sonder zu 100% dem Urheberrecht. Was allerdings nicht heist, das du die Fakten nicht 1:1 übernehmen darfst. Fakten sind immer frei, da must du dich gar nicht bemühen eine andere Lücke im Urheberrecht zu suchen. Nochmals, Bücher und Schrifften wo ein Person als Urheber genannt wird, fallen unters Urheberrecht, auch wenn der Herausgeber ein öffentliches Amt ist. Bei amtlichen Werken fallen die Urheberrechte der Person weg, deshalb dürfen die Personen auch nicht als Autor (weil das wäre ja der Urheber) genannt werden.--Bobo11 14:24, 30. Mär. 2008 (CEST)
- XYZ ist ein Wohnhaus aus der Gründerzeit und steht in der Hauptstraße 111 erreicht wohl keine Schöpfungshöhe, das kann bedenkenlos übernommen werden. Egal, ob da ein Autor bekannt ist oder nicht. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 14:52, 30. Mär. 2008 (CEST)
- Es geht konkret um Texte wie hier: Liste der Kulturdenkmäler in Büdingen. Ausgenommen, weil bereits neu formuliert, die Inhalte zur Altstadt und zum Schlossbereich. ST ○ 17:02, 30. Mär. 2008 (CEST)
- Ich sehe keine SH. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 17:22, 30. Mär. 2008 (CEST)
Sorry, aber sowas abwegiges, was Bobo hier vorträgt, habe ich noch nie gehört. § 5 sagt doch nicht, dass Amtliche Werke keine Werke iSd UrhGs sind. Es steht ihnen nur kein Schutz nach dem UrhG zu (zumindest nach Abs. 1). Dies ist doch auch schon ersichtlich aus § 1 udn § 7. ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 20:53, 30. Mär. 2008 (CEST)
Bei der Listenerfassung kann man annehmen, dass es sich um Fälle des Abs. 2 handeln könnte (Änderungsverbot! daher hier problematisch), wobei allerdings die Frage der SH zu bedenken wäre. Denkmaltopographien und Inventare sind IMHO keine amtlichen Werke nach Abs. 2 --84.60.252.10 00:42, 31. Mär. 2008 (CEST)
SLAe
Kann bitte mal jemand ganz schnell in Kategorie:Wikipedia:Schnelllöschen schauen? Sind die Bilder-LAe gerechtfertigt? --Matthiasb 20:00, 30. Mär. 2008 (CEST)
- Ne, die Begründung ist Unfug. -- Chaddy - DÜP 20:07, 30. Mär. 2008 (CEST)
- Ich hatte den Einsteller schon mit Bitte um Korrektur angeschrieben und habe die (restlichen) SLAs entfernt. --Fritz @ 20:12, 30. Mär. 2008 (CEST)
Siehe auch meine Antwort dort. -- Chaddy - DÜP 20:18, 30. Mär. 2008 (CEST)
Nochmal Panoramafreiheit und GFDL
Ich stolpere gerade über „Panoramafreiheit und Bearbeitungen“ im Archiv. Der letzte Kommentar da war in etwa „das passt zwar nicht zusammen, aber das ignorieren wir“. Ist das der offizielle Standpunkt? --Mein Ingo 03:30, 27. Mär. 2008 (CET)
- Ja, h-stt hat das doch gut begründet.-- Wiggum 20:56, 27. Mär. 2008 (CET)
- „Gut begründet“, WTF? Wenn Panoramafreiheit und GFDL einander widersprechen, kann man beides nicht zusammen verwenden, was soll da das Lamentieren über europäische und amerikanische Rechtsordnungen? „Recht am eigenen Bild“ ist eine ganz andere Baustelle, anderes Rechtsgut. Aber an einem schönen Haus habe ich nun einmal kein Urheberrecht, und die Rechte, die das UrhG mir zugesteht, reichen nicht für eine Veröffentlichung unter GFDL. --Mein Ingo 23:32, 27. Mär. 2008 (CET)
- Was für'n Widerspruch? -- Wiggum 23:48, 27. Mär. 2008 (CET)
- Zum Beispiel: Panoramafreiheit: §62, Änderungen sind nur eingeschränkt erlaubt. GFDL: Einschränkungen sind ausgeschlossen. Das steht doch aber auch schon in der alten Diskussion. --Mein Ingo 00:19, 28. Mär. 2008 (CET)
- Änderungen sind auch an Porträts eingeschränkt (Recht am eigenen Bild) - das ändert nichs an der Lizenz. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 13:01, 28. Mär. 2008 (CET)
- Wie oben schon geschrieben: „Recht am eigenen Bild“ ist sicher komplizierter, weil da verschiedene Rechtsbereiche zusammenkommen.
