Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2008/02

(Weitergeleitet von Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2008/Februar)
Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von NoCultureIcons in Abschnitt Rezensionen

Weiternutzung ohne genannten Urheber

Wie sieht die Weiternutzung bei Bildern aus, die unter GFDL hochgeladen wurden, bei denen aber die Angaben zum Urheber fehlen (Beispiel)? Reicht es, wenn bei GFDL-Bildern, bei denen zwar "selbst fotografiert" angegeben ist aber der Urheber nicht genannt wird, bei der Weiternutzung der WP-Benutzername als Urhebername angegeben wird? Danke im Voraus! --Noddy 23:43, 2. Feb. 2008 (CET)

Das von dir verlinkte Bild ist ziemliches Gemurkse. Das war schon als es noch auf de war unzureichend lizensiert. "GNU-Lizenz, mit freundlicher Genehmigung von * ZZ Digital Photo Gallery" ist einfach zu wenig. Das Bild ist womöglich eine URV. Um deine Frage zu beantworten: Hier auf de-WP gibt es im Idealfall keine Bilder ohne Urheberangabe. Da das aber nur der Idealfall ist und nicht die Realität, muss bei Bildern ohne Urheberangabe DÜP gesetzt werden. Wenn allerdings "selbst erstellt" dransteht und der Benutzer nicht gerade mit URVen um sich wirft, kann man mit viel AGF davon ausgehen, dass er auch der Urheber ist. Oder auch nicht, siehe das Beispielbild... -- Chaddy - DÜP 01:24, 3. Feb. 2008 (CET)

GPL vs. GFDL

Hallo, was ist der nähere Unterschied zwischen GNU General Public License und GNU-Lizenz für freie Dokumentation? Ich frage nämlich aus folgendem Hintergrund:

Die Software GMT steht unter GPL, die Karten die aus dieser Software gemacht werden, werden jedoch unter GFDL veröffentlicht (commons:Template:GFDL-GMT). Ist das Ganze trotzdem legitim? -- San Jose 17:02, 2. Feb. 2008 (CET)

Ja: die GPL eignet sich nicht für Texte und Grafiken, sie ist auf Programme und deren Code(Quelltext) ausgelegt. Die GFDL ist auf Texte ausgelegt. Außerdem verpflichtet die GPL nicht zur Freigabe von Werken, die mit GPL-Software erstellt wurde, sondern nur zur Freigabe von Ableitungen des Programms. Die GMT-Coder wollen gerne GFDL für die Karten, das ist eine bloße Freundlichkeit, sie auch freizugeben. (PS: Wenn Du mal GMTst, füge wenn Du schon eine harte copyleft-Lizenz haben willst als Zusatzlizenz eine CC-SA-BY-Variante bei. sугсго.PEDIA 19:41, 2. Feb. 2008 (CET)
Das heißt also, wenn ich eine Karte mit GMT erstelle, dann besitzt diese Karte keine Lizenz. Ich selber bestimme also dann, ob ich die Karte unter PD, GFDL, CC oder Copyright veröffentliche. -- San Jose 21:50, 2. Feb. 2008 (CET)
Man kann nicht unter Copyright veröffentlichen, das Urheberrecht (und auch das copyright, wo es das gibt) bekommt man durch die Schöpfung eines Werkes. Die Veröffentlichung unter der GFDL wird von den GMTlern so erbeten, also wenn Du nett bist, macht man das. sугсго.PEDIA 22:27, 2. Feb. 2008 (CET)
Ok. Danke für die Auskunft. -- San Jose 12:05, 3. Feb. 2008 (CET)

Kartenfrage

Hallo, ich wollte mal nachfragen, ob eine Karte wie diese urheberrechtlichen Schutz genießt oder ob sie unter der Schöpfungshöhe liegt. Meiner Meinung nach müsste sie frei nutzbar sein, aber ich würde gerne eine zweite Meinung dazu hören. Neitram 17:27, 2. Feb. 2008 (CET)

Sie ist vor allen hässlich. Bitte doch die Kollegen in der Wikipedia:Kartenwerkstatt sie in schöner neu zu gestalten. --h-stt !? 12:09, 3. Feb. 2008 (CET)

Bild:Stemmacomune158.jpg

Hallo liebe Bilder-Redaktion,
könntet ihr mir kurz sagen, ob Bild:Stemmacomune158.jpg Schöpfungshöhe erreicht und daher schon/nicht unter {LogoSH} lizensierbar ist? --my name 05:01, 3. Feb. 2008 (CET)

Ist das vielleicht zufällig das Stadtwappen von Bisenti? Wenn ja, dann ginge es wohl als Amtliches Werk durch. Ansonnsten ist Schöpfungshöhe halt grenzwertig. Ich würde sagen, das hat keine Schöpfungshöhe. -- Chaddy - DÜP 05:09, 3. Feb. 2008 (CET)
P. S.: Solche Fragen gehören eher nach WP:UF. -- Chaddy - DÜP 05:09, 3. Feb. 2008 (CET)
Weißt du da die Lizensierungsvorlage? --my name 05:13, 3. Feb. 2008 (CET)
P.S.: Ja, es ist das offizielle Wappen. --my name 05:14, 3. Feb. 2008 (CET)
Ist schon das offizielle Stadtwappen. Gut, dann ist´s recht einfach. Ich hab´s gleich mal selbst erledigt, also die richtige Lizenz eingetragen und DÜP entfernt. -- Chaddy - DÜP 05:26, 3. Feb. 2008 (CET)
Herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Hilfe. --my name 05:35, 3. Feb. 2008 (CET)

Bild-frei durch den Inhaber der vollumfänglichen Nutzungsrechte möglich?

Hoi, wie die Überschrift schon verrät, frag ich mich, ob es möglich ist, dass nicht − wie in der Vorlage angegeben – der Urheberrechtsinhaber sondern der Inhaber eines vollumfänglichen Nutzungsrechts ein Bild in die Gemeinfreiheit unterstellt. Geht das? Danke im Voraus für eure Hilfe, Pill (Kontakt) 20:40, 2. Feb. 2008 (CET)

Hierzulande kann man nichts in die Gemeinfreiheit übergeben, die Urheberrechtspersönlichkeitsrechte verbleiben immer beim Urheber. Dennoch kann der Inhaber der ausschliesslichen Nutzungsrechte eine unbeschränkte Lizenz für jedermann vergeben, also genau das, was in der Vorlage steht.-- Wiggum 20:48, 2. Feb. 2008 (CET)
Vielen Dank für deine Einschätzung. Pill (Kontakt) 21:42, 2. Feb. 2008 (CET)
<Krümelkackerei> Gibt es einen Unterschied "vollumfänglich" vs "ausschließlich"? Ich sehe keinen, aber das könnte vielleicht sein? --RalfRBIENE braucht Hilfe 16:23, 3. Feb. 2008 (CET)

Ausbildungsbeschreibungen

Hoi,

kann man bei den auf http://www.bibb.de/de/27446.htm beschriebenen erforderlichen Berufsqualifkationen davon ausgehen, dass dies nicht in ausreichendem Maße eine persönliche geistige Leistung darstellt? So offenbar die Annahme von Benutzer:Ronald Derler, konkret geht es um den gelöschten Artikel Personaldienstleistungskaufmann/-frau. Pill (Kontakt) 13:06, 3. Feb. 2008 (CET)

Bild der Griechisch-Katholischen Kathedrale in Križevci

Könnte dieses Bild aus der kroatischen Wikipedia [1] für den in der Deutschen Wikipedia erstellten Artikel: Griechisch-Katholische Kathedrale der Heiligsten Dreieinigkeit übernommen werden? Wenn ja, könnte mir bitte jemand dabei helfen? lg --Laubfrosch *hüpf* 16:10, 3. Feb. 2008 (CET)

Das Bild liegt auf Wikimedia Commons. Du kannst es hier einbinden, wie in Bild, das hier hochgeladen wurde (mehr dazu unter Wikipedia:Commons#Verwendung_von_Commons_in_der_deutschsprachigen_Wikipedia). Gruß --Isderion 16:19, 3. Feb. 2008 (CET)
Das Bild ist problemlos, ich habe es in den Artikel eingefügt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 16:20, 3. Feb. 2008 (CET)

cc-by-sa 1.0

Für cc-by-sa 1.0 ([2]) gibt es keine Vorlage, kann die Lizenz dennoch genutzt werden? Es geht um ru:Изображение:СЛОТ_(фото_группы).jpg, das hierhin übertragen wurde: Bild:Slot_gruppe.jpg. --Lyzzy 18:48, 3. Feb. 2008 (CET)

Gemäß Creative_commons#Ältere_Lizenzen sehe ich da nicht so das Problem. Aber mal dumm gefragt: Über die Band gibt es einen Artikel in en,es,ru und de, warum also verschiebt man das Bild nicht nach Commons? Dort gäbe es auch einen passenden Lizenzbaustein. --Kolossos 19:04, 3. Feb. 2008 (CET)
natürlich, ich bin nur drüber gestolpert und wusste auch nicht, dass es auf commons einen passenden Baustein gibt. --Lyzzy 19:25, 3. Feb. 2008 (CET)
es gibt hier auch (versteckt) einen passenden Baustein: Vorlage:Bild-CC-by-sa/1.0 ;) --Isderion 19:31, 3. Feb. 2008 (CET)
sieh mal einer an, die weggepackten Lizenzbausteine, danke und willkommen zurück. --Lyzzy 19:33, 3. Feb. 2008 (CET)

Bild aus en

Hallo,

darf man dieses Bild für den Artikel Melling Hellcat verwenden?

Wenn ja, zwei Anschlussfragen: Muss es darfür nach de:WP übertragen werden? Wie verlinkt man dass?

--Tony L. 18:15, 1. Feb. 2008 (CET)

Nein, das Bild kann nicht verwendet werden, "Fair Use" ist im Gegensatz zur engl. Wikipedia in der dt. Wikipedia nicht erlaubt. --Matt314 18:31, 1. Feb. 2008 (CET)
Hi, kann mir jd. sagen wo ich den Unterschied von Fair-Use und "Verwende dieses Logo in der Wikipedia ausschließlich zu enzyklopädischen Zwecken" wie z.B. bei [3] finde? thx -- Winschmidt (talk) (mark) 19:03, 4. Feb. 2008 (CET)
Die Vorlage:LogoSH darf nur bei Logos ohne Schöpfungshöhe verwendet werden (vgl. auch die Beschreibung auf WP:LFB). Fair Use ist was anderes. --Isderion 19:13, 4. Feb. 2008 (CET)
Die Vorlage "LogoSH" ist die Zusammensetzung von "Bild-PD-Schöpfungshöhe" und "Logo". Die Logos sind urheberrechtlich frei (wenn sie keine Schöpfungshöhe haben). Allerdings unterstehen sie dem Markenrecht, das wir durch bloßes Zeigen der Logos nicht verletzen. -- Chaddy - DÜP 01:22, 5. Feb. 2008 (CET)

Bild:FP119.jpg

Das Bild ist von einem Künstler, der vor 100 Jahren schon gelebt hat, er ist aber erst vor 35 Jahren gestorben, siehe Fritz Pümpin. Ist das Bild gemeinfrei? --84.167.202.176 20:13, 3. Feb. 2008 (CET)

Nein, gemeinfrei ist es nach deutschem (und auch Schweizer) Recht erst 70 Jahre nach Tod des Urhebers; aus Bild-PD wurde hier fälschlicherweise Bild-PD-100 gemacht. Allerdings behauptet der Hochlader, über das Urheberrecht zu verfügen und das Bild in die "public domain" zu stellen. Sollte ggfs. per E-Mail ans OTRS belegt werden. Viele Grüße -- Rosenzweig δ 20:22, 3. Feb. 2008 (CET)
Der Satz „Aufnahme durch Autor eines Selbstportraets an Ausstellung“ ist nicht sonderlich nachvollziehbar, ich denke allerdings, dass der Autor im Glauben ist, seine Photographie des Gemäldes sei losgelöst von den Urheberrechten des Künstlers. Bei dem Irrglauben hilft auch keine vermeintlich korrekte Freigabe der Photographie weiter. --Polarlys 16:05, 4. Feb. 2008 (CET)
Der Benutzername läßt vermuten, daß der Fotograf Erbe des Malers ist. Allerdings ist die Bildbeschreibung wirklich nicht sehr aussagefähig. --RalfRBIENE braucht Hilfe 16:09, 4. Feb. 2008 (CET)

Nennung von Urhebern bei der Freigabe durch Rechteinhaber

Hoi,

es ergibt sich – gerade bei der OTRS-Arbeit – häufig folgende Problemstellung: Ein Benutzer hat einen Text eingestellt, für den er die vollumfänglichen Nutzungsrechte besitzt, ohne den Autor anzugeben. Er (und vielleicht auch andere) bearbeiten den Text dann noch ein bisschen, ehe er von jemandem mit dem URV-Baustein überschrieben wird. Der Einsteller schickt die Standard-Textvorlage an permissions-de, und es weiß erstmal wieder keiner, ob er nun Urheber oder Rechteinhaber ist, aber auf Nachfrage erklärt er dann, er sei Rechteinhaber und nennt den Autor. Wie soll in einem solchen Fall reagiert werden? Wenn wir den Artikel wiederherstellen, sieht es in der history so aus, als sei der Einsteller der Urheber. Wenn wir eine Quelle unten im Artikel angeben, dann fehlt diese natürlich gleichzeitig in den Vorgängerversionen und die history sagt wieder nichts über den Urheber aus. Ich fürchte aber fast, dass wir da nichts anderes machen können, als löschen oder nachträglich eine Quelle anzugeben oder wie sollte man dieser Problematik möglichst lizenzkonform begegnen? Grüße, Pill (Kontakt) 15:58, 4. Feb. 2008 (CET)

Hallo,

für den geplanten Artikel über den If Award würde ich gerne das logo des vereins verwenden. Dies gibt es schon hier. Kann ich das übernehmen? reicht es die Grafik bei mir lokal zu speichern und dann mit LogoSh hochzuladen? Danke. --blunt!? 17:08, 4. Feb. 2008 (CET)

Ja --Isderion 17:20, 4. Feb. 2008 (CET)

Bildrechte von wissenschaftlichen Publikationen in Wikipedia

ich möchte in meinem Artikel Abbildungen aus wissenschaftlicher Literatur verwenden. Diese werden natürlich von mir dann auch korrekt zitiert - meine Frage ist, ist das OK, oder muß ich noch zusätzliche Bildrechte einholen? --Narukat 18:12, 4. Feb. 2008 (CET)

Die Frage ist zu pauschal, die „Abbildung aus wissenschaftlicher Literatur“ gibt es eben nicht. Ob Bilder in der Wikipedia verwendet werden können, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab: Art des Bildes, Alter, Urheber und anderes mehr. Konkrete Antworten kann man nur anhand konkreter Fragen geben. Viele Grüße -- Rosenzweig δ 18:20, 4. Feb. 2008 (CET)
Bildzitate sind in der deutschsprachigen Wikipedia nicht zulässig. Du brauchst eine passende Freigabe oder die Abbildung darf nicht durch das UrhG geschützt sein. sугсго.PEDIA 18:22, 4. Feb. 2008 (CET)

Bild "freigegeben" von der Agentur der Künstlerin

Ich bin dabei, einen Artikel über eine Opernsängerin zu schreiben. Dabei habe ich mich an die Agentur der Sängerin gewandt und um biographische Daten und evtl. ein Bild gebeten. Meine Anfrage bzgl. des Bildes lautete: "Ganz besonders würde ich mich freuen, wenn Frau Brillenbourg auch ein Bild freigeben würde, das den Artikel ergänzt. Hier ist allerdings zu beachten, dass in der Wikipedia nur Bilder eingestellt werden dürfen,die frei von Rechten Dritter sind." Das stimmt zwar nicht ganz, aber ich hielt es so für das Einfachste. Als Antwort ist nun gekommen:

Im Anhang finden Sie das gewünschte Foto. Der Fotograf heißt Xxxxxx Xxxxxxxxx,
die Rechte sind abgegolten und das Foto damit verwendbar.

Kann ich das Foto verwenden und unter welcher Lizenz muss ich es hochladen?

Danke euch! --Romulus Fragen? 21:53, 4. Feb. 2008 (CET)

Nein. Die Annahme, Bilder von Berufsfotografen würden je unter einer freien Lizenz freigegeben ist in den allermeisten Fällen naiv. Bitte zuallererst Mitgliedschaft in einer Verwertungsgesellschaft checken, falls die nicht besteht, eindeutige Einverständniserklärung ausfüllen lassen, zum Schutz des Fotografen (damit er weiß, auf was er sich da einlässt). Leider werden Berufsfotografen dieses Entgegenkommen oft nicht zu würdigen wissen und Dich wegen der erfragten Rechte als unverschämt ansehen. Aber wir wollen hier nun mal freie Lizenzen und nicht irgendwelche Promofoto-Lizenzen. Siehe auch Benutzer:Rtc/Checkliste. --rtc 22:02, 4. Feb. 2008 (CET)

OLG Frankfurt a.M. AZ: 11 W 58/07

Eltern haften nicht grundsätzlich für Urherberrechtsverletzungen ihrer Kinder im Internet. 20.12.07 Hat keine Auswirkungen auf uns? -- Cherubino 03:51, 5. Feb. 2008 (CET)

Brehms Tierleben 1893 - Bilder verwendbar?

Ich habe die 3 Bände von Brehms Tierleben, kleine Ausgabe für Volk und Schule, Zweite Auflage, gänzlich neubearbeitet von Richard Schmidtlein. Leipzig und Wien, Bibliographisches Institut, 1893

Ist die Ausgabe gemeinfrei und darf ich Bilder rausscannen und hochladen? Hat jemand Infos dazu?

--Anton1975 18:09, 3. Feb. 2008 (CET)

Sind die Urheber der Bilder bekannt? (Bilderverzeichnis und dann nach dem Namen googlen), dann müssen diese 70 Jahre verstorben sein. Wenn sich die Namen der Urheber nicht feststellen lassen, dann kannst du die Bilder hier auf de hochladen. jodo 18:12, 3. Feb. 2008 (CET)
Alle unter Brehms Tierleben für die 2. Auflage genannten Illustratoren sind vor 1937 gestorben. Bitte noch einmal prüfen, ist aber wahrscheinlich OK.
Ansonsten guck doch einmal, ob es die Grafiken nicht schon hier oder auf den Unterseiten gibt! --Simon-Martin 18:17, 3. Feb. 2008 (CET)
Folgende Autoren sind genannt: Richard Schmidtlein, L. Beckmann, R. Kretschmer, W. Kuhnert, G. Mützel, Fr. Specht, W. Camphausen, u. a. Wie finde ich heraus wann die Autoren gesorben sind? Wie finde ich heraus welche Autoren mit "u.a." gemeint sind. --Anton1975 21:00, 3. Feb. 2008 (CET)
Einige haben hier Artikel, zum Teil von Brehms Tierleben aus verlinkt, sonst mit der Suchmaschine Deines Vertrauens ;-) --Simon-Martin 10:07, 5. Feb. 2008 (CET)

Nochmal: Titelblatt Dissertation

Hallo, ich nehme mal an, das hier hat keine Schöpfungshöhe?! --Curtis Newton 18:59, 4. Feb. 2008 (CET)

Zu recht nimmst Du das an. sугсго.PEDIA 19:01, 4. Feb. 2008 (CET)
Da freue ich mich aber! Wie sieht es mit geometrischen Zeichnungen aus dieser Arbeit aus (passend auch zur Frage genau drüber). Kann ich mir mal die Mühe machen und die hier vorstellen oder ist eine Nutzung von vorherein ausgeschlossen? Curtis Newton 09:16, 6. Feb. 2008 (CET)

Brauchbare Lizenz?

Bitte einmal ansehen: Flickr macht Nutzer zu Museums-Assistenten. Lizenz: Keine Urheberrechtsbeschränkungen bekannt. Sind feine Bilder dabei, vor allem aus dem Bereich Technik. --91.62.107.173 14:21, 5. Feb. 2008 (CET)

Nein, da können wir die meisten davon nicht nehemen. "Bilder aus den letzten 100 Jahren" Selbst bei unbekanntem Urheber geht das dann nicht. -- Chaddy - DÜP 15:11, 5. Feb. 2008 (CET)
Das muss man sicher im Einzelfall sehen. "Fotografen dokumentierten im Auftrag der Farm Security Administration (FSA) und später des Office of War Information (OWI) der amerikanischen Regierung das Leben in den USA (einschließlich Puerto Rico und Jungferninseln)." dürfte als PD-USGov wohl idR nutzbar sein.-- Wiggum 15:31, 5. Feb. 2008 (CET)

Bildfreigabe mit Beschriftung!?

Bei der Erweiterung einiger Artikel mit medialen Inhalten bin ich bei AMD auf eine recht große Bildergallerie (unter anderem auch Logos) gestoßen, die wie folgt genutzt werden können: „Pictures are free for use in publications and websites on condition that they are accurately labeled. There are no copyright restrictions on use.“ (Quelle). Könnte man die Bilder unter eine Lizenz stellen, mit der man in der Wikipedia umgehen kann? Ich sehe als Problem lediglich die Beschriftung, dass sollte sich ja lösen lassen, denn weder Bearbeitung noch kommerzieller Einsatz wurden von der Einschränkung erfasst. Ionenweaper 18:58, 5. Feb. 2008 (CET)

Könntest du mal die Bildergalerie verlinken? Die Logos können u. U. auf jeden Fall genutzt werden, solange sie keine Schöpfungshöhe aufweisen. -- Chaddy - DÜP 19:04, 5. Feb. 2008 (CET)
Müsste mit Vorlage:Bild-by (und ggf. Vorlage:LogoSH) bzw. commons:Template:Attribution gehen.-- Wiggum 19:05, 5. Feb. 2008 (CET)
(BK) Anstonsten: "Pictures are free for use in publications and websites on condition that they are accurately labeled" klingt nicht nach einer ausreichenden Freigabe. -- Chaddy - DÜP 19:05, 5. Feb. 2008 (CET)
"There are no copyright restrictions on use" stellt m.E. hinreichend klar, was gemeint ist. Zu beachten ist, dass sich diese Freigabe nicht auf die Logos bezieht, die gehen nur über Schöpfungshöhe.-- Wiggum 19:12, 5. Feb. 2008 (CET)
Logos nur bei Schöpfungshöhe - OK. Bei den "Bildern" meinte ich z. B. das Die eines Barcelona-Prozessor, bei dem man gut die einzelnen Bereiche der CPU erkennen kann. Die Bilder erreicht man auch gleich über die vorhin verlinkte Seite mit der Navigationsleiste am Rand. Ionenweaper 19:21, 5. Feb. 2008 (CET)
Und was heißt "accurately labeled"? Wenn die Bilder "no copyright restrictions" haben, warum muß man sie dann überhaupt labeln? Darf man die Bilder bearbeiten? Wenn die Bilder kompatibel zu einer unserer Lizenzen sind, dann sollte das der Rechteinhaber per Mail bestätigen; siehe hier. --Noddy 23:13, 5. Feb. 2008 (CET)

Schöpfungshöhe Bucheinband

Erreicht dieser Bucheinband eurer Meinung nach Schöpfungshöhe? Ich habe ihn hochgeladen und er wurde gelöscht. --Pucelle 20:06, 5. Feb. 2008 (CET)

Wenn der rote Klecks ein Foto ist, eventuell "ja". Da man das aber beim besten Willen in dieser Auflösung nicht erkennen kann, würde ich persönlich eher "nein" sagen. --AndreasPraefcke ¿! 21:21, 5. Feb. 2008 (CET)
Ich besitze die englische Ausgabe des Buchs. Der Klecks sieht aus, als hätte jemand mit Buntstift etwas ausgefranste rote Linien vom Mittelpunkt aus gezogen. Wenn das ein Foto ist (was ich nicht glaube), dann sicher nicht von einem dreidimensionalen Objekt. --Pucelle 21:55, 5. Feb. 2008 (CET)
Hier noch ein Zoom auf dieses merkwürdige Fransengebilde. --Pucelle 22:14, 5. Feb. 2008 (CET)

Seit ein paar Tagen wird in Navigationsleisten und auf Seiten, die sich auf das UNESCO-Welterbe beziehen, das Logo des Welterbekomitees verwendet. Grundlage dafür ist die Annahme einer geringen Schöpfungshöhe: Benutzer Diskussion:Blasewitzer#Welterbe-Logo. Ich wollte das mal hier zur allgemeinen Diskussion stellen, da die veröffentlichten Regeln der UNESCO zur Verwendung des Logos deutlich dagegen sprechen, dass diese aus deren Sicht zulässig wäre.

  • Webinfos der Deutschen UNESCO-Kommission: [4]
  • Richtlinien zur Vergabe der Rechte am Namen und am Signet der UNESCO in Deutschland [5]
  • Webinfo des World Heritage Center [6]
  • Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt [7] - siehe Ziffern 258-279, besonders 267 und 279

Selbst wenn hier für einen fehlenden urheberrechtlichen Schutz argumentiert würde, sehe ich zumindest das Potential für einen Konflikt.

Zur Verwendung der UNESCO-Flagge vergleiche übrigens Commons:Image_talk:Flag_of_UNESCO.svg und Commons:Deletion requests/Image:Flag of UNESCO.svg--Hk kng 21:11, 5. Feb. 2008 (CET)

Das Bild kann ein dreijähriger ohne Anleitung abmalen, das hat keinerlei Schöpfungshöhe. Wenn die UNESCO irgendwelche Drohungen veröffentlicht, kann uns das eigentlich egal sein; urheberrechtlich ist das m. E. eindeutig. Zur Verwendung: Wir zeigen das Bild nur und behaupten weder, die UNESCO zu sein noch für sie zu sprechen: ganz wie beim Wappenrecht, das dürfte in Ordnung gehen. --AndreasPraefcke ¿! 21:20, 5. Feb. 2008 (CET)

FIST-Bilder für Schach (soweit erledigt)

Guten Abend! Nachdem sich seit Wochen bei uns nichts tut, leite ich mal die Frage an euch weiter, wie es rechtlich mit den Bildern aussieht (die Liste ist bei Portal Diskussion:Schach#Rechtlicher Status unbekannt). Bei einigen müsstet ihr helfen können, denke ich (wenn ihr wollt, dürft ihr auch direkt bei den Bildlinks dort antworten). --Gruß, Constructor 22:26, 5. Feb. 2008 (CET)

Ok, danke für die Antwort! Du hättest aber gerne angeben können, dass du geprüft hast, Syrcro. :-) --Gruß, Constructor 13:35, 6. Feb. 2008 (CET)

Lenindenkmal in Berlin

Wer hat das Foto "Bild:Lenin-statue-in-Berlin.jpg" zur Verfügung gestellt? --85.178.208.240 16:20, 6. Feb. 2008 (CET)

Das steht unter dem Bild: Taken and uploaded to English Wikipedia by en:User:Bronks as en:Image:Leninplatz.JPG on September 4th 2005 Bronks released the image as public domain. Vorlage:PD-user-en --RalfRBIENE braucht Hilfe 16:22, 6. Feb. 2008 (CET)

Frage zu lokaler Verwendung des Textes aus GFDL

Hallo! Moechte in einem eigenen kleinen Wiki Bilder verwenden, die auf den Commons liegen. Das geht ja auch, soweit ich das nachgelesen habe. Unter den Wikipedia-Lizenzbestimmungen steht, dass man den Text der GFDL in einer lokalen Kopie ablegen muss auf dem Server, auf der die Bilder hochgeladen sind. Das habe ich auch gemacht. Meine Seiten stehen eigentlich unter CC-BY-SA. Ist es in der Form ok, wenn ich darauf hinweise, dass die Seite mit dem GFDL-Text dann auch unter der GFDL-Lizenz steht? --Astrid 16:28, 5. Feb. 2008 (CET)

Jep, aber bitte nicht die Versionsgeschichte der GFDL-Texte vergessen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 16:47, 5. Feb. 2008 (CET)
Oehm...? Verstehe ich jetzt nicht, wie das gemeint ist? --Astrid 16:55, 5. Feb. 2008 (CET)
Um Texte unter GFDL übernehmen zu können mußt Du die vollständige Versionsgeschichte des Artikels (Reiter "Versionen") mit übernehmen. Bei Wikis ist das aber einfacher, da Du ja den Artikel einfach exportieren kannst. --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:11, 5. Feb. 2008 (CET)
Der Text der GFDL steht nicht unter der GFDL, eine einfach Textkopie reicht bei diesem. Du solltest für diese Seite aber die Mediawiki:Copyright verändern. Die FSF hat eine solche falsche Nennung relativ ungern. sугсго.PEDIA 17:15, 5. Feb. 2008 (CET)
(BK)Syrcro war schneller :( --Isderion 17:26, 5. Feb. 2008 (CET)
Thanx Euch. Dann nehme ich die einfache Textkopie, dann brauche ich das nicht mit dem Exportieren zu versuchen. (Hab ich noch nie gemacht). Kann man denn fuer eine einzelne Seite das Mediawiki:Copyright aendern? Und das Logo links? (Bin wikimaessig blutiger Anfaenger). Ich habe jetzt am Anfang und am Ende der Seite explizit drauf hingewiesen, dass nicht die Lizenzbedingung aus dem Footer gilt, sondern. Hoffe, dass das dann auch ok ist? --Astrid 09:55, 6. Feb. 2008 (CET)
In der Mediawiki:Copyright der de.WP gilt es zwei Text, einen Standard- und einen für die GFDL. Schau Dir das mal dort an, dass müsstes Du für Deine Installation der Mediawiki-Software anpassen können. sугсго.PEDIA 12:18, 6. Feb. 2008 (CET)
Ok, thanx. Die Stelle hab ich gefunden, wo ich einen abweichenden Text reinschreiben kann. Aber wie sage ich der einen Seite dann, dass da der copyright2-Text drauf soll? --Astrid 13:43, 6. Feb. 2008 (CET)
Ich habe mal in deinem Wiki einen Quelltextvorschlag hinterlegt (hier). Den Text muss Du selber einpflegen, da ich kein Admin deines Wikis bin. sугсго.PEDIA 16:43, 6. Feb. 2008 (CET)
Juchu, besten Dank. :) Hoffe, dass es dann damit lizenzmaessig in meinem Wiki wasserdicht ist. --Astrid 18:38, 6. Feb. 2008 (CET)
Daß das Impressum unter Lizenzbestimmungen zu finden ist, ist nicht nur etwas seltsam, daß könnte dir ein mißliebiger Abmahnanwalt als bösartige Verschleierung fehldeuten ;) --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:23, 6. Feb. 2008 (CET)
Bin ja durchaus lernfaehig. ;) Besser so? --Astrid 19:35, 6. Feb. 2008 (CET)
Ich kann noch keine Änderung erkennen. Ich würde unten neben Lizenzbestimmungen noch einen zusätzlichen Link setzen, der Impressum heißt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:40, 6. Feb. 2008 (CET)
Oehm? Also unten im Footer sollte jetzt eigentlich “Impressum” stehen. Ok, dann probier ich mal, da beides reinzubekommen. (Ist sicherlich fuer einen Anfaenger, wie mich, auch keine allzu leichte Uebung.) --Astrid 20:22, 6. Feb. 2008 (CET)
Hast Recht, ich hatte nicht neu geladen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:25, 6. Feb. 2008 (CET)

Technische Zeichnung aus Journal

Hallo, durfte ich das? Der Herr Hauck ist 1905 gestorben. Ist die Lizensierung richtig? Danke! --Curtis Newton 21:38, 6. Feb. 2008 (CET)

Ist so in Ordnung.-- Wiggum 21:54, 6. Feb. 2008 (CET)
Na Gott sei Dank. Das Bild passt so schön in einem Artikel. Ich hätte geheult, müßte ich es löschen... Curtis Newton 22:09, 6. Feb. 2008 (CET)
Also Wiggum... Curtis Newton: Du bist sicher nicht der Urheber. Ich denke mal, Herr Hauck hat die Zeichnung angefertigt, oder? -- Chaddy - DÜP 22:25, 6. Feb. 2008 (CET)

Was passiert, wenn jemand seine Texte entGFDLt?

Was passiert, wenn jemand selbst zu seinen bisher GFDL-lizensierten Texten ein unbeschränktes Nutzungsrecht einräumt - sind die Texte dann auch noch wikipediatauglich? Ist so etwas überhaupt möglich?

  • Beispiel: Mehrere Autoren schreiben einen Artikel. A beginnt ihn. B erweitert ihn. C erweitert ihn. B will plötzlich zu seinen Texten ein unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen. --Gruß, Constructor 23:16, 6. Feb. 2008 (CET)
Meiner Meinung nach (ich bin kein Rechtsanwalt) ist die GFDL genauso wenig 'widerrufbar' wie es die GPL bei Sourcecode ist. Natürlich kann der Autor zu jedem gegebenen Zeitpunkt seinen eigenen Text auch anderweitig in unveränderbar nutzen, nicht aber das eingeräumte Recht auf Änderungen durch jeden Nutzer der Wikipedia (was man ja mit jedem Eintrag in die Wikipedia gibt - siehe Lizenz-Box unter dem Eingabefeld) einschränken. Daher: Was einmal rechtmäßig in die Wikipedia gelangt (also keine Urheberrechtsverletzung dargestellt hat), das ist "frei" für alle, solange die Lizenz-Bedingungen eingehalten werden.
--Guandalug 23:30, 6. Feb. 2008 (CET)
Es geht hier nicht um eine Einschränkung (das ist mir auch bekannt, dass die unzulässig wäre), sondern eine komplette Freigabe. --Gruß, Constructor 00:21, 7. Feb. 2008 (CET)
(BK) Die GFDL ist unwiderrufbar. Ein "unbeschränktes Nutzungsrecht" ist allerdings noch viel freier als die GFDL (das ist fast schon Gemeinfreiheit bzw. englisch Public Domain). Es ist nicht erlaubt, einmal eingeräumte Recht zu widerrufen, es ist allerdings sehr wohl erlaubt, noch mehr Rechte einzuräumen. Allerdings gilt das unbeschränkte Nutzungsrecht im Beispiel natürlich nur für die Texte von Autor B, denn die anderen Autoren haben ja kein unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt. -- Chaddy - DÜP 00:22, 7. Feb. 2008 (CET)
ACK Chaddy --RalfRBIENE braucht Hilfe 02:30, 7. Feb. 2008 (CET)
Meine Frage ist eigentlich, ob das noch wikipediakonform wäre und ob man dann bei jedem von Bs Texten auf die Freigabe hinweisen müsste. :-) --Gruß, Constructor 02:31, 7. Feb. 2008 (CET)
Ohjeee, es könnte sein, daß eine völlige Freigabe nicht mehr PD-konform ist, weil deutsches Urheberrecht nicht mit Public-Domain identisch ist. Theoretisch könnte da ein Problem entstehen, praktisch wahrscheinlich nicht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 02:37, 7. Feb. 2008 (CET)
PD-Freigaben werden von deutschen Gerichten oft als einfaches Nutzungsrecht aufgefasst. Es gab aber immer mal wieder Ausreißerurteile die PD als NC werten wollten (zB. LG Stuttgart, Urteil vom 19. August 1993 (17 O 382/93) Computer und Recht 94, 162f.). sугсго.PEDIA 09:18, 7. Feb. 2008 (CET) (Damals war das mit den Freien Inhalten (Linuxklausel) aber noch nicht so rechtlich abgesichert)
Heißt das, man dürfte auch keine Bilder mit unbeschränkter Freigabe verwenden? Das gibts echt nur in Deutschland... --Gruß, Constructor 09:55, 7. Feb. 2008 (CET)
Was theoretisch und was praktisch passiert erfährst du erst vor Gericht. Dort bekommst du nicht Recht sondern ein Urteil. Und die sind manchmal komisch. --RalfRBIENE braucht Hilfe 10:01, 7. Feb. 2008 (CET)
  • Ob die Klausel „unwiderruflich“ im GFDL nach deutschem Recht überhaupt Bestand hatte, bezweifle ich. Deshalb wäre das von Historiograf vorgeschlagene Gutachten ja auch sehr bedeutsam.
  • In der Praxis haben wir ja auch schon hier Fälle, wo wir davon abweichen, wie zum Beispiel neulich: Florian Adler meint, ein Foto von Felix Stember solle wieder raus, also entfernt es ein Admin und Felix erzählt uns, dass es eigentlich sein Vater gemacht hat, der die Zustimmung zu GFDL erteilt habe.
  • Wenn diese Klausel oder eine andere ungültig sein sollte, bleibt noch die Frage, was mit dem Rest passiert. Eine salvatorische Klausel kann ich nicht erkennen. – Simplicius 10:22, 7. Feb. 2008 (CET)
Zustimmung. Womit wir wieder beim GFDL-Problem und der Highway wären...--RalfRBIENE braucht Hilfe 10:25, 7. Feb. 2008 (CET)

Aus der Koexistenz von mehreren Lizenzen ergibt sich kein Problem. Die Texte bleiben auch weiterhin wikipediatauglich. Man kann sich dann halt aussuchen, ob man die Lizenz "GFDL" oder "unbeschränktes Nutzungsrecht" nehmen will. So wie ich die Frage versteht, würde das "unbeschränkte Nutzungsrecht" ebenfalls für jedermann eingeräumt, in dem Fall kann man hierzulande davon ausgehen, dass das als einfaches Nutzungsrecht gemäß der Linuxklausel aufgefasst werden kann, alles andere wäre absurd. Ob die GFDL (wirksam) unwiderruflich ist oder nicht spielt für die Eingangsfrage keine Rolle, genauso wenig wie Simplicius' Kabbeleien mit anderen Nutzern.-- Wiggum 11:48, 7. Feb. 2008 (CET)

Löschdiskussion auf Commons

 
Beispiel
 
Beispiel

Hinweis: Für 15 Bilder unter "pd-old" wird die Löschung beantragt, weil sich eine britische Einrichtung auf Sachenrecht, Hausrecht, den „Schweiß im Angesicht“ etc. beruft. Die Diskussion findet gerade hier statt. – Simplicius 10:31, 7. Feb. 2008 (CET)

Tja Commons halt... Könnte man ja nach .de retten. --RalfRBIENE braucht Hilfe 10:47, 7. Feb. 2008 (CET)
Was soll man dazu sagen. Sowohl auf Commons, oder EN oder DE verwaltet sich das Volk selbst. Nach den Erfahrungen in der Geschichte a la FR oder RU überspringt man die Demokratie gleich und überlässt das Mitreden einer Gruppe. Wer mit dem Recht argumentiert, wird geköpft. – Simplicius 12:59, 7. Feb. 2008 (CET)

Habe URV-Meldung zu Artikel in LA gestellt - macht das Sinn?

Hi habe gerade einen Artikel Funda_Biçakoglu als URV markiert (wer ahnt schon das das so radikal endet), der sich aber bereits in regulärer LA-Diskussion befindet. Macht das Sinn oder reicht die Erwähnung in LA-Diskussion? (zumal der Text der kopiert wurde sehr kurz ist). Falls nicht kann ich einfach auf "rev" gehn?Winschmidt (talk) (mark) 22:02, 7. Feb. 2008 (CET)

Jetzt bin ich entgültig verwirrt. Label5 hat den Artikel zwar zurückgesetzt aber in der Liste ist der Artikel noch drin. Soll ich es jetzt aus der Liste streichen? Winschmidt (talk) (mark) 22:13, 7. Feb. 2008 (CET)
Label5 ist - wie der Revertkommentar zeit - der Ansicht, dass der kopierte Text keine Schöpfungshöhe aufweist und somit die Kopie keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Auch interessant und zum Thema: Wikipedia:Textplagiat. Gruß --Isderion 22:19, 7. Feb. 2008 (CET)
Der Text ist eine 1:1 Kopie der Webseite, daher URV. Habe den Artikel daher bis zur endgültigen Klärung gesperrt. --tsor 22:21, 7. Feb. 2008 (CET)
K, dann werde ich das mal lesen. Danke für die schnelle Antwort. Winschmidt (talk) (mark) 22:31, 7. Feb. 2008 (CET)
tsor möge sich die Links freundlicherweise ebenfalls zu Gemüte führen, bevor er in Aktionismus verfällt.-- Wiggum 22:32, 7. Feb. 2008 (CET)
Nicht zu allen Textwüsten entsteht gleich Urheberrecht. Dieses setzt eine Schöpfungshöhe voraus. Und weiterhin wurde der Text in WP noch um einiges ergänzt, und ist damit keine 1:1 Kopie, wie dargestellt. Nichts gegen URV-Meldungen, die ich in berechtigten Fällen auch tue, und in erkennbar aussichtslosen Fällen auch mit einem SLA abschließe. Aber übertreiben möge man es bitte nicht, oder man beschäftige sich mit dem Urheberrecht noch einmal intensiver. --L5-in memoriam Günter Schubert 22:39, 7. Feb. 2008 (CET)

Colorierte Bilder

Diese nachcolorierten Holzschnitte (Alter der farblichen Gestaltung?) werden meines Wissen in einem Archiv aufbewahrt und sind in irgendeiner Weise offenbar nicht freigegeben. Kann das sein? Bitte ggf. löschen: 1 und 2. Wir werden in Kürze die Orignal-Schwarzweiß-Darstellungen hochladen, diese sind in jedem Fall unproblematisch. --PeterBraun74   Kurier zu Pferde - get contact 08:07, 7. Feb. 2008 (CET)

Zwar sieht die Colorierung auch zeitgenössisch aus, aber eine ordentliche Quellenangabe würde die Klärung dieser Frage erleichtern. Also Bitte an AdrianRoßner diese Quelle nachzuliefern und dann schauen wir mal, ob hier mal wieder Copyfraud vorliegt. --Wuselig 08:41, 7. Feb. 2008 (CET)
Copyfraud wird wohl für uns wohl die Schlagzeile des Jahres 2008 werden. Irgendwann prallen die Interessenlagen natürlich aufeinander. – Simplicius 10:33, 7. Feb. 2008 (CET)
Wie wäre es, wenn du nicht zu jedem Absatz hier deinen Senf dazu gibst? -- Chaddy - DÜP 15:26, 7. Feb. 2008 (CET)
Wenn der Senf zur Sache passt, dann schmeckt es. Im anderen Fall gibt es nur hässliche Flecken. --Wuselig 16:06, 7. Feb. 2008 (CET)

Ich kann von meiner Seite leider nicht mehr dazu beitragen. PeterBraun74   Kurier zu Pferde - get contact 11:51, 8. Feb. 2008 (CET)

niedrig auflösende Bilder - gilt die Freigabe auch für bessere Versionen ?

Ein lebender Künstler möchte gern Fotografien seiner Gemälde unter unserer Lizenz einstellen. Diese werden für die Nutzung hier und für die Druckversion im Rahmen eines Buches ausreichend groß sein, aber aus verständlichen Gründen möchte er nicht, das jemand daraus einen originalformatigen Kunstdruck produziert. Die Bildgröße wird also limitiert sein.
Gilt dann diese Freigabe nur für das hier hochgeladene Foto seines Werkes?
Oder muss er befürchten, das sich jemand eine bessere Version beschafft (durch seine eigene oder die Website seines Galeristen oder durch eine fotografische Aufnahme bei einer Ausstellung) und diese andere Version dann unter die Berufung auf die Freigabe hier verwerten kann?Ich kann nach meiner Rechtsauffassung das gleiche Werk unter so vielen verschiedenen Bedingungen lizenzieren wie ich möchte, da ich jeweils nur ein einfaches (kein ausschließliches) Nutzungsrecht erteile und dieses sich auf eine konkrete Erscheinungsform (z.B. Bildauflösung) bezieht. Wer das als umstritten sieht, muss auf die Zweckübertragungsregel hingewiesen werden, die auch für die Auslegung von freien Lizenzen gilt. Im dubio pro autore, im Zweifel für den Urheber. Dieser gibt für die Allgemeinheit nur so viele Rechte wie nötig. Wenn für die Allgemeinheit eine niedrige Auflösung unter freier Lizenz vorliegt, dann kann man im Zweifel eben nicht ableiten, dass eine anders lizenzierte bessere Version ebenfalls frei sein soll. --Eingangskontrolle 01:51, 8. Feb. 2008 (CET)

:Es ist nicht möglich, eine Freigabe ausschließlich für eine bestimmte Auflösung zu vergeben. Eine einmal erteilte Freigabe gilt für alle Auflösungen eines Bildes. -- Chaddy - DÜP 02:27, 8. Feb. 2008 (CET)

Und wenn er eine Kopie erstellt und diese unter eine freie Lizenz stellt? --DaB. 02:31, 8. Feb. 2008 (CET)
Ich verstehe die Frage nicht so ganz. Die Kopie fällt unter den selben urheberrechtlichen Schutz, wie das Original. Man wird durch "kopieren" nicht Urheber am Original. -- Chaddy - DÜP 02:52, 8. Feb. 2008 (CET)
Ich meine mich zu erinnern, dass bei einer früheren Frage hierzu Histo die Meinung vertreten hat, dass eine Lizenz immer nur für die jeweilige konkrete Auflösung (und Bearbeitungen dieser Version) nicht aber automatisch auch für höhere Auflösungen gilt. Läßt sich wahrscheinlich irgendwo im Archiv finden (bin jetzt nur zu faul zum suchen ;-) ). --Kam Solusar 08:12, 8. Feb. 2008 (CET)
Siehe dazu Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2006/Juli#Niedrigere Auflösung sowie Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2007/Mai#Urheberrecht an Artikel (vor allem 2. Abschnitt), zwei nette Historiograf-rtc-Diskussionen :) Grüße, Pill (Kontakt) 10:14, 8. Feb. 2008 (CET)
Wenn ich eine S/W-Version eines Fotos in 800x600 als GFDL freigebe und auf meiner Privathomepage das gleiche Foto in Farbe mit 1280x1024 habe, dann ist nur die kleine Version frei nutzbar. Die Lizenz ist für eine konkrete Datei gegeben. Ich würde es jedenfalls nicht wagen, in so einem Fall das Foto eines fremden Urhebers von seiner Seite zu holen. Dies gilt für verschiedene Auflösungen, Kompressionen, Colorierungen, was auch immer. Die Freigabe erfolgt für ein bestimmtes Werk. Aus einem Foto können durchaus verschiedene Werke entstehen. Wenn jemand die Originalversion dieses Fotos von mir besitzen und hochladen würde, wäre ich jedenfalls ziemlich sauer, das hier veröffentlicht zu sehen. Es kann außerdem sein, daß man Menschen rausretuschiert, die nicht veröffentlicht werden möchten. Auch dann ist das Original nicht verwendbar. --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:08, 8. Feb. 2008 (CET)
  • Wenn eine die Freigabe eine Auflössung beinhaltet, dann gilt die Freigabe nur bis zu der angegebenen Freigabe. Wenn nichts angegeben ist, ist eine höhere Auflössung möglich. Allerdings nur wenn das Bild technischem Wege auf eine höhere Auflössung gebracht werden kann (Also duch Bearbeiten und nicht durch hochladen eines höheraufgelösten Originalbildes z.B. aus unfreien Buch). Es kann davon ausgegangen werden, das der Urheber das Bild bewusst in der Auflössung hochgeladen hat, und auch bewusst genau diese Auflössung lizenziert hat. Das Nachfragen ob er es auch in höheren Auflössung unter dieser Lizenez freigibt, ist natürlich erlaubt. Aber ohne Zustimmung des Urhebers würde ich persönlich kein Bild verwenden, dass zwar das gleiche Bild wie das Lizenzierte ist, aber eine höhere Auflössung besitz aber nicht lizenziert ist (Das Risiko, dass ich den Reschtstreit verliere, ist mir zu gross).Bobo11 14:12, 8. Feb. 2008 (CET) Ps. Nicht ohne Grund gibt Picswiss nur Bilder in den niedrigen Auflössung unter GNU-Lizenz frei. Siehe auch [8].
Ich würde denken, dass es eine Frage der Identität zwischen beiden Bildern ist. Wenn ich eine freie Auflösung von 640x480 habe, dürfte ich bei einem unfreien Original in 650x480 für die Differenz wohl kaum eine Schöpfungshöhe in Anspruch nehmen können. Wenn das Bild aber durch die höhere Auflösung einen substanziellen Unterschied aufweist, also bspw. bei 1280x1024 den höheren Detailreichtum, dann ist das eben eine Bildeigenschaft, die von der bisherigen Lizenz nicht abgedeckt wird. Es verbietet sich die Inanspruchnahme der Lizenz, weil das Bild zusätzliche Informationen enthält, deren Verwendung nicht von der bisherigen Lizensierung abgedeckt wird. Denis Barthel 16:34, 8. Feb. 2008 (CET)

Ok, wie ihr meint. Dann habe ich wieder was dazugelernt. ;) -- Chaddy - DÜP 17:14, 8. Feb. 2008 (CET)

Falschangaben in der Webseite wiki -Liska Karel in Prag-

In der aktuellen Webseite der wikipedia über meinen Vater Herr Karel Liska Maler sind eklatante Fehler. Wie kann sich jemand anmaßen ohne meines Einverständnises diese Informationen zu verbreiten,und somit ihn Posthum zu schädigen?!Ich verlange von dem Autor sofortige Löschung dieser Angaben und es in Zukunft ein für allemal zu unterlassen, irgendetwas über meinen Vater zu veröffentlichen ohne sich vorher an mich zu wenden. Bei Nichtbeachtung behalte ich mir rechtliche Schritte vor.Eva Liska -->

--84.154.224.28 12:37, 8. Feb. 2008 (CET)

Was genau ist denn da falsch? -- Smial 13:04, 8. Feb. 2008 (CET)
Karel Liška - "den" Autoren gibt es nicht, es gibt eine Liste der Autoren, der Hauptautoer ist eine IP von Arcor, die Edits sind so alt, daß sich der Benutzer nicht mehr ermitteln läßt. Bitte unterlasse rechtliche Drohungen, sowas wird hier sehr ungern gesehen. Wenn Fakten falsch sind, kann das geändert werden, das kannst du auch selbst machen, indem du bei dem Artikel oben auf "bearbeiten" klickst. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:34, 8. Feb. 2008 (CET)

CC-Lizenz

Dies Bild mit CC-BY-SA-NC hab ich nach Commons hochgeladen und soll dort schnellgelöscht werden. Ist hier vermutlich auch nicht verwertbar, oder? --Port(u*o)s 14:22, 8. Feb. 2008 (CET)

NC= nichtcommerziel (=darf nur privat genutz werden), wiederspricht also unserem Ziel von freiem Wissen. Wird auch hier gelöscht.Bobo11 14:24, 8. Feb. 2008 (CET)
Danke für die schnelle Auskunft. --Port(u*o)s 14:41, 8. Feb. 2008 (CET)

Lizenz

Ich habe einige Bilder vom Kilimanjaro (Riesensenezien+Riesenlobelien) und möchte diese Wikipedia zur Verfügung stellen. Wie erhalte ich eine Lizenz? Mit freundlichen Grüssen, Hochschwab. --Hochschwab 17:54, 8. Feb. 2008 (CET)

Hast du dir schon Hilfe:FAQ zu Bildern durchgelesen? --Isderion 17:59, 8. Feb. 2008 (CET)

Bild:Aoschwede-haus.jpg

Das o.g. Bild liegt auf Commons und wird in dem Artikel Alfred Otto Schwede benutzt. Es ist ein Cover-Foto eines Buches. Nach dem, was ich lese, ist das so nicht in Ordnung. Allerdings gibt es auf Commons tausende solcher Bilder... da scheint mir ein Löschantrag dort wenig Sinn zu machen... was ist in diesem Fall dir richtige Vorgehensweise? Lediglich das Bild aus dem Artikel entfernen? Die Lizenz auf "Fair use" oder so setzen? Danke, — ThomasO. 22:48, 7. Feb. 2008 (CET)

Bild bei uns raus und auf den commons zur Löschung vorschlagen, der Fotograf ist unbekannt und das Bild sicher noch nicht alt genug für PD-alt. sугсго.PEDIA 22:52, 7. Feb. 2008 (CET)
Auf gar keinen Fall fair use. Das geht nur in en und ist dort auch höchst umstritten (fair use widerspricht nämlich genau genommen den Grundprinzipien). -- Chaddy - DÜP 23:01, 7. Feb. 2008 (CET)
Alles klar. Danke für die schnelle Antwort. Bild ist aus dem Artikel raus und zur Löschung nominiert. Gruß — ThomasO. 23:04, 7. Feb. 2008 (CET)
Habe das Bild abtauchen lassen. Ist entsorgt. Christian Bier Rede mit mir! 01:32, 8. Feb. 2008 (CET)
Könnt Ihr, nachdem das Bild über ein Jahr ohne Kritik drin war, nicht wenigstens den Fotografen und Einsteller des Bildes (mich) mal im Vorfeld informieren? Immerhin hab ich den Schriftsteller noch persönlich gekannt; ich hätte ja sein Einverständnis haben können. Zwischen erster Kritik und Löschung lagen nur ein paar Stunden! Im übrigen plädiere ich für mangelnde Schöpfungshöhe. Die Abbildung existiert ja nicht an sich, sondern nur als Beiwerk zu einer hunderttausendfachen Vervielfältigung, nicht anders als der Titel, der Preis oder die ISBN. Ich hab dem Löscher gesagt, er kann es wieder rausschmeißen (hatte es aus Unkenntnis wieder eingestellt). Saxo 22:38, 9. Feb. 2008 (CET)

Frage zu Bildern fremder Urheberschaft

Liege ich mit folgendem richtig: Wenn jemand mir ein Bild zur völlig freien Verfügung überlässt, aber selber keinerlei Lust hat, Wikimedia-Aktivitäten zu setzen - dann habe ich keine Möglichkeit, dieses Bild hier hochzuladen. Richtig? --KnightMove 17:43, 9. Feb. 2008 (CET)

Also eine WP:TV-Mail an unser OTRS ist ja nun wirklich nicht so der Aufwand.-- Wiggum 17:50, 9. Feb. 2008 (CET)
Das ist ja nicht alles. Es gibt ja gar keine Möglichkeit, das Bild mit "Urheber hat Verwendung erlaubt" hochzuladen. --KnightMove 17:58, 9. Feb. 2008 (CET)
Doch doch, lade das Bild hoch, lass den Urheber seine Mail ans OTRS schicken. Einer der Mitarbeiter dort wird dann Vorlage:OTRS einbinden.-- Wiggum 18:00, 9. Feb. 2008 (CET)
Dann darf ich also dieser Art eine "Own work"-Lizenz angeben, ohne dass das als Lüge empfunden wird? --KnightMove 18:05, 9. Feb. 2008 (CET)
Nein, du trägst halt bei Vorlage:Information im Feld "Urheber" den Urheber ein und ergänzt die entsprechende Lizenzvorlage, unter der das Bild freigegeben werden soll.-- Wiggum 18:08, 9. Feb. 2008 (CET)
Wenn du ein Bild "zur völlig freien Verfügung" bekommen hast, sind dir die vollumfänglichen Nutzungsrechte übertragen worden, die nötig sind, damit du das Bild lizenzieren kannst (tatsächlich darfst das dann nur noch du, der Urheber darf es nicht mehr). Mir scheint aber eher dort der Haken zu sein, dass solche Freigaben selten wirklich vollumfänglich gemeint sind. --Wikipeder 18:07, 9. Feb. 2008 (CET)
Wenn ein bekannter Benutzer wie du ein en fremden Namen einträgt, so sehe ich darin eher ein Zeichen von Ehrlichkeit als daß ich Mißtrauen empfinden würde. Es wäre ja viel einfacher, sich selbst als Autoren einzutragen. Ich persönlich empfinde die OTRS-Mail in diesem Fall als verzichtbar. --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:10, 9. Feb. 2008 (CET)