- Aber „Panoramafreiheit“ scheint mir ziemlich eindeutig: Jemand anderes hat die Urheberrechte, und das UrhG räumt mir gewisse Rechte ein, die aber nicht für die GFDL ausreichen. Ohne den „Schranken“-Abschnitt hätte ich gar kein Veröffentlichungsrecht. Ich kann doch nicht den §59 erst als Basis dafür nehmen, das Bild unter GFDL zu veröffentlichen, und gleichzeitig den §62 ignorieren, weil er irgendwie „unabhängig“ davon sein soll. --Mein Ingo 17:05, 28. Mär. 2008 (CET)
- Das Lichtbild(werk) steht unter GFDL, andere Rechte (sei es Recht am eigenen Bild, seien es Einschränkungen durch die Panoramafreiheit oder Amtliches Werk) sind davon erstmal unberührt. Bei einem Panoramafreiheit-GFDL-Bild könnte man z.B. Tonwertkorrekturen oder Entzerrungen vornehmen, das beeinträchtigt das abgebildete Objekt nicht, wäre aber ohne GFDL bzw. eine vergleichbare freie Lizenz nicht möglich.-- Wiggum 01:27, 29. Mär. 2008 (CET)
- Du bist als Fotograf nicht der alleinige Urheber, woher willst du das Recht nehmen, das Foto unter GFDL zu stellen? Erst die Panoramafreiheit gibt dir überhaupt ein Vervielfältigungsrecht. Die hier gern benutzte Floskel von den „anderen Rechten“ ist unzutreffend, weil es genau um die Urheberrechte und nichts anderes geht. --Mein Ingo 03:14, 29. Mär. 2008 (CET)
- Das Lichtbild(werk) steht unter GFDL, andere Rechte (sei es Recht am eigenen Bild, seien es Einschränkungen durch die Panoramafreiheit oder Amtliches Werk) sind davon erstmal unberührt. Bei einem Panoramafreiheit-GFDL-Bild könnte man z.B. Tonwertkorrekturen oder Entzerrungen vornehmen, das beeinträchtigt das abgebildete Objekt nicht, wäre aber ohne GFDL bzw. eine vergleichbare freie Lizenz nicht möglich.-- Wiggum 01:27, 29. Mär. 2008 (CET)
- Änderungen sind auch an Porträts eingeschränkt (Recht am eigenen Bild) - das ändert nichs an der Lizenz. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 13:01, 28. Mär. 2008 (CET)
- Zum Beispiel: Panoramafreiheit: §62, Änderungen sind nur eingeschränkt erlaubt. GFDL: Einschränkungen sind ausgeschlossen. Das steht doch aber auch schon in der alten Diskussion. --Mein Ingo 00:19, 28. Mär. 2008 (CET)
- Was für'n Widerspruch? -- Wiggum 23:48, 27. Mär. 2008 (CET)
- „Gut begründet“, WTF? Wenn Panoramafreiheit und GFDL einander widersprechen, kann man beides nicht zusammen verwenden, was soll da das Lamentieren über europäische und amerikanische Rechtsordnungen? „Recht am eigenen Bild“ ist eine ganz andere Baustelle, anderes Rechtsgut. Aber an einem schönen Haus habe ich nun einmal kein Urheberrecht, und die Rechte, die das UrhG mir zugesteht, reichen nicht für eine Veröffentlichung unter GFDL. --Mein Ingo 23:32, 27. Mär. 2008 (CET)
- An dem Thema scheint ja kein großes Interesse zu bestehen. Haben alle die Scheinlösung mit den „anderen Rechten“ so lieb gewonnen, dass man bloß nicht weiter darüber nachdenken will? --Mein Ingo 08:42, 31. Mär. 2008 (CEST)
Verwendung von Artikeln
Hallo, ich betreibe eine Webseite, auf welcher ich Radtouren anbiete. Nun will ich weitere Infos zu Fahrrädern anbieten also z.B. Radtypen und Radtechnik. Habe nun in Wikipedia einen großen Artikel über Fahrräder gefunden, den ich auch als Buch gekauft habe (WikiPress). Meine Frage nun:
Wenn ich einen Artikel oder aus dem Buch benutze, reicht es dann aus, wenn ich darunter schreibe: "Dieser Artikel basiert auf dem Artikel XYZ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar." (natürlich mit den entsprechenden Links).
Meine 2. Frage wäre, da ja viele Artikel sehr lange sind, kann ich diese entsprechend verkürzt auch verwenden oder muss immer der ganze Artikel verwendet werden?
Auch bei der verkürzten Version kommt der o.g. Text darunter.
Vielen Dank für eure Antwort.
Detlef Kast
- Der GFDL-Text muss auf jeden Fall lokal (also auf der Website) gespeichert sein. Die anderen Dinge weiß ich nicht. --Constructor 08:17, 31. Mär. 2008 (CEST)
- Zu 2. Du darfst einen GDFL Text immer bearbeiten, auch kürzen, das Resulatat selber muss aber zwingend auch unter GDFL stehen (steht ja auch so in der Lizenz).Bobo11 08:49, 31. Mär. 2008 (CEST)
Urheberrechte bei alten, aber bisher unveröffentlichten Musikaufnahmen
Es geht zur Zeit die Meldung durch die Presse, aus die älteste Musikaufnahme der Welt rekonstruiert werden konnte.[35] Auf Commons gibt es bereits das Audiofile (Image:Au Clair de la Lune (1860).ogg), ich frage mich aber, ob es trotz des Alters der Aufnahme ein Urheberrecht derjenigen gibt, die die Aufnahme jetzt veröffentlicht haben. Die Website FirstSounds hat ein copyright auf der Website, ob es auch für das mp3-file, ist mir als Laien aber nicht ganz klar. Kurz gefragt: Können wir das Audiofile für den Artikel Phonautograph verwenden oder nicht? --Andibrunt 13:40, 28. Mär. 2008 (CET)