Ok, jetzt komme ich zurecht. Danke Euch allen. --KnightMove 18:16, 9. Feb. 2008 (CET)

Welches Recht gilt in der Wikipedia

Ich weiß, das wurde schon oft diskutiert, aber so ganz verstanden habe ich das immer noch nicht. Gilt in der deutschen Wikipedia amerikanisches, oder deutsches, schweizer, österreichisches Recht? Müssen wir uns eigentliches an deutsches Recht halten? Müssen wir uns an amerikanisches Recht halten? Bisher war ich der Meinung amerikanisches Recht müssen wir zwingend einhalten, während wir uns freiwillig (im Sinne der Weiternutzung) dazu entschlossen haben auch deutsches (A, CH) Recht einzuhalten. Nun habe ich festgestellt, dass in der deutschen Wikipedia einige Bilder (Logos) erlaubt sind, die in der englischen Wikipedia (die sich nur an amerikanisches Recht hält) nur verkleinert (unter fair use) abgebildet werden. Wie ist das möglich? Demonwhip 11:54, 9. Feb. 2008 (CET)

Es gelten rein theoretisch alle Rechtsordnungen der Welt. Es kommt nämlich nicht darauf an, wo der Server steht (deshalb gilt nicht zwingend amerikanisches Recht, oder holländiches Recht oder koreanisches Recht - zwei weitere Serverstandorte). Es gilt gemäß dem Schutzlandprinzip immer das Recht desjenigen Landes, von wo aus die Informationen abrufbar sind. Unsere Hauptzielgruppe ist der deutsche Sprachraum. Da es äußerst unpraktisch wäre, wenn wir uns hier an verschiedenen Rechtsordnungen orientieren müssten (dann müssten wir uns nämlich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner aller erlaubten Bilder einigen), haben wir uns auf DACH-Recht (Deutschland/Österreich/Schweiz) geeiniget. Diese drei Rechtsordnungen sind aber in Sachen Urheberrecht bis auf wenige Ausnahmen identisch. -- Chaddy - DÜP 17:54, 9. Feb. 2008 (CET)

alles klar. danke chaddy. Demonwhip 00:27, 10. Feb. 2008 (CET)

Stadtplan von 1936

Moin. Ich hab hier einen Stadtplan von 1936, abgedruckt in einem Buch. Darf ich oder darf ich nicht, das ist die Frage. --Björn B. War was? Mei Tropfen! 01:22, 11. Feb. 2008 (CET)

Kommt darauf an... Ohne mehr Informationen kann man nix sagen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:39, 11. Feb. 2008 (CET)
Geht (wahrscheinlich) nicht. Karten sind (i.d.R) geschützt, vgl. Rechte_an_Geoinformationen#Karten_und_Pl.C3.A4ne. Wenn der Autor nicht zeitnah gestorben ist, sehe ich schwarz. ;) --Isderion 01:46, 11. Feb. 2008 (CET)

Bild wirklich urheberrechtsfrei

http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Georg_Wagsfort.jpg ist eine abfotografierte Schautafel. Da hat doch der Ersteller der Tafel das Urheberrecht? Als Quelle ist nur ist nur selbst fotografiert angegeben. Eine abfotografierte Buchseite ist doch doch auch nicht frei weil ich die Fotografie freigeb? (nicht signierter Beitrag von 89.54.150.55 (Diskussion) 01:33, 11. Feb. 2008)

Hier greift die Panoramafreiheit. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:38, 11. Feb. 2008 (CET)

Bilder von Sammelpostern und Werbeanzeigen einfügen

Ich möchte bei dem Begriff Knibbelbilder Fotos der Sammelpostern, Werbeanzeigen aus Zeitschriften, Infoblätter für Händler und über Gewinnmöglichkeiten sowie einer LP und MC einfügen. Was ist dabei erlaubt und was nicht ? --Mr.Coke 01:53, 11. Feb. 2008 (CET)

Leider keines davon. Können wir leider soweit ich das mal pauschal beurteile, so einfach nicht nehmen. Das ganze geht nur bei Bildern die frei von Schöpfungshöhe sind oder von denen wir eine Freigabe vom Urheber ans OTRS bekommen. Christian Bier Rede mit mir! 03:37, 11. Feb. 2008 (CET)
Danke. Schade. Dann muss ich mich erstmal an den Text machen. Mr.Coke 08:34, 11. Feb. 2008 (CET)
Ich fürchte auch, dass die vorhandenen Fotos der Knibbelbilder URVs sind. Die Knibbelbilder selbst dürften geschützt sein. Dann spielt es auch keine Rolle, wenn der Fotograf sein Bild der Knibbelbilder unter eine freie Lizenz stellt. --ST 09:57, 11. Feb. 2008 (CET)
Jene mit den Getränkemarken und die Punkteserie sollten aber mangels Schöpfungshöhe, mit der Logowarnung versehen, sicher sein - also behalten und {{LogoSH}} rein.
Hat es Zweck es zu versuchen und an wen muss ich mich wenden um eine Freigabe für meine Bilder zu bekommen ?
Ist bei Werbung der Auftraggeber, die Werbeagentur oder der Hersteller/Druck/Verlag etc der Rechteinhaber ?
Einige Bilder wurden in einer Werbeartikelzeitschrift bereits veröffentlicht. Ist da die Rechtslage nicht so schwierig ? Mr.Coke 22:47, 11. Feb. 2008 (CET)
Wahrscheinlich hat sich der Auftraggeber alle Nutzungsrechte abtreten lassen. Du müsstest dich also an die Rechts- und Lizenzabteilung der Coca-Cola-Company (bzw anderer Auftraggeber) wenden. Kurzfassung: Ich halte eine Freigabe für aussichtslos, aber versuchen kannst du es ja mal. Frühere Veröffentlichungen irgendwo anders, die keine freie Lizenz erforderten, haben keine Präzedenzwirkung für eine Freigabe, wie sie für die Wikipedia benötigt wird. --h-stt !? 23:45, 11. Feb. 2008 (CET)
Das war meine Frage: In einer einmal erscheinenden Zeitschrift braucht man keine Freigabe ?
Die Freigabe der von mir gemachten Bilder hatte der Herausgeber, aber was ist mit den abgebildeten Sachen ?Mr.Coke 23:57, 11. Feb. 2008 (CET)
Hast du WP:BR gelesen? Und die Rechtslage eines Zeitschriftenartikels mit Abbildungen ist völlig anders als in der Wikipedia - deshalb hat die vorherige Veröffentlichung dort keinerlei Bedeutung für eine Benutzung hier. --h-stt !? 00:22, 12. Feb. 2008 (CET)

Abbildungen aus Buch von 1922

Ich möchte Abbildungen aus einem Buch von 1922 hochladen ("Im Bannkreis von Nauen"). Der Autor Artur Fürst ist 1926 verstorben. Da es im Buch keinerlei andere Hinweise gibt, gehe ich davon aus, dass der Autor auch der Urheber der Abbildungen ist. Kann ich die Bilder hoch laden? Danke für eine Auskunft! --Uwe Rumberg 11:43, 11. Feb. 2008 (CET)

Solange du nicht sicher bist das der Autor auch der Ilustrator ist, darfst du die Bilder nicht hochladen. Denn selten ist der Autor und der Ilustrator die selbe Person. Wenn der Nachweis nicht erbracht werden kann, wer das Buch ilustreirt hat, darfst du das Bild auch nicht hochladen, da es unsere pragmatische 100 Jahrregel noch nicht einhalten würde. Bobo11 11:48, 11. Feb. 2008 (CET)
Und wo könnte man ansetzen, um das raus zu kriegen?? --Uwe Rumberg 11:49, 11. Feb. 2008 (CET)
Steht normalerweise im Buch selber. Im Impresum, wo der Druckort aufgefürt wird, dort findet sich in der Regel auch der Name des Autors und des Ilustrators. Die kleingedruckten Seiten am Anfang oder am Ende des Buches suchen und gut durchlesen, meist hat man dann die notwendigen Infos, bzw. man weis bei wem nachfragen sollte (Herausgeber).Bobo11 12:17, 11. Feb. 2008 (CET)
Hab das ganze Buch schon dreimal von vor nach hinten und zurück gründlich durchgeflöht: Nix zu finden. Aber es gibt den Verlag noch!! Und auf deren Homepage war dann auch eine Mail-Adresse für Copyright-Anfragen zu finden: Guter Service! Und da habe ich also mal eine Mail hingeschickt. Mal sehen, was dabei raus kommt.
Bobo11, herzlichen Dank für Deine Mühe! --Uwe Rumberg 12:27, 11. Feb. 2008 (CET)
Im Zweifel ein Copyfraud. Hat das Bildchen denn Schöpfunshöhe? sугсго.PEDIA 15:36, 11. Feb. 2008 (CET)

Bild von 3D-Kunstwerk

 
Das Bild aus Commons sagt was anderes als Chaddy

Wenn ich ein Bild von einem 3D-Kunstwerk mache (keine Panoramafreiheit, Objekt in persönlichem Besitz, zB modellierter Kopf meines Großvaters) muss dann der Künstler oder seine Erben das ganze Objekt unter freie Lizenz stellen (so dass es jeder nachmachen kann), oder genügt es die Bewilligung für ein Foto unter freier Lizenz einzuholen? --Franz (Fg68at) 14:59, 11. Feb. 2008 (CET)

Das Kunstwerk muss selbstverständlich auch unter einer freien Lizenz stehen. -- Chaddy - DÜP 15:05, 11. Feb. 2008 (CET)
Aussage bitte begründen! --Isderion 15:19, 11. Feb. 2008 (CET)
Guck einfach auf das Bild rechts. sугсго.PEDIA 15:34, 11. Feb. 2008 (CET)
Da steht aber nichts von "Das Originalwerk muss unter freier Lizenz stehen".-- Wiggum 15:47, 11. Feb. 2008 (CET)
Urheber oder Erben des Kunstwerks müssen dem Foto zustimmen, die Rechte am Kunstwerk sind davon unberührt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:49, 11. Feb. 2008 (CET)
Das Bild rechts stimmt doch vollkommen. sугсго.PEDIA 15:52, 11. Feb. 2008 (CET) (Ich gebe zu, dass ich ein wenig unverständlich geantwortet habe. Also nochmal neu: Chaddy hat unrecht, das Bild stimmt)

Seit wann können Bilder sprechen? ;) -- Chaddy - DÜP 16:03, 11. Feb. 2008 (CET)

Preisverleihung Grimme Online Award 2007

Ein User hat (neben vielen offensichtlichen Lizenzverstößen) auf Commons ein Bild hochgeladen, das anscheinend von [9] stammt und dort „lizensiert“ ist mit:

„Hier bieten wir Ihnen aktuelle Fotos der Verleihung des Grimme Online Award 2007 in 300 dpi zum Download an. Alle Bildrechte: Adolf-Grimme-Institut/Jens Becker. Der Abdruck ist kostenfrei, über ein Belegexemplar würden wir uns sehr freuen.“

Sind solche Bilder in irgendeiner Weise in :de verwendbar? Tim Landscheidt 22:34, 11. Feb. 2008 (CET)

Nein, das ist auch eine URV und muss auf Commons gelöscht werden. -- Chaddy - DÜP 22:39, 11. Feb. 2008 (CET)

Wann wird ein Bild gemeinfrei? Entfallen die Rechte des Urhebers? Wer entscheidet über Schöpfungshöhe?

Hallo, ich plane einen Artikel zu einem bedeutenden deutschen Unternehmen (größer 1.000 Mitarbeiter, pressetextlich erwähnt), bislang nicht in Wiki verfügbar. Kein Werbetext.

Die Informationen stammen von der Firmenhomepage, bzw. auskunftsberechtigten Mitarbeitern. Jetzt möchte ich das Firmenlogo im Artikel einbinden, der Optik und Vollständigkeit halber. Die Firma selbst hat nichts dagegen, möchte aber nicht, dass das Bild gleich gemeinfrei wird oder so.

Zur Orientierung habe ich bei anderen Unternehmen (Sony, Bosch) mal geschaut wie die Logos eingebunden sind. Die Vorlage (Logo) mit dem Hinweis "Diese Datei zeigt ein Logo, das dem Markenrecht und/oder dem Namensrecht unterliegt. Es ist gesetzlich verboten, diese Rechte zu verletzen." fand ich ganz passend.

Allerdings eine Frage:

Das Logo der Firma Bosch: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Bosch-Logo.svg enthält zwar den Hinweis auf Namensrecht/Markenrecht, aber auch den Zusatz "notwendige Schöpfungshöhe nicht erreicht".

ebenso bei Bauknecht http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Bauknecht.svg "Schöpfungshöhe nicht erreicht, daher PD

Meine Frage nun: Wenn ich beim Artikel das Logo des Unternehmens einbinde und die Vorlage für (Logo) wie oben verwende, was passiert, wenn irgend ein Nutzer drunter schreibt "Schöpfungshöhe nicht erreicht"? Wer kann sich das anmaßen das zu entscheiden und das Logo so einfach als Public Domain freigeben? Wird das Bild des Logos dann gemeinfrei und jeder dahergelaufene kann das Firmenlogo -auch kommerziell- nutzen, oder sind die Namens/Makrenrechte dann nicht betroffen?


Wer kann mir sagen, wie es beim englischsprachigen Artikel aussieht? Den würd ich gleich mit machen. --145.225.171.243 17:17, 12. Feb. 2008 (CET)

Die Firma kann das Logo im OTRS einer freien Lizenz unterstellen (siehe WP:TV). Dann kann das Logo bspw. unter Namesnnennung der Firma/der Person, die das Logo erstellt hat weiterverwenden. Dabei gelten die Einschränkungen des Markenrechts. Wenn das Logo keiner Schöpfungshöhe unterliegt, ist das Logo automatisch gemeinfrei, doch auch hier muss jeder Nutzer das Markenrecht beachten. Also: Die Markenrechte sind nicht betroffen, die Schöpfungshöhe ist gesetzlich festgelegt. --Wuzur - Diskussion 17:25, 12. Feb. 2008 (CET)
Das mit der freien Lizenz ist meist unmöglich, da die in vielen Ländern der Erde doch copyright/urheberrechtlichen Schutz genießen, nur eben zufällig in DACH nicht. Die WMF weiß schon, warum sie ihre Logos - unabhängig eines urheberrechtlichen Schutzes in DACH - NICHT unter eine freie Lizenz stellt. sугсго.PEDIA 17:30, 12. Feb. 2008 (CET)
Ich schrieb nur das das möglich ist. Einige Firmen unterstützen das sogar. Meistens ist es jedoch besser - und da stimme ich Syrcro zu - das einfach mit der erwähnten Vorlage einzufügen. --Wuzur - Diskussion 17:51, 12. Feb. 2008 (CET)
mir gehts ja nur darum, dass nicht plötzlich das Firmenlogo auf jedem Kindergeburtstag auf den Ballons zu finden ist (bzw. schlimmeres), kaum dass es hier rein gestellt ist und irgendjemand feststellt "Hey, das hat gar keine Schöpfungshöhe". Derzeit besitzt die Firma das Urheberrecht und das Markenrecht. Sehe ich das richtig, dass das Urheberrecht verloren geht, wenn ich das Bild hier hochlade und nur das Markenrecht bestehen bleibt? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 145.225.171.243 (DiskussionBeiträge) 18:02, 12. Feb 2008) -- Chaddy - DÜP 18:37, 12. Feb. 2008 (CET)
Nein, du siehst das völlig falsch. Wenn das ein sehr einfaches Logo ist, gilt: Die Firma besitzt _nicht_ das Urheberrecht, das kann man gar nicht an etwas, das keine Schöpfungshöhe hat. Das Hochladen hat darüber keinerlei Auswirkung. --AndreasPraefcke ¿! 18:32, 12. Feb. 2008 (CET)
Ein Urheberrecht hat nie bestanden. Allerdings kann das Logo trotz, dass es urheberrechtlich frei ist, nur eingeschränkt verwendet werden, weil es markenrechtlich geschützt. Das Markenrecht ist für uns hier egal, da wir durch bloßes Zeigen das Markenrecht nicht verletzen.
Du hast noch gefragt, wie das in en-WP aussieht: Dort gilt US/UK-Recht. Es gibt dort soetwas wie "Schöpfungshöhe" nicht. In den USA ist das Logo also auch urheberrechtlich geschützt. In en-WP kann das Logo aber dennoch verwendet werden, weil es dort die Ausnahme des "fair use" gibt. Das ist in etwa vergleichbar mit dem Bildzitat (das wiederum hier nicht erlaubt ist). -- Chaddy - DÜP 18:37, 12. Feb. 2008 (CET)

Natürlich gibt es auch in den USA eine Hürde für geschützte Darstellungen. Ein Strich oder ein Dreieck sind selbst da gemeinfrei, und natürlich auch Schriftzüge. --134.130.68.65 18:45, 12. Feb. 2008 (CET)

Rettung aus den Commons in die de.WP - ja oder nein?

Moin Kollegen, tja, auf Commons herrscht derzeit ein rauer Wind und anscheinend arbeiten dort einige User gegen das Projekt Commons und Wikipedia. Um konkret zu werden: Vor gut 2 Jahren stellte die Internetseite Vector-images.com die Raster-Vorschaubilder unter eine Public Domain entsprechende Lizenz. Nachdem über 3000 Wappen hochgeladen wurden und einige User sich die Mühe und Arbeit gemacht haben, aus diesen SVGs zu basteln, hat jetzt nach langer Zeit ein User mal ne Mail an Vector-images geschickt, ob sie denn die revektorisierung ihrer Dateien auch erlauben. Nach der Antwort zu folge erlauben sie dies nicht (ein klarer Verstoß gegen PD wie ich meine). In Folge dessen steht nun seit einigen Wochen der entsprechende Lizenzbaustein commons:Template:Vector-Images.com zur Löschung (siehe auch hier). Der Baustein wird wohl im Laufe der kommenden Woche gemeinsam mit allen 3000 Wappen die ihn enthalten gelöscht werden. Es wird angeregt, die Bilder an die Projekte zu verweisen (z.B. in EN als Fair Use und auf DE als Amtliches Werk). Das ist zwar ein großer Aufwand, aber wenn wir keine Rettungsmöglichkeit für die Wappen sehen, bleibt uns wohl oder übel nichts anderes übrig. Auf Commons werden Versuche einer Umlizensierung durch entsprechende Bausteine für Russland, Weißrussland und Estland, derzeit noch toleriert aber an sich auch abgelehnt. Die Frage ist: Wollen wir die Bilder zu uns auf DE holen oder nicht? Es handelt sich um sämtliche Staatswappen afrikanischer Länder, hunderter Gemeindewappen aus Russland. hunderte Gemeindewappen und Landeswappen aus Weißrussland und Estland sowie ein paar vereinzelte sonstige Wappen. Sollte sich keine Lösung finden, sind in spätestens 1 Woche auf tausenden von Seiten in diversen Sprachversionen der Wikipedia die Gemeindeseiten verwaist und ohne Wappen. Wir sollten uns schnell entschließen, bevor es zur Löschung kommt, denn später nochmal die Wappen zu suchen und zu recherchieren is um einiges aufwendiger. Würde mich freuen, wenn wir eine Lösung finden. Christian Bier Rede mit mir! 11:30, 8. Feb. 2008 (CET) PS: Bitte keine Antworten: Bei Wappenfragen Steschke fragen. Das hilft auf Commons genauso wenig, wie wenn dort Histo zur Schöpfungshöhe Stellung nimmt (vor kurzem im Ramen der Logodiskussion dort geschehen, aber einfach ignoriert durch die "nicht-deutschen" Nutzer)

Eigentlich wollte ich antworten: "Steschke fragen" ;) - ich würde vorschlagen, daß jemand von uns alle runterlädt und mit dem Commonist auf .de lädt. Wenn es Pixelgrafiken sind kann ich es machen, SVG kann ich nicht downloaden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:37, 8. Feb. 2008 (CET)
Vielleicht kann uns Markus helfen und uns eine modifizierte Version des Commonshelpers zur Verfügung stellen. D.h. die gleiche Funktion wie der Commonshelper nur andersrum. Und beim Transfer müssen dann nur die Vorlagen ausgetauscht werden. Das würde die Arbeit um einiges erleichtern. Ansonsten teilen wir beide uns den Job. Christian Bier Rede mit mir! 11:41, 8. Feb. 2008 (CET)
Du kannst nicht, dazu muß man Admin auf .de sein (solange eine Kopie auf Commons existiert) - jedenfalls denke ich das so. Ich würde auch erst Kolossos fragen, ob er wegen unserer aktuellen GFDL-Auseinandersetzungen zustimmen würde, daß ich dabei gewissermaßen Admin-Rechte nutze. --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:48, 8. Feb. 2008 (CET)
Man muss Admin sein um eine lokale Kopie hochzuladen, aua, von wem und von wann stammt denn diese Regelung? Christian Bier Rede mit mir! 11:52, 8. Feb. 2008 (CET)
Ich bin mir nicht sicher, versuch es einfach mal. --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:53, 8. Feb. 2008 (CET)
"Eine Datei mit diesem Namen existiert bereits auf Wikimedia Commons. Bitte gehe zurück und lade die Datei unter einem anderen Namen erneut hoch." Ist nicht möglich mit normalen Rechten, hab es gerade versucht jodo 19:49, 8. Feb. 2008 (CET)

Ok, ich werde Sonntag anfangen, die Dateien zu sichern. Ich werde mal bei den Bots anfragen, ob man das automatisieren kann. ist ja doch schon ne ganze Menge... Kolossos hat zugestimmt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 03:08, 9. Feb. 2008 (CET)

"Kolossos hat zugestimmt." - Ja, das ist natürlich das wichtigste... ;) -- Chaddy - DÜP 04:30, 9. Feb. 2008 (CET)

Noch eine Anmerkung: für deutsche Wappen sind die Versionen von Vector-images.com i.d.R. verzichtbar, denn a) haben wir normalerweise andere Versionen (oft die „amtlichen“), b) sind das manchmal nur an die Originalwappen angelehnte Neuschöpfungen mit Fehlern, vgl. [10] mit [11]. Fazit: die muss man nicht „retten“. -- Rosenzweig δ 18:52, 9. Feb. 2008 (CET)

Die deutschen Wappen brauchen wir auch nicht zu retten, denn die können dort mit der PD-GermanCOA Vorlage sowieso bleiben. Aus denen fliegen dann nur die V-I.com Vorlagen raus. Also von daher, um die deutschen Wappen brauchen wir uns keine Sorgen zu machen. Christian Bier Rede mit mir! 03:33, 11. Feb. 2008 (CET)
Soweit ich das überblicken kann, sind auch keine deutschen Wappen auf den Commons mit der V-I Vorlage vorhanden. Also alles noch besser. Christian Bier Rede mit mir! 03:35, 11. Feb. 2008 (CET)

Kurze Frage: Wie sieht der Stand der Dinge aus? Weil, an sich ist der LA auf Commons mehr als überfällig und wenn jetzt einer das Ding samt Bildern plötzlich löscht siehts verdammt böse aus. Christian Bier Rede mit mir! 22:40, 13. Feb. 2008 (CET)

Du hast ihn doch selbst auf „behalten“ entschieden, oder sehe ich das falsch? Code·Eis·Poesie 22:42, 13. Feb. 2008 (CET)
Das ist richtig, das hatte ich. Nur wurde der LA wieder eröffnet (von Nicht-Admins!), da denen meine Entscheidung trotz Begründung nicht gepasst hat. Christian Bier Rede mit mir! 09:27, 14. Feb. 2008 (CET)
Ach, Christian. Mache dir mal keine Sorgen. Das Abarbeiten von LAs auf Commons geht ziemlich schnell. Als ich vor ein paar Tagen nachgesehen habe, war immerhin der September 07 schon fast ganz abgearbeitet... -- Chaddy - DÜP 22:49, 13. Feb. 2008 (CET)
Hmm, naja, manche Entscheidungen fallen aber auch schon nach einem Tag. Christian Bier Rede mit mir! 09:27, 14. Feb. 2008 (CET)

Gemeinschaftswerke als Bild-PD-alt-100?