- Das Stück wurde doch damals veröffentlicht oder? Es ist doch inzwischen nur verschollen gewesen. Aussschlaggebend für die Schutzdauer des Urheberrechtes ist immer der Autors (Hioer Text und Songschreiber), auch wenn das Verwertungsrecht abgetretten wurde. Geschütz unter dem Leistungsschutzrechte ist ein Musikstück als Aufführung wie folgt (also der Schutz der dem ausführendem Künstler und auch Plattenfirma zusteht); Die Schutzdauer beträgt 50 Jahre ab Erscheinen bzw. der ersten (erlaubten) öffentlichen Wiedergabe des Ton- bzw. Filmträgers. Und genau dieser Schutz ist abgelaufen wenn es damals veröffentlicht wurde, auch wenn das Werk komplet digital überarbeitet werden musste. Wenn sowohl das Urheberrecht wie Leistungsschutzrechte abgelaufen ist, ist das Werk gemeinfrei. Bobo11 13:58, 28. Mär. 2008 (CET)
- (BK) Aktuell zum Thema editio princeps ist das Montezuma-Urteil. Der Rechteinhaber bzw. der, der sich dafür hält, muß nachweisen, daß es ein unveröffentlichtes Werk ist (Landgericht Düsseldorf) --RalfR → BIENE braucht Hilfe 14:00, 28. Mär. 2008 (CET)
- Ich las gerade das sie die Patenschrifft -bzw. die daran angefügte Aufzeichnung- dafür verwendet haben, somit war das Werk veröffentlicht. Bobo11 14:04, 28. Mär. 2008 (CET)
- Wieso "50 Jahre ab Erscheinen" und nicht 70 Jahre nach dem Tod des langlebigsten Urhebers? -- Chaddy - DÜP 16:03, 28. Mär. 2008 (CET)
- Unterm Strich: Editio princeps entfällt und was FirstSounds da beansprucht, kann uns ziemlich egal sein, 100 Jahre pma sind dicke drin. Selbst wenn der Urheber unbekannt ist, er müßte nach der Aufnahme noch knapp 80 Jahre weitergelebt haben... --RalfR → BIENE braucht Hilfe 16:20, 28. Mär. 2008 (CET)
- Das Liedchen stammt nach den Angaben einer etwa 100 Jahre alten englischen Vorgängerin der Wikipedia (wikisource) von Herrn Jean-Baptiste Lully. Das Lied wäre bei sogar bei einer 300-pma-Regel gemeinfrei. sугсго.PEDIA 16:30, 28. Mär. 2008 (CET)
- @Caddy 70 pma für die Urheber, 50 Jahre nach Erscheinen für Interpret. Ich selber z.B. hab das Verwertungsrecht für 50 Jahre, auf meiner Mozartaufnahme (diese muss allerding ein eigenständiges künstlerisches Werk sein, z.B anderer Instrumentenbesetzung usw.), selbst wenn das Werk gemeinfrei ist. Da es sich hier aber um eine Wiedergabe eines alten Aufzeichnug handelt greift der Punkt nicht eben. Bobo11 19:29, 28. Mär. 2008 (CET)
- Achso. Ok. Mich schreibt man übrigens mit h. ;) -- Chaddy - DÜP 19:52, 28. Mär. 2008 (CET)
- Das genau gleich gilt eigentlich auch für Filme, dort 70 pma für die im Urheberrecht aufgeführten Personen (Regisseur, Autor und Komponist), 50 Jahre Verwertungsrecht nach Erstveröffentlichung für Schauspieler (Hier ist natürlich die Frage ob sie ihre Rechte nicht an die Filmgesellschaft abgetretten haben. Aber selbst die kann, wenn nicht Abmachung mit Urheber, nur 50 Jahre lang auf ihr Verwertungsrecht bestehen). Die 50 Jahre sind ja das Einfachste zum überprüffen und, da ja das Werk normaler weise noch zu Lebzeiten oder unmittelbar danach veröffentlicht wird, in der Regel auch vor den 70 pma abgelaufen. Der wichtige Punkt ist eben, das der Opernsänger trotzedem 50 Jahre lang Rechte auf seine Interpretatioen von gemeinfreien Werken haben kann (Ist halt eine Einzelfall Endscheidung, ob er künstlerisch tätig war oder nicht). Eine Midi-Datei (oder ähnlich) wird nie ein eigenständiges künstlerisches Werk sein, und somit auch nur unters Urheberecht der Musik fallen. Alles Klar?Bobo11 20:31, 28. Mär. 2008 (CET)
- Mir persönlich ist alles kalr, ja. -- Chaddy - DÜP 20:52, 28. Mär. 2008 (CET)
- Das genau gleich gilt eigentlich auch für Filme, dort 70 pma für die im Urheberrecht aufgeführten Personen (Regisseur, Autor und Komponist), 50 Jahre Verwertungsrecht nach Erstveröffentlichung für Schauspieler (Hier ist natürlich die Frage ob sie ihre Rechte nicht an die Filmgesellschaft abgetretten haben. Aber selbst die kann, wenn nicht Abmachung mit Urheber, nur 50 Jahre lang auf ihr Verwertungsrecht bestehen). Die 50 Jahre sind ja das Einfachste zum überprüffen und, da ja das Werk normaler weise noch zu Lebzeiten oder unmittelbar danach veröffentlicht wird, in der Regel auch vor den 70 pma abgelaufen. Der wichtige Punkt ist eben, das der Opernsänger trotzedem 50 Jahre lang Rechte auf seine Interpretatioen von gemeinfreien Werken haben kann (Ist halt eine Einzelfall Endscheidung, ob er künstlerisch tätig war oder nicht). Eine Midi-Datei (oder ähnlich) wird nie ein eigenständiges künstlerisches Werk sein, und somit auch nur unters Urheberecht der Musik fallen. Alles Klar?Bobo11 20:31, 28. Mär. 2008 (CET)
- Achso. Ok. Mich schreibt man übrigens mit h. ;) -- Chaddy - DÜP 19:52, 28. Mär. 2008 (CET)
- @Caddy 70 pma für die Urheber, 50 Jahre nach Erscheinen für Interpret. Ich selber z.B. hab das Verwertungsrecht für 50 Jahre, auf meiner Mozartaufnahme (diese muss allerding ein eigenständiges künstlerisches Werk sein, z.B anderer Instrumentenbesetzung usw.), selbst wenn das Werk gemeinfrei ist. Da es sich hier aber um eine Wiedergabe eines alten Aufzeichnug handelt greift der Punkt nicht eben. Bobo11 19:29, 28. Mär. 2008 (CET)