Hi Leute, mir sind bei den Links a. d. Seite sehr viele Files aus Werken wie „F. W. Putzgers Historischer Schul-Atlas“ (1), „Meyers Konversationslexikon 1888“ (2) aufgefallen. Die sind doch alle ganz einfach PD-old, da Gemeinschaftswerk von vor 70 Jahren, oder? Code·Eis·Poesie 11:17, 10. Feb. 2008 (CET)

Nein. Bei solchen Gemeinschaftswerken gilt auch ganz normal 70 Jahre pma. Das Werk ist dann 70 Jahre nach dem Tod des langlebigsten Urhebers gemeinfrei. Natürlich ist auch unsere Wikipedia-interne Ausnahmeregelung PD-alt-100 möglich, wenn das Werk älter als 100 Jahre ist und der/die Urheber unbekannt sind. -- Chaddy - DÜP 13:52, 10. Feb. 2008 (CET)
Ok, Meyers 1888 wird allerdings als gemeinfrei angesehen und ist bsw. teilweise bei Wikisource verfügbar, haben die dann alle Autoren durchgecheckt? Code·Eis·Poesie 14:02, 10. Feb. 2008 (CET)
Was die auf Wikisource so treiben, weiß ich nicht. -- Chaddy - DÜP 14:03, 10. Feb. 2008 (CET)
Sind bei Meyers die Autoren überhaupt genannt und/oder bekannt? -- Rosenzweig δ 14:08, 10. Feb. 2008 (CET)
Auch das weiß ich nicht. Allerdings gilt auch dann PD-alt-100. Wenn das Werk dann 150 Jahre alt ist, setzem wir allgemein PD-alt, weil die Wahrscheinlichkeit, dass der unbekannte Autor doch noch keine 70 Jahre tot ist, dann sehr gering ist. -- Chaddy - DÜP 14:10, 10. Feb. 2008 (CET)
Wenn die Autoren nicht bekannt sind, kann man bei einem solchen Werk doch durchaus von pseudonymer bzw. anonymer Veröffentlichung sprechen, oder? Code·Eis·Poesie 14:13, 10. Feb. 2008 (CET)
(BK) Ja, es gibt im deutschen Recht eine Regelung bzgl. Anonymes Werk. Da man aber nie so genau wissen kann, ob der Autor wirklich anonym bleiben wollte, oder einfach nur unbekannt ist, wenden wir da auch PD-alt-100 an. Da die Urheber aber ja bekannt sind, siehe Rosenzweig, ist das sowieso nur noch die einzige Möglichkeit. -- Chaddy - DÜP 15:22, 10. Feb. 2008 (CET)
Gefunden: bei Meyers werden sie genannt, siehe hier. -- Rosenzweig δ 14:18, 10. Feb. 2008 (CET)
Und die sind alle schon 70 Jahre tot? Beeindruckend … Wie kam ich auf die Idee mit den Gemeinschaftswerken? *grübel* Code·Eis·Poesie 15:21, 10. Feb. 2008 (CET)
Ah, ich habe was auf Wikisource gefunden: „Lassen sich laut § 8 UrhG die Anteile gesondert verwerten, können diejenigen Anteile hier aufgenommen werden, deren Urheber bereits 70 Jahre tot sind. Handelt es sich aber um ein Gemeinschaftswerk, bei dem die Anteile nicht trennbar sind, lesen wir gemeinsam § 65 UrhG, wonach sich die Schutzfrist nach dem längstlebenden Mitwirkenden richtet.“ Damit wäre die Sache zumindest klar, jetzt müssen wir nurnoch rausfinden, wann die Jungs alle abgedankt haben. Code·Eis·Poesie 15:25, 10. Feb. 2008 (CET)
(BK) Wenn sie alle 70 Jahre tot wären, dann könnten wir PD-alt setzen. Wenn nicht, dann können wir die Bilder löschen... (zumindest die, an denen der noch-nicht-70-Jahre-tote Autor Urheber ist) Wenn die Lebensdaten der Autoren nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelbar sind, dann können wir PD-alt-100 setzen. -- Chaddy - DÜP 15:27, 10. Feb. 2008 (CET)
Full ack. Eigentlich sollten sich darum die anderen Projekte, die dieses Werk digitalisiert haben, ja schonmal gekümmert haben. Code·Eis·Poesie 15:30, 10. Feb. 2008 (CET)
(BK) Schön. Und wann sind die alle gestorben? Das wäre nämlich ganz wichtig zu wissen. -- Chaddy - DÜP 15:22, 10. Feb. 2008 (CET)
Die Sterbedaten musst du wohl selbst ermitteln. Zumindest ein paar waren jedenfalls schon bei Erscheinen der Bände gestorben, wie das † bzw. (†) in der Mitarbeiterliste verrät. -- Rosenzweig δ 15:55, 10. Feb. 2008 (CET)
Auf der Site, auf der der Meyer 1888 im Netz steht, kann ich jedenfalls nirgends was von "gemeinfrei" finden, im Gegenteil: Dort steht "Die Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG hat ... Ihre Zustimmung zu der Digitalisierung des Meyers ... gegeben". Ein Beleg der Gemeinfreiheit sieht anders aus. --Wikipeder 15:46, 10. Feb. 2008 (CET)
Seh ich das falsch oder hätte es auch Auswirkungen auf alle Artikel die Vorlage {{Meyers}} einbinden? Das wäre dann schon ein großes Problem jodo 15:57, 10. Feb. 2008 (CET)
Richtig, die wären auch betroffen. Code·Eis·Poesie 15:59, 10. Feb. 2008 (CET) Korrektur: Sie wären nur betroffen, wenn wir herausfinden würden, dass einzelne Autoren noch keine 70 Jahre tot sind. In allen anderen Fällen greift PD-alt-100 oder PD-alt. Code·Eis·Poesie 16:05, 10. Feb. 2008 (CET)
So, ich hab mal recherchiert. Also die Autoren, zu denen sich was finden lies sind alle mehr als 70 Jahre tot. Die meisten starben vor 1910. Ich hatte nur einen dabei, der erst in den 20er Jahren starb. 10 Leute kann ich bisher nicht verifizieren (da muss ich wohl in Sekundärliteratur suchen). Übrigens: Zu so einigen haben wir hier sogar Wikipedia-Artikel. (dort findet sich ja noch nicht mal der Hinweis, dass die betreffenden Leute an diesem bedeutenden Lexikon mitgewirkt haben. Als Beispiel: Alexander Brückner) Christian Bier Rede mit mir! 03:59, 11. Feb. 2008 (CET)
Danke! Ich habe gestern auch etwa 25 recherchiert und zumindest keinen Hinweis gefunden, dass sie noch nicht 70 Jahre tot wären. Damit ist die Gemeinfreiheit zwar nicht bestätigt, aber es hätte schlimmer sein können. --Wikipeder 09:24, 11. Feb. 2008 (CET)
Wäre nett, wenn du sagst, welche das sind. --Gruß, Constructor 09:49, 11. Feb. 2008 (CET)

Man kanns auch übertreiben --134.130.68.65 18:49, 12. Feb. 2008 (CET)

Stimmt schon. Aber wir brauchen auch Rechtssicherheit. Das sagst du ja selbt immer, Histo. Du könntest übrigens uns gerne helfen (du musst ja nicht die Lebensdaten der Urheber raussuchen ;) ). Ein Statement von dir wäre aber sicher nicht schlecht. -- Chaddy - DÜP 21:06, 12. Feb. 2008 (CET)

Christian Bier schrieb: So, ich hab mal recherchiert. Also die Autoren, zu denen sich was finden lies sind alle mehr als 70 Jahre tot. Die meisten starben vor 1910. Ich hatte nur einen dabei, der erst in den 20er Jahren starb. 10 Leute kann ich bisher nicht verifizieren (da muss ich wohl in Sekundärliteratur suchen). - vielleicht könntest du eine kleine Liste machen? Also, sowohl von denen, die du gefunden hast, als auch von den anderen. Ich kann dann vielleicht auch noch fehlende Lebensdaten in der Bibliothek finden... wenn es nur noch 10 sind und bis jetzt keiner vor weniger als 70 Jahren starb, sind die Aussichten ja sehr gut, dass die 4. Auflage des Meyer hieb- und stichfest gemeinfrei ist (dann ist die oben erwähnte "Genehmigung" der Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG für die Online-Version des Meyer 1888 wohl auch irrelevant - die Firma hat in diesem Fall keinerlei urheberrechtliche Ansprüche mehr. Aber vielleicht gibt es noch ein markenrechtliches Problem wegen "Meyer"?) Gestumblindi 22:35, 14. Feb. 2008 (CET)

Nutze Bilder aus der Wikipedia, geht das so?

Hallo, ich bin hier Thematisch wohl falsch, hab aber keine bessere Stelle gefunden wo ich meine Frage stellen kann. Hoffe das geht so halbwegs in Ordnung. Also ich habe für eine Webseite die ich ehrenamtlich betreue auf Wunsch Bilder von der Wikipedia (bzw. aus Wikimedia Commons) eingebaut, so dass bei jedem Aufruf ein anderes Erscheint. Die Bilder sind als Hintergrundbilder über CSS in einem DIV-Tag. Alle Orginal-Bilder stehen unter der "GNU Free Documentation License", somit ist die Weiterverwendung ja erstmal erlaubt, genauso wie die leichte Veränderung die wir an den Bildern Vorgenommen haben. Die neuen Bilder müssen dann ja auch wieder unter der gleichen Lizenz stehen und ich muss die Quelle nennen. So habe ich es unter den Wikipedia:Lizenzbestimmungen zumindest verstanden.
Aber wie ich das auf der Webseite deutlich mache ist mir nicht klar, ich habe es durch folgenden Satz im Impressum gelöst:
"Die wechselnden Hintergrundbilder von Orten und Bauwerken aus Mönchengladbach, die vor dem Logo "DIE LINKE. Mönchengladbach" erscheinen, stammen aus der Wikimedia Commons und stehen unter der "GNU Free Documentation License". Die Bilder wurden von uns bearbeitet und können natürlich unter beibehaltung der Lizenz weiterverwendet werden. Im HTML-Quellcode ist der Teil entsprechend markiert."
Ist das so ok? Ich will ja keinen Ärger mit Euch bekommen ;-) Wer die Webseite sehen will um die es geht: http://www.die-linke-mg.de Schon mal vielen Dank und Gruß --Corega Tops 17:40, 13. Feb. 2008 (CET)

Du musst auch alle Urheber (also die Fotografen) nennen. Außerdem muss der englische Originaltext der GFDL lokal auf der Webseite verfügbar sein. So verlangt es die GFDL. WP:LB und WP:WN sollten dir weiterhelfen. -- Chaddy - DÜP 17:51, 13. Feb. 2008 (CET)
Hi, vielen Dank schon mal. Habe es in Gang gesetzt dass jemand alle Quellen noch einmal raussucht, sollte dann noch vorm Wochenende im Impressum ergänzt sein, Kopie GFDL wird morgen eingebaut. Gruß --Corega Tops 18:17, 13. Feb. 2008 (CET)
Für mich wirft sich grad ne Lücke bei der Lizensierung auf: So wie ich das sehe gibt es derzeit keine Lizenz, mit der ich bestimmte Verwendungen ausschliessen kann, oder? Ohne eine Wertung der Richtung vorzunehmen und bei allem Respekt für das Ehrenamt, aber ich als Photograph/Künstler möchte explizit nicht, dass mein Bild/Werk in politischem und/oder religiösen Zusammenhang verwendet wird. Kann ich dies irgendwie lizenzmäßig ausschliessen. -- Hm-th
Hi Hm-th, ist deine Frage genereller Natur? Weil dann kann ich dir nicht wirklich antworten, glaube aber dass es mit der GFDL nicht geht. Bei einer der CC-Lizenzen könnte es gehen, aber wahrscheinlich auch nicht. Ist deine Frage aber jetzt ganz explizit auf mein Beispiel bezogen, also bist Du einer der Fotografen dessen Bilder wir verwenden, dann werde ich deinem Wunsch natürlich folgen (völlig egal ob ich dem Wunsch folgen muss oder nicht). Müßte dann nur wissen welches Bild ich raus nehmen soll. Gruß --Corega Tops 10:31, 14. Feb. 2008 (CET)
keine Sorge, ich hab keins der Bilder gemacht. Mich interessiert das wirklich allgemein. Hätte vielleicht ein neues Thema eröffnen sollen. Ich verhalte mich politisch extrem neutral und fände es von da her nicht richtig, wenn einer Richtung mit meinem Werk "geholfen" wird. Nicht dass es dan heisst "HM-ths Bidler tauchen auf rechts/linksextremen Seiten auf...". Religiös bin ich fanatisch gegen alle, also im gewissen Sinne auch absolut neutral. Da gilt voran genanntes noch stärker. --Hm-th
Wenn Du ein Bild unter einer der hier gültigen Lizenzen veröffentlichst, dann ist eine Weiterverwendung in jedem Kontext möglich (sofern er nicht z. B. durch das Markenrecht eingeschränkt ist). Wenn NPD/PDS/Scientology z. B. eine Landschaftsaufnahme lizenzkonform Nutzen, kann man wohl nichts dagegen machen. --Noddy 12:12, 14. Feb. 2008 (CET)
Unter den derzeitigen Bedingungen gibt es keine Möglichkeit, irgendeine Verwendung auszuschließen, wenn die Lizenzbestimmungen eingehalten werden, auch wenn das manchmal äußerst unerfreulich ist. -- Smial 13:30, 14. Feb. 2008 (CET)
So eine Einschränkung wäre mit dem Sinn und Zweck freier Inhalte nicht vereinbar. Es geht ja gerade darum, dass Inhalte für möglichst jeden zu möglichst jedem Zweck verfügbar gemacht werden. Wenn du das nicht möchtest, solltest du deine Inhalte unter eine andere Lizenz stellen, in der du die jeweiligen von dir nicht gewünschten Verwendungsmöglichkeiten ausschließt. Solche Inhalte können dann natürlich nicht in Wikimedia-Projekten wie Wikipedia oder Commons verwendet werden. sebmol ? ! 13:47, 14. Feb. 2008 (CET)

Fehler im Entscheidungsbaum für Bilder?

 
Hier wird doch klargestellt, dass bei "älter als 100 Jahre" auch noch die Autorenfrage zu klären ist, also stellt der Baum das doch nicht richtig dar?! --KnightMove 20:16, 14. Feb. 2008 (CET)

Stimmt, das ist im Baum sehr vereinfacht dargestellt. Natürlich darf ein über 100 Jahre altes Bild nur dann hochgeladen werden, wenn der Urheber nicht mit vertretbarem Aufwand auszumachen ist. Ansonsten gilt ganz normal 70 Jahre pma. -- Chaddy - DÜP 20:19, 14. Feb. 2008 (CET)

 ,
was haltet ihr von der Variante? sугсго.PEDIA 22:04, 14. Feb. 2008 (CET)

Ja, das ist gar nicht schlecht. -- Chaddy - DÜP 23:23, 14. Feb. 2008 (CET)

Foto von Bertolt Brecht

Hier ist ein Foto von Bertolt Brecht zu finden. Ganz unten steht: "Fotos: [...] Bertolt Brecht: public domain". Fluter ist eine respektable Quelle (Jugendmagazin der Bundeszentrale für Politische Bildung). Der Brecht-Artikel könnte das Foto sehr gut vertragen, also würde ich es hochladen, nur mit welchem Baustein? --Wladi001 17:21, 13. Feb. 2008 (CET)

Ich halte den Fluter auch für eine vertrauenswürdige Quelle (Puplikation der BZGA) und denke auch, dass sie wissen, was sie da schreiben. Das größere Problem ist die schlechte Auflösung des Fotos. So bringt es uns wenig. Ich würde an deiner Stelle einfach eine nette Mail hinschreiben und mit sowohl den urheberrechtlichen Status sichern lassen, als auch nach einem größeren Bild anfragen jodo 19:02, 13. Feb. 2008 (CET)
Falls gemeinfrei, ist hier noch eine etwas größere Bilddatei. Gruß --Telrúnya 19:09, 13. Feb. 2008 (CET)
Solange weder der Fotograf bekannt noch sicher ist, dass das Bild mindestens 100 Jahre alt ist, kann es nicht hochgeladen werden. --88.65.110.178 19:49, 13. Feb. 2008 (CET)

Ich habe ihnen mal ne Mail geschickt. --Wladi001 20:25, 13. Feb. 2008 (CET)

Anhand der Lebensdaten erscheint es plausibel, daß dieses Foto in Dänemark oder Schweden entstand, es kann also durchaus PD sein, auch wenn er Deutscher ist. Hier sollten wir der reputablen Quelle einfach glauben oder per OTRS mal fragen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:46, 14. Feb. 2008 (CET)
Der Vergleich läßt aber eher auf eine Entstehung in den 1950er-Jahren schließen, und wenn man sich zusätzlich das anschaut (S.6) könnte man eine Urheberschaft Gerda Goedharts in Betracht ziehen. "Public Domain" halte ich für gewagt. Gruß --Wero 01:16, 15. Feb. 2008 (CET)
Wie's aussieht krieg ich Montag eine detaillierte Antwort. Die verantwortliche Person meinte sich aber zu erinern, dass die Information über den Copyright-Status von der Büchereiverband Österreichs kam. --Wladi001 14:52, 15. Feb. 2008 (CET)

Rechte bei einem Gespräch/Interview

Wie ist das mit den Urheber- und Verwertungsrechten bei einem Gespräch bzw. Interview: A und B unterhalten sich zu einem Fachthema. A hat dabei eher die Rolle des Fragenden, B eher die des Wissenden, man könnte das Gespräch also auch als Interview bezeichnen. Beide kommen überein, die Inhalte in einem Printmedium von Verlag C zu veröffentlichen. Sie treffen keine schriftlichen oder weiteren Vereinbarungen. Was darf nun wie und unter welcher Lizenz bei WP verwendet werden? Wer entscheidet das? Danke, --Markus 08:30, 15. Feb. 2008 (CET)

A und B müssen der Veröffentlichung des Interviews unter einer freien Lizenz zustimmen. Allerdings nehme ich an, dass sie Nutzungsrecht an den Verlag abgetreten haben (sonst könnte der das Gespräch nicht veröffentlichen). Das ist aber nur dann von Belang, wenn sie alle Nutzungsrechte an den Verlag abgetreten haben. Dann nämlich hat der Verlag zu entscheiden, unter welcher Lizenz das Gespräch steht. -- Chaddy - DÜP 14:36, 15. Feb. 2008 (CET)

Ist dieses Bild eine URV?

Ich kenne mich nicht sehr gut mit der Situation von geschütztem Kartenmaterial aus und frage deshalb hier nach, ob diese Karte, die zur Wahl bei den Exzellenenten Bildern steht im eigentlichen Sinne nach UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 7 eine URV darstellt oder nicht? Ist hier die Einverständniserklärung des Erstellers notwendig? --Niabot議論 11:41, 15. Feb. 2008 (CET)

Die Linienführung der Straßenbahnen und die Position der Stationen sind nun einmal in der Realität auch so und nicht anders. Da gibt es praktisch keinen kreativen Spielraum, wie soll man so etwas denn anders darstellen? Auch das Farbschema dürfte wohl kaum zu ändern sein. Wenn jede Linie ihre eigene allgemein bekannte Kennfarbe hat, wäre es ziemlich irreführend, hier andere Farben zu verwenden. Klar, auf Commons hätte vermutlich schon jemand „Jehova“, pardon, „Derivative Work“ geschrien und einen LA gestellt. --Herby 18:06, 15. Feb. 2008 (CET)
Und was sagt mir diese belegte und kompetente Aussage in Bezug auf die Rechtssicherheit? --Niabot議論 19:19, 15. Feb. 2008 (CET)
Siehe unten. Ich hatte das gesucht, doch nicht gefunden. Rechtssicherheit kann hier natürlich niemand geben, die Verantwortung liegt letztendlich immer bei dem, der ein Bild hochlädt. Ein meines Erachtens gutes Beispiel, wie man das lösen kann, ohne sich zu eng ans Vorbild anzulehnen, wäre der Netzplan der Wiener U-Bahn, im Vergleich dazu das Original (welches hier auch noch zusätzlich das ÖBB-Netz enthält): [12] --Herby 23:16, 15. Feb. 2008 (CET)

Hatten wir schon: Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2007/März#Streckennetzkarte und Wikipedia_Diskussion:Bildrechte/Archiv8#Schöpfungshöhe_von_Gleisplänen?. Die Diskussionsseiten werden wohl leider von Google nicht indiziert. Zusammenfassend: Die zugrundeliegenden geographischen Daten sind nicht schützbar. Je komplexer das Streckennetz, desto höher ist in der Regel auch der nötige Abstraktionsaufwand um eine brauchbare Streckenkarte gestalten zu können. Je höher der Abstraktionsgrad, desto größer der notwendige Abstand, den eine eigene Karte haben muss.-- Wiggum 19:59, 15. Feb. 2008 (CET)

CC-by-sa/2.5 und das Griechische Kulurministerium

Bei meinen Bemühungen die Lizenz CC-by-sa/2.5 für einige Fotos aus einer Veröffentlichung der Ephorie Kavala zu erhalten kam dies heraus:


HELLENIC REPUBLIC MINISTRY OF CULTURE GENERAL DIRECTORATE OF ANTIQUITIES & CULTURAL HERITAGE DIRECTORATE OF MUSEUMS, EXHIBITIONS & EDUCATIONAL PROGRAMS DEPARTMENT FOR NON STATE ARCHAEOLOGICAL MUSEUMS &COLLECTIONS, FOR ANTIQUE SHOPS &FOR THE FIGHT AGAINST ILLICIT TRAFFIC IN ANTIQUITIES

Αthens, 15.2.2008 Reference Number:ΥPPΟ/GDAPK/DMEEP/G2/F52a/3907/85

Address:xxxxx 6 Postal Code:xxxxx, Αthens xx Telefax:xxx xxxx Contact:xxxxx Τelephone:xxxx xxxx

To:Gerhard Haubold Email:xxxx@xxxx.de C.c.:Eighteenth Ephorate of Prehistorical & Classical Antiquities

SUBJECT: Permission to use images of archaeological content from Thasos in the electronic encyclopedia WIKIPEDIA.

In relation to your request regarding the use of archaeological images from Thasos, we wish to inform you that we are not in a position to reply favorably due to the fact that the terms and conditions of image use in the WIKIPEDIA are contrary to the Greek legislation concerning Cultural Heritage and its use, as laid down by the Law 3028/2002 (Government Gazette Issue 153/A/28.06.2002). Specifically, the license agreement, which WIKIPEDIA asks for, mentions that the copyright owner agrees to publish the images under the free license of the License-Permissions-Office of Wikimedia. Thus it is acknowledged that anyone is granted the right to use the images in a commercial product and to modify them according to their needs.

However, according to the aforementioned legislation, the rights of the Hellenic Ministry of Culture are not negotiable nor can be ceded to third parties for commercial or other use. All permissions are granted for usage specifically mentioned beforehand and no modification or alteration of the archaeological images depicted is allowed.

Τhe Hellenic Ministry of Culture is the sole copyright owner.

The Director xxx xxxxxx


Ist das das Ende oder käme da eine akzeptablere Lizenz infrage? -- Gerdl 17:51, 15. Feb. 2008 (CET)

Worum geht es genau? Um Fotos aus einer fremden Publikation, die irgendwer anders fotografiert hat oder um eigene Bilder von Dir selbst? In ersterem Fall dürfte klar sein, dass Du die ohne Zustimmung nicht verwenden kannst. In zweiterem Fall: Irgendwie kommt die Antwort so rüber, als hätten die Griechen ein Gesetz, welches dem Staat sämtliche Bildrechte an ihren Kulturgütern garantiert, auch wenn die Fotos von Dir und mir gemacht wurden und die abgebildeten Objekte schon Jahrtausende alt sind. Schätze, das werden außer auf der griechischen Wikipedia (und womöglich irgendwann auf Commons) aber herzlich wenige ernst nehmen. --Herby 18:09, 15. Feb. 2008 (CET)

Solche protektionistischen Vorschriften wurden schon des öfteren auf Commons diskutiert, zuletzt im Zusammenhang mit dem Pyramiden-Gesetz Ägyptens. Es gibt auch eine vergleichbare Regelung in Italien, an die sich die it WP hält, und ich meine mich recht zu erinnern, dass auch die Griechen in der WP sich an die Vorschrift halten. Commons tendiert dazu, diese Regelungen zu ignorieren, solange die Bilder und die dargestellten Objekte gemeinfrei im urheberrechtlichen Sinn sind. Wir richten uns hier nach dem Recht von DACH und beachten Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum --134.130.68.65 20:57, 15. Feb. 2008 (CET)

S.a. [13] --134.130.68.65 21:19, 15. Feb. 2008 (CET)

So wie ich die Anfrage von Gerdl verstehe, geht es hier um fremde Bilder (Gerdl schreibt: "Fotos aus einer Veröffentlichung der Ephorie Kavala"); wenn das griechische Kulturministerium die Rechte an diesen Bildern hat und sie nicht wikipediakonform freigeben möchte/kann, ist das bedauerlich, hat aber erst mal nichts mit "protektionistischen Vorschriften" zu tun. Da die Antwort jedoch auf "Greek legislation concerning Cultural Heritage and its use" (also etwa "griechische Gesetzgebung über das Kulturerbe und seine Verwendung") Bezug nimmt, könnte doch so etwas gemeint sein. Es müsste jemand das erwähnte Gesetz lesen können, das wahrscheinlich nur in griechischer Sprache verfügbar ist, um zu sehen, was es genau regelt. Wenn mit "Τhe Hellenic Ministry of Culture is the sole copyright owner" die spezifischen fremden Bilder gemeint sind: wird wohl stimmen und da kann man nichts machen. Wenn damit aber "hat die Rechte an allen Bildern aller griechischen Antiquitäten" gemeint wäre: wohl kaum ausserhalb Griechenlands durchsetzbar, urheberrechtlich gibt es dafür jedenfalls international keine Handhabe; falls Griechenland Bilder seines Kulturerbes durch irgend ein Spezialgesetz schützen will, hat das mit dem Urheberrecht nichts mehr zu tun. Gestumblindi 03:49, 17. Feb. 2008 (CET)

Bilder im Artikel Bundesrat (Deutschland)

Hallo, ich bin gerade fleißig an der Überarbeitung des Artikels übder den Bundesrat, der sich im Review befindet. Eine meiner noch offenen Baustellen ist die Frage nach den Bildrechten für die im Artikel eingebundenen Fotos (die Tabellen habe ich selbst entworfen und die grafische Darstellung der Stimmverteilung stammt von Benutzer:WikiNight und ist von ihm lizensiert. Es verbleiben noch drei Fotos, bei denen ich mir nicht ganz sicher bin:

  • Diese Außenaufnahme des Gebäudes des ehemaligen preußischen Herrenhauses – aus der Bildbeschreibungsseite kann ich entnehmen, dass der Urheber des Bildes dieses unter Creative-Commons-Lizenz gestellt hat. Bildrechte Dritter – etwa der Bundesrates als Vertreter des Hausrechts – halte ich im Rahmen der Panoramafreiheit für nicht gegeben.
  • Gleiches gilt für dieses Bild des Gebäudes in Bonn.
  • Wie sieht es aber mit Innenaufnahmen von Gebäuden aus? Der Urheber dieses Fotos des Plenarsaals des Bundesrates hat es unter GNU FDL gestellt. Wie sieht es denn hier mit Rechten Dritter aus? Mir ist bekannt, dass der Architekt der Umbaumaßnahme gem. § 2 Abs. 1 UrhG Urheber des Bauwerks sein dürfte, in diesem Falle also Professor Peter P. Schweger, Schweger Assoziierte Gesamtplanung GmbH (siehe hier). Ist hierdurch nur das Bauwerk selbst geschützt, oder hat dies zur Folge, dass der Urheber des Bauwerks auch Rechte an den Bildern des geschützten Werks hat?
  • Ich würde gerne auch weitere Innenaufnahmen in den Artikel einbinden, „traue“ mich jedoch wegen meiner Unsicherheiten bezüglich des Urheberrechts nicht.

Danke im Voraus für eure Hilfe! -- Rage71 12:20, 17. Feb. 2008 (CET)

Die Bilder sind alle drei in Ordnung. Bei den ersten beiden greift die Panormafreheit, beim dritten gilt, was im Grunde auch bei den ersten beiden gilt: Geschützt sind die Bauwerke (bzw. eben der Innenraum) nur dann, wenn sie auch Schöpfungshöhe haben. Haben diese hier aber nicht. Von der Lizensierung her könnte das flickr-Bild problematisch sein, das ist aber bei allen flickr-Bildern so. -- Chaddy - DÜP 13:10, 17. Feb. 2008 (CET)

Abbildung der sterblichen Überreste von Personen, die 1994 ermordet wurden

Abgesehen vom Problem der Würde stelle ich mir die Frage, ob das Abbilden der sterblich Überreste erst 1994 ermordeter Personen ohne deren Zustimmung oder Zustimmung von Erben urheberrechtlich unbedenklich ist. (Derzeitiges Intro-Bild im Lemma Völkermord in Ruanda ). Die Aufnahme fokussiert die Schädel und blendet bewusst durch die Nachtaufnahme die Szenerie der Begräbnistätte aus; alleiniger Fotozweck ist das Zeigen einiger Schädel. Es handelt sich um eine ehemalige Kirche, die für etliche Opfer die letzte Ruhestätte wurde. Das Fotografieren in einer Begräbnisstätte ohne Erlaubnis von Nachfahren wäre auch bei uns sittenwidrig. Ich bezweifele hinreichende Urheberrechte des Fotos und schlage eine Überprüfung/Klärung vor. --Hgn-p 17:36, 17. Feb. 2008 (CET)

Da die Abgebildeten nicht identifizierbar sind, liegt keine Verletzung der Rechts am eigenen Bild vor. Eine Gesichtsrekonstruktion anhand eines Fotos vom Schädel ist (noch?) unmöglich. --RalfRBIENE braucht Hilfe 17:41, 17. Feb. 2008 (CET)
Die Aufnahmen stammen aus dem Inneren einer ehemaligen Kirche, jetzt Gedenkstätte. Darf man da ohne Zustimmung des Gebäudeeigners fotografieren?--Hgn-p 17:49, 17. Feb. 2008 (CET)
Möglicherweise nicht, aber das betrifft nicht die urheberrechtliche Wertung des Bildes (nichts auf dem Bild ist ein schützenswertes Werk, die Totenschädel sind zudem nicht verkehrsfähig-eigentümerlos).sугсго.PEDIA 18:01, 17. Feb. 2008 (CET)
Das ist kein urheberrechtliches Problem. Das Recht am eigenen Bild gehört nicht zum Urheberrecht. Wenn die Personen 1994 gestorben sind, sehe ich da kein Problem, auch wenn man die Gesichter rekonsturieren kann (ich glaube nämlich, das geht schon). Das Recht am eigenen Bild läuft gemäß § 22 KUG 10 Jahre nach dem Tod des Abgebildeten aus. 1994 verstorben => schon fast 14 Jahre tot. -- Chaddy - DÜP 18:08, 17. Feb. 2008 (CET)

Neuen Artikel uploaden

Trotz intensiver Suche konnte ich nirgends eine Beschreibung finden über "Wie kann ich einen neuen Artikel nach Wikipedia hochladen?" --Werner Dechent 22:36, 17. Feb. 2008 (CET)

Das findest du unter Hilfe:Neue Seite anlegen.--Luxo 22:39, 17. Feb. 2008 (CET)

Telefonkarten der Bundespost/Telekom

Ich habe zwei Telefonkarten mit ICE-Motiven eingescannt, die ich gerne in den ICE-Artikel einbauen würde. Doch wie steht es um das Urheberrecht? Sehe ich das richtig, dass im Gegensatz zu Briefmarken selbst Telefonkarten (aus den 1980er Jahren) der Deutschen Bundespost Telekom unter das Urheberrecht fallen, hier also nicht wiedergegeben werden dürfen? --Bigbug21 17:20, 15. Feb. 2008 (CET)

Telefonkarten fallen meines Wissen nicht unter amtliches Werk, daher ist davon auszugehen, dass das Urheberrecht greift. Also vom Hochladen abzuraten. Bobo11 15:15, 17. Feb. 2008 (CET)
Unter amtliches Werk fallen sie schon, zumindest bis zu dem Zeitpunkt, wo sie von der Deutschen Bundespost als Staatsunternehmen veröffentlicht wurden. Ausgaben der Telekom sind aber auszuschließen. Christian Bier Rede mit mir! 08:45, 18. Feb. 2008 (CET)

Brockhaus-Installation

Hallo,

da ich es gerade im Kurier gesehen habe: inwieweit ist das dort verwendete Bild überhaupt zulässig? Auf den zuständigen Commons wurde das bereits einmal diskutiert - in meinen Augen aber unter den falschen Gesichtspunkten. Klar ist: Panoramafreiheit greift nicht, da keine dauerhafte Installation. Nun ist also die Frage: erreicht dieses Werk Schöpfungshöhe - wenn ja, dann ist das nicht verwendbar. Dabei kann es aber nicht nur darum gehen, was auf den Büchern zu sehen ist, so wie auf den Commons argumentiert wurde. Vielmehr muss die Gesamtanordnung zur Bewertung der Schöpfungshöhe mit herangezogen werden. Letztlich wäre auch auf dem verhüllten Reichstag nichts Schützenswertes zu sehen gewesen - weiße Tücher - die Gesamtinstallation machte dort den Schutzstatus aus.--Innenrevision 01:09, 18. Feb. 2008 (CET)

Ich sehe kein Kunstwerk, es ist nichts schützenswert. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:30, 18. Feb. 2008 (CET)
Und warum soll es keinem Kunstwerk entsprechen, die Bände der Enzyklopädie in einem Kreis aufzustellen, der offensichtlich zu verschiedenen Assoziationen einlädt (siehe schon der Begriff Brockhenge oder auch die Bildunterschrift im Kurier)? Was sollte hier den Schutzstatus versagen?--Innenrevision 01:39, 18. Feb. 2008 (CET)
Es ist kein Kunstwerk, ein paar Bücher im Kreis aufzustellen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:52, 18. Feb. 2008 (CET)
"Kunstwerk" und "Schöpfungshöhe" stehen ja nicht unbedingt immer im Zusammenhang. Siehe z.B. dieses Werk, welches auf der letztjährigen Documenta in Kassel aushing. Oder auch diese Installation. Nein, da war nichts defekt. Und ja, es war völlig statisch. --jha 02:57, 18. Feb. 2008 (CET)
Das merke ich mir: "Nein, den Brockhaus muss man nicht mehr in die Regale einsortieren, der ist jetzt online. Das hier ist eine Kunstinstallation!" --Liberaler Freimaurer (Diskussion) 03:15, 18. Feb. 2008 (CET)

Das war kein Kunstwerk auf der Documenta, sondern schlicht Werbung auf der Buchmesse. Also höchstens angewandte Kunst, und daher gilt auch die Überlegung zur Schöpfungshöhe, die ich ebenfalls nicht gegeben sehe. --AndreasPraefcke ¿! 09:19, 18. Feb. 2008 (CET)

Recht auf eigenes Bild

Müsste man diesem Wunsch nicht nachkommen und das Bild zumindest löschen? --Brunosimonsara 12:39, 17. Feb. 2008 (CET)

Sie ist als Basketballnationalspielerin zumindest relative Person der Zeitgeschichte und hat damit nur ein eingeschränktes Recht am eigenen Bild. Das Bild muss nicht gelöscht werden. -- Chaddy - DÜP 13:06, 17. Feb. 2008 (CET)
Auch als Person der Zeitgeschichte hat sie das Recht, so dargestellt zu werden, daß berechtigte Interessen nicht verletzt werden. Wenn sie sich sehr unglücklich getroffen fühlt, würde ich ihrem Wunsch entsprechen. Das kann ich bei diesem Bild durchaus verstehen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:27, 17. Feb. 2008 (CET)
Vielleicht kann sie ja selbst ein besseres Bild zur Verfügung stellen. Das wäre für beide Seiten von Vorteil. -- Gruß, aka 15:37, 17. Feb. 2008 (CET)
Es gibt eins. Nur fehlt da leider die Lizenz. -- Rabensteiner Kall mei Drobbe 17:45, 17. Feb. 2008 (CET)
Auch wenn eine gewisse Plausibilität vorhanden ist, dass es sich auch wirklich um Frau Munck selbst handelt so ist es trotzdem noch nicht erwiesen. Ich habe trotzdem Benutzer:Die silberlocke eine E-Mail geschrieben. Rein rechtlich sehe ich keinen Verstoß, denn schließlich ist es ein ganz normales Portrait. Dass sie sich auf diesem nicht wirklich gut getroffen fühlt tangiert den rechtlichen Rahmen nach meiner Auffa:::ssung nicht. – Wladyslaw [Disk.] 18:27, 17. Feb. 2008 (CET)
Wir sollten aber die Person und ihre Wünsche respektieren, auch wenn das rechtlich nicht unbedingt notwendig ist. Wenn sie mal in Berlin ist, werde ich hinfahren und ein Porträt machen, was ihr auch gefällt. Bis dahin würde ich dafür plädieren, das unvorteilhafte Bild aus dem Artikel zu nehmen. Rechtliches hin oder her, da steckt ein Mensch dahinter und ich verstehe ihr Anliegen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:13, 17. Feb. 2008 (CET)
Um ihren Wunsch aber zu respektieren, wofür ich grundsätzlich auch bin, muss erstmal klar sein, dass SIE es auch wirklich ist. Bisher hat sich jemand mit ihren Initialen gemeldet und behauptet, dass sie es sei. – Wladyslaw [Disk.] 19:14, 17. Feb. 2008 (CET)
Ich habe eben den deutschen Basketballklub per Mail kontaktiert, mal sehen, was da kommt. Ich wäre dafür, das Bild erstmal zu lassen, aber aus dem Artikel zu nehmen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:28, 17. Feb. 2008 (CET)
+1. Bis zur Klärung sollte man das Bild entfernen. Es ist niemanden geholfen, wenn sie es ist und damit ein schlechtes Bild unserer Projekt nach außen entsteht. Gruß Julius1990 Disk. 19:30, 17. Feb. 2008 (CET)
Es ist darüberhinaus völlig unklar, von wem (soziale Rolle) und wo das Bild gemacht wurde, da ist eine Entfernung durchaus mit dem Recht am eigenen Bild vereinbar, oder täusche ich mich? Code·Eis·Poesie 19:37, 17. Feb. 2008 (CET)
Ich habe das Bild rausgenommen und warte auf Antwort vom Klub. --RalfRBIENE braucht Hilfe 19:44, 17. Feb. 2008 (CET)
Das heißt, da wenn Hinz und Kunz sich als XY ausgibt und darum bitten, dass das Bild von XY entfernt wird, sollen wir dem ungeprüft nachkommen? Interessant. – Wladyslaw [Disk.] 19:58, 17. Feb. 2008 (CET)
Zur Erinnerung, der Text lautet: "Bitte anderes Bild einstellen!!" (.....bitte ich sie das Bild darauf zu ändern oder zu löschen!!!!)". Es geht also nicht primär darum, das Bild zu entfernen. Das ergibt sich allerdings vorerst in Ermangelung eines anderen, besseren Bildes. --Brunosimonsara 21:23, 17. Feb. 2008 (CET)
Was hat das damit zu tun, dass die Identität der anfragenden Person im Unklaren bleibt? Das Bild ist sicher nicht besonders gut, aber daraus leiten sich keine sittlich-moralischen Gründe ab, dieses zwingend abzuändern. Dass es sich in irgendeiner Weise schädlich auswirken sollte sind unbegründete Hirngespinste. Und genau aus der Ermangelung heraus, ein besseres Bildes dort einzufügen, sollte es auch solange drin bleiben. – Wladyslaw [Disk.] 22:43, 17. Feb. 2008 (CET)
Höflichkeit gegenüber der bebilderten Person ist meiner Ansicht nach Grund genug dieses Bild rauszunehmen. Selbst wenns kein anderes dazu gibt. Beste Grüße -- Nasiruddin do gehst hea 01:09, 18. Feb. 2008 (CET)
Das sehe ich ebenso - und ich verspreche, ein Foto zu machen, was ihr auch gerecht wird und gefällt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:12, 18. Feb. 2008 (CET)

Ich finde es nach wie vor bedenklich, Bilder einfach so heraus zu nehmen. Beispiel: das derzeitige Bild von Ottmar Hitzfeld ist auch nicht gerade das gelbe vom Ei. Man könnte hier sogar auf die Idee kommen, dass sich Hitzfeld dem Fotografen abgewandt hat und er trotzdem abgedrückt hat. Jetzt könnte jemand auf die Idee kommen, sich als Benutzer:OttmarH einzuloggen, und zu „protestieren“. Darum: erstmal eindeutig die Person als solche identifizieren, herauslöschen kann man das Bild dann immer noch. Rechtlich bewegen wir uns auf einwandfreiem Terrain. – Wladyslaw [Disk.] 16:31, 18. Feb. 2008 (CET)

Da ist was Wahres dran, allerdings sehe ich das rechtlich keinesfalls eindeutig: § 23 Absatz 2 KUG: Das Recht, eine Person ohne Einwilligung abzubilden, erstreckt sich „nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten“ verletzt wird. --RalfRBIENE braucht Hilfe 16:48, 18. Feb. 2008 (CET)
Also Ralf, wir sind uns einige, dass wir hier keine Erbsen zählen müssen und ich stehe auch hinter dir, dass du das Bild in dem Artikel entfernt hast. Aber: Eine mangelnde Einwilligung zur Veröffentlichung ist bestenfalls Spekulation. Dass die Interessen der Abgebildeten durch ein Bild verletzt würde, in der sie ihre Mundwinkel „etwas komisch hält“ ist ist in meinen Augen etwas arg konstruiert. – Wladyslaw [Disk.] 22:54, 18. Feb. 2008 (CET)

Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle

Könntet ihr da mithelfen? ...Forrester ∫ Die Dateiüberprüfung ∫ 20:38, 18. Feb. 2008 (CET)

Bildrechte bei Bildern uralter Leute

Ich habe eine Frage zu einem Bild einer Person, die bereits seit 200 Jahren tot ist. Das Bild ist ein Gemälde, ich kenn zwar den Maler des Bildes, kann aber nicht rausfinden, wann er gelebt hat. Wahrscheinlich wird er das Bild zu Lebzeiten der dargestellten Person gemalt haben. Darf ich das Bild hochladen?--Ticketautomat 12:04, 17. Feb. 2008 (CET)

So pauschal und ohne weitere Angaben schwer zu beantworten, womöglich wurde das Bild eben doch nicht zu Lebzeiten gemalt, sondern anhand eines Fotos oder dergleichen. Was weißt du denn - Namen von Abgebildetem und Maler, Umstände etc.? -- Rosenzweig δ 12:30, 17. Feb. 2008 (CET)
Vor 200 Jahrem gab es noch keine Fotos... -- Chaddy - DÜP 13:04, 17. Feb. 2008 (CET)
Dann vielleicht nach einem anderen Gemälde, einer Statue etc. gefertigt. -- Rosenzweig δ 13:08, 17. Feb. 2008 (CET)

Wenn ich ein Gemälde abfotografiere, habe ich doch keine Rechte an dem Bild, oder? Was ist, wenn ich ein Foto abmale? Wird das dann genauso gehändelt oder ist das dann schon wieder eigene Kreation und eigenes Urheberrecht am Werk. Zum Bild: Ich habe also nur die Angaben zur abgebildeten Person (ist seit über 200 Jahren tot) und den Namen des Künstlers, bislang aber noch keine Lebensdaten des Künstlers gefunden. Das Museum wo das Bild hängt, kann ich vielleicht noch raus finden, vielleicht schaff ich das und kann die anschreiben.--Ticketautomat 13:58, 17. Feb. 2008 (CET)

siehe Wikipedia:BR#Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen). Wenn du das Bild abmalst ist es idR ein neues urheberrechtlich geschütztes Werk. --Isderion 14:10, 17. Feb. 2008 (CET)
Wenn du den Namen des Künstlers hier posten würdest, könnten wir seine Lebensdaten vielleicht herausfinden. Hier lesen einige Leute mit, die in sowas ziemlich gut sind. Gestumblindi 16:51, 17. Feb. 2008 (CET)
Oh ja, natürlich. Der Name des Künstlers lautet "George Mandus", vielleicht kennt den ja der ein oder andere. Die Bilder, die ich gerne hochladen würde, finden sich ua. hier--Ticketautomat 16:28, 19. Feb. 2008 (CET)

Der Mann auf diesem Bild von Mandus ist 1916 geboren und sicher älter als 22, also muß Mandus 1938 noch gelebt haben, weswegen seine Bilder nicht gemeinfrei sein dürften. --Noddy 16:54, 19. Feb. 2008 (CET)

Mandus ist „a highly sought-after Georgia portrait painter“ [14], scheint im Jahr 2001 noch gelebt zu haben ([15], [16]) und ist vielleicht nach wie vor am Leben. Im von dir angegebenen PDF-Link sind etliche Porträtgemälde von ihm, angefangen von Leuten aus dem 18. Jahrhundert bis hin zu einem Gouverneur von Georgia mit Amtszeit 1955 bis 1959. Fazit: Er kann noch keine 70 Jahre tot sein, es sei denn, hier wären zwei oder mehr Maler unter demselben Namen tätig, was unwahrscheinlich erscheint. Viele Grüße -- Rosenzweig δ 17:44, 19. Feb. 2008 (CET)
Ja dann hat sich das erledigt, danke für die Hilfe--Ticketautomat 23:57, 19. Feb. 2008 (CET)

Photo einer Zeitung von 1656

Hallo, ich bin jetzt doch etwas verwirrt, ist das Hochladen dieses Bildes legal, da die Zeitung ja >100 Jahre? Wenn nicht dann halt SLA. Sorry falls ichs verbockt habe, --Marcus Schätzle 01:21, 20. Feb. 2008 (CET)

Ist ok. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:23, 20. Feb. 2008 (CET)
Herzlichen Dank, Gruß, --Marcus Schätzle 01:24, 20. Feb. 2008 (CET)

"this session is now out of copyright"

Hallo,
weiß hier zufällig jemand, was diese hier gefundene Aussage bedeuten soll? Ist das für uns irgendwie relevant, bzw. darf man dadurch da irgendwas für Wikipedia übernehmen (also beispielsweise Screenshots; wobei ich nicht weiß, ob das was bringen würd, ich kann mir das Ding im Moment nicht anschaun)? Gruß, --NoCultureIcons 01:34, 20. Feb. 2008 (CET)

Verwendung für Wikipedia möglich?

Hallo,

hier habe ich ganz nette Bilder mit dem Vermerk gefunden, sie seien lizenzfrei. Impliziert das, dass man sie für die WP verwenden kann und wenn ja, welche Lizenz setze ich beim Hochladen ein? Sieht trotzdem irgendwie komisch aus, weil sobald man das Bild anklickt man gleich das Bild kaufen muss. Mogelpackung? Gruß – Wladyslaw [Disk.] 17:44, 19. Feb. 2008 (CET)

So wie ich das sehe, hast du mit der Mogelpackung recht. Die Bilder sind nur in Teilbereichen frei verwendbar. Hier der Link zur Lizenz: [17] --Gentry 18:00, 19. Feb. 2008 (CET)
Achtung! "Lizenzfrei" heißt nicht "unter freier Lizenz", sondern dass nur einmal eine Lizenz für mehrere Nutzungen erworben werden muss und nicht für jede erneut (deshalb "frei")! Siehe auch Lizenzfreiheit. --Wikipeder
In Ordnung. – Wladyslaw [Disk.] 11:18, 20. Feb. 2008 (CET)

netzkunst-objekte(erl.)

texte, musikstücke und computergrafiken, die unter verwendung eines eigens dafür entwickelten (und frei zugänglichen) programms im rahmen eines netzkunst-projektes als ergebnisse entstehen, sind nicht urheberrechtlich geschützt. sind also grundsätzlich gemeinfrei. sieht das jemand anders? freue mich über jede stellungnahme... gruß, --ulli purwin 17:10, 15. Feb. 2008 (CET)

Ich sehe das anders, warum sollte für computergenerierte Texte/Musik/Bilder etwas anderes gelten als für solche die mit Bleistift geschrieben/komponiert/gezeichnet worden sind.sугсго.PEDIA 17:13, 15. Feb. 2008 (CET)
...weil es sich in den meisten fällen um anonyme (bisweilen auch pseudonyme), nichtkommerzielle gemeinschaftsproduktionen handelt, bei denen oft nur IPadressen auf eine miturheberschaft deuten. --ulli purwin 17:18, 15. Feb. 2008 (CET)
Und warum sollte dann das Urheberrecht nicht eingreifen? Dann müsste die Wikipedia ja auch mehr-oder-weniger gemeinfrei sein (isse aber nicht). Auch anonyme Werke sind 70 Jahre geschützt, echte pseudonyme sogar nach den normalen Fristen. sугсго.PEDIA 17:26, 15. Feb. 2008 (CET)
...dann müsste jeder netzkünstler also die erlaubnis jedes einzelnen projektteilnehmers für eine veröffentlichung einholen? das darf doch nicht wahr sein... --ulli purwin 17:48, 15. Feb. 2008 (CET)
§8 UrhG-- Wiggum 20:04, 15. Feb. 2008 (CET)
...nicht ein einziger der dort aufgeführten vier punkte trifft auf den geschilderten fall zu. das ganze könnte garnicht wachsen/sich verändern, wenn die miturheber einspruch gegen die veränderungen erheben könnten - da wird ständig revertiert oder erweitert. der betreiber des anbietenden servers moderiert und bestimmt letztlich auch wann etwas beendet und neu angefangen wird. finanzielle verwertung findet nicht statt. noch nie hat das irgendwer angefochten; kein richter oder staatsanwalt würde sowas jemals vor gericht verhandeln... --ulli purwin 00:28, 16. Feb. 2008 (CET)
Wenn nichts weiteres vereinbart ist, gilt immer der Zweck, der sich aus dem Kontext ergibt, in dem das Werk ursprünglich erstellt wurde, und dieser wird idR so eng wie möglich ausgelegt. Hier bedeutet das, dass das Werk nicht außerhalb der Seite erwendet werden darf, auf der es ursprünglich entstanden ist. Und auch auf dieser ursprünglichen Seite selbst darf es nicht anders genutzt werden als den Teilnehmern zum Zeitpunkt ihrer Mitarbeit bewusst sein musste (wenn also plötzlich ein Werbebanner eingebaut wird, das vorher nicht da war, wäre das wohl nicht mehr okay). Für alles, was darüber hinausgeht, ist die ausdrückliche Einwilligung der Teilnehmer erforderlich. Also: Eindeutig weit davon entfernt, auch nur im Ansatz gemeinfrei zu sein. Abhilfe lässt sich nur schaffen, wenn die Benutzer vor Erstellen des Bildes wirksam in eine darüber hinausgehenede Nutzung einwilligen, z.B. indem eine Creative-Commons Lizenz ausgewählt wird und klargestellt wird, dass das fertige Werke unter ihr genutzt werden können soll. PS: Bereits Angaben wie "©ulli p." z.B. unter [18] dürften das Urheberrecht der Teilnehmer verletzen, denn Du gibst Dich damit als alleinigen Rechteinhaber aus. --rtc 18:37, 18. Feb. 2008 (CET)
...freue mich jetzt schon auf deine anzeige! merkst du denn garnicht, wie lächerlich das ist? ich möchte dich damit nicht verletzen - nur auf den boden der realität zurückbringen...

das projekt läuft seit 8 jahren, und den möglichen anfechtungen tausender teilnehmer (wegen mutwilliger änderung ihrer eingaben) sehe ich äußerst gelassen entgegen ;) ! mein eigenes copyrightzeichen ist belanglos und nicht juristisch bindend (dient nur als fake zur abschreckung, dies kommerziell auszuwerten!) gruß, --ulli purwin 02:56, 21. Feb. 2008 (CET)

1. Ich habe nicht behauptet, dass die Änderung ihrer Eingaben problematisch sind. 2. Warum sollte ich Dich anzeigen? Ich habe keines der Bilder auf Deiner Seite gemalt. 3. Du hast eine Frage gestellt und ich habe sie Dir so gut wie möglich beantwortet. Willst Du die ehrliche Wahrheit als Antwort oder nicht? Do not shoot the messenger! 4. Welchem Zweck Dein Copyrightzeichen dient ist völlig unerheblich; es genügt, dass Du Dich damit als alleiniger Rechteinhaber ausgibst. Und wenn Benutzer über Deine Seite gemeinsam ein Werk kreieren, dürfen sie es, wenn sie sich untereinander einig sind, sehr wohl kommerziell auswerten, und sie müssen Dich da nicht um Erlaubnis bitten, wenn Du nicht daran mitgearbeitet hast (sondern lediglich die Plattform zur erstellung zur Verfügung gestellt hast). Wenn Du lediglich auf das bestehende Urheberrecht hinweisen willst, warum belässt Du es dann noch bei einem "Copyrighted (c)" statt noch Deinen (und nur Deinen) Namen hinzuzuschreiben? --rtc 03:46, 21. Feb. 2008 (CET)reicht das '& others' nicht?
...ich sagte doch schon, warum. und zu einem 'echten copyright' gehört immer auch eine gegenstelle, welche dies bestätigt: VG-Bild, GEMA etc.... gibts hier aber nich! nur gefaked.

ich will hier auch keinen messenger shooten, sondern höchstens die überzogen juristisch aufgemachte kritik bezweifeln. aber lass es jetzt mal gut sein - das problem hat sich gottlob eh erledigt... gruß, --ulli purwin 05:12, 21. Feb. 2008 (CET)

Zu einem echten Copyright gehört ein Copyrightinhaber, nicht mehr. Und der ist hier die Autorengemeinschaft. Es besteht also tatsächlich ein Copyright auf den Werken, und Du maßt Dir das hier durch den Hinweis an, obwohl Du es nicht hast (bzw. nicht als einzelner). Was ich gesagt habe, war keine Kritik, sondern nur Information die Du in Deinem eigenen Interesse in Zeiten, wo man bereits für ein kopiertes Bratwurstbild mit einer saftigen Abmahnung rechnen muss[19], ernstnehmen solltest. Du musst einfach beachten, dass Menschen, sobald sie Geld riechen, allen gesunden Menschenverstand, an den Du hier appellierst, vergessen. Mir ist aber letztendlich egal, was Du auf Deiner Webseite oder sonstwo machst. Nur in die Wikipedia solltest Du die Bilder nicht hochladen (aber ich denke, Du kannst sehr schnell ein paar Wikipedianer zusammentrommeln, die für diesen Zweck eins zusammen erstellen). --rtc 15:11, 21. Feb. 2008 (CET)

Vergabe des Nutzungsrechts durch kommerzielles Bildarchiv

Ein kommerzielles Bildarchiv stellt historische Bilder aus der Jahrhundertwende um 1900, aber auch selbst gefertigte Fotos von heute ins Internet, also auf die eigene Website. Die Urheber der historischen Fotos aus der Jahrhundertwende um 1900 sind schon vor über 70 Jahren verstorben bzw. sie sind nicht bekannt und auch nicht mehr ermittelbar. Nun hat das Bildarchiv in seinen AGB stehen: Wer ein Bild runterlädt, erkennt die AGB an. Wer ein Bild nutzt, also woanders einstellt, hat den Betrag X zu bezahlen, bei Zuwiderhandlungen den 5fachen Betrag X. Meine Fragen:
1. Kann das Bildarchiv das Urheberrecht an Bildern haben, deren Urheber vor über 70 Jahren verstorben sind bzw. nicht bekannt und nicht ermittelbar sind?
2. Wenn das Archiv keine Urheberrechte hat (wie ich vermute), kann es dann für das Herunterladen und Nutzen der historischen Bilder überhaupt Bedingungen aufstellen bzw. Nutzungsrechte vergeben? Oder kann jeder sich die Bilder runterladen und frei nutzen, wenn Urheberrechte nicht mehr vorhanden sind? --Siegfried S. 14:25, 17. Feb. 2008 (CET)

Ich nehm an das Wort Copyfraud sagt dir was. Wenn das Urheberrecht abgelaufen ist, also nach 70+1 Jahr nach dem hinscheiden des Urhebers (70 pma), begeht jeder der behauptet er sei Inhaber der Urheberrechte eine Schutzrechtsberühmung. Ist klar das kein Urheberrechte mehr bestehen können, also der Urheber bekannt und endsprechend lang verstorben, dann darfst du unbekümmert hochladen. Bei Bildern ohne eruierbaren Urheber, sieht die Sache schon einwenig komplizierter aus, hier ist ein Einzefall Entscheidung angebracht (siehe auch anonymes Werk). Bobo11 15:10, 17. Feb. 2008 (CET)
Das erinnert mich irgendwie an diese "erweiterten" Lizenzen, die dort für (damals auch veröffentlichte) Fotos von vor über 70 verstorbenen Fotografen verkauft werden. So schaut das dann aus. --jha 03:05, 18. Feb. 2008 (CET)
@jha, wer bei solchen "Lizenzen" zahlt ist selber schuld. Als Datenbank als gesamtes geniesen solche Werke natürliche eine gewissen Schutz, nicht aber das einzelne gemeinfrei Bild. Du bist ja nicht verpflichtet diese Quelle anzugeben, wenn die Daten anderswo überprüft werden können (z.B mit Angabe des Standort des Originals). Bobo11 09:51, 18. Feb. 2008 (CET)

Also kann ich jetzt davon ausgehen, dass die beiden Fragen jeweils mit einem Nein zu beantworten sind, da das Urherberrecht erlischt, wenn jemand vor mehr als 70 Jahren verstorben ist oder bei unbekannten Fotografen das Bild vor über 70 Jahren veröffentlicht bzw. geschaffen worden ist? Derartige Fotos können demnach runtergeladen und verwendet werden, da kein Urheberrecht mehr besteht? Und die Vergabe von Nutzungsrechten bei derartigen Fotos Humbug ist? --Siegfried S. 22:14, 20. Feb. 2008 (CET)