- Das Liedchen stammt nach den Angaben einer etwa 100 Jahre alten englischen Vorgängerin der Wikipedia (wikisource) von Herrn Jean-Baptiste Lully. Das Lied wäre bei sogar bei einer 300-pma-Regel gemeinfrei. sугсго.PEDIA 16:30, 28. Mär. 2008 (CET)
- Unterm Strich: Editio princeps entfällt und was FirstSounds da beansprucht, kann uns ziemlich egal sein, 100 Jahre pma sind dicke drin. Selbst wenn der Urheber unbekannt ist, er müßte nach der Aufnahme noch knapp 80 Jahre weitergelebt haben... --RalfR → BIENE braucht Hilfe 16:20, 28. Mär. 2008 (CET)
- (BK) Aktuell zum Thema editio princeps ist das Montezuma-Urteil. Der Rechteinhaber bzw. der, der sich dafür hält, muß nachweisen, daß es ein unveröffentlichtes Werk ist (Landgericht Düsseldorf) --RalfR → BIENE braucht Hilfe 14:00, 28. Mär. 2008 (CET)
- 1. Die Aufnahme war damals, 1860, wie in [36] nachzulesen, nicht zur akustischen Wiedergabe gedacht. Also wurde sie bisher niemals öffentlich aufgeführt. Es mussten erst Wissenschaftler der Neuzeit Wege finden, sie hörbar zu machen. Also wäre die Nachfrage zu Bobo11s Aussage oben, ob die Prämisse, dass Editio Princeps nicht mehr gilt, stimmt. -- Arcimboldo 04:15, 29. Mär. 2008 (CET)
- Montezuma Düsseldorf sagt uns, daß der, wer die Rechte beansprucht, nachweisen muß, daß das Werk nicht veröffentlicht war. Ist das gegeben? Ich denke nein. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 01:34, 30. Mär. 2008 (CET)
- Ich denke ja ... Nochmal, die Technik war nicht zur akustischen Wiedergabe gedacht oder geeignet, sondern offensichtlich nur zu einer Art "Darstellung der Klangwellen" in optischer Hinsicht. Erst im digitalen Zeitalter ist es gelungen, diese Information hoerbar zu machen. Eine rein graphische Veroeffentlichung ist moeglich, eine akustische ist so gut wie ausgeschlossen. -- Arcimboldo 04:12, 31. Mär. 2008 (CEST)
- Montezuma Düsseldorf sagt uns, daß der, wer die Rechte beansprucht, nachweisen muß, daß das Werk nicht veröffentlicht war. Ist das gegeben? Ich denke nein. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 01:34, 30. Mär. 2008 (CET)
- Arcimboldo, diese Argumentation halte ich für verfehlt. Im 17. Jahrhundert konnte man auch kein Theaterstück im Fernsehen aufführen, dennoch gilt für die erste Fernsehaufführung kein gesondertes Editio-princeps-Recht. Dito für Internetnutzung von gemeinfreien Werken. Die akustische Interpretation einer Graphik wäre schützbar (wie etwa die Vertonung eines Gedichts), aber es geht nicht um ein Werk, sondern um ein per mehr oder weniger automatisiertem Verfahren hergestellte Hörbarmachung. Das Verfahren mag man patentieren können, aber das Produkt ist m. E. kein eigenständiges Werk und auch keine eigenständige Edition. --AndreasPraefcke ¿! 15:15, 1. Apr. 2008 (CEST)
- In dieser Interpretation beantwortet es dann auch die Kernfrage, bisher war auf diesen Punkt zumindest nicht explizit eingegangen worden (für mich als naiven Betrachter erschien die Situation ein wenig so, als wenn nur ein hochauflösendes Foto einer bisher nicht veröffentlichten Schallplatte in der Öffentlichkeit existieren würde - da kann man schon streiten, ob es sich um eine Publikation des eigentlichen Stückes handelte). Wenn das den Expertenkonsens ist, können wir die Datei wohl ruhigen Gewissens behalten. Danke, -- Arcimboldo 17:07, 1. Apr. 2008 (CEST)
Weingut I
Hallo, ich habe nebenstehendes Bild im Auftrag aus einem Scan einer alten (ca. 1940) technischen Skizze (schwarz-weiß) erstellt. Kann man bei einer technischen Skizze / einem Bauplan als Grundlage in eine Urheberrechtsproblematik laufen? --norro 14:27, 28. Mär. 2008 (CET)
- Siehe weiter oben - ich würde jede architektonische Arbeit als gemeinfrei ansehen. Das ist aber sicher Auslegungssache. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 15:22, 28. Mär. 2008 (CET)
- Okay. Dann leg ich das mal aus. Danke --norro 16:52, 28. Mär. 2008 (CET)
- Wie kommst Du darauf, dass "jede architektonische Arbeit" (was immer du damit meinen solltest) gemeinfrei sein soll? Das ist doch Unsinn. Bau mal ein Wohnhaus eines berühmten Architekten einfach so nach, dann wirst Du das schon merken. Oder wenn Du auf eine unsäglich geplante Grund- und Hauptschule wegen sengender Hitze einen Sonnenschutz aufstocken willst und der Architekt sein kubistisches Meisterwerk geschützt haben will und deshalb die Schüler seit 30 Jahren schwitzen. §2 UrhG (1) sagt: "Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: ... 4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;". Solange sie eine persönliche geistige Schöpfung ist, ist eine "architektonische Arbeit" selbstverständlich geschützt. Dass ein Schnappschuss von mir ein Werk sein soll und, sagen wir, ein Museum von Frank Gehry nicht, ist ja auch nicht besonders sinnvoll. Die Schöpfungshöhe (wann ist etwas Shcöpfung? Baukunst?) ist natürlich wie immer im Auge des Betrachters, aber so pauschal kann man das wirklich nicht sagen. --AndreasPraefcke ¿! 17:00, 28. Mär. 2008 (CET)