Bei vor über 70 Jahren verstorbenen Fotografen ist die Sachlage klar. Bei unbekannten Fotografen nehmen wir nur Bilder, die mehr als 100 Jahre alt sind, um einigermaßen auf der sicheren Seite zu sein, da man nie so genau wissen kann, ob der Urheber nicht doch zufällig seinen Namen auf die Rückseite eines Abzugs geschrieben hat. Auf jeden Fall sollte man solche Bilder niemals unter seinem Klarnamen oder seinem regelmäßig benutzten Account hochladen, sondern eine Sockenpuppe benutzen, das erspart unter Umständen Ärger. Wikipedia kann sich im Fall einer Beschwerde darauf zurückziehen, dass die Bilder bereits gemeinfrei sind. Der Uploader hat aber eventuell den mit dem Bildarchiv geschlossenen Nutzungsvertrag verletzt und kann dafür eventuell auch belangt werden.-- Wiggum 22:29, 20. Feb. 2008 (CET)
Wenn nur Tor nicht so quälend langsam wäre. Schade eigentlich, dass es immernoch keinen öffentlichen https-Zugang gibt. --jha 00:14, 21. Feb. 2008 (CET)

Eintrag Herchenhain

Wie kann es sein, dass Wil Ryker meinen verfassten Beitrag für Wikipedia als den seinen ausgibt, und auch noch diese Quelle angibt? "Grebenhain: Geschichte und Gegenwart der Dörfer im südöstlichen Vogelsberg, Arbeitskreis Dorfgeschichte Grebenhain, 1995"? Trotz mehrmaliger Änderung meinerseits, lässt er sich nicht davon abbringen meinen Artikel als den seinen auszugeben. Mit freundlichen Grüßen Traumhaft61 --Traumhaft61 22:10, 17. Feb. 2008 (CET)

Es ist weder dein Artikel noch Wil Rykers Artikel und auch nicht mein Artikel, sondern Wikipedias Artikel, und den darf nun mal jeder verändern wie er will, schliesslich hast du deinen Beitrag in der Wikipedia mit der GFDL lizenziert. So wie ich das sehe streitet ihr euch um den Absatz Nach rund 1000 Jahren Ortsgeschichte, hat auch im politischenSektor des Ortes eine Frau Einzug gehalten, ihr Name Elvira Dietz, Krankenschwester wohnhaft in Herchenhain.
Dieser ist in der Form wirklich unnütz, daraus sieht man nicht mal was diese Frau für eine Funktion im Ort hat. Falls diese Frau wirklich relevant ist, versuche es besser zu Formulieren und gib Quellen an. --Luxo 22:31, 17. Feb. 2008 (CET)

Dieser Absatz ist schon deswegen relevant, da es fast 1000 Jahre gedauert hat, bis eine Frau in Herchenhain den Weg in den Ortsbeirat gefunden hat, alleine dieser lange Zeitraum macht es erwähnswert, dass in dem kleinen Ort die Emanzipation endlich Einzug gehalten hat. --Traumhaft61 13.25 18. Feb. 2008

Da ich hier für etwas beschuldigt werde, möchte ich mich auch einmal äußern: Wo habe ich denn den besagten Artikel als "meinen" ausgegeben? Die erwähnte Quellenangabe stammt nicht von mir, sondern von Benutzer "Peng" (Version vom 14:49, 12. Jan. 2007 - siehe Versionslogbuch). Die Natur von Wikipedia ist, daß viele verschiedene Autoren an einem Artikel arbeiten. Eine Frau als Ortbeiratsmitglied ist mit Sicherheit keine hervorzuhebende Besonderheit, die bei Wikipedia erwähnt werden sollte. Daher habe ich diesen Abschnitt aus Gründen der Irrelevanz gelöscht. --Wil Riker 16:19, 20. Feb. 2008 (CET)

Nochmal: Veränderung von GFDL 1.2+ auf GFDL 1.2

Was machen wir nun eigentlich mit solchen Fällen? Ich habe hier mal wieder so einen Fall gefunden :-( --Mogelzahn 18:54, 19. Feb. 2008 (CET)

Am besten zurückändern! Es herrscht zumindest weitgehender Konsens darüber, dass nachträgliche Einschränkungen einmal erteilter Lizenzen nicht akzeptabel sind. Uneinigkeit gab es nur bezüglich der Frage, ob neue Bilder unter GFDL 1.2 only akzeptiert werden.--Innenrevision 19:35, 19. Feb. 2008 (CET)
Kolossos hat das Rechtsgutachten gestern beim Verein beantragt. Ich bin mit ihm übereingekommen, daß bis zum Vorliegen des Ergebnisses alles bleibt wie es ist und ich nichts neu unter 1.2 hochlade. Es herrscht nämlich keinerlei Konsens. Rührt bitte jetzt nicht noch weiter darin rum. Wenn das Gutachten vorliegt, sehen wir weiter. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:45, 19. Feb. 2008 (CET)
Du erwartest von einem Rechtsgutachten etwas, das es nicht leisten kann und nicht leisten wird. Diese Fragen sind im äquivalenten Rahmen des GPL-Kommentars bereits von Experten abschließend geklärt worden, zumindest so abschließend, wie das in der momentanen Situation möglich ist. Das Rechtsgutachten ist daher reine Geldverschwendung. Außerdem werde ich den Eindruck nicht los, dass es in Wirklichkeit um die Frage geht, ob auch CC-BY-NC-ND akzeptiert werden sollte. --rtc 01:43, 20. Feb. 2008 (CET)
ND wäre sinnnvoll, aber das steht auf einem anderen Blatt. Das hat mit dem GFDL-Konflikt nichts zu tun. NC ist für die Wikipedia inakzeptabel. --RalfRBIENE braucht Hilfe 01:53, 20. Feb. 2008 (CET)
Was ich an Konflikt im Bezug auf die GFDL sehe, ist lediglich die Frage, ob GFDL1.2-only-Inhalte zugelassen werden sollten oder nicht. Ich sehe nichts, was ein Rechtsgutachten an dieser Frage klären könnte. Es könnte höchstens eine Meinung zur Rechtskräftigkeit von GFDL1.2+ aus dem GPL-Kommentar kopieren. Ob die gegeben ist oder nicht ist aber für die genannte Frage völlig irrelevant. --rtc 01:59, 20. Feb. 2008 (CET)
Hoffentlich entscheidet sich der Verein gegen diese Geldverschwendung. Wenn sie das Geld stattdessen verbrennen würden, würde sich das zumindest positiv auf die Inflation auswirken. sугсго.PEDIA 11:28, 20. Feb. 2008 (CET)
Irgendwie kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, daß euch das potentielle Ergebnis des Gutachtens schon jetzt nicht gefällt. Aber das Ganze ist eine Sache des Vereins, jegliche weitere Diskussionen sind sinnlos. --RalfRBIENE braucht Hilfe 12:31, 20. Feb. 2008 (CET)
Du sagst es: Das Gutachten ist alleine Sache des Vereins und hat für Wikipedia keine Bedeutung. Aber gerade deshalb sind Diskussionen und eine Entscheidung über die eigentliche Frage, nämlich ob wir nur GFDL 1.2+ akzeptieren sollten, eben gerade nicht sinnlos, sondern dringend notwendig. --rtc 16:33, 20. Feb. 2008 (CET)

Wie holt man eine Einverstandniserklärung ein?

Hallo, hier mal wieder eine Anfängerfrage zum Urheberrecht: Ich würde gerne ein Bild von Ole von Beust hochladen und will hierzu von der Senatskanzlei Hamburg eine Einverständniserklärung einholen. Das Bild ist jedoch noch nicht hochgeladen, weil ich die Berechtigung ja noch nicht habe. Ich habe vereits verstanden, dass ich hierzu eine E-Mail-Abfrage an die Senatskanzlei schicken muss. Die Antwort muss dann an permissions-de@wikimedia.org gehen. Meine Frage: Wie erfahre ich dann, ob die Einverständniserklärung vorliegt? Es gibt in den Vorlagen keinen Bezug zu mir als Anfragendem. Oder kümmert sich dann "permissions-de" um das Hochladen? --Rage71 07:16, 20. Feb. 2008 (CET)

Vielleicht hilft das weiter: Wikipedia:Textvorlagen. --tsor 10:31, 20. Feb. 2008 (CET)
Leider nein. Die Vorlage ist nicht das Problem. Ich wüsste gerne, wie ich davon erfahre, dass das Einverständnis bei permissions-de@wikimedia.org eingegangen ist, wo doch in den Vorlagen kein Bezug zu mir als Anfragendem drinsteht. Oder anders: Ich schreibe eine E-Mail und bitte um das Einverständnis. Der Adressat schickt seine Antwort aber nicht an mich, sondern an Wikpedia. Und dann?
Nochmal anders: Wer verbindet das Bild mit der Lizenz? Ich oder Wikipedia?
Danke für eure Geduld. Das größte Problem sitzt aber bekanntlich VOR dem Rechner und heißt diesmal: --Rage71 15:05, 20. Feb. 2008 (CET) :-)
In dem du Ihn/Sie bittest das E-Mail (die Vorlage) an 2 Adressen (permissions-de@wikimedia.org und deine e-Mail) zu schicken. Dann solltest du es ja mitkrigen wann er es schickt. Das OTRS Ticket muss eh von einem Mitarbeiter aus diesem Bereich gesetzt werden. Hilft aber wenn du erst hochlädst wenn Bewilligung eingetroffen ist, dann sollt es auch nicht allzulage daueren bis OTRS-Nummer eingetragen werden kann. Bobo11 15:27, 20. Feb. 2008 (CET)
Hallo Rage71, auf das Einverständnis der Senatskanzlei Hamburg kommt es gar nicht an, da diese die Photos nur lizensiert hat. Und was die Person angeht ist keine Einverständnis notwendig, denn der Betreffende ist eine Persönlichkeit der Zeitgeschichte. Du musst den Fotografen ausfindig machen; er ist derjenige, der Dir eine Einverständniserklärung geben kann oder dir zumindest sagen kann, wer die Rechte besitzt. Sei Dir aber im klaren, dass es im regelfall naiv ist, anzunehmen, Berufsfotografen würden ihre Fotos unter einer freien Lizenz veröffentlichen; das läuft schließlich ihren ureigenen Interessen zuwider. Oft haben sie auch die Rechte an eine Verwertungsgesellschaft abgetreten, was man sehr gründlich prüfen muss. Vielleicht hilft Dir auch Benutzer:Rtc/Checkliste weiter. --rtc 16:31, 20. Feb. 2008 (CET)

Vielen Dank! --Rage71 20:45, 20. Feb. 2008 (CET)

gemeinfreie Meyers Bilder -> Commons?

Ich finde die Lizenzvorlagen für die Bilder aus dem Meyers Konversationslexikon in der 4. Auflage (1885-90) in der deutschen Wikipedia: Spezial:Linkliste/Meyers Konversations-Lexikon und commons:Category:PD Meyers irgendwie widersprüchlich. Ist nicht alles älter als 100 Jahre, daher weltweit gemeinfrei und kann mit Hilfe eines Bots bei Commons hochgeladen werden? --Matthias M. 10:45, 20. Feb. 2008 (CET)

Nein, nicht alles, was älter als 100 Jahre ist, ist gemeinfrei. In den für die Wikipedia entscheidenden Ländern ist der Beginn der Gemeinfreiheit auf das Ende des 70. Jahres nach dem Todesjahr des Urhebers/letzten Miturhebers festgelegt. sугсго.PEDIA 10:57, 20. Feb. 2008 (CET)
Auf .de kann das bedenkenlos hochgeladen werden. Auf Commons werden mitunter 130 oder 150 Jahre verlangt, je nachdem, wer darüber stolpert. --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:01, 20. Feb. 2008 (CET)

Teils werden sogar beide Lizenzvorlagen von Wikipedia und Commons gleichzeitig verwendet: Bild:Adlerpult im Dom zu Aachen MK1888.png. "Stop! Das Bild nicht nach Commons hochladen!" und "Dieses Bild wird von Commons eingebunden." Wie soll da am besten vorgegangen werden? --Matthias M. 11:16, 20. Feb. 2008 (CET)

Auf Commons liegen gemäß commons:Commons:Lizenzen#Gemeinfreiheit/Public_Domain die Bilder genau so sicher wie hier. Und ich habe da einige hundert Bilder von 1904 dort liegen. Wenn Bilder auf Commons liegen kann das "Stop! Das Bild nicht nach Commons hochladen!" bedenkenlos raus, da es dann ja zu spät ist. --Kolossos 12:58, 20. Feb. 2008 (CET)
auf Commons sind die Bilder sicher ;) --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:01, 20. Feb. 2008 (CET)
Ralf, du wiederholst dich. Wird dadurch nicht richtiger und origineller *grummel* — Raymond Disk. Bew. 17:53, 21. Feb. 2008 (CET)
Ich hab doch extra ein Smiley dahintergesetzt... --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:14, 21. Feb. 2008 (CET)

Urheberrecht Verwendung einer Landkarte in einem gedruckten Buch

Hallo! Für ein Buchprojekt suche ich eine historische Landkarte, die die Machtverteilung im spätmittelalterlichen Europa zeigt. Diese Karte fand ich in Wikimedia: "Hausmachtgebiete im Deutschen Reich" (Bild:HRR_14Jh.jpg), verwendet z.B. im Artikel "Ludwig IV HRR". Nun meine FRAGE: Darf ich die Daten einfach runterladen und diese Karte in einem Druckwerk verwenden? Wie sieht es aus mit Bildrechten und Quellenangaben?

Ich freue mich auf eine Antwort! Herzliche Grüße K. D.

Siehe Wikipedia:Weiternutzung und Wikipedia:Lizenzbestimmungen. Kurz zusammengefasst: Die GFDL muss abgedruckt werden, der Urheber (in diesem Fall Benutzer:Captain Blood muss genannt werden, zudem soll nach der Lizenz die GMT in der dort angegebenen Form mitgenannt werden (zu der Wirksamkeit dieses Passus sag ich mal nichts.) zu Datum der Erstellung kann ich Dir nichts sagen, da der auf die Commonsverschieber diese Datum nicht auf die Commons kopiert hat, einer der Mitlesenden Admin wird das aber sicher für Dich aus dem Log holen. Einfach wäre es aber wahrscheinlich den Nutzer per Email oder auf seiner Benutzerseite nach einer Druck geeigneteren Lizenz zu fragen, was in seinem Ermessen stände. Ach ja je nach dem, wo Du veröffentlichen willst, gibt es eigene Quellenangaben/Bildnachweisrichtlinien die Du zusätzlich wohl einhalten muss (Ist aber keine urheberrechtliche Frage) . sугсго.PEDIA 11:49, 21. Feb. 2008 (CET)

Schutzrechtsberühmung?

Für Bild:Janson Paul 070518.jpg gibt es eine OTRS-Freigabe vom Liberaal Archief mit CC-Lizenz. Allerdings ist fraglich, ob das Bild, das 1892 entstanden ist, nicht längst gemeinfrei ist; ein Urheber ist wohl nicht bekannt. Was meint ihr: soll die lokale PD-alt-Version behalten werden oder durch die freigegebene CC-Version ersetzt werden? Danke, Noddy 17:13, 21. Feb. 2008 (CET)

Da ist ein sehr seltsames Raster auf dem Bild, das könnte durchaus ein Frühwerk von Léonard Misonne sein. --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:19, 21. Feb. 2008 (CET)

kopieren von text und verwendung in einem forum

kann ich bei google oder überhaupt im internet text kopieren und ihn in mein forum setzten gedichte oder wissenswertes , natürlich mit verfasserangabe. --217.225.103.219 17:22, 21. Feb. 2008 (CET)

Das Kopieren von Texten ist ohne die Zustimmung der Urheber nicht erlaubt. Für allgemeine Rechtsfragen, die nichts mit Wikipedia zu tun haben, wendest du dich aber besser an einen Anwalt. -- Chaddy - DÜP 17:31, 21. Feb. 2008 (CET)

Wieder mal Nazisymbole

Als hätten wir Anfang Januar nicht schon genug darüber diskutiert wollen einige hier weiter diskutieren, ob die Rechtshinweise in die Bildunterschrift gehören, oder nicht. Bitte beteiligt euch daran. -- Chaddy - DÜP 17:44, 21. Feb. 2008 (CET)

UND Karlsruhe

Der Autor des Artikels hat aus dem Stadtwiki Karlsruhe einen Artikel uebernommen. Dieses steht jedoch unter cc-nc und waere somit nicht mit der Wikipedia kompatibel. Jedoch schreibt der Autor nun auf seiner Diskussionsseite das er der Autor besagten Artikels auch im Stadtwiki sei. Die dortige Versionsgeschichte jedoch ist ein wenig unuebersichtlich, zudem bin ich mir nicht sicher inwiefern die Aenderungen der anderen Autoren letzlich Einfluss auf das ganze Geschehen haben. --christian g 07:49, 22. Feb. 2008 (CET)

Der Artikel wurde zwischenzeitlich von Benutzer:Mazbln nach SLA geloescht. Zwecks ungenauen Status stelle ich ihn vorerst wieder her. --christian g 07:51, 22. Feb. 2008 (CET)

Der Artikel ist von mir und somit keine URV. Fragen in den Diskusionen der Einzelnen wurden beantwortet.--Akos 11:15, 22. Feb. 2008 (CET)

In der Urfassung mag der Artikel zwar von dir sein (den Beweis müsstest du noch antreten), aber inzwischen haben da noch andere Bearbeiter mitgewirkt, so dass das jetzt nicht mehr "dein" Artikel ist. Und da die Lizenz des Karlsruher Stadtwikis eine andere als hier zulässige ist, kannst du den Artikel nicht einfach in der bearbeiteten Fassung hier einstellen. Deshalb finde ich, dass meine Löschung heute Morgen berechtigt war und immer noch ist. Abgesehen davon zweifle ich die enzyklopädische Relevanz dieser Ausstellungen auch an, da sie offensichtlich praktisch kein Medienecho erfahren haben. --Martin Zeise 18:19, 22. Feb. 2008 (CET)

selbst gesungene Lieder

Darf man Lieder selbst singen und in ogg hochladen?

  • alte Lieder wie Hänschenklein oder Rule Britannia
  • Lieder die gerade aktuell in den Charts sind

--212.23.103.102 16:29, 22. Feb. 2008 (CET)

Alte Lieder ja, solange kein Urheberrecht mehr darauf besteht. Aktuelle Lieder aber nicht, weil diese immer noch urheberrechtlich geschützt sind (bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers). -- Chaddy - DÜP 16:40, 22. Feb. 2008 (CET)
(Bearbeitungskonflikt)
Aktuelle Lieder darfst du zwar durchaus singen, die Aufnahme verbreiten (z.B. hier hochladen) darfst du jedoch nicht. Selbstgesungene Lieder bei deren Liedtexte das Urheberrecht abgelaufen ist (siehe Gemeinfreiheit) dürfen grundsätzlich verbreitet werden. Ob sie auch hier hochgeladen werden sollten, hängt von deiner Gesangskunst und ob so etwas grundsätzlich erwünscht ist ab. --Isderion 16:45, 22. Feb. 2008 (CET)
(Bearbeitungskonflikt)
Zu beachten ist, das sowohl das Urheberrecht am Liedtext wie an der Melodie abgelaufen sein muss.Bobo11 16:46, 22. Feb. 2008 (CET)

Wasserflaschenetikett

Besteht eigentlich auf solchen Flaschen ein Copyright? →Bild:Wasserflasche.jpg --Nobelium 17:25, 22. Feb. 2008 (CET)

Ein copyright sowieso nicht - aber auch kein Urheberrechtsschutz, weil keine Schöpfungshöhe gegeben ist. --RalfRBIENE braucht Hilfe 17:27, 22. Feb. 2008 (CET)

Abbildungen von Fliesenmalereien

Hallo, wie ist die Einschätzung: Fallen fotografische Wiedergaben von Fliesenmalereien, untere Bildzeile, unter Wikipedia:Bildrechte#Nicht_schützbare_Fotos_(Reproduktionen). Die Originale sind zwischen 1891 und 1900 entstanden (handgemalt, V+B, seit 1990 restauriert). Schönen Gruß und Danke -- Sozi 11:25, 22. Feb. 2008 (CET) --Sozi 11:25, 22. Feb. 2008 (CET)

Ja, das sin nicht schützbare Reproduktionen. Sind die Urheber (der Urheber, falls es nur einer ist) der Originale bekannt? Wenn nicht, dann gilt PD-alt-100. -- Chaddy - DÜP 15:37, 22. Feb. 2008 (CET)
Das einzige, was ich finden kann, ist eben Villeroy & Boch oder Villeroy & Boch und seine Künstler. Das heißt, bekannt ist der Entwerfer wohl nicht, ich kann aber auch nicht ausschließen, daß die den noch irgendwo aus einem Archiv buddeln. Das wären dann jetzt etwa 116 Jahre; Urheberrecht V&B geht ja glaube ich nicht?! Gruß -- Sozi 16:21, 24. Feb. 2008 (CET)

Friedel

  1. Darf ich dieses Bild in der Wikipedia verwenden? Der Medailleur Albert Moritz Wolff (1854-1923) ist mehr als 70 Jahre tot. Ich bin mir nur nicht sicher, ob Medaillen, als 2D oder 3D gelten; und (im letzteren Falle) die Rechte des Fotografen zu berücksichtigen sind. Und wo ich schon einmal hier bin gleich noch eine Frage:
  2. Darf man bei alten Fotos ohne Datum am Aussehen des Abgebildeten schätzen, wie alt er - und damit auch das Foto - ist und damit bestimmen, ob die 100-Jahre-Regel greift? Konkretes Beispiel: wieder Ernst Friedel: Das Foto von hier und das Foto von Abb. 1. --Ephraim33 21:11, 22. Feb. 2008 (CET)
zu 1. Das Bild würde wohl in der de.WP nicht gelöscht werden, wenngleich die Frage auch hier umstritten ist. (Die Abgrenzung wird zur Zeit so gemacht - alles was erkennbar kein Scan ist, wird gelöscht, beim Rest liegts im Ermessen der Löscher). zu 2. Ja mit der gebotenen Vorsicht: Ein Foto Wilhelm II als Kind ist offensichtlich älter als 100 Jahre, es sollte aber states eine großzügige Altersbestimmung zu gunsten des spätest möglichen Aufnahmedatum gemacht werden. Jemand der wie 30 aussieht kann auch 50, jungeblieben und geschminkt sein. Auf das Bild vom Friedel angewandt: Ich würde ein Alter von 70 Jahren bei diesem Foto ausschließen, aber das ist immer eine Einzelfallentscheidung des Löschadmin und des Hochladers. sугсго.PEDIA 09:08, 23. Feb. 2008 (CET)

Direkte Verlinkung von Literaturnachweisen

Hallo, ich habe ursprünglich im Artikel "Ökonophysik" die beiden Literaturnachweise (jeweils ein wissenschaftlicher Aufsatz) verlinkt, da sie beide frei im Internet zu lesen sind. Ich habe diese Verlinkung wieder aufgehoben, da ich mir nicht sicher war, ob man das überhaupt darf. Beide Aufsätze liegen auf Uni-Servern (glaub ich zumindest) und sind ohne Passwortabfrage oder ähnliches aufrufbar. Darf man die Verlinkung wieder herstellen oder gibt es da Ärger? --85.183.220.244 11:57, 23. Feb. 2008 (CET)

Deep Links sind erlaubt, Du kannst die Verlinkungen also bedenkenlos wiederherstellen. --Wladi001 12:15, 23. Feb. 2008 (CET)
Aber keine (erkennbare) URV verlinken. sугсго.PEDIA 14:36, 23. Feb. 2008 (CET)

Deutsche Kolonialgesellschaft

http://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/ wird auf Wikipedia:Public-Domain-Bilderquellen#Historische_Bilder aufgeführt. Ich erkenne allerdings keinen Hinweis auf Autor und urheberrechtlichen Status der Dateien auf der Website. Die Klausel „Verwendung gestattet unter der Auflage einer deutlichen Quellenangabe“ entspricht zwar sowieso unserer Belegverpflichtung für Inhalte, ist aber auch nicht korrekt, da bestenfalls das Archiv, nicht aber der einzelne Inhalt als Inhalt des Projekts geschützt ist, oder? Konkret geht es um Bild:Carl Meinhof.jpg, das angesichts der Lebensdaten eher nicht PD-old ist. Habe ich etwas übersehen? Gruß, Code·Eis·Poesie 14:25, 24. Feb. 2008 (CET)

Stimmt, PD-alt-100 ist hier wohl falsch, das Bild ist wohl eher noch keine 100 Jahre alt. Die Version auf Commons ist natürlich ebenfalls zu löschen. -- Chaddy - DÜP 14:33, 24. Feb. 2008 (CET)
Sollten wir dann auch den Link aus der Projektseite nehmen und die anderen Dateien von der Quelle überprüfen? Code·Eis·Poesie 14:36, 24. Feb. 2008 (CET)
Ja, das wäre nicht schlecht. -- Chaddy - DÜP 14:39, 24. Feb. 2008 (CET)
Bei den PD-Bildquellen habe ich noch einen Volltreffer gefunden: http://www.loc.gov/exhibits/empire/ ist PD-Prä 1923 und Russia, Prokudin-Gorski ist aber erst während des 2. Weltkrieges im frisch von den Allierten befreiten Paris verstorben. sугсго.PEDIA 14:51, 24. Feb. 2008 (CET)
Nicht umsonst ist Sergei Michailowitsch Prokudin-Gorski ohne Bilder. Er war ein genialer Fotograf, seine Bilder sind aber nach deutschem Recht nicht frei. --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:09, 25. Feb. 2008 (CET)

Panoramafreiheit

folgender Hintergrund: Nach Diskussion mit JCS habe ich Bild:Ausschnitt Horumersiel Hafen 1962.jpg hochgeladen. Ich glaube wir hatten irgendwo schonmal diskutiert, dass solche Aufnahmen grundsätzlich ok sind (vgl. auch mein Rat an den AxelHH). Jedoch ist der Vermerk "Urheber" in der Infobox ist mE ja so nicht ganz richtig, denn es ist ja nur das Gemälde abgebildet (und das hat ja auch einen Urheber). Ohne das zusätzlich Bild wüsste man gar nicht, dass es ein Panoramafreiheits-Bild ist, man könne es auch für einen simplen Buchscan halten. Nun zu den Fragen: Soll der Vermerk "Urheber" geändert werden? War das Vorgehen ansonsten ok? --Isderion 03:38, 21. Feb. 2008 (CET)

Ich löse sowas ganz ähnlich. --RalfRBIENE braucht Hilfe 16:15, 21. Feb. 2008 (CET)
Die Diskussion unter Diskussion:Panoramafreiheit hatte ich nicht mitbekommen. Wenn ich das richtig verstanden habe, sollte man wenn möglich, den Urheber des fotografierten Werks angeben, wenn dieser aber nicht dasteht und man so keinen hat, ist das aber auch nicht schlimm? --Isderion 23:57, 24. Feb. 2008 (CET)
So interpretiere und handhabe ich es. --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:02, 26. Feb. 2008 (CET)