- Architekten haben in D von Hause aus Bauvorlageberechtigung, Bauingenieure nicht. Diese Vormachtstellung drohen sie zu verlieren, weshalb Architekten seit 15 Jahren immer wieder Urteile erstreiten, die ihnen bescheinigen, daß sie keine Künstler sondern Handwerker sind. Vor diesem Hintergrund würde ich es jederzeit auf eine gerichtliche Auseinandersetzung in dieser Sache ankommen lassen. Zumindest einen prominenten Unterstützer hätte ich auf meiner Seite, Santiago Calatrava. Das ganze Theater hat vor 100 Jahren schon existiert, als Ludwig Hoffmann erfolgreich gegen den Kaiser geklagt hat. Bis in die 50er Jahre war Ruhe, in der BRD haben sich die Architekten dann wieder eine Rolle erschlichen, die ihnen nicht zusteht und die nun im Zuge der EU-Harmonisierung hoffentlich bald kippt. Bis dahin ist für mich kein Architekt Künstler und alle ihre Werke haben keine SH. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 17:09, 28. Mär. 2008 (CET)
- Das hatten wir doch schonmal. "Künstler" ist keine relevante Kategorie des Urheberrechts. Wenn ich irgendwas programmiere bin ich (imho) auch kein Künstler, trotzdem wird mein geniales Produkt i.A. ein Werk i.S.d. UrhG sein.-- Wiggum 01:29, 29. Mär. 2008 (CET)
- Architekten haben in D von Hause aus Bauvorlageberechtigung, Bauingenieure nicht. Diese Vormachtstellung drohen sie zu verlieren, weshalb Architekten seit 15 Jahren immer wieder Urteile erstreiten, die ihnen bescheinigen, daß sie keine Künstler sondern Handwerker sind. Vor diesem Hintergrund würde ich es jederzeit auf eine gerichtliche Auseinandersetzung in dieser Sache ankommen lassen. Zumindest einen prominenten Unterstützer hätte ich auf meiner Seite, Santiago Calatrava. Das ganze Theater hat vor 100 Jahren schon existiert, als Ludwig Hoffmann erfolgreich gegen den Kaiser geklagt hat. Bis in die 50er Jahre war Ruhe, in der BRD haben sich die Architekten dann wieder eine Rolle erschlichen, die ihnen nicht zusteht und die nun im Zuge der EU-Harmonisierung hoffentlich bald kippt. Bis dahin ist für mich kein Architekt Künstler und alle ihre Werke haben keine SH. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 17:09, 28. Mär. 2008 (CET)
- Wie kommst Du darauf, dass "jede architektonische Arbeit" (was immer du damit meinen solltest) gemeinfrei sein soll? Das ist doch Unsinn. Bau mal ein Wohnhaus eines berühmten Architekten einfach so nach, dann wirst Du das schon merken. Oder wenn Du auf eine unsäglich geplante Grund- und Hauptschule wegen sengender Hitze einen Sonnenschutz aufstocken willst und der Architekt sein kubistisches Meisterwerk geschützt haben will und deshalb die Schüler seit 30 Jahren schwitzen. §2 UrhG (1) sagt: "Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: ... 4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;". Solange sie eine persönliche geistige Schöpfung ist, ist eine "architektonische Arbeit" selbstverständlich geschützt. Dass ein Schnappschuss von mir ein Werk sein soll und, sagen wir, ein Museum von Frank Gehry nicht, ist ja auch nicht besonders sinnvoll. Die Schöpfungshöhe (wann ist etwas Shcöpfung? Baukunst?) ist natürlich wie immer im Auge des Betrachters, aber so pauschal kann man das wirklich nicht sagen. --AndreasPraefcke ¿! 17:00, 28. Mär. 2008 (CET)
- RalfR, und für mich sind, sagen wir, Fotografen keine Künstler, sondern Knipser, und daher lehne ich den Schutz für Fotografien ab. Nur bringt mir diese Negierung der Gesetzeslage nichts, genausowenig wie es Dir nützt, wenn Du Architekten geringeschätzst. Die Werkeigenschaft wird dadurch schlichtweg nicht berührt. Nun ist unser beider Privatmeinung ja unser gutes Recht, aber als Tipp hier auf dieser Seite sollte man so etwas nun wirklich nicht äußern, vor allem in dieser Bestimmtheit. --AndreasPraefcke ¿! 15:12, 1. Apr. 2008 (CEST)
Dokument unter GFDL – muss da wirklich der gesamte Lizenztext beiliegen?
Es handelt sich um einen kleinen Amateurfunk-Behelf, der auch gedruckt werden soll. Wenn der Lizenztext auch mit muss, dann drucke ich einen Viertel der Seiten nur für die Lizenz. Ist das tatsächlich so? – Simon Diskussion/Galerie 09:01, 29. Mär. 2008 (CET)
- JA Bobo11 09:46, 29. Mär. 2008 (CET)
- *seufz* danke. – Simon Diskussion/Galerie 09:52, 29. Mär. 2008 (CET)
- Das mit dem Gentlemen Agreement, verhält rechtlich nicht (Es besteht det nur der Konsens (vor allem bei Bildern), dass wenn das GA eingehalten wird nicht geklagt wird). Bobo11 10:04, 29. Mär. 2008 (CET)
- Nö, der besteht gerade bei Bildern nicht. Einige Nutzer weigern sich ausdrücklich das GA in ihrem Verhalten zu begrücksichtigen. sугсго.PEDIA 12:24, 30. Mär. 2008 (CEST)
- Das mit dem Gentlemen Agreement, verhält rechtlich nicht (Es besteht det nur der Konsens (vor allem bei Bildern), dass wenn das GA eingehalten wird nicht geklagt wird). Bobo11 10:04, 29. Mär. 2008 (CET)
- Gentlemen Agreement? – Simon Diskussion/Galerie 16:24, 31. Mär. 2008 (CEST)
- Danke. – Simon Diskussion/Galerie 10:59, 1. Apr. 2008 (CEST)
- *seufz* danke. – Simon Diskussion/Galerie 09:52, 29. Mär. 2008 (CET)
Karten/Schilder in Spanien