Zeitungsmeldungen Deutsche Besatzungszeitung Lezaky Prag

Ich habe auf dem Müll Ausschnitte aus einer Deutschen Zeitung während der Zeit der NS Besatzung in Prag gefunden . Ich habe diese Ausschnitte gerettet, sortiert und gesichtet. Es handelt sich um die nicht mehr existierende Zeitung "Der Neue Tag". Diese Zeitung diente offensichtlich als Medium, die Befehle und die Ansichten der deutschen Besatzer zu verbreiten. Die Zeitungsausschnitte behandeln das Attentat auf Heydrich im Jahre 1942 und die Repressalien der Deutschen Behörden. Da sind unter anderem Listen von Geiseln, die erschossen wurden. Nun hatte ich ein kleine Meldung fotografiert, die das Massaker an den Menschen in Lezaky beschreibt,- das Bild ist dort noch zu sehen und in das Lemma gesetzt. Dieses Foto wurde gelöscht bzw. soll gelöscht werden, weil es sich um Urheberrechtsverletzung handele. Habe ich jetzt das Urheberrecht des Mörders Karl Hermann Frank verletzt oder seines Chefs Adolf Hitler oder was?? Ich finde, ich habe eine ziemlich kreative Leistung mit der Rettung dieser Zeitungsausschnitte und mit der Veröffentlichung gemacht. Bisher habe ich noch keine dieser Meldungen im in irgendeinem Buch gefunden. Aber blubot und manecke u. a haben hier offensichtlich schwerste Copyrightsverletzungen gefunden. Wer hat Rat? Das war die Diskussion: hier --Orik 02:49, 22. Feb. 2008 (CET)

So abwegig es klingt, auch Verbrecher haben Anspruch auf Urheberrecht. Siehe auch Mein_Kampf#Rechtslage_heute. Urheberrecht ist vererblich, nicht aber übertragbar. Es kann also auch nicht eingezogen werden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 09:52, 22. Feb. 2008 (CET)
Ich habe nicht über ein Buch geschrieben, das eine Person privat geschrieben hat. Wie ich oben darstellte, geht es um eine Mitteilung im Rahmen der amtlichen Tätigkeit des Karl Hermann Frank . Karl Hermann Franks amtliche Tätigkeit war die Unterdrückung und Ermordung der Tschechen in ihrem eigenem Land. Dieses im Rahmen des Überfalls und der Versklavung dieses Landes durch die Deutschen. Im Zusammenhang mit Lezaky wurden am 24. 6.1942 ca. 73 Personen erschossen, von den 13 Kindern aus Lezaky kamen 11 um KZ um. Vorher am 12.6. wurden in Lidice direkt 176 Männer erschossen. Im Zusammenhang damit gibt es noch viele weitere Tote. Diese Mordtaten wurden der Öffentlichkeit vor allem den Tschechen zur Abschreckung-durch diese Zeitungsmeldung, die ich gefunden habe und von denen ich noch mehrere besitze - kundgetan. Diese Zeitungsmeldung gehört also auch zu dieser verbrecherischen Handlung. Diese Verbrechen sollen also nicht durch Wort und Bild bekannt werden, weil sie dem Copyright unterliegen??? --Orik 20:29, 22. Feb. 2008 (CET)
Zeitungsmeldungen unterliegen dem Urheberrecht des jeweiligen Redakteurs. Wenn es allerdings eine amtliche Bekanntmachung war, die von der Zeitung nur verbreitet wurde, wäre eine Veröffentlichung möglich (gemeinfrei, weil amtliches Werk). Wenn es freilich eine "normale" redaktionelle Arbeit war, hat der Redakteur bzw. seine Erben das Urheberrecht inne, weil er noch keine 70 Jahre tot ist. Schicke mir die Bilder mal an ralf@roletschek.de - dann kann ich einschätzen, wie wir handeln können. --RalfRBIENE braucht Hilfe 20:50, 22. Feb. 2008 (CET)
Hallo Rolf, das Bild ist noch auf der o.a. Lezaky Seite zu sehen. Ich habe nicht mehrere Bilder, sondern mehrere Zeitungsausschnitte. Dazu noch ein weiteres Bild der Meldung über das Massaker von Lidice . Ich habe schon überlegt, eine eigene Veröffentlichung mit den Bildern zu machen zu machen . Insofern war ich teilweise etwas erleichtert, dass Wikipedia das Bild nicht will. Aber es hat mich doch etwas gewurmt, mit soviel Unverständnis konfrontiert zu werden. Das Massaker von Lezaky ist am 24.6.1942 verübt worden. Mit Datum 24.6. ist diese Meldung am 25.6.1942 erschienen. Ganz offensichtlich war das die erste Meldung über das Massaker. Es wäre gut, einen Historiker zu diesem Thema zu zu befragen. Alles weitere habe ich in meinen beiden obigen Beiträgen erklärt.--Orik 01:39, 25. Feb. 2008 (CET)
Ich lehne mich mal etwas aus dem Fenster und bestätige, daß die Zeitungsmeldung keine Schöpfungshöhe aufweist. Es werden nur Fakten genannt (dies natürlich parteiisch). Die Bilder sollten also in meinen Augen behalten werden. Ich frage aber noch unseren Spezialisten für solche Fälle. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:07, 25. Feb. 2008 (CET)
Ich habe heute morgen das Bild bereits entsprechend umgemodelt, die vorherige Lizenzierung (Uploader als Autor, GFDL) ging gar nicht. --Polarlys 21:42, 25. Feb. 2008 (CET)

Ralfs Votum für behalten stimme ich zu, vielleicht lesen wir einfach gemeinsam § 49 Abs. 2 UrhG (zitiert auch auf WP:TP? --Historiograf 21:32, 25. Feb. 2008 (CET)

Danke! Also behalten wir derartige Bilder. --RalfRBIENE braucht Hilfe 22:10, 25. Feb. 2008 (CET)
„Derartige Bilder“ hat jedes Potential, missverstanden zu werden. --Polarlys 22:23, 25. Feb. 2008 (CET)
Ok, dann also Einzelfallentscheidung. --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:04, 25. Feb. 2008 (CET)
jetzt hab ich bloß noch nicht verstanden, was Polarlicht mit meinem Bild gemacht hat. Ich halte es für mein Werk nach wie vor. Diese Zeitung ist mit der Eroberung von Prag eingestellt worden. Die Redakteure wurden ins Gefängnis gesteckt , wenn sie Glück hatten , sonst als Kollaborateure aufgehängt. Der Urheber der Befehle K H Frank wurde in Prag vor Gericht gestellt und auch aufgehängt. Das Dritte reich dito. Das ganze Rechtssystem ist aus den Fugen geraten. Diese Zeitungsmeldungen sind m.E eine Entdeckung von mir, habe sie nirgendwo zitiert oder abgebildet gesehen. --Orik 10:53, 26. Feb. 2008 (CET)
Ob die Autoren verurteilte Verbrecher sind oder nicht, spielt keine Rolle. Wenn jemand in Werk schafft, besitzt er das Urheberrecht. Dies erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das gilt auch dann, wenn der Urheber ein verurteilter Verbrecher ist. Als Finder eines Kunstwerks kannst du Editio princeps nur dann beanspruchen, wenn das Werk vorher unveröffentlicht war. Wir haben hier aber mit nicht vorhandener Schöpfungshöhe argumentiert. Nur so kann das hier verwendet werden. --RalfRBIENE braucht Hilfe 11:19, 26. Feb. 2008 (CET)

Ich denke, es ist ziemlich eigenartig, dass Orik einen Auffindungsschutz via GNU FDL beansprucht. Das Zeitungsfitzelchen ist IMHO hundertprozentig nicht geschützt, also kann es nicht mit einer Lizenz geschützt werden. Als gedruckte Veröffentlichung kommt auch Editio princeps nicht in Betracht. Ich möchte hier nicht mit der Klatsche Keine Theoriefindung kommen, aber viele Autoren hier bringen Informationen bei, die man als "Entdeckungen" bezeichnen kann und stellen sich nicht so an. --Historiograf 11:45, 26. Feb. 2008 (CET)

Ich glaube die Diskussion ist mir zu hoch vom Niveau, weil ich von Bildrechten nichts verstehe. Ich bin relativ neu bei Wikipedia. Daß ich Auffindungsschutz via GNU FDL beanspruche, verstehe ich vom Sinn her überhaupt nicht. Die Erklärungen zu den Bildrechten in Wikipedia hatte ich auch nicht verstanden. Von mir aus lassen wir alles so wie es ist. Ich habe jetzt auch § 49 Abs. 2 UrhG gelesen.

Aber : Wenn ich mich nicht so angestellt hätte, wäre mein Bild futsch gewesen. --Orik 12:14, 26. Feb. 2008 (CET)

Es geht darum, dass du eine simple Reproduktion an gefertigt hast, die hundert andere mit dem selben Ergebnis auch hätten anfertigen können. Das ist keine kreative Leistung, dich als „Autor“ zu bezeichnen und die Weiternutzung eines Werkes, was nicht deins ist, durch die GFDL einzuschränken, ist folglich unangemessen. Was aus dieser Diskussion nicht hervorgeht, ist übrigens die Möglichkeit nun jeden Zeitungsausschnitt unter vergleichbaren Bedingungen einzustellen. Grüße, --Polarlys 14:13, 26. Feb. 2008 (CET)
Gute Frage ;) Klare Antwort: Jein...
Wir müssen wohl in jedem Fall einzeln entscheiden. Dabei ist die Länge eines Artikels sicher weniger ausschlaggebend als sein Inhalt. Das hier hat wohl keine Schöpfungshöhe, eine kleine Glosse aber sicher ja. Eine Möglichkeit wäre es, Zeitungsartikel zuzulassen, ihnen aber beim Hochladen gleich DÜP zu verpassen. Fotos dürfen natürlich nicht enthalten sein. --RalfRBIENE braucht Hilfe 16:02, 26. Feb. 2008 (CET)
Was heißt bitte DÜP?--Orik 19:47, 26. Feb. 2008 (CET)
Dateiüberprüfung. -- Chaddy - DÜP 22:00, 26. Feb. 2008 (CET)

Sonderstempel

Fällt ein Sonderstempel der Deutschen Post (ohne Briefmarke) unter die gesetzlichen Regelungen für Briefmarken als amtliche Werke? --Polarlys 00:24, 25. Feb. 2008 (CET)

Ich würde sagen ja, der Stempel ist ja amtliches Werk. --RalfRBIENE braucht Hilfe 23:06, 25. Feb. 2008 (CET)
Naja, Briefmarken sind ja amtliche Werke, weil sie in einer amtlichen Bekanntmachung (Amtsblatt) erscheinen (siehe Amtliche Briefmarke (Deutschland)). Ob die (Sonder)Stempel da auch auftauchen weiß ich nicht, müsste man prüfen. § 5 Abs. 2 ist mE auch nicht einschlägig, da Stempel ja nicht in "amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme", sondern zum Gebrauch herausgegeben werden. --Isderion 01:40, 26. Feb. 2008 (CET)
Haben die Stempel überhaupt Schöpfungshöhe? --RalfRBIENE braucht Hilfe 07:46, 26. Feb. 2008 (CET)
Ja. Grüße, --Polarlys 14:14, 26. Feb. 2008 (CET)
Nein --Historiograf 14:40, 26. Feb. 2008 (CET)

Ich würde keinen Sonderstempel ohne die entsprechende Briefmarke hier abbilden wollen. Das der Text keine Schöpfungshöhe erreicht ist uns allen mit Sicherheit bewusst. Aber Sonderstempel haben meist ja noch ein Motiv und dieses dürfte mit Sicherheit unter die entsprechende Schöpfungshöhe fallen. Ansonsten bitte ich mich vom gegenteil zu überzeugen. Gruß kandschwar 15:56, 26. Feb. 2008 (CET)

Wenn du die Schöpfungshöhe bei einem so einfachen Motiv, das ein Werk der angewandten Kunst darstellt, für das niedrige Hürden gelten, wie bei dem von Polarlys verlinkten behauptest, liegt die Beweislast bei dir und nicht bei denen, die sie bestreiten. --134.130.68.65 16:48, 26. Feb. 2008 (CET)

Aber es kommt immer auf den Einzelfall an. Ich kann mich an einen (russischen) Sonderstempel erinnern, der ein Werk eines Künstlers der Gegenwart in vereinfachter Form abbildete. sугсго.PEDIA 17:01, 26. Feb. 2008 (CET)

Dann will ich es mal so formulieren: Es kommt halt immer auf den jeweiligen Einzelfall drauf an. Erschwerend würde ich hier jedoch ansehen, dass auf einem Stempel eben nur eine Schwarz-Weiß also etwas Schwarzes oder Weißes existieren kann. Eine Graufläche kann es somit überhaupt nicht geben, von daher müssen die Abbildungen relativ einfach gehalten sein. Aber warum sollte den eine solche Strichzeichnung eben nicht unter Urheberrechtschutz fallen? Aber zurück zum Thema: Die Frage war ja eigentlich ob ein Stempel unter die gesetzliche Regelung für Briefmarken bzw. der amtlichen Werke fällt. Dies würde ich nach wie vor verneinen, da es sich bei einem Stempel eben nicht um ein Postwertzeichen handelt. Sondern nur um dessen Entwertungsdokumentation. kandschwar 17:32, 26. Feb. 2008 (CET)
Wenn der Stempel keine Schöpfungshöhe hat, braucht man sich erst gar nicht Gedanken darüber zu machen, ob er ein amtliches Werk ist, oder nicht. -- Chaddy - DÜP 18:40, 26. Feb. 2008 (CET)

Warum sollte das laufende Auge nicht unter den Urheberrechtsschutz fallen? Tuts aber nicht --134.130.68.65 18:34, 26. Feb. 2008 (CET)

CC-Lizenz muss auf der eigenen Website stehen

In der Bertelsmann-Diskussion wurde nicht auf meinen Einwand eingegangen, dass Spiegel Wissen die CC-Lizenz dadurch verletzt, dass

  • auf dem Server des Anbieters kein Hinweis auf die CC-Lizenz vorhanden ist (falls die WP offline ist, hilft auch der Link zur Bildseite nichts)
  • in den Nutzungsbedingungen ausdrücklich nur die GNU FDL-Lizenz genannt wird, aber nicht die anderen freien Lizenzen, unter denen Bilder stehen können (von PD ganz zu schweigen) --Historiograf 12:14, 26. Feb. 2008 (CET)
Die CCs verlangen eingentlich ja auch mehr als wir hier tun- die Nennung der Lizenz und die Verlinkung des Textes auf den Seiten, wo die CCs verwendet werden. Aber das machen bei der WMF nur einige norwegische Projekte. sугсго.PEDIA 13:41, 26. Feb. 2008 (CET)
Hier sind sowohl Texte als auch Lizenzen auf de.wikipedia.org verfügbar. Daß Commons eine andere Domain ist, muß nicht problematisch sein, weil beide den gleichen Besitzer haben. Ich stimme Histo zu und sehe in der momentanen Lösung von Spiegel online eine URV. --RalfRBIENE braucht Hilfe 17:03, 26. Feb. 2008 (CET)
Es kommt nicht auf die Domain, sondern die Seite an. und Sie müssen stets eine Kopie oder die vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz beifügen, wenn Sie den Schutzgegenstandvervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Wir verbreiten die einzelnen Seiten der WP ohne die Bildbeschreibung, also muss dieser Hinweis rein. sугсго.PEDIA 18:44, 26. Feb. 2008 (CET)

Ich habe den Verein gebeten, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben: http://lists.wikimedia.org/pipermail/foundation-l/2008-February/038942.html --Historiograf 22:54, 26. Feb. 2008 (CET)

Toll. Komm doch am Montag nach München zum Stammtisch, vielleicht ist der Herr Gravenreuth ja auch wieder da. Ihr würdet euch bestimmt super verstehen.-- Wiggum 00:41, 27. Feb. 2008 (CET)

DIN, CEN/TS usw.

Sind Normen amtliche Werke? --RalfRBIENE braucht Hilfe 12:36, 26. Feb. 2008 (CET)

Lies doch einfach im Urhebergesetz mal nach, da steht extra was drüber drinne:

§ 5 III 1Das Urheberrecht an privaten Normwerken wird durch die Absätze 1 und 2 nicht berührt, wenn Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder amtliche Bekanntmachungen auf sie verweisen, ohne ihren Wortlaut wiederzugeben. 2In diesem Fall ist der Urheber verpflichtet, jedem Verleger zu angemessenen Bedingungen ein Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung einzuräumen. 3Ist ein Dritter Inhaber des ausschließlichen Rechts zur Vervielfältigung und Verbreitung, so ist dieser zur Einräumung des Nutzungsrechts nach Satz 2 verpflichtet.

Also es ist egal, da für sie die Regelung bzgl. amtlicher Werke nur eingeschränt und indirekt gilt. sугсго.PEDIA 13:29, 26. Feb. 2008 (CET)
So hab ich es eigentlich auch interpretiert, ich wollte nur eine Gegenmeinung, ohne meine hier zu suggerieren. Danke RalfRBIENE braucht Hilfe 15:55, 26. Feb. 2008 (CET)

Pressefotos der grünen Landtagsabgeordneten

Hallo zusammen. Bei der folgenden Lizenzfrage bin ich mir nicht ganz sicher, da sich die Angaben (meiner Meinung nach) widersprechen. Diese Pressefotos der Landtagsabgeordneten der vorarlberger Grünen würde ich gerne in die entsprechenden Artikel einbauen. Leider sind sie aber offenbar vom Fotografen Matthias Weissengruber unter Copyright gestellt worden. Zwar wird die Nutzung "honorarfrei" gestattet, aber ich denke nicht, dass das für die Wikipedia reicht. Andererseits ergab meine Anfrage bei den Grünen selbst folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr ,

alle Fotos unserer Abgeordneten, die Sie auf unserer Website finden, sind von unserem Fotografen, Matthias Weissengruber, www.weissengruber.biz, zur umfassenden Nutzung für alle Medien freigegeben.

Mit lieben Grüßen
Cornelia Matt

Was nun? Ich selbst tendiere eher dazu, die Bilder für nicht Wikipedia-tauglich zu erklären, aber was meinen die Experten? Lg, Plani 19:40, 26. Feb. 2008 (CET)

--Plani 19:40, 26. Feb. 2008 (CET)

Reicht nicht. Ist lediglich eine klassische Pressefotofreigabe, wir brauchen eine Freigabe für jedermann und für alle Zwecke und zwar ausdrücklich, oder eine ausdrückliche Freigabe unter einer passenden Lizenz. sугсго.PEDIA 19:44, 26. Feb. 2008 (CET)
Das hatte ich mir bereits gedacht... Dankeschön für die rasche Antwort! Lg Plani 19:47, 26. Feb. 2008 (CET)

--WelliFan 12:25, 27. Feb. 2008 (CET)hallo ich habe eine Website und ein Forum dazu. Nun möchte ich meinen Usern ermöglichen Zu bestimmten Angaben auch Bildern zu bieten.

Meine Frage.. wenn ich in Wikipedia die bilder nehme und den direktlink mit dem Verweiss "quelle" dahinter setzte, dar fich das so verwenden?

Bei gemeinfreien Bildern und anderen Bildern, bei denen jede Nutzung ohne Einschränkung auch ohne Urhebernennung erlaubt worden ist, ja, ansonsten muss du dich an die Lizenz der einzelnen Bilder halten. Die verlangen meist - teils auch nur einzelnes davon: Angabe aller Urheber und der Lizenz; Verlinkung des Lizenztextes, lokale Wiedergabe des Lizenztextes und Link auf die Quelle. sугсго.PEDIA 12:31, 27. Feb. 2008 (CET)

Und wie erkenne ich welche Bilder Frei sind und bei welchen ich Quelle angeben muss ??? Ich werd es so machen das ich hinter dem Namen ein link mit "quelle" setzte ohne Bild. is glaub ich sicherer. muss ich dann auch noch was beachten ?

Wenn Du hier in der Wikipedia auf das Bild klickst erscheint die Bildbeschreibungsseite, auf der die Lizenz des Bildes vermerkt wird. Danach musst Du dich richten. --Taxman¿Disk?¡Rate! 13:32, 27. Feb. 2008 (CET)

Bücher reproduzieren

Ich habe hier einen Nachdruck eines 200 Jahre alten Buchs. Auch der Repro-Schinken war ganz schön teuer. Kann ich den Nachdruck komplett scannen und das Ergebnis im Netz zur allgemeinen Verfügung stellen? Oder spricht da etwas laut Rechtsprechung dagegen? – Simplicius 14:54, 27. Feb. 2008 (CET)

Weißte doch selber.sугсго.PEDIA 17:32, 27. Feb. 2008 (CET)
Lieber Syrco, gemeinfrei bedeutet eigentlich "frei von geistigem Eigentum" und das impliziert nicht nur das Urheberrecht. In schlimmen Fällen zieht man sogar noch Leistungsschutz, Wettbewerbschutz und Datenbankschutz heran, wobei ich das nicht propagieren will, aber solche Positionen stehen auch in Deutschland in Raum, ebenso wie die Doktrin "sweat of the brow" in Großbritannien. Zum einen haben wir hier kompetente Benutzer, die aktuelle Geschehnisse in diesem Bereich kontinuierlich beobachten, zum anderen auch Juristen, und dann haben wir da eben noch andere, wie Du und ich. Lassen wir doch mal die Experten antworten. – Simplicius 12:00, 28. Feb. 2008 (CET)

Darwin

Wie endete eigentlich die Affäre um die Scan aus einem alten Darwin-Buch auf Commons? Wurden die Bilder abermals gelöscht? Es ging darum, dass die Scans (aus einem Internetprojekt) urheberrechtlich geschützt seien, weil da der Schweiß eines Briten auf den Scanner tropfte oder so ähnlich („Sweat of the brow“). – Simplicius 14:54, 27. Feb. 2008 (CET)

Welcher Teil ist dir zu schwer:
  • Bei Commons einloggen
  • Auf "eigene beiträge" klicken
  • auf den entsprechenden deletionrequest klicken
  • lesen?
-- Wiggum 16:39, 27. Feb. 2008 (CET)
Wenn er meint zu doof dafür zu sein, sollen wir ihm nicht widersprechen. (PS: Wenn er seinen Benutzernamen kennt, muss er sich nicht mal einloggen) sугсго.PEDIA 16:59, 27. Feb. 2008 (CET)
Wiggum, in der Regel wird doch irgendwann auf 10 Seiten diskutiert.
Würden die Bilder gelöscht, bedeutet es nicht, dass man Recht damit hätte.
Würden die Bilder bleiben, bedeutet es nicht, dass sich solche Löschanträge nicht wiederholen würden.
Mich interessiert die Position auf Commons für die Zukunft, in diesem Falle mal hier und auf Deutsch.
Hier ist das Link: [20]. Was ist letztendlich das Fazit? Sind Dateien mit pd-old aus britischen Quellen noch sicher? – Simplicius 00:09, 29. Feb. 2008 (CET)

Schöpfungshöhe

Mal zwei Fragen an die SH-Experten: Hat Hexenhügel Winningen SH? Haben die Änderungen anderer Benutzer gegenüber dem anlegenden Benutzer [21] SH? (Klar kann ich mir die Antwort selber geben, aber ich hätte gern eure Meinung) --Historiograf 13:22, 28. Feb. 2008 (CET)

Die Änderungen haben auf keinen Fall Schöpfungshöhe. Beim Beurteilen von SH bei Texten tue ich persönlich mich aber eher schwer, mein Spezialgebiet sind doch eher Bilder. Aber soo besonders aufwändig formuliert ist der Text nicht, der hat imho nicht wirklich viel Schöpfungshöhe erreicht. -- Chaddy - DÜP 14:17, 28. Feb. 2008 (CET)

Nagut, danke. Ein Urteil ist mehr als kein Urteil. Gleiche Frage für Münk --Historiograf 14:23, 28. Feb. 2008 (CET)

Bei dem vorliegenden Fall, würde ich allerhöchsten dem Sätzchen (eine ewige Merksäule, ein Zeichen und zur Erinnerung) eine möglich Schöpfungshöhe zusprechen, der Rest ist reine Kosmetik (Verlinkung und Rechtschreibung) und niemals eine eigenständiges Werk. Wenn ich die Menge und Zusammenhang dieses Texteiles zum Rest des Textes anschaut, Und auch den Kontext (ist ja eine Übersetzung der Inschrift). Würde ich es darauf ankommen lassen und sagen; NEIN keine eigenständige Schöpfung. Bobo11 16:42, 28. Feb. 2008 (CET)

Urheberrecht an selbstfotografierten Fotos

Ich fotografiere sehr viel hunde ohne eine Person drauf. 1. habe ich dann auch das urheberrecht? und es auch auf meine Hp zu stellen? 2. Habe vor ca. 2 Jahren welpen fotografiert mit meiner digitalkamera mit mündlicher erlaubnis . Hatte auch die erlaubnis mündlich das ich sie ins netz stellen darf. Jetzt besteht die Freundschaft nicht mehr und sie möchte das das welpenbild rausgenommen wird. es sind auf diesem foto nur welpen in einer Reihe zu sehen. Wie muß ich verfahren? Dringend!!! --Mone64 18:03, 28. Feb. 2008 (CET)

Hier werden nur Fragen, die die Urheberrechte in der Wikipedia betreffen diskutiert. Bitte Wikipedia:Bildrechte und Bildrechte lesen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:07, 28. Feb. 2008 (CET)
und dann auch gleich noch Rechtsberatung lesen. --Axel.Mauruszat 19:09, 28. Feb. 2008 (CET)
Ja, die Lektüre der "Bildrechte" hilft bestimmt, aber grundsätzlich kann man sagen, dass das Urheberrecht immer der Fotograf hat. --Regiomontanus (Diskussion) 19:32, 28. Feb. 2008 (CET)

Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum ist noch näher dran. Wir sollten immer dran denken: Auch private Rechtsanliegen, bei denen wir natürlich unter keinen Umständen Rechtsberatung leisten dürfen, können zur Verbesserung unserer Artikel beitragen (z.B. Fotos von Tieren) --Historiograf 19:33, 28. Feb. 2008 (CET)

Textvorlage für Bildfreigabeanfrage?

es kommt doch bestimmt häufiger vor, dass jemand eine email versendet mit der bitte ein bild z.b. von einer person das auf einer webseite steht unter die fgdl oder eine andere wp-taugliche lizenz zu stellen. da muss man ja schon ein paar sätze mehr zu schreiben damit nicht sowas wie 'ja, das kannst du auf wp veröffentlichen' als antwort kommt. gibts dazu keine textvorlage oder hab ich sie bloss nicht gefunden? wenn es keine gibt wär es doch wohl praktisch sowas aus dem archiv zu kramen und irgendwo hier zu veröffentlichen. --213.39.197.230 03:55, 29. Feb. 2008 (CET)

Wikipedia:Textvorlagen. --Isderion 03:59, 29. Feb. 2008 (CET) (4 min)
thx. --213.39.197.230 04:12, 29. Feb. 2008 (CET)

Umgeschriebene Artikel aus anderen Lexika

Ich finde immer wieder Artikel, die praktisch Satz für Satz aus dem (sehr guten) Historischen Lexikon der Schweiz übernommen sind. Dabei wird jeder Satz etwas umgeschrieben, manchmal etwas Unwichtiges weggelassen, aber das ist es dann schon. Geht sowas eigentlich? --80.219.167.50 16:47, 27. Feb. 2008 (CET)

vielleicht. Orientieren kannst du dich an Wikipedia:Textplagiat. --Isderion 16:54, 27. Feb. 2008 (CET)
Die Fakten sind nicht schützbar. Der Text wie sie dargestellt werden, können hingegen schon geschütz sein. Allerdings ist nicht jeder einzelne Satz für sich geschützt sondern der Text als Werk. Wie Isderion schon geschrieben hat, Wikipedia:Textplagiat gut durchlesen. Der Punkt wie du auf der sichern Seite bist ist, Beschreibe es mit eigenen Worten. Also mach dir eine Stichwortliste mit den Fakten. Dann beschreibe sie ohne dass du den Artikel neben dir liegen hast. Das daraus endstehende Resultat reicht in der Regel, um nicht als Textplagiat zu gelten. Bobo11 17:29, 27. Feb. 2008 (CET)
Manche Artikel im HLS sind gar nicht so gut und ich habe dort auch schon Fehler gefunden. Man sollte sich nach Möglichkeit nicht auf das HLS als einzige Quelle verlassen (und grundsätzlich nicht auf ein einzelnes Lexikon, wenn es irgendwie geht). Einen Wikipedia-Artikel zu schreiben, der nichts anderes tut, als den Inhalt eines anderen Lexikons wiederzugeben, ist eine sehr schlechte Leistung, selbst wenn alles wie toll auch immer umformuliert wurde. Gestumblindi 20:40, 27. Feb. 2008 (CET)
„Beschreibe es mit eigenen Worten“ ist nicht in jedem Falle problemfrei, wenn die Darstellung dem Gedankengang folgt. Dann sollte man zusätzlich auch die Quelle angeben. – Simplicius 13:42, 29. Feb. 2008 (CET)

Richtige Lizenz für Nutzung alter Photographie

Hallo, ich bin ganz frischer Anfänger als Autor eines Artikels in Wikipedia und benötige einen Rat zur korrekten Behandlung von Bildern. Im Artikel soll das Lebensbild einer schon lange verstorbenen Person (1860-1931) zusammen mit einem Portrait, einer alten Photographie (wohl um 1910 aufgenommen) dargestellt werden. Das Porträt wurde mir als tif-Datei vom derzeitigen Eigentümer ‚Institut für Stadtgeschichte Frankfurt a. M.’ gegen ein Entgelt von 100 Euro zur Nutzung überlassen. Als mir erlaubte Nutzung wurde im Vertrag angegeben: ‚Internet und Onlinedienste, Artikel in Wikipedia’. Als Anlage zum Vertrag wurde mir zusätzlich ein Auszug aus den ‚Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Reproduktion und Nutzung von Archivalien aus dem Institut für Stadtgeschichte’ mit folgenden Regeln mitgegeben: ‚zu Eigentumsvorbehalt (vgl. § 5 und § 16): ... Es ist dem Unterzeichnenden nicht gestattet, das Bildmaterial auf Datenträger zu speichern, zu archivieren, zu duplizieren oder an Dritte weiterzugeben. Bei Zuwiderhandlungen wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ein Mindesthonorar in Höhe des Zweifachen des üblichen Nutzungsentgelts fällig. ...’ ‚zu Digitale Medien (vgl. § 16): Bei der Einblendung oder Nutzung von Reproduktionen auf digitalen Datenträgern oder in digitalen Netzen darf eine Bildschirmauflösung von 150 dpi nicht überschritten werden. Bei der Nutzung im Internet muss der Bildquellennachweis in das Bild eingebunden werden.’. ‚zu Vertragsstrafe und Schadensersatz (vgl. § 16): ... Eine Weitergabe des Materials an Dritte ist untersagt. Bei ungenehmigter Nutzung, insbesondere auch ungenehmigten Nachauflagen, ist ein Zuschlag von 100% auf das für den jeweiligen Nutzungszweck vorgesehene Nutzungsentgelt zu entrichten.’