Ich habe in einem Badeort in Spanien drei Bilder fotografiert. Einmal eine Art Straßenschild mit der Aufschrift "Willkommen in..." und auf den anderen Beiden Bildern öffentlich ausgehängte Straßenkarten mit Straßennamen, wichtigen öffentlichen Einrichtungen und deren Telefonnummern. Ich möchte das Schild gerne als Foto hochladen, die beiden Karten würde ich gerne als Vektordateien nachbauen. Ich weiß jetzt nicht, wie das rechtlich in Spanien aussieht. Ich denke mal das mit dem Schild sollte in Ordnung gehen, aber darf ich die Karten nachzeichnen? Die Karten selbst sind schon vereinfachte Darstellungen und meine Versionen würden wahrscheinlich schon sehr ähnlich aussehen. --Connum 19:58, 29. Mär. 2008 (CET)
- Wenn sich die Schilder im öffentlichen Raum befunden haben, greift Panoramafreiheit, die Fotos sind frei und nachgemalte Versionen auch. Sind sie "dauerhaft angebracht"? --RalfR → BIENE braucht Hilfe 01:28, 30. Mär. 2008 (CET)
- Im Artikel über Panoramafreiheit habe ich über Spanien nichts gefunden. Aber dann gilt das auch dort? Oder gilt es sowieso für das Land der Veröffentlichung durch den Fotografen? Ich zitiere mal den Artikel Panoramafreiheit: "Der Kommentar von Schricker verneint die Panoramafreiheit bei in Schaufenstern oder Schaukästen ausgestellten Werken, bei Plakaten an Litfaßsäulen und Spruchbändern an Häusern. Während man bei Werbung, die nach einigen Wochen oder Monaten regelmäßig ausgewechselt wird, sich wohl nicht auf Panoramafreiheit berufen kann [...]". Die Plakate hängen in Schaukästen auf der Promenade. Sie werden nicht ständig ausgewechselt, es ist allerdings nicht auszuschließen, dass sie in unregelmäßigen Abständen (vielleicht jährlich, oder sogar seltener) aktualisiert werden. Gilt das nun als dauerhaft? Vielen Dank! --Connum 18:41, 30. Mär. 2008 (CEST)
- Hmm, hat keiner mehr einen Rat? Ansonsten werde ich die Karte nach Augenmaß nachbauen, anstatt sie "abzupausen", das dürfte ja dann kein Problem sein, oder? Die darauf benutzten Symbole haben sowieso keine Schöpfungshöhe, und den Straßenverlauf kann ich mir auch aus dem Gedächtnis oder von Satellitenbildern her entnehmen. Einfacher wär's natürlich die Karten direkt zu benutzen... --Connum 14:53, 31. Mär. 2008 (CEST)
Bilder von mittelalterlichen Fresken
Hallo,
es ist mir bekannt, daß Photos von Gemälden im allgemeinen urheberrechtsfrei sind, wenn der Maler des Bildes vor mehr als 70 Jahren verstorben ist. Aber wie steht es mit mittelalterlichen Fresken? Da Fresken meist mit der Architektur verbunden sind denke ich eher, dass es probleematisch ist, aber wenn nur das Fresko, nichts aber von architektonischen Elementen zu sehen ist, was dann? Ich denke selbst, es handelt sich um einen Grenzfall. Mir kam die Frage, weil ich gerade einen Artikel über Chapelle des Moines (Berzé-la-Ville) schreibe und es leider keine Innenaufnahmen bei wikimedia oder anderen wikiprojekten gibt, aber 10.0000 Bilder sonst im Internet.
gruss, --Saarlandbilder.net 23:24, 30. Mär. 2008 (CEST)
- Ich habe das Bild des Freskos jetzt einfach mal bei Wikimedia hochgeladen: Berze la Ville Chapelle des Moines.jpg --Saarlandbilder.net 00:39, 31. Mär. 2008 (CEST)
- Ich sehe mit derartigen Bildern keinerlei Probleme. Sie können bedenkenlos verwendet werden. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 01:17, 31. Mär. 2008 (CEST)
- Ja, keinerlei Probleme zu erkennen. In diesem Fall auch nicht mit der Architektur, würde ich sagen, denn der Schöpfer des Gebäudes dürfte auch seit wesentlich mehr als 70 Jahren verstorben sein. Ein urheberrechtliches Problem bei Innenaufnahmen kann sich nur ergeben, wenn der Urheber noch nicht so lange tot ist, da dabei im Gegensatz zu Aussenaufnahmen die Panoramafreiheit nicht greift. Gestumblindi 01:34, 31. Mär. 2008 (CEST)
- Ich sehe mit derartigen Bildern keinerlei Probleme. Sie können bedenkenlos verwendet werden. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 01:17, 31. Mär. 2008 (CEST)
- Ich habe das Bild des Freskos jetzt einfach mal bei Wikimedia hochgeladen: Berze la Ville Chapelle des Moines.jpg --Saarlandbilder.net 00:39, 31. Mär. 2008 (CEST)
- Vorsicht. Ich glaube, Saarland Bilder bezieht sich auf Photographien, die er nicht selbst auf genommen hat. Es geht ihm um die Rechte an den Photographien und nicht um die der Freseken oder Säulen. --tox Bewerte mich! 00:38, 1. Apr. 2008 (CEST)
- Wenn das so ist... Saarlandbilder muß schon der Urheber sein, sonst geht es nicht. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 00:48, 1. Apr. 2008 (CEST)
- Das dachte ich mir, da die betroffenen Bilder, die ich bei Wikimedia hochgeladen habe, von einer sehr exotischen Seite stammen, wo glaub ich kein Hahn nach kräht, lass ich die dort erstmal stehn, falls jemensch anderes Bedenken hatt, soll er einen Löschantrag stellen. In Zukunft verzichte ich also vorerst darauf, fremde Photos von Fresken bei Wikimedia einzustellen --Saarlandbilder.net 00:58, 1. Apr. 2008 (CEST)
- Das Bild muss wohl weg. Der Fotograf hatte ausreichend Gelegenheit seinen Gestaltungsspielraum bei der Abbildung dieser dreidimensionalen Vorlage auszuschöpfen. Wir diskutieren hier bereits, ob ein Bilderrahmen um das Bild sein darf, dann gilt das hier erst recht. Es wäre nur richtig, wenn du auch den Löschantrag stellst und die Arbeit nicht anderen überlässt. Gruß ST ○ 01:11, 1. Apr. 2008 (CEST)
- schweren Herzens habe ich die Löschanträge für die betroffenen Bilder gestellt (ops habe aber absichtlich das im Artikel verwendete Bild vergessen - wie gesagt, der Ursprung der Bilder ist ziemlich exotisch und ich glaube kaum, dass es jemals Probleme geben dürfte) --Saarlandbilder.net 01:24, 1. Apr. 2008 (CEST)
- Das entspricht nun mal unserem Selbstverständnis, auch wenn es gelegentlich schmerzt. Es könnte ja auch sein, dass eine exotische Seite auf einer populären Seite geklaut hat. Das könnte peinlich werden. ST ○ 01:29, 1. Apr. 2008 (CEST)
- mag sein, dass die Katalanen die Bilder auf ihrer Seite aus Bildbänden Gescannt haben, da sie sonst nirgendwo im Internet zu finden sind, ich glaube aber eher, dass die Bilder tatsächlich auf deren Konto gehen, da die Auswahl sehr einseitig ist (sprich: viele Bilder von wenigen Objekten, siehe http://www.fortunecity.es/imaginapoder/artes/154/romanic10.html) --Saarlandbilder.net 01:38, 1. Apr. 2008 (CEST)
- Das entspricht nun mal unserem Selbstverständnis, auch wenn es gelegentlich schmerzt. Es könnte ja auch sein, dass eine exotische Seite auf einer populären Seite geklaut hat. Das könnte peinlich werden. ST ○ 01:29, 1. Apr. 2008 (CEST)
- schweren Herzens habe ich die Löschanträge für die betroffenen Bilder gestellt (ops habe aber absichtlich das im Artikel verwendete Bild vergessen - wie gesagt, der Ursprung der Bilder ist ziemlich exotisch und ich glaube kaum, dass es jemals Probleme geben dürfte) --Saarlandbilder.net 01:24, 1. Apr. 2008 (CEST)
- Das Bild muss wohl weg. Der Fotograf hatte ausreichend Gelegenheit seinen Gestaltungsspielraum bei der Abbildung dieser dreidimensionalen Vorlage auszuschöpfen. Wir diskutieren hier bereits, ob ein Bilderrahmen um das Bild sein darf, dann gilt das hier erst recht. Es wäre nur richtig, wenn du auch den Löschantrag stellst und die Arbeit nicht anderen überlässt. Gruß ST ○ 01:11, 1. Apr. 2008 (CEST)
- Das dachte ich mir, da die betroffenen Bilder, die ich bei Wikimedia hochgeladen habe, von einer sehr exotischen Seite stammen, wo glaub ich kein Hahn nach kräht, lass ich die dort erstmal stehn, falls jemensch anderes Bedenken hatt, soll er einen Löschantrag stellen. In Zukunft verzichte ich also vorerst darauf, fremde Photos von Fresken bei Wikimedia einzustellen --Saarlandbilder.net 00:58, 1. Apr. 2008 (CEST)
100-Jahresfrist
Hallo! Ich habe ein Foto vom ersten Länderspiel der deutschen Fußball-Nationalmannschaft, vom 5. April 2008 1908 in Basel. Ich würde es - damit es zum 100jährigen Jubiläum des Spiels in Wikipedia verfügbar ist - gerne schon jetzt hochladen, obwohl es knapp noch nicht 100 Jahre alt ist. Wird das ausnahmsweise toleriert? --Porteur 13:03, 31. Mär. 2008 (CEST)
--Porteur 13:03, 31. Mär. 2008 (CEST) (Jahreskorrektur -- Хрюша ?? 14:56, 31. Mär. 2008 (CEST))
- Da das sowieso keine gesetzlich geregelte Frist ist, sind die paar Tage unwichtig. Aber die 100-Jahresregelung geht nur dann, wenn der Urheber des Bildes auch mit vertretbarem Aufwand nicht ermittelbar ist. -- Chaddy - DÜP 13:14, 31. Mär. 2008 (CEST)
- Das Bild war in unserer regionalen Sonntagszeitung abgedruckt. Als Quelle ist lediglich EPD angegeben. Das Original ist übrigens hier zu sehen, als Quelle steht hier DFB. Die Zeitungsversion ist dem gegenüber auf den wesentlichen Aussschnitt mit den Spielern beschränkt, dafür aber qualitätsmäßig erheblich besser. --Porteur 13:20, 31. Mär. 2008 (CEST)
- Hier ist das Bild auch direkt auf einer DFB-Seite zu sehen. --Porteur 13:39, 31. Mär. 2008 (CEST)
- Vielleicht kurze Email-Anfrage beim DFB? Sind ja noch ein paar Tage Zeit. -- Arcimboldo 14:27, 31. Mär. 2008 (CEST)
- Ich kann mir schon denken, was der DFB antowrtet... Die glauben wohl, sie hätten die Rechte daran, was aber nicht stimmt. -- Chaddy - DÜP 14:39, 31. Mär. 2008 (CEST)
- Der DFB gibt als Bilderquelle übrigens „Bongarts/GettyImages (Hamburg), Harder (Weiterstadt), Kuppert (Potsdam)“ [37] an. Vielleicht findet man dort mehr? --Simon-Martin 14:44, 31. Mär. 2008 (CEST)
- @chaddy - wir wollen sie ja nicht fragen, ob sie die Rechte haben ja/nein ... sondern ob sie uns den Namen (und evtl. die Lebensdaten) des Photographen nennen können ... -- Arcimboldo 14:59, 31. Mär. 2008 (CEST)