Nach dem Studium der Artikel ‚Wikipedia: Bildrechte’, ‚Wikipedia Urheberrechtsfragen’ und ‚Wikipedia Lizenzbausteine’ komme ich selbst zu dem Schluss, dass mir der Eigentümer mit dem Vertrag erlaubt hat, das Bild in Wikipedia, in meinem eigenen Artikel mit ausdrücklicher Quellenangabe darzustellen. Andererseits soll verhindert werden, dass andere Autoren dieses auf der Original-Beschreibungsseite stehende Bild ohne neue eigene Nutzungsvereinbarung mit dem Eigentümer ändern oder verwenden. Deshalb habe ich folgende Fragen: 1. Darf ich das Bild überhaupt hochladen? 2. Wenn ja, welchen Lizenzbaustein sollte ich auf der Original-Beschreibungsseite angeben? 3. Wie könnte ich verhindern, dass ‚mein’ Bild von einem anderen Autor verwendet wird, ungeachtet dessen, dass mir eine anderweitige Bildverwendung wenig sinnvoll erscheint? Im voraus vielen Dank für die Hilfe!

--Mpoe 16:18, 28. Feb. 2008 (CET)

Die AGB sieht für mich als Laie nicht rechtsbindend, da falsch aus, auch das Nutzungsrecht ist relativ unwichtig, da das Institut keine Urheberrechte an den Werken hat. Die allerdings hat irgendjemand anders, und der wird noch keine 70 Jahre tot sein, also ist seine Freigabe nötig. Gruß, Code·Eis·Poesie 16:22, 28. Feb. 2008 (CET)

(BK)

Bei dem Von dir vorgelgeten Fall, ist aus mehreren Gründen vom Hochladen abzuraten. zu 1. Das Urheberrecht auf Bild ist nicht zweifelfrei abgelaufen (um 1910 und ohne angabe ders fotografen), ist als unbekanntes Werk auch zu jung um unter unsere 100 Jahre Regel zu fallen. Zum Punkt der Nutzungsbestimmungen. Dies ist eigentlich "nur" dein Problem. Soll hiesen, hier kann das Archiv gerichtlich gegen dich vorgehen weil du eine Vertragsverletzung begangen hast (und zwar vom Urhebrerrecht unabhängig!). Der Problempunkt kann man aber umgeghen, in dem du schaust, dass keine Spuren zu deinem Realleben führen. 2. Keine Angabe möglich das kein Hochladen Urherrechtlich belasteten Materials ohne Zustimmung des Urhebers erlaubt ist. PD-Alt geht noch nicht. zu 3. Mir scheint als hast den Grundgedanken von Wikipedia nicht verstanden Freies Wissen heist auch Freie Verwendung. Bobo11 16:31, 28. Feb. 2008 (CET)
Da kommt noch was Drittes hinzu. Auch dieses Archiv hat offenbar nicht verstanden, was "Nutzung in Wikipedia" heißt: Dass das Bild jeder weltweit für immer kostenlos für jeden beliebigen Zweck, auch kommerziell, verwenden kann. Zusammen mit den anderen Angaben, die das Archiv gemacht hat, klingt das absolut nicht so, als ob sie das gemeint haben - vor allem, wenn sie von dir auch noch Geld dafür wollten. Versuche, eine Freigabe zu kriegen, sonst lass es lieber mit dem Hochladen. --Wikipeder 19:15, 28. Feb. 2008 (CET)

100 Euro Nutzungsgebühr ohne Freistellung gegenüber dem möglichen Urheberrechtsinhaber - Respekt für soviel Copyfraud. Weder scheinen die AGB mir wirksam, noch das Nutzungsentgelt mit den gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen des hessischen Kommunalabgabengesetzes (oder wie auch immer) vereinbar. Die Textfreigabe gilt nur, wenn das Archiv beweist, dass es Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte ist. --Historiograf 19:31, 28. Feb. 2008 (CET)

Hallo Mpoe, da der Besitz von Archivmaterial nicht zu Urheberrechten daran führt, versuchen sich viele Besitzer mit zweifelhaften Methoden zu helfen. So wird dann versucht, im Kaufvertrag über eine Kopie zu regeln, dass der Käufer die Kopie nur sehr eingeschränkt nutzen darf. Das ist natürlich höchstens für Dich als Partei des Kaufvertrags bindend; nicht für Dritte. Daher versucht Dich der Archivbesitzer mit weiteren Klauseln für jede Verwendung durch Dritte haftbar zu machen, der er im Kaufvertrag nicht zugestimmt hat. Du müsstest eine solche Verwendung ausschließen, um den Vertrag einhalten zu können (wenn er wirksam ist), was aber so gut wie unmöglich ist und auch mit der in der Wikipedia geforderten freien Lizensierung unvereinbar ist (da Du DRM einsetzen müsstest). Da Dich die im Kaufvertag gewährten Rechte nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Vertragsbedingungen befreien, bleibt Dir nur, das Bild gar nicht weiterzugeben. Du hast also 100 Euro dafür bezahlt, Dir das Bild privat anschauen zu dürfen. Ich würde Dir dringend empfehlen, Deine 100 Euro zurückzufordern und mit solchen Leuten nie wieder solche Geschäfte zu machen. Ich denke, letztendlich wird eine gesetzliche Regelung notwendig sein, um die seit Jahren bestehenden unüberbrückbaren Konflikte zu beenden, bei denen auf der einen Seite Archive, Bibliotheken und Museen stehen, die mit dem Internetzeitalter dank des neuen Potentials ihres Besitzes in Goldgräberstimmung geraten, und auf der anderen Seite Open-Access-Fundamentalisten wie Historiograf, die ihnen die Exklusivverwertung dieses Potentials am liebsten ganz verbieten wollen. Man wird z.B. über ein 25 Jahre anhaltendes Exklusivrecht als "Digitalisierungsprämie" ähnlich editio princeps diskutieren können. Beide Seiten werden sich hier bewegen müssen; weder unbeschränkte vom Eigentum ausstrahlende Exklusivrechte, wie sie die Archive, Bibliotheken und Museen wollen, noch die Enteignung des neuen Potentials ihres Kulturguts durch die Öffentlichkeit, wie es die Open-Access-Fundamentalisten wollen, sind akzeptable Wege. --rtc 02:34, 29. Feb. 2008 (CET)

Unsere Position ist genau der mir zugeschriebene Fundamentalismus: Wir stehen für freie Inhalte und freies Kulturgut, wie sie etwa http://archiv.twoday.net/stories/4477824/ vorsieht. Public Domain muss Public Domain bleiben, da gibt es nichts zu bewegen. Im übrigen sieht Jimmy Wales das nicht anders, wenn er "Befreit die Kunst" forderte: http://www.heise.de/newsticker/meldung/62516 --84.62.231.38 13:08, 29. Feb. 2008 (CET)

Grundsätzlich könnte die Befreiung aber auch 25 Jahre warten. Man könnte das ganze an die Bedingung knüpfen, dass an eine öffentliche Stelle eine DRM-Freie, hochauflösende Fassung abgegeben wird, die nach 25 den Jahren jedermann zur Verfügung steht. Wenn die Gesetzeslage auf dem momentan Standpunkt bleibt, dann wird das dazu führen, dass die Besitzer im Zweifel einfach gar keine Digitalisierung vornehmen werden. Man kann nun den dogmatische Weg gehen und wird viele Werke dann nie digital haben, oder man ist pragmatisch setzt sich für die 25 Jahre ein, geht mit diesem Vorschlag vielleicht auf die Museen/Archiv/Bibliothekslobby aktiv zu und signalisiert so kompromissbereitschaft, wodurch das eigentliche Ziel sehr viel eher erreicht wird. --rtc 14:23, 29. Feb. 2008 (CET)
Du glaubst doch selber nicht, das die UrhG-Monopoltrechte irgendwen zur Veröffentlichung seiner Werke motiviert hat? sугсго.PEDIA 14:28, 29. Feb. 2008 (CET)
Darum geht es hier doch garnicht. Es geht um die Digitalisierung bereits erschienener Werke, bei denen aber alle Exemplare in fester Hand sind. Die Digitalisierung von noch gar nicht veröffentlichten Werken ist sowieso bereits durch editio princeps abgedeckt. Außerdem wird man sehen, ob das Gesetz etwas bringt, und wenn nicht, kann man es wieder abschaffen. --rtc 14:37, 29. Feb. 2008 (CET)
Ein Monopolrecht für den Erstdigitalisierer: Da wird sich google aber freuen. Was für ein Irrsinn. sугсго.PEDIA 18:18, 29. Feb. 2008 (CET)
Ein echter Rtc-Vorschlag eben ... --Historiograf 23:00, 29. Feb. 2008 (CET)

Namenseingebung

Hallo zusammen, ich habe den Artikel "EMKA" hier auf der Page erstellt. Doch leider findet man den Artikle nur,wenn man das ganze Wort GROß schreibt,wenn man es anders schreibt,dann kommt man auf Seiten,die gar nichts mit dem Wort EMKA zu tun haben,kann man da irgendwas machen,das mein Artikel kommt,egal wie man das Wort schreibt?? MfG Wiki-EMKA --Wiki-EMKA 13:49, 29. Feb. 2008 (CET)

Evtl. unter Emka statt des jetziges Redirects eine Begriffsklärungsseite anlegen. --A.Hellwig 13:55, 29. Feb. 2008 (CET)
Erledigt. --AndreasPraefcke ¿! 14:02, 29. Feb. 2008 (CET)
P.S.: Diese Seite behandelt nur Fragen zum Urheberrecht. Allgemeinere Fragen bitte auf Wikipedia:Fragen zur Wikipedia stellen. --A.Hellwig 13:56, 29. Feb. 2008 (CET)

Sorry wird nicht mehr vorkommen,vielen Dank für die Hilfe! =) Schönes Wochenende ;)

Urheberrecht an Normdaten

Hallo!

Die Standard-sRGB-Farbwerte der RAL-Farben sind (soweit ich weiß) nicht veröffentlicht worden, aber über das kommerzielle Programm „RAL CLASSIC COLOUR DATA“ einsehbar. Meine Frage: Ist es eine Urheberrechtsverletzung, wenn aus dem Programm alle sRGB-Werte herausgeschrieben und hier veröffentlicht werden? Gruß --Quilbert 20:19, 29. Feb. 2008 (CET)

Nein, denn solche Daten sind nicht schützbar. -- Chaddy - DÜP 20:25, 29. Feb. 2008 (CET)
Auch nicht als Datenbankwerk? --Bouwe Brouwer 20:37, 29. Feb. 2008 (CET)
Nein, solche Daten haben keine Schöpfungshöhe. -- Chaddy - DÜP 20:45, 29. Feb. 2008 (CET)

Hmm, also die Spektraldaten wurden professionell gemessen und anschließend umgerechnet. Könnte das als „wesentliche Investition“ bei der Beschaffung der Daten im Sinne des §87a UrhG gelten? Wäre die Datenbank damit nicht 15 Jahre geschützt? --Quilbert 21:19, 29. Feb. 2008 (CET)

Nein. --84.60.207.4 22:54, 29. Feb. 2008 (CET)

Karten

Da ich aus Wikipedia:Bildrechte nicht ganz schlau werde:

  1. Ich habe eine ältere Karte (vor 1975) mit einigen Landkreisen (1:200.000). Man sieht einige Kreisgrenzen, einige Flussläufe und durchnummerierte Punkte für Ortsangaben. Mehr nicht – keine Höhenangaben, keine weitere Geografie. Nutzbar? (Mit sind die gut eingetragenen Kreisgrenzen wichtig, auf den Rest kann ich verzichten.)
  2. Ich kann Kopien diverser preußischer Landkarten (1:1xx.000; zwischen 1880 und 1940 entstanden, teilweise nur kleine Aktualisierung der jeweils vorher veröffentlichen Karte) bekommen. Orte, Höhenlinien, Wälder, Seen, … sind eingezeichnet. Wirkt hier die 70pma-Regel für alle Karten, oder wäre eine Karte von 1936 mit nur geringen Abweichungen zur 1900er Karte keine neue Schöpfung und fällt somit auch unter die 100-Jahre-Regel der de.WP? --32X 15:19, 28. Feb. 2008 (CET)
Mit deinen Schlussfolgerungen, lehnst du dich meiners Erachtes ein bischen zu weit aus dem Fester. Denn bei Landkarten werden in der Regel, jede Ausgabe (Ausgenommen Reprints) als ein eigenstädiges Werk angesehen, sprich fallen vollumfänglich unters Urheberrecht. Bobo11 16:36, 28. Feb. 2008 (CET)
Schade. Und wie sieht es beim ersten Fall aus? Ist der Druck von Landpunkten auf Papier (in diesem Fall Kreisgrenzen) bereits urheberrechtlich schützbar? --32X 12:24, 1. Mär. 2008 (CET)

Bilder von einer CD-ROM

Hallo, ich habe folgendes Problem.

Ich bin mir unsicher, ob ich Bilder hochladen darf, die auf einer CD-Rom von 2003 sind? Die auf der CD-ROM befindlichen Bilder entstammen einem Buch von 1856 und sind von europäischen sowie russischen Künstlern angefertigt worden. Also definitiv älter als 100 Jahre und die Künstler dürften auch vor über 70 Jahren verstorben sein. Bei dem Werk handelt es sich um eine 1856 erschiene Prachtausgabe des russischen Zarenhofs. Diese wurde gescant und auf der CD-ROM beim Steiner Verlag in Stuttgart veröffentlicht. Wie verhält es sich mit den Rechten? Darf ich die Scans aus der CD-ROM hier oder bei Commons hochladen oder kann es Probleme mit der Verlag geben. Copyright von 2003! Weiß hier jemand Rat? Die Bilder passen sehr gut zum Artikel den ich gerade schreibe, daher mein anliegen. Gruß und vielen Dank Wanduran 20:53, 29. Feb. 2008 (CET).

Nach Wikipedia:Bildrechte#Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen) darfst Du die Bilder (mit dem dort angegebenen Tag) auf de.wiki hochladen. Bei Commons ist es auch erlaubt (solange der Verlag in DE sitzt), dort mit dem Tag von commons:Template:PD-Art. --Wladi001 22:01, 29. Feb. 2008 (CET)
Das "Copyright von 2003" ist Copyfraud. Wenn die Bilder wirklich so alt sind, dann kannst du sie natürlich hochladen. -- Chaddy - DÜP 22:04, 29. Feb. 2008 (CET)
Das ist nich unbedingt copyfraud; es soll doch tatsächlich Staaten und Gruppen geben, die Einscannen bzw. Kopieren für einen schöpferischen Akt halten und mit Monopolrechten belohnen (wollen). Ich würde zur Sicherheit immer einen Einwegsockenpuppennutzernamen verwenden. sугсго.PEDIA 10:23, 1. Mär. 2008 (CET)
Ja, weil ja auch so viel schöpferisches Genie notwendig ist, um einen Scanner zu bedienen... Nach deutschem Recht sind das nicht schützbare Reproduktionen. Aber die Einwegsockenpuppe kann in solchen Fällen natürlich nicht schaden. -- Chaddy - DÜP 14:58, 1. Mär. 2008 (CET)
Was bedeutet das für mich? Eine Sockenpuppe anlegen und die Bilder zusammen hochladen oder für jedes Bild eine eigene Puppe? Bin ich dann fein raus? Wird doch sehr einfach sein herauszufinden, wer die Bilder letztendlich hochgeladen hat? Wenn ich sie in meinen Artikel aufnehme! Bei dem Buch das von einer deutschen Universität gescant und vom Autor der CD-ROM veröffentlicht wurde, handelt es sich und die Prachtausgabe des Krönungsbuch Alexanders II. Dies wurde nach der Krönung 1856 ausgegeben. Dieses Buch wurde Seite für Seite gescannt! Wie gesagt die CD-ROM ist von 2003. Der Inhalt ist von 1856! Danke für den Rat. Gruß Wanduran 19:57, 1. Mär. 2008 (CET)
de facto können die bilder nach deutschem recht nicht mehr urheberrechtlich geschützt sein. du könntest die bilder also grundsätzlich hochladen.
um auf die äußerst geringe wahrscheinlichkeit vorbereitet zu sein, dass der cd-rom-hersteller trotzdem meint, das ginge so nicht, könntest du mit einer socke diese bilder hochladen. nach xy tagen sind die ip-verbindungs-daten dann nicht mehr vorhanden und der kläger käme auch mittels kopfstand nicht mehr an dich ran. und wenn du jetzt nicht noch zehnmal erwähnst, dass du die bilder hochlädst und in deinen eigenen artikel einbauen möchtest, sondern das ganze z.b. einen fernen bekannten machen lässt *hüstel*, dann bist du wohl auf der sicheren seite. --JD {æ} 20:06, 1. Mär. 2008 (CET)

Elektronisch bearbeitete Bilder

Handelsübliche Bildbearbeitungsprogramme stellen eine Fülle von Optionen zur künstlerischen Bearbeitung von Fotos zur Verfügung. Vorlagen können auf elektronischem Wege z. B. in eine „Kohlezeichnung“ oder ein „Pastell“ verwandelt werden, in dem man die Vorlage zwar noch wiedererkennt, in das jedoch unverkennbar auch die Gestaltungsbemühungen des mehr oder weniger begabten Bearbeiters eingeflossen sind. Wie ist die Rechtslage, wenn das Foto, das der Künstler seiner digital erzeugten Arbeit zugrunde gelegt hat, Copyright-geschützt ist? --Stilfehler 16:41, 28. Feb. 2008 (CET)

Im Zweifelsfall JA, denn der Bearbeiter muss ja auswählen welche Option er will, und ob diese seinem Geschamck entspricht. Also hat er ein Werk geleistet, und nicht nur kopiert. Sollte allerdings das Original unter einer Lizenz stehen die eine Weitergabe nur unter gleichartigen Bedingunge erlaubt, gilt dies auch für diese Bearbeitung z.B CC-by-sa gilt dan auch für das neue Werk. Bobo11 16:48, 28. Feb. 2008 (CET)
Danke für die schnelle und hilfreiche Antwort! --Stilfehler 16:54, 28. Feb. 2008 (CET)
Man kann sicherlich darüber streiten, ob ein Mausklick, der ein Filter über ein vorhandenes Bild laufen lässt, wirklich eine künstlerische Tätigkeit darstellt. --A.Hellwig 18:02, 28. Feb. 2008 (CET)
Benutzer:Isderion hat mich (hier) darauf hingewiesen, dass in solchen Fällen eine Bearbeitung (auf Commons: Bearbeitungen) vorliegt und § 24 ("Die freie Benutzung weist gegenüber dem vorbestehenden Werk einen solchen Grad an Selbstständigkeit und Eigenart auf, dass dessen Züge in dem neuen Werk verblassen und in den Hintergrund treten") anzuwenden sei, und zwar in enger Auslegung. Also wohl doch URV. --Stilfehler 15:12, 29. Feb. 2008 (CET)
Genau den Punkt meinte ich ja mit im Zweifelsfall ja. Rote Augen endfernen, wird vermutlich noch nicht als Eigenes Werke angesehen. Deine gefragten Bearbeitungen hingegen schon. Selbst wenn es nur ein Mausklick wäre, denn ab wievielen wäre es eine eigenes Werk? Denn es gibt Programme wo man im Gegensatz zu anderen, zig Variablen Einsetzen kann/muss für das gleiche Resulatat, dann wäre ja das eiune geschütz (weil Variabeln gesetzt wurden) da andere nicht. Hier wird das Gericht im Zweifel für den Künstler endscheiden! Beispiel; Andy Warhol farbige Bilder Marilyn, obwohl nur farbige S/W Abzüge, sind sicher eigenstädige Werke, und würde heute am Computer gemacht mit dem genau gleichen Resultat. @A.Hellwig die Schwelle zum eigenen Werk liegt verdamt tief.Bobo11 15:38, 29. Feb. 2008 (CET)

Ich glaube hier werden ein paar Sachen durcheinander geworfen. Wenn du ein urheberrechtlich geschütztes Foto, das unter keiner freien Lizenz steht bearbeitest, brauchst du die Einverständniserklärung des Urhebers es Orginalbildes, wenn du es veröffentlichen willst. Eine Ausnahme aus dieser Regel ist § 24 UrhG. Dieser ist aber nur anzuwenden wenn das neue Werk gegenüber dem vorbestehenden Werk einen solchen Grad an Selbstständigkeit und Eigenart aufweist, dass dessen Züge in dem neuen Werk verblassen und in den Hintergrund treten.
Eine andere Frage ist, ob überhaupt eine Bearbeitung (im juristischen Sinne) vorliegt. Dies ist nur der Fall, wenn die Bearbeitung am Bild eine persönliche geistige Schöpfungen ist. Bei automatisierten Filtern ist das imho nicht der Fall, ansonsten kann man sich da durchaus streiten. Falls eine Bearbeitung vorliegt, ist das neue Werk wie ein selbständige Werke geschützt (§ 3 UrhG). Für die Veröffentlichung oder Verwetung brauchst du jedoch die Einwilligung des Urhebers (§ 23 UrhG). --Isderion 15:47, 29. Feb. 2008 (CET)

Der Versuch, das Urheberrecht auf diese Weise zu umgehen, obwohl populär, ist zum scheitern verurteilt. Das betrifft auch ähnliche scheinbare Tricksereien, wie abzeichnen o.ä. Das Gesetz wurde nicht von völligen Idioten gemacht. ;) Abgesehen davon: Selbst wenn es urheberrechtlich okay wäre, wären die Ergebnisse ein Verbrechen gegen die enzyklopädische Integrität. --rtc 15:57, 29. Feb. 2008 (CET)

Aus gegebenem Anlass (bei Filmartikeln ist die Beschaffung von zulässigem Bildmaterial bisher extrem schwer) habe ich Interesse, diese Frage verbindlich zu klären. An welcher Stelle muss diese Kontroverse weitergeführt werden, damit die Frage abschließend geklärt und eine einheitliche Richtlinie formuliert werden kann (die explizit und für Laien verständlich auch in die Hilfeseiten aufgenommen wird)? --Stilfehler 16:46, 29. Feb. 2008 (CET)
Wir klären keine Fragen verbindlich bei Wikipedia. Für alle praktischen Belange lautet die eindeutige Antwort: Nicht machen. Dafür ist keine Richtlinie notwendig, das ergibt sie wie gesagt bereits aus dem Urheberrecht. --rtc 17:30, 29. Feb. 2008 (CET)
Um mal Klartext zu reden. Es ist nur eine Bearbeitung von Bildern zulässig, für welche das Urheberrecht abgelaufen ist, oder eine allgemeine Freigabe vorhanden ist, die auch eine Bearbeiten erlaubt. Alles andere ist und bleibt einen Urheberrechtsverletzung, auch wenn das Resultat als eigenständiges Werk gilt, es sei den es liegt für das Bearbeiten eine Erlaubniss vor. Durch Bearbeiten eine unfreien Bildes kann dieses nicht frei werden! Bobo11 17:40, 2. Mär. 2008 (CET)

Rezensionen

Sorry, die Frage ist IIRC schon ein paar Mal diskutiert worden, da mir grad allerdings eine Reihe solcher Fälle aufgefallen ist trotzdem nochmal: Gilt sowas bei uns trotz Perlentaucher-Urteil als URV? Gruß, --NoCultureIcons 22:40, 28. Feb. 2008 (CET)

Tricky: Vor dem Perlentaucher-Urteil hätte ich bedenkenlos eine URV angenommen. Seitdem muss man etwas genauer argumentieren. Aber ich gehe davon aus, dass es auch jetzt noch als URV angesehen werden muss, weil ja keinerlei Einbindung in einen eigenen Text vorliegt. Das Zitat unterstützt also nicht eine Darstellung des Wikipedia-Autors, es soll sie ersetzen. Und das ist von §51 UrhG nicht gedeckt. Ganz abgesehen davon, dass der Text ein völlig sinnfreies Geschwurbel ist und schon deshalb in einer Enzyklopädie keinen Platz hat. --h-stt !? 23:34, 28. Feb. 2008 (CET)

Grundsätzlich habe ich nichts dagegen einzuwenden, wenn ohne Einbindung 2-3 knackige Sätze zur Bewertung von Büchern, Filmen zitiert werden. § 51 UrhG ist zum 1.1.2008 geändert, nämlich vorsichtig modernisiert werden. Allerdings sollten diese Zitate vom "Feinsten" sein und möglichst nicht mehr als 2-3 in einem Artikel --84.62.231.38 13:03, 29. Feb. 2008 (CET)

Danke für die drei Antworten. Gruß, --NoCultureIcons 23:50, 2. Mär. 2008 (CET)