- Die Bilderdienste hab ich alle grad mal ausprobiert, da finden sich aber keine historischen Fotos, nur neuere. GettyImages, Kuppert, Harder. Ob der DFB weiß, wer die Bilder geschossen hat, bezweifle ich, sonst müssten die das doch selbst bei den Bildern angegeben, oder? Aber fragen könnte man (trotz dem hier ->: Alle Inhalte sind nur zur persönlichen Information bestimmt. Jede kommerzielle Verwendung, die Veröffentlichung, der Nachdruck, die digitale Vervielfältigung oder die Weitergabe an Dritte - auch in Teilen oder in überarbeiteter Form - ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Anbieters gestattet. Dies gilt auch für die Aufnahme in externe Websites und Online-Dienste sowie die Speicherung oder Vervielfältigung in Datenbanken oder auf Datenträgern. Im Falle eines Verstoßes behält sich der Anbieter jede Form von rechtlichen Schritten, insbesondere die Forderung von Schadenersatz, vor.) [38]. -Porteur 15:02, 31. Mär. 2008 (CEST)
- Nach unser 100-Jahre-Regel könnten wir das Bild ab 1. 1. 2009 nutzen. Der EPD wurde erst 1910 gegründet, das muß aber nichts bedeuten. Vielleicht kennen die den Urheber? Das Foto entstand wahrscheinlich mit einer 4,5x11 Boxkamera, sowas war 1908 schweineteuer, die hatte ganz gewiß kein Jugendlicher, der zufällig auf dem Platz herumlief. Vielmehr ist es sehr wahrscheinlich, daß das Bild von einem Berufsfotografen angefertigt wurde, die Tiefenschärfe spricht für eine Aufnahme mit Stativ. Soviel zu den technischen Fakten. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 15:08, 31. Mär. 2008 (CEST)
- Nein, wir können das nicht erst ab 1. Januar 09, sondern schon ab 5. April 08 verwenden. -- Chaddy - DÜP 15:22, 31. Mär. 2008 (CEST)
- Nach unser 100-Jahre-Regel könnten wir das Bild ab 1. 1. 2009 nutzen. Der EPD wurde erst 1910 gegründet, das muß aber nichts bedeuten. Vielleicht kennen die den Urheber? Das Foto entstand wahrscheinlich mit einer 4,5x11 Boxkamera, sowas war 1908 schweineteuer, die hatte ganz gewiß kein Jugendlicher, der zufällig auf dem Platz herumlief. Vielmehr ist es sehr wahrscheinlich, daß das Bild von einem Berufsfotografen angefertigt wurde, die Tiefenschärfe spricht für eine Aufnahme mit Stativ. Soviel zu den technischen Fakten. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 15:08, 31. Mär. 2008 (CEST)
- Die Bilderdienste hab ich alle grad mal ausprobiert, da finden sich aber keine historischen Fotos, nur neuere. GettyImages, Kuppert, Harder. Ob der DFB weiß, wer die Bilder geschossen hat, bezweifle ich, sonst müssten die das doch selbst bei den Bildern angegeben, oder? Aber fragen könnte man (trotz dem hier ->: Alle Inhalte sind nur zur persönlichen Information bestimmt. Jede kommerzielle Verwendung, die Veröffentlichung, der Nachdruck, die digitale Vervielfältigung oder die Weitergabe an Dritte - auch in Teilen oder in überarbeiteter Form - ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Anbieters gestattet. Dies gilt auch für die Aufnahme in externe Websites und Online-Dienste sowie die Speicherung oder Vervielfältigung in Datenbanken oder auf Datenträgern. Im Falle eines Verstoßes behält sich der Anbieter jede Form von rechtlichen Schritten, insbesondere die Forderung von Schadenersatz, vor.) [38]. -Porteur 15:02, 31. Mär. 2008 (CEST)
- Ich kann mir schon denken, was der DFB antowrtet... Die glauben wohl, sie hätten die Rechte daran, was aber nicht stimmt. -- Chaddy - DÜP 14:39, 31. Mär. 2008 (CEST)
- Vielleicht kurze Email-Anfrage beim DFB? Sind ja noch ein paar Tage Zeit. -- Arcimboldo 14:27, 31. Mär. 2008 (CEST)
- Hier ist das Bild auch direkt auf einer DFB-Seite zu sehen. --Porteur 13:39, 31. Mär. 2008 (CEST)
- Das Bild war in unserer regionalen Sonntagszeitung abgedruckt. Als Quelle ist lediglich EPD angegeben. Das Original ist übrigens hier zu sehen, als Quelle steht hier DFB. Die Zeitungsversion ist dem gegenüber auf den wesentlichen Aussschnitt mit den Spielern beschränkt, dafür aber qualitätsmäßig erheblich besser. --Porteur 13:20, 31. Mär. 2008 (CEST)
Ich wäre dafür, das Bild zu akzeptieren. --Historiograf 15:17, 31. Mär. 2008 (CEST)
- [39] Ich war jetzt mal so frech und hab es heute schon hochgeladen. Der liebe DFB steinigt mich hoffentlich nicht. --Porteur 15:48, 31. Mär. 2008 (CEST)
- ACK Histo, abwarten...--RalfR → BIENE braucht Hilfe 01:05, 1. Apr. 2008 (CEST)
Meines Erachtens eindeutiger Urheberrechtsverstoß gegenüber den Urhebern der Bild. Stimmt ihr mir da zu? Wenn ja sprech ich des Portal deswegen an. jodo 16:43, 31. Mär. 2008 (CEST)
- Ja, so ist das eine URV (außer die Bilder sind alle gemeinfrei). Es gibt aber doch die Möglichkeit, bei imagemaps noch so einen i-Button einzublenden, der dann auf die Bildbeschreibungsseite führt. Das wäre in diesem Fall ideal. -- Chaddy - DÜP 17:00, 31. Mär. 2008 (CEST)
- Nein sind unter verschiedensten Lizenzen freigegeben. Ich sorg mal dafür, dass das I reinkommt jodo 17:06, 31. Mär. 2008 (CEST)
- Das Problem entstand durch umwandlung der Vorlage:Link-Bild in Vorlage:Imagemap. bei der alten Vorlage war ein Hinweis ja nicht möglich und meist auch nicht nötig. Da die alte Vorlage einfach nur gesubst wurde, kam keine Beschreibung. Aber hat sich ja jetzt erledigt. Der Umherirrende 17:15, 1. Apr. 2008 (CEST)
- Nein sind unter verschiedensten Lizenzen freigegeben. Ich sorg mal dafür, dass das I reinkommt jodo 17:06, 31. Mär. 2008 (CEST